Diskussion:Godehard Schell
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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von Jesi in Abschnitt Und noch einmal BVK
Und noch einmal BVK
[Quelltext bearbeiten]Wieder hapert es mit einem Beleg für das BVK am Bande. Als EN steht "Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1990" (den du wahrscheinlich nicht eingesehen hast). Ich vermute, dass du das einfach aus der entsprechenden WP-Projektliste genommen hast. Dort ist er aber als Träger des BVK 1. Klasse aufgeführt. -- Jesi (Diskussion) 18:35, 3. Mär. 2026 (CET)
- Danke für deinen Hinweis. Habe es korrigiert. Sofern nicht anders in den Einzelnachweisen angegeben, ist alles in der angegebenen Literatur belegt. In der Diskussion wurde seitens eines Administrators bereits geklärt, dass eine persönliche Einsichtnahme nicht erforderlich ist und der Projektliste vertraut wird. Natürlich steht es Jedem frei, sich durch Einsichtnahme von der Richtigkeit zu überzeugen. --Asperatus (Diskussion) 22:22, 3. Mär. 2026 (CET)
- Allerdings kann die Aussage "wurde durch einen Administrator geklärt" nicht aufrecht erhalten werden, denn Administratoren klären keine inhaltlichen Probleme. In der Diskussion wurden lediglich Meinungen ausgetauscht, da spielen Adminrechte keine Rolle (und es gab ja auch einige andere Meinungen). Und zum Nachweis des BVK sollte in den Literatur-Fällen der genaue Ort als EN angegeben werden. Meist gibt es ja mehrere Literaturangaben mit evtl. mehreren Seiten. Und das BVK ist eine doch recht wichtige Aussage, die gehört sicher nicht zu den "trivialen, allseits bekannten" Aussagen. -- Jesi (Diskussion) 13:09, 4. Mär. 2026 (CET)
- Hier handelt es sich um eine einzige Literaturangabe mit einer Seite. --Asperatus (Diskussion) 20:23, 4. Mär. 2026 (CET)
- Stimmt, sry. Ich hatte mehere andere im Kopf und war unaufmerksam. -- Jesi (Diskussion) 13:26, 5. Mär. 2026 (CET)
- Hier handelt es sich um eine einzige Literaturangabe mit einer Seite. --Asperatus (Diskussion) 20:23, 4. Mär. 2026 (CET)
- Allerdings kann die Aussage "wurde durch einen Administrator geklärt" nicht aufrecht erhalten werden, denn Administratoren klären keine inhaltlichen Probleme. In der Diskussion wurden lediglich Meinungen ausgetauscht, da spielen Adminrechte keine Rolle (und es gab ja auch einige andere Meinungen). Und zum Nachweis des BVK sollte in den Literatur-Fällen der genaue Ort als EN angegeben werden. Meist gibt es ja mehrere Literaturangaben mit evtl. mehreren Seiten. Und das BVK ist eine doch recht wichtige Aussage, die gehört sicher nicht zu den "trivialen, allseits bekannten" Aussagen. -- Jesi (Diskussion) 13:09, 4. Mär. 2026 (CET)