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Portal Diskussion:Recht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Oktober 2006 um 12:08 Uhr durch Juliana (Diskussion | Beiträge) ([[Päderastie]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Juliana da Costa José in Abschnitt Päderastie
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser; für die Mitarbeiter ist das komplett umgestaltete WikiProjekt Recht gedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
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Diskussionsseite
Auf dieser Diskussionsseite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt. Sie steht auch allgemein für Fragen und Anregungen zu rechtlichen Themen zur Verfügung. Einem ähnlichen Zweck soll nach Vorstellung der Initiatoren auch die Redaktion Recht und Soziales dienen.
Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:
  • Archiv 01 (28. Oktober 2003 bis 7. Mai 2005)
  • Archiv 02 (23. März 2005 bis 22. Mai 2005)
  • Archiv 03 (7. Mai 2005 bis 30. Juli 2005)
  • Archiv 04 (8. Juli 2005 bis 29. August 2005)
  • Archiv 05 (27. August 2005 bis 22. November 2005)
  • Archiv 06 (25. November 2005 bis 16. März 2006)
  • Archiv 07 (16. Marz 2006 bis 19. Juni 2006)


GmbH-Gesetz

Hi, das deutsche Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das österreichische Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung tragen jeweils das deutschlandlastig bzw. österreichlastig-Bapperl. Ich halte das nicht für gerechtfertigt. Immerhing gehts da um ein Gesetz, und das betrifft nun mal ein Land. Da könnte man genausogut den Baustein in den Deutschland oder Österreich-Artikel rein geben. Aus Wikipedia:Österreichlastige Artikel: ... obwohl der Inhalt ebenso für andere - auch: deutschsprachige - Länder von Bedeutung ist... - genau das ist er bei den Gesetzen jeweils nicht. Gibts irgendwelche Bedenken, die Bausteine hier und bei änlichen Fällen auszubauen? --Wirthi 21:17, 20. Jun 2006 (CEST)

Auf keinen Fall. Bloß weg damit! --C.Löser Diskussion 21:19, 20. Jun 2006 (CEST)
Du hast Recht, da sind die Hinweise sinnlos, weil sie eigentlich für Fälle gedacht sind, wo ein allgemeines Thema nur für ein Land allein beleuchtet wird. Ich würde die sang- und klanglos entfernen. -- sebmol ? ! 21:19, 20. Jun 2006 (CEST)
Meine Abneigung gegen die übermäßige Verwendung des Bausteins ist ja allgemein bekannt... --103II 22:54, 20. Jun 2006 (CEST)

... ist momentan der Hauptartikel, vor einigen Tagen wurde sie von Europäische Aktiengesellschaft verschoben. Die Verschiebung halte ich definitiv für Unfug, eine Rückverschiebung allerdings wenig sinnvoll, da das m.E. korrekte Hauptlemma Societas Europaea (momentan Weiterleitung) wäre. Meinungen? --DINO2411 FYI 23:39, 22. Jun 2006 (CEST)

Sah ich genauso. Den Ausdruck "Europäische Gesellschaft" hatte ich noch nie gehört. Gebräuchlich ist Societas Europaea, zur Not noch Europäische Aktiengesellschaft. Europäische Gesellschaft könnte schließlich genausogut die EWIV meinen, die ja auch eine supranationale Gesellschaftsform ist. ABER der Gesetzgeber selbst nennt es "europäische Gesellschaft", vgl. hier. Also wird man es wohl so lassen müssen... --103II 08:45, 23. Jun 2006 (CEST)
Das deutsche Einführungsgesetz verwendet die Bezeichnung Europäische Gesellschaft, ebenso die EG-Verordnung. Die Verschiebung ist also kein Unfug. --Forevermore 21:19, 23. Jun 2006 (CEST)
Relevant ist vorrangig mal, was die Verordnung sagt. Glücklicherweise benutzen aber der deutsche und der österreichische Gesetzgeber den gleichen Namen wie den der Verordnung, der - wie Forevermore schon sagt - Europäische Gesellschaft ist. Daher ist auch das das korrekte Lemma, auch wenn Societas Europaea bzw. Europäische Aktiengesellschaft weit öfter zu hören sind. --Wirthi 21:37, 25. Jun 2006 (CEST)

Änderung der Legislaturperiode

Ich habe mal eine blöde Frage. Also wenn der BTag seine Legislaturperiode verlängert, dann ist klar, dass das erst für den nächsten BTag gilt. Aber wo steht das? Im GG stehts nicht, im BWahlG auch nicht (oder ich war blind) und wo sollte es sonst stehen. Oder ist das einfach nur ungeschrieben? In den Lehrbüchern die ich hier habe stehts auch nicht drinnen. Rätselnd --C.Löser Diskussion

Die durch die Wahlen vermittelte Legitimation des Parlaments zur Repräsentation erstreckt sich nur auf die laufende Wahlperiode, nicht darüber hinaus. Mit einer Verlängerung der Wahlperiode näme der Bundestag eine ihr tatsächlich nicht verliehene Repräsentationsbefugnis in Anspruch, setzte also das repräsentative Prinzip insoweit außer Kraft. Damit aber würde würde dieses Prinzip als Bestandteil des Demokratiegebots in seinem Kernbereich für den über die laufende Wahlperiode hinausreichenden Repräsentationszeitrum gänzlich aufgehoben. Das wäre eine Verletzung des Demokratiegebots in seinem gem. Art. 79 Abs. 3 GG unantastbaren Kernbereich (nach Degenhart, Staatsrecht I, 9. Auflage 1993[!], Ausgangsfall 2 zu § 1, Rn.17).--Berlin-Jurist 22:03, 25. Jun 2006 (CEST)
Ah, besten Dank! --C.Löser Diskussion 08:33, 26. Jun 2006 (CEST)
Wie wär es mit Art.39 GG? Este 10:46, 26. Jun 2006 (CEST)
Art. 39 löst die Frage nicht. Die Verlängerung der Legislaturperiode würde ja gerade dadurch erfolgen, dass Art. 39 geändert wird, und die Frage ist: Könnte man die Neuregelung schon auf den derzeitigen BTag anwenden, oder erst auf einen, der unter der Geltung der Neufassung gewählt wurde. --wau 14:50, 26. Jun 2006 (CEST)
Dito, denn es ging wie gesagt darum, ob irgendwo explizit steht, dass eine Verlängerung erst für die nächste Periode gilt, was wie Berlin-Jurist dargelegt hat nicht der Fall ist. Interessantes Gedankenspiel wärs dann andersherum: denn eine Verkürzung würde ja über die demokratische Legitimation nicht hinusgehen. Aber eine dreijährige Legislaturperiode wird hoffentlich nicht kommen :-) --C.Löser Diskussion 18:46, 26. Jun 2006 (CEST)

Smile, es wäre immerhin ein Instrument zur verkappten Selbstauflösung des Parlaments. An so ein Salto Mortale hat die Verfassung möglicherweis enicht gedacht ;-) --CJB 14:50, 1. Jul 2006 (CEST)

http://de.wikiquote.org Ein wenig juristische Schuetzenhilfe fuer den dort zur Abwahl stehenden Admin Histo waere vielleicht nicht verfehlt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:39, 1. Jul 2006 (CEST)

Verrätst Du uns noch, wo man die Abwahldiskussion findet? (Ist vielleicht wirklich ein interessantes Thema: Histo engagiert sich für eine Reform, die sich vor allem die Wahrung der bei Wikiquote lange vernachlässigten Urheberrechte auf die Fahnen geschrieben hat.) -- Wolfgang Kopp 15:05, 1. Jul 2006 (CEST)

http://de.wikiquote.org/wiki/Wikiquote:Probleme_mit_Administratoren Hintergrundinfos vor allem auf Wikiquote:Reform (ist auf jeder Seite von WQ verlinkt). Gruesse aus Marbella --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:28, 1. Jul 2006 (CEST)

Da der Antrag nicht unmittelbar mit der Wikiquote-Reform und dem Entfernen urheberrechtlich bedenklicher Inhalte zu tun hat, sondern sich auf das persönliche Verhalten als Admin bezieht, halte ich mich aus dieser Wikiquote-Angelegenheit als dort nicht angemeldeter und stimmberechtigter Benutzer raus. -- Wolfgang Kopp 15:55, 1. Jul 2006 (CEST)

Entgelt

Hallo, könnte bitte mal jemand auf Entgelt vorbeischauen, ob die Qualitätssicherung gerechtfertigt ist? Ich finde den Artikel OK, bin dabei aber befangen... --103II 17:51, 3. Jul 2006 (CEST)

Sieht auf den ersten Blick recht kompetent aus. Die Sache mit dem Synallagma war bei mir kein präsentes Wissen, aber Du wirst schon wissen, was Du schreibst. :-) Bringt mich allerdings zum derzeit augenfälligsten Manko: Quellen fehlen. -- Wolfgang Kopp 19:52, 3. Jul 2006 (CEST)
Ja, und ganz exakt war es tatsächlich nicht (Palandt versteht Entgeltlichkeit weiter als Gegenseitigkeit). Das mit den Quellen ist auch insoweit nicht verkehrt ;-) --103II 22:39, 3. Jul 2006 (CEST)

Dieser Artikel müsste mal dringend auf Korrektheit und Aktualität hin überprüft werden. Bei den Führerscheinklassen hab ich schon selbst ein wenig gepfuscht, aber alles andere überlasse ich gern den Experten. Also einfach mal drüberschauen. Danke, MfG --Flo89 disku  Bewerte 16:04, 5. Jul 2006 (CEST)

Hallo liebe Juristen, der Artikel Inhaber müßte dringend mal überarbeitet werden. Gruss, DocMario 23:00, 6. Jul 2006 (CEST)

Recht so? --wau > 02:01, 9. Jul 2006 (CEST)

Minderjährige

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Minderj.C3.A4hrige_Benutzer U.A.w.g. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:54, 10. Jul 2006 (CEST)

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Hier gehts ums BGB, da sollte vielleicht doch jemand was dazu sagen können --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:52, 12. Jul 2006 (CEST)

müsste in einen Kontext gestellt werden. --Tinz 17:22, 13. Jul 2006 (CEST)

Hallo,

irre ich in der Annahme, daß obiger Kategorie-Name irreführend bzw. unsinnig ist? Gibt es dafür nicht einen gebräuchlicheren Sammelbegriff? --Asthma 21:59, 14. Jul 2006 (CEST)

Ich habe auch erst mal gedacht, was ist denn da mit gemeint? Erst nachdem ich die Artikel in dieser Kat sah, wurde mir das klar. Eine Kategorie, die sich nicht von selbst erklärt sollte man löschen. Aber was denn dann? Vielleicht: Kriegsverbrecherprozesse gegen Deutsche? Hier läßt sich trefflich diskutieren. --Pelz 23:16, 14. Jul 2006 (CEST)
Anscheinend war das mit dem "trefflich" dann doch ein bißchen übertrieben. Daher habe ich nun gegen die Kategorie einen Löschantrag gestellt: Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2006/September/18#Kategorie:Kriegsverbrecherprozesse_gegen_den_Nationalsozialismus --Asthma 12:06, 21. Sep 2006 (CEST)

Mordlust

Hallo, könnte sich vielleicht jemand am Artikel Mordlust (zur Zeit Wikipedia:Artikelrampe/Mordlust) beteiligen? Ich habe nicht mehr Informationen, als die im Artikel stehenden, aber in dieser Form scheint das nicht gut genug zu sein. --Gruß, Constructor 21:03, 15. Jul 2006 (CEST)

Icon im Rechtshinweis

Wollen wir diese Änderung? --Bubo 21:54, 16. Jul 2006 (CEST)

Ich vermag keine direkte Veränderung zum Bild von Asio erkennen. Warum sollen wir denn das Bild auswechseln? --Pelz 22:10, 16. Jul 2006 (CEST)

Zunächst als kurzer Hinweis: Ich stelle fest, dass momentan die Links nicht funktionieren. Das betrifft die Verwendung der Vorlage:Zitat de § u.a.. Siehe zuletzt hier und die beiden folgenden Abschnitte. Die Umleitung auf die Paragrafen von juris, die zuletzt über "jurmatix" in der Form "jurbib..." lief, geht nicht. Mal beobachten, ob sich das kurzfristig von alleine löst oder ab man was machen muss. (Soweit ich mich erinnere, müsste inzwischen auch ein direktes Ansprechen der Paragrafen bei juris selbst wieder möglich sein.) --wau > 10:11, 17. Jul 2006 (CEST)

Hi, ich habe den Link auf der Vorlage korrigiert. Jetzt müsste alles wieder funktionieren. --Gruß, Constructor 16:39, 17. Jul 2006 (CEST)
Danke! Ich habe auch noch Vorlage:Zitat Art entsprechend geändert. --wau > 19:26, 17. Jul 2006 (CEST)

Widmung (Staatskirchenrecht)

Der neue Artikel Widmung (Staatskirchenrecht) überzeugt mich weder vom Lemma her noch vom Inhalt. Ich habe das auf der Diskussionsseite begründet und den Inhalt etwas verbessert. Hat jemand etwas dagegen, wenn ich den Inhalt unter Widmung bzw. unter res sacra (das wurde nämlich vermischt) aufteile und dann löschen lasse? --103II 17:05, 20. Jul 2006 (CEST) Habe jetzt aus Widmung (Staatskirchenrecht) eine Weiterleitung auf Recht der öffentlichen Sachen gemacht, die aber wegen des Klammerzusatzes wohl nicht erhaltenswert ist. Kann man den Artikel löschen? Ist das ein Fall für die Schnelllöschung? Ich habe da leider noch keine Erfahrung. Danke für Hilfe, --103II 15:20, 21. Jul 2006 (CEST)

Ich denke, wenn nicht kurzfristig ein Einspruch kommt, kann man es nach Eintragung des Schnelllösch-Bausteins schnelllöschen. --wau > 17:53, 21. Jul 2006 (CEST)

Etwas schwammig? Haid 01:18, 22. Jul 2006 (CEST)

Eine IP legt großen Wert darauf, dass Daschner in der Kategorie Krimineller eingeordnet wird und der Hinweis verschwindet, dass er formell nicht als vorbestraft gilt. Der Artikel Daschner-Prozess behauptet aber, dass er dies nicht sei. Könnte sich ein Experte bitte diese Sache angucken, weil ich mich nicht mit der juristischen Terminologie auskenne. --Kryston 11:50, 26. Jul 2006 (CEST)

Der Hinweis verschwand nicht deshalb, weil er falsch wäre, sondern weil man diesen Punkt ja bei Daschner-Prozess nachlesen kann oder selbst im Bundeszentralregistergesetz herausfinden kann. Die Tatsache, dass er verurteilt wurde, scheint mir wichtiger als die Auswirkungen auf Führungszeugnis und Bundeszentralregister. Es ging lediglich darum zu verhindern, im Artikel über die Person Daschner längere Ausführungen zum BZR-Gesetz lesen zu müssen.130.60.90.181 21:25, 29. Jul 2006 (CEST)

Habs überarbeitet --wau > 18:27, 26. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch Benutzer Diskussion:FritzG#Sie arbeiten willkürlich und unsachlich. Gruß, Fritz @ 20:08, 27. Jul 2006 (CEST)
Ich habe für die Kategorie:Krimineller einen Löschantrag gestellt, weil sie m.E. nicht mit dem NPOV-Gebot vereinbar ist. Um rege Beteiligung an der Diskussion wird gebeten. -- sebmol ? ! 21:14, 27. Jul 2006 (CEST)

Ich könnte dort ein wenig Hilfe gebrauchen. Der Rechtsabschnitt ist dabei wohl Europäische Union#Umsetzung. herzlichen dank. Forrester Bewertung 19:54, 27. Jul 2006 (CEST)

Mietecht II

Hallo, ich habe den Eindruck, dass mein letzter Beitrag zu http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht#Mietrecht etwas untergegangen ist. Deshalb frage ich an dieser Stelle noch einmal. Ich hätte mich gerne erkundigt, ob weiterhin Interesse an einer Überarbeitung der mietrechtlichen Artikel besteht und ob Ihr mit meinem Konzept einverstanden wäret. Ich würde gerne wie bei http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6nheitsreparatur , den ich gerade überarbeitet habe, in den nächsten Monaten alle Artikel rund ums Mietrecht angehen. Ich stelle mir vor, Miete, Mietvertrag und Mietrecht per redirect zusammenzuschalten und zu ein einem Übersichtsartikel auszubauen, von dem aus auf die umfangreicheren Artikel zu Schönheitsreparaturen, Kündigung etc. verlinkt wird. Derzeit findet man leider viele Wiederholungen und Redundanzen in den Artikeln. Sie sind auch selten auf aktuellem Stand, und das Fach befindet sich seit der Mietrechtsreform in rasanter Entwicklung, die dringend nachgetragen werden müßte. Was meint Ihr dazu? Aschmidt 22:11, 29. Jul 2006 (CEST)

Es ist sehr gut, dass Du dich darum kümmerst. Das Problem ist wohl, dass man bei Mietrecht irgendwie immer an die Wohnungsmiete denkt, während Mietvertrag ja viel weiter ist. Vielleicht ist es deshalb tatsächlich am sinnvollsten, das alles in einen Artikel zu packen und dort zu differenzieren, weil wir es sonst nicht auf die Reihe bekommen. Andererseits haben die redirects den Nachteil, dass man bei Links im Text dann nicht exakt dorthin geleitet wird, wo das Wort erklärt wird, sondern immer den größeren Zusammenhang mitgeliefert bekommt. Machen wir eigentlich die neue Terminologie (Miete statt Mietzins usw.) mit? Gut finde ich jedenfalls, den oder die Übersichtsartikel von Spezialfragen zu befreien und stattdessen die Grundlagen herauszuarbeiten. --103II 00:36, 30. Jul 2006 (CEST)
Dann müßte man unterscheiden: a) Miete von Räumen und Grundstücken; b) Miete von anderen Sachen. -- Unter "Übersichtsartikel" stelle ich mir vor, daß man Zusammenhänge schon dort herstellt, aber die Einzelheiten sollten ausgelagert sein, wie zB die Schönheitsreparaturen. -- Es sollte "Miete" heißen, denn das Gesetz verwendet den Begriff "Mietzins" nicht mehr. -- Man könnte unter Miete erklären, was das ist (Entgelt für die Gebrauchsüberlassung als Hauptpflicht des Mieters) und wie sich die Miete zusammensetzt (Mietstruktur = Nettomiete plus Nebenkosten). Dort aber keine Ausführungen zum Mietvertrag selbst oder zum Mietrecht als Teil des Besonderen Schuldrechts. Ich weiß auch noch nicht, wie man das gliedern könnte, denn das alles macht nur Sinn, wenn man den Stoff neu strukturiert. Aschmidt 01:12, 30. Jul 2006 (CEST)

wurde jetzt gelöscht. Begründung: „Unsinniges Klammerlemma“. Die Kategorie ist noch gefüllt und in das System eingeordnet. Hier vertritt der löschende Admin die Auffassung, jemand solle die Kategorie:Jurist einrichten und einen Bot die Links umbiegen lassen. Es gibt noch diverse „Klammerlemmata“, beispielsweise als direkte Unterkategorien von Kategorie:Recht die Kategorie:Beruf (Rechtspflege) und die Kategorie:Recht (Sonstiges), die m. E. jetzt auch potentielle Löschkandidaten sind. Mein Hinweis auf die die Neuordnung der Rechtskategorien begleitende umfassende Diskussion hat nichts genützt. Hier drohen weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. --Bubo 12:04, 30. Jul 2006 (CEST)

Haben wir wirklich wochenlang konzentriert und sachlich - was ja bei WP nicht unbedingt üblich ist, in diesem Portal aber doch meist gelingt - über das Kategoriensystem diskutiert, damit jetzt ein fachfremder Admin das Erreichte via Abarbeitung der Löschkandidaten über den Haufen wirft? Die Distanz zu manchen Ereignissen kann gar nicht groß genug sein.
Ich hoffe, Ihr findet einen Weg, den Schaden, den dieser Unsinn anrichtet, zu begrenzen. Beste Grüße Stechlin 12:39, 30. Jul 2006 (CEST)
Wikipedia:Wiederherstellungswünsche? -- Wolfgang Kopp 14:18, 30. Jul 2006 (CEST)
ja bitte. in anderen bereichen (neuseeland) werden gerade unzählige klammerlemmata zwecks vereinheitlichung neu eingerichtet. "unsinniges klammerlemma" klingt mir deshalb nach voreiligem alleingang.--poupou l'quourouce Review? 14:31, 30. Jul 2006 (CEST)
(BK) Schon, aber dann sollte jemand vorher den Löschadmin ansprechen. Mir geht es auch um die grundsätzliche Frage, wie solche Fälle künftig verhindert werden können. Auf Argumente wurde in der Löschdiskussion kaum eingegangen und die Löschbegründung lässt auch nicht erkennen, dass nicht nur die eigene Meinung ausschlaggebend war. --Bubo 14:37, 30. Jul 2006 (CEST)
Auch, wenn man mich als Kätzer hinstellen wird, halte ich diesen Klammerzusatz nicht für sehr sinnvoll. Man sollte sich m.E. analog an die Richtlinien für Artikel mit Klammerzusätzen halten. Anders würde es aussehen, wenn wir die Kategorie:Beruf (Rechtspflege) in Kategorie:Jurist (Beruf) umbenennen würde – dann hätte der Klammerzusatz seine Berechtigung.
Die ersatzlose Löschung geht aber gar nicht, siehe auch Benutzer Diskussion:Uwe Gille#Kategorie:Jurist (Biografie). Ich habe die Kategorie daher vorerst wiederhergestellt. -- kh80 •?!• 16:55, 1. Aug 2006 (CEST)
Die Kategorie:Beruf (Rechtspflege) ist weiter gefasst und enthält vom Gerichtsvollzieher bis zum Rentenberater auch Berufe, die nicht von Juristen ausgeübt werden. In erster Linie sollte ein Kategorienname möglichst eindeutig anzeigen, für welche Artikel die Kategorie gedacht ist. Die heute von Stechlin weiter unten gegen eine Kategorie:Jurist vorgetragenen Bedenken teile ich daher. --Bubo 19:47, 1. Aug 2006 (CEST)

Ich hatte die Kat. entsprechend der LD gelöscht, weil sie gegen die üblichen Konventionen verstößt und die Kategorie:Jurist frei ist und dies der üblichen Biografieeinordnung entspricht. Benutzer:Kh80 hat sie, eigenmächtig entgegen allen Regeln wiederhergestellt (angeblich, weil sonst zahlreiche Einträge verwaist sind). Ich wollte allerdings WP:WW abwarten ehe ich tabula rasa mache. Könnten die Herren (und Damen) hier mit der Umbennung der Kategorie leben? In diesem Falle würde ich die Schnelllöschung nicht vollziehen, sondern einen Bot beauftragen die Umbenennung vorzunehmen. Gruß --Uwe G. ¿⇔? 17:52, 1. Aug 2006 (CEST)

Nein, ich kann mit der Umbenennung nicht leben, weil ich erstens in der Pionierphase der juristischen Kategorien eben diese Kategorie:Jurist für jur. Biographien einmal angelegt hatte und die Erfahrung war, dass sie nicht verstanden, sondern als Ablage für alle möglichen Themen, insbesondere für juristische Berufe verwendet wurde, und zweitens die Kategorienbezeichnungen von fachkundigen Mitarbeitern dieses Portals in langer Kleinarbeit, ander ich wenigstens geringen Anteil hatte, erörtert wurden. Änderungen sollten daher hier im Portal und nicht im Rahmen einer Löschdiskussion diskutiert werden.
Nachdem ich aber bereits meine Beiträge auf einer unerbetenen Exzellenzdiskussion verspotten oder von Nichtberufenen unter Bruch meines Urheberrechts nach irgendwo kopiert sehen durfte, bin ich so gut nicht mehr hier, so dass ich die von Dir angekündigte tabula rasa nur als Wikipedia-typisches Abschiedswerk betrachten werde. Stechlin 19:00, 1. Aug 2006 (CEST)
Immer langsam mit den Pferden und nicht gleich schmollen. Was spricht gegen die einfache Variante? Dass immer Artikel von Anfängern falsch (oder gar nicht) kategorisiert werden ist ein fadenscheiniges Argument. Auch Kategorien wollen gepflegt sein. Eine ordentliche Beschreibung auf der Kategorieseite tut ein übriges. Ich habe eben keine Maßnahmen eingeleitet, weil wenn es zwingende Gründe gibt, auch diese Form akzeptieren würde. Vielleicht schaut ihr mal über den Tellerrand auf andere Berufe. Es gibt weder eine Kategorie:Wissenschaftler (Biografie) (obwohl hier sicher eher zu Falscheinträgen kommen könnte, noch Kategorie:Philosoph (Biografie), Kategorie:Mediziner (Biografie), Kategorie:Politiker (Biografie) ... Ich bin bis Sonntag im Urlaub, vorher kann ich mich nicht drum kümmern. Die einfache Wiederherstellung ohne WW war übrigens ein klarer Verstoß gegen die Regularien, aber Juristen kennen wohl keine Regeln. --Uwe G. ¿⇔? 20:07, 1. Aug 2006 (CEST)
Offensichtlich wieder einen Autor vom Fach vergrault. Volle Punktzahl. --DINO2411 FYI 20:34, 1. Aug 2006 (CEST)
Offenbahr sind alle Verweise schon auf Kategorie:Jurist umgebogen, so dass ich das als erledigt betrachte. Wenn davon das Seelenheil von Stechlin abhing, tut er mir leid, es werden aber wohl eher andere Dinge gewesen sein. --Uwe G. ¿⇔? 20:41, 1. Aug 2006 (CEST)
Damit ist der Grund, warum ich die Kategorie wiederhergestellt habe, entfallen. Die Diskussion sollte auf WP:WW fortgesetzt werden. -- kh80 •?!• 21:24, 1. Aug 2006 (CEST)

Angesichts der Art und Weise, wie hier von Fachfremden in die im Fachbereich Recht nach langer Diskussion festgelegte Kategorisierung eingegriffen wurde (Die Abqualifizierung der danach bestehenden Fassung als "unsinnig" in der Löschbegründung entspricht im Übrigen nicht dem hier gepflegten Umgangston), bin ich nicht bereit, in gleicher Weise wie bisher bei der Pflege der Kategorien mitzuwirken und die gebotene Aktualisierung der Kategorienübersicht vorzunehmen. --wau > 10:26, 2. Aug 2006 (CEST)

Die Löschung war in der Tat nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass eine IP durch einen Antrag in wenigen Sekunden zerstört, was viele sehr engagierte Benutzer in wochenlanger Diskussion aufgebaut haben. Gerade in den Löschanträgen muss ich immer mehr feststellen, wie freimütig fachfremde Benutzer über Dinge diskutieren, von denen sie nicht ausreichend Ahnung haben. Was unternehmen wir also, um künftig solche Unglücke zu vermeiden? Ich schlage vor:

  1. in jeder Löschdiskussion ausdrücklich und bestimmt darauf hinweisen, dass es sich um einen Beschluss der Benutzer dieses Projekts handelt, der nicht auf diese Weise ausgehebelt werden darf
  2. sofort hier auf der Diskussionsseite Alarm schlagen
  3. alle hier Tätigen in der Löschdiskussion protestieren
  4. "und aus Prinzip" die Wiederherstellung durchsetzen, falls die Löschung nicht verhindert werden konnte.

Ich kann alle nur bitten: lasst Euch durch solche Geschehnisse nicht von Eurer hervorragenden Arbeit hier abschrecken. Es ist enorm wichtig, dass es Leute gibt, die in den sensiblen Rechtsartikeln für fundierte Informationen sorgen. --103II 14:24, 2. Aug 2006 (CEST)

Für Kategorienfragen, wurde letzte Woche das WikiProjekt Kategorien geschaffen, dass sich auch mit Löschanträgen beschäftigen soll. Dabei ist ein Grundsatz, dass in Kategorien, die von den Fachbereichen betreut werden, nur in Ausnahmefällen eingegriffen wird und dass auf jeden Fall der Fachbereich zu kontaktieren ist (notfalls von den Projektmitarbeitern, wenn der Antragsteller es nicht selber tut), sollte ein entsprechender Lösch-, Umbenennungs- oder Zusammenführungsvorschlag eintreffen. Ich denke, dass dieses System sehr hilfreich für die kontinuierliche Wartung der Kategorien sein wird. Mehr zum Konzept des Projekts gibt es hier. -- sebmol ? ! 14:31, 2. Aug 2006 (CEST)
Ah, das ist ein guter Ansatz, der hier leider noch nicht gegriffen hat. Deshalb bitte hier die Wiederherstellung unterstützen. Danke! --103II 14:49, 2. Aug 2006 (CEST)
Ja, wir kamen da wohl ein paar Tage zu spät. Allerdings hab ich auch schon nach der ursprünglichen Diskussion gesucht, wo besprochen wurde, warum diese Kategorie so heißen sollte. Hast du da was? -- sebmol ? ! 14:54, 2. Aug 2006 (CEST)
Aber bitte gern! Das hatte Bubo bereits oben als "umfassende Diskussion" verlinkt. Hier nochmal: Kategorie_Diskussion:Recht/Archiv_2 --wau > 15:41, 2. Aug 2006 (CEST)
Vielen Dank. Vielleicht wäre ja Kategorie:Jurist (Person) verständlicher? Mir war nämlich auf den ersten zwei Blicken nicht klar, was sich hinter Kategorie:Jurist (Biographie) verbergen sollte. Wie ihr auf "Biographie" gekommen seid, konnte ich nicht nachvollziehen -- sebmol ? ! 15:46, 2. Aug 2006 (CEST)
Mehr oder minder hat sich die Bezeichnung wohl historisch ergeben, weil ich vor der Neuordnung der Kategorien aufgrund der von Benutzer:Waugsberg verlinkten Diskussion die Kategorie:Jurist "erfunden" und hatte und auf der Kategorienseite schrieb, dass hier nur biographische Artikel eingestellt werden sollten. Mir wäre bei Kategorie:Jurist (Person) die Gefahr immer noch zu groß, dass jemand hier den Artikel Rechtsanwalt einstellt, weil ein Anwalt schließlich eine Person ist und eine Rechtsanwaltsgesellschaft immerhin noch eine juristische Person. Stechlin 18:10, 2. Aug 2006 (CEST)
Wäre die Bezeichnung "Juristenbiographie" oder "bedeutende Juristen" OK? Dann hätten wir ohne die Klammer schon weniger Leute gegen uns... --103II 18:15, 2. Aug 2006 (CEST)
Angesichts des rüpelhaften Stils, den der löschende Admin hier pflegt, sehe ich überhaupt nicht ein, weshalb wir uns gegenüber der Inkompetenz auf eine Kompromißsuche begeben sollen. "Juristenbiographie" ist inhaltlich nicht zu beanstanden, mutet meines Erachtens sprachlich jedoch etwas befremdlich an. "Bedeutende Juristen" halte ich für verfehlt, weil auch ein unbedeutender Jurist ggf. enzyklopädische Relevanz haben kann und der ihm gewidmete Artikel dann streng genommen nicht mehr adäquat kategorisiert werden könnte. -- Stechlin 20:06, 2. Aug 2006 (CEST)

Der Antrag auf Wiederherstellung wurde inzwischen von Benutzer:Hansele "archiviert", die Kategorie gehört wohl endgültig der Vergessenheit an. Ich bedanke mich für die - wenn auch vergeblichen - Bemühungen, ein konsistentes Kategoriensystem zu erhalten und begebe mich wieder ins Exil. Gruß Stechlin 07:30, 8. Aug 2006 (CEST)

Danke, dass Du Dein (vorübergehendes) "Exil" verlassen hattest. Schöner wäre es natürlich gewesen, Deinen Einsatz "sofort vor Ort" zu haben. Ich und viele andere (!) müssen inzwischen feststellen, dass sich vor allem die zurückziehen, die inhaltlich wesentliches beitragen können. Das auf dieser Seite verhandelte Problem scheint selbst für Gutwillige nachrangig zu sein. Mit Blick auf "das große Ganze" ist es das vielleicht sogar. Ein konsistentes Kategoriensystem zu erhalten, lohnt mancher Anstrengung. Wie es damit hier konkret weiter gehen soll, kann ich noch nicht erkennen. Leider ist auch die grundsätzliche Frage, wie künftig auf gut gemeinte, von Sachkenntnis allerdings ungetrübte, "Struktureingriffe" reagiert werden kann, unbeantwortet. --Bubo 22:21, 8. Aug 2006 (CEST)

Frage an die Fachleute:

Ist es legal, ein Werk (z.B. ein Coverbild oder ein Lied) so zu verfremden, dass die Assoziation zum Original erhalten bleibt (z.B. als Parodie). Wo ist die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem?

Ich würde mich über eine Antwort an dieser Stelle oder in der Diskussion:Deutsches Urheberrecht sehr freuen. Gruß! --213.39.152.191 21:58, 3. Aug 2006 (CEST)

Das kann dir niemand mit letzter Gewissheit sagen. Die großen Leitentscheidungen deutscher Gerichte zum Thema sind uneinheitlich. Wenn du in dem Bereich was machen willst, solltest du dir „Alcolix“ (PDF) und „Mattscheibe“ ansehen. Die beiden Entscheidungen zeigen die Bandbreite auf, wie geurteilt werden kann. --h-stt !? 22:40, 3. Aug 2006 (CEST)
Auch auf die Gefahr hin, dafür gesperrt zu werden: Der richtige Ort zum Stellen von Fragen, die nicht direkt mit dem Projekt Wikipedia zu tun haben, ist WP:AU. --Asthma 23:28, 3. Aug 2006 (CEST)


Herzlichen Dank, die Infos haben mir sehr weitergeholfen. Ich entnehme daraus, dass die Distanz zum Hauptwerk und die eigene nicht deckungsgleiche Zielsetzung von größerem Belang sind, als die Übernahme gewisser charakteristischer Atribute. Ich bin beeindruckt über die schnelle und qualifizierte Antwort. Vielen Dank auch für den Link zur Auskunftseite. Aber ich schätze, Ihr topt diese! :-)))) Herzliche Grüße! --213.39.193.203 19:29, 4. Aug 2006 (CEST)

Kategorienstruktur

Unter Wikipedia:Kategorien/Recht gibt es einen Kategorienbaum für den Bereich Recht, der aber nicht aktuell zu sein scheint (darin gibt es zum Beispiel die Kategorie Jurist, die ja wohl von diesem Portal abgeschafft wurde). Könnte man die Übersicht vielleicht durch die eigentlich vorgesehene Struktur ersetzen? -- sebmol ? ! 22:49, 3. Aug 2006 (CEST)

Was Du da ausgegraben hast (Wikipedia:Kategorien/Recht), war der Stand ca. vom November 2005 vor Beginn der Neuordnung, enthält zwar viele Kategorien, ist aber völlig überholt. Weitgehend auf dem Stand der Neuordnung ist die unter Wikipedia:WikiProjekt Recht verlinkte Übersicht: Wikipedia:Kategorien/Recht_(Übersicht), wenn auch einige Änderungen seit März 2006 noch nicht berücksichtigt sind. Allerdings sind dort nur die oberen Gliederungsebenen enthalten. Ein Aktualisieren ist natürlich geboten, ich hatte mich vor kurzem wegen der unerfreulichen Löschung geweigert, das zu machen, vielleicht halte ich aber nicht lange Wort. Es geistern da noch mehrere alte Aufstellungen unterhalb von "Wikipedia:Kategorien/Recht" herum, die einmal aufgeräumt gehören (zumindest mit einem Warnhinweis versehen, dass sie veraltet sind; vor einem Löschen wäre zu prüfen, ob sie in der Diskussion verlinkt sind und dann die Verständlichkeit der Diskussion leidet), damit sich niemand versehentlich daran orientiert. Auf Dauer gehört natürlich eine aktuelle Fassung der Übersicht auf Wikiprojekt Recht verlinkt, möglicherweise auch zusätzlich eine noch tiefer aufgegliederte, allerdings veraltet so etwas immer wieder ziemlich bald teilweise. --wau > 02:12, 4. Aug 2006 (CEST)
Wikipedia:Kategorien/Recht_(Übersicht) habe ich teilweise aktualisiert (Stand 4.8./5.8.2006). Es fehlt noch die Aktualisierung der Kategorien "Öffentliches Recht" und "Völkerrecht" mit Unterkategorien. --wau > 12:19, 5. Aug 2006 (CEST)
Ich habe übrigens auf Wikipedia:Kategorien den Link auf diese aktualisierte Übersicht verbogen. -- sebmol ? ! 12:27, 5. Aug 2006 (CEST)
Das "Völkerrecht" ist auch aktualisiert. Vor der Aktualisierung des Öffentlichen Rechts graust einem, wenn man einem Blick darauf wirft, was da nach der früheren vollständigen Übersicht alles dranhing (und an der Struktur hat sich möglicherweise nichts Grundsätzliches geändert). --wau > 18:28, 7. Aug 2006 (CEST)

Bezeichnung amerikanischer Fälle

Da diese Frage immer wieder aufgeworfen wird, möchte ich die sachkundigen Mitarbeiter des Portals Recht mal um Ihre Meinung bitten. Fälle vor amerikanischen Gerichten folgen im Allgemeinem dem Muster Partei I v. Partei II, wobei das v. die Abkürzung vom lateinischen versus, also gegen ist. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie diese Fälle als Lemma in der deutschen Wikipedia stehen sollen. Mögliche Varianten sind hierbei unter anderem:

  • Partei I v. Partei II
  • Partei I vs. Partei II
  • Partei I versus Partei II
  • Partei I gegen Partei II

Es gibt nun relativ gute Argumente sowohl für als auch gegen die Übersetzung des v. Befürworter argumentieren, dass Fallnamen keine Fachtermini oder Eigennamen sind, daher also auch übersetzt werden sollten. Dabei spielt auch eine Rolle, dass das v. im Deutschen meist als Abkürzung für von angesehen wird. Aus dem Fall Marbury v. Madison würde dann recht schnell ein Marbury von Madison, was keinen Sinn ergibt. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Bezeichnung mit gegen geläufiger, und damit auch von Laien, was amerikanisches Recht angeht, verständlich sind.

Gegen die Übersetzung spricht, dass insbesondere die bedeutendsten Fallbezeichnungen inzwischen als Eigennamen gehandhabt werden und auch so in der Fachliteratur benannt werden. Als Beispiele sind hier Marbury v. Madison, Brown v. Board of Education und Roe v. Wade zu nennen, die auch außerhalb der Vereinigten Staaten bekannt sind. Nach den Namenskonventionen der Wikipedia sollen Artikel unter dem geläufigsten Begriff zu finden sein, also in diesem Fall die unübersetzte Fallbezeichnung. Eigentlich würde hier auch ein Google-Test helfen, allerdings sind diese Fälle absolut betrachtet im deutschen Raum relativ ungeläufig, womit nicht sonderlich hilfreiche Pagehitsverhältnisse wie 125 zu 38 gefunden werden. Schließlich ist eine Übersetzung nicht sehr förderlich, weil für Laien die Suche nach weiterführenden Informationen erschwert wird.

Im Interesse der Fairness sei noch gesagt, dass ich mich selbs gegen die Übersetzung ausspreche und dies auch in den von mir geschriebenen Artikeln Marbury v. Madison, Dred Scott v. Sandford und Miranda v. Arizona so gehandhabt habe. -- sebmol ? ! 15:15, 7. Aug 2006 (CEST)

Es mangelt mir an Kompetenz, dies objektiv zu bewerten und zu begründen, aber falls das hier zu einer Abstimmung wird: ich bin wie sebmol gegen eine Übersetzung. Ich bin generell dafür, in einer Fremd- oder Fachsprache geläufige Ausdrücke nicht zu übersetzen. Wendungen wie Automatische Speicherbereinigung (garbage collection) oder Rückruffunktion (callback) sind mir schon länger ein Dorn im Auge. Das ganze ist aber wohl Geschmackssache ... --Wirthi ÆÐÞ 15:24, 7. Aug 2006 (CEST)
  • ebenfalls für partei I v partei II, da das die gebräuchliche bezeichnung ist. zudem wird das "v" meines wissens im englischen als "and" gesprochen, so dass eine übersetzung mit "gegen" letztlich auch verkehrt ist.--poupou l'quourouce Review? 15:40, 7. Aug 2006 (CEST) Für Juristen ist das ja auch gebräuchlich, aber ist das hier auch maßgeblich? --CJB 17:54, 8. Aug 2006 (CEST)
    In meiner fünfjährigen Erfahrung dort wird es meist nur als "v." ausgesprochen, also änhlich dem deutschen "wie". -- sebmol ? ! 15:42, 7. Aug 2006 (CEST)
    also ich kenn's nur als "versus" --Wirthi ÆÐÞ 15:49, 7. Aug 2006 (CEST)
  • Abkürzungen sollte man nur verwenden, wenn sie dem Leserkreis verständlich sind (s. zB AbkürzVerz bei Pal., BGB, 65. Aufl.). Das gilt umso mehr, wenn Wissen sprachübergreifend vermittelt wird. Selbst da, wo gewisse Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind, sind nicht umbedingt auch in der betreffenden Sprache benutzte Abkürzungen bekannt, zumal so spezielle Dinge wie hier das lateinische versus im Englichen. Genauso, wie ich immer dafür bin, in der deutschen Wikipedia möglichst wenige Abkürzungen zu verwenden, um die Verständlichkeit für Fremdsprachler, die hier vorbeischauen, zu erhöhen, sollte man umgekehrt auch Fremdsprachliches nicht abkürzen. Also bin ich für "Marbury versus Madison" im Artikellemma, das werden auch Englischsprachige richtig verstehen und ist nahe an den Gepflogenheiten im englischen Sprachraum, während ihnen "Marbury gegen Madison" Probleme bereiten könnte. Zusätzlich kann man die Verständlichkeit für deutschsprachige Leser dann noch dadurch herstellen, dass im Artikeltext zu Beginn die Fassung "Marbury gegen Madison" gebracht wird. --wau > 18:15, 7. Aug 2006 (CEST)
  • im wesentlichen Stimme ich den Argumenten von meinem Vorredner zu, komme aber zu einem anderen Ergebnis: Lemmata sollten im Format X gegen Y geschrieben werden. Gründe: Lateinische Wörter für so was Einfaches wie "gegen" in einem Lemma sind unnütze Verschnörkelungen. Gleiches gilt für ihre (wohlgemerkt uneinheitliche!) Abkurzungen. Über diese Abkürzungen hinaus sind ja ferner üblich: X ./. Y sowie X / Y etc. pp. Da eine Reihe von exzellenten Artikeln nicht einmal Abkürzungen wie GG = Grundgesetz zulassen, sollten wir auf eine gewisse Konsistenz achten und zwar dahin gehend, dass je exotischer das Thema ist desto sparsamer die Abkürzungen verwendet werden sollten. Ein Lemma sollte selbsterklärend und eineindeutig sein. Gegen die ersten 3 Schreibungen spricht ferner:
  1. Es haben schon Leser zurecht moniert, wer dieser Marbury von Madison ist!?! Hier sei auf Verständlichkeit und Oma-Kompatibilität verwiesen
  2. Ein Terminus technicus oder eine unübersetzbare Fachbezeichnung liegt nicht vor: versus, et. al. und ähnliche sind einfachste letienische Alltagswörter, mehr nicht - was haben sie in einem deutschsprachigen Lemma verloren, wenn sie nicht slebst erklärt werden? Auch ist Hinweis auf gequälte Übersetzungen wie bei garbage collection Fehl am Platz.
  3. Schon gar nicht handelt es sich um Eigennamen (wie oft von Befürwortern gemeint), in Marbury v. Madison sind freilich zwei Namen enthalten, nämlich Marbury sowie Madison, hingegen ist versus kein Name/Namensbestandteil (es sei denn wir kehren zu der unschmeichelhaften Anekdote mit Marbury von Madison ;-)
  4. schließlich sind Lemmata in Klartext kein Produkt von deutschem Nationalismus (wie das in anderen Diskussionen gelegentlich zwischen den Zeilen klingt), da US Diplomaten, die die Geschite ihres Landes vorstellen und ebenfalls die o.a. vierte Variante benutzen, frei davon sein dürften [1]

Ich bin mir bewusst, dass in professionellen Kreisen X v. Y geschrieben wird, aber wie schreiben nicht für Juristen, sondern über Juristisches. --CJB 17:54, 8. Aug 2006 (CEST)

Gut, mit X gegen Y bin ich auch einverstanden. --wau > 21:15, 10. Aug 2006 (CEST)
Schließe mich an. Diese Version besteht auch den Opa-Test. --Bubo 22:52, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich bin gegen "gegen", das ist auch im deutschen Sprachgebrauch unüblich. "Versus" ist viel üblicher.. --Alkibiades 23:04, 10. Aug 2006 (CEST)
Im deutschen Gerichtsalltag ist ein „versus“ weitgehend unbekannt. --Bubo 23:26, 10. Aug 2006 (CEST)
Schon klar, aber es geht hier um amerikanische Urteile und die werden auch im deutschen Sprachgebrauch nicht "gegen" genannt. (siehe im übrigen auch Marbury_v._Madison#Deutschsprachige_Werke) --Alkibiades 23:30, 10. Aug 2006 (CEST)
Schon klar, aber doch: "Frau Kollegin, in der Sache Müller gegen Schmidt würde ich mir wünschen, wie die Amis bei Miller gegen Smith entscheiden zu können." Bei dem (wohl eher selten vorkommenden) Zitat einer US-Entscheidung in einem deutschen Urteil dürfte "Miller v. Smith" ebenfalls kaum vorkommen. --Bubo 20:26, 11. Aug 2006 (CEST)
Schon klar, Juristen..., aber darunter ist keine einzige Ezyklopädie. Und es würde auch keiner einfallen ,-) CJB 23:46, 10. Aug 2006 (CEST)

"Schon gar nicht handelt es sich um Eigennamen (wie oft von Befürwortern gemeint)" - dem möchte ich widersprechen: "Marbury v. Madison" ist der gebräuchliche Eigenname (bitte mal dort nachlesen, das bezieht sich nicht nur auf Personen) des so bezeichneten Falles. Ich würde nur in dem Fall von solchen Eigennamen abraten, wenn davon ausgegangen werden kann, daß ein Benutzer nach dem Artikel unter einem anderen Lemma suchen würde - ich würde es nicht (und bin auch kein Jurist). Ich warne auch davor, sozusagen eine "Systematik für Dummies" in Wikipedia einzuführen, die in keinster Weise dem Gebrauch in der realen Welt entspricht - Theoriefindung findet sich auch in der systematischen Eindeutschung fremdsprachlicher Lemmata. --Asthma 23:08, 10. Aug 2006 (CEST) - Schmunzel, hier outen sich die Laien durch zuviel Fachjargon ;-) Ein Fall/Urteil hat keinen Namen, sondern ein Rubrum. In einem Rubrum ist in der Praxis der realen Welt alles bis auf die Namen (wie Marbury, Madison) zu übersetzen - du ziehst aus deinem Argument den falschen Schluss. --CJB 23:17, 10. Aug 2006 (CEST)

Erwischt. Allerdings sehe ich nirgendwo, daß ein Rubrum stets zu "übersetzen" wäre. Hast du dafür irgendwelche Quellen? --Asthma 23:49, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich nahm nur dein Argument mit der realen Praxis: Wenn z.B. ein Urteil woanders geltend gemacht werden soll, muss man es ja übersetzen und da übersetzt man wirklich alles, selbst die Siegel o.ä. Wenn deutsche Richter Marbury ./. Madison schrieben würde man es trotzdem übersetzen als ob da gegen geschrieben stünde. Und das Rubrum ist wohlgemerkt sehr wichtig, weil es den Geltungbereich der Entscheidung festlegt (inter partes). Ich mach bald eine Juravorlesung =) --CJB 23:59, 10. Aug 2006 (CEST)
Mit der realen Praxis meine ich den allgemeinen Sprachgebrauch (nicht allein die juristische Praxis), der in allen Fragen im Zweifel oberste Richtschnur zu sein hat, s. Wikipedia:Namenskonventionen --Asthma 00:03, 11. Aug 2006 (CEST)
Hihi, du gibst nicht auf mit den selbstreferenziellen Argumenten, was? Auch das funktioniert nicht: Im Allgemeinen spricht man nicht Latein. Wollen wir dann über die spannende Bedeutung von et al. im Rubrum sprechen? --CJB 00:09, 11. Aug 2006 (CEST)
Du verstehst mein Argument falsch. Es ist nicht selbstreferenziell. Meine Frage: Wenn man über diesen bestimmten Fall schreibt, ist dann "Marbury v. Madison" die gebräuchliche Bezeichnung, ja oder nein? --Asthma 00:11, 11. Aug 2006 (CEST)
Es kommt drauf an: In einer juristischen Fachzeitschrift ist das gleich, da kann man beides nehmen. In einer Enzyklöpädie nur das eine. --CJB 00:15, 11. Aug 2006 (CEST)
Jetzt bist du selbstreferenziell: Wir können uns für den allgemeinen Sprachgebrauch sicher nicht auf uns selbst in unserer allgemeinen Eigenschaft als Enzyklopädie beziehen. Für eine Mehrheit des Gebrauches in der von dir bevorzugten Art in Enzyklopädien hätte ich hingegen einen Beleg. --Asthma 00:24, 11. Aug 2006 (CEST)
Ich meine nicht Wikipedia, sondern eine gedruckte Enzyklopädie... Wie auch immer, als Credo verbleibt: Kein Name und keine Erhebung über die Sprachgewohnhieten der Deutschen. Daher nehmen wir die gewichtigsten Kriterien: Oma-Test. --CJB 00:48, 11. Aug 2006 (CEST)
Verstehe ich nicht. Es ist ein Name und der allgemeine Sprachgebrauch ließe sich ja im Zweifelsfall über simple Google-Tests zumindest annäherungsweise erschließen. --Asthma 00:56, 11. Aug 2006 (CEST)
Der simple Google-Test ([2] nur Seiten auf Deutsch) ergibt übrigens, dass "v." wohl am häufigsten ist. "Gegen" ist auch gar nicht so selten. Ausgeschrieben "versus" dagegen schon. Auch unsere unheimliche Konkurrenz vom finanxl.de nimmt das "v.". Im übrigen stimme ich Asthma zu, dass es ein Name ist; zwar kein offizieller, aber einer, der durch Sprachgebrauch entstanden ist.--Alkibiades 09:25, 11. Aug 2006 (CEST)

Ich bleibe dabei: Ein Rubrum ist kein Name, ein Rubrum enthält Namen. Und Google ist nicht oma-tauglich. --CJB 09:39, 11. Aug 2006 (CEST)

ich weiß gar nicht, wieso du so auf dem Rubrum rumhackst. Das Rubrum lautet hier: "William Marbury versus James Madison, Secretary of State of the United States". Keiner will das als Lemma nehmen. --Alkibiades 09:52, 11. Aug 2006 (CEST) - Als Jurist kannst du dir diese Frage selbst beantworten und locker merken, dass aus dem Argument kein Honig zu saugen ist: Es gibt volles Rubrum und Kurzrubrum. Beide ein Rubrum. Beide enthalten Namen. Und sind keine. ;-) --CJB 10:00, 11. Aug 2006 (CEST)
Damit unterstellst du aber, dass die Amis ebenfalls die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzrubrum kennen. ich meine auch nur, dass die Frage nach dem Rubrum irrelevant ist. --Alkibiades 10:19, 11. Aug 2006 (CEST)
Und ich unterstelle es zurecht. Aber wir sollten einfach die Argumente auf uns wirken lassen, es wurde genug gesagt ich hatte lediglich das mit dem "Eigennamen" kommentiert und dass sich der Argumentationsführer 2x verzettelte, reicht. --CJB 10:52, 11. Aug 2006 (CEST)
Ich glaube nicht, mich wesentlich verzettelt zu haben. Im Raum steht die unbegründete Behauptung, die Bezeichnungen von Fällen bzw. Urteilen seien keine Namen oder Eigennamen, sowie der Hinweis auf die tatsächliche Häufigkeit in der Verwendung der verschiedenen Bezeichnungen. --Asthma 13:41, 11. Aug 2006 (CEST)

Also, ich würde mich ja ganz dumm stellen und in ein beliebiges deutsches Gericht gehen und abwarten, bis die Parteien zu irgendeinem Rechtsteit in den Saal gerufen werden. Und was hört man da -in Deutschland? "In dem Rechtstreit x gegen Y werden die Beteiligten gebeten den Saal zu betreten." Gegen ist im Deutschen also alles andere als unüblich, dürfte sogar Oma wegen Babara Salisch bekannt sein. Das Wort "gegen" taucht daneben in jedem einleitendem Schriftsatz auf, dazu im Rubrum jedes Urteiles. Es ist bei uns nur unüblich in der Fachliteratur nach den Parteien zu zitieren. Ich habe insgesamt keine Bedenken das Urteil "Marbury gegen Madison" zu nennen, mit Redirect von "Marbury v. Madison" und (da versus auch vs. abgekürzt wird "Marbury vs. Madison". --Kriddl 15:39, 18. Aug 2006 (CEST)

Credo

Die bisherige Diskussion zeigt, dass kein Konsens für Artikel herrscht, bei den als Lemma das Rubrum einer Entscheidung gewählt wird. Da Befürworter und Gegner eines jeden Vorschlags andere Argumente für maßgeblich halten und dennoch alle kumulativ zutreffend sind, und da alle Vorschläge WP-regelkonform sind, schlage ich vor, uns darauf zu einigen, einmal angelegte Lemmata nicht zu verändern. Andernfalls würde man dauernd Zulässiges in Zulässiges reverten und das braucht keiner. Einverstanden? --CJB 21:44, 14. Sep 2006 (CEST)

Ja, das macht Sinn. --103II 23:23, 14. Sep 2006 (CEST)
... wenn neue Lemmata mit "gegen" angelegt werden. --Bubo 23:27, 14. Sep 2006 (CEST)
Wäre auch der Meinung von Bubo: Für künftige Fälle "gegen"! --wau > 00:58, 16. Sep 2006 (CEST)
Tut mir leid, aber das ist wirklich Unsinn. Die Fallbezeichnungen werden nicht übersetzt, selbst in dem bisschen deutsche Fachpresse, die es zu den meisten amerikanischen Fällen gibt, werden sie unter dem Originalnamen behandelt. Den Fallnamen aus Prinzip zu übersetzen und damit dem Leser die Möglichkeit zu nehmen, irgendwo anders mehr darüber zu erfahren, ist Unfug, dem ich mich genauso wie viele anderen Autoren nicht anschließen werde. -- sebmol ? ! 09:52, 16. Sep 2006 (CEST)

Gentlemen, der Vorschlag war einen Modus Vivendi zu finden und nicht die Diskussion zu replizieren. Der Vorschlag ist: Kene Verschiebungen, keine Reverts. --CJB 10:19, 16. Sep 2006 (CEST)

Ack. Ich denke, soviel Respekt muss sein. -- sebmol ? ! 10:23, 16. Sep 2006 (CEST)

Sunset-Klausel (erledigt)

(aus Kategorie Diskussion:Recht hierher übertragen --wau > 18:38, 7. Aug 2006 (CEST) )

"Eine Sunsetklausel (auch Auslaufklausel genannt) ist eine in einem Gesetz enthaltene Bestimmung, welche einen Zeitpunkt festlegt, ab dem eine gesetzliche Bestimmung bzw. das betreffende Gesetz nicht mehr gilt, sofern der Gesetzgeber nicht explizit eine Verlängerung beschließt."

Der Artikel Sunset-Klausel beschreibt dasselbe wie der Artikel Auslaufklausel. Der erstgenannte Artikel ist allerdings mittlerweile eine recht ausführliche Erklärung, der zweite nur ein Stub. Offensichtlich wird außerdem diese aus dem Angloamerikanischen stammende Vorgehensweise meist unter dem Begriff Sunset-Klausel gesucht. Es wäre daher, meinem Eindruck nach, sinnvoll, ihn auch dort zu lassen. Der Stub hat sich in langer Zeit nicht weiter entwickelt. Ich bin allerdings kein Jurist und bitte daher jemanden von Euch, der sich mit der Materie mehr auskennt als ich, mitzuhelfen.

Mein Vorschlag: Weiterleitung von Auslaufklausel zu Sunset-Klausel und Umbenennung von Sunset-Klausel zu Sunsetklausel. Dazu bräuchte es eh die Mithilfe eines Admins und die Redundanz wäre beseitigt. -- Tut mir leid. Habe vergessen, zu signieren: Akriesch 14:16, 7. Aug 2006 (CEST)

Habe einen Redundanz-Antrag unter Wikipedia:Redundanz/August 2006#Sunset-Klausel_-_Auslaufklausel gestellt und würde um Euren Beitrag dort bitten. --Akriesch 14:33, 7. Aug 2006 (CEST)

erledigt--CJB 19:44, 10. Aug 2006 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche/DigiZeitschriften --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 23:22, 10. Aug 2006 (CEST)

ich darf die aufmerksamkeit auf den artikel Umgangsverweigerung lenken. es besteht ein QS (siehe hier). der artikel muss, denke ich, dringend überarbeitet werden. wer hilft? Enlarge 19:16, 17. Aug 2006 (CEST)

Meiner Meinung nach kann der Artikel gelöscht werden. Nach POV-Entfernung bliebe fast nichts mehr übrig. --Bubo 20:42, 17. Aug 2006 (CEST)

Hallo, wir Braunschweiger möchten gerne die Kategorie Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Braunschweig) auflösen. Momentan sind dort nur 3 Richter zu finden. Die Aussicht, dass es viel oder überhaupt mehr werden ist unserer Meinung nach nicht gegeben. Die drei Personen würden dann in die Kategorie:Richter (Oberlandesgericht) eingeordnet werden. Die ist mit 12 Artikeln auch noch sehr übersichtlich. Der Grund ist, dass wir "unsere Braunschweiger und Braunschweigerinnen" gerade neu kategorisieren und möchten der Übersichtlichkeit halber zwei Kleinstkategorien auflösen... und eine sind die Oberlandesrichter in Braunschweig. Ist das für Euch OK? Die Diskussion über die Braunschweiger Kategorien findet hier statt. Gruß Vic Fontaine 15:45, 21. Aug 2006 (CEST)

Also ich habe nichts dagegen. Es war allerdings Stechlins Wunsch, da möglichst fein zu kategorisieren. Insofern dürfte er was dagegen haben. Bei Bedarf schreibe ich aber gerne noch ein paar Artikel zu den Präsidenten des OLG Braunschweig. --Alkibiades 16:14, 21. Aug 2006 (CEST)
Habe mich für letztes entschieden. Die Kategorie wird schon noch voll. --Alkibiades 22:11, 22. Aug 2006 (CEST)
Jetzt sind es schon doppelt so viele Richterartikel. Eine auflösungsbedürftige Kleinstkategorie sehe ich nicht mehr. --Bubo 23:00, 22. Aug 2006 (CEST)

Dann kommen wir ums Behalten wohl nicht rum. Unser Problem war, dass es eine kleine, eigentlich immer noch in der Luft hängende Kategorie ist. Wir wollten die Unterkats in Kategorie:Persönlichkeit (Braunschweig) einfach nur etwas übersichtlicher gestalten. Dann sind jetzt die Historiker mit Kategorie: Regent (Braunschweig) dran. Vielleicht haben wir dort mehr Erfolg;-) Gruß Vic Fontaine 12:28, 24. Aug 2006 (CEST)

Kategorien, Klappe, die Zweite

Nach der elenden Geschichte um die Juristenkategorie möchte ich euch empfehlen, mal hier vorbeizuschauen. Insbesondere der zweite Argumentationspunkt dürfte für den Fachbereich Recht interessant sein. -- sebmol ? ! 11:32, 24. Aug 2006 (CEST)

Redaktion

Ich leite das mal hierher weiter: Benutzer:Olaf Simons fragt auf Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Recht#Wikipedia:Redaktion_Recht_und_Soziales, ob hier Interesse besteht an der Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales mitzuwirken. Ich für meinen Fall habe dort schon meine Zweifel daran ausgedrückt und kann mir das schlecht plastisch vorstellen. --Alkibiades 19:39, 24. Aug 2006 (CEST)

Ausbauwunsch

Ich vermisse im Artikel Straftheorie Ausführungen zu auch mir als Laien wichtigen Grundsatzfragen [3]:

Strafe, so sagt man, muss sein. Warum eigentlich? Dass jemand etwas, was er gestohlen hat, zurückgeben muss, leuchtet ein; schließlich hat er kein Besitzrecht an dem Gegenstand. Aber muss der Dieb darüber hinaus auch bestraft werden, vielleicht sogar, indem er ins Gefängnis gesperrt wird? Normalerweise ist es ein Verbrechen, jemanden seiner Freiheit zu berauben; warum ist es statthaft oder sogar geboten, wenn jemand ein Verbrechen begeht? Eine nahe liegende Antwort rekurriert auf die positiven Folgen, die die Androhung von Strafe hat: potentielle Verbrecher werden abgeschreckt. Die konsequentialistische Rechtfertigung von Strafe ist jedoch insofern problematisch, als sie Strafe von Schuld löst: auch die Bestrafung unschuldiger Sündenböcke oder die übermäßig harte Bestrafung von Bagatelldelikten könnte nützlich sein. Ein retributives Strafkonzept, das Strafe als Vergeltung bzw. als Sühne versteht, vermeidet diese Probleme, wirft aber neue Fragen auf: warum sollte Strafe eine angemessene Reaktion auf ein Verbrechen sein? Was heißt es, dass jemand eine Strafe verdient? Ein weiteres Strafkonzept fokussiert auf die expressiv-kommunikative Funktion von Strafe: durch sie drückt der Staat die Abscheu der Gesellschaft vor bestimmten Taten aus und vermittelt dem Delinquenten seine Missbilligung. Aber warum muss ein moralischer Tadel auf diese grausame Weise kommuniziert werden?

Wer macht's? Jesusfreund 02:34, 28. Aug 2006 (CEST)

Angeregt durch eine Anfrage bei der Auskunft würde ich mich freuen, wenn man hierzu vielleicht einen kurzen Artikel anlegen könnte, da es sich anscheinend um einen recht zentralen Begriff in der Rechtssprechung handelt. Vielen Dank, Taxman ¿Disk?¡Rate! 23:08, 28. Aug 2006 (CEST)

"Creifels: Rechtswörterbuch": Fehlanzeige --Pelz 23:16, 28. Aug 2006 (CEST)

Anders als bei der Miete (§ 535 BGB: Mietsache) wird bei der Pacht "der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands" (und den Genuss der Früchte..., § 581) zu gewähren. Gegenstand der Pacht können also nicht nur Sachen, sondern auch Rechte sein. Das steht schon unter Pacht, redirect genügt eigentlich. Dass das in der Rechtsprechung besonders zentral behandelt würde, wäre mir neu (kann aber natürlich trotzdem sein). Um welche Probleme soll es dabei gehen? --103II 00:16, 29. Aug 2006 (CEST)

In den Urteilen, die sich auf die Rechtspacht beziehen, scheint es vor allem um Franchise, Software und Filmlizenzen zu gehen - in anderen Fällen geht es um Jagd- oder Fischereipachten - dabei tauchen dann Formulierungen wie "ist als Rechtspacht anzusehen", "ist einer Rechtspacht gleichzusetzen" oder "obwohl es sich um eine Rechtspacht handelt" auf. -- srb  03:23, 29. Aug 2006 (CEST)

Ich habe einen Kurzartikel über Ermächtigung angelegt. Wenn ich versuche, die Eklärung aus einem Wörterbuch mit eigenen Worten wiederzugeben, stehen einem Juristen wohl die Haare zu Berge. Vielleicht kann jemand helfen? Abrev 21:20, 29. Aug 2006 (CEST)

Habe mich mal daran versucht. Ob es eine Verbesserung ist, mögen andere Leute entscheiden. --Pelz 22:16, 29. Aug 2006 (CEST)

Differenzierung EG-Recht/EU-Recht

Bitte schaut mal auf Diskussion:EU-Recht vorbei. Es geht um die begrifflichen Unterschiede zwischen EG-Recht, EU-Recht und Europarecht. Meines Erachtens verfehlt der Artikel sein Thema. Er sollte wieder ein Redirect werden. Auch die Änderungen von Elkawe in Europarecht und Europäische Union sind diskutabel. Bitte schaut mal nach, ob ich da richtig liege. Ich habe leider keine Literatur zum Europarecht zur Hand. --Alkibiades 16:36, 4. Sep 2006 (CEST) P.S.: Bewusst hier und nicht in der "Redaktion" gepostet.

Liebe Freunde, wir haben diesen Artikel in der QS. Er scheint nicht ganz astrein zu sein; könnte mal jemand von euch kurz schauen? Mit freundlichen Grüßen Schlesinger schreib! 09:18, 6. Sep 2006 (CEST)

Ein kleiner Wunsch...

Könnte nicht vielleicht jemand ein hübsches kleines Gericht §otogra§ieren und das §oto im Wikiprojekt Recht verö§§entlichen? --wau > 21:27, 7. Sep 2006 (CEST)

Was hast Du gegen Roswitha Müller-Piepenkötter? --Forevermore 21:36, 7. Sep 2006 (CEST)
Ich finde nur, dass es die Seite belebt, wenn das Bild öfter wechselt. Wir haben ja schon den Daumier als Element für Leute, die sich mit bereits Bekanntem wohler fühlen. --wau > 21:59, 7. Sep 2006 (CEST)
Erledigt ;-) --103II 12:55, 8. Sep 2006 (CEST)

Staatsleistungen

Der von mir erstellte Artikel "Staatsleistungen" wurde nach Staatsleistung verschoben. Jetzt geht es ja nicht um irgendeine Leistung des Staates, sondern um Staatsleistungen i.S.d. GG. Handelt es sich dabei schon um einen Fachausdruck, der eine Ausnahme von der Singularregel rechtfertigen würde? Ich tendiere dazu, würde aber gerne Eure Meinung hören. --103II 08:39, 8. Sep 2006 (CEST)

Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass in Fällen, wo ein Begriff wohl häufiger im Plural benutzt wird, die sklavische Befolgung der Singularregel oberstes Gebot ist. Ich verstehe allerdings, dass für manche dann, wenn Teile der Wikipedia nicht mit der Singularregel im Reinen sind, ein Gefühl der Unsicherheit und Regellosigkeit entsteht, das nach Wiederherstellung der Harmonie strebt, wobei zwangsläufig, je weniger man mit der Nutzung eines Begriffes vertraut ist, dieses Harmoniegefühl allein aus der buchstäblichen Beachtung der Regel abgeleitet werden kann. Staatsleistungen sind allerdings kein Pluraletantum. Der Begriff wird zwar in der Verfassung im Plural benutzt, es gibt aber natürlich die einzelne Staatsleistung. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass hier das Lemma auch ohne Schaden im Singular stehen kann, wenn ich auch einräumen muss, dass mir die Materie nicht vertraut ist. --wau > 11:24, 8. Sep 2006 (CEST)

fachliche Hilfe bei Löschdiskussion

In dieser Löschdiskussion werden Persönlichkeitsrechte als Argument angeführt, es fehlt aber eine juristisch fundierte Aussage. Könnte da bitte jemand mit entsprechendem Fachwissen Abhilfe schaffen? Vielen Dank. --DrBesserwiss 15:11, 11. Sep 2006 (CEST)

NS-Wiederbetätigung

Hallo Rechtskundige (insbesondere Österreicher/innen), kann sich jemand mal die [letzen Änderungen] von NS-Wiederbetätigung ansehen und durch den aktuellen Stand der Diskussion zu diesem Paragraphen ersetzen? Dieser Abschnitt trieft derzeit von POV. Vielleicht lässt sich auch mehr zum deutschen Äquivalent sagen; mit "Holocaustleugnung" ist die Sache m.E. nicht erschöpft. --Anastasius zwerg 20:28, 21. Sep 2006 (CEST)

Hilfe benötigt: Supergau für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die Forschung

Es wäre schön, wenn sich das Portal Recht um das von Benutzer Wuselig angemahnte Thema kümmern könnte. Ich selbst wäre dringend (via Mail) für juristische Hinweise dankbar (Klagebefugnis Dritter im Denkmalschutzrecht und Kulturgutschutzrecht aufgrund Art. 5 GG, Klagebefugnis Dritter im Stiftungsrecht, steuerliche Aspekte usw., Klärung der Eigentumslage usw.) --Histo Bibliotheksrecherche 17:11, 22. Sep 2006 (CEST)

Bitte kommentiert das http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919 im Licht von http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ --Histo Bibliotheksrecherche 19:48, 22. Sep 2006 (CEST)

Heute ist übrigens in der FAZ, Feuilleton S. 37, ein Artikel darüber und über die komplizierte Rechtslage. Daran kann man ersehen, dass schon mehrere renommierte Rechtswissenschaftler dazu Gutachten geschrieben haben. Ich gehe also nicht davon aus, dass man die von dir gestellten Fragen mal eben in der Mittagspause mit dem Palandt lösen kann. Sicher ist aber, dass die Online-Communitiy keine eigenen Rechte geltend machen kann. --Alkibiades 19:54, 27. Sep 2006 (CEST)
keines dieser gutachten ist der öffentlichkeit zugänglich. die antwort von alkibiades ist ein schäbiger versuch der abwimmelung. ich rödele praktisch tag und nacht in dieser causa herum, mich hat von den juristen hier auch keine mail erreicht. ich habe nicht behauptet, dass die online-community rechte gelten machen könnte, aber wir sind gottseidank noch nicht der nabel der welt. es gibt so etwas wie hardware und die soll - obwohl alle fachleute dagegen sind - verscherbelt werden. dass das juristen nicht schert, bestätigt mich nur in meinem urteil über dieses gesindel. danke für eure aufmerksamkeit. --Histo Bibliotheksrecherche 20:30, 1. Okt 2006 (CEST)
Was glaubst du eigentlich wie lange es dauert, sich in solche Materie einzuarbeiten? Soviel Zeit investiere ich ja nichtmal demokratrischer Weise in eine Mitgestaltung meiner politischen Umwelt, wieviel weniger sollten ich und andere sich also viel Zeit für ein Thema nehmen, dass uns - sagen wir mal so: nicht vorrangig tangiert? Es gibt noch tausend andere wichtige Themen auf dieser Erde. --C.Löser Diskussion 20:36, 1. Okt 2006 (CEST)
Prof. Mußgnug aus Heidelberg hat im Radio die Ansicht vertreten, es handele sich ohnehin um landeseigentum. Wie wäre es, wenn Du ihm eine Mail an den Lehrstuhl schicken würdest und um ein paar Sätze zur Begründung bitten würdest? Allerdings möchte ich Dir noch den Tipp geben, ihn nicht als Gesindel zu bezeichnen, sonst wird er Dir kaum helfen ;-) Schöne Grüße, --103II 10:41, 2. Okt 2006 (CEST)

Hallo, sieht hier jemand einen Grund, warum man diese Kategorie erhalten sollte? Falls nicht, mE ein SLA-Kandidat. Gruß --Zollwurf 17:58, 22. Sep 2006 (CEST)

Hi Zollwurf, deine Anfrage ist völlig berechtigt aber hier falsch. Sowas gehört auf Kategorie_Diskussion:Recht. Wo ich diesbezüglich schon vor ein paar Tagen unter #Kategorie:Abmahnung angefragt habe. Aber leider führe ich dort ja neuerdings immer nur Selbstgespräche. Wie du da sehen kannst halte ich auch nicht viel von der Kategorie, ich war aber bisher zu faul, das Löschantragsformular auszufüllen. Wenn du das machen willst, nur zu. --Alkibiades 18:07, 22. Sep 2006 (CEST)

Habe LA gestellt, scheint fachlich nicht ganz o.k. zu sein und ansonsten recht lächerlich --Badenserbub Disk. Bewerte mich! 09:45, 25. Sep 2006 (CEST)

Könnte dort bitte mal jemand vorbeischauen - ich glaube, wir verlieren sonst bald ein oder zwei Benutzer. Es ist alles etwas verfahren... --103II 21:27, 27. Sep 2006 (CEST)

Meinen Versuch einer Vermittlung muss ich leider als gescheitert ansehen. Vielleicht will es ja jemand anders nochmal versuchen. --Alkibiades 14:12, 1. Okt 2006 (CEST)

Es fehlt insbesondere die Rechtsfolge einer Garantenpflicht. Für die OMA-tauglichkeit währen griffige Beispiele ganz gut. --Badenserbub Disk. Bewerte mich! 12:31, 28. Sep 2006 (CEST)

Ich stelle mir die Frage, warum man den Artikel nicht einfach in Garantenpflicht einarbeitet. Dort gibt es immerhin eine OMA-taugliche Einleitung. Eine gewisse Redundanz besteht hier durchaus. --Alkibiades 12:56, 28. Sep 2006 (CEST) P.S. Die dort benutzte Vorlage:Portalhinweis kannte ich noch nicht. Eine eigentlich ganz interessante Idee
von Benutzer:DerHexer gibt es eine monobook.js, die das eintragen automatisch übernommt --Badenserbub Disk. Bewerte mich! 13:23, 28. Sep 2006 (CEST)

Ich habe den Artikel Garantenstellung in den Artikel Garantenpflicht überführt. Strafrechtspuristen mögen da zwar den Kopf schütteln, aber die Begriffe getrennt zu erklären bringt m.E. nichts. --Alkibiades 15:40, 3. Okt 2006 (CEST)

Kann jemand - abgesehen von gewissen Problemen mit der Rechtschreibung - diesen Difflink inhaltlich verifizieren/bestätigen? Weder die Unesco noch Skandinavien sind mein Thema, ich bin bisher über keins der beiden Abkommen gestolpert, auch im Internet habe ich auf Anhieb nichts gefunden; andererseits erscheint mir derlei nicht unplausibel. Den Autoren hab ich angesprochen, er antwortet nicht. Besten Dank, --DINO2411PROTEST FYI 13:25, 30. Sep 2006 (CEST)

Der Beitrag ist zutreffend, ich habe die Quellen nachgetragen. --Andrsvoss 15:30, 30. Sep 2006 (CEST)
Wieder was gelernt ;-) Ich habe noch ein "/" korrigiert, ansonsten besten Dank, viele Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 16:22, 30. Sep 2006 (CEST)

Einzelne Paragraphen

Es entstehen grade viele Weiterleitungsminiartikel, z. B. § 127 StPO Weiterleitung nach Festnahme erstellt. Macht das Sinn?? Es wär in jdem Fall nur die Situation in Deutschland. Viele davon sind von 217.255.246.17 . Ich glaube, da muss ein Profi ran. Gruß --Ulz Bescheid! 23:38, 3. Okt 2006 (CEST)

Nein, das macht kein Sinn. Das hier ist ein Lexikon, kein Gesetzeskommentar. Also sind unsere Lemmata auch nach Begriffen und nicht nach Paragrafen sortiert. Das sollte alles schnellgelöscht werden. --Alkibiades 07:17, 4. Okt 2006 (CEST)
Erledigt: 127 StPO; 858, 859 BGB; "Kategorie:BGB" --wau > 10:21, 4. Okt 2006 (CEST)

Sry, aber immer noch alle da. --Ulz Bescheid! 14:34, 4. Okt 2006 (CEST)

Danke, aber jetzt. Die anderen Schreibweisen hatte ich übersehen. --wau > 15:32, 4. Okt 2006 (CEST)

Doppelartikel?

Derzeit scheint eine gewisse Tendenz zu bestehen, Artikel zu schreiben, bei denen man zweifeln kann, ob damit nicht eher Doppelartikel entstehen. Dinglicher Arrest, Persönlicher Arrest hätten eventuell auch in Arrest (Zivilprozess) integriert werden können. Sachpfändung ist neu neben Pfändung, man wartet förmlich auf Forderungspfändung. --wau > 21:46, 5. Okt 2006 (CEST)

Zum Thema Forderungspfändung mag der Artikel Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gelesen werden. Bietet sich nicht hier ein Redirect an, bevor noch jemand auf die Idee kommt, einen eigenen Artikel zu schreiben? Grundsätzlich sollte sich ein Autor ja bemühen, einen neuen Artikel auf die bestehenden abzustimmen. Von mir aus können wir auch Dinglicher Arrest und Persönlicher Arrest in Arrest (Zivilprozess) integrieren, auch wenn das jetzt auf meiner Skala keine besondere Priorität hätte. --Alkibiades 21:51, 5. Okt 2006 (CEST)
Hokus pokus - fiat redirectio (Latein ist derzeit in Mode!)- schon da! --wau > 22:24, 5. Okt 2006 (CEST)

Kleinigkeit in Kaufreue

Hallöchen, ich habe gerade Kaufreue ein wenig überarbeitet und dabei festgestellt, dass sich der Artikel noch auf Haustürgeschäfte und das Fernabsatzgesetz bezieht. Es dürfte nicht viel Aufwand sein, es zu aktualisieren, aber mir fehlt das Detailwissen dazu. Wäre schön, wenn das einer von euch übernehmen könnte. Danke im Voraus, --Flominator 12:07, 7. Okt 2006 (CEST)

Haustürgeschäfte gibt es immer noch, sie stehen nur jetzt im BGB. Fernabsatzgeschäfte ebenfalls. Wenn ich da nicht was übersehen habe, dann war nur der Link auf das Fernabsatzgesetz fehlerhaft. Der Artikel und auch der Zusammenhang zu den Rechtsfragen ist im übrigen meiner Ansicht nach nicht sehr gelungen. Aber das ist sicher ein anderes Thema. --Alkibiades 14:00, 7. Okt 2006 (CEST)
Danke fürs Durchschauen. Fühl' dich herzlich eingeladen, konstruktive Kritik und einen neuen ÜA-Baustein im Artikel zu platzieren :) Gruß, --Flominator 20:10, 7. Okt 2006 (CEST)

Just Info: Persönlichkeitsrechte von Tätern

Bei Tageszeitungen / Online-Zeitungen / Archive Täter hat Recht auf Anonymität auch der letzte Absatz --Franz (Fg68at) 20:47, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Für Sensibilität im Umgang mit der Problematik habe ich mich bereits im Zusammenhang mit der Diskussion zur Kategorie:Krimineller ausgesprochen. Ob man "aufatmen" kann, erscheint mir auch nicht völlig sicher. Ich weiß nicht, ob der letzte Absatz auf eine Enzyklopädie gemünzt war, die ja nicht nur frühere Nachrichten aufbewahrt, sondern danach strebt, laufend aktuell zu bleiben, und in der Artikel manchmal geändert oder vielleicht umkategorisiert werden. --wau > 23:00, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Diskussion:Snuff-Film#Strafbarkeit

Gibt es irgendwelche Gesetze, die Besitz und den Vertrieb von „echtem“ Snuff (Filmaufnahmen von Morden, die allein um Zweck der Unterhaltung des Zuschauers und mit kommerzieller Absicht begangen wurden, siehe auch Snuff-Film) und sog. „falschem“ Snuff (Amateur- oder professionelle Aufnahmen von Hinrichtungen, Unfällen und ähnlichem) regeln? Danke. – viciarg 21:09, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Naja, erste Überlegungen:
  • Vorlage:Zitat de § StGB (Gewaltdarstellung) und Vorlage:Zitat de § StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften) StGB kommen wohl auch in der Tathandlung "beziehen" bei privatem Konsum nicht in Betracht
  • § 33 KunstUrhG betrifft nur öffentliches Zur-Schau-Stellen

beim bloßen Besitz scheint es mir strafrechtlich noch nicht so heikel zu sein - habe ich was übersehen? --103II 00:35, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Was ist mit dem Vertrieb? Ich kann mir nicht Vorstellen dass es uneingeschränkt möglich ist brutales Filmmaterial (Morde, tötliche Unfälle oder u.a. auch Tierquälereien) zur Unterhaltung zu vertreiben. Wenn schon Computerspiele in denen fast realistischen Todesanimationen vorkommen auf dem Index landen, dann muss es doch da eine Regelung geben. Alleine der Aspekt Jugebdschutz müsste da einiges auf Lager haben --MfG, Bkmzde 07:52, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Du must zuerst einmal unterscheiden zwischen der Frage, ob etwas verboten oder ob es (sogar) strafbar ist. Nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar. Indexierung ist nochmal eine andere Frage. In der Sache hast Du aber recht: es ist im Zusammenhang mit solchen Videos fast alles strafbar, was mit Vertrieb und Weiterverbreiten bzw. Vorführen zu tun hat. Nur der bloße Besitz eben nicht. --103II 08:53, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gibt es, die von 103 II angesprochenen Regelungen. @103 II: Man sollte darauf hinweisen, dass unter "Verbreiten" auch das Zeigen derartiger Filme im privaten Rahmen gehört. --Kriddl 08:43, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Infobox Gesetz

Hallo allerseits, wir haben bei fast jedem Gesetzesartikel eine Infobox. Bei Prostitutionsgesetz wurde sie jetzt gelöscht; mit dem Argument betrifft es aber wohl alle Artikel (vgl. Benutzer_Diskussion:JakobVoss#Prostitutionsgesetz. Kann jemand eine solche Vorlage basteln oder hab ich nur was falsches verwendet? Danke und schöne Grüße, --103II 12:10, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich halte die Löschung für sehr unerfreulich. Sie ist wohl auf eine gewisse Überheblichkeit des Löschenden zurückzuführen. Mal sehen, ob er als nächstes darangehen will, bei sämtlichen 356 Gesetzen mit Infoboxen diese zu löschen und deren kompletten Inhalt sinnloserweise in den Artikeltext einzustellen. Solange die Richtlinien nicht dahingehend geändert werden, dass Infoboxen nur mit Hilfe von Vorlagen erstellt werden, besteht kein Grund, die Boxen bei den Gesetzen allein deshalb zu löschen. --wau > 16:42, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Man sollte nicht abwarten, ob sich dieses Vorgehen weiter fortsetzt. Ich persönlich habe zu viel Arbeit in die Infoboxen investiert, als dass ich jetzt seelenruhig zugucke, wie ein Fachfremder fröhlich seine unmaßgebliche Meinung durchsetzt. --Forevermore 19:36, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe Benutzer_Diskussion:JakobVoss gebeten, an dieser Stelle doch mal mitzureden. --Pelz 22:02, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Auch ohne eine "Richtlinie" ist die Verwendung von Vorlagen für Infoboxen besser als direkt Tabellen in den Artikel zu schreiben. Ich habe allerdings nicht vor, das nur um einer Grundsatzentscheidung willen überall umzuändern. An dem dem Artikel, wo ich maßgeblich mitarbeite, habe ich die Box jedoch erstmal rausgenommen. Dass der sachliche Inhalt einer Infobox immer auch im Artikeltext vorkommen sollte, ist noch eine andere Sache. In jedem Fall denke ich jedoch nicht, dass eine Grundsatzdiskussion produktiv ist – stattdessen sollten wir besser weiter qualitative Artikel schreiben. Ich kann allerdings gerne bei der Entwicklung einer Infobox-Vorlage mithelfen, wenn dazu Interesse besteht. -- Nichtich 22:15, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Infobox wieder eingefügt. --h-stt !? 22:16, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich war schon vor ein paar Monaten darauf angesprochen worden, die Boxen durch "echte" InfoBoxen zu ersetzen, hatte aber dankend abgelehnt, da wir gerade erst überal die Vorlage:Prettytable-R Gesetz eingebaut hatten. An sich ist das aber eine gute Idee; ich habe jetzt auch Vorlage:Infobox Gesetz angelegt; die Programmierung bzgl. der Nichtanzeige bei nichtübergebenen Parameter steht aber noch aus, ich habe da schon bei jemandem angefragt ob er helfen könnte. Auch die Erläuterungsseite für die jetzigen Boxen sollte dorthin übertragen werden. Solange das nicht fertig ist sollten die jetzigen Infoboxen aber überall drinnenbleiben. --C.Löser Diskussion 22:30, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wir sind, wenn ich die Dis bisher richtig verfolgt habe, darüber einig, dass wir eine Info-Box brauchen. Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Dem totalen Verlust der Infobox würde ich nicht zustimmen können. Ob allerdings die Infobox eine Tabelle oder eine Vorlage ist, scheint mir, sorry, zweitrangig. --Pelz 23:35, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht hierher kopiert --wau > 17:58, 18. Okt. 2006 (CEST):Beantworten
Hallo allerseits, es geht um die Vorlage:Infobox Gesetz, die die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz ersetzen soll. Die Vorlage ist jetzt soweit fertig, ihr müsstet mal gucken, ob euch dei Parameternamen gefallen und die Farben usw. Der Vorteil ggü. der Formatvorlage wird sein, dass wir Änderungen an der Farbe, der Tabelle und der Beschriftung nun zentral in der Vorlage ändern können, ohne alle Gesetzesartikel editieren zu müssen. In den Artikeln Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Prostitutionsgesetz, Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist die Vorlage bereits eingebunden. --C.Löser Diskussion 20:38, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das ist ja ganz gut geworden. Dem Vorteil, einzelne Gestaltungsmerkmale global ändern zu können, steht der Nachteil gegenüber, dass man bei einem einzelnen Gesetz, wo man etwa auf einen zusätzlichen Gesichtspunkt hinweisen will, nicht noch einfach eine zusätzliche Zeile dazuschreiben kann. Aber das werden seltene Ausnahmefälle sein, in 99% wird die Infobox funktionieren, daher überwiegen die Vorteile und wir sollten die Infobox verwenden. (Vielleicht kann man vorsichtshalber die Formatvorlage zunächst noch bestehen lassen für solche Ausnahmefälle.) Zur Farbgebung wäre ich dafür, alle Zeilen einheitlich einzufärben mit Ausnahme der Hinweiszeile ganz am Ende. Für die Überschrift "Basisdaten" könnte man allerdings noch eine etwas kräftigere Farbe zur Hervorhebung in Betracht ziehen. Ich habe hier mal farblich etwas ausprobiert (dort auch eine vereinfachte Fassung der Formatvorlage). --wau > 21:42, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das gefällt mir noch ein wenig besser. Danke an beide Bastler! --Bubo
Danke wau, die Farbgebung finde ich sehr schön, ich habe sie gleich mal übernommen (In der Vorlage wird es bei mir noch nicht angezeigt; es ist aber bspw. in SÜG zu sehen). Hast du konkrete Beispiele für eventuelle Zusätze? Man könnte das vielleicht von vornherein mit einprogrammieren. --C.Löser Diskussion 22:01, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob man eventuelle Zusätze generell einprogrammieren könnte, es werden wohl immer Spezialfälle sein, die sich nicht leicht verallgemeinern lassen. Ich erinnere mich vage, dass es einmal kurz hintereinander zwei Änderungen eines Gesetzes mit stark abweichenden Inkrafttretensdaten gab, wo ich zur Klarheit beide Änderungsgesetze mit Inkrafttreten nebeneinander aufgenommen habe (die spätere war schon in Kraft, die frühere trat erst ein Jahr später in Kraft). Oder man könnte an ein Steuergesetz denken, das für mehrere Steuerjahre jeweils novelliert wird (etwa UStG 2005, UStG 2006, UStG 2007), da könnte es sinnvoll sein, mehrere Neufassungen anzugeben. --wau > 00:48, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Mühe, das sieht alles sehr gut aus. --103II 15:15, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Die Infobox bereitet Probleme, wenn das Gesetz mehr als ein Rechtsgebiet betrifft, siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. --Forevermore 18:47, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Bei Abweichungen vom Normalfall ist eine Infobox nicht so flexibel. Das spricht in diesem Fall dafür, die Infobox so zu ändern, dass das Rechtsgebiet doch nicht automatisch verlinkt wird, so dass man auch mehrere Gebiete eintragen kann. --wau > 19:44, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Literaturmeinung

(auch Redir von Herrschende Meinung)

Der Artikel ist grässlich. Hat jemand von euch Zeit und Lust, ihn in einen enzyklopädischen Text zu ändern? Ansonsten würde ich ihn massiv zusammenstreichen und die ganzen Wertungen entfernen. Ich würde auch eine Verschiebung auf hM befürworten, dann müssten noch zwei Sätze zur herrschenden oder etablierten Rechtsprechung rein. --h-stt !? 15:41, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ohne tieferes Wissen über das deutsche Verständnis des Rechtsbegriffs erscheint mir nach Lesen dieses Artikels, dass Literaturmeinung und herrschende Meinung nicht dasselbe sind. Habe ich das falsch verstanden? sebmol ? ! 16:07, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Also meinem Verständnis nach bezieht sich "h.M." auf Lehre + Rechtsprechung; wenn explizit die herrschende Lehre gemeint ist wird normalerweise von "h. L." oder "herrscheinder Meinung in der Literatur" gesprochen bzw. geschrieben. Man findet aber vereinzelt auch Fußnoten, in denen h.M. mit Literaturmeinung gleichgesetzt ist, was ich aber quasi als Mindermeinung erachte ;-) --C.Löser Diskussion 16:14, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Aus solchen Einzelepisoden scheint eine gewisse Spannung/Meinungsverschiedenheit zwischen der Bedeutung der Rechtsprechung im Vergleich zu der der juristischen Lehre zu sprechen... sebmol ? ! 16:27, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ja, die Rspr ist halt das, worauf die Praktiker setzen, weil das naturgemäß vor Gericht die Meinung ist, die sich - spätestens bei Revision oä - durchsetzt. Das was heute in der Lehre gelehrt wird, kommt etwa 25 Jahre zeitversetzt auch in der Praxis von Verwaltung und Justiz an. --C.Löser Diskussion 16:36, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich wäre weiterhin für ein Verschieben auf Herrschende Meinung, kürzen um den ganzen Unfug und dann die zwei Felder Herrschende Rechtsprechung und Herrschende Meinung in der Literatur mit ihren Unterschieden herausarbeiten. Der Teil zur Mindermeinung kann IMHO im wesentlichen bleiben (Mindermeinung ist noch ein Redir auf den Artikel). Meinungen? --h-stt !? 17:18, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich glaube man kann sich lange darüber streiten, wie hM und hLit abgegrenzt werden können. Es gibt sogar Doktorarbeiten zu dem Thema: Thomas Drosdeck, "Die herrschende Meinung, Autorität als Rechtsquelle : Funktionen einer juristischen Argumentationsfigur", Berlin : Duncker & Humblot, 1989, ISBN 3-428-06673-1 sowie Stefan Althaus, Die Konstruktion der herrschenden Meinung in der juristischen Kommunikation, München, Univ., Diss., 1994. (kein ISBN?). Man sollte - denke ich - bevor man was zu dem Thema schreibt, dort nachschauen. Sonst ist die Gefahr, dass man im Nebel stochert, zu groß. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass das Lemma "Literaturmeinung" eher unglücklich ist. --Alkibiades 17:28, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es wäre vielleicht nicht schlecht, aus dem Artikel zwei zu machen:

  • Literaturmeinung könnte darauf eingehen, dass es in Deutschland eine sehr starke akademische Fachliteratur gibt, die ohne Bindung an Gerichtsentscheidungen abweichende Ansichten vertreten kann; weiter auch auf die Verknüpfungen: Zitierpraxis der Gerichte (international nicht überall üblich) einerseits, publizistische Tätigkeit von Richtern andererseits.
Vielleicht war es doch keine gute Idee,als im Juli 2005 der Artikel h.M. in den Artikel Literaturmeinung integriert wurde ([4]). --Alkibiades 18:39, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass alle Aspekte in einen Artikel passen, halte aber Herrschende Meinung für das bessere Lemma. --h-stt !? 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich stimme H-stt zu: Besser Umbenennung in "Herrschende Meinung" und alles in einen Artikel. Auch in Rechtsprechung#Rechtsprechung im engeren Sinn sind noch Ausführungen, die zu diesem Artikel passen würden.--wau > 11:38, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wenn überhaupt ein einheitliches Lemma, dann "LMeinungsstreit". Die herrschende Meinung ist gerade nicht die Mindermeinung und auch nicht die Literaturmeinung oder auch die herrschende Literaturmeinung. Eine abhandlung der krassen Gegenteils (Mindermeinung) oder von etwas abweichenden (Loiteraturmeinung) unter einem Lemma ist zumindest unglücklich. Die Redirect-Lösung ist IMHO insofern bereits verfehlt. --Kriddl 20:37, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Päderastie

Dieser gesamte Artikel bereitet mir Kopfschmerzen. Ein neuer Pädo-Tummelplatz hat sich da gebildet. Am liebsten würde ich ihn löschen lassen. --JdCJ Sprich Dich aus... 21:30, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wen meinst denn du? PDD? Gratisaktie (den hast du ja ohnehin erfolgreich vertrieben)? Markus Cyron? Fg68at? Harddisk? Dann wäre da noch der mir zugegebenermaßen unbekannte Benutzer Fulcher (dessen Beiträge zumindest offenbaren, dass er sich (babeltaugliche Formulierung) "mit dem Thema beschäftigt" - genauer hab ich sie nicht durchgeschaut - und eine IP seit dem 1. Oktober. Die meisten Edits in der Zwischenzeit stammen von dir (es handelt sich aber um inhaltlich wirkungslose Kategorieänderungen). Scheint also doch auf den ersten Blick allen in bester Ordnung, oder - denn sonst hättest du dich ja inhaltlich engagiert, oder? Und was hat das mit dem Portal:Recht zu tun? Grüße, --DINO2411PROTEST FYI 01:13, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es handelt sich im wesentlichen um eine kulturgeschichtliche Darstellung des Phänomens, am Schluss noch eine Darstellung der Strafbarkeit. Nach meinem Empfinden wird Päderastie auch nicht verherrlicht. Rechtliche Probleme sehe ich in dem Artikel insofern nicht und frage mich auch, was das Portal:Recht damit zutun haben soll. --Kriddl 09:54, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich sehe es anders, habe noch in anderen Portalen nachgefragt. Trotzdem Danke für die Antwort. --JdCJ Sprich Dich aus... 12:08, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten