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Völkermord in Ruanda

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Mumifizierte Leichen in der Murambi Technical School

Der Völkermord in Ruanda begann am 6. April 1994 und dauerte bis Mitte Juli 1994. Er kostete zirka 500.000 bis eine Million Menschen das Leben. In annähernd 100 Tagen töteten radikalisierte Hutu vor allem Angehörige der Tutsi. Von dieser Bevölkerungsgruppe starben zirka 75 Prozent.[1] Zu den Opfern gehörten auch moderate Hutu. Die Täter kamen aus den Reihen der Ruandischen Armee, der Präsidentengarde, der Nationalpolizei (Gendarmerie) und der Verwaltung. Zudem spielten die Milizen der Interahamwe und der Impuzamugambi eine besonders aktive Rolle. Auch weite Teile der Hutu-Zivilbevölkerung beteiligten sich am Völkermord. Das Geschehen war eingebettet in einen langjährigen Konflikt zwischen der damaligen ruandischen Regierung und der Rebellenbewegung Ruandische Patriotische Front (RPF).

Im Verlauf und im Nachgang der Ereignisse wurden die Vereinten Nationen (UNO) und Staaten wie Frankreich, die USA, Großbritannien und Belgien wegen Untätigkeit kritisiert. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, aus welchen Gründen eine frühzeitige humanitäre Intervention nicht erfolgte beziehungsweise warum die vor Ort stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen, die United Nations Assistance Mission for Rwanda (UNAMIR), nicht gestärkt, sondern verkleinert wurden.

Der Völkermord in Ruanda erzeugte darüber hinaus erhebliche regionale Probleme. Hunderttausende Hutu flohen im Sommer 1994 in den Osten von Zaire (heute Demokratische Republik Kongo), nachdem die RPF die Hutu-Machthaber vertrieben, damit den Völkermord beendet und eine neue Regierung gebildet hatte. Unter den Flüchtlingen waren viele Täter, die anschließend zur Wiedereroberung Ruandas rüsteten. Die ruandische Armee nahm diese Aktivitäten mehrfach zum Anlass, um im westlichen Nachbarland zu intervenieren.

Vorgeschichte

„Tutsi“ und „Hutu“ in vorkolonialer und kolonialer Zeit

Die ruandischen Staatsgrenzen waren bereits vor dem Auftreten der europäischen Kolonialmächte weitgehend gefestigt. Unter der Regentschaft von Kigeri Rwabugiri, der von 1853 bis 1895 in Ruanda als König herrschte, setzten sowohl begrenzte regionale Expansions- als auch staatliche Zentralisierungstendenzen ein. Vormals autonome kleinere Regionen im Westen und Norden wurden dem Herrschaftsgebiet Rwabugiris einverleibt, die staatliche Macht wurde zentralisiert. Außerdem begann innerhalb des Herrschaftsgebiets eine stärkere Differenzierung der Bevölkerungsgruppen. Dabei erlangten die überwiegend mit Viehzucht befassten Personen, „Tutsi“ genannt, zunehmend Macht über Ackerbauern, die als „Hutu“ bezeichnet wurden. Die Twa, eine dritte Gruppe, die als Jäger und Sammler lebten, spielten bei dieser Veränderung der Herrschaftsbeziehungen keine Rolle. Im Reich von Rwabugiri entwickelte sich der Begriff „Tutsi“ mehr und mehr zu einem Synonym für Angehörige der herrschenden Schicht eines sich herausbildenden Zentralstaats, während der Terminus „Hutu“ zum Namen für die Gruppe der Beherrschten wurde.[2]

Mit Beginn ihrer Kolonialherrschaft (1899–1919) interpretierten die Deutschen die abgestuften Sozialbeziehungen in Ruanda auf der Basis der rassistischen Hamitentheorie. Sie gingen davon aus, die Tutsi seien vor Jahrhunderten in das Gebiet der Afrikanischen Großen Seen eingewanderte Niloten, die kaukasischen und damit europäischen Völkern verwandt seien. Dies begründe ihre Herrschaft über die als weniger hoch stehend wahrgenommenen negriden Ethnien Zentralafrikas, zu denen in den Augen der Deutschen die Hutu gehörten. Die Kolonialherren banden die Tutsi als lokale Machtträger in das System ihrer indirekten Herrschaft ein.[3]

Im Verlauf des Ersten Weltkriegs übernahmen die Belgier nach einer Reihe begrenzter Gefechte faktisch die Macht in Ruanda, noch bevor sie ihnen 1919 in der Pariser Friedenskonferenz offiziell zugestanden und Ruanda 1923 vom Völkerbund zum Mandatsgebiet Belgiens erklärt wurde. Die Belgier setzten die indirekte Herrschaft fort. Auch sie hielten die unterschiedliche Machtverteilung zwischen Hutu und Tutsi für das Ergebnis einer rassischen Überlegenheit der Tutsi.

Die neuen Kolonialherren führten ein System der Zwangsarbeit ein, mit dessen Hilfe sie das Land wirtschaftlich erschließen wollten. Sie individualisierten zudem die Ansprüche ihrer Macht gegenüber den Einzelnen, indem sie den Einfluss von Clans und Lineages durch Verwaltungsreformen zurückdrängten. Zu den folgenreichsten Administrativmaßnahmen der Belgier gehörte 1933/34 die Ausstellung von Ausweispapieren im Gefolge einer Volkszählung. Diese Dokumente fixierten die ethnische Zugehörigkeit jedes Einzelnen, er war nun Twa, Hutu oder Tutsi. Die ethnische Zuordnung aller Ruander war fortan in Verwaltungsregistern festgeschrieben. Die Unterscheidung der Menschen nach sozialem Status und wirtschaftlichen Aktivitäten wurde damit zu einer nach Rassen.

In der Zwischenkriegszeit förderte die Katholische Kirche in ihren Missionsschulen die Tutsi stärker als die Hutu. Diese schulische Ausbildung bot den Tutsi die Perspektive, in die Landesverwaltung einzutreten, denn der Unterricht in Französisch bereitete sie darauf vor. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wandelte sich das Selbstverständnis der Missionare. Sie verstanden sich zunehmend als Helfer und Sprachrohr der unterprivilegierten Hutu, nicht mehr als Förderer der Tutsi-Elite. Die Schulen boten verstärkt auch für Hutu den Zugang zu westlicher Bildung. Der entstehende Hutu-Klerus gehörte zur Elite der Hutu, die zunehmend ein Gegengewicht zur Tutsi-Herrschaft bildete und auf politische Teilhabe und Demokratisierung des Landes drängte.[4]

Hutu-Revolution und Hutu-Regime unter Grégoire Kayibanda

Im Angesicht der absehbaren Dekolonisation Ruandas radikalisierte sich die politische Debatte in den 1950er Jahren. Entlang der ethnischen Grenzen bildeten sich nun politische Parteien. In ihren Gründungsdokumenten und Programmen forderten Tutsi-Parteien einerseits die Weiterführung der Tutsi-Monarchie, weil dies der Überlegenheit der Tutsi und der historischen Tradition Ruandas entspräche. Andererseits diffamierten radikale Hutu-Politiker die bestehende Tutsi-Hegemonie als Herrschaft einer landfremden Rasse.[5] Belgien begann in den 1950er Jahren damit, auch Hutu in die Verwaltung Ruandas einzubinden. Dies weckte Ängste der Tutsi vor einem baldigen Machtverlust, ohne zugleich weitergehende Ansprüche von Hutu zu befriedigen, die sich nach einer alleinigen Macht, zumindest aber nach dem entscheidenden Anteil der Machtausübung in Ruanda sehnten. Wenige Monate nach dem Tod von Mutara Rudahigwa (Mutura III.), der seit 1931 als Monarch eingesetzt war, eskalierte ab November 1959 die Gewalt zwischen Hutu und Tutsi. Bevor die belgische Verwaltung die Ordnung wieder herstellen konnte, fielen den Gewalttaten mehrere Hundert Menschen zum Opfer.

Im Anschluss an diese Ereignisse ersetzten die Belgier die Hälfte aller Tutsi in der Verwaltung durch Hutu. Dies bildete eine wichtige Basis für die Wahlsiege der Parmehutu (Parti du Mouvement et de l'Emancipation Bahutu) von 1960 und 1961, einer Hutu-Bewegung, die sich für die Abschaffung der Monarchie, für die Einführung republikanischer Verhältnisse, für die Unabhängigkeit Ruandas von Belgien und vor allem für das rasche Ende der Tutsi-Herrschaft stark machte. Dieser Umbruch der politischen Verhältnisse ist in die Geschichte Ruandas als Hutu-Revolution eingegangen.[6]

Bereits vor der Unabhängigkeit Ruandas im Juli 1962 flohen mehrere Zehntausend Tutsi in die Nachbarländer Ruandas. Grégoire Kayibanda festigte als Führer der Parmehutu die Herrschaft der Hutu, indem er selbst die Präsidentschaft des Landes übernahm und einen Einparteienstaat errichtete. Mehrfache und teilweise sehr weit ins Landesinnere Ruandas reichende Guerilla-Angriffe von Tutsi-Flüchtlingen wurden 1967 schließlich endgültig zurückgeschlagen, zugleich richtete sich die staatliche Gewalt in jenen Jahren immer wieder gegen die in Ruanda verbliebenen Tutsi, denen Sympathien mit der Tutsi-Guerilla nachgesagt wurden. Etwa 20.000 Tutsi verloren durch diese Angriffe der Staatsgewalt ihr Leben, zirka 30.000 weitere flohen ins Ausland. Alle noch im Land lebenden Tutsi-Politiker wurden ermordet.[7] Das Hutu-Regime, das die Mitte und den Süden des Landes deutlich bevorzugte, machte seither die Bedrohung durch die Tutsi-Rebellen für alle wesentlichen innenpolitischen Probleme des Landes verantwortlich.[8] Die Hutu konstruierten zugleich den in Krisensituationen stets reaktivierten Mythos eines langen, mutigen und erfolgreichen Kampfes gegen erbarmungslose Unterdrücker.[9]

Hutu und Tutsi bis Ende der 1980er Jahre

Im Oktober 1972 richtete sich erneut eine massive Welle der Gewalt gegen die ruandischen Tutsi. Präsident Kayibanda griff nicht ein, um seine Macht, die von radikalen Hutu infrage gestellt wurde, nicht zu gefährden – diese forderten im Angesicht von ausgedehnten Massakern an Hutu im Nachbarland Burundi, bei denen rund 100.000 bis 150.000 Hutu umgebracht wurden, Vergeltungsmaßnahmen gegen Tutsi. Erst im Februar 1973 unterband der Präsident die Gewalttaten und zog damit die Aggressionen der radikalen Hutu auf sich.[10]

Habyarimana, hier 1980 bei einem Besuch in den Vereinigten Staaten.

Im Streit zwischen gemäßigten und radikalen Hutu-Gruppen ergriff Verteidigungsminister Juvénal Habyarimana die Initiative und übernahm am 5. Juli 1973 in einem Putsch die Macht. Habyarimana, gelang es, die Konflikte zwischen Hutu und Tutsi zu unterbinden. Er verbot die Parmehutu und kreierte stattdessen die auf ihn zugeschnittene Einheitspartei Mouvement Républicain Nationale pour le Développement (MRND)[11]. Neben dieser Partei und dem Militär als Machtbasis setzten der neue Präsident und seine Ehefrau Agathe auf Clan- und Verwandtschaftsbeziehungen zur Absicherung der Herrschaft. Die entscheidenden Posten vor allem in der Armee blieben Personen seines Herkunftsgebiets im Nordwesten Ruandas vorbehalten. Diese Machtgruppe wird auch als akazu (Kleines Haus) bezeichnet.[12] Trotz vordergründiger Befürwortung von Chancengleichheit beschränkten die offiziellen Stellen für Tutsi den Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen sowie zur politischen Macht. Auch Hutu aus anderen Landesteilen litten unter erheblichen Diskriminierungen.[13]

Zunächst war die Politik des neuen Präsidenten erfolgreich. Das Bruttonationaleinkommen wuchs. Eine konservative Haushaltspolitik sorgte für ein positives Haushaltssaldo, die Infrastruktur des Landes galt als intakt, die Armee als klein und bescheiden ausgerüstet. Zudem hatte sich die Landeswährung als besonders stabil herausgestellt. Ruanda galt als ein Musterland unter Entwicklungsländern. Zeitweilig waren 200 Entwicklungshilfe-Organisationen mit zusammen über 500 Projekten im Land.[14]

Der wirtschaftliche Aufschwung hielt nicht lange an. Mitte der 1980er Jahre geriet Ruanda in eine Staatskrise. Die Wirtschaft des Landes litt unter dem rasanten Verfall des Kaffeepreises – 75 Prozent aller Exporte basierten auf der Kaffeeproduktion. Verschärfend wirkten das durch die verbesserte medizinische Versorgung beschleunigte Bevölkerungswachstum und die damit verbundene zunehmende Knappheit an Landressourcen. Der Mangel an industriellen Arbeitplätzen – mehr als 90 Prozent der Menschen lebten von Landbau – sorgte für eine Zuspitzung der Wirtschaftskrise. Ruanda war gezwungen, Strukturanpassungsprogramme zu akzeptieren und damit drastische Sparmaßnahmen einzuführen, die unter anderem für ein Ende von kostenlosen Schulbesuchen und kostenfreier medizinischer Versorgung sorgten. Die Abwertung der Landeswährung verteuerte zudem viele Importprodukte, zu denen auch Nahrungsmittel zählten. Insbesondere unter arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen breitete sich angesichts dieser Umstände zunehmend ein Gefühl der Nutz- und Perspektivlosigkeit aus.[15]

Bürgerkrieg, blockierte Demokratisierung und Hutu-Power

Ruanda und seine Präfekturen.

Die Staatskrise untergrub die Autorität Habyarimanas. Sie führte zur Bildung oppositioneller Gruppen, die den Kurs des Präsidenten kritisierten. Diese Gruppen, die insbesondere in den südlichen Landesteilen Rückhalt hatten, forderten eine Demokratisierung. Die Monopolisierung der Macht durch Vertraute Habyarimanas aus seiner Heimatregion sollte ein Ende haben. Das Ausland unterstützte diese Forderungen. Insbesondere die Geberländer sahen nach dem Ende des Kalten Krieges Chancen zur Überwindung undemokratischer Verhältnisse in Afrika. Neben der Forderung nach Demokratisierung übte auch der Appell, das mittlerweile 30 Jahre alte Flüchtlingsproblem zu lösen, Druck auf das Regime aus. Habyarimana hatte es seit seinem Machtantritt unter Verweis auf die Landknappheit abgelehnt, die Tutsi-Flüchtinge wieder in Ruanda anzusiedeln. Schätzungen besagen, dass Anfang der 90er Jahre zirka 600.000 Tutsi als Flüchtlinge im Ausland lebten. Einen weiteren Faktor für die Loyalitätskrise des Regimes stellten Gerüchte über eine bevorstehende, erneute Invasion von Tutsi-Rebellen dar, die in Uganda aufgewachsen waren.[16]

Habyarimana kündigte in dieser Situation Anfang Juli 1990 politische Reformen an. Umgesetzt wurden diese Vorhaben zunächst nicht, denn die politische Auseinandersetzung verwandelte sich in eine militärische – am 1. Oktober 1990 begann von Uganda aus der Angriff der Tutsi-Rebellenarmee RPF. Mit diesem Feldzug begann ein Bürgerkrieg, der erst mit dem militärischen Sieg der RPF im Juli 1994 endete. Habyarimana bat Belgien, Frankreich und Zaire um militärische Unterstützung. Die jeweiligen Regierungen entsprachen diesem Wunsch, die gewährte Hilfe versetzte die Regierungsarmee Ruandas in die Lage, den ersten Angriff der RPF zurückzuschlagen. Die belgischen Truppen verließen daraufhin das Land, die Einheiten Zaires mussten abziehen, weil sie plünderten, die französischen Militärs blieben jedoch im Land und stärkten die Kapazitäten Habyarimanas.[17]

Der Präsident und seine Machtclique blockierten insgeheim die Demokratisierung, auf die sie sich scheinbar einließen. Journalisten, die die Staatsspitze kritisierten, wurden verfolgt. Der Clan um Habyarimana förderte Radiostationen und Zeitungen, die aggressiv gegen die Opposition und gegen die Tutsi hetzten. Zu einer Machtteilung mit den entstehenden neuen Parteien per Koalitionsregierung war Habyarimanas MRND erst im April 1992 bereit. Zu den neuen Parteien gehörte zudem eine, die bereit war, die bestehende Herrschaft der Hutu mit radikalen Mitteln zu verteidigen. Die Coalition pour la Défense de la République (CDR) plädierte für eine Vertreibung der Tutsi und baute ab 1992 die Miliz Impuzamugambi auf. Die Präsidentenpartei MRND organisierte im selben Jahr die Interahamwe. Von Oktober 1990 bis April 1994 wurden Tutsi und Hutu-Oppositionelle immer wieder Opfer von Gewalt und Massakern, die als Rache für militärische Erfolge der RPF deklariert wurden. Die Behörden förderten diese Gewaltakte oder nahmen sie hin. Die Täter wurden nie bestraft. „Diese Überfälle, bei denen etwa 2000 Tutsi und etliche Hutu niedergemetzelt wurden, waren Vorläufer des Völkermords von 1994.“[18]

Trotz der Niederlage der RPF Ende Oktober 1990 blieb die Rebellenarmee ein entscheidender Faktor in der ruandischen Politik der kommenden Jahre. Paul Kagame vergrößerte und reorganisierte die Truppe. Immer wieder gelangen ihr militärische Überfälle und Besetzungen von Landesteilen in der Nähe der ugandischen Grenze. Die Feldzüge und Okkupationen erzeugten ein massives innerruandisches Flüchtlingsproblem.[19] Zwischenzeitlich erreichte Waffenstillstandsvereinbarungen blieben brüchig. 1992 gelang der RPF die Ausweitung ihrer Einflusszone. Sie beherrschte jetzt die nördliche Präfektur Byumba, die als „Brotkorb“ Ruandas galt. Dieser Erfolg zwang die ruandische Regierung dazu, ab Mitte 1992 in den Friedensprozess von Arusha einzutreten, der die Befriedung des Bürgerkriegs versprach. Die Verhandlungen in der tansanischen Hauptstadt stockten häufig, wurden unterbrochen oder durch zwischenzeitlich wieder aufgenommene Kampfhandlungen unterlaufen. Im Kern ging es bei den Verhandlungen in Arusha um die Frage der Rückkehr der ruandischen Flüchtlinge und die Rückführung ihres früheren Eigentums, um die Frage der Machtteilung zwischen der MRND, den anderen ruandischen Parteien und der RPF, um die Demobilisierung der Armeen und ihre Synthese zu einem gemeinsamen Militärapparat sowie um die Einsetzung einer UNO-Friedenstruppe zur Absicherung der Verhandlungsergebnisse. Obwohl in Arusha zwischen August 1992 und August 1993 insgesamt vier Abkommen unterzeichnet wurden und obgleich am 4. August 1993 schließlich der Friedensvertrag von Arusha paraphiert wurde, opponierten große Teile der MRND und die gesamte CDR gegen die Übereinkunft.[20]

Dem Regime von Habyarimana war es 1993 gelungen, die wichtigsten Oppositionsparteien zu spalten. Moderaten Hutu-Führern standen nun Vertreter der so genannten Hutu-Power gegenüber. Diese lehnten jedes Zugeständnis an die RPF und damit vor allem jede Beteiligung der Tutsi an politischer und militärischer Macht ab. Absicht war, mit der Hutu-Power-Bewegung die entstandenen neuen Loyalitäten gegenüber den Parteien abzulösen durch ein überparteiliches Bekenntnis zur Sache der Hutu, die angeblich durch die Tutsi bedroht sei. Der Machtzirkel um den Präsidenten organisierte diese Bewegung mit dem Endziel, einen Staat ohne Tutsi und ohne oppositionelle Hutu etablieren zu können. Die Existenz dieser Sammlungsbewegung wurde am 23. Oktober 1993 auf einer parteiübergreifenden Versammlung in Gitarama bekannt gegeben. Der rasche Bedeutungszuwachs der Hutu-Power wurde durch zwei Ereignisse wesentlich beeinflusst. Zum einen demonstrierte die RPF im Februar 1993 ihre deutliche militärische Überlegenheit über die Regierungstruppen, als es ihr gelang bis wenige Kilometer vor Kigali vorzustoßen. Allein die Mobilisierung von weiteren französischen Fallschirmspringern und erheblicher internationaler Druck auf die Führung der RPF stoppte ihren Vormarsch auf die ruandische Hauptstadt. Dieser Angriff erzeugte unter den Hutu Furcht vor dem militärischen Potenzial der Rebellen. Zum anderen ermordeten Armeeangehörige burundischer Tutsi am 21. Oktober 1993 den burundischen Präsidenten Melchior Ndadaye, einen moderaten Hutu. Dieses Ereignis löste auch in Burundi einen Bürgerkrieg aus. Der Optimismus gemäßigter ruandischer Hutu in Bezug auf eine friedliche Kooperation mit der RPF schwand deutlich. Hardliner unter den Hutu sahen im Mord an Ndadaye den Beweis für ein erbarmungsloses Machtstreben der Tutsi im gesamten Gebiet der Afrikanischen Großen Seen und kreierten zwei Tage später die Hutu-Power-Bewegung. Die Spaltung der Parteien in moderate und radikale Flügel ermöglichte es Habyarimana darüber hinaus, die Umsetzung des Arusha-Friedensabkommens hinauszuzögern – den auseinanderstrebenden Parteifraktionen gelang es nicht, sich über die personelle Besetzung der Ministerposten zu einigen.[21]

Vorbereitung des Genozids

Machete

Zur Vorbereitung des Völkermords gehörte die Entwicklung und Verbreitung einer Ideologie, die auf Vernichtung der Tutsi abzielte und jedes Zusammenleben mit ihnen als Verrat an den Hutu denunzierte. Seit 1990 verbreitete die Zeitung Kangura unablässig entsprechende Aufforderungen. Die Publikation der so genannten „Zehn Gebote der Hutu“, war eine der prägnantesten rassistischen Äußerungen dieses Presseorgans.[22] Die Verbreitung solcher Botschaften über das Radio war in Ruanda noch wichtiger – das Land hatte eine Analphabetenquote von über 40 Prozent.[23] Die Machtgruppe um Präsident Habyarimana nahm ab dem 8. August 1993 den Sendebetrieb des Hasssenders Radio-Télévision Libre des Mille Collines (RTML) auf. Der Sender erfreute sich wegen seines lockeren Stils und der offenbar ansprechenden Musikauswahl rasch großer Beliebtheit.[24] Auch nutzte er – obwohl offiziell ein Konkurrenzmedium – Ressourcen des staatlichen Senders und des Präsidentenpalastes. Zur Erhöhung der Reichweite teilten die Regierung kostenlos Radioapparate an lokale Behörden aus.[25]

Datei:Bagosora Diary Agenda 1992 4 and 5 Feb.jpg
Auszug aus dem Terminkalender von Bagosora (Februar 1992) mit der Skizze von Elementen eines Programms für „zivile Selbstverteidigung“.[26]

Zur Vorbereitung des Angriffs auf die Tutsi gehörten ferner die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Rekrutierung und Ausbildung von Milizen. Die herangezogenen Männer sollten von Ortspolizisten und von ehemaligen Soldaten der Regierungsarmee im Kampf gegen den „Feind“ angeleitet werden. In den ersten Monaten des Jahres 1992 entwarf Oberst Théoneste Bagosora, ein führender Planer im Verteidigungsministerium, ein entsprechendes Programm der „zivilen Selbstverteidigung“.[27] Listen mit potenziellen Milizenführern wurden angefertigt.[28] Zugleich erstellten radikale Hutu 1993 und 1994 Todeslisten, die die Namen von Tutsi und oppositionellen Hutu enthielten.[29]

Soldaten und politischen Führer gaben 1993 und Anfang 1994 in erheblichem Umfang Schusswaffen an die Bevölkerung aus. Weil diese Verteilung kostspielig war, entschloss sich die Machtgruppe um Habyarimana zum Kauf von Macheten. Die Zahl dieser nach Ruanda in den Wochen vor dem Völkermord importierten Werkzeuge reichte aus, um landesweit jeden Dritten erwachsenen Hutu damit auszustatten.[30] Als landwirtschaftliches Werkzeuge waren Macheten in Ruanda seit Jahrzehnten in Gebrauch und weit verbreitet.

Genozid

Initialzündung

Die Ermordung von Präsident Habyarimana löste den Völkermord aus. Die Dassault Falcon 50, mit der er am 6. April 1994, begleitet vom burundischen Präsidenten Cyprien Ntaryamira, von einer Konferenz aus Daressalam zurückkehrte, wurde gegen 20.30 Uhr beim Landeanflug auf den Flughafen von Kigali mit Boden-Luft-Raketen abgeschossen. Alle Passagiere und die Crew kamen ums Leben. Wer für den Abschuss des Flugzeugs verantwortlich war, ist bis heute nicht bekannt.[31] Ungefähr 30 Minuten nach Abschuss der Maschine begannen in Kigali die Morde an oppositionellen Hutu, prominenten Tutsi und Befürwortern des Arusha-Friedensabkommens. Die Täter, allen voran Mitglieder der Präsidentengarde, gingen anhand von vorbereiteten Listen vor, spürten ihre Opfer in ihren Häusern auf und brachten sie um. Mitglieder anderer Truppenteile unter dem Kommando radikaler Hutu-Offiziere sowie Milizen unterstützen sie dabei. Zu den ersten Opfern gehörte Premierministerin Agathe Uwilingiyimana, die gemäß der Verfassung nach dem Präsidenten das zweithöchste Staatsamt bekleidete. Ghanaische und belgische Angehörige der UNAMIR, die zu ihrem Schutz abgestellt waren, konnten ihre Ermordung nicht verhindern. Sie wurden gefangenen genommen, die zehn belgischen Soldaten anschließend ebenfalls ermordet.[32]

Oberst Bagosora füllte noch in der Nacht vom 6. auf den 7. April das entstandene Machtvakuum an der Staatsspitze aus. Er machte sich zum Vorsitzenden des so genannten Krisenstabs, der ausschließlich aus Angehörigen des ruandischen Militärs bestand. Die vollständige Übernahme der Macht durch Bagosora lehnte die Mehrheit der Offiziere dieses Gremiums ab. Am 8. April ließ Bagosora radikale Hutu-Politiker zusammenrufen und forderte sie zur Bildung einer Übergangsregierung auf. Zum Staatspräsidenten wurde Théodore Sindikubwabo, zum Premierminister Jean Kambanda ernannt.[33]

Die internationale Gemeinschaft reagierte auf den Ausbruch der Gewalt, indem sie Ausländer aus Ruanda ausflog. Französische und belgische Soldaten führten die entsprechenden Evakuierungsmaßnahmen durch. Die Zahl der stationierten Blauhelm-Soldaten wurde, ausgelöst durch die Ermordung der zehn belgischen UNAMIR-Angehörigen, drastisch reduziert.

Regionale Ausbreitung

Die Gewalttaten breiteten sich rasch über das ganze Land aus. In den ersten Tagen des Völkermords fielen relativ wenige Tutsi den Gewalttaten zum Opfer.[34] Ein Grund dafür lag in der vergleichsweise eingeschränkten Bewaffnung der Mörder – den Milizen und „Selbstverteidigungseinheiten“. Zugleich suchten viele Tutsi auf Anweisung der Behörden oder freiwillig Zuflucht in Schulen, Kirchen, Krankenhäusern, auf Sportplätzen, in Stadien und ähnlichen Orten. Sie hofften, sich in der Masse besser gegen die Angreifer zur Wehr setzen zu können. Häufig zögerte der Mob – bewaffnet mit Macheten, Speeren, Knüppeln und ähnlichen Tatwaffen – den Angriff hinaus, weil er eigene Verluste befürchtete. Eine mögliche Taktik der Angreifer lag dann im Aushungern der Belagerten. In vielen Fällen änderte sich ab dem 13. April die Situation. Am 12. April hatten der staatliche Sender Radio Rwanda und RTML massiv für eine Beendigung der politischen Differenzen unter den Hutu und ihren gemeinsamen Kampf gegen Tutsi geworben.[35] Besser bewaffnete Einheiten – zusammengesetzt aus Mitgliedern der Präsidentengarde, Armeeangehörigen, Reservisten und der Nationalpolizei – erschienen an den Schauplätzen und setzten ihre Waffen gegen die Belagerten ein: Schusswaffen, Handgranaten und Maschinengewehre. Typischerweise forderten die Angreifer zunächst die Hutu, die auch an den entsprechenden Plätzen Schutz gefunden hatten, auf, sich zu entfernen. Tutsi war es nicht erlaubt, zu gehen.[36] Dann warfen die Angreifer zu Beginn solcher Massaker einige Handgranaten in die Menge der Belagerten. Darauf folgte der Einsatz von Handfeuerwaffen. Flüchtende wurde erschossen oder erschlagen. Anschließend rückten Milizionäre vor und töteten noch lebende Opfer mit Hiebwaffen. Zu dieser Art von Verbrechen gehört das Massaker von Nyarubuye. Nach Aussagen von Zeugen waren die meisten der Tutsi-Zufluchtsorte bis zum 21. April 1994 eingenommen. Die Zahl der Opfer wird bis zu diesem Zeitpunkt auf 250.000 geschätzt.[37]

Die regionale Verteilung der Gewalttaten an Tutsi hing mit politischen und historischen Gegebenheiten zusammen. Die an Uganda angrenzende Präfektur Byumba befand sich zu Beginn des Völkermords bereits teilweise unter Kontrolle der RPF. Die Rebellenarmee eroberte rasch den Rest dieses Landstrichs, sodass Massaker an Tutsi hier kaum vorkamen. Tutsi, die in den beiden nordwestlichen Präfekturen Ruhengeri und Gisenyi – den Hochburgen des Habyarimana-Regimes – beheimatet waren, hatten diese Gebiete bereits vor dem Völkermord aufgrund von früheren Drohungen und Gewalttaten verlassen. Darum waren auch diese Gebiete nur unterdurchschnittlich von Massakern betroffen. Die Führung der Präfektur in Gitarama lag anfänglich noch in den Händen der Hutu-Opposition. Erst als Militäreinheiten und Milizen aus anderen Landesteilen in dieser Region eintrafen, begannen ab dem 21. April 1994 umfangreiche Massaker an Tutsi. In der südruandischen Region Butare war ein Tutsi Präfekt. Er widersetzte sich dem Eindringen von Milizen. Am 18. April wurde er abgesetzt und die Massentötungen begannen.[38]

Weisungen

Auf vier Wegen erreichten Weisungen und Aufforderungen zum Töten die unteren Ränge der Hierarchien und die Bevölkerung. Im Militär galt die etablierte Struktur von Befehl und Gehorsam.[39] Die Übergangsregierung nutzte die traditionellen Verwaltungswege über die Präfekten, Unterpräfekten, Bürgermeister, Gemeinderäte und Dorfvorsteher. Die Verwaltungsangehörigen forderten ihrerseits die Zivilbevölkerung auf, sich am Morden zu beteiligen. Diese Aufforderung wurde häufig als kommunale Gemeinschaftsarbeit (umuganda) deklariert, die in Ruanda eine lange Tradition besaß.[40] Sofern sich die entsprechenden Personen den Mordplänen verweigerten, wurden sie abgesetzt, in einigen Fällen auch selbst ermordet. Parteiführer, die den jeweiligen radikalen Hutu-Power-Flügeln angehörten, nutzen die Parteiapparate, um auf lokaler Ebene zur Tötung der Tutsi aufzufordern.[41] Eine vierte Kommunikationsstruktur lief vom Kommandozentrum der „zivilen Selbstverteidigung“, das bei Bagosora angesiedelt war, hin zu den lokalen Gliederungen dieser Struktur. Dieser Weisungslinie gehörten Militärs an, die ähnlich wie Bagosora selbst, einen politischen Hintergrund hatten. Die Grenze der lokalen Gremien und Aktionsgruppen der „zivilen Selbstverteidigung“ verlieft dabei nicht trennscharf zu den Milizen.[42] Nicht immer wurde die Hierarchie in den Kommunikationslinien streng eingehalten. Untergebene, die auf eine radikalere Vorgehensweise gegen Tutsi drängten, konnten sich im Zweifel gegen abwartende oder hinhaltende Vorgesetzte durchsetzen. Auch das Verhältnis zu den mordenden Milizen unterschied sich von Fall zu Fall. Einige wurden vom Militär, andere von Parteifunktionären oder von Verwaltungsbeamten dirigiert. Vielfach handelten die Milizen auch autonom oder setzen ihrerseits Angehörige der Verwaltung unter Druck, bei der Vernichtung der Tutsi nicht zu zögern.[43] Neben diesen Kommunikationskanälen spielten die Radiosender RTLM und Radio Rwanda eine wichtige Rolle bei der Aufstachlung der Hutu.[44]

Tötungsformen

In den ersten Tagen des Völkermords waren Einzelerschießungen prominenter Tutsi und bekannter Hutu-Oppositioneller an der Tagesordnung.[45] Eine weitere Form der Tötung kam in den ersten Wochen des Genozids zum Einsatz – große Ansammlungen von Tutsi wurden massakriert.[46] Die Täter setzen außerdem im ganzen Land Straßenblockaden ein, um Ruander auf der Flucht kontrollieren zu können. An diesen Barrikaden wurden Tutsi ermordet und solche Personen, die verdächtigt wurden, Tutsi zu sein beziehungsweise ihnen zu helfen.[47] Patrouillen ergänzten diese Strategie der Suche nach Opfern.[48] Vielfach gingen den Tötungsakten andere Formen der Gewalt voraus, wie Plünderungen, sexuelle Demütigungen, Vergewaltigungen, Verstümmelungen oder Folterpraktiken.[49] Die Täter warfen die Leichen in Flüsse oder Seen, beseitigten sie in Massengräbern, stapelten sie am Straßenrand oder ließen sie am Tatort liegen.[50]

Génocidaires

Datei:Genocide prisoners rwanda.JPG
Mutmaßliche Génocidaires in einem ruandischen Gefängnis.

Die Zahl der Täter – Génocidaires genannt – war groß. Schätzungen zur genauen Anzahl weichen erheblich voneinander ab, einzelne Studien gehen von einigen Zehntausend Tätern aus, andere Autoren sprechen von drei Millionen. Vielfach basieren diese Angaben auf Spekulationen.[51] Eine 2006 veröffentlichte empirische Studie schätzt die Zahl der Täter, die einen oder mehrere Morde begingen, auf 175.000 bis 210.000. Das entspricht einem Anteil von etwa sieben bis acht Prozent der damaligen erwachsenen Hutu beziehungsweise 14 bis 17 Prozent der männlichen erwachsenen Hutu.[52] Im Jahr 2000 waren in Ruanda 110.000 Personen inhaftiert, denen Völkermorddelikte vorgeworfen werden.[53] Die Täter waren mit überwältigender Mehrheit Männer. Der Anteil der Frauen lag bei etwa drei Prozent.[54]

Die Täter kamen aus allen Teilen der Bevölkerung. An der Spitze standen Personen mit Macht und Einfluss im Militär, in der Politik sowie in der Verwaltung. Das traf auf die nationale und auf die lokale Ebene zu. Von ihrer Anzahl her waren diese Eliten wenig bedeutend. Das Gros der Génocidaires setzte sich aus gewöhnlichen ruandischen Männern zusammen.[55] Sie unterschieden sich hinsichtlich ihrer Bildung, ihres Berufs, ihres Alters und der Anzahl ihrer Kinder nicht vom Bevölkerungsdurchschnitt.[56] Täteranalysen deuten allerdings an, dass die gewaltsamsten Génocidaires junge, unterdurchschnittlich gebildete Männer waren mit wenigen oder keinen Kindern. Zugleich zeigen sie, dass die lokalen Initiatoren von Völkermordaktionen zur lokalen Elite gehörten. Diese Personengruppe war sehr gut in das lokale Gemeinwesen integriert und besaß eine überdurchschnittliche Bildung.[57]

Unterschiedliche Motive trieben die Génocidaires an. Der offenbar wichtigste Beweggrund für die Beteiligung einzelner Hutu am Völkermord war Furcht. Viele Täter geben an, dass sie soziale, materielle oder physische Repressalien fürchteten, falls sie sich nicht an Mordtaten beteiligen würden. Des Weiteren spielte die Angst vor Gewalttaten der Tutsi eine Rolle. Die Tutsi wurden als Komplizen der RPF-Rebellen betrachtet. Im Bürgerkrieg mit der Rebellenarmee habe es gegolten, den „Feind“ anzugreifen und zu töten, um nicht selbst getötet zu werden. Zugleich seien die eigenen Gewalttaten als Rache für die Ermordung Habyarimanas zu verstehen gewesen – die RPF beziehungsweise die Tutsi insgesamt galten als die Attentäter des Präsidenten. Wichtig war ferner, dass diese Gewalt von den Behörden eingefordert und gutgeheißen wurde. Töten galt als Pflichterfüllung. Andere Motive sind ebenfalls erkennbar, sie hatten allerdings eine geringere Bedeutung für die konkrete Bereitschaft des Einzelnen, am Völkermord teilzunehmen. Zu diesen nachrangigen Motiven gehören beispielsweise tief verwurzelte Abneigungen gegenüber den Tutsi bis hin zu offen rassistischen Antrieben. Eine Reihe von Tätern erhoffte sich auch materielle Vorteile durch Plünderungen.[58]

Überlebensstrategien und Überlebenschancen

Tutsi haben überlebt, weil es ihnen gelang, außer Landes zu fliehen oder weil sie sich innerhalb Ruandas vor den Mördern verbargen. Dazu nutzen sie unzugänglichere Regionen wie Waldgebiete oder Sümpfe. Auch Erdlöcher, Keller oder Dachböden dienten als Verstecke. Vielfach wurde ihnen dabei von Hutu geholfen, von Freunden und Unbekannten. Um zu überleben zahlten viele Bedrängte an die Täter teils mehrfach Geld oder fügten sich in sexuelle Nötigungen.[59]

Die Überlebenschancen bedrohter Tutsi und moderater Hutu erhöhten sich, wenn sie sich in der Nähe von ausländischen Beobachtern aufhielten. Dies traf beispielsweise für das Hôtel des Mille Collines in Kigali zu. Paul Rusesabagina, der Direktor dieses Hotels, nutzte seine Kontakte zu ruandischen Politikern und Militärs, mobilisierte den Einfluss der belgischen Hotelbesitzer und schickte Faxe ins Ausland, um mehrfach erfolgreich die drohende Erstürmung der Hotelanlage zu verhindern. Auf diese Weise rettete er 1268 Eingeschlossenen das Leben.[60] Das UNAMIR-Hauptquartier blieb auch in den Tagen des Völkermords ein Gebäude des Amahoro-Komplexes in Kigali, zu dem auch ein großes Stadion gehörte. In diese Sportstätte flüchteten sich Tausende, sie überlebten dank der internationalen Präsenz.[61] Im Südwesten des Landes, in der Präfektur Cyangugu, sammelten sich ebenfalls viele Flüchtlinge im Kamarampaka-Stadion, um der Gewalt zu entgehen, hier hatte das Internationale Rote Kreuz einen Stützpunkt, ebenso im Lager Nyarushishi.[62]

Tutsi hatten die größten Überlebenschancen, wenn die RPF den Landstrich eroberte, in dem sie sich aufhielten. Sobald die Rebellenarmee in einer Region die Macht übernahm, hörten die Völkermordaktionen auf. Nur in entlegenen Gegenden, die nicht sofort von Truppenverbänden der RPF kontrolliert wurden, gab es anschließend noch einige Tage lang genozidale Akte.[63]

Widerstand

Der Völkermord war kein Gemeinschaftswerk aller Hutu. Einzelne Hutu versuchten, sich ihm zu entziehen oder leisteten Widerstand. Die Formen dieses Nonkonformismus waren vielfältig. Sie reichten von der Flucht vor der Gewalt und den Aufforderungen zum Mitmachen über individuelle Hilfe für bedrohte Tutsi bis hin zu Versuchen, den Beginn des Völkermords im Land oder in einzelnen Landesteilen systematisch zu unterbinden.

Im ruandischen Militär bemühte sich anfänglich eine Gruppe ranghoher Militärs um Oberst Marcel Gatsinzi und Oberst Léonidas Rusatira, den ausbrechenden Gewalttaten Einhalt zu gebieten, sie gaben entsprechende Befehle. Diese Anweisungen sowie ein von ihnen erstelltes Kommuniqués vom 13. April 1994 blieben allerdings wirkungslos, weil die Streitkräfte sich bereits überwiegend in der Hand der radikalisierten Hutu-Offiziere befanden. Militärs, die gegen den Völkermord opponierten, wurde mit Angriffen auf Leib und Leben bedroht, ihre Kommandos wurden umgangen. Gatsinzi und Rusatira verloren beispielsweise rasch ihre Posten an radikale Hutu-Militärs.[64]

Auch in der Verwaltung opponierten einflussreiche Personen gegen den Beginn des Völkermords. Den Präfekten von Gitarama und Butare, Fidèle Uwizeye beziehungsweise Jean-Baptiste Habyalimana gelang es, in den ersten Tagen die Gewalt gegen Tutsi weitgehend zu verhindern, indem sie im Zusammenspiel mit zuverlässigen Bürgermeistern und weiteren Verwaltungsmitarbeitern ihrer Präfekturen das Eindringen von Milizen aus anderen Landesteilen unterbanden und die ersten Gewalttaten gegen Tutsi – wie einzelne Morde oder Plünderungen – sofort bestraften. Nachdem die Regierung allerdings am 12. April 1994 von Kigali nach Gitarama geflüchtet war, brach in Gitarama der Widerstand gegen den Völkermord zusammen, denn die Regierung wurde von bewaffneten Einheiten wie der Präsidentengarde und der Interahamwe begleitet. Diese Verbände setzten die lokale Verwaltung unter Druck und stachelten die Bevölkerung zum Völkermord auf, an dem sie sich konsequenterweise selbst beteiligten. Nachdem die zum Völkermord bereiten Kräfte die Übermacht erlangten und Widerstandsversuche erfolglos blieben, floh Uwizeye.[65] Jean-Baptiste Habyalimana, der einzige Präfekt aus den Reihen der Tutsi,[66] nutzte bis Mitte April in Butare seine Stellung, um gegen Versuche vorzugehen, den Tutsi in dieser Südprovinz Gewalt anzutun. Er stützte sich auf loyale Nationalpolizisten und Bürgermeister, die sich einer zunehmenden Macht von Militäroffizieren, Milizionären und aus Burundi geflüchteten Hutu gegenübersahen, die den Völkermord befürworteten. Am 17. April wurde Habyalimana seines Amtes enthoben, später inhaftiert und exekutiert.[67]

Für viele Orte Ruandas ist Widerstand von Tutsi verbürgt.[68] Gelegentlich entwickelten die Angegriffenen gezielte Strategien, um die Angriffe besser abwehren zu können oder um die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Massenfluchten zu erhöhen. Eine Abwehrstrategie nannte sich kiwunga (verschmelzen). Die Attackierten legten sich dabei auf den Boden. Erst wenn die Angreifer unter ihnen waren, sprangen die Tutsi auf, um die Täter im Nahkampf zu stellen. Diese scheuten in dieser Situation den Einsatz von Handfeuerwaffen oder Granaten, weil sie Opfer durch Friendly Fire befürchteten. An einigen Orten teilten sich angegriffene Tutsi gezielt in Gruppen und flüchteten zu verschiedenen Zeiten und in verschiedene Richtungen.[69] In Bisesero nahe Kibuye verteidigten sich Tutsi lange Zeit, indem sie sich auf einen bewaldeten und steinigen Hügelkamm flüchteten. Dort versteckten sie sich und warfen Steine auf die Angreifer. Die Abwehr erfolgte koordiniert; Tutsi, die sich nicht an der Verteidigung beteiligen wollten, wurden von anderen mit Schlägen dazu gezwungen. Erst als Armeeeinheiten die Angreifer verstärken, wurde der Widerstand gebrochen und Zehntausende von Tutsi ermordet, nur etwa 1500 Tutsi überlebten die Massaker.[70]

Erneuter Bürgerkrieg

Der Abschuss der Präsidentenmaschine war das Fanal für den Beginn des Völkermords und zugleich der Anlass für den erneuten Ausbruch des Bürgerkriegs zwischen den Regierungstruppen und der Rebellenarmee RPF.[71] Entsprechend dem Arusha-Abkommen hatte sich ein Bataillon von 600 Soldaten der RPF in Kigali einquartiert. Es wurde in den ersten Stunden nach dem Attentat auf Habyarimana von Regierungstruppen unter Feuer genommen, kämpfte sich jedoch den Weg aus der Hauptstadt frei. Die Einheit beabsichtigte, sich rasch mit den Hauptstreitkräften der RPF zu vereinigen, die im Norden des Landes postiert waren.

Unter der militärischen Führung von Paul Kagame startete die Rebellenarmee eine Offensive. Ihr Ziel war der Sieg über die Regierungstruppen, nicht die Rettung der Tutsi.[72] Das militärische Vorgehen der Rebellen führte im April 1994 zunächst zur raschen Eroberung der Präfekturen Byumba und Kibungo. Ebenfalls im April begannen die Rebellen mit dem Angriff auf Kigali aus nördlicher und östlicher Richtung. Der Druck dieser Militäroffensive zwang die Regierung am 12. April zur Flucht aus der Hauptstadt nach Gitarama, der nächsten größeren Stadt westlich von Kigali. Tausende Zivilisten schlossen sich dieser Flucht an. Regierungstreue Armeeeinheiten blieben in Kigali, während die Rebellenarmee versuchte, die Hauptstadt einzukreisen und zu belagern. Im Mai griffen RPF-Einheiten, die aus Kigali und der Präfektur Kibungo herangeführt wurden, Gitarama an. Am 9. Juni 1994 begann ihr Einmarsch in diese Stadt. Nach diesem Erfolg rückten sie in südlicher Richtung vor und eroberten bis Anfang Juli die an Burundi angrenzende Präfektur Butare. Am 4. Juli zogen die Regierungstruppen aus Kigali Richtung Westen ab, erneut begleitet von Tausenden von Zivilisten, die Hauptstadt fiel an die Rebellen. Bereits im April hatte die RPF auch den Versuch unternommen, auf Ruhengeri vorzurücken. Dieser Vormarsch stockte, vor allem weil die Hauptstreitkräfte der Rebellen in der Schlacht um Kigali und für Militäraktionen im Osten des Landes verwendet wurden. Erst im Juli, nach den militärischen Erfolgen in der Mitte und im Süden des Landes, war die RPF auch im Norden Ruandas siegreich und nahm am 14. beziehungsweise am 17. Juli die Städte Ruhengeri und Gisenyi ein. Der Vormarsch der Rebellen in den Südwesten des Landes wurde zunächst durch französische Interventionstruppen gestoppt, die in diesem Landesteil eine Sicherheitszone errichteten.

Der Sieg der RPF beendete den Bürgerkrieg und den Völkermord. Viele Täter und die Mitglieder der Regierung setzten sich ins Ausland ab.

Verbrechen der RPF

Die RPF tötete mehrere Zehntausend Menschen in Gefechtshandlungen und anschließend beim Versuch, das eroberte Gebiet zu kontrollieren. Massaker bei militärischen Auseinandersetzungen und bei öffentlichen Versammlungen nach Ende der Kampfhandlungen, summarische und willkürliche Erschießungen kamen in einem Ausmaß vor, das auf Kenntnis und Duldung durch die höheren Ränge der RPF schließen lässt, wenn nicht sogar auf Planung. Erst im August und vor allem im September ließen diese schweren Menschenrechtsverletzungen infolge erheblichen internationalen Drucks nach.[73] Die RPF verwehrte UNO-Vertretern, Menschenrechtsorganisationen und Journalisten, Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen durch Rebellen nachzugehen.[74]

Robert Gersony, ein leitender Mitarbeiter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), trug von Anfang August bis Anfang September 1994 umfassende Informationen zusammen, die die Systematik der schweren Menschenrechtsverletzungen unterstrichen. Seinem Bericht zufolge starben zirka 25.000 bis 45.000 Menschen durch Menschenrechtsverletzungen von RPF-Einheiten. Der UNHCR dementiert die Existenz des Gersony-Berichts, nachdem sich die UNO, die Vereinigten Staaten und die Regierung Ruandas darauf verständigt hatten, diesen Vergehen der RPF öffentlich wenig Gewicht beizumessen, um die neue Regierung Ruandas nicht zu brüskieren.[75]

Internationale Reaktionen

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Roméo Dallaire

Ein Kernelement des Arusha-Abkommens bestand in der Aufstellung von UN-Friedentruppen in Ruanda. Der kanadische General Roméo Dallaire befehligte ab Oktober 1993 die UNAMIR[76], die allerdings von Beginn an mit erheblichen Problemen kämpfte. RTLM unterstellte dem belgischen Kontingent der UNAMIR, auf Seiten der Rebellen zu stehen. Der Großteil der Blauhelmtruppe, die Ende März 1994 eine Stärke von zirka 2500 Mann erreichte, waren Soldaten aus Ghana und Bangladesch. Die militärischen Fähigkeiten und Ressourcen insbesondere der Bengalen erweisen sich in den kommenden Monaten oft als unzureichend. Die Finanzierung der Truppe war über lange Monate ungesichert.[77] Eine weitere Schwierigkeit lag im Mandat. UNAMIR hatte einen Auftrag nach Kapitel 6 der Charta der Vereinten Nationen. Allein die Förderung des Friedens, eine so genannte Friedensmission, war möglich, nicht die Erzwingung des Friedens gegen eine oder mehrere Kriegsparteien – ein solches Vorgehen hätte ein Mandat nach Kapitel 7 der Charta erfordert.

Im Januar 1994 erhielt Dallaire Kenntnis von geheimen Waffenlagern, von Todeslisten, von geplanten Angriffen auf die belgischen UNAMIR-Soldaten sowie von der gezielten Torpedierung des Arusha-Friedensprozesses. Er informierte am 11. Januar seine Vorgesetzten in der UNO-Zentrale darüber per Fax. Diese wiesen ihn ausdrücklich an, das Mandat nach Kapitel 6 eng auszulegen und die Waffenverstecke nicht auszuheben, sondern das Gespräch mit Präsident Habyarimana zu suchen.[78] Auch weitere Warnungen des UNAMIR-Befehlshabers[79] sowie seine Bitten um eine Stärkung des Mandats und um bessere Ausrüstung der UNAMIR blieben ohne Wirkung.

Nach dem Ausbruch der Gewalt, insbesondere als Reaktion auf die Tötung der zehn belgischen UNAMIR-Soldaten, reduzierte die UNO ihre Blauhelmtruppe von zirka 2500 Mann auf 270 Soldaten.[80] Weil ein Teil der Blauhelme nicht ausgeflogen werden konnte, verblieben jedoch 540 Mann vor Ort.[81] Ruander, die in der Nähe von Blauhelmtruppen Schutz gesucht hatten, fielen nach dem Abzug ihren Mördern in die Hände. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Massaker an der École Technique Officielle in Kigali. Unmittelbar nach dem Rückzug von 90 Belgiern töteten Milizionäre und Angehörige der ruandischen Armee etwa 2000 Menschen, die in dieser Schule Zuflucht gesucht hatten.[82] Für die Bedrängten bedeutete der Abzug, sie würden kaum noch geschützt werden, für die Täter war die deutliche Truppenreduzierung ein Freibrief für die Fortsetzung des Völkermords.[83]

Frankreich und Belgien organisierten mit Unterstützung durch Italien und den Vereinigten Staaten die Evakuierungsaktion Opération Amaryllis. Belgische und französische Elitetruppen brachten dabei vom 8. bis zum 14. April 1994 zirka 4000 Ausländer in Sicherheit, nicht jedoch Ruander, die bei ausländischen Institutionen angestellt waren und bereits bedroht wurden.[84]

Trotz der zunehmenden Informationsdichte über das Ausmaß der Gewalttaten vermied es die amerikanische Regierung bewusst, von einem Völkermord zu sprechen.[85] Wären die Geschehnisse so bezeichnet worden, wäre die internationale Gemeinschaft gemäß der UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes zwingend zum Handeln verpflichtet gewesen. Stattdessen sprachen Vertreter der US-Regierung von „Chaos“ oder von möglichen „genozidalen Akten“. Die Wahl dieser Begrifflichkeit hing mit den nur wenige Monate zuvor gemachten Erfahrungen während der Operation Restore Hope zusammen, die als bewaffnete humanitäre Aktion in Somalia Anfang Oktober 1993 gescheitert war. Nachdem 18 US-Soldaten bei dieser Mission getötet wurden waren und die Bilder der Schändung ihrer Leichen weltweit im Fernsehen zu sehen gewesen waren, war die Bereitschaft, in Schwarz-Afrika erneut eine humanitäre Mission zu starten, nicht gegeben. Ruanda galt überdies als Land ohne strategischen Wert.[86]

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Boutros Boutros-Ghali wählte ebenfalls undeutliche Formulierungen, am 20. April 1994 sprach er von einem Volk, das in „verhängnisvolle Umstände geraten[87] sei. Zu diesem Zeitpunkt nannten Menschrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und die Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme die Ereignisse bereits dezidiert einen Völkermord.[88]

Von Ende April bis Mitte Mai 1994 setzte ein Stimmungsumschwung ein, nachdem immer häufiger Fernsehberichte Flüchtlinge zeigten, die massenhaft aus Ruanda ins westliche Nachbarland Zaire flohen. Dieser Flüchtlingsstrom setzte sich aus Hutu zusammen, die vor den anrückenden RPF-Einheiten zurückwichen. Die Sorge vor Vergeltung, die von den Radiosendern massiv geschürt wurde, trieb sie dazu an. Zugleich zwangen Hutu-Milizen diese Flüchtlinge dazu, ihnen als menschlicher Schutzschild zu dienen. Am 17. Mai beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Einsatz von UNAMIR II. Diese Truppe sollte 5500 Mann umfassen und mit einem robusteren Mandat als die Vorgängertruppe ausgestattet sein, das den militärischen Schutz bedrohter Zivilisten gestattete.[89] Trotz dieses Beschlusses verzögerte sich die Aufstellung der geforderten Truppen und die Bereitstellung des notwendigen militärischen Materials.[90] Als die RPF Mitte Juli den Bürgerkrieg gewonnen hatte, war immer noch ungefähr die gleiche Anzahl von Blauhelm-Soldaten in Ruanda wie unmittelbar nach der Truppenreduzierung.[91]

Vor diesem Hintergrund ergriff Frankreich die Initiative und stellte sich an die Spitze der Opération Turquoise. Diese humanitäre Intervention war gestützt auf Kapitel 7 der UNO-Charta und führte ab dem 24. Juni 1994 zur Bildung und Aufrechterhaltung einer Sicherheitszone im Südwesten Ruandas, dort, wo sich die Hutu-Flüchtlinge ballten. Ihr erklärter Zweck war der Schutz der Zivilisten innerhalb dieser Zone sowie die Förderung der Verteilung von Hilfsgütern durch Hilfsorganisationen. Die Operation stieß, obwohl sie vielen Zivilisten Sicherheit brachte, von Beginn an auf Kritik. Die RPF sah in dieser Maßnahme die Fortsetzung des Versuchs Frankreichs, die alte Regierung Ruandas zu stützen und den Sieg der RPF zu vereiteln. Diese Sichtweise wurde dadurch gefördert, dass radikale Hutu den Einmarsch der Franzosen euphorisch begrüßten und versuchten, sie zum Kampf gegen die Rebellen zu animieren. Die Interventionstruppe entwaffnete die Hutu-Milizen nicht und wirkte einer Flucht von Tätern und Regierungsangehörigen ins Ausland nicht entgegen. Auch dies förderte die Kritik an der Politik Frankreichs. Am 21. August 1994 übergaben die Franzosen die Zone der nunmehr personell gestärkten UNAMIR II.[92]

Folgen

Flüchtlingskrise

Flüchtlingscamp im Osten Zaires.

Der Völkermord destabilisierte die gesamte Region der Großen Afrikanischen Seen. Mehr als zwei Millionen Ruander flohen außer Landes.[93] Als Reaktion auf diese Flüchtlingsströme, auf die Ausbreitung von Seuchen und eine sehr hohe Sterblichkeit in den Flüchtlingslagern setzte eine umfassende internationale Hilfsaktion ein. Schwerpunkt waren dabei die Lager in Ostzaire, nahe der Stadt Goma. Hier lebten die meisten Flüchtlinge.[94] In diesen grenznahen Lagern übernahmen allerdings radikale Hutu rasch die Macht. Sie bauten die Camps zu Basen für die Wiedereroberung Ruandas aus, ohne dass diesem Missbrauch durch Hilfsorganisationen oder UNO-Einrichtungen effektiv widersprochen worden wäre. Radikale Politiker, ehemalige Verwaltungsangestellte, Soldaten und Milizionäre zwangen die zivile Flüchtlingsbevölkerung, diesen Missbrauch zu decken. Die fortgesetzte politische Aufwiegelung gegen Tutsi und moderate Hutu, die Kontrolle der Hilfsgüterverteilung, die Beschaffung von Waffen für den Wiedereinmarsch in Ruanda, die Rekrutierung von neuen Kämpfern aus den Reihen der Flüchtlinge und die Etablierung militärischer Trainingscamps gehörten in diesem Lagern zum Alltag.[95] Nach einer Reihe von Sabotageakten in Ruanda aus diesen Lagern heraus sowie nach der massiven Bedrohung der Banyamulenge, die als eine den Tutsi nahe stehende Ethnie seit Generationen im Ostzaire lebten, kam es ab Ende 1996 zur Auflösung dieser Lager durch eine gemeinsame Aktion von Verbänden der Banyamulenge, der neuen ruandischen Armee und Militäreinheiten aus Uganda. Ungefähr 500.000 Flüchtlinge gingen zurück nach Ruanda und entzogen sich auf diese Weise dem Einfluss der radikalen Hutu. Die Milizen und von ihnen dominierte Flüchtlingsgruppen, zusammen etwa 300.000 bis 350.000 Personen, zogen weiter ins Inland von Zaire. Diese Ereignisse bildeten zugleich den Auftakt des ersten Kongokriegs. Zur gleichen Zeit kehrten auch zirka 500.000 Flüchtlinge aus Tansania nach Ruanda zurück.[96]

Vergewaltigungsopfer

Die Zahl der Frauen und Mädchen, die während des Völkermords in Ruanda vergewaltigt wurden, ist hoch, wenngleich ihre genau Höhe umstritten ist.[97] Die betroffenen Frauen leiden häufig unter sozialer Ächtung, denn auch in Ruanda gelten solche Taten zugleich als persönliche Schande der Opfer. Viele vergewaltigte Frauen sind durch die sexuellen Gewalttaten Mütter geworden – vorsichtige Schätzungen gehen von 20.000 Fällen aus. 70 Prozent der Vergewaltigten sind HIV-positiv. Systematische Hilfe durch ruandische oder finanzkräftige ausländische Stellen wird den Müttern und ihren Kindern bislang nicht zuteil.[98]

Gedenkstätten

In vielen Landesteilen gibt es Gedenkstätten zur Erinnerung an den Völkermord. Der ruandische Staat konzentriert sich in seiner Arbeit auf sieben derartige Einrichtungen. Sie werden mit Hilfe ausländischer Partner als Orte der Trauer, der Erinnerung, der Reflexion, des Austauschs und des Lernens ausgebaut und gepflegt.[99] Das zentrale Museum dieser Art, das Kigali Genocide Memorial Centre, wurde 2004 in der ruandischen Hauptstadt eröffnet.[100]

Juristische Aufarbeitung

Gebäude des ICTR in Arusha.

Die juristische Aufarbeitung des Völkermords findet auf drei Ebenen statt. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) erhebt gegen den exklusiven Kreis hochrangiger Planer und Organisatoren des Völkermords Anklage. Dieses ad-hoc-Gericht basiert auf einem Beschluss des Sicherheitsrates und führt die entsprechenden Prozesse im tansanischen Arusha.

Der Rest der Täter bleibt der nationalen Gerichtsbarkeit Ruandas überlassen. Diese ist aber aufgrund der großen Fallzahl nicht in der Lage, für zeitnahe Gerichtsverhandlungen zu sorgen. Bis 2004 hat es durch ordentliche ruandische Gerichte etwa 10.000 Urteile gegeben, ein Fünftel davon waren Freisprüche, 10 Prozent Todesurteile.

Seit 2002 arbeiten daher so genannte Gacaca-Gerichte. Sozial anerkannte Laienrichter urteilen hier in öffentlichen Versammlungen, die klaren Regeln folgen und bei denen mindestens 100 Erwachsene anwesend sein müssen, über die vielen Mittäter. Neben der Rechtssprechungsfunktion sollen die Gacacas auch soziale Aufgaben erfüllen. Täter und Opfer sollen das Geschehen rekonstruieren, das Leid der Opfer soll in den Verhandlungen öffentlich sichtbar gemacht werden. Hutu und Tutsi sind dabei nach Möglichkeit miteinander zu versöhnen. Die anfängliche Euphorie ist allerdings mittlerweile landesweiter Ernüchterung gewichen. Oftmals kommt das notwendige Quorum von 100 erwachsenden Anwesenden nicht zusammen, weil an den Verfahren Desinteresse besteht. Häufig werden die Leiden der Tutsi nicht von den Hutu anerkannt, Hutu fühlen sich kollektiv angeprangert, Entschädigungen für Opfer können nicht gezahlt werden, Drohungen gegen Zeugen sind nicht wirksam zu unterbinden. Skeptische Stimmen fürchten, dass viele inhaftierte mutmaßliche Täter keinen Prozess bekommen, weil sie vorher amnestiert werden.[101]

Deutungen und Debatten

Die Ereignisse in Ruanda zwischen April und Juli 1994 wurden von Politik und Publizistik zunächst fast durchweg als „Stammesfehde“, als tribalistischer Konflikt bezeichnet. Uralter Hass sei mit einer Plötzlichkeit und Heftigkeit ausgebrochen, die die Betrachter kopfschüttelnd zurückließen. Diese Wahrnehmung ist auch heute noch bei Personen anzutreffen, die sich kaum mit dem Völkermord in Ruanda beschäftigt haben.[102]

Relativ rasch deuteten Menschenrechtler und Wissenschaftler das Geschehen allerdings ganz anders. Die Gewalt sei modern, systematisch und beabsichtigt gewesen. Ein bestimmter Kreis radikaler Hutu-Politiker habe sie geplant und sie gezielt gegen eine rassisch definierte Minderheit gelenkt. Für die Freisetzung der Gewalt habe dieser Kreis moderne, in der Kolonialzeit manipulierte ethnische Kategorien genutzt sowie eine moderne Ideologie des ethnischen Nationalismus. Auch hätten diese Politiker gezielt die staatlichen Strukturen Ruandas zur Umsetzung ihrer Politik benutzt. Das Land habe keinen Rückfall in Tribalismus erlebt, sondern einen modernen Völkermord.[103]

Es gibt in der Literatur über den Völkermord in Ruanda keinen Konsens, was die Ursachen der Gewalt angeht. Dennoch lassen sich drei große Erklärungsmuster unterscheiden.[104] Das erste betrachtet den Völkermord als eine Maßnahme, zu dem eine in ihrer politischen Macht existenziell herausgeforderte Gruppe – das „kleine Haus“ (akazu) – griff, um den drohenden Machtverlust abzuwenden. Der Völkermord erscheint damit als Manipulation einer Elite.[105] Ein zweiter Erklärungsansatz stellt auf die natürlichen Ressourcen Ruandas ab, die sich vor dem Völkermord immer rascher und dramatischer verknappten. Landknappheit, Überbevölkerung und hohe Geburtenraten seien die entscheidenden Antreiber der Völkermord-Gewalt gewesen.[106] Ein drittes Erklärungsmuster rückt Annahmen über kulturelle Eigenheiten Ruandas und angeblich charakteristische sozialpsychologische Eigenschaften seiner Bewohner in den Mittelpunkt. Ruander seien es gewohnt gewesen, Befehlen fraglos zu folgen. Ein regelrechter Hang zur Gehorsamkeit sei weit verbreitet. Dieser charakteristische Zug habe die Einbindung von Hunderttausenden als Täter möglich gemacht.[107]

Viele Studien befassen sich mit der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft für den Völkermord. Ein Großteil der Autoren kritisiert das Agieren der wesentlichen internationalen Akteure scharf. Der frühe Rückzug der UNAMIR und die wochenlange Inaktivität der entscheidenden internationalen Akteure hätten eine Mitverantwortung der Weltgemeinschaft für den Völkermord zur Folge. Möglichkeiten einer raschen Beendigung seien nicht genutzt worden, obwohl das Ausmaß der Gewalt frühzeitig bekannt gewesen sei.[108] Die bekannteste Forscherin, die sich in dieser Hinsicht artikuliert hat, ist die amerikanische Anthropologin Alison Des Forges. Ihre Studie über den Genozid in Ruanda gilt als Standardwerk.

Der Politikwissenschaftler Alan J. Kuperman stellte zentrale Annahmen dieser Kritik an der Weltgemeinschaft in Frage. Er betont, frühzeitig habe es keine eindeutigen Beweise für einen Völkermord in Ruanda gegeben. Die Gewalttaten seien lange als Bürgerkriegserscheinungen intepretiert worden. Zudem hätte eine erfolgversprechende Intervention einige Wochen an logistischem Vorlauf benötigt. In dieser Zeit seien mindestens die Hälfte der Opfer bereits getötet worden.[109]

In den publizistischen Auseinandersetzungen spielt gelegentlich eine Rolle, inwieweit die Gewalt, die den Hutu durch die RPF angetan wurde, nicht auch als Völkermord bezeichnet werden müsse. Wäre dies der Fall, müsse man von zwei, eventuell sogar von drei Völkermorden sprechen. Einer hätte den Tutsi und den gemäßigten Hutu gegolten, dem zweiten seien Hutu innerhalb Ruandas zum Opfer gefallen, als die RPF die politische und militärische Macht übernahm, und der dritte Genozid sei in den Lagern Ostzaires an Hutu-Flüchtlingen begannen worden. Die Frage ist mittlerweile empirisch untersucht. Die Tötungsmuster sind stark abweichend. Nur die Gewalt an den Tutsi und den moderaten Hutu sei ein Völkermord gewesen. Die Gewalt gegen die Hutu sei mit dem Begriff Terror beziehungsweise Massaker, nicht aber mit dem Begriff Genozid korrekt bezeichnet.[110]

Filme

Literatur

  • Jutta Bieringer: Zögerlich Richtung Demokratie: Gewalt und Repression seit 1990, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 83-98.
  • Jörg Calließ (Hrsg.): Zehn Jahre danach: Völkermord in Ruanda (Dokumentation einer Tagung der Evangelischen Akademie Loccum vom 5. bis 7. März 2004) = Ten years after. Genocide in Rwanda, Evang. Akad. Loccum, Rehburg-Loccum 2005, ISBN 3-8172-1104-X.
  • Roméo Dallaire: Handschlag mit dem Teufel. Die Mitschuld der Weltgemeinschaft am Völkermord in Ruanda. Unter Mitarbeit von Brent Beardsley. Aus dem Englischen von Andreas Simon dos Santos. Mit einem Nachwort von Dominic Johnson. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2007 (2. Aufl.), ISBN 978-386-150-799-4.
  • Alison Des Forges: Kein Zeuge darf überleben. Der Genozid in Ruanda. Aus dem Amerikanischen von Jürgen Bauer ... Hamburger Edition, Hamburg 2002, ISBN 3-930908-80-8.
  • Bruce D. Jones: Peacemaking in Rwanda. The dynamics of failure, Lynne Rienner, Boulder, Colorado u.a. 2001, ISBN 1-555-87994-2.
  • Gerd Hankel: Über den schwierigen Versuch der Vergangenheitsaufarbeitung in Ruanda, in: Jörg Calließ (Hrsg.): Zehn Jahre danach, S. 105-111.
  • Leonhard Harding, (Hrsg.): Ruanda – der Weg zum Völkermord. Vorgeschichte – Verlauf – Deutung, (Studien zur afrikanischen Geschichte, Bd. 20), Lit-Verlag, Hamburg 1998, ISBN 3-8258-3752-1.
  • Leonhard Harding: Ruanda – der Weg zum Völkermord – Versuch einer historischen Verortung, in: Jörg Calließ (Hrsg.): Zehn Jahre danach, S. 15-38.
  • Carsten Heeger: Politische und gesellschaftliche Entwicklung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 13-20.
  • Carsten Heeger: Die Erfindung der Ethnien in der Kolonialzeit: „Am Anfang stand das Wort“, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 21-35.
  • Matthias Hufmann: Die Verunsicherung von außen und der Aufbau eines neuen Feindbildes, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 99-109.
  • Alan J. Kuperman: The limits of humanitarian intervention. Genocide in Rwanda, Brookings Institution Press, Washington, DC 2001, ISBN 0-8157-0086-5.
  • Mahmood Mamdani: When Victims become Killers. Colonialism, Nativism, and the Genocide in Rwanda, Fountain Publ. (u.a.), Kampala (u.a.), 2001 (2. Aufl.), ISBN 0-85255-859-7.
  • Alex Obote Odora: Criminal Responsibility of Journalists under International Criminal Law: The ICTR Experience, in: Nordic Journal of International Law, Jahrgang 73 (2004), S. 307–323.
  • Paul Rusesabagina (mit Tom Zoellner: Ein gewöhnlicher Mensch. Die wahre Geschichte hinter "Hotel Ruanda". Deutsch von Hainer Kober, Berlin-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8270-0633-3.
  • Stefan Siebels: Die Flüchtlingskrise, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 183-195.
  • Scott Straus: The Order of Genocide. Race, Power, and War in Rwanda, Cornell University Press, Ithaca [u.a.] 2006, ISBN: 0-8014-4448-9.
  • Stefan Trines: Unterlassene Hilfeleistung bei Völkermord? Die Vereinten Nationen und der Ruanda-Konflikt, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 159-169.
  • Janine Ullrich: Die Ära Juvénal Habyarimana: Aufschwung und Niedergang, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 71-82.
  • Peter Uvin: Reading the Rwandan Genocide, in: International Studies Review, Vol. 3, Issue 3, S. 75–99.
  • Philip Verwimp: Testing the Double-Genocide Thesis for Central and Southern Rwanda, in: Journal of Conflict Resolution, Jahrgang 47 (2003), S. 423-442.
  • Philip Verwimp: Machetes and Firearms: The Organization of Massacres in Rwanda, in: Journal of Peace Research, Jahrgang 43 (2006), Nr. 1, S. 5-22.
  • Katrin Wissbar: Guter Hutu – böser Tutsi. Der Aufstieg der Hutu-Power, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 125-138.
  • Peter Wütherich: Revolution und Erste Republik: 1959-1973, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 57-70.

Einzelbelege

  1. Die Zahl der Opfer schwankt in der Literatur und der Berichterstattung. Am häufigsten ist die Angabe 800.000 bis 1.000.000. Gelegentlich wird auch von mehr als einer Million Toten gesprochen. Alison Des Forges gibt in ihrer umfangreichen Studie eine vorsichtigere Schätzung ab. Sie nennt eine Zahl von mindestens 500.000 Toten und geht davon aus, dass zirka dreiviertel aller ruandischen Tutsi umgebracht wurden (Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 34).
  2. Zur sozialen und politischen Lage Ruandas in der Ära Rwabugiri siehe Carsten Heeger, Politische und gesellschaftliche Entwicklung, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 13-20. Zu den sozialen Veränderungen in dieser Epoche siehe auch: Steering Committee of the Joint Evaluation of Emergency Assistance to Rwanda: The International Response to Conflict and Genocide: Lessons from the Rwanda Experience. Darin besonders Tor Sellström and Lennart Wohlgemuth: Study 1: Historical Perspective: Some Explanatory Factors, hier Kapitel 2 (englisch, Aufruf am 7. Dezember 2007, 22:34 Uhr).
  3. Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 17 f; Carsten Heeger, Die Erfindung, S. 23–25.
  4. Zur Herrschaft der Belgier und zur Bedeutung der Missionsschulen siehe Carsten Heeger, Die Erfindung, S. 26-34. Zum Hintergrund der ethnischen Zuordnung der ruandischen Bevölkerung zu den Gruppen der Hutu, Tutsi und Twa siehe auch Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 63 f sowie Mahmood Mamdani, When Victims, S. 98 f. Zu langsamen Bildung der Hutu-Elite siehe Mahmood Mamdani, When Victims, S. 106-114.
  5. Siehe hierzu Leopold Harding, Versuch, S. 20 und Mahmood Mamdani, When Victims, S. 116 f.
  6. Zur Hutu-Revolution siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 63-66; Peter Wütherich, Revolution, S. 57-66; Mahmood Mamdani, When Victims, S. 116-131 f. Außerdem: Steering Committee of the Joint Evaluation of Emergency Assistance to Rwanda: The International Response to Conflict and Genocide: Lessons from the Rwanda Experience. Darin besonders Tor Sellström and Lennart Wohlgemuth: Study 1: Historical Perspective: Some Explanatory Factors, hier Kapitel 3 (englisch, Aufruf am 18. Dezember 2007, 23:30 Uhr).
  7. Zahlen nach Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 63-66 und Peter Wütherich, Revolution, S. 67. Leonhard Harding ( Versuch, S. 21) nennt ein Massaker von Dezember 1963/Januar 1964, bei dem 10.000 Menschen, vorwiegend Tutsi, starben.
  8. Hierzu kurz Peter Wütherich, Revolution, S. 67.
  9. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 65.
  10. Peter Wütherich, Revolution, S. 68 f. Zu den Hintergründen dieser Auseinandersetzung siehe auch Mahmood Mamdani, When Victims, S. 137.
  11. 1991 änderte die Partei ihren Namen in Mouvement Républicain Nationale pour la Démocratie et le Développement.
  12. Janine Ullrich, Ära, S. 71-73. Zur Machtgruppe um das Präsidenten-Ehepaar siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 71 und Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 26 f.
  13. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 73 f; Mahmood Mamdani, When Victims, S. 141; Katrin Wissbar, Guter Hutu, S. 126.
  14. Zu den ökonomischen Erfolgen siehe Janine Ullrich, Ära, S. 73-75 und Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 72.
  15. Zur Krise der 80er Jahre siehe Janine Ullrich, Ära, S. 76-81; Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 72-74 und Mahmood Mamdani, When Victims, S. 147-149.
  16. Siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 74 f. Zur Zahl der Tutsi-Flüchtlinge Anfang der 1990er Jahre siehe Steering Committee of the Joint Evaluation of Emergency Assistance to Rwanda: The International Response to Conflict and Genocide: Lessons from the Rwanda Experience. Darin besonders Tor Sellström and Lennart Wohlgemuth: Study 1: Historical Perspective: Some Explanatory Factors, hier Kapitel 3 (englisch, Aufruf am 18. Dezember 2007, 23:30 Uhr).
  17. Zum Angriff der RPF und zur militärischen Reaktion auf ihn siehe Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 28-30 und Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 75-78. Zu den Faktoren, die innerhalb Ugandas den Angriff der RPF auf Ruanda beförderten, siehe Matthias Hufmann, Verunsicherung, S. 104-109.
  18. Alison Des Forges: Kein Zeuge, S. 119. Zur Politik des Habyarimana-Regimes, zur Entstehung der Parteien und Milizen sowie zur politischen Gewalt jener Jahre siehe Jutta Bieringer: Zögerlich, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg. Siehe auch Alison Des Forges: Kein Zeuge, S. 78-88 und Mahmood Mamdani, When Victims, S. 192.
  19. Ende der 1980er Jahre lag diese Zahl bei zirka 80.000, 1992 belief sie sich auf etwa 350.000, nach der RPF-Februaroffensive von 1993 stieg sie auf etwa 950.000 an (Zahlen nach Mahmood Mamdani, When Victims, S. 187).
  20. Zur Vorgeschichte und zu den Inhalten der Arusha-Abkommen sowie des Arusha-Friedensvertrages siehe Katrin Wischert, Bürgerkrieg, in: Leonhard Harding (Hrsg): Ruanda – Der Weg, S. 115-123. Siehe auch Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 30-35 und umfassend S. 69-102. Vgl. ferner Joel Stettenheim: The Arusha Accords and the Failure of International Intervention in Rwanda, in: Melanie C. Greenberg, John H. Barton, Margaret E. McGuinness (Hrsg.): Words over War: Mediation and Arbitration to Prevent Deadly Conflict (Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict Series.) Rowman & Littlefield Publishers, Lanham 2000 ISBN 0-847-698-920, S. 213-236, S. 388-392, insb. S. 222-236. (Online-Ausgabe, englisch, 243 KB), Aufruf am 23. Dezember 2007, 23:36 Uhr.
  21. Zur Bedeutung der Ereignisse in Burundi siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 173-177. Siehe auch den Bericht der OAU über den Völkermord in Ruanda (The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 7.35-7.37. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr. Zur Entstehung der Hutu-Power siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 177-180; Alan J. Kuperman: Limits, S. 11 f. Siehe ferner Katrin Wissbar, Guter Hutu und Scott Straus, Order, S. 29 f.
  22. Abdruck dieser Gebote auf einer [privaten Website] (englisch), Aufruf am 25. Dezember 2007, 20.00 Uhr.
  23. The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 16.15. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  24. Unter anderem schildert Paul Rusesabagina, der frühere Direktor des Hotel de Milles Colines, den durchschlagenden Erfolg von RTLM. Siehe Paul Ruseabagina: Ein gewühnlicher Mensch, S. 74.
  25. Zur Bedeutung von Kangura und von RTML siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 104-108 und S. 96-100; Alex Obote Odora: Responsibility, S. 307-310.
  26. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 143.
  27. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 141-144.
  28. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 143.
  29. Hierzu The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitte 11.38, 12.20, 13.26, 14.3. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr. Zu diesen Todeslisten auch Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 133-135. Auf diesen Listen befanden sich zirka 1500 Namen. Siehe Scott Straus, Order, S. 28.
  30. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 131 f und S. 164 f; Philip Verwimp: Machetes, S. 6-8 und S. 16.
  31. Der Abschuss der Maschine ist Gegenstand so gut wie jeder Darstellung der Völkermords in Ruanda. Statt vieler Belege nur Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 223-226 und The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 14.1. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr. Siehe ferner Scott Straus, Order, S. 44 f.
  32. Zu den ersten Morden in Kigali beispielsweise Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 243, S. 249-252; Roméo Dallaire, Handschlag, S. 273, 275, 286 f und Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 38. Zur Ermordung Uwilingiyimanas Roméo Dallaire, Handschlag, S. 289; Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 233 f. Zur Ermordung der belgischen Blauhelmsoldaten Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 231.
  33. Zur Rolle Bagosoras in den ersten Stunden nach dem Attentat auf Habyarimana siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 227 f, S. 231, S. 233 f. Zur Bildung der Übergangsregierung unter den Auspizien Bagosoras siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 238-241; The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 14.12. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  34. Alison Des Forges (Kein Zeuge, S. 244) nennt eine Zahl von zirka 20.000 Toten, vorwiegend Tutsi, bis zum 11. April 1994.
  35. Hierzu Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 245 f.
  36. Zu diesen Selektionen Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 255.
  37. Zu dieser „Mechanik des Genozids“ siehe Alan J. Kuperman: Limits, S. 15 f. Zur zeitlichen Dynamik des Mordens in der Präfektur Kibuye und der Eskalation der Gewalttaten Mitte April 1994 siehe Scott Straus, Order, S. 55-60.
  38. Zur Intensität und zur zeitlichen Abfolge der Massaker siehe Alan J. Kuperman: Limits, S. 17 f.
  39. Zur Beteiligung des Militärs siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 270-277.
  40. Zur Einbindung der Verwaltung und der Zivilbevölkerung in die Mordaktionen siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 282-293.
  41. Siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 277 f.
  42. Zur Kommunikationslinie der „zivilen Selbstverteidigung“ siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 332-337.
  43. Zur Einbindung und zur Autonomie der Milizen siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 279-282.
  44. Zur Rolle dieser Sender siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 301-304.
  45. Zur gezielten Jagd auf diese Zielpersonen siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 248-252.
  46. Siehe oben, zu den Massakern siehe auch Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 252-256
  47. Zu dieser Taktik siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 256-258. Ferner den OAU-Bericht (The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 7.35-7.37. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  48. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 258. The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 14.21-14.22. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  49. Zu Sexualstraftaten und zu Folterformen Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 259 f. Zu den Formen der Gewalt siehe auch den OAU-Bericht The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 14.25-14.26 sowie 16.17-16.20. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  50. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 293.
  51. Siehe hierzu die Angaben bei Scott Straus, Order, S. 115 und dort Anm. 28.
  52. Scott Straus, Order, S. 117 f. Als Erwachsene gelten in diesem Fall alle 18- bis 54-Jährigen.
  53. Scott Straus, Order, S. 98.
  54. Scott Straus, Order, S. 100.
  55. So die Formulierung von Scott Straus, der sich dabei bewusst an Christopher Browning anlehnt. Siehe Scott Straus, Order, S. 107 f.
  56. Scott Straus, Order, S. 108.
  57. Zum Sozialprofil der lokalen Täter umfassend Scott Straus, Order, S. 103-121.
  58. Zu den Motiven der Täter siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 27-29 und S. 313-315 sowie insbesondere Scott Straus, Order, S. 122-152.
  59. Hierzu knapp Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 30.
  60. Siehe hierzu seine eigene Schilderung Ein gewühnlicher Mensch.
  61. Zu diesem Schutzraum siehe Dallaire, Handschlag, passim.
  62. Zur Bedeutung internationaler Beobachtung von Flüchtlingslagern siehe den Hinweis bei Alan J. Kuperman: Limits, S. 16.
  63. Alan J. Kuperman: Limits, S. 17. Siehe auch Scott Straus, Order, S. 87.
  64. Zum Widerstand führender, allerdings bald machtloser Militärs siehe zum Beispiel Roméo Dallaire, Handschlag, S. 339 und passim; Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 236, S. 271, S. 317, S. 319-323 und öfter.
  65. Zum von Fidèle Uwizeye organisierten Widerstand in der Provinz Gitarama und dessen Scheitern siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 324-332.
  66. Zu seiner Person siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 419.
  67. Zur Beseitigung der Opposition in Butare um Habyalimana siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, insbesondere S. 503-522.
  68. Sie werden bei Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 261 genannt.
  69. Zu kiwunga siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 261. Zur Fluchttaktik siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 264.
  70. Zu Bisesero siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 264-266.
  71. Zu den nachfolgenden Informationen über die militärischen Auseinandersetzungen zwischen April und Juli 1994 siehe zusammenfassend Alan J. Kuperman: Limits, S. 43 und Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 811-814 und 819 f.
  72. So explizit die Aussage von Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 819.
  73. Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 811-814. Detailreiche Schilderungen zu den Menschenrechtsverletzungen der Rebellenarmee bei Allison Des Forges, Kein Zeuge, S. 824-845.
  74. Des Forges, Kein Zeuge, S. 846.
  75. Zur Mission und zum Bericht Gersonys sowie zum Umgang mit diesen Informationen siehe Des Forges, Kein Zeuge, S. 849-856.
  76. Siehe hierzu die offizielle UNO-Darstellung der UNAMIR (Aufruf am 19. Januar 2008, 20.40 Uhr).
  77. Hier umfassend Roméo Dallaire, Handschlag.
  78. Dieses kontrovers diskutierte, so genannte Völkermord-Fax, im Internet als PDF-Datei mit 89 KB zu finden, ist Thema in vielen umfassenderen Abhandlungen zum Völkermord. Siehe exemplarisch die Darstellungen bei Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 211 f; Dallaire, Handschlag, S. 177-187; Bruce D. Jones, Peacemaking, S. 113-115, im OAU-Bericht The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 13.26-13.34 (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr oder im Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission über die Maßnahmen der Vereinten Nationen während des Völkermords in Ruanda 1994 (Aufruf am 21. Januar 2008, 22.00 Uhr).
  79. Aufgelistet bei Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 212.
  80. Zahlenangabe gemäß OAU-Bericht The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 10.11 (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  81. Siehe Des Forges, Kein Zeuge, S. 748.
  82. OAU-Bericht The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 10.13 und 15.47 (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr. Zum Massaker nach dem Abzug der Belgier aus der École Technique Officielle ausführlich Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 728-733.
  83. Siehe Stefan Trines, Unterlassene Hilfeleistung, S. 161.
  84. Zur Evakuierungsaktion siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 719-728.
  85. Siehe hierzu die Präsentation und Kommentierung entsprechender, mittlerweile veröffentlichter US-Regierungsakten durch William Ferroggiaro: The US and the Genocide in Rwanda 1994, Evidence of Inaction, A National Security Archive Briefing Book. (Aufruf am 22. Januar 2008, 22.15 Uhr).
  86. Zur Politik der USA in den ersten Wochen der Krise siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 738-740.
  87. …a people who have fallen into calamitous circumstances.“ Zitiert nach UN-Dokument S/1994/470, Report of the Secretary-General on the United Nation Assistance Mission for Rwanda vom 20. April 1994. Zu den Diskussionsprozessen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen siehe ferner Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 740-748.
  88. HRW tat dies in einem Schreiben vom 19. April 1994 an den UN-Generalsekretär, die FIDH folgte mit einem Schreiben an die gleiche Adresse vom 21. April 1994. Siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 746.
  89. Resolution 918 des UN-Sicherheitsrates (PDF-Datei, 16 KB), Aufruf am 23. Januar 2008, 22.30 Uhr).
  90. Siehe Stefan Trines, Unterlassene Hilfeleistung, S. 166.
  91. Zu UNAMIR II und den Schwierigkeiten ihrer Implementierung siehe Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 761-764.
  92. Zur Opération Turquoise siehe Roméo Dallaire, Handschlag, S. 479-521; Alison Des Forges, Kein Zeuge, S. 786-808.
  93. Durch den Bürgerkrieg, den Völkermord und den Exodus sank die Bevölkerungszahl Ruandas um 40 Prozent. Angabe nach Stefan Siebels, Die Flüchtlingskrise, S. 183, Anm. 1.
  94. 1995 lebten in Uganda zirka 10.000, in Burundi zirka 270.000, in Tansania etwa 577.000 und in Zaire zirka 1.245.000 Flüchtlinge. Zahlen nach dem OAU-Report (The Report Of The International Panel Of Eminent Personalities To Investigate The 1994 Genocide In Rwanda And The Surrounding Events, Abschnitt 19.3. (Online-Version, englisch, 908 KB), Aufruf am 24. Dezember 2007, 14:00 Uhr.
  95. Zur Dominanz der radikalen Hutu in den Flüchtlingslagern Zaires Stefan Siebels, Die Flüchtlingskrise, S. 189 f.
  96. Zur Auflösung der grenznahen Hutu-Lager in Zaire und zur Rückkehr der Flüchtlinge nach Ruanda siehe Stefan Siebels, Die Flüchtlingskrise, S. 192-194.
  97. Nach Angaben von UNICEF wird allein die Zahl der vergewaltigten Mädchen und Frauen auf 250.000 bis 500.000 geschätzt. Siehe Mädchen und Frauen als Zielscheibe. Bericht der deutschen Sektion von UNICEF zum Weltfrauentag, 4. März 2004. Scott Straus (Order, S. 52) hält die Zahl von mindestens 250.000 Vergewaltigungen für zu hoch.
  98. Siehe hierzu die Reportage von Jonathan Torgovnik: Mein Kind ist das Kind meines Feindes, in: Stern, 8/2007, S. 53-62. Online in Auszügen.
  99. Zu den Stätten siehe die entsprechende Broschüre Genozidgedenkstätten in Ruanda PDF-Datei, (1,35 MB),, Aufruf am 15. Januar 2008, 22.00 Uhr.
  100. Website des Kigali Genocide Memorial Centre. Erfasst sind Genozidgedenkstätten auch auf der Webseite des National Museum of Rwanda.
  101. Zum Vorgehen der ruandischen Justiz inklusive der Gacaca-Gerichte siehe Gerd Hankel, Versuch.
  102. Scott Straus, Order, S. 17.
  103. Siehe die zusammenfassende Darstellung dieses Interpretationsansatzes bei Scott Straus, Order, S. 33.
  104. Siehe hierzu Peter Uvin, Reading, S. 79-87.
  105. Siehe hierzu Peter Uvin, Reading, S. 79-81. Dort mit Literaturnachweisen.
  106. Siehe hierzu Peter Uvin, Reading, S. 81-83. Dort mit Literaturnachweisen.
  107. Siehe hierzu Peter Uvin, Reading, S. 84-87. Dort mit Literaturnachweisen.
  108. Siehe auch hierzu mit den entsprechenden Literaturverweisen Peter Uvin, Reading, S. 88-90.
  109. Zu Kontroverse von Kuperman und Des Forges siehe auch den Beitrag von Kuperman in Foreign Affairs (Januar/Februar 2000) und die anschließende Debatte mit Des Forges in diesem Magazin.
  110. Zur Relevanz dieser Mehrfach-Genozid-These und zu ihrer Entkräftung siehe Philip Verwimp, Testing, insbesondere S. 423 und S. 441.

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