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Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von DuesenBot in Abschnitt Bildwarnung

Amtsbezüge

es ist kein gehalt, quelle fehlt.

http://www.bmi.bund.de/nn_121516/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/WeitereThemen/BReg__Bezahlungsstrukturen.html

von wem bekommt der bundeskanzler die amtbezüge, wann?


bitte in Artikel einbauen.

Neue Veröffentlichung, die für diese Seite vermutlich interessant ist

Ich möchte an dieser Stelle auf eine neue Veröffentlichung über die deutschen Bundeskanzler hinweisen: "Die Kanzler und die Medien Acht Porträts von Adenauer bis Merkel - Vorwort: Gerd Langguth. Enthält Interviews mit Eduard Ackermann, Klaus Bölling, Andreas Fritzenkötter, Klaus Harpprecht, Uwe-Karsten Heye, Klaus-Otto Skibowski und Ulrich Wilhelm". Das Buch erscheint Anfang März im Campus-Verlag (siehe Links) und ist die erste und bislang einzige Überblicksdarstellung dieser Art zur Medieninszenierung der deutschen Kanzler. [1] [2]

Ich bin der Autor dieses Werkes, und würde mich freuen, wenn es an dieser prominenten Stelle aufgenommen werden könnte.

MfG L. A. Rosumek

Vorlage:Sexismussperre

Privilegien, Strafbarkeit, Gehalt

die Miete der Dienstwohnung im Bundeskanzleramt werden dem Bundeskanzler von der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt.

Ein Bundeskanzler hat nicht unbedingt eine Dienstwohnung im Bundeskanzleramt, erst nach einem Umbau im achten Stock wurde daraus eine Wohnung. Quelle Der Spiegel, Titelthema in etwa: Wie ist es Kanzler zu sein

  • So war Gerhard Schröder der zugeteilte Wohnsitz zu teuer, daher ist er ins Kanzleramt eingezogen.
  • Die Private Nutzung sollte noch erläutert werden, da ein Bundeskanzler/in z.b die Dienstwagen Privat nutzen muß,a ufgrund der Sicherheit.

Maximale Amtszeit?

Gibt es keine maximale Amtszeit für einen Bundeskanzler in Deutschland?

Nein. --EBB (Diskussion) 14:06, 14. Jun 2005 (CEST)

Ausländer als Bundeskanzler?

Hallo, ich wollte mal wissen ob es rechtlich möglich ist, dass ein Ausländer Bundeskanzler wird. In der Verfassung steht ja nur, dass dieser auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt wird. Zu weiteren Voraussetzungen steht nichts darin, d.h. der Kanzler muss auch nicht ein Mandat im Bundestag haben. Also könnte es irgendjemand sein, also auch ein Ausländer. Theoretisch zumindest. Stimmt das so??? Danke

Der Bundeskanzler muss deutscher Staatsbürger sein. Denn: Bundeskanzler kann nur werden, wer das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt, also in den Bundestag gewählt werden könnte. Und das können nur volljährige Staatsbürger sein, es bedingt also die deutsche Staatsbürgerschaft. Möglich ist allerdings danach die Wahl eines eingebürgerten Ausländers zum Bundeskanzler.

akademische Titel

Moin! Ich wäre dafür, die akademischen Titel in der Liste wegzulassen: Sie entsprechen nicht den deutschen Gepflogenheiten in Bezug auf Politiker und haben mit ihrer politischen Leistung eher wenig zu tun. Weiterhin sind der Professor und der Doktor keine eigentlichen Namensbestandteile. Was sagen die anderen dazu? Ich würde es gleich rausnehmen. Da ich das aber schon mal gemacht hatte und jetzt die Doktortitel wieder drin sind, würde ich hier gerne eine Klärung herbeiführen. --EBB 15:50, 11. Jun 2004 (CEST)

Akademische Titel sind bei der Frage zur Leistungsfähigkeit von Politikern wie auch von Funktionären des Staates sowie Fach- und Führungskräften in der freien Wirtschaft doch eher nebensächlich. Überhaupt sollten akademische Titel nur dort Bedeutung haben und Erwähnung finden, wo sie vergeben werden. Nämlich an den Hochschulen. Vgl. Dienstgrade des Militärs.

In Deutschland ist der akademische Doktor im Unterschied zu vielen anderen Staaten sehr wohl ein Namensbestandteil. Deswegen kann man ihn auch in seinen Personalausweis eintragen lassen. Und wenn einer sagt "Für Sie bin ich nicht der Herr Kohl, sondern der Herr Doktor Kohl!" wäre es nach gängiger Rechtsprechung sogar eine Beleidigung ihn weiterhin nur "Herr Kohl" zu nennen.

Der Doktortitel ist nicht Bestandteil des Namens, sondern genießt nur den gleichen rechtlichen Schutz. Um beim obigen Bispiel zu bleiben Herr Kohl heißt Helmut Kohl und nicht Dr. Helmut Kohl. Dies ist aber die Form für alle rechtlichen Urkunden seit der Promotion. (siehe entsprechende Gerichtsurteile zum Doktortitel)

Was das Weglassen von akademischen Graden anbelangt, dies ist lediglich journalistisch Gepflogenheit, da man so Platz in der Zeitung spart(e). Hinter einem Akademischen Grad steht eine Leistung, warum soll sie keine Erwähnung finden???

Bundeskanzler vor 1949

Aloha! Auch Otto von Bismarck war Bundeskanzler, und zwar Kanzler des Deutschen Bundes von 1867-1871. Irgendwie müsste das zumindest der Form halber aufgenommen werden. --Georg Siegemund 13:39, 1. Sep 2004 (CEST)

Er war eben Reichskanzler und nicht Bundeskanzler. Ich denke schon das das eín sehr großer Unterschied ist, und aus diesem Grund bin ich nicht der Meinung, das eine Aufnahme "der Form halber" richtig ist. Beste Grüße EUBürger --217.83.100.156 13:42, 1. Sep 2004 (CEST)
Er war Reichskanzler, das ist richtig. Aber er war vor Reichsgründung _Bundes_kanzler des Norddeutschen Bundes. Aus diesem Grunde etc. --Georg Siegemund 11:42, 2. Sep 2004 (CEST)
Ich stimme Georg hier zu. Allerdings war Bismarck nur Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Ich habe jetzt den Bundeskanzler (Norddeutscher Bund) angelegt und einen Wegweiser am oberen Ende der Seite eingestellt. --[[Benutzer:EBB|EBB (Diskussion)]] 10:37, 23. Okt 2004 (CEST)
Wie der name schon sagt war Bismarck Reichskanzler, also Kanzler des deutschen Reiches und nicht Bundeskanzler (Kanzler des deutschen Bundes. Der Bund deutscher Länder wurde meines wissen nach erst nach Bismarcks amtszeit gegründet. Korrigiert mich wenn ich mich irre!
Es geht um den Norddeutschen Bund, der Vorläufer des Deutschen Reiches vor 1870 war. Vom Bund deutscher Länder habe ich noch nie was gehört. --Lothar.S 22:26, 17. Okt 2005 (CEST)


Bismarck war eindeutig Bundeskanzler, das nur kann man sich sparen. Ich finde das die Reglung in der Begriffserklärung okay ist. Hatte eigentlich der Deutsche Bund (also der vor dem Norddeutschen Bund, bzw. die haben glaub ich auch gleichzeitig existiert) auch einen Bundeskanzler oder war der ohne Regierung? Schwabbelbacke 19:02, 21. Okt 2005 (CEST)



Hier geht es doch ganz offensichtlich um die Kanzler der Bundesrepublik Deutschland nach 1949, das ist halt ein anderses Land als die wilhelminische Republik ... blöde Diskussion.

Nein, der Deutsche Bund hat nicht gleichzeitig zum Norddeutschen Bund existiert. Es gab einen Bundestag, der als ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten fungierte. Einen Bundeskanzler gab es nicht. Näheres in den verlinkten Artikeln. --AlexF 18:10, 22. Okt 2005 (CEST)

Bismarck war meines Wissens auch kurz Bundeskanzler des Deutschen Reiches. Ab dem 18. Januar, als die Süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund beitraten existierte faktisch das Deutsche Reich, die Verfassung trat aber erst am 16. April in Kraft. In dieser Zeit war Bismarck weiterhin Bundeskanzler! Also war er auch gesamtdeutscher Bundeskanzler.

Bundeskanzler von was?

Eine Frage an die Staatsrechtler unter den Wikipedianern: Ist Gerhard Schröder der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland oder ist er nicht eigentlich "nur" Kanzler des Bundes. M. W. besteht die Bundesrepublik ja aus dem Bund und den Ländern und die Länder habe ja eigene Regierungschefs. -- Forevermore 16:06, 17. Okt 2004 (CEST)

Ich weiß nur, dass der Bundespräsident, der ja systematisch gleich behandelt werden müsste, in völkerrechtlichen Dokumenten als "Präsident der Bundesrepublik Deutschland" firmiert. Außerdem denke ich (aber da lasse ich mich gerne belehren), dass der "Bund" die Bundesrepublik Deutschland ist, denn die Länder sind ja eigene Staaten (staatstheoretisch, denn sie haben ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und auch eine Staatsgewalt). --[[Benutzer:EBB|EBB (Diskussion)]] 19:52, 17. Okt 2004 (CEST)
Im Grundgesetz wird er nur als "Bundeskanzler" bezeichnet. Das Grundgesetz selbst bezieht sich auf die "Bundesrepublik Deutschland". Insofern ist Schröder (noch) "Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland". Ob die Länder oder der "Bund" oder beide im Sinne des Völkerrechts Staaten sind, ist hierbei unerheblich. Schröder ist der Kanzler des Gebildes, das sich Bunderepublik Deutschland nennt. --Lothar.S 22:40, 17. Okt 2005 (CEST)

Krokodiletat?

Gibt es wirklich den Begriff Krokodiletat? Google findet hier rein gar nichts! --Abe Lincoln 12:56, 25. Okt 2004 (CEST)

  • Habe es jetzt mangels Reaktionen rausgenommen. --Abe Lincoln 15:59, 17. Nov 2004 (CET)
    • Gemeint war wohl ein Reptilienfonds. Habe einen entsprechenden Verweis eingefügt.

Einleitung

Ich habe mir erlaubt, die Diskussion nach hier unten zu verschieben. --EBB (Diskussion) 13:02, 10. Feb 2005 (CET)

Der erste Satz, "Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung", ist so nicht ganz richtig. In Wirklichkeit ist es etwas komplizierter, hier ein Text von http://www.bundeskanzler.de/Kanzler-und-Kabinett-.7862.htm: "Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett. Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet, genauer gesagt: Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt. Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler und Minister gemeinsam, wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Kommt es also zu Streit zwischen den Ministern, schlichtet der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit entscheiden. Nach dem Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. So darf der Bundeskanzler nicht ohne weiteres in die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren". Zugleich muss jeder Minister allerdings darauf achten, seine Entscheidungen innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen."

Ich habe keine Ahnung, wie man das in einem knackigen Satz am Anfang zusammen fassen kann...

  • und gilt der kackige Satz auch für den Kanzler des Alpenstaates?


Mag ja sein das sich das viele wünschen aber "1998-2004 - Gerhard Schröder" sieht komisch aus, ich würde "seit 1998" hinschreiben... 195.243.149.235 6. Feb 2005 (CET)

Es ist schlichtweg falsch, dass der Bundeskanzler "die Geschäfte der Bundesregierung führt". Die Bundesminister leiten ihre Geschäftsbereiche eigenständig. Selbst wenn der Kanzler einem Minister eine konkrete Anweisung erteilt, ist der Minister (zumindest in der Theorie) nicht weisungsgebunden!!! Der Kanzler kann höchstens den Minister durch einen folgsameren ersetzen. "...bestimmt die Richtlinien der Politik" steht genau so im Grundgesetz! --Berlin-Jurist 12:50, 10. Feb 2005 (CET)

Moin! Berlin-Jurist! Sorry, im Grundgesetz steht in Artikel 65 Satz 4: "Der Bundeskanzler leitet ihre [der Bundesregierung, Anm. von mir] Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung." In meinem Kompromissvorschlag stand ja auch nicht "leitet die Bundesregierung", sondern "leitet die Geschäfte der Bundesregierung". Von daher verstehe ich deine Vehemenz nicht. Aber du kannst mich sicher aufklären, was ich da falsch verstehe. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:59, 10. Feb 2005 (CET)
Nachtrag: Prinzipiell bin ich mit der Einleitung von Berlin-Jurist sehr einverstanden, aber interessieren würd es mich schon, weshalb er nicht die Geschäfte der Bundesregierung leitet ... --EBB (Diskussion) 13:02, 10. Feb 2005 (CET)
Nachtrag 2: Der Bundeskanzler (Österreich) hat laut seinem Wikipedia-Artikel keine Richtlinienkompetenz. Mehr weiß ich aber auch nicht. --EBB (Diskussion) 13:10, 10. Feb 2005 (CET)
Hallo EBB, ich habe wohl den - unzutreffenden - Eindruck erweckt, als sei deine Darstellung falsch, ich meinte aber lediglich, dass sie zu Mißverständnissen führen könnte. Du hast in der Tat von "leiten" gesprochen, wie es im GG auch steht. Allerdings wird dieses "leiten" häufig im Sinne von "führen" - so meine obige Formulierung - missverstanden. Dieses "leiten" des GG bezieht sich nämlich eher auf den administrativen Teil, den der Kanzler in Verbindung mit dem Kanzleramt "leitet". Nicht jedoch darf dieser Begriff inhaltlich verstanden werden. Die inhaltliche Komponente (welche Politik, etc.) wird am Anfang von Art. 65 mit der Richtlinienkompetenz abschliessend beschrieben. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Sache entscheidet die Bundesregierung mit Kanzler und allen Ministern. Deshalb halte ich meinen Formulierungsvorschlag weiterhin für sinnvoll, entschuldige mich aber für meinen schroffen Ton zu deinen Lasten. --Berlin-Jurist 13:28, 10. Feb 2005 (CET)
Ich finde die Leitung der Bundesreg. würde gut in den Abschnitt weitere Kompetenzen passen.--G 19:08, 10. Feb 2005 (CET)
Den Abschnitt wollt ich eigentlich gerade weghaben: Der steht so einsam in der Weltgeschichte herum und ist außerdem ziemlich dünn. Die beiden Kompetenzen sollte man doch woanders unterbringen können. Die Leitung würde ich in die Richtlinienkompetenz reinbringen, falls das keiner von euch macht, mach ich das, sobald ich für heute Abend mit dem Bundestag fertig bin. Bitte dann Wert auf die Betonung der administrativen Leitung legen, "leiten" ist in der Tat missverständlich. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:18, 10. Feb 2005 (CET)
Der Abschnitt ist ein bisschen komisch, aber wenn man zur Leitung noch ein oder zwei Zeilen schreibt sieht es schon besser aus. Wenn du weißt, wie man den Inhalt woanders unterbringen kann, OK, aber ich finde, es sollte alles drinnen sein.--G 19:25, 10. Feb 2005 (CET)
Geht das so in Ordnung? Einfügung bei Richtlinienkompetenz und neuer, etwas größerer Abschnitt "Zusammenarbeit mit dem Bundestag"? Gruß. --EBB (Diskussion) 20:14, 10. Feb 2005 (CET)

protokollarische Stellung

Unter Bundesratspräsident (Deutschland) steht, dass dieser protokollarisch die drittwichtigste Person ist, bitte einen Artikel korrigieren.--G 11:26, 11. Feb 2005 (CET)

Ich korrigiere den Artikel Bundespräsident. Inhaltliche Begründung stelle ich auf die Diskussionsseiten zu Bundesratspräsident und Bundeskanzler. ---Berlin-Jurist 15:52, 11. Feb 2005 (CET)

"In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im übrigen verfügen auch andere große Nationen nicht über offizielle Ranglisten. Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:

   * Bundespräsidentin oder Bundespräsident
   * Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
   * Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts "

Quelle: http://www.bund.de/nn_168112/Microsites/Protokoll/Rang-und-Titulierung/Protokollarische-Rangfragen/Protokollarische-Rangfragen-knoten.html__nnn=true --Berlin-Jurist 15:55, 11. Feb 2005 (CET)

Meines Wissens ist der Bundesratspräsident zweiter Mann im Staat, da er auch der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist!

Der Bundesratspräsident ist der vierte Mann im Staat und der Bundestagspräsident der zweite. Dies begründet sich dadurch, dass der Bundestag als einziges Verfassungsorgan durch die Bevölkerung gewählt wird und der Bundestagspräsident den Bundestag als Ganzes vertritt. Dies ist beim Bundesrat nicht der Fall, denn er setzt sich aus Vertretern der Landesregierungen zusammen, was als weniger gewichtig angesehen wird.


Kurze protokollarische Klärung: Es wird ein inländisches und ein ausländisches Protokoll unterschieden. Im Inland wird davon ausgegangen, daß die unmittelbare Wahl, der mittelbaren protokollarisch vorgeht (so wie gewählte Personen, ernannten des gleichen Ranges vorgehen). Deshalb hat sich im Inland die Rangfolge herausgebildet, daß die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Bundestages an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten rangiert, vor dem Bundeskanzler. Da im diplomatischen Verkehr mit dem Auslande der Regierungschef eine wichtigere Rolle spielt als der Parlamentspräsident und es auch seit altersher so diplomatischer Brauch ist, rangiert die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler beim auslandsrelevanten Protokoll vor der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Der Präsident des Bundesrates ist deshalb der "zweite" Mann im Staate, weil er bei Verhinderung den Bundespräsidenten vertritt. Dies hat aber keine Auswirkung auf das normale Protokoll, wo er an vierter Stelle rangiert vor der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes.

Zur Titulatur (weiter oben): Der Zusatz "...der Bundesrepublik Deutschland" ist im Inlande nicht üblich. Es heißt einfach: Die Bundeskanzlerin bzw Der Bundeskanzler.

(T. O. Deecke, Direktor des Europäischen Instituts für Protokoll, Zereminiell und Etikette)

Aus dem Wikipedia: Review, 7.-16.2.2005

Noch ein Versuch, einen staatsorganisationsrechtlichen Artikel zu verbessern. Ich hoffe, es mir einigermaßen gelungen. Ich hoffe wieder auf konstruktive Kritik. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:12, 6. Feb 2005 (CET)

Ich hab die Einleitung mal umgestellt. Einen Teil hab ich rausgelöscht weil es meiner Meinung nach nur eine Wiederholung war und ich Artikelbelege in der Einleitung nicht wichtig finde. Warum ist die Zeitleiste im Abschnitt verf.rechtliche und polit. Stellung? Ich würde die Kanzlerbilder nicht so über den Artikel verteilen. Ich bin mir nicht sicher, dass der Reichskanzler in der WR häufig durch die extremen Parteien gestürzt wurde, bist du dir sicher? Der erste Satz über die Vertrauensfrage ist etwas unpassend.--G 23:48, 7. Feb 2005 (CET)
Moin! Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Hinweise. Die Umstellung der Einleitung gefiel mir ganz gut, ich habe nur eine Unklarheit und ein paar Tippfehler behoben. Die Zeitleiste steht jetzt unten bei den Zusammenfassungen der Amtszeiten; kann aber m. E. auch oben neben der Einleitung stehen (wohin ich sie ja davor verschoben hatte *g*). Das mit der Kanzlerbilderverteilung kann ich nicht ganz nachvollziehen, die gefällt mir persönlich *g*. Ich werde gleich mal Kohl ein bisschen nach unten zum konstruktiven Misstrauensvotum schieben, aber möglicherweise rückt er dann Schröder ein bisschen zu sehr auf die Pelle. So sind dann alle Kanzlerbilder zuordbar (Adenauer <-> Richtlinienkompetenz, Brandt <-> Außenpolitik, Kohl <-> Misstrauensvotum, Schröder <-> Vertrauensfrage). Den Satz mit der Vertrauensfrage habe ich verbessert. Und das mit dem Stürzen: Schon die Möglichkeit dieses Sturzes führte m. E. dazu, dass der Reichskanzler eine sehr schwache Stellung innehatte. Und nur das steht meines Erachtens auch da. Vielleicht findest du es jetzt besser. Gruß. --EBB (Diskussion) 09:43, 8. Feb 2005 (CET)

So, bin ehrlich gesagt über die ersten beiden Sätze noch nicht hinausgekommen, finde die Einleitung aber so unglücklich. "Chef" klingt unschön und trifft die Sache nicht mal, da der Kanzler eben nur die Richtlinienkompetenz hat und seinen Ministern in Einzelentscheidungen nicht hineinreden darf (Ressorthoheit) - in der Hinsicht darf er wesentlich weniger als ein "Chef". Der Begriff "Kanzlerdemokratie" wird auch seit geraumerer Zeit nicht mehr verwendet, "echte" Kanzlerdemokratie war eh nur Adenauer, alle anderen Kanzler musste Rücksicht auf Partei und Koalitionspartner nehmen. -- southpark 22:12, 9. Feb 2005 (CET)

Ich würde den Kanzler schon als Regierungschef bezeichnen. Im Internet findet sich der Begriff schon noch, aber da kennst du dich vielleicht besser aus.--G 22:55, 9. Feb 2005 (CET)
Klingt das jetzt etwas besser? Gruß. --EBB (Diskussion) 22:59, 9. Feb 2005 (CET)
Ich hät in der Einleitung gern drinnen stehen, Der BK ist.... Das Problem ist auch, dass man sich unter Richtlinienkompetenz erst einmal etwas vorstellen können muss. Regierungschef ist meiner Meinung nach zutreffend und leichter verständlich.--G 23:23, 9. Feb 2005 (CET)
Vielleicht könnt ihr beide mit meinem Kompromissvorschlag leben? Gruß. --EBB (Diskussion) 11:38, 10. Feb 2005 (CET)

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? Fragt sich EBB (Diskussion) 20:18, 11. Feb 2005 (CET)

--- ENDE REVIEW ---

Exzellenz-Diskussion vom 16. Februar 2005

Wieder mal ein Selbstvorschlag eines unter anderem von mir fabrizierten Artikels. Im Review lief seit dem 11. Februar nichts mehr. Ich hoffe wieder auf konstruktive Kritik und die beständige Verbesserung des Artikels. --EBB (Diskussion) 11:39, 16. Feb 2005 (CET)

  • pro. Guter Artikel.--Moguntiner 12:51, 16. Feb 2005 (CET)
  • ohne Wertung, da Artikel bisher nur auszugsweise gelesen. Im Abschnitt zu den einzelnen Kanzlern sollte man allerdings bei Brandt noch die Ölkrise und bei Schmidt die RAF-Thematik erwähnen. --mmr 00:45, 17. Feb 2005 (CET)
Offenbar wirklich nur auszugsweise gelesen ;-), denn unter Schmidt steht (2. Satz): Der Terror der RAF, besonders 1977, prägte die ersten Jahre seiner Amtszeit., Ölkrise bei Brandt ist nachgetragen. Danke. --EBB (Diskussion) 10:26, 17. Feb 2005 (CET)
Ups, Du hast Recht! Ich würde mir die Stelle aber etwas ausführlicher wünschen; schließlich waren insbesondere seine Entscheidungen während der Entführung der Landshut und von Hanns-Martin Schleyer ein Punkt seiner Amtszeit, der wohl auch längerfristig in Erinnerung bleiben wird. Bei Brandt fehlt mir etwas der Bezug der Ölkrise zu seiner Kanzlerschaft, sie hat ja durch den dadurch bedingten (für damalige Verhältnisse) rapiden Anstieg der Arbeitslosenzahlen durchaus zu seiner sinkenden Popularität beigetragen. Mehr später. --mmr 17:15, 17. Feb 2005 (CET)
So, ich habe jetzt den ganzen Artikel durchgelesen und finde ihn prima. Übersichtlich gegliedert, Inhalt sehr schön in größere Zusammenhänge eingeordnet, sowohl verfassungsrechtliche als auch pragmatisch-politische Aspekte des Themas dargestellt, dazu ein angemessener Überblick zu den Amtszeiten der einzelnen Kanzler, das ist wirklich exzellent. Daher jetzt pro. --mmr 05:36, 24. Feb 2005 (CET)
Vielen Dank, dass du jedes Mal erst die noch vorhandenen (von mir schon beseitigt geglaubten) Tippfehler korrigierst und dann trotzdem mit Pro stimmst. Gruß. --EBB (Diskussion) 10:31, 24. Feb 2005 (CET)
  • pro - gut gestalteter Artikel --Micgot 23:30, 17. Feb 2005 (CET)
  • pro - wie üblich sehr schön. aber zwei kleinigkeiten: (a) hab' ich erst jetzt wieder dran gedacht, dass wir ja den auch schönen Artikel Politisches System Deutschlands haben - vielleicht kann man ja bei allen artikeln der "serie" den irgendwo in der einleitung verlinken. und andererseits: es ist mE etwas irritierend, dass liste mit den "nur formal amtierenden kanzlern" vor der eigentlichen aufzählung der kanzler steht - mir haben die "seltsamen amtszeiten" zumindest kurzfristig ein fragezeichen über dem kopf beschert. -- southpark 17:58, 19. Feb 2005 (CET)
Ich hoffe, die beiden Kritikpunkte beseitigt zu haben. --EBB (Diskussion) 20:11, 26. Feb 2005 (CET)
  • pro - dabei dachte ich, ich hätte hier schon abgestimmt, so schnell verliert man den Überblick. -- Achim Raschka 15:28, 21. Feb 2005 (CET)
  • pro von diesem Beitrag bin ich angenehm überrascht, da das Thema m.E. schwer zu behandeln ist, und hier ist die Darstellung sehr gut gelungen: alles Wichtige drin, nicht zu weitschweifig und präzise in der Sprache. Vier Angregungen: ... in den Nationalsozialismus abglitt. Inhaltlich sehe ich das zwar genau so, dennoch scheint mir "abglitt" stilistisch unglücklich (mir fällt auf die Schnelle auch nix Schlaues ein). Den Abschnitt zu "Erhard" finde ich noch zu dünn. Die ‘'blühenden Landschaften'‘ Kohls sollten Erwähnung finden (nicht als billige Kritik, der Satz ist heute vielfach Synonym für seine Innenpolitik). Und vor allem: Nach der gelungenen Herausarbeitung, warum die Konstruktion des Amtes heute aus der gescheiterten Konstruktion in der Weimarer Republik resultiert, wäre vielleicht nach nunmehr sieben Kanzlern und über fünfzig Jahren Erfahrung ein Resumee sinnvoll und den Beitrag abrundend, ob und inwieweit sich die heutige Konstruktion vergleichsweise bewährt hat. --Lienhard Schulz 17:30, 26. Feb 2005 (CET)
Vielen Dank für deine detaillierten Anmerkungen. Trifft meine Erweiterung deine Wünsche? Gruß. --EBB (Diskussion) 20:11, 26. Feb 2005 (CET)

Interwicki en

Eigentlich ist natürlich Chancellor_of_Germany korrekt, weil es nicht auf einen Redirect verweist (Wikistandard). Chancellor_of_the_Federal_Republic_of_Germany hat jedoch seinen Sinn, weil in en die Zählung der Kanzler (ab 1871 durchgehend - aktuell - oder ab 1949 neu) noch im Fluss ist. In diesem Rahmen wird möglicherweise auch der Chancellor-Artikel geteilt. Das inhaltlich zu klären scheint mir sinnvoller, als sich immer gegenseitig zu reverten.--Berlin-Jurist 11:39, 19. Apr 2005 (CEST)

mir war nicht bewusst, dass es da vorher irgendwelche Reverts gab, mir ist nur die Änderung von Attallah aufgefallen. (Beim kurzen durchsehen der Version habe ich da übrigens auch nichts gefunden?!) Der Link auf Chancellor of Germany ist jedenfalls momentan korrekt. Wenn es irgendwann einen Artikel Chancellor of the Federal Republic of Germany gibt, kann das ja geändert werden. Ein prophylaktischer Link ist m.E. nicht sinnvoll. Denn vielleicht heißt der Hauptartikel ja dann auch Chancellors of Germany after 1949 oder wie auch immer. Grüße, --Lc95 11:50, 19. Apr 2005 (CEST)
Ich stimme inhaltlich zu. Warten wir die Entwicklung auf en ab. Jetzt ist dieser Punkt jedenfalls erläutert.--Berlin-Jurist 13:02, 19. Apr 2005 (CEST)

Unsauber

Im Bereich der Zusammenfassung zu den bisherigen Kanzlern sind einige Erläuterungen doch sehr unsauber und wirklich nicht gerade exzellent. "Kurt Georg Kiesinger wurde in einer knappen Bundestagswahl 1969 nicht wiedergewählt." - Wie er wurde nicht wiedergewählt? In seinem Wahlbereich? Wie knapp? Zu Willy Brand: "Nach der Enttarnung seines engen Mitarbeiters Günter Guillaume als DDR-Spion stürzte er über Frauengeschichten, deretwegen er durch Guillaumes Spionage angeblich erpressbar war." Wie er stürzte? Rücktritt? Konstruktives Misstrauensvotum? Zu Schmidt: "Ihm kam schließlich 1982 wegen wirtschaftspolitischen Differenzen der Koalitionspartner, die FDP, abhanden, der sich mit Helmut Kohls CDU zusammenschloss." Wo ist die FDP den hin? Und so weiter: Kohl wurde abgewählt etc. Der Bereich ist nicht gerade berauschend. Geo-Loge 00:55, 7. Aug 2005 (CEST)

Moin! Ist es jetzt so besser? Deine Frage Wo ist die FDP den[n] hin? verstehe ich beim besten Willen nicht, denn die Antwort steht einen Satz davor in deinem Beitrag. Ansonsten kannst du gerne die Stellen, die dir unklar sind, selbst verbessern. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:10, 7. Aug 2005 (CEST)

Welche Bedeutung hat der Kanzler bei der Wahl?

Hallo! Wir möchten gerne wissen, welche Bedeutung der Kanzler bei und während den Wahlen hat!? Ist er nur ein Repräsentant der jeweiligen Partei oder hat er noch andere Aufgaben? Nach dem Motto "Auf den Kanzler kommt es an" mit dem Kurt Georg Kiesinger schon 1969 warb. Wäre nett wenn Ihr euch schnell zu unserem Thema äußern würdet!! Linda und Doren

Häh? Kanzler ist man erst, wenn man vom Parlament gewählt ist, vorher ist man Kanzlerkandidat seiner Partei, das ist aber kein wirkliches Amt

Neutrale Formulierung

Zum Inhalt des Artickels habe ich nichts auszusetzen. Wikipedia empfinde ich jedoch als vortschrittliches Projekt und da faellt es sehr negativ auf wenn in diesem Bericht systematisch keine neutralen formulierungen verwendet werden. Komplizierte Aufzaehlungen von weiblicher und maendlicher Bezeichnung empfinde ich auch als unnuetz. Jedoch, im Sinne einer Zukunftsgerichteten Gesellschaft lasst und die Welt zugaenglich sein fuer alle, ob Maedchen oder Knabe. Der Bundeskanzler muss nicht der 3 hoechste Mann im Staat sein, er kann auch die dritthoechste oder die drittmaechtigste Person sein. Einmal sensibilisiert, gibt es x verschiedene Formulierungen um die selbe Information zu vermitteln. Weshalb also eine veraltete, negativ wirkende Form verwenden?

Moin! Den Mann habe ich zum Amtsträger verschoben; alles Andere sind feststehende Begriffe ("starker Mann"). Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wo das generische Maskulinum eine "veraltete, negativ wirkende Form" sein soll. Aber sorry, die Diskussion führe ich in RL auch schon, und auch da versteht mich kaum jemand. Vielleicht hier? Gruß. --EBB (Diskussion) 11:32, 19. Aug 2005 (CEST)
Berufsbezeichnungen sind für mich Neutra. Somit wäre "der Bundeskanzler" sowohl männlich als auch Weiblich.

Coup d'Etat

Fragen - die nicht mit der Wikipedia zu tun haben - bitte ausschliesslich auf Wikipedia:Auskunft stellen! --Berlin-Jurist 14:56, 10. Okt 2005 (CEST)

Übersicht

Wegen der dauernden Merkel-Ergänzungen, gar noch mit heutigem Datum, bitte den Artikel sperren bis zur tatsächlichen Wahl des Kanzlers! Damit die Hin-und-her-Revertiererei ein Ende hat. Danke!--Albrecht1 17:54, 10. Okt 2005 (CEST)

Ich habe das inhaltlich in Ordnung gebracht und den Artikel gesperrt.--Berlin-Jurist 18:01, 10. Okt 2005 (CEST)
Dank! lg,--Albrecht1 18:05, 10. Okt 2005 (CEST)

Ergänzungen während Sperre

Bitte bei den Weblinks folgendes ergänzen:

THX --CJB 10:12, 11. Okt 2005 (CEST)

Erledigt.--Berlin-Jurist 10:16, 11. Okt 2005 (CEST)
Fein, Danke.. --CJB 10:35, 11. Okt 2005 (CEST)

Ich habe den Artikel probeweise freigegeben.--Berlin-Jurist 02:29, 12. Okt 2005 (CEST)

Von Berlin-Jurist gelöschte Passagen

Nach einer schweren SPD-Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte Gerhard Schröder mittels einer verfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahlen im Herbst 2005. Die Rot-Grüne Koalition verlor hierbei ihre absolute Mehrheit, andere Koalitionen mit der SPD als stärkste Kraft wurden von dieser nicht ins Auge gefasst (Rot-Rote Koalition) oder scheiterten am Unwillen der anderen Parteien (Ampelkoalition an der FDP), und der von der SPD zunächst vehement verfochtene Anspruch auf einen SPD-Kanzler in einer großen Koalition konnte nicht gegen die CDU/CSU durchgesetzt werden. Stattdessen laufen die aktuellen Sondierungsgesprächen zwischen SPD und CDU/CSU auf eine große Koalition unter Angela Merkel als erstem weiblichen deutschen Bundeskanzler hinaus.

Schröder erklärte am 12. Oktober 2005 auf einer Veranstaltung der IG BCE, er werde der nächsten Bundesregierung auch nicht in anderer Position (z.B. als Minister) anzugehören.

Abe Lincoln 15:16, 13. Okt 2005 (CEST) Signatur nachgetragen --Berlin-Jurist 23:34, 13. Okt 2005 (CEST)

Die Aussage, dass ich diese Passage gelöscht hätte, ist unrichtig. Tatsächlich habe ich nach dem Einstellen der dem ersten Satz folgenden Sätze im ersten Absatz diese - aber auch nur diese - Ergänzung wieder rückgängig gemacht und zusätzlich die Frage bezüglich der Regierungsbeteiligung Schröders - hier zweiter Absatz - knapper gefasst - den ersten Satz habe ich somit unangetastet gelassen.
Hintergrund ist, dass dieser Artikel nur einen äußerst kurzen Überblick über die Regierungsperioden der einzelnen Kanzler liefern soll. Über Gerhard Schröder gibt es insgesamt gerade mal zwei Absätze. Daher haben Details, wie die hier ergänzten, in diesem Artikel nichts zu suchen. Dafür gibt es die in diesem Artikel verlinkten anderen Artikel, insbesondere Bundestagswahl 2005. Genau das habe ich in meinen Zusammenfassungen bereits erläutert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man dazu neigt, gerade aktuelle Fragen als besonders wichtig und relevant anzusehen - daher sollte man diesbezüglich besonders sensibel sein.--Berlin-Jurist 23:34, 13. Okt 2005 (CEST)

Amtszeit

Bei der Tabelle mit den Amtszeiten (und auch in anderen Stellen des Artikels) ist die Amtszeit unter Einschluss der "geschäftsführenden Zeit" vor der neuen Kanzlerwahl angegeben. Die Fussnote klärt über den Sachverhalt zwar auf, aber für ganz sauber halte ich diese Darstellung nicht.

Dies so zu berücksichtigen ist zwar durchaus sinnvoll wenn nach einer Bundestagswahl der alte Kanzler wiederum zum Kanzler gewählt wurde - hier bleibt er ja faktisch ununterbrochen im Amt. Allerdings im Fall wie jetzt mit Gerhard Schröder finde ich es falsch - er führt zwar die Geschäfte des Bundekanzlers weiter, allerdings kann er faktisch nicht mehr als Bundeskanzler handeln, da er nicht erwarten kann im Bundestag eine Mehrheit hinter sich zu haben. --Chrispgu 13:56, 20. Okt 2005 (CEST)

Das Grundgesetz (Art. 69) sagt eindeutig aus, das die Amtszeit des Bundeskanzlers mit Zusammentritt des neu gewählten Bundestags endet. Es spricht auch nicht von einem "amtierenden Bundeskanzler" o.ä. es billigt dem alten Bundeskanzler lediglich zu, die Geschäfte weiter zu führen.

Das Problem ist nur, dass wir entweder die geschäftsführenden Amtszeiten mit rein nehmen müssen (wofür ich plädiere) oder aber die exakten Amtszeiten (fünf Amtszeiten Kohl!) nennen müssen. Ich glaube, dass mit der momentanen Lösung die Sache übersichtlicher und allgemeinverständlicher ist. Schließlich wird Schröder wahrscheinlich noch zum EU-Gipfel reisen. Übrigens: Mit vier Tilden (~) kann man unterschreiben. Gruß. --EBB (Diskussion) 22:27, 18. Okt 2005 (CEST)
Das sauberste wäre es tatsächlich die Amtsperioden einzeln aufzulisten. Was spricht eigentlich dagegen, wenn hinter Kohl fünf Zeilen stehen? Besonders überischitlich ist das mit der Fußnote auch nicht, vor allem die einzelenen offizellen Amtsperioden rauszulesen ist schwer. Und wenn die Tabelle auch die geschäftsführenden Amtszeiten enthält müsste man strenggenommen auch Walter Scheel mit in die Liste nehmen, und nicht nur als Fußnote. Listet man die einzelen Amtszeiten auf würde eine Fußnote hinter dem Enddatum reichen mit "Blieb bis zur Ernennung des Nachfolgers geschäftsführend tätig" bzw. hinter Willy Brandt würde man schreiben "Bis zur Ernennung von Helmut Schmidt führte Walter Scheel die Amtsgeschäfte". Sorry wegen der Unterschrift, hab ich übersehen. --Chrispgu 13:56, 20. Okt 2005 (CEST)
Moin! Grundsätzlich halte ich die momentane Darstellung für absolut sauber, da die geschäftsführenden Zeiten aus den Fußnoten eindeutig herauszulesen sind. Da sind wir uns einig, nehme ich an. Ich glaube ferner, dass es der Intuition der meisten Menschen eher entspricht, wenn man von "der" Amtszeit Helmut Kohls spricht und nicht von den fünf Amtszeiten. Da das Letztere aber das verfassungsrechtlich korrekte ist, halte ich die gegenwärtige Darstellung auch für die übersichtlichste. Drittens enthält die Liste nur die tatsächlich gewählten Bundeskanzler, der Scheel-Fall dürfte die Ausnahme bleiben. Ich glaube wirklich nicht, dass diese Debatte ums Layout (und mehr ist es nicht) wirklich so notwendig ist. Ich begrüße dein Engagement, aber ich glaube, hier sollten wir das Ganze zwar korrekt darstellen (und das ist es), aber eben auch der allgemeinen Auffassung so weit wie möglich entsprechen. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:31, 20. Okt 2005 (CEST)

Kanzler

"Eine besondere Situation ergab sich 1974 beim Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD). Weil Brandt unverzüglich ausscheiden wollte, verpflichtete ihn Bundespräsident Gustav Heinemann erst gar nicht zur Weiterführung der Geschäfte. Kommissarischer Bundeskanzler für zehn Tage wurde Vizekanzler Walter Scheel (FDP)." Den Titel Vizekanzler gibt es iN Deutschland im Gegensatz zu Österreich nicht!! Er ist ein Brauch der Medien, der offizielle Titel lautet einfach "die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers"

Quelle: http://de.news.yahoo.com/051018/3/4qakv.html

Ich würde Walter Scheel auch in die Liste der Bundeskanzler mit dem Hinweis "amtierender Bundeskanzler" integrieren - das entspricht auch den Gepflogenheiten in anderen solcher Listen (z.B. DDR in ihren "letzten Tagen")

Ich bin dagegen.

Gerhard Schröder 1998 - 2005 !!!

Gerhard Schröder führt derzeit die Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers weiter - (Art. 69 Abs. 3 GG). ABER: Er ist gemäß Art. 69 Abs. 2 nicht mehr Bundeskanzler! Da auch nicht zu erwarten ist, dass er es wieder wird sollte man nun doch auch das Ende von Schröders Amtszeit angeben. --Chrispgu 14:04, 20. Okt 2005 (CEST)

Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass Deutschland derzeit keinen Kanzler hat. Es hat nur keinen Kanzler mit "noch gültiger" demokratischer Legitimation, sondern halt nur einen amtierenden bzw. geschäftführenden Kanzler. Und wenn der Bundestag keinen neuen wählt (weil man sich nicht einigt oder - Gott bewahre - alle Kandidaten der Reihe nach das Zeitliche segnen oder spontan keine Lust mehr haben oder warum auch immer) wird er dies auch noch weiter bleiben, notfalls bis zu seinem (hoffentlich nicht so baldigen) Ableben. Und falls er stirbt, wird vermutlich Joschka (!!!!) unser (geschäftsführender) Kanzler. Wikipedia sollte nicht eine mögliche Zukunft als Faktum darstellen (auch wenn sie noch so wahrscheinlich ist). --Abe Lincoln 14:38, 20. Okt 2005 (CEST)
Sorry, Chris, aber auch hier stimme ich eher Abe Lincoln zu. Formaljuristisch ist niemand Bundeskanzler, das stimmt schon. Aber Gerhard Schröder übt nahezu alle Befugnisse (bis auf die Vertrauensfrage) aus. Ansonsten volle Zustimmung zu Abe. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:33, 20. Okt 2005 (CEST)

"Zwar verlor er diese Wahlen knapp, konnte jedoch eine große Koalition aus Union und SPD erzwingen."

Ich schlage vor: "Der Bundestag versagte Schröder das Vertrauen. Die folgende Neuwahl am 18.9.2005 führte im November 2005 zu einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD."

Gesetzt den Fall, Frau Merkel würde Kanzlerin ...

Ich weiß, es ist noch etwas hin bis zur Bundeskanzlerwahl Mitte November, aber ich würde gerne schon vorher hier festgezurrt wissen, wie wir mit einer Bundeskanzlerin Merkel umgehen. Mein Vorschlag ist der, alle Stellen im Artikel, an denen von "dem Bundeskanzler" als abstraktem Amtsträger im generischen Maskulinum die Rede ist, stehen zu lassen, natürlich aber Verweise auf die "Bundeskanzlerin Merkel" mit der weiblichen Form anzulegen. Wenn dies von den meisten Mitbenutzern so gesehen wird, bin ich sehr froh. Ich fände es sehr unübersichtlich, wenn solche Sachen wie "der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin", "die Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin", "die Bundeskanzler/innen", besonders grässlich "die BundeskanzlerInnen" oder aber "die BundeskanzlerAußen" Einzug hielten, zumal zumindest das Binnen-I ja sowieso nicht erwünscht ist hier. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:12, 20. Okt 2005 (CEST)

Klingt absolut schlüssig. Wäre ich sehr dafür. --Abe Lincoln 22:06, 20. Okt 2005 (CEST)
Stimme voll zu, mMn sollte Wikipedia das so halten wie das Grundgesetz, dort gibt es den Begriff der Bundeskanzlerin auch nicht. --Chrispgu 12:11, 21. Okt 2005 (CEST)
Wie weiter oben von mir bereits erwähnt (Sig vergessen *g*), sind Berufsbezeichnungen für mich Neutra, und somit "der Bundeskanzler" ebenfalls an kein Geschlecht gebunden. Ich bin auch für das Belassen. Zudem natürlich "Bundeskanzlerin Merkel". Weil "Frau Bundeskanzler Merkel" erstmal komisch zu lesen ist und zweitens zwar richtig ist, aber falsch klingt. Solche Sachen wie Binnen-I oder "bzw." sollten strikt unterlassen werden. --^icewind^ 23:53, 22. Okt 2005 (CEST)
Volle Zustimmung. Ansonsten müssten wir auch von der "Bundeskanzlerinnenwahl" sprechen. Interessant fand ich auch, dass der Artikel Bundeskanzlerin als Redirect auf Bundeskanzler existiert. Müssen wir jetzt bei allen Ämtern, die auch mal eine Frau inne haben könnte, einen Redirect schaffen? --Dirk Weber 12:40, 23. Okt 2005 (CEST)


Ich bin gerade auf der Hauptseite (Artikel des Tages) darüber gestolpert, dass die ausschließlich männliche Form in dem Zusammenhang wirklich falsch klingt: "Regierungschef"
Generell zu dem Thema:
Die Wikipedia ja eine modernes Projekt, aber in der Hinsicht ist sie noch ein bißchen antiquiert, finde ich. Ich bin für geschlechtsneutrale Formulierungen. Es gibt inzwischen sogar Standards und Leitlinien für Behörden. Für männliche Nutzer ist es vielleicht schwer nachzuvollziehen, warum es für mich als (moderne) Frau unangenehm ist. Aber ich finde, so etwas kann trotzdem berücksichtigt werden, auch wenn es nicht alle betrifft.
Konkret zu dem Artikel: Da wir uns nach dem jetzigen allgemeinen Wikipediakonsens richten müssen, wird es wohl keine geschlechtsneutrale Formulierung geben. Aber vielleicht ist es möglich, (Kompromissvorschlag) Sätze so umzuformulieren, dass es ein wenig erträglicher wird. Ich denke darüber nach...--Christine b 15:21, 22. Nov 2005 (CET)
Moin Christine! Ich will dich nicht ärgern, aber "der Bundeskanzler" ist geschlechtsneutral, weil es sich hier um generisches Maskulinum handelt. Das Gleiche gilt für "Regierungschef" etc. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 15:49, 22. Nov 2005 (CET)
Endlic ist dies mal im Artikel geklärt, etwas was ich in der Diskussion von Angela Merkel auch versuche. Könnte man es da nicht etwas vereinfacht auch darstellen, schließlich geht es ja um ihre Person.Alopex 11:58, 3. Jan 2006 (CET)

Der Hinweis auf das generische Maskulinum ist zwar richtig, obwohl die Frage berechtigt sein muß, ob ein Lehnwort wie Kanzler, daß ja nicht mehr mit dem lateinischen Ursprung cancellarius identisch ist, sich nicht doch nach deutscher Grammatik richtet. Die Sprache lebt mit ihrem Gebrauch! Und der hat für das Deutsche entschieden, daß alle Formen - auch die aus dem Latein -eine weibliche Form bilden können. Es gibt auch mehr Sprachanwender,die Ministerin und nicht Frau Minister sagen. Warum Regierungschef auch generisch sein soll ist aber unklar, denn schon lange sprechen wir auch von der Chefin. Selbst die Österreicher haben dem Landeshauptmann eine Landeshauptfrau zur Seite gestellt, weil Frau Landeshauptmann doch ein wenig blöd klingt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.177.36.119 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 15:24, 26. Mai 2007 (CEST)) Beantworten

Stilfrage: "verfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Vertrauensfrage"

Hab mich beim Lesen nur gefragt, ob die doppelte Verneinung "verfassungsrechtlich nicht unumstrittene Vertrauensfrage", die im Artikel zweimal auftaucht, Absicht ist oder nur eine Eigenart des Autors darstellt. Ich persönlich fänd "verfassungsrechtlich umstritten" einfacher zu lesen. Vielleicht liegt es aber auch an der späten Stunde, dass ich nicht so aufnahmefähig bin  :) --217.82.229.244 01:48, 6. Nov 2005 (CET)

Moin! Meine Absicht beim Schreiben dieser Passage war es, anzudeuten, dass es (bei Schröder) durchaus keine so große Debatte wie bei Kohl gab, aber doch einige ihr Unbehagen zum Ausdruck gebracht haben. Ich habe es jetzt bei Kohl in "umstritten" geändert, bei Schröder aber "nicht unumstritten" gelassen. Einverstanden? Gruß. --EBB (Diskussion) 19:51, 6. Nov 2005 (CET)
Ein hauchzarter Unterschied, aber ok. Gruß zurück. --217.82.229.177 23:58, 6. Nov 2005 (CET)

Das ist es, was ich an der deutschen Sprache so liebe. Der Unterschied ist nicht hauchzart, der ist eindeutig.

Kanzlerkandidaten, Schattenkabinette, Kompetenzteams

Kann man den Abschnitt nicht umbenennen in "Wahlkampf" oder "Das Kanzleramt im Wahlkampf"?

Und müsste ggf. Westerwelles seltsame Kanzlerkandidatur 2002 erwähnt werden? --Abe Lincoln 14:32, 10 November 2005 (CET)

Besser so? Gruß. --EBB (Diskussion) 16:41, 10. Nov 2005 (CET)
Imho ja. --Abe Lincoln 19:09, 10. Nov 2005 (CET)

Amtsantritt

Moin! Ich mache vorsorglich schon einmal darauf aufmerksam, dass Frau Merkel nicht schon durch die Wahl am 22. November Bundeskanzlerin ist. Nach dem Wortlaut des Grundgesetzes ist sie es erst nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten, die jedoch natürlich die Wahl voraussetzt. Also bitte nicht meckern, wenn zwischen 12.00 Uhr (mgl.weise etwa Zeitpunkt der Wahl) und 14.00 Uhr/15.00 Uhr (mgl.weise etwa Zeitpunkt der Ernennung) Frau Merkel hier noch nicht erwähnt ist ... Gruß. --EBB (Diskussion) 15:39, 14. Nov 2005 (CET)


Foto Willy Brandt

W/Sperre: Bitte ersetzen durch Bild:Willy-brandt-und-richard-nixon 1-588x398.jpg. --Svencb 17:51, 20. Nov 2005 (CET)

Moin. Danke. Ersetzt. Sorry für Telegrammstil. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 19:50, 20. Nov 2005 (CET)

absolute Mehrheit vs. Kanzlermehrheit

Im Artikel steht: "Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also die absolute Mehrheit". Dies ist meiner meinung nach nicht richtig. Die absolute Mehrheit bezieht sich normalerweise auf die Zahl der Teilnehmer einer Abstimmung. Wenn man die absolute Mehrheit benötigt, so benötigt man mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Bei der Wahl zum Bundeskanzler benötigt der Kandidat aber mehr als 50% der Stimmen bezogen auf die Anzahl der Mitglieder des Bundestages. Geht ein MdB nicht zur Bundeskanzlerwahl, so entspricht dies praktisch einer "Nein"-Stimme.

Zeig mir mal einen MdB, der nicht zur Kanzlerwahl geht, da wurden schon Halbtote mit Sauerstoff reingeschleppt.--Benutzer:Freedom Lübeck
eure Amerkungen sind unzutreffend, der o.a. Satz stimmt (vgl. Art. 121 GG), er verwendet auch nicht den Begriff Kanzlermehrheit... was im Übrigen eine absolute Mehrheit sein kann, erklärt der Intralink im Satz --CJB 16:20, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Neutraler Standpunkt? Abschnitt Kohl / Schröder

Mir ist der Abschnitt Schröder ein wenig zu glatt... warum hat er die Vertrauensfrage gestellt? Kein Rückhalt in der Fraktion/Partei, Rücktritt vom Parteivorsitz, Rekord Arbeitslosigkeit usw. Ein wenig erklärende Kritik gehört da noch hin!? --Silvercork 09:42, 22. Nov 2005 (CET)

So besser? Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:23, 22. Nov 2005 (CET)
wau schnelle Reaktion ;) Danke! Absatz sah so aus als ob Schröder einfach mal so die Vertrauensfrage gestellt hätten. Jetzt versteht es auch jemand der den Artikel in einigen Jahren mal liest. (Obwohl, bis dahin ist er bestimmt schon zig mal geändert worden..) --Silvercork 11:41, 22. Nov 2005 (CET)

Ja jetzt isses soweit...

...und ich kann die Seite nicht bearbeiten? Ich bitte um entsperrung! --Haseluenne 11:18, 22. Nov 2005 (CET)

Moin. Es ist noch nicht soweit, sorry. Frau Merkel ist erst dann Bundeskanzlerin, wenn sie in etwa einer halben Stunde vom Bundespräsidenten ernannt ist. Danach wird die Seite freigegeben. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:24, 22. Nov 2005 (CET)

Okay...war nur nach der N-TV-Schlagzeile gegangen: http://www.n-tv.de/ --Haseluenne 11:46, 22. Nov 2005 (CET)

Gender

Vielleicht wäre jetzt der Zeitpunkt günstig, die Amtsbezeichnung (vielleicht entgegen der Juristensprache) geschlechtsangepasst zu wählen.

22. 11. 05 11 Uhr MEZ Gruezi C. (Zu einer Zeit, als die Seite für Änderungen gesperrt war)


Hint: Frau Merkel ist weiblich. Und das ist nicht strafbar.

! Möge die Übung geling ! - Chinesischer ArtistInnenwunsch


nachgeguckt 16-12-05: Nachdem das Wort des Jahres Bundeskanzlerin lautet, festgestellt, die "Profis" haben es immer noch nicht geschafft.

Und gegen jede Änderung ihres Geschlechts(an)teils wehren die sich so: 16:47, 16. Dez 2005 141.57.10.7 (revert: unsinnige m/w-Kotinthenkackerei)

- na dann mal weiter so Jungs !

Dazu ein Link: Das Wort des Jahres ist weiblich. Sprachwissenschaftler würdigen "Bundeskanzlerin" - einen Begriff, den es in der Politik noch nie gab. Frankfurter Rundschau vom 17.12.2005 - Nimm und lies!

Zum Vergleich auch die Regelung bei Minister - siehe: Bundesministerium_(Deutschland)#Amtsbezeichnung

Und das hat genau was hiermit zu tun? Und wie wäre es wenn du deine Beiträge signierst? --C.Löser Diskussion 18:27, 17. Dez 2005 (CET)


(Vorsicht Satire ! )
Wie würde es denn klingen oder gemeint sein, wenn die Bezeichnung für weibliche Amtsinhaberinnen:
Bundessekretärin lauten würde?

Und was genau hat das mit dieser Diskussion zu tun? Und wie wäre es wenn du deine Beiträge wirlich endlich mal signierst? Das kannst du mit vier Tilden machen (~~~~) --C.Löser Diskussion 13:40, 20. Dez 2005 (CET)

Kohl

Nachdem man in der Datein nichts ergänzen kann, hier meine Bitte um einen Halbsatz bei Kohl, wo es um das Ende seiner Amtszeit geht. Da war doch noch irgendetwas mit einer Spendenaffäre... --Olaf Simons 11:42, 22. Nov 2005 (CET)

Naja, die Spendenaffäre war aber nach seiner Amtszeit. Natürlich fanden die inkrimierten Taten während seiner Amtszeit statt, aber das war wohl weniger als Bundeskanzler, sondern vielmehr als CDU-Parteichef. Aber ich werde in einigen Minuten freigeben, sobald Frau Merkel ernannt ist. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:46, 22. Nov 2005 (CET)
Das ist nicht mein Gebiet, nur so viel weiß ich, daß bei der (Ab-)Wahl damals die Korruptionsfrage eine Rolle spielte. Ein vorsichtiger Halbsatz, der das antippt, mag gut sein - ich sah den Artikel zu ihm ein, der besser ist - auch das, man sollte direkt in die ausführlicheren Artikel gelangen können. --Olaf Simons 11:53, 22. Nov 2005 (CET)
Die Spendenaffäre kam erst 1999 raus, es ist also praktisch unmöglich, dass sie die Leute zur Abwahl gebracht haben kann. Die Arbeitslosenzahlen und die bereits sehr lange Amtszeit waren eher die Gründe. -- Vierie 12:13, 23. Nov 2005 (CET)

Einleitungssatz im Artikel

Soweit ich weiß, ist der Bundeskanzler doch "nur" der vierthöchste Mann (seit wenigen Stunden die vierthöchste Frau) im Staate oder nicht? Folgende Reihenfolge habe ich noch gelernt:

1. Bundesdiktator 2. Bundesratsanarchist als Stv von 1. 3. Bundestagsgott 4. Bundeslegislarturkarikaturist

Man korregiere mich, sollte ich mich irren...

Gr€€z

Moin! Schau bitte unter #protokollarische Stellung nach. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 13:05, 22. Nov 2005 (CET)
er hat doch nur spass gemacht. oder hast du schon mal was von dem Bundestagsgott gehört? --Cookiez 22:06, 23. Nov 2005 (CET)
Nein, aber das war Vandalismus ([3]). Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 10:58, 24. Nov 2005 (CET)

Woher kommt die Zeitleiste?

Woher kommt die Zeitleiste, die im Artikel zu finden ist. Ich kann im Quelltext keinen Nachweis dafür finden, finde die Leiste an sich aber durchaus interessant.

Kann jemand helfen?? --Cookiez 22:12, 23. Nov 2005 (CET)

Moin! Wenn du auf "Seite bearbeiten" klickst, erscheint unter dem Bearbeitungsfenster eine Liste mit Vorlagen. Hier findest du alle im Artikel verwendeten Vorlagen, auch die Navi-Leiste. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:22, 24. Nov 2005 (CET)

1.2. Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

Hallo, ich finde den Satz zwischen den Ausrufezeichen störend und denke er sollte gelöscht werden. Ciao

Da gibt es keinen (sichtbaren) Satz mit Ausrufezeichen. Die (im Lesetext unsichtbaren und nur bei Bearbeitung erscheinenden) Kommentare sind aus "bitterer" Erfahrung gemacht, dass da Änderungen eingebaut wurden, die falsch waren, weil die Leute den Satz nicht (komplett) gelesen haben. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 10:19, 24. Nov 2005 (CET)

...konjunktiver...

Der Artikel ist ja zur Zeit gesperrt... Wollte folgenden Satz im Absatz übern Gerd ändern:
"Dies war – [...] – ein wichtiger Grund für seine Wiederwahl 2002"
in
"Dies wird - [...] - als ein wichtiger Grund für seine Wiederwahl 2002 gesehen"
Grüße Cefaclor 16:51, 24. Nov 2005 (CET)

Done. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 19:21, 24. Nov 2005 (CET)

erweitrern : gehalt

wollte am anfang folgenden text einbinden: Laut Bundesministergesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein Amtsgehalt, „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”.

Danke. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 18:01, 25. Nov 2005 (CET)

Internetdomäne

Abschnitt:

Die derzeitige Bundeskanzlerin ist unter www.bundeskanzlerin.de zu finden. Während der Amtszeit von Gerhard Schröder wurde jedoch zunächst nur die Domäne bundeskanzler.de reserviert. Auf diesen Zustand machte der Internet-Aktivist Lars M. Heitmüller aufmerksam, welcher die Domäne nach mehrfachen unbeantworteten Anfragen an das Bundeskanzleramt selbst reservierte. Nach der Amtsübernahme durch Angela Merkel war ihre Internetpräsenz zunächst unter bundeskanzlerin.bundesregierung.de zu finden (dahin wurde auch die bisherige Seite umgeleitet). Erst nach einigen Tagen wurde von dort auf die mittlerweile übergebene Domäne bundeskanzlerin.de weitergeleitet.


Bisher wurde keine Begründung geliefert, was dieser Abschnitt hier soll. Für diesen Artikel spielt dieses unwichtige Detail überhaupt keine Rolle. Drosophilia 14:40, 3. Dez 2005 (CET)

Das sehe ich inhaltlich auch so, gleichwohl habe ich den Abschnitt erstmal wieder eingestellt, nachdem Abe Lincoln meine Löschung mehrfach revertiert hat. Ich möchte Abe aber darauf hinweisen, dass er als derjenige, der einen neuen Absatz einfügt, die Begründungslast trägt, nicht umgekehrt. Der Absatz passt überhaupt nicht in den Artikel und ist als Detail im Vergleich völlig irrelevant. Meinen Vorschlag, das in einem Artikel über die im Absatz angegebene handelnde Person zu beschreiben, hat Abe nicht aufgenommen, stattdessen hat er einen roten Link gesetetzt, der uns nicht weiterbringt.--Berlin-Jurist 14:47, 3. Dez 2005 (CET)

Ein Information zur Internetdomäne von XYZ würde nun mal jeder bei dem Artikel zu XYZ suchen, und jeder, der einen Artikel über XYZ liest, würde erfreut sein, dort auch eine derart prägnante Geschichte zur Internetdomäne von XYZ zu lesen (man beachte nur das Presseecho auf gleichberechtigung.de). Aber man kann natürlich auch einen Artikel bundeskanzlerin.de machen und das dann dorthin kopieren und hier nur verlinken. Vielleicht sollte man auch von Politische Korrektheit auf diesen Fakt verweisen. --Abe Lincoln 17:47, 3. Dez 2005 (CET)

Ich verstehe immer noch nicht was die WWW-Domain mit der verfassungsrechtlichen und politschen Stellung des Bundeskanzlers zu tun hat. Soll jetzt zu jedem Wikipedia Eintrag für den es auch einen Domainnamen gibt, die Historie dieser Domain aufgenommen werden? Man sollte außerdem mal darüber nachdenken, ob man hier auch mitprotokolliert wie Angela Merkel zu welchen Anlässen angezogen war ... --Chrispgu 20:18, 3. Dez 2005 (CET)
Na dann nehmt's halt raus. --Abe Lincoln 20:45, 3. Dez 2005 (CET)
Habe den Abschnitt wieder herausgenommen. Gruß --Finanzer 23:31, 3. Dez 2005 (CET)

Gehalt (2)

Der Zusatz "– wie Beamte –" sollte gestrichen werden! Er bringt keine zusätzliche Information über den Bundeskanzler. Es handelt sich lediglich um die übliche Anti-Beamen-Polemik. Wenn der Zusatz stehen bleiben soll, müsste der Satz wie folgt erweitert werden: "... und erhält konsequenterweise – wie Beamte – keine Altersrente der BfA und im Falle der Arbeitslosigkeit keine Arbeitslosengeld." 213.73.68.211 23:35, 1. Jan 2006 (CET)

Kompetenz

Hi, bin Anfänger, als sagt mir bitte, wenn ich was falsches mach..

Im Text unter 'Richtlinienkompetenz' steht "allerdings können auch wichtige Einzelentscheidungen von ihm getroffen werden". Aber in dieser Diskussion kam irgendwann auch mal durch, dass er nicht über die Köpfe der Minister hinweg entscheiden darf.

Was stimmt nun? Danke, Grüßle, -- der Felix 20:59, 14. Jan 2006 (CET)

Der BK kann bei politisch bedeutsamen Themen Einzelentscheidungen treffen, auch "über den Kopf" des jeweiligen Ministers hinweg. Gruß --C.Löser Diskussion 21:02, 14. Jan 2006 (CET)

Ende der Amtszeit

Okay, danke.. Schreibe grade ein Referat über den Kanzler. Welche Entscheidungen darf er z. B. selbst treffen?

Es gibt dafür keinen abschließenden Sachkatalog o.ä. Solche bedeutsamen Entscheidungen können im ganzen Spektrum der Politik auftreten. Gruß --C.Löser Diskussion 23:10, 14. Jan 2006 (CET)

Eine Kleinigkeit vielleicht noch der Vollständigkeit halber, die Amtszeit endet auch mit einer missglückten Vertrauensfrage. /klugscheißermodus off -- der Felix 23:03, 14. Jan 2006 (CET)

Nein. Spricht der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen nicht aus, so kann es zu einer Bundestagsauflösung kommen, ein neuer Bundestag kann dann ggf. einen neuen Bundeskanzler wählen. Dann, aber auch erst dann endet die Amtszeit. Das steht sinngemäß auch so im Artikel, teilweise aus dem Zusammenhang heraus erkennbar. Bitte erst lesen, ggf. auch den verlinkten Artikel Vertrauensfrage, dann - oder auch eben nicht mehr - Begriffe wie Klugscheißermodus verwenden.--Berlin-Jurist 23:12, 14. Jan 2006 (CET)

Du hast recht

Du hast recht, nach nochmaligem lesen, kann man es doch irgendwie aus dem Zusammenhang erkennen. Mein Fehler! Ich werd noch einmal irgendwas in Wiki schreiben...

Darüber freuen wir uns, Felix, viel Erfolg erstmal beim Referat.--Berlin-Jurist 12:23, 15. Jan 2006 (CET)

Generisches Maskulinum

Moin! Mich würde interessieren, wie die anderen zur Änderung der IP stehen: Gibt es die rein männliche Form "Bundeskanzler", die nur zufällig (?!) mit der Form des generischen Maskulinums übereinstimmt? Oder gibt es die rein männliche Form nicht, wie die IP behauptet? Ich tue mich ein bisschen schwer, den "Bundeskanzler" als Berufsbezeichnung zu akzeptieren, da das schlicht ein Amt und kein Beruf ist (sonst könnte man nämlich nach Artikel 12 des Grundgesetzes den Beruf "Bundeskanzler" frei wählen *g*). Also: Dass z. B. Matthias Platzeck als Nachfolger von Frau Merkel neunter Bundeskanzler wäre, ist unumstritten (generisches Maskulinum). Wäre er auch achter Bundeskanzler (reines Maskulinum)? Gruß. --EBB Disk. 12:09, 4. Apr 2006 (CEST)

Er wäre kein achter Bundeskanzler, sondern der achte männliche Bundeskanzler. (sagte ich bereits, aber nur so als Einleitung) Wenn Platzeck Bundeskanzler wäre, könnte man sagen "Es hat bislang neun Bundeskanzler gegeben" und "Es hat bislang acht männliche Bundeskanzler gegeben", und man könnte auch sagen "Es hat bislang acht Bundeskanzler und eine Bundeskanzlerin gegeben", aber ohne diese ausdrückliche Gegenüberstellung bezieht sich "Bundeskanzler" auf beide Geschlechter. Ich habe freilich keine grammatischen Forschungen angestellt, aber ich behaupte schon, leidlich Deutsch zu können, und bin mir in solchen Fragen immer ziemlich sicher (was nicht heißt, das ich dann auch immer recht haben muß).
Anmerkung 1: Mein "Berufsbezeichnung" kann abgeändert werden, ich wollte damit nichts weiter sagen als "diese '-er'-Wörter da".
Anmerkung 2: Abgesehen davon aber ist - ich spreche jetzt als reiner Theoretiker - Bundeskanzler ebenso eine Berufsbezeichung wie Polizeikommissar, nämlich ein Titel (und zwar der allerhöchste) innerhalb der Karriere des Berufes des Verwaltungsbeamten - in diesem Fall mit dem Sonderstatus eines "politischen Beamten". Somit könnte man "Bundeskanzler" durchaus als Berufsbezeichnung auffassen - ganz im Gegensatz zu "Bundespräsident" oder "MdB", welches keine Berufe sind. Verzeiht mir diese theoretischen Überlegungen, die, das gebe ich zu, keine Auswirkungen auf das tatsächliche Leben haben.
Anmerkung 3: Ich habe auch Schwierigkeiten mit der Aussage, A. Merkel sei die "erste Bundeskanzlerin". Meiner Ansicht nach sollte man die weibliche Form eher dann verwenden, wenn es sich zwar um eine Frau handelt, aber das Frausein nicht von Bedeutung ist - genauso wie man bei Männern, wenn ihr Mannsein von Bedeutung ist, auch extra darauf verweisen muß - also daß "erste Bundeskanzlerin" Adenauer, wäre er eine Frau gewesen, hätte heißen können. Bei Angela Merkel sollte man mbMn eher vom (umständlichen) "ersten weiblichen Bundeskanzler" (ohne -in, da sonst pleonastisch) oder von der (sprachlich schönen und tatsächlich verwendeten) "ersten Frau im Amte des Bundeskanzlers" sprechen. Ich gebe aber zu, daß es sich beim Inhalt dieser Anmerkung um meine persönliche sprachliche Empfindung handelt, die ich niemandem aufzwängen möchte - während ich, was meine Aussagen oberhalb der Anmerkungen betrifft, schon sicher bin, von im Deutschen allgemein zu beobachteten sprachlichen Regeln gesprochen zu haben. --84.154.107.11 18:44, 4. Apr 2006 (CEST)

@EBB: Wann kommt etwas zu diesem Thema im Artikel Angela Merkel? Wenn es noch in einen Artikel gehört, dann dorthin. Schon vor einigen Monaten hatten wir beide im selbigem Artikel angefragt, da war noch nicht die Umgestaltung, in deren Folge die Diskussion verschwand. Selbstverständlich kann jeder etwas hinzufügen, ich möchte nur anfragen, ob du was geplant hast. Beim Artikel Merkel könnte man dies auch kürzen.Es geht mir vor allem darum, dass das Wort BundeskanzlerIN neu erfunden wurde, es noch zu Adenauers Zeiten Frau Bundeskanzler hieße, was richtiger gewesen wäre (rein grammatikalisch gesehen). Da es mit der exakten Formulierung Probleme zu geben schein, plädiere ich auch fürs warten, oder für das Ausklammern des strittigen Punktes im Artikel Merkel. Gruß Alopex 10:49, 11. Apr 2006 (CEST)

Erinnert mich an eine alte Klamotte: Frau Doktor = Ehefrau, äh Gattin

Wie wäre es, wenn wir akzeptieren, dass der Passus B´ler aus einer Zeit stammt, als Frauen gerade mal ein bisschen Wahlrecht zugestanden bekommen hatten. Würde das Grundgesetz jetzt neu geschrieben, wäre es keine Erdnuss wert, darüber zu streiten - es hieße B´lerin bzw. B´ler kann werden, wer dafür geeignet ist und gewählt wird. 84.173.248.53 21:50, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zweiter Absatz Willi Brandt

Holla,
ich wundere mich gerade über den zweiten Absatz bei Willi Brandt. Das sieht mir irgendwie ziemlich hereindirigiert aus. Ich meine, quasi als Kontrapunkt zum vorigen Absatz, quasi einer Diskussion gleich. Am besten - wenn überhaupt - beide Absätze verschmelzen. --Arne 10:23, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe einfach mal den zweiten Absatz rausgeworfen und seinen Kernpunkt mit etwas Material vom Brandt-Artikel in den ersten eingebaut. Nevfennas 11:05, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Position/Stellung des Bundeskanzler

So weit ich weiß steht der Bundeskanzler nicht an dritter Stelle des Staates, sondern an vierter. Die höchste Position hat der Bundespräsident inne, die zweithöchste der Bundesratspräsident, der ja auch als Stellvertreter des Bundespräsidenten fungiert, gefolgt vom Bundestagspräsidenten und schließlich dem Bundeskanzler.

Internetadresse vs. URL

Der Begriff "Internetadresse" linkt auf den Artikel Uniform_Resource_Locator, es geht aber um eine Domain. Ausserdem wurde nicht "www.bundeskanzlerin.de" reserviert, sondern "bundeskanzlerin.de". "www.bundeskanzlerin.de" ist zwar eine Domain, "reservieren" kann man aber nur eine Ebene direkt unter de. Bspw. "http://www.bundeskanzlerin.de/" waere eine URL, die kann man aber noch weniger "reservieren". Ausserdem koennte man bei der Gelegenheit "reservieren" auf "registrieren" aendern, da dies die formal korrekte Bezeichnung fuer den Vorgang ist.

Merksatz für alle, die sich die Reihenfolger der Kanzler nicht merken können;)

Auch ein Kaiser(Kanzler) bügelt sein Kleidung Selber (Manchmal) Ich habe diese Eselsbrücke in der Schule gelernt, wo Schröder noch Kanzler war, deswegen ist Merkel da irgendwie doof reinzukriege. Aber ihr könnt euch ja etwas überlegen..

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-- DuesenBot 08:14, 6. Sep 2006 (CEST)

Mindestalter von 45

Muss auf jedenfall noch rein

Nö: Stimmt nämlich nicht. Nur beim Bundespräsidenten gibt es ein Mindestalter, und das ist 40. Gruß. --EBB Disk. 15:10, 4. Okt 2006 (CEST)

Warum ist den das Mindesalter auf 40 rein gesetzt?

Gehalt (3)

Was sollen "beamtenrechtliche Zuschläge" sein?? "Der Bundeskanzler erhält ein Grundgehalt von etwa 180.000 € pro Jahr. Dies entspricht dem Fünfdrittelfachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 (§ 11 des Bundesministergesetzes). Hinzu kommen beamtenrechtliche Zuschläge in Höhe von etwa 22.000 €. ..." ---> http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltstest/index.html?action=detail&detail=gehalt&id=580&searchAction=abisz : "Bundeskanzler/in Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto)*: Anfangsgehalt (jährlich): 201.319,13 Euro Das angegebene Jahresgehalt setzt sich zusammen aus: einzweidrittel des obersten Beamtengehalts B11 (liegt bei 10.353,56 Euro monatlich), einer Dienstaufwandentschädigung von 2000 Mark (1.022,58 Euro) pro Monat; einem Ortszuschlag, + 13. Monatsgehalt, Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, DBB"

Einleitung schon falsch

Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland: Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle. Falsch, der Bundeskanzler kommt sogar erst an vierter Stelle, weil zwischen dem Bundespräsindeten und dem Bundestagspräsidenten, der überdies nicht die zweite, sondern erst dritte Person im Staat ist, der Bundesratspräsident als Repräsentant der Länder kommt. Bitte diesen üblen Schnitzer korrigieren, ich kann es leider nicht. 80.136.235.55 22:22, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Der "üble Schnitzer" ist nach Ansicht des Innenministeriums gar keiner: Bitte den (bereits weiter oben angegebenen) Link [4] beachten. Gruß. --217.248.48.144 23:33, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Klimaschutz bei Kurzprofil Merkel hinzufügen?

Wäre es nicht sinnvoll den Klimaschutz beim Kurzprofil Angela Merkels hinzuzufügen? Klar, dass es momentan ein bisschen gehyped wird, bin dennoch überzeugt dass es genügend Relevanz hat um aufgenommen zu werden, auch gerade weil Merkel derzeit unter den europäischen Politikern das Zugpferd für dieses Thema ist. --SlowCheetah 22:44, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

vereinbarkeit.

Ist der Bundeskanzler "nur" Bundeskanzler oder wäre es theoretisch auch möglich, dass er ein Ministeramt bekleidet, so wie Konrad Adenauer (BK & geschäftsf. Außenminister) gemacht hat? -- 88.134.58.22 22:46, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Merkel-Foto fehlt

Es wäre doch sehr sinnvoll, ein Bild von Angela Merkel an den Anfang des Artikels zu setzen. So einen Mangel sollte ein exzellenter Artikel nicht aufweisen. --213.182.118.94 03:43, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Trivia

Ich halte die Umbenennung und Verschiebung des Punktes "Der Begriff 'Bundeskanzlerin'" in den modischen Anglizismus "Trivia" für falsch. Ich wäre für Zurücksetzung. Was sagen die anderen? Grüße. --EBB Disk. 21:09, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Erhard - Partei

Moin!

Auch wenn es so sein sollte, dass Erhard formal parteilos war, wird niemand ernsthaft bestreiten, dass er durch seine sehr enge Beziehung zur CDU ins Amt des Bundeskanzlers kam. Ich fände es sinnvoller, dies durch die Anzeige "CDU" und meinetwegen eine Fußnote deutlich zu machen als den Eindruck zu erwecken, Erhard wäre "einfach so" aufgrund seiner Fachkompetenz plötzlich Bundeskanzler geworden. Dass jemand nur wegen seiner Fachkompetenz, nicht seiner Parteizugehörigkeit wegen Bundeskanzler wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich. Falls sich niemand äußert, würde ich bei Gelegenheit die Parteiangabe bei Erhard zu "CDU" zurückändern und eine Fußnote anbauen. Gruß. --EBB Disk. 19:45, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

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-- DuesenBot 12:32, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten