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Diskussion:Letzte Generation

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. August 2023 um 11:39 Uhr durch Future-Trunks (Diskussion | Beiträge) (Umbennung der Gruppe - und des Artikels?: Antwort). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Future-Trunks in Abschnitt Umbennung der Gruppe - und des Artikels?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Letzte Generation“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Juristische Aufarbeitung

Gerichte setzen sich mit den Argumenten der Gruppe tiefergehend auseinander als viele andere im Artikel genannten Institutionen und Individuen. Dazu fehlt ein Abschnitt im Artikel. Ich würde gerne etwas über die Güterabwägung lesen. (Etwa Nötigung von Autofahrern vs. Wahrnehmung von Demonstrationsrecht mit Bezug zum Urteil des Bundesverfassungsgericht, "objektiv dringliche Lage bei gleichzeitig nur mäßigem politischen Fortschreiten unter Berücksichtigung namentlich der kommenden Generationen, wie dies auch durch das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich angemahnt werden musste.") Vgl. [1], [2]. Ggf. wäre es auch gut einen Abschnitt zu Gerichtsverfahren gegen Aktivisten im Artikel Gerichtsverfahren zum Klimawandel zu ergänzen, denn es gibt ja nicht nur Aktionen dieser Gruppe. Hier könnte dann auf den Hauptartikel verwiesen werden. -- Neudabei (Diskussion) 10:13, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Wieso steht im Text nur "Auch in der Literatur wird vertreten, dass die Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung darstelle, vor allem wegen der fehlenden Erheblichkeit der geplanten Straftaten.", während es auch gegenteilige Auffassungen in der Literatur gibt, die verschwiegen werden? Ist diese Darstellung, die suggeriert, es handele sich um eine vielfach vertretene Meinung, zu der es keinen Widerspruch gibt, überhaupt gerechtfertigt, wenn dazu nur eine einzige Quelle angeführt wird? Selbst Ministerpräsidnten haben inzwischen geäußert, daß es sich bei der sogenannten "letzten Generation" wohl um eine kriminelle Vereinigung zum Zweck der Begehung von Straftaten handelt. --Lothar W. Pawliczak (Diskussion) 18:14, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

"Auch in der Literatur wird vertreten" ist nicht das gleiche wie "Die Literatur ist einheitlich der Ansicht" oder auch nur "die herrschende Meinung in der Literatur ist der Ansicht". Ich habe in der juristischen Fachliteratur nur diese eine Stimme gefunden, die sich explizit zur Letzten Generation als mögliche kriminelle Vereinigung äußert. Bislang ist noch nicht einmal die Entscheidung des LG Potsdam (im Volltext) veröffentlicht. Wenn du weitere Stimmen aus der juristischen Fachliteratur gefunden hast, ergänze sie. Die Ansicht eines Ministerpräsidenten ist keine Ansicht in der juristischen Fachliteratur, insofern spricht sie nicht gegen die Aussage. Im Übrigen kannst du unter anderem im Artikel zur Bildung krimineller Vereinigungen nachlesen (und mit den Links auch nachvollziehen), dass das Erfordernis "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" herrschende Meinung und auch Ansicht des Gesetzgebers und des Bundesgerichtshofes ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:33, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Darstellung der Debatte

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Es passiert immer wieder (bspw. mit diesem Edit), dass die Debatte umseitig nach dem Schema dargestellt wird: A sagt, dass Letzte Generation doof ist. B widerspricht A. Das ist für die Leserschaft herzlich egal. Besser ist, den Inhalt der Kritik und Pro-Positionen darzustellen. Wir sind ja kein Newsticker. Ebenso kritisch sehe ich so etwas wie: C wirft D vor, dass D falsche Fakten oder Bezichnungen verwende. Wenn es um Tatsachenbehauptungen, nicht um Meinungen, geht, müssen wir das einordnen. Das Neutralitätsgebot geht nicht soweit, neutral gegenüber der Wahrheit zu sein, siehe #Welzer. Das ist explizit keine Kritik an einzelnen Accounts oder Edits. Ich möchte nur darauf hinweisen und dazu ermuntern, das zu beachten. Ich hoffe, dass wir uns bei allen inhaltlich unterschiedlichen Meinungen zur Thematik auf diese beiden Grundprinzipien einigen können. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 00:30, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Danke für diese produktive Anmerkung. Die Unterscheidung der Rezeption in "Politiker" und "Sonstige" macht es zusätzlich kompliziert und sollte mE zugunsten einer Gliederung nach Meinungen/Argumenten entfallen ("Juristische Aufarbeitung" sollte jedoch gesondert bleiben).
Beim Inhalt der Rezeption sehe ich derzeit folgende Schwerpunkte (a) inhaltliche Korrektheit: "letzte" Generation? [Welzer] anpassen! [Lanz] (b) Dringlichkeit (c) Legitimation/Militanz ("Klima-RAF") mit Blick auf die gestorbene Radfahrerin und entstehende Schäden an Kunstwerken, evtl. letztere beiden auch noch extra behandeln (d) Wirksamkeit: Aufmerksamkeit gelangt in der derzeitigen Medienlandschaft nicht zum eigentlichen Thema (e) Vorverurteilung, Förderung härterer Strafen bzw. Kritik am Vorgehen der Behörden. --Fazhbr (Diskussion) 13:32, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Danke dir für den super Gliederungsvorschlag! Die Masse an unübersichtlichen Äußerungen wird voraussichtlich zunehmen, die grundsätzlichen Argumentationslinien wohl kaum. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 15:28, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich kann dem nur zustimmen. Aktuell leidet die Qualität des Artikels immens unter diesem Wust von Rede und Gegenrede. Frei heraus gesagt, kann sich Qualität so gar nicht erst einstellen. Das Ganze sollte straffer und lesbarer sein. Aktuell muss sich jemand, der mit Soziologie nichts am Hut hat, durch x-Verlinkungen erst einmal darüber informieren, wer da eigentlich Aussagen zum Thema gemacht hat - und wie groß die Relevanz dieser Personen wohl sein mag. Ich erkenne durchaus das Bemühen um Neutralität, sehe aber kein eindeutiges Ergebnis dieses Bemühens. Allein das viel zu ausführliche Eingehen auf RAF-Zitate schafft diesen unglückseligen Aussagen eine Präsenz, die unverdient ist. --84.58.79.123 00:42, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hier laufen gerade zwei Diskussionen parallel, deswegen hier der Hinweis auf #Gliederung des Abschnitts "Aktionen" --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 15:04, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Kriminelle Vereinigung?

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. [3] --2003:E0:F714:B400:6D8D:54F4:2302:948F 12:49, 23. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Inzwischen ist unter anderem das Ergebnis der Prüfung umseitig aufgenommen.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:16, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Wenn die Gruppierung offiziell als kriminelle Vereinigung eingestuft ist, wird auch eine entsprechende Wikipediakategorisierung vorgenommen / im Artikel hinzugefügt werden. --2A02:8070:8A84:6880:4162:B50F:BB1B:31A3 08:48, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ein Urteil liegt noch nicht vor, schon gar kein rechtskräftiges. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:13, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Edit-War

Da es euch nicht gegeben ist ohne Edit-War im Artikel zu arbeiten, wird dieser jetzt für eine Woche vollgesperrt. Die nächsten Sperren bzgl. Edit-War werden jedoch keine weiteren Artikelsperren sein. Gruß --Itti 18:19, 26. Nov. 2022 (CET)Beantworten

"Containern kann [...] verboten sein. Wegen der Geringwertigkeit kommt regelmäßig eine Strafverfolgung nur auf Antrag in Betracht". Containern als Grund herzunehmen, in die Einleitung "begehen auch Straftaten" zu schreiben, ist jetzt bisschen fragwürdig... Von den Straftaten derer, die effektiven Klimaschutz verhindern ganz zu schweigen. Amtiss, SNAFU ? 13:10, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten

{{Erledigt|1=[[Benutzer:Amtiss|Amtiss]], <small>[[Benutzer_Diskussion:Amtiss|SNAFU ?]]</small> 13:10, 8. Dez. 2022 (CET)}}

Es ist nicht OK, einen Beitrag zu beantworten und gleichzeitig zu archivieren. Lt. Artikel wurden bereits mehrere Strafen von Gerichten ausgesprochen, ich finde keine Quelle, dass es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten gehandelt hätte (ggf. bitte dort klarer formulieren). --Ailura (Diskussion) 13:18, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Und meinen Beitrag entfernen ist auch nicht ok. Bei Erl-Bausteinen bitte nowiki-Tags drumsetzen. Momentan ist das Thema "Straftaten" völlig konfus und durcheinander auf der Diskussionsseite verteilt. Wir müssen nicht jeden einzelnen Meinungsbeitrag dazu aufheben, sondern das wenn dann gezielt angehen. --Amtiss, SNAFU ? 13:26, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Das war kein Betrag, sondern ein unzlässiger Baustein. Wenn das Thema erledigt war, hättest Du es nicht beantworten sollen. --Ailura (Diskussion) 13:29, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Wenn ein Abschnitt noch nicht erledigt erscheint, dann einfach Nowiki drumsetzen. Fertig. --Amtiss, SNAFU ? 13:35, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Polizeistunden Berlin

Bitte den Artikel zu Polizeistunden aufnehmen. Wichtig, falls Kosten in Rechnung gestellt werden. Hier mein Vorschlag:

Allein in Berlin verursachten die Aktionen 233.000 Polizeistunden innerhalb eines Jahres. Es seien 756 Tatverdächtige festgestellt, 2700 Strafanzeigen gestellt und 761 Vorgänge ausermittelt worden.[1] --RealestateguyGermany (Diskussion) 17:01, 7. Feb. 2023 (CET)Beantworten

  1. Polizei leistet 233.000 Stunden wegen «Letzter Generation» - WELT. Abgerufen am 4. Februar 2023.
Wieviele Stunden sind das im Verhältnis zur Fußball-Bundesliga? -- Neudabei (Diskussion) 22:30, 7. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Falls Rechnungen gestellt werden, kann man das vielleicht aufführen, bis jetzt aber nur heiße Luft. Die LG verursacht übrig. gar nicht die Kosten: Die Kosten entstehen dadurch, dass der Staat bzw. die Polizei überhaupt der Meinung ist einschreiten zu müssen und beim Einschreiten deeskalierend sein. Wenn sie ein paar mal schießen würden, wäre die LG direkt erledigt. Also so oder so: Die politischen Spielregeln verursachen die Kosten. Deshalb ist die Darstellung schon einmal nicht neutral. Übrigens: Ob Begleitung von Demos (ob Querdenker, Fridays For Future, Streiks, ...) oder Gefängnisaufenthalte statt Todesstrafe, aufwendige Ermittlungen zu Einzelfällen ohne Ergebnis: auch alles Kosten. Was ist die Besonderheit bei der LG? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 00:07, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Toll das ihr gleich mal klarstellt das ihr auf der seite der degeneration seit. --178.115.47.173 14:18, 16. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Das ist eine Verdrehung der Kausalität. Natürlich „verursacht“ die LG als ordnungsrechtlicher Störer die Kosten.

Zudem ist das sehr wohl von Interesse, gerade vor dem Hintergrund, dass umZB die Diskussion um Kosten für Fußballspiele erst kürzlich geführt wurde.

Zudem hinkt der Vergleich von angemeldeten rechtmäßigen Demonstrationen mit den Aktionen der LG (Straftaten). WestPaul (Diskussion) 00:41, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Aus einer rein juristischen Perspektive mag das mit der Kostenverursachung für dich so aussehen, das ist aber nur eine von mehreren Perspektiven. Aha, das ist also nicht vergleichbar mit Demos, weil es sich nach deiner Auffassung um Straftaten handelt. Wenn man das annimmt, frage ich, wo denn dann die Besonderheit liegt: Jede Bekämpfung von Straftaten führt zu Kosten. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 11:58, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Bei der Nennung der Polizeistunden ist keine Kostenwertung (gut/schlecht/egal) enthalten.
Es ist jedoch relevant, DASS die LG Polizeistunden in dem Ausmaß verursacht. Alle Bürger sollten sich bei ihrer Bewertung der Tatsache bewusst sein.
Die Stunden unter den Tisch fallen zu lassen, lässt weiterhin keinen Vergleich zu einer Demo auf einem Marktplatz zu. --RealestateguyGermany (Diskussion) 19:20, 9. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wenn es darüber eine breite und nachhaltige Diskussion in der Öffentlichkeit zu dem Thema gibt, kann es ruhig rein. Scheint aber eher ganz vereinzelt mal irgendwo erwähnt zu werden. Dass es ein großes Thema ist. Das Gefühl habe ich aktuell nicht. --Future-Trunks (Diskussion) 08:07, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Dass Verbrechen auch volkswirtschaftliche Schäden verursacht, ist eine Binse. Wie für andere Straftäter auch, ist das aber kein lexikalisch relevantes Thema. Relevant wird sowas bei einer Mafia. --2A02:8070:8A84:6880:4162:B50F:BB1B:31A3 08:52, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten

"Kimakrise" in Anführungsstrichen

Der Begriff Klimakrise muss in der Einleitung Anführungsstriche gesetzt werden. Es gibt den Klimawandel. Alle anderen Begriffe sind politische Schlagworte (steht auch so in der Einleitung des Artikels). Ein Klima kann sich wandeln, aber nicht in einer Krise sein. Gleiches gilt für den noch extremeren Begriff "Klimakatastrophe". Das sind alles politsche Kampfbegriffe, die in Anführungszeichen gehören. --HSV1887 (Diskussion) 10:33, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten

+1 --mAyoDis 11:22, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten
+1.--Pyaet (Diskussion) 20:18, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten
+1--Raphael65 (Diskussion) 09:38, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Am besten schreibt man: sogenannte "Klimakrise". --HSV1887 (Diskussion) 12:20, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten
"Sogenannte" und Anführungsstriche ist doppelt distanziert und sieht aus, als würde man ihre Existenz leugnen. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:26, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Kann hier endlich mal aufgehört werden, politische Kampfbegriffe als allgemeingültig darzustellen? "Klimakrise" ist ein reiner Begriff. Da gibt es nichts zu leugnen. --HSV1887 (Diskussion) 22:35, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Klimawandel und Klimakrise bezeichnen aber nunmal völlig unterschiedliche Dinge. Das eine ist die Änderung des Klimas und das andere halt die dadurch verursachte Krise, also die negativen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen, politischen Auswirkungen. --Future-Trunks (Diskussion) 08:59, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten
+1 zu @Future-Trunks - es gibt die Seite Klimakrise und da wird dieser Bergiff erläutert, er passt hier, meinetwegen in Anführungszeichen. --Fazhbr (Diskussion) 17:58, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Was ich meinte, es gibt nicht nur den Begriff Klimakrise, sondern die Klimakrise selbst gibt es auch. Deshalb passen die Anführungszeichen eigentlich nicht wirklich. --Future-Trunks (Diskussion) 18:16, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Keine Anführungszeichen: „Der Widerspruch zwischen der von der Klimaforschung beschriebenen Faktenlage, aus der sich ein Handlungsbedarf ableiten lässt, und der ausbleibenden Reaktion in weiten Teilen der globalen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie der Gefährdung der menschlichen Spezies werden zunehmend als Krisensituation beschrieben.“ Für Anführungszeichen ist es leider ein paar Jahrzehnte zu spät. --Jensbest (Diskussion) 18:43, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Fast tausend Wikipeda-Artikel mit dem Begriff Klimakrise - nirgends alberne Anführungzeichen. --Jensbest (Diskussion) 19:00, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Bereits der Artikel Klimawandel reicht zur Falsifizierung dieses Arguments aus. --mAyoDis 21:59, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Nope, ich habe sowohl in der Sache als auch im Kontext unserer hier üblichen enzyklopädischen Arbeit aufgezeigt, dass Anführungszeichen hier weder in der Sache noch enzyklopädisch angebracht sind. Wer anderes will, sollte eine solche dopplete Ausnahme erstmal herleiten. Mein aktueller Eindruck ist, dass hier das Wort, das wir in fast tausend anderen Artikeln ohne Anführungszeichen verwenden aus ideologischen Gründen in Anführungszeichen gesetzt werden soll. Das wäre aber unsachlich und unüblich. Ein erneutes Einfügen der Anführungszeichen führt zu einer VM. --Jensbest (Diskussion) 22:21, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten
so weit so gut. Damit gehe ich mit. Dennoch sollten wir mal klären ob das Wort im 2. Satz der Einleitung korrekt genutzt wird. "Die Letzte Generation ist ein Bündnis von Klimaaktivisten in Deutschland und Österreich. Sie verfolgt das Ziel, durch Mittel des zivilen Ungehorsams Maßnahmen der deutschen und der österreichischen Bundesregierung gegen die Klimakrise zu erzwingen." Eigentlich geht es der 'LG doch nicht um Maßnahmen gegen die Klimakrise, weil das wäre ja nur Sympthombekämpfung, sondern vielmehr eher um Maßnahmen gegen den Klimawandel bzw. die globale Erwärmung. --Future-Trunks (Diskussion) 10:53, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Zum Eingangsstatement: „Alle anderen Begriffe sind politische Schlagworte“ Das ist falsch. Auch schon „Klimawandel“ ist geframt, wie im Artikel Klimakrise dargelegt ist. Schade, dass mein Revertkommentar nicht vollständig beachtet wurde. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 21:58, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Bin ein bisschen spät, aber die Thematik ist ja noch nicht gelöst. In Anführungszeichen muss "Klimakrise" m. E. n. nicht unbedingt, aber ich stimme dem Punkt von @Future-Trunks völlig zu: Ganz unabhängig von POV/NPOV ist es in der Einleitung ungünstige Wortwahl. Eine Maßnahme gegen die Klimakrise ist auch das Errichten von Deichen gegen einen ansteigenden Meeresspiegel - aber darum geht es der LG ja gerade nicht. "Klimawandel" wäre da nicht so missverständlich. Sofern es da weiterhin keine Gegenstimmen gibt, würde ich das dann anpassen. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 20:33, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Notwehrrecht für genötigte Autofahrer - Tatbestand der Körperverletzung

Wäre es nicht wichtig, das von renommierten Strafrechtlern wie Prof. Elisa Hoven (z.B. auf Phönix) und anderen klar bejahte Notwehrrecht genötigter Autofahrer gegenüber den "Aktivisten" der LG in den Artikel einzuarbeiten? Das ist doch für Informationssuchende von großer Bedeutung. --2003:6:51C4:9A89:7C3F:5B00:B6C1:CB8C 19:26, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Irgendwelche Zeitungsartikel sind absolut ungeeignet, etwas über die Rechtslage auszusagen. --Mautpreller (Diskussion) 19:36, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Das sind keine Zeitungsartikel, sondern klare Aussagen in über ÖR-Sender ausgestrahlte Interviews. --2003:6:51C4:9A89:7C3F:5B00:B6C1:CB8C 19:39, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Zur Rechtslage sind juristische Texte heranzuziehen, nicht Publikumsmedien. Das fehlte noch, dass wir hier Rechtsratschläge auf dieser Basis wiedergeben. Das steht uns überhaupt nicht zu. Wer weiß, was da passieren kann? --Mautpreller (Diskussion) 19:57, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Also müssten wir auch -wenn Du da Recht hast- umgehend mehr aus 2/3 des Absatzes "Juristische Aufarbeitung" löschen? --2003:6:51C4:9A89:7C3F:5B00:B6C1:CB8C 20:05, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Da wird zumindest kein unbedarfter Leser zu Notwehrüberschreitung, Selbstjustiz und gefährlicher Körperverletzung verleitet. --Ailura (Diskussion) 20:08, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
"Das ist ein recht forscher Rechtsrat. Wer ihn beherzigt, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Denn anders als behauptet ist hier so gut wie gar nichts „eindeutig“,höchstens der Anfang der Prüfung: Wer angeklebte Aktivisten so von der Fahrbahn losreißt, dass dadurch „erhebliche Handverletzungen“ entstehen, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung;" Juristische Einschätzung dazu --Amtiss, SNAFU ? 09:23, 26. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ursprünglich unter Tobias Gafus: Gewaltfantasien und Gewaltmonopol. Auf: verfassungsblog.de, 16. November 2022. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:25, 1. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Anja W.

Der Name der deutschen Aktivistin, die möglicherweise aus Österreich ausgewiesen werden soll, ist nicht enzyklopädisch relevant. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:45, 28. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Der Name dieser Aktivisten ist genauso irrelevant wie der Name der anderen Aktivistin. --NoNAja (Diskussion) 11:45, 29. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Habe den Namen vorerst rausgenommen. Sie ist übrigens seit Monaten mit vollem Namen und Bildmaterial in allen Medien präsent; inkl. der Suche nach einem Bräutigam. --Genderforschung (Diskussion) 08:37, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Mögliche Strafen

Bisher wurden Geld- oder Freiheitsstrafen für Anklebeaktionen verhängt. Weiß jemand, ob rechtlich auch befristeter Führerscheinentzug möglich wäre?--188.98.117.193 20:03, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Dürfte als strafrechtliche Sanktion in Deutschland für dies bisherigen Aktionen nicht drohen, da nach § 69 Abs. 1 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis nur "wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat" möglich wäre. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:11, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Habe noch etwas Interessantes gefunden: "Fahrverbot: Hierbei handelt es sich um eine Nebenfolge, die schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zur Folge haben können. Dem Betroffenen wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, die Fahrberechtigung wird jedoch für bis zu drei Monate ausgesetzt. Es kann auch als Nebenstrafe für Straftaten verhängt werden (bis zu sechs Monate). Nach Ableistung des Fahrverbotes erhält der Betroffene seinen Führerschein zurück." Quelle: https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fuehrerscheinentzug/ --188.98.117.193 20:55, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Das dürfte einigermaßen sinnlos sein, wenn ein guter Teil der Aktivisten gar nicht autofährt. --Ailura (Diskussion) 21:00, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Einleitung

Schon die Einleitung des Artikels ist falsch. Juristisch gesehen stellen die Aktionen der Letzten Generation keinen zivilen Ungehorsam dar, daher müsste die Einleitung korrekterweise lauten: "nach eigenen Angaben zivilen Ungehorsam" + Hinweis, dass die Aktionen dies nicht darstellen oder dieser Passus ist zu entnehmen. --193.83.180.60 15:29, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kenne nur gerichtliche Entscheidungen, dass ziviler Ungehorsam keine juristisch bedeutsame Kategorie sei. Insbesondere dass ziviler Ungehorsam keinen Rechtfertigungsgrund darstelle (z. B. OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22). Woher kommt die gegenteilige Ansicht (Belege?). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:51, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten
In der Tat keine juristisch bedeutsame Kategorie. Die Einleitung sollte so aussehen:
Die Letzte Generation (LG) ist ein Bündnis von Klimaaktivisten in Deutschland und Österreich. Es verfolgt das Ziel, durch die systematische Begehung von Straftaten Maßnahmen der deutschen und der österreichischen Bundesregierung gegen die Klimakrise zu erzwingen. --217.235.18.96 16:32, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten
wenn ich mir die Einleitung von Ziviler Ungehorsam so anschaue, dann ist das genau das, was LG macht. Vielleicht keine juristische, aber eine gesellschaftliche Kategorie. --Fazhbr (Diskussion) 16:58, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die Aktionen sind eindeutig Ziviler Ungehorsam, jedoch behauptet die LG des öfteren dieser wäre legal und manch unbedarfter Bürger fällt darauf herein. Es sollte deutlich werden, dass dies nicht der Fall ist. --91.17.66.127 19:11, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die bisherige Bewertung durch die Gerichte ist schon in der Einleitung. Könnte höchsten noch herein, das manche Autoren das Ganze auch für gerechtfertigt halten. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:21, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Juristische Aufarbeitung - Überarbeitungsbedarf

Im Abschnitt Juristische Aufarbeitung gibt es einiges an Überarbeitungsbedarf. Dazu folgende Vorschläge:

  1. Die Reihenfolge ist nicht stimmig. Gegenwärtig steht da als erstes eine juristische Einordnung, dann werden Urteile dargestellt und dann gibt es wieder eine juristische Einschätzung, diesmal von einer Einzelperson. Der potentielle Landesverweis gegen die Studentin scheint mir in der Reihenfolge auch etwas deplatziert. Es gibt da noch einige weitere Absätze die von der Reihenfolge her nicht passen. -> Stattdessen sollte in der Gliederung klar zwischen den Urteilen und der generellen Einordnung unterschieden werden.
  2. "Im Nachgang der Aktionen wird diskutiert, ob Straftatbestände wie Sachbeschädigung (§ 303 StGB) bei der Beeinträchtigung von Kunstgegenständen oder Einrichtungen zu deren Schutz, Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) durch das Betreten von bspw. Museen oder Flughäfen mit der Absicht, durch Aktionen gegen die Haus- oder Sicherheitsordnungen dieser Orte zu verstoßen, die gefährlichen Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Straßen- und Luftverkehr (§ 315 und § 315b) durch das Schaffen von Hindernissen beim Festkleben oder Abseilen sowie die Nötigung (§ 240 StGB) der von Aktionen betroffenen Personen, verwirklicht wurden." -> Das ist recht ungenau und teilweise auch unzutreffend. Niemand (abgesehen von den Aktivisten) wird ernsthaft bezweifeln, dass es eine Sachbeschädigung darstellt sich am Rahmen eines Gemäldes festzukleben, da kommt es dann auch nicht auf die Verwerflichkeit an, da diese Kategorisierung beim Straftatbestand der Sachbeschädigung keine Anwendung findet. Es ist aus dem gleichen Grund genauso und zweifelsfrei strafbar den Sicherheitszaun am Flughafen durchzuschneiden.
  3. "In der neueren juristischen Literatur wird insofern vertreten, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten keine verwerfliche Nötigung darstellten, aber auch, dass ziviler Ungehorsam allein auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen sei." -> Ich bezweifle, dass dies in allen neuen juristischen Veröffentlichungen der Fall ist, das sollte man also umformulieren.
  4. Die rechtliche Einschätzung von Thomas Fischer sollte analog zu der von Michael Hassemer nicht nur in den Einzelnachweisen versteckt, sondern auch im Artikel benannt sein. Er war immerhin Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs.

--217.235.19.82 19:01, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Zu 3) Welche anderen Ansichten in der juristischen Literatur sind gemeint? Belege? Und "wird vertreten" schließt schon die Möglichkeit ein, dass auch anderes vertreten werden könnte. Ansonsten hätte man beispielsweise schreiben müssen: "Nach der juristischen Literatur ist" oder "Nach der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur".
Zu 4) Welche "rechtliche Einschätzung von Thomas Fischer" genau ist gemeint? Fundstelle? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:41, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Zu 4)
  1. https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-fischer-blockade-noetigung-widerstand-klimaaktivisten/
  2. https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-fischer-toetungsvorsatz-vorsatz-betonmischer-klimaaktivisten-knast/
Er kommt zu dem Ergebnis, dass auf der Straße festkleben verwerflich ist und eine strafbare Nötigung darstellt wenn es länger als zwei Ampelphasen andauert. --217.235.19.82 19:53, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die (etwas ältere, grundlegende) Kolumne von Thomas Fischer hatte ich inzwischen selbst gefunden und eingebaut. Die Kolumne zu dem Fall mit dem Betonmischer ist wohl inzwischen überholt, da die Staatsanwaltschaft nicht (mehr) von einer Kausalität der Klimaaktivisten für den Tod der vom Betonmischer überfahrenen Fahrradfahrerin ausgeht. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:18, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Henning J.

Der Name des Aktivisten, der sich im Gerichtssaal an einem Tisch festgeklebt hat, ist nicht enzyklopädisch relevant. --217.235.19.82 23:34, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Wäre mir nicht so ganz sicher. Bei der englischsprachigen Wikipedia hat er einen eigenen Artikel. Zudem erging gegen ihn schon eine Entscheidung wegen zivilen Ungehorsams durch Sachbeschädigung aufgrund einer Tat im Sommer 2021 (also bevor es die bevor es die Letzte Generation überhaupt gab) vom OLG Celle. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:20, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Hier wird er jedenfalls nicht erwähnt: Hungerstreik der letzten Generation --NoNAja (Diskussion) 22:43, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Aber auf dem Eingangsbild des Artikel ist er abgebildet und wird namentlich genannt. --Fatelessfear (Diskussion) 01:06, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Unbequellter Textabschnitt

Diese Änderungen von Bundesstefan sind Theoriefindung in Reinform, siehe WP:TF. In der WP gibt es eine Belegpflicht, siehe WP:Q. Ferner gibt es hier die Gefahr mit WP:WAR in Konflikt zu geraten. --Neudabei (Diskussion) 10:12, 16. Mai 2023 (CEST)Beantworten

@Bundesstefan: Bitte entferne den Abschnitt selbst. Ggf. vorher die Artikel zu Belegen und Theoriefindung durchlesen. Andere Wikipedia-Artikel sind weder zulässige Quellen, noch ersetzt Verweis auf allgemeine Artikel spezielle Belege. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:01, 16. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Realklimatische Auswirkungen der Proteste

Folgende, logische und belegbare Zusammenhänge sollen im Artikel ergänzt werden, werden jedoch gelöscht, obwohl jedem klar denkenden Menschen die Zusammenhänge einleuchten:

"Aufgrund der Vielzahl an Protestaktionen induzieren diese wiederum selbst negative Auswirkungen auf das Klima, welche dem eigentlichen Ziel der Protestierenden entgegenstehen. Die durch Sitz- und Klebeblockaden hervorgerufenen Staus erzeugen bei nichtausgeschaltetem Verbrennungsmotor der Fahrzeuge eine zusätzliche, erhebliche CO2-Belastung. Eine durch die Aktionen hervorgerufene Vielzahl an Polizeieinsätzen, welche zum überwiegenden Teil mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durchgeführt werden, erhöht ebenfalls die CO2-Belastung. Aktionen gegen Pflanzen zerstören mit sofortiger Wirkung natürliche CO2-Speicher. Das Entfernen festgeklebter Gliedmaßen der Teilnehmer erfordert oftmals lösungsmittelhaltige Wirkstoffe mit negativer Umweltbilanz. Das Zurückversetzen in den ursprünglichen Originalzustand verschiedenster Gegenstände, welche durch die Protestteilnehmer zerstört oder beschädigt wurden, kostet ebenfalls Energie und erhöht den ökologischen Fußabdruck."

Bundesstefan @ 12:31, 16. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Bitte nimm zur Kenntnis, dass es in der WP eine Belegpflicht gibt. Es hilft die Projektregeln zu lesen, darüber nachzudenken und dann den Sinn zu erkennen. Sollten dir die Projektregeln nicht gefallen, suchst du dir eine andere Beschäftigung - oder nutzt die in der WP vorhandenen Mechanismen diese zu verändern. Alles Gute! --Neudabei (Diskussion) 16:36, 16. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Da hast Du Deinen Beleg: CO2-Belastung. Oder leugnet ihr, dass durch Euch kein Schaden entsteht? Dadurch macht ihr Euch vollends unglaubwürdig! Bundesstefan @ 06:07, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten
hallo @Bundesstefan Ich habe selbst mal (auf einer anderen WP-Seite) meine eigenen "Erkenntnisse" zusammengetragen und formuliert und wurde zurecht zurückgepfiffen. Darum nochmal mit anderen Worten: es muss jemand untersucht, ins Verhältnis gesetzt und publiziert haben (am besten ein Wissenschaftler oder engagierter Journalist):
  • wieviel macht es für den CO2-Fußabdruck aus, dass LG einen Baum umgesägt hat, wo das jeden Tag dutzendfach in deutschen Gärten passiert?
  • wieviel mehr Staus zu den (z.B. in Berlin) üblichen hat LG produziert und wieviel mehr Rettungseinsätze wurden behindert? unter 1%? über 1000%??
Dass das passiert, ist offenkundig und kann in politischen Rezensionen diskutiert werden, braucht aber keinen gesonderten Abschnitt.
Gruß --Fazhbr (Diskussion) 11:23, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ansicht von Ronen Steinke unter Juristische Aufarbeitung?

Es handelt sich weder um die Ansicht eines Juristen in herausragender Stellung (Kommentarautor, hoher Richter oder Professor) noch um eine Ansicht eines Gerichtes oder in einer Fachzeitschrift. Insofern würde ich den Absatz gerne streichen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:53, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

kann dein Argument nachvollziehen, evtl. Meinung als Journalist dokumentieren oder gar nicht. --Fazhbr (Diskussion) 19:36, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Dass er ein Journalist ist, steht schon im Artikel. Ggf. könnte man noch ergänzen, dass er es in einem Artikel der Tagespresse geäußert hat (also nicht in der Fachliteratur). Ich sehe aber allgemein die Gefahr, dass man keine Grenzen setzen kann. Was ist mit den (öfters) geäußerten Meinungen von Politikern oder von anderen Journalisten? Sollen die auch alle unter "Juristische Aufarbeitung" erwähnt werden? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:42, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Warum solle nicht jede (öfters) geäußerten Meinungen von Politikern oder von anderen Journalisten unter "Juristische Aufarbeitung" erwähnt werden, wo doch jede kleinste Aktion dieser Leute hier aufgelistet wird ? --Lothar W. Pawliczak (Diskussion) 12:32, 20. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ansichten von Politikern sind unter Letzte_Generation#Politiker zu finden. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:12, 20. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Inzwischen gibt es so viele Urteile, dass diese doch die juristische Aufarbeitung darstellen. Meinungen zur juristischen Einordnung der Taten waren maximal vor den ersten Urteilen von Belang, wenn überhaupt. --Future-Trunks (Diskussion) 10:46, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Es sind sowieso nur ein Handvoll unterschiedlicher Meinungen. Also besser die paar Meinungen abstrakt darstellen und die jeweiligen Vertreter per EN verewigen. --ClaudeWiko (Diskussion) 18:49, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
na ich weiß nicht. Meinungen sind unter dem Punkt "Rezeption" zusammengefasst. Unter juristische Aufarbeitung gehören eher keine Meinungsmeldungen. Wegen mir können neben Urteilen auch entsprechende Veröffentlichungen in juristischer Fachliteratur mit einfließen. Aber was darüber hinausgeht, fällt einfach nicht unter juristischer Aufarbeitung. --Future-Trunks (Diskussion) 07:35, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten
"Beim bislang einzigen abgelehnten Strafbefehl wies das Landgericht die Sache für einen Prozess zurück ans Amtsgericht. Jetzt müsse ein anderer Richter eine „unvoreingenommene Verhandlung“ führen. Denn „aufgrund der umfangreichen Ausführungen“ in der ersten Entscheidung sei zu befürchten, dass der ursprüngliche Richter seine „Bewertung so verinnerlicht hat“, dass er selbst vom Landgericht „nicht mehr zu überzeugen ist“." Nuff said. Ich habe bisher von keiner derartige Rüge eines Obergerichts gehört, hätte sie sogar eher für ausgeschlossen gehalten; wenn das keine Meinung des RaAG ist, was dann? Das zeigt um so deutlicher, warum nicht jeder periphere Furz hier dargestellt werden muss. --ClaudeWiko (Diskussion) 08:17, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Die Möglichkeit der Verweisung an einen anderen Spruchkörper ist in § 210 Abs. 3 StPO vorgesehen; das Beschwerdegericht kann sogar an ein anderes Gericht verweisen. Im Gegensatz zu den kurzen Freiheitsstrafen ohne Strafaussetzung zur Bewährung wird die Nichteröffnung und Ablehnung des Erlass des Strafbefehls nicht einmal in der Einleitung erwähnt. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:36, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Einleitung

"Es verfolgt das Ziel, durch Mittel des zivilen Ungehorsams Maßnahmen der deutschen und der österreichischen Bundesregierung gegen die Klimakrise zu erzwingen." Q: Wiki Artikel

- Neutralität, es handelt sich mitnichten um zivilen ungehorsam. Hier sind etliche strafrechtliche Gesetze die gebrochen werden im Spiel. --2.204.142.208 19:04, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Das selbe Thema wurde bereits unter der selben Überschrift am 5. Mai 2023 diskutiert. Dort wurde darauf hingewiesen, dass ein Regelverstoß Teil der Definition des Zivilen Ungehorsams ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:44, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist es trotzdem an der Zeit, die Formulierung "ziviler Ungehorsam" in der Einleitung zu überdenken bzw. selbige zu streichen. Letztendlich versucht die LG den Staat und die Gesellschaft durch die Begehung von Straftaten zu erpressen. Langsam neigt sich auch in der juristischen Aufarbeitung die Waage in Richtung der Bejahung des Begriffs "kriminelle Vereinigung". Besser wäre vermutlich eine Ausformulierung "durch die Begehung von Straftaten..." in der Einleitung, evtl. mit einem Halbsatz, dass sich die LG in ihrer Eigensicht auf "zivilen Ungehorsam" (als nach deutschem Recht nicht existenter " Strafmilderungsgrund") beruft. "Ziviler Ungehorsam" ist prinzipiell etwas Anderes, als Begriff auch in einem geschichtlichen Kontext durchaus eher positiv besetzt und im Zusammenhang mit der LG eher unangebracht bzw. beschönigend mit Blick auf die Stoßrichtung einer Vereinigung, bei der Zweifel hinsichtlich Ehrlichkeit und Integrität der Motive angebracht sind.. --Raphael65 (Diskussion) 19:01, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Sorry, aber ich möchte den "Zivilen Ungehorsam" sehen, der zu seiner Zeit rein positiv besetzt war. Zweifel hinsichtlich Ehrlichkeit und Integrität der LG habe ich null - was, wie deine Ansicht, keine Rolle spielt - aber auch die meisten Rezensionen nicht. Ähnlich kann von "Erpressen" nur die Rede sein, wenn das die gängige Redensart (bei den ernstzunehmenden Rezensenten jenseits der BILD) wird, von der LG zu sprechen. Und ob sich die Waage in Richtung "kriminelle Vereinigung" neigt, ist alles andere als klar, da können wir die paar Wochen/Monate auch noch abwarten. --Fazhbr (Diskussion) 21:42, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Hier geht es nicht um persönliche Vorlieben, sondern um Fakten. Wenn Du die LG toll findest, ist das Dein gutes Recht. Die Rezeption - auch abseits der BILD - sieht ganz anders aus. Und: "Ziviler Ungehorsam" ist sicher etwas anderes als die bandenmäßige Zusammenrottung zur Begehung von Straftaten, bei denen das Selbstbestimmungsrecht der freien Entfaltung und der Unversehrtheit Dritter (z.B. durch Behinderung, Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Starßenverkehr u.vm.) verletzt wird. --Raphael65 (Diskussion) 22:05, 22. Mai 2023 (CEST)Beantworten
doch. eigentlich ist ziviler ungehorsam genau das. Ich zitiere mal aus unsererer Definition von zivilem ungehorsam: "Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer so wahrgenommenen Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation"
Also wenn das nicht wie die Faust aufs Auge passt. Auch die weitere Beschreibung passt. und dass du den Begriff "ziviler ungehorsam" als positiv besetzt betrachtest, ist halt deine eigene Sache. --Future-Trunks (Diskussion) 07:26, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Susanne Baer erinnerte daran, dass es notwendig zum zivilen Ungehorsam gehöre, die Bestrafung für den gezielten Rechtsbruch in Kauf zu nehmen.“ (Grundrechtereport 2023: Das „Nie wieder“ des Grundgesetzes. taz.de) --Pistazienfresser (Diskussion) 22:23, 23. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Rechtliche Einordnung der Aktionen

"Im Nachgang der Aktionen wird diskutiert, ob nach deutschem Recht Straftatbestände wie Sachbeschädigung (§ 303 StGB) bei der Beeinträchtigung von Kunstgegenständen oder Einrichtungen zu deren Schutz, Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) durch das Betreten von bspw. Museen oder Flughäfen mit der Absicht, durch Aktionen gegen die Haus- oder Sicherheitsordnungen dieser Orte zu verstoßen, die gefährlichen Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Straßen- und Luftverkehr (§ 315 und § 315b) durch das Schaffen von Hindernissen beim Festkleben oder Abseilen sowie die Nötigung (§ 240 StGB) der von Aktionen betroffenen Personen, verwirklicht wurden."

Es wird nicht ernsthaft diskutiert, ob das Festkleben am Rahmen eines Gemäldes eine Sachbeschädigung darstellt. Es handelt sich unzweifelhaft um eine Sachbeschädigung. In den dazu hinterlegten Quellen ist auch nicht von Kunstgegenständen die Rede. --91.17.74.63 17:06, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Doch, das wird ernsthaft diskutiert. Wenn Du den Abschnitt aufmerksam liest wirst Du schnell feststellen, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Es gibt auch erste Urteile, die aber überwiegend noch nicht rechtskräftig sind. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:17, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Meines Wissens nach gibt es kein Urteil, in dem ein deutsches Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass es nicht rechtswidrig ist, sich in einem Museum am Rahmen eines Gemäldes festzukleben. Auf welche Urteile beziehst du dich? --91.17.74.63 18:09, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Verurteilt ja, rechtskräftig nein. Entscheidend ist, ob - wie von den Aktivisten behauptet - ein Notstand vorliegt, der ein Übertreten des Rechtsrahmens rechtfertigen könnte. Oder handelt es sich doch um Klimaterroristen, die Straftaten begehen um sich in Szene zu setzen. Am Ende kommt es auf die Begründung an, dann kann das Urteil auch schon mal überraschen.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:33, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Das Urteil ist mir bekannt. Es geht ja darum, ob tatsächlich eine Diskussion darüber stattfindet, ob es rechtswidrig ist Kunstgegenstände zu beeinträchtigen. Dazu wäre es notwendig, dass es Stimmen gibt, die dies als legal ansehen. In den im Abschnitt "Rechtliche Einordnung der Aktionen" aufgeführten Urteilen kommt keines der Gerichte zu dem Schluss, dass ein Notstand vorliegt, der die Beeinträchtigung von Kunstgegenständen rechtfertigt. Ebenso wenig wird dort eine anderer Jurist genannt der diese Ansicht vertritt. Sowohl Michael Hassemer als auch Ronen Steinke beziehen sich auf das Festkleben auf der Straße, nicht auf die Beschädigung von Kunstgegenständen. --91.17.74.63 19:57, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Es wird nicht diskutiert, ob die Beeinträchtigung von Kunstgegenständen eine Sachbeschädigung darstellt. So wie der Absatz jetzt ist, ist er falsch. Wenn du da anderer Meinung bist, kannst du ja mal ein Beispiel für jemanden nennen, der behauptet, die Beeinträchtigung von Kunstgegenständen wäre legal oder durch Notstand gerechtfertigt und somit straffrei. --217.235.26.91 16:36, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Aktuell geht es nicht nur darum, dass einzelne Taten strafbar sind, sondern dass es eine "kriminelle Vereinigung" sein soll. Denn damit verbindet man organisierte Kriminalität und Repressalien auf Gruppenmitglieder, die mal nicht mitmachen wollen.
Diese "laienhafte" Einordnung war bis 2017 auch nicht so verkehrt, denn nach dem bis 2017 geltenden Recht wurde der Begriff der "Vereinigung" nicht im StGB gesetzlich normiert, sondern von den obersten Gerichten nach allgemeinen Grundsätzen entwickelt. Und hier wurde durch die Rechtssprechung eben verlangt, dass es ein Gruppenwille gebildet wird, dem sich die Mitglieder beugen müssen: "Bei einer kriminellen Vereinigung handelt es sich um einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluß von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; ... "[4]
2017 wurde die Legaldefinition des Begriffs "Vereinigung" in die Gesetzesnorm aufgenommen, und nach §129 StGB Abs.2 (neu) ist es ein "Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses".[5] Und wenn diese Vereinigung den Zweck verfolgt, Straftaten zu begehen (Absatz 1), also z.B. Nötigung durch Festkleben auf der Straße, dann ist es nun evtl. im Unterschied zum alten Recht bereits eine kriminelle Vereinigung.
Sie könnten der Einstufung zwar dadurch entgehen, wenn sie sich als Partei organisieren, denn nach Abs. 3 des §129 StGB gilt weiterhin: "Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, ..." Eine Partei muss aber mit dem Ziel gegründet werden, an Wahlen teilzunehmen.--Gofris (Diskussion) 22:55, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ob die LG eine kriminelle Vereinigung ist oder nicht war hier ja gar nicht die Frage - das ist ein eigenes Thema. Aber der oben angesprochene etwaige Missstand besteht nach wie vor. Seitens @Vertigo Man-iac kam jetzt auch kein Beleg, da bleibt es also bei einer bloßen Behauptung. Hat sonst noch jemand einen Einwand gegen eine entspr. Änderung? Ansonsten werde ich das mal fixen die kommenden Tage. Auch soweit ich das überblicke gibt es zumindest hinsichtlich der Beeinträchtigung von Kunstgegenständen keinerlei Diskussion; etwas anderes ergab auch eine kurze Suche in einschlägigen Datenbanken nicht. Die Rechtslage ist vielmehr ziemlich eindeutig, weil die Rechtswidrigkeit hier im Gegensatz zur Nötigung schon indiziert ist und m. E. n. Rechtfertigungsgründe nicht in Frage kommen (etwas genauer aber trotzdem sehr knapp und pointiert dazu etwa Behme, NJW 2023, 327, 327 f.). --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 18:08, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Auch eine Verurteilung oder Bejahung in einem Fachaufsatz wegen "gefährlichen Eingriffe[n] in den Bahn-, Schiffs-, Straßen- und Luftverkehr" gab es nicht. An einer dafür erforderlichen konkreten Gefährdung durch einen Eingriff fehlte es offensichtlich bislang. Man könnte den ganzen Einleitungssatz weglassen, fraglich ist, ob es einen anderen Einleitungssatz stattdessen bräuchte. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:27, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Konkrete Verurteilungen oder Bejahungen habe ich dazu auch nicht gefunden, aber hier wird zumindest darüber nachgedacht bzw. wird es in Erwägung gezogen (z. B. Lund, NStZ 2023, 198, 201; Preuß, NZV 2023, 60, 60 ff.; Behme, NJW 2023, 327, 329 ff.) - auch von gerichtlicher Seite (LG Landshut Beschl. v. 9.9.2021 – 65 T 2529/21, BeckRS 2021, 28695). Insofern finde ich die Einleitung da nicht so irreführend, wobei sie schon mehr Diskurs suggeriert, als tatsächlich da ist. Den Einleitungssatz weglassen wäre wohl nicht verkehrt - zumindest ist er so wie er momentan ist neben fachlich falsch auch noch total unübersichtlich und sperrig geschrieben. Irgendwas anderes wäre schon gut, ansonsten fühlt man sich als Leser wohl zu sehr kontextlos in diesen riesigen Newsticker hineingeworfen. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 19:03, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe den Absatz jetzt auf die Tatbestände beschränkt, bei denen tatsächlich diskutiert wird, ob sie erfüllt sind oder nicht. Man kann den Absatz natürlich noch dahingehend ergänzen, dass es sich beim Durchschneiden von Zäunen, bei der Beeinträchtigung von Kunstgegenständen und bei den diversen Farbaktionen um Sachbeschädigung handelt und, dass das Betreten von Grundstücken oder Gebäuden um solche Aktionen durchzuführen Hausfriedensbruch darstellt. --NoNAja (Diskussion) 02:36, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Habe das ganze jetzt noch mal von Grund auf neu gemacht. Es wird deutlich mehr diskutiert, als das, was bisher dastand - allerdings in sehr unterschiedlicher Intensität. Habe dementsprechend die in Betracht kommenden Delikte in Kategorien einsortiert. Damit ist jetzt auch klar, was unstrittig einschlägig ist und auf der anderen Seite was völlig abwegig ist. Außerdem mit 'ner Menge Lit. und Gerichtsurteilen zu dem Thema ergänzt, zumindest im Abschnitt "Juristische Aufarbeitung" sollten die EN ja auch juristischer Natur sein. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 19:05, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
@Gofris Hinsichtlich Bildung krimineller Vereinigungen ist das nach herrschender Meinung (einschließlich Gesetzgeber und BGH) erforderliche Merkmal Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit problematisch. Aber wie bereits gerade geschrieben ist das ein anderes Thema. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:37, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Website

Entsprechend der Sperrung geändert - oder sind andere Regelungen üblich? --WeiterWeg (Diskussion) 19:57, 24. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kategorie doppelt?

Sind hier zwei Kategorien doppelt?

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category_talk:Aufstand_der_letzten_Generation --Riquix (Diskussion) 10:49, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Reaktionen auf Razzien - wo?

Die Rezeption ist ja derzeit stark untergliedert.

  1. --> wo können wir die sich zu den Razzien äußernden Kommentatoren, Politiker und Wissenschaftler (z.B. Harald Lesch) sowie die entsprechenden Solidaritäts-Demonstrationen - möglichst zusammen - dokumentieren?
  2. derzeit gibt es Referenzen auf Widerspruch bei "Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung", was aber unter "Juristische Aufarbeitung" läuft --Fazhbr (Diskussion) 18:54, 26. Mai 2023 (CEST)Beantworten
  1. Müssten nach 'Politik' und 'Wissenschaft' einsortiert werden. 'Solidaritäts-Demos' dem Veranstalter entsprechend.
  2. Der Widerspruch müsste dort natürlich juristischen Bezug haben. Nichtfachlicher Widerspruch könnte dann nur unter 'Rezeption' laufen.
--WeiterWeg (Diskussion) 10:18, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ich würde den Abschnitt "Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung" bereits als Oberpunkt sehen (evtl. umbenennen in "Razzien und Hausdurchsuchungen (bei der Letzten Generation)") und die Rezeptionen, die direkt als Antwort darauf erfolgten, hier drunter sammeln. --ElLutzo (Diskussion) 17:56, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Das folgende gehört wohl dann auch mit da rein, ich weiß aber noch nicht so ganz, wie: Razzia: Linke will bayerische Spitzenpolitiker anzeigen. br.de, 29. Mai 2023. --ElLutzo (Diskussion) 00:20, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Unterbindungsgewahrsam

Derzeit sind die Entscheidungen des Amtsgerichts München zum Unterbindungsgewahrsam im Artikel, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg wurde dagegen gerade wieder entfernt. Da Unterbindungsgewahrsam generell eine wichtige Rolle bei Reaktion auf Aktionen der Letzten Generation spielt, sollten dazu auch Entscheidungen in den Artikel. Falls eine Auswahl stattfindet, sollten die Entscheidungen der höheren Gerichte im Artikel verbleiben. Um zur relativ neuen Gliederungssystematik mit "Rechtliche Einordnung der Aktionen" zu passen, kann man diese unter eine eigene Unterüberschrift unter "Juristische Aufarbeitung" bringen. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:27, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Es geht unter anderem um LG Hamburg, Beschluss vom 29. März 2023, Az. 301 T 103/23 (veröffentlicht unter anderem unter BeckRS 2023, 10888) und um diese Änderung. Der Beschluss bzw. seine Begründung widersprechen mehreren bereits im Artikel zitierten Entscheidungen des AG München. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:08, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Sie widersprechen in keinster Weise den Entscheidungen des AG München, sondern haben damit gar nichts zutun. Es sind getrennte Verfahren und auch unterschiedliche Rechtsnormen, die dort Grundlage sind. Oder anders gesagt in Hamburg gelten diesbezüglich ganz andere Gesetze als in München. Darum wird auch ein Hamburger Gericht, keinen Entscheidungen aus München widersprechen. Also nicht nur darum, sondern auch wegen fehlender Zuständigkeit. --Future-Trunks (Diskussion) 07:38, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten
p.s. was nicht heißt, dass die Entscheidung des LG Hamburg nicht in den Artikel kann. Das ist aber alles zu viel, nicht nur dieser gelöschte Absatz. Da sollten insgesamt die Dinge in dem Abschnitt verkürzter ausgedrückt werden. --Future-Trunks (Diskussion) 07:41, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Das aus dem Grundgesetz abgeleitete Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt in beiden Ländern und darauf hat sich das LG Hamburg bezogen. Es erfordere „die Angemessenheit der Maßnahme und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass eine weitere Tatbegehung zu einem bestimmten Zeitpunkt, oder jedenfalls innerhalb eines eingrenzbaren Zeitraums, unmittelbar zu erwarten war.“ Dagegen fordert beispielsweise das AG München in der Entscheidung AG München, 05.12.2022 - 866 XIV 361/22 L (PAG), Rn. 12 keine Erwartung von konkreten Straftaten, sondern lässt für die dortige Höchstdauer des Gewahrsams ausreichen, das überhaupt Straftaten zu erwarten sind.
Und durch den Unterbindungsgewahrsam wird erheblich in das Freiheitsgrundrecht der Aktivisten eingegriffen, da sind zwei Absätze dazu nicht unangemessen. Die vereinzelten Entscheidungen von Amtsgerichten zu Freiheitsstrafen ohne Aussetzung zur Bewährung stehen sogar in der Einleitung. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:48, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Zwei bzw. drei verschiedene Bündnisse?

Nach Letzte_Generation#Vernetzung und Finanzierung handelt es sich um zwei bzw. drei verschiedene, aber vernetzte Bündnisse mit unterschiedlichen Organisationsstrukturen in Deutschland, Österreich und Italien (und im Fall von Italien mit einem Namen in einer anderen Sprache). --Pistazienfresser (Diskussion) 18:40, 3. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Hi, ja, die Implikation war mir bei dem Edit in der Einleitung auch schon aufgefallen. Ich glaube, der Artikel sollte sich festlegen, welche Gruppe er behandelt - im Moment ja vor allem die deutsche und ein bisschen die österreichische "Letzte Generation". Renovate Switzerland ist ein Rotlink, die anderen sind gar kein Link. Der Name allein kann imo kein Merkmal sein - dann müssten z.B. Ultima Generazione und Poslední Generace auch in diesem Artikel unterkommen, während die entsprechenden Gruppen z.B. aus Frankreich und der Schweiz eigene Artikel bräuchten. --AlanyaSeeburg (Diskussion) 11:17, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Wobei halt nach wie vor die Frage im Raum steht, ob es sich überhaupt um Bündnisse oder doch eher um Organisationen handelt --Future-Trunks (Diskussion) 07:27, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

"Ritz-Carlton-Blockade" wieder eingefügt

Hallo @Vertigo Man-iac, ich habe Deinen Revert zurückgesetzt und das Blockieren des Hoteleingangs in Berlin wieder eingefügt. Deinem Argument, das nicht jede Protestaktion aufgenommen werden sollte, kann ich mich anschließen, sofern von dieser Form noch weitere folgen sollten. Um den Aktionsradius über Sylt hinaus und deren -erscheinungsformen festzuhalten, halte ich die Nennung in diesem Fall noch für relevant. --PaulAsimov (Diskussion) 15:52, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Die Aktion ist eine unter vielen. Dass sie nicht auf Sylt stattgefunden hat, ändert daran nichts. Zudem ist sie ohne nennenswerte überregionale Medienrezeption. Eine Anekdote, aber enzyklopädisch irrelevant. Bitte wieder rausnehmen.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 16:21, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Hier ist kein Newsticker. Daher habe ich die ohne Konsens wiedereingefügte Ergänzung entfernt. Eine weitere Meinung zur Kenntnisnahme. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 09:12, 16. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Keine kriminelle Vereinigung in Berlin

Die Justizverwaltung verweist in ihrer Stellungnahme ausdrücklich auf die Situation in Berlin. Zitat aus der Quelle Spiegel.de: Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden«, hieß es nun von der Justizverwaltung in Berlin." Allerdings schließe dies eine künftige andere Bewertung nicht aus.

Mit der "Entscheidung in Brandenburg" ist nach meiner Einschätzung der Anschlag auf die Raffinerie in Schwedt gemeint. Wichtig ist, dass aus dem Artikel deutlich wird, dass die Einschätzung der Justizverwaltung Berlin nur für Berlin gilt und keine allgemeiner "Freispruch" ist. (Vgl. auch Nachsatz zur künftigen Bewertung) Eine diesbezügliche Ergänzung von mir wurde rückgängig gemacht. Ich bitte um sinngemäße Wiedereinsetzung. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:00, 19. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Unter "Entscheidung aus Brandenburg" würde ich die Entscheidung des Landgerichts Potsdam verstehen. Statt einer eigenen Interpretation habe ich den entsprechenden Passus nun wörtlich zitiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:20, 19. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Danke.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:37, 19. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Strategie und Effekte

In diesem Artikel fehlt ein Abschnitt zur Strategie. In der englischsprachigen WP gibt es den Artikel https://en.wikipedia.org/wiki/Radical_flank_effect. Laut Alena Buyx ist Fridays For Future dank der LG jetzt Mainstream.[6] (ab 28:10). Dazu gebe es jetzt "ganz neue Daten". Hat jemand Lust hier zu recherchieren?--Neudabei (Diskussion) 12:04, 21. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Nius und Apollo zuverlässige Informationsquellen?

Sind nius.de und Apollo zuverlässige Informationsquellen? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:59, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Um dies zu beurteilen bräuchte es externe Qullen. Bis dato hat nius keinen WP-Artikel, vermutlich mangelt es da noch an Außenwahrnehmung. Ich habe die Passage auch mit Verweis auf Wikipedia:WWNI entfernt.Wikipedia ist keine Gerüchteküche. --Neudabei (Diskussion) 20:24, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Nope. weitere Info. --Jensbest (Diskussion) 22:40, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Hab' auch mal noch kurz nachgeschaut: Jedenfalls sind die politisch stark rechts orientiert und wirken auch ziemlich populistisch. Zumindest "Apollo News" schätzt so auch Buzzard ein. Die Frage ist, ob die Thematik mit den Chats in den Artikel soll (wenn dann aber bei journalistische Rezeption und nicht als eigener Punkt "Kritik"). Mit Gerüchteküche hat das ja eigentlich nur entfernt was zu tun (die Chats sind wohl echt und Rezeption ist das nunmal) - ich würde aber unabhängig davon die enzyklopädische Relevanz bezweifeln. Wurde bisher ja auch nur von Boulevardmedien publiziert und betrifft eher nur einzelne Mitglieder, die da über die Stränge schlagen. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 01:20, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Würde Nius (Artikel inzwischen vorhanden) genauso wie Bild behandeln, wenn journalistische Recherchen oder kontroverse Artikel von anderen Medien aufgegriffen werden, könnte man zusätzlich auch die Originalquelle zitieren, aber besser qua Rezeption darstellen. --ChickSR (Diskussion) 12:12, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Umbennung der Gruppe - und des Artikels?

Die Gruppe hat sich in Die letzte Generation vor den Kipppunkten umbenannt, schreibt u. a. die Süddeutsche Zeitung. Das müsste eingangs erwähnt und der Artikel ggf. umbenannt werden. --Neudabei (Diskussion) 22:24, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Auf ihrer (neuen) Website benennt sie sich aber noch immer als "Letzte Generation". --Pistazienfresser (Diskussion) 22:34, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das stimmmt. Dann sollten wir vielleicht eingangs im Artikel scheiben:
  • Die Letzte Generation (kurz LG, teilweise auch Die letzte Generation vor den Kipppunkten) ist ein Bündnis ...
--Neudabei (Diskussion) 22:44, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht erstmal abwarten. --Savange (Diskussion) 22:48, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Warum? Es gibt mehrere Quellen, die das schreiben. Auch auf der Webseite findet sich die Bezeichnung. (Plan 2023) --Neudabei (Diskussion) 22:52, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Gibt echt viele Quellen, die den Namenszusatz bereits verwendet haben. In der Einleitung find ichs absolut richtig. Lemma würd ich aber vorerst so belassen. - - Fued Katari (Diskussion) 23:15, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ja, den Artikel nicht umbenennen, aber die Neuausrichtung erwähnen. Mit den Kipppunkten sind übrigens nicht die Klimakrisen gemeint, sondern eine Art sozialer Revolution. --Savange (Diskussion) 23:24, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das sollte man erklären. Und präzisieren, seit wann die Eigenbezeichnung gebraucht wird. --ChickSR (Diskussion) 09:38, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Du meinst seit, wann die Eigenbezeichnung geändert wurde? Die Fremdbezeichnung Klimakleber steht ja schon in der Einleitung. --Neudabei (Diskussion) 09:52, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Genau, wann die neue Bezeichnung eingeführt wurde. --ChickSR (Diskussion) 09:54, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Die Einletung fäßt den Artikel zusammen. Im Artikel steht nichts von Umbenennung, weder dass es sie gab noch warum oder was sie bedeutet. --Future-Trunks (Diskussion) 09:44, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Direkt unter Definition wird erläutert, dass die Letzte Generation das Eintreten von Kipppukten fürchtet, bzw. dass in dieser Generation gehandelt werden muss, um das Eintreten eines umumkehrbaren Wandels aufzuhalten. Möchtest du das noch weiter auswalzen im Artikel? --Neudabei (Diskussion) 10:03, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Die Umbenennung sollte erwähnt und die Begründung dafür genannt werden, ebenso, was das „Kipppunkte“ im Namen genau bedeutet. --ChickSR (Diskussion) 16:24, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Im Artikel steht: Der Begriff wurde gewählt, weil nach ihrer Ansicht die Überschreitung von Kippelementen im Erdklimasystem drohe und sie der letzten Generation angehörten, die noch in der Lage sei, „den völligen Erdzusammenbruch vielleicht noch aufzuhalten“. Was soll darüberhinaus erwähnt werden? --Neudabei (Diskussion) 21:30, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Es wird aus der Primärquelle nicht ganz klar, was mit „Kipppunkten“ gemeint ist. Klimatisch oder sozial? „Sie sind das Sprungbrett für den sozialen Kipppunkt, den wir diesen Herbst schaffen müssen.“ Dazu wüsste man gerne mehr. Ginge aber nur mit einer Sekundärquelle. --ChickSR (Diskussion) 22:43, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das steht nicht im Artikel. Das steht in der Einleitung. Und wie erwähnt soll die Einleitung den Inhalt des Artikels wiedergeben. --Future-Trunks (Diskussion) 11:39, 30. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Urteile

Inzwischen hat das zweite Oberlandesgericht entschieden, dass das Festkleben auf der Straße eine strafbare Nötigung und auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte darstellen kann. KG, Beschl. v. 16.08.2023 - 3 ORs 46/23 – 161 Ss 61/23.

Darüber hinaus gibt es inzwischen mindestens vier Amtsgerichte (Tiergarten, Frankfurt am Main, Heilbronn, Kempten) die Aktivisten der Letzten Generation zu Haftstrafen verurteilt haben. Deshalb ist die Einleitung in diesem Punkt nicht mehr aktuell. --NoNAja (Diskussion) 22:02, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Habe das Urteil des Landgerichts (Kempten) in der Einleitung erwähnt und den Beschluss des Kammergerichts in den Text aufgenommen. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:31, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten