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Diskussion:Roman Polański

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Beschwerdeentscheid des Bundesstrafgerichtes vom 19./20. 10. 2009

Der vollständige Beschwerdeentscheid ist einsehbar. Es ist einigermassen eigenartig, dass der Entscheid an sich ignoriert wird (in der englischen Wikipedia war er bereits gestern eingearbeitet), noch eigenartiger aber, dass die fleissigen "Quellensammler" sich nicht auf den Entscheid im Original stürzen, wo sie es doch sonst bei jeder "Quelle" tun. Dieser Entscheid scheint mir lesenswert. Da der Wortlaut abrufbar ist, hier nur einige Verweise: Ziffer 1 der Erwägungen äussert sich zum Verhältnis von Auslieferungsvertrag und Landesrecht. In Z. 5.2 und 6.1/6.2 äussert sich das Gericht auch zu "offensichtlicher" Unhaltbarkeit des Auslieferungsbegehrens. Z. 6.3 geht sodann auf die Verjährungsfrage ein. Unter Ziffer 8.3 geht das Gericht auf die Behauptung ein, dass das Verfahren in den USA bereits abgeschlossen sei bzw. die Strafe oder Massnahme verbüsst oder vollständig erstanden, und verneint dabei die Offensichtlichkeit dieser Behauptung. PSW 193.247.250.37 10:59, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Werte IP, ich habe diese (sehr begrüßenswerte, das unter uns) Entscheidung bereits gestern nachmittag um Punkt 17.00 Uhr in die definitive Version der itWP eingearbeitet (warum sie noch nicht im Artikel sichtbar ist, geht aus der Diskussion hervor, sie wird es aber heute abend sein). Jeder tut, was er kann. Soviel zum Thema "faule Säcke" (du sagtest "eigenartig").
Primärquellen sind nicht durchweg geeignet - wie kommt Du darauf? Bei einer Gerichtsentscheidung mag es anders sein - wenn sie denn allgemeinverständlich ist.
In jedem Fall gut und richtig, dass die Sache nun aktualisiert ist. Hoffentlich kann auch noch jemand die andere Frage klarstellen - Befangenheit bereits damals festgestellt, aber mit welcher Folge? Warum nun wieder thematisiert? Und worauf stützt sich der Revisionsantrag? Auf die Feststellung einer seit 30 Jahren gerichtsnotorischen Befangenheit wohl eher nicht...
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 13:46, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
An keiner Stelle habe ich von Primärquellen geschrieben - im Gegenteil, ich habe "Quellen" bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Damit wollte ich das Diskussionsverhalten gewisser Personen kritisieren, die bei der Wahl von "Quellen" eben ganz eigenartige Massstäbe setzen. Der Beschwerdeentscheid scheint mir in diesem Fall allerdings verständlich genug, so dass er zitierfähig wäre und den Vorteil hätte, nicht aus zweiter Hand zu stammen.
Inhaltlich will ich diesen Entscheid nicht kommentieren, ich begrüsse ihn auch nicht. Meiner unmassgeblichen Meinung nach konnte das Gericht kaum anders entscheiden. Materiell hat es das Auslieferungsbegehren nicht geprüft und konnte das auch nicht wirklich. Ich erwarte aber, dass es im Entscheid über dieses Begehren materiell auch die durchaus vorhandenen wunden Punkte seriös prüft und diese überzeugend widerlegt, sofern es die Auslieferung bewilligt.
Zur fraglichen Rechtsmittelentscheidung über Polanskis Eingabe 2008/9 und deren Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm habe ich inzwischen versucht, mich anhand der von Fafner genannten Quelle schlau zu machen. Ich unterstelle einmal, dass die dort gescannten Dokumente (offenbar handelt es sich zum Teil um Scans von Faxen) den Originalen entsprechen und soweit authentisch sind. Dann geht aus ihnen folgendes hervor:
Verlangt wurde "dismisson of the case". Soweit ich sehe, gibt es dafür im kontinentaleuropäischen Recht keine direkte Entsprechung. "Einstellung des Verfahrens" ist in der Regel eine Entscheidung, eine Anklage nicht zu erheben oder eine Untersuchung einzustellen, bevor ein Fall vor Gericht gelangt ist. Das ist hier eben gerade nicht der Fall, sondern würde der Verweigerung des "indictment" durch eine "grand jury" oder ein entsprechendes Organ gleichkommen. Aus einigen Prozessordnungen ist mir allerdings die Kassation eines völlig rechtswidrigen Prozesses von Amtes wegen bekannt. Am ehesten wäre dies vergleichbar. Ein "dismissed case" kann allerdings nicht wieder aufgenommen werden.
Es handelt sich dabei um eine Entscheidung, mit der ein Prozess, der völlig rechtswidrig geführt wurde, dessen Fortführung einem Angeklagten nicht weiter zumutbar ist bzw. in dem die Wahrheit so gut wie sicher nicht mehr gefunden werden kann, endgültig beendet wird - zum Wohle des dadurch belasteten Angeklagten.
Dementsprechend argumentieren die Anwälte in der Eingabe auch im wesentlichen mit drei Hauptargumenten: Im Prozess sei massiv Recht verletzt worden, wobei unter anderem die Befangenheit des damaligen Richters als einer von vielen Belegen herangezogen wird; ferner werden die Reaktionen in der Öffentlichkeit herangezogen, schliesslich die bekannten Äusserungen des Opfers mit der Bitte, die Sache endlich ruhen zu lassen.
Ich konnte nicht alle Dokumente genaustens durchsehen, aber bei vielem, was angeführt wird, habe ich den Eindruck, dass es sich weitgehend um Hörensagen handelt. Der erwähnte Dokumentarfilm wird auch herangezogen (einer der "Kronzeugen" dieses Films hat allerdings inzwischen öffentlich alles widerrufen, was er darin gesagt hatte), ist aber nur ein Element unter vielen. Z. B. wird auch auf Veröffentlichungen in verschiedenen Zeitungen verwiesen, die repräsentativ für die weltweite Meinung sein sollen (was man gewiss kontrovers diskutieren kann).
Wollte man das alles knapp und sachgerecht zusammenfassen, dann müsste es etwa in folgende Richtung gehen: 2008 veröffentlichte ... einen Dokumentarfilm. Ende 2008 reichten RPs Anwälte den Antrag ein, das Verfahren wegen erheblicher Verfahrensmängel, Verletzung von RPs Rechten und im Interesse des Opfers endgültig abzuweisen, wobei sie neben anderen Belegen auch Material aus dem Dokumentarfilm verwendeten.
So könnte das etwa aussehen, kann natürlich noch gekürzt, geschliffen, verfeinert, modelliert etc. werden. Wenn ich schon mal dabei bin, dann noch ein paar Hinweise zu anderen Fragen, die hier vehement diskutiert wurden: Das Dokument enthält auch einen Scan des Verhandlungsprotokolls vom 8. August 1977. Darin ist RPs Erklärung, in einem Anklagepunkt schuldig zu sein, enthalten. Im Gegensatz zur oft kolportierten Darstellung hat der Anwalt des Opfers nicht deshalb einer Absprache zugestimmt, um dem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen, sondern um a) dessen Identität geheim halten zu können und b) ihm weitere Traumatisierung durch das Verfahren zu ersparen. Das Vermeiden einer Aussage war also nur ein Punkt unter anderen, die nun durch die weitere Entwicklung obsolet geworden sind. In einem wie auch immer gearteten Wiederaufnahmeverfahren könnte also ggf. die damalige Absprache aus Sicht des Opfers angegriffen werden, weil die gemachten Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Weiter hat RP unter Eid ausgesagt und sich dabei nicht nur schuldig in einem Anklagepunkt erklärt, sondern auch die wesentlichen Tatsache bestätigt. U. a. wird er auch gefragt, ob er aus freiem Willen gestehe, ob er beeinflusst wurde, ob er sich bewusst sei, dass er damit auf Beurteilung durch Geschworene verzichte usw. Es dürfte daher vermutlich schwer werden, in einem wie auch immer gearteten Wiederaufnahmeverfahren diesen Punkt ausser Kraft zu setzen, der Schuldspruch dürfte rechtsbeständig bleiben.
Damit kann auch spekulativ etwas zur Verjährungsfrage gesagt werden: Nach Schweizer Recht von 1977 kann es durchaus sein, dass 1977 oder 1978 die Verfolgungsverjährung obsolet geworden ist. Da ich die weiteren Verfahrensdetails nicht vorliegen habe, kann ich das nur vermuten. Wenn tatsächlich eine Strafe von 50 Jahren in Frage stand, dann wäre diese möglicherweise der lebenslänglichen Zuchthausstrafe nach Schweizer Recht gleichzusetzen und würde somit nach damaligem Recht frühestens nach 30 Jahren verjähren. Die Vollstreckungsverjährung könnte daher bis mindestens 2007 gelaufen sein, vielleicht auch bis 2008. Somit könnte nach Schweizer Recht von 1977 die Verjährung tatsächlich eingetreten sein, sie könnte aber bei RPs Eingabe 2008 auch noch nicht abgelaufen sein. Dann wäre sie nach Schweizer Recht 1977 möglicherweise auch jetzt noch nicht abgelaufen. Wenn z. B. nach amerikanischem Recht eine Bewährungsfrist gelaufen ist, dann wäre die Vollstreckungsverjährung nach Schweizer Recht höchstwahrscheinlich noch nicht abgelaufen. Ich finde durch diese Quellen also meine Ansicht, dass der Eintritt der Verjährung nach Schweizer Recht nicht offensichtlich sei, bestätigt, ebenso meine Aussage, dass ohne Kenntnis der Prozessakten diese Frage nicht wirklich fundiert zu beantworten sei. Immerhin ist es nicht ausgeschlossen, dass auch nach Schweizer Recht von 1977 die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Damit sind aber auch die Grenzen dieser "Quelle" (Vorbehalte habe ich oben erwähnt) wohl bereits deutlich genug geworden. PSW 193.247.250.13 15:14, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Rezension in den Medien

man könnte noch irgendwo einfügen, dass es ne Doku zu dem Film gibt und dass z.B. Californication (Fernsehserie) gibst nen Zitat "... Du musst ja nicht gleich auswandern wie Roman Polański" --Unterstrichmoepunterstrich 20:58, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Man kann es auch lassen. Nachdem wir gerade den ganzen Bunte-Quatsch raus haben und mit viel Mühe einen sachlichen Artikel draus gemacht haben. BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 21:10, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Zitat/"Wenn ich jemanden getötet hätte..."

Weshalb wird hier so vehement versucht zu verheimlichen was Polanskis Einstellung zwei Jahre nach der Kindesschändung war? Er ließ verlauten, dass doch eigentlich jeder "Kleine Mädchen ficken will". Das sollte man niemanden verheimlichen, der sich mit der Schändung auseinandersetzt, denn nur so erlebt man selbst was in diesem kranken Kinderschänder vorgeht! Daher müsste folgendes Zitat als Beleg eingefügt werden:

1979 gab Polański in einem Interview mit Martin Amis bekannt: "Wenn ich jemanden getötet hätte, dann würde die Presse nicht so ein Aufhebens darüber machen, wissen sie? Aber, verfickt, wissen sie, und die kleinen Mädchen? Richter wollen kleine Mädchen ficken. Geschworene wollen kleine Mädchen ficken. Jeder will kleine Mädchen ficken!".[1]

Andj2134saeo23412 11:44, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

  1. [1]
und als Quelle eine absolut reputable website .oO .... WP ist kein Boulevardblatt sondern eine enzyklopädie ...Sicherlich Post 11:50, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nachdem wir gerade den ganzen Bunte-Quatsch raus haben und mit viel Mühe einen sachlichen Artikel draus gemacht haben...
Außerdem: Was für Methoden sind das? Immer wieder den Quatsch reinzuvandalisieren und erst nach der soundsovielten Entfernung sich hier zu melden? Bei einem bereits in der Vergangenheit hart umkämpften Absatz?
Jedenfalls: Selbst wenn Polański das gesagt haben sollte, ist es doch nicht unsere Aufgabe, Ansichten der Parteien in einem schwebenden Verfahren wiederzugeben, nicht wahr?
Der (hier oben zu lesende) Ton spricht auch nicht für die enzyklopädischen Intentionen des Benutzers (der hier seinen ersten und bisher letzten Beitrag geliefert hat, vorher vermutlich als IP).
Wie heißt die Quelle? Irgendwas mit sex scandals? Dann ist das hier ohnehin falsch; es geht hier nicht um einen Sexskandal, sondern um die Vergewaltigung einer Minderjährigen.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 12:05, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Gut dann behandeln wir mal die Vorwürfe:
Punkt 1: Quelle nicht tauglich, da von einem Boulevardblatt
Punkt 2: Wortwahl
  • Für die Wortwahl da müsste man sich bei Roman Polanski beschweren nicht bei mir. Man hat ihn nun einmal so wiederzugeben wie er sich äussert, um möglichst sachlich zu sein.
Punkt 3: Ansicht der Partei in einem schwebenden Verfahren
  • Weshalb sollte man die Ansicht einer Partei denn nicht wiedergeben dürfen, selbst wenn das Verfahren schwebend ist? Es ist übrigens auch seine allgemeine Einstellung gegenüber den Missbrauch von Kindern und sein Beklagen über die Aufmerksamkeit der Medien darüber, das er nicht gerechtfertigt hält und damit wichtig und relevant im Zusammenhang mit der Kindesschändung.
Punkt 4: Der Angriff auf meine Person
  • Ein Aussage kann auch unabhängig von der Person und ihrer Absicht auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden. Daher sollten wir vielleicht persönliche Angriffe unterlassen, denn sie sind vollkommen irrelevant für den Sachverhalt, der wie gesagt auch ohne solche Anfeindungen geklärt werden kann.
Andj2134saeo23412 12:41, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Angriff auf Deine Person? Wo soll der denn geführt worden sein? Bitte keine unbelegbaren Unterstellungen.
Eine IP hat hier gestern wild herumvandalisiert und immer wieder - ohne im geringsten auf die bereits abgeschlossenen Diskussionen zum Thema einzugehen und ohne das zu tun, was nach den vergangenen Auseinandersetzungen selbstredend sinnvoll gewesen wäre, nämlich eine Änderung zunächst hier vorzustellen - einen Absatz eingestellt, der schon aus sprachlichen Gründen nicht reingehört. Der Absatz wurde von etlichen Benutzern reihum immer wieder entfernt, was die IP nicht daran hinderte, ihn wieder einzustellen. Schließlich musste der Artikel geschützt werden.
Nun kommst Du mit Deinem ersten (angemeldeten) edit, eröffnest hier unter einem wahrlich nicht WP-tonartigen Titel eine neue Diskussionsabteilung und lieferst als Quelle "sex scandals". Entspricht übrigens der Begriff "kranker Kinderschänder" einem rechtskräftigen Urteil? Nein? Dann sollte man ihn solange vermeiden, nicht wahr?
Es geht um eine Straftat, die als solche nicht Hauptgegenstand des Artikels ist. Da es um eine schwere Straftat geht, wird sie im Artikel erwähnt. Und zwar, indem so kurz wie möglich die Anklage genannt wird und dann (bisher bekanntlich noch nicht) das Urteil. In diesem Fall ist außerdem zu erwähnen, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem Prozess entzogen hat. Alle Prozessinterna und sämtliche privaten Ansichten zum Prozess und oder zur Straftat selbst gehören nicht hinein. Wir sind nicht die Bunte. Und wir liefern weder der Anklage noch der Nebenklage noch der Verteidigung ein Forum.
Vielleicht solltest Du zunächst Erfahrungen bei weniger problematischen Themen in der WP sammeln, bevor Du hier so hineinplatzt.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 12:58, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wo steht denn bei Wikipedia geschrieben, dass es Pflicht ist, wegen jedem kleinen Beleg, erstmal in der Diskussion zu erbitten, ob dieser eingefügt wird?
Es wurden doch nun entsprechende Quellen angegeben, die "qualitätsjournalistischen" Bedingungen entsprechen, damit sollte dies doch nun geklärt sein? Im Übrigen war es ja keine private Ansicht, er hat sie öffentlich geäussert und warum sollte dieser wichtige und relevante Punkt zur Kindesmisshandlung dann unbedingt vertuscht werden, wo er doch wichtig ist um Polanskis Einstellung dazu zu sehen? Er hat sich im Übrigen ja auch gerichtlich dazu schuldig erklärt (http://abcnews.go.com/Entertainment/roman-polanski/story?id=8705958), dass er auf alle gängigen sexuellen Arten Kontakt mit ihr hatte. Es besteht also dahingehend keine Zweifel - und deshalb steht es auch ausser Frage seine Ansicht dazu Erwähnung finden zu lassen!
Der Angriff auf meine Person war dahingehend, dass Vermutungen auf meine Absichten und meine Vergangenheit gestellt wurden. Das braucht es wie gesagt nicht und ist ein verwerflicher Argumentationsstil!
Andj2134saeo23412 13:47, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Klare Zustimmung zu Andj2134saeo23412. -- Michael Kühntopf 13:53, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bitte? Wer hätte wo "Vermutungen" "auf" Deine "Absichten" und Deine "Vergangenheit" "gestellt"? Was für eine Vergangenheit denn?
"Das sollte man niemanden verheimlichen, der sich mit der Schändung auseinandersetzt, denn nur so erlebt man selbst was in diesem kranken Kinderschänder vorgeht!" scheint mir allerdings nicht dem Zweck eines Enzyklopädie-Artikels zu entsprechen.
Dass gestern abend hier ein edit war veranstaltet wurde und nun heute genau der Absatz von einem neuangemeldeten Benutzer verteidigt wird, kann natürlich Zufall sein. Das ist aber auch nicht wesentlich. Die Frage ist, ob es rein gehört. Wenn wir sicher sind, dass die Äußerung tatsächlich die Haltung der Person ausdrückt und zu diesem Zweck veröffentlicht wurde, bitte, immer her damit. Gerne in einen Extra-Abschnitt. Sonst eher nicht.
Wo denn stünde, dass für "jeden kleinen Beleg" erstmal eine Diskussion nötig sei? Bitte ausführliche Diskussionen und edit wars in der Vergangenheit beachten. Nach langen Auseinandersetzungen haben wir hier eine neutrale und damit enzyklopädische Version. Wenn wir das Fass wieder aufmachen, dann kommen einerseits diejeinigen, die hier den kranken Kinderschänder einsetzen wollen und die Straftat mit Straßenjargon illustrieren müssen, andererseits aber auch die (auch schon hier gesehenen, siehe Diskussionskilometer...) Zeitgenossen, die (wie auch immer) die Straftat herunterspielen wollen, beispielsweise indem sie ein vermeintliches Einverständnis des Opfers postulieren. In einer solchen Situation wird selbstverständlich erstmal diskutiert. Und an sich kann man auf beide Fraktionen verzichten und den Artikel so lassen, wie er ist. Enzyklopädisch nämlich. BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 14:26, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
  • Die Aussage ist nun eindeutig durch Quellen belegt und des weiteren hat er sich selbst vor Gericht schuldig erklärt, dass er sich sexuell an dem kleinen Mädchen vergangen hat! Das waren die zwei wesentlichen Punkte, die hier zur Diskussion standen. Daher müsste er nun jetzt also eingearbeitet werden dürfen?
  • In dem Artikel wurde nirgends etwas wie "kranker Kinderschänder" eingefügt, sondern lediglich seine Aussage im Zusammenhang seiner Entstehung, und das in einer Art die einer Enzyklopädie durchaus genügt, oder kannst du erklären weshalb das nicht der Fall ist?
  • Ein "Edit War" wird nicht nur von einer Person geführt, es hätte wohl jedem frei gestanden die Änderung zur Diskussion zu führen, also auch dir, anstatt zu revertieren - das solltest du hoffentlich einsehen. Da nun hier die Diskussion aber nun stattfindet, ist dieser Punkt mittlerweile obsolet.
  • Wie gesagt behandeln wir einfach den Sachverhalt und nicht was die Diskutanten hier eventuell getan hätten und was sie angeblich für Absichten haben - da sollte hier doch nun Einigkeit herrschen?
Andj2134saeo23412 15:06, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Du sagst mir, was ich "einsehen sollte"? Bei dem Ton schalte ich schnell ab...
Schade, dass Du auf die Argumente nicht eingehst. Der Artikel wurde gesperrt und zwar eben wegen der wiederholten IP-Angriffe. Da lassen wir ihn nun erstmal ruhen. In der Zwischenzeit werden sich sicherlich noch weitere erfahrene Benutzer zu Wort melden. Am 23. wird der Artikel wieder frei. Aber hoffentlich nicht wieder für Auseinandersetzungen wie die hier (in den letzten Monaten) schon gehabten... BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 15:31, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Auf welche Argumente wäre ich denn bitte nicht eingegangen? Das Zitat ist nun einwandfrei durch weitere Quellen belegt und es wurde von mir aufgezeigt, dass sich Polanski bereits vor Gericht dazu schuldig bekannt hat mit einem kleinen Mädchen sexuell verkehrt zu haben. Dies waren die zwei Hauptkritikpunkte, die nun zweifelsfrei als geklärt gelten müssten! Daher dürfte das Zitat mit einleitendem Zusammenhang nun eingearbeitet werden?
Auch mir einen bestimmten Ton vorzuwerfen, nur weil ich Einsicht gefordert habe und deshalb die Diskussion abzubrechen - zeigt sich nun wirklich bedenklich! Wie gesagt, ich hatte den Wunsch geäußert persönliches von sachlichem zu trennen und alleine die enzyklopädische Verbesserung anhand von Fakten und Belegen anzustreben, oder willst du das nicht?
Andj2134saeo23412 16:40, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe Dich mehrfach gebeten, die jüngere Geschichte des Artikels zu berücksichtigen. Es hatten hier bis vor kurzem drei Fraktionen hart gekämpft. 1. Diejenigen, die eine deutliche Verurteilung der Tat im Artikel sehen wollten. 2. Diejenigen, die die Tat verharmlosen, herunterspielen oder sogar legitimieren wollten. 3. Diejenigen (die nicht immer von wenigstens einer der beiden erstgenannten Fraktionen zu trennen waren), die hier einen Bunte-Ton, eine reißerische Aufmachung hineinbringen zu müssen glaubten. Und jedes Nachgeben in einer der drei Richtungen öffnet das Fass (oder den Karton ;) wieder für alle drei... Und keine der drei Absichten ist sinnvoll für einen WP-Artikel. Daher schlage ich weiterhin vor, den Artikel so sachlich und nüchtern zu lassen, wie er ist. Aber, wie gesagt, wir haben noch fast eine Woche Ruhe (vor IP, Socken und Einmal-Accounts). Warten wir also hier auf die Meinungen der erfahrenen Mitarbeiter.
Wie schon gesagt - Dir als Neuling sofort so ein Thema vorzunehmen, ist vielleicht keine günstige Entscheidung...
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 16:55, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Schon wieder persönliche Angriffe mit Vermutungen und angeblichen Absichten auf mich: "(vor IP, Socken und Einmal-Accounts)". Es spielt keinerlei Rolle in Hinblick auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage, egal von wem sie gemacht wurde und du solltest daher also nicht die Legitimität meiner Einwürfe deshalb kritisieren, sondern nur wegen ihres Inhaltes an sich. Alles andere ist ein allseits bekannter, moralisch verwerflicher und schlechter Argumentationsstil!
Der Artikel bleibt keineswegs sachlich, wenn man solche wichtigen Aussagen vertuscht, er gerät im Gegenteil ins Subjektive, anstatt sich an der Wirklichkeit zu orientieren. Und die Wahrheit ist nunmal, dass er diese Worte gesagt hat und daher kann es niemals unsachlich sein diese zu nennen! Als Quellen habe ich nun auch die "Washington Post" und "Telegraph" genannt, was redest du dann also noch von der "Bunten"?
Alle rationalen Einwände wurden nun also beseitigt.
Der Artikel darf nicht starr bleiben, sieht man sich den englischen Wikipedia Artikel an, dann fühle ich mich viel besser aufgeklärt als über diesen verklärenden Abklatsch von der Wirklichkeit, den man hier lesen darf. Und das einfach schon aus dem Grund, dass solche wichtigen Zitate von Roman Polanski verschwiegen werden!
Wir müssten uns an der Wahrheit orientieren. Das Zitat ist wahr und gibt die Absichten Roman Polanskis wieder. Es ist wichtig um die Kindesschändung und Polanskis Gedankengänge beurteilen zu können!
Andj2134saeo23412 17:35, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
? Wer hätte denn einen Zusammenhang zwischen der Sperre und Dir vermutet? Der Artikel ist gesperrt. Das ist eine Tatsache. Er ist damit vor IP, Socken und Einmal-Accounts geschützt. Das ist doch auch eine Tatsache, oder? Dir hat niemand die Jacke angeboten. Und wenn Du selber sie als passend ansiehst, ist das nicht mein Problem.
Ich bezeichnete weder "Washington Post" noch "Telegraph" als Bunte. Das Bunte-Risiko bestand hier im Artikel vor nicht allzulanger Zeit, wie bereits gesagt.
Deinen Ausführungen zu den Themata "Beseitigung aller rationalen Einwände", "Wahrheit" und "aufgeklärt" vermag ich aufgrund von Korrosionserscheinungen meiner wissenschaftstheoretischen Grundbildung nicht zu folgen.
Was an der jetzigen Form des Artikels "verklärend" sein soll, wurde bisher nicht aufgezeigt.
Die Möglichkeit, "die Kindesschändung und Polanskis Gedankengänge beurteilen zu können", ist nicht Zweck einer enzyklopädischen Darstellung. Sie würde auch durch Hinzufügung eines dubiosen Zitats in zweifelhafter Übersetzung nicht erreicht.
Da der Artikel jetzt noch fast eine Woche sicher ist, schlage ich (nochmals) vor, einfach hier auf weitere Äußerungen zu warten.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 17:54, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Es ist vollkommen irrelevant, um wen es sich bei deinen Vermutungen handelt. Entscheidend ist der Wahrheitsgehalt einer Aussage und der kann unabhängig von dem Menschen der sie geäußert hat beurteilt werden! Alles andere trägt zu einer guten und sachlichen Diskussion nicht bei, oder siehst du das anders?
Die Wahrheit ist selbstverständlich in dem Sinne zu erachten, wie sie für eine Enzyklopädie als angemessen erachtet wird. Und Zweifel zu den zwei Hauptkritikpunkten, die geklärt sein müssten, habe ich von dir nun nicht mehr gelesen? Und du müsstest schon begründen in welchen Punkten dir das Zitat dubios erscheint und was dir an der Übersetzung missfällt (am besten eigene Vorschläge einbringen)?
Es ist im Übrigen sehr wohl der Sinn der Enzyklopädie den Vorfall plastisch darzustellen, so dass er sich dem in Wikipedia dargebrachten Wahrheitsbegriff nähert.
Das Zitat ist ausreichend gut belegt, Polanski hat sich vor Gericht schuldig bekannt. Das Zitat sollte nun also eingearbeitet werden können?
Andj2134saeo23412 18:12, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
BerlinerSchule, deine Argumente sind zum Teil an den Haaren herbeigezogen, sorry. -- Michael Kühntopf 18:03, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Diese Deine Gegenmeinung hingegen erscheint gut argumentiert, wohlbegründet und in allen Einzelheiten nachvollziehbar.
Ich sag's nochmal: Warten wir doch mal auf die anderen Benutzer, die hier mitgearbeitet hatten... Wir haben noch fast eine Woche Zeit. Da muss eine konsensbasierte Version nicht unbedingt sofort wieder zum Schlachfeld werden...
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 18:49, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Versteh' ich nicht. Die Seite ist doch bearbeitbar. -- Michael Kühntopf 18:56, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo, eine IP wollte gestern unbedingt ein Zitat einfügen. Als ich daraufhingewiesen habe, dass es nicht Sinn eines Enzyklopädieartikels ist, Zitate zu sammeln, hat sie bei Wikiquote einen Eintrag zu Polański angelegt, das Zitat dort eingefügt und eine Verlinkung zu Wikiquote hier. Diese letzte Aktion habe ich gesichtet. Daraufhin hat sie das Zitat aber wiederum eingestellt, verbunden mit dem Vorwurf, man wolle hier etwas unter den Tisch kehren. Das habe ich rückgängig gemacht und um sicherzustellen, dass die Einstellung (die ja offenbar umstritten ist) zuerst auf der Diskussionseite besprochen wird, den Artikel als von Vandalismus betroffen gemeldet. Er wurde mithin für IPs unbearbeitbar gemacht.
Lange Vorrede, kurzer Sinn:

  1. Ich habe nicht vor etwas unter den Tisch zu kehren, das kann man ganz gut an meiner Sichtung der Wikiquote-Verlinkung erkennen.
  2. Weshalb ist Polański Teil dieser Enzyklopädie? Weil er ein bedeutender Filmschaffender ist. Doch muss man der Vollständigkeit halber auch andere wichtige Teile seiner Biografie vermerken, wie z. B. die Ermordung seiner Frau und eben auch die Vergewaltigung des Mädchens. Nur nicht in aller Ausführlichkeit und nicht mit einer willkürlichen Auswahl von Zitaten, denn zum einen ist dies keine Biografie sondern ein Enzyklopädie-Artikel und zum anderen betreiben wir hier keine eigene Forschung.

Wenn jemand sich also für Aussagen Polańskis zum Thema interessiert, kann er sie bei Wikiquote nachlesen oder in den unter dem Punkt Literatur aufgeführten Titeln. Das nahezu kontextlose Einbetten einer selbst übersetzten Aussage kommt einem "Würzen" des Artikels gleich und das ist nun doch eher Stil der "Bunten" denn, sagen wir mal, der EB. Gruß --Catfisheye 19:54, 17. Nov. 2009 (CET) p. s. Siehe auch die endlosen Diskussionen zuvor. Ist es wirklich dermaßen viel verlangt, sich erst einen Überblick zu verschaffen und dann abzuändern und im Zweifelsfall es vorher auf der Disk zu klären? Machen Tausend andere doch auch täglich.Beantworten

Der Kindesmissbrauch Polanskis hat sehr großes Aufsehen erreicht, was man daran erkennen kann, dass es tausendfach Nachrichten darüber gibt und sich etliche bekannte Persönlichkeiten, wie auch hochstehende Politiker dazu geäußert haben! Daher verdient der Vorfall wohl einen ausführlichen Abschnitt in dem Artikel, der ihn nach objektiven Maßstäben möglichst gut beschreiben sollte.
Zur Vollständigkeit halber darf man daher keinesfalls eine so wichtige und gut belegte Aussage verschweigen, welche die Grundeinstellung dokumentiert die Polanski sogar noch zwei Jahre später hatte! Dass das Zitat wenigstens in der Wikiquote drin ist, ehrt dich! Aber dennoch müsste es auch im Artikel selbst stehen, um von der Schändung und seiner Umstände einen guten Überblick zu haben!
Ich verstehe auch nicht weshalb es für dich zusammenhangslos eingebettet ist. Es stand unter dem Abschnitt über die Vergewaltigung und seinen Folgen, chronologisch müsste es auch als stimmig erachtet worden sein.
Es ist auch nicht als "Würzen" anzusehen, sondern als eindeutiger Beleg für die Vermutung, dass Polanski sich zu dieser Zeit gerne an Kindern vergehen wollte.
Wenn dir etwas an der Übersetzung missfällt - es waren jetzt wirklich keine schwer verständlichen Sätze - dann sag doch genau was? Entweder die Übersetzung stimmt, oder sie stimmt nicht - es ist egal wer sie vorgenommen hat. Gleichzeitig könnte man aber natürlich das englische Originalzitat angeben.
Andj2134saeo23412 20:30, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ganz ehrlich, Du glaubst, dass es objektive Maßstäbe zur Ausführlichkeit einer Kindesmissbrauchsdarstellung gebe?
Ich denke, man kann da höchstens kommunikativ zu einem Konsens kommen. Es ist schade, dass es dafür erst eine Halbsperre des Artikels gebraucht hat. Und es zuvor Anschuldigungen, ob der angeblichen Malintentionen derjenigen, die es nicht eingefügt wissen wollten, geben musste. (Wie Du an unseren Beitragslisten erkennen kannst, haben wir uns vorher schon mit der Problematik auseinandergesetzt, i. Ü. auch auf Italienisch.)
Mit Kontext meinte ich nicht nur den Artikel, sondern auch das Zitat, damit der Leser dies einordnen kann. Das tat nicht einmal der Einzelnachweis für das Zitat und auch nicht der mit ihm verlinkte Artikel. Sozusagen Information aus der dritten Hand ohne Ursprungshinweis und ohne Kenntlichmachung, dass es sich dabei um eine selbstgemachte Übersetzung handelt. Sorry, aber mir ist das Thema zu heikel, als dass ich sowas dulden könnte. Und ganz gewiss nicht zuletzt zum Schutze des Opfers. Denn falls solche Aussagen Polański nur in den Mund gelegt sein sollten (was ich zwar nicht glaube, aber das ist ein anderes Thema), diskreditiert das auch des Opfers Aussagen alla "Hetzkampagne gegen Polański". Gruß --Catfisheye 20:51, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke. Deiner Stellungnahme ist nichts hinzuzufügen.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 20:56, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Es gibt objektive Maßstäbe den Vorfall in seiner Gesamtheit darzustellen, was auch spätere Handlungen der Akteure miteinschließt. Dazu gehören eindeutig belegte Aussagen Polanskis.
Der weitere Zusammenhang des Interviews - sofern du ihn für relevant befindest - kann in dem Buch "Visiting Mrs. Nabokuv: And Other Excursions" von Martin Amis nachgelesen wäre. Wenn du möchtest, dann leihe ich es mir in meiner Bibliothek aus, wenn wir vereinbaren das Zitat mit dem einleitenden Satz einzufügen, sofern der Zusammenhang nicht ergibt dass man dies unterlassen sollte?
Ich habe nun eine "qualitätsjournalistische" Übersetzung vom Stern gefunden, wenn du sie besser findest können wir auch diese nehmen "Hätte ich jemanden umgebracht, wäre es für die Presse nicht so anziehend gewesen ... Aber ... Ficken ... und die jungen Mädchen. Richter wollen junge Mädchen ficken. Geschworene wollen junge Mädchen ficken. Alle wollen junge Mädchen ficken."
http://wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/detail/lifestyle/Kopfwelten-Warum-Roman-Polanski-Gericht/1512963/
Andj2134saeo23412 21:21, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Würdest Du das Buch bitte ausliehen, meine Bibliothek hat es nicht. Ob der Stern "qualitätsjournalistisch" ist, wer weiß? ;) Nur macht es das Zitat weniger angreifbar. Ich sorge mich allein um die Qualität des Artikels. Wenn Polański so'n Stuss redet, muss er auch damit leben, dass es zitiert wird. Aber eben nicht als hingeworfener Knochen, okay? --Catfisheye 22:44, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Andj2134saeo23412, ich sehe hier nur wortreiche Versuche der anderen, unangenehme Dinge, die man nicht wahrhaben will, nicht hineinzulassen in die ehrenwerte Enzyklopädie. Es wurde ja bereits gesagt, dass man dieses unappetitliche Zeugs nicht denjenigen vorwerfen sollte, die es abbilden, sondern denjenigen, die es verzapft haben. Und der Hinweis auf unqualifizierte Übersetzungen oder auf andere Formalien ist lächerlich und soll nur ablenken. -- Michael Kühntopf 21:31, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lieber Michael Kühntopf, höre bitte auf so'n Tinnef zu reden, ja? Was ich oder jemand anderes wahrhaben will, steht hier doch gar nicht zu Debatte. Was aber einfach unerläßlich ist, sind verlässliche Belege. Verzeih bitte, dass ich zur Ausführung meiner Gedanken viele Worte bemühen muss, aber angesichts des gestrigen Flames und der Tatsache, dass Andj2134saeo23412 noch nicht allzu lange angemeldet ist, dachte ich, dies wäre sinnvoll und vielleicht auch deeskalierend. --Catfisheye 22:44, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Also Tinnef empfinde ich als beleidigend. Verlässliche Belege sind eine Selbstverständlichkeit, gerade in einer solch heiklen Angelegenheit, ohne Frage. Ich ging davon aus, dass der - was ich auch nicht verstehe - mittlerweile gesperrte Andj2134saeo23412 selbstverständlich seriöse, überprüfbare, reputable Quellen vorzuzeigen hat. Die Zeit, wie lange ein Benutzer angemeldet ist, ist unerheblich. Wichtig sind seine Argumente - und die schienen mir besser als eure zum Teil sehr abwegigen. -- Michael Kühntopf 23:03, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Tschuldigung, Stuss besser?
Ernsthaft, mit Unterstellungen wie «unangenehme Dinge, die man nicht wahrhaben will» kommen wir hier nicht weiter. Das in den Artikel eingefügte Zitat, war aus keiner verlässlichen Quelle, daher meine Erläuterungen zu dieser nur scheinbaren Selbstverständlichkeit. Zudem habe ich nicht gesagt, dass die selbstgemachte Übersetzung unqualifiziert ist, sondern bemängelt, dass sie nicht als solche kenntlich gemacht worden ist. Das mit der Benutzersperre schaue ich mir gleich an. Gruß --Catfisheye 23:12, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
BK:
Du meinst aber jetzt nicht wirklich, dass "abwegige Argumente", "lächerlicher Hinweis" und "wortreiche Versuche der anderen, unangenehme Dinge, die man nicht wahrhaben will, nicht hineinzulassen in die ehrenwerte Enzyklopädie" weniger beleidigend seien als "Tinnef"? Und, wie gesagt, der Artikel hat eine unschöne Geschichte. Die drei von mir genannten Fraktionen gab es wirklich und man kann nur hoffen, dass die nicht wiederkommen. Danke und tschüß, BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 23:13, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nein, Stuss ist auch nicht besser. Aber ich verstehe schon, was du sagen willst. Berliner Schule: Doch, ich meine wirklich, dass meine Statements nicht beleidigend sind, aber vielleicht muss der Lesende das anders empfinden als der Schreibende, mag sein. Ich würde auch gerne meine Statements untermauern, warum ich was wie bewertet habe. Dazu bin ich aber zu faul. Man sehe mir das nach. Schönen Abend. -- Michael Kühntopf 00:21, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sein erfolgreichster Film?

Kann man hier auch noch über Polanskis Filme diskutieren? Mal sehen.

Gibts eine Quelle dafür, dass - wie in der Einleitung behauptet - Der Pianist Polanskis bisher erfolgreichster Film ist? Impliziert wird durch diese Aussage ja, dass es auch sein finanziell erfolgreichster Film ist. Wurden die Einspielergebnisse seiner Filme mal verglichen? Sergius 00:27, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ungleichgewicht im Artikel

Imho nimmt die "Affäre Polanski" im Artikel einen viel zu grossen Platz ein und sollte erheblich gekürzt werden. Etwa 1/3 des Artikels über diesen doch bedeutenden und einflussreichen Künstler befasst sich nur mit dieser Sache und schafft dadurch ein Ungleichgewicht, das durch den daraus entstandenen Gesamteindruck wertend wirkt. Völlig unenzyklopädisch der zur Zeit dauernd in den Medien präsenten Thematik aufsitzend. Kann das mal jemand, der das näher verfolgt hat, kürzen, anstatt sich hier die Köppe einzuschlagen? Sergius 08:34, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Jaja - und beim Kürzen gehen dann die Sachverhalten so nebenbei "unter" ... Auch eine Medienpräsenz finde ich seit Wochen keine mehr. Welche Medien berichten denn täglich über Polanski? Auch das gehört ja zu den Eigenartigkeiten dieses Falles: Da wird ein prominenter verhaftet, ein grosser Aufschrei geht durch weite Kreise, selbsternannte Rechtsexperten sprechen lauthals davon, dass dies "illegal" sei (vgl. dagegen den Gerichtsentscheid), selbsternannte Weise verkünden, damit mache man sich lächerlich etc. etc. Ja, es soll sogar Leute geben, die behauptet haben, im Grunde sei es umgekehrt, Polanski sei das Opfer einer Dreizehnjährigen, die ihn verführt hätte. Nun sitzt dieser Mann seit bald zwei Monaten in Auslieferungshaft. Inzwischen ist es sehr still um ihn geworden. Seine ach so vehementen Fürsprecher sind nicht mehr zu hören. Ob sie in aller Stille etwas für ihn tun, z. B. sich um seine Familie kümmern, ihm finanzielle Hilfe oder Hilfestellung bei seinem laufenden Filmprojekt geben, entzieht sich natürlich meiner genauen Kenntnis - aber weit her dürfte es damit nicht sein. Auch die vehementen Fürsprecher hier auf Wikipedia sind seit Wochen verstummt. Der anfängliche laute Aufschrei steht also in krassem Widerspruch zur jetzigen Totenstille.
Dass der Aufbau des Artikels unlogisch und irreführend ist, wurde bereits vor Wochen bemerkt. Aber der "Konsens" verhindert, dass dem Ganzen eine sinnvolle Struktur gegeben wird. Z. B. wird unter "Revisionsverfahren" ein Vorgang geführt, der keine Revision ist. Polanskis Familienangelegenheiten sind unter verschiedenen Titeln zerstreut usw.
Es wurde auch bereits bemängelt, dass über Polanskis Filmschaffen zuwenig stehe. Abhilfe bestünde darin, dass diese Teile sachkundig ausgebaut würden. Dazu haben sich bisher aber keine Bearbeiter herabgelassen. Ich werde dazu selbst gewiss nichts beitragen, denn ich wäre ein schlechter Kritiker. Ich habe einige wenige Filme Polanskis gesehen und fand sie nicht gut; "Tanz der Vampire" tue ich mir ganz sicher nicht an, dann schaue ich am Ende doch noch lieber einen Porno, obwohl mich auch der null interessiert. Dass die ach so beflissenen Beiträger keine Lust, Zeit oder Kompetenz haben, einem mehrfach festgestellten Mangel abzuhelfen, kann aber kaum dadurch ausgeglichen werden, dass man andere Teile zusammenstreicht.
Polanskis Leben ist ja nun auch offensichtlich durch seine juristischen Probleme über drei Jahrzehnte geprägt worden: er hat die USA verlassen, nie wieder betreten und sich auch, wie verschiedenen Quellen zu entnehmen ist, bewusst gehütet, in Länder zu reisen, in denen eine Auslieferung an die USA wahrscheinlich schien. Ausserdem hat er ja, letztmals 2009, versucht, die Anklage gegen sich abzuwenden. Man kann also kaum davon sprechen, dass es sich dabei um eine blosse Nebensächlichkeit oder einen "Zwischenfall" handle, sondern in gewisser Weise hat dieser Fall 32 von 75 Lebensjahren (zumindest: mit-)geprägt.
Die verschiedenen Problemfelder, die in der causa Polanski zusammenkommen, sind durchaus komplexer Natur und lassen sich daher nicht in einem Satz zusammenfassen. Jegliche Streichung über das bisher Gestrichene hinaus würde die Verständlichkeit des Artikels noch stärker beeinträchtigen als die fragmentarische Information, die jetzt dasteht, es bereits tut.
Wenn man schon ändern wollte, dann sollte man aber auch aktualisieren, z. B. kann wohl kaum die Rede davon sein, dass der Abschnitt zu den öffentlichen Reaktionen den aktuellen Stand wiedergebe. Wenn man schon kürzen wollte, dann wäre am ehesten eine Streichung dieses Absatzes, der im Grunde nur einen Sturm im Wasserglas beschreibt, angezeigt.
Wirkliche "Aktualitäten", die wenn schon wert wären, erwähnt zu werden, wären dann schon eher: Stellungnahme der Aussenpolitischen Kommission; Ablehnung des zweiten Haftentlassungsgesuches; Einzelheiten zum definitiven Auslieferungsbegehren (z. B. Höchsttrafe von 2 Jahren statt der vielfach kolportierten 50); Ansetzung einer Anhörung zum Fall Polanski durch ein Gericht in den USA für Dezember 2009. In diesem Sinne: Fakten statt eigensinnige Werturteile! PSW --193.247.250.26 11:12, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Genau das, was oben bereits gesagt wurde...
Bitte die ausführlichen Diskussionen beachten.
Das Problem ist eben, dass es hier Leute gibt, die (wie beispielsweise der inzwischen gesperrte Neuangemeldete...) immer neue Einzelheiten zum Thema Straftat und Prozess einbauen wollen. Andererseits ist das tatsächlich ein wichtiges Thema, das aber eben nicht der Hauptteil sein sollte... Daher wollen andere den Teil nun noch reduzieren (wodurch übrigens der eigentliche Artikel, der über P.s Filmschaffen, auch nicht länger oder besser wird...).
Einzelne Änderungen sind doch kein Problem - es sei keine Revision? OK, bitte belegen und entsprechend ändern.
Die Reaktionen dürfen in dem vorhandenen (geringen) Maße durchaus drinbleiben. Denn es ist ja wirklich eine besondere (surreale?) Situation. Da hat jemand ein Kind vergewaltigt. Nun wird er endlich festgenommen. Und dann empören sich einige Politiker und einige Künstler darüber? Das lässt ja doch den Verdacht aufkommen, sie forderten eine Zwei-Klassen-Justiz. Und das ist ein relevantes Faktum. Und die Stellungnahme von Mitterand ist aus anderen Gründen relevant. BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 11:49, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Der "Fall Polanski" ist immer noch regelmässig in den Medien.

Soweit so gut. Man sollte beim Umfang dieser Thematik einen seperaten Artikel ("Der Fall Polanski") oder ähnlich) diskutieren und alles, was über eine kurze Zusammenfassung dessen geht, dorthin auslagern. Dann wird das künstlerische Werk Polankis nicht mehr von dieser Sache unverhältnismässig überlagert und man kann dort alles ausführlichst darstellen. Sergius 12:03, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bitte nicht. Wir sind eben nicht die Bunte. Der Mann hat ein schweres Verbrechen begangen und der Prozess hat eine recht ungewöhnliche Form (da er sich diesem entzogen hat). Daher gehört das in den Artikel. Und zwar (mehr oder weniger) in der knappen Form, in der es jetzt drinsteht.
Der Artikel selbst ist aber unzureichend. P. ist einer der 20 (sage ich mal) bekanntesten Regisseure der Filmgeschichte. Und hier werden nur ein paar Worte über ihn verloren. Das wird durch weitere Kürzung des bewussten Abschnittes nicht besser. Besser würde es durch Ergänzung des Artikels... BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 12:11, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ganz genau weil wir eben nicht die Bunte sind, sollte diese Sex & Crime Geschichte nicht ein solches Übergewicht im Artikel haben. Ein Fall von dieser Dimension verdient einen eigenen Artikel. Wer etwas über den Künstler Polanski erfahren will, möchte nicht von der äusserst komplizierten Materie der Polanski-Affäre erdrückt werden. Zudem würde der Artikel über Polanskis Schaffen und Werdegang dadurch mehr Luft bekommen und die - wie Du völlig richtig anmerkst - notwendigen Ergänzungen in dieser Hinsicht könnten besser vorgenommen werden. Sergius 12:28, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum ohne die beiden Abschnitte der Artikel besser ausgebaut werden können solle, erschließt sich nicht wirklich.
Die beiden bereits vorhandenen Abschnitte können ihn sicherlich nicht am Ausgebautwerden hindern. Luftnot (was immer das sein soll) ist bei den jetzigen Ausmaßen des Artikels nicht festzustellen.
Der Fall verdient (wie bereits in vergangenen Diskussionen ausführlich dargelegt) keinen Artikel, weil das Verbrechen nicht an sich relevant ist. Dazu ist es zu häufig. Relevant ist die Person.
Um eine Sex & Crime - Geschichte geht es nicht (wie kommst Du denn darauf?). Schon weil dabei der Sex fehlte. Eine Vergewaltigung ist kein Sex.
Und außerdem, weil einer Enzyklopädie völlig die Begabung zu Sex & Crime fehlt. Es geht um ein begangenes Verbrechen und um seine juristische Aufarbeitung. Das ist notwendigerweise Teil dieses Artikels über eine Person, die an sich aus ganz anderen Gründen bekannt ist.
Bitte nun keine weiteren Missverständnisse mehr suggerieren. Sie sind nicht wirklich hilfreich.
Wer kompetent ist beim Thema Film, sollte den Artikel vervollständigen. Danke.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 12:48, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich attestiere mir selbst, vom Thema Film ein bisschen was zu verstehen und bin gerade dabei, die oft ziemlich dürftigen Handlungsbeschreibungen einiger Filme zu bearbeiten, darunter Polanskis Rosmary's Baby und Der Mieter. Gerade weil ja wichtige Filme mit deren Handlung und Hintergrund manchmal viel Raum einnehmen, haben sie eigene Artikel, weil sie sonst die Übersichtlichkeit des Artikels stören. Genau so verhält es sich imho mit anderen bedeutenden Aspekten einer Persönlichkeit. Ein (guter) Artikel soll in angemessenenem Ausmass möglichst ausgewogen eine Person oder einen Sachverhalt darstellen. Zudem ist dies auch in den Wiki-Richtlinien so festgelegt und eigentlich eine klare Sache. Vielleicht sollte man zu dieser Frage eine Dritte Meinung beiziehen. Bis das Ganze geklärt ist, lege ich mal im Artikel das künstlerische Werk zusammen. Im jetzige Zustand wird der ganze Artikel durch die Sex & Crime (Doch: Vergewaltigung hat schon was mit Sex zu tun, aber das ist hier nicht das Thema) Sache auseindergerissen. -- Sergius 14:43, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Es ist sehr gut, dass Du selber den Artikel vervollständigen kannst. Ich beispielsweise habe da gar keine Kompetenz.
Niemand hat behauptet, Vergewaltigung habe nichts mit Sex zu tun - ich schrieb nur (wörtlich) Eine Vergewaltigung ist kein Sex.
Ich denke, Leben und Wirken sollten weitestgehend getrennt dargestellt werden (wie bei vielen anderen Künstlern auch). Dann gehören auch die kurzen Abschnitte über den Prozess (die ja das Verbrechen nur indirekt behandeln) in die Biographie. Und stören nicht bei der Darstellung des Werks. Im Biographieteil muss der Prozess jedenfalls bleiben, weil 1. ein derart schweres Verbrechen nicht verschwiegen werden darf, 2. dessen indirekte Auswirkung (Flucht nach Europa, kein weiterer Aufenthalt in den USA) in der Biographie der Erklärung bedarf.
BerlinerSchule antwortet selten, schreibste hier. 16:10, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten