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Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Oktober 2005 um 13:31 Uhr durch Ixitixel (Diskussion | Beiträge) (14. Oktober). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Abkürzung: WP:LKB

Vorlage:LöschkandidatenBilder

4. September

Bild:F s.jpg --Etwas aus meiner Lieblingskategorie --Crux 15:04, 4. Sep 2005 (CEST)

Bild:Iljuschin.jpg Bild:Tupolew Tu-2.jpg Bild:Suchoi Su-6.jpeg Bild:LaGG-3 02.jpg Bild:Testpiloten ZAGI.jpg Bild:Pokryschkin.jpg Bild:Tscheljuskin-Rettung.jpg Bild:Alexejew I-211.jpg Bild:Borowkow I-207.jpg Bild:Lisuno Li-2WW.jpg Bild:Lisunow Li-2 (PS-84).JPG Bild:M M Gromow.jpg Bild:Tupolew SDB.JPG Bild:Iljuschin Il-1.JPG Bild:Iljuschin Il-10.JPG Bild:Klimow.JPG Bild:Polikarpow I-16SPB Sweno.JPG Bild:Sweno 6.JPG Bild:Polikarpow I-16 Nordflotte.JPG Bild:Tschkalow.JPG Bild:Suchoi Su-5 (I-207).JPG Bild:Samoljot 150.JPG Bild:Iljuschin Il-20 01.JPG Bild:Gurewitsch Mikojan.JPG Bild:Polikarpow I-5 Prototyp.JPG Bild:Tupolew Tu-73 03.JPG Bild:Jermolajew.JPG Bild:Jakowlew Jak-19.JPG Bild:Tupolew TB-3.jpg Bild:Polikarpow.jpg Bild:Polikarpow I-15.JPG Bild:Stscherbakow Stsche-2.JPG Bild:Jakowlew Jak-1M.JPG Bild:Grigorowitsch.JPG Bild:Tupolew SB-2.JPG Bild:Pterodaktyl.JPG Bild:Bolchowitinow BI-1.JPG Bild:Iljuschin Il-22.JPG Bild:250px-Neva old.jpg --noch Sowjetbilder, die allem Anschein nach nicht 50 Jahre pma sind. --Crux 21:32, 4. Sep 2005 (CEST)

Hallo Crux! Du hast mal wieder massenhaft Sowjetbilder gelöscht - na bravo - aber Du liegst diesmal völlig daneben! Nur ein Beispiel: Bild:Tupolew TB-3.jpg - dieses Bild entstand Jahre vor dem zweiten Weltkrieg! Es fällt sehr wohl unter 50 Jahre pma bzw. übertrifft diese bei weitem. Du hast von Flugzeugen offensichtlich keine Ahnung! Du schreibst in der Seite der Löschkandidaten: "Sowjetbilder, die allem Anschein nach nicht 50 Jahre pma sind" – aha, allem Anschein nach – offensichtlich bist Du Dir da nicht wirklich sicher! Bei jedem Bild hast Du aber beim LA geschrieben: "50 Jahre pma nicht zutreffend" – ein Widerspruch in sich. Warum wurden die Bilder sofort von Dir gelöscht? Warum hast Du keinerlei Diskussion oder Aufklärung zugelassen? Es gilt doch sieben Tage Frist vor einer eventuellen Löschung, oder etwa nicht? Vor allem ist eines ärgerlich: Löschantrag selbst gestellt und auch sofort selbst gelöscht (sozusagen: "vollstreckt") – was soll dieser unsägliche Lösch-Terror? Mann oh Mann, schon wieder so ein sinnloser Aktionismus. Frage lieber erstmal die werte Userschaft nach Informationen und/oder Aufklärung wenn Du nicht absolut sicher bist bevor Du einfach nach dem Kriterium der Mutmaßung(en) löschst. Es gibt normalerweise immmer jemanden der eine Antwort geben kann. Diese Löschaktion entbehrt jeglicher Grundlage und ist auf das schärfste zu mißbilligen. Werde noch zu jedem Bild im Einzelnen zur Lizenz-Situation Stellung nehmen. Reptil (D) 05. Sep 2005, 01:20 (CEST)

Die Bilder sind nicht gelöscht, sie wurden lediglich aus den Artikeln heraus genommen. Die ganzen Links die Crux dort oben angegeben hat führen zu den einzelnen Bildern. Wenn einige alt genug sind, suche sich heraus und schreib sie hier hin. --christian g [aka guenny] (+) 11:37, 5. Sep 2005 (CEST)
Eine ausführliche Stellungnahme ist auf meiner Diskussionsseite. --Crux 20:24, 5. Sep 2005 (CEST)

Die meisten Bilder sind die gleichen wie beim kläglich gescheiterten Löschantrag vom 9. Apr 2005 (CEST), Link dazu: [1]. Die entsprechenden Bilder wurden damals eindeutig als Sowjet-PD anerkannt - ich frage mich wirklich was dieser Unsinn mit dem plötzlichen Löschanträgen soll. Diese haben wohl nur die Aufmerksamkeit der Lösch-Ritter erregt weil der Artikel verändert bzw. das Bild darin in der Darstellung auf 300px vergrößert wurde. Jetzt muß wohl bei jeder Veränderung von Artikeln mit Bildern aus der Sowjetunion damit gerechnet werden daß sogleich ein paar Bilder bald fehlen könnten - und obwohl hier schon mal als PD anerkannt. Einfach ärgerlich! Werde noch zu den Bildern im Einzelnen Stellung beziehen. Reptil (D) 06. Sep 2005, 23:20 (CEST)

Wer die hier löscht verstößt gegen sämtliche Gebräuche. Nicht das das irgendwas besonderes wäre. Wir erfinden einfach einen Löschgrund, kennen uns sonst nicht gut aus aber irgendwo muss die Energie ja hin. Sämtliche Fotos von OKB's sind als amtliche Veröffentlichungen zu sehen. Bei dem ganzen Geschwurbel ist wahrscheinlich nicht 1 Foto, das von einer Privatperson gemacht wurde dabei. Aber ist klar: Wer 3000 Wappen wegen fehlender Lizenz gelöscht hat ist da nicht zimperlich. Und jetzt seht zu wie ihr eure Müllhalde hier wieder sauber kriegt. -- 83.129.55.254 16:24, 13. Sep 2005 (CEST)

12. September

  • Bild:Heidelberg.jpg Die derzeitige Version ist etgegegen den Angaben nicht PD, sondern vielmehr nicht frei verfügbar: This image is copyright protected. Any public or private use of this image is subject to prevailing copyright laws. Please contact the content provider of this image for permission requests. Nachlesen ist etwas schwierig, da das ganze ueber ASPgeregelt wird und nicht direkt über die URL greifbar ist: Erstmal hierhin http://phil.cdc.gov/phil/home.asp gehen, dann nach Heidelberg suchen, es erscheint ein einziges Thumbnail, darauf klicken und ganz unten kann man dann den Copyright Hinweis lesen. Sorry, ich kann auch nix dafuer, das die das nicht über URL oder URL-Parameter geloest haben. --Huebi 09:35, 12. Sep 2005 (CEST)
Warum setzt Du es nicht auf eine "korrekte" Version zurück und gibst hier dann nur die fragliche URV-Version an? Das wäre hilfreicher :-) --:Bdk: 08:22, 14. Sep 2005 (CEST)
Also es die Version vom 01:56, 23. Aug 2005 die auf der Webseite vorhanden ist. Diese Version taucht als Version mehrfach auf und wurde immer wieder mit völlig anderen Boildern (wohl aber gleichem Thema) überschrieben. Das ganze sollte man auflösen, und die unkritsichen Bilder separat speichern, über Tage habe ich jedoch zu solch einer Aktion einfach keine Zeit, das muss man in Ruhe machen. Der Server mit den Originalbildern scheint derzeit ein paar Probleme zu haben. --Huebi 08:43, 14. Sep 2005 (CEST)

21. September

Sachdiskussion verschoben nach Wikipedia_Diskussion:Bildrechte --Historiograf 17:39, 23. Sep 2005 (CEST)




2. Oktober

Ich habe die Logos unkenntlich gemacht. --Ixitixel 13:11, 14. Okt 2005 (CEST)
Die anderen vom Benutzer hochgeladenen Bilder halte ich auch für „problematisch“, Quellen- und Lizenzangaben sollten dringend folgen. --A.Hellwig 20:30, 3. Okt 2005 (CEST)
Kein Löschgrund. Es besteht kein Konsens hinsichtlich der Museumsbilder. Es gibt hier viele Museumsbilder. Erst überlegen, dann hochladen. Einmal hochgeladene Bilder unter GNU FDL können von anderen beliebig oft wieder eingestellt werden. Wünsche des Hochladenden sind unbeachtlich. --Historiograf 13:11, 4. Okt 2005 (CEST)

3. Oktober

Mangels sinnvoller Begründung habe ich den LA gerade rausgenommen, wir haben tonnenweise nicht genutzte Bilder ohne dass die jemand löschen will. --Ezrimerchant !?! 18:00, 3. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Schloss Wedendorf.jpg, Bild:Kirche Grambow.jpg "© MVweb, 2003" auf der Quellseite --Ezrimerchant !?! 18:00, 3. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Roeggelchen.gifIch habe das Bild von einem Bekannten zugeschickt bekommen, der es selber von einem Bekannten bekommen hat.“ --dbenzhuser 18:25, 3. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Moshammer.jpg Bild im enzyklopädischen Umfeld nicht brauchbar und unfreie Bildbestandteile verhindern wahrscheinlich, dass vom Einsteller gemachte PD-Freigabe möglich ist. --::Slomox:: >< 18:29, 3. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Königsstuhl04.JPG zu den Kreidefelsen auf Rügen gibt es schon ein Bild (Bild:Koenigstuhl von viktoriasicht.jpg) auf den Wikipedia:Commons. --NilsKruse 18:32, 3. Okt 2005 (CEST)
    • Daß es schon ein ähnliches Bild gibt, ist kein Löschgrund - fehlende Lizenz schon - Ralf 04:49, 4. Okt 2005 (CEST)
    • Ack, da fällt mir ein, ich muss davon auch noch n Bild machen ;). Zum Thema habe ich ihm auch noch was in seine Diskussion geschrieben. Darkone (¿!) 14:22, 4. Okt 2005 (CEST)
    • LA-Grund ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen. Ich würds verstehen wenn die Qualität von einem Bild echt schlecht ist und es ein neues besseres gibt, das kann man dann aber auch selbst direkt mit dem Uploader des ersten klären. Sobald der Kollege von diesem Bild einen Lizenzbaustein nachträgt, übertrag ich es in die Commons und schön is. --BLueFiSH ?! 07:28, 5. Okt 2005 (CEST)

4. Oktober

cover ist geschützt. -- FelixReimann 14:13, 4. Okt 2005 (CEST)

In de kein Löschgrund. Wir beachten hier das Recht der deutschsprachigen Länder und sonst keins. Siehe auch die Diskussion auf Commons, wo der auf der Disku von Panoramafreiheit vorgestellte neuerliche Hundertwasserfall herangezogen wird. Wenn der BGH das Bauwerk eines öst. Künstlers in einer öst. Stadt dt. Recht unterwirft, können wir verdammtnochmal ein belgisches Bauwerk auch deutschem Recht unterwerfen. Da es dazu kein Meinungsbild und keine Richtlinie gibt ist der unbegründete LA von AP abzuweisen --Historiograf 22:44, 7. Okt 2005 (CEST)
Kein Grund zu fluchen. Wir haben bisher eigentlich in de die gleichen Richtlinien wie in den Commons gehabt. Das ist auch ganz gut, damit man z. B. ein Bild auch einfach ohne allzuviel nachprüfen zu müssen auf die Commons verschieben kann. Auf Commons wurden Atomium-Bilder bereits gelöscht. Insgesamt ist es wohl am einfachsten, wenn wir das Recht des jeweiligen Herstellungs-Landes für alle wikimedia-Projekte verwenden (denn am sinnvollsten wäre es ja schon, wenn man alle Bilder auf commons haben könnte - was die en.wikipedia mit ihrem hirnrissigen Fair Use macht, ist mir dann allerdings ehrlich gesagt auch egal). Wenn wir das jetzt erlauben, dann müssen wir andererseits sicherlich die meisten US-PD-Gov-Bilder löschen, oder? (Du weißt ja, dass ich das belgische Gesetz ebenso bescheuert finde wie Du. Aber der Uploader ist von uns schon auch zu schützen. Und wenn der mal ne belgische Abmahung bekommt, dürfte das innerhalb der EU ja auch nicht einfach in den Papierkorb zu werfen sein, oder?) --AndreasPraefcke ¿! 14:13, 11. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Ortler-Skiarena.gif - URV von [7] --Steffen - Diskussion 17:07, 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Johnsemberton.JPG - alte (!) Version löschen, da dieses Ölbild wohl nach seinem Tod erstellt worden ist --yuszuv 17:36, 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Massengrab Armenier 1918.jpg-copyrightzweifel Hadhuey 19:51, 4. Okt 2005 (CEST)
    • Zweifel schon, aber woher ausgerechnet die dpa ein Urheberrecht an dem Bild haben soll, ist mir nicht ganz klar. Ein Copyright-Zeichen kann jeder irgendwo einbauen. Und kommerzielle Bildagenturen versuchen natürlich mit allen Mitteln, Geld zu verdienen. ---AndreasPraefcke ¿! 22:58, 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Wappen Bessarabien.png, da ersetzt durch Bild:Wappen Bessarabien 2.png. Benutzer:Axel Hindemith 20:11 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Schloss_Goldschmieding_Castrop-Rauxel.png Ist mein Bild, Inzwischen hat jemand ein besseres gemacht und wurde in den Atikeln schon ersetzt (ausser auf meiner Seite) Schue 20:33, 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Hoffmann_von_Fallersleben_transparent.gif, da ersetzt durch Bild:Hoffmann_von_Fallersleben_transparent.jpg. Benutzer:Axel Hindemith 21:06 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:DelfineSpringen.jpg, Bild:Delfine.jpg, Bild:Karawane.jpg, Bild:Venedig.jpg, Bild:AyersRock.jpg, Bild:Frosch.jpg, Bild:Austern.jpg, Bild:Windmuehle1.jpg, Bild:Schmetterling1.jpg, Bild:Elefanten.jpg, Bild:Pyramide.jpg, Bild:Moulin Rouge.jpg, Bild:Hochsprung.jpg, Bild:SeilbahnTitlis.jpg, Bild:CorcovadoinRichtungZuckerhut.jpg, Bild:Quallen.jpg Trotz mehrfacher Aufforderung weigert sich der hochladende Benutzer, die schriftliche Genehmigung von Hewlett Packard, die er bekommen hat (haben will?), hochzuladen und mit den Bildern zu verlinken. Darüber hinaus ist der Wert von ästhetisch verfremdeten Fotos aus einer Werbekampagne für eine Enzyklopädie mehr als fraglich. -- Baldhur 21:11, 4. Okt 2005 (CEST) Das ist ja witzig, Löschantrag stellen, nur wegen der Meinungsverschiedenheit zum Foto unter Delfine. Die Kompromisslosigkeit in Bezug auf ein Dissens über die Ästhetik zu Fotos, es sind keine Werbefotos, ist ja beispielhaft. Es ist für mich nicht erklärlich wie man auf so etwas kommt, einfach Fotos zu löschen nur weil sie einem eventl zu "schön" sind. Im Übrigen habe ich Baldhur mehrmals schon mitgeteilt, dass die Angaben auf den Bilderseiten zu finden sind und auch auf meiner Benutzerseite. Für mich ist es unverständlich warum der Benutzer Baldhur hier andere Benutzer mit Löschattacken zu Bildern terrorisieren will. Muß ich auf die englische Wikipedia ausweichen um zu hoffen das über Commons meine eingestellten Fotos wieder in Deutschland erlaubt sind? --St.Krekeler 21:25, 4. Okt 2005 (CEST)
    • Auf Commons würde ich die Bilder bei mangelhafter Lizenz ebenso löschen. Das brauchst Du also gar nicht erst versuchen. --AndreasPraefcke ¿! 22:55, 4. Okt 2005 (CEST)
      • Die Lizenz ist gem. Wikipedias Lizenzvorlagen nicht mangelhaft, sondern enthält alle genannten Beschreibungs- und Lizenzangaben. Siehe Diskussion bei Delfine --St.Krekeler 23:21, 4. Okt 2005 (CEST)
        • Wenn man keine Beweise liefern kann für Gemeinfreiheit oder Erlaubnis, ist eine reine Behauptung wenig wert. Bei eigenen Bildern müssen wir das natürlich einfach mal glauben, aber bei begründeten Zweifeln bei anerkannt fremden Bildern muss einfach eine Genehmigung wenigstens auf Nachfrage greifbar sein. Sonst können wir das Bilderhochladen ganz aufhören. --AndreasPraefcke ¿! 23:52, 4. Okt 2005 (CEST)
          • Vielleicht benötigen wir bald Wikipedia-IMs, die der Sache bei den Benutzern nochmal nachgehen, ob jeder Upload mit der Genehmigung nun stimmt oder nicht. Also wenn ich Dir jetzt gesagt hätte, die Bilder sind von mir, müßtst Du mir das so fast abkaufen? Seltsame Logik. Aber ich schreibe mal den Wortlaut zur Lizenz hierein:
            • "Sehr geehrter Her Krekeler, Sie dürfen die lizenzfreien Bilder gerne in Wikipedia verwenden. Bitte fügen Sie den Bildern jedoch die Angabe "Quelle: HP" hinzu. Mit freundlichen Grüßen / Best regards Jochen Walter Hewlett-Packard GmbH Public Relations Herrenberger Str. 140 71023 Böblingen." Genügt das oder muß ich da nochmal nachhaken oder wird eine beglaubigte Abschrift der schriftlichen Genehmigung benötigt? --St.Krekeler 00:03, 5. Okt 2005 (CEST)
              • Da glaube ich dir jetzt gerne, denn HP würde die Sachen ganz sicher nicht ganz freigeben oder unter eine kommerziell verwertbare Lizenz stellen. Da steht "in der Wikipedia". Und das reicht als freie Lizenz leider nicht, da kommerzielle Nutzung und Benutzung in anderen Projekten, die nicht Wikipedia heißen und nicht Wikimedia "gehören", nicht eingeschlossen ist. Die Bilder müssen daher hier (und müssten auf Commons) gelöscht werden. EOD. --AndreasPraefcke ¿! 00:32, 5. Okt 2005 (CEST)
                • Ich lese dort nicht in der, sondern "in Wikipedia" und gemeint war meine Anfrage an HP, ob ich die lizenzfreien Fotos in die Wikipedia.de übernehmen kann. Wo und warum ist nun wohl egal, und da es sich hierbei um lizenzfreie Fotos handelt, die HP auch genutzt hat, sehe ich da ohnehin kein Problem. Ich habe nur den Lizenzstatuus bei HP abgerufen und Herr Walter hatte mir freundlicherweise bestätigt, dass diese Fotos genutzt werden können. Wo ist das Problem. HP hat keine Lizenz auf die Fotos. Bevor die Bilder gelöscht werden, bitte ich den zutreffenden Admin um eine baldige Rückfrage an die HP Public Relations, Herrn Jochen Walter, damit ich hier nicht an den "Pranger" gestellt werde, das die Bilder ohne "Genehmigung" seien und igendwelche Mutmaßungen beuge ich dann auch vor. Im Übrigen und unabhängig hiervon ist es nicht zwingend erforderlich, dass Bilder gesonderte Lizenzen auch für Wikimedia oder andere Schwesterprojekte haben muß. Wir können ja auch nicht jedes Bild aus der englischen Wikipedia nutzen, die englische Wikipedia wiederum aber jedes aus der deutschen. Deshalb kommt es manchmal auch zu Problemen bei der Einbindung über Commons, aber das ist ein anderes Thema. Gruß St.Krekeler
                    • Bitte die Art der Zustimmungen auch toleranterweise mit folgenden "Bilder-Genehmigungen" von Benutzer:Mrfinch/Genehmigungen vergleichen. Dort reicht eine Bestätigung auf Anfrage auch völlig aus. Gruß St.Krekeler
Zustimmungen, die nur für die Wikipedia gelten, finde ich auf Benutzer:Mrfinch/Genehmigungen nut für Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sowieso Public Domain sind. -- Timo Müller Diskussion 13:25, 8. Okt 2005 (CEST)
falscher Dateiname ist kein Löschgrund, fehlende Lizenz schon Ralf 08:18, 5. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Synagoge in Baiaingen.jpg identisch mit Bild:Synagoge.jpg. Das 2. Bild wurde bereits gestern wegen fehlender Lizenz zur Löschung vorgeschlagen. Das heute neu eingestellte identische Bild ist als PD bezeichnet, was ich zu bezweifeln wage. Kein Angabe eines Fotografen oder einer Quelle. Der einstellende Benutzer:H-style reagiert nicht auf Hinweise auf seiner Disk (kommt er mit dem System nicht zurecht?) --ST 23:02, 4. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Burgruine-Stapelburg.jpg identisch mit Bild:Stapelburg.jpg. Von mir irrtümlich doppelt hochgeladen. Eine Version kann gelöscht werden. --Hejkal 23:14, 4. Okt 2005 (CEST)

5. Oktober

6. Oktober

KEIN LÖSCHGRUND - wie oft soll mans euch noch sagen. Bilder, die euch nicht gefallen, auf Commons, da nützen sie vielleicht was. Das Bild ist besser, das stimmt, aber das andere zeigt das Gebäude aus anderer Perspektive. --Historiograf 22:40, 7. Okt 2005 (CEST)
Behalten. Wozu gibt es die Commons? -- Timo Müller Diskussion 13:10, 8. Okt 2005 (CEST)
Duplikate kann man schnellöschen. SLA gestellt. -- Timo Müller Diskussion 16:12, 6. Okt 2005 (CEST)
SLA. -- Timo Müller Diskussion 16:15, 6. Okt 2005 (CEST)
Wozu gibt es den NowCommons-Baustein??? -- Timo Müller Diskussion 16:12, 6. Okt 2005 (CEST)
ich nehme keine Bausteine Ralf 16:19, 6. Okt 2005 (CEST)
Warum nicht? Der Löschantrag ist aber auch ein Baustein. -- Timo Müller Diskussion 22:07, 6. Okt 2005 (CEST)
LA-Bausteine nehme ich auch nicht, habe prinzipiell was gegen bausteine Ralf 09:15, 7. Okt 2005 (CEST)
Doch nimmst du ;), die Pro und Contra bei den Exzellenten sind auch Bausteinchen ;). Darkone (¿!) 11:39, 7. Okt 2005 (CEST)
peinliches Prinzip - Schieber 12:42, 7. Okt 2005 (CEST)
Wenn du die Löscheinträge nicht in die Bilder einträgst, merkt niemand, der nicht auf diese Seite schaut, dass das Bild zum Löschen vorgeschlagen wurde. Bei Bildern, die auf den Commons liegen, ist das egal, aber sonst ist das ziemlich unfair, weill die Bilder dann auf einmal ohne Vorwanung weg sind. -- Timo Müller Diskussion 13:13, 8. Okt 2005 (CEST)

7. Oktober

Behalten: Schöpfungshöhe wird wahrscheinlich nicht erreicht. -- Timo Müller Diskussion 09:40, 7. Okt 2005 (CEST)
Eher behalten. Keinerlei Schöpfungshöhe. M. E. daher gemeinfrei, aber mit einem Hinweis zur Markeneigenschaft zu versehen. --AndreasPraefcke ¿! 13:43, 7. Okt 2005 (CEST)
Ebenso die vorletzte Version von Bild:Hulk Hogan.jpg --A.Hellwig 13:46, 7. Okt 2005 (CEST) diese Version gelöscht --AndreasPraefcke ¿! 00:45, 8. Okt 2005 (CEST)

8. Oktober

Bundesrpäsidenten

  • Bild:Theodor_Heuss.jpg, Bild:Heinrich-Luebke.jpg, Bild:Gustav-Heinemann.jpg, Bild:Walter_Scheel_1.jpg, Bild:Richard-von-Weizsaecker.jpg, Bild:Karl-Carstens.jpg, Bild:Roman-Herzog.jpg, Bild:Johannes-Rau.jpg ich kann nicht erkennen, wieso ein Bild unter §5 UrhG fallen sollte. --Mogelzahn 12:30, 8. Okt 2005 (CEST)
    • Worin bestehen deine Zweifel hins. § 5 UrhG? Könntest du sie substanziieren? --CJB 12:43, 8. Okt 2005 (CEST)
  • Eine Quellenangabe wäre hilfreich, um entscheiden zu können, ob oder ob nicht. Sie fehlt bei allen Bildern bis auf Walter Scheel, da steht was von www.bundespraesident.de und dass der Webmaster dort das Bild per E-Mail zu PD erklärt hat. Bei der Website sind die Fotoquellenangaben "bpa", das scheinen also Fotos des Bundespräsidialamtes zu sein. Abgesehen davon sind das alles Commons-Bilder, sollte man nicht die Diskussion dort führen? --Rosenzweig δ 14:00, 8. Okt 2005 (CEST)
    • Nun Gentlemen, die Quelle ist in der Tat die Site bundespraesident.de. Dies ist ein amtlich veröffentlichtes Bildwerk, das von der o.a. veröffentlichenden staatlichen Stelle im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden ist. Dies ist auch nahe liegend bei einem Hinweis auf § 5 UrhG. Beim Upload habe ich vergessen, einen Hinweis auf Änderungsverbot und Zitat zu vermerken, was nun nachgeholt ist. Gibt es offene Fragen? Gruß --CJB 22:34, 8. Okt 2005 (CEST)

Wie schon bei den Nazibildern zeigt sich CJB nur oberflächlich informiert. Die gängige Kommentarliteratur schliesst es aus, dass man sich bei solchen Bildern auf § 5 UrhG berufen kann. Siehe das Kartenbeispiel: viele Karten werden im amtl. Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, aber allenfalls in extremen Sonderfällen wie z.B. Karte über Badegefahren hat der Gesetzgeber eine Anwendung von § 5 UrhG intendiert. Löschen --Historiograf 02:58, 9. Okt 2005 (CEST)

Nachdem ich nach der Westküstentour a) wieder in Hamburg und b) wieder wach bin, schließe ich mich Histo ausdrücklich an. --Mogelzahn 16:41, 9. Okt 2005 (CEST)

Nun, die Anwendung einer Norm ist gewiss keine mehrheitsfähige Entscheidung und ich frage mich, was sich Mogelzahn anschließen will. Ich habe versucht, das Argument von Historiograf von den üblichen Bemerkungen freizulegen, aber nichts Ordentliches gefunden: Legislative Intention ist keine juristische Auslegungsmethode. Bitte argumentiert zur Sache und wenn ihr euch auf Nachweise beruft, zitiert sie... --CJB 12:49, 10. Okt 2005 (CEST)

Natürlich ist die Anwendung und Auslegung einer Norm (außerhalb eines Kollegialgerichts) nicht einer Mehrheitsentscheidung zugänglich. Deswegen habe ich mich ja auch Historiografs Auffassung schlicht angeschlossen und kein Meinungsbild gestartet. Sie entspricht dem, was ich vor Jahren in der Urheberrechtsvorlesung an der Uni Hamburg gelernt habe. Da ich mich beruflich mit diesem Rechtsgebiet aber nicht befasse, habe ich die nötige Literatur nicht im Büro (sondern verlasse mich insoweit auf mein Gedächtnis und die Erkenntnis, daß § 5 UrhG sich in den Absätzen eins und zwei seither nicht geändert hat) und muß Dich daher auf die Universitäts- oder Gerichtsbibliothek Deines Vertrauens verweisen. --Mogelzahn 13:55, 10. Okt 2005 (CEST)
Ach ja, noch was: Lies mal in www.urheberrecht.de zu § 5 UrhG. Für mich ist danach folgendes klar: Wenn schon amtliche Karten, deren Nähe zu regelnden Normen deutlich näher ist, als das Bild eines Bundespräsidenten, urheberrechtlichen Schutz geniessen, dann das Bildnis erst recht. Schließlich erfolgt die Veröffentlichung nicht im amtlichen sondern im öffentlichen Interesse. Dort steht als Beispiel für ein amtliches Werk im Übrigen auch die Badekarte, die Historiograf oben anführt. --Mogelzahn 14:06, 10. Okt 2005 (CEST)
Noch deutlicher wird im Übrigen Sakowski: "Ein amtliches Werk im Sinne des UrhG ist ein von einer mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Institution des öffentlichen Rechts verfasstes Werk, das der Wahrung oder Durchsetzung der Rechtsordnung dient." (zitiert nach obigem Link). Ähnlich auch die Ausführungen im Urteil des OLG Frankfurt vom 27. Mai 2003 (Az.: 11 U 50/02): "§ 5 UrhG steht dem Unterlassungsanspruch nicht entgegen. Die Bodenrichtwertsammlung ist kein amtliches Werk i.S.v. § 5 UrhG, weil es sich hier nicht um Verordnungen, amtliche Erlasse oder Bekanntmachungen handelt. Bei den veröffentlichten Bodenrichtwerten der Klägerin handelt es sich zwar um amtliche Informationen im Sinne von § 5 Abs. 2 UrhG, deren Urheberschutzfähigkeit entfällt aber nur, wenn sie im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden. Bei amtlichen Statistiken und Kartenwerken ist das erforderliche spezifische Verbreitungsinteresse grundsätzlich nicht gegeben." --Mogelzahn 14:22, 10. Okt 2005 (CEST)

Ich finde es gut, dass argumentorientiert drauf eingehst. Ich schaue natürlich drüber und entsprechend auch in Kommentaren. Jedoch finde ich es angemessenerer Umgang, vor einem LA beim Einsteller nachzufragen und bei einem LA seine Bedenken zu formulieren und zu substanziieren, anstatt mich in die Bibliothek zu schicken. Ich will hier v.a. Artikel schreiben und nicht auf einen schlichten Einzeiler fachrechtliche Vorlesungen halten - und ich meine, berechtigterweise darauf vertrauen zu können. Abgesehen von fairer Arbeitsteilung will ich vorbehaltlich der weiteren Recherche auf Folgendes hinweisen:

  1. Es gibt keinen normativen Unterschied zwischen Bildwerken und anderen Werken, ihr habt spezielle Kriterien bis dato auch nicht genannt. Worin liegt der tatbestandliche Unterschied? Mit welchen Rechtsfolgen?
  2. Regelwerke unterscheiden sich von anderen amtlichen Werken darin, dass sie keinerlei Schutz genießen. Andere amtliche Werke unterliegen lediglich Einzelrestriktionen (§§ 62f). Daraus kann man nicht per se einen generellen Schutz für "nicht-paragraphenähnliche" Werke ableiten.
  3. Urheberrecht ist stark kasuistisch und entsprechend mit sehr geringer Übertragbarkeit. Bei Karten und Badegefahren besteht eine ziemlich andere Interessenlage.
  4. Die o.a. Entscheidung spricht von grundsätzlichen Anforderungen bei Statistiken, Karten etc. was im Juristendeutsch auf Ausnahmen hinweist. Welche das sind, ist zunächst nicht ersichtlich… Die Kriterien des spezifischen Interesses sind darüber hinaus nicht ersichtlich, um diesen Befund nachzuvollziehen (obiter dictum, grundsätzliche Tendenz..?). Die Übertragbarkeit dieses Ergebnisses ist ohnehin zweifelhaft, schon anhand eines einfachen Beispiels: Vor Kurzem hat eine andere Stelle jede Menge Statistiken, Informationen, Grafiken veröffentlicht, und ohne dass jemand auf die Idee einer Lizenznachfrage kam, hat sie alle Welt verbreitet – die Ergebnisse des Bundeswahlleiters…

Ich schaue mir die weiteren Referenzen an, aber Subsumtionsprobleme sehe ich hier in substanziierter Form nicht. --CJB 13:02, 12. Okt 2005 (CEST)




  • Bild:Laibach Band.jpg offensichtliche urv, siehe bandpage - Schieber 15:53, 8. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Kellnermesser.jpg bild von stock.xchnge, bekanntlich unklare weiterverwendungserlaubnis (terms of use widersprechen der angabe "no restrictions"), bessere bilder in Korkenzieher vorhanden - Schieber 16:01, 8. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Sido mit Psoriasis.jpg Erst keine Lizenz, dann plötzlich BLU vom Uploader drin, dann plötzlich GFDL für dieses im "Internet" gefundene Bild - Heftigste Zweifel an der WP-tauglichen Lizensierbarkeit durch den Uploader. --Ezrimerchant !?! 17:09, 8. Okt 2005 (CEST)
hallo ihr lieben- bild ist von mir. kenne mich noch nicht allzugut bei wp aus weil ich neu bin. tut mir leid, wenn ich einen fehler gemacht habe, aber bitte la einstellen. mit freundlichem gruß --Cascari 17:26, 8. Okt 2005 (CEST)
Hi, Ezrimerchant. Der Uploader ist Fotograf und hat schon einige Bilder auch in die Commons hochgeladen, wieso zweifelst du genau an diesem Bild? Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass es auch von ihr ist und unter GFDL gestellt werden darf. Grüße, --NiTen (Discworld) 17:30, 8. Okt 2005 (CEST)
Wie es da oben schonmal steht:
  1. Uploader hats beim Upload nicht geschafft, kurzfristig eine Urheber/Quelle/Lizenz anzugeben.
  2. Uploader ergänzt mein {{BLU}} durch ein {{Bild-Lizenz-unbekannt}} und ein "Quelle: Internet".
  3. Uploader nimmt beide Instanzen des BLU-Bausteins raus und schreibt GFDL rein.
Sieht für mich nach dem Einfügen des BLU nach "Huch, das Bild muss ich jetzt mal irgendwie taggen, damit das nicht doch gelöscht wird" aus. Weiterhin massive Zweifel an der Lizenz. --Ezrimerchant !?! 18:19, 8. Okt 2005 (CEST)
@Cascari: mit was für einer Kamera hast du das Bild eigentlich gemacht? Ralf 01:51, 9. Okt 2005 (CEST)
vermutlich dann auch Bild:Angerfist.png --A.Hellwig 18:54, 8. Okt 2005 (CEST)

9. Oktober

  • Bild:Rene.jpg Wer immer das ist, er ist enzyklopädisch sicher nicht relevant --Ixitixel 01:13, 21. Sep 2005 (CEST)
Nutzer nochmal angeschrieben, bitte nicht vor 16.10. löschen --:Bdk: 01:10, 9. Okt 2005 (CEST) Hierher verschoben von #16. September --Ixitixel 11:44, 13. Okt 2005 (CEST)
Bild:Versöhner-Kirche.jpg vom selben Autor hast Du vergessen.. Da die Bilder anscheinend vom Fotografen selber hochgeladen wurden, könnte man ihn auch nach der Lizenz fragen. Andererseits sind die Bilder imho im Moment im Bad Segeberg Artikel eh etwas überflüssig. Arved 16:33, 24. Sep 2005 (CEST)
Das Bild ist IIRC "nur" ein Fall für {{BLU}} und Lizenzangaben sind Bringschuld desjenigen, der die Bilder hochlädt. --Ezrimerchant !?! 18:13, 24. Sep 2005 (CEST)
Benutzer nun angeschrieben, bitte noch ein paar Tage Zeit lassen. --:Bdk: 01:52, 9. Okt 2005 (CEST)Hierher verschoben von #16. September --Ixitixel 11:44, 13. Okt 2005 (CEST)
Immerhin dankenswerterweise hohl genug, das gleich mit BLU hochzuladen... --Ezrimerchant !?! 20:44, 9. Okt 2005 (CEST)

10. Oktober

Die Diskussion hierzu. --ST

17:05, 10. Okt 2005 (CEST) PS: Lt. Histo keine Schöpfungshöhe.

Anmerkung: Kann mir mal einer sagen gegen welchen Punkt der MS Nutzungsbedingungen die Media Center Screenshots verstoßen? Gegen Keinen ! also: "Wenn Ihre Nutzung im Rahmen dieser Richtlinien erfolgt, wird eine weitere schriftliche Genehmigung weder notwendig sein noch ausgestellt werden."--Schnelliboy 20:30, 10. Okt 2005 (CEST)
MS verlangt solange die Nutzung nicht abwertend ist und das ist mit den hier geltenden Lizenzen nicht vereinbar. --ExIP 21:45, 10. Okt 2005 (CEST)
Es handelt sich um das offizielle Bild von Ludwig Erhard, dass nicht nur vom DHM, sondern beispielsweise auch auf der Seite des Bundeskanzleramtes verwendet wird. Vielleicht können die Juristen unter uns ja mal klären, mit welchen Angaben es zu versehen ist, damit es auch für Wikipedia nicht tabu ist. Klingelingeling 17:21, 12. Okt 2005 (CEST)
Korrektur: nicht Bundeskanzleramt, sondern AA - http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/746.0.html Klingelingeling 22:12, 12. Okt 2005 (CEST)
  • Bild ist tabu, da helfen alle Klärungen nichts. --Historiograf 00:49, 13. Okt 2005 (CEST)
Bitte Begründung! Klingelingeling 22:05, 13. Okt 2005 (CEST)
Bitte befasse dich mal mit dem Urheberrecht, das auch für Bilder gilt. Und das besagt erstmal grundsätzlich, daß der Urheberrechtsschutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Bildes noch existiert. Es gibt dabei auch Ausnahmen, die spielen hier aber keine Rolle. --AlexF 22:55, 13. Okt 2005 (CEST)
  • Bild:Kinzigtalbahn.JPG Das dargestellte Plakat dürfte nicht gemeinfrei sein, so daß der Fotograf seine Fotografie kaum unter GFDL stellen kann. --172.180.120.232 14:02, 11. Okt 2005 (CEST)
Kann er wohl, da sich die GNU FDL nur auf SEINE Leistung bezieht. Können wir aber aufgrund unserer Richtlinien nicht gebrauchen. Bitte präzise denken! --Historiograf 00:49, 13. Okt 2005 (CEST)

11. Oktober

Unschärfe und 'nicht verwendet' sind kein Löschgrund, fehlende Lizenz schon Ralf 18:03, 11. Okt 2005 (CEST)

12. Oktober

13. Oktober

14. Oktober