Konservatorien im Hochschulrang heißen in Deutschland oft Hochschulen für Musik, in der Schweiz Konservatorium, Musikhochschule oder -akademie. In Österreich findet die staatlich anerkannte Berufsausbildung für Musiker an Universitäten für Musik und darstellende Kunst, Privatuniversitäten und Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht statt. An solchen Konservatorien können staatlich anerkannte Diplome erworben werden.
Der Ausdruck stand ursprünglich für die Waisenhäuser (Kinderbewahranstalten) in Neapel und später ganz Italien. Im 16.Jahrhundert gab es vier davon, die verschiedenen Kirchen zugeordnet waren. Nicht nur Knaben, sondern auch die Mädchen in den Konservatorien bekamen von den besten Komponisten der Stadt Gesangsunterricht (obwohl es Frauen in jener Zeit verboten war, in Kirchen zu singen). Sie waren die ersten professionellen Sängerinnen. So ging der Name mit der Zeit auf die musikalische Ausbildung über.
Konservatorien bauen auf der Ausbildung in einer Musikschule, als Regelschule mit musikalischem Schwerpunkt oder nebenschulische Musikschule im engeren Sinne auf. Besonders der für die von den Musikschulwerken geführten Musikschulen erarbeitete österreichische Lehrplan (KOMU-Lehrplan)[2] fungiert auch als Vorbereitung für einen Konservatoriumsbesuch.
Der Bildungsabschluss ist eine Berufsbefähigung (Berufsdiplom).[3] Dieser ist im Allgemeinen Voraussetzung für den beruflichen Eintritt in ein Orchester oder anderes Ensemble oder den Besuch einer Meisterklasse.
Für Schüler, die ein Konservatorium besuchen, also intensiv Musik erlernen, gibt es auch die Spezialform des Oberstufenrealgymnasiums für Studierende der Musik, die den allgemeinbildenden Abschluss und die Hochschulreife (Matura) ergänzen, für den Beginn eines Hochschulstudiums im musikalischen Fach (Konzertfach oder Lehrberuf). Diese werden als Zweige von Gymnasien in Zusammenarbeit mit örtlichen Konservatorien geführt.
Erhalten werden die Konservatorien öffentlichen Charakters von den Bundesländern (Landeskonservatorium), daneben gibt es etliche Privatschulen anderer Schulträger, mit Öffentlichkeitsrecht.
Mit der Professionalisierung des Lehrerberufs (Voraussetzung eines Hochschulabschlusses für alle Lehrberufe) kann am Konservatorium (als Schulform) kein Berufsabschluss im pädagogischen Fach mehr erreicht werden. Daher bieten heute viele Konservatorien auch Studiengänge an und sind insofern schon dem Hochschulsektor zuzuordnen. Solche Studien umfassen beispielsweise Komposition, Dirigieren, Tanz, Schauspiel oder Musiktheater.[3]
Hintergrund der Einrichtung von Konversatorien als Teil des Schulwesens war die Tatsache, dass der Bund neben den zu den Musikhochschulen keine weitere Institutionen in den „tertiären“ Bereich heben wollte, weil er neben den Musikhochschulen keine Doppelstrukturen aufbauen wollte.[4] Die österreichischen Konservatorien konnten zu keiner Zeit akademische Grade verleihen,[4] sondern nur die oben angesprochenen Berufsdiplome. Manche Konvesatorien bieten auch gemeinsame Studienprogramme mit Hochschulen an, in denen die Studierenden akademische Grade erlangen können.[5] Seit dem Jahr 2001 ist in Österreich die Gründung von privaten Einrichtungen des Hochschulwesens möglich; seither wurden einige Konservatorien in Privatuniversitäten und Privathochschulen umgewandelt.[6]
Andreas Dorschel: Die Idee des Konservatoriums. In: Laurenz Lütteken (Hrsg.): Mendelssohns Welten. Bärenreiter, Kassel – Basel – London 2010, ISBN 978-3-7618-2152-7, S. 89–108.