Deutscher Bund
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund der deutschen Staaten. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress als Nachfolger des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ins Leben gerufen. Die Gründungsurkunde, die Deutsche Bundesakte, wurde von 38 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter 34 Fürstentümer und vier freie Städte.[1] Deren Anzahl sank durch Vereinigungen infolge von Kauf oder Erbgang bis 1863 auf 35 Staaten. Preußen und Österreich gehörten nur mit denjenigen Teilen ihrer Gebiete zum Deutschen Bund, die schon Teile des vormaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gewesen waren. Das Gebiet des Deutschen Bundes umfasste 1815 rund 630.100 Quadratkilometer mit einer Bevölkerung von etwa 29,2 Millionen Einwohnern, die bis 1865 auf ungefähr 47,7 Millionen Einwohnern anwuchs.[2]
Die europäische Dimension des Bundes

Der Deutsche Bund war eines der zentralen Ergebnisse des Wiener Kongresses von 1814/15. Erste Ansätze dazu gingen allerdings bis auf den ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 zurück. Dieser enthielt eine Klausel über die Zukunft der deutschen Staaten. Diese sollten unabhängig voneinander sein, gleichzeitig aber durch ein gemeinsames föderatives Band miteinander verknüpft werden. Diesen Vorgaben folgte der Wiener Kongress im Wesentlichen, auch wenn man dort zeitweise auch über andere Formen diskutiert hatte.
Am 8. Juni 1815 sanktionierten die versammelten Mächte mit der Deutschen Bundesakte die völkerrechtliche Grundlage des Deutschen Bundes. Diese war formal ein Verfassungsvertrag der beteiligten Mitgliedstaaten. Durch die Einfügung der Bundesakte in die Schlussakte des Wiener Kongresses wurde die Gründung von den großen europäischen Mächten garantiert. Da die Bundesakte nur eine Rahmenvereinbahrung war, musste sie ergänzt und präzisiert werden. Erst fünf Jahre später einigten sich die Vertreter der Bundesstaaten und Städte auf der Wiener Ministerkonferenz und unterzeichneten die Wiener Schlussakte. Sie wurde am 8. Juni 1820 einstimmig von der Bundesversammlung angenommen und trat damit als zweites, gleichberechtigtes Bundesgrundgesetz in Kraft.
Auf der europäischen Ebene war der Bund dafür vorgesehen, für Ruhe und Gleichgewicht in Europa zu sorgen. Dafür sorgte nicht zuletzt die Militärverfassung. Als Ganzes war der Bund nach Außen durch die Schaffung eines Bundesheeres aus Kontingenten der Mitgliedsstaaten durchaus verteidigungsfähig. Aber er war strukturell nicht angriffsfähig.
Die Garantiemächte waren Österreich, Preußen, Russland, Großbritannien, Schweden, Portugal und Spanien. Die Garantiemächte hielten sich dabei für berechtigt auch in innere Angelegenheiten des Bundes einzugreifen, wenn einzelne Mitgliedsstaaten nach der Meinung der europäischen Mächte gegen den Inhalt des Vertrages verstoßen hätten. Dies war etwa 1833 im Zusammenhang mit dem Frankfurter Wachensturm der Fall als Bundestruppen die Stadt besetzten. Dies führte zu Protesten der englischen und französischen Regierung, die dies für einen Verstoß gegen die garantierte Souveränität der Einzelstaaten hielten.
Auch durch die Mitgliedschaft von nichtdeutschen Staaten blieb der Bund der europäischen Dimension verbunden. Durch Personalunion und Besitz von Territorien im Bereich des Bundes waren der König von England als König von Hannover (bis 1837), der König von Dänemark als Herzog von Lauenburg und Holstein (bis 1864), der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und ab 1839 als Herzog von Limburg Mitglieder des Bundes. Diese Mitgliedschaft ausländischer Fürsten wie auch die Tatsache, dass Preußen und Österreich einen Großteil ihrer Gebiete außerhalb des Bundes hatten, widersprach dem sich allmählich durchsetzenden Prinzips der Nationalstaaten.[3]
Organe des Bundes
Das zentrale Bundesorgan war die in Frankfurt am Main tagende Bundesversammlung (Bundestag), ein ständig tagender Gesandtenkongress. Dieser trat zum ersten Mal am 5. November zusammen. Erste Aufgabe war es ein Grundgesetz des Bundes in Hinblick auf die auwärtigen, inneren und militärischen Verhältnisse zu schaffen (Art. 10 Bundesakte). Es ging also darum den Rahmen der Bundesakte auszufüllen. Dazu ist es allerdings nur teilweise gekommen, wenngleich die Wiener Schlußakte vom 8. Juni 1820 ein Versuch zu einer verfassungsähnlichen Zusammenfassung des Bundesrechts war.
Die Bundesversammlung bestand aus zwei Räten, dem Plenum und dem Engeren Rat. Im Plenum waren alle Staaten stimmberechtigt. Allerdings bemaß sich die Stimmenstärke, wie beim deutschen Bundesrat, an der Einwohnerzahl. Auch die geschlossene Abgabe der Stimmen der einzelnen Staaten ist eine solche Kontinuitätslinie. Dazu zählt auch, dass die Gesandten nicht vom Volk gewählt wurden, sondern Regierungsvertreter waren. Das Plenum trat allerdings nur selten zusammen. Es war vor allem für Grundsatzfragen oder für die Neueinrichtung von Bundesinstitutionen zuständig. In diesen Fällen war ein einstimmiges Votum notwendig.

Dagegen tagte der Engere Rat unter dem Präsidium von Österreich regelmäßig. Dieser hatte 17 Mitglieder. Während die größeren Staaten (Preußen, Österreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg) über so genannte Virilstimmen verfügten und damit eigene Vertreter stellten, hatten die kleinen Staaten nur eine Kuriatstimme. Nur indirekt und gemeinsam über eine Kurie waren sie an den Beratungen beteiligt. Diese Unterscheidung von Viril- und Kuriatstimmen wurde wie auch andere Elemente vom Reichstag des Alten Reiches übernommen.
Nur Entscheidungen, die dort mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen wurden, waren bindend für alle Einzelstaaten. Bundesrecht hatte Vorrang vor Landesrecht. Ansonsten galten die jeweiligen Landesgesetze. Formal gemessen an der Stimmenverteilung konnten weder Österreich noch Preußen das Plenum oder den engeren Rat majorisieren. Auch konnten die beiden großen Staaten zusammen mit den anderen Ländern mit Virilstimmen die übrigen Bundesmitglieder nicht überstimmen.
Insofern entsprach die Struktur des Bundes nicht einem auf Österreich zugeschnittenen System Metternich, sondern hatte zunächst eine prinzipiell offenere Bundesverfassung und ließ bei der bürgerlichen Intelligenz Hoffnungen auf eine Entwicklung des Bundes hin zu einem Nationalstaat entstehen. Damit war es freilich mit dem Beginn der Restaurationszeit vorbei. Nicht verwirklicht wurden vor allem in den großen Staaten Österreich und Preußen bis zur Revolution von 1848 die Einführung einer Verfassung.
Auch wenn die meisten Verfassungshistoriker die Auffassung vertreten, dass der deutsche Bund lediglich ein Staatenbund war, der außer dem Bundestag keine weiteren Organe hatte, haben sich doch im Laufe der Entwicklung in der Verfassungswirklichkeit auch Elemente bundesstaatlicher Ordnung entwickelt. So entstand im Zusammenhang mit der Demagogenverfolgung die staatspolizeiliche Überwachungsbehörde in Mainz beziehungsweise in Frankfurt. Daneben wurden in verschiedenen Ausschüssen des Bundestages Entscheidungen etwa zu wirtschaftspolitischen Fragen, zur Regelung der Auswanderung und anderen Problemen getroffen.
Dennoch ist nicht zu übersehen, dass der deutsche Bund letztlich doch stärker ein Staatenbund als ein Bundesstaat war. So waren zwar ausländische Staaten in Frankfurt vertreten, ein aktives Gesandtschaftswesen hat der Bund selber mit wenigen Ausnahmen jedoch nicht unterhalten, dies blieb Sache der Einzelstaaten. Es fehlte dem Bund nicht nur an einer durchsetzungsfähigen Exekutive, sondern es mangelte auch an einem letztinstanzlichen Bundesgericht. Allerdings gab es eine Schiedgerichtsbarkeit und ein dreiinstanzliches Gerichtswesen bis hin zu 22 über das Bundesgebiet verstreuten Obergerichten. Zu den staatlichen Defiziten gehörte auch, dass es keine eigene Staatssymbolik des Bundes gab.[4]
Militärgewalt des Bundes
Organisation
Teilweise im Gegensatz zum Bild eines kaum handlungsfähigen Gebildes wies der Deutsche Bund eine ausgebaute Militärordnung auf. Er verfügte über eine Bundeskriegsverfassung und eine Exekutionsordung zur Durchsetzung gegenüber widerstrebenden Bundesstaaten.[5] Eine Bundesmilitärkommission versah im Auftrag der Bundesversammlung die laufende Organisationsarbeit. Aber durchaus auch gegenüber dem Ausland konnte er notfalls mit dem Bundesheer eine beachtliche Militärmacht aufbieten. Diese bestand aus einem in 10. Armeekorps gegliederten Bundesheer. Ein Teil davon existierte sogar als ein stehendes Heer. Allerdings gab es keine einheitliche Armee, sondern das Militär setzte sich aus Kontingenten der Mitglieder zusammen. Österreich und Preußen stellen jeweils 3 Korps, Bayern eines und die übrigen 3 Korps waren gemischte Einheiten aus den übrigen Bundesstaaten. Der Militärbeitrag bemaß sich nach der Zahl der Einwohner. Daher spiegelte sich auch das Übergewicht Preußens und Österreich in deren Anteil an den Bundestruppen wieder. Insgesamt kam der Bund nach einer Mobilisierung auf etwa 300.000 Mann. Erhebliche Bedeutung hatten die Bundesfestungen, in denen der stehende Teil der Truppen stationiert war. Diese befanden sich entlang der französischen Grenzen, da man im Westen ein Übergreifen neuer revolutionärer Bewegungen oder staatliches Expansionsstreben befürchtete. Die größte Festung befand sich in Mainz, hinzu kamen Luxemburg und Landau und nach der Rheinkrise von 1840 Rastatt und Ulm. Einen dauerhaften Oberbefehl gab es nicht. Der Bundesoberfeldherr sollte in Krisenzeiten vom engeren Rat der Bundesversammlung gewählt werden.
Einsatz und Bundesexekutionen
Im Jahr 1830 verhinderten etwa Bundestruppen die Annexion Luxemburgs durch das neu entstehende Belgien mit einem Befehlshaber aus dem Königreich Hannover. Im Jahr 1833 intervenierten preußische und österreichische Bundestruppen aus der Mainzer Bundesfestung nach dem Frankfurter Wachensturm in der freien Stadt Frankfurt. Im Revolutionsjahr 1848/49 wurden Bundestruppen wurden Truppen des Bundes verschiedene Male gegen die Revolutionäre eingesetzt. Dies geschah anfangs noch auf Befehl des alten Bundestages, so während der badischen Aprilrevolution gegen Friedrich Hecker und Gustav Struve. Im Sommer 1848 gingen die Bundestruppen in den Festungen in die Befehlsgewalt der provisorischen Zentralgewalt über. Als Reichstruppen wurden sie vielfach eingesetzt, zuletzt zur Beseitigung der demokratischen badischen Regierung im Sommer 1849 mit Unterstützung weiterer preußischer Einheiten. Besonders spektakulär war die Intervention von Bundestruppe nach der Revolution zwischen 1850 und 1852 in Kurhessen zur Unterstützung des weitgehend isolierten reaktionären Kurfürsten Friedrich Wilhelm.

Die Durchsetzungsfähigkeit der Bundestruppen hatten ihre Grenze an den Großmächten Österreich und Preußen, sie war lediglich stark genug sich gegen Klein- und Mittelstaaten durchzusetzen. Teilweise reichte bereits die Drohung mit einer Bundesexekution, um ein Land zum Einlenken zu bewegen. Dazu zählt etwa das Land Baden, dass 1832 so gezwungen wurde auf ein liberales Pressgesetz zu verzichten. Zweifellos spielte die militärische Bundesmacht eine wichtige Rolle als repressives Mittel gegen die verschiedenen politischen Bewegungen in Deutschland. Auf der anderen Seite sorgte die Militärmacht des Bundes und die Hegemonie der Großmächte Preußen und Österreich für eine friedenssichernde Balance im Inneren bis 1866.[6]
Innenpolitik
Erhebliche Bedeutung hatte der Bund in der Innenpolitik. Allerdings gab es dabei auch erhebliche Grenzen. Zwar betonen neuere Forscher, dass die Bundesversammlung vielfach über die in Artikel 19 der Bundesakte vorgesehenen Wirtschafts-, Handels- und Verkehrsfragen debattiert hätte. Aber zu entscheidenden Regelungen kam es nicht. In diese Lücke stießen die verschiedenen Zollvereine, die damit quasi eine originäre Aufgabe des Bundes übernahmen. Auch die in der Bundesakte vorgesehene Fortführung der Judenemanzipation sowie eine Verankerung der Pressefreiheit wurden nicht umgesetzt.
Verfassungsfrage
Ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung von Absichtserklärungen der Bundesakte, war die Behandlung der Verfassungsfrage. Artikel 13 bestimmte, dass in „allen Bundesstaaten (…) eine landständische Verfassung“ eingeführt werden sollte. Dieser Begriff war vieldeutig und ließ unterschiedliche Interpretationen zu. War damit die Forderung nach einer an westeuropäischen Vorbildern orientierten Konstitution oder die alten vorrevolutionären ständischen Beratungsgremien gemeint? Durch die fehlende Definition des Begriffs war die Ausgestaltung letztlich eine Machtfrage. Die Verfassungsfrage wurde letztlich im Sinne des Metternichschen Staatskonservatismus bis zur Revolution von 1848/49 entschieden.
Durch die mehrfache Bedeutung des Verfassungsbegriffs zerfielen die Bundesstaaten bald in drei Gruppen. Bevor es noch zur Ausgestaltung von gegenteiligen Bundesvorschriften kam, gaben sich einige eine konstitutionelle Verfassung. Einige von ihnen knüpften dabei ein Traditionen der Rheinbundzeit an. Den Anfang machte Bayern wo nach der Verfassung von 1808 eine revidierte Fassung bereits 1815 ausgearbeitet wurde, ohne jedoch zunächst in Kraft zu treten. Erst als sich auf Bundesebene eine Wende in der Verfassungspolitik abzeichnete, kam es 1818 zum Erlass einer zweiten Verfassung. Auch Baden erließ 1818 eine vergleichsweise moderne Verfassung, während es in Württemberg durch Vertreter altständischer und konstitutioneller Positionen bis 1819 dauerte.

Andere Staaten änderten ihre alten Zustände überhaupt nicht oder kehrten gar zur altständischen Verfassung zurück. Im Jahr 1821 besaßen immerhin 21 Monarchien und vier von Patriziern regierte Städte eine solche „landständische Verfassung“ älteren Typs. Besonders altertümlich war das mecklenburgische Adelsregime. Im Königreich Sachsen bestanden die Zustände aus der Zeit des alten Reiches bis 1832 fort. Im Königreich Hannover setzte nach dem Ende des Königreichs Westphalen rasch eine tief greifende Restauration der alten Zustände ein. Ähnlich waren die Verhältnisse in Braunschweig und Kurhessen. Auch in Österreich bestanden die alten landständischen Organe in den Teilgebieten fort. Dagegen verhinderte das System Metternich erfolgreich die Schaffung einer Verfassung für den Gesamtstaat. Dies hatte zwar das Vorpreschen der süddeutschen Staaten nicht verhindern können, unterstützte die übrigen Länder aber bei ihren Restaurationsbemühungen. Eine entscheidende Frage war, ob es der österreichischen Diplomatie gelingen konnte, eine gesamtstaatliche Verfassung auch in Preußen zu verhindern. Gelang dieses konnte der Drang nach einer Verfassung als eingedämmt gelten und über kurz oder lang sogar rückgängig machen. Gelang dies nicht, hätten die Verfassungsstaaten einen Machtzuwachs erreicht, der den Handlungsspielraum der Präsidialmacht Österreich entscheidend eingeschränkt hätte. Hinter den Kulissen stritt Metternich daher entschieden gegen die Verfassungspläne die in Preußen vor allem von Staatsminister Hardenberg vorangetrieben wurden. Metternich konnte sich dabei nicht zuletzt auf eine konservative Hofpartei um den preußischen Kronprinzen den späteren Friedrich Wilhelm IV. stützen. Da auch die Position der Verfassungsbefürworter in Preußen nicht zu unterschätzen war, hielten sich beide Seiten zunächst die Waage.
Karlsbader Beschlüsse
Metternich nutzte die Burschenschaften und die entstehende liberale Bewegung, um eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung zu behaupten. Als Belege diente zunächst das Wartburgfest vom 18. Oktober 1817. Vor allem gegen die Burschenschaften gingen die Einzelstaaten und der deutsche Bund mit Polizei und Spitzeln vor. Auf dem Aachener Kongress von 1818 machte die österreichische Politik des restaurativen Umbaus des Bundes und die Zusammenarbeit mit der konservativen Berliner Hofpartei weitere Fortschritte. International konnten sich die Befürworter vor allem der Unterstützung Russlands sicher sein. Die Möglichkeit zum Frontalangriff gegen die Reformer bildete die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch den Studenten Karl Ludwig Sand am 23. März 1818.

In Teplitz trafen sich Metternich daraufhin mit dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. und Hardenberg um dort die späteren Karlsbader Beschlüsse vorzubereiten. In der Defensive auch durch eine Pressekampagne von Metternichs Vertrauten Friedrich von Gentz konnten dem die Befürworter eines reformerischen Kurses kaum etwas entgegensetzen und mussten dem in einer „Teplitzer Punktation“ zustimmen.
Unmittelbar danach kam es vom 6. bis 31. August 1819 zu einer Geheimkonferenz in Karlsbad, an der Minister aus den zehn größten Bundesstaaten teilnahmen. Diese einigten sich in langen Debatten auf ein ganzes Bündel von Bundesgesetzvorlagen, auf Repressionsmaßnahmen gegen die Opposition an den Universitäten und Schulen, gegen die Burschenschaften und die Abschaffung der Pressefreiheit. Allerdings gelang es gegen den Widerstand Bayerns und Württembergs nicht, die altständische Verfassung als verbindliches Modell für alle Bundesstaaten durchzusetzen. Die anderen beschlossenen Punkte wurden in einer äußerst raschen, verfassungsrechtlich bedenklichen Weise von der Bundesversammlung beschlossen. Der Verfassungsbruch lag jedoch bereits bei der Karlsbader Konferenz selber, die den Bundestag als alleinzuständiges Gremium nach Artikel 4 der Bundesakte übergangen hatte und dabei auch das Mitspracherecht der kleineren Bundesstaaten missachtet hatte.
Restaurative Umgründung des Bundes
Bei aller anfänglichen Offenheit wird das Bild des Deutschen Bundes durch diese Funktion als „Vollstrecker der Restaurationsideen“ geprägt (Theodor Schieder). Der Bund gewann den Charakter eines bevormundenden Polizeistaates, dem es darum ging „Ruhe und Ordnung“ durchzusetzen. Das Universitätsgesetzt ermöglichte die Entlassung politisch verdächtiger Professoren, die Burschenschaften wurden verboten, das Pressegesetz führte im Gegensatz zu Artikel 18 der Bundesakte eine strikte Zensur ein. Zur Ausführung diese Maßnahmen wurde eine siebenköpfige „Zentraluntersuchungskommission“ mit Sitz in Mainz ins Leben gerufen. Diese besaß in hohen Maß Weisungsbefugnisse gegenüber den Polizeibehörden der Einzelstaaten.

Die meisten Bundesstaaten setzten diese Bestimmungen in unterschiedlicher Intensität in Landesrecht um. Am stärksten waren die Widerstände in Bayern, Württemberg und Sachsen-Weimar. Besonderen Eifer legten dagegen Baden, Nassau und Preußen an den Tag. Diese gingen sogar über die Bundesvorschriften noch hinaus. Unmittelbar nach den Karlsbader Beschlüssen begann die so genannte Demagogenverfolgung missliebiger Personen. Eine ganze Reihe von der Opposition verdächtigte Professoren wurden entlassen so etwa Jakob Friedrich Fries und Lorenz Oken in Jena, Wilhelm Martin Leberecht de Wette in Berlin, Ernst Moritz Arndt in Bonn oder die Brüder Carl und Friedrich Gottlieb Welcker in Gießen. Daneben wurden zahlreiche Burschenschafter zu Gefängnis oder Festungshaft verurteilt.
Dennoch waren diese Maßnahmen weit entfernt von den Diktaturen des 20. Jahrhunderts. So gab es gegen die Karlsbader Beschlüsse öffentlichen Widerspruch etwa von Friedrich Wilhelm Joseph Schelling, Friedrich Christoph Dahlmann oder Wilhelm von Humboldt. Einige der Kritiker wie Johann Friedrich Benzenberg warnten davor, dass die Maßnahmen auf lange Sicht eine Revolution erst ermöglichen würde.
Vollendet wurde die Politik Metternichs zur konservativen Umgründung des Bundes auf den Wiener Ministerialkonferenzen vom November 1819 bis Mai 1820. Sie diente dazu die offenen Punkte der Bundesakte im restaurativen Sinne zu schließen. Das Ergebnis war die „Bundes-Supplementarakte“ besser bekannt unter dem Namen Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820. Darin gelang es nicht zuletzt, die Auslegung des Verfassungsartikels der Bundesakte festzuschreiben. Zwar hatten die bestehenden Konstitutionen Bestandsrecht, zur Sicherung wurde das monarchische Prinzip fest verankert und die möglichen Rechte der Landstände oder Parlamente begrenzt.
Innere Konflikte und Gegensätze
Die Geschichte des Bundes von 1814-1866 wurde von dem Neben- und Gegeneinander von Preußen, Österreich und dem „Dritten Deutschland“ durchzogen. So lange die deutschen Großmächte zusammenarbeiteten, war der Deutsche Bund ein Instrument um die Klein- und Mittelstaaten zu disziplinieren. Dies kam etwa zum Tragen wenn es dort zu Liberalisierungen im Bereich des Vereins- oder Pressewesens kam. Höhepunkte waren die Phasen der Restauration nach 1819 und der Reaktion nach 1849. Dagegen hatten die kleineren und mittleren Staaten in Zeiten revolutionärer Unruhe wie 1830 sowie 1848/49 sowie während der Phasen des preußisch-österreichischen Konflikts mehr Bewegungsspielraum. Die starke Stellung der beiden Großmächte entsprang dabei nicht der Konstruktion des Bundes, sondern beruhte im Kern auf Machtpolitik, die sich notfalls auch militärischer Gewalt bediente. Da die beiden deutschen Großmächte über den Bund hinausreichten, konnten sie mehr Truppen unterhalten, als ihnen die Bundeskriegsverfassung von 1821 zugestand. Dies unterschied sie deutlich von den kleineren Staaten des Bundes.
Wirtschaft und Gesellschaft
siehe auch Hauptartikel Industrielle Revolution in Deutschland
Die industrielle Revolution
War die politische Entwicklung im Deutschen Bund über weite Strecken von restaurativen Tendenzen gekennzeichnet, fällt in diese Zeit mit der industriellen Revolution eine der folgenreichsten wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in diesem Gebiet überhaupt. Zu Beginn des Bundes war Deutschland noch überwiegend agrarisch geprägt. Hinzu kamen einige ältere gewerbliche Verdichtungszonen mit eher traditionellen Produktionsmethoden und nur ganz vereinzelt gab es moderne Fabriken. Am Ende der Epoche war eindeutig die Industrie bestimmend für die wirtschaftliche Entwicklung und prägte direkt oder indirekt die Gesellschaft. Anders als in Großbritannien wo die Textilindustrie der entscheidende Motor für die industrielle Entwicklung war, sorgte im Deutschen Bund die Eisenbahn für den nötigen Wachstumsschub. Das Eisenbahnzeitalter begann in Deutschland mit der sechs Kilometer langen Strecke zwischen Nürnberg und Fürth der Ludwigsbahn-Gesellschaft. Die erste wirtschaftlich bedeutende Strecke war die auf maßgebliche Initiative von Friedrich List gebaute 115 Kilometer lange Strecke zwischen Leipzig und Dresden (1837). In den folgenden Jahren erlebte der Eisenbahnbau ein rasantes Wachstums. Gab es im Jahr 1840 erst 580 Kilometer waren es 1850 bereits über 7000 Kilometer. Der wachsende Transportbedarf führte zum Ausbau des Schienennetzes, dies wiederum verstärkte die Nachfrage nach Eisen und Kohle. So stieg die Zahl der Bergleute im entstehenden Ruhrgebiet von 3400 im Jahr 1815 auf 9000 Mann 1840 an. Einen ähnlichen Aufschwung erlebte auch die Eisen- und Stahlindustrie, wie etwa das Beispiel Krupp zeigt. Friedrich Krupp hatte 1811 in Essen die Gussstahlproduktion aufgenommen, hinterließ seinem Sohn Alfred 1826 allerdings eine hochverschuldete Firma. Die Lage des Unternehmens blieb problematisch, bis in den 1840er Jahren der Eisenbahnbau die Nachfrage ankurbelte. Hatte das Unternehmen um 1830 herum erst 340 Arbeiter, waren es Anfang der 1840er Jahre bereits etwa 2000. Unmittelbar profitierte vom Eisenbahnbau der Maschinenbau. Seit den 1830er Jahren vermehrte sich daher die Zahl der Hersteller von Dampfmaschinen und Lokomotiven. Dazu zählte die Maschinenfabrik Esslingen, die Sächsische Maschinenfabrik in Chemnitz, August Borsig in Berlin, in München Josef Anton Maffei, die später so genannte Firma Hanomag in Hannover, Henschel in Kassel und in Karlsruhe Emil Kessler. An der Spitze stand unbestritten die Firma Borsig, die 1841 ihre erste und 1858 bereits die tausendste Lokomotive herstellte und mit 1100 Beschäftigten zur drittgrößten Lokomotivfabrik der Welt aufstieg.
Allerdings war die industrielle Entwicklung kein flächendeckendes sondern ein regionales Phänomen. Am Ende des Deutschen Bundes lassen sich vier Regionstypen unterscheiden. Die erste umfasst deutlich industrialisierte Gebiete wie das Königreich Sachsen, das Rheinland, Elsass-Lothringen, die Rheinpfalz und auch das Großherzogtum Hessen. Eine zweite Gruppe umfasst solche Regionen, in denen zwar einige Branchen oder Teilregionen als Vorreiter der Industrialisierung erscheinen, das Gesamtgebiet aber nicht als industrialisiert gelten kann. Dazu zählen Württemberg, Baden, Schlesien, Westfalen, die preußische Provinz Sachsen und Nassau. In einer dritten Gruppe finden sich Regionen, in denen es zwar frühindustrielle Ansätze in einigen Städten gab, die aber ansonsten eine vergleichsweise geringe gewerbliche Entwicklung aufwiesen. Dazu rechnen das Königreich beziehungsweise die Provinz Hannover, Ober- und Mittelfranken. Hinzu kommen Gebiete die überwiegend landwirtschaftlich geprägt waren und deren Gewerbe meist handwerklich geprägt war. Dazu zählen etwa Ost- und Westpreußen, Posen und Mecklenburg.
Pauperismus und Auswanderung
Vor allem in den nicht industrialisierten Gebieten profitierte die Bevölkerung nicht von den neuen wirtschaftlichen Entwicklungen. Nicht selten verschärften der Zusammenbruch des alten Gewerbes und die Krise des Handwerks die soziale Not. Davon betroffen war vor allem das vielfach überbesetzte produzierende Handwerk. In der ländlichen Gesellschaft hatte sich seit dem 18. Jahrhundert die Zahl der Betriebe in unter- oder kleinbäuerlichen Schichten mit nur wenig oder gar keinem Ackerland stark vermehrt. Dazu hatten die gewerblichen Erwerbsmöglichkeiten - sei es im Landhandwerk oder im Heimgewerbe - stark beigetragen. Mit der Krise des Handwerks und dem Niedergang des Heimgewerbes gerieten erhebliche Teile dieser Gruppen in Existenznöte. Diese Entwicklungen trugen zum Pauperismus des Vormärz nicht unwesentlich bei. Mittelfristig kamen aus diesen Gruppen große Teile der Fabrikarbeiter, aber für eine längere Übergangszeit bedeutete die Industrialisierung eine Verarmung von zahlreichen Menschen. Zunächst ging mit den Gewinnmöglichkeiten der Lebensstandard zurück, ehe ein Großteil etwa der Heimgewerbetreibenden erwerbslos wurde. Am bekanntesten sind in diesem Zusammenhang die schlesischen Weber.
Da die meisten der neuen Industrien zunächst den lokalen Unterschichten Arbeit gaben, spielte die Binnenwanderung in den ersten Jahrzehnten noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen schien die Auswanderung eine Möglichkeit zu sein, die soziale Not zu überwinden. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war der quantitative Umfang dieser Art von Wanderungsbewegung noch begrenzt. Zwischen 1820 und 1830 schwankte die Zahl der Auswanderer zwischen 3000 und 5000 Personen pro Jahr. Seit den 1830er Jahren begannen die Zahlen deutlich anzusteigen. Hier wirkte sich vor allem die Hauptphase des Pauperismus und der Agrarkrise von 1846/47 aus. Einen ersten Höhepunkt erreichte die Bewegung daher auch 1847 mit 80.000 Auswanderern pro Jahr. Die Auswanderung selbst nahm organisierte Formen zunächst durch Auswanderungsvereine und zunehmend durch kommerziell orientierte Agenten an, die nicht selten mit anrüchigen Methoden arbeiteten und ihr Klientel betrogen. Teilweise, vor allem in Südwestdeutschland und insbesondere in Baden, wurde die Auswanderung von den Regierungen gefördert, um so die soziale Krise zu entschärfen.
In den frühen 1850er Jahren stieg die Zahl der Auswanderer weiter an und lag 1854 bei 239.000 Menschen pro Jahr. Dabei mischten sich soziale, wirtschaftliche und auch latent politische Motive. Insgesamt wanderten zwischen 1850 und 1860 etwa 1,1 Millionen Personen aus, davon kamen allein ein Viertel aus den Realteilungsgebieten Südwestdeutschlands.
Die arbeitenden Klassen
Seit etwa der Mitte der 1840er Jahre begann sich die Zusammensetzung und der Charakter der unteren Gesellschaftsschichten zu wandeln. Ein Indikator dafür ist, dass etwa seit dieser Zeit der Begriff Proletariat im zeitgenössischen gesellschaftlichen Diskurs eine immer wichtigere Rolle spielte und den Pauperismusbegriff bis in die 1860er Jahre verdrängte. Wie differenziert diese Gruppe im Übergang von der traditionellen zur industriellen Gesellschaft war, zeigen zeitgenössischen Definitionen. Dazu zählten Handarbeiter und Tagelöhner, die Handwerksgesellen und Gehilfen, schließlich die Fabrik- und industriellen Lohnarbeiter. Diese „arbeitenden Klassen“ im weitesten Sinn stellten in Preußen 1849 etwa 82% aller Erwerbstätigen und zusammen mit ihren Angehörigen machten sie 67% der Gesamtbevölkerung aus.
Unter diesen bildeten die modernen Fabrikarbeiter zunächst noch eine kleine Minderheit. Rein quantitativ zählte man in Preußen (einschließlich der Beschäftigten in den Manufakturen) im Jahr 1849 270.000 Fabrikarbeiter. Unter Einschluss der 54.000 Bergleute kommt man insgesamt auf die noch recht geringe Zahl von 326.000 Arbeitern. Diese Zahl stieg bis 1861 auf 541.000 an.
Frauenarbeit war und blieb in einigen Branchen wie der Textilindustie weit verbreitet, im Bergbau oder der Schwerindustrie waren Frauen allerdings kaum beschäftigt. Vor allem in den ersten Jahrzehnten gab es gerade in der Textilindustrie auch Kinderarbeit. Während die Frauen- und Kinderarbeit von einigen Branchen abgesehen eher von untergeordneter Bedeutung waren, blieben beide in der Landwirtschaft und im Heimgewerbe weit verbreitete Erscheinungen.
Das Verschmelzen der anfangs sehr heterogenen Gruppen zu einer Arbeiterschaft mit einem mehr oder weniger gemeinsamen Selbstverständnis erfolgte zunächst in den Städten und war nicht zuletzt ein Ergebnis der Zuwanderung von ländlichen Unterschichten. Die Angehörigen der pauperisierten Schichten des Vormärz hofften in den Städten dauerhaftere und besser entlohnte Verdienste zu finden. Im Laufe der Zeit wuchs die Anfangs sehr heterogene Schicht der „arbeitenden Klassen“ zusammen, es entwickelte sich gefördert durch das enge Zusammenleben in den engen Arbeiterquartieren ein dauerhaftes soziales Milieu.
Neugründung und Reaktionsära
Infolge der Märzrevolution („deutsche Revolution”) von 1848 stellte die Bundesversammlung ihre Arbeit vorübergehend ein. An ihre Stelle trat die Frankfurter Nationalversammlung, das erste frei gewählte, gesamtdeutsche Parlament. Dieses scheiterte jedoch mit dem Versuch, einen demokratischen deutschen Bundesstaat zu schaffen.
Preußen versuchte nach dem Sieg der Gegenrevolution mit seiner Unionspolitik eine hegemoniale Stellung in Deutschland zu erreichen und beteiligte sich an der Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1849 daher zunächst nicht, so dass in Frankfurt anfangs nur eine Rumpfversammlung zusammentrat. Erst nach dem Scheitern dieser Politik und dem Vertrag von Olmütz traten 1851 auch Preußen und seine Bündnispartner wieder dem Deutschen Bund bei. In der Reaktionsära spielte der Bund unter der gemeinsamen Führung Österreichs und Preußens eine zentrale Rolle bei der Zurückdrängung der politischen Opposition.
Der Konflikt zwischen Preußen und Österreich
Nachdem die Nationalversammlung in Frankfurt dem Königreich Preußen die Führungsrolle im Deutschen Bund zuerkannt hatte, verschärfte sich der Dualismus zwischen Österreich und Preußen, der durch die gemeinsame Gegnerschaft gegenüber nationalen und liberalen Forderungen in den Hintergrund geraten war.
1862 wurde Otto von Bismarck durch sein Eingreifen in einen Verfassungskonflikt um eine Heeresreform preußischer Ministerpräsident.
1863 brachte Bismarck einen österreichischen Reformplan zur Stärkung der bundesstaatlichen Elemente des Deutschen Bundes zu Fall, weil er den preußischen König gegen dessen innere Überzeugung (mit sehr viel Mühe, Bismarck drohte mit Rücktritt) verpflichten konnte, dem Frankfurter Fürstentag fernzubleiben und wenig später den Reformplan abzulehnen. Zusätzlich stellte er unerfüllbare Forderungen.
Der Entwurf sah als Exekutive des Bundes ein Bundesdirektorium von fünf Mitgliedern vor. Österreich, Preußen und Bayern wären ständige Mitglieder gewesen, die übrigen sollten von den anderen Bundesmitgliedern gewählt und turnusmäßig gewechselt werden. Im alten Bundesrat, der in veränderter Form beibehalten worden wäre, hätte es eine Stimmenparität zwischen Österreich und Preußen (je drei Stimmen) gegeben. In beiden Bundesorganen hätte Österreich den Vorsitz gehabt. Auf dem Umweg über die einzelstaatlichen Landtage zu wählende Abgeordnetenversammlung und eine Fürstenversammlung, ähnlich dem Reichstag zwischen 1495 und 1663, hätten zusammen als gesetzgebende Gewalt dienen sollen. Der Entwurf beinhaltete schließlich noch ein oberstes Bundesgericht, eine Art Verfassungsgericht, ähnlich dem Reichskammergericht in Wetzlar. Außerdem sollte der Deutsche Bund Österreichs, außerhalb des Deutschen Bundes gelegene, Besitzungen garantieren.
Zusätzlich zu der bisherigen Aufgabe des Deutschen Bundes, der Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, sollte dieser die Machtstellung Deutschlands nach außen wahren und im Inneren die öffentliche Ordnung und Wohlfahrt der deutschen Nation schützen und fördern.
Da es seinen Plänen im Weg stand, bekämpfte und verhinderte Bismarck den Reformplan. Die anfangs geringe Popularität Bismarcks in Preußen stieg durch seine außenpolitischen Erfolge.
1864 kam es zum Krieg gegen Dänemark. Auslöser war der Versuch der nationalliberal gesinnten Kopenhagener Regierung, das Herzogtum Schleswig in einen dänischen Verfassungsstaat einzubeziehen, obwohl es mit Schleswig bis dahin ausschließlich über ein Lehen und eine Personalunion im dänischen Gesamtstaat verbunden gewesen war. Schleswig war nicht Mitglied des Deutschen Bundes. Die Bedenken Österreichs gegenüber der Teilnahme an dieser Bundesexekution gegen Dänemark konnte Bismarck durch diplomatisches Geschick zerstreuen. Mit Zustimmung der europäischen Großmächte eroberten sie die Herzogtümer Holstein und Schleswig.
Nach dem Krieg brach über die Frage der politischen Zukunft der beiden Herzogtümer die Rivalität der beiden wieder aus. Österreich, das verhindern wollte, dass die beiden Herzogtümer in den Machtbereich Preußens gerieten, wollte deren Schicksal vom deutschen Bundestag entscheiden lassen. Preußen sah dies als Bruch des Gasteiner Abkommens, das in dieser Frage ein einvernehmliches Vorgehen der beiden deutschen Großmächte vorschrieb und besetzte einen Teil Holsteins. Gleichzeitig hatte aber Preußen ein geheimes, militärisches Bündnis mit Italien (Schlacht bei Custozza, Seeschlacht von Lissa) geschlossen, welches u.a. Gebietsabtretungen Österreichs an Italien vorsah und damit einen klaren Rechtsbruch mit dem Deutschen Bund darstellte, der eben kein Militärbündnis gegen ein Mitglied erlaubte. Nach dem Beschluss der Bundesexekution gegen Preußen auf Antrag Österreichs erklärte Bismarck die Bundesakte für erloschen.
Den 1866 folgenden Deutschen Krieg, in den fast alle deutschen Staaten verwickelt waren, konnte Preußen durch seinen Sieg bei Königgrätz für sich entscheiden. Preußen annektierte Schleswig-Holstein, das souveräne Königreich Hannover (verjagte den König), das souveräne Herzogtum Nassau, das souveräne Kurfürstentum Hessen und die Freie Stadt Frankfurt und stellte sie unter Militärverwaltung. Andere Mitglieder des Bundes wie zum Beispiel Sachsen gerieten in preußische Abhängigkeit. Daraufhin konnte der Norddeutsche Bund unter Führung Preußens gegründet werden, die so genannte kleindeutsche Lösung der norddeutschen Staaten, um Preußens Hegemonie zu festigen und zu legitimieren. Dafür verzichtete Bismarck auf Landabtretungen Österreichs. Unabhängig blieben vorerst die süddeutschen Staaten: das Königreich Bayern, das Königreich Württemberg, das Großherzogtum Baden (auf Drängen Frankreichs anerkannt), das Großherzogtum Hessen (das mit einigen kleinen Gebietsabtretungen davonkam) und Österreich. Preußen konnte aber seinen Machtbereich auf die südlichen deutschen Staaten ausweiten, so dass es letztendlich am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zur sogenannten Reichsgründung kommen konnte.
Von den ehemaligen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes konnten sich einzig Österreich, Luxemburg und Liechtenstein bis heute die Souveränität bewahren.
Mitglieder des Bundes
Die Mitglieder des Deutschen Bundes:
- Kaisertum Österreich (ohne Galizien, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und das Lombardo-Venezische Königreich) (Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund)
- Die Königreiche Bayern, Sachsen, Hannover (bis 1837 in Personalunion mit Großbritannien), Württemberg, Königreich Preußen (ohne Neuenburg, Provinz Posen, Ostpreußen und Westpreußen) (Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes)
- Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Großherzogtümer Baden, Großherzogtum Hessen-Darmstadt, Luxemburg (in Personalunion mit den Niederlanden) (Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg
- die Herzogtümer Holstein und Lauenburg (bis 1864 in Personalunion mit Dänemark), Nassau, Braunschweig, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen-Altenburg), Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg,
- die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, Lippe, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck
- die freien Städte Bremen, Frankfurt, Hamburg, Lübeck
Später wurden aufgenommen:
- Landgrafschaft Hessen-Homburg (ab 1817)
- Herzogtum Limburg (ab 1839; in Personalunion mit den Niederlanden)
Territoriale Entwicklung
1817 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg als 39. Mitglied aufgenommen. Danach veränderte sich die Anzahl der Mitglieder mehrmals, da einige Herrscherhäuser ausstarben und ihre Länder mit denen ihrer Erben vereinigt wurden.
Im Einzelnen veränderte sich der Deutsche Bund wie folgt:
- 1825 fiel Sachsen-Gotha durch Erbgang an Sachsen-Coburg, das ab 1826 Sachsen-Coburg und Gotha hieß.
- 1839 wurde das Herzogtum Limburg (in Personalunion mit den Niederlanden) als Kompensation für wallonische Teile Luxemburgs aufgenommen, die nach der belgischen Revolution in den neuen belgischen Staat eingegliedert wurden. Das Großherzogtum Luxemburg (ebenfalls in Personalunion mit den Niederlanden) verblieb im Bund.
- 1847 fiel Anhalt-Köthen durch Erbgang an Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg.
- 1849 kamen Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zum Königreich Preußen
- 1848-1851 wurden Ostpreußen, Westpreußen und ein Teil Posens vorübergehend in den Deutschen Bund aufgenommen.
- 1863 fiel Anhalt-Bernburg durch Erbgang an Anhalt-Dessau, das sich danach nur noch Anhalt nannte.
- 1864 als Folge des deutsch-dänischen Krieges kam Schleswig-Holstein in den Bund und wurde von Österreich und Preußen gemeinsam verwaltet. Holstein war bereits seit 1815 Mitglied, Schleswig stand bis dahin unter dänischer Hoheit.
- 1866 als Folge des Deutsch-deutschen Krieges (17. Juni - 26. Juli) löste sich der Deutsche Bund am 23. August in Augsburg auf.
Anmerkungen
- ↑ http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15.htm Bundesakte 1815
- ↑ Deutscher Bund. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 4, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 773.
- ↑ Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1807-1871. München, 1995. S.320f.
- ↑ Siemann, S.322-326, Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815-1845/49. München, 1987. S.325-331, Schieder, vom deutschen Bund zum deutschen Reich, S.12-23.
- ↑ Bundesexekutionsordnung. In: documentArchiv
- ↑ Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S.326-330.
Siehe auch
Literatur
- Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15152-6
- Jürgen Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848-1866. Vandenhoeck & Ruprecht , Göttingen 2005, ISBN 3-525-36064-9
- Theodor Schieder: Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich. Stuttgart, 1970.
- Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1807-1871. München, 1995
- Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815-1845/49. München, 1987. ISBN 3-406-32262-X
Weblinks
- Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 in: documentArchiv.de
- Forschungsprojekt: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes von Eckhardt Treichel und Jürgen Müller
- Der Deutsche Bund von Jürgen Müller
- Deutschland (Gründung des Deutschen Bundes). In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 4, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 886.
- HGIS Germany ein historisch-geographisches Informationssystem der Staaten Deutschlands und Mitteleuropas seit 1815