Diskussion:Akademischer Grad
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Falsche Leerzeichen in Abkürzungen
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel wird bei den Abkürzungen nach dem Punkt jeweils ein Leerzeichen gesetzt, z. B. "M. Sc." oder "LL. B.". Laut den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen darf das Leezeichen beim Bachelor und Master aber nicht gesetzt werden und so ist es bei meinen Abschlusszeugnissen auch angegeben. --Slian (Diskussion) 09:53, 30. Apr. 2021 (CEST)
- Ich sehe da nur, dass die Abkürzungen dort ohne Leerzeichen geschrieben werden. Ich lese daraus nicht ab, dass kein Leerzeichen gesetzt werden darf. Die Frage ist, ob die Kultusministerkonferenz damit wirklich eine Regelung treffen wollte, die den amtlichen Rechtschreibregeln widerspricht.--Digamma (Diskussion) 21:00, 30. Apr. 2021 (CEST)
Gut, die Hochschulen dürfen es auch anders schreiben, dann entspricht es aber nicht den Leitlinien. Die Absolventen müssen den Titel so tragen, wie er auf dem Zeugnis steht - und da steht er bei meiner Uni ohne Leerzeichen abgekürzt. Die deutschen Rechtschreibregeln kommen hier nicht zur Anwendung, weil es sich um internationale Grade handelt. Somit ist ein "Master of Science" gemäß der englischen Regeln als "M.Sc." ohne Leerzeichen abzukürzen. Regelkonform wäre auch "MSc", was aber hier nicht üblich ist. Analog würde auch niemand ein Leerzeichen in "Ph.D." setzen. --Slian (Diskussion) 17:46, 17. Mai 2021 (CEST)
- Wo steht, dass es relevant ist, ob man Leerzeichen einfügt oder nicht (und wenn ja, wie breit sie sind)? Nur weil es eine Liste gibt, wo die Abkürzungen ohne Leerstelle stehen, heißt das nicht, dass das verbindlich ist. --Digamma (Diskussion) 18:31, 18. Mai 2021 (CEST)
- Wahrscheinlichimplizit da wo steht, dass man den Titel nur wie auf der Urkunde angegeben führen darf --~2025-35583-75 (Diskussion) 00:28, 29. Nov. 2025 (CET)
Anrede
[Quelltext bearbeiten]Besteht eigentlich die Verpflichtung, eine Träger eines akademischen Grades damit anzureden oder ist das Weglassen des Titels in der Anrede irgendwie strafbewehrt?--2A01:CB08:891A:1200:9DBD:8889:9FB9:33DF 17:25, 19. Mai 2022 (CEST)
- Es besteht keine Pflicht und Grade < Dr. kann man auch nicht in den Ausweis eintragen lassen. --~2025-35583-75 (Diskussion) 00:29, 29. Nov. 2025 (CET)
Nachgraduierung
[Quelltext bearbeiten]Das mit der Nachgraduierung bei BA in Baden-Württemberg könnte man noch besser beschreiben. m.W. ist da nur ein Geldbetrag zu bezahlen und die Urkunde wird quasi auf das DH Diplom umgestellt. Dadurch muss es dann bundesweit als Diplom anerkannt werden. --~2025-35583-75 (Diskussion) 00:33, 29. Nov. 2025 (CET)
