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Interessante Hausaufgabe! Ich würde mir da zuerst aufschreiben, was ein Mensch so an Nährstoffen, Mineralstoffen, Vitaminen etc. braucht, und es dann mit dem vergleichen, was in H-Vollmilch und Haferflocken drin ist. --Kreuzschnabel06:53, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
500g Haferflocken und 1l Milch haben zusammen etwa 2500 kcal. Wenn man das isst, hat man noch kein Vitamin C sowie zu wenig Folsäure, Vitamin A, K, E, B3 sowie ungesättigte Fettsäuren (Omega 3 und 6) zu sich genommen. --Paramecium (Diskussion) 13:57, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Lieber Yotwen. Wenn du dir so sicher bist, dass es sich hier um eine Hausaufgabe handelt (und die Antwort auch keinen der weiteren hier Mitlesenden interessiert), wäre es doch ein Leichtes gewesen diesen Abschnitt einfach als "Erledigt" zu markieren und zu schließen. Stattdessen sehe ich hier mehrere Wikipedianer, die unter anderem auch die Regel ignorieren, dass hier kein allgemeines Diskussionsforum ist. --Paramecium (Diskussion) 15:07, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Lol ich wusste nicht, dass es Lehrstätten gibt wo sowas als Hausaufgabe vorkommen könnte.
Mineralwasser ist natürlich inbegriffen aber das zählt für mich nicht unter Nährstoffe.
Windkraftanlagen nach Auslaufen der Foerderung abbauen ?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren11 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In Plusminus vom 24.2.21 sagte die Moderatorin Pinar Atalay in der Anmoderation eines Beitrages ueber Windkraftanlagen (etwa 16 min nach Sendungsstart) woertlich: "Und wenn die Foerderung auslaeuft, muessen bestehende [Windkraftanlagen] sogar abgebaut werden."
Stimmt das ? Also gibt es irgendeine wie gearteten juristischen Zwang zum Abbau ? Sind die Baugenehmigungen vielleicht befristet ?
Oder ist der Weiterbetrieb lediglich unwirtschaftlich, so dass ausschliesslich freiwillig abgebaut wird ? -- Juergen 176.198.210.18123:07, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe das "müssen" im wirtschaftlichen Sinne verstanden. Anders würde ich das verstehen, wenn von einer auslaufenden Betriebsgenehmigung o. dgl. die Rede gewesen wäre. - Grüße, --Sokkok (Diskussion) 23:16, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Der Punkt ist, dass nach 20 Jahren die Typprüfung vieler Windkraftwerke erlischt. Ein Weiterbetrieb ist dann nur mit Einzelprüfung zulässig. Diese Einzelprüfung ist sehr umfangreich und teuer. Der Erlös von Windstrom aus abgeschriebenen Anlagen ohne EEG-Förderung hingegen ist sehr gering. Das ergibt in vielen Fällen ein deutliches Missverhältnis zugunsten eines Abrisses. --Rôtkæppchen₆₈23:59, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ja, das war klar, aber ein Idealist koennte seine Anlage ja trotzdem weiterlaufen lassen, weil sie weiter Strom produziert, so den Kohleeinsatz im Kraftwerk reduziert und dadurch die Umwelt entlastet.
Es sei denn, es gabe einen irgendwie gearteten juristischen Zwang zum Abbau wie etwa aufgrund der o. g. fehlenden Pruefbescheinigung - daher meine Frage ... -- Juergen 134.255.193.21423:42, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Einen Zwang abzubauen gibt es nur, wenn die Standfestigkeit des Bauwerks nicht gewährleistet ist und deshalb akut Schaden droht. Wenn das Windkraftwerk „nur“ keine Zulassung mehr hat, darf es stehenbleiben, aber nicht mehr betrieben werden. Dein Idealist muss also so oder so mehr investieren, als er herausbekommt. Unten (#Ertrag moderner Windkraftanlagen) kamen 143620 Euro pro Jahr für eine 3,34-MW-Anlage heraus. 2001 waren die Windkraftwerke aber noch wesentlich kleiner, so 500 bis 600 kW. Das ergibt bei 600 kW, 2150 Volllaststunden im Jahr und 2 Cent pro Kilowattstunde gerade mal 25800 Euro Erlös im Jahr. --Rôtkæppchen₆₈18:22, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
So ganz verstehe ich das alles immer noch nicht. Selbst wenn so eine Altanlage nur 25.000 Euro pro Jahr erbringt – die Anlage selbst ist doch nach 20 Jahren längst komplett abgeschrieben. Welche laufenden Betriebskosten gibt es denn? Und selbst wenn nach Ablauf der Typprüfung eine Einzelprüfung notwendig wird und die (nur mal angenommen) 25.000 oder 50.000 Euro pro Mühle kosten würde, würde sich das immer noch lohnen, wenn die Mühle danach zehn Jahre weiterlaufen kann. Ich suche immer noch nach einer nachvollziehbaren Begründung für die behauptete Unwirtschaftlichkeit. --Jossi (Diskussion) 22:09, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Meistens hört man von 3 – 5 Cent pro kWh als Betriebskosten von solch alten Anlagen. Zum Teil wird das wie bei einem alten Auto sein – irgendwann muss alles mal repariert werden. Und wenn man schon mal den Ertrag von 2 Jahren investieren muss um überhaupt weitermachen zu können, dann überlegen sicher die Meisten. Freunde von mir bekommen 20.000 € im Jahr dafür, dass auf ihrem Grundstück eine Windmühle steht. Da würde einem Betreiber schon nicht viel übrigbleiben. Verwaltungskosten dürften im Zweifel eher hoch gehen, Versicherungsbeiträge ebenso. Inspektionen sind genausooft oder häufiger fällig. Das kann sich alles schon summieren. --Carlos-X23:12, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
4. März
Frage an Twain Spezialisten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Guten Tag, ich habe mir einen Buchscanner (Jourist DC80) zugelegt, dessen Hersteller auch einen optionalen Twain Treiber zur Verfügung gestellt hat. Diesen habe ich installiert. Daraufhin habe ich mir mehrere Testversionen und Freeware Programme heruntergeladen, da die herstellereigene Software suboptimal ist. So erkennt weder die Twainkompatible Freeware Naps2 noch die twainkompatiblen Testversionen von Abbyy oder Readiris meinen Buchscanner. Meine Fage: Kann man irgendwie feststellen, ob ich den Twain Treiber korrekt installiert habe und funktioniert? (Im Geräte Manager bei win10 wird der Scanner unter Kameras aufgeführt.) Vielen Dank
--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 15:48, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
IrfanView ist so eine Art von Industriestandard für Scannertests. Wenn das Programm mit dem TWAIN-Treiber nicht zusammenarbeitet, ist meist was im Argen (falscher Treiber für Scanner oder Betriebssystem). Нактаффэ 15:58, 4. Mär. 2021 (CET)
"Unter Win10 als Kamera" hab ich auch zufällig heute entproblemisiert: in den Einstellungen war beim Datenschutz die Berechtigung der App für die Kamera zu erlauben... --Benutzer:Duckundwech16:12, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich könnte jetzt was entsetzlich Spitzfindiges über die Formulierung „im Internet und bei Amazon“ anführen, aber ich glaube, ich lasse es lieber :D --Kreuzschnabel11:27, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hm. Vielleicht. Manchmal, lieber Digamma, spielt einem ja der Zufall sofort die passende Antwort in die Hände, die man selbst wohl so nicht formuliert hätte. Ich lese: „Ganz wenige i-Bildungen aus Adjektiven sind Gruppennamen wie Sponti (= Mitglied einer Studentenbewegung der 1970er Jahre). Typische i-Ableitungen aus Nomen sind Alki (von Alk, der Kurzform von Alkohol), Hirni (von Hirn), Schlipsi (von Schlips). Sie setzen jedoch ein Wissen über bestimmte gesellschaftliche Gruppen voraus. So ist ein Schlipsi nicht einfach ein Schlipsträger, sondern jemand mit dem typischen Beruf und Lebensstil eines Schlipsträgers. Ein Hirni ist entweder auf unsympathische Weise intelligent oder einfach nur dumm.“ (Jannis K. Androutsopoulos: Spezis und Banalos. Sprachwissenschaftler Jannis K. Androutsopoulos über Wörter auf -i und -o in der Jugendsprache. In: Tipp 2/2001 S. 28 f.) Prof. Dr. Androutsopoulos ist Professor für Linguistik des Deutschen mit dem Schwerpunkt Medienlinguistik an der Universität Hamburg, Institut für Germanistik & Institut für Medien und Kommunikation. Und Tipp - Lebenskunde im Deutschunterricht ist das Lehrerbegleitheft zum 2006 eingestellten„Magazin für junge Deutschlerner weltweit“ JUMA und entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). --2.202.185.25207:27, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Pacht, Grundstücke und überstehendes Dach
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren19 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Bitte beachte, dass hier keine verbindliche Rechtsberatung erteilt werden kann! Bitte wende dich dafür an einen Rechtsanwalt oder an eine andere geeignete Stelle. Rechtlich interessierte Wikipedianer, oft Laien ohne juristischen Hintergrund, diskutieren mit dir jedoch gern auch über die rechtlichen Aspekte deiner Frage. Siehe dazu auch Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Hallo liebe Wikipedianer.
Wir haben vor Jahren eine Parzelle auf einem Campingplatz gekauft, die jetzt uns gehört. Derzeit sind auch Pächter drauf. Die Pächter haben sich jetzt ein Grundstück direkt nebendran gekauft. Sie haben ihr Grundstück neu vermessen lassen und dabei kam raus, dass das Dach des Campingwagens 40 cm in deren Grundstück hineinragt. Die Pächter haben uns nun einen Deal vorgeschlagen. Sie erheben nur keinen Anspruch auf die 40 cm, wenn ich auf der Parzelle bin, wenn wir sie wieder an jemand anderen verpachten, dann erheben sie Anspruch auf die 40 cm. Jetzt ist die Frage: Wie ist das mit den 40 cm? Der Wohnwagen steht schon seit ca. 40 Jahren so auf dem Grundstück, niemand hat sich das jemals angeschaut. Ich habe gelesen, dass es das Duldungsrecht gibt. Die Entfernung des Daches würde wahrscheinlich zum Zusammenbruch unseres Campingwagens führen (weil er noch in guter alter Handwerksmanier vor 40 Jahren gebaut wurde). Wurde das dafür ausreichen, dass sie die 40 cm dulden müssen? Ein anderes Problem ist auch, dass diese Pächter den Wohnwagen sehr gut rennoviert haben (neue Küche, neuer Laminatboden). Sie haben jetzt gesagt, wenn wir nicht unterschreiben, dann reisen sie das Laminat und alles was sie gemacht haben wieder raus. Wie ist das denn? Wenn ein Pächter etwas rennoviert, wird das dann automatisch Eigentum des Verpächters? Die Renovierungsarbeiten haben sie angefangen, ohne mich zu unterrichten. Ich war überrascht von dem, was sie alle da gemacht haben, hatte keine Ahnung. Am Sonntag haben die Pächter gesagt sie kommen bei unser vorbei, damit ich den Vertrag (mit ihrer Bedingung) unterschreibe. Es muss auch noch der Auflösungsvertrag gemacht werden, weil diese Pächter dann vom Gründstück gehen. Sie haben übrigens auch seit 4 Monaten keine Miete mehr bezahlt. Jetzt haben ich Angst, dass sie vielleicht sagen, dass sie meinen Auflösungsvertrag nicht unterschreiben, solange ich nicht ihren Vertrag mit der Bedingung (dass sie kein Einspruch für die 40 cm erheben, solange nur ich persönlich drauf bin) unterschreibe.
Nochmal etwas übersichtlicher:
Ich denke, dass sie mich nicht erpressen können, weil:
1. Die 40 cm Überstand zum angrezenden Grundstück steht schon so seit ca. 40 Jahren, ohne das jemand etwas dagegen hatte. Die Pächter haben ihr neues Grundstück nebendran auch schon seit ca. 1 Jahr und erst vor ca. 1 Woche haben sie das mit den 40 cm gesagt. Ein Abbau des Daches des Wohnwagens würde zur Zerstörung des Wohnwagens führen (keine wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit).
2. Sie können mich auch nicht erpressen, indem sie sagen, dass sie die Renovierungsarbeiten rückgängig machen, weil sie die Renovierungsarbeiten ohne meine direkt Zustimmung gemacht haben. Die Renovierungsarbeiten waren auch nicht notwendig.
Ich hoffe, das war nicht zu kompliziert und dass mir irgendjemand helfen kann.
--2003:C6:BF25:FB00:E857:280C:3EAC:6D8521:56, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wenn das Grundstück richtig eingemessen wurde, dann ist das ein Problem, wenn der Wohnwagen übersteht. Ich würde hier einen Rechtsanwalt einschalten, um zu einer Lösung zu kommen. Dazu sollte der Sachverhalt vor Ort betrachtet werden - das ist hier per Auskunft nicht möglich. Ziel sollte es sein, zu einer Einigung zu kommen. Wenn die bisherigen Nutzer Deines Wohnwagens die Einbauten wieder entfernen, dann muss der vorherige Zustand wiederhergestellt werden. Wenn der Wohnwagen vor der Renovierung in einem benutzbaren Zustand war, dürfen die Pächter keine "Ruine" zurückgeben.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 22:06, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Der Überbau ist doch schon entstanden, als der Fragesteller sein Grundstück gekauft hatte, gegenüber dem Campingplatzbetreiber. Wenn der Campingplatzbetreiber jetzt das Nachbargrundstück auch verkauft, dann ist der Verkäufer der Parzelle der Ansprechpartner, weil der das Verhalten des Eigentümers der ersten Parzelle über Jahre geduldet hat. --GeorgDerReisende (Diskussion) 23:31, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Aus der Duldung kann kein Anspruch abgeleitet werden.
Der überragende Teil ist keine Überbauung. Baurecht kommt also nicht zum Zuge.
Da es sich nicht um eine unbewegliche Sache (=Immobilie) handelt und auch nicht um ein nichtdingliches Recht, muss es logischerweise eine bewegliche Sache sein, selbst, wenn das Ding beim nächsten Lufthauch umkippt.
Bei der Sachlage bist du m. E. ziemlich im Nachteil. Ich wundere mich, dass du überhaupt hier nachfragst. Das ist Sache eines Rechtsanwalts. Genau da würde ich jetzt sitzen. Und dann überzeugst du eben diesen RA davon, dass er am Sonntag neben dir sitzt und verhandelt. Das sollte die Kompromissbereitschaft der neuen Nachbarn deutlich steigern. Yotwen (Diskussion) 08:47, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
quetsch: Das wird kein Wohnwagen sein, wie man ihn auf der Autobahn sieht, sondern ein Ferienhaus, welches aus rechtlichen Gründen einem Wohnwagen nachempfunden ist, aber im Prinzip nicht mobil ist. Und 40 Jahre ist ein stolzes Alter für so eine Konstruktion. --Erastophanes (Diskussion) 11:10, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Umbauten, Erweiterungen und Änderungen an gemieteten Dingen (Wohnung, Häuser etc.) können (müssen aber nicht) vom Eigentümer geduldet werden. Ggf. auch gegen Zahlung oder anderes Entgegenkommen (finanziell, materiell oder rechtlich) durch den Eigentümer an den Mieter wegen einer Wertsteigerung. Hier müssen sich Mieter und Eigentümer frei einigen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Zustand oder Leistung hat keiner. Wenn sich keine Einigung findet ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. --79.208.151.13811:04, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Eine Wiederherstellung des Ursprungszustands kann meines Erachtens nur der Vermieter und nicht der Mieter verlangen. Die Einbauten sind bereits zum Zeitpunkt des Einbaus als fest mit der Sache verbundene und deren wesentliche Bestandteile Eigentum des Vermieters geworden. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:18, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Eine Bezahlung kann der Mieter aber nicht verlangen (weder für die Arbeit, noch für das Material). Der Mieter hat dann die Möglichkeit es ohne Ausgleich dem Eigentümer zu überlassen (wenn beide es wollen) oder (wenn einer von beiden es nicht will) eben zurück zu bauen. Und der Eigentümer kann nicht verlangen, dass die Änderungen ohne Ausgleich gegen Willen des Mieters bestehen bleiben. Es spielt keine Rolle, ob es eine verbundene Sache ist. Wenn ein Mieter ein Fenster einbaut (geduldet), so hat er es ggf wieder zuzumauern, und die Oberfläche (Putz, Wandbedeckung, Farbe) in den Ursprungszustand zu versetzen - egal, ob das Fenster in das Mietobjekt integriert wurde. Ebenso Parkett, neue oder entfernte Innenwände, Fliesen, Installationen und Armaturen. Einbauküchen etc. Und nein, sie sind nicht Bestandteil des Eigentümers geworden. Erst, wenn er die Mietsache so abgenommen hat wie es der Mieter zurückgibt (aber nicht, wenn der Mieter es an den Nachmieter direkt übergibt - dann hat der Vermieter immer ein Recht auf Wiederherstellung, eben halt gegen den Nachmieter). Wenn der Mieter es nicht kostenlos zurückgeben will, bleibt nur die Wiederherstellung des Ursprungszustand. Im Übrigen hat jeder Mieter ein "Mitnahmerecht". Das heißt, er darf ausbauen und mitnehmen, was er eingebaut hat. In der Praxis ist damit zwar nur selten etwas anzufangen – meist passen die Einbauten nicht in die neue Wohnung. Aber um den Vermieter zu ärgern reicht es in der Regel aus. Ständige Rechtssprechung, sehr gerne Thema vor Gericht (bin Anwalt). --79.208.151.13812:07, 5. Mär. 2021 (CET)#Beantworten
§ 93 BGB: „Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.“ Der Fußboden ist auch kein Scheinbestandteil, der nur zu einem vorübergehenden Zweck angebaut wurde (wie zum Beispiel eine Markise oder Einbauschränke), sondern ein wesentlicher Bestandteil, weil es Wohnungen ohne Fußboden nicht gibt. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:47, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Laminat ist wie Teppichboden jedoch kein Fußboden, sondern nur ein Fußbodenbelag und somit kein "wesentlicher Bestandteil", sondern - falls vom Mieter/Pächter verlegt - nur ein Scheinbestandteil [1]. Abgesehen davon ist es für das Wegnahmerecht des Mieters nach § 539 Abs. 2 BGB unerheblich, ob es sich um fest verbundene oder um Scheinbestandteile handelt.
Laut Fragesteller handelt es jedoch nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, sondern um einen Pachtvertrag über ein Grundstück, auf dem ein Wohnwagen als Inventar steht. Hier greift, falls vertraglich eine Invernturübernahme zum Schätzwert vereinbart wurde, § 582a BGB: "Die [vom Pächter] angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum des Verpächters. ... Der Verpächter kann die Übernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Inventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft für das Grundstück überflüssig oder zu wertvoll sind; mit der Ablehnung geht das Eigentum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über." FAlls Inventarübernahme zum Schätzwert vereinbart wurde, kann sich der Verpächter also aussuchen, ob Laminat oder Küche drinbleiben oder ob der Pächter ausbauen muss - allerdings muss er eine Erhöhung des Schätzwertes in Geld ausgleichen.
Und falls die Pächter 4 Monate im Rückstand sind, hat der Verpächter natürlich ein Pfandrecht an vom Pächter eingebrachte Sachen (Laminat. Küche und alles, was über das zu einer bescheidenen Lebensführung Notwendige hinausgeht (großer LCD-TV z.B.). Ohne Anwalt würde ich so einen Termin nicht wahrnehmen.--Chianti (Diskussion) 16:35, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
„Laminat ist wie Teppichboden jedoch kein Fußboden, sondern nur ein Fußbodenbelag und somit kein "wesentlicher Bestandteil", sondern - falls vom Mieter/Pächter verlegt - nur ein Scheinbestandteil [2].“ Ich finde in der angegebenen Quelle keinen Beleg für die Behauptung. In der Quelle ist zum Beispiel die Rede von einer auf einem Grundstück aufgestellten Schaukel. Natürlich ist die Schaukel nur vorübergehend aufgestellt, weil das Grundstück genauso ohne die Schaukel denkbar ist. Eine Wohnung ohne Fußboden ist nach meinem Verständnis dagegen nicht denkbar. (Der Artikel Fußboden hält den Fußbodenbelag für einen Teil des Fußbodens, sodass ein entfernter Fußbodenbelag auch gleich den ganzen Fußboden unbrauchbar macht. Insofern bleibe ich dabei, dass ein Laminat einen Fußboden darstellt.) Im Übrigen ist die vorübergehende Verbindung nur eines von zwei möglichen Merkmalen aus § 93 BGB. Das andere Merkmal ist die Zerstörung eines der beiden Bestandteile bei Trennung; mindestens ein verklebtes Laminat wird bei einer Herausnahme zerstört. Da mag aber auf den Einzelfall ankommen; nach meinem Verständnis des beschriebenen Falls ist das Laminat fest mit dem Wagen verbunden.
Der Fragesteller schreibt zwar von einem Pachtvertrag, es sollte aber zunächst geklärt werden, ob es sich um einen Pacht- oder um einen Mietvertrag handelt. Nach meinem Verständnis des kurzzeitigen sowie des Dauercampens auf Campingplätzen handelt es sich meist um Mietverträge. Das Internet beschreibt beide Fälle. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:25, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ein Wikipediaartikel ist keine Quelle. Selbstverständlich erfüllt nach fachgerechtem Entfernen des Fußbodenbelags der Fußboden noch seine Funktion und ist keineswegs "unbrauchbar", egal ob er aus nacktem Estrich, OSB-Platten oder Fußbodendielen besteht.--Chianti (Diskussion) 19:01, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Einleitung zur Auskunft weist ausdrücklich darauf hin, dass Antworten unter anderem mit Informationen aus der Wikipedia belegt werden sollen.
Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob der gesamte Fußboden unbrauchbar wird. Für die Frage, ob der sogenannte Fußbodenbelag ein wesentlicher Bestandteil des Wagens geworden ist, ist es entscheidend, ob der Fußbodenbelag und nicht irgendwelche anderen Bestandteile des Fußbodens durch seine Entfernung zerstört werden, und das wird er nach meinem Verständnis des diskutierten Falls, das wird aber nur der Fragesteller beantworten können. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:59, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dann lies doch mal den Artikel Fußboden sinnerfassend: "je nach technischer und ästhetischer Anforderung", d.h. gibt es solche Anforderungen nicht, gibt es den Fußboden ohne Belag. Bodenbelag." - klick - Bodenbelag ist der Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes ... Nicht-textile Beläge - Hartbeläge: Laminat.
Fußboden = statisch tragende Schicht, Teppichboden/Laminat/Parkett/Linoleum etc. = Fußbodenbelag. Laminat kann nie eine statisch tragende Schicht sein – es gibt immer etwas darunter, was der Fußboden und somit die statisch tragende, begehbare Schicht ist.--Chianti (Diskussion) 22:18, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
5. März
Mir fehlt Kamm und Papier ...
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren5 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
... hab grad das Lied "Camp" von Sir Henry gehört und wollte wissen, welches Instrument da gespielt wird ... fündig wurde ich in der englischen Wikipedia ... dort gibts einen Artikel über die Gruppe und dort einen Link zu Comb and Paper https://en.wikipedia.org/wiki/Comb_and_paper ... und ganz überraschend in keiner anderen Wikipedia.
Mir selbst war es ganz entfallen, dass man ja mit Kamm und Papier Musik machen kann ... leider finde ich beim Kamm nichts ... es wäre schade, wenn das ganz in Vergessenheit gerät. Leider bin ich des englischen nicht mächtig genug, um selbst einen übersetzten Artikel zu schreiben.
Mir fehlt "Kamm und Papier" in der Wikipedia ... ja, ich weiß, hier ist die Auskunft und keine Wunschbörse ... aber "Fragen zur Wikipedia" schien mir auch nicht passend. Seid milde.
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren4 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Sind der CDU-Landtagskandidat Matthias Miller aus Steinenbronn und die mehrfache Bürgermeisterin-, Oberbürgermeisterin-, Gemeinderats-, Kreistags- und Bundestagskandidatin Friedhild Miller aus Sindelfingen miteinander verwandt oder verschwägert?
--2003:F7:DF09:2C00:7DF6:C247:9A2F:17C709:44, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Matthias Miller hat eine HP und ich denke, als Volljurist kann er kompetent Auskunft geben. Bei der betreuten Fridi bin ich mir da nicht so sicher. Im übrigen soll Nachnamensgleichheit ja schonmal vorkommen, auch ohne Verwandtschaft. --Heletz (Diskussion) 07:46, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren8 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo! Die meisten Unfälle die ich sehe verlaufen so, dass der Hintere frontal auffährt, und die Airbags aktiviert werden. In meiner Fahrschule lernte ich damals, dass man einen Frontalzusammenstoß vermeiden solle, da die meisten PKW hinten besonders geschützt sind, jedoch vorne an den Kotflügeln "Knautschzonen" bestehen würden. Wenn man die Wahl hätte, solle man sogar versuchen, den Stoß auf die Beifahrerseite zu lenken. Heute sah ich solchen Unfall seit langer Zeit mal wieder. Gibt es in Fahrschulen bzw. beim Fahrtrainung von ADAC und ACE immer noch solche Empfehlungen, oder belässt man es bei "Viel Glück"? Es gibt ja auch Situationen wie Blitzeis, wo man zwar noch Lenken, aber nicht mehr Bremsen kann.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:15, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Scheint mir unlogisch: Der Offset-Crash ist konstruktiv wohl schwieriger abzudecken, als der vollflächige Aufprall - war mir als Laien insofern einleuchtet, weil die identische Energie auf einer wesentlich kleineren Fläche verarbeitet werden muss. Dass ein Aufprall nur mit der Beifahrerseite für den Fahrer besser ist, ist dagegen klar (siehe [3]). Ist aber nicht recht solidarisch gegenüber dem Beifahrer... --Rudolph Buch (Diskussion) 15:34, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Jetzt versuche ich es mal ganz vorsichtig. Die meisten Aufffahrunfälle sind verhältnismäßig leichte Stöße, die bei Pkws zu Blechschäden und vergleichsweise hohen Reparaturrechnungen führen, aber für die beteiligten Personen körperlich glimpflich ablaufen. Lösen jedoch Rückhaltesteme wie Airbags aus, dann sind die beteiligten Fahrzeuge Schrott, der Veruracher muss sich mindestens mit dem Vorwurf der völlig unangepassten Geschwindigkeit auseinandersetzen und ich persönlich zweifle in solchen Fällen an der persönlichen Eignung als Fahrzeugführer. Es ist ausgesprochen schlecht, dass es in Deutschland keinen lebenslangen Führerscheinentzug (mehr) gibt. Zehn Jahre Pause wären für einige Bleifüße ein sehr heilsamer Warnschuss.
Von einer zu vermittelnden Regel »Wenn Du den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kannst, dann stoß möglich in die rechte Seite, weil das Deinen Kumpel im Geiste schützt und allenfalls seine Tussi trifft« habe ich noch nichts gehört, aber in gewissen Kreisen ist sie durchaus vorstellbar. Sollte es so etwas wirklich geben, dann hilft wirklich nur eine dauerhafte räumliche Trennung von Delinquent und Fahrersitz. –Falk2 (Diskussion) 15:41, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
In der Frage war aber nicht die Rede von einem Beifahrer. Weil in der Praxis die meisten Autos nur mit einer Person besetzt sind, duerfen wir hier also davon ausgehen, dass rechts niemand sitzt. -- Juergen 134.255.193.21423:18, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich verstehe die Wortwahl nicht. "Frontal" bedeutet für mich bei einem Unfall, dass ein Fahrzeug mit einem entgegenkommenden zusammenstößt. Bei einem Auffahrunfall ist das nicht der Fall. Ich verstehe nicht, welche Art von Unfall du vermeiden möchtest. --Digamma (Diskussion) 17:55, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich bezweifle, dass es derartige offizielle Empfehlungen gibt. Wenn, dann gehen die Empfehlungen immer in Richtung Unfallvermeidung [4]. Was die Schwere der Verletzungen bei Unfällen angeht, so ist der Seitenaufprall am gefährlichsten, und zwar für den, der an der Seite der Kollision sitzt: "Zu erwähnen ist, dass die Verletzungsschwere bei Patienten auf der stoßabgewandten Seite etwas geringer als beim normalen Seitencrash ist, da hier der Patient auf der Stoßseite durch die direkte Krafteinwirkung stärker belastet wird. Im Vergleich zu allen Konstellationen (Front-, Heckkollisionen, Überschlag, etc.) weisen jedoch beide Seitencrash- Szenarien aufgrund der wesentlich höheren Eindringtiefen respektive weniger kontrollierten Insassenbewegungen eine eindeutig schwerwiegendere Verletzungsverteilung auf."(PDF "Stoßabgewandte Seitenaufprallunfälle"). "Rechts frei" waren die letzten Worte des Beifahrers hat also einen wahren Kern und die Empfehlung, lieber seitlich statt frontal zu kollidieren, steht diametral entgegengesetzt zu den Erkenntnissen der Unfallforscher. Und wenn es bezüglich Knautschzonen eine Empfehlung gibt, dann: nicht rasen. Denn die Fahrgastzelle ist für die EuroNCAP-Norm auf eine Kollisionsgeschwindigkeit von 64 km/h ausgelegt. Tempo 110 statt 100 erhöht die Aufprallgeschwindigkeit nach 50 Metern ab Hinderniserkennung auf 80 km/h und das können die Knautschzonen nicht mehr abfangen – "10 km/h entscheiden über Leben und Tod". Auch hier steht bezüglich seitlicher Kollisionen: "Laut Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft lassen sich in Deutschland 25 Prozent aller Unfälle mit Schwerverletzten auf Schleudern zurückzuführen und 60 Prozent aller Unfälle mit Todesfolge auf Seitencrashs, die wiederum vorwiegend durch Schleudern verursacht wurden." Wer dem vorbeugen will, sollte also nicht ohne ESP fahren.--Chianti (Diskussion) 20:39, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Externe Festplatte defekt, aber warum?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren21 Kommentare9 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hat jemand eine Idee, was die Ursache für folgendes Festplattenproblem sein kann: Windows-10-Notebook, neue WD-Festplatte 4TB in Intenso-Gehäuse als externe Festplatte, USB3-Anschluss. Festplatte in Betrieb genommen, keinen mit Crystaldisk erkennbaren Schaden festgestellt, anschließend auf NTFS formatiert (standardmäßig: FAT32). Nach Verschiebung von ca. 2TB Daten auf die Festplatte zunächst keinerlei Probleme. Nach ein paar Tagen Betrieb werden einige Dateien unlesbar. Windows weist ungefähr zur gleichen Zeit auch beim Anschluss der Platte auf Fehler im Dateisystem hin (Soll Reparatur durchgeführt werden? -> Ja). Chkdsk liefert im Eventlog dann dutzende Einträge wie
"Index "$I30" von Verzeichnis "[...] <0x1,0xed8>" ist falsch sortiert", "Einträge in Index "$I30" von Verzeichnis "[...] <0x39,0xdc0>" fehlen ... Beschädigung wurde gefunden und behoben.", ""$I30" von Verzeichnis "[...] <0x1,0xed8>" ist falsch sortiert ... Der Abwärtszeiger des aktuellen Indexeintrags mit der Länge 0x88 ist ungültig", oder auch "Beschädigung in Index "$I30" von Verzeichnis "[...] <0x1,0xe94>" ... Der Signatur des Multisektorenheaders für die virtuelle Clusternummer (VCN) 0x2 von Index $I30 in der Datei 0xe94 ist nicht korrekt."
Das Ganze gibt es jeweils für verschiedene Ordner. Der "Dateivernichtungsprozess" schreitet in der Folgezeit weiter voran, es werden immer mehr Dateien unlesbar. Wenn man die Platte absteckt und wieder ansteckt, gibt es weitere Meldungen im Eventlog, auch bezogen auf andere Ordner. Formatieren auf NTFS behebt das Problem nicht. Letzter Akt: Einige Tage später und nach einigen weiteren Versuchen mit Testdateien beginnt die Platte Geräusche zu machen, es klackt etwa im Sekundenabstand. Windows erkennt sie fortan nicht mehr.
So weit, so gut. Ich dachte: Tja, da wird wohl etwas an der Platte kaputt sein. Platte wurde vom Händler ausgetauscht. Aber jetzt, zu meinem großen Entsetzen: Mit der Ersatzplatte scheint sich die Geschichte zu wiederholen: Ebenfalls anfangs alles gut, jetzt, nach ein paar Tagen, empfiehlt Windows erstmals die Reparatur und das Eventlog sieht genauso aus wie beim letzten Mal. Wieder sind bereits einzelne Dateien beschädigt. Das ist der aktuelle Stand. Habe die Platte jetzt abgesteckt.
Da ich nun nicht glauben kann, dass rein zufälligerweise zwei Festplatten defekt sind, und dann auch noch mit einem sich identisch äußernden Defekt, vermute ich stark, dass die Ursache des Problems hier bei mir liegt. Aber wo? Was kann so etwas verursachen? Hat jemand ein Idee? Viele Grüße, - Jonas. --2003:F9:EF13:6E00:81AB:D3CE:EBFD:C7FA21:19, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Schon mal an einem anderen PC probiert? Und/oder anderes Betriebssystem? Aber es bleibt unklar wie die Ursache für Hardware-Crash ausserhalb der Platte liegen soll. --itu (Disk) 21:46, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Da könnte die Stromversorgung ein Problem sein. Wenn die Platte mehr als 4,5 Watt aufnimmt, hat sie an USB 3.0 ohne Zusatzstromversorgung ein Problem. Bei 2,5"-Gehäusen hat man da schlechte Karten. 3,5"-Gehäuse haben meist eine externe Stromversorgung, die aber eben auch mindestens soviel Watt haben sollte wie die Platte. Wie genau lautet die Typenbezeichnung von Platte und Gehäuse? --Rôtkæppchen₆₈ 22:17, 6. Mär. 2021 (CET) Manchmal hilft bei USB-Stromversorgungsproblemen ein USB-Kabel mit zwei USB-A-Steckern.[5] Das ist zwar offiziell nicht normgerecht, wird aber dennoch von einigen Herstellern angeboten. --Rôtkæppchen₆₈22:30, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Und die USB3-Laufwerke soll man ja idR nur direkt anschliessen dürfen, ohne Hub dazwischen. Nicht (nur) wegen Stromversorgung, oder? --itu (Disk) 22:36, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
SMR, so was nur mit dem Tool vom FP-Hersteller testen (WD Drive Utilities für Windows, ist ein WD-gebrandetes ACRONIS-Tool) und am besten gar nicht nutzen. --91.47.26.20222:28, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
(BK)Bei SMR würde ich mich nicht auf Herstelleranagben verlassen wollen. Manche Hersteller lügen da dreist. Viel besser die genaue Typenbezeichnung einschließlich Hardwarerevision googeln. --Rôtkæppchen₆₈22:44, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
@Itu, dass USB3-Festplatten nur ohne passiven Verteiler am Rechner angeschlossen werden dürfen, kann ich so nicht bestätigen. Mein vergleichsweise neuer Schlepptopp hat nach einem dreivierteljahr mit zwei am selben Anschluss hängenden USB3-Platten kein Problem, den Festplatten geht ebenso. Der Rechner ist mit Opensuse Tumbleweed allerdings nahezu windowsfrei. –Falk2 (Diskussion) 23:08, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dass es häufig geht (mach ich auch so, USB-3-Platten am busgepowerten Hub), widerspricht ja nicht dem, dass Hersteller davon abraten, weil eine ausreichende Stromversorgung halt nicht sichergestellt ist. Ich hab mal versucht, drei WD-Elements-Platten gleichzeitig an dem Hub anzuschließen, da war sie definitiv nicht mehr sichergestellt (die dritte fuhr nicht mehr hoch), aber zwei parallel gehen bei mir so gerade noch :) --Kreuzschnabel10:13, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Moin, danke für die Ideen. Das Modell der externen Festplatte ist Intenso MEMORY CASE 4 TB Schwarz (Herstellerseite), die enthaltene Festplatte ist (laut der Anzeige in CrystalDiskInfo, wird hoffentlich stimmen) WDC WD40NPZZ-00A9JT0 (Western Digital Blue 2,5' 4TB), Firmware-Version 01.01A01. Das Laufwerk ist ein USB3-Laufwerk, ich habe aber beide Platten zumindest kurzzeitig an einem USB3-Hub zusammen mit einem USB-Stick - ohne externe Stromversorgung - betrieben. Nein, ich habe die Platten nie an einem anderen PC ausprobiert, ehrlich gesagt war ich mir einfach zu sicher, dass durch den Austausch das Problem gelöst ist ... WD Drive Utilities habe ich nun übrigens mal installiert, da steht allerdings nur "Schließen Sie ein unterstütztes WD-Laufwerk an", scheint für die externe Festplatte so also wohl nicht zu funktionieren. 2003:F9:EF13:6E00:81AB:D3CE:EBFD:C7FA23:33, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
@2003:F9:EF13:6E00:81AB:D3CE:EBFD:C7FA, danke! Die Festplatte nimmt 0,39 Ampere bei 5 Volt auf.[6] Die sollte also auch an USB 2 funktionieren. Aber————die Platte hat SMR.[7] --Rôtkæppchen₆₈ 23:51, 6. Mär. 2021 (CET) Wenn WD Drive Utilities die Platte nicht erkennt, könnte das daran liegen, dass sie per USB angeschlossen ist. Manchmal blockiert der SATA-USB-Chip SMART und zuverlässige Erkennung. Schließe die Platte direkt an SATA an. --Rôtkæppchen₆₈23:53, 6. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nix für ungut, aber Intenso würde ich keine wichtigen Daten anvertrauen. Von WD und Seagate gibt es 2,5"-Festplatten im externen Gehäude zum günstigen Preis. Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Kabel äußerst entscheidend sein kann. Kabel 1 ist schnell, Kabel 2 langsamer und Kabel 3 führt dazu, dass die Festplatte nach einiger Zeit vom System abgemeldet wird. --Magnus(Diskussion)10:38, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das lässt sich ganz schnell mit einem USB-2.0-Kabel herausfinden. Diese Kabel sind deutlich flexibler als USB-3.0-Kabel und haben keine wackelkontaktanfälligen Zusatzkontakte im A-Stecker. Ich hab da so ein 2,5"-Gehäuse mit USB 3.0 des ebenfalls deutschen Anbieters Icybox, bei dem das mitgelieferte Kabel Probleme macht, wenn man es im Betrieb auch nur wenig bewegt. --Rôtkæppchen₆₈10:51, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe nochmal geschaut, laut der programmeigenen Dokumentation von WD Drive Utilities ist die Software offenbar nur für einige externe Festplattenprodukte von WD gedacht ("Die WD Drive Utilities-Software unterstützt die folgenden externen WD-Festplatten: My Passport®, My Passport Edge™ [usw.] Hinweis: Die WD Drive Utilities-Software bietet keine Unterstützung für: [...] WD-Festplatten, die ursprünglich nicht für die Software WD Security konfiguriert wurden"). Daher habe ich das im Downloadbereich für die von Intenso verbaute Platte angebotene Western Digital Dashboard herunterladen; dieses erkennt die (an USB angeschlossene) Platte auch. Angeboten wird dort u.a. ein erweiterter S.M.A.R.T.-Diagnosetest (Ergebnis: "Es wurden keine Probleme festgestellt"). Ansonsten gibt es v.a. eine Menge verschiedener Festplattendaten. 2003:F9:EF13:6E41:454A:A838:E348:9E2422:03, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Er war der erste Vorsitzende von 1981 bis 1983. Das "erste" steht dabei für eine zeitliche Abfolge und nicht für eine Hierachie. Vielleicht etwas unglücklich formuliert, ich weiß auch nicht, ob das wirklich in die Einleitung gehört. MdEP ist er auch nicht mehr. --Carlos-X03:47, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe den fraglichen Satz klarer formuliert.
Der Artikel ist aber auch extrem veraltet und widerspruechlich - da die Schirmherrin Margaret Thatcher laengst tot ist, habe ich zumindest diese Aussage entfernt, aber der ganze Artikel muss wohl ueberarbeitet werden. -- Juergen 134.255.193.21423:08, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Zweiter Weltkrieg ursächlich im ersten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren10 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Eben. Und von der marxistischen bis zur extremen rechten Position kann man unzählige verschiedene Narrative dazu finden. Vor allem dienen diese Darstellungen nicht nur wissenschaftlichen Zwecken, sondern oft auch der Rechtfertigung. Ich bin mir durchaus nicht sicher, ob die Darstellung, die ich aus meiner Schulzeit kenne, die wirklich zutreffende ist. Hier bei WP sollte man zumindest nicht nur den deutschen (!) Artikel lesen, der englische dürfte für die meisten auch sprachlich zugänglich sein. --Dioskorides (Diskussion) 22:01, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bei solchen Hausaufgaben geht es in aller Regel weniger um die richtige Antwort als darum, dass die Schüler sich intensiv mit dem Thema und der Fragestellung beschäftigen. --Digamma (Diskussion) 21:51, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es sollte nicht um die richtige Antwort gehen. Aber so, wie sich Lehrer*innen nicht an (geänderte) Rahmenlehrpläne halten, nutzen sie weiterhin (die alten) Lösungsblätter der Fachbereichsleitung. Aber wenn das einhellige Meinung ist, dann doch nicht der WK 1? Sondern die Regelungen im Anschluss? Oder der Führungsverlust von Adel und Kirche/Religion (auch Türkei)? Oder die Ausnutzung der Situation durch die soziale Bewegung? Oder die dadurch veränderte Aufteilung der Märkte (Kolonien?)? Oder die Neugliederung des Osmanischen Reiches und dadurch der Zugang auf das immer wichtiger werdende Öl.--Wikiseidank (Diskussion) 08:28, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bewerbung, Anrede für das Anschreiben
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren15 Kommentare12 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo, bei einer Bewerbung soll man meines Wissens nach im Anschreiben möglichst einen eindeutigen Ansprechpartner in der Anrede nennen. Der anbietende Arbeitgeber, ein mittelständisches Industrieunternehmen, sucht jemanden für eine Vertriebsposition (Auftragsverwaltung). Als erste Option ist das Einsenden der Bewerbung per E-Mail genannt. Allerdings steht kein Name einer verantwortlichen Person dabei, der als zweite Möglichkeit genannte Postversand nennt als zuständige Abteilung das "Personalwesen". Reicht es, auf den Standard "Sehr geehrte Damen und Herren" auszuweichen oder empfiehlt es sich, die Geschäftsführer laut Impressum (3 an der Zahl) anzuschreiben? Eine Organisationsstruktur habe ich auf der Firmenwebsite nicht gesehen. Danke für jegliche Hilfe und viele Grüße, --188.106.20.9916:22, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich würde "Sehr geehrte Damen und Herren" nehmen. WEnn man drei Herren anschreiben würde, wäre das total ungewöhnlich ("Sehr geehrter Herr X, sehr geehrter Herr Y..."). Wenn es eine Personalabteilung aka Personalwesen gibt, dann wird die zuständig sein und nicht die Geschäftsführer. Gruß 2003:C6:1730:71E2:7800:7E5B:A6DE:4DE817:00, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich mache das auch so, aber (keine Trollerei!): bei Stellenanzeigen steht ja jetzt immer m/w/d. Gibt es schon ernste Vorschläge, ob und wie man das in solchen Anreden auch machen sollte? Das kann ja auf Dauer nicht nur einseitig sein. --Hachinger62 (Diskussion) 17:21, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wenn einem die Bewerbung wichtig ist, würde ich die ausschreibende Stelle kontaktieren (ist immer genannt) und mich nach Details und/oder der anzuschreibenden Person erkundigen ggf. mit dem Hinweis, dass eine persönliche Bewerbung auch persönlich adressiert sein sollte.--Wikiseidank (Diskussion) 17:39, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ob eher eine traditionelle Anrede inkl. folgendem Stil oder etwas „frischeres“ punkten könnte, wäre am Auftritt der Firma in den Medien abschätzbar. Da man aber nicht weiß welche Person die Vorauswahl trifft, bleibt diesbezüglich alles ein Lotteriespielchen. --84.190.193.18818:21, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht. Das Rekrutierungsteam kann manchmal auch recht unabhängig von der Personalabteilung sein, manchmal kümmern sich die Abteilungen auch direkt um Bewerbungen. Im schlimmsten Fall landet so ein Schreiben dann im Posteingang des Personalchefs, der ist im Urlaub oder zu beschäftigt und dort bleibt es dann liegen, bis es zu spät ist. Oder er ist genervt, weil er mit Post belastet wird, mit der sich andere beschäftigen sollten. Oder der für die zu besetzende Stelle zuständige Bewerbungskoordinator in der Personalabteilung (nennen wir ihn Herrn Blüm) ist schon gleich mal irritiert, weil er im Bewerbungschreiben mit "Frau Schwadtke-Heynemöller" angesprochen ist. Oder der Chef der Personalabteilung, den die Google-Suche ergab, ist in Wahrheit der HR-Chef der Produktion, die neue Stelle ist aber in der Forschung und Entwicklung angesiedelt, und daher landet der Brief erst einmal in einer Sackgasse. Kurz und gut: Das mit dem Anschreiben an eine bestimmte Person ist zwar wünschenswert, wenn die zuständige Person aber nicht klar benannt oder sonst sehr eindeutig identifizierbar ist, halte ich es für besser, beim allgemeinen "Damen, Herren" zu bleiben. -- 79.91.113.11610:36, 8. Mär. 2021 (CET) PS:Disclaimer - meine Berufs- und Cheferfahrung stammt im wesentlichen aus dem nichtdeutschen Raum.Beantworten
Danke für alle Tipps! – Auf die Idee des Anrufs hätte ich selber kommen können; die Telefonzentralenmitarbeiterin hat vorhin, als ich konkret nach einem namentlichen Ansprechpartner für die Anrede bei einer Bewerbung fragte, gesagt, dass das allgemeine "Sehr geehrte Damen und Herren" völlig in Ordnung ist, da das Personalwesen die Bewerbungen intern an Sachabteilungen weiterreiche. Viele Grüße, --188.106.20.9912:41, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo miteinander, mit Blick auf das Genderbewusstsein (richtig ausgedrückt?) empfiehlt DIN 5008 in den Briefmustern „Sehr geehrte Persönlichkeiten“, was bei mir allerdings ein Schmunzeln mit leichtem Kopfschütteln auslöste. Für mich ist die alte Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ nach wie vor die beste, wenn ich die Namen der Ansprechpartner nicht kenne, oder auch „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren“. Übrigens: Vor nicht allzu langer Zeit las ich in Wikipedia, „Dame“ (Singular) sei ein Schimpfwort. Manchmal kann man sich nur wundern. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 12:56, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Von Lothar Spurzem ist ja die DIN 5008 ja schon angesprochen worden und die darin seit knapp einem Jahr geltende Variante mit „Sehr geehrte Persönlichkeit“, dies fand ich im ersten Moment als ich es gelesen hatte, auch für etwas gewöhnungsbedürftig, aber nach längerem Überlegen bin ich dieser Empfehlung gefolgt und schreibe nur noch so, wenn mir kein Name bekannt ist. In solchen Fällen erregt man zumindest, bis sich es als "normal" herausstellt, Aufmerksamkeit. Eine Personalabteilung die ebenfalls auf der Höhe der Zeit sein sollte, was man zumindest bei "w/m/d" immer wieder sieht, dürfte daher schon erfreut sein, dass die sich bewerbende Person ebenfalls auf der Höhe der Zeit ist. Viel Erfolg. kandschwar (Diskussion) 16:30, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Suchbegriff ausschließen bei Amazon
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren9 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich versuche gerade herauszufinden, welche Suchoperatoren bei Amazon funktionieren. Ein Minuszeichen ist es schon mal nicht. Wenn ich z.B. nach Headset suche und vor gaming ein Minus setze, werden mir lauter gaming headsets angezeigt. Ich suceh aber nur die, in denen der Begriff "gaming" nicht vorkommt. Die selbe Frage habe ich übrigens für google shopping, da beobachte ich das selbe Phänomen. EDIT: Auch das Plus-Zeichen scheint bei google und Amazon keine Funktion zu haben.
--188.99.166.9621:56, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Gut, dann fällt Amazon weg, da die Suche über google keine Möglichkeit der Sortierung bietet, wie z.b. eine bestimmte Preisregion auswählen oder nur einen bestimmten Produkttyp anzeigen. Wie ist es bei google? --188.99.166.9622:54, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Amazon-Suche scheint ein Vollschrott zu sein. Hab grade versucht USB-Festplatte zu finden - scheint unmöglich. Milliarden kann man in der Digitalwelt offensichtlich immer nur dann verdienen wenn man es schafft dass die Leute unsäglichen Crap als normal akzeptieren. --itu (Disk) 23:04, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Warum werden Porzellan und Glas in der Mikrowelle heiß?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren25 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Mein Vorwissen war: In der Mikrowelle werden Dinge erwärmt, die Wasser enthalten.
Auch bei Wikipedia steht: „Geschirr aus Porzellan, Glas oder thermoplastischem Kunststoff absorbiert keine Mikrowellen und wird somit durch die Strahlung nicht erwärmt, sondern nur indirekt vom Gargut durch Wärmeleitung.“
Meine Beobachtung: Der Porzellanteller wird warm, - nein, es ist nicht allein das Gargut, das ihn erwärmt. Test: Er wird auch ohne jegliches Gargut warm.
Gegoogelt: [8] Ach so, - mikrofeine Risse in der Lasur sind der Grund, dass Porzellan warm wird, interessante Information. Verschiedenes Geschirr getestet. Offenbar hat all mein Geschirr Risse in der Lasur. Alles wird heiss.
Was ist eigentlich mit Glas? Ich teste einen Erlenmeyerkolben aus Jenaer Glas von Schott, m.E. Borosilikatglas. Ergebnis nach 2 Minuten 700W: Der Erlenmeyerkolben ist so heiss, dass man sich daran die Finger verbrennt. Hier geht doch irgendetwas nicht mit rechten Dingen zu.
Mein Fazit: Porzellan, und auch Glas! werden in der Microwelle heiss, auch ohne Gargut!
Glas ist hygroskopisch. Es nimmt an der Luft eine sog. Wasserhaut an. Diese Wasserhaut besteht aus Wasser, das sich im Mikrowellenherd erwärmt. Dasselbe gilt für glasiertes Porzellan. Trockne Glas- oder Porzellangeschirr im Trockenschrank oder Backofen und lasse es im Exsikkator auf Raumtemperatur abkühlen. Erhitze es dann nochmal im Mikrowellenherd. Das Geschirr bleibt kalt. --Rôtkæppchen₆₈23:40, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Sobald aus dem einen Gramm Wasser 1,673 Liter Wasserdampf geworden sind, kann dieser beliebig heiß werden, und er hat eine hohe Spezifische Wärmekapazität, kann also viel Wärme weitergeben, ohne groß abzukühlen. Du kannst dir übrinx die Mikrowelle gut schrotten, wenn du sie mit zu wenig drin laufen lässt, das die Energie absorbiert. --Kreuzschnabel09:36, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dann ist der zitierte Satz aus dem Artikel aber grob irreführend. Denn 99,999% der Leser halten schranktrockenes Glas oder Porzellan für trocken und werden mit dem Unterschied zwischen „trocken“ und „theoretisch trocken“ wenig anfangen können. Wer trocknet sein Geschirr vorher im Backofen, bevor er/sie es danach in der Mikrowelle benutzt? Wenn Glas oder Pozellan immer einen geringen Wassranteil hat (wie übrigens auch Papier), dann gehört der Satz gestrichen bzw. die Stoffeigenschaft richtig angegeben. --Dioskorides (Diskussion) 09:59, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Des Rätsels Lösung liest man im Artikel Mikrowellenherd: Bei der Mikrowelle geht es in erster Linie nicht um Wasser, sondern um dipolförmige Moleküle. Die können durch die Mikrowellenstrahlung angeregt werden und Energie aufnehmen. Wasser ist zufällig ein besonders guter Dipol und darüber hinaus flüssig, also sehr beweglich und daher besonders "empfänglich" für die Energie aus der Mikrowellenstrahlung. Viele Moleküle haben ein Dipolmoment, in Glas oder Keramik (oder in Eis s.o.) sind sie aber relativ fest eingebunden, können daher die Energie nicht so gut aufnehmen. --Optimum (Diskussion) 15:20, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Meine Porzellanteller werden in der Mikrowelle nicht warm, auch Duranglas nicht. Einige Schalen aus Steingut werden ein wenig warm, aber nicht heiß. Hab ich ausprobiert, indem ich die Sachen leer eine Minute bei voller Leistung in die MW gestellt habe --Elrond (Diskussion) 22:14, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät Schaden nimmt, größer ist? Steht das nicht in der Gebrauchsanweisung, dass beim Betrieb immer was drin stehen sein soll, das die Strahlen in Wärme umsetzen kann? --84.190.193.2623:29, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dann machen wir eine kleine Überschlagsrechnung: Leistung der MW sei 1000 Watt, die Masse des Tellers 500 g und die Wärmekapazität von Porzellan ist 1,2 J · g-1 · K-1 Die MW arbeitet 60 sek. Dann kriege ich 60.000 Ws was ja 60.000 J sind. Dann kriege ich, einen Wirkungsgrad von 50 % angenommen, eine Temperaturerhöhung von 50 K. Bei einer Ausgangstemperatur von 20 °C hätte ich nach einer Minute in der MW also etwa 70 °C, woran man sich prächtig die Finger verbrennen kann. Warum also 2 min.? --Elrond (Diskussion) 23:38, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
8. März
Lektor gesucht
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren6 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Welcher Mentor will sich das antun? Mentoren wollen Neulingen beim Einstieg helfen. Der Autor will vier Artikel in der Wikipedia sehen. Er wird vermutlich bald feststellen, daß seine Vorstellungen nicht ganz zu denen von Wikipedia passen. Das führt zu Frust auf beiden Seiten. 62.157.15.17209:13, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Freundlicher Hinweis an 95.91.224.231: Das gehört eigentlich nach WP:FZW oder WP:FVN. Stell die Frage auf einer der zwei Seiten nochmal etwas detaillierter, worum es genau geht (Artikel schreiben [laut Fragentext]? Geschriebene gegenlesen [laut Überschrift]? Fertige veröffentlichen?), dann wirst du geholfen, und wir können das hier schließen. --Kreuzschnabel09:30, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Vier Jahre altes Ladekabel dem Arbeitgeber erstetzen ?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren14 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich verlasse zum 31.03 meinen AG und fange bei einer neuen Firma an.
Ein Diensthandy habe ich im Sommer 2018 bekommen, nach etwa 12 Monaten, war das Ladekabel des Samsung Telefons kaputt, ich habe einfach ein privates genommen, da das Handy nur zu Hause benutzt wird.
Kann der alte AG jetzt drauf bestehen dass ich es ersetzen muss, das Ladekabel? Ich meine nach drei Jahen ist kaputt gehen ja nicht so schlimm oder wie sehe ich dass?--77.180.143.7910:13, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ging einfach nach einem Jahr kaputt, wie es so oft ist mit Handyladekabeln. Möglicherweise war es Abnutzung--10:37, 8. Mär. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von77.180.143.79 (Diskussion) )
Da Ladekabel, das Dir der Arbeitgeber damals in die Hand gedrückt hat, ist sein Eigentum. Ja, er kann verlangen, dass er es zurückerhält. Ob es ein Problem gibt, wenn das nicht passiert, ist eine ganz andere Sache. Ich würde es drauf ankommen lassen. (Im schlimmsten Fall werden ein paar Euro in Rechnung gestellt bzw. Du gibst ein (anderes) Ladekabel ab und besorgst Dir für kleines Geld ein neues).--Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:47, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Maximal leichte Fahrlässigkeit wie bei "es ging nach mehreren Jahren beim Gebrauch kaputt" hat keinen Schadensersatzanspruch zur Folge. "Der Arbeitgeber muss beweisen, dass der Schaden auf ein vorsätzliches oder nicht lediglich leicht fahrlässiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist"[10] (Fachanwältin für Arbeitsrecht), was ihm in diesem Fall wohl kaum gelingen dürfte. Einfach das defekte Ladekabel zurückgeben bzw. den Schaden jetzt melden, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht ("funktioniert seit neulich nicht mehr").--Chianti (Diskussion) 12:13, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ladekabel zählen aber IMHO zum Verbrauchsmaterial, da sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung so starker Beanspruchung ausgesetzt sind, dass sie nicht besonders lang halten. --Rôtkæppchen₆₈13:29, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Zitat Seitenintro: Daher ist auch nicht die Ausbreitung von Meinungen oder eigenen Theorien das Ziel. Du kannst übrigens davon ausgehen, dass in der Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber das Handy samt Zubehör oder gar ein originalverpacktes Handy genannt ist, somit ist auch das Ladekabel von der Rückgabepflicht umfasst (siehe dieses Gerichtsurteil, Abschnitt II der Entscheidungsgründe) und eben nicht als "Verbrauchsmaterial" angesehen wird. Die Abschreibungsdauer spielt übrigens für den zivilrechtlichen Rückgabeanspruch keine Rolle.--Chianti (Diskussion) 13:43, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ja aber der AG kann doch nicht erwarten dass es im Orginalzustand zurück gegeben wird. Ich meine dass Smartphones abnutzen ist doch klar, auch Ladekabel nutzen ab, wird das gar nicht berücksichtigt?--14:13, 8. Mär. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von77.180.143.79 (Diskussion) )
Du musst es ja nicht im Originalzustand zurückgeben, sondern es einfach nur zurückgeben, auch wenn es beschädigt ist. Dass es durch normalen Gebrauch beschädigt wurde ist ja nicht weiter schlimm, aber ein Rückgabe auch des beschädigten Ladekabels ist schon erforderlich, da du es ja sonst ein funktionierendes Ladekabel für dich selbst behalten könntest und nur behauptest es wäre kaputt (bei Ladekabeln etwas witzlos und vermutlich wird der Arbeitgeber auch bei Rückgabe ohne Ladekabel keinen Aufstand machen, aber prinzibiell ist das schon wichtig).--Naronnas (Diskussion) 14:41, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Natürlich kenne ich hier weder die Arbeitgeberin noch die Arbeitnehmerin, aber nach meiner Erfahrung kommt man mit offener Ehrlichkeit (ist kaputtgegangen, benutze seitdem ein privates - wie isses - soll ich ein passendes besorgen, oder wird das Handy sowieso außer Dienst genommen?) meisten ziemlich weit, zumal, wenn das Ladekabel wirklich abgenutzt wurde, ja auch kein Delikt o. dgl. vorliegt. - Grüße, --Sokkok (Diskussion) 15:32, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bei dem hier wahrnehmbaren Vertrauensverhältnis zwischen dem TO und seinem Arbeitgeber bin ich überrascht dass das Arbeitsverhältnis vier Jahre dauerte. Da ist die Trennung überfällig. Für beide Seiten. Yotwen (Diskussion) 15:54, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
beruflich lieft alles ich habe auch ein prima Zeugnis bekommen oder werde es bekommen, nur HR und GA sind etwas eigen bzw. eine Person dort, daher wollte ich wissen wie die Rechtslage ist. Finde deine Unterstellung traurig ehrlich gesagt.--16:03, 8. Mär. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von77.180.143.79 (Diskussion) )
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren6 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Welches Einkommen generieren heutige Windkraftanlagen durchschnittlich?
(Ich weiß, dass eine kleine Anlage mit paar hundert kW ausreicht um ein normales Arbeitereinkommen zu ersetzen)
Anlagen die aus dem EEG rausfallen haben aber auch weder 3,34 MW noch 2150 Volllaststunden, kommen also vielleicht eher bei 50.000 € raus, wenn wir von 2 Cent ausgehen. --Carlos-X18:19, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren18 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Liebe Auskunft, in Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen#STIKO-Empfehlung und in einem Merkblatt des Paul-Ehrlich-Instituts von Februar ([11], PDF-Datei) wird die Priorisierung der Bevölkerung nach sechs Gruppen unterschieden. Die Bundesregierung unterscheidet jedoch lediglich nach vier Gruppen.[12]. Welche Einteilung gilt? Und wo gibt es eine laufend aktualisierte Prognose, welche Gruppe ab wann geimpft werden kann? Der COVID-Terminrechner ist mir bekannt, darin müssen jedoch alle Merkmale eingegeben werden. Ich suche eine Übersicht mit voraussichtlichen Startterminen mit einer einfachen Unterscheiden nach den Gruppen. Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 16:05, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die erste Frage scheine ich selbst beantworten zu können: Die Unterscheidung nach sechs Gruppen scheint mir die wissenschaftliche Empfehlung zu sein, die Unterscheidung nach vier Gruppen steht in der Impfverordnung, sodass diese zweite Unterscheidung bindend ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:08, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Im verlinkten Dokument steht „Die STIKO ist ein ehrenamtlich arbeitendes Expertengremium mit Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut, dessen Mandat nach Infektionsschutzgesetz darin besteht, Impfempfehlungen für Deutschland auf Basis aktueller, evidenzbasierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erarbeiten. Eine Verordnung zum Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19 zu erarbeiten, liegt in der Verantwortung politischer Entscheidungsträger, also des BMG. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Unterschiede zwischen BMG-Verordnung und STIKO-Empfehlung.“ --Rôtkæppchen₆₈16:09, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
(nach BK)Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis zum Ende des Sommers (20. September 2021) alle Bürger mind. 1x geimpft wurden. Wenn - wie von Olaf Scholz verkündet - schon bald 10 Mio. Impfdosen pro Woche zur Verfügung stehen, dann kann es schnell gehen. Bisher wurden allerdings insgesamt erst weniger als 8 Mio. Dosen verimpft. Dieser Unterschied zeigt, dass eine höhere Verfügbarkeit immensen Einfluss auf die Geschwindigkeit hat, denn bis auf Weiteres ist die Verfügbarkeit der Engpass. Die Impfzentren könnten wesentlich mehr schaffen, wenn es denn Impfstoffe gäbe.
Es kommt also darauf an, wie schnell mehr hergestellt werden kann und welche neuen Präparate (insb. CureVac und Johnson&Johnson) wann die Zulassung erhalten. Außerdem ist wichtig, wie hoch die Impfbereitschaft ist bzw. wieviele trotz Termin nicht zur Impfung erscheinen. Eine mehr als vage Schätzung wäre also Glaskugelei.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 16:15, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
So, wie es gerade läuft, werden die Muschkoten wohl zu Sankt Nimmerlein dran sein. Bisher ist man schließlich mit dem Erfinden von Ausreden so ausgelastet, dass für das Beschaffen von Impfstoffen und vielleicht noch eine effiziente und schnelle Impforganisation keine Zeit bleibt. Von daher ist die Anzahl der Prioritätsgruppen praktisch belanglos. –Falk2 (Diskussion) 16:20, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Muschkoten... der Stuffz mal wieder. Oder welchen Rang hab' ich Dir unlängst ob Deiner, äh, robusten Ausdrucksweise doch gleich unterstellt? Feldwebel? 87.167.109.20016:29, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Aktuell werden ca. 1,4 Mio. Impfdosen pro Woche gespritzt. Das ist doppelt so viel wie Anfang Februar - und immer noch zu langsam. Ich verstehe, dass die Bevölkerung ungeduldig ist. Aber es muss doch allen klar sein, dass der Impfstoff nach der Zulassung auch noch produziert werden muss. (Natürlich können die Pharma-Konzerne eine gewisse Menge auf Vorrat produzieren, aber teilweise sind die Impfstoffe ja im Herbst noch in der Entwicklung gewesen. So viel Zeit zur Vorratsproduktion war da nicht.
Ich hoffe, dass wir sehr schnell an den Punkt kommen, wo die Impfteams zum Flaschenhals werden und Impfdosen an andere Länder gehen können. Das wird aber noch einige Zeit dauern. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 16:40, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die dürfen das nicht werden. Vorher muss jeder Allgemeinmediziner einbezogen werden und ich hoffe, dass auch wenigstens einige andere Fachärzte mitmachen, damit diese Impfung bei allfälligen Arztbesuchen gleich mit abfällt. Die Allgemeinmediziner haben doch schon längst erklärt, dass sie dazu bereit sind. Ein Erfolg ist die Impfkampagne in Deutschland erst, wenn die hundertsiebzigmillionste Dosis in der Oberarmmuskulatur verschwunden und die Maulkorbpflicht Geschichte ist. –Falk2 (Diskussion) 17:16, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
170 Mio. Dosen werden wir gar nicht brauchen. J&J soll mit einer Dosis auskommen, Kinder werden nicht geimpft und auch sonst gibt es neben den Impfverweigerern auch Vorerkrankte, die nicht geimpft werden können (z.B. bei bestimmten Allergien). Dazu kommt, dass bei 75% (aktuelle Schätzung) die Herdenimmunität erreicht sein soll.
Abgesehen davon: Hauptziel ist weiterhin die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Im UK zeigt sich schon, dass die behandlungsbedürftigen Infektionen deutlich zurückgehen. Deshalb bin ich ganz optimistisch, dass viele Vorsichtsmaßnahmen schon im Laufe des Sommers runtergefahren werden können, auch wenn noch nicht alle geimpft sind.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:26, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bis auf die Antwort von Rotkäppchen zur Einteilung in Gruppen beantwortet keiner der Beiträge meine Frage. Ich habe nach einer laufend aktualisierten Internet-Veröffentlichung, in der der voraussichtliche Start des Impfzeitraums angegeben ist, gefragt. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:37, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dann hast Du nicht gelesen. ;-) "Eine mehr als vage Schätzung wäre also Glaskugelei.", schrieb ich um 16:125 Uhr. Es kann Dir im Moment noch niemand sagen - und wird wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:42, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Eine vage Schätzung reicht mir. Der Impfrechner [13] kann es ja auch. Für die Gruppe 3 (im Vier-Gruppen-System) wird zum Beispiel ein Start zwischen Mai bis September vorhergesagt(was im Übrigen gar nicht vage ist; das Ergebnis heißt weder nächste Woche noch erst 2025). Ich suche eine Liste oder Tabelle, in der die Ausgaben des Impfrechners einfach abgelesen werden können, ohne erst alle Merkmale liefern zu müssen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:08, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Vieler Bürger sind nicht in der Lage, Informationen richtig zu interpretieren. Würde irgendwer offiziell schreiben "Gruppe 2 ist ab dem 6. April an der Reihe, Gruppe 3 ab Juni und Gruppe 4 ab August", wäre die Aufregung groß, wenn die Termine nicht gehalten werden können. Selbst wenn's schneller geht, wird es Beschwerden geben ("Ich wäre gar nicht in Urlaub gefahren, wenn ich gewusst hätte, dass die Post vom Impfzentrum kommt..."). Die Verantwortlichen werden keine konkreten Prognosen abgeben, solange sich noch (zu) viel ändern kann. Zudem ist denkbar, dass die Impfreihenfolge noch mal angepasst wird.
Der Impfrechner schaut auch nur, wieviele Personen in der Gruppe sind, wer schon geimpft wurde und wie schnell der Impfstoff geliefert werden könnte. Aufgrund der Unsicherheiten werden die Zeitfester nach hinten immer gröber. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:59, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
De facto laufen heute in den meisten Ländern zwei parallele Impfpriorisierungen. Biontech und Moderna werden nach den ursprünglich vorgeschlagenen alters- und krankheitsindizierten Gruppen verimpft, Astra Zeneca gleichzeitig berufsindiziert in so großen Mengen an Lehrer, Polizisten und Hausmeister dass die Impfungen dieser Gruppe ziemlich sicher vor den eigentlich berechtigten abgeschlossen sein werden. Dass es dazu von behördlicher Seite keine brauchbare Übersicht mit Angabe der erwarteten Impftermine gibt, liegt daran dass niemand so einen Überblick hat und gleichzeitig schon absehbar ist dass man relativ bald von einer strengen Staffelung auf die Windhundmethode umsteigen (müssen) wird. --Studmult (Diskussion) 12:42, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
(nach links) Wen oder was meinst Du mit "eigentlich berechtigt". Diejenigen, die aufgrund ihres Berufs einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sind - wie alle anderen Bürger - selbstverständlich auch impfberechtigt. Und das sogar mit erhöhter Priorität. Sie haben angesichts der hohen Kontaktzahl nicht nur ein größeres Risiko, sich selbst zu infzieren, sondern im Falle einer Infektion auch ein größeres Risiko, andere anzustecken.
Das Problem des "Windhundprinzip" wird hoffentlich durch eine jahrgangsweise (oder anderweitig gestaffelte) Impfung gelöst. Wenn alle in Gruppe 4 gleichzeitig auf Terminjagd gehen, werden die Server und Hotlines wieder überlastet sein.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 13:07, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich meine "eigentlich zu diesem Zeitpunkt berechtigt". Lehrer z.B. sind bei der StIko in Gruppe 4 und Hausmeister mit gutem Willen in Gruppe 5 während die Gruppen 1 und 2 noch nicht vollständig geimpft. Und, damit es keine Missverständnisse gibt: Ich finde es sehr sinnvoll, dass das so gehandhabt wird. Bezüglich der Windhunde: Spahn hat schon ganz am Anfang angekündigt, dass die Impfzentren nur für die erste Phase existieren sollen und danach über die vorhandene Infrastruktur geimpft wird, also vermutlich ohne Server, aber auch ohne Staffelung. --Studmult (Diskussion) 22:11, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
"Nullpunkt" der Erde?
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Früher bezog man die geographischen Koordinatensysteme auf die jeweiligen Fundamentalpunkte. Wo dieser vom Fragesteller gesuchte jeweilige "Nullpunkt" lag, hatte für die Landesvermessung keine Bedeutung, weder für die theoretische noch die praktische Festlegung von Koordinatensystemen. Auch die Festlegung des dreidimensionalen WGS 84 erfolgt über Referenzpol und Referenzmeridian, nicht über einen Nullpunkt. Der Ursprung des WGS 84 ist der Erdschwerpunkt, geographische Koordinaten sind nur abgeleitete Größen und der vom Fragesteller gesuchte Nullpunkt der Schnittpunkt der X-Achse mit dem Referenzellipsoides. 62.157.15.17218:38, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bei Google Earth Pro befindet sich an der Stelle ein Hotel, sogar mit Foto. Aber wahrscheinlich hat da jemand nur falsche Koordinaten eingegeben, denn eigentlich ist dieses Hotel in Neu Delhi in Indien. --Rôtkæppchen₆₈21:23, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Der gefragte Nullpunkt ist jedenfalls ein primärer Konfluenzpunkt, es gibt aber noch 16348 weitere davon. Ansonsten fällt mir dafür auch keine spezielle Bezeichnung über „Koordinatenursprung“ hinaus ein. --Kreuzschnabel07:22, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren5 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo zusammen, eine Frage schwebt mir schon länger im Kopf rum, und neulich ist es mir wieder im Radio aufgefallen: Wie heißt dieses Musikinstrument, das man irgendwie mit 70er-Jahre-Musik verbindet, etwa hier im Video ab 1:47? Beziehungsweise was ist das für ein rhythmischer Klang im Hintergrund und wie wird er erzeugt? Ich kann es nicht wirklich beschreiben, und dann kommt man bei Google natürlich nicht weiter. Herzliche Grüße, --2003:CE:1727:E917:5596:688B:4FA2:6C9F18:00, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren11 Kommentare9 Personen sind an der Diskussion beteiligt
in den letzten tagen erhalte ich auf dem androidsmarthphone regelmäßig anrufe von anonymen anrufern. wenn ich abhebe ist keiner dran.
kann ich iwie die inhaber der nummern herausfinden? so langsam nervt mich das sehr.
--Silke98761 (Diskussion) 22:38, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das wird nichts nützen. Diese Anrufe von Telefonbetrügern, die auch ich bekomme, funktionieren so: Ein Rechner in Irgendwo wählt Tausende von Telefonen im Sekundentakt an. Sobald sich jemand meldet, werden die anderen Anrufe abgebrochen. Funktioniert auch mit 20 Leuten in einem Callcenter. Wie sie es schaffen, sich mit deutscher Nummernkennung einzuwählen, weiß ich nicht, ich habe aber jedenfalls deutsche Nummern auf dem Display. Zweimal hatte ich Indlish-Sprecher am Telefon, die mir einen Microsoft-Update für meinen Rechner besorgen wollten (ich bin Apfelmann). Beimm ersten Mal habe ich dem Anrufer gesagt, er sei ein schlechter Mensch und seine Familie würde in den kommenden Tagen für das bestraft werden, was er tut. Beim zweiten Mal habe ich immer und immer wieder erklärt, dass ich Windows habe und von meinem Window aus ein Haus mit genau 95 weiteren Windows sähe. Der Anrufer wurde zunehmend nervös, weil ihm die Zeit davon lief. --Aalfons (Diskussion) 02:15, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das sind aber keine anonymen Anrufe, sondern welche mit gefälschter Nummer. Dagegen hilft nur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur unter Nennung der Nummer. Wer eine Fritzbox benutzt, bekommt zu jedem dieser Anrufe die tatsächliche Rufnummer und die von Anrufer gelieferte Rückrufnummer in der Anrufliste angezeigt. --Rôtkæppchen₆₈02:33, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Man programmiert seine Telefonanlage oder -software auf eine user provided Number. Die Fritzbox zeigt für jeden Anruf zwei Nummern an, network provided number und user provided number alias subscriber provided number.[15] --Rôtkæppchen₆₈09:38, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Bundesnetzagentur kannst du knicken - das Formular ist endlos und die Antwort ist immer die gleiche: Die Rufnummer ist nicht vergeben. Es wird Zeit, das jeder Telekommunikationsanbieter gezwungen wird nur eigene Rufnummern zu vermitteln oder aufzuzeichen, von welchem Mitbewerber er diese Nummer angenommen hat. Und wenn der EndKunde sich dann beschwert, muss derjenige Anbieter massiven Schadensersatz zahlen, der nicht nachweisen kann, woher die Nummer kommt. --Bahnmoeller (Diskussion) 09:40, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es müssen dann nur noch die ausländischen bzw außer-EU-europäischen Fernmeldedienstleister irgendwie zur Kooperation ermuntert werden. Ich bin eher für eine technische Lösung ähnlich wie bei HTTPS. Das Signalling System 7 muss so erweitert werden, dass der Anrufer per Zertifikat seine Identität nachweist. --Rôtkæppchen₆₈13:29, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
9. März
USB 3.2 C intern auf USB 3.2 intern
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Wie ist eigentlich die Sicht auf die NZZ in die Schweiz? Mir fällt immer auf, dass die Startseite auf nzz.ch fast nur Deutschlandbezug hat. Ist das für mich so, geo targeted, oder sieht das in der Schweiz auch so aus? Was halten Schweizer/innen davon?
--2A02:8109:BD40:65C4:AD65:5DD9:62F3:A72B13:40, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Und hier in der Schweiz wird natürlich standardmässig die "Schweizer Länderausgabe" angezeigt, also in der Tat Geotargeting. Aber schön, dass man das explizit umstellen kann, das ermöglichen nicht alle Websites! Gestumblindi18:45, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Parasolpilze
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So ist es - und sie sind raumbeanspruchend und brechen leicht auseinander (= unansehnlich). Lassen sich aber schön trocknen und als Pilzpulver in Soßen verwenden.
Ich kenne niemanden, der die einsammelt, die läßt man doch im Wald stehen? Fast kein Geschmack, wenig Substanz, wer sollte dafür Geld ausgeben? Aber in Zeiten, wo sogar Molke verkauft wird, würde siche jemand einen Grund finden, das zu vermarkten. --M@rcela15:58, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nun weiß ich nicht, wo Du Deine Riesenschirmlinge gefunden hast, mit denen Du diese Erfahrung hast machen müssen, aber wenn ich beim Waldspaziergang ein noch ansehnliches Exemplar finde, nehme ich es mit und es kommt abends in die Pfanne. Ich finde, dass er recht wohlschmeckend ist. Allerdings verwende ich nur den Hut. --Elrond (Diskussion) 16:10, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich hab das Pilzesammeln von meinen Großeltern. Und deshalb nehme ich auch nur die Pilze, die ich gelernt habe. Da mir beigebracht wurde, gewisse Sorten im Wald zu lassen, behalte ich das bei. Ich habe es schon ein paarmal versucht, Schirmpilze unter die anderen zu mischen, jedesmal wurde das "langweilig" (Fundort meist Ostbrandenburg oder Westpolen). Dann lieber ein paar Pfefferlinge, Grünlinge oder Steinpilze druntermischen oder, so man sie findet, Morcheln. Zu große Braunkappen lasse ich aber auch stehen, ebenso Butterpilze. --M@rcela16:57, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Auch ich bin kein großer Pilzsammler, ich nehme nur, was ich sicher! identifizieren kann und das ist bei den Lamellenpilzen nur der Parasol (Fliegenpilz erkenne ich auch, aber den lasse ich natürlich da, wo er ist). Von den Röhrlingen kann ich auch einige wenige identifizieren, aber die lasse ich auch dann häufig stehen, nur Steinpilze kommen in den Korb, die sind in unserer Gegend aber leider sehr selten. --Elrond (Diskussion) 17:09, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
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Ich bin auf der Suche nach dem Buch
Dennis Goldstein: Eisenherz. Ursprung und Wandel mitteleuropäischer Volksbräuche. Köln 1989.
und kann dieses nirgends im Web finden. Unter dem Namen "Dennis Goldstein" bzw. "Dennis H. Goldstein" fand ich lediglich [19][20], diese Hinweise, aber nichts mit dem deutschen Titel.
Besagtes Buch ist im Artikel Psychostasie unter Literatur eingetragen und möglicherweise ein Fake. Es wurde einst mit diesem Edit bei der Artikelerstellung von Benutzer:JOiL mit eingetragen und mit zwei darauffolgenden Edits lediglich in Form gebracht. Danach ist dieser Benutzer nie wieder bei WP aktiv gewesen. Ich traue der Geschichte nicht. Niemand hat sich offensichtlich bislang daran gestoßen und ich hätte das nun doch einmal geklärt. Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Danke im Voraus - Gruß -- Muck (Diskussion) 13:59, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank für eure Bemühungen! Da ich auch nur derartige Ergebnisse gefunden hatte, habe ich die nicht nachweisbare Literatur in dem betreffenden Artikel auch schon gelöscht.
Was mich jedoch mehr als nur verwundert, ist die offensichtliche Tatsache, das sich diese Fakangabe seit dem 29. Juni 2006 in dem Artikel Psychostasie halten konnte. Vergangenes kann man nicht mahr ändern, was aber jetzt zu ändern war, das habe ich nunmehr getan. -- Muck (Diskussion) 18:02, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Nightflyer (Diskussion) 15:39, 9. Mär. 2021 (CET)
Was spricht der russische Sprecher hier?
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Welchen Text spricht der russische Sprecher in diesem Lied bei etwa 4:15 min nach „Говорит Москва“? Irgendwas mit действитель.. Ist das etwas "berühmtes", so wie der Spruch von Armstrong direkt zuvor (bei 4:05) (Houston...)
Wir haben ja einen umfangreichen Artikel Legalisierung von Drogen. Deine Frage beantwortet dieser aber nicht zweifelsfrei. Man kann ihm unter anderem entnehmen: "Die meisten Staaten der Erde haben sich über das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln gesetzlich einzuschränken." Da die Rede von den meisten Staaten ist, ist anzunehmen, dass es auch Staaten gibt, die sich nicht dazu verpflichtet haben. Würde es ein solches "Drogenparadies" geben, wäre das aber wohl bekannter. Man hört ja viel von der niederländischen Drogenpolitik, aber selbst dort wird der Besitz von Cannabis bloss toleriert, von "harten" Drogen ganz zu schweigen. Eventuell haben irgendwelche winzigen Inselstaaten keine expliziten Drogengesetze; aber über die Drogenpolitik von Tuvalu oder der Marshallinseln erfährt man aus der Wikipedia nichts... Ziemlich sicher Bescheid wüssten die MitarbeiterInnen des Nachtschatten Verlags ;-) Gestumblindi17:59, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
In den vielen Regionen, die nicht einer Staatsgewalt, sondern einem De-facto-Regime unterstehen, herrschen islamische Milizen wie die Taliban oder Al-Shabab. Die Scharia ist recht restriktiv gegenüber Drogen. Wie es bzgl. Drogen allerdings in den von kriminellen Banden beherrschten selbsternannten "Volksrepubliken" in der Ostukraine aussieht, in denen die Bewohner ohne jedes Rechtssystem auskommen müssen [21], entzieht sich meiner Kenntnis.--Chianti (Diskussion) 18:29, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ok. Der Fragesteller könnte mit dieser Liste anfangen: Abchasien, Äquatorialguinea, Arzach, Cook-Inseln, Kiribati, Kosovo, Nauru, Niue, Nordzypern, Osttimor, Samoa, Somaliland, Südossetien, Südsudan, Transnistrien, Tschad, Tuvalu, Vanuatu, Westsahara. Das sind alle Gebietskörperschaften aus unserem Artikel Liste der Staaten der Erde, die nicht auf der Liste der Parteien des Einheitsabkommens auftauchen. Da sind auch Gebietskörperschaften mit umstrittenem Status dabei, deswegen mehr als die oben genannten sieben Stück. --Rôtkæppchen₆₈10:30, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wg. der internationalen Abkommen dürfte es kein Land geben wo es diese Stoffe legal i. S. v. der Gebrauch gesetzlich erlaubt und reguliert ist. Allerdings so manche wo er nur entkriminalisiert ist . Portugal ist da konkret zu nennen.--Antemister (Diskussion) 23:32, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Rassismus?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren14 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In China zählen Chinesen mit weisser Haut viel mehr als Chinesen mit gebräunter dunkler Haut. Die dunklen sind halt die armen Bauern und Straßenarbeiter, die weissen sind die vornehmen Büroleute. Es sind zwar in beiden Fällen Chinesen, aber ist das dann etwas anderes als Rassismus? Wenn die, die man früher als Neger bezeichnet hat, weiss wären und blonde Haare hätten, dann gäbe es Rassismus wahrscheinlich gar nicht, oder? --61.91.173.3417:25, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
<BK> Natürlich ist das eine beantwortbare Wissensfrage: "zählt mehr als" bedeutet erstmal "nur" Diskriminierung, Rassismus dagegen setzt eine Art Kategorisierung nach einem (Pseudo-)System voraus (Han-Chinesen vs. Tibeter und Uiguren z.B.). Insofern: auf jemanden anderen nur wegen dessen Hautfarbe herabzuschauen und sich für was Besseres zu halten, ist etwas anderes als Rassismus.
Sorry, ich will hier nicht den Zensor spielen, daher entferne ich den Abschnitt nicht, aber wie KnightMove schreibt, eine beantwortbare Wissensfrage ist das nicht, daher setze ich den erledigt-Baustein. Gestumblindi18:01, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wobei es zum Thema "vornehme Blässe" schon auch wissenschaftliche Literatur gibt. Siehe C. Wietig S. Williams M. Davids M. Kerscher: „Helle Haut“ war seit Beginn der Entwicklungsgeschichte des westlichen Zivilisationsprozesses kein wertfreies Körpermerkmal wie viele andere phänotypische Merkmale des Menschen, sondern nahm bezüglich kulturgeschichtlicher Aspekte oft eine Sonderstellung ein. So blieb die helle Haut im immerwährenden Wandel der Schönheitsideale durch alle Stilepochen bis ins 20. Jahrhundert ein unverändertes Statussymbol. Erst im „Jetset“- Zeitalter des endenden 20. Jahrhunderts löste die prestigebesetzte Bräune das „Ideal“ der hellen Haut ab und helle Haut wurde oft mit Blässe und Krankheit assoziiert. --Rudolph Buch (Diskussion) 18:46, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
<quetsch> Wobei die zeitliche Einordnung hier falsch ist. Die positive Umwertung von Sonnenbräune als Anzeichen von Sportlichkeit und Gesundheit, die in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg noch auf kleine lebensreformerische Gruppen beschränkt war, setzte sich bereits in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf breiter Front durch. --Jossi (Diskussion) 12:13, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das Ganze erinnert mich an die Rednecks in den USA. Es geht nicht um "Rasse", da Standesunterschiede innerhalb einer Ethnie damit definiert werden. In China aktuell die in der Landwirtschaft und einfachem Handwerk Beschäftigten vs. Büromitarbeitern und Arbeitern in High-Tech-Betrieben. Nach dem klassischen Verständnis kein Rassismus, als Diskriminierung nach phänotypischen Merkmalen aber Rassismus im erweiterten Verständnis. Wenn ich mich richtig erinnere, in der europäischen und kleinasiatischen Kultur der Antike und des Mittelalters ein Merkmal, was nur auf Frauen bezogen wurde.Oliver S.Y. (Diskussion) 22:51, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
+1, eher Klassismus. Wobei man bzgl. Rassismus immer dazusagen muss, man darf den nicht auf den reinen Hautfarben-Rassismus (je heller desto besser) reduzieren der uns im heutigen Deutschland so geläufig ist.--Antemister (Diskussion) 23:24, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Setzt Klassismus nicht voraus, dass man die Herkunft des anderen kennt? Es geht ja nicht wirklich um die Herkunft, es ist ja völlig auf die Hautfarbe reduziert, selbst bei einem, der im Büro arbeitet. Und: gibt es echten Rassismus überhaupt? Werden in Österreich z.B. hübsche Koreanerinnen diskriminiert, weil sie eine andere Herkunft haben? Werden in Frankreich Brasilianerinnen diskriminiert? Meinem Empfinden nach gibt es keinen Rassismus. Es geht immer nur um die Hautfarbe. --03:04, 10. Mär. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von61.91.173.34 (Diskussion) )
^ „auf jemanden anderen nur wegen dessen Hautfarbe herabzuschauen und sich für was Besseres zu halten, ist etwas anderes als Rassismus.“ - liest sich abwegig. Da bin ich geneigt nach Belegen zu fragen. --itu (Disk) 08:51, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich nehme dir gerne die unglaublich aufwendige und intellektuell extrem herausfordernde Aufgabe ab, eine Suchmaschine zu bedienen:[23] und [24]. Die nahezu übermenschliche Anstrengung, diese Texte oder die ersten Sätze der verlinkten Wikipedia-Artikel sinnerfassend zu lesen, musst du jedoch selbst leisten.--Chianti (Diskussion) 09:35, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Rassismus setzt voraus, dass das Herabsehen auf den bzw. Diskriminieren des anderen aufgrund von dessen Gruppenzugehörigkeit erfolgt, wobei die Zugehörigkeit zur diskriminierten Gruppe an (i.d.R. äußerlichen) Merkmalen festgemacht und essentialisiert wird. Verachte ich andere ganz individuell, bin ich "nur" hochnäsig. Dunkle Haut aufgrund von Sonnenbräune aufgrund von körperlicher Arbeit im Freien ist erstmal ein individuelles Merkmal. Erfolgt keine Kollektivzuschreibung, wäre es also "nur" individueller Hochmut.--Meloe (Diskussion) 09:59, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Oh, wie freundlich von dir ... mir Links zu geben. Die müssen es wohl am Ende irgendwie beweisen ... schon allein weil es da irgendwie, irgendwo drinstehen könnte.
Ich hab mir mal erlaubt jeweils das Wort Hautfarbe in den beiden so freundlich präsentierten Link zu suchen - da ich finde nichts was deine These irgendwie stützen könnte. Aber Hauptsache arrogant antworten.
Was wäre denn eigentlich der Rassismus ohne Rasse und Hautfarbe wenn nicht genau Arroganz ..?
80er-Jahre-Videoclip (inkl. Instumentalstück): Ein Stofftuch fliegt durch einen futuristischen Raum...
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In den 80er Jahren - geschätzte Zeitspanne 1987 oder 1988 - stand in einem bei uns ortsansässigen Radio- und TV-Geschäft der
Expert-Gruppe (Verbund von Händlern der Unterhaltungselektronik,
heute z.B. Ladenkette TeVi zugehörig) eine Werbesäule. In dieser befand sich eine
integrierte Zahlentastatur und ein integrierter Vorführmonitor.
Ich vermute, das gab es nicht nur bei uns in Bayern, sondern auch in anderen Expert-Geschäften andernorts.
An dieser Säule konnte man mittels Zahlenwahl kleine Filme zu verschiedenen Themen der Unterhaltungselektronik
aufrufen und ansehen, z.B. zum damaligen Kabelfernsehen, zur CD oder zum DAT oder zum
Satellitenfernsehen.
Neben den Informationsfilmchen gab es auch einen abrufbaren Videoclip - Dauer geschätz-te 2-3 Minuten.
Mir geht's um den Videoclip, und auch insbesondere um das Instrumentalstück !
Ich denke nicht, daß der Videoclip exklusiv von der Expert-Gruppe beauftragt und gedreht
wurde, denn ich habe diesen Clip damals einige Zeit später noch einmal im Urlaub im da-maligen Jugoslawien gesehen,
genauer gesagt im kroatischen Fernsehen (damals TV Zagreb). Das könnte auch so 1988 gewesen sein.
Hier einige Szenen aus dem Clip (unsichere Erinnerungen mit "?" versehen)
Zuerst ein dunkler Raum, dann hellen einige Lichtspots den Raum an einigen Stellen auf
Die Spots fallen auf Gegenstände, z.B. eine Kugel (?) oder ähnliche Raumaccessoires;
ich glaube es wird auch ein Mann (der in diesem Haus wohnt ?!) mit einem Spot angeleuchtet oder zumindest ragt das Gesicht erhellt aus der Dunkelheit raus; der Mann wirkte auf mich, als halte er sich in einem Regieraum auf oder als überwache er irgendwas auf einem Pult; ein klassischer Regieraum erscheint aber nicht im Clip; dieser "Regie"-Mann wird noch ein paar Mal in diesem Clip kurz eingeblendet (tlw. eher grün (?) angeleuchtet (?)und immer wieder in dieser Beobachtungs- oder Kontrollpose
Der Raum (das Haus?) wirkt modern, fast ein bisschen futuristisch an;
DAS Hauptmotiv, das den Film durchzieht: Es ist ein (Stoff-)Taschentuch, dieses liegt anfangs ruhig da, dann fängt es an durch den Raum/das "Haus" zu fliegen
Später im Film fliegt das Tuch, an den Wänden des Gebäudes vorbei, daran hängen auch einige merkwürdige Bilder;
Mir fällt eine Szene, kurz vor dem Ende des Videoclips, ein, bei der das Stofftuch an einem Schwimmer vorbeifliegt, dieser wiederum hechtet waagerecht "in eines der Bilder" hinein (genaugenommen hechtet er vom einen Bild auf der einen Wandseite in das andere Bild gegenüber hinein), beide (?) Bilder zeigen ein Schwimmbecken oder eine Wasseroberfläche; an einer Stelle ist auch ein Bild mit einem Labyrinth zu sehen (?), ich glaube man fliegt auch durch dass Labyrinth durch (?)
Am Schluß "schwebt" die letzte Filmszene in ein Quadrat hinein, bzw. wird abschließend in diesem Würfel eingeschlossen; die fehlende vordere Quadratseite "schließt" den entstandenen Würfel ab (und die Filmszene ein) und wir sehen nur noch einen dunklen, perspektivischen Würfel; auf die dunkle (schwarze?) Würfelvorderseite "fliegen" vier(?) in weiß gehaltene Worte rein und "landen" auf der Würfelvorderseite und bedecken diese mit einem Schriftzug; es ist über 30 Jahre her, ich weiß nicht mehr, welche Worte das waren, aber es könnte etwas futuristisch klingendes gewesen sein, wie "A Video Motion Company" oder "A Multi Media Motion" - keine Ahnung, vielleicht auch was ganz anderes, aber es müßten vier Worte gewesen sein und es müßte etwas auf Englisch gewesen sein. Bin mir nicht sicher, ob am Schluß noch ein Copyright eingeblendet wird.
Der Film ist eine Mischung aus Computeranimation (ich glaube, das Tuch ist computeranimiert) und Realfilm (E-/Studio-Kameraaufnahmen, z.B. am Anfang, als der dunkle Raum, oder der Mann durch Lichtspots angeleuchtet bzw. durch Anleuchten erhellt wird)
Die Musik: Es ist ein Instrumentalstück. Synthesizer-Musik mit Schlagzeug - von der Instrumentierung her (ich meine hiermit des Verhältnis von Synthesizer- zu Schlagzeuganteil) z.B. mit "Magic Fly" von The Space aus den 70er-Jahren vergleichbar, wenngleich garantiert nicht aus den 70er-Jahren stammend.
Die Produktionszeit des Stücks würde eher schon zu den 80ern datieren, könnte aber auch schon 1-3 vor 1987 oder 1988 produziert worden sein, muß aber nicht.
Das Arrangement erinnert aber auch an New-Wave-Stücke, beispielsweise an den Titel "Another Life" von Kano oder an
Stücke von The Human Leage (z.B. "Don't You Want Me Baby"). Hat aber keinen
Gesangsanteil !
Ansonsten ist es ein Stück im "Polka"-Takt, wenngleich es aufgrund des sonstigen
Arrangements eher futuristischer klingen tut. Die Musik errinert auch ein bisschen
an die Hintergrundmusik von "Two Tribes" von Franky Goes To Hollywood.
Weiß nicht, ob man sich nicht auch an einer New-Age-Gruppe (wie z.B. Tangerine Dream) bedient hat ?
Die Tatort-Stücke "Daydream" oder "White Eagle" haben ein ähnliches dominierendes
Synthesizer-Verhältnis im Vergleich zu meinem gesuchten Musikstück.
Die Musik beginnt langsam uns steigert sich: Während der Raum erhellt wird, ist nur ein bisschen synthetischer Hintergrundhall (quasi ein paar passende Hintergrundakkorde) und ein paar Klimperer auf dem Keyboard. Als das Stofftaschentuch zu fliegen beginnt, setzt das Schlagzeug ein und verschiedene Synthesizer-Motive begleiten einen nun bis zum Ende des Stücks.
Am Ende des Stücks (wenn das schwarze Quadrat mit der Schrift erscheint) verstummt die Musikmischung und alles wird still. So ein bisschen, wie der Schlußakkord bei
"Das Blech" von Spliff.
Ich habe schon alles Mögliche probiert - in Youtube nach "Fliegendem Tuch" oder "flying rag / hankdkerchief" gesucht, in der englischen Wikipedia im Artikel der Liste von Kurzfilmen gesucht. Keine Ahnung, ob das jemals zu lösen sein wird ?
Danke im Voraus - hoffe jemand hat genauso nerdige Erinnerungen wie ich :-)
Bis jetzt darf jeder für sich eine Impfung verweigern. (Ausnahme wären evt. Soldaten. Da hab ich letztens etwas gelesen, bin aber nicht sicher.) Frage wäre allenfalls, wie weit er gegen Impfungen argumentieren darf, was da noch unter Meinungsfreiheit zählt und was nicht mehr. Da dürfte es aber auch darauf ankommen, was er genau gesagt hat. Aber nur zu sagen, er lässt sich nicht impfen und nennt seine Gründe dafür, halte ich für statthaft. --Nordprinz (Diskussion) 21:45, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Er darf; Soldaten dürfen tatsächlich nicht. Es könnte sein, dass er dann ohne Gehalt beurlaubt wird (auch als Beamter). Ich vermeine, sowas bei einem Maskenverweigerer gelesen zu haben, richterlich bestätigt.--Mhunk (Diskussion) 21:49, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich hab das dumpfe Gefühl, dass dieses Kind (wirklich ein Kind? Wer sagt denn heute noch Direx?) schon öfter seinen Mathelehrer loswerden wollte und dafür die Auskunft bemüht hat. Ob es nun sehr sinnvoll war, im Matheunterricht dieses Thema anzusprechen, ist zwar die Frage. Aber nachdem z. B. in Baden-Württemberg mehr oder weniger deutlich gesagt wurde, ehe man den ungeliebten Astrazeneca-Impfstoff wegschütte, biete man ihn eben den Lehrern etc. an, werden die ja wohl auch ebenso deutlich sagen dürfen, dass sie darauf verzichten. --Xocolatl (Diskussion) 22:50, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ja. Und noch mal grundsätzlich hinterher, auch wenn schon geerlt ist: Dass der Unterricht politisch neutral sein soll, bedeutet nicht, dass der Lehrer niemals seine Meinung äußern dürfte. Er darf. Es darf nur nicht der gesamte Unterricht ausschließlich von seiner Meinung geprägt sein, er muss auch andere Positionen gelten lassen. Dito zu den Vorgängerfällen. Dieses „meldet uns, wenn eure Lehrer sich AfD-kritisch äußern“ ist a) unglaublich kindisch und b) schon bedenklich nahe an Systemen gegenseitiger Denunziation, die wir in Schland schon in ausreichendem Maße hatten. --Kreuzschnabel07:47, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --91.17.98.222 23:14, 9. Mär. 2021 (CET)
Essbares Blattgold
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren11 Kommentare9 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Zufällig auf Emirates Palace Hotel gestoßen, da heißt es Jährlich werden dort fünf Kilogramm reines essbares Blattgold verbraucht. Also ich dachte an einen Scherz, googelte nach, "essbares Blattgold" kann man für wenige € kaufen. Damit ich es schon richtig verstehe: Also das ist echtes Gold!?--Antemister (Diskussion) 23:16, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
(BK)Ja. Gold ist chemisch nahezu inert – Königswasser spielt in der Physiologie keine Rolle. Deswegen ist es auch als Lebensmittelfarbmittel zugelassen und das ohne jede Bedenken. Siehe auch Danziger Goldwasser oder die diversen Berufsfußballer, die sich skandalöserweise ein vergoldetes Bratstück haben schmecken lassen. Das Gold selbst dürfte aber weder Geschmack noch Aroma haben und höchstens an den Zahnfüllungen einen sensorischen Eindruck hinterlassen. --Rôtkæppchen₆₈23:31, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Elektrochemische Spannungsreihe: Silber-Amalgam (Quecksilber) (+0,8 V) - Gold (+1,5 V). Ein Blattgoldbüchlein mit 60 Blatt zu 9,15 x 9,15 cm Millimeter enthält ein Goldgewicht von 1,25 Gramm. 1250 mg/60 = 20 mg. Eine Aspirintablette wiegt 500 mg. Das Blattgoldbüchlein enthält insgesamt eine Fläche von 5000 cm2. Ein quadratisches Platzdeckchen von 70 cm Kantenlänge, hauchdünn. Das könnte man sicherlich jeden Tag, lebenslang, schadlos nach dem Frühstück verspeisen - rein toxikologisch betrachtet. „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei.“ Die verfüttern also bei 5 kg im Jahr 4000 solcher goldigen Frühstücksdeckchen. Wahrscheinlich werden damit eher die Hamburger eingewickelt und in den Champagner gekrümelt sieht es auch schön aus. Der Alkohol darin dürfte aber trotz der geringen Menge näher an die letale Dosis kommen, als das Gold. Goldtherapie bei Rheuma: Tauredon(TM) 50 mg: 0,5 ml Injektionslösung enthalten 50 mg Natriumaurothiomalat (≙ 22,65 mg Gold). Damit sind wir wieder bei unserem goldigen Frühstücksdeckchen. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 00:15, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hatten wir früher auch mal als Weihnachtsgeschenke. Die Lebkuchen gab es schon in den 1970ern. Das nahe Schwabach ist eine traditionelle Hochburg der Blattgoldherstellung. (die fischen es aber nicht aus der Kläranlage) Gruß, --LexICon (Diskussion) 01:06, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wie könnte man 30.000 SVG-Dateien zu einem PDF-Dokument zusammenfügen?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren6 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wie könnte ich 30.000 Dateien (Stenografie) aus der Commons:Category:SVG Deutsche Einheitskurzschrift möglichst zeitsparend zu einem PDF zusammenfügen? Die Dateien habe ich alle auf meinem Rechner. Als SVG-Programm habe ich Inkscape, womit auch die Dateien erstellt wurden. Programmieren kann ich nicht, hätte aber einen Helfer mit Python-Kenntnissen. Meine Idee wäre die SVG- in PNG-Dateien umzuwandeln und dann einzeln per Hand in einem PDF anzuordnen. Ich habe ABBY Finereader 15 für die PDF-Erstellung. Da kann ich keine SVG-Datei direkt aus meinem Browser reinziehen. Mit welchem PDF-Programm ginge das? Angeblich soll man ja in PFD auch Vektorgrafiken direkt einbinden können. Mit EPS-Dateien soll das gehen. Wie könnte ich mir die viele Handarbeit einsparen oder erleichtern? Also beispielsweise ein Programm, in das man aus dem Browser heraus gleich mehrere SVG- oder PNG-Dateien auf die Seite ziehen kann und die Dateien sich gleich verteilen und nicht als Stapel übereinander liegen bleiben. Und kosten sollte das Programm auch nicht viel. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 23:44, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Du könntest folgendermaßen vorgehen: Zuerst alle SVG-Dateien mittels Irfanview o.ä. in PNG-Dateien umwandeln. Dann eine Liste aller PNG-Dateien in Excel oder LibO Calc laden und zu jeder Datei eine HTML-Zeile wie <img src="A DEK Deutsche Einheitskurzschrift - Verkehrsschrift - a. D. (außer Dienst).png" height=100/> generieren. Wenn Deine Dateinamen in Spalte A steht, gibst Du z.B. in B1 ein: ="<img src="""&A1&""" height=100/>". Dann nach unten ausfüllen. Die 33.366 HTML-Tags aus Spalte B dann in eine Textdatei kopieren, HTML-Kopf und -Fuß anfügen und als HTML-Datei abspeichern. Im Browser der Wahl öffnen und mit einem PDF-Drucker in eine PDF-Datei ausdrucken. --Rôtkæppchen₆₈00:51, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wenn man LaTeX installiert hat, könnte man sich dafür auch (ggf. mittels Excel, siehe oben) eine Quell-Datei erstellen, die die SVG-Dateien mittels \includesvg einbindet (im Hintergrund wird dafür offenbar auch lnkscape genutzt). PDF-Ausgabe dann mittels pdflatex. (Die zuvor dargestellten Ansätze sind aber möglicherweise einfacher...) --77.87.224.9911:17, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
10. März
Warum so große Dateigrößen?
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren13 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Werte Gemeinde! Ich hole mir gerne eine runter! Also digital. Eine Datei. Man nennt es neudeutsch auch „Downloaden“. Nun gibt es wieder etwas, in das ich hineinsehen möchte. Angepriesen wird der Vierteiler in der ARD „Die Toten von Marnow“. Kann ich mir über Mediathekvieweb runterholen. Was mich nun ohne Ende öfters mal verblüfft: Will ich mir die Datei der Folge 2 in niedriger Auflösung runterholen so hat sie 388,6 MB. Möchte ich sie in mittlerer Auflösung, so hat sie 651,5 MB. Verstehe ich. Höhere Auflösung bedingt eine größere Datei. Das ist irgendwie proportional. Aber: die Datei mit der hohen Auflösung hat plötzlich 2,23 GB! Also 2230 MB. Etwa 4 Mal so groß. Das ist für mich dann nicht mehr proportional. Nun meine Frage: Warum ist das bei manchen Dateien so („bei manchen“ heißt: ich habe es nicht bei allen festgestellt. Ein gewisser Tatort hat z.B. 641 MB bei mittlerer und 1,2 GB bei hoher Auflösung, also etwa doppelt so viel, das ist für mich einigermaßen proportional). Da hat ein anderer Tatort 1,1 GB bei mittlerer und 5,1 GB bei hoher Auflösung, also fast 5 mal so viel. Warum ist das so? Es sind alles Dateien im Format .mp4. --Heletz (Diskussion) 09:40, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bitrate bei der Encodierung. Höhere Bitrate, mehr Bilddetails. Die Sat-Ausstrahung hat übrigens i.d.R. noch eine wesentlich höhere Bitrate als das, was in der Mediathek maximal verfügbar ist. --Magnus(Diskussion)09:45, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Aber die Dateigröße wäre dann doch bei allen Dateien mit gleicher Zeitdauer annähernd gleich? Das aber ist nicht der Fall. Kommt da manchmal etwas anderes zum Einsatz? --Heletz (Diskussion) 09:51, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Warum sagst du nicht wie gross die Auflösungen sind? Dir ist sicher klar dass die Vergleichsbasis die Pixelanzahl x mal y (mal Bildrate, und mal Gesamtdauer natürlich) ist. --itu (Disk) 10:04, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Auflösungen kenne ich natürlich nicht. Der Tatort Kassensturz mit 87:47 Min. hat 1,03 GB in der mittleren und 4,97 GB in der hohen Auflösung.. Der Tatort „Blut“ hat bei einer Spieldauer von 88:30 Min in der mittleren 641,88 MB und 1,02 GB in der hohen Auflösung. „Schoggilääbe“ mit 87:14 Spieldauer hat dann 1,26 GB in der mittleren und plötzlich riesige 4,33 GB in der hohen Auflösung. --Heletz (Diskussion) 10:12, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Dir muss doch klar sein dass es sinnlos ist subjektive Aussagen wie "kleine/mittlere/grosse Auflösung" mit Zahlenwerten der Dateigrösse zu vergleichen ....
Falls du die Auflösung nirgends ablesen kannst dann siehst du sie ja idR beim abspielen .. notfalls am Bildschirm mit dem Lineal nachmessen ... und multiplizieren nicht vergessen! --itu (Disk) 10:17, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Komprimierung ist vergleichbar mit JPG. Je höher die Komprimierung, desto niederiger die Bitrate, desto schlechter das Bild. Nur ist MP4 moderner als JPG und bei Bewegtbildern fallen gewisse Probleme weniger auf. Bei der Komprimierung werden smarte Algorithmen angewendet, die erkennen, wann ein Bild eine höhere Bitrate benötigt (z.B. bei schnellen Bewegungen). Als Vorgabe wird eine durchschnittliche Bitrate oder eine Zieldateigröße vorgegeben. Die kann der Verantwortliche natürlich im sinnvollen Rahmen variieren. --Magnus(Diskussion)10:21, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
@Heletz: Für die genannten Tatort-Folgen hier mal Auflösung und Größe aus der TV-Ausstrahlung:
Kassensturz (Film von 2009, Aufnahme vom 9. August 2017) 1920×1080@50 DVB-T2 H.265 2,62 GiB
Kassensturz (Film von 2009, Aufnahme vom 9. August 2017) 1280×720@50 DVB-S2 H.264 7,14 GiB
Kassensturz (Film von 2009, Aufnahme vom 9. August 2017) 720×576@25 DVB-S H.262 4,50 GiB
Blut (28. Oktober 2018) 1920×1080@50 DVB-T2 H.265 1,41 GiB
Blut (28. Oktober 2018) 1280×720@50 DVB-S2 H.264 3,06 GiB
Blut (28. Oktober 2018) 720×576@25 DVB-S H.262 3,18 GiB
Schoggiläbe (28. Februar 2021) 1920×1080@50 DVB-T2 H.265 1,91 GiB
Schoggiläbe (28. Februar 2021) 1280×720@50 DVB-S2 H.264 6,35 GiB
Schoggiläbe (28. Februar 2021) 720×576@25 DVB-S H.262 2,38 GiB
--Rôtkæppchen₆₈ 10:48, 10. Mär. 2021 (CET) Vom Tatort Kassensturz aus dem Jahr 1976 hab ich nur eine Analogsatellitenaufnahme von 2002, die ich mit DivX und MP3 damals so komprimiert habe, dass 88 Minuten Fernsehfilm in 352×288@25 auf zwei CDs mit je 702 MiB gingen. --Rôtkæppchen₆₈10:58, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
MP4 ist nur ein Containerformat, entscheidend für die Dateigröße ist neben Laufzeit und Auflösung jedoch der Codec. Bei MP4 sind die folgenden möglich: MPEG-H Part 2 (HEVC/H.265) MPEG-4 Part 10 (AVC/H.264), MPEG-4 Part 2, MPEG-2 Video (H.262) und MPEG-1 Video. Mit den neueren/effizienteren Algorithmen erreicht man die gleiche Auflösung und Qualität mit einer niedrigeren Bitrate (h.265 halb so hoch wie h.264, damit wiederum ein Drittel von MPEG-4). Das erklärt auch die fast doppelt so große Datei im geposteten Beispiel "Kassensturz" bei PAL-Auflösung als bei FullHD. Datenrate kann man z.B. im VLC Player nachschauen [26] (Strg+J um den Codec nachzuschauen, im Reiter Statistik die "Daten-Bitrate").--Chianti (Diskussion) 12:07, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es gibt einfach sehr, sehr viele Parameter, die die Dateigröße oder auch die Bitrate beeinflussen: Bildrate (fps), Auflösung (Pixel), Kompressionsqualität (wieviel Verschlechterung bist du in Kauf zu nehmen bereit), verwendeter Encoder. Eine Stunde Videomaterial in FullHD bei 50 fps kodiert mit H.264 in höchster (praktisch verlustfreier) Qualität kommt auf satte 20 GB. Darunter ist alles möglich, je nach deinen Ansprüchen. Und dann besteht ein Video nicht nur aus Bild. Wenn da (unwahrscheinlich) noch fünf 5.1-Audiostreams mit jeweils 448 kbit/s mit dranhängen, schlagen die auch noch merklich zu Buche. TV-Mitschnitte archiviere ich meist in 720p bei einer Videobitrate von 2,5 Mbit/s; da sind zumindest noch keine auffallenden Artefakte zu sehen, und ein 90-Minüter kommt auf 1,7 GB Dateigröße.
Hinweis noch: mp4 ist kein Dateiformat im eigentlichen Sinne wie WAV oder DOCX, sondern ein Containerformat, in dem alles Mögliche drin sein kann: unterschiedliche Bitraten, unterschiedliche Frameraten, unterschiedliche Kodierungen. Schon deshalb kommt der Schluss „zwei mp4-Dateien bei gleicher Spielzeit und kleiner Auflösungen müssten gleich groß sein“ nicht hin. --Kreuzschnabel12:09, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Musik apps
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
Hallo, ist es richtig, dass Musik-Apps, mit denen man aktiv musizieren kann, also z.B. mit analogen Klängen und Sampling, aber auch andere, nur über apple-Systeme gut funktionieren? Oder gäbe es auch Android Versionen, die vergleichbar funktionieren wie Keezy classic, New ThumbJam Instruments oder Gestrument? Oder stimmt es immer noch, dass Android-Systeme ein Latenz-Problem haben, also eine zu große Zeitverzögerung? --Mirkur (Diskussion) 10:28, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Artikel geändert
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
Ich würde gern wissen, ob man einsehen kann, was und wann an diesen Artikel geändert wurde.