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Lex Thuringorum

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Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als „Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum“ überliefert, ist eine frühmittelalterliche Rechtsaufzeichnung, die für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt. Veranlasst wurde sie von Karl dem Großen.

Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engilin (fränkisch: Englehem) und die Warnen in der Landschaft Werinofeld zwischen Saale und Elster.

Die lex Thuringorum wurde unter Benutzung der lex Ripuaria und auch der lex Saxonum 802 oder 803 redigiert.

  • Thüringisches Volksrecht. In: Brockhaus Konversations-Lexikon. 14. Auflage. Band 15: Social – Türken. Brockhaus, Leipzig 1896, S. 817 (retrobibliothek.de).
  • Ernst Theodor Gaupp: Das alte Gesetz der Thüringer oder die Lex Anglicorum et Werinorum hoc est Thuringorum. Breslau 1834.
  • Heike Grahn-Hoek: The Thuringi, the Peculiarities of their Law, and their Legal Relations to the „Gentes“ of their Time, Chiefly According to the „Lex (Angliorum et Werinorum hoc est) Thuringorum“ and the Other „Leges barbarorum“ of the Early Middle Ages. In: Janine Fries-Knoblach, Heiko Steuer, John Hines (Hrsg.): Baiuvarii and thuringians. An ethnographic perspective (= Studies in Historical Archaeoethnology. 9). 2014, ISBN 978-1-84383-915-6, S. 289–316.
  • Heike Grahn-Hoek: Das Recht der Thüringer und die Frage ihrer ethnischen Identität: mit einer Bemerkung zur Entstehung von Begriff und Institution „Adel“. In: Die Frühzeit der Thüringer. Archäologie, Sprache, Geschichte. (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde. 63). Berlin/New York 2009, S. 415–456 (kostenpflichtiges Digitalisat).