Diskussion:Reinhard Marx
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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Andrsvoss in Abschnitt Standpunkte
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Besoldung
[Quelltext bearbeiten]Folgender Passus ist in mehrerlei Hinsicht problematisch (s.u.), weshalb ich ihn hierher verschiebe:
In Medienberichten wird kritisiert, dass das Gehalt von Erzbischof Marx (Besoldungsstufe B 11) vom Land Bayern gezahlt werde (vgl. auch: Staatsleistungen).[1] Tatsächlich erfolgen diese Zahlungen nicht an den Erzbischof, sondern an das Erzbistum in Erfüllung der vom Königreich Bayern gegenüber dem Heiligen Stuhl mit dem Bayerischen Konkordat 1817 eingegangenen und durch den Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Konkordat 1924 bestätigten Verpflichtung zum Unterhalt.
- Medienberichte kritisieren nicht sondern berichten. Sonst sind es Meinungsäußerungen.
- Durch diese Formulierung umgeht man auch anzugeben, wer da denn kritisiert. Wissen tun wir es nur vom Spiegel (bei dem es keine Überraschung ist).
- Es ist keine Besonderheit von Ebf. Marx, dass sein Gehalt vom Staat bezahlt wird. Somit ist es für diesen Artikel irrelevant.
- Der verlinkte Spiegel-Artikel ist noch dazu fehlerhaft, da er behauptet der Staat zahle "die Gehälter von Bischöfen, PRIESTERN UND VIKAREN" - tatsächlich werden (auf katholischer Seite) nur Bischöfe vom Staat bezahlt. Alles weitere wären Einzelfälle. Über die protestantischen Vikare habe ich keine Information, aber da ja katholische Priester NICHT vom Staat bezahlt werden, wäre es seltsam, wenn es bei den Vikaren (eher noch eine Stufe niedriger in der jeweiligen Hierarchie) anders wäre.
Str1977 (Diskussion) 02:26, 28. Jul. 2024 (CEST)
- ↑ Der SPIEGEL vom 8. Juni 2010: Staat zahlt 442 Millionen Euro für Kirchengehälter.
Standpunkte
[Quelltext bearbeiten]Die beiden Unterpunkte "Verbindung von Eucharistievorsitz und Gemeindeleitung" und "Trennung von Eucharistievorsitz und Gemeindeleitung" behandeln im Prinzip das gleiche Thema, scheinen sich aber zu widersprechen. Könnte man die beiden Unterpunkte zu einem zusammenfassen und ggf. den Widerspruch auflösen oder erklären? Hat Kardinal Marx in diesem Punkt seine Meinung geändert? --2001:16B8:A148:C800:1DCD:11A3:8145:5A2A 08:11, 12. Apr. 2025 (CEST)
- Ich sehe keinen Unterschied in den beiden Darlegungen. Marx vertritt m.E., dass Kirche durch die Eucharistie konstituiert wird und dort der Priester den Vorsitz führt. Zugleich vertritt er, dass damit keineswegs notwendig der Vorsitz bei der Gemeindeleitung verbunden sein muss. Ich habe sie Abschnitte unter leicht veränderter Überschrift zusammengefasst.--Andrsvoss (Diskussion) 13:23, 12. Apr. 2025 (CEST)
