20. November: Die Städte Bern und Freiburg verpflichten sich zu gegenseitiger Hilfeleistung. Der Bundesbrief von 1243 ist der älteste bekannte und erhaltene Bundesbrief. Er stellt sich selbst als Erneuerung eines älteren Bündnisses dar, das nach der Überlieferung des Chronisten Konrad Justinger auf eine Anordnung Herzog Berchtolds von Zähringen zurückgeht.
Blick auf San Marino
In San Marino werden erstmals –in Anlehnung an das altrömische Konsularprinzip– zwei Capitani Reggenti für jeweils sechs Monate als gemeinsames Staatsoberhaupt gewählt, eine Regelung, die bis heute Gültigkeit hat.
1242/1243: Heinrich Raspe ernennt Heinrich, den Sohn seiner Stiefschwester Jutta aus der Familie der Wettiner für den Fall seines Todes zum Nachfolger als Landgraf von Thüringen.
Mitte April: In Béziers wird unter der Leitung von Erzbischof Pierre Amiel von Narbonne ein Konzil abgehalten, in dem wohl unter anderem ein Kreuzzug gegen die Burg Montségur beschlossen wird, nachdem dortige Faydits im Vorjahr zwei päpstliche Inquisitoren ermordet haben.
Schlacht vom Köse Dağ, Miniatur aus dem Werk Flor des estoires de la terre d'Orient des armenischen Historikers Hethum von Korykos
26. Juni bis 3. Juli: Die Schlacht vom Köse Dağ zwischen den Mongolen und dem Sultanat von Rum endet mit einem klaren Sieg für die Mongolen unter ihrem Führer Baidschu gegen ein Heer aus Seldschuken, Georgiern und Kämpfern des Kaiserreiches Trapezunt unter Kai Chosrau II. Unmittelbare Folge der Schlacht ist der Niedergang des Sultanats von Rum und die Herrschaft der Mongolen über den größten Teil Anatoliens. Größere Städte wie Erzincan, Sivas und Kayseri werden geplündert und viele ihrer Einwohner getötet. Der Wesir des Sultans, Mühezzibüddin Ali, tritt in Verhandlungen mit den Mongolen und konnte sie dazu bewegen, nicht weiter nach Westen vorzudringen; Kai Chosrau II. muss sich ihnen jedoch als Vasall unterwerfen.
25. April: Der hoff to Melaten, ein Heim für Kranke, insbesondere mit Lepra, wird erstmals urkundlich erwähnt. Das Leprosorium liegt gut einen Kilometer westlich der Stadt Köln, knapp jenseits des Bischofswegs, der die Grenze zwischen dem Gebiet der Stadt und dem des Erzbischofs markierte. Daher gehört das Siechenhaus zur Gerichtsbarkeit des Erzbischofs und ist somit in geistlicher Hand.