Die Gemarkung Unterwestern hat eine Fläche von 1,960km². Sie ist in 689 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Fläche von 2844,41m² haben.[1][6]
Folgende Gemarkungen grenzen an das Ortsgebiet von Unterwestern:[1]
Seinen Namen hat der Ort vom Bach Western (heute Westerbach) an dem er liegt.[7] Zur Bedeutung des Namens siehe Name des Westerbachs und zu früheren Schreibweisen im Artikel Westerngrund den Abschnitt: Frühere Schreibweisen.
1812 gehörte Unterwestern zum Verwaltungsgebiet der Districtsmairie Krombach im Departement Aschaffenburg des Großherzogtums Frankfurt und hatte bei 41 Feuerstellen 211 Einwohner. Maire war damals Johann Georg Büttner.
Infolge des Pariser Vertrages vom 3. Juni 1814 kam Unterwestern am 26. Juni 1814 mit der Districtsmairie Krombach zum Königreich Bayern. Mit Verfügung vom 1. Oktober 1814 wurde Unterwestern dem Verwaltungsgebiet des aus der Districtsmairie Krombach entstandenen Landgerichtes Krombach zugeteilt, das 1816 in ein Herrschaftsgericht und 1820 in ein Patrimonialgericht umgewandelt wurde, das bis 1848 bestand und danach im Landgericht Alzenau aufging. 1858 wurde Unterwestern dem Landgericht Schöllkrippen zugeteilt, das am 1. Juli 1862 dem Verwaltungsgebiet des damals neu gebildeten Bezirksamtes Alzenau zugeschlagen wurde. Dieses wurde am 1. Januar 1939 zum Landkreis Alzenau in Unterfranken.
Am 1. Januar 1972 wurde Unterwestern in die Gemeinde Westerngrund eingegliedert.[8]