Reichsmarschall
Der Reichsmarschall (auch Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen.
Im Jahr 1938 wurde er im faschistischen Italien und 1940 im Deutschen Reich während des Nationalsozialismus als militärischer Ehrenrang (ohne besondere zusätzliche Befehlsgewalt) neu eingeführt.
Heute ist der Titel eines Reichsmarschalls nur in Schweden für den Chef des königlichen Hofstaates gebräuchlich.
Heiliges Römisches Reich
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Das Amt des Marschalls war seit Otto I. eines der Erzämter und später mit der Kurwürde verbunden. In der Goldenen Bulle wird der Kurfürst von Sachsen als Reichserzmarschall (Archimarescallus, Archimareschallus) benannt. Er war bei zeremoniellen Gelegenheiten der Träger des Reichsschwertes. Sein Amtszeichen waren zwei gekreuzte rote Schwerter, die er im Wappen führte (siehe Reichsrennfahne). Die Stellvertretung war erblich als Reichserbmarschall (Vicemarescallus, Vicemareschallus) an die Grafen zu Pappenheim gebunden. Waren beide Ämter im Hochmittelalter noch mit realer Funktion als Befehlshaber des gesamten Reichsaufgebots versehen, so hatten sie spätestens seit der Renaissance lediglich zeremonielle Aufgaben bei Kaiserkrönungen und Reichstagen zu erfüllen.
In den Wahlkapitulationen der Kaiser des 17. Jahrhunderts sollte das Reichsheer, eine Kontingentarmee des Reiches neben den Armeen der Fürstentümer mit zum Teil eigenen Feldmarschallen, von einem Reichs-General-Feldmarschall befehligt werden. Die Entscheidung, wem diese Ernennung zustehen sollte, lag beim Kaiser und dem Reichstag. Es wurden stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt, je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.[1] 1734 wurden auf Zeit vier Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.
Davon zu unterscheiden war das Amt des Generalissimus, das nur in Zeiten höchster militärischer Not vergeben wurde. Erstmals vergeben wurde es während des Dreißigjährigen Krieges an Albrecht von Wallenstein. Anschließend vergingen rund 170 Jahre, bevor das Amt erneut vergeben wurde, nämlich an Karl von Österreich-Teschen, während der Napoleonischen Kriege. Der Generalissimus war der oberste Feldherr des Kaisers, ihm unterstand, zumindest nominell, auch die Generalität der übrigen deutschen Fürstentümer. Im Unterschied zu den (Reichs-)Generalfeldmärschällen war er in seinen Entscheidungen nahezu frei und nur dem Kaiser unterworfen, nicht aber dem Wiener Hofkriegsrat.
Dänemark
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Dänemark war der Reichsmarschall (dän. Rigsmarsk) bis 1660 das nach dem Reichskanzler zweitwichtigste Reichsamt im dänischen Reichsrat. Frederik III. ersetzte 1660/61 das bestehende Wahlkönigtum zugunsten einer Erbmonarchie und schaffte das Amt des Rigsmarsk ab. Letzter Träger des Amtes war Joachim von Gersdorff.
Schweden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Schweden hat sich die Bedeutung des Reichsmarschalles (Riksmarsk und Riksmarskalk) im Laufe der Zeit geändert. Ursprünglich Chef der schwedischen Kavallerie, wie die Marschälle anderer Länder, entwickelte sich der Riksmarsk ab der Mitte des 13. Jahrhunderts zum militärischen Oberbefehlshaber. Bedeutende Reichsmarschälle waren unter anderen Torgils Knutsson und Karl Knutsson.
Unter den Wasa-Königen wurde der Titel Riksmarsk als militärischer Titel vergeben. In der Verfassung von 1634 wurden zwei Ämter eingerichtet, das des Riksmarsk, der Präsident des Kriegskollegiums war, und das des Riksmarskalk, der als Chef des schwedischen Hofstaates im Reichsrat vertreten war. Nach dem Tod des Reichsmarschalls Carl Gustav Wrangel 1676 wurde das Amt des Riksmarsk nicht nachbesetzt. 1680 änderte man den Titel Riksmarskalk in Överstemarskalk (Oberstmarschall), aber wechselte 1722 wieder zurück zu Reichsmarschall.[2]
Auch heute noch ist der Reichsmarschall der Chef des schwedischen Hofstaates. Als solcher nimmt er an der festlichen Eröffnung eines neuen Reichstages teil. Der Reichsmarschall führt das Prädikat Exzellenz.

Italien 1938 bis 1946
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Sieg über Äthiopien führte Benito Mussolini als Oberbefehlshaber über die Italienischen Streitkräfte und Capo del governo am 30. März 1938 für sich die Würde eines Ersten Reichsmarschalls (Primo maresciallo dell’Impero) ein, den er notgedrungen auch dem König Viktor Emanuel III. als Staatsoberhaupt antragen musste. Der über den im Jahre 1924 eingeführten Marschällen von Italien (Maresciallo d’Italia) stehende Rang wurde mit diesen 1946 wieder abgeschafft.
Deutsches Reich 1940 bis 1945
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Am 19. Juli 1940 wurde für Hermann Göring als einzigen Träger der Dienstgrad „Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches“ in der Wehrmacht oberhalb des Ranges des Generalfeldmarschalls geschaffen. Der Rang diente ausschließlich der Hervorhebung der führenden Position Görings als ranghöchstem deutschen Soldaten (sowie zweitem Mann im Staate) und war lediglich formaler Natur; eine Kommandobefugnis über die Wehrmacht im Gesamten war damit nicht verbunden.
| Dienstgrad | ||
| niedriger: Generalfeldmarschall |
Reichsmarschall |
höher: keiner |
