Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Bilder (vermutlich) ohne ausreichende Angaben aus GFDL-Wiki
- Hier ähnliche Fälle, zwar sind auf den Quellseiten (ein Wiki) Lizenzen angegeben (GNU GFDL - Bausteine), allerdings fehlt jeweils die Angabe zur Quelle, wie es eigentlich hier gefordert wird und damit bei einem direkten Upload bemängelt worden wäre. (Auch bei selbst erstellten Fotos und Zeichnungen darf ein Text wie „selbst fotografiert“, „selbst gezeichnet“ und eine Lizenzangabe, etwa Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL, nicht fehlen. Vorlage:Bildquelle)
- Bild:Telomian.jpg, Bild:Silken Windsprite.jpg, Bild:Chiendeporcelaine 03.jpg, Bild:McNab.jpg, Bild:Kyi Leo.jpg, Bild:Kishu.jpg, Bild:Kai.jpg, Bild:Volpino04.jpg, Bild:Irishwhitered.jpg, Bild:Kaidog.jpg, Bild:Haldenstovare.jpg, Bild:Hellinikos1.jpg, Bild:Poitevin-01.jpg, Bild:Epagneulfrancais.jpg, Bild:Bömischer Rauhbart.jpg, Bild:Rafeiro do Alentejo.jpg, Bild:Aidi.jpg
- Bild:Stichelhaar1.jpg läßt vermuten, dass das Thema Lizenzierung dort nicht ganz so ernst genommen wird. Das Bild hat angeblich von Commons stammend über das Wiki jetzt zur dt. Wikipedia gefunden - leider wird der Urheber nicht genannt und auf gut Glück ist das Bild nicht auf Commons, allerdings unter http://www.agraria.org/cani/stichelhaar.htm im web auffindbar (evtl. auf Commons als URV entlarvt und gelöscht worden?) --Btr 01:54, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe beim Bild:Stichelhaar1.jpg nachgefragt, die Lizenz scheint nicht wirklich stichhaltig: "Das Bild stammt von einer südamerikanischen Gallerieseite und ich habe wegen der Verwendung unter der GNU-Lizenz nachgefragt. Inzwischen stellte sich aber heraus, daß es von einer deutschen Stichelhaar-Vereinsseite stammt. Die Anfrage wegen der Nutzungsgenehmigung läuft. [..]" Warum aber bei dem Bild steht, dass es von Commons stammen soll, bleibt unklar. --Matt314 16:24, 1. Jun 2006 (CEST)
Merz von Quirnhein auf EN
Die Infos zu en:Image:MertzvonQuirnheim.jpg stimmen ? Dachte der 70. Todestag zählt. --Joystick 05:01, 31. Mai 2006 (CEST)
- Ja, aber bring das mal den Leuten auf EN bei... ;-) Übrigens ist es nicht der 70. Todestag, sondern der 1. 1. des Darauffolgenden Jahres. -- Timo Müller Diskussion 07:31, 31. Mai 2006 (CEST)
mehrere Artikel
Hallo gibt es eine Möglichkeit wenn man mehrere Artikel aus Wikipedia benutzt einen Hinweis im Copyright oder wo anders zu machen ? Mit freundlichen grüssen -- Michael
Verstehe ich nicht. Lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen und frag dann bitte nochmal --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Bilder von Plakaten
In der Diskussion zu den Kandidaten Lesenswerte Artikel ist die Frage aufgekommen, ob es zulässig ist, ein Bild eines öffentlich aufgehängten Plakates (Werbung) anzufertigen und einzustellen. Ich bin mir leider bezüglich den Rechten nicht ganz im Klaren. Danke, --Patrick, «Disk» «V» 16:48, 31. Mai 2006 (CEST)
- Laut Panoramafreiheit dürfen Werke, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen, nur dann reproduziert werden, wenn sie dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sind. Ein Plakat, das nur zehn Tage oder auch etwas länger hängt, erfüllt das nicht. --h-stt !? 17:41, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das ist unsere wohlbegründete Praxis, auch wenn manche Juristen drüber streiten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Danke für die raschen Antworten, dann lassen wir die Zeckengefahr unsichtbar bleiben und nur die Betrachter des Originalplakates ihr ins Auge blicken. Grüße --Patrick, «Disk» «V» 17:59, 31. Mai 2006 (CEST)
- Es kommt natürlich auch auf die Schöpfungshöhe an. Ein paar einfache Wörter plus eine stilisierte Zecke dürften noch nicht schützbar sein. --Fb78 ☼ 15:41, 1. Jun 2006 (CEST)
In dem Artikel sind Teile des Songtextes zu bestaunen. Gibt es damit rechtliche Probleme oder nicht? --dEr devil (dis) 17:48, 31. Mai 2006 (CEST)
Ist vom Zitatrecht gedeckt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:13, 1. Jun 2006 (CEST)
Frage teil2
FrageTeil2 hallo habe oben die Frage "mehrere Artikel" gestellt. Dazu nun die Fortsetztung: Man muss ja wenn man einen Artikel übernehmen will das darunter setzten :
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Gibt es eine Möglichkeit dass, wenn ich mehrere Artikel übernehmen will, einen Hinweis im Impressum oder im Copyright mache? In etwa :
Manche Artikel Stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
--Michael
Nein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:10, 31. Mai 2006 (CEST)
Kurzer URV-Absatz, lange Versionsgeschichte
Unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen#Von_Benutzer:JEW_hinterlassene_Edits, Absatz Kannibalismus, stellt sich mir die Frage, ob eine Versionslöschung durchgeführt werden muss. 5 Sätze wurden 1:1 übernommen. Was muss erfolgen? --Hei_ber 18:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Versionslöschung wäre übertrieben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:12, 31. Mai 2006 (CEST)
Gemäß der Versionsgeschichte eine Übersetzung aus der englischen Wikipedia, allerdings wurde nicht nach Wikipedia:Übersetzungen vorgegangen und die ursprünglich übersetzte Version nicht angegeben. Im Review hat eine IP (84.137.13.208) darauf aufmerksam gemacht, dass dies gegen die GNU FDL verstößt, was ich nachvollziehen kann. Was nun ? Muss der Artikel wegen URV gelöscht und neu angelegt (bzw. korrekt übersetzt) werden oder kann man die fehlenden Informationen nachtragen ? Gruß, 84.163.245.191 21:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Leider nehmen die meisten es hier bei Übersetzungen nicht so genau und treten die Rechte der beteiligten Autoren mit Füßen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:11, 31. Mai 2006 (CEST)
Deswegen meine Nachfrage hier - reicht ein Nachtrag, z.B. in Form eines Hinweises in der Versionsgeschichte oder ist der Text eher als URV den LK zuzuführen ? --84.163.244.118 22:22, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das lässt sich nicht abschließend beantworten. Ich würde sagen: Nachweis auf Quelle und Autoren in der Versionsgeschichte ist zur Zeit ok, da MediaWiki bislang keine technische und lizenzrechtlich einwandfreie Lösung anbietet, und sonst könnten wir nie irgendwas fremdes unter GFDL lizenziertes nutzen oder auch nur innerhalb der Wikipedia mal etwas auf mehrere Artikel aufteilen etc. Historiograf mag das natürlich zurecht anders sehen, und sein Graf's Law ("was abgemahnt werden könnte, wird auch mal abgemahnt" oder so ähnlich) spricht natürlich auch dagegen. Sein lesenswerter Versuch, die bescheuerte GFDL mal nach allen Seiten zu beleuchten hier: Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ zeigt jedenfalls deutlich, dass man eigentlich fast gar nichts 100%iges zur GFDL sagen kann, ohne auf immer neue Minenfelder zu stoßen. --AndreasPraefcke ¿! 16:34, 1. Jun 2006 (CEST)
Sind Hörproben URV
Hi, Leute! Mich würde mal interessieren ob privat aufgenommene Hörproben (z.B. aus Filmen) auch Urheberrechtsverletzungen sind? bzw. wie muss man sie verändern, entfremden, dass sie nicht mehr als Urheberrechtsverletzungen gelten? Danke. -- Häsk 08:48, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich würde die Frage gern etwas erweitern(Notenzitate erfolgen ja bereits, z. B. bei Bruce Springsteen):
- Ist es zulässig, von Musikstücken, für die noch Urheberrecht geltend gemacht werden kann, kurze Zitate einzustellen, die besprochen werden (etwa das Gitarrenriff von "Smoke on the Water", wenige Takte lang).
- Hängt die Zulässigkeit davon ab, wie die Musik eingespielt wurde (Original Orchesteraufnahme/Bandaufnahme, versus Midi-Datei versus selbst eingespielt)? Eine Mididatei etwa ist ja letzlich auch nur eine Darstellung von Notenwerten.
- Können aktuelle Konzertaufnahmen von urheberrechtsfreien (da Komponist entsprechend lange verstorben) Stücken zitiert werden?--Hei_ber 10:00, 1. Jun 2006 (CEST).
Alles nein. Wir akzeptieren hier nur kurze Textzitate, weder Bildzitate noch Audio-Zitate. Die Einspielung ist irrelevant, bei Konzertaufnahmen sind die Leistungsrechte der Aufführenden urheberrechtlich geschützt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:46, 1. Jun 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort! Dann bleiben nur Notenzitate... --Hei_ber 13:55, 1. Jun 2006 (CEST)
Internetseite mit Text aus Wikipedia
Ich habe durch Zufall diese Webseite gefunden [1] und keinen Hinweis auf die Wikipedia gefunden. Der Text ist aber aus dem Artikel Moltebeere kopiert. Ist das rechtens? Zumindest sind doch die Bilder geklaut. Könnte da mal jemand gucken? In UR-Fragen unsichere -- Zirpe 09:47, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Die Bilder werden sogar direkt von upload.wikimedia.org eingebunden! --BerndH 10:34, 2. Jun 2006 (CEST)
- Danke. Hab´s da mal hingeschaufelt. -- Zirpe 10:44, 2. Jun 2006 (CEST)
- Darf man Bilder von Wikipedia überhaupt direkt einbinden? Das ist doch Traffik Klau ! --CMEW 11:35, 31. Jul 2006 (CEST)
Korrekte Literaturangabe
Ich schreib grad an meiner Diplomarbeit in theoretischer Informatik und verwende 2-3 Formulierungen aus den Artikeln "Einwegfunktion" und "Zeitkomplexität". Als Quelle hab ich wie bei LaTex üblich in Eckigen Klammern ein Kürzel im Text nach den entsprechenden Sätzen eingegeben. Das Literaturverzeichnis im Anhang, dass den Kürzeln die gesamte Quellenangabe zuweist, erstelle ich mit bibtex, aber hier stellt sich mir die Frage, was ich korrekt eingeben muß. Reicht z.B:
author = http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:RobotQuistnix title = "Einwegfunktionen", aus freier Enzyklopädie Wikipedia
Üblicherweise zitieren wir hier nicht mit Autorennamen, siehe dazu letztgültig http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:06, 2. Jun 2006 (CEST)
Cool! :o) Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
Bilder unter Crown Copyright
Können die Bilder, die in en:WP unter Crown Copyright verwendet werden, auch in de:WP verwendet werden? --84.61.66.156 22:06, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ja, wenn die Angabe korrekt ist. Leider gibt es in der en-Wikipedia viele Irrtümer über Crown Copyright und es werden zB deutsche Fotos, die im Imperial War Museum genutzt werden, als Crown Copyright bezeichnet. Das ist natürlich falsch. Dem Crown Copyright unterliegen nur Werke, die von Beamten und Soldaten der Krone gemacht wurden. Und die Vorschriften über die Schutzdauer des Crown Copyrights sind auch etwas kompliziert, weil sie sich mehrfach geändert haben. Sicher frei sind nur Bilder vor 1956, also alles zB aus dem zweiten Weltkrieg, was von britischen, kanadischen und australischen Soldaten fotografiert wurde. Also verlass dich nicht blind auf die Lizenzen, sondern denke selbst mit. --h-stt !? 09:29, 3. Jun 2006 (CEST)
- Hallo, ohne es besser zu wissen, müsste es nicht genauer heißen ... die von Beamten und Soldaten im Dienst der Krone gemacht wurden. ... Es könnte ja auch sein, dass ein Soldat ein Photo in seiner Freizeit gemacht hat, dann wäre es doch nicht frei, oder? --Gruß Martin 11:37, 3. Jun 2006 (CEST)
Kümmert sich bitte jemand um diesen Ausschnitt aus einer Swisstopo-Karte, die "Bildlizenz" ist eine glatte Lüge. Das Verfahren für Bild-URVs ist leider nicht beschrieben, sondern nur Text-URVs und gewöhnliche LA für Bilder. --83.79.150.122 16:59, 3. Jun 2006 (CEST)
- Ist nun unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/3. Juni 2006#Bild:Plan.340.jpg zu finden. --BerndH 17:49, 3. Jun 2006 (CEST)
- Aha, das geht auf "regulärem" Weg. Vielen Dank. --83.79.150.122 17:57, 3. Jun 2006 (CEST)
Soll angeblich PD sein, ich verwette mein Frühstück darauf, dass es das nicht ist. Der Benutzer reagiert allerdings nicht und zeigt sich allgemein wenig kooperativ. *sigh* --Gardini · Schon gewusst? 13:37, 4. Jun 2006 (CEST)
Urheberrecht bei Übersetzung von englischsprachigen Pressemitteilungen für das Intranet
Begehe ich eine URV, wenn ich Pressemitteilungen der nicht-deutschen Konzernmutter für die Intranetseite der Firma ins Deutsche übersetze (selbstverständlich unter Hinweis der Fundstelle des Originalartikels bzw. unter Gegenüberstellung des englischen Originals und der deutschen Übersetzung)?
- Wir beantworten hier schwerpunktmäßig Fragen zu Urheberrechten im Zusammenhang mit der Arbeit an der Wikipedia und geben keine allgemeine Rechtsberatung. WENN die Pressemitteilungen Schöpfungshöhe erreichen und nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben sind und das Intranet gross genug ist, um den Öffentlichkeitsbegriff des Urheberrechts hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung zu erfüllen, dann ist es eine URV. Kommt aber immer auf die PM an. Im übrigen: Innerhalb einer Firma bzw. eines Firmenverbunds ist es aunüblich, sich auf Schranken oder Ausnahmen des Urheberrechts zu berufen. Man klärt das bitteschön mit der Konzernmutter --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:19, 4. Jun 2006 (CEST)
Kopf Portal:Bonn (alt)
Gerade wird hier fleisig am Entwurf für das Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist das einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.
Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 21:38, 4. Jun 2006 (CEST)
Wappenfragen beantwortet ST --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:56, 5. Jun 2006 (CEST)
Huhu! Kann mir hier mal einer helfen? ;) --Triggerhappy 22:23, 8. Jun 2006 (CEST)
Schützen von Fotos
Bei welcher amtlichen Stelle kann ich meine von mir gemachten erstellten Fotos urheberrechtl. schützen lassen. Verfahrensfrage Danke, D. Weise
Nirgends und wir sind hier keine Rechtsberatung. Frag einen Anwalt deines Vertrauens --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:15, 5. Jun 2006 (CEST)
Frage (Google)
Kann man Bilder von Google hochladen?
Er meint, ob man Bilder, die man bei der Google Bildersuche gefunden hat, bei Wikipedia benutzen darf.
- Grundsätzlich nein, es sei denn, die Bilder stehen unter einer freien Lizenz, die Weiternutzung (auch kommerziell) mit oder ohne Veränderungen des Bildes zulässt. --Matt314 21:16, 16. Jul 2006 (CEST)
Dauerstreit um Zitat der 12-Schritte (Kurzform) der Anonyme Alkoholiker
Problem:
- Es wird gestritten ob das Zitieren der 12-Schritte-Kurzform ([2]) in voller Länge, ohne Kommentar, mit Quellenangabe und Copyright-Angabe, eine URV ist.
- Ob das Umformulieren, erstens eine Interpretation/Bewertung sein könnte und nach meiner Überlegung als ein Plagiat gesehen werden könnte.
Orte der bisherigen Diskusion:
- Benutzer_Diskussion:Alaman#RV:_Anonyme_Alkoholiker
- Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Edit-War_um_Zwölf_Schritte
- Diskussion:Zwölf-Schritte-Programm#Die_Zw.C3.B6lf_Schritte
- Diskussion:Zwölf-Schritte-Programm#.28c.29copyright
Ich denke das dass Beispiel vergleichbar ist mit diesem Fall. Also das Volle Zitat der 12-Schritte Okay ist.
Ein etwas ratloser Mr.bloom 14:41, 5. Jun 2006 (CEST)
- Hi Mr. Bloom. Danke für die Initiative! Ich habe übrigens gerade mit Alcoholics Anonymous World Services (AAWS) in New York telefoniert. Die zuständige Bearbeiterin gab mir ihre E-Mail-Adresse und bat mich, die Anfrage schriftlich einzureichen. Ich wühle ich gerade durch die entsprechenden Seiten auf der englischsprachigen Wikipedia. Die haben nützliche Formbriefe. Es geht voran. Eine offizielle Erlaubnis wäre natürlich am einfachsten (aber bei GNU FDL unwahrscheinlich). Auf das Zitatrecht (engl. "fair use") bin ich neugierig: In welchem Umfang darf man aus den 12 Schritten zitieren, selbst wenn AA keine Zustimmung erteilt? --Arne Neem 23:25, 5. Jun 2006 (CEST)
- Bitte ließ Großzitat. Wenn der Artikel eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten (nicht notwendigerweise zu jedem, aber schon gegliedert) bietet, dann ist ein Großzitat gerechtfertigt. Saubere Quellenangabe nicht vergessen. Da braucht es dann keine Erlaubnis, keine Vermittlungsausschüsse und keine rechtlichen Diskussionen am falschen Ort. --h-stt !? 07:21, 6. Jun 2006 (CEST)
- Ich bin der Meinung das die wörtlich Nennung der 12-Schritte zu 99,9999% mit der Definition von Großzitat abgedeckt ist. Ich sehe keine einseitige Interessen-Verletzung. Weder bei den AA-Befürwörter noch bei den AA-Gegnern. Wenn es keine weiteren Einsprüche gibt, werde ich sie nun in den Artikel einfügen. Hier mein konkreter Vorschlag: Benutzer:Mr.bloom/aa_zitat. Ich würde es gerne noch in eine grau unterlegte Box packen um es noch deutlicher vom Rest des Artikels abzusetzen. Weiß aber nicht wie das geht. Mr.bloom
- Klingt gut. Nur: wer hält jetzt seinen Kopf hin und fügt das Zitat ein? Das sollte jemand machen, der auch für eine mögliche juristische Auseinandersetzung mit den AA bereit steht. Ich will nicht, dass die Wikipedia wegen eines anonym eingefügten Zitats von einer klagefreudigen Institution Ärger bekommt. (Beispiel einer AA-Klage: Urteil 1 U 22/00 Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2003)) Wenn jemand das Risiko auf sich nehmen will, gerne. Den betroffenen Artikeln würde das Zitat nutzen. Aber es sollte jemand machen, der weiß, was er tut. --Arne Neem 16:52, 6. Jun 2006 (CEST)
- Hast du die Quelle aus dem Posting von Henning Schlottmann vom Montag, 5. Juni 2006 10:09:28 aus de.soc.recht.marken+urheber?
- In diesem Fall Wurde das gesamte Buch, kommentarlos nachgedruckt und damit Geld verdient. Findest du den Fall vergleichbar?
- "klagefreudigen Institution"...hört, hört! Hast du neue Fakten? Dann mal her damit. Wie liegt den AA so im Ranking im Vergleich zu Scientology, Zeugen Jehova, Universelles Leben und Fiat Lux? Hast du Statistiken? Fragen, Fragen...nix als Fragen...Mr.bloom 02:21, 7. Jun 2006 (CEST)
Grün und blau in verschiedenen Sprachen
In dem Artikel Grün und blau in verschiedenen Sprachen wurde anscheinend der zweitletzte Absatz aus dem Zeitartikel uebernommen (dort der letzte Absatz). Kann das bitte jemand korrigieren, mir sah das zu kompliziert aus.
Flugblattes von 1939
Bild:Option in Suedtirol Flugblatt 1939.JPG ist der Scan eines Flugblattes von 1939. Damit fällt altersbedingte Gemeinfreiheit weg. Bin mir in dem Fall aber nicht sicher, ob es andere Möglichkeiten gibt es zu behalten? Gruß --dbenzhuser 19:46, 7. Jun 2006 (CEST)
- Einerseits sehe ich darin keine Schöpfungshöhe gegeben, andererseits hat Fantasy gemäß Editio princeps die Urheberrechte erlangt und hält sie bis zum 31. Dez. 2029 - solange nichts anderes bewiesen ist. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Flugblatt veröffentlicht wurde, ist sehr gering, also § 71 UrhG ein Recht am entdeckten Werk. Der Einfachheit halber würde ich PD wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe draus machen. Ob 70 Jahre pma in diesem Fall überhaupt anwendbar wäre, weiß ich nicht, wer hätte das Urheberrecht? Die unbekannte Anzahl Menschen, die sich das ausgedacht haben, derjenige, der es getippt hat...? Ralf
20:43, 7. Jun 2006 (CEST)
Ralf vergiss einfach die Editio princeps, danke. Das Flugblatt ist natürlich seinerzeit bereits erschienen und die Urheberrechte liegen 70 Jahre pma bei demjenigen, der es formuliert hat. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:14, 8. Jun 2006 (CEST)
- Und wie siehst du die Schöpfungshöhe? PerKu 00:24, 8. Jun 2006 (CEST)
- Für mich gegeben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:03, 8. Jun 2006 (CEST)
- Wenn aber jemand absichtlich anonym einen Text in der öffentlichkeit verbreitet, dann hat er es doch eigentlich "freigegeben". oder? Fantasy 21:39, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nein, genau das nicht. Nach dieser Logik ist jedes veröffentlichte Werk "freigegeben". Was ein Unsinn. Man darf nicht nach der Denkweise verfahren: Was vermeintlich im ideologischen Interesse des Urhebers liegt ist erlaubt Man muss fragen: Welcher urheberrechtlich relevanten Nutzung hat der Urheber ausdrücklich schriftlich zugestimmt? Nun offenbar überhaupt keiner. --Rtc 21:46, 8. Jun 2006 (CEST)
- Wenn aber jemand absichtlich anonym einen Text in der öffentlichkeit verbreitet, dann hat er es doch eigentlich "freigegeben". oder? Fantasy 21:39, 8. Jun 2006 (CEST)
- Es gibt aber Bücher, die diese Schriftstücke abgebildet haben. Sind die damit illegal? Fantasy 23:08, 9. Jun 2006 (CEST)
- Wenn es unter Bildzitat fällt, was hier gemäß Richtlinien nicht erlaubtist, dann handeln sie legal. Wikipedia soll aber nicht nur legal sein, sondern darüber hinaus urheberrechtlich frei. --Rtc 13:12, 1. Jul 2006 (CEST)
- Es gibt aber Bücher, die diese Schriftstücke abgebildet haben. Sind die damit illegal? Fantasy 23:08, 9. Jun 2006 (CEST)
Geschichte Schmalkaldens und Schöpfungshöhe
Im Zusammenhang mit einem URV/Versionen-Eintrag tauchte die Frage auf, ob eine einfache Liste von Geschichtsdaten (Beispiel: Geschichte Schmalkaldens Schöpfungshöhe besitzt und somit bei einer Kopie in die Wikipedia als URV anzusehen ist oder nicht? --Martin Zeise ✉ 23:42, 7. Jun 2006 (CEST)
- Wenn das keine Schöpfungshöhe darstellt, dann sind alle "Artikel" Liste der ... falsch lizensiert und müßten als PD gekennzeichnet werden, was aber neben Bildern meines Wissens nur Pressemitteilungen hier sind. PerKu 00:03, 8. Jun 2006 (CEST)
- Stimmt nicht. Alle Inhalte sind GNU FDL-lizenziert, auch die gemeinfreien. Sind sie gemeinfrei, ist die GNU FDL natürlich nicht zu beachten wie z.B. bei wörtlichen Meyers-Übernahmen. Die Liste befindet sich in einer Grauzone, siehe Wikipedia:Textplagiat --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:16, 8. Jun 2006 (CEST)
FIFA
FYI, bzgl. Wikipedia Diskussion:Bildrechte#WM-Eintrittskarten habe ich festgestellt, dass die FIFA selbst offensichtlich tatsächlich von einem Urheberrechtsschutz ausgeht, da sie ein Copyrightzeichen im Logo haben (bei kleinerer Version [3] mit einfachem (c), ausführlicher als bei größeren Abbildungen: en:Image:World_Cup_2006_logo.png), mit (c) 2002 FIFA TM. (Nur zur Kenntnisnahme. Bitte bitte nicht wieder die Diskussion eröffnen, die Standpunkte sind schließlich klar.)
Andere Sache, aber auch FIFA: Ich habe für ein Foto des Cups LA gestellt (Bild:Fifa world cup org.jpg), da in meinen Augen Werk der Bildenden Künste, denn wenn schon kleine Plastikschlümpfe geschützt sind, dann der Cup wohl unzweifelhaft ebenfalls. --Rtc 04:52, 8. Jun 2006 (CEST)
Nimm einfach mal zur Kenntnis, was besser Unterrichtete dazu meinen
- natürlich geht jedermann, der eine Leistung erbringt, erst einmal davon aus, dass die urheberrechtlich geschützt ist, auch wenn es sich um Copyfraud handelt.
- Vielleicht kapierst du endlich mal den Unterschied zwischen Werken der angewandten bildenden Kunst und der reinen bildenden Kunst Die Rspr. sieht in Comicfiguren (Schlümpfen) zunächst einmal Werke der reinen bildenden Kunst, sie haben nicht einen Gebrauchszweck im gleichen Sinn wie Industriedesign. Ein Pokal hat aber einen Gebrauchszweck, er ist kein Kunstwerk, das primär in gedruckter Form verbreitet wird wie die Schlümpfe, die sekundär als Merchandising-Figuren vermarktet werden. Er dient als Belohnung des Siegers und wird nicht primär als Kunstwerk ausgestellt. Daher ist er als Werk der angewandten Kunst anzusehen, für das eine höhere Schutzgrenze gilt, siehe einmal mehr Schöpfungshöhe. Diese bezweifle ich im Gegensatz zu dir --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:37, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nimm einfach mal zur Kenntnis, dass Du mit dieser Extremansicht keine Unterstützung genießt. Man kann Deiner Sichtweise sicher in sehr vielen Fällen beipflichten; hier übertreibst Du es einfach maßlos mit der Schöpfungshöhe auf Basis Deiner persönlichen Meinung, die mir auch fast schon mehr politisch als juristisch fundiert zu sein scheint. Die Grenze ist bei Gebrauchskunst höher, aber nicht so hoch, wie Du Dir sie gerne wünschen würdest. Dabei ist es beinahe fahrlässig, den Pokal hier als reine Gebrauchskunst zu bezeichnen. Ich sage: a) Der Pokal ist keine reine Gebrauchskunst, b) selbst wenn er reine Gebrauchskunst wäre, hätte er die Schöpfungshöhe definitiv erreicht. Beim Logo nur b). Schutzrechtsberühmung? Schutzrechtsverleugnung! --Rtc 20:30, 8. Jun 2006 (CEST)
- Nachtrag: in einem Werbeprospekt der bei mir im Briefkasten lag steht ebenfalls noch eindeutiger (im Zusammenhang mit einem "official licensed product"), dass die FIFA selbst explizit von einem Schutz ausgeht: "©The Official Emblem, the Official Mascot of the 2006 FIFA World Cup Germany™ and the FIFA World Cup Trophy are copyrights and trademarks of FIFA. All rights reserved." Das heißt natürlich juristisch gesehen garnichts. Aber es zeigt, dass die FIFA es ernst meint. --Rtc 17:04, 10. Jun 2006 (CEST)
- die fifa hat aber das logo für fussball-artikel freigegeben, siehe hier --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 10:21, 11. Jul 2006 (CEST)
- Nachtrag: in einem Werbeprospekt der bei mir im Briefkasten lag steht ebenfalls noch eindeutiger (im Zusammenhang mit einem "official licensed product"), dass die FIFA selbst explizit von einem Schutz ausgeht: "©The Official Emblem, the Official Mascot of the 2006 FIFA World Cup Germany™ and the FIFA World Cup Trophy are copyrights and trademarks of FIFA. All rights reserved." Das heißt natürlich juristisch gesehen garnichts. Aber es zeigt, dass die FIFA es ernst meint. --Rtc 17:04, 10. Jun 2006 (CEST)
- Nimm einfach mal zur Kenntnis, dass Du mit dieser Extremansicht keine Unterstützung genießt. Man kann Deiner Sichtweise sicher in sehr vielen Fällen beipflichten; hier übertreibst Du es einfach maßlos mit der Schöpfungshöhe auf Basis Deiner persönlichen Meinung, die mir auch fast schon mehr politisch als juristisch fundiert zu sein scheint. Die Grenze ist bei Gebrauchskunst höher, aber nicht so hoch, wie Du Dir sie gerne wünschen würdest. Dabei ist es beinahe fahrlässig, den Pokal hier als reine Gebrauchskunst zu bezeichnen. Ich sage: a) Der Pokal ist keine reine Gebrauchskunst, b) selbst wenn er reine Gebrauchskunst wäre, hätte er die Schöpfungshöhe definitiv erreicht. Beim Logo nur b). Schutzrechtsberühmung? Schutzrechtsverleugnung! --Rtc 20:30, 8. Jun 2006 (CEST)
- Die Fifa hat keine Freigabe erteilt (ohnehin wäre eine eingeschränkte Freigabe wie "nur in diesem Artikel" nicht mit einer freien Lizenz vereinbar). Das Bild wird in der en.wikipedia unter Fair Use genutzt, was in der dt. Wikipedia nicht möglich ist. --Matt314 20:16, 11. Jul 2006 (CEST)
- oops! ich habs gesehn! das mit dem fair-use...alles klar!--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 10:42, 12. Jul 2006 (CEST)
- Die Fifa hat keine Freigabe erteilt (ohnehin wäre eine eingeschränkte Freigabe wie "nur in diesem Artikel" nicht mit einer freien Lizenz vereinbar). Das Bild wird in der en.wikipedia unter Fair Use genutzt, was in der dt. Wikipedia nicht möglich ist. --Matt314 20:16, 11. Jul 2006 (CEST)
Biografie einer Person erstellen = Verletzung der Privatsphäre/Persönlichkeitsrecht?
Hallo,
diese Woche habe ich einen Artikel (Biografie) über einen Person erstellt.
Die Daten für die Biografie habe ich von der Webseite der Person
Die Daten der Webseite sind in der Art:
1978 - Gründung des Vereins XY
1984 - Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande
1990 - Ernennung zum Vize-Präsidenten des Verbandes XZ
Benötige ich von der Person eine Erlaubnis um:
1. überhaupt einen Artikel im Wikipedia zu verfassen?
2. die Daten von seiner Webseite zu nutzen
Einen copyright-Vermerk hat die Person auf seiner Webseite. Theoretisch kann man
die Daten aber auch irgendwie anderst im Netz finden bzw. genügt es als Quelle
die Webseite anzugeben?
Danke & Gruß
--Cwanner 11:27, 8. Jun 2006 (CEST)
- Das hat mit Urheberrecht nichts zu tun, denn die Fakten eines Lebens sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, nur der Wortlaut ihrer Darstellung. Aber ein Artikel kann Persönlichkeitsrechte verletzen. Das ist bei den von dir genannten Angaben aber nicht der Fall, eine Peson, die in der Öffentlichkeit steht und eine Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen hat, deren grundsätzlichen Lebensdaten dürfen veröffentlicht werden. Schwierig wird es nur bei Informationen aus der persönlichen und intimen Sphäre, diese dürfen nur in besonderen Fällen in einen Artikel aufgenommen werden. Dein Artikel dürfte unter beiden von dir angesprochenen Aspekten völlig unproblematisch sein. --h-stt !? 12:29, 8. Jun 2006 (CEST)
Das hab ich mich auch schon oft gefragt: Ob nämlich eine Person, eine Firma etc. sich dagegen wehren kann, sich hier wiederzufinden (bei erfüllter Voraussetzung, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzten), wenn nämlich die Person/Firma "an der Grenze der Relevanzschwelle" schlicht und einfach nicht öffentlich sein will. Beispiele: "Weingut" unter der Hand im eigenen Garten (als nicht mehr geschützt sehe ich dieses Beispiel, wenn der Bericht schon im TV kam); Ehefrau eines (öffentlich bekannten) Geschäftsmanns, die in der Freizeit malt - nach eigenem Verständnis nicht Künstlerin - und ihre Bilder bei geschäftlichen Veranstaltungen mitbringt und verkauft (ist das noch Privatsphäre)? --Reise-Line Fahr mal hin! 13:47, 8. Jun 2006 (CEST)
- Erstmal Danke an GDelhey
- Darf ich einen tabellarischen Lebenslauf also quasi 1:1 kopieren, wenn ich die Quelle unter dem Lebenslauf angeb oder kann ich auf die Quelle eigentlich auch verzichten?
- --Cwanner 14:37, 8. Jun 2006 (CEST)
Die Wikipedia-Grundsätze verlangen, dass alle Daten aus überprüfbaren, öffentlich zugänglichen Quellen stammen und mit Standpunktzuweisung distanziert wiedergegeben werden. Das schließt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Hauptsache aber bereits quasi von vorn herein aus. Ganz besonders, wenn die Person die Daten selbst auf ihrer Webseite öffentlich gemacht hat.
GDelhey, dieser Fall war anders; jemand hat Dinge über die Person veröffentlicht, welche vorher nicht öffentlich waren und für die sich keine Quelle angeben lies. Zwar hätte man hier durchaus rechtlich für eine legale Erstveröffentlichung wegen öffentlichen Interesses argumentieren können, aber wie gesagt ist die Wikipedia eine Enzyklopädie, und Erstveröffentlichungen sind hier selbst dann durch die Richtlinien ausgeschlossen, wenn sie rechtlich legal sind! (Was hier andererseits aber auch alles andere als gesichert war; auch Chancen für die Gegenseite wären vor Gericht durchaus dagewesen.)
Cwanner, Du darfst einen Lebenslauf nicht 1:1 kopieren, da er urheberrechtlich geschützt ist, und da ist es völlig egal ob Du die Quelle dabeischreibst oder nicht, denn Quellenangabe schützt entgegen einem weitläufigen Missverständnis nicht vor URV! Du musst die Dinge mit Deinen eigenen Worten wiedergeben.
Abschließend kann ich nur nochmal betonen, dass das Risiko beim Einsteller liegt und auch eine Frage hier auf dieser Seite nicht entlastet. Wer etwas in der Wikipedia schreibt, trägt die volle rechtliche Verantwortung dafür; der potentielle Geschädigte wird sich nicht an die Wikipedia halten, sondern direkt an den Einsteller! Insofern kann ich nur empfehlen, den eigenen Anwalt zu fragen, wenn man sich bei potentiell heiklen Sachen nicht ganz sicher ist. --Rtc
- Dann werd ich den Text nochmal rausnehmen und in in eigenen Worten versuchen neu zu formulieren
- Danke!
- --Cwanner 15:11, 8. Jun 2006 (CEST)
Grundsätzlich ist den Antworten von Rtc nicht ohne weiteres zu vertrauen, um das mal knallhart zu sagen. Rtc ist mit dem Labyrinth der hiesigen Hilfeseiten noch nicht hinreichend vertraut, er vertritt abweichende Positionen, die nicht Konsens sind und zitiert auch nicht die maßgeblichen Seiten.
- Maßgeblich zu Fragen des Persönlichkeitsrechts ist Wikipedia:Themendiskussion/Persönlichkeitsrechte;
- maßgeblich zur Übernahme eines Lebenslaufs ist Wikipedia:Textplagiat (mit einem konkreten Beispiel) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:42, 8. Jun 2006 (CEST)
- Auch die Sichten des Historiograf sind immer mit einer Prise Salz zu lesen.
- Auf den von ihm zitierten Seiten findet sich nichts, was meinen Angaben wesentlich widerspricht. Klar ist ein Lebenslauf nicht als solcher geschützt, sondern nur die Ausformulierung, soweit sie eine Schöpfungshöhe erreicht. Das hatte ich aber hinreichend klar gemacht. Achso: Ich habe oben vergessen zu erwähnen, dass die Quelle, die über die Person schreibt, relevant sein muss (Aufnahmekriterium Quelle) und die Person selbst ebenfalls (Aufnahmekriterium Artikel).
- Ich finde es immer wieder lustig anzusehen, wie Historiograf sich händeringend und mit ausgiebiger Benutzung von Fettschrift von mir distanziert, obwohl ich ihm vom Prinzip her bei vielen seiner Positionen völlig zustimme und nur manchmal in Detailfragen abweichende Meinungen habe. --Rtc 20:49, 8. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke Historiograf vertritt die Ansicht:Es soll keine anderen Götter neben mir geben. Und Gottheiten sind ja perse fehlerfrei.--89.49.202.76 21:05, 8. Jun 2006 (CEST)
Fotografien aus dem Bundesarchiv Koblenz
Hallo,
in einem meiner Bücher fand ich eine Abbildung von Fritz Reinhardt aus dem 30er-Jahren. Als Quelle für das Bild ist das Bundesarchiv Koblenz angegeben. Nun heißt es dort, dass alles, was dort eingelagert und älter als 30 Jahre ist (wie in meinem Fall) "für Jedermann frei verwendbar ist". Darf ich das Bild hochladen, wenn ja, welchen Lizenzbaustein nimmt man für ein Bild aus dem Bundesarchiv? Schonmal Danke im Vorraus --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 20:26, 8. Jun 2006 (CEST)
- Das Archiv kann nicht über das Urheberrecht des Fotografen verfügen. --Rtc 20:32, 8. Jun 2006 (CEST)
- Im Artikel Bundesarchiv (Deutschland) steht aber: "Nach dem Bundesarchivgesetz hat »Jedermann« das Recht, Archivgut des Bundes, das älter als 30 Jahre ist, zu benutzen." Wie darf man das verstehen? --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 21:22, 8. Jun 2006 (CEST)
- Benutzen zu welchen Bedingungen? Wenn sie Fotos frei zur Verfügung stellen, setzen sie sich über gültiges Recht hinweg. Ralf
21:25, 8. Jun 2006 (CEST)
- Benutzen zu welchen Bedingungen? Wenn sie Fotos frei zur Verfügung stellen, setzen sie sich über gültiges Recht hinweg. Ralf
- Im Artikel Bundesarchiv (Deutschland) steht aber: "Nach dem Bundesarchivgesetz hat »Jedermann« das Recht, Archivgut des Bundes, das älter als 30 Jahre ist, zu benutzen." Wie darf man das verstehen? --Michael S. zufrieden? unzufrieden? 21:22, 8. Jun 2006 (CEST)
- "Weitergehende gesetzliche Rechte ... bleiben unberührt." §5(1) [4]. Mit Nutzen ist hier gemeint, dass die Materialien nach dieser Zeit überhaupt erst zur Nutzung herausgegeben werden. Ob und wenn ja wie sie dann auch tatsächlich urheberrechtlich genutzt werden dürfen ist eine Frage, welche das Bundesarchivgesetz garnicht behandelt. --Rtc 21:30, 8. Jun 2006 (CEST)
Nutzen heisst in diesem Zusammenhang NUR: persönlich einsehen. Über die Art der Nutzung bestimmt das Bundesarchiv nach pflichtgemäßem Ermessen. Es kann nach seiner eigenen Rechtsansicht, die ich nicht teile, sogar das Fotografieren der Unterlagen verbieten, weil es Reproduktionsgebühren kassieren will und zwar auch für gemeinfreie Sachen und für Bilder, an denen es ganz sicher keine Rechte hat, sondern bei denen die Rechte bei anderen liegen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:13, 8. Jun 2006 (CEST)
- Mein Reden - sie vermarkten Rechte, die sie garnicht besitzen. Ralf
01:21, 9. Jun 2006 (CEST)
Quellenangabe
Schützt eine korrekte Quellenangabe vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung? --84.61.71.139 21:02, 8. Jun 2006 (CEST)
- Sie schützt vor überhaupt nichts. Es gibt eine Ausnahme im Urheberrecht, das Zitat, das in bestimmten Kontexten die wiedergabe von Teilen eines Werks erlaubt. Das Zitat muss klar gekennzeichnet sein und mit Quellenangabe versehen sein. Der Text darf sich nicht zueigen gemacht werden; das Zitat muss sich auf das nötigste beschränken und darf nicht mussbraucht werden zur Übernahme von Teilen eines Werks oder eines ganzen Werks als Teil des eigenen (wie es gerne in Blogs unter dem Vorwand eines Zitats gemacht wird). Das ist nämlich genau das, was durch das Urheberrecht verboten werden soll. (Eine korrekte Quellenangabe könnte im Extremfall sogar verschärfend zu bewerten sein, da es ein Unrechtsbewusstsein kennzeichnet und zeigt, dass der Handelnde vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem er sich trotz dieses Unrechtsbewusstseins nicht ausreichend informierte.) --Rtc 21:09, 8. Jun 2006 (CEST)
Wir sehen einmal mehr, wie wenig hilfreich die Beiträge von Rtc oft sind. Auch hier gilt: nachpüfbares Wissen ist wertvolleres Wissen. Darum geben sorgfältige Mitarbeiter der Wikipedia die Wikilinks zu den maßgeblichen Artikeln an, wo man Näheres nachlesen kann:
- Zitatrecht
- Quellenangabe Im übrigen kommt es immer auf den Einzelfall an --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:16, 8. Jun 2006 (CEST)
Logos
Ich habe folgendes Lizenz für Logos für falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:GENUIN_logo2.jpg ??? Nach der Lizens darf ich doch alles damit machen, oder? Ich bitte um eine konstruktive Antwort, ob die Freigabe unter dieser Lizenz eher irtümlich geschah! --Schmitty 02:53, 9. Jun 2006 (CEST)
- Warum hältst du sie für falsch? Außerdem darfst du das uns nicht fragen, sondern eher den Benutzer, der das Bild hochgeladen hat. --Fb78 ☼ 10:06, 9. Jun 2006 (CEST)
Du verwechselst die Freigabe unter einer freien Lizenz mit einer allgemeinen Freigabe. Die Freigabe unter einer freien Lizenz betrifft nur das Urheberrecht, schliesst aber einen marken- oder namesrechtlichen Schutz nicht aus. Wenn du das Foto einer berühmten lebenden Person hier findest, das unter GNU FDL steht, darfst du es nicht auf einen kommerziell vertriebenen Kaffebecher drucken lassen (auch wenn du die GNU FDL im Volltext mit auf den Becher druckst), weil das Recht am eigenen Bild gilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:01, 9. Jun 2006 (CEST)
Darf ein Firmenlogo wie das von Aldi unter [[5]], das gemeinfrei eingestellt wurde, verändert werden? In bezug auf das Urheberrecht schon, markenrechtlich kann es Probleme geben - sehe ich das richtig? --Franux 23:09, 16. Jun 2006 (CEST)
Ja, siehst du --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)
Moment - eigentlich gibt es ja zwei Urheber, den Fotografen (der sein Foto aber unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation eingebracht hat) und den Ersteller des Logos, der die Rechte am Logo selbst bsitzt bzw. diese an Aldi übertragen hat - was ist mit dem zweiten Rechteinhaber? Schaut der nun durch die Finger? --Franux 15:22, 17. Jun 2006 (CEST)
- Kommt ganz darauf an. Wenn der fotografierte Bildausschnitt nur das Aldi-Logo darstellt, man es sich also quasi wie eine Kopie vorstellen könnte, dann hat der Fotograf damit das Urheberrecht verletzt. Fotografiert er aber den Aldi-Markt um die Ecke, und das Logo ist dann nunmal bestandteil des Bildes, dann hat der Fotograf ganz normal die Rechte an seinem Foto und verletzt damit auch keine anderen Rechte (außer vielleicht Persönlichkeitsrechte von Aldikunden, die mit auf's Foto gelangt sind ^^). Anderes Bsp: du wirst kaum die Rechte eines Künstlers verletzten, wenn du einen Betrachter eines seiner Bilder im Museum dabei fotografierst, wie er sich das Bild anschaut. --Treysis 02:04, 26. Jun 2006 (CEST)
- Treysis redet schlicht Unfug und verwechselt mehrere voneinander unabhängige Rechte. Natürlich ist das Aldi-Logo mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt. Natürlich hat der Fotograf nicht alle Rechte an seinem Foto, das Logo ist nach wie vor markenrechtlich geschützt und darf nicht freigestellt und dann als Marke geführt werden. Natürlich sind Persönlichkeitsrechte von Kunden nicht berührt, wenn sie Beiwerk sind. Natürlich ist die Fotografie eines das Bild eines Künstlers anschauenden Betrachters im allgemeinen eine klare URV, hier wird man nicht argumentieren können, dass das Bild lediglich Beiwerk ist. Im Gegenteil, im allgemeinen wird die betrachtende Person das Beiwerk sein.--Rtc 13:20, 1. Jul 2006 (CEST)
copyright vs. Schöpfungshöhe
Ich habe vor einiger Zeit ein Buch verfasst, das auf einen alten PC Game basiert, das copyright obliegt EA, die es von Origin Systems erhielten, nachdem sie die Firma schluckten. Meine Anfrage bei EA wurde dahingehend abgewürgt, das EA von mir eine Gewinngarantie von $ 100.000 abverlangte.
Meine Frage ist nunmhr folgende: in wie weit muß sich meine Geschichte vom Game abheben? Sämtliche Hauptfiguren entstammen meiner Fantasie, die Handlung ist komplett auf meinen Mist gewachsen, das Game wurde weder verfilmt noch ist es zur Zeit auf modernen Rechnern überhaupt lauffähig. Eine Suche im TESS ergab dann, das EA die "Markenrechte" am LOGO des Games gar nicht mehr inne hat... mit anderen Worten: jeder könnte ein Game oder ähnliches mit dem Namen des Orginals versehen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten...
Derzeit würde eine Veröffentlichung des Buches vielleicht ein paar hundert verkaufte Exemplare bringen. Weiß jemand etwas über Schadensersatzhöhen?
Danke im voraus.
- Wir machen hier keine kostenlose Rechtsberatung. Das dürfen wir auch gar nicht. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt. --Fb78 ☼ 10:03, 9. Jun 2006 (CEST)
Verwendung ausschließlich von Bildern in Printdokumenten
Hallo,
ich habe eine kurze Frage: Darf ich Bilder wie z.B. von Pflanzen in ein Printdokument, z.B. schulunterrichtsbegleitendes Material, unter Nennung des Autors und der GNU-Lizenz verwenden ohne dabei den Urheberrechtsschutz des Printdokuments zu verlieren? Sprich: Verliere ich den orginären Urheberrechtsschutz des kompletten z.B. 20-seitigen Dokuments, wenn auch nur ein Bild unter der GNU-Lizenz (natürlich bzgl. des Bildes unter Lizenz- und Autorennennung) in dem Dokument enthalten ist?
Vielen Dank für eine Antwort!
- Den Urheberrechtsschutz verlierst du sowieso nie. Auch unter GFDL bleibt er gewahrt. Doch zu deiner Frage: Nein, du musst nicht das ganze Dokument unter GFDL stellen, wenn du ein GFDL-Bild integrierst. --Fb78 ☼ 10:04, 9. Jun 2006 (CEST)
team logos
hey jungs ich hab dieses logo gefunden und würde es gern im deutschen artikel einbauen, nur funzt das mit dem [[bild:StLouisRams_100.png]] nicht ... darf ich das bild aus dem englischen commons nicht nehmen? wenn doch, wie kann ich es anzeigne lassen? oder muss ich es auf commens.de hochladen? danke --MasterChief 17:34, 9. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild liegt nicht bei Commons, sondern ist nur in der en.wikipedia hochgeladen worden. Außerdem bitte beachten: es ist dort als fair use gekennzeichnet, diese Art der Lizenzierung wird weder bei Commons, noch in der de.wikipedia akzeptiert. --Tsui 17:44, 9. Jun 2006 (CEST)
- alles klar, dann darf ich das nicht verwenden. was wäre mit einem bild von einem jersey, das mir gehört? darf ich das hochladen/verwenden? --MasterChief 18:02, 9. Jun 2006 (CEST)
was ist ein jersey? und was sieht man da auf dem bild? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:40, 9. Jun 2006 (CEST)
- So etwas, vermute ich. --Tsui 20:08, 9. Jun 2006 (CEST)
- richtig - und wenn amn den ärmel gut trifft, kann man das logo erkennen. also , darf ich das verwenden? --MasterChief 20:19, 9. Jun 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe des Logos? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:31, 10. Jun 2006 (CEST)
- hä? --MasterChief 16:12, 10. Jun 2006 (CEST)
- @ MasterChief: Lies Schöpfungshöhe @ Histo: Das wirst du wohl am besten beurteilen können. -- Timo Müller Diskussion 16:21, 10. Jun 2006 (CEST)
- schaus dir an, link in meinem ersten 'post' das logo ist das emblem einer amerikanischen football mannschaft --MasterChief 19:17, 10. Jun 2006 (CEST)
kann keine schöpfungshöhe erkennen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:13, 10. Jun 2006 (CEST)
- also darf ichs hochladen und verwenden? unter welcher lizens? --MasterChief 00:03, 11. Jun 2006 (CEST)
- Das ist keine Lizenz, nur ein zusätzlicher Hinweis! -- Timo Müller Diskussion 22:26, 12. Jun 2006 (CEST)
Mein Wort ist hier immer noch nicht Gesetz Wenn jemand anderer Ansicht ist als ich, darf er das immer noch sagen und braucht das nicht auf so hinterfotzige Art anzudeuten. Ich vertrete meine Meinung entschieden und streitbar, mitunter auch scharf, aber ich respektiere auch andere Meinungen, wenn sie mir sachlich begründet erscheinen. Sollte vielleicht betont werden, da die meisten hier gemäß dem ehernen Grundsatz Geh vom Schlechten aus, wenns Historiograf betrifft anders denken --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 11. Jun 2006 (CEST)
Links zu Wikipedia-Artikeln
Hallo, ich möchte von meiner Web page ( Feinkosthandel) Links zu bestimmten interessanten Wikipedia-Artikeln ( über Käse, etc. ) setzen. Ist das erlaubt?
Danke
Werner Kraußer
(vorstehender unsignierter Beitrag vom 13:57, 10. Jun 2006 stammt von 83.171.165.119 • Diskussion • Beiträge • Nachtrag-INFO)
- Selbstverständlich. -- Timo Müller Diskussion 16:19, 10. Jun 2006 (CEST)
- Wüsste nicht was dagegen spricht, und es geht weit mehr: Wikipedia:Weiternutzung. -- PARADOX 06:30, 11. Jun 2006 (CEST) [i]
Frage it. Wikipedia
Hallo, auf der italienischsprachigen Wikipedia habe ich Bilder mit dieser Lizenz gefunden:
"Questa immagine può essere utilizzata solo per scopi non commerciali. Va pertanto rimossa da eventuali versioni commerciali di Wikipedia." etwa: "Dieses Bild darf für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Eventuelle kommerzielle Versionen der Wikipedia müssen es daher entfernen."
Darf man das hier verwenden? Danke und Grüße --Jockl1979 00:02, 11. Jun 2006 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort! Aber darf man fragen: Wieso? Weshalb? Warum? :-) --Jockl1979 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)
Darüber kann man sich auf vielen Seite der diversen Wikimedia-Projekte informieren. Ein bündige Begründung auf Deutsch bleibt noch zu schreiben, was aber nicht bedeutet, dass man Probleme mit der Begründung hätte. Hier nur so viel: Wenn wir die Weiternutzung der Wikipedia als Ganzes unterstützen, weil jede Weiternutzung freies Wissen verbreitet, können wir Weiternutzern nicht abverlangen, bei zehntausenden Bildern jedes einzelne zu überprüfen bzw. alle möglichen Einschränkungen zu beachten, auch wenn diese automatisiert auswertbar sind. Auch kommerziell verbreitetes Wissen ist Wissen. Kommerziell sind z.B. auch Presseerzeugnisse, auch wenn diese einen beachtlichen Beitrag zur politischen Meinungsbildung leisten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:23, 11. Jun 2006 (CEST)
- Darüber wie hilfreich die Beiträge der kommerziellen Verwerter der Wikipedia, angesichts der daraus resultierenden Konsequenzen für die nichtkommerzielle Onlineversion, für die einmal für die Wikipedia formulierten Ziele sind, kann man sicher geteilter Meinung sein. Aber ich respektiere natürlich trotzdem die hier gängige Praxis. Danke für die Antwort. Viele Grüße --Jockl1979 18:58, 11. Jun 2006 (CEST)
Google Earth
Ist hier und bei anderen Google Earth-Satellitenaufnahmen die Lizensierung korrekt? 217.233.121.48 05:03, 11. Jun 2006 (CEST)
- Nein, Bilder aus Google Earth können in der deutschsprachigen Wikipedia und auf Commons nicht verwendet werden. Das angegebene ist wegen Urheberrechtsverletzung als Schnelllösch-Kandidat markiert worden, und ich habe es aus Wüsting entfernt, wo es verwendet wurde. —da Pete (ばか) 15:14, 11. Jun 2006 (CEST)
Benutzung von Artikeln in Wikipedia.
Ich habe eine Frage. Ich möchte von Ihrer Seite "Rassestandart Golden Retriever bis Wesen" verschiedene Texte sowie das Bild eines Golden Retrievers auf meiner Homepage unter Retriever Wissen verwenden.
Darf ich das so einfach oder ist das verboten????
Antwort bitte an E-Mail: <e-mail-adresse entfernt>
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im voraus Hans Leo Sturm
- Ja, das geht. Bitte schau dir die Regeln dafür unter Wikipedia:Weiternutzung an. --h-stt !? 20:42, 11. Jun 2006 (CEST)
Nochmals die Ergänzung zu meiner Frage.
Ich habe mir jetzt mal das Bild eines Golden Retrievers und den dazugehörenden Text heruntergeladen. Vielleicht könnten Sie sich das mal auf meiner HP anschauen. URL. Http://www.hansleo-sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken. Ich hab druntergeschrieben das ich das von Wikipedia habe. Da ich noch nicht weiß wie ich einen Link auf Ihre Seite setzen kann. Auch wiß ich nicht wie man die Lizenzhinweise eistellen müßte. Ich hoffe das das so wie ich es gemacht habe in Ordnung ist. Die Rassestandarts habe ich vom FCI Auch das habe ich daruntergeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen Hans Leo Sturm
Logo der Bundesregierung
Fällt das unter zu geringe Schöpfungshöhe? (oben links auf www.bundesregierung.de) --Forrester Bewerte meine Arbeit! 21:56, 11. Jun 2006 (CEST)
- Vermutlich ja. Lad es aber bloß nicht auf Commons hoch, dort herrscht kein Verständnis für German Schöpfungshöhe. --Fb78 ☼ 08:47, 12. Jun 2006 (CEST)
US-PD-Bild in Artikel Donald Duck
Darf man dieses auf Commons liegende US-PD-Bild in einen Artikel der dt. Wikipedia einbinden? US-PD ist es „because it was published in the United States between 1923 and 1963 with a copyright notice, and its copyright was not renewed.“ (weil es von 1923 bis 1963 in den USA mit einem Copyright-Hinweis veröffentlicht und sein Copyright nicht erneuert wurde). Sollte uns nach deutschem Recht ja nicht scheren, so, wie ich diese Materie bisher verstanden habe, ist das Bild hierzulande weiter geschützt. Wurden solche Fälle schon diskutiert, wenn ja, hat jemand einen Hinweis? --Rosenzweig δ 22:00, 11. Jun 2006 (CEST)
Wir richten uns hier nach deutschem Recht, das Bild darf nicht eingebunden werden, basta. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:18, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild ist nach deutschem Recht noch urheberrechtlich geschützt. Aber spielt das Urheberrecht eigentlich eine Rolle, das wichtige ist doch eher das Vermarktungsrecht (man bedenke: ALLE Artikel in der Wikipedia sind urheberrechtlich geschützt). Und wenn ein amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. das Copyright nach 28 Jahren nicht verlängern ließ, so hat er doch quasi freiwillig zugestimmt die Verwertungsrechte an die Allgemeinheit abzugeben. Wieso gilt diese Zustimmung nur für Amerika (wie gesagt: Der Besitzt des - nicht abgebbaren - "Urheberrecht" allein bringt ja absolut nix, wenn man keine Verwertungsrechte hat) --Toon 10:48, 15. Jun 2006 (CEST)
Und warum steht dann in dem Lizenztext unter dem Bild "This applies worldwide" ("Dies gilt weltweit") ? --Grandy02 21:21, 17. Jun 2006 (CEST)
Mehr dazu weiter unten --Toon 10:16, 18. Jun 2006 (CEST)
Panoramafreiheit und Schautafel
Ich habe demletzt von einer Schautafel Bilder abfotografiert (historische Fotos/Gemälde und ein Lageplan), und nachbearbeitet, sodass man nicht mehr erkennen kann, dass sie von einer/dieser Tafel stammen. Die Tafel steht am Wegrand eines öffentlichen Weges. Ich konnte mir leider durch längere Lektüre nicht selbst beantworten, ob ich die Bilder mit Verweis auf die Panoramafreiheit unter eine freie Lizenz stellen darf - wie seht ihr das? --King 23:39, 11. Jun 2006 (CEST)
- Wenn die Darstellung der Bilder auf der Tafel auf Dauer angelegt war (25 Jahre), darfst du sie verwenden. --ST ○ 23:50, 11. Jun 2006 (CEST)
- Ist natürlich schwer zu sagen, aber da die Füße der Schautafeln einbetoniert sind und keinerlei veränderliche Informationen (nur Geschichtliches) enthalten, kann ich wohl davon ausgehen, oder? --King 23:59, 11. Jun 2006 (CEST)
Ich habe keine Ahnung, wie der Benutzer ST auf 25 Jahre kommt, soll wohl ein mißglückter Scherz sein. Die Darstellungsfreiheit der Panoramafreiheit bezieht sich auf das Erscheinungsbild im Straßenbild, eine Nachbearbeitung und wohl auch die isolierte Präsentation ist eine klare Rechtsverletzung (Änderungsverbot) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:17, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das ist schade, aber über die Gesetze werde ich mich natürlich nicht hinwegsetzen. Ganz egal wer jetzt mit seiner Einschätzung richtig liegt - der Zweifel reicht mir schon. So wichtig sind die Bilder nun auch wieder nicht! Danke für eure Antworten! --King 01:23, 12. Jun 2006 (CEST)
- Kurz nachgehakt: Warum können wir dann überhaupt Bilder unter Panoramafreiheit verwenden (wie es ja auch im Artikel erwähnt wird), wenn diese freien (und abänderbaren Bilder) nicht verändert werden dürfen? Mal ganz abgesehen davon, dass wir mittlerweile eine wirklich große Anzahl solcher veränderter (besonders von unnötigem drumherum freigestellter) Logos und ähnlichem haben dürften. --Taxman Rating 11:12, 15. Jun 2006 (CEST)
Weil das hier Konsens ist. Auch Personenbilder dürfen nicht beliebig verändert werden (Rspr. des BVerfG) - sollen wir deshlab alle Bilder lebender Personen rausnehmen? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:35, 15. Jun 2006 (CEST)
Das mit der "isolierten Präsentation" versteh ich noch nicht ganz. Heißt das, ich darf das Bild nicht so zuschneiden, wie's mir passt (was ich für absurd halten würde, denn ich könnte ja gleich nur einen Ausschnitt fotografieren)? Oder ist damit eher z. B. das Füllen des Hintergrunds mit einer neutralen Farbe gemeint, so dass z. B. eine Skulptur mit Mitteln der Nachbearbeitung nicht mehr als "draußen" erkennbar ist? --AndreasPraefcke ¿! 13:58, 17. Jul 2006 (CEST)
eine Hauptquelle
Der Artikel Österreichische Filmgeschichte basiert zum größten Teil auf einem einzigen Buch. Es ist allerdings nicht abgeschrieben, und der Inhalt ist zusammengefasst und anders formuliert wiedergegeben. Lediglich bei Interpretationen wird der eine oder andere Satz in ähnlicher Weise wiedergegeben (logischerweise) - Zitate und möglicherweise strittige Angaben sind gekennzeichnet. Der Artikel wurde nach dem Prinzip "Fakten sind nicht schützbar - Formulierungen schon" geschrieben - dennoch frage ich mich, ob es denn in Ordnung ist, einen so langen Artikel mit (bisher) hauptsächlich einer einzigen Quelle zu gestalten. Was meint ihr hier? SG -- Otto Normalverbraucher 03:16, 12. Jun 2006 (CEST)
Es wäre wünschenswert, weitere Quellen heranzuziehen, aber aus inhaltlichen, nicht aus URV-Gründen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:17, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das gedenke ich auch zu tun - sobald der Artikel mal feingeschliffen wurde. Aber urheberrechtlich ist diese "lange Zusammenfassung" des Buches unbedenklich? SG -- Otto Normalverbraucher 18:22, 12. Jun 2006 (CEST)
Kopf Portal:Bonn
Da hier Fragen in der Regel innerhelb eines Tages beantwortet werden und ich nach einer Woche noch immer keine bekommen habe, vermute ich, dass meine Frage untergegangen ist. Daher stelle ich sie hier nochmal.
Gerade wird fleisig am Portal:Bonn gearbeitet und wir sind auf der Suche nach einem anständigen und repräsentativen Bild für den Kopf. Ich habe mal einen Entwurf gebastelt, bei dem aber die Urheberrechtsfrage nicht ganz geklärt ist. Das Bild besteht zum einen Teil aus einen GFDL-Bild von Tohma und zum anderen Teil aus dem Bonner Wappen. Um diese Komposition zu erstellen habe ich aus dem orginal Wappen nur den Löwen ausgeschnitten und in den Rest des Bildes eingesetzt. Der Löwe ist also der einzige Teil aus dem eigentlich geschützten Bild. Die Frage ist, ob das dann eine URV ist.
Das Bild habe ich zur Ansicht hier hochgeladen, es wird aber natürlich bis zur Klärung nicht genutzt. Wäre für eine sachkundige Meinung dankbar. Gruß --Triggerhappy 09:16, 12. Jun 2006 (CEST)
Wende dich bitte persönlich an den Benutzer:Steschke, der in Wappenfragen die höchste Autorität hier darstellt. Leider hat er hier nicht mitgelesen, obwohl er das sonst tut. Ich würde sagen gemäß Wikipedia:Wappen ist das Bonner Wappen gemeinfrei, also sollte es mit der Montage in Ordnung gehen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:21, 12. Jun 2006 (CEST)
- Urheberrechtlich hätte ich dabei keine Bedenken. Namensrechtlich halte ich die Komposition jedoch für unzulässig, da in diesem Falle das Wappen der Stadt Bonn nicht lediglich dargestellt, sondern verwendet (geführt) wird. --ST ○ 12:37, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis "...keine Bedenken" konnte ich Dir folgen. Was meist Du/was bedeutet in diesem Fall Namensrechtlich?? Sorry ich kenne mich da wirklich nicht aus. --Triggerhappy 12:41, 12. Jun 2006 (CEST)
- Die Darstellung verletzt § 12 BGB sowie §§ 13 und 14 GO-NRW. Siehe auch: Namensrecht. --ST ○ 12:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Also ohne Genehmigung der Stadt Bonn unzulässig, egal wie man es dreht!? --Triggerhappy 13:04, 12. Jun 2006 (CEST)
- Da der Artikel (das Portal) unzweifelhaft in direktem Zusammenhang mit der Stadt Bonn steht, wird drehen, spiegeln etc. nichts nutzen. Wenn die Stadt Bonn der Verwendung des Wappens in dieser Form zustimmt, könnte es gehen. Dabei wäre zu klären, ob die Stadt Bonn die Nutzungsgenehmigung auf die WP beschränken könnte. Das müsste aber erst ausdiskutiert werden. --ST ○ 13:16, 12. Jun 2006 (CEST)
- Also ohne Genehmigung der Stadt Bonn unzulässig, egal wie man es dreht!? --Triggerhappy 13:04, 12. Jun 2006 (CEST)
- Die Darstellung verletzt § 12 BGB sowie §§ 13 und 14 GO-NRW. Siehe auch: Namensrecht. --ST ○ 12:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis "...keine Bedenken" konnte ich Dir folgen. Was meist Du/was bedeutet in diesem Fall Namensrechtlich?? Sorry ich kenne mich da wirklich nicht aus. --Triggerhappy 12:41, 12. Jun 2006 (CEST)
Ich habe mal einen Briefentwurf an die Stadt Bonn erstellt. Geht es im allgemeinen um eine Genehmigung nur für dieses Bild, oder geht Deine Frage in eine allgemeine Richtung zur Nutzung des Wappens in der deutschsprachigen Wikipedia?--Triggerhappy 14:25, 12. Jun 2006 (CEST)
- In der Wikipedia werden die Wappen im Rahmen der entsprechenden Gemeindeartikel lediglich dargestellt. Bei der reinen Darstellung ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich (siehe Amtliches Wappen). In diesem Falle handelt es sich jedoch nicht um die Beschreibung der Gemeinde oder des Wappens, sondern um ein dekoratives Element, das im Zweifel geeignet ist, einen amtlichen Eindruck zu erwecken, also die Zustimmung der Gemeinde zu den weiteren Inhalten zu suggerieren. Die Frage sollten wir aber unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Kopf_Portal:Bonn besprechen, wo wir ein größeres fachlich versiertes Forum haben und eher mit kritischen Stimmen zu rechnen ist. --ST ○ 14:40, 12. Jun 2006 (CEST)
- Ende der Kopie
Ich habe die Diskussion hier her kopiert, da ich eine grundsätzliche - auch losgelöst vom konkreten Fall - zu klärende Frage darin sehe. --ST ○ 15:29, 12. Jun 2006 (CEST)
Ist das Bild noch irgendwo zu sehen? Wenn da wirklich nur der Löwe aus dem Bonner Wappen verwendet wurde, sehe ich keine großen Probleme. Die Gebietskörperschaft Bonn hat nach §12 BGB nur einen Anspruch, dass niemand anderes sich unbefugt ihres Wappens (als besondere Form des Namens) "berühmt". Der einzelne Löwe tut das nach meiner Auffassung aber nicht. §§13,14 GO-NRW sind keine Anspruchsnormen und daher für die Frage hier nicht relevant. (nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) Steschke) Ooups, Danke für's Nachtragen --h-stt !? 16:51, 12. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild habe ich leider Schnelllöschen lassen bevor hier weiterdiekutiert werden sollte. Im grunde Genommen stellt es das Wappen in der offiziellen Konstellation (Goldener Löwe auf Rotem Grund mit dem schwarz-weißen Kreuz darüber). Der Unterschied ist, dass es sich nicht mehr um die klassische Wappenform handelt, damit es mit dem Bild verbunden werden kann. D.h. der Wappeninhalt ist klar zu erkennen und ist auch entsprechend wie das Orginal. Die Version die die Wikipedia erhalten hat, beinhaltete eine Art Wasserzeichen. Dieser durchgängiger Schriftzug ist nur noch beim Löwen zu sehen. Den Rest habe ich nach der Vorlage selber erstellt. So ist die Lage. --Triggerhappy 15:59, 12. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe das Bild, da nicht mehr wiederherstellbar, neu hochgeladen (siehe Bild:Kopf_Portal_Bonn.JPG) und die Situation unter "Sonstiges" kurz dargestellt. --Triggerhappy 16:28, 12. Jun 2006 (CEST)
Naja führen sähe für mich anders aus. Aber wenn aus dem Wappen nur der Löwe genommen würde, dieser freigestellt und in das Bild irgendwie integriert, wäre die Distanz sicher groß genug --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:53, 12. Jun 2006 (CEST)
Wie sähe es denn mit so einem Bild aus: Bild:Kopf_Portal_Bonn_2.JPG? Da ist das Wappen "auseinander gepflückt". Da dürfte es doch auch namensrechtlich nichts zu beanstanden geben, oder? Als Hintergrundbild kann natürlich auch etwas anderes genutzt werden. Das hier ist eh nicht optimal. Gruß --Triggerhappy 18:20, 12. Jun 2006 (CEST)
- Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich sagen, es geht gerade so durch. --ST ○ 18:45, 12. Jun 2006 (CEST)
- PS: Lass die Bilder trotzdem mal stehen (mit einer gültigen Lizenz), evtl. kann man sie noch verwenden. Urheberrechtlich sind sie ja nicht zu beanstanden. --ST ○ 18:47, 12. Jun 2006 (CEST)
- Mir ist auch die transparente Form noch zu nah am Original-Wappen. Vielleicht bin ich übervorsichtig und aller Wahrscheinlichkeit nach droht ohnehin nicht mehr als die Aufforderung, das Bild zu ändern. Aber sollte es zum Streit kommen, könnte ich verstehen, wenn die Stadt sich auch von dieser Version in ihren Rechten verletzt sehen würde. --h-stt !? 19:31, 12. Jun 2006 (CEST)
Nochmal zu meiner Frage"Benutzung von Artikeln in Wikipedia".
Hallo nochmal ich. Ich hab gestern noch eine Ergänzungsfrage und -bitte über die Funktion bearbeiten eingestellt.
Ich hab gestern mal ein Bild und den dazugehörigen Text auf meine HP rübergeladen. Da ich nicht weiß wie man da einen Link setzt und wie ich die Lizenzvereinbarung unterbringen kann hab ich drunter den Vermerk entnommen von Wikipedia gesetzt.
Die Rassestandarts für Golden Retriever habe ich vom FCI bekommen.
Könnte sich mal jemand die Zeit nehmen und bei mir nachschauen ob das so wie ich es gemacht habe eine Urheberrechtsverletzung ist oder ob das noch korrekt ist. Meine URL www.hansleo-Sturm.de . In der Navigation auf Mein Hund Babsi klicken dann auf Retriever Wissen klicken und da könnt Ihr mal nachschauen.
Wenn das nicht in Ordnung ist nehme ich es sofort wieder heraus.
Ich möchte auf meiner HP halt so alles Wichtige über die Golden Retriever zusammentragen.
Mit freundlichen und dankbaren Grüßen Hans Leo Sturm
- Hallo Leo, erste Tipps gibt dir Wikipedia:FAQ Rechtliches. --Fb78 ☼ 20:31, 12. Jun 2006 (CEST)
Hallo FB78 Ja aber das ist irgendwie zu hoch für mich. Sei so gut und schau Dir das mal an. Würde das Bild gerne auf der HP stehen lassen. Vielleicht hast Du ja ein bißchen Zeit und kannst mal auf meiner HP schauen.
Danke Hans Leo
- Die Lizenzbestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass der/die Urheber der Texte/Bilder genannt werden. Das ist mit einem bloßen Hinweis „entnommen aus der Wikipedia“ nicht gewährleistet. Siehe dazu auch die FAQ, wo für mich ziemlich eindeutig steht, dass das so nicht geht. Bitte mache Dich mit deinem Programm zum Erstellen von Webseiten vertraut und lerne, wie man Links setzt, dann kannst Du Deine Seite auch angemessen erstellen.
- Das Ergebnis sollte in der Regel auch unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gelistet und begutachtet werden. --Taxman Rating 22:08, 12. Jun 2006 (CEST)
- Hallo Leo, das Wesentliche ist m.E.: (Zitat):
- Die wichtigsten Anforderungen der GNU FDL gemäß Wikipedia:Lizenzbestimmungen:
- Du musst die Autoren nennen. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf die Versionsgeschichte.
- Du musst die GNU Free Documentation License im englischen Volltext auf deiner eigenen Seite (!) bzw. im Druck zur Verfügung stellen.
- Du musst deutlich machen, dass die aus Wikipedia übernommenen Inhalte sowie deine eigene Bearbeitung davon unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
- Frag bitte nochmal konkret nach, was Du davon nicht verstehst. --Joachim Köhler 22:17, 12. Jun 2006 (CEST)
Hallo Joachim Köhler.
Ich bin ein Laie auf dem Gebiet des Computers und kenne mich daher nicht so gut aus. Ich freue mich schon wenn der Rechner das macht was ich will. Ich habe meine HP mit dem Designassistenten von T-Online erstellt. Ich habe keine Ahnung wie ich einen Link setzen kann. Das ist das Problem. Bei mir ging es nur darum Das Bild des Golden und den Text der unter dem Bild steht auf meiner HP einzustellen.
Ich kann also die Bedingungen nicht erfüllen und deshalb werde ich dieses Bild und den dazugehörenden Text wieder von meiner Seite entfernen.
Ich bedanke mich für Eure Ratschläge und wünsche Euch noch alles Gute. Hans Leo Sturm
- Hallo Hans Leo,
- Entschuldigung, aber ich muss mich korrigieren. Das Bild unterliegt der Creative-Commons 2.0. Also müsste es so gehen:
- 1. Name des Autors: Benutzer:Mauser
- 2. Link auf die Quelle: Bild der Wikipedia
- 3. Lizenz: Creative-Commons 2.0-Lizenz
- (Können die Experten bitte noch mal einen kurzen Blick drauf werfen, ob die Angaben oben reichen und korrekt sind?)
- Wie Du Links im T-Online Designassistenten setzt, weiß ich nicht. (Hast Du ein Handbuch Online/auf CD?). Für Gestaltung von Internet-Seiten als Einstieg siehe selfHTML).
- Wen Du weißt, wie Du Links setzt, müsste es mit obigen drei Angaben eigentlich ausreichend erklärt sein. Viel Erfolg und Grüße --Joachim Köhler 12:50, 13. Jun 2006 (CEST)
Danke an Joachim Köhler.
Ich habe das Bild und den dazugehörenden Text heute vormittag von meiner HP entfernt.
Ich habe kein Handbuch dafür. Der Assistent ist Menüegeführt. Er ist also ganz einfach gehalten.
Ich habe mal eine mir bekannte Golden Züchterin angeschrieben ob sie mir ein Bild Ihres Hundes zur Verfügung stellt um es auf meiner HP zu verwenden.
Ich Danke allen für Eure Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Hans Leo Sturm
Schulfunksendungen mit Kopierschutz
Ist es erlaubt, Schulfunksendungen mit Kopierschutz auszustrahlen? --84.61.48.23 13:55, 13. Jun 2006 (CEST)
- Versehen mit einem Kopierschutz darf man alles. Das Urheberrecht sanktioniert lediglich die Entfernung eines Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Werken. --Rtc 19:04, 13. Jun 2006 (CEST)
Bild
Datei:Bundesregierung (Logo).gif
Wenns nicht ok ist könnt ihrs bitte löschen...ja? Hallo??? Geht das mit der Schöpfungshöhe??? -Forrester Bewerte meine Arbeit! 14:34, 14. Jun 2006 (CEST)
Weiternutzungsfehler? Tagesschau.de und Wikipedia - Drafi Deutscher Biographie
Hallo,
wie bereits hier: [[6]] aufgeführt sehe ich einen wörtliche Übereinstimmung in Teilen der Biografie vom 7.Juni (2 Tage vor seinem Tod) mit dem Nachruf über Drafi Deutscher auf Tagesschau.de in folgendem Artikel [[7]] (der Textteil nach "Vom Heimkind zum Star" ist eine wörtliche Übernahme. Kann sich das bitte jemand, der in derartigen Rechtsfragen bewanderter ist als ich, selber ansehen und eventuell notwendige Schritte einleiten? Ich wär dann dankbar für eine Aussage wie was wo und warum, also ob es ein Verstoß ist oder nicht und was man da tut. --FredS 00:46, 14. Jun 2006 (CEST)
- Hallo? Wegen zwei banalen Absätzen? Warum?! (Wenn Dus nicht lassen kannst, sags den Autoren, nur diese können dagegen vorgehen. Wikipedia hat rechtlich nicht die Möglichkeit das von Dir als "notwendige Schritte" empfundene einzuleiten.) --Rtc 03:01, 14. Jun 2006 (CEST)
- Guck mal hier: Rheinische Post veröffentlicht: 28.05.06, also lange VOR Wikipedia. --Aragorn05 07:10, 14. Jun 2006 (CEST)
Aragorn05 hat diese nicht geschützten Formulierungen aus der Presse eingebracht, wie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel nachgewiesen wird. Es ist bei Vermutung von Plagiaten größte Sorgfalt aufzuwenden --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:09, 14. Jun 2006 (CEST)
Sicher, jeder kann ein solches Bild als SVG erstellen, aber ohne Quellen- und Lizenzangaben vermutlich ein Fall für die Löschung. Oder? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 10:12, 14. Jun 2006 (CEST)
- Siehst du die Sterne im Hintergrund? Das riecht für mich stark nach "aus dem Film kopiert"... Und ohne gültige Lizenz sowieso. --Taxman Rating 13:40, 14. Jun 2006 (CEST)
Ich hielt die Krümel bisher für Staub auf dem Bildschirm, aber wenn man vergrößert und den Bildschirm reinigt, sind sie zu sehen. Also: aus dem Film kopiert, damit URV und löschen. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:46, 14. Jun 2006 (CEST)
Bild:Homosexualität.jpg
Bei Bild:Homosexualität.jpg fehlt die Lizenz – was ist zu tun? (Siehe evtl. Spezial:Contributions/Homophob) -- ParaDox 13:16, 14. Jun 2006 (CEST) [i]
Die Bildbeschreibung fehlt auch. Was ist dargestellt? Zwei Menschen, einer blickt in die Kamera. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 13:29, 14. Jun 2006 (CEST) Löschen Adomnan 13:35, 14. Jun 2006 (CEST)
Wikinews.etc
Hallo, ich habe 2 Fragen:
1. Darf man die wikinews genau so benutzten, sprich mit "Dieser Artikel basiert auf dem Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar." oder muss man da entwas anderes schreiben?
2.Wollte fragen ob ich es auf meiner Website richtig gemacht habe : [8] --Michael
- Zu 1.: Wikinews Lizenzbestimmungen
- Zu 2.: Im Vista Artikel funktioniert der Link auf Deine GFDL Kopie nicht (wohl ein Punkt zu viel). Ansonsten wäre es gut, den Hinweistext etwas mehr vom Inhalt abzugrenzen. Die Weiterverwendung sollte zudem auch auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gemeldet werden. --Taxman Rating 17:30, 14. Jun 2006 (CEST)
hallo, ich habe doch genau den text genommen der vorgeschrieben wird, den hab ich auch schon bei sehr vielen websites gesehen.Ist nur der link falsch? wie meinst du abgegrenzt? zu punkt 1: muss man nur auf die versionenliste und die lizen mit teilen verlinken? Beispiel: Dieser Artikel wurde von dieses Autoren geschrieben: Link und steht unter der commons lizens. so ungefähr`? Mit freundlichen #Grüssen --Michael
- Zu 2.: Ja, der Link zur GFDL führt auf diese Seite. Mit abgrenzen meine ich, dass der Hinweis im Moment so aussieht, als gehöre er zum Absatz "Versionen". Eine schöne Trennlinie, ein Kasten oder eine andere Schriftart würden da schon Wunder tun, sind aber nicht unbedingt notwendig (das Gentlemen Agreement ist ohnehin umstritten).
- Zu 1.: Es gibt für CC kein Gentlemen Agreement, die im Commons Deed genannten Punkte sollten aber ausreichen. Der Hinweis ist dann also nur insofern falsch, als Du GFDL als Lizenz durch CC ersetzen müßtest. Solche Fragen solltest Du aber bei Wikinews stellen und nicht hier. --Taxman Rating 18:34, 14. Jun 2006 (CEST)
Urhebervermerk gefordert
Hallo allerseits, ich würde gerne die freigegebenen Bilder von [9] in der WP benutzen. Wie kann ich den dort geforderten Urhebervermerk sinnvoll umsetzen? Gruß, ReqEngineer Au weia!!! 08:46, 15. Jun 2006 (CEST)
- Gar nicht. Verwendung zur redaktionellen Veröffentlichung reicht nicht aus. Du kannst ein Mail hinschicken und um die Freigabe unter GNUFDL oder CC-BY-SA bitten. Dabei aber bitte eine der Wikipedia:Textvorlagen benutzen! --Fb78 ☼ 12:07, 15. Jun 2006 (CEST)
Hypothetische Frage, Wikisource betreffend
Mich plagt derzeit die Frage, ob es wohl im Rahmen der GFDL wäre, die Texte (Prosa, Drama, Poesie) der lateinischen Autoren von der Antike bis zur frühen Neuzeit im lateinischen WIkisource bereitzustellen. Weiß jemand Rat? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 09:14, 15. Jun 2006 (CEST)
- Wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind, sollte es kein Problem sein, denn PD inhalte sind erlaubt, aber inwiefern das in Source gelöst wird, weiss ich nicht genau... Faust oder Kabale und Liebe liegen doch dort auch als Text vor... --Stefan-Xp 10:24, 15. Jun 2006 (CEST)
Wenn es sich um Originaltexte handelt (keine Übersetzung) und die benutzte Text-Ausgabe hinreichend alt ist (vor 1980) und die auf de.Wikisourceinzwischen üblichen Standards eingehalten werden, warum nicht? PD-Texte werden im übrigen auch durch Entscheiodung des Benutzers Sarazyn nicht GFDL, sondern bleiben immer PD, es sei denn sie werden erheblich durch Eigenschöpferisches angereichert. de.wikisource tendiert diesbezüglich zu einer CC-Lizenz. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:15, 15. Jun 2006 (CEST)
Mal wieder ne Frage aus der Sport/Fußballabteilung: Sind Abbildungen von Trikots nicht auf irgendeine Art und Weise geschützt. Erinnere mich daran, dass bereits in der Vergangenheit des Öfteren Trikotabbildungen gelöscht wurden. (aktueller Fall: Bild:Fußballtrikot Luís Figo.JPG). --Ureinwohner uff 10:47, 15. Jun 2006 (CEST)
Uns interessiert hier nur das Urheberrecht, da ist keine Schöpfungshöhe gegeben, also OK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:16, 15. Jun 2006 (CEST)
Reprint von Polizei-Reglement (1873)
Ich besitze einen Reprint von Polizei-Reglement betreffend den Betrieb des Droschken-Fuhrgewerbes in Berlin vom 20. Januar 1873 in neuester Fassung (bis zur Polizei-Verordnung vom 14. Mai 1880) mit dem Wegemesser für Berlin nebst einem Verzeichniss der Strassen etc., sowie der Sehenswürdigkeiten Berlins. Bearbeitet und herausgegeben von Julius Straube. Der Herausgeber des Reprint (Boettcher und Schindler Kunstverlag) hat vorne vermerkt Nachdruck, auch auszugsweise, verboten! Ist diese Warnung berechtigt? Nach dem was ich in den Urheberrechtsartikeln gelesen habe, müßte das Polizei-Reglement doch gemeinfrei sein, die Karte und das Verzeichniss von Straube 70 Jahre nach seinen Ableben. --Jörg 23:32, 15. Jun 2006 (CEST)
Klares Copyfraud --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:43, 16. Jun 2006 (CEST)
- Danke --Jörg 21:11, 16. Jun 2006 (CEST)
fotos vom rubel
wisst ihr unter welcher lizenz man (selbstfotografierte) rubel/Kopeken-münzen/scheine hochladen kann?--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 14:30, 16. Jun 2006 (CEST)
- Könntest du bitte deine Signatur auf ein erträgliches Maß reduzieren? Danke. --ST ○ 21:21, 16. Jun 2006 (CEST)
- Diesen Worten unseres weisen Wappen-Administrators schließe ich mich bescheidenst an --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:06, 17. Jun 2006 (CEST)
- was ist ein erträgliches maß?? gibst es dazu eine offizielle richtlinie der wikipedia oder verstößt das nur gegen deinen geschmack (russisches sprichwort:„In Farbe und Geschmack bit es keine Kameraden.“)
- was macht das auf dieser seite?? ich dachte hier werden nur Urheberrechtsfragen diskutiert, oder heißt die seite plötzlich (und nur für euch sichtbar) „meckern über signaturen die einem nicht gefallen“. also kein offtopic, bitte--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 16:13, 18. Jun 2006 (CEST)
TV-Screenshot aus DDR-Fernsehen
Bitte mal bei Bild:Landng.gif prüfen, ob das urheberrechtlich wirklich so möglich ist. Danke, --88.134.44.195 00:14, 17. Jun 2006 (CEST)
Ist es nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:18, 17. Jun 2006 (CEST)
US-PD vs. Urheberrecht
Ich hatte die Frage schonmal weiter obengestellt, aber offenbar wurde sie dort übersehen, daher nochmal: Ein Bild aus einem Film, der US-PD ist (In Amerika war das Coypright früher nur für 28 jahre gültig und konnte dann für weitere 28 jahre verlängert werden, was aber nicht geschah, daher wurde der Film PD) wurde gelöscht mit der Begründung, daß nach deutschem Recht das Urheberrecht noch gültig ist. Aber soweit ich das verstehe ist doch nicht das Urheberrecht sondern eher das Vermarktungsrecht wichtig. Schließlich sind ja alle Artikel in der Wikipedia automatisch auch urheberrechtlich geschützt, aber können trotzdem von jedem verwendet werden, weil die Autoren entsprechende Verwertungsrechte abgeben. Wenn ein potentieller amerikanischer Rechteinhaber einen Film nicht copyrightschützen ließ bzw. nach 28 Jahren nicht das Copyright verlängern ließ, hat er doch auch nichts anderes getan, als einer allgemeinen Verwertung zuzustimmen. Wieso darf man es dann nicht nutzen? --Toon 09:09, 17. Jun 2006 (CEST)
- Die Beiträge zur Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das fragliche Bild steht nicht unter einer freien Lizenz, sondern ist in den USA gemeinfrei, hierzulande aber nicht. Ergo ist das Bild, was uns hier betrifft, weder gemeinfrei noch steht es unter einer freien Lizenz, kann also nicht genutzt werden. Der Rechteinhaber hat, aus welchen Gründen auch immer, die Copyright-Verlängerung versäumt oder bewusst nicht vorgenommen, deswegen ist es in den USA gemeinfrei. Damit hat er aber nicht allgemeine Verwertungsrechte für jedermann außerhalb der USA vergeben, das ist eine Spekulation deinerseits. --Rosenzweig δ 09:42, 17. Jun 2006 (CEST)
Wie der Bundesgerichtshof im Fall "Buster Keaton" entschieden hat und aus weiterer Rspr. deutscher Gerichte ergibt sich, dass Rechteinhaber, deren Werke in den USA PD sind, ihre hier bestehenden Rechte durchsetzen können, auch wenn das Werk in den USA womöglich nie urheberrechtlich geschützt war --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:43, 18. Jun 2006 (CEST)
Werke von Bohuslav Martinů
Da ich auf meine Frage bei commons (bzgl. commons:Bohuslav Martinů) keine Antwort bekomme: Wie ist es möglich, dass die Aufnahmen des gerade mal 47 Jahre toten Komponisten unter CC eingestellt (und auch noch "Media of the day" werden) können. Gilt das Sowiet-PD auch für die Teschechoslowakei oder gibt es da etwas vergleichbares? Mich wundert das nur, weil ich weiß, dass die Witwe Schostakowitschs nach wie vor einen riesen Terz um sein Werk und die Urheberrechte darauf macht und ich irgendwo mal gelesen habe, dass Sowiet-PD ohnehin nicht auf Musikstücke anwendbar sei. Vielen Dank für die Entwirrung. --Taxman Rating 12:20, 17. Jun 2006 (CEST)
Commons hat keinerlei juristische Kompetenz. en user Lupo ist zu beteiligen. Da die tschechische Republik Mitglied der EU ist, gilt natürlich 70 Jahre pma als Regelschutzfrist --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:13, 18. Jun 2006 (CEST)
Textkopien aus der Wikipedia auf anderen Websiten
Auf meiner Diskussionsseite hat mich Ureinwohner gefragt ob ich vllt eine URV gegangen hab Benutzer_Diskussion:LaWa#URV_in_Fu.C3.9Fball-Weltmeisterschaft. Da frage ich mich ob die genannte Website darauf hinweisen muß das sie den Text aus der WP hat?--LaWa 13:01, 17. Jun 2006 (CEST)
- Schon mal die Lizenzbestimmungen gelesen? Klarer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman Rating 13:06, 17. Jun 2006 (CEST)
FreeBSD und NetBSD Logos
Hallo,
ich würde gerne die Logos von FreeBSD und NetBSD in den entsprechenden Artikeln nutzen. Die Logos sind markenrechtlich geschützt, die Organisationen erlauben aber die Nutzung in bestimmten Fällen. Da es Open Source Organisationen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung auf den Webseiten der Wikipedia in Ordnung geht. (Ich denke da an die Nutzung der Vorlage Bild:Logo, um für die anderen Nutzungsfälle auf erneute Anfragen hinzuweisen).
Reicht es, wenn ich dort anfrage und eine ggf. positive Anfrage mit auf die Bildseite stelle? Oder muss das jemand offizielleres sein? Oder verzichtet die deutsche Wikipedia lieber auf solche Logos, wenn sie keine CC oder GNU FDL Lizenz erzwingen kann? --Marc van Woerkom 22:52, 17. Jun 2006 (CEST)
Uns interessiert hier der markenrechtliche Schutz nicht, nur der urheberrechtliche. Weisen die Logos Schöpfungshöhe auf, muss mit der allgemeinen Einverständniserklärung die Genehmigung eingeholt werden, sonst nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:40, 18. Jun 2006 (CEST)
http://www.westlord.com/carrieannemoss/ger-home.html sieht ja ganz danach aus, dass die Wikipedia als Textlieferant benutzt wird, aber ein eigenes Copyright auf die Inhalte setzt.
Gilt übrigens wohl auf alle vorgestellten Schauspieler --Schmitty 03:15, 18. Jun 2006 (CEST)
- Und ein weiterer Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --Taxman Rating 03:20, 18. Jun 2006 (CEST)
Technische Zeichnung
Darf man eine Technische Zeichnung (Bauplan), deren Autor vor über siebzig Jahren gestorben ist, und jetzt in einem neu veröffentlichten Buch abgebildet ist, einscannen und bei Wikipedia hochladen? --Judaist 10:57, 18. Jun 2006 (CEST)
Zwei Bilder von WP:SL
Servus Leute, es wurden Bilder von zwei Briefmarken (Bild:Schoenbrunn.jpg und Bild:Dinos.jpg) zur Schnelllöschung vorgeschlagen, ich kopiere mal einfach die Diskussion, die dort stattfindet, hierher:
Die Rechte liegen bei der us-amerikanischen Post, von daher kann von einer freien Lizenz nicht die Rede sein! Auch ist mir die Abbildungsfreigabe von Briefmarken der us-amerikanischen Post nichts bekannt. Deshalb müssen leider bis zur entgültigen Klärung, alle diesbezüglichen Briefmarken gelöscht werden. --kandschwar 10:24, 18. Jun 2006 (CEST)
- Würde es ausreichen wie hier: Briefmarke#Gestaltung und Druck geschrieben die Marken mit einem schrägen Balken zu entwerten? Wenn nicht wer weiß näheres? --RedPiranha 10:40, 18. Jun 2006 (CEST)
Beide Bilder werden von zwei Artikeln (Briefmarke und Briefmarkenblock) benutzt. Könnt ihr weiterhelfen? --Gardini · Power-Duo 13:12, 18. Jun 2006 (CEST)
- Im Fall des US-Postal-Services gilt laut en:United_States_Postal_Service#Copyright_and_reproduction, dass Briefmarken vor 1978 frei sind, neuere aber de mnormalen Urheberrecht unterliegen. Für die Deutschen Marken haben wir: Wikipedia:Briefmarken, für Österreich ist mir nichts dergleichen bekannt. Wie wäre es mit einer Anfrage? --h-stt !? 14:40, 18. Jun 2006 (CEST)
Artikel Sighişoara
Der Text wurde offenbar zu einem großen Teil 1:1 aus [10] übernommen. Dort steht: Dieser Text wurde von Herrn Klaus-W. Lienert aus Hamburg zur Verfügung gestellt und dient heute noch als Touristenführer durch Schäßburg.
Ich durchblicke die Urheberrechtsverhältnisse nicht ganz, wollte aber mal drauf hinweisen. Der verlinkte Text wurde am 21.05.2005 erstellt und am 01.09.2005 letztmalig editiert. In der Wikipedia taucht er erstmals am 06.11.2005 auf. Könnte das mal jemand checken, und eventuell erforderliche Schritte unternehmen? Danke! -- 84.61.131.225 16:26, 18. Jun 2006 (CEST)
Landkarten
Ich bin auf der Such nach digitalen Landkarten in Druckqualität (mind. 15x15cm, 30dpi) für eine Fotoausstellung einer Nichtregierungsorganisation. Kann mir jemand Infos über die Karten von wikipedia.de geben? Wie sieht es mit den Nutzungsrechten aus. Habe davon bisher keine Ahnung.
- Wenn Du auf die Bilder klickst kommst du auf die Bildbeschreibungsseite. Dort findest Du die Lizenz, unter der das Bild veröffentlicht wurde. Alle in der Wikipedia rechtmäßig eingestellten Bilder unterliegen einer freien Lizenz, dürfen also (ggf. unter Beachtungen der Lizenzbestimmungen wie etwa GFDL oder Creative Commons) frei verwendet werden. Ausnahmen sind beispielsweise Firmenlogos, deren Nutzung eingeschränkt ist. Weiter Informationen gibt es unter Wikipedia:Bildrechte und kompakt unter Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger sowie bei den FAQ. Hinweise zur Weiternutzung stehen bei den Lizenzbestimmungen. --Taxman Rating 13:28, 19. Jun 2006 (CEST)
verlinken auf eigener homepage
darf ich einen direkten link auf ein thema auf meiner homepage einbinden?
- Ja Du dafst. --Ixitixel 14:22, 19. Jun 2006 (CEST)
- Willst du von deiner Homepage auf die Wikipedia verlinken oder aus der Wikipedia auf deine Homepage? Ersteres ist OK, zweiteres wird nur akzeptiert, wenn deine Homepage "vom Feinsten" ist und zu den vielleicht fünf besten Webseiten zum Thema gehört. Eine gute Seite zu haben, reicht nicht. Das hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun, sondern mit den Qualitätsanforderungen der Wikipedia. --h-stt !? 17:46, 19. Jun 2006 (CEST)
Bild älter als 100 Jahre aber Autor noch keine 70 Jahre tot
Zum Beipsiel der Fall bei Bild:MuchaDance 1898.jpg, ist mir aber auch schön woanders vorgekommen. Wie verfahren wir in solchen Fällen? Zeigen sie nicht, dass die 100 Jahre Grenze schlecht ist? --Ixitixel 14:22, 19. Jun 2006 (CEST)
Die 100-Jahre-Grenze ist so gut oder schlecht wie jede andere willkürliche. Bei 100 Jahren ist – bei wirklich unbekannten Autoren, es geht ja nicht um Mucha, Picasso, oder ähnliches, sondern fast immer um Gebrauchsgrafik, Postkartenfotografen, Porträtfotografien etc. - die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor sich nicht mehr melden wird. Und falls doch, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon verstorben ist. Wenn Du ganz sicher jeden zukünftigen Anspruch vermeiden willst, darfst Du nur anonyme Bilder bis zum 31. Dezember 1812 verwenden (Autor könnte am 1.1.1813 geboren sein und mit 0 Jahren Wunderkindwerk verfertigt haben, und wie Jeanne Calment 122 Jahre alt geworden sein, also 1935 verstorben, + 70 Jahre pma = 2006). Das kann's ja auch nicht sein. --AndreasPraefcke ¿! 15:10, 19. Jun 2006 (CEST)
- die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor sich nicht mehr melden wird. Und falls doch, dass er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon verstorben ist. - Stimmen aus dem Jenseits? ;-D --Begw 15:28, 19. Jun 2006 (CEST)
Es ist klar, was Andreas meint: die Erben können sich 70 Jahre nach dem Tod melden. Phili war so nett, versicherungsmathematisch auszurechnen, dass von den 1906 Lebenden etwa die Hälfte noch 1936 am Leben war. Das ist leider ein höherer Prozentsatz als ich dachte, aber ungeachtet dessen sind mir bei nicht-berühmten Urhebern keine Konflikte wegen so alter Werke bekannt. Wir müssen auch in Rechnung stellen, dass wir zwar einen Abmahnanwalt bezahlen müssen, der uns eine Unterlassungserklärung aufdonnern kann, wenn doch ein Erbe daherkommt, dass aber für die Honorierung unserer Nutzung die Zustimmung ALLER Erben (können leicht 20 Leute werden, Urenkel, Ururenkel) rechtlich erforderlich ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir ordentlich löhnen müssen, weil jemand ein geklautes Bild fälschlich unter freier Lizenz hochlädt, ist mE hundertmal höher als dass wir wegen der 100-Jahre-Regel Schiffbruch erleiden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:31, 19. Jun 2006 (CEST)
Ja, copy-paste-Umformulierungs-Unsinn von mir: Gemeint ist natürlich: die Wahrscheinlichkeit halt für uns ausreichend, dass der Autor bzw. seine Erben sich nicht mehr melden werden. Und falls der Autorenname doch noch bekannt wird, dass der Autor mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon mehr als 70 Jahre verstorben ist. --AndreasPraefcke ¿! 18:08, 19. Jun 2006 (CEST)
Original-Filmfigur Gremlin
Analog zu Fuchur möchte ich ein selbstgemachtes Foto einer Original-Filmpuppe hochladen. Diese war in einem ehemaligen Filmpark dauerhaft ausgestellt (leider nicht draußen als Panorama). Gehe ich Recht in der Annahme, dass dieses nicht erlaubt ist (obwohl es hier ähnliches gibt)? Eine Comic-Figur oder eine Produktabbildung ist es nicht, eher eine Film-Requisite (Original). --Kungfuman 15:30, 19. Jun 2006 (CEST)
Wenn die Figur urheberrechtlich geschützt ist, wovon auszugehen ist, geht das leider nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:32, 19. Jun 2006 (CEST)
Daten und Fotos aus Wiki übernehmen
Hallo, ich würde gern wissen, was ich tun muss, wenn ich beispielsweise Landesdaten oder die Flagge eines landes oder die Geschichte auf meine eigenen Homepage übernehmen will Gruß Benutzer:Martinli 11:23, 20. Jun 2006 (CEST)
- Wikipedia:Weiternutzung --h-stt !? 14:06, 20. Jun 2006 (CEST)
Copy&Paste innerhalb der Wikipedia
Ich gebe zu, bis jetzt habe ich mich noch nicht intensiv damit beschäftigt und jetzt nur ein bißchen gesucht, nichts wirklich aussagekräftiges dazu gefunden und stelle daher hier mal die Frage: Ist es (lizenzrechtlich) erlaubt, von einer Disk.-Seite innerhalb der WP eine 1:1-Kopie anzufertigen und auf einer Benutzer-Unterseite "zu parken", ohne dass die Entwicklung der Seite aus der Versionsgeschichte hervorgeht? Das einzige, was ich dazu gefunden habe ist dies, aber in dem von mir angesprochenen Fall wurde die Versionsgeschichte ja nicht mitverschoben und um ein Zitat handelt es sich ja wohl auch nicht, wenn eine fünf-Seiten-Disk kopiert wird. Ratlos fragt --Omi´s Törtchen 20:55, 20. Jun 2006 (CEST)
- Bei Disks halte ich es für akzeptabel, weil die Beiträge ja signiert werden. --h-stt !? 21:00, 20. Jun 2006 (CEST)
- Und woher stammt die Sicherheit, dass die Beiträge nicht zwischendurch abgeändert wurden? Ich frage, weil die Originalseite delikaterweise gelöscht ist --Omi´s Törtchen 21:16, 20. Jun 2006 (CEST)
Hochladen eines "geerbten" Fotos - "Summary" auf den Commons -
Angenommen, ich lade ein Foto des verstorbenen Urhebers (keine 70 Jahre tot) hoch, dessen Erbe ich bin: Muss ich in der Summary alle Erben und ihr Einverständnis namentlich benennen? Oder genügt meine Erklärung, dass alle vorhandenen Erben einverstanden sind mit dem upload und der Stellung unter GFDL? Danke für Hilfe. --Reise-Line Fahr mal hin! 21:06, 20. Jun 2006 (CEST) Meine Eingabe ist vielleicht missverständlich. Zur Klarstellung: Das Foto stellt nicht den Urheber dar, sondern eine Landschaft in der Eifel. Gemeint habe ich, dass der Urheber es gemacht hat. --Reise-Line Fahr mal hin! 21:11, 20. Jun 2006 (CEST)
- Im Zweifelsfall riskierst du eine Klage der anderen Erben, wenn du das für dich ausschließen kannst... PerKu 01:06, 21. Jun 2006 (CEST)
- Streng genommen bedarf das der Zustimmung aller Erben. Bist du Alleinerbe ist es völlig unproblematisch. Andernfalls könntest du mit deinen Miterben drüber sprechen oder es einfach riskieren. --h-stt !? 06:56, 21. Jun 2006 (CEST)
Es ist klar, dass es innerhalb der Familie im Innenverhältnis geklärt sein muss. Man würde es ja sonst auch nicht machen. Die Frage war nur, ob ich riskiere, dass das Bild auf den Commons gelöscht wird, wenn die Miterben nicht namentlich in der Summary öffentlich genannt werden. Das möchte der eine oder andere vielleicht nicht. Deshalb wäre es gut, wenn die einfache Erklärung "I confirm that all heirs agree" genügen würde. Danke noch einmal. --Reise-Line Fahr mal hin! 07:50, 21. Jun 2006 (CEST)
- @h-stt: „Einfach riskieren“ ist bei Urheberrechtsfragen ziemlich ungünstig. -- Timo Müller Diskussion 08:58, 21. Jun 2006 (CEST)
- Bei einer tpyischen Erbschaft erscheint mir das "Risiko" tragbar. Wenn da von zB zwei Geschwistern der ältere die Fotoalben der verstorbenen Mutter erhält, ist ein Rechtsstreit unwahrscheinlich, wenn er Landschaftsaufnahmen hier einstellt. Die formale Position habe ich ja vorangestellt. --h-stt !? 11:45, 21. Jun 2006 (CEST)
Ich glaube, die einfache Erklärung genügt, solange das halbwegs glaubhaft ist. Wenn irgendeine IP Picasso-Bilder einstellt und das schreibt, allerdings kaum... ;-) Siehe commons:Template:PD-heirs, das ich mal für genau solche Fälle (Fotos meines Opas) angelegt habe. Analoges könnte man sicher auch bei anderen Lizenzen schreiben. --AndreasPraefcke ¿! 09:03, 21. Jun 2006 (CEST)
Hallo Andreas, Du hast als einziger verstanden, was ich wollte (vielleicht war meine Eingabe missverständlich) - und danke für Deine Antwort. Darf ich diese Vorlage verwenden, auf GFDL umgemünzt? --Reise-Line Fahr mal hin! 14:21, 21. Jun 2006 (CEST)
- Ich hab's mal erstellt: commons:Template:GFDL-heirs --AndreasPraefcke ¿! 14:06, 17. Jul 2006 (CEST)
BIlder aus der türk. Wikipedia erlaubt?
So, nachdem man bei mir einen ziemlich großen Wirbel gemacht hat, wegen diversen Lizenzvorgaben und Fair-Use Rechten, stelle ich vorsichthalber mal eine Frage: In der türkischen Wikipedia gibt es keinen Fair Use (zumindest ist das mir nicht bekannt)! Also, ist das Hochladen von Bildern aus der türkischen Wikipedia hier nun erlaubt? Oder kann es da auch zu Problemen kommen? Gruß -- Don Vincenzo 01:10, 21. Jun 2006 (CEST)
- Guten Morgen. Bitte denk selbst mit, ob die Angaben dort plausibel sind. In allen Wikipedias wissen ziemlich wenige Leute um die Details des Urheberrechts und deshalb passieren Fehler. Geht es dir um ein bestimmtes Bild? Dann nenn es doch mal, vielleicht können wir hier etwas dazu sagen. --h-stt !? 06:52, 21. Jun 2006 (CEST) PS: Und bitte lade alle neuen Bilder in den Commons hoch, es sei denn dass es um einen der wenigen Fälle geht, in denen die Commons das Bild nicht erlauben, aber wir hier.
Eskommt auf den Einzelfall an. Nur bei ganz genauen Angaben und richtigen, nachvollziehbaren Lizenzen kann man aus anderen Wikipdias Bilder verwenden. Die türkische Wikipedia kennt nicht nur keinen Fair use, sondern kannte bis vor kurzem sozusagen auch kein Urheberrecht (ich war da mal ein paar Dutzend Bilder durchgegangen, die allesamt URVs waren). Pauschal kann man das Übernehmen also auf gar keinen Fall erlauben. --AndreasPraefcke ¿! 09:05, 21. Jun 2006 (CEST)
Sprachen Ghanas, ethnologue com
Hallo, im Artikel Sprachen Ghanas hat es eine umfangreiche Ergänzung in Form einer Auflistung der Einzelsprachen Ghanas gegeben. Die Inhalte sind aus ethnologue com [[11]] übersetzt und vorab steht der Hinweis "Die folgende Aufstellung ist in Alphabetischer Reihenfolge und orientiert sich an der Webausgabe von Gordon, Raymond G., Jr. (ed.), 2005. Ethnologue: Languages of the World, Fifteenth edition. Dallas, Tex.: SIL International. Online version: http://www.ethnologue.com/." Gibt es ein Copyrightproblem oder nicht? Bei Ethnologue com ist angegeben, dass zitiert werden darf, wenn die Quelle genannt wird (This web edition of the Ethnologue contains all the content of the print edition and may be cited as: Gordon, Raymond G., Jr. (ed.), 2005. Ethnologue: Languages of the World, Fifteenth edition. Dallas, Tex.: SIL International. Online version: http://www.ethnologue.com/) .GRuß Ahanta 11:28, 21. Jun 2006 (CEST)
Fakten wie eine Liste der Sprachen sind nicht geschützt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:38, 21. Jun 2006 (CEST)
Pic aus fremder Website
Wenn ich ein Pic aus einer fremden Website entnehme, kann ich das dann einfach hier reinsetzen oder muss ich da eine URL oder so dazuschreiben? (nicht signierter Beitrag von Bonzenkind (Diskussion | Beiträge) ST ○ 16:59, 21. Jun 2006 (CEST))
- Um es abzukürzen: Lies bitte erst mal Wikipedia:Bildrechte und zur Antwort: Nein. --ST ○ 16:57, 21. Jun 2006 (CEST)
Hallo Zusammen,
Ich möchte Stimmen sammeln zu einer Veränderung o.g. Vorlage. Das Rational zur Entstehung der Vorlage ist hier dokumentiert, im Wesentlichen dient Sie der Zusammenführung fraglich lizenzierter oder unlizenzierter Schweizer Wappen ausserhalb der Kategorie {{Bild-Lizenz-unbekannt}}. Ich wünsche mir nun eine Bewertung der hier durch Benutzer:Engels-Ernst vorgeschlagenen Änderung des Inhalts der Vorlage. Ganz konkret: ist die Veränderung in Ordnung, d.h. kann der aufgeführte Vorschlag so oder ähnlich genutzt werden. Vielen Dank für Eure Mühe, Grüße --Mdangers 18:41, 21. Jun 2006 (CEST)
Bildveränderung
Die GFDL erlaubt es ja, Bilder zu verändern, wenn man das neue Bild wieder gleich lizensiert. Wenn ich bei der Fußball-WM eine oder mehrere Personen des öffentlichen Interesses fotografiere, steht einer Veröffentlichung hier nichts entgegen. Nun kann sich ja das FIFA-Logo zufällig im Hintergrund befinden, als Beiwerk kein Problem. Wenn nun aber das Bild hochauflösend und qualitativ gut ist, kann man doch einfach das Logo ausschneiden und unter GFDL lizensieren? 217.82.247.51 23:10, 21. Jun 2006 (CEST)
- Nein. Es bleibt nur dann Beiwerk, wenn es unwesentlich ist. Rückst du es in den Mittelpunkt der Betachtung, begehst du eine URV. --ST ○ 00:22, 22. Jun 2006 (CEST)
- Aha, klingt logisch, Danke! 217.82.247.51 00:26, 22. Jun 2006 (CEST)
Atomium, Eiffelturm und Louvre
Welche gesetzlichen Regelungen bestehen für Abbildungen des Atomiums in Brüssel, des Eiffelturms in Paris und der Pyramide des Louvre-Museums in Paris? --84.61.62.68 15:30, 22. Jun 2006 (CEST)
- Ist das eine konkrete Frage zu einer Abbildung in der Wikipedia oder eine allgemeine Rechtsfrage, die nach dem Rechtsberatungsgesetz von uns nicht beantwortet werden darf? --Fb78 ☼ 15:44, 22. Jun 2006 (CEST)
- Der Eiffelturm ist seit dem 1. 1. 1994 gemeinfrei, ansonsten gibt es in Frankreich und Belgien keine Panoramafreiheit, die Bilder dürfen nicht unter GFDL gestellt werden. Wenn das auf commons doch geduldet wird, liegt es daran, daß viele dort es mit dem Urheberrecht nicht so eng sehen. PerKu 15:47, 22. Jun 2006 (CEST)
Zu welchen Tageszeiten darf man den Eiffelturm nicht fotografieren, wenn man das Bild in die Wikipedia aufnehmen will? --84.61.62.68 16:02, 22. Jun 2006 (CEST)
- Man darf ihn aufnehmen, solange die Beleuchtung nicht angeschaltet ist. Die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt PerKu 16:31, 22. Jun 2006 (CEST)
Warum ist es unzulässig, Abbildungen des Atomiums, der nächtlichen Beleuchtung des Eiffelturms oder der Pyramide des Louvre-Museums in die Wikipedia aufzunehmen? --84.61.98.138 16:56, 22. Jun 2006 (CEST)
- Weil diese Aufnahmen durch ihre Veröffentlichung in der Wikipedia die Rechte Dritter verletzen würden. Und wir verletzen hier nicht die Recht Dritter. --ST ○ 17:07, 22. Jun 2006 (CEST)
Wieso spielt es eigentlich für uns eine Rolle ob es in Frankreich Panoramafreiheit gibt, für uns müsste doch das deutsche Recht gelten. In einem völlig Fall um ein Bild aus einem amerikanischen Film, dessen Copyright nicht verlängert wurde und der somit US-PD ist, hieß es: Egal daß der Film im Ursprungsland PD ist, für uns gilt nur das deutsche Recht. Wieso ist in diesem Fall jetzt plötzlich andersrum und das französische Recht gilt? --Toon 18:56, 22. Jun 2006 (CEST)
- Kanst du den Eiffelturm von Deutschland aus Fotografieren? Ich denke mal nein, da du dazu auf französischen Boden sein muss, gilt leider deren Gesetzgebung. Bobo11 21:30, 22. Jun 2006 (CEST)
- Fotografieren ist ja wohl auch in Frankreich erlaubt. Es geht ja um das Veröffentlichen, und das geschieht in Deustchland. --Toon 23:03, 22. Jun 2006 (CEST)
- Wenn du in China fotografierst, hast du unter Umständen nichtmal das Urheberrecht an deinem Bild. Im Moment des Fotografieren befindest du dich auf französischem Terretorium, unterliegst mit der Schaffung des "Kunstwerks" französischem Recht. Daß auf commons solche europäischen Gesetze ignoriert werden, bedeutet nicht, daß das rechtmäßig ist. Im Zweifelsfall bleibt das Bild auf commons und wird in .de nicht eingebunden. Ein ähnliches Theater gibt es mit sowjetischen Bildern, die auf commons vor 1973 geduldet werden, obwohl auch in Rußland 70 Jahre pma gilt. PerKu 23:13, 22. Jun 2006 (CEST)
- Fotografieren ist ja wohl auch in Frankreich erlaubt. Es geht ja um das Veröffentlichen, und das geschieht in Deustchland. --Toon 23:03, 22. Jun 2006 (CEST)
- Und wenn man ihn von der deutschen Botschaft aus fotografiert (exterritoriales Gebiet)? ;-) --88.134.45.204 00:45, 23. Jun 2006 (CEST)
Das werden ja zwei lustige Wochen voller Fehlinformationen, wenn ich hier nicht nach dem Rechten schauen kann ;-) Wieso müssen eigentlich die dümmsten Antworten mit der Inbrust der felsenfesten Überzeugung vorgetragen werden? In der de Wikipedia respektieren wir bundesdeutsches Recht, weil die BRD das wichtigste deutschsprachige Land ist (und weil at und ch-Recht sich oft an deutschem Urheberrecht orientieren, beide haben die Panoramafreiheit, at sogar noch weitgehender) und die Wikipedia.de dort abgerufen wird. Werden wir vor einem deutschen Gericht verklagt, ist die Rechtslage klar: egal wo das fotografierte Objekt sich befindet, wenn deutsches Recht gilt, gilt auch die Panoramafreiheit. Dumm ist nur: Werden wir vor einem französischen Gericht verklagt (oder ein Nachnutzer), haben wir die A***karte nicht nur für die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms und andere französische Objekte, sondern für alle urheberrechtlich geschützte Bau- und Kunstwerke weltweit, die wir hier aufgrund der Panoramafreiheit einstellen. Ein Pole (Polen hat Panoramafreiheit) kann also in Frankreich für die Darstellung seiner in Deutschland aufgestellten Skulptur im Internet Honorar fordern. Es gibt also das sog. Forum Shopping, die Auswahl des Landes, in dem man gerichtlichen Schutz begehrt. Das Fotografieren an sich ist in der Regel unproblematisch, sobald das Bild im Internet abrufbar ist, ist in Ländern ohne Panoramafreiheit die URV vollendet. Für EU-Bürger spielt die Staatsangehörigkeit in der EU keine Rolle. Jeder EU-Bürger hat das verbürgte Recht, in einem beliebigen EU-Land wie ein Inländer behandelt zu werden. Also: weder der Ort der Aufnahme noch die Staatsangehörigkeit des Fotografen ist irgendwie relevant. Relevant ist einzig allein unsere Entscheidung, ob wir die Panoramafreiheit hier akzeptieren und wenn ja, ob wir unsere Akzeptanz vom Standort des Objekts abhängig machen. Das ist allerdings keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Risikoabschätzung, also ganz allein unsere Entscheidung. Kann sein, dass wir irgendwann alle Bilder, die sich auf die Panoramafreiheit berufen, löschen müssen: auf Commons, auf de, wo auch immer. Also mein Rat wäre: warum jetzt schon einknicken, was auf öffentlichen Plätzen steht gehört der Öffentlichkeit. Vive la liberté (de panorama)! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:01, 23. Jun 2006 (CEST)
- Nur ist halt die warscheinlichkeit das jemand klagt, um ein urheberrechtlich geschützen Gegenstand der nach der Panoramafreiheit fotografiert worden ist, in einem Land das es nicht kennt grösser. Dazu kommt noch das sich bei der Eiffelturm Beleuchtung sich ein französisches Gericht sich sicher zuständig fühlen wird, was beim Hunderwasserhaus nicht unbedingt der Fall sein wird. Also der Tip kann hier nur lauten, das Urheberrecht des betrefenden Landes beachten wo das Foto gemacht wird! Bobo11 09:05, 23. Jun 2006 (CEST) die A**karte hast du eh gezogen wenn es sich um ein auslädischen Küstlerhandelt der hat nämlich in seinem Heimatland die hohe Warscheinlichkeit das seine Klage angenommen wird.
In europäischen Staaten gibt es einen lückenlosen Rechtsschutz für alle EU-Bürger. Eine Klage muss nicht angenommen werden. Beim Hundertwasserhaus (Wien) hat sich der deutsche Bundesgerichtshof zuständig gefühlt, weil der Fotograf das Bild von einem gegenüberliegenden Haus aus gemacht hat (in Ö erlaubt, in D nicht). Hinsichtlich des Risikos wird man den Wohnort des Künstlers in Rechnung stellen müssen. Man klagt immer am liebsten im eigenen Land --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 10:18, 23. Jun 2006 (CEST)
Bilder von Typen
ich wuerde gerne in den artikel von Herbert_Bayer ein set von der universal type einfuegen und bin mir unsicher, ob das denn rechtens waere. --Lop 12:52, 23. Jun 2006 (CEST)
- Schriftarten sind im deutschen Recht nach der herrschenden Meinung nicht durch das Urheberrecht geschützt, sondern unterliegen nur dem Gebrauchsmusterschutz. Der kann uns hier in der Wikipedia aber egal sein. Deshalb kannst du ein schönes Beispiel erstellen und unter einen freien Lizenz auf die Commons laden. Beispiele findest du in vielen Artikeln unter der Kategorie:Schriftart. --h-stt !? 18:44, 22. Jun 2006 (CEST) PS: Bitte unterschreibe mit vier Tilden oder durch einen Klick auf das zweite Symbol von rechts in der Werkzeugzeile.
Die eingeholte "Erlaubnis" ist ein Witz. Der Betreiber einer privaten, unter .de.vu gehosteten Homepage soll Urheber eines Bildes sein, dass unter der Diktatur Saddam Husseins in einem irakischen Sperrgebiet nach einem Giftgaseinsatz gemacht wurde? --87.193.30.87 18:07, 22. Jun 2006 (CEST)
Übersetzung eines GFDL-Textes von einer Drittseite
Heute gab es bei Kleptokratie einen Edit-War, der um einen Link auf eine deutschsprachige Übersetzung des en-Artikels auf einer externen Seite ging. Die Details können auf der Diskussionsseite nachgelesen werden. Als Beteiligter wollte ich die Situation nun dadurch entspannen, dass ich die Übersetzung in den Artikel einbaute. Jetzt stellt sich aber die Frage: Steht eine Übersetzung eines GFDL-Textes automtisch auch unter der GFDL oder muss explizit die Erlaubnis des Übersetzers eingeholt werden? Genügt es, wenn ich den Text einstelle und in der Zusammenfassung oder auf der Diskussionsseite einen Link auf dessen Web-Seite setze? Oder soll er besser selbst die Übersetzung einstellen? --Zinnmann d 00:47, 23. Jun 2006 (CEST)
Wir lesen dazu ergänzend meine bekannte Highway-Seite. Eine Übersetzung eines GFDL-Textes ist eine Bearbeitung, für die eine urheberrechtliche Erlaubnis erforderlich wäre, die aber von der GFDL erteilt wird. Wer einen GFDL-Text übersetzt, muss strikt die GFDL einhalten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:09, 23. Jun 2006 (CEST)
- Wir stellen uns jetzt einfach mal ganz dumm und fragen konkret nach: Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Versionsgeschichte des en-Artikels bis zum Zeitpunkt der Übersetzung auf die Diskussionsseite des Zielartikels in de: stelle und darunter einen Link auf die Web-Seite des Übersetzers anfüge. Oder muss ich nach der Versionsgeschichte den Übersetzer namentlich (evtl. gar mit Email oder Anschrift) nennen? --Zinnmann d 01:38, 23. Jun 2006 (CEST)
- Auf der sicheren Seite bist du bei der GFDL nie --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:01, 23. Jun 2006 (CEST)
Urheberrecht am eigenen veröffentlichten Werk?
Ich habe mehrere Werke in Buchform verfasst, zwei davon schon veröffentlicht und zu diesem Zweck einen Verlag gegründet:
- ein Werk mit dem Titel "Germanische Elemente in der französischen Sprache" (1989) mit etwa 400 Seiten; es handelt sich dabei um eine enzyklopädische Zusammenstellung und nicht etwa um eigene Forschung (dafür bin ich nicht qualifiziert)
- die Aufzeichnungen meines verstorbenen Bruders, der an Schizophrenie litt, aber in seinen klaren Zeiten meines Erachtens bemerkenswerte philosophische Einsichten hatte (der von mir vergebene Titel ist "Ich bin das Universum", er selbst hatte nur eine Zettelsammlung hinterlassen); allerdings kann man diese Texte natürlich auch unter klinischen Aspekten werten
Diese beiden Bücher sind im Verzeichnis lieferbarer Bücher aufgeführt, Interessierte können sie bei mir bestellen.
- dasselbe Werk in meiner englischen Übersetzung, bisher nicht veröffentlicht, sondern nur meiner amerikanischen Verwandtschaft und einem Ex-Kollegen in Massuchusetts zur Verfügung gestellt
Mein Ziel war nie, mit diesen Werken Geld zu verdienen, sondern die Informationen allgemein verfügbar zu machen. Die Verlagsgründung war eine Verlegenheitslösung, damals die einzige Möglichkeit, die ich sah, in irgendwelchen Verzeichnissen aufzutauchen.
Als Verleger unterliege ich der Preisbindung. Ich hätte aber keinerlei Hemmungen, den Verlag aufzugeben und stattdessen bei Wikipedia zu veröffentlichen (z.B. als PDF-Datei mit einer Einführung). Gibt es irgendwelche Gründe, die ein derartiges Vorgehen erschweren oder unöglich machen würden? --Gernot Sander 13:28, 23. Jun 2006 (CEST)
- Zu den rechtlichen Aspekten kann ich Dir leider nicht wesentlich weiterhelfen. Inhaltlich dürften aber beide Werke kaum für die Wikipedia als Enzyklopädie geeignet sein. Die "Germanische Elemente in der französischen Sprache" wären aber möglicherweise bei den Wikibooks willkommen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, auf welches Material Du zurückgreifst. Wenn es sich dabei auch nur teilweise um urheberrechtlich geschützte Texte handelt, dürfte eine Aufnahme nicht möglich sein.
- Die Aufzeichnungen Deines Bruders fände ich persönlich hochinteressant. Inwiefern sie bei einem der Wikimediaprojekte aufgenommen werden könnten, weiß ich jedoch nicht. Wikipeia scheidet aus naheliegenden Gründen aus. Wiibooks mit seinem Schwerpunkt auf Lehrmaterialien ebenfalls. Evtl. könnte Wikisource interessiert sein. Am besten Du fragst dort nach. Viele Grüße --Zinnmann d 01:46, 24. Jun 2006 (CEST)
- Wikisource ist eiegentlich auch nicht an Büchern interessiert, die nur im Selbstverag erschienen sind. Davon gibt es einfach zu viel. Zumindest die deutsche Wikisource sieht sich als Quellensammlung, nicht als Plattform für alle möglichen freien Texte, die sonst nirgends hinpassen. Eventuell könnte man eine Ausnahme machen, wenn es wirklich etwas interessantes ist, aber dazu musste geklärt sein, worum es genau geht. Eine Lizensierung unter einer freien Lizenz wäre dazu natürlich auf jeden Fall nötig. -- Timo Müller Diskussion 16:45, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich bin mir nicht sicher, ob beim Artikel Duwisib eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Text jedenfalls ist sehr ähnlich zu dem auf dieser Homepage: [12]. Wer hat von wem abgeschrieben? Oder stammen die beiden Texte aus der selben Feder?--MKI 13:37, 23. Jun 2006 (CEST)
CDU Bilder
Vor einiger Zeit gab es hier eine Diskussion über die Veröffentlichung von Bildern, die von [www.cducsu.de] heruntergeladen worden sind. Es betrifft im Prinzip alle Bilder der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Leider finde ich die Diskussion nicht wieder, auch nicht im Archiv.
Wir, die CDU/CSU-Fraktion, sehen gegenwärtig keine Probleme darin, unsere Bilder auch weiterhin Wikipedia zur Verfügung zu stellen.
Zwar unterliegt die Nutzung unserer Bilder unseren besonderen Nutzungsbedingungen. Diese basieren im Wesentlichen auf den deutschen, europäischen und internationalen Urheberrechtsregelungen und dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz.
Von diesem Schutz sind die Bilder, die auf Wikipedia dargestellt, eingesetzt oder verwendet werden, allerdings nicht ausgenommen.
Die von uns ins Internet gestellten Fotos, insbesondere diejenigen für Wikipedia, bedürfen für eine Weiterverwendung nicht einer zusätzlichen (ausdrücklichen) Lizenzierung. Insoweit besteht keine Diskrepanz zwischen den Nutzungsbedingungen der CDU/CSU und den Regeln von Wikipedia.
Die Vormerkungen für die Löschung kann also wieder gelöscht werden ;-)
-- Cducsu 15:00, 23. Jun 2006 (CEST)
- Die damalige Diskussion wurde bereits archiviert und ist für Interessierte in der Versionsgeschichte hier zu finden. Viele Grüße --Btr 02:19, 24. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe es mehrmals erklärt damals: Wikipedia reicht eine Nutzungsgenehmigung "für Wikipedia" oder "für redaktionelle Zwecke [...], sofern Sie das Foto nicht verfremden oder entstellen" nicht. Wikipedia will, dass die Bilder urheberrechtlich auch kommerziell ausgeschlachtet und verändert werden dürfen, dass also der urheberrechtliche Schutz weitreichend aufgegeben wird, auch für beliebige andere Nutzer außerhalb der Wikipedia. (Der persönlichkeitsrechtliche Schutz bleibt aber bestehen, ist nur nicht mehr zusätzlich vom Urheberrecht doppelt geschützt.) Dazu brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Fotografen. Die habe wir nicht, also werden die Bilder früher oder später gelöscht. Einfach, nicht? --Rtc 13:50, 1. Jul 2006 (CEST)
Einerseits gibt der Fotograph an Permission: ask before publishing andererseits stellt er die GFDL und eine CC wahlweise zur Verfügung. Müßte ich da bei Publizierung wirklich noch nachfragen? Wenn ja: ist das Bild dann hier erwünscht? --87.78.149.35 21:34, 23. Jun 2006 (CEST)
Windows-Logo?
Ich bin grade ueber das hier gestolpert. Davon ab, dass es Screenshots sind, sind alle Bilder mit "zu geringer Schøepfungshøhe" lizensiert, was ich irgendwie nicht ganz glauben kann. Wære schøn, wenn da mal ein Fachmann eine Meinung zu abgibt! --Kantor Hæ? 00:52, 24. Jun 2006 (CEST)
Waere schoen, wenn du Schöpfungshöhe lesen tun wuerdest, ich kann das sehr wohl glaum, Gruesse aus marbella --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:20, 24. Jun 2006 (CEST)
HTML-DOM
Wie sieht es denn mit Screenshots von hier bzw. hier aus? (Striche und bunte Punkte...). --Joystick 00:11, 25. Jun 2006 (CEST)
- Meine unbedeutende Meinung: Der sourcecode der Anwendung ist frei (mit der Bitte um Referenzierung). Die verwendeten Referenzen stehen alle unter GPL. Ich sehe demnach keinen Grund, warum Bilder, die mit diesem Programm erstellt worden sind, nicht frei sein sollten. Eine Rückfrage beim Autor dürfte aber sicherlich nicht schaden. --Taxman Rating 00:35, 25. Jun 2006 (CEST)
Zeitungsausschnitte
Hallo. Ist es möglich Bildern von Zeitungsausschnitten hier hochzuladen (nur Text bzw. Schlagzeilen), Zeit 1920er und 1930er. Danke im Voraus -- Peterwuttke ♪♫♪ 11:36, 26. Jun 2006 (CEST)
- Das Zeitungsbild besitzt i. d. R. keine Schöpfungshöhe. Der Inhalt/Text darf aber - wie hier immer gefordert - nur hochgeladen werden, wenn der Autor 70 Jahre tot ist. --ST ○ 12:01, 26. Jun 2006 (CEST)
- Schlagzeilen sind OK, ebenso kurze Meldungen tatsächlichen Inhalts --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:37, 26. Jun 2006 (CEST)
Else Ury: Lichtbild oder Lichtbildwerk?
Es geht um Bild:Else ury photo.gif. Als Lichtbild wär's Lizenzfrei, nur sind halt die Gerichtsanforderungen an Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke extrem gering. Mag sich mal ein Fachmann äußern? -- southpark Köm ? | Review? 15:50, 26. Jun 2006 (CEST)
- Ohne Frage - Lichtbildwerk und URV. --ST ○ 16:18, 26. Jun 2006 (CEST)
- Im Zweifel eigentlich immer Lichtbildwerk, auch wenn EN das wohl nie verstehen wird. -- Timo Müller Diskussion 16:33, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich habe die beiden Quellen nachgetragen, hilft das was? -- sabisteb 09:07, 29. Jun 2006 (CEST)
Hi, Frage (ich hoffe ich bin hier richtig, sonst bitte verweisen): Sährimnir ist verdammt nahe drann an einer 1:1 Kopie von [13]. Verändert wurden teilweise die Namen, wenige Sätze wurden komplett umgebaut. Ist das eine URV oder geht sowas durch? IMHO sollte es weg. --Wirthi 17:35, 26. Jun 2006 (CEST)
- Hallo??? Ist das dein Ernst bei einem so kurzen Text? Gruesse aus Andalusien (nein, ich halte mich nicht fuer unverzichtbar, aber hier hats auch i-cafes) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:40, 26. Jun 2006 (CEST)
- Super. Ich hätte einen Vorschlag unter Benutzer:Wirthi/Sährimnir online. Gemäß der Namenskonvention sollte der Artikel aber ohnehin unter Sæhrímnir angelegt werden, Sährimnir als Redirect (weil "eingedeutscht"). --Wirthi 20:15, 26. Jun 2006 (CEST)
Was darf man sich unter der Löschantragsbegründung "Der Text ist doch sicher eine Urheberrechtsverletzung." vorstellen? -- Simplicius - ☺ 19:45, 26. Jun 2006 (CEST)
Um die Frage etwas präziser zu fassen: ist diese http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=American_Pie_%28Lied%29&oldid=18282847 Fassung eine URV wegen Benutzung des Originaltextes? -- Tobnu 19:56, 26. Jun 2006 (CEST)
- Nein. Zitate sind hier immer noch erlaubt. (Bitte den Artikel Zitat lesen! Zitate sind nach UrhG erlaubt, wenn "Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden". Das ist hier der Fall. --Fb78 ☼ 20:08, 26. Jun 2006 (CEST)
- Die Version enthält - allerdings in einem selbstständigen Sprachwerk - den kompletten Text (Natürlich kenne ich das Zitatrecht - ich will weitere Meinungen zu meiner...) -- Tobnu 20:21, 26. Jun 2006 (CEST)
- Beim Zitatrecht ist wohl insbesondere das "Großzitat" (das ganze Werk?) im Auge behalten. -- Simplicius - ☺ 10:19, 27. Jun 2006 (CEST)
- In der von Tobnu zitierten Fassung finde ich den gesamten Text nicht, vielleicht geht er ja in dem restlichen Text unter. Trotzdem wurde gerade auf diese Fassung ein (zweiter, nicht der von Simplicius zitierte) Löschantrag bei den URV eingestellt, den Tobnu ja zu Recht inzwischen entfernt hat. Wenn es kein Zitatrecht gäbe, könnten wir die WP zusperren und die gesamten Universitäten dazu. Kein Urheber würde auf die Idee kommen, eine Interpretation seines Textes zu verbieten und selbst wenn, hätte er keine Chance. Das Urheberrecht beinhaltet keinen Schutz, dass ein veröffentlichter Text nicht analysiert oder diskutiert werden darf, das sehen wir ja hier täglich in der WP:-). Don McLean (der Urheber) räumt ja immer wieder ein, dass man seinen Text eigenständig analysieren sollte. Dazu sind Textzitate natürlich nötig. Der LA-Steller greift in die unterste Schublade seiner eigenen (vorgespielten oder echten) Unkenntnis und verbirgt sich hinter einer wechselnden IP, um uns zu ärgern. Der Löschantrag ist daher ungültig und als eine Art von Vandalismus aufzufassen, dementsprechend sieht der Artikel jetzt auch aus, nachdem die selbe oder eine andere IP darin nach Belieben herumgelöscht hat. In anderen Fällen wäre sofort revertiert worden, aber hier kann man ja juridische Notwendigkeiten vorschützen. Ich hätte den Löschantrag ja schon gerne herausgenommen, wollte aber eine Diskussion abwarten, wie wir in solchen Fällen in Zukunft vorgehen sollten. mfg--Regiomontanus 20:53, 26. Jun 2006 (CEST)
- Ich bin für eine Halbsperrung des Artikels. Sollten uns die wechselnden IPs wieder etwas zu ihrer Rechtsauffassung mitteilen wollen, dann sollen sie es auf der Diskussionsseite tun oder als angemeldeter Benutzer, damit man es diskutieren kann. --Regiomontanus 21:13, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich würde das ganz gelassen angehen. Wenn da jemand vorführen will, soll er es versuchen. Freiwillig sollte man seinem Affen aber keinen Zucker geben. --Markus Schweiß, @ 21:20, 26. Jun 2006 (CEST)
- Da hast du auch nicht unrecht. Allerdings war ich gestern schon erstaunt, als plötzlich die Liste der Bapperl länger war als der gesamte, ehemals ausführliche Artikel. mfg --Regiomontanus 21:37, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich bezweifle, dass Zitate im Umfang von fast der Hälfte des Gesamttextes (64 von 131 Zeilen) durch das Zitatrecht abgedeckt werden. Das Argument "Großzitat" greift m.E auch nicht, da es sich bei einem wp-Artikel nicht um ein selbstständiges wissenschaftliches Werk handelt. (Warum zitieren wohl bekannte Enzyklopädien nicht wie hier in diesem Artikel?) Es gäbe eine Möglichkeit, der Problemlage zu entkommen: Link auf den Quelltext auf der Webseite von Don McLean, dazu statt Direktzitat im Artikel Verweise auf Strophen/Zeilennummer. Wäre zugegeben nicht so bequem wie jetzt, aber eben juristisch unangreifbar. -- w-alter ∇ 14:41, 27. Jun 2006 (CEST)
- Beim Verhältnis tendiere ich dazu, dir Recht zu geben, aber selbstverständlich handelt es sich bei Wikipedia-Artikeln um selbständige wissenschaftliche Werke iSd §51 UrhG. Wir genießen hier alle Privilegien des Zitatrechts. Mir erscheint es am sinnvollsten, den Artikel weiter auszubauen und um noch mehr Hintergründe zu ergänzen. Dann wäre auch das Großzitat gerechtfertigt. --h-stt !? 16:11, 27. Jun 2006 (CEST)
- Das Verhältnis angesprochen: Also handelt es sich nicht um das gesamte Werk, sondern um, wie oben von Walter gezählt, 64 von 131 Zeilen.
- Das "Großzitat" betreffend: Ein Großzitat kann auch das ganze Werk umfassen, was zum Beispiel bei Gedichten und auch bei Fotos schnell passieren kann.
- Ich denke mal schon gelesen zu haben, dass eine Enyzklopädie im Internet durchaus zu den wissenschaftlichen Werken gerechnet werden kann, so etwa im Sinne von Bildung, wenn auch nicht gleich Wissenschaft.
- Bei Gemälden und Fotografien würde ich die Sache aber enger sehen, weil a) sich der Artikel dann schon unmittelbar auf das Gemälde beziehen sollte, und b) daraus noch lange nicht ein GNU/FDL oder eine andere freie Lizenz ableiten lässt (darüber gab es ja Debatten und ein skurilles Meinungsbild). -- Simplicius - ☺ 20:34, 6. Jul 2006 (CEST)
Erreicht das die Schöpfungshöhe? -- Timo Müller Diskussion 11:36, 27. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke, schon! Und was impliziert dies? mfg--Regiomontanus 11:40, 27. Jun 2006 (CEST)
- Nie im Leben. Was genau soll da schützbar sein? Der rote Halbkreis? Der ausgefranste gelbe Halbkreis? Oder die äußerst kreative Art, wie sie einander zärtlich verharrend gegenüber stehen? Keine Schöpfungshöhe gegeben. PS: Ich hoffe, dass sowohl der Grafikdesigner wie auch die Gemeinderäte, die sowas verbrechen, in einem späteren Leben dafür zur Rechenschaft gezogen werden. --Fb78 ☼ 12:28, 27. Jun 2006 (CEST)
ACK Fb78 --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:43, 28. Jun 2006 (CEST)
- Das ist nicht ausgefranst, dass soll wohl eine Bärenklaue darstellen, wie im Wappen. Ansonsten stimme ich dir zu, was das Design angeht. Und die Behauptung im Artikel, es würde das "alte" Wappen ablösen, finde ich auch ziemlich unsinnig. -- Timo Müller Diskussion 22:26, 28. Jun 2006 (CEST)
Sorry wenn ich Bild:Ronnie_coleman2.jpg einfach bei euch ablade, aber mir fehlt grade die Zeit im Sumpf der Bausteine nach dem richtigen zu suchen, um den Einsteller auf das Bild anzusprechen. Ähnliches Bild gibt es hier 1.jpg, 2.jpg kann ich gerade nicht checken, Verbindungsfehler --chrislb 问题 12:44, 27. Jun 2006 (CEST)
Verwendung von Fotos von "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License"
Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Foto von Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Foto aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:
"Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License"
Sie besagt, dass ich den Autor bzw. Rechtsinhaber nennen muss. Das verstehe ich noch. Aber sie besagt auch, dass ich das Bild "unter gleichen Bedingungen bzw. identischen Lizenzbedingungen" weiter geben muss, falls ich den "...Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise umgestaltet, verändert oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwendet habe...".
Meine Fragen hierzu lauten:
Habe ich ein Bild schon "verändert", wenn ich beispielsweise bloß rechts und links den Rand um 2 cm abgeschnitten habe oder beispielsweise das Bild größer oder kleiner gemacht habe? Wenn ja, was hat das dann für Konsequenzen für mich? Ich verstehe es so, dass ich nun demjenigen, dem ich das Bild weitergebe (in meinem Falle der Redakteur einer Tageszeitung), mitteilen muss, dass das Bild unter der Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License" steht. Heißt das auf deutsch, dass er mit dem Bild machen kann was er möchte genau so wie ich? Oder was heißt das eigentlich?
- Der konkrete Lizenzvertrag ist von hier aus zu erreichen. Neben der Namensnennung des Urhebers muß auch das Bild (egal ob verändert oder nicht, also auch verkleinert oder zugeschnitten) unter der gleichen Lizenz weitergegeben oder veröffentlicht werden, d.h. auch, der Redakteur muß es wissen und in der Zeitung muß direkt bei dem Bild (neben dem oder den Urhebern) ein Hinweis stehen, dass dieses Bild unter der CC-Lizenz steht. Soweit meine unbedeutendes Verständnis. --Taxman Rating 18:40, 27. Jun 2006 (CEST)
Ok. Reicht als Bildunterschrift die Abkürzung "CC-Lizenz" oder muss es ausgeschrieben werden?
- Es gibt eine ganze Reihe dieser Creative-Commons-Lizenzen und man muss immer genau angeben, welche gilt. —da Pete (ばか) 19:53, 27. Jun 2006 (CEST)
- Um was für eine Veröffentlichung handelt es sich denn? Kann das Bild als Bildzitat ausgelegt werden? Das wäre am einfachsten, weil dann nur die Quelle (Wikipedia) genannt werden muss. Wenn das Bild als Illustration genutzt werden soll, ohne dass ein Zitat vorliegt, muss man sich an die Lizenz halten. hier steht eigentlich alles, was man wissen muss. --h-stt !? 20:58, 27. Jun 2006 (CEST)
Es handelt sich wie oben genannt um die Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.1 Japan License". Es soll ein kleiner Artikel über eine Tierart sein, deren Lebensweise und Ökologie ich beschreibe. Ich möchte ein Foto dazu geben, damit der Leser auch sieht, wie das Tier aussieht. Es soll in einer Tageszeitung veröffentlicht werden.
Verwendung von Fotos mit der Lizenz "Public Domain"
Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Foto von Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Foto aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:
"Public domain"
Wortwörtlich steht dort geschrieben: "This image has been (or is hereby) released into the public domain by its author, ...... This applies worldwide. In some countries this is not legally possible. If so: The author...... grants anyone the right to use this work for any purpose, without any conditions, unless such conditions are required by law."
Was bedeutet das? Zunächst verstehe ich es so, dass ich das Bild frei verwenden darf. Muss ich den Namen des Autors nennen?! Ich weiß soviel, dass in Deutschland ein anderes Urheberrecht gilt wie in manchen anderen Staaten. Sprich: Hier gibt es immer einen Urheber, Gemeinfreiheit gibt es wohl nicht. Heißt das dann, dass ich nun doch den Urheber des Bildes nennen muss??? Er kommt ja aus einem anderen Land und er hat das Bild unter "Public domain" gestellt. Aber ich komme aus Deutschland...
- Das Urheberrecht verbleibt in Deutschland beim Urheber, durch Einstellen unter PD hat der Urheber jedoch alle Nutzungsrechte abgegeben, es besteht also keine Namensnennungspflicht (wobei sich wahrscheinlich jeder trotzdem darüber freuen würde). Je nach verwendetem Bild sollte eine solche Lizenz aber noch einmal gut geprüft werden, ob bei einer Weiterverwendung (etwa Veröffentlichung einer Zeitung) damit nicht auch Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Bitte konkrete Einzelfälle fragen, Pauschalantworten sind fast unmöglich, Rechtsberatung natürlich sowieso. --Taxman Rating 18:45, 27. Jun 2006 (CEST)
Verwendung von Bild mit Lizenz "Public domain" oder so ähnlich
Ich möchte einen Artikel für eine Tageszeitung schreiben. Dafür gedenke ich, ein Bild aus Wikipedia zu verwenden. Nun steht das Bild aber unter einer bestimmten Lizenz. Und zwar ist dies die folgende Lizenz:
"Public domain in the United States" oder so ähnlich.
Wortwörtlich steht unter dem Bild:
"This image is in the public domain in the United States. In most cases, this means that its first publication was in the United States prior to January 1, 1923. This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China, Germany or Switzerland). The creator and year of publication are essential information and must be provided. See Wikipedia:Public domain and Wikipedia:Copyrights for more details."
Ich kann ein wenig English, aber wahrscheinlich reicht es doch noch nicht aus. Denn es ist ja schon manchmal in Deutsch schwer zu verstehen.
Meine Frage lautet nun: Darf ich das Bild verwenden für einen Zeitungsartikel (in Deutschland)?? So wie ich es verstanden habe, darf man es außerhalb der USA nicht verwenden. Oder?
Vielen Dank!!
- Kommt auf das Bild an. Bitte für allgemeine Fragen auch einmal die Bildrechte durchlesen. In Deutschland gilt z.B. 70 Jahre Regelschutzfrist. --Taxman Rating 18:46, 27. Jun 2006 (CEST)
- Das hängt sehr vom Bild ab. Ist der Fotograf des Bildes bekannt? Und sein Todesjahr? Wenn er vor 1936 gestorben ist, ist das Bild gemeinfrei, egal was da für ein Lizenzbaustein angegeben ist. Wenn aber die Veröffentlichung in den USA vor 1923 tatsächlich der einzige Grund ist, warum das Bild dort als gemeinfrei gilt, dann ist es nach deutschem Recht nicht frei. --h-stt !? 21:02, 27. Jun 2006 (CEST)
Da ich diese Abkürzung erfunden habe, und da es keinen vernünftigen Grund für die dortige Erwähnung der Abkürzung gibt (die Vorlage musste bereits aufgrund ungewöhnlicher Borniertheit entfernt und durch einen veränderten Text werden, um nicht als verlogen dazustehen), und da die dortige Erwähnung mich als verblödeten Wiederholungs-Täter darstellt, möchte ich hier erfragen, ob man aufgrund des (widersprüchlichen) Urheberrechts der B.Rep.Deut die zweckentfremdeten Nennung (mittlerweile steht der blöde Wikipedia Artikel bei GOOGLE schon über der eigentlichen Homepage) in einem Artikel der Wikipedia untersagen muss. --213.54.94.244 20:59, 27. Jun 2006 (CEST)
- Die Abkürzung (oder was auch immer das sein mag) erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen. --ST ○ 22:19, 27. Jun 2006 (CEST)
- Und was ist, mit IBM und SIEMENS und T-Punkt? Darf sich jeder so nennen? Wohl nicht, oder? --213.54.94.244 22:21, 27. Jun 2006 (CEST)
- Diese Beispiele fallen wohl eher unter Marke (Rechtsschutz). Deine Abkürzung ist nicht geschützt - wirklich! --Aragorn05 22:26, 27. Jun 2006 (CEST)
- Und was ist, mit IBM und SIEMENS und T-Punkt? Darf sich jeder so nennen? Wohl nicht, oder? --213.54.94.244 22:21, 27. Jun 2006 (CEST)
Diese Bearbeitung ist sehr nah an diesem Original dran. Ist das, da nur Kleinigkeiten geändert wurden, eine URV? -- Fruchtcocktail ¡digame! 23:20, 27. Jun 2006 (CEST)
Wikipedia:Textplagiat schon gelesen¿ --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:45, 28. Jun 2006 (CEST)
- ja, hab ich. da ich urv-technisch noch ein relativer newbie bin, konnte ich mich nicht zur urv-meldung durchringen und hab einfach mal im zweifel experten fragen bevorzugt. -- Fruchtcocktail ¡digame! 10:24, 29. Jun 2006 (CEST)
Kann sich das bitte mal jemand mit Ahnung anschauen? -- Fruchtcocktail ¡digame! 23:08, 24. Jul 2006 (CEST)
englisches Wikipedia Foto
Geht es das folgende Bild einfach herunter zu laden u. nochmal hochzuladen? oder geht es einfach mit Datei:URL-Pfad verweis? Ich möchte in der deutschen Wikipedia Seite das Bild aus der englischen Wikipedia (Bild unterschrift lautet The 12th century Ghal'eh Paeen-Shahr citadel towers above the picturesque architectural fabric of Birjand.) Bild-Name: paeen-shahr.jpg. URL :http://en.wikipedia.org/wiki/South_Khorasan Klauskesel 18:05, 28. Jun 2006 (CEST)
- Das Bild darf in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden, da es unter US-amerikanischer Fair Use-Klausel verwendet wird. Allgemein Hilfe:Bilder, Wikipedia:Bildrechte. --Fb78 ☼ 18:08, 28. Jun 2006 (CEST)
Uebersetzung eines Liedtextes in Verstaendnisfrage: URV?
Liegt auch dann eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein uebersetzter Liedtext im Rahmen einer oeffentlich gestellten Verstaendnisfrage formuliert wird? Beispiel fuer eine solche Verstaendnisfrage: "Neulich hoerte ich das englischsprachige Lied [Titel]. Frage an diejenigen, die dieses Lied auch schon mal gehoert haben: Gibt der folgende deutschsprachige Text den Inhalt richtig wieder: [ins Deutsche uebersetzter Liedtext]?" --84.128.230.167 21:45, 28. Jun 2006 (CEST)
- Wo kein Kläger, da kein Richter... was meinst du mit "öffentlich"? Auf einer Veranstaltung? In der Wikipedia:Auskunft? Und was hat das mit der Wikipedia zu tun? --Fb78 ☼ 23:38, 28. Jun 2006 (CEST)
- Mit "oeffentlich" meine ich z. B. auf der Diskussionsseite zu einem Wikipedia-Artikel ueber den Saenger des betreffenden Liedes oder auch auf einer sonstigen oeffentlich zugaenglichen Netzseite allgemein. Laege keine Urherberrechtsverletzung vor, dann waere die oben beschriebene Frageform doch der Trick ueberhaupt, um ohne Genehmigung des Urhebers eines Liedtext-Originals dessen Uebersetzung zu veroeffentlichen. --84.128.198.60 16:05, 29. Jun 2006 (CEST)
- Eben, deswegen ist es URV. -- Timo Müller Diskussion 22:14, 29. Jun 2006 (CEST)
- Wenn man seine eigene Uebersetzung des Liedtextes allerdings im Rahmen einer eigenen Abhandlung zur Erlaeuterung des Liedtext-Inhalts veroeffentlicht (also z. B. in einer Art Textinterpretation mit nicht nur dem uebersetzten Liedtext, sondern auch zusaetzlichen Deutungen oder Erlaeuterungen), dann liegt aufgrund von § 51 Nr. 1 UhrG und § 62 II UhrG jedoch keine URV vor, oder? --84.128.229.231 18:56, 6. Jul 2006 (CEST)
"J. L. Charmet"?
Ich fand in einem Buch ein sehr wahrscheinlich gemeinfreies Portrait (es stellt einen Mann dar, der im 16.Jahrhundert lebte. Da dieser Mann im 16. Jahrhundert lebte muss der Ersteller des Bildes mindestens 70 Jahre Tod sein). Komisch ist, dass im Bildnachweis "J. L. Charmet" steht. Ein wenig Googlerecherche ergab noch mehr solcher alter Bilder, allerdings wieder mit dem Hinweis "Copyright J. L. Charmet". Weiß jemand etwas über diesen Maler(?) und kann ich "seine" sehr warscheinlich gemeinfreien Werke, trotz des Copyrightvermerkes hochladen? (Alle Hilfeseiten zu diesen Themen sind mir bekannt.) Danke, MfG --Flo89 disku Bewerte 22:21, 28. Jun 2006 (CEST)
- Schau mal hier. Jean-Loup Charmet ist ein Bildarchivar, dessen Sammlung inzwischen im Besitz der Bridgeman Art Library ist. Archive behaupten ja gerne, sie besäßen Rechte an gemeinfreien Bildern, das ist aber natürlich nicht so (ausgerechnet dieses Bildarchiv verlor ja den Musterprozess Bridgeman vs. Corel). Falls die Bilder tatsächlich gemeinfrei sind, sind sie bedenkenlos verwendbar. --Fb78 ☼ 23:29, 28. Jun 2006 (CEST)
- Herzlichen Dank für diese promte, sehr ausführliche und hilfreiche Antwort. MfG --Flo89 01:06, 29. Jun 2006 (CEST)
Kleine Frage bzgl. einer Mediendatenbank
Krauss-Maffei Wegmann führt auf seiner Seite eine Mediendatenbank. Dort steht folgendes Hier sehen Sie eine Auflistung zu den Themenbereichen, zu denen Bilder, Dokumente und/oder Videos vorliegen. Klicken Sie auf den enstprechenden Link, um eine Liste der zur Verfügung stehenden Medien aufzurufen. Beachten Sie, dass Sie alle Materialien nur unter Angabe der Quelle verwenden dürfen. So jetzt die blöde Frage. Reicht das für eine Nutzung in der Wikipedia? Es wird ja nix ausgeschlossen. --Sonaz Disku 00:23, 29. Jun 2006 (CEST)
- Geh bitte auf Nummer sicher und frag entsprechend nach. Immerhin hat die Seite eine generelle Copyright-Erklärung. --h-stt !? 08:02, 29. Jun 2006 (CEST)
Was sagen die Fachmänner/Fachfrauen zu diesem Bild bzw. wie sieht es rechtlich aus. Stammt aus einem Nachlass, jedoch ist nur bekannt, dass es aus einem Album stammt, dass ab 1918 angelegt wurde. Hmm, leider keine weiteren Daten. Somit nicht feststellbar, wann es angelegt wurde und ob es dann noch unter PD-alt fallen würde. Wohl löschen?--Factumquintus 01:15, 29. Jun 2006 (CEST)
- Natürlich löschen. Weder der Fotograf noch das Erstehungsjahr sind bekannt. Nicht zuletzt bringt das Bild keinerlei Mehrwert gegenüber den korrekt lizensierten Bildern in Waterberg. --h-stt !? 12:14, 29. Jun 2006 (CEST)
Für obengenanntes Bild gab es folgenden Löschantrag bei dem ich für behalten entschieden hatte:
Ludwig Wittgenstein ist noch keine 70 Jahre tot, seine Texte daher wohl nicht gemeinfrei und eine Verewigung derselbigen in einem Bild unter GNU-FDL wohl auch nicht im Bereich des Legalen. --Asthma 19:31, 14. Jun 2006 (CEST)
- Das wäre natürlich schade, aber ich möchte hier einmal ins Feld führen, dass es weniger um eine simple Wiedergabe oder Zitierung von Wittgensteins Text geht als vielmehr um eine visuelle Darstellung der Struktur des Textes. Es sind lediglich die Sätze der beiden höchsten Ebenen des Tractatus herausgegriffen, um dem Leser des Artikels eine Übersicht der Struktur zu ermöglichen. So sind ja auch innerhalb des Artikels die ersten sieben Sätze des Tractatus wiedergegeben.
- Denkbar wäre aus meiner Sicht eine Reduzierung der Mindmap auf die erste Ebene. Dann würde es sich lediglich um sieben Sätze handeln, also ebensoviele wie sie derzeit auch im Artikel wiedergegeben sind. Was meint ihr? Mkleine 20:09, 14. Jun 2006 (CEST)
- Noch ein anderer Aspekt. Nach meiner Kenntnis wurde Wittgenstein für den Tractatus von Russel/Moore die Promotion gewährt. Demnach müsste es sich doch um eine wissenschaftliche und somit gemeinfreie Arbeit handeln, oder nicht? Grüße Mkleine 20:18, 14. Jun 2006 (CEST)
- So weit ich sehen kann, gibt es hier keine weiteren Argumente für eine Löschung. Aus meiner Sicht kann der Löschantrag insbesondere mit Hinblick darauf, dass es hier weniger um eine Zitierung als um eine visuelle Darstellung der Struktur des Textes und somit um eine zulässige Aufbereitung geisteswissenschaftlicher Inhalte geht, entfernt werden. Mkleine 10:59, 26. Jun 2006 (CEST)
Nun ergab sich folgende Diskussion:
Ich halte die Entfernung des LAs unter Berufung auf das Zitatrecht für absolut unzulässig. Das im Bild dargestellte ist kein "Zitat", sondern die komplette (!) Übernahme des Gesamttextes des Werks von Wittgenstein. Es ist auch kein damit verbundenener Zweck, "eine eigene Aussage zu untermauern" im Artikel ersichtlich ebenso wird mit dem Bild nicht erreicht, das Werk Wittgensteins "in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen" wird, weil schlicht am und durch das Bild selbst nichts erläutert wird (das wäre auch nicht der Zweck der Wikipedia, sondern höchstens von Wikibooks). --Asthma 14:02, 27. Jun 2006 (CEST)
- Hallo Asthma, Was bitte meinst Du mit komplette (!) Übernahme des Gesamttextes des Werks von Wittgenstein, der Tractatus ist etwa 100 Seiten stark, auf dem Bild finden sich jedoch ledigliech 33 Sätze? --Ixitixel 09:43, 29. Jun 2006 (CEST)
- Au contraire: Der "Tractatus" paßt in meinem Wittgenstein-Reader von Reclam auf 37 Seiten. Es handelt sich im von mir bemängeltem Bild zwar nur um eine Übernahme der Hauptsätze bis zur ersten Untergliederungsebene (also unter Ausklammerung aller Sätze ab x.xx), und ich muß insofern meinen ersten Einwand korrigieren, finde das aber trotzdem nicht in Ordnung. --Asthma 11:30, 29. Jun 2006 (CEST)
Kann sich bitte mal ein Experte äußern ? --Ixitixel 11:34, 29. Jun 2006 (CEST)
- Die Analyse halte ich für vom Rahmen des Zitatrechts erfasst und daher für völlig legal. Zum Umfang der Zitate wurde schon geschrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Schema wirklich dem Tractatus gerecht wird, aber legal ist es. --h-stt !? 12:19, 29. Jun 2006 (CEST) PS: Kurzer Nachtrag an Mkleine: Wissenschaftliche Arbeiten unterliegem dem Urheberrecht, es gibt da keine gesonderten Einschränkungen.
Das Bild ist, wie ausgefuehrt, nach Wikipedia:Zitate und nicht nach Wikipedia:Bildrechte zu beurteilen, auch wenn es in einem Bildformat vorliegt. Ich habe keinerlei Einwaende gegen die interessante Mindmap, die sich als Ergaenzung des Artikels im Rahmen des Zitatrechts haelt. Gruesse aus Marbella City --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 13:58, 1. Jul 2006 (CEST)
Firmenlogos ohne (?) Schöpfungshöhe
Zur Information: Benutzer:Red Grasshopper (Beiträge) Lädt massenweise Logos mit dem Vermerk "geringe Schöpfungshöhe" hoch. Seine Beiträge sollten wenn möglich überprüft werden. --Taxman Rating 14:03, 29. Jun 2006 (CEST)
- Hatte gerade eine diskussion mit jemanden der SLAs gegen diese Logos gestllte hat, der Kompromiss, den ich hoffentlich ausgehandelt habe ist: keine SLAs aber auch keine Bilderhochlanden bis die Frage geklärt ist. Vielleicht hier. Leider ist Benutzer:Historiograf im Urlaub, und die Frage wie sich das Markenrechta auf WP auswirkt wird dadurch auch nicht beantwortet.--tox 14:58, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ich verstehe das Problem nicht. Dass die Logos keine Schöpfungshöhe erreichen, dürfte wohl unstreitig sein. Sie sind nach dem Markenrecht geschützt, das ist uns hier aber völlig egal, denn alles, was in der Wikipedia mit einer Marke gemacht wird, ist von Vorlage:Zitat de § MarkenG gedeckt. Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen unter der fremden Marke an, sondern berichten über das Produkt, die Dienstleitung oder das Unternehmen, unter Nennung der Marke. Was deine IP hier von sich gegeben hat, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. --h-stt !? 15:28, 29. Jun 2006 (CEST)
- Der Artikel 23 des Markengesetz gilt nur für den geschäftlichen Verkehr, und die Verwendung in der Wikipedia ist nicht geschäftlicher Verkehr sondern viel weitergehende öffentliche Publikation. -AmEx 15:52, 29. Jun 2006 (CEST)
- Sagt wer? Das Hanseatische Oberlandesgericht war jedenfalls im Urteil vom 13. November 2003 - Az.: 3 U 117/03 anderer Auffassung.
- Der Artikel 23 des Markengesetz gilt nur für den geschäftlichen Verkehr, und die Verwendung in der Wikipedia ist nicht geschäftlicher Verkehr sondern viel weitergehende öffentliche Publikation. -AmEx 15:52, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ich verstehe das Problem nicht. Dass die Logos keine Schöpfungshöhe erreichen, dürfte wohl unstreitig sein. Sie sind nach dem Markenrecht geschützt, das ist uns hier aber völlig egal, denn alles, was in der Wikipedia mit einer Marke gemacht wird, ist von Vorlage:Zitat de § MarkenG gedeckt. Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen unter der fremden Marke an, sondern berichten über das Produkt, die Dienstleitung oder das Unternehmen, unter Nennung der Marke. Was deine IP hier von sich gegeben hat, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. --h-stt !? 15:28, 29. Jun 2006 (CEST)
Die Vorschrift des § 23 Nr. 3 MarkenG soll Bestimmungsangaben ermöglichen, die nicht aus beschreibenden Angaben im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG bestehen, sondern ein geschütztes Kennzeichen gerade als solches benutzen, um diejenigen Original-Dienstleistungen (oder -Waren) des Kennzeicheninhabers zu identifizieren, für die die Dienstleistung (oder Ware) des Verwenders bestimmt sein soll. Die "Notwendigkeit" der Verwendung einer Bestimmungsangabe ist grundsätzlich schon immer dann anzuerkennen, wenn sie nach Art der Produkte im Interesse der Abnehmer liegt und die Benutzung des geschützten Kennzeichens die branchenübliche Art und Weise der Identifizierung des Hauptprodukts darstellt (Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 23 MarkenG Rz. 49, 52 jeweils m. w. N.).
- Reicht das? --h-stt !? 16:06, 29. Jun 2006 (CEST)
- Reicht das? - Nein. Das Zitat ist zu kurz. Um welche Waren oder Produkte ging es? Wir kennzeichnen ja keine Waren oder Produkte. Allenfalls könnte man die Wikipedia unter Dienstleistungen einreihen. Aber das wären dann Original-Dienstleistungen, die mit dem Logo der Wikipedia verknüpft wären, und nicht mit dem Firmenlogo XY. -AmEx 16:12, 29. Jun 2006 (CEST)
- Reicht das? --h-stt !? 16:06, 29. Jun 2006 (CEST)
- Jedenfalls hatten wir bisher die Regelung, dass wir Logos nicht so einfach raufladen, da damit ja das Recht zur weiteren Nutzung und Veränderung eingeräumt wird, was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Die genaue Gesetzeslage habe ich nicht mehr in Erinnerung, jedenfalls haben wir bisher nur Markenlogos geduldet die in einem Foto verankert waren, z.B der Mercedesstern auf einem Auto, das Maggi-Logo auf einer Flasche auf einem Gasthaustisch usw. Aber selbst um solche Bilder gab es oft Diskussionen. Von VW weiß ich, dass sie trotz der geringen Schöpfungshöhe ihrer zwei Buchstaben sehr heikel auf das Logo sind. mg --Regiomontanus 15:36, 29. Jun 2006 (CEST) P.S.: Es geht also nicht um Urheberrecht oder Markenrecht, sondern um die Lizenzfrage. Da wir eine Lizenz "Fair Use" nicht haben, haben wir auch keine Logos in den Wikipedia-Artikeln.
- Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Wir müssen lediglich auf die Urheberrechte achten. Ich komme leider momentan nicht dazu, mir die Bilder anzusehen. Möglicherweise gegen Abend. Das Thema wurde auf Bildrechte abschließend geklärt, siehe etwa Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv7#Schöpfungshöhe bei Logos (wieder mal …). --ST ○ 15:51, 29. Jun 2006 (CEST)
- Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Ist das wikrlich endgültig geklärt?--tox 16:57, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke ja. --h-stt !? 17:12, 29. Jun 2006 (CEST)
- Auch wenn das jetzt sowas wie ein ad hominem Argumet ist, warum wurde RedGrashopper dann kurzfristig gesperrt, wenn jedem alles so klar ist?--tox 17:22, 29. Jun 2006 (CEST)
- PS: Aus praktischer Sicht sehe ich keine Gefahr dür Wikipedia, da sich kaum ein Unternhemen lächerlich machen würde, indem es Wikipedia verbietet in einem halbwegs neutralen Artikel über das Unternehmen das Logo zu verwenden. Aber aus Prinzip, und bei Lizenzfragen geht es ums Prinzip, ist die Sache vielleicht nicht so einfach, deshalb warnt WP ja Weiterverwerter vor markenrechtichen Konsequenzen. Als juristischer Volllaie weis aber ich auch, dass solche Sachverhalte deutlich komplizierter sein können als sie zunächst klingen.--tox 17:28, 29. Jun 2006 (CEST)
- RedGrashopper wurde für ca. 5 Min gesperrt, damit wir wenigstens kurz Zeit haben, die Diskussionen aus den verschiedenen Ecken der Wikipedia hervorzukramen, bevor er uns mit Logos zumüllt. So dringlich wichtig erscheinen mir die Zierschriften denn doch nicht, dass man nicht wenigstens kurz über die rechtliche Lage diskutieren könnte.--Regiomontanus 17:43, 29. Jun 2006 (CEST)
- PS: Aus praktischer Sicht sehe ich keine Gefahr dür Wikipedia, da sich kaum ein Unternhemen lächerlich machen würde, indem es Wikipedia verbietet in einem halbwegs neutralen Artikel über das Unternehmen das Logo zu verwenden. Aber aus Prinzip, und bei Lizenzfragen geht es ums Prinzip, ist die Sache vielleicht nicht so einfach, deshalb warnt WP ja Weiterverwerter vor markenrechtichen Konsequenzen. Als juristischer Volllaie weis aber ich auch, dass solche Sachverhalte deutlich komplizierter sein können als sie zunächst klingen.--tox 17:28, 29. Jun 2006 (CEST)
- Auch wenn das jetzt sowas wie ein ad hominem Argumet ist, warum wurde RedGrashopper dann kurzfristig gesperrt, wenn jedem alles so klar ist?--tox 17:22, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke ja. --h-stt !? 17:12, 29. Jun 2006 (CEST)
- Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Ist das wikrlich endgültig geklärt?--tox 16:57, 29. Jun 2006 (CEST)
- Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Wir müssen lediglich auf die Urheberrechte achten. Ich komme leider momentan nicht dazu, mir die Bilder anzusehen. Möglicherweise gegen Abend. Das Thema wurde auf Bildrechte abschließend geklärt, siehe etwa Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv7#Schöpfungshöhe bei Logos (wieder mal …). --ST ○ 15:51, 29. Jun 2006 (CEST)
- Zitat: Ich kann die Vermutung, dass die Logos geschützt sind, von fachkundiger Seite NICHT bestätigen (ACK H-stt). Logos sind dem Geschmacksmusterrechtlichen Schutz zugänglich, was bedeutet, dass nicht jedes Logo, sondern nur die, die eine handwerkliche Gestaltung, deutlich überragen, geschützt sind. Wie man mit leeren Worthülsen ein solches Überragen behauptet, zeigen die Ausführungen von Rtc auf den Bildlöschkandidaten (zum WM-Logo). Wir müssen hier damit leben, dass einige Leute sich gegen die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts stellen und sich - angeblich, um dieses Projekt vor Schaden zu bewahren - zum Fürsprecher von Design-Lobbyisten machen, denen der fehlende Urheberrechtsschutz ein Dorn im Auge ist. Hier gibt es keine mathematischen Gewissheiten, aber einen gewissen Spielraum, den wir angesichts unserer sonst so strikten Haltung eben nutzen sollten, da sich eine Firma es zweimal überlegen wird, uns oder einen Hochlader in einer Grauzone zu verklagen. Gerade weil viele Gerichtsentscheidungen in Sachen Schöpfungshöhe so willkürlich anmuten, bin ich gegen eine Position „Im Zweifel gegen das Logo“ bei sehr einfachen Gestaltungen --Historiograf 19:53, 11. Mai 2006 (CEST) Gruß --ST ○ 17:08, 29. Jun 2006 (CEST)
- Aus Übersichtsgründen (Zitat komplett kursiv) eine Hervorhebung von mir --Taxman Rating 17:53, 29. Jun 2006 (CEST)
- Sorry - ich verstehe immer noch nicht, weshalb markenrechtliche Erwägungen hier nicht relevant sein sollen. Der reine Namen eines Unternehmens ist nach § 23 Nr 1 MarkenG zur Verwendung freigegeben; die Marke darf nach Ziffer 2 und 3 nur im Zusammenhang mit bestimmten Waren und Dienstleistungen gebraucht werden; d.h. wenn ein WP-Benutzer ein solche Marke im Rahmen der GNU-FDL frei kommerziell benutzt, kann er mit dem MarkenG in Konflikt kommen. Die GNU-FDL enthält - soweit ich sehe - keinen Vorbehalt, dass der Nutzer sich selbst vergewissern muss, nicht gegen fremde Markenrecht zu verstoßen. Also nochmal - es geht mir nicht um das Urheberrecht, sondern um den möglichen Konflikt von Markenrecht und GNU-FDL: Im Rahmen einer normalen Enzyklopädie darf man die Logos vermutlich benutzen - dort ist das aber in der Regel mit dem (R) gekennzeichnet - , aber woraus ergibt sich, dass wir sie unter GNU-FDL zur kommerziellen Nutzung und Bearbeitung freigeben dürfen? Da möchte ich Genaueres wissen als nur ein "das kümmert uns nicht". (IIRC gab's mal ein Urteil, dass ein Sticker mit der Logo "LUSTHANSA" gegen die Rechte der Lufthansa verstößt.) Gruß --Idler ∀ 20:28, 29. Jun 2006 (CEST)
- Sorry, ich habe wirklich keine Ahnung davon, aber soweit ich das erkenne stehen die Logos nicht unter GFDL, sondern unter Vorlage:Logo, oder? Genauso, wie wir auch Wappen aus commons per commons:Template:PD-Coa-Germany hier einbinden, die ja auch nicht frei verwendet werden dürfen... --Taxman Rating 20:34, 29. Jun 2006 (CEST)
- Also: Die einzelne Abbildung einer Marke, die nicht die Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz erreicht, ist gemeinfrei (~Public Domain). Jeder, der über das Unternehmen, das Produkt oder die Dienstleistung berichten will, kann das Bild bei uns kopieren und benutzen. Er darf es aber nicht zu beliebigen Zwecken benutzen, also insbesondere keine eigenen Produkte, Dienstleistungen oder sein Unternehmen damit bezeichnen. Das ist aber bei so etwas banalen wie Wortmarken auch nicht anders: Wir und jeder andere darf ohne Probleme Sun oder Apple schreiben, aber niemand außer den Markeninhabern darf Hard- und Software unter dieser Bezeichnung anbieten. Oder nehmen wir Personenfotos: Wenn das Foto einer Person der Zeitgeschichte hier unter GFDL (oder auch CC) veröffentlicht ist, darf jederman das Bild von uns kopieren und selbst (innerhalb der Auflagen der jeweiligen Lizenz) nutzen. Aber nicht für jeden Zweck. Personenaufnahmen dürfen nicht ohne eine Extra-Einwilligung zu Werbezwecken verwendet werden und sie dürfen auch durch (nach unseren Lizenzen zulässige) Bearbeitung nicht entstellt werden. Kurz gesagt: Wir kümmern uns ausschließich um die Urheberrechtsseite, wenn unsere Worte oder Bilder noch anderen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, muss sich jeder Weiternutzer darum selbst kümmern. Ist das so verständlich? Wenn nicht ist hier der richtige Platz für weitere Fragen. --h-stt !? 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
- Die Vorlage:Logo hat schon viel Gutes ... was mich daran verunsichert, ist der Satz "auch wenn dieses Zeichen unter einer freien Lizenz steht"; damit wird wieder auf die GNU-FDL Bezug genommen, die eigentlich nicht sauber anwendbar ist ... hrrmpff, ich kann Histo immer besser verstehen, wenn er meint, dass die GNU-FDL für uns eigentlich nicht geeignet ist. Ich will hier das Rad nicht neu erfinden - gibt's irgendwo im Archiv irgendetwas, wo ich nachlesen kann, wie es zu der WP-Haltung bezüglich Markenrecht kam? Vielleicht versteh ich es ja dann besser; bis jetzt ist mein juristisches Bauchgrummeln noch nicht besänftigt. Gruß --Idler ∀ 20:52, 29. Jun 2006 (CEST)
- Für dieses Bauchgrummeln würde ich als erstes vorschlagen (in Absprache mit den Profis), den Text der Vorlage von "freie Lizenz" in "gemeinfrei" umzuändern, denn so verstehe ich das im Moment. --Taxman Rating 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ja und nein. Ein Logo kann ohne die Zustimmung des namens-/markenrechtlichen Inhabers hier eingestellt werden, wenn es PD ist. Ist die Schöpfungshöhe erreicht, kann es mit Genehmigung des Rechteinhabers unter einer der hier erlaubten freien Lizenzen eingestellt werden. Daher ist die Formulierung Freie Lizenz durchaus richtig. --ST ○ 21:08, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ok, aber kann man PD als "Lizenz" bezeichnen? jedenfalls würde ich mich freuen, wenn das noch etwas deutlicher formuliert werden könnte. Außerdem bedeutet das für mich, dass die Vorlage eigentlich nur in Verbindung mit etwa Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe oder ähnlichen genutzt werden kann, da man sonst ja nicht unterscheiden kann, ob das Logo die Schöpfungshöhe (mutmaßlich) nicht erreicht oder ggf. sogar vom Inhaber der Rechte freigegeben worden ist. Jedenfalls ist die Geschichte eine Erweiterung der Handlungsanweisungen bei WP:BR wert. --Taxman Rating 21:26, 29. Jun 2006 (CEST)
- Ja und nein. Ein Logo kann ohne die Zustimmung des namens-/markenrechtlichen Inhabers hier eingestellt werden, wenn es PD ist. Ist die Schöpfungshöhe erreicht, kann es mit Genehmigung des Rechteinhabers unter einer der hier erlaubten freien Lizenzen eingestellt werden. Daher ist die Formulierung Freie Lizenz durchaus richtig. --ST ○ 21:08, 29. Jun 2006 (CEST)
- Für dieses Bauchgrummeln würde ich als erstes vorschlagen (in Absprache mit den Profis), den Text der Vorlage von "freie Lizenz" in "gemeinfrei" umzuändern, denn so verstehe ich das im Moment. --Taxman Rating 20:56, 29. Jun 2006 (CEST)
- Mit persönlich wäre diesbezüglich ein externes Rechtsgutachten (von mir aus über den Verein) lieber als irgendwelche laienjuristischen Einschätzungen (falls ich hiermit "verdeckte" Juristen beledigt haben sollte, tut mir das leid) und aktionistisches Ausstatten von mehreren hundert Artikeln mit Firmenlogos, lediglich mit der Begründung, dass diese dann netter Aussehen. Wir können uns nur ein gewisses Maß an juristischem Stress leisten, thats the point... Und gerade Firmen haben bei Mißfallen ihrer Artikel Interesse und Finanzmittel den juristischen Weg zu beschreiten. Anneke 23:18, 29. Jun 2006 (CEST)
Aechz. Im Urlaub tanzt die Laienspielschar Flamenco. ST und H-stt haben Recht, EOD waere angezeigt. Ich habe die Sachlage auf meiner bekannten Highway-Seite diskutiert, orientiert euch bitte dort. Hier faellt gleich das fallbeil in gestalt des internetmuenzautomaten im hotel. gruesse aus spanien --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:34, 30. Jun 2006 (CEST)
- Durch Zufall hier gelandet, möchte ich den sicheren Weg auch unterstreichen. Will sagen: ohne dezidierte juristische Abwägung der Differenzialbetrachtung zwischen Zitatrecht im wissenschaftlichen und Bildungssinn auf der einen Seite und den sehr weitgehenden gewerblichen Nutzungs- und (vor allem) Veränderungsrechte durch Lizensierung unter GNU-FDL (trotz gesondertem Merkbaustein), halte ich die Verwendung für fahrlässig. Wir haben das Problem bisher immer elegant dadurch gelöst, dass wir Bilder mit Motiven genutzt haben, auf denen das betreffende Logo keine bildbestimmende Aussage prägt. Das ist zwar auch nicht 100% wasserdicht, weil ein beliebiger Nutzer ja einen Bildausschnitt mit dem Logo zweckentfremden könnte, aber innerhalb der Wikipedia können wir soche Verschärfungen immmer leicht in der Versionshistorie eines Bildes reverten. Die Frage, wie hoch nun im Einzelfall genau dieses oder jenes Logos die individuelle Schöpfungshöhe ist, führt meiner bescheidenen Meinung nach nur zu unsauberen Abgrenzungsproblemen. Besonders, wenn ich mir vorstelle, dass der eine Nutzter der Meinung ist, ein einfaches Signet falle unter diese geistige Höhe und die urhebende Agentur präsentiert uns (bzw. der Foundation) dann ein Verfahren auf der Basis der Abrechungsunterlagen mit dem Kunden. So wurde für das DB-Logo soweit ich weis in der letzten Überarbeitung (rotes Band um zwei Buchstaben) der Bahn eine sechstellige Summe in Rechnung gestellt. Auf den Streitwert kann ich verzichten. Bo Kontemplation 01:00, 30. Jun 2006 (CEST)
- Schade, der Zufall will es wohl auch, dass dir und Anneke das Rechtsgutachten vom März 2005 entgangen ist. Aber wir können natürlich gerne noch ein Gegengutachten anfertigen lassen und dann noch ein Obergutachten (na ja, von irgendwas müssen die Juristen ja leben ;-)). --ST ○ 01:18, 30. Jun 2006 (CEST)
- Könntest du einen an der Sachlage orientierten Diskussionsstil pflegen und persönliche Angriffe unterlassen? Kein Grund so verschnupft zu sein. Ich persönlich verstehe nichts von der Thematik, möchte aber, dass das geklärt wird bevor hier hunderte von Bildern hochgeladen werden. Und Herr Idler ist docvh auch Jurist oder habe ich da jetzt was nicht verstanden? Danke Anneke 11:59, 30. Jun 2006 (CEST)
- Und für jedes einzelne Bild, das nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, fertigen wir zur Sicherheit auch noch ein Gutachten an. Das hilft zwar bei einem Rechtsstreit nichts, aber egal. --ST ○ 01:23, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ohne da nun jetzt auf den Busch klopfen zu wollen; mir ist das Gutachten bzw. seine Beauftrgung aus der Arbeit im Verein und mit dem Vorstand durchaus bekannt. Ich glaube sogar mich zu erinnern, welche Fragen damals von mir kamen. Und unter 2.c) der Antwort darf mich mal zittieren:
- GNU-FDL-Lizenzierung
- Schade, der Zufall will es wohl auch, dass dir und Anneke das Rechtsgutachten vom März 2005 entgangen ist. Aber wir können natürlich gerne noch ein Gegengutachten anfertigen lassen und dann noch ein Obergutachten (na ja, von irgendwas müssen die Juristen ja leben ;-)). --ST ○ 01:18, 30. Jun 2006 (CEST)
- Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken und Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel problemlos möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen, wenn die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL gestellt werden.
- Denn die GNU FDL gestattet die umfassende Nutzung und kann damit nach ihrem Wortlaut auch solche Nutzungen erfassen, die – anders als das Einstellen in eine Enzyklopädie – marken- und firmenrechtsverletzend sind. Da gleichzeitig für den Nutzer nicht stets erkennbar ist, dass es sich um eine Marke oder eine Firma handelt (nicht jede Marke ist so bekannt wie Coca Cola®), besteht hier die Gefahr, dass dieser – ohne dies unbedingt zu wollen – Markenverletzungen begeht, für die er dann dem Rechtsinhaber gegenüber einzustehen hat.
- Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt unter der GNU FDL lizenziert werden.
- Ich glaube der letzte Satz ist recht eindeutig. Bo Kontemplation 01:53, 30. Jun 2006 (CEST)
- Entschuldige, aber stehen die Bilder mit commons:Commons:Lizenzvorlagen und Kategorie:Lizenzvorlagen für Bilder, bei denen kein GFDL steht, auch unter GFDL? Und der Satz „Da nicht jeder ... einzustehen hat“ bezieht sich ziemlich deutlich auf die Weiternutzung und nicht die Einstellung in die Enzyklopädie oder? --Taxman Rating 01:59, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ich glaube der letzte Satz ist recht eindeutig. Bo Kontemplation 01:53, 30. Jun 2006 (CEST)
- Lass es mich mal neutral formulieren: Jede Lizenz, die der Urheber nicht includiert ist ein Eingriff in die Verwertungsrechte. Anders gesat: solanger ein Rechteinhaber keine weitergehenden Rechte als die allgemein gültigen erteilt, hat niemand, auch niemand der "nur" ein Werk zur Verbreitung bereithält, ein weitergehendes Recht zu vergeben. Wir, bzw. die Foundation müsste für die evtl. Weiternutzung als Mitstörer haften. Zumindest gibt es Gerichte, die das so sehen. Bo Kontemplation 02:22, 30. Jun 2006 (CEST)
- Verstehe ich so halb. Wenn ich jetzt deinen Satz aus dem Statement oben
- „Die Frage, wie hoch nun im Einzelfall genau dieses oder jenes Logos die individuelle Schöpfungshöhe ist, führt meiner bescheidenen Meinung nach nur zu unsauberen Abgrenzungsproblemen.“
- wörtlich nehme, bedeutet das für mich, dass ich die Frage der Schöpfungshöhe für Bild:Benzol2.png ignoriere und als fiktiver Besitzer eines Unternehmens, das Benzol verkauft, und das deshalb eine Strukturformel von Benzol im Unternehmenslogo besitzt, eine Klage vorbereite... --Taxman Rating 02:31, 30. Jun 2006 (CEST)
- Gut pariert ;-) Auch eine Ausschussargumentation kann helfen: Sollte das fiktive Unternehmen die Strukturformel als Bildmarke mit individuellen Ausprägungen wie Fonts, Strichart und oder Hintergrund in einen Bedeutungszusammenhang stellen (also visuell jetzt), dann hat das Männlein auf dem Patetenamt auf "Schutzfähig" erkannt und eine Bildmarke erteilt. Alle anderen Ausprägungen, insb. die nicht zur Verwechslung in der verkehrsüblichen Wahrnehmung geeignet sind, wären dann frei. So natürlichauch die von Dir zitierte Ausgestaltung. Deshalb melden Konzerne ja auch tausende ähnlicher Bildmarken für ein Produkt an. Also kommt es nicht auf "eine" Strukturformel an, sondern auf die Verwechslungsgfahr der bei einer Weitervewendung verletzten konkret geschützten Ausgestaltung. Bo Kontemplation 02:55, 30. Jun 2006 (CEST)
- Also doch letztenlich wieder die Schöpfungshöhe. Kommen wir also zum Markenrechtlichen. Für mich besteht nun aber eine "Verwechslungsgefahr" bei der Nutzung von Wortmarken. Im Gutachten steht drin, dass Marken entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Also dürften wir den Artikel Microsoft nicht haben, da unter GFDL nicht sichergestellt werden kann, dass die Wortemarke stets mit dem Hinweis auf die eingetragene Marke verbunden ist. Letztendlich landen ich immer wieder bei Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ. Und da ich den Profis Benutzer:Historiograf, Benutzer:Steschke und Benutzer:h-stt in solchen Sachen vertraue, lege ich mich jetzt hin und hoffe, morgen nicht eine Wikipedia ohne Bild und Text wiederzufinden ;) --Taxman Rating 03:27, 30. Jun 2006 (CEST)
- Gut pariert ;-) Auch eine Ausschussargumentation kann helfen: Sollte das fiktive Unternehmen die Strukturformel als Bildmarke mit individuellen Ausprägungen wie Fonts, Strichart und oder Hintergrund in einen Bedeutungszusammenhang stellen (also visuell jetzt), dann hat das Männlein auf dem Patetenamt auf "Schutzfähig" erkannt und eine Bildmarke erteilt. Alle anderen Ausprägungen, insb. die nicht zur Verwechslung in der verkehrsüblichen Wahrnehmung geeignet sind, wären dann frei. So natürlichauch die von Dir zitierte Ausgestaltung. Deshalb melden Konzerne ja auch tausende ähnlicher Bildmarken für ein Produkt an. Also kommt es nicht auf "eine" Strukturformel an, sondern auf die Verwechslungsgfahr der bei einer Weitervewendung verletzten konkret geschützten Ausgestaltung. Bo Kontemplation 02:55, 30. Jun 2006 (CEST)
- Lass es mich mal neutral formulieren: Jede Lizenz, die der Urheber nicht includiert ist ein Eingriff in die Verwertungsrechte. Anders gesat: solanger ein Rechteinhaber keine weitergehenden Rechte als die allgemein gültigen erteilt, hat niemand, auch niemand der "nur" ein Werk zur Verbreitung bereithält, ein weitergehendes Recht zu vergeben. Wir, bzw. die Foundation müsste für die evtl. Weiternutzung als Mitstörer haften. Zumindest gibt es Gerichte, die das so sehen. Bo Kontemplation 02:22, 30. Jun 2006 (CEST)
- Bo, deine Ausführungen (und das Gutachten) gehen davon aus, dass die Bildmarken unter die GFDL gestellt werden. Das ist hier aber nicht der Fall (bzw nur im Rahmen der ganzen Wikipedia als Datenbank(werk)), die hier zur Rede stehenden Abbildungen der Bildmarken sind gemäß deutschem Urheberrecht ohnehin mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei. Damit entfallen sämtliche Bedenken, die sich aus der GFDL selbst ergeben. Natürlich unterliegen sie den Nutzungsbeschränkungen des Markenrechts, die sind für uns hier aber irrelevant (siehe Ausführungen weiter oben im Thread). Wir haben unter Wikipedia:Wappen seit geraumer Zeit anerkannt, dass wir in Ortsartikeln die Wappen zeigen, wenn die konkrete Grafik frei von Urheberrechtsbedenken ist. Warum sollten wir bei Unternehmen davon abweichen? In Schöpfungshöhe ist mit ausführlichen Zitaten aus der einschlägigen Rechtsprechung klargestellt, dass unsere Rechtsposition anhand von Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte gebildet wurde. Wortmarken verwenden wir selbstverständlich (im Text, wie als Lemma) zur Bezeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen - ich bitte daher darum, dass die Kritiker für sich selbst überlegen, warum sie bei Bildmarken (=Logos) Bedenken haben. Wenn jemand das in juristischen oder allgemeinen Worten darlegen kann, hätten wir die Basis für eine Diskussion über diese Bedenken. Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. --h-stt !? 07:51, 30. Jun 2006 (CEST)
- Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. Good Point. Mir wäre halt nur an einem Abwägen zwischen Nutzen dieser Bilder und möglichen rechtlichen Problemen gelegen. Ich will mich da auch nicht groß inhaltlich reinhängen & an mir soll es auch nicht scheitern. Aber da ich oben schon wieder so eigenartige Begründungen a la "Die WP verklagt eh niemand" gelesen habe, hier mal ein Zitat von Kurt aus einem anderen Kontext: OTRS, bei Verein und Foundation laufen derzeit schon genügend Beschwerden über Details aus biographischen Artikeln (gefolgt übrigens von Artikeln über Firmen) auf, wir sollten nicht davon ausgehen, dass dies bis in alle Ewigkeit für uns glimpflich ausgeht. Man kann natürlich immer viel fordern, wenn man naher die Arbeit (und Kosten) nicht hat... Anneke 12:15, 30. Jun 2006 (CEST)
- Mand kann allerdings auch in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einigen die gerne hätten, dass alle Logos urheberrecvhtlich geschützt alles löschen. Dass das eine sinnvolle Alternative ist, möchte ich bezweifeln. Gruß --Finanzer 12:27, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke, dass das Massenupload und wahllose vollkleistern von 3-Satz-Artikeln mit Logos (schau dir doch bitte mal die Edits des Bernutzers an) durchaus gegen den dadurch möglichen entstehenden Arbeitsaufwand andereorts abgewogen werden darf. Anneke 12:34, 30. Jun 2006 (CEST) P.S. Die ersten Einwände (ob gerechtgertigt oder nicht) sind ja auch schon da. 12:40, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ok, das ist natürlich eine andere Baustelle. --Finanzer 12:50, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ich denke, dass das Massenupload und wahllose vollkleistern von 3-Satz-Artikeln mit Logos (schau dir doch bitte mal die Edits des Bernutzers an) durchaus gegen den dadurch möglichen entstehenden Arbeitsaufwand andereorts abgewogen werden darf. Anneke 12:34, 30. Jun 2006 (CEST) P.S. Die ersten Einwände (ob gerechtgertigt oder nicht) sind ja auch schon da. 12:40, 30. Jun 2006 (CEST)
- @Anneke: Ich finde es faszinierend wie du meine Aussage im Mund umdrehst. Ich hab nicht geschrieben, das Niemand (ich hab ungefähr 42 DIN A4 Seiten Diskussion um Trons Nachnamen gelesen) Wikipedia verklagt, sonderen explizit, das Firmen (die im Gegensatz zu Einzelpersonen meist rationaler handeln) Wikipedia nicht wegen des Abbildens eines, wegen geringer Schöpfungshöhe nicht schützbaren Logos, in einem neutralen Artikel vermutlich nicht verklagen würden. Das heißt aber nicht dass wir nicht jenen, die freie Inhalte aus Wikipedia lizenzkonform nutzen möchten, vor möglichem Schaden bewahren müssen, indem wir daruf hinweisen was sie mit den Bildern machen dürfen und was nicht. Zum anderen: sollte es auch nur einen kleinen Unsicherheitsfaktor geben macht sich WP durch solche Bilder möglicherweise erpressbar, wenn z.B. ein Artikel einem Unternehmen nichtz neutral / positiv genug formuliert ist.--tox 14:41, 30. Jun 2006 (CEST)
- Mand kann allerdings auch in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einigen die gerne hätten, dass alle Logos urheberrecvhtlich geschützt alles löschen. Dass das eine sinnvolle Alternative ist, möchte ich bezweifeln. Gruß --Finanzer 12:27, 30. Jun 2006 (CEST)
- Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. Good Point. Mir wäre halt nur an einem Abwägen zwischen Nutzen dieser Bilder und möglichen rechtlichen Problemen gelegen. Ich will mich da auch nicht groß inhaltlich reinhängen & an mir soll es auch nicht scheitern. Aber da ich oben schon wieder so eigenartige Begründungen a la "Die WP verklagt eh niemand" gelesen habe, hier mal ein Zitat von Kurt aus einem anderen Kontext: OTRS, bei Verein und Foundation laufen derzeit schon genügend Beschwerden über Details aus biographischen Artikeln (gefolgt übrigens von Artikeln über Firmen) auf, wir sollten nicht davon ausgehen, dass dies bis in alle Ewigkeit für uns glimpflich ausgeht. Man kann natürlich immer viel fordern, wenn man naher die Arbeit (und Kosten) nicht hat... Anneke 12:15, 30. Jun 2006 (CEST)
- Bo, deine Ausführungen (und das Gutachten) gehen davon aus, dass die Bildmarken unter die GFDL gestellt werden. Das ist hier aber nicht der Fall (bzw nur im Rahmen der ganzen Wikipedia als Datenbank(werk)), die hier zur Rede stehenden Abbildungen der Bildmarken sind gemäß deutschem Urheberrecht ohnehin mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei. Damit entfallen sämtliche Bedenken, die sich aus der GFDL selbst ergeben. Natürlich unterliegen sie den Nutzungsbeschränkungen des Markenrechts, die sind für uns hier aber irrelevant (siehe Ausführungen weiter oben im Thread). Wir haben unter Wikipedia:Wappen seit geraumer Zeit anerkannt, dass wir in Ortsartikeln die Wappen zeigen, wenn die konkrete Grafik frei von Urheberrechtsbedenken ist. Warum sollten wir bei Unternehmen davon abweichen? In Schöpfungshöhe ist mit ausführlichen Zitaten aus der einschlägigen Rechtsprechung klargestellt, dass unsere Rechtsposition anhand von Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte gebildet wurde. Wortmarken verwenden wir selbstverständlich (im Text, wie als Lemma) zur Bezeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen - ich bitte daher darum, dass die Kritiker für sich selbst überlegen, warum sie bei Bildmarken (=Logos) Bedenken haben. Wenn jemand das in juristischen oder allgemeinen Worten darlegen kann, hätten wir die Basis für eine Diskussion über diese Bedenken. Aber bisher habe ich noch keine einzige Argumentation dazu gesehen, nur diffuse Ängste, bei denen regelmäßig Urheber- und Markenrecht vermischt werden. --h-stt !? 07:51, 30. Jun 2006 (CEST)
Ich verstehe den Rummel hier auch nicht. Der Standpunkt, dass urheberrechtliche nicht geschützte Logos (nmangels Schöpfungshöe oder auf Grund des Alters) ohne weitere Beachtung des Markenrechtes hochgeladen werden können und verwendet werden können, ist mE bereits zwei Jahre alt. Das wir diese Diskussion alle Weile mal führen müssen weiß ich auch, aber wenn die Meinungen der in diesen Bereichen lange Zeit aktiven und anerkannten Wikipedianer (HistoriografSteschke u.a.) nicht anerkannt werden und lieber mit irgendwelchen diffusen Ängsten argumentiert wird, fehlt mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis. --Finanzer 12:25, 30. Jun 2006 (CEST)
- Zustimmung zu Finanzer! Historiograf und ST haben die Frage bereits beantwortet. Die Antwort lautet: "Namens- und Markenrechte interessieren uns nicht. Wir müssen lediglich auf die Urheberrechte achten." (ST). Es ist also die Frage der Schöpfungshöhe, die entscheidend ist. Das hat Historiograf mehr als ein dutzend mal erklärt. Es ist noch die Frage der Verwendung gestellt worden, also diejenige der Lizenz und auch das hat Historiograf bereits beantwortet: "Du verwechselst die Freigabe unter einer freien Lizenz mit einer allgemeinen Freigabe. Die Freigabe unter einer freien Lizenz betrifft nur das Urheberrecht, schliesst aber einen marken- oder namesrechtlichen Schutz nicht aus. Wenn du das Foto einer berühmten lebenden Person hier findest, das unter GNU FDL steht, darfst du es nicht auf einen kommerziell vertriebenen Kaffebecher drucken lassen (auch wenn du die GNU FDL im Volltext mit auf den Becher druckst), weil das Recht am eigenen Bild gilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:01, 9. Jun 2006 (CEST)" (Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Logos) Die Diskussion hier kann abgeschlossen werden. --GS 14:07, 30. Jun 2006 (CEST)
Es ist erschreckend, dass über solche Sachen überhaupt noch diskutiert wird. Urheberrecht und Markenrecht sind unabhängig und eine GFDL-Lizenz bezieht sich ausschließlich auf das Urheberrecht, nicht auf das Markenrecht. Hier werden zwei Rechte gleichgesetzt weil sie die selbe Handlung sanktionieren können. Das ist aber falsch. Nur mal angenommen, jemand macht ein Foto von seinem Firmengebäude und trägt dieses Foto als Marke ein. Wenn nun jemand drittes das Foto verwendet, dann hat er ggfs. zwei Verfahren am Hals: Einmal wegen Urheberrechtsverletzung und einmal wegen Markenrechtsverwechslung. Jedes ist von dem anderen vollkommen unabhängig. Folgende Situationen sind vorstellbar:
- Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz berührt. Nun wird der Nutzer beide Verfahren verlieren.
- Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz berührt, aber der Fotograf hat es (aus welchen Gründen auch immer) unter der GFDL freigegeben und es wurde auch GFDL-konform verwendet (Lizenz abgedruckt). Der Nutzer wird das Verfahren wegen Markenrechtsverletzung verlieren, aber das wegen URV gewinnen.
- Das Foto wurde so verwendet, dass es den Markenschutz nicht berührt (z.B. um einen Zeitungsartikel über die Firma zu illustrieren). Wenn es nicht unter das Zitatrecht fällt, wird hier das Verfahren wegen Markenrechtsverletzung gewonnen werden, das wegen URV verloren werden.
- Wenn es sowohl GFDL-Lizensiert, lizenzkonform genutzt und so verwendet wurde, dass es den Markenschutz nicht berührt, dann handelt der Nutzer legal und wird beide Verfahren gewinnen.
Wikipedia ist in der letzteren Situation, wobei hier in allen mir bekannten Fällen natürlich statt GFDL-Lizensierung von vorn herein mangels Schöpfungshöhe garkein urheberrechtlicher Schutz besteht (es sind ja Gebrauchskunst-Zeichnungen, keine Fotos, die hier markenrechtlich geschützt sind und zugegeben sind Fotos als Marken recht selten, aber ich habe es so gewählt, weil bei Fotos im allgemeinen Urheberrechtsschtz bestehen wird, während Gebrauchskunst in vielen Fällen die Schöpfungshöhe nicht erreicht).
Dazu ist zu beachten, dass das Urheberrecht und Markenrecht für ein und dieselbe Marke bei zwei völlig verschiedenen Personen liegen können; das Urheberrecht liegt im allgemeinen beim Fotografen/Zeichner, das Markenrecht bei der eintragenden Firma und nicht notwendigerweise muss der Fotograf/Zeichner der Firma ein urheberrechtliches ausschließliches Nutzungsrecht erteilen (obwohl er das im allgemeinen tun wird). Noch krasser ist das übrigens beim Recht am eigenen Bild: Das liegt auch in der Praxis beim Abgebildeten; aber das davon unabhängige Urheberrecht liegt beim Fotografen. Der Fotograf kann das Bild urheberrechtlich freigeben wie er will: das Persönlichkeitsrecht verhindert weitreichend die kommerzielle Nutzung. Wird es trotzdem so genutzt, dann hat der Nutzer ein Verfahren vom Abgebildeten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung am Hals (kein Verfahren wegen URV vom Fotografen). Gäbe es ausschließlich das Urheberrecht, könnten z.B. Fotografen einfach gute Hochzeitsfotos an Werbeagenturen weiterverkaufen und jene könnten die dann beliebig für Werbezwecke nutzen. Zu guter letzt gibt es sogar noch doppelt urheberrechtlich geschützte Werke, z.B. bei Panoramafreiheit oder unwesentlichem Beiwerk. Fotografien von Bauwerken, die unter Panoramafreiheit angefertigt wurden, unterliegen dem Urheberrechtsschutz des Fotografen *und* des Architekten. Selbst wenn der Fotograf das Foto als PD freigibt, darf die Abbildung des Bauwerks wegen Urheberrecht des Architekten nicht verändert werden. Angenommen, der Fotograf hat es nicht freigegeben und es tut jemand trotzdem, kann er vom Architekten und vom Fotografen gleichermaßen wegen URV verantwortlich gemacht werden: Auch hier zwei unabhängige Verfahren. Auch unwesentliches Beiwerk darf nicht freigestellt, verändert und aus dem Kontext genommen werden oder irgendwie das Bild so beschnitten werden, dass das vorherige Beiwerk zentraler wird und der Beiwerk-Charakter verschwindet.
Fazit: Die GFDL ist eine urheberrechtliche Lizenz für den konkreten urheberrechtlichen Beitrag des Lizenzgebers und betrifft nicht das Markenrecht, andere Urheberrechte (Panoramafreiheit, Beiwerk), Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte. Klar, ein Nutzer fragt sich natürlich immer "Was kann ich effektiv mit dem Bild tun, ohne irgendein Schutzrecht zu verletzen?" und betrachtet die Sache aus diesem Blickwinkel. Nun, das kann man leider pauschal eben nicht sagen. Eine effektive "freie Benutzbarkeit" bezüglich aller Gesetze ist bei Wikipedia einfach nicht gegeben und eine urheberrechtliche Lizenz darf auch nie auf diese Weise verstanden werden. --Rtc 12:41, 1. Jul 2006 (CEST)
- Danke. Zumindest ich bin überzeugt. Ob Anneke das auch so sieht und in dem konkreten Einzelfall das massenhafte Hochladen der Logos noch kritisiert oder sich nun dafür bedankt weis ich nicht. Das Gutachte, an dem ich mich bisher festgehalten hatte, war bei weitem nicht so explizit wie die hier dargelegten Rechtspositionen. Wieder was gelernt. Bo Kontemplation 14:03, 1. Jul 2006 (CEST)
Brainwalk
Ich bin Erfinder und Rechteinhaber der Marke und des Unternehmens Brainwalk. Ich würde gerne einen Artikel einstellen, der meinen Ansatz darstellt. Ich fürchte Rechteverletzungen des Markenschutzes und des Urheberrechts am Namen. Hebt die Einstellung des Textes meine Markenrechte auf? Kann jemand den Namen und den Ansatz kommerziell nutzen? Da ich der einzige bin, der dieses Thema kennt - ich habe es erfunden - darf der Artikel nicht zu bearbeiten sein durch andere. Geht das?
MfG
Hans-Jürgen Böhles M.A.
www.brainwalk.biz
- Alle hier eingestellten Artikel unterliegen der GNU Free Document Licence, daher sind sie in jedem Fall bearbeitbar. Markenrecht und Namensrecht sind vom Urheberrecht unabhängig, s. dazu auch die Diskussion zur Verwendung von Logos direkt über diesem Beitrag.
- Eigene "Erfindungen" im Sinne einer "Theoriefindung" sind, sofern sie nicht wissenschaftlich oder kommerziell relevant/etabliert sind, innerhalb der Wikipedia nicht erwünscht (s. dazu Was Wikipedia nicht ist Punkt 2.
Erste Seite der deutschen Bundesakte von 1815
Ist diese verwendbar und wenn ja, unter welchem Lizenzbaustein? Sie müsste unter PD-old fallen, ist allerdings wahrscheinlich auch ein Amtliches Werk, oder? MfG --Flo89 disku Bewerte 23:20, 29. Jun 2006 (CEST)
Allgemeine Frage
Hallo an alle Wikipedianer, ich bin absolut begeistert von den sich bei Euch bietenden Möglichkeiten!!!!! Trotzdem hier eine Frage: Wer hat mit all dem,bzw. dieser Idee angefangen? Stehen (außer den klar erkennbaren,nämlich Wissen zu sammeln und zu vermitteln) irgendwelche Interessen dahinter? Hintergrund meiner Frage: Als ich heute morgen einem Kollegen zeigte,was bei Euch über die "Bioresonanztherapie" und ihren Ursprung steht,hielt er mir entgegen,dass ich ja nicht wissen könnte, wer hinter Wikipedia" steht!?!?!?!? Dazu hätte ich gerne ein paar offene Worte als Argumentationshilfe. Mein kongretes Beispiel zu diesem Schwachsinn (Bioresonanztherapie)ist folgendes. Das Pferd meiner Freundin ist kränklich.Eine Bekannte von ihr will ("durch die Luft", aus mehreren hundert Kilometern Entfernung!?!?!)ohne direkten Kontakt zu dem Tier diagnostizieren und therapieren.Das ist für mich "Oberschwachsinn" Quacksalberei und ein "Geld aus der Tasche ziehen"........ Da kam mir der Beitrag unter Wikipedia sehr recht und entspricht genau meiner Vorstellung. Falss Ihr dazu was sagen möchtet,ich meine zu meiner Mail allgemein und zu meiner Frage, bitte dann an meine private E-Mail-Adrsse,mit der ich übrigens auch bei Euch angeleldet bin. Beste Grüße Ralf Krätzer
Helivision "ät" t-online.de
- Natürlich stehen SIE dahinter... ;-) --tox 14:55, 30. Jun 2006 (CEST)
Hallo liebe Leute, könnt ihr euch vielleicht mal das hier anschauen? --Gardini / Liesmich.txt 11:41, 1. Jul 2006 (CEST)
[Vorschlag] Vorlage für Pressefotos
Im Zuge der Diskussion um die Verwendung von Firmenlogos ist mir noch ein Gedanke gekommen...
Die meisten größeren Firmen veröffentlichen auf ihren Webseiten Fotos für die Presse. Beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Firmengebäude, Produkte etc.. Diese Fotos sind ja speziell für die Verbreitung gedacht. Die Unternehmen wollen, dass diese Fotos verbreitet werden.
Deswegen könnte man diese Fotos eigentlich auch auf WP verwenden. Das Problem ist jetzt nur, dass die Unternehmen natürlich nicht möchten, dass diese Fotos verändert o.ä. werden. Deswegen wird kaum ein Unternehmen der Verwendung auf WP zustimmen.
Könnte man nicht einfach eine Vorlage für diesen Fall schaffen, die darauf hinweist, dass es sich um ein Presse Fotos handelt, dass zwar jeder verwenden darf, aber eben nicht verändern? --Red Grasshopper 14:12, 1. Jul 2006 (CEST)
- Ist ohne ein neues Meinungsbild im Rahmen von Wikipedia:Bildrechte nicht machbar. (Bildliche) Inhalte der WP muessen
- kommerziell nutzbar sein, soweit das Urheberrecht tangiert ist
- veraenderbar sein (mit gewissen Ausnahmen, siehe Panoramafreiheit und Disku zu Recht am eigenen Bild) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:16, 1. Jul 2006 (CEST)
- Gut, ich denke darüber sollte man tatsächlich diskutieren, weil es für WP viele Möglichkeiten eröffnen würde. Pressefotos sind ideale Ergänzungen zu den Artikeln und können IMHO besonders bei personenbezogenen Artikeln hilfreich sein. --Red Grasshopper 14:29, 1. Jul 2006 (CEST)
- Nur so ganz ins Unreine gesprochen: Meist handelt es sich bei den freien Pressefotos um Bilder von Personen, z.B. Politiker, Autoren bei Dichterlesungen usw. Hier wäre die Veränderbarkeit durch "Recht am eigenen Bild" geregelt. Die kommerzielle Verwendung ist bei diesen Bildern meist sowieso nicht verboten, da sie ja in kommerziellen Zeitschriften erscheinen. Die Frage war in der WP immer, ob der Urheber (Fotograf) noch einmal bzgl. der Lizenz zustimmen muss. mfg --Regiomontanus
*Gähn* Red Grasshopper will im Ergebnis Lizenzen zulassen, die eine Freigabe "für journalistische/wissenschaftliche Zwecke" enthalten. Da ist aber urheberrechtlich eine unüberwindbare Kluft im Vergleich mit freien Lizenzen. Die kommerzielle Nutzung ist ja nur im journalistischen Kontext erlaubt, außerdem sind diese Lizenzen oft (implizit) ideologiebeladen (alle möglichen Persönlichkeits- und sonstige Rechte nochmal zusätzlich urheberrechtlich geschützt, oft mit Kündigungsvorbehalt). Bitte verstehe den großen großen Unterschied zwischen "rechtlich erlaubt" und "in der Wikipedia gewollt". Wir wollen nicht nur eine legale Wikipedia, wir wollen vielmehr eine urheberrechtlich freie Wikipedia (einzige Ausnahmen: Beiwerk und Panoramafreiheit). Leider denken die Leute primär an das erste (wenn überhaupt). --Rtc 15:02, 1. Jul 2006 (CEST)
- @Regiomontanus nur als kurze Zwischenfrage, welchen Lizenstyp würde man für Pressefotos von Personen verwenden ? Wenn man davon ausgeht, dass der Fotograf der Verbreitung zugestimmt hat ...
- @Rtc Man sollte sich die Frage stellen, ob man wirklich so einfach die Sache vom Tisch wischt und sagt: Wir (?) wollen auf keinen Fall uhrheberrechtlich geschützte Medien. Gerade bei Pressefotos gibt es doch wirklich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, die anders schwer bis gar nicht zu realisieren sind. Warum sollte man sich dem so strikt verweigern ? Es wird doch niemanden ernsthaft stören, wenn es auch einige Bilder gibt, die man eben nicht verändern darf ? Red Grasshopper 15:10, 1. Jul 2006 (CEST)
- Bitte informiere Dich eingehend über das, worüber Du redest. Die meisten Informationen bei Wikipedia sind urheberrechtlich geschützt, aber sie sind eben unter einer freien Lizenz freigegeben. Darauf kommt es an. Und, in der Hauptsache, wenn wir das machen, was Du vorschlägst, verliert Wikipedia ihren Sinn. Es ist eine freie Enzyklopädie (im Sinn von Freiheit, nicht im Sinn von Freibier), nicht nur eine gemeinschaftlich erstellte. Die Idee hinter dem ganzen Gedanken ist, dass keine Nutzungseinschränkungen vorhanden sind, die darüber hinausgehen, diese Nutzungseinschränkungsfreiheit selbst sicherzustellen. Das ist die Idee von freien Lizenzen. Dagegen verstößt grade zentral, wenn wir nun beginnen, hier Bilder zu akzeptieren, die man nicht nur nicht verändern darf, sondern sogar nur im journalistischen Kontext verwenden darf. Das 'frei' in 'freie Enzyklopädie' ist nicht sekundär, sondern primär, also nicht 'freie Enzyklopädie', sondern 'freie Enzyklopädie'.
- Bei öffentlichen Ereignissen als Fotograf aufzutreten ist jedermann möglich. Eine Menge Aufwand ist damit verbunden, ohne Frage, möglicherweise auch finanziell (Unterkunft, etc.)! Aber von "schwer bis gar nicht zu realisieren" kann dabei keine Rede sein. Nur weil die Anforderungen zum Schießen eines bestimmten Fotos organisatorisch und möglw. finanziell höher sind als das einfache Knipsen eines 08/15-Amateurfotos, darf das für uns keine Ausrede dafür sein, in diesen Fälle auf nicht-freies Material zurückzugreifen!
- Diskutieren kann man höchstens bei Bildern, bei denen es tatsächlich prinzipiell ausgeschlossen wäre, dass es freie Alternativen gibt, z.B. eine Filmszene oder einmalige unerwartete Ereignisse, bei denen nur zufällig jemand anwesend war, der fotografiert hat und wo bereits im Vorfeld nicht jedermann zumindest die Möglichkeit hatte, ein Bild zu schießen. Das geht rechtlich im Rahmen eines Bildzitats, solange man über das Bild, also über das Foto, nicht nur über das abgebildete spricht. Selbst diesbezüglich herrscht aber ein starker Konsens, der dagegen ist, solche Bildzitate zuzulassen. Also um es mal schonungslos zu sagen, was Du willst, ist aussichtslos.--Rtc 15:49, 1. Jul 2006 (CEST)
- @Rtc Man sollte sich die Frage stellen, ob man wirklich so einfach die Sache vom Tisch wischt und sagt: Wir (?) wollen auf keinen Fall uhrheberrechtlich geschützte Medien. Gerade bei Pressefotos gibt es doch wirklich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, die anders schwer bis gar nicht zu realisieren sind. Warum sollte man sich dem so strikt verweigern ? Es wird doch niemanden ernsthaft stören, wenn es auch einige Bilder gibt, die man eben nicht verändern darf ? Red Grasshopper 15:10, 1. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank für diese kleine Lehrstunde, was Wikipedia ist und was nicht ... nur wird deine freie Enzyklopädie nicht dadurch gefährdet, dass es (auch) Pressefotos gibt ... sondern im Gegenteil sie wird dadurch bereichert. Wir müssen ja nicht nach dem Öko-Prinzip: "Wir müssen alles selber anbauen, damit es gut und richtig ist" leben, sondern wir können es uns manchmal auch leichter machen ... Wenn es zu Personen wunderbare Pressefotos gibt, wozu sollte man sich dann - wie du selbst gesagt hast - erheblichen Aufwand machen, nur damit es wirklich 100% frei ist ... Schauen wir uns doch mal die Alternative an: Man nimmt sich ein Pressefoto in wunderschöner Auflösung und versieht dieses Foto mit dem dezenten Hinweis darauf, dass es nicht "frei" im Wikipedia Sinne sondern "frei" im jornalistischen Sinne ist und schon ist die Sache gelaufen - wieso immer so stur ? Einfach mal nach Lösungsmöglichkeiten suchen und nicht gleich pauschal alle Möglichkeiten ausschließen. Meinetwegen werden die Bilder ausgelagert auf eine seperate Rubrik in den Commons: Ein Extra Bereich für Pressefotos schön abgetrennt mit einem dicken Hinweis darauf, dass die Bilder nicht frei sind ... so bleibt dann auch deine freie Enzyklopädie bestehen - keine Sorge ;) Red Grasshopper 17:06, 1. Jul 2006 (CEST)
- Nein, diese Sachen sind absolut nicht diskutierbar, sie machen die Basis von der Wikipedia aus. Frei bedeutet frei so wie ich es beschrieben habe und nicht wie Du es verbiegen willst, so dass man es vielleicht auch unter das Wort 'frei' fällt wegen der Mehrdeutigkeit – wie 'frei' im Bezug auf Wikipedia gemeint ist, das ist schon eindeutig. Pressefotos bereichern die Wikipedia nicht, sondern im Gegenteil, sie schaden ihr – enorm. In der Wikipedia geht es um Freiheit und nur um Freiheit. Dass man die Freiheit nicht bereichern kann, indem man sie einscrhänkt, sollte eigentlich jedermann mit einigermaßen vorhandenem logischen Denkvermögen klar sein!
- "Wenn es zu Personen wunderbare Pressefotos gibt, wozu sollte man sich dann - wie du selbst gesagt hast - erheblichen Aufwand machen, nur damit es wirklich 100% frei ist" Weil das eben genau das ist, was Wikipedia ausmacht. Wenn Dir diese (von Jimbo Wales so definierte) fundamentale Grundlage von Wikipedia nicht gefällt, dann bist Du einfach falsch hier. Mach Dein eigenes Projekt auf, da kannst Du Lizenzen verwenden wie Du willst. --Rtc 17:19, 1. Jul 2006 (CEST)
Hopla, hab ich da schon wieder Strukturen in Frage gestellt habe, oh wie böse von mir ;-) ... Wales in allen Ehren, aber wir müssen ja nicht anfangen hier dogmatisch zu werden oder ? Du bist gegen das Vorhaben - ok sei dir gestattet - aber ich bezweifle, dass eine Mehrheit gegen eine Erlaubnis von Pressefotos wäre, wieso auch ? Alles andere macht nur mehr Arbeit ... in der englischen WP wird sowieso wesentlich lockerer mit Fotos, Logos, Covern etc. umgegangen, weil es in den USA die Fair Use Poltik gibt - ich bezweifle einfach mal, dass dein großer Meister Jimbo Wales über die Lage hier im deutschsprachigen WP bescheid weiß ... für einen englischen WPedianer stellt sich das hier diskutierte Problem ja auch gar nicht erst, wegen der angesprochenen Fair Use Lizens. Aber ich bin sicher, jeder halbwegs pragmatisch denkende Mensch - inkl. einem Guru wie Wales - einsehen würde, dass Presse Fotos uns die Arbeit einfach erleichtern würde. Also muss man eben Wege finden, wie es irgendwie möglich wird diese Fotos einzubauen. Natürlich immer mit Hinblick auf Wikipedias Grundsätze - Aber die Grundsätze sind für uns da und nicht umgekehrt, also wenn wir den Eindruck haben in einigen Punkten müssen die Grundsätze überdacht werden - so wie es aussieht ja auch nur auf nationaler Eben - dann sollten wir das eben auch schleunigst tun und uns nicht mit dogamtischen Hirngespinsten oder wenig konstruktiven "Mach doch dein eigenes Projekt"-Sprüchen selbst den Weg zu mauern !--Red Grasshopper 17:59, 1. Jul 2006 (CEST)
- "wir müssen ja nicht anfangen hier dogmatisch zu werden" Das ist nicht dogmatisch, sondern einfach sehr stark gefestigte Grundsätze, die sich nicht einfach so aus Beliebigkeit oder missverstandenem Pragmatismus aushebeln lassen. Auch stehen sie ausschließlich zur Disposition von Jimbo Wales, diesbezüglich sieh sie von mir aus als dogmatisch. "aber ich bezweifle, dass eine Mehrheit gegen eine Erlaubnis von Pressefotos wäre, wieso auch" Es wurde mehrmals über solche Sachen abgestimmt und die wirklich überwiegende Mehrheit sind dagegen, selbst in Ausnahmefällen so etwas zuzulassen. Viele halten sogar die Abstimmung selbst darüber für unzulässig, weil sie den Grundsätzen widerspricht. Auch in der englischen Wikipedia sind Pressefotos nicht regulär erlaubt; fair use wird dort oft als Freibrief missverstanden und arg überstrapaziert und vieles ist in Wirklichkeit URV. Pressefotos fallen genau nicht unter fair use außer in ganz bestimmten Ausnahmefällen. "die Grundsätze sind für uns da und nicht umgekehrt" das ist falsch. Die Wikipedia ist keine Demokratie. Wenn Dir die Grundsätze nicht passen, mach wie gesagt Dein eigenes Projekt auf. Das Thema wurde oft und ausführlich diskutiert und alle Jahre wieder kommt jemand wie Du und will alles auf den Kopf stellen. Verstehe bitte, dass das nicht sonderlich gut ankommt. Deine Vorschläge untergraben den Freiheitsgedanken der Wikipedia und Du willst Freiheit für Bequemlichkeit eintauschen. Ein freies Foto ist uns wichtiger als 1000 Pressefotos. --Rtc 18:59, 1. Jul 2006 (CEST)
- Lieber Grashüpfer, bitte lies dir WP:R durch. Die vier Säulen dieses Projektes sind nicht verhandelbar, würden wir damit anfangen, müsste uns die Foundation einfach die Server abstellen, weil diese vier Regeln auch in der Satzung der Wikimedia Foundation stehen. Die Wikipedia ist nicht einfach ein Projekt um eine neue Enzyklopädie zu schreiben, sondern wir arbeiten hier an einer freien Enzyklopädie, deren Bestandteile innerhalb unserer eigenen Lizenz durch jederman frei weiternutzbar sein müssen. Zu beliebigen, auch kommerziellen Zwecken. Zum Thema en-Wikipedia: Die Foundation sieht den Ge- und (massenhaften) Missbrauch von Fair-Use-Bildern dort extrem kritisch und wünscht sich, ihn zurückzudrängen. Kurz gesagt: Dein Vorschlag verletzt ein Tabu und ist völlig aussichtslos. --h-stt !? 19:29, 1. Jul 2006 (CEST)
Das Problem ist einfach, dass die deutsche WP im Gegensatz zur englischen WP deutlich weniger Bilder zur Veranschaulichung nutzt. Das kommt eindeutig durch die Fair Use Poltik. In Deutschland dürfen wir aus IMHO trivialen Gründen, keine Cover oder sonstigen copyright-geschützten Bilder benutzen. Obwohl sämtliche anderen Medien Cover abdrucken dürfen, nur weil wir WP sich hier das Recht offen hält auch kommerziell nutzbar zu sein - jedenfalls ist das alles riesen Nachteil für die deutsche WP. Wenn also wir immer auf diesem Stand der Dinge bleiben und in Uhrheberrechtsfragen nicht liberaler werden, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis das englische WP einfach uneinholbar weit weg sein wird. Es wäre einfach sinnvoll in allen WPs die gleichen Rechte zu haben und nicht einmal Cover verbieten und einmal Cover erlauben - und wenn man nun Pressefotos erlauben würde, könnte man sozusagen durch die Hintertür doch noch Cover erlauben, indem man einfach die Presse Fotos verwendet - dadurch wäre es möglich mehr Bilder zur Veranschaulich zu verwenden.
Aber offensichtlich bleiben wir auf dem bisherigen Stand - sehr schade - armes Deutschland ... in allen Fragen ganz weit hintendran --Red Grasshopper 19:35, 1. Jul 2006 (CEST)
- Schon die "Logo-Frage" gefährdet meiner Ansicht nach die Freiheit der Wikipedia. Die Pressebild-Frage noch wesentlich stärker. Beim "Tron-Fall" drohte der Wikipedia schon grosses Ungemach. Es war aber "nur" ein Privatkläger und die Chancen standen sehr gut für Wikipedia. Was passiert, wenn 2-3 Firmen gegen Wikipedia juristisch losziehen. Z.B. Banken, Kreditinstitute... deren Logos wir keinesfalls verwenden sollten (einfach meiner Meinung nach). Wer hämmert da an den Fundamenten von Wikipedia? -85.1.22.84 20:46, 1. Jul 2006 (CEST)
- Derjenige, der keine Ahnung davon hat, wovon er redet, vor allem, was mit der "Freiheit der Wikipedia" gemeint ist, der copyfraud befürwortet, indem er sagt, dass man "einfach meiner Meinung nach" auf die Benutzung von Logos verzichten sollte, obwohl sie eindeutig legal ist, und der sagt, man sollte sich von "2-3 Firmen [...] Z.B. Banken, Kreditinstitute" einschüchtern lassen. --Rtc 21:16, 1. Jul 2006 (CEST)
Bilder von Wenzel Hablik
Der Künstler starb 1934. Bilder von ihm finden sich auf [[14]]. Die Seite Wenzel Hablik ist derzeit nicht zu bearbeiten, ein Spamschutz verhindert das Speichern und mag vorherigen Link nicht. Ich kann diesen Link nicht einmal HIER posten, deshalb entfernt den Unterstrich.... Oder für copy and paste: hablik.wz.cz
- Frage: Der Künstler ist über 70 Jahre tot. Kann ich die Bilder auf Commons hochladen, und wenn ja, mit welcher Lizenz?
- Im Chat konnte man mir gerade nicht wirklich helfen, es kam die Frage nach dem Fotografen der Bilder auf. Nach meinem unmassgeblichen Verständnis ist die flächige Kopie eines flächigen Werkes eines lange toten Künstlers keine eigene Schöpfung und kann unter GNU-Lizenz veröffentlicht werden, auch wenn der Urheber der Fotografie nicht bekannt ist.
- Bitte als Antwort nur ein Ja, kannst du veröffentlichen oder Nein, geht nicht. Den Rest versteh ich als absoluter juristischer Laie wohl kaum ;-( Grüsse --Nightflyer 23:17, 1. Jul 2006 (CEST)
- Schau dir die Beschreibung zu Image:Wenzel Hablik Sylt Sonnenuntergang Dünen 1912.jpg an, die ist korrekt. --ST ○ 23:56, 1. Jul 2006 (CEST)
- Vorsicht! Auf der Webseite sind einige Bilder (bitte in den Quelltext schauen) als aus dem Nachlass stammend markiert. Dieser Nachlass wurde aber (ebenfalls laut Webseite) erst 1985 von der Familie an die Stiftung übergeben und durch diese öffentlich zugänglich gemacht. Das ist editio princeps und deshalb steht der Stiftung an diesen Bildern ein 25-jähriges Leistungsschutzrecht zu, das erst am 1. 1. 2011 ausläuft. Diese Bilder aus dem Nachlass sind also noch nicht frei und dürfen nicht hochgeladen werden. Solltest du schon Bilder aus dieser Kategorie hochgeladen haben, müssen sie unverzüglich wieder gelöscht werden. --h-stt !? 08:36, 2. Jul 2006 (CEST)
In dieser Schaerfe unterschreibe ich das nicht. Wir haben bisher keinen Konsens wie wir mit der E p umgehen, siehe die Illu zum Himmelsscheiben Artikel, von daher ist ein gewisses Mass an Vorsicht anzuraten, wir koennen uns aber bis zum Eintreffen einer Klage auch ohne grosses Risiko dumm stellen, zumal das Motezuma Urteil die Beweislast den angeblichen Inhabern des Schutzrechts aufgebuerdet hat --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:24, 2. Jul 2006 (CEST)
- Dieser Fall ist schon sehr eindeutig. Natürlich hat das OLG Düsseldorf den schwarzen Peter demjenigen aufgebürdet, der das Schutzrecht beansprucht, weil der die vorherige Nichtveröffentlichung beweisen muss. Aber hier sind die fraglichen Bilder laut Webseite mit einem Nachlassstempel versehen, waren also zu Lebzeiten nicht mal signiert. Da ist es kaum vorstellbar, dass sie doch bereits veröffentlicht waren. Dumm stellen kann man sich im Ernstfall immer. Aber da wir hier sauber arbeiten wollen, spreche ich mich eindeutig gegen die Bilder aus diesem Nachlass aus. --h-stt !? 20:37, 2. Jul 2006 (CEST)
Du darfst dich fuer alles aussprechen, was du moechtest. Ich halte mich an unseren Konsens, dass es keinen Konsens in Bezug auf die E p hier gibt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:53, 3. Jul 2006 (CEST)
Urheberrecht
Habe eine Frage: habe eine Band gegründet und den Namen rechtlich schützen lassen. Alle Texte und Kompositionen sind von mir. Welches Zeichen darf ich meinem geschützten Logo beifügen: C oder R? Und was bedeuten diese Zeichen im Einzelnen?
- Wir beantworten hier nur Urheberrechtsfragen zur Wikipedia. Allgemeine Rechtsberatung erteilt gerne jeder Anwalt. Wir hier dürfen das nicht einmal. --h-stt !? 22:10, 3. Jul 2006 (CEST)
- Das ist übrigens nicht einmal eine Urheberrechtsfrage. -- Timo Müller Diskussion 17:05, 4. Jul 2006 (CEST)
CIA-World-Factbook-Karte
Hallo zusammen. Ich würde gerne diese Karte aus dem CIA World Factbook verwenden, um eine Reiseroute darzustellen. Wie sieht es da mit der Lizenz aus? Darf dieses Bild modifiziert werden und in der deutschen Wikipedia verwendet werden? Welche Lizenz muß nach der Modifikation angegeben werden? Gruß --Triggerhappy 11:22, 4. Jul 2006 (CEST)
- CIA-Material ist PD (Label: PD-USGov-CIA), abgeleitete Werke kannst du unter eine beliebige (freie) Lizenz stellen, also entweder wieder als PD freigeben, als GFDL oder auch CC-by (mit oder ohne sa). Reicht das schon? --h-stt !? 12:10, 4. Jul 2006 (CEST)
- Bei GFDL- oder CC-Lizenzierung aber bitte den Hinweis einbringen, dass die Karte im Original PD ist (wegen Schutzrechtsberühmung). --Fb78 ☼ 12:30, 4. Jul 2006 (CEST)
- Wilco! --Triggerhappy 12:34, 4. Jul 2006 (CEST)
- Das halte ich bei PD als Quelle streng genommen nicht für erforderlich. Streiten kann man sich außerdem darüber, ob durch das Einzeichnen einer Reiseroute überhaupt ein eigenes Werk iSd UrhG entsteht oder das nicht unterhalb der nötigen Schöpfungshöhe bleibt. Dann wäre PD-ineligible das einzig korrekte Label. --h-stt !? 12:43, 4. Jul 2006 (CEST)
- Bei GFDL- oder CC-Lizenzierung aber bitte den Hinweis einbringen, dass die Karte im Original PD ist (wegen Schutzrechtsberühmung). --Fb78 ☼ 12:30, 4. Jul 2006 (CEST)
Danke für all die Ratschläge. Ich habe das Bild jetzt hier hochgeladen und mit einer GFDL-Lizenz versehen. Unter "Source" steht, dass die Karte auf einer PD-Karte des CIA World Factbook basiert. Hoffe das ist alles korrekt. Gruß --Triggerhappy 13:28, 4. Jul 2006 (CEST)
Autokennzeichen an Autos
Wollt mich mal kurz informiern ob ich bei Oldtimertreffen die Autokennzeichen drauflassen kann oder ob ich die besser entfernen sollte ? Gibts da rechtliche Probleme falls einer sein Auto wiedererkennt und er es hier auf Wiki nicht haben will ? --ChiemseeMan 13:32, 4. Jul 2006 (CEST)
- Da wir auch mit neuen Autos kein Problem haben, kann eigentlich niemand etwas dagegen tun, dass sein Oldtimer hier abgebildet wird. Ob man die Kennzeichen unkenntlich machen sollte, ist kein urheberrechtliches Problem, sondern eins des Datenschutzes. Laut Personenbezogene Daten sind auch Kfz-Kennzeichen personenbezogen, also würde ich das im Zweifel tun. —da Pete (ばか) 14:59, 4. Jul 2006 (CEST)
- Meine Persönliche Meinung: Das ist keine Frage des Urheberrechtes, sondern eine Frage der Höflichkeit. Wenn das Bild nicht darunter leidet, mach es weg.--tox 15:01, 4. Jul 2006 (CEST)
- Is halt ne irre Arbeit bei 200-300 Fotos. Vorallem will ich keine popeligen schwarzen oder weißen Balken im sonst recht schönen Bild haben, daher hock ich schon mal 4-5 Min. an einem Bild. Ausserdem tut mir schon die Hand weh (Verdacht auf Sehnenscheidenentzündug) :/ --ChiemseeMan 16:09, 4. Jul 2006 (CEST)
- Meine Persönliche Meinung: Das ist keine Frage des Urheberrechtes, sondern eine Frage der Höflichkeit. Wenn das Bild nicht darunter leidet, mach es weg.--tox 15:01, 4. Jul 2006 (CEST)
Wenn einer seinen Karren bei einem Oldtimertreffen der Öffentlichkeit zur Schau stellt, kann man m. E. über den Datenschut eher hinwegsehen als bei Autos, die zufällig irgendwo im öffentlichen Straßenraum fotografiert werden. --AndreasPraefcke ¿! 16:12, 4. Jul 2006 (CEST)
Ich seh keinen Grund die Kennzeichen wegzumachen. Rechtsgrundlage? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:07, 6. Jul 2006 (CEST)
Personenbezogene Daten hin oder her, wenn ich KFZ-Kennzeichen benötigen würde, um damit Unsinn zu machen, dann würde ich mich an die nächste Kreuzung stellen und mitschreiben. Da komme ich schneller zu einem Ergebnis. Habe keine Bedenken, wenn die Kennzeichen sichtbar sind. -- Rüdiger Wölk 11:49, 7. Jul 2006 (CEST)
- Keine Rechstgrundlage, sondern nur konsequente Datenvermeidung.--tox 11:57, 7. Jul 2006 (CEST)
Schöpungshöhe
Erreicht das Logo die Schöpfungshöhe? (Ich vermute mal nein, naber ich will nochmal sicher gehen.) -- Timo Müller Diskussion 17:07, 4. Jul 2006 (CEST)
- Meine Einschätzung stimmt mit deiner überein. Ich sehe hier nichts, was über reines Handwerk hinausgeht. --h-stt !? 00:13, 5. Jul 2006 (CEST)
Es geht eigentlich nur um das Bild. auf den Commons läuft gerade für dieses ein Löschantrag mit der Begründung Derivative work. The rights of the sculpture belongs to Fritz Koenig. Panoramafreiheit gibt es ja nicht auf Skulpturen in den USA wie ich gelesen habe, also ist das Bild seit 2004 eine URV. Sehe ich das richtig? --Sonaz Disku 19:00, 4. Jul 2006 (CEST)
Nach deutschem Recht, das wir HIER zugrundelegen, keine URV. Standort des Werks irrelevant --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:04, 6. Jul 2006 (CEST)
- Wurde nicht eben noch etwas ganz anderes behauptet? (siehe Abschnitt #Atomium.2C_Eiffelturm_und_Louvre) --Toon 05:39, 6. Jul 2006 (CEST)
Ich habe dort nichts anderes geschrieben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:48, 6. Jul 2006 (CEST)
Das Bild ist vom Bahnsteig des Bahnhofs aufgenommen und zeigt ein Teil des von Norman Foster entwurfenen Teflondachs. Da die Straßenbildfreiheit nicht zum Tragen kommt, sehe ich - unabhängig von etwaigen Genehmigungen der Bahn als Hausherr - einen möglichen Urheberrechtsverstoß am Werk von Norman Foster. Unsicher bin ich mir da nur bezüglich der Schöpfungshöhe, da die Formen des Dachs nicht unwesentlich durch die alten Strukturen bestimmt sind. Geo-Loge 15:58, 5. Jul 2006 (CEST)
- Nach den Bildern von Berlin Hauptbahnhof hatte ich als Fotograf eigentlich keine Schwierigkeiten in der Form befürchtet. Waltet trotzdem eures Amtes, wenn es sein muß. Kolossos 17:35, 5. Jul 2006 (CEST)
Anfrage
Hallo ich habe, besitze ein Foto welches ein historisches Flugzeug zeigt, am Steuerknüppel bin ich selber, hinter mir sitzt ein Flugast (-gästin) der Freund hat das Bild gemacht und mir dann als Geschenk übergeben. Frage, bevor ich es lade und in den Artikel der Maschine einstelle, geht so etwas überhaupt ? oder wird das Bild gleich wieder gelöschst.--Buscador 06:00, 6. Jul 2006 (CEST)
- Dann ist der Freund der Urheber und muss über die Veröffentlichung und Nutzung entscheiden. Wenn auf dem Foto Personen erkennbar zu sehen sind, spielt auch noch Recht am eigenen Bild eine Rolle. --80.137.7.197 17:09, 6. Jul 2006 (CEST)
- Hallo IP, Danke für deine Info, da du aber kein eingeloggter User bist lasse ich deine Erklärung erst einmal so stehen (hast nur diesen Beitrag, Antwort an mich bis jetzt in der Wiki gechrieben) und hoffe das sich noch ein anderer Benutzer oder Admin aus der Wikigemeinschaft dazu meldet. --Buscador 00:37, 7. Jul 2006 (CEST)
- Die IP hat mMn recht. -- Timo Müller Diskussion 11:48, 11. Jul 2006 (CEST)
- Hallo IP, Danke für deine Info, da du aber kein eingeloggter User bist lasse ich deine Erklärung erst einmal so stehen (hast nur diesen Beitrag, Antwort an mich bis jetzt in der Wiki gechrieben) und hoffe das sich noch ein anderer Benutzer oder Admin aus der Wikigemeinschaft dazu meldet. --Buscador 00:37, 7. Jul 2006 (CEST)
Ich habe zwar den Baustein {{Bild-PD-Markenrecht}} nachgetragen, bin mir aber nicht sicher, ob das hinhaut. --Eva K. Post 11:09, 6. Jul 2006 (CEST)
- Sollte ausreichen. Die Schöpfungshöhe dürfte nicht reichen für einen Schutz nach UrhG. --h-stt !? 22:03, 6. Jul 2006 (CEST)
Kupferstiche
Ich habe hier Bilder von Kupferstichen des Schloss Weißenstein. Diese wurden 1728 gestochen und in dem mir vorliegenden Buch aus dem Jahr 1953 abgedruckt. Darf ich diese in die Wikipedia hochladen? --Squizzz 12:09, 6. Jul 2006 (CEST)
Ja --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:47, 6. Jul 2006 (CEST)
Wiki-Beiträge kopieren
Hallo,
darf ich Wiki-Beiträge auf fremden Seiten veröffentlichen?
danke (nicht signierter Beitrag von 212.227.97.132 (Diskussion) 15:07, 6. Jul 2006)
- Ja, wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst. Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien --JuergenL ✈ 15:12, 6. Jul 2006 (CEST)
Und was ist wenn ich das nicht machen würde?
- Wenn du dich nicht daran hältst begehst du eine Urheberrechtsverletzung und das kann/wird Ärger geben. --JuergenL ✈ 17:18, 6. Jul 2006 (CEST)
Ich bitte um etwas Unterstützung, es geht um ein Vollzitat eines längeren künstlerischen Manifests. --AndreasPraefcke ¿! 19:07, 6. Jul 2006 (CEST)
- Urheberrechtlich müsste dieser "AntiCopyright"-Vermerk nachgewiesen werden. Aber ich sehe den enzyklopädischen Wert des ganze Flugblattes nicht. Schon die Kurzfassung ist mir zu lang (und die Auswahl nicht unbedingt das, was ich für die relevantesten Teile halte). --h-stt !? 20:39, 6. Jul 2006 (CEST)
Wie gesagt, ich bestehe in keiner Weise auf "meiner" Formulierung, das war nur mal ein Vorschlag. --AndreasPraefcke ¿! 11:22, 7. Jul 2006 (CEST)
Archivierte Beiträge vom April 2006?
Hallo! Ich hatte hier im April 2x eine Frage zu Urheberrechten bei Bilder gestellt und suche gerade verzweifelt nach den Beiträgen. Thema 1 war "Lizenz bei drei von mir hochgeladenen Bildern unklar!?" (18.4.), Thema 2 war "Verwendung von Produktfotos" (27.4., die Antwort bei letzterem Beitrag bräuchte ich nochmal für den Bilderwettbewerb). Leider scheint es kein Archiv vom April zu geben. Wo kann ich die beiden beiträge finden? Gruß Martin Bahmann 21:20, 6. Jul 2006 (CEST)
- In der Versionsgeschichte, beide dürften zB in dieser Version vom 6. Mai abgeschlossen enthalten sein: [15] --h-stt !? 22:00, 6. Jul 2006 (CEST)
- Oder komfortabler im Archiv Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/April, das zwar angelegt, aber hier nicht verlinkt wurde. --Matt314 22:10, 6. Jul 2006 (CEST)
Prima, vielen Dank! Gruß Martin Bahmann 08:56, 7. Jul 2006 (CEST)
Olles Bild aber "digitale Bearbeitung"
haie ihrs, habe per zufall einige nette bilder gefunden, z.b. hier. Naumann ist 1857 gestorben; daher grundsätzlich PD; allerdings steht da "digitale Bearbeitung" ... besonders intensiv kann die nicht gewesen sein - die originale sehen für mich total gleich aus ... also immer noch PD oder? ...Sicherlich Post 21:56, 6. Jul 2006 (CEST)
- oh inzw. habe ich eine beschreibung gefunden; Zur Wiedergabetechnik: Die Abbildungen wurden abphotographiert (auf Diafilm: Fujichrome Sensia II, 100 ASA). Anschließend wurden die Aufnahmen auf Kodak-Photo-CD übertragen (Anfertigung über den Photohandel). Die digitalisierten Bilder (die Eiertafeln wurden zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ins Projekt aufgenommen) wurden dann mit einem Bildbearbeitungsprogramm (Picture Publisher) bearbeitet (Kontrast, Helligkeit, Vierteltöne, Farbtonveränderung), in ein einheitliches Format gebracht und als jpg abgespeichert. Die Farben entsprechen nicht exakt denen der Originalbvorlage. Insgesamt sind die digitalisierten Bilder im Vergleich zum Original eher gelbstichig. ... von hier ...Sicherlich Post 23:16, 6. Jul 2006 (CEST)
- Naja, wenn wir solche digitalen Bearbeitungen an geschützten Werken machen würden, dann kämme ganz bestimmt der Vorwurf, dass damit eine nötige Schöpfungshöhe noch nicht erreicht ist. Also sollten die Bilder eigentlich PD sein. Das Copyright der Seite ist jedoch eher abschreckend. Aber hast du denn schon alle interessanten Bilder von http://www.biolib.de hochgeladen? Die sind garantiert gemeinfrei und auch Biologisch und vorallem scharf und hochauflösend. Kolossos
- naumann finde ich gerade spannender ... mit tieren an sich habe ich eher nix am hut ;) ...Sicherlich Post 23:42, 6. Jul 2006 (CEST) (und hallo die Bilder von Naumann sind ja wohl historisch und Sicherlich auch ornithologisch wertvoll
- och hat sich eh erledigt; sind wohl alle schon online; gibt sogar ne vorlage dafür: commons:Template:NAUMANN ;) .. danke trotzdem ...Sicherlich Post 11:18, 7. Jul 2006 (CEST)
- naumann finde ich gerade spannender ... mit tieren an sich habe ich eher nix am hut ;) ...Sicherlich Post 23:42, 6. Jul 2006 (CEST) (und hallo die Bilder von Naumann sind ja wohl historisch und Sicherlich auch ornithologisch wertvoll
- Naja, wenn wir solche digitalen Bearbeitungen an geschützten Werken machen würden, dann kämme ganz bestimmt der Vorwurf, dass damit eine nötige Schöpfungshöhe noch nicht erreicht ist. Also sollten die Bilder eigentlich PD sein. Das Copyright der Seite ist jedoch eher abschreckend. Aber hast du denn schon alle interessanten Bilder von http://www.biolib.de hochgeladen? Die sind garantiert gemeinfrei und auch Biologisch und vorallem scharf und hochauflösend. Kolossos
Fotos von Wachsfiguren
Hallo, in de.wikipedia finden sich einige Fotos von Wachsfiguren aus Wachfigurenkabinetten außerhalb Deutschlands, die Prominente darstellen, so aus Madame Tussaud's in London und New York und aus einem Kabinett in Prag. Hier eine unvollständige Galerie.
Panoramafreiheit gilt klar nicht, da die Figuren nicht in Deutschland und nicht von öffentlichem Grund fotografiert wurden. Nach meinem Kenntnisstand liegt auf den Fotos das Urheberrecht/Copyright der Autoren der Wachsfiguren, auch wenn der Fotograf zusätzlich eigenes Urheberrecht an den Fotos erworben hat, da es sich nicht um zwei-, sondern um dreidimensionale Vorlagen handelt. Lizenzen der Autoren der Wachsfiguren liegen jedoch nicht vor.
Sind die Fotos mit den Wikipedia-Richtlinien vereinbar? Ich bin kein Experte für tschechisches, britsches oder amerikanisches Urheberrecht, aber es scheint mir nicht so.--Wikipeder 09:41, 7. Jul 2006 (CEST)
- Es gibt doch kein Urheberrecht auf Personen oder? Da die Wachsfiguren die Personen realistisch darstellen, könnte man doch damit argumentieren? --Stefan-Xp 10:05, 7. Jul 2006 (CEST)
Die Figuren versuchen gerade nicht eigenschöpferisch zu sein, sondern möglichst perfekte Reproduktionen. Nach kontinentaleuropäischem Recht entsteht dadurch kein Urheberrecht. Also läuft es auf Bilder von fremden Sachen hinaus und da ist unsere Grundregel, dass wir keine Einschränkungen akzeptieren. Nach britischem Recht ist das übrigens anders, sodass auch hier wieder eigentlich eine politische Entscheidung der deutschsprachigen Wikipedianer erforderlich wäre. --h-stt !? 11:01, 7. Jul 2006 (CEST)Wikipeder hat recht. --h-stt !? 17:00, 7. Jul 2006 (CEST)
- Den Skultpturen die fürs Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe abzusprechen, erscheint mir völlig hanebüchen. Es handelt sich nicht um Reproduktionen eines anderen Werkes, sondern um Portraits und diesen liegt selbstverständlich eine maßgeblich Eigenleistung des Autors zugrunde. Wie gut getroffen der Abgebildete ist, spielt für das Urheberrecht keinerlei Rolle.--Wikipeder 12:02, 7. Jul 2006 (CEST)
Ich habe noch einen älteren Beitrag zum Thema gefunden:
- "Aus Diskussion Bilder kopiert
- Hallo!
- Ich war im letzten Jahr im Prager Wachsmuseum zu Besuch. Dort habe ich einige Bilder, von zum Beispiel Dalai Lama oder Gorbatschow gemacht. Darf ich diese einfach so hochladen, oder verletzt das die Rechte des Künstlers? THOMAS 17:55, 14. Jul 2005 (CEST)
- Da anzunehmen ist, dass die Wachsfiguren persönliche geistige Schöpfungen des Künstlers sind (schon die Bezeichnung Künstler impliziert den Urheberrechtsschutz, der Wachsfiguren-Porträtist ist ja nichts anderes als einer, der eine Skulptur von jemandem anfertigt und Skulpturen sind natürlich immer geschützt), verletzt dies eindeutig die Rechte des Künstlers. :--Historiograf 18:35, 14. Jul 2005 (CEST)" (Original hier)
--Wikipeder 12:02, 7. Jul 2006 (CEST)
Also ich seh da eigentlich weniger Kunst als Handwerk. Es ist ja eben nicht beabsichtigt, eine "künstlerische" Wirkung als "Werk" hervorzurufen, sondern eben eine möglichst gute Anmutung von Realität zu geben. So wie eine Reproduktionsfotografie. Aber über sowas hat sicher mangels Fall noch kein Richter in Deutschland jemals entschieden... --AndreasPraefcke ¿! 15:07, 12. Jul 2006 (CEST)
Erlaubte Formate
In welchen Dateiformaten dürfen Kopien von unter der GFDL stehenden Texten gespeichert werden? --84.61.42.64 12:51, 7. Jul 2006 (CEST)
GNU FDL lesen und Erwähnungen von transparent copy beachten! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:50, 10. Jul 2006 (CEST)
Fotos von Gemälden
Reicht die Lizensierung hier aus? Der Besitz des Gemäldes schließt doch sicher die Rechte des Malers nicht aus.Rauenstein 02:16, 8. Jul 2006 (CEST)
- Ich würde spontan sagen: NEIN, die Freigabe muß durch den Maler/seine Hinterbliebenen erfolgen. --Taxman Rating 02:23, 8. Jul 2006 (CEST)
- Klares Nein: Eigentum an einem Gemälde schließt nicht automatisch den Besitz der Bildrechte ein. Das muss vertraglich separat geregelt werden.
- Das Problem bei der Lizenz ist allerdings eher, ob der genannte Urheber, der das Bild freigegen habe, tatsächlich der Maler ist oder nicht eher irrtümlicherweise der Fotograf gemeint ist (der durchs Fotografieren eines Gemäldes keinerlei Urheberrechte erwirbt, nur Leistungsschutzrechte, und somit gar nichts allein freigeben kann).
- --Wikipeder 20:22, 9. Jul 2006 (CEST)
Broschüre des Staatsministeriums
Bis auf einige sprachliche Veränderungen basiert der (noch unvollständige) Artikel Abitur in Sachsen ganz offensichtlich auf einer vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus kostenlos herausgegebenen Broschüre, die sich in elektronischer Form auch unter http://www.sachsen-macht-schule.de/sabw/br_wegzumabi.pdf einsehen lässt. Auf der einen Seite ist zwar die Quelle angegeben, zum Anderen ist die Broschüre kostenlos, beides wird aber wohl kaum Einfluss auf die Entscheidung haben, inwiefern weiter zu verfahren ist. Handelt es sich bei dem Artikel, wie ich vermute, um eine URV? Ließe eine Erlaubnis des Staatsministeriums zur Verwendung des Textes ein Einstellen des vollständigen Textes zu? --CyRoXX (? ±) 14:30, 8. Jul 2006 (CEST)
Die Broschüre dürfte ein amtliches Werk i.S. von § 5 Abs. 2 UrhG sein, was aber für uns wertlos wäre (Änderungsverbot!). Angesichts des starken normativen Gehalts bewegt sie sich deutlich auf Abs. 1 zu, weshalb ich doch erhebliche Bauchschmerzen hätte, eine URV zu sehen. Der rein faktische Gehalt des Ablaufs kann ja kaum wesentlich anders ausgedrückt werden. Man sollte ein wenig umformulieren und gut ist --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:45, 14. Jul 2006 (CEST)
Schwedische Briefmarken
Dürfen schwediche Briefmarken, wie die deutschen, frei verwendet werden (auch kommerziell - WIKIPEDIA)? THOMAS 17:06, 8. Jul 2006 (CEST)
Musiknoten
Ist das ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgte Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Musiknoten urheberrechtswidrig und strafbar? --84.61.26.231 16:33, 9. Jul 2006 (CEST)
- Allgemeine Rechtsberatung gibt es hier nicht (und darf es nicht geben). Was das hochladen bei Wikimedia Projekten (Wikipedia, Commons) betrifft: Sofern der Urheber nicht zustimmt ist es verboten. Häufig ist aber z.B. bei Leihverträgen im Vertrag festgehalten, dass sämtliche zu Probenzwecken angefertigten Kopien zusammen mit den Originalnoten zurückgegeben werden müssen. --Taxman Rating 17:06, 9. Jul 2006 (CEST)
Rechtsberatung
Warum ist allgemeine Rechtsberatung in der Wikipedia verboten? --84.61.26.231 18:45, 9. Jul 2006 (CEST)
- Siehe Rechtsberatung und Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen --Taxman Rating 18:50, 9. Jul 2006 (CEST)
Minderjährige Benutzer
Wie sieht es mit freien Lizenzen aus die von minderjährigen Benutzern erteilt wurden z.B. bei eigenen Bildern? Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann normalerweise nur dann eine gültige Willenserklärung abgeben, wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich zu seinen Gunsten ist (§107 BGB) und das ist beim Einräumen von Nutzungsrechten an Bildern, Texten, usw. selten der Fall. "Hoffentlich liege ich da falsch, sonst gute Nacht!" --Btr 23:01, 9. Jul 2006 (CEST)
Das von mir angesprochene Portal:Recht geruhte seine Nichtvernehmlassung mit diesem Thema kundzugeben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:53, 12. Jul 2006 (CEST)
- Zu deutsch: Bislang hat in den zwei Tagen seit Deiner Anfrage noch niemand dort die Zeit gefunden, das Problem zu durchdenken und eine fertige Lösung zu präsentieren („Rom ist auch nicht an einem Tag niedergebrannt worden“ - oder so ...). --Andrsvoss 18:32, 12. Jul 2006 (CEST)
- Es gibt Rechtsprobleme, die man nicht noch selbst öffentlich aufrühren sollte... Die Willenserklärung ist übrigens wenn überhaupt nur schwebend unwirksam - und wir gehen ja aufgrund "assume good faith" immer davon aus, daß Eltern mit der sinnvollen Betätigung ihrer lieben Kleinen in diesem unseren der Bildung dienenden und den Gemeinschaftsinn förderlichen, ergo auch pädagogisch wertvollen Projekt einverstanden sind, werden also gesetzliche Vertreter nicht gem. §108 II BGB zur Erklärung auffordern. -- Tobnu 18:52, 12. Jul 2006 (CEST)
Ich halte wenig von Vogel-Strauss-Politik in Sachen Lizenzen, wie man auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ entnehmen mag. Wenn es Probleme geben kann, dann sollten wir darauf vorbereitet sein. Bei minderjährigen U-Bahn-Stations-Fotografen kann also ein Elternteil sich im Extremfall über die Entscheidung des Filius hinwegsetzen und die freie Lizenz als auf einer ungültigen Willenserklärung beruhend als nichtexistent betrachten. Sie könnten argumentieren, dass sich der jugendliche Mitarbeiter unseres Projekts der Tragweite seiner Freigabe nicht bewusst sein kann. Ich will mal hoffen, dass wir von solchen Rabeneltern erstmal verschont bleiben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:53, 12. Jul 2006 (CEST)
- Auch, wenn sich der jugendliche Mitarbeiter der Tragweite seiner Freigabe bewusst war, würde das nichts daran ändern, dass er ohne Einwilligung seiner Eltern keine rechtlich nachteiligen Rechtsgeschäfte abschließen darf. Und es müssen nicht mal die Rabeneltern sein, die Wikipedia in Bedrängnis bringen: Ist der Fotograf inzwischen voll geschäftsfähig geworden, kann er uns auch selbst einen Strich durch die Rechnung machen (Vorlage:Zitat-dej Abs. 3 BGB). -- kh80 •?!• 23:45, 12. Jul 2006 (CEST)
Nachtrag. Die Frage wird anhand der GPL behandelt von http://www.ifross.de/ifross_html/art7.html Bei Textspenden, die andere Artikel bearbeiten, haben wir gute Karten, während es bei Bildern wohl schlechter aussieht. Eine gerichtliche Klärung erschiene im Einzelfall nicht lohnend, man wird sich also mit dem "Rückruf" durch den Benutzer oder seine Eltern, die sich auf die Minderjährigkeit beziehen, abfinden müssen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:03, 12. Jul 2006 (CEST)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#K.C3.B6nnen_Minderj.C3.A4hrige_ihre_Werke_g.C3.BCltig_unter_eine_freie_Lizenz_stellen.3F --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:22, 12. Jul 2006 (CEST)
- Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass Eltern stets Kenntnis von den Internetaktivität ihrer Kinder haben. (Verlangten die Eltern Schadensersatz und/oder Unterlassung, läge die Beweislast dafür im übrigen bei ihrem Anspruchsgegner.) Und selbst, wenn die Eltern Kenntnis haben, kann man nicht in jedem Fall eine konkludente Einwilligung konstruieren. Die Frage wäre eher, ob die Eltern, anstatt zu schweigen, nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen wären einzuschreiten. -- kh80 •?!• 23:45, 12. Jul 2006 (CEST)
Also man sollte das nicht so hoch hängen. Problematisch sind vor allem eigene Bilder:
- Unterlassung: Bilder löschen und gut ist
- Schadensersatz: Bei einem freien Projekt wie unserem womöglich gar nicht nennenswert
- Abmahnkosten: WMF/Verein könnte sich womöglich erfolgreich dagegen wehren. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:51, 12. Jul 2006 (CEST)
- Schaden kann auch das entgangene Nutzungsentgelt sein. Nimmt man die Tarifliste der VG Bild-Kunst als Berechnungsgrundlage, wären das bei einem Bild (pro Monat bei max. 100.000 Zugriffen 15 Euro + 100% Zuschlag wegen fehlender Genehmigung) immerhin 360 Euro pro Jahr. – Nur so als Gedankenspiel ... -- kh80 •?!• 00:19, 13. Jul 2006 (CEST)
Völlig unsinnige Panikmache. Während man einen Unterlassungsanspruch wohl häufig bejahen kann, wird es auch genügend Fälle geben, bei denen der Richter einen Euro oder gar nichts zuerkennt. Eine schematische Orientierung an irgendwelchen Tariflisten, die für Profifotografen gelten, ist absurd. Hätte die Wikipedia oder ein Nachnutzer vernünftigerweise ein Entgelt für das eingebrachte Foto gezahlt? Als freies Projekt natürlich nicht! Wenn der Minderjährige ohne elterliche Erlaubnis einfach etwas hochgeladen hat, waren ihm doch wohl die Grundgegebenheiten eines freien Projekts wenigstens ansatzweise klar. Da sind fiktive Lizenzanalogien absolut verfehlt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:40, 13. Jul 2006 (CEST)
- Wenn man auf fiktive Probleme nicht eingeht, ist es Vogel-Strauss-Politik – wenn man darauf eingeht, ist es Panikmache? ... Nein, Grund zur Panik sehe auch ich nicht. Und freilich gibt der Sachverhalt (Minderjähriger macht Fotos und lädt sie hoch) nicht genug her, um sich über die Schadensersatzhöhe zu streiten. Allerdings ist es unerheblich, ob Wikipedia ein Entgelt für das Bild gezahlt hätte. Ebenso ist der Kenntnisstand des Minderjährigen unerheblich. -- kh80 •?!• 01:41, 13. Jul 2006 (CEST)
Nein, beides ist nicht unerheblich --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:33, 13. Jul 2006 (CEST)
Fotos von Wachsfiguren (Mme. Tussauds)
Ist es zulässig, ein selbst aufgenommenes Foto einer Wachsfigur aus dem Kabinett von Mme. Tussauds (Fotografieren ist dort als Tourist generell erlaubt mit Ausnahme Chamber of Horrors) zur Illustration zu verwenden, wenn man in der Bildunterschrift angibt, wo es her ist? Auf Commons sind ettliche vorhanden... --Kathe 12:35, 10. Jul 2006 (CEST)
- s. #Fotos von Wachsfiguren. Da gehts auch um Mme Tussauds. Da es auch um kommerzielle Veröffentlichung geht (GFDL/CC erlauben kommerzielle Nutzung) und es sich um dreidimensionale Werke handelt ist es ohne Zustimmung verboten. --Taxman Rating 13:23, 10. Jul 2006 (CEST)
Sutren-Übersetzungen
Es geht hier um die Übersetzung eines sehr alten Sutras, die Übersetzungen dürften jedoch wesentlich jüngeren Datums und keineswegs gemeinfrei sein: diese im Artikel selbst und diese zwei auf der Diskussionsseite. Dürfen die hier so voll zitiert werden? --Asthma 13:22, 10. Jul 2006 (CEST)
Presskit-Fotos ohne passende Lizenz?
Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einer Lizenz die folgendem Text entspricht: You are hereby granted official Sub Pop permission to use unaltered Sub Pop owned material from the Sub Pop Digital Press Kit Emporium. Shrinking an image is OK, but cutting, cropping, or defacing is not OK. Please be sure to credit the relevant photographer where appropriate.
Ich befürchte dass das nicht kompatibel zu unserer Policy ist, was ich schade fände, denn wenn ich das richtig verstehe ist das einzige was ausgeschlossen ist das Erstellen einer Bearbeitung, womit man imho aber ganz gut leben könnte. Hab ich mich vielleicht getäuscht und es gibt irgendwas kompatibles? --NoCultureIcons 22:03, 10. Jul 2006 (CEST)
- Nö, ist nicht kompatibel. Pressekits sind meistens nicht tauglich für die WP, irgend eine Einschränkung gibt's immer. Aber auch hier gilt: Fragen kostet nix. --Fb78 ☼ 22:15, 10. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort. --NoCultureIcons 22:42, 10. Jul 2006 (CEST)
Wikipedia - Suchfeld: Verwendung auch ohne Logo gestattet?
Guten Tag!
Ich möchte - privat - für Blinde und Sehbehinderte Menschen, die nicht so internet-fit sind, eine kleine Webseite erstellen. Und da die Wikipedia natürlich "zum Internet" gehört, soll auf dieser Seite auch ein Suchfeld sein.
Es gibt ja hier einen Artikel, in dem der Quelltext dafür bereitgestellt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Banner_und_Logos#Wikipedia-Suchfeld
Nun ist meine Frage: DARF ich diesen so verändern, dass kein Wikipedia-Logo angezeigt wird? Es würde also so ähnlich aussehen wie:
"
In der Wikipedia suchen: [ Suchfeld ]
"
-- 80.130.219.12 01:54, 11. Jul 2006 (CEST)
Sehe keine Einwände --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:21, 11. Jul 2006 (CEST)
Na dann - danke. -- 80.130.192.134 00:13, 12. Jul 2006 (CEST)
Bellypedia - ein Schwesterprojekt?
Kann jemand hier etwas zu der Seite/dem Projekt sagen? Das ganze sieht sehr vertraut (nach Wiki) aus, aber im Impressum der Seite findet sich
- die Möglichkeit für teures Geld die Betreiber der Seite anzurufen
- ein Hinweis darauf, daß die Inhalte der Seite urheberrechtlich geschützt seien
Teile des Internetangebots stammen aus der Wikipedia.
- Die Inhaltsübernahmen sind nach Wikipedia:Weiternutzung/Lizenzkonform#bellypedia.orientserver.de in Ordnung. An den beiden von dir eingebrachten Punkten kann ich auch kein Problem finden (abgesehen davon, dass ich das angesprochene Impressum nicht finde): Geld verdienen zu wollen ist OK, und an den Inhalten haben die jeweiligen Bearbeiter in der Tat Urheberrechte. —da Pete (ばか) 10:01, 12. Jul 2006 (CEST)
- links im Menü "Navigation" ist der Link zum Impressum
Abmahnung bekommen wegen Gedicht
Hallo, ich habe am Montag eine Abmahnung bekommen weil ein Gedicht in der Wikipedia erschien und dieses eine URV verusachte. Das Gedicht wurde aus der Wikipedia entfernt, ist/war aber noch auf meiner Webseite (WikiClone) vorhanden. Die Webseite ist lizenzkonform und auch auf der Wikipedia Seite unter lizenzkonform aufgenommen, es ist die Domain www.lexipda.de. Was hat das zu bedeuten, darf man die Inhalte doch nicht so einfach veröffentlichen? Ist es besser zum Anwalt zu gehen oder gar aussichtslos und ich muss die Unterlassungserklärung unterschreiben, Danke für ein Antwort!
- Eine konkrete Antwort wirst du hier nicht bekommen. Rechtsberatung im Einzelfall ist Anwälten vorbehalten, und selbst die bräuchten mehr Informationen. Meine Meinung: Wer einen Wikipedia-Clone betreiben will, muss sich vorher über die rechtlichen Konsequenzen informieren. —da Pete (ばか) 10:26, 12. Jul 2006 (CEST)
- Danke, gab es nicht schon Fälle wo dieses vorgekommen ist? Ansonsten was bringt dann noch die ganze Lizenz-Geschichte (GNU-Lizenz für freie Dokumentation), respektive dass jeder die Wikipedia nutzen und veröffentlichen kann wäre ja dann auch hinfällig. Ausserdem wirbt doch Wikipedia dafür, dass man die Inhalte auf der eigenen Webseite präsentieren kann, irgendwie muss ich dann doch "geschützt" sein...
Bitte mir eine persönliche Mail schicken, meine Mailadresse ist erreichbar. Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:56, 12. Jul 2006 (CEST)
Es wäre zusätzlich interessant zu wissen, um welchen Dichter es sich handelt, damit man alle Artikel zum Thema/zu Dichtern des entsprechenden Verlags nochmal speziell durchkämmen kann. Es ist dann z. T. wohl auch eine Löschung über URVs hinaus angebracht, da die entsprechenden Dichter ja ihren Unterhalt augenscheinlich aus Abmahngebühren bestreiten und als Dichtende wohl umso weniger relevant sein können (eine kurze freundliche Mail hätte doch sicher gereicht). --AndreasPraefcke ¿! 15:02, 12. Jul 2006 (CEST)
Ist das eine URV? Ich habe beim hochladen gar nicht daran gedacht, dass das geschützt sein könnte. Wenn es URV ist, könnte ich es einfach mit Hintergrund lassen, dann wäre es ja wie das, wäre das erlaubt? MfG--Luxo 19:29, 12. Jul 2006 (CEST)
- Sehe keine Schöpfungshöhe --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:27, 12. Jul 2006 (CEST)
- Ok. Danke--Luxo 15:13, 14. Jul 2006 (CEST)
Zitat - zu lang
haie ihrs, in Marcus Garvey#Garvey als Katalysator der Harlem Renaissance gibt es ein IMO recht langes wörtliches Zitat. Ist das noch okay oder schon URV? .. abgesehen davon, dass die Quellangabe eher unzureichend ist ...Sicherlich Post 08:46, 13. Jul 2006 (CEST)
- Das ist garnichts im Vergleich zu diesem Zitat :-)) Rauenstein 09:13, 13. Jul 2006 (CEST)
MIT Quellenangabe wäre ersteres vielleicht noch akzeptabel, das zweite geht eindeutig zu weit --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:23, 13. Jul 2006 (CEST)
- danke für die info .. werde mal auf eine Quelle warten und sonst entfernen ... (das von Rauenstein ist ja inzw. "in bearbeitung" ;) ) ...Sicherlich Post 19:59, 13. Jul 2006 (CEST)
Urheberrecht (Skulptur)
Ich habe vor 50 Jahren eine Skulptur gekauft. Eine von mir davon gemachte Fotografie möchte ich bei Wikipedia in einem Artikel über den Künstler veröffentlichen. Der hochbetagte Künstler - den ich persönlich nicht kenne und fragen kann - lebt noch. Gibt es Bedenken?--Juliushansen 19:29, 13. Jul 2006 (CEST)
- Wie kommst Du darauf, dass das erlaubt sein könnte? Der Urheberrechtsschutz läuft bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. --Rtc 20:27, 13. Jul 2006 (CEST)
- Dann frag doch den Künstler. Die Rechtslage ist klar. Hier die Vorlage, die der Künstler unterschreiben und an Wikimedia schicken muss: Commons:Email templates. --Wikipeder 20:39, 13. Jul 2006 (CEST)
- Wenn er von der VG Bild-Kunst vertreten wird, muss auch die informiert werden! Unsere Mailvorlage bezieht sich NICHT auf den vorliegenden Fall, ein Künstler gibt nicht sein WERK via freier Lizenz frei, wenn er gestattet, dass eine SPEZIFISCHE AUFNAHME davon unter GNU FDL veröffentlicht wird. Dafür fehlt eine Mailvorlage. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:46, 13. Jul 2006 (CEST)
- Ein Kunstsammler, der seine Sammlung ausstellen will, kann dies ohne Genehmigung der jeweiligen Künstler tun. Dies gilt selbstverständlich auch für Veröffentlichungen jeder Art, also auch bei Wikipedia. Wer anderer Ansicht ist, sollte sich einmal bei Juristen großer Auktionshäuser erkundigen. --Juliushansen 17:23, 14. Jul 2006 (CEST)
- Nein, denn das Ausstellen ist keine urheberrechtlich relevante Handlung. Das Fotografieren, vervielfältigen etc. ist es hingegen. Durch den Erwerb eines Sammlerstücks erwirbt man keinerlei urheberrechtlichen Nutzungsrechte. --Rtc 17:27, 14. Jul 2006 (CEST)
- Großen Ausstellungen voraus geht die Anfertigung von Katalogen, wozu selbstverständlich auch Fotos erforderlich sind, die man ohne Genehmigung der Künstler machen kann. Gleiches gilt für den Versand dieser Kataloge in alle Welt. Wenn Deine Rechtsauffassung Wirklichkeit wäre, hingen in unseren Museen keine modernen Bilder mehr und es gäbe auch keine Kataloge. Und Kunstbücher könntest Du auch vergessen! Unsere Künstler blieben zeitlebens brotlos, weil unbekannt. --Juliushansen 18:16, 14. Jul 2006 (CEST)
- Der Trick ist, dass Künstler, deren Werke in Ausstellungen oder Museen gezeigt werden, typischerweise der Veröffentlichung von Fotos ihrer Werke für diesen speziellen Zweck zustimmen, also eine dem entsprechende Lizenz erteilen – wer weiß, vielleicht, um nicht brotlos und zeitlebens unbekannt zu bleiben? Amdernfalls dürften ihre Werke gar nicht bebildert im Katalog erscheinen. --Wikipeder 23:10, 14. Jul 2006 (CEST)
- Nein, Wikipeder! Meinst Du wirklich, Auktionshäuser oder Museen machten diesen Eiertanz mit "Tricks"? Haben sie bei der Masse von Ausstellungsstücken etwa vorgefertigte Formulare, die an die Künstler mit der Bitte um Genehmigung versandt werden? Warum geht es nicht in Deinen intelligenten Wikikopf, daß Kunstwerke, die im uneingeschränkten Eigentum einer Person stehen, von dieser ohne Genehmigung Dritter fotografiert und ausgestellt werden dürfen? Es bedarf wirklich keines gesonderten "urheberrechtlichen Nutzungsrechtes" wie der nette Rtc meint oder gar der Genehmigung der "VG Bild-Kunst", wie es der sonst so kluge Benutzer Historiograf schreibt: Mein Recht, mein Kunstwerk zu fotografieren und auszustellen, entspringt dem jedenfalls in Deutschland geltenden Eigentumsrecht, das durch das Urheberrecht nicht eingeschränkt wird. Voll Trauer sehe ich, daß keiner der hier schreibenden Literaten die Quelle für seine abweichende Rechtsansicht angeben kann. --Juliushansen 08:16, 15. Jul 2006 (CEST)
- Bitte lies Vorlage:Zitat-dej Urhg, insbesondere Absatz 2, Nr. 2. Das Recht zur Verbreitung von bildlichen Darstellungen eines Werkes liegt beim Urheber, nicht beim Eigentümer des Werkes. Bitte halte dich kpnftig mit apodiktischen Aussagen zu Rechtsthemen zurück, wenn du sie nicht belegen kannst. Danke. --h-stt !? 10:05, 15. Jul 2006 (CEST)
- Ein Jurist, lieber H-stt, liest nicht nur den Absatz einer Rechtsvorschrift, sondern den ganzen Gesetzestext. Sieh Dir doch mal § 44 Abs. 2 Urhg an. „Der Eigentümer des Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes, ist berechtigt, das Werk öffentlich auszustellen, auch wenn es noch nicht veröffentlicht ist, es sei denn, daß der Urheber dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen hat“. Ferner: § 53 Abs. 1 „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, ...“ Und wenn es Dich nicht überstrapaziert, sieh Dir noch die §§ 58, 60 und 63 an. Ich versage mir weitergehende Erläuterungen, da wir hier wohl keine juristische Klippschule eröffnen sollten. (nicht signierter Beitrag von Juliushansen (Diskussion | Beiträge) Rtc 12:59, 15. Jul 2006 (CEST))
- Nochmal: "öffentliches ausstellen" bezieht sich darauf, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, das Werk in seiner ursprünglichen Form zu betrachten. Darunter fällt nicht die öffentliche Zugänglichmachung von Fotografien des Werks. Ein Jurist, lieber Juliushansen, sollte Rechtsvorschriften, die er zitiert, nicht nur per copy&paste übertragen nach der Art "irgendeine Urheberrechtsschranke wird schon passen", sondern sie vielleicht auch einmal tatsächlich lesen. §53 Abs 1 bezieht sich auf den privaten Gebrauch (eben grade nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung) und einzelne Vervielfältigungen und darf nicht unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienen. Dass das Hochladen in die Wikipedia, die jedermann jederzeit zugänglich ist, kein privater Gebrauch mehr ist, dass die Betrachtung des Bildes durch die vielen Nutzer der Wikipedia unzählbare Vervielfältigungen zur Folge hat und nicht nur einzelne und dass die Wikipedia einem Erwerbszweck dient (z.B. die kommerziellen Ausgaben der Wikipedia durch den Zenodot-Verlag) sollte Dir klar sein. §58 Abs 1 ist genausowenig anwendbar, weder ist die Skulptur Teil einer Ausstellung, noch ist die Einstellung in die Wikipedia "zur Förderung der [nicht existierenden] Veranstaltung erforderlich", noch kann Wikipedia überhaupt theoretisch diesem Zweck dienen. Mit Abs 2 zu kommen ist gleichermaßen abstrus in dieser Situation, die Wikipedia ist kein "[Verzeichnis, das] von öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen oder Museen in inhaltlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Ausstellung oder zur Dokumentation von Beständen herausgegeben" wird. §60 scheitert an "unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung" und sicher noch an anderem. §63 ist keine Urheberrechtsschranke und erst recht kein Freibrief, jedes Werk bei deutlicher Angabe der Quelle bleibig zu nutzen, sondern regelt lediglich die Form der Quellenangaben bei den anderen Schranken. Abschließend lässt sich noch sagen, dass bei einem Foto einer Skulptur ihr Urheberrechtsschutz auch auf die Fotografie wirkt. Auch wenn Du alle Rechte, die für Dich an der Fotografie als solche bestehen, freigibst, ist immer nur die konkrete Nutzung gemäß Urheberrecht für die abgebildete Skulptur erlaubt. Gibst Du es also unter PD frei in einem Museumskatalog, kannst Du damit nur bewirken, dass es ein anderer Katalog es ebenfalls abbilden kann, aber durch Deine PD-Freigabe kannst Du nicht den Urheberrechtsschutz des Abgebildeten in irgendeiner Form außer Kraft setzen. Frei von Rechten Dritter wäre das Foto also nicht – das Gegenteil ist der Fall. Du kannst die Skulptur vollständig mit einem schwarzen Balken überdecken und das Foto dann auch ohne Rechte Dritter auch effektiv als PD freigeben. Nur wird es dann nicht mehr viel bringen. PS: Selbst wenn die Einstellung und Verwendung in der Wikipedia gesetzlich erlaubt wäre, genügt das noch nicht den erheblich höheren Anforderungen der Wikipedia-Richtlinien. Demnach soll ein in der Wikipedia befindliches Bild nicht nur urheberrechtlich erlaubt, sondern viel weiter darüber hinaus für jedermann frei nutzbar sein. Das schließt das Recht zur beliebigen Veränderung und kommerziellen Nutzung ein, und als Ausnahmen von dieser Regel werden nur Panoramafreiheit und unwesentliches Beiwerk (jeweils teilweises Änderungsverbot) akzeptiert. --Rtc 12:59, 15. Jul 2006 (CEST)
Frage zur Nachnutzung
Hallo zusammen,
ich habe schon auf der Mängelseite gefragt. Da sagte man mir, ich solle hier fragen: wir möchten uns gerne selbst auf den Prüfstand stellen, bevor wir unsere Website offiziell launchen.
Als Beispiel soll dazu folgende Seite auf der Website dienen: http://omnia-computing.de/wordpress/?page_id=9 Unten auf der Seite befinden sich die Begriffe "Router" und "NAS". Fährt man mit der Maus über die Begriffe, erscheint ein PopUp (eigentlich ist es ein größerer Tooltip) mit einer Begriffsdefinition. Wir haben auf der ganzen Website mehrere solcher Elemente. Die Begriffsdefinitionen zu diesen Begriffen stammen meistens aus Artikeln in der Wikipedia.
Da der Platz in den PopUps recht beschränkt ist und dazu die Definitionen nur kurze Auszüge aus den Artikeln sind, möchten wir ungern unter jede Definitionen schreiben, dass der Artikel aus der Wikipedia stammt und die Autoren und die FDL verlinken. Da wäre die Quellenangabe teilweise länger als die Auszüge. Die vollständigen Artikel sind ja verlinkt, was unserer Meinung nach einer impliziten Quellenangabe gleich kommt.
Im Impressum http://omnia-computing.de/wordpress/?page_id=34 (ganz unten) findet sich ein Hinweis auf die Wikipedia und die englische GNU-FDL ist dort dann auch verlinkt.
Frage: genügt das so oder müssen wir nachbessern?
Danke.
Gruß, Gordon
83.135.158.77 19:42, 13. Jul 2006 (CEST)
- na sind ja mehr zitate als echte Wikipedia-Artikel ... bin zwar kein fachmann aber für mich sieht das okay aus - WP will ja freies wissen zur Verfügung stellen und nicht die GNUFDL-Bürokratie aufbauen ;) ...Sicherlich Post 19:57, 13. Jul 2006 (CEST)
- Es sind keine Zitate! --Rtc 20:27, 13. Jul 2006 (CEST)
- Hier kann ich nur einmal scharf einwerfen 'Moment mal!' Ich glaube, hier liegt ein Irrtum über die Natur der GFDL vor (und nur diese zählt, kein dümmliches und irrelevantes 'gentlemen agreement'). Es ist keine Lizenz, nach der man einfach irgendwelche Sachen auf der eigenen Webseite einbasteln kann, wenn man die Lizenz und eine halbe handvoll Links irgendwo hinschreibt. Man muss die Lizenz auch tatsächlich einhalten. Die GFDL ist eine Copyleft-Lizenz. Bei einer derartigen Verknüpfung von Wikipedia-Inhalten und Haupttext auf solche Weise gehe ich davon aus, das alle Artikel, die solche Popups verwenden, selbst unter die GFDL gestellt werden müssen, weil die Webseite mit den eingebauten Popups eine Bearbeitung des Wikipediaartikels darstellt. Unter [16] steht "Alle ubernymns, deren Definitionen Inhalte der Wikipedia zitieren, sind innerhalb der Begriffsdefitinion mit den Quellen verlinkt." Diese Aussage würde vor Gericht sicherlich nicht gut ankommen, weil man es so verstehen kann, dass versucht wird, sich per Deklaration über die rechtliche Regelung hinwegzusetzen, dass es eben keine Zitate sind (wonach sie unter die entsprechenden urheberrechtlichen Regelungen für Zitate fallen würden und nicht unter die GFDL). (Auch der komplette Rest des Impressums ab "Urheber- und Kennzeichenrecht" gibt nur sowieso bestehende rechtliche Regelungen und unzutreffende Behauptungen. Im besten fall kann sowas höchstens garkeine Wirkung haben, aber es kann auch Nachteilig für den Betreiber sein.) --Rtc 20:27, 13. Jul 2006 (CEST)
- Inwiefern bitte "unzutreffende Behauptungen"? Gerne auch per eMail. Danke. - G. 83.135.158.77 23:37, 13. Jul 2006 (CEST)
- Diese z.B. (immer wieder gern gesehen): "Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich." (für tödliche Schüsse, die ich mit dieser Waffe abgebe, ist ausschließlich ihr Hersteller verantwortlich) oder diese "[Bla bla blubb] Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden." (durch das Stellen der von Ihnen gestellten Frage erklären Sie sich einverstanden, mir EUR 100 Honorar für deren Beantwortung zu überweisen). Der Rest wiederholt nur das Gesetz. Ich kann nur empfehlen, sich einen kompetenten Anwalt zu suchen, der ein sinnvolles Impressum vorschlägt. Das wird in der Regel eins sein, das ausschließlich aus den gesetzlich geforderten Betreiberdaten besteht. --Rtc 04:18, 14. Jul 2006 (CEST)
- Der berühmte Link Disclaimer ist in der Tat überflüssig (vgl. Link), da im Streitfall die genaue Sachlage geprüft werden müsste. Stimmt schon. Den können wir eigentlich raus nehmen. Der Google Hinweis wird allerdings so gefordert (vgl. Link). -G 83.135.146.40 10:20, 14. Jul 2006 (CEST)
- Diese z.B. (immer wieder gern gesehen): "Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich." (für tödliche Schüsse, die ich mit dieser Waffe abgebe, ist ausschließlich ihr Hersteller verantwortlich) oder diese "[Bla bla blubb] Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden." (durch das Stellen der von Ihnen gestellten Frage erklären Sie sich einverstanden, mir EUR 100 Honorar für deren Beantwortung zu überweisen). Der Rest wiederholt nur das Gesetz. Ich kann nur empfehlen, sich einen kompetenten Anwalt zu suchen, der ein sinnvolles Impressum vorschlägt. Das wird in der Regel eins sein, das ausschließlich aus den gesetzlich geforderten Betreiberdaten besteht. --Rtc 04:18, 14. Jul 2006 (CEST)
- Inwiefern bitte "unzutreffende Behauptungen"? Gerne auch per eMail. Danke. - G. 83.135.158.77 23:37, 13. Jul 2006 (CEST)
Der Ton von Rtc hat wieder einmal etwas Zelotisches, aber in der Sache ist ihm im Kern Recht zu geben. Allerdings sind Kombinationen von freien und unfreien Inhalten möglich, über den Bearbeitungscharakter kann man streiten. Wir erteilen hier keinen Dispens und können es gemäß [17] auch gar nicht, da es jedem Autor unbenommen ist, seine Auslegung der GNU FDL - und sei sie noch so strikt - gerichtlich oder außergerichtlich gegenüber Nachnutzern durchzusetzen. Wer sich nicht strikt an die GNU FDL hält, begeht eine URV und kann dafür im Extremfall zur Rechenschaft gezogen werden. Was wir hier sülzen ist irrelevant. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:41, 13. Jul 2006 (CEST)
- Die Kombination von Inhalten unter copyleft und unfreien Inhalten ist jedenfalls ganz und gar nicht im Sinne des Erfinders. Worauf sich die 'mere aggregation'-Klauseln eigentlich beziehen ist der Fall, dass mehrere Werke auf einen Datenträger kopiert und zusammen weitergegeben werden. Eine darüber hinaus gehende Verkettung ist sehr skeptisch zu sehen. Auch wenn es im vorliegenden Fall keine Bearbeitung sein sollte: die Einhaltung der GFDL ist auch über das im Kontext stattfindende Kopieren und Verbreiten gedeckt (Vervielfältigung der Wikipedia-Auszüge), so dass ggfs. zwar keine unerlaubte Bearbeitung vorliegen würde, aber ein unerlaubtes Kopieren und Verbreiten, weil die Bedingungen der Lizenz nicht eingehalten wurde. Deshalb ist die GFDL nicht darauf angewiesen, als Bearbeitung nur das zu sehen, was das Gesetz darunter versteht, sondern kann definieren "A 'Modified Version' of the Document means any work containing the Document or a portion of it, either copied verbatim, or with modifications and/or translated into another language." Man wird auch hier nicht argumentieren können mit Auslegungsspielraum. Das betrifft andere Punkte. --Rtc 21:55, 13. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Eigentlich wollte ich keine Diskussion über die FDL lostreten, sondern nur wissen ob die Artikel bzw. die WP als Quelle so ausreichend gekennzeichnet ist (vgl. Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Inhalte_der_Wikipedia_weiterverwenden.3F). Aber wo wir schon dabei sind: Die Seiten auf denen die ubernyms verwendet werden, sind keine "derivative works" der verlinkten WP Artikel. Damit fallen die Definitionen in den ubernyms, wenn überhaupt, unter 7. "Aggregation ..." der FDL und somit müssen unsere Seiten auch nicht unter die FDL gestellt werden. Da sehe ich keine Probleme. Bei derart kurzen Auszügen, stellt sich sowieso die Frage, ob überhaupt irgendeine Lizenz darauf anwendbar ist (vgl. Wikipedia:Textplagiat). Wenn ich sage "Der Hund stammt vom Wolf ab" konstatiere ich ein Faktum, aber ich schaffe kein Werk und nichts anderes steht in den ubernyms. Kurze Begriffsdefinitionen eben. Vermutlich müssten wir die FDL nichtmal auf unserer Seite mit angeben. --G. 83.135.158.77 23:37, 13. Jul 2006 (CEST)
- Die FAQ ist rechtlich irrelevant. Es zählt nur die GFDL. Die Frage erübrigt sich auch, weil eben die Artikel, welche die Popups verwendenden, selbst unter die GFDL gestellt und so gekennzeichnet werden müssen.
- Wie ich genau obendrüber ausführte, tut es nicht zur sache, ob es ein derivative work darstellt, da die Inhalte nicht nur derived werden, sondern eben primär kopiert und verbreitet, und das erlaubt die Lizenz für die viel umfasenderen 'Modified Versions' eben nur, wenn u.a. die Bedingung eingehalten wird, dass diese modified version als ganzes unter der GFDL steht!
- Ich kann nur davor warnen, hier mit der Textplagiat-Begründung zu kommen bei der Masse an Definitionen, die auf der Seite aus der Wikipedia kopiert wurden. Ich kann auch nur davor warnen zu glauben, das wäre nur im entferntesten von Aggregation gedeckt. Mit Aggregation ist das Kopieren mehrerer GFDL-Dokumentationen in unterschiedlichen ZIP-Dateien auf der gleichen CD gemeint. Solche Popups sind davon definitiv nicht abgedeckt! Dieser Fall ist ziemlich parallel zu einer Bibliothek bei der GPL.
- Ich appelliere an die Ehrlichkeit und darum, dass die Inhalte auf der Webseite, die solche Popups beinhalten, unter die GFDL gestellt werden. Es wird sich sonst an der Wikipedia bereichert, ohne die geforderte Gegenleistung zu bringen, nämlich die eigenen Inhalte, die sich die Wikipedia-Inhalte zunutze machen, auch unter den gleichen Lizenzbedingungen weiterzugeben. Hier kennt die FSF absichtlich und völlig zurecht keinen Spaß bei der Auslegung und ich kann nur jeden Wikipedia-Autoren dazu ermutigen, in solchen Fällen diese Auslegung wirklich zu unterstützen und auch dann seine Rechte auch ernsthaft durchzusetzen. Die GFDL wird hier nicht aus ungefähr statt verwendet. --Rtc 00:03, 14. Jul 2006 (CEST)
- Wenn wir im Sinn gehabt hätten unehrlich zu sein, hätten wir wohl kaum hier gefragt :)
- Die Begriffsdefinitionen in den ubernyms unter die GFDL zu stellen macht uns auch nichts aus. Die Inhalte der Seiten auf denen die ubernyms stehen freizugeben allerdings sehr wohl. Das wird auch nicht geschehen. Wir werden dann die Definitionen selber schreiben. Das ist zwar ziemlich albern, weil dann sinngemäß das Gleiche drin stehen wird (und das dann auch immer noch kein "Werk" ist), aber wenn es so sein muss, dann muss es so sein. Schade! Nochmals Danke für die Hilfe. --G. 83.135.158.77 00:33, 14. Jul 2006 (CEST)
- Ja, es ist sehr lobenswert, dass erst nachgefragt wurde, und es ist verständlich, dass leider viele Missverständnisse zur GFDL bestehen und auch die FAQ kaum über die Copyleft-Sache aufklärt (ich habe es mal versucht etwas deutlicher zu formulieren). Mein Ton richtet sich daher nicht gegen diesen Fall, sondern gegen die hier allgemeine, auch unter Wikipedianern verbreitete Gleichgültigkeit im Bezug auf die GFDL. Die GFDL hat (wie die GPL auch) ein starkes Copyleft, kein schwaches wie die LGPL oder ohne wie CC-BY. Schade, vielleicht ist es ja eine Überlegung wert, die eigenen Inhalte auch unter die GFDL zu stellen. Ich kann nur dazu ermutigen, dies in Erwägung zu ziehen. Und ich hoffe, die Intention hinter der GFDL ist verständlich. Bei der Übernahme der Definitionen wird man sich nicht mit "kein Werk" herausreden können. Jedenfalls sollte schonmal klar sein, dass es ziemlich fragwürdig ist, wenn unter Verweis darauf ein aus der Wikipedia durch Kürzung auf die Definition entstandenes 'Handlexikon' in einer Datenbank vorgehalten wird und eigene Texte dann mit den jeweiligen Einträgen daraus angereichert werden. Hier wird einfach die Masse, Systematik und Funktion der über die Webseiten verstreuten Definitionen einen urheberrechtlich geschützten Teil der Wikipedia darstellen. --Rtc 00:59, 14. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Eigentlich wollte ich keine Diskussion über die FDL lostreten, sondern nur wissen ob die Artikel bzw. die WP als Quelle so ausreichend gekennzeichnet ist (vgl. Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Inhalte_der_Wikipedia_weiterverwenden.3F). Aber wo wir schon dabei sind: Die Seiten auf denen die ubernyms verwendet werden, sind keine "derivative works" der verlinkten WP Artikel. Damit fallen die Definitionen in den ubernyms, wenn überhaupt, unter 7. "Aggregation ..." der FDL und somit müssen unsere Seiten auch nicht unter die FDL gestellt werden. Da sehe ich keine Probleme. Bei derart kurzen Auszügen, stellt sich sowieso die Frage, ob überhaupt irgendeine Lizenz darauf anwendbar ist (vgl. Wikipedia:Textplagiat). Wenn ich sage "Der Hund stammt vom Wolf ab" konstatiere ich ein Faktum, aber ich schaffe kein Werk und nichts anderes steht in den ubernyms. Kurze Begriffsdefinitionen eben. Vermutlich müssten wir die FDL nichtmal auf unserer Seite mit angeben. --G. 83.135.158.77 23:37, 13. Jul 2006 (CEST)
- Ich hoffe ich bin unverdächtig hinsichtlich Gleichgültigkeit gegenüber GFDL, Weiternutzung und der Welt im einzelnen und besonderen. Was ich kurz anbringen möchte, ist diese Diskussion, in der eine andere Position herausgearbeitet wurde (nicht von mir, ich putze hier nur!. Diese habe ich jetzt bereits einige Male auf den Weiternutzungsseiten vertreten. Mit Mühe kann ich mich selbst von Großbuchstaben, exklamativen Satzzeichen und Fettschrift abbringen, da die Positionen hier und dort einmal mehr für das ungeschulte Augen (meins) wiedersprüchlich erscheinen, ich vermute der wesentliche Unterscheid liegt in der Menge und Verwendung der Auszüge aus der WP.
- Meine Urheberrechtsfragen: Was ist der tatsächliche Unterschied, viel wichtiger:was ist auf den Weiternutzungsseiten zu vertreten? Ist es möglich, dies in einfachen Worten zu formulieren, oder sind EInzelfall"entscheidungen" notwendig. Dankeschön für Eure Geduld, --Mdangers 10:56, 14. Jul 2006 (CEST)
- Keine Ahnung, worauf du hinaus willst. "Entscheiden" können wir hier - wie ausgeführt - gar nix. Bei der Weiternutzungsseite muss mehr als deutlich gemacht werden, dass jeder Nachnutzer auf eigenes Risiko handelt und durch irgendwelche Aussagen von uns keine rechtlich verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gegeben ist. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:04, 14. Jul 2006 (CEST)
Ach ja: Ein für allemal. Hier spricht einer der Hausmeister: Bitte klare Betreffe angeben, nicht einfach "Frage" oder so. Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:43, 13. Jul 2006 (CEST)
Deutsches Bernsteinmuseum
Im Rahmen der Aktion "Rein in die Musseen" vom letzten Jahr hier ein Foto aus einem der Innenräume des Museums im norddeutschen Ribnitz-Damgarten. An jeder Ecke wurde man auf striktes Fotografierverbot hingewiesen. Ist schon lange her, es gab in diesem Zusammenhang schonmal eine Diskussion, die ich nicht mehr finde. Nun zeigt das Bild keinerlei Bernsteinschmuck - eher den Altar des Klarissenklosters, in dem die schnöden Vitrinen stehen, es ist noch in keinen Artikel eingebunden und erstmal nicht auf den commons. Falls Antwort negativ, ist es zum Schnelllöschen freigegeben - mal ganz abgesehen von der minderen Bildqualität :-) Rauenstein 02:08, 14. Jul 2006 (CEST)
- Es gibt zwei Dinge zu beachten:
- Hausrecht
- Urheberrecht für die Architektur
- Nun, das Fotografierverbot bezieht sich ganz offenbar auf das Hausreicht. Das hast Du definitiv verletzt, und beim Urheberrecht sieht es (abhängig vom Todesdatum des Architekten) nicht anders aus.
- Ich weiß nicht, ob Du Dir dessen bewusst bist, aber bei solchen Aktionen ist man ganz schnell der Dumme, wenn man nicht durch Sockenpuppenaccounts, Benutzung von Proxies in Fernost u.ä. es allgemein für den Hausrechtsinhaber so schwer wie möglich macht, eine ladungsfähige Adresse zu bekommen. (Es ändert aber nichts am Rechtsbruch.) Sollte das Foto urheberrechtlich unproblematisch sein, hast Du eine rechtlich gültige, nicht widerrufbare Lizenz erteilt und das kann brenzlig werden. (Ich gehe mal der einfachheit halber von einem Privatmuseum aus.) Die fröhliche Aufforderung zum Schnellöschantrag nutzt Dir dann überhaupt nichts mehr, jedermann darf das Foto kommerziell nutzen ohne dass Du was dagegen tun kannst, und wenn der Hausrechtsinhaber Dich ausfindig macht, wird er Dich im ungünstigen Fall auf einen enormen Schadensersatz verklagen für den Gewinn, den er mit der Erlaubnis zum Schießen und entsprechenden Nutzen eines vergleichbaren Fotos hätte erzielen können – Da bei der GFDL bezüglich der relevanten Belange quasi für immer alles erlaubt ist, was überhaupt geht, droht salopp gesagt die finanzielle Höchststrafe. Daher bei rechtlichen Sachen immer erst fragen, bevor man sich selbst einen Schuss ins Knie versetzt hat. Ist die Rechtsverletzung erstmal da, kann sie auch sofort abgemahnt werden. Beim Urheberrecht können Gebühren für die erfolgte Nutzung direkt in Rechnung gestellt werden. Eine kostenlose Aufforderung zur Entfernung, um die in vielen Impressums von Webseiten mit vorsätzlichen URVs scheinheilig gebeten wird, braucht entgegen weitläufiger Meinung nicht voranzugehen. --Rtc 03:58, 14. Jul 2006 (CEST)
Meine Güte, schwallt Rtc wieder herum. Unverantwortliche Panikmache. Locus classicus für das Hausrecht ist Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Da ist rechtlich außerordentlich wenig geklärt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:17, 14. Jul 2006 (CEST)
Dddanke, ich sssah mimimich schon in Hahahandschellen :-)) Rauenstein 17:41, 14. Jul 2006 (CEST)
- Problematisch ist das natürlich grundsätzlich schon, Sockenpuppen sind anzuraten. Panikmache ist sicherlich fehl am Platz, aber wir wissen ja: die GFDL ist der „Highway to Hell“... --AndreasPraefcke ¿! 14:43, 17. Jul 2006 (CEST)
Logo
Schaut euch mal bitte das an... Schöpfungshöhe? Forrester 08:19, 14. Jul 2006 (CEST)
Keinerlei Sch.höhe --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:23, 14. Jul 2006 (CEST)
- Also hochladen mit der Vorlage:Bild-PD-Markenrecht? Forrester 14:29, 14. Jul 2006 (CEST)
Zeichnungen aus Buch
Hallo, ich habe hier die "Illustrierte Geschichte des deutschen Schriftthums" von Otto von Leixner aus dem Jahr 1880. Darin sind einige s/w Zeichnungen, die wir hier in Artikeln gut gebrauchen könnten. Es steht drin: "Zeichnungen von Ludw. Burger, E. von Luttich, B. Mörlins, H. Vogel u.A.". Genaue Todesdaten werde ich da wohl nicht ermitteln können. Kann ich die Bilder hier einstellen? Auch auf den Commons? Danke! --Grombo 10:39, 14. Jul 2006 (CEST)
Hier gibts keine Probleme, wie Commons das sieht, weiss Gott allein --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 13:56, 14. Jul 2006 (CEST)
- ISt es dieser Otto? [:http://de.wikiquote.org/wiki/Otto_von_Leixner], wenn ja, dann eh kein Problem. Bobo11 13:59, 14. Jul 2006 (CEST)
- Hallo? Es geht um die Zeichner! Der Text von Leixner ist gemeinfrei, aber das muss nicht für die Zeichnungen gelten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:23, 14. Jul 2006 (CEST)
Ähm, genau. Danke erstmal, ich werde es also als IP auf wiki.de hochladen :-) --Grombo 14:37, 14. Jul 2006 (CEST)
Hochladen als IP geht nicht, du musst dir einen schönen Nick ausdenken... Bei Zeichnern bzw. anderen bildenden Künstlern sollte man neben google wohl zumindest im Thieme-Becker/Vollmer nachsehen (das AKL ist noch lange nicht fertig und leider für Normalsterbliche nicht bezahlbar, wäre aber wohl ebenfalls anzuraten), ob Lebensdaten vorliegen. --AndreasPraefcke ¿! 14:47, 17. Jul 2006 (CEST)
Habe gerade festgestellt, dass o.g. ohne Quellenangabe von hier kopiert wurde. Da er dort auch unter GNU-FDL steht, habe ich die Quellenangabe wie bei dieser Vorlage-aus-Wikipedia auf der Diskussionsseite nachgetragen. Kann man ein Experte auf dem Gebiet schauen, ob das so in Ordnung geht? --NickKnatterton - !? 14:00, 14. Jul 2006 (CEST)
Die Quellenangabe muss mindestens in den Artikel selbst und in die Versionsgeschichte. Die Versionsgeschichte der Quelle könnte man evtl. auf der Diskussionsseite unterbringen. Im übrigen: In Ordnung geht bei der GFDL grundsätzlich NICHTS. Wer aus anderen GFDL-Projekten klaut, muss die Konsequenzen tragen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:21, 14. Jul 2006 (CEST)
- Also Vorschlag zum weiteren vorgehen? Quelle irgendwie vermerken oder auf LK/Urheberechtsverletzung melden? --NickKnatterton - !? 14:29, 14. Jul 2006 (CEST)
- Mach unten einen Balken rein: Dieser Artikel beruht in Teilen auf [externer Link] in der Version vom [Datum], aus der [Link auf Duckipedia]. Die Liste der Autoren kann [link|hier] eingesehen werden. Die Lizenz ist ein Chaos, aber damit erfüllt man die grundlegenden Anforderungen. --h-stt !? 15:50, 14. Jul 2006 (CEST)
- Hab den bereits auf der Disk-Seite vermerkten Hinweis jetzt auch noch auf die Artikelseite gestellt. --NickKnatterton - !? 16:06, 14. Jul 2006 (CEST)
Diskussionsforum als Artikelquelle
Was sind die Konsequenzen, denn ein Diskussionsforum Quelle für Teile eines Artikels ist? --KnightMove 16:39, 14. Jul 2006 (CEST)
- Urheberrechtlich? --ST ○ 16:46, 14. Jul 2006 (CEST)
- Du meinst, die Frage ist hier falsch? Ok, wo gehört sie dann hin? --KnightMove 17:00, 14. Jul 2006 (CEST)
- Ein Diskussionsforum kann meiner Meinung nach keine vertrauenswürdige Quelle für einen Artikel sein. Das ist aber eine Frage der Qualität, nicht eine des Urheberrechts. Worum genau geht es dir eigentlich, bitte stelle uns den fraglichen Artikel und möglichst exakt dein Problem dar. --h-stt !? 17:37, 14. Jul 2006 (CEST)
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigrufen#Transdanubien_K.C3.B6nigrufen-Cup - es hat sich nach einigen Diskussionen über diesen Artikel herauskristallisiert, dass diese Passage zulässig ist. Aber die Quelle der dargestellten Regeln ist ein Diskussionsforum. Nun sollte man es meinem Verständnis nach auch verlinken dürfen, aber das ist verpönt. Dazu will ich Rat. --KnightMove 23:26, 14. Jul 2006 (CEST)
- Vielleicht versuchst du es mal hiermit. Damit wird das Problem, dass ein Forum nicht als Weblink angegeben werden soll, aber eine brauchbare Quelle für bestimmte Infos ist, gelöst. --Martin Zeise ✉ 23:48, 14. Jul 2006 (CEST)
Starkes Copyleft
Da scheinbar über die Natur der GFDL viel Unkenntnis herrscht, möchte ich es hier mal explizit zur Diskussion stellen: Die GFDL hat ein starkes Copyleft und ist 'stark infektiös/viral' ('Berührung genügt'), wird aber effektiv so verwendet, als sei es ein schwaches Copyleft. Starkes Copyleft bedeutet, dass jedes Werk, das noch einen urheberrechtlich relevanten Teil eines GFDL-Dokuments enthält, vollständig unter einer kompatiblen Lizenz verwendbar sein muss. Strenggenommen hat das folgende Konsequenzen:
- Bilder unter inkompatiblen CC-Lizenzen dürfen nicht in Wikipedia-Artikeln verwendet werden, solange von den Autoren des Artikels keine Erlaubnis vorgelegt wurde.
- Jegliche urheberrechtliche Ausnahmen, die nicht GFDL-komatibel sind, sind tabu. Darunter fallen Fair use, Patente, Zitate, Panoramafreiheit-Bilder, etc.
Wohlgemerkt wird dabei das Urheberrecht der Autoren des Wikipedia-Artikels verletzt, in die solche Dinge eingefügt wurden. (Aber auch das des Bildautors, wenn die Bildlizenz ebenfalls ein starkes Copyleft hat.)
Nicht diskutierbar ist dabei 'Aggregation', weil die Inhalte in dieser Form nicht vollständig unabhängig und klar getrennt im Sinne der GFDL sind. 'Aggregation' meint das Kopieren von GFDL-Dokumentationen zusammen mit unabhängigen Werken, die nicht unter einer kompatiblen Lizenz stehen, auf eine Distributions-CD. Die Bedingung muss objektiv erfüllt sein, wozu im allgemeinen mindestens eine Trennung auf Dateiebene vorliegen muss, so dass es grob gesagt jeweils für ein Werk überhaupt keinen Unterschied macht, ob die anderen Werke vorhanden sind oder nicht (das ist nur bei normalen Links gegeben, nicht mehr bei einer Einbindung einer der anderen Dateien, z.B. durch technische Maßnahmen wie embed, include, Frames oder Bilder).
Die Rechtsgrundlage für das starke Copyleft ist nicht die Bearbeitung des GFDL-Dokuments, sondern das Kopieren und Verbreiten seines urheberrechtlich relevanten Teils in dem beinhaltenden Werk. Wer sich nicht an die Bedingung hält, dass das enthaltende Dokument als ganzes GFDL-komatibel verwendbar sein muss, der verliert die Rechte aus der GFDL und begeht daher mit dem Kopieren und Verbreiten des enthaltenen Teils eine Urheberrechtsverletzung.
Wie schaut nun die Realität aus? Obige beiden Punkte werden faktisch ignoriert. Die Sachlage ist völlig parallel zu Bibliotheken unter GPL, trotzdem scheint sich niemand für die Unterschiede zwischen starkem und schwachem Copyleft zu interessieren, für die bei Programmbibliotheken ja extra die LGPL geschaffen wurde. Das starke Copyleft ist von der FSF vollständig gewollt – es ist kein Fehler in der Lizenz oder ähnliches. Wer GFDL-Teile außerhalb der urheberrechtlichen Ausnahmen in einem anderen Dokument verwendet, der soll gezwungen werden, auch dieses Dokument komplett frei zu machen, egal wie klein der urheberrechtlich relevante verwendete Teil ist und egal ob der Rest doch im Verleich dazu viel viel mehr Arbeit war und egal ob man dabeischreibt oder visuell abgrenzt, was aus der Wikipedia stammt und was man selbst verfasst hat. (Und Ausnahmen wie Zitate müssen auch immer objektiv vorhanden sein – optische Abgrenzung genügt dafür nicht, es muss auch aus dem Kontext klar werden, dass das Zitat nur erfolgt um über das Zitierte zu sprechen und nicht um den Text einfach über diese Hintertür in das eigene Werk einzubinden!)
Da die Realität in der Wikipedia mal wieder aussichtslos ist, wird man hier nur darauf spekulieren können, dass die FSF mit der GFDL2 entsprechende Ausnahmen zumindest für Bilder, Zitate und die anderen oben genannten Sachen einführen wird (dass die GFDL komplett zu einem schwachen Copyleft gemacht wird, bezweifle ich aber, das ist absolut nicht FSF-Stil).
Ich habe wegen des Sachverhalts den Abschnitt Copyleft#Starkes und schwaches Copyleft erstellt. --Rtc 17:00, 14. Jul 2006 (CEST)
Du wurdest in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass du eigenwillige Ansichten weder als Theoriebildung in Artikel einbringen solltest (soeben in Copyleft von mir revertiert) noch ohne vorhergehende ausführliche Diskussion in Policy-Seiten (heute FAQ Rechtliches) einbringen sollst. Die Tatsache, dass wir uns in etlichen Punkten einig sind und du manche Dinge richtig siehst, rechtfertigt es nicht, dass du unserem Projekt in der beschriebenen Weise schadest. Gerade bei Urheberrechts- und Lizenzfragen sind vorschnelle Festlegungen ohne ausführliche Diskussion von Übel. Da du wiederholt keine Einsicht gezeigt hast, sehe ich mich gezwungen, den Administrator Steschke zu bitten, ihm geeignet erscheinende Ordnungsmaßnahmen gegen dich zu ergreifen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:24, 14. Jul 2006 (CEST)
- Da kann ich nur lachen. Du weißt genau, dass es stimmt, was ich geschrieben habe, und nur weil Dir diese Fakten über die GFDL politisch nicht ins Konzept passen, willst Du mich mit Steschke nun mundtot machen. Du musst doch als intelligenter Mensch sehen, dass das aussichtslos ist. Unterlasse die Reverts, die Du aus persönlichen Gründen durchführst und beginne zu diskutieren, wenn Du da irgendeinen Spielraum siehst, statt zu versuchen mir zu drohen. Starkes und schwaches Copyleft sind sehr gut diskutierte Dinge. Als Einführung empfehle ich Dir die GFDL zu lesen und die dortige Definition von 'modified version', ich empfehle Dir, Dich über starkes und schwaches Copyleft einzulesen und was das Copyleft im Sinn der GNU-Lizenzen bedeutet (viele Infos unter http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html, auch ganz gute Quelle: http://www.oreilly.de/catalog/gplger/chapter/ch02.pdf) Dass die GFDL ein starkes Copyleft hat ist zwar ein Fakt, der in der Wikipedia bislang nie erwähnt wurde, aber er wurde in wie außerhalb der Wikipedia auch nie ernsthaft in Frage gestellt. Ich werde es jedenfalls nicht akzeptieren, dass Du durch Verhinderung der Erwähnung des Gegenteils den unhaltbaren Standpunkt vertrittst, dass das Copyleft der GFDL als schwach zu interpretieren ist. --Rtc 18:35, 14. Jul 2006 (CEST)
- So, ich habe mal Copyleft gesperrt. Bitte diskutiert das erst mal hier aus. Und an beide Parteien: Es versuche keiner mich zu instrumentalisieren! --ST ○ 19:10, 14. Jul 2006 (CEST)
- Mein Instrumentalisierungsversucht war auch eher ironisch gemeint, was Dir hoffentlich aufgefallen ist. --Rtc 19:12, 14. Jul 2006 (CEST)
- Hallo Rtc, ich teile deine Interpretation von "Aggregation" nicht. Wenn wir zB im Rahmen des Zitatrechts jeden Artikel als selbständiges Werk ansehen, dann wirkt sich das auch auf die Lizenzauslegung aus. Daher halte ich deine Schlussfolgerungen für nicht zutreffend. Wo koennen wir das diskutieren? Hier halte ich das für störend. --h-stt !? 19:43, 14. Jul 2006 (CEST)
- Man kann nicht argumentieren nach dem Tenor 'Mir sind die Konsequenzen sehr unangenehm, also kann nicht sein was nicht sein darf' Die Interpretation von Aggregation ist leider nicht diskutierbar, sie war von Anfang an so gedacht, wie ich sie beschrieben habe, ist unmissverständlich in der Lizenz dargelegt und die GPL-FAQ und der GPL-Kommentar lässt da auch keinen Zweifel dran aufkommen, außerdem gibt es da keine Grundlage, mit der man für einen Unterschied im Vergleich zur GFDL herleiten könnte – im Gegenteil, die GFDL bezeichnet sich selbst als Komplement zur GPL und ist daher erst recht in diesen Punkten parallel zu sehen. Was ist störend daran, das nun hier zu disktuieren? Die penetrante Verletzung des starken Copyleft hier ist ein zentraler Aspekt der Wikipedia, soll er nun weiter totgeschwiegen werden? Historiografs "Ich weiss nicht, ob es lohnt, sich mit dem sachlichen Gehalt der heutigen Deliramenta von Rtc in Sachen Bearbeitung/Aggregation zu beschäftigen, so ganz klar ist mir nicht, was das soll." kommt einer argumentativen Bankrotterklärung gleich, ihr wisst beide, dass eure Interpretation nicht belastbar ist. PS: Bei Zitaten muss man unterscheiden. Ein Wikipedia-Autor darf sehr wohl einen Artikel mit Zitaten/Bildern mit inkompatibler Lizenz veröffentlichen, weil er selbst nicht an die GFDL gebunden ist; es bestehen dann halt Rechte Dritter an dem Text, die bis hin zur impliziten stillschweigenden Parallellizensierung unter inkompatiblen CC-Lizenzen der verwendeten Bildern gehen können. Aber niemand darf Zitate in bereits bestehende Artikel hinzufügen, wenn er nicht alleiniger Autor ist und wenn nicht ausdrücklich eine Ausnahmeerlaubnis von allen bisherigen Autoren gegeben wurde (oder für Bilder wenn implizit wie beschrieben bereits eine Parallellizensierung vorliegt). Weil das durch die GFDL-Lizenz der ursprünglichen Autoren untersagt ist. Paradox, klar. Aber so ists nun mal. --Rtc 19:56, 14. Jul 2006 (CEST)
So ist es nun einmal nicht. Du redest einmal mehr wirr. Wenn du dich nicht so klar ausdrücken kannst, dass derjenige Benutzer, der das umfangreichste Elaborat hier zur GNU FDL geschrieben hat, kapiert, was du meinst, an wem liegt das wohl? @H-stt: Hier ist nach Archivierung der von mir angelegten Seite zur Lizenzauslegung der angemessenste Ort, Grundlagenfragen der GNU FDL zu diskutieren.
Ich kann nicht im mindesten finden, dass irgendeine deiner Schlussfolgerungen - obwohl du sie apodiktisch vorträgst - in irgendeiner Weise hinreichend belegt ist. Es wäre schön, wenn du uns mit deinem - mit Verlaub - Unsinn künftig verschonen könntest. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:23, 14. Jul 2006 (CEST)
- Natürlich kann man immer versuchen derart auszuweichen und jemanden als Unsinn verbreitend darzustellen, ohne auch nur im geringsten überhaupt inhaltlich darauf einzugehen. So beendet man jede Diskussion. Was ich gesagt habe, habe ich mehr als klar gesagt und auch Du wirst es verstanden haben, wenn Du es verstehen willst. Willst Du eine Quelle, welche diese klar in der GFDL dargestellte Selbstverständlichkeit der effektiven Auswirkungen eines starken Copyleft nun genau so wiederholt, wie sie an vielen Stellen für die GPL mehr als klargestellt werden? Damit kann ich Dir leider nicht dienen. Müssen wir noch diskutieren, dass die Einbindung eines Bildes mit nichtkompatibler Lizenz oder eines Zitats in den Wikipedia-Artikel eines fremden Autors eben genau keine Aggregation ist und daher gemäß GFDL nicht erlaubt? Die entstehnde 'modified version' muss unter der GFDL lizensiert werden, aber das wäre nicht der Fall, womit die Lizenz nichtig wird. --Rtc 20:44, 14. Jul 2006 (CEST)
Wir argumentieren hier gerne, wenn man klar und prägnant seine Gedanken darstellt. Das tust du nicht. Du hast dir wieder was Neues angelesen und breitest wortreich, konfus und wirr deine Kenntnisse aus. Software (GPL) und Texte sind zweierlei. Bearbeitungen von Software und Benutzung von GFDL-Dokumenten damit auch. Die Einbindung eines Bildes ist eine Aggregation, basta --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:12, 14. Jul 2006 (CEST)
- Eben nicht 'basta'. Durch die Einbindung eines Bildes in ein Dokument ist das Bild ganz klar nicht mehr 'independent' vom Dokument und das wäre auch völlig konträr dazu, was mit Aggregation gemeint ist. Für Aggregation müssen in der Praxis mindestens unterschiedliche Dateien vorliegen und es dürfen keinerlei Beziehungen dazwischen vorhanden sein, welche die Darstellung des einen Dokuments von dem Vorhandensein vorhandensein des anderen Dokuments abhängig machen würde. Das ist hier der Fall, also keine Aggregation. Aggregation meint, mehrere unabhängig voneinander bestehnde GFDL-Werke auf den gleichen Datenträger zu kopieren und war nie gemeint, in irgendeiner Form breiter verstanden zu werden. Wenn ich ein Dokument unter der GFDL veröffentliche, dann erlaube ich die Vervielfältigung beim Bestehen einer Abhängigkeit nur unter der Bedingung, dass das Gesamtwerk, inklusive aller Werke, von denen es abhängig ist, gemeinsam unter der GFDL steht. Ist das nicht der Fall, erlischt die Lizenz und mein Dokument darf nicht vervielfältigt und verbreitet werden. In dieser Beziehung herrschen auch klare Gemeinsamkeiten zwischen GPL und GFDL und nach wie vor hast Du keine Begründung vorgelegt, welche hier eine andere Interpretation von Aggregation bei GPL und GFDL zulassen würden. Wozu haben wir bitte den Unterschied zwischen schwachem und starkem Copyleft, wenn nach Deiner Darstellung effektiv sowieso alle Unterschiede unter Aggregation fallen? Das kann nicht Zweck dieser Klausel sein. --Rtc 21:35, 14. Jul 2006 (CEST)
Nachdem du bei ST Ordnungsmaßnahmen gegen mich verlangt hast, wäre im Gegenteil auch ein Hochverratsprozess gegen dich in betracht zu ziehen, da du die offizielle Policy der WMF ignorierst: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbatim_copying#Images. Man kann ein CC-Bild in einem Artikel absolut getrennt vom GFDL-Inhalt nutzen, es ist deutlich auf der Bildbeschreibung als einer eigenen Lizenz unterliegend bezeichnet - so what. Dein fanatischer Standpunkt hat absurde Konsequenzen, ist er deshlab richtig? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:26, 14. Jul 2006 (CEST)
- Die Position der Foundation ist schlicht und ergreifend falsch, weil die Einbindung eines Bildes inhärent nicht die Voraussetzung für 'Independent' erfüllt. "If you do not wish" ist aber eine deutliche Erklärung, dass man sich nicht so ganz sicher ist und lieber die Verantwortung für den Fall, dass es eben keine Aggregation ist (was es auch nicht ist), auf die Editoren abwälzt. PS: Es geht nicht darum, dass man das Bild unabhängig vom Artikel nutzen kann, sondern darum, dass man den Artikel eben nicht mehr uneingeschränkt unabhängig vom Bild nutzen kann. Primär wird das Urheberrecht des Artikels verletzt, nicht das des Bildes. PSS: Der obige Eintrag in der offiziellen Policy basiert auf [18], einer völlig unüberlegten Ad-Hoc-Ein-Satz-Mail, ohne dass Jimbo in dem Thread darüber aufgeklärt worden wäre, was die FSF mit Aggregation meint. Vielmehr wird das dort so dargestellt als wäre "Aggregation" eine Art beliebiges Allheilmittel. --Rtc 21:35, 14. Jul 2006 (CEST)
"Da sich die lizenzfremden Bestandteile aber ohne weiteres herauslösen lassen, ist diese Interpretation abzulehnen." [19] Ich kann nur nochmals und deutlich protestieren: Erstens lässt sich ein Zitat schon aus dem Zweck heraus nie 'ohne weiteres herauslösen' und manche Bilder auch nicht und zweitens kommt es darauf garnicht an! Sonst könnte ich auch eigene Abschnitte unter Berufung auf Aggregation hinzufügen, die sich dann ja "ohne weiteres herauslösen lassen". Unabhängigkeit ist aber viel stärker als 'ohne weiteres Herauslösbar'. Die Lizenz will ein starkes Copyleft durchsetzen und Aggregation soll nach der FSF nur die Verbreitung von völlig unabhängigen Werken im oben dargelegten Sinn erlauben. Das kann man nur entweder akzeptieren oder vorsätzlich die Augen davor verschließen. Bei diesen Sachen zeigt sich deutlich, dass die GFDL für technische Dokumentation gedacht ist, wo weder Zitate noch Bilder in dieser Form vorkommen. Nur die GFDL2 wird hier irgendetwas reißen können, indem sie Ausnahmen dafür einführt. --Rtc 22:19, 14. Jul 2006 (CEST)
Hier geht es nicht darum, was Rtc meinen oder nicht meinen darf. Er darf auf Diskussionsseiten soviel meinen wie er möchte, man kann den Troll ja einfach ignorieren. Wenn es aber um Beiträge im Artikelnamensraum oder zu unseren Arbeitsgrundlagen geht, ist Rtc deutlich darauf hinzuweisen, dass es nicht angeht, eigene Ansichten ohne vorherige Diskussion einzubringen. Da Rtc die Position der Foundation für falsch hält, möchte ich ihm nahelegen, nicht mehr an einem Projekt mitzuarbeiten, deren Träger-Stiftung seine tiefen Einsichten nicht teilt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:23, 14. Jul 2006 (CEST)
- Die Formulierung 'Position der Foundation' ist hier aus den dargelegten Gründen völlig überzogen, sie wurde, wie es scheint, nicht unter vollständiger Kenntnis der Sachlage geäußert und zudem wird die Aussage dort explizit relativiert. Die Ansichten der Wikimedia Foundation widersprechen der erklärten Intention der Free Software Foundation zur Aggregation-Klausel und stehen dem Sinn eines starken Copylefts entgegen. Außerdem ist grade für Beiträge im Artikelnamensraum zumindest gemäß NPOV auch die Meinung der Foundation nicht maßgeblich. --Rtc 22:32, 14. Jul 2006 (CEST)
Nochmals: Die Ansichten der FSF zur GPL können auf die GFDL nicht übertragen werden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:49, 14. Jul 2006 (CEST)
- Sie müssen sogar übertragen werden, da dies die einzig rationale Interpretation dieser Klausel ist. Warum sollte die FSF diese Klausel übernehmen, es dann aber doch nicht so meinen? Es geht doch hier nur darum, die schlimmen Zustände des Status Quo im Nachhinein durch beliebig breite Interpretation einer Klausel zu rechtfertigen, die eigentlich nach FSF vermutlich sowieso nur das Gesetz wiedergibt. Denk sie Dir also weg – funktioniert die Begründung nun immer noch? Ich glaube nicht. Es wurde von der Wikimedia Foundation schlicht versäumt, von vorn herein die GFDL mit den nötigen Ausnahmen für Zitate und Bilder zu versehen, wie das bei der GPL für die verschiedensten Anwendungen gang ung gäbe ist. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, würde das der GPL und anderen starke Copylefts einen erheblichen Schaden zufügen. Wenn ich bei mehreren Werken auf einem Datenträger einen Unterschied bei einem der Werke feststelle, wenn ich eins oder mehrere der anderen wegnehme, dann ist das objektiv keine Unabhängigkeit und damit keine Aggregation mehr. So ist die Klausel gedacht. --Rtc 23:00, 14. Jul 2006 (CEST)
Durch Wiederholung werden wirre Thesen nicht richtiger. Troll dich --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:23, 15. Jul 2006 (CEST)
- Dito. --Rtc 04:42, 15. Jul 2006 (CEST)
Meine Ausführungen war ohne weitreichende Einschränkungen nicht richtig. --Rtc 01:54, 19. Jul 2006 (CEST)
Übersetzungen
Mal davon abgesehen, daß Wst anscheinend gerne jedweden Ethnokrams, der mit Juden zu tun, aus der en.WP einfach so übernimmt, tut er dies auch noch 1:1 und ohne die Quelle hier gemäß Wikipedia:Übersetzungen anzugeben. Nur die jüngsten (!) Beispiele hierfür, nur die quantitativ größten Artikel herausgepickt: Buddhistische Musik (in der ersten Version 1:1-Übersetzung von en:Buddhist music, Italienische Musik, (1:1-Übersetzung von en:Music of Italy), Zypriotische Musik (1:1-Übersetzung von en:Music of Cyprus), Finnische Musik (1:1-Übersetzung von en:Music of Finland), Islamische Musik (1:1-Übersetzung von en:Islamic music), Geschichte Tansanias (in der ersten Version 1:1-Übersetzung von en:History of Tanzania, ich spare mir ab hier den Hinweis auf die englische Quelle, ist immer Interwiki-Link dort), Aaron des Y-Chromosoms (er sagt hier schlicht (sogar ohne Verlinkung): "Quelle:en"), Anusim, Jüdische Kultur, Judentum nach Ländern und Mizrahim.
Auf meiner Diskussionsseite gab es dazu offenbar kein Einsehen. Die Problematik ist etwas, was ihm "nachzuvollziehen nicht möglich ist". Weswegen ich mich jetzt mal hierher wende, da ich hoffe, daß Experten mitlesen, die Wst ins Gewissen reden können, vor allem was die GNU FDL bei Übersetzungen verlangt. --Asthma 09:00, 15. Jul 2006 (CEST)
- Ich glaube nicht, dass es um "ins Gewissen reden" geht, sondern Wst brauchte eine kleine Erklärung zu einem für Laien nicht unbedingt selbstverständlichen Aspekt der GDFL bei Übersetzungen. Ich habe ihm ein paar Zeilen auf seiner Disk hinterlassen. Bitte häng das Ganze etwas niedriger und versuche es im Sinne von WP:AGF selbst erstmal mit einer Erklärung. --h-stt !? 12:26, 15. Jul 2006 (CEST)
- Hm, okay. Vielen Dank. --Asthma 12:47, 15. Jul 2006 (CEST)
Entschuldigung, aber ich glaube, hier ist keinerlei Einsicht zu erwarten. Die neuesten URVs durch Verletzung der GNU FDL seitens Wst sind: Juden in Afghanistan, Skandinavische Literatur (grenzwertig, wieder nur Kommentar: "aus en:" ohne Verlinkung oder gar Permalink) und Amerikanische Juden - und das sind nur die ausgesucht größten Artikel, bei dem massenhaft Vorarbeit der Kollegen der en.WP stillschweigend übernommen wurde. Was tun? --Asthma 17:22, 27. Jul 2006 (CEST)
- Und noch einer: Verhaltensgenetik. --Asthma 11:06, 28. Jul 2006 (CEST)
- Noch einer für die Sammlung: Hassgruppe --Asthma 11:10, 1. Aug 2006 (CEST)
- Der Status Quo in der deutschen Wikipedia ist, dass solche urheberrechtsverletzungen wissentlich geduldet werden und sogar gefördert, indem Vorlagen, die erstellt wurden, um das Problem abzustellen, gelöscht wurden, stattdessen wird die Schwachsinnssicht propagiert, dass die Versionsgeschichte gleich der Abschnitt 'History' im Sinn der GFDL ist und man deshalb aus en die Versionen kopieren soll. Auch aus Artikeln, die ich übersetzt habe, wurden eigenmächtig von anderen die Bausteine entfernt.[20] Es nützt also nichts, wenn Du es hier ablädst, das Problem sitzt viel tiefgehender; da müsste sich erst einiges Ändern. --Rtc 11:59, 1. Aug 2006 (CEST)
- Das sehe ich nicht so. Es handelt sich hier lediglich um die Uneinsichtigkeit eines einzelnen Benutzers. Der könnte auch anders beigekommen werden als mit nutzlosen Grundsatzdebatten über die Bausteinipedia und ihr Verhältnis zur GNU FDL. --Asthma 12:11, 1. Aug 2006 (CEST)
- Was willst Du denn dann eigentlich? Was soll der Benutzer Deiner Meinung nach tun? Wenn Du in die Artikel reinschreibst, wo Du's her übersetzt hast, dann löschen es andere wieder raus. Es ist also sinnlos, ich habs wie gesagt selbst erfahren. Also mach einen konstruktiven Vorschlag statt einerseits zu sagen "Bausteine raus", andererseits "Wenn Du sie nicht rein machst, bist Du ein böser Urheberrechtsverletzer". --Rtc 12:16, 1. Aug 2006 (CEST)
- Ich hätte es gerne, wenn Wst (und auch jeder andere Benutzer) Wikipedia:Übersetzungen ernstnehmen würde. Das ist ein ganz konkreter Wunsch am dafür hoffentlich richtigen Ort.
- Jetzt kann man, wie du, natürlich der Meinung sein, daß die urheberrechtlichen Fragen unter Wikipedia:Übersetzungen unzureichend dargestellt werden. Das gehört dann aber wohl kaum hierher, sondern vielmehr auf die dortige Diskussionsseite. Hier wäre es schlicht eine Metadiskussion auf Nebenschauplatz, das kommt nie gut. --Asthma 12:36, 1. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe das Gefühl, Du schwärzt hier Wst nur an um des Anschwärzens Willen, zumal Du noch nicht einmal ein betroffener Autor bist, wenn ich das richtig verstanden habe, und es überhaupt nichts mit dieser Seite (Urheberrechtsfragen) hier in dieser Form zu tun hat. Wenn Du mit Wst ein persönliches Problem hast, klär das bitte mit ihm auf seiner Diskussionsseite, aber nicht hier. Die Seite Wikipedia:Übersetzungen ist unbrauchbar und gibt die Sachlage falsch wieder. (Ich habe es korrigiert) "Grundprinzip der GNU FDL" ist nicht und war nie "die Autorennennung", ein Fehlverständnis, das sich leider wie eine Pestkrankheit ausgebreitet hat. Primär geht es in der GFDL, im Gegensatz z.B. zu den CC-Lizenzen, um Freiheit (sie heißt "GNU Free Documentation license", nicht "GNU attribution documentation license"), und darum, diese Freiheit sicherzustellen, nicht um dümmliche Autorenangaben an die sich hier alle klammern. Nach einer strengen traditionellen Interpretation der GFDL verzichtet derjenige, der seinen Namen nicht auf der Titelseite des Dokuments angibt auf die Namensnennung. Siehst Du hier irgendwo etwas, das eine Titelseite sein könnte? Ich nicht. --Rtc 13:27, 1. Aug 2006 (CEST)
- Das sind alles deine Privatmeinungen, mit der du, soweit ich weiß, selbst gegen die Experten hier, in der absoluten Minderheitenmeinung bist. Das kannst du an anderer Stelle ausfechten. Der Vorwurf einer Privatfehde ist, benbei gesagt, absolut unbegründet. --Asthma 13:49, 1. Aug 2006 (CEST)
- Was sollen diese dümmlichen Autoritätsargumente von wegen Experten? Ich komme nicht mit solchen Appellen an die Autorität, obwohl ich es sehr wohl könnte. Ich sehe jedenfalls kein sinnvolles Argument bei Dir. Du solltest aufhören mit Deinen irrigen Meinungen zu Vorlagen. Und Beschuldige nicht andere Benutzer der URV im Titel. Vor allem Dir mit Deiner indirekten Anstiftung zur URV steht das sicher nicht zu. Was ist an meiner "absoluten Minderheitenmeinung" Deiner Meinung nach unzutreffend? --Rtc 13:56, 1. Aug 2006 (CEST)
- Ich sehe ebenso kein sinnvolles Argument von dir, sondern nur eine Einzelmeinung, die hier am konkreten Fall ihre abseitige Policymeinung ausprobieren möchte. Ich habe auch niemanden zu irgendetwas "angestiftet". Du darfst an anderer Stelle zur Bausteinipedia predigen. Nicht hier, das ist Nebenbaustelle. Außerdem verbitte ich mir deine dreiste Rumschmiererei in meinem Text (wozu die Überschrift gehört). --Asthma 14:03, 1. Aug 2006 (CEST)
- Was sollen diese dümmlichen Autoritätsargumente von wegen Experten? Ich komme nicht mit solchen Appellen an die Autorität, obwohl ich es sehr wohl könnte. Ich sehe jedenfalls kein sinnvolles Argument bei Dir. Du solltest aufhören mit Deinen irrigen Meinungen zu Vorlagen. Und Beschuldige nicht andere Benutzer der URV im Titel. Vor allem Dir mit Deiner indirekten Anstiftung zur URV steht das sicher nicht zu. Was ist an meiner "absoluten Minderheitenmeinung" Deiner Meinung nach unzutreffend? --Rtc 13:56, 1. Aug 2006 (CEST)
- Das sind alles deine Privatmeinungen, mit der du, soweit ich weiß, selbst gegen die Experten hier, in der absoluten Minderheitenmeinung bist. Das kannst du an anderer Stelle ausfechten. Der Vorwurf einer Privatfehde ist, benbei gesagt, absolut unbegründet. --Asthma 13:49, 1. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe das Gefühl, Du schwärzt hier Wst nur an um des Anschwärzens Willen, zumal Du noch nicht einmal ein betroffener Autor bist, wenn ich das richtig verstanden habe, und es überhaupt nichts mit dieser Seite (Urheberrechtsfragen) hier in dieser Form zu tun hat. Wenn Du mit Wst ein persönliches Problem hast, klär das bitte mit ihm auf seiner Diskussionsseite, aber nicht hier. Die Seite Wikipedia:Übersetzungen ist unbrauchbar und gibt die Sachlage falsch wieder. (Ich habe es korrigiert) "Grundprinzip der GNU FDL" ist nicht und war nie "die Autorennennung", ein Fehlverständnis, das sich leider wie eine Pestkrankheit ausgebreitet hat. Primär geht es in der GFDL, im Gegensatz z.B. zu den CC-Lizenzen, um Freiheit (sie heißt "GNU Free Documentation license", nicht "GNU attribution documentation license"), und darum, diese Freiheit sicherzustellen, nicht um dümmliche Autorenangaben an die sich hier alle klammern. Nach einer strengen traditionellen Interpretation der GFDL verzichtet derjenige, der seinen Namen nicht auf der Titelseite des Dokuments angibt auf die Namensnennung. Siehst Du hier irgendwo etwas, das eine Titelseite sein könnte? Ich nicht. --Rtc 13:27, 1. Aug 2006 (CEST)
- Was willst Du denn dann eigentlich? Was soll der Benutzer Deiner Meinung nach tun? Wenn Du in die Artikel reinschreibst, wo Du's her übersetzt hast, dann löschen es andere wieder raus. Es ist also sinnlos, ich habs wie gesagt selbst erfahren. Also mach einen konstruktiven Vorschlag statt einerseits zu sagen "Bausteine raus", andererseits "Wenn Du sie nicht rein machst, bist Du ein böser Urheberrechtsverletzer". --Rtc 12:16, 1. Aug 2006 (CEST)
- Das sehe ich nicht so. Es handelt sich hier lediglich um die Uneinsichtigkeit eines einzelnen Benutzers. Der könnte auch anders beigekommen werden als mit nutzlosen Grundsatzdebatten über die Bausteinipedia und ihr Verhältnis zur GNU FDL. --Asthma 12:11, 1. Aug 2006 (CEST)
- Der Status Quo in der deutschen Wikipedia ist, dass solche urheberrechtsverletzungen wissentlich geduldet werden und sogar gefördert, indem Vorlagen, die erstellt wurden, um das Problem abzustellen, gelöscht wurden, stattdessen wird die Schwachsinnssicht propagiert, dass die Versionsgeschichte gleich der Abschnitt 'History' im Sinn der GFDL ist und man deshalb aus en die Versionen kopieren soll. Auch aus Artikeln, die ich übersetzt habe, wurden eigenmächtig von anderen die Bausteine entfernt.[20] Es nützt also nichts, wenn Du es hier ablädst, das Problem sitzt viel tiefgehender; da müsste sich erst einiges Ändern. --Rtc 11:59, 1. Aug 2006 (CEST)
Die GFDL ist keine "abseitige Policymeinung" und es ist eine irrige Annahme, dass man die GFDL durch policies ausgestalten oder umgehen könnte. Es ist auch falsch, dass es an der GFDL groß etwas auszulegen gäbe. Das ist nicht der Fall. Das Hauptproblem, das wir hier mit der GFDL haben, ist, dass sie schlicht und ergreifend ignoriert wird, und stattdessen so getan wird, als sei sie de facto die CC-BY-SA. Die unsinnigen Interpretationen entstehen nun dadurch, dass versucht wird, irgendwie die CC-BY-SA in die GFDL hineinzulesen. Aber das funktioniert nicht, weil die GFDL eben weder die CC-BY-SA ist noch von der Idee her irgendetwas mit ihr zu tun hat. Ich will keine Bausteinipedia, von mir aus können die Hinweise auch von Hand reingeschrieben bzw. mit subst ersetzt werden. Wenn Du keine "Rumschmiererei" in "Deinen" Überschriften duldest, solltest Du keine Wikipedia benutzen. Beschreib doch mal genauer und ausführlicher Deine Position. Ich sehe hier nur, wie Du Wst der URV bezichtigst und mit dem Verweis auf Wikipedia:Übersetungen von ihm Sachen verlangst, welche zur Herstellung der Lizenzkonformität weder hinreichend noch notwendig sind. Ich schlage vor, wir lassen die vorverurteilenden Angriffe gegen Wst in der Überschrift draußen, zumal das sicherlich kaum mit den Grundsätzen AGF und KPA vereinbar wäre. --Rtc 14:23, 1. Aug 2006 (CEST)
- PS: Wst hat die Vorlage verwendet, auch von Anfang an z.B. bei Verhaltensgenetik, einen Artikel, den Du oben als "Und noch einer" angeschwärzt hast. Ihm wurde dann die Vorlage weggelöscht und auch aus diesem Artikel rausgelöscht.[21] So konnte er sie dann nicht mehr bei Hassgruppe benutzen. Auf die meisten der oben genannten Fälle hast Du den Benutzer auf seiner Diskussionsseite außerdem nie aufmerksam gemacht sondern nur hier angeprangert. Was Du dem Benutzer vorwirst, ist nicht, dass er URVs begeht, sondern dass er nicht Deinen wie auch immer gearteten Vorstellungen von der GFDL folgt. An Deiner stelle würde ich mich ganz stark zurückhalten, zumal es wohl nicht Deine Urheberrechte sind, die er angeblich verletzt.
Lizenzkonforme Übersetzungen nun technisch möglich
siehe: Wikipedia_Diskussion:Übersetzungen#Lizenzkonforme_Übersetzung --ST ○ 21:16, 15. Jul 2006 (CEST)
- bei mir funktioniert das nicht, Spezial:Import bietet nur "wikt" zur auswahl, aber keine fremdsprachigen wikipedias.--poupou l'quourouce Review? 00:14, 16. Jul 2006 (CEST)
- Kann es auch noch nicht. Wir sammeln ja erst Vorschläge für eine Erweiterung der Liste. --ST ○ 00:23, 16. Jul 2006 (CEST)
- dann ist es aber vielleicht noch etwas früh zu sagen, es sei möglich, oder?--poupou l'quourouce Review? 00:26, 16. Jul 2006 (CEST)
- Ich sagte ja auch: ist nun technisch möglich. ;-) Das Einrichten der zusätzlichen WPs dauert aber jeweils nicht lange. --ST ○ 00:28, 16. Jul 2006 (CEST)
- naja technisch möglich war es vermutlich schon länger... :-) aber egal. mir würde import aus der en-WP jedenfalls durchaus nützen. grüsse--poupou l'quourouce Review? 00:33, 16. Jul 2006 (CEST)
- Ich sagte ja auch: ist nun technisch möglich. ;-) Das Einrichten der zusätzlichen WPs dauert aber jeweils nicht lange. --ST ○ 00:28, 16. Jul 2006 (CEST)
- dann ist es aber vielleicht noch etwas früh zu sagen, es sei möglich, oder?--poupou l'quourouce Review? 00:26, 16. Jul 2006 (CEST)
- Kann es auch noch nicht. Wir sammeln ja erst Vorschläge für eine Erweiterung der Liste. --ST ○ 00:23, 16. Jul 2006 (CEST)
Mir gefällt überhaupt nicht, wie der Sachverhalt dargestellt wird, als sei es inzwischen bereits eine gefestigte Selbstverständlichkeit, dass 'Versionen/Autoren' als der Abschnitt History im Sinne der GFDL zu interpretieren ist. Je öfter diese Behauptung wiederholt wird, desto mehr Gefahr besteht, dass sich eben weitläufig unter Wikipedia-Autoren dieser Eindruck durchsetzt. Es gibt aber keinen Konsens dazu und die Foundation äußert sich auch ausdrücklich zu dieser Frage nicht. Wem bekannt ist, wozu diese Klauseln in der GFDL eigentlich gedacht waren und wie die zukünftigen Pläne sind, der sieht auch den Sinn in diesem Verhalten. "Lizenzkonforme Übersetzungen nun technisch möglich" ist jedenfalls eine Überschrift, die ich nicht gewählt hätte, weil man nicht sagen kann, dass das Nicht-Kopieren von 'Versionen/Autoren' nicht Lizenzkonform ist. Genausowenig kann man aber sagen, dass das Kopieren von 'Versionen/Autoren' auf jeden Fall nun eine Lizenzkonformität herstellt. Die GFDL verlangt "title, year, authors, and publisher of the Document as given on its Title Page". Diese Form erfüllt 'Versionen/Autoren' überhaupt nicht. Von unüberlegten Kopieraktionen mit den neuen technischen Möglichkeiten rate ich jedenfalls ab und empfehle, erst einmal den Status quo beinzubehalten. Es sollte abgewartet werden, was die mittelfristig auf der Tagesordnung stehende Überarbeitung der GFDL ergibt. Wenn sich bis dahin durch Praxis oder Propaganda die Meinung durchsetzen sollte, dass 'Versionen/Autoren' die History im Sinne der GFDL ist, wird das effektiv eine ergebnisoffene oder nur vernünftige Diskussion dieses Punkts unmöglich machen. Auch die unausgewogen dargestellten, oft nur sehr oberflächlichen, extrem einseitigen und in dieser Form völlig zu Unrecht Panik verbreitenden Ausführungen von Historiograf (GNU FDL Highway to Hell) helfen da überhaupt nicht. Statt zu beschreiben, was der Zweck hinter den GFDL-Klauseln eigentlich ist, wie sie sich mit den Gegebenheiten eines Wiki vergleichen und wie man mit kleinen Änderungen das ganze an diese Situation anpassen kann, verzerrt er es so weit es nur geht. Damit wird er Eindruck erweckt, als müsste man quasi die komplette Lizenz neu schreiben. Mit gesundem Menschenverstand sieht man aber, dass tatsächlich nur verhältnismäßig kleine Anpassungen und klarstellungen vönnöten sind. --Rtc 04:07, 16. Jul 2006 (CEST)
- Könntest du deine Lösung (Interpretation) mal an einem Beispiel darstellen? --ST ○ 10:38, 16. Jul 2006 (CEST)
- Das Dokument ist das, was ich durch einen Klick auf 'Seite bearbeiten' im Fenster editieren kann. Das System drum herum ist ein öffentlich zugängliches Versionskontrollsystem, auf das jeder (mehr oder weniger) schreibend zugreifen kann und das Änderungen protokolliert. Es hat mit dem Dokument nichts zu tun. Das Lemma ist lediglich der Name der Datei, in der das Dokument gespeichert ist und daher ebenfalls nicht Teil des Dokuments. Titelseite, History, Autorenangaben etc. müssen im Dokument erfolgen. Wovon sich die Wikipedia-Autoren lösen müssen, ist die Vorstellung, dass aus irgendwelchen mir nicht nachvollziehbaren Gründen Autorenangaben im Dokument selbst unerwünscht sind. Es ist auch sowieso unakzeptabel, dass alle möglichen Rechtschreibverbesserer und Bots (die alle keinen urheberrechtlichen Beitrag leisten) als Autoren des Dokuments bezeichnet werden und gleichberechtigt behandelt werden sollen wie jemand, der den Text selbst geschrieben hat.
- Für mich handelt es sich momentan um Dokumente, bei denen die Autoren keine Titelseite mit ihren Namen hinzugefügt haben. Das wäre also Aufgabe eines Nachnutzers. Dazu müsste er jede Version darauf überprüfen, ob sie einen Beitrag mit Schöpfungshöhe enthält, ob dieser Beitrag in der Version enthalten ist, die er nutzen möchte, und ob dieser Beitrag wirklich von dem Ändernden kommt (oder z.B. nur durch einen Revert auf eine alte Version entstand). Eine automatisierte Möglichkeit dafür gibt es nicht. Erst wenn jemand eine 'Titelseite' im Dokument erstellt hat, könnte man argumentieren, dass nachfolgende Bearbeiter, die sich nicht auch dort eintragen, eben nicht als Autoren genannt werden möchten. Bei der neuen GFDL-Version wird man klarstellen müssen, dass das gemeinsame öffentliche Erstellen eines Dokuments nicht eine Folge von 'Modified Versions' ist, man wird ggfs. ein paar neue Regeln hinzufügen müssen, welche diese öffentliche Zusammenarbeit regulieren und es wird zu erlauben sein, bei Lexikonartigen Artikeln die 'Titelseite' ganz unten anzubringen. Ein bei jedem Edit zu aktualisierender Abschnitt 'History' wäre jedenfalls Unsinn und war auch von der GFDL nicht so gedacht. Ich empfehle jedem, sich einmal anzuschauen, wie die GFDL, schon bevor Wikis gängig wurden, benutzt wurde, z.B. [22], damit man mal ein Gefühl dafür bekommt, wie die GFDL gedacht ist. Da wurde auch nicht ein Auszug des Versionskontrollsystems[23] als History dabeigemacht.
- Warum äußert sich die Foundation nun nicht zu dem Thema? Man kann das eigentlich nur so interpretieren, dass sie wohl weiß, dass strenggenommen jede substantielle Änderung momentan formaljuristisch als Modified Version interpretiert werden muss, um die Praxis im Wortlaut der Lizenz (ohne Rückgriff auf implizite Einwilligungen in die gemeinsame öffentliche Arbeit an einem Werk) zu rechtfertigen, weil sie direkt öffentlich zugänglich ist. Dazu kommt nun, dass 'glücklicherweise' die Versionskontrollinformationen den Makel der mangelnden History-Abschnitte 'irgendwie' beseitigen, wenn man sie hilfsweise so interpretiert. Aber sicher will man hier nicht aus einer vorläufigen Hilfskonstruktion eine Endlösung werden lassen, und die Möglichkeit offen halten, das Problem im ursprünglichen Sinn in der GFDL2 zu beheben, und um zu verhindern, dass dann in der GFDL2 statt einer solchen Lösung letztendlich noch der Status Quo in Beton gegossen wird. Stattdessen wird man wohl vernünftiger Weise eine stabile Version (sobald sie denn eingeführt sind) als eine abgeschlossene Modified Version betrachten. Man kann bereits heute diese vernünftige Interpretation unterstützen, indem man mit einer Auszeichnung als Lesenswert und Exzellent eine 'Titelseite' und die 'History' unten anhängt. Dort trägt man dann die Copyright-Hinweise ein, und erstellt aus den Versionskontrollinformationen die Liste der Autoren wie oben angegeben. Das wird dann ungefähr so aussehen:
- Artikelname (Disambiguierung) wurde am aa.bb.cccc in der Wikipedia zum exzellenten Artikel gewählt. Autoren waren X, Y, Z, es gab n anonyme Beiträge von IP-Adressen. Verleger war ??. History:
- Titel: Artikelname, Datum: dd.ee.ffff, Autoren: X, Y, Verleger: ?? (Lesenswert)
- Dabei sollen die Autoren auch dazu ermutigt werden, ihr Pseudonym bzw. Kürzel auch durch ihren richtigen Namen zu ersetzen. --Rtc 16:35, 16. Jul 2006 (CEST)
- Warum äußert sich die Foundation nun nicht zu dem Thema? Man kann das eigentlich nur so interpretieren, dass sie wohl weiß, dass strenggenommen jede substantielle Änderung momentan formaljuristisch als Modified Version interpretiert werden muss, um die Praxis im Wortlaut der Lizenz (ohne Rückgriff auf implizite Einwilligungen in die gemeinsame öffentliche Arbeit an einem Werk) zu rechtfertigen, weil sie direkt öffentlich zugänglich ist. Dazu kommt nun, dass 'glücklicherweise' die Versionskontrollinformationen den Makel der mangelnden History-Abschnitte 'irgendwie' beseitigen, wenn man sie hilfsweise so interpretiert. Aber sicher will man hier nicht aus einer vorläufigen Hilfskonstruktion eine Endlösung werden lassen, und die Möglichkeit offen halten, das Problem im ursprünglichen Sinn in der GFDL2 zu beheben, und um zu verhindern, dass dann in der GFDL2 statt einer solchen Lösung letztendlich noch der Status Quo in Beton gegossen wird. Stattdessen wird man wohl vernünftiger Weise eine stabile Version (sobald sie denn eingeführt sind) als eine abgeschlossene Modified Version betrachten. Man kann bereits heute diese vernünftige Interpretation unterstützen, indem man mit einer Auszeichnung als Lesenswert und Exzellent eine 'Titelseite' und die 'History' unten anhängt. Dort trägt man dann die Copyright-Hinweise ein, und erstellt aus den Versionskontrollinformationen die Liste der Autoren wie oben angegeben. Das wird dann ungefähr so aussehen:
Die "die unausgewogen dargestellten, oft nur sehr oberflächlichen, extrem einseitigen und in dieser Form völlig zu Unrecht Panik verbreitenden Ausführungen von" Rtc sollte man am besten ignorieren. Man kann dem wichtigsten Abschnitt [24] vielleicht vorwerfen, dass er verständlicher sein könnte, aber hier wird aus den Vorschriften der GNU FDL selbst schlüssig abgeleitet, warum "Versionen/Autoren" der Sektion "History" der GNU FDL entspricht. Ziffer I von Sektion 4 bestimmt: "Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title, year, new authors, and publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If there is no section Entitled "History" in the Document, create one stating the title, year, authors, and publisher of the Document as given on its Title Page, then add an item describing the Modified Version as stated in the previous sentence." Die Sektion genannt History muss also bei jeder Bearbeitung zwingend entweder ergänzt oder neu angelegt werden. Wenn man die Versionsgeschichte NICHT für die Sektion History ansieht, verstößt jede Bearbeitung innerhalb der Wikipedia gegen die GNU FDL, korrekte GNU FDL-Dokumente wären dann nur die nie bearbeiteten Artikel. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:03, 16. Jul 2006 (CEST)
- Jetzt liest Du nochmal, was ich geschrieben habe, insbesondere "Warum äußert sich die Foundation nun nicht zu dem Thema". Am besten ignoriert man Historiograf, der zu der Sache keinen konstruktiven Beitrag liefert, sich nur mit dieser FAQ dümmlich zu profilieren vesucht und völlig unangebracht Panik verbreitet. --Rtc 17:11, 16. Jul 2006 (CEST)
- WP:KPA dümmlich ist eine Beleidigung. Du kannst offenbar Widerspruch nicht ertragen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:18, 16. Jul 2006 (CEST)
- Halte Dich bitte mit Deiner Panikmache zur GFDL zurück und hör auf, meine Beiträge sinnentstellend zu kommentieren und ins lächerliche zu ziehen. Und hör auf, nach Beleidigungen zu suchen oder bei Admins um 'Ordnungsmaßnahmen' zu ersuchen, wie Du es nennst. Das wirkt dann erst recht dümmlich. Die Toleranz Dir gegenüber wegen Deiner guten Kenntnisse trotz einem oft unakzeptablen Verhalten ist sehr groß, aber Du solltest sie nicht überstrapazieren. Das solltest Du schon bei der Adminkandidatur gesehen haben. --Rtc 17:42, 16. Jul 2006 (CEST)
- WP:KPA dümmlich ist eine Beleidigung. Du kannst offenbar Widerspruch nicht ertragen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:18, 16. Jul 2006 (CEST)
- WP:KPA gilt für Dich auch. Du wirst nicht ernsthaft denken, dass ich deine Argumente ad personam in Betracht ziehe. Lies du bitte Wikipedia:Right to leave, ich wäre sehr froh, wenn du verschwändest. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:12, 17. Jul 2006 (CEST)
- Natürlich wärst Du das. Wir werden wohl noch ein ganzes Weilchen miteinander auskommen müssen, also überleg Dir gut, ob Du das Spielchen wirklich so weiter treiben möchtest. --Rtc 00:18, 17. Jul 2006 (CEST)
- WP:KPA gilt für Dich auch. Du wirst nicht ernsthaft denken, dass ich deine Argumente ad personam in Betracht ziehe. Lies du bitte Wikipedia:Right to leave, ich wäre sehr froh, wenn du verschwändest. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:12, 17. Jul 2006 (CEST)
Wäre es vermessen anzufragen, ob wir wieder zum Thema kommen könnten? Ich habe mich heute mit diversen Unterbrechungen in das Thema eingelesen und stelle für mich fest, dass ich die Ausführungen Histos zum Thema eher für nachvollziehbar halte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass jede Artikelversion, die auch nur eine (juristische) Sekunde Bestand hatte, eine eigene Veröffentlichung ist, denn für mindestens diese Sekunde ist es der Artikel der Wikipedia zum Lemma XYZ. Irgendwelche Lesenswert- oder Exzelent-Artikel sind wohl wichtige Meilensteine, aber eben nicht DIE Veröffentlichung des Artikels. Im Gegensatz zu Verlagserzeugnissen oder nach kollaborativer Vorarbeit zu einem bestimmten Termin veröffentlichte Werke sind Wiki-Artikel mit dem Klick auf den Speicher-Button ITW. --ST ○ 00:52, 17. Jul 2006 (CEST)
- Diese Versionen basieren nicht auf der GFDL, sondern auf einem impliziten Einverständnis an der kollaborativen Zusammenarbeit an der nächsten Modified Version. Der Fall, dass an einer Version öffentlich statt privat gearbeitet wird, war beim Entwurf der GFDL nicht absehbar. Die GFDL2 wird wohl wie es aussieht entsprechende Änderungen beinhalten, welche dies explizit machen und die nicht formgebundene Zusammenarbeitarbeit erlauben und reglementieren, ebenso wie klarstellende Hinweise zu den weiter oben von mir vorgebrachten Einwänden. Eine neue Modified Version entsteht dann mit einer lesenswert/exzellenzkandidatur bzw. stabilen versionen, die dann demnächst eingeführt werden. Natürlich ist eure Interpretation richtig, dass man momentan diese hilfsweise Konstruktion bemühen muss, wenn man vollständig mit der GFDL argumentieren will bzw. wenn man diese implizite Einverständnis nicht voraussetzen möchte. Die implizite Einverständnis kann aber ohne weiteres aus dem Zweck der GFDL und ihrer traditionellen Verwendungsart hergeleitet werden, nach der eben nicht jede Änderung im Versionskontrollsystem eine Modified Version darstellt, sondern nur sehr große Entwicklungssprünge. Vergesst nicht, Verträge sind gemäß der Verkehrssitte auszulegen. All das wiederholt nur, was ich bereits oben sagte. Ich bitte euch nochmals, euch zur Sache mit der Hilfskonstruktion "Versionen/Autoren als history" zurückzuhalten, und auch, wenn sie ggfs. formaljuristisch nicht ganz falsch ist, im Interesse der nächsten GFDL-Version nicht so an die große Glocke zu hängen, da sie ein falsches Verständnis der Situation vermittelt. --Rtc 01:17, 17. Jul 2006 (CEST)
Urheberrecht (Dissertation)
Dürfen Texte aus einer eigenen Promotion unverändert übernommen werden?
- Da du der Urheber bist, kannst du dein Werk natürlich auch unter die GFDL stellen. Schwierigkeiten könnte es geben, wenn andere ein exklusives Nutzungsrecht haben sollten, die Stelle z. , an der du die Dissertation angefertigt hast (Institut, privates Labor o. Ä.), oder der Verlag, der sie veröffentlicht hat. --Wikipeder 10:34, 16. Jul 2006 (CEST)
Hab' herzlichen Dank --84.133.94.240 14:03, 16. Jul 2006 (CEST)
Institute haben NIE ein exklusives Nutzungsrecht an Dissertationen. Urheber ist auch aus prüfungsrechtlichen Gründen immer der Autor. In Betracht kommen also nur Rechte des Verlags. Bei kleineren Übernahmen innerhalb eines neuen Werks (Wikipedia-Artikel) muss gewohnheitsrechtlich der Verlag nicht gefragt werden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:07, 16. Jul 2006 (CEST)
Ich bin von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hier her verwiesen worden.
Um den Text nicht noch mal zu Posten siehe Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Vorlage:Bild-GPL.
-- MichaelFrey 12:14, 16. Jul 2006 (CEST)
Bilder und Texte kopieren?
Hallo, habe eine Frage und weiss nicht wo ich mich hinwenden soll..... ich versuche es jetzt einfach mal hier. Ich habe ein Forum für Haustiere und würde gerne über verschiedene Tiere Texte und Bilder von Wikipedia kopieren. Darf ich das wenn ich drunter die Quelle angebe? Ich habe das jetzt schon öfters so gesehen. Vielen Dnak für die Antwort j.Haas
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung. --Bubo 容 13:46, 16. Jul 2006 (CEST)
Streckennetzkarte der Deutschen Reichsbahn
Es wurde Bild:RbdErfurt1931WGB.jpg eingestellt. Ich habe bisher keine Karte eingestellt, weil ich dies nicht für zulässig halte, würde es aber gerne auch tun. Ich weis allerdings nicht ob die Begründung von Benutzer:Morethantv (siehe dortige Disk): Amtliches Werk: die Karten wurden ja vom Reichsbahnzentralamt bzw. (auch hier) dem für die jeweilige Direktion und Aufgabe zuständigen Reichsbahnamt herausgegeben richtig ist und bitte Euch daher um Prüfung und Bestätigung. Danke, Gruß --Störfix 17:54, 16. Jul 2006 (CEST)
Sicher kein Amtliches Werk. Karten waren in der Regel bereits damals keine amtlichen Werke und sind es auch heute nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:39, 16. Jul 2006 (CEST)
Siehe hier. --Morethantv 00:55, 17. Jul 2006 (CEST)
Ob Rechteinhaber ermittelbar sind, ist völlig irrelevant hinsichtlich des Bestehens der Rechte. Die genannte Seite gibt im übrigen nicht an, welche vernünftigen Recherchemaßnahmen unternommen wurden, die Rechteinhaber zu ermitteln. Das Copyright Office der US-LoC verlangt bei verwaisten Werken in seinem Vorschlag, dass u.U. kostenpflichtige Rechercheure beauftragt werden müssen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:20, 17. Jul 2006 (CEST)
Foto der BILD-Titelseite vom 15.7.2006 erlaubt?
Dürfte man ein Foto der oberen Hälfte der BILD-Titelseite vom letzten Samstag mit der raumfüllenden Heide-Simonis-Gegendarstellung in der WP verwenden, sofern man die kleine Diana-Meldung (oder zumindest die Ecke mit dem Foto) nicht mit auf dem Foto sieht? (Die Titelseite sah so aus: [25]). Die optische Gestaltung dürfte mangelnde Schöpfungshöhe haben. Ist der Text der Gegendarstelllung durch das Zitatrecht gedeckt? Oder was spräche sonst dagegen? --84.133.111.172 22:45, 16. Jul 2006 (CEST)
Ich habe selbst schon daran gedacht, eine solche Nutzung hier für Gegendarstellung vorzuschlagen, als ich die Zeitung sah. Die Diana-Meldung muss entsprechend abgedeckt sein, ansonsten gibts keine Probleme, da weder Text noch Aufmachung noch Bild-Logo Schöpfungshöhe haben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:08, 17. Jul 2006 (CEST)
Erreicht das Bild Schöpfungshöhe oder nicht? -- Chaddy ?! Bewertung 23:34, 16. Jul 2006 (CEST)
- Wer diesem Bild eine Schöpfungshöhe zuspricht, der soll sich fragen, ob er nicht beim nächsten Quadrat, das er malt, eine Urheberrechtsverletzung begeht ;) --Rtc 23:39, 16. Jul 2006 (CEST)
Copyright? URV? -- Martin Vogel 00:35, 17. Jul 2006 (CEST)
- Commons. Wird außerdem schwer zu beurteilen sein für jemanden, der die sprache nicht spricht. --Rtc 00:40, 17. Jul 2006 (CEST)
Bild eines Campingwagens (innerhalb eines Campingplatzareals in Deutschland)
Fällt das Hochladen eines Campingwagens mit gewisser gärtnerischer "Schöpfungshöhe" noch unter "Panoramafreiheit", oder könnte der Besitzer ungefragt den upload abmahnen? --Reise-Line Fahr mal hin! 02:09, 17. Jul 2006 (CEST)
- Panoramafreiheit heißt nicht, dass man etwas fotografieren kann, das keine Schöpfungshöhe hat (das ist sowieso erlaubt), sondern umgekehrt, dass man in bestimmten Fällen etwas selbst dann ablichten kann, wenn eine Schöpfungshöhe und damit ein Urheberrechtlicher Schutz vorhanden ist. Bedingung ist aber: Es muss sich "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" Ob ein Campingwagen mit einem Blumentopf von vorn herein überhaupt ein Werk der bildenden Künste wäre, wage ich aber stark zu bezweifeln. --Rtc 02:30, 17. Jul 2006 (CEST)
- Bitte lies Wikipedia:Bildrechte, dort stehen die Grundlagen über dasd Fotografieren fremder Sachen. Ein Campingwagen und auch die Bepflanzung der Parzelle eines Dauercampingplantzes sind keine urheberrechtlich geschützten Werke, daher spricht nichts dagegen, es sei denn du würdest auf dem Foto irgendetwas mit erwischen, das die Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzt. --h-stt !? 08:22, 17. Jul 2006 (CEST)
Der Uploader/Fotograf könnte höchstens vom Campingplatzbesitzer wegen einer Hausrechtsverletzung oder ähnlichem abgemahnt werden oder auf irgendwelche Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag, wenn er beim Betreten eine Hausordnung unterschrieben/per Aushang zur Kenntnis genommen hätte, in der Fotografieren und Veröffentlichen verboten sind. Das halte ich aber für derart unwahrscheinlich, dass das wohl zu vernachlässigen ist. --AndreasPraefcke ¿! 12:02, 17. Jul 2006 (CEST)
Danke. Andreas, dieser Aspekt kommt hier nicht zum Tragen, kein Fotografierverbot. Die Besitzer des Wagens werde ich bei Gelegenheit dennoch fragen, und wenn der upload ihnen nicht passt, geht das Bild bei Kahler Seenplatte raus. Wenn's meiner wär, hätte ich mich über einen Upload gefreut .... Unterstelle mutmaßlich äquivalentes Denken der Besitzer, bei Irrtum revert. --Reise-Line Fahr mal hin! 02:02, 22. Jul 2006 (CEST)
"seltsame" lizenz bei der en.wikipedia
ich wollte das bild w:en:Image:TL032648.jpg in der de.wikipeda hochladen. weiss hier jemand, zu welcher lizenz auf der de.wikipedia diese lizenz äquivalent ist? soweit ich gesehen habe ist die {{Bild-by}} da noch am ehsten passend, oder?--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 11:21, 17. Jul 2006 (CEST)
Da das "Urheberrecht" bei uns nicht aufgegeben werden kann (im Gegensatz zum us-amerikanischen Copyright), ist dieser Lizenztext hier eigentlich unnötig. Im Prinzip ist das eher PD-Bild (= in deutscher juristischer Lesart: Ich bin der Urheber und gebe alle Nutzungsrechte auf.) --AndreasPraefcke ¿! 11:34, 17. Jul 2006 (CEST)
- Ich halte die "Lizenz" auf en für eine dreiste Lüge. Das Bild trägt das Wasserzeichen der kommerziellen Bildagentur Corbis (die übrigens Bill Gates gehört) und dieses Wasserzeichen setzen die in Bilder, die sie verkaufen! Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass dieses Bild wirklich freigegeben wurde. Daher: Finger weg für die Commons und de. --h-stt !? 11:40, 17. Jul 2006 (CEST)
- Was die Lizenz angeht: In DE wäre das PD und in Commoins gibt es dafür eine eigene Vorlage. Aber ohne nachprüfbare freigabe halte ich es für eine URV. In EN ist auch schon ein SLA drin. -- Timo Müller Diskussion 11:54, 17. Jul 2006 (CEST)
Klar, die Lizenz ist ziemlich sicher gelogen. Das ist mir erst nach der Antwort hier aufgefallen, und ich habe gleich mal einen SLA gestellt, um die en-Adimins mal darauf aufmerksam zu machen (die Bürokratie dort ist noch schlimmer als hier, und ich habe keine Zeit, mich zwei Stunden einzulesen, bis ich weiß, wie man "korrekt" Bildlöschanträge stellt). --AndreasPraefcke ¿! 12:00, 17. Jul 2006 (CEST)
- Ich habe gerade (zustätzlich) den formellen Löschantrag für imagevios gestellt, für dieses Bild und ein zweites vom selben Nutzer mit dem selben Problem. --h-stt !? 12:34, 17. Jul 2006 (CEST)
- ich hab auf der homepage nachgesehen und da wird nix über eine solche lizenz gesagt. 100%-iger urv. schade :-( --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 12:48, 17. Jul 2006 (CEST)
- Ist auf en gelöscht, habe Copyvio-SLA auf Commons gestellt (hoffe, das ist der richtige der 500 Löschbausteine...).--Gunther 12:56, 17. Jul 2006 (CEST)
- Hallo, SLAs funktionieren auf Commons nicht, weil die entsprechende Kategorie überfüllt ist und augenscheinlich nicht mehr abgearbeitet wird, es sei denn, ein Admin stolpert irgend wann mal so über das Bild. Bitte stell normalen Löschantrag, der wird schneller durchkommen. --Rtc 14:34, 17. Jul 2006 (CEST)
- Ist auf en gelöscht, habe Copyvio-SLA auf Commons gestellt (hoffe, das ist der richtige der 500 Löschbausteine...).--Gunther 12:56, 17. Jul 2006 (CEST)
- ich hab auf der homepage nachgesehen und da wird nix über eine solche lizenz gesagt. 100%-iger urv. schade :-( --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ ✍ ✉ 12:48, 17. Jul 2006 (CEST)
Es handelt sich um den Scan einer Postkarte vom Ende der 1950er, Anfang der 1960er aus dem Belgisch-Kongo. Die Uploaderin behauptet, Postkarten seien dort urheberrechtsfrei. Dafür fehlt der Nachweis. Selbst wenn die Karte jetzt einfach mal in der WP bliebe, hätte ich nicht, wie ich beim LA formulierte, Bedenken wegen kongolesischen Rechteinhabern, sondern wegen deutschen Abmahnhaien. Wie sieht die Situation nach Meinung der Experten aus? Besser löschen oder einfach mal laufen lassen? --Eva K. Post 13:59, 17. Jul 2006 (CEST)
- Der Kongo ist am 2. Mai 1962 der Berner Übereinkunft beigetreten. Daher galt schon damals dort die Schutzdauer von mindestens 50 Jahre pma. Die Fotos sind also noch geschützt. löschen. --h-stt !? 14:10, 17. Jul 2006 (CEST)
- Völlig unschlüssiges Vortragen von H-stt. SOFERN die Postkarten im Kongo PD sein SOLLTEN (was beim Schutz von einfachen Fotografien durchaus denkbar ist), sind sie in der EU nach dem europaweit gegenüber Drittstaaten nach der Schutzdauerrichtlinie anzuwendenden Schutzfristenvergleich (den auch die RBÜ vorsieht) ebenfalls PD. Aber es fehlt der Nachweis für die Prämisse! --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:28, 17. Jul 2006 (CEST)
Und wenn die Postkarte älter als der 2. Mai 1962 ist ? Augiasstallputzer 21:16, 18. Jul 2006 (CEST)
Wir haben keinerlei hinreichende Informationen über das Recht im Kongo, also können wir die Diskussion beenden. Das Bild weist derzeit keine gültige Lizenz auf --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:24, 18. Jul 2006 (CEST)
Quellenhinweiße
Ich habe vor eine kleines Informationsprogramm über das Thema "Pentagramm", mit Flash, zu erstellen, und bin am überlegen wo ich die Quellenhinweiße(nachweise) hinschreiben muss. Ich habe mir bereits Artikel hier druchgelesen aber nichts Dementsprechendes dazu gefunden. Ich habe also vor in mein Programm Texte aus Artikeln wie z.B. diesem: http://de.wikipedia.org/wiki/Pentagramm einzubinden. Nun stellt sich mir die Frage ob es reicht, wenn ich die Quellenhinweise, also inklusive Link zu dem Artikel, in einen extra Menüpunkt schreibe oder ob ich diese direkt an der selben Stelle wie den Text schreiben muss, also unten zentriert oder ähnliches?
- siehe Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --ST ○ 19:10, 17. Jul 2006 (CEST)
ist hier die schöpfungshöhe gegeben?
hola! wollte mal die experten hier fragen, ob bei diesem logo (das in der englischen wiki unter "fair use" läuft) die schöpfungshöhe gegeben ist. im artikel schöpfungshöhe lese ich folgendes: "Die rein handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten ebenso zustande brächte, mag sie auch auf anerkennenswertem Fleiß und auf solidem Können beruhen, liege außerhalb der Schutzfähigkeit" - und im prinzip sind das ja nur ein paar bunte rechtecke... Und " Die Rechtsprechung ist beim Schutz von Logos zurückhaltend (Lit.: Schulze in Dreier, UrhG, 2004, § 2 Rdnr. 166) und hat den Schutz explizit verneint für die ARD-1 (OLG Köln, GRUR 1986, 889)." - aber mir fehlt die erfahrung um das richtig einschätzen zu können.--Moneo 22:32, 17. Jul 2006 (CEST)
- Du liegst schon richtig. --ST ○ 22:36, 17. Jul 2006 (CEST)
- könnte man das bild also auch in der deutschen wikipedia hochladen (bzw. commons) - wenn ja, dann unter welcher lizenz (PD?) ? --Moneo 23:15, 17. Jul 2006 (CEST)
Die Frage ist durch ST abschließend beantwortet: keine Schöpfungshöhe --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:20, 18. Jul 2006 (CEST)
- ganz vielen dank für eure antworten! wenn mir jetzt noch einer sagen kann, ob bilder ohne schöpfungshöhe unter PD fallen bin ich ganz und gar glücklich ;)--Moneo 22:33, 18. Jul 2006 (CEST)
- Bilder ohne Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt, es ist also keine Lizenz erforderlich. Man sollte also einen entsprechenden Baustein anbringen (Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe). Oft sind sie aber durch Markenrecht, Wappenrecht oder ähnliches geschützt und bei einer unrechtmäßigen Verwendung bleibt einem nur das zusätzliche Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung erspart. Diese zusätzlichen Rechtsverletzungen, die bei Benutzung drohen, sollte man nicht verschweigen und einen entsprechenden Baustein verwenden (Vorlage:Bild-PD-Markenrecht, Vorlage:Wappen-AT, Vorlage:Wappen-CH, Vorlage:Wappen-PD-DE, Vorlage:Wappen-PD-LV oder zusätzlich zu einem Urheberrechtsbaustein Vorlage:Wappenrecht oder Vorlage:Logo). --Rtc 22:47, 18. Jul 2006 (CEST)
Fragen zur Urheberschaft und faktischen Durchsetzung
Ich schreibe schon einige Wochen als Autor in der WP an Artikeln. Weiß ich wirklich, was ich mir damit antue? Mir ist bis heute nicht klar, wie es möglich sein soll, meine Rechte als Autor faktisch geltend zu machen. Ausgangspunkt meiner Überlegung ist ein konstruierter hypothetischer Modellfall.
Größter anzunehmender Unfall: Ich schreibe in der WP und ein anderer gibt meinen Text als den seinen aus. Er wird damit reich und berühmt. Wenn ich meinen eigenen Text nunmehr anderweitig veröffentliche, behauptet der berühmt gewordene Okkupant, ich müsse ihm Schadenseratz leisten und hat aufgrund seines neuen Reichtums einen Haufen Rechtsanwälte auf seiner Seite.
- Wenn ich als IP schreibe, ist meine Autorenschaft nicht mehr nachweisbar. Was passiert mit meinen Rechten? Werden damit meine Rechte faktisch an die WP oder nicht vielmehr an die Allgemeinheit abgetreten, da ja nun jeder behaupten kann, er sei der Urheber gewesen, was niemand mehr widerlegen kann? Ist damit die Lizensierung nicht eine irreführende Konstruktion? Wenn die WP meine Interessen als Anonymus vertritt, kann sie mir die Weiterveöffentlichung meines eigenen Textes unter eigenem Namen verbieten, mich damit also faktisch enteignen?
- Wenn ich als angemeldetes Pseudonym schreibe: Meine Identität hängt dann an dem Schreibrecht, das ich über die Nutzung des Passworts ausübe. Meine Autorenidentität kann ich nur noch über die WP nachweisen. Hat dieser Nachweis überhaupt rechtlichen Bestand? Faktisch kann ich meine Rechte doch nur noch über die WP geltend machen. Was ist, wenn die WP mir nicht beisteht? Bin ich dann nicht quasi enteignet und jeder könnte meinen Text als eigenen ausgeben?
- Wenn meine Schreibrechte durch einen einzelnen Admin oder aufgrund eines formalen Benutzersperrungsverfahrens für alle Zeit entzogen wurde: Ist dieser Akt nicht eine faktische Entrechtung, da ja nunmehr die Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Jeder andere kann nun meinen Text veröffentlichen und unwidersprochen behaupten, er sei der Urherber hinter dem Pseudonym.
- Wenn der Account von einem Admin gelöscht wurde, bzw. wenn der Edit aus der history gelöscht wurde: Wenn nun ein anderer diesen Text nochmal irgendwo anders einstellt, kann er praktisch behaupten, der erste Urheber zu sein und hat sogar den Anscheinsbeweis auf seiner Seite. Wenn ich meinen eigenen Text danach irgendwo unter meinem Namen veröffentliche, macht mich der Okkupant als angeblicher Erstveröffentlicher schadensersatzpflichtig. Ich bezahle ihn zukünftig für meinen eigenen Text, mit dem er statt meiner reich und berühmt geworden ist oder bringt mich sogar ins Gefängnis :-)
Besonders die übliche Kombination, nach einer Accountsperre auch noch die Nebenseiten der Benutzer zu löschen, sieht nach einer Strategie der Textenteignung aus, denn es ist überhaupt kein anderer Sinn darin zu erkennen, nach einer Stummschaltung auch noch die Wegnahme der history der persönlichen Seiten zu praktizieren. Wie werden solche Streitfälle in der WP behandelt? Auf welche Weise sieht sich die WP in der Verantwortung für die Autoren, die ihre Zeit und Arbeit hier investieren? Was gibt sie den Autoren zurück? Hat sich jemand über meine Alpträume mal Gedanken gemacht? Müssen die Autoren nicht über die Gefahren ihres Handelns in der WP aufgeklärt werden, bevor sie anfangen in der WP zu schreiben, muss man ihnen nicht irgendeine Sicherheit bieten, dass sie nicht am Ende immer die Dummen sind? -- Textmacher 07:19, 18. Jul 2006 (CEST)
Wenn Du deine Urheberrechte faktisch durchsetzen willst, wirst Du das überall auf der Welt und gegen jeden wohl nur mit Gerichtshilfe können. Und ein Gericht kann natürlich bei der Foundation alles über gelöschte Versionen etc. herausfinden. Auch sonst reicht normalerweise eine Anfrage per Mail oder per Wiki an einen Administrator, der solche Fragen dann beantworten kann. Als IP ist die Identifizierung schwierig, könnte aber innerhalb von ein paar Wochen nach dem Edit über die Provider versucht werden. --AndreasPraefcke ¿! 09:47, 18. Jul 2006 (CEST)
Die Thematik wird auch hier diskutiert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 11:43, 18. Jul 2006 (CEST)
Hallo Textmacher, Dein 'GAU' ist unrealistisch, denn Du kannst zumindest über die Versionsgeschichte nachweisen, dass der Text in der Wikipedia stand, schon bevor der andere ihn veröffentlicht hat. Dann muss er beweisen, dass er ihn selbst in die Wikipedia eingefügt hat, und wie soll er das? – Wie Du richtig erkannt hast, ist es ja schon schwer genug, wenn es wirklich stimmen würde. Wenn Dir die Urheberrechte wichtig sind, solltest Du unter Deinem richtigen Namen schreiben. Das macht den Nachweis dann bedeutend einfacher. Ich z.B. gebe alle vollständig von mir selbst stammenden Artikelbeiträge als Public Domain frei; mir ist es egal, was damit gemacht wird. --Rtc 15:00, 18. Jul 2006 (CEST)
Dieses Bild hat den Lizenzbaustein {{PD-China}}
, der in der deutschsprachigen Wikipedia nicht existiert. Kann ich daraus schließen, dass diese Datei nicht weltweit als gemeinfrei angesehen wird und daher nicht auf die Commons geladen werden sollte? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 10:35, 18. Jul 2006 (CEST)
Nein, das heisst nur, dass wir es bislang nicht für erforderlich angesehen haben, einen solchen Baustein anzulegen - vermutlich, weil wir keine solche Bilder auf de noch nicht verwenden. Wir sind keine überorganisierte Registratur, die auch eine Schublade Korrespondenz aus der Antarktis vorsieht [Warum denn nur so gehässig? Sarazyn Sarazyn (DISK : uRTeiL) 11:50, 18. Jul 2006 (CEST)] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 11:45, 18. Jul 2006 (CEST)
- Dürfen wir denn ein Bild, das in China als Public Domain gilt, auch in de.wp verwenden? Sarazyn (DISK : uRTeiL) 11:50, 18. Jul 2006 (CEST)
Gegenüber Drittstaaten ist ein Schutzfristenvergleich vorzunehmen, was bedeutet, dass die kürzere Frist gilt (also PD). Was an meinem drastischen und eher humorvollen Vergleich gehässig sein soll, frage ich mich. Hier haben manche eine Historiograf-Paranoia und hauen erstmal drauf --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:16, 18. Jul 2006 (CEST)
- Wer im Netz Witze macht, die man auch als Herabwürdigung verstehen kann, möge bitte Smilies verwenden. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 16:19, 18. Jul 2006 (CEST) Ich verstehe deinen Angriff als Beleidigung, entschuldige dich gefälligst --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:19, 18. Jul 2006 (CEST)
- OK, wenn Du das nötig zu haben meinst: Tut mir leid, dass ich so beleidigt war, weil jemand China einer unbewohnbaren Einöde gleichgesetzt hat. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 20:46, 18. Jul 2006 (CEST)
- Und vor allem: Hab vielen Dank für Deinen fachkundigen Rat. Sarazyn (DISK : uRTeiL) 20:47, 18. Jul 2006 (CEST)
Wie Bildlizenz Dritter prüfen?
Hallo, ich stolpere gerade über dieses Bild auf de.wikpedia. In der Beschreibung steht "Copyright für Wikipedia erteilt durch Rob Gnant, Fotograf, per Mail an Fäberer am 31.01.2006", nach dem GFDL-Tag steht "Ticket#: 2006020110002516". Die Ticketnummer ist wohl die OTRS-Nummer?
Wie können Nutzer nun überprüfen, ob die Lizenz des Autors tatsächlich nicht nur beim Uploader, sondern wie erforderlich bei der Wikimedia Foundation vorliegt? --Wikipeder 11:19, 18. Jul 2006 (CEST)
Gar nicht. Das Vorliegen des Tickets müsse von jemand mit Zugang zum OTRS bestätigt werden. Ich mach das gleich mal. Also: Das Ticket enthält exakt folgenden Text: "Lieber Venanz, Du kannst die Bilder verwenden. Bitte Rob Gnant erwähnen.". Wie man daraus eine explizite Zustimmung zur GFDL mit allen Implikationen (Weiterverwendung außerhalb der WP, kommerzielle Verwendung, Modifikation) lesen kann, ist mir schleierhaft. So müsste das Bild gelöscht werden. --AndreasPraefcke ¿! 11:24, 18. Jul 2006 (CEST)
Hier ist noch ein zweites Foto desselben Einstellers mit ähnlichen Angaben. Wie sieht's da aus?
Ich schreibe sonst mal den Einsteller an, ob er eine eindeutige Lizenz erhalten kann. --Wikipeder 12:08, 18. Jul 2006 (CEST)
Der Stadtplan von 1898 ist eine Beilage zu einem Buch aus der Mitte der 1980er. Ich habe ihn eingescannt, etwas nachbearbeitet und dann in die Commons geladen. Somit ist das die Reproduktion der Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes. Dabei bin ich davon ausgegangen, daß aufgrund des Alters > 100 Jahre des Originals das Werk durchaus als PD-Old gesehen werden kann. Ist das okay? Wenn nicht, werde ich selbst schnellstmöglich die LA-Kralle ansetzen. --Eva K. Post 17:27, 18. Jul 2006 (CEST)
Auf de ist das OK, Commons ist aber an keine Vernunft gebunden, wie man an dem Wappenlöschfanatismus jetzt sieht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:21, 18. Jul 2006 (CEST)
- Im Zweifel lade ich es nach de-wiki, obwohl ich w/ der zentralen Verfügbarkeit mehr auf die Commons schwöre. --Eva K. Post 19:54, 18. Jul 2006 (CEST)
Verwendung eines eigenen Textes, der unter GFDL steht
Wenn ich einen meiner Artikel, die ich logischerweise unter GFDL in die WP gebracht habe, auch anderweitig, z. B. in einem Printwerk veröffentlichen würde (d.h. unmodifiziert und Orginal von mir), müsste ich da auch die Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung einhalten? (D.h insbesondere die ganze Lizenz abdrucken?) MfG --Flo89 disku Bewerte 02:45, 19. Jul 2006 (CEST)
- Wikipedia:FAQ Rechtliches#Kann ich einmal der Wikipedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden? --Rtc 02:51, 19. Jul 2006 (CEST)
[26] - ist sowas sinnvoll, ein Copyrightvermerk unter ein Bild zu setzen ? Das steht beim Bild selber auch. Dort würde es ja reichen. Außerdem hat er als Deutscher doch eh kein Copyright, sondern ist Urheber und sein Bild ist dem urheberechtlich geschützt. -- Amtiss, SNAFU ? 15:40, 19. Jul 2006 (CEST)
Das ist nicht lizenzkonform und muss weg (liegt auf Commons). Entweder es steht unter GNU FDL oder die Verwertungsrechte werden von der VG Bild-Kunst wahrgenommen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:18, 19. Jul 2006 (CEST)
Markenrecht
- Von Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Markenrecht hier her verschoben. --Rtc 16:11, 19. Jul 2006 (CEST)
Ich habe kürzlich einen LA für das TUI-Logo gestellt, da ich eine URV und eine Verletzung des Markenrechts meine erkannt zu haben. Jemand hat den LA gelöscht und mich, der seit langer Zeit geschätztes Mitglied dieser Community ist, als Troll bezeichnet! Dann habe ich hier nochmal bei den Bildrechten geschaut und den Markenrechtskonsens gefunden, den es offenbar noch nicht so lange gibt (< 1 Jahr, sonst währ er mir sicher schon aufgefallen). Frage: Da die in der Wikipedia eingestellten Werke unter GFDL stehen und jedwede Weiterverarbeitung erlauben: Ist die Wikimedia-Foundation auf Rechtsstreitigkeiten mit den Rechtsabteilungen von großen Konzernen, wie z.B. der TUI vorbereitet? Ich selbst kann mich noch gut an die Diskussion zum MercedesStern von vor ein paar Jahren erinnern, bei der häufog die Angst vor solchen Rechtsstreitigkeiten geäußert wurde!(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Christoph73 (Diskussion • Beiträge) nachgetragen von Taxman Rating)
- Hallo Christoph, diese Frage wurde erst kürzlich hier diskutiert. --Taxman Rating 12:35, 19. Jul 2006 (CEST)
- Man kann Christoph73 zu recht als Troll bezeichnen, weil er genau wegen dieser Sachlage – Unabhängigkeit von Urheberrecht und Markenrecht; zulässige Verwendungen des Markenrechts – von Historiograf bereits im Rahmen der DLRG-Logo-Sache aufgeklärt wurde. Ich kann nur good faith annehmen, dass er das vergessen hat, wenn er das so darstellt, dass ihm das nicht bekannt wäre. Die Aussage von Christoph73 zu "Da die in der Wikipedia eingestellten Werke unter GFDL stehen und jedwede Weiterverarbeitung erlauben" basiert gleich auf mehreren falschen Annahmen: a) nicht jedes Werk steht unter der GFDL (CC-Lizenzen sind bei Bildern auch erlaubt) b) wenn man ein Werk unter die GFDL stellt, dann bezieht sich das nur auf das Urheberrecht, denn die GFDL ist eine urheberrechtliche Lizenz. Bei sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützten Logos erspart man sich höchstens zusätzliche urheberrechtliche Klage wenn das Logo gemäß GFDL lizensiert und verwendet wurde. Die GFDL erspart einem nicht die Pflicht, andere unabhängige Rechte wie das Markenrecht zu beachten. Wenn mangels Schöpfungshöhe ein Logo gemeinfrei ist, dann bezieht sich das ebenfalls nur auf das Urheberrecht. Brotschriften sind immer urheberrechtlich gemeinfrei (Computerfonts als solche – nicht in der Form der damit erstellten konkreten Grafiken/Texte – können als Computerprogramm geschützt sein; eine Schriftart als Font kann durch das Schriftzeichengesetz/design patent mit einem patentähnlichen Schutz versehen sein, das sanktioniert aber nur nur das nachahmen der Schriftart in einem eigenen Font, nicht konkrete Benutzungen der Schriftart), ebenso trivale geometrische Formen und triviale Zusammenstellungen davon (siehe gemeinfreies Bild:SED-Logo.png). Markenrechtlicher Schutz benötigt keine Schöpfungshöhe, verbietet aber nur das Führen des Logos, nicht das vervielfältigen und verbreiten, solange es in Kontexten geschieht, bei denen das Logo lediglich dafür abgebildet wird, um die Tatsache mitzuteilen, dass dies eben das Logo dieser oder jener Firma ist. Es wurde auch unter WP:UF#Firmenlogos ohne (?) Schöpfungshöhe diskutiert, siehe dort insbesondere meinen Beitrag ganz unten. Wenn man Deinen Ausführungen folgt, wäre alleine die Benutzung des Wortes "Mercedes" in Deinem Beitrag eine Markenrechtsverletzung von Dir, weil es ja eine geschützte Marke ist. --Rtc 16:09, 19. Jul 2006 (CEST)
- Rtc: Wenn du mich als Troll bezeichnest, bezeichne ich Dich als Unruhestifter und Edit-War-Anzettler! Zu ertsteinmal: Danke an Taxman, der mir den Link auf die alles klärende Diskussion, an der du, Rtc, Dich auch rege beteiligt hat, geschickt hat. Hättest du, Rtc, gleich in der Löschdiskussion diesen Link eingestellt, währe alles weitere unnötig gewesen! Wie war das noch mit der Gummibären-Geschichte: Was kann man auch freundlicher Sagen ;-) Auch wenn jemanden das Thema sehr erregt! --Christoph73 11:19, 20. Jul 2006 (CEST)
- Man kann Christoph73 zu recht als Troll bezeichnen, weil er genau wegen dieser Sachlage – Unabhängigkeit von Urheberrecht und Markenrecht; zulässige Verwendungen des Markenrechts – von Historiograf bereits im Rahmen der DLRG-Logo-Sache aufgeklärt wurde. Ich kann nur good faith annehmen, dass er das vergessen hat, wenn er das so darstellt, dass ihm das nicht bekannt wäre. Die Aussage von Christoph73 zu "Da die in der Wikipedia eingestellten Werke unter GFDL stehen und jedwede Weiterverarbeitung erlauben" basiert gleich auf mehreren falschen Annahmen: a) nicht jedes Werk steht unter der GFDL (CC-Lizenzen sind bei Bildern auch erlaubt) b) wenn man ein Werk unter die GFDL stellt, dann bezieht sich das nur auf das Urheberrecht, denn die GFDL ist eine urheberrechtliche Lizenz. Bei sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützten Logos erspart man sich höchstens zusätzliche urheberrechtliche Klage wenn das Logo gemäß GFDL lizensiert und verwendet wurde. Die GFDL erspart einem nicht die Pflicht, andere unabhängige Rechte wie das Markenrecht zu beachten. Wenn mangels Schöpfungshöhe ein Logo gemeinfrei ist, dann bezieht sich das ebenfalls nur auf das Urheberrecht. Brotschriften sind immer urheberrechtlich gemeinfrei (Computerfonts als solche – nicht in der Form der damit erstellten konkreten Grafiken/Texte – können als Computerprogramm geschützt sein; eine Schriftart als Font kann durch das Schriftzeichengesetz/design patent mit einem patentähnlichen Schutz versehen sein, das sanktioniert aber nur nur das nachahmen der Schriftart in einem eigenen Font, nicht konkrete Benutzungen der Schriftart), ebenso trivale geometrische Formen und triviale Zusammenstellungen davon (siehe gemeinfreies Bild:SED-Logo.png). Markenrechtlicher Schutz benötigt keine Schöpfungshöhe, verbietet aber nur das Führen des Logos, nicht das vervielfältigen und verbreiten, solange es in Kontexten geschieht, bei denen das Logo lediglich dafür abgebildet wird, um die Tatsache mitzuteilen, dass dies eben das Logo dieser oder jener Firma ist. Es wurde auch unter WP:UF#Firmenlogos ohne (?) Schöpfungshöhe diskutiert, siehe dort insbesondere meinen Beitrag ganz unten. Wenn man Deinen Ausführungen folgt, wäre alleine die Benutzung des Wortes "Mercedes" in Deinem Beitrag eine Markenrechtsverletzung von Dir, weil es ja eine geschützte Marke ist. --Rtc 16:09, 19. Jul 2006 (CEST)
Niedrigere Auflösung
Unter WP:BR#Einschränkungen steht, ohne weiteren Kommentar, "Wer die volle Kontrolle über die kommerzielle Nutzung seiner Fotos behalten möchte, kann sie allerdings bei Wikipedia in einer nicht reprofähigen Auflösung hochladen." Ich halte diese Auffassung rein vom Gefühl her für zweifelhaft und glaube, man könnte durchaus auch für eine Rechtmäßigkeit der freien Benutzung einer später veröffentlichten, höher aufgelösten Version argumentieren. Schließlich entsteht durch die Erhöhung der Auflösung keine über die ursprüngliche Kopie hinausgehende Schöpfungshöhe oder Fotografierleistung. Während ein Vorbehalt bezüglich höher aufgelösten Versionen bei proprietären Nutzungsgenehmigungen zwar wohl problemlos als implizit hergeleitet werden kann, könnte ein solcher Vorbehalt bei normalerweise freien Lizenzen als zusätzliche Einschränkung interpretiert werden, welche sie nicht mehr frei macht, so dass diese Argumentation eben grade nicht auf freie Fotos angewandt werden könnte. Ich glaube auch nicht, dass es hier bereits eine Gerichtsentscheidung speziell für diesen Fall (eben freie Lizenze) gibt. Was denkt ihr dazu? --Rtc 19:05, 19. Jul 2006 (CEST)
Eine freie Lizenz bezieht sich immer auf die konkrete Präsentation des Werks, dem der Lizenzvermerk beigegeben ist. Auch wer an einem Werk nur eine kleine Änderung vornimmt, die keine Schöpfungshöhe erreicht, bedarf der Zustimmung des Urhebers, da er eine Bearbeitung vorlegt. Daher ist die Argumentation mit der fehlenden Schöpfungshöhe nicht tragfähig. Die freie Lizenz bezieht sich also nicht auf alle möglichen Versionen des Werks, sondern nur auf solche, die einen Lizenzvermerk tragen. Nur sie sind die nutzbaren Versionen. Abgesehen von der rechtlichen Lage: Wir sollten die Entscheidung des Urhebers respektieren, in welcher Auflösung er freie Inhalte unterstützt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:54, 19. Jul 2006 (CEST)
- Ob das durchsetzbar wäre? Kann man eine höhere Auflösung als eine andere Präsentation/Version des Werks betrachten, oder würde vielleicht die Lizenz Gefahr laufen, auch dafür zu gelten? Damit man sicher wirksam die Nutzung für eine höhere Version ausschließen könnte, müsste man wohl die (dann wohl nicht mehr) freie Lizenz dahingehend einschränken ("Die Nutzungsgenehmigung der Lizenz ist nicht erteilt für höhere Auflösungen"). Das Problem: Deine Argumentation läuft Gefahr, mit einigen Änderungen auf Reproduktionsfotografie anwendbar zu sein. Woraum "Auch wer an einem Werk nur eine kleine Änderung vornimmt, die keine Schöpfungshöhe erreicht, bedarf der Zustimmung des Urhebers, da er eine Bearbeitung vorlegt." sich bezieht ist unklar; die freie Lizenz erteilt die Erlaubnis für die Änderung. --Rtc 23:09, 19. Jul 2006 (CEST)
- In der Praxis klappt es. Niedrig aufgelöste Fotos, für die sich jemand wegen einer Printausgabe interessiert, verleiten den Nachnutzer dazu, den Urheber direkt anzusprechen, auch wenn das gleiche Bild in hoher Auflösung, aber als geschützt markiert auf der Homepage des Fotografen ist. Passiert alle paar Wochen ;) --217.88.177.7 03:47, 28. Jul 2006 (CEST)
Ahoi-Logo erlaubt?
Oberlützingen--Hoerb79 22:28, 19. Jul 2006 (CEST)
- Scheint eh etwas Vereinswerbung zu sein...--tox 23:13, 19. Jul 2006 (CEST)
- Ja, und die Quelle ist auch genial angegeben. -- Timo Müller Diskussion 23:17, 19. Jul 2006 (CEST)
- Nachtrag: Es geht um dieses Bild. Ich entsorge mal den Spam. -- Timo Müller Diskussion 23:20, 19. Jul 2006 (CEST)
- [Offtopic]Der Spam stand so seit Oktober in der Wikipedia tststs...--tox 23:40, 19. Jul 2006 (CEST)
- Nachtrag: Es geht um dieses Bild. Ich entsorge mal den Spam. -- Timo Müller Diskussion 23:20, 19. Jul 2006 (CEST)
- Ja, und die Quelle ist auch genial angegeben. -- Timo Müller Diskussion 23:17, 19. Jul 2006 (CEST)
Das Bild ist offensichtlich eine URV des Ahoj-Brause-Logos [27]. Und da es nicht nur aus Text und geometrischen Figuren besteht, sondern die Zeichnung einer Person enthält, kommt man hier wohl auch nicht mit dem Argument "mangelde Schöpfungshöhe" weiter. --Toon 00:32, 20. Jul 2006 (CEST)
Bilder
hallo verstehe ich das richtig ich möchte bilder von wikipedia auf meiner homepage verwenden
z.b ein bild vom mond
muß ich dann den urheberlink angeben
z.b
/media/wikipedia/commons/2/2f/Moon_by_Helmut_Adler.jpg
sorry ist vielleicht eine idiotenfrage habe mir hier alles durchgelesen
möchte zur sicherheit nochmal nachfragen
danke josh
- Was du angeben musst, hängt von der Lizenz de sjeweiligen Bildes ab. Um welches Bild geht es denn? -- Timo Müller Diskussion 23:16, 19. Jul 2006 (CEST)
- Er meint Bild:Moon_by_Helmut_Adler.jpg. Dort steht: "Photograper: Helmut Adler (http://www.fotodesigner.org) [...] The picture must always be properly attributed to the photographer. A reference to the photographers web page shall be included in the attribution." (Auf Deutsch etwa: Fotograf: Helmut Adler (http://www.fotodesigner.org) [...] Das Bild muss immer korrekt dem Fotografen zugeschrieben werden. Die Webseite des Fotografen ist Bestandteil dieses Urhebervermerks.) Dazu muss natürlich die Lizenz abgedruckt werden bzw. eine URL, wo sie abrufbar ist. --Rtc 23:22, 19. Jul 2006 (CEST)
- Es reicht, anzugeben, unter elcher Lizenz es steht, Link wäre nicht schlecht. Dass ist ja der Unterschid zur GFDL oder irre ich mich da? -- Timo Müller Diskussion 23:36, 19. Jul 2006 (CEST)
- Du irrst Dich da. "You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier for, this License with every copy or phonorecord of the Work You distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform." ([28], Hervorhebung von mir) --Rtc 00:22, 20. Jul 2006 (CEST)
- Danke, das wusste ich noch nicht. -- Timo Müller Diskussion 11:45, 20. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank
werde ich beachten
Liste zulässiger Lizenzen
Hallo. Gibt es eine Auflistung jener - in Commons anwendbarer (templates) - Bildlizenzen, die in der de-Wiki verwendet werden dürfen? --the one who was addicted (#) 10:45, 20. Jul 2006 (CEST)
- Für alles was Du auf commons hochlädst gibt es diese Lizenzvorlagen, für Bilder, die du auf de hochlädst Kategorie:Lizenzvorlagen für Bilder. Bilder, die auf commons liegen darfst Du auf de verwenden, wenn Dir ein Lizenzverstoß auffällt solltest Du das Bild dort zur Löschung vorschlagen. --Taxman Rating 11:04, 20. Jul 2006 (CEST)
Darf ich das so interpretieren, dass alle Bilder auf Commons auch in der de-Wiki verwendet können, und es da keine Lizenz-Inkompatibilitäten (mehr) gibt? In den Anfängen von Commons war das ja nicht so, wenn ich mich recht erinnere. --the one who was addicted (#) 13:16, 20. Jul 2006 (CEST)
- Meines Wissens nach ist es so (alle commons bilder können hier verwendet werden), es könnte glaube ich eher sogar so sein, dass der umgekehrte Fall eintritt (de-Bilder nicht auf commons). Ich bin mir da aber selbst nicht ganz sicher, weswegen ich mir das nochmal von jemandem bestätigen lassen würde. --Warhog (???, +/-) Helft mit Fehler in der MediaWiki zu beheben und votet für sie! 11:19, 26. Jul 2006 (CEST)
cc-by-sa-2.5
Ein IP-User hat in den Artikel Dirk Stermann ein Foto eingefügt, dass in commons unter cc-by-sa-2.5 eingestellt ist. In der Bildunterschrift trug er "(c)fotex" ein. ein ähnlicher (c)-vermerk stand auch auf der commons-bildbeschreibungsseite.
- ist cc-by-sa-2.5 in der de-wiki zulässig?
- ist das "(c)"-Symbol mit cc-by-sa-2.5 kompatibel?
Ich habe den Vermerk "(c)fotex" im Artikel entfernt, und auch die Commons-Bildbeschreibungsseite mit dem entsprechenden template umgebaut. --the one who was addicted (#) 10:45, 20. Jul 2006 (CEST)
- Ja.
- (c) ist in Deutschland bzw. Kontinentaleuropa eh sonderbar, da es hier Urheberrecht per Definition und kein Copyright per Akklamation gibt. Wenn das (c) einfach ein Urheberrecht bezeichnen soll, ist das m. E. wie mit allen anderen Lizenzen in Deutschland auch mit cc-by-sa-2.5 kompatibel. Wenn es ein Us-amerikanisches Copyright begründen soll, ist das eh grenzwertig. Aber wenn der Nutzer als Autorenangabe (notwendige Bedingung für Veröffentlichung bei cc-by-sa-2.5) eben einen Text will, wo "(c) irgendwas" drin vorkommt,ist das eigenmächtige Entfernen dieses Textes aus der Bildbeschreibungsseite meines Erachtens illegal. Aus dem Artikel sollte es m. E. aber tatsächlich raus, da es ja auf der Bildbeschreibungsseite nur 1 Klick entfernt ist, und sowas auch bei Büchern etc. ja durchaus so gemacht wird, dass der Bildnachweis irgendwo anders steht. --AndreasPraefcke ¿! 11:16, 20. Jul 2006 (CEST)
Okay. Danke. Ich hab das "(c)" in der Bildbeschreibung wiederhergestellt, und auch den User informiert. ---the one who was addicted (#) 13:29, 20. Jul 2006 (CEST)
Verzeichnis aller Wikipedia-Derivate gesucht
Da hier die Rechtsexperten sitzen und ich keine andere Stelle kenne: Ich suche eine oder mehrere Listen aller bekannten Ableitungen aus Wikipedia-Artikeln - online und offline, vollständig oder auszugsweise. Die Urheber und Lizenzgeber (=Autoren) in der Wikipedia kommen meiner Ansicht nach nicht besonders glaubwürdig rüber, wenn sie sich nicht aktiv um den Schutz ihrer Rechte kümmern und dabei auf den Zufall hoffen (GNU-FDL hin oder her). Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für den Hinweis auf Verstöße oder muss jeder Urheber einzeln informiert werden? Auch hierbei geht es zunächst um die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit und nicht um konkrete Fälle. Die Ernsthaftigkeit könnte sich eventuell als neuralgischer Punkt erweisen, wenn die GNU-FDL einmal auf dem Prüfstand stehen sollte. Auch an Informationen hierzu wäre ich interessiert. Einigen Autoren ist ja auch nicht immer ganz wohl, was ihre Rechte angeht. --Konsumat 11:07, 20. Jul 2006 (CEST)
Meinst Du Wikipedia:Weiternutzung/Mängel? --AndreasPraefcke ¿! 11:14, 20. Jul 2006 (CEST)
Als Einstieg dazu auch Wikipedia:Weiternutzung. --CyRoXX (? ±) 11:15, 20. Jul 2006 (CEST)
- Ja, vielen Dank. Sieht auf den ersten Blick sehr gut aus. Mal sehen, wie man von außen als Autor und Nicht-Autor dahin geleitet wird ... (einen Weg habe ich ja gerade getestet:-) --Konsumat 11:21, 20. Jul 2006 (CEST)
russische Wikipedia
Auf der Russischen Wikipedia sind unter dem Stichwort Dor (http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%94%D0%BE%D1%80) zwei Grabungsbilder, die ich gerne in den deutschen Artikel Dor (Stadt) einbauen wuerde. Gibt es damit Probleme? yak 16:29, 20. Jul 2006 (CEST)
- Ich würde spontan sagen: finde jemanden, der die Lizenz und die Bildbeschreibung übersetzt, dann können wir weiterreden... --Taxman Rating 16:34, 20. Jul 2006 (CEST)
- Beide Bilder haben zur Zeit keine Lizenz, auf der Diskussionsseite des Uploaders ist aber auch schon eine Frage dahingegend. --Ixitixel 16:46, 20. Jul 2006 (CEST)
- das ging aber prompt!
- Beide Bilder haben zur Zeit keine Lizenz, auf der Diskussionsseite des Uploaders ist aber auch schon eine Frage dahingegend. --Ixitixel 16:46, 20. Jul 2006 (CEST)
Название <Развалины Дора> Bezeichnung: Ausgrabungen in Dor Описание <Стена римского храма> Beschreibung: Mauer des roemischen Heiligtums Автор <Беляевъ> Autor Beljaev' Время создания <январь 2005> Darum der Aufnahme Januar 2005 Источник <оригинальное фото> Quelle: Originalaufnahme Лицензия <Лицензия> Lizenz: Lizenz
das ist nicht sehr hilfreich, deshal frage ich ja yak 16:54, 20. Jul 2006 (CEST)
- Ja, derzeit gibt es damit Probleme, da die Bilder unter keiner Lizenz aufgeführt sind. Solange die Bilder nicht unter einer glaubwürdigen Lizenz stehen, dürfen sie in der Wikipedia nicht weiterverwendet werden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Diskussion auf der Diskussionsseite des Benutzers ausgeht. --CyRoXX (? ±) 22:12, 20. Jul 2006 (CEST)
Power-Point-Folien
Guten Tag liebe Profis,
ich suche immer wieder Bilder zur Illustration von Artikeln, finde aber in WP keine passenden. Aber ich habe manchmal geeignete Folien aus eigenen PP-Präsentationen, die ich gern mit CC-by-sa als gif oder jpg zur Verfügung stelle. Die Folien enthalten zum Schutz vor plumpem Diebstahl einen schmalen Bildstempel mit dem Firmennamen (ohne weitere Daten). Das verhindert, dass unmoralische Dritte Folien so verwenden, als wären es "ihre eigenen".
Nun hat jemand diesen Bildstempel als "Werbung" moniert. Und ein weiterer hat vorgeschlagen, den Stempel einfach wegzulöschen.
Ich meine, dass ein simpler Name als Bildstempel zur Nennung des Urhebers keine Werbung ist. Und ich fürchte, ohne Bildstempel würde meine Folie unverändert irgendwo ohne Nennung des Urhebers, bzw. mit "neuem Urheber" auftauchen.
Meine Folien dürfen gern auch ausserhalb von WP verwendet werden, so wie in CC vorgesehen mit mit Nennung des Urhebers. Sie dürfen auch verändert werden und dann weiterverwendet werden. Ich möchte aber verhindern, dass sie einfach geklaut werden.
Ist da CC-by-sa sinnvoll? Gibt es etwas das mein Bedürfnis besser erfüllt? Ist ein Schriftzug "unzulässige Werbung"? (nein, es gibt weder Link noch Adresse noch Telefon, nur den Schriftzug unscheinbar unten rechts, bei normaler Bildschirmauflösung nur mit Mühe lesbar). Danke für Rat, --Markus Bärlocher 22:39, 20. Jul 2006 (CEST)
- Nun, die CC-by-sa beinhaltet ja ausdrücklich, dass der Urheber genannt werden muß, aber auch das Recht, die Werke zu verändern. Insofern ist der Stempel auf den Folien genau so ok wie ein Wasserzeichen bei Fotos. Du wirst damit allerdings nicht verhindern können, dass jemand den Stempel einfach rauslöscht. Falls das geschieht und derjenige die Folien ohne Autorennennung weiterverwendet kannst Du aber natürlich im Rahmen der Lizenz dagegen vorgehen. Allerdings wird bei Powerpoint-Folien wahrscheinlich nur sehr selten die Schöpfungshöhe erreicht. Soweit meine Meinung als unwissender. --Taxman Rating 23:36, 20. Jul 2006 (CEST)
- Seh ich nicht anders --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:41, 20. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die schnellen Antworten! Ich möchte z.B. nicht, dass ein Wikipedianer den Stempel rauslöscht und das Bild ohne Stempel wieder reinstellt, weder unter meinem, und schon gar nicht unter seinem Namen. Kann ich das so in der Bildbeschreibung beim Hochladen angeben? Und wenn sich einer nicht daran hält ihm "die Ohren langziehen"? Und der Namen als Stempel ist im Wicki-Sinne keine Werbung? Dann würde ich meine Folien gern zur Verfügung stellen. Gruss, --84.147.155.34 01:29, 21. Jul 2006 (CEST)
- Wenn das Bild veränderbar ist, ist es veränderbar, also kann auch eine veränderte Version hochgeladen werden, das kannst Du nicht unterbinden. Als Lizenzgeber kannst Du ihm "die Ohren langziehen" wenn dieses Hochladen ohne Angabe deiner Autorenschaft (die aber, wenn er das Originalbild überschreibt, allein schon durch die Versionsgeschichte gegeben wäre) geschieht. Für die Veränderte Version wären dann sowohl Du als auch der "Stempellöscher" die Urheber. So geschehen z.B. bei dieser Fotomontage. --Taxman Rating 01:51, 21. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die schnellen Antworten! Ich möchte z.B. nicht, dass ein Wikipedianer den Stempel rauslöscht und das Bild ohne Stempel wieder reinstellt, weder unter meinem, und schon gar nicht unter seinem Namen. Kann ich das so in der Bildbeschreibung beim Hochladen angeben? Und wenn sich einer nicht daran hält ihm "die Ohren langziehen"? Und der Namen als Stempel ist im Wicki-Sinne keine Werbung? Dann würde ich meine Folien gern zur Verfügung stellen. Gruss, --84.147.155.34 01:29, 21. Jul 2006 (CEST)
- Jeder Wikipedianer, der solche Bilder sieht, kann, darf und soll solche Stempel rauslöschen. Wir haben hier freie lizenzen. Die erlauben das. Du wirst auf der Bildbeschreibungsseite genannt.
- Nein, Du kannst keine Einschränkung machen, weil die Lizenz dann nicht mehr frei ist. Das Bild würde dann gelöscht werden, weil es eine regelwidrige Lizenz hat.
- Statt jemandem "Die Ohren langziehen" sollst Du die Bilder nicht hochladen bzw. unter eine freie Lizenz stellen, wenn Dir die Konsequenzen nicht gefallen.
- Deine Folien sind urheberrechtlich höchstwahrscheinlich sowieso garnicht geschützt, also macht jedes Schild außer Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe keinen Sinn und Du kannst dann weder eine Namensnennung verlangen noch anderen untersagen, ihren eigenen Namen drunterzuschreiben.
- Wenn Dir freie Lizenzen nicht zusagen, ist Wikipedia leider nichts für Dich. --Rtc 02:01, 21. Jul 2006 (CEST)
Liebe Profis, herzlichen Dank für Eure Informationen!
Fazit für mich: ich werde meine Folien nicht zu Verfügung stellen.
Aber ich habe einen Wikipedianer gefunden, der sich mit Grafikprogrammen auskennt und seine Unterstützung angeboten hat. Er wird einige meiner Folien für WP bearbeiten und hochladen. So können sie dann frei gennutzt werden.
Grundsätzlich: ich kenne nun schon mehrere Bildautoren, die ihre Bilder gern zur Verfügung stellen würden, wenn darin ein Urheberstempel möglich wäre. Denen es aber nicht genügt, in der Historie der Bildbeschreibungsseiten erwähnt zu sein. Und die deshalb ihr Bild nicht zur Verfügung stellen mögen (oder dürfen). Das ist m.E. ein Verlust für WP.
Vielleicht könnten wir für die Zukunft eine WP-Lösung finden, die für Bilder einen Bildstempel des Urhebers erlaubt. Für diesen Stempel könnten Kriterien formuliert werden (Inhalt und Form). Der Stempel dürfte dann nur entfernt werden, wenn das Bild selbst geleichzeitig deutlich verändert worden ist. - Aber bei der dafür notwendigen Juristerei kenne ich mich nicht aus. Gruss, --Markus Bärlocher 00:04, 23. Jul 2006 (CEST)
- Das Problem dabei ist und bleibt, dass alle hier zugelassenen Bilder verändert werden dürfen. Somit kann jeder den Bildstempel entfernen. --ST ○ 00:29, 23. Jul 2006 (CEST)
- Dies und natürlich stellst Du die Bilder damit trotzdem zur Verfügung, nur lässt Du Dir dabei von anderen helfen; das ändert nichts an der Situation. PS: technisch sollte recht leicht sein, dass Du selbst die Veränderungen vornimmst. Du hast sie doch mit Powerpoint selbst erstellt, also solltest Du doch halbwegs damit umgehen können. Einfach den Namenszug entfernen; die Datei unter anderem Namen speichern und den Rest genauso machen wie mit den alten Bildern. (Das nur als kleine technische Hilfestellung). --JuTa Talk 01:33, 23. Jul 2006 (CEST)
Erreichte Schöpfungshöhe
Unter [29] finden sich einige Beispiele, wo von Gerichten pro Schöpfungshöhe geurteilt wurde. Ich habe den Link bei Diskussion:Schöpfungshöhe dabeikopiert. Die Angaben sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. "Rotes Weinlaubblatt" wurde nämlich als Werk der bildenden Künste eingestuft und die "Silberdistelnachbildung" als Gebrauchskunst, so dass der Vergleich über diesen reinen Aspekt hinaus natürlich ziemlich unsinnig ist. Das Urteil "Lachende Sonne" ist schon sehr alt (1981) und wird nur mit einem kurzen Satz erwähnt; es wird auch nicht angegeben, ob sie als Gebrauchskunst eingestuft wurde. Trotzdem ganz interessant zu lesen. --Rtc 23:54, 20. Jul 2006 (CEST
- Danke, interessant die Bemerkung zum Zickzackkurs der Gerichte, die könnte man in Schöpfungshöhe zitieren --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:55, 21. Jul 2006 (CEST)
- Ich messe dem Weinlaub (Handesatisches Oberlandesgericht, 22. März 2004) keine besondere Bedeutung bei, weil es durch das "laufende Auge" (BVerfG 26. Januar 2005) überholt ist. Das BVerfG hatte keinen Zweifel daran, dass das Signet eines Wettbewerbs angewandte Kunst ist und hielt daher seinen Grundsatz der erhöhten Anforderungen aufrecht. Den Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts, nach denen eine grafische Abbildung auf einer Produktverpackung und auf Werbeschriften bildende Kunst sei, ist daher nicht zu folgen. --h-stt !? 07:42, 21. Jul 2006 (CEST)
Übersetzung
Der Artikel Ōyama Masutatsu ist seit sieben Monaten mit dem URV Baustein markiert weil es sich um eine sehr genaue Übersetzung von [30] handelt. Irgendwie hat bislang niemand entscheiden, od es eine URv dartsellt oder nicht. Was sagen die Experten dazu? --Ixitixel 11:17, 21. Jul 2006 (CEST)
- der genannte Server scheint zumindest gerade jetzt nicht zu funktionieren (500 Internal Server Error) --Wirthi ÆÐÞ 11:20, 21. Jul 2006 (CEST)
NoRighstReserved-Bilder aus der englischen Wikipedia
Neulich bin ich in der englischen Wikipedia über ein interessantes Bild gestolpert das mit diesem Baustein behaftet war: en:Template:NoRightsReserved - und ich muss sagen, damit komm ich ja mal gar nicht klar! Was soll das denn bitteschön heißen? Das Bild ist kopierrechtlich geschützt (= jemand hat das kopierrecht) aber der Autor hat allen Rechten entsagt (= er hat kein kopierrecht!?) und das Bild kann behandelt werden "as if" in public domain? Kann ich das Bild jetzt behandeln wie public domain? Darf ich es also als solches auch hier uploaden oder ist das irgendeine ganzverqueer-liberale seltsam-regelung der englischsprachigen wikipedia wie sie öfter dort vorkommt? Ich hab leider auch nirgendwo auf FAQ-Seiten etc Antworten gefunden. Liste von Bildern die NoRightsReserved sind. --MfG, Warhog (???, +/-) 12:06, 21. Jul 2006 (CEST)
- Das bedeutet, dass zwar noch ein Urheberrechtsschutz auf das Bild besteht, der Urheber aber die Rechte daran freigegeben hat. Ich weiß gar nicht, ob wir hier eine entsprechende Vorlage dafür haben, aber wenn ich mich nicht irre, sollte commons:Template:Copyrighted free use dem entsprechen. Von daher wäre es wohl geschickt, es auf den Wikimedia Commons unter der Lizenz hochzuladen. Irgendwelche Einwände von den Lizenz-Gurus? --NickKnatterton - !? 14:03, 21. Jul 2006 (CEST)
- Grundsätzlich gilt: Willenserklärungen von den Autoren sind stets in der Form zu respektieren, wie sie getätigt wurden. Das Problem gehört zum Themenkreis "Wie mache ich deutlich, dass ich etwas der Public Domain unterstellen möchte", bei dem nicht nur in der EU offenbar Eiertänze angesagt sind. Eine Verwendung hier ist OK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:21, 21. Jul 2006 (CEST)
- Commons hat bestimmt auch dafür eine Vorlage, hier haben wir uns für solche Fälle auf die PD-Vorlage geeinigt. -- Timo Müller Diskussion 19:02, 21. Jul 2006 (CEST)
Plan einer Ausgrabung (1905)
Mal eine dumme Frage zu einem etwas heiklen Fall, von dem ich nicht weiß, unter welche Bestimmungen er fällt: ich würde gerne den Artikel Villa Adriana mit einem gescannten Plan der Ausgrabungen ergänzen. Dieser Plan wurde laut Aufschrift 1905 von der Scula degli ingegneri di Roma (Römische Ingenieurschule) angefertigt; es gibt keine weiteren Rechtehinweise, etwa auf die Person der Zeichner. (Der komplette Plan ist nur mit: „Rilievo topografico di Villa Adriana. Scuola degli ingegneri di Roma. Giugno MDCCCV“ + Skala beschriftet!) Daher sind Todesdaten etc. kaum zu ermitteln. Frage: Kann man diesen Plan bzw. ein Scan davon als PD-Old o. Ä. ansehen und hochladen – oder nicht? --Aristeas 12:50, 21. Jul 2006 (CEST)
- Ja kannst du. Die WP akzeptiert Bilder auch ohne genauen Urheber, wenn es älter als 100 Jahre ist. Insofern liegst du damit knapp oberhalb der Grenze und darfst es hochladen. --NickKnatterton - !? 13:56, 21. Jul 2006 (CEST)
- Wenn mich nicht alles täuscht gilt für sowas in Deutschland sowieso nur verwandtes Schutzrecht, also 50 Jahre ab Erstellung. Oder täuscht mich alles? --NoCultureIcons 14:06, 21. Jul 2006 (CEST)
- Nein, Pläne sind leider normale Werke (§ 2 UrhG) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:23, 21. Jul 2006 (CEST)
- Oh, stimmt. Bevor man sein Halbwissen in der Welt verbreitet sollte man sich wohl doch vorher nochmal absichern. Wieder was gelernt, danke. --NoCultureIcons 16:29, 21. Jul 2006 (CEST)
- Nein, Pläne sind leider normale Werke (§ 2 UrhG) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:23, 21. Jul 2006 (CEST)
OK, ich habe es jetzt mal hochgeladen (siehe beim Artikel Villa Adriana). Hoffentlich kommt jetzt nicht gleich wieder ein noch schlauerer Mensch und löscht es sofort wieder... Könntet Ihr mir einen Hinweis geben, wo auf den Wikipedia-Seiten die Regel mit den 100 Jahren steht? Ich habe sie schon mal gelesen, finde sie aber nicht wieder. --Aristeas 16:51, 21. Jul 2006 (CEST)
Da, wo sie hingehört: Wikipedia:Bildrechte nach pragmatisch suchen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:24, 21. Jul 2006 (CEST)
- Herzlichen Dank – ups, das muss ich vor lauter Offensichtlichkeit übersehen haben ;-)! --Aristeas 20:00, 21. Jul 2006 (CEST)
Aristeas: Warum hast Du die Karte - vorallem wo sie auch keine speziell deutsch beschriftete ist - nicht gleich bei Commons hochgeladen? --the one who was addicted (#) 18:56, 21. Jul 2006 (CEST)
- Mit Bildern, bei deren Rechten ich mir sicher bin, mache ich das immer – hier dachte ich, die internationale Rechtslage dürfte noch komplizierter sein, und habe es daher erst mal bei der deutschen Wikipedia gelassen, da ich schon hier wieder eine große Löschdiskussion befürchtet habe. Unter Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern die älter als 100 Jahre sind – die Stelle, auf die mich Historiograf dankenswerterweise gerade hingewiesen hat – steht:
- „Bitte beachtet, dass diese Regelung auf Commons nicht offiziell Geltung hat, Bilder also gelöscht werden können.“
- Wenn Ihr meint, dass die Rechtslage dennoch auch andernorts (v.a. in den USA) OK ist, lade ich den Plan gerne bei den Commons hoch ... --Aristeas 19:56, 21. Jul 2006 (CEST)
Nur in Mexico sieht es anders aus, da gilt nicht 70 sondern 100 Jahre pma. Vor Jahren gab es in der kastilischen (spanischen) Wikipedia mal heftige Diskussionen. Die haben sich darauf geeinigt, daß bei Bildern, die nachweislich in Mexico aufgenommen wurden, auch 100 Jahre pma gelten - für die gesamte kastillische Wikipedia. Ich glaube, die haben auch die 100-Jahre-Regel (bzw. 130 Jahre). 217.88.177.7 03:37, 28. Jul 2006 (CEST)
Fotos NS-Ordensburg Vogelsang
Hallo, auf den Commons liegen einige Fotos aus der Ordensburg Vogelsang. Ich frage aber hier an, da hier vermutlich eher Ortskenntnis vorliegt, um die es hier geht.
Es handelt sich um einen weit ausgedehnten Gebäudekomplex von 1935 mitsamt Straßen und Wegen auf Gelände, das bis vor kurzem militärisches Sperrgebiet war. Januar 2006 ist das Gebiet für Besucher geöffnet worden.
Es geht darum, ob um Fotos der Gebäude (Architekt Clemens Klotz † 1969) und der Plastiken (Bildhauer Willy Meller † 1974) in diesem Gebiet, die von diesem Gebiet aufgenommen wurden, der Panoramafreiheit unterliegen. Entscheidend ist, ob die Straßen und Wege in der Anlage öffentlich zugänglich sind.
Die Website der Standortgesellschaft gibt unter Besuch Folgendes an:
- "Das Gelände ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet (im Winter verkürzte Öffnungszeiten!), das Forum von 10 bis 17 Uhr."
Am Telefon sagte man mir dort heute, das Gelände sei mit einem Zaun umgeben, Nachts würden die Tore geschlossen. Damit wäre die Anlage nicht im öffentlichen Raum und Panoramafreiheit nicht gegeben.
Leonce49, von dem viele der Aufnahmen stammen, schreibt hingegen, die Wege in der Anlage seien rund um die Uhr zugänglich, woraus sich Panoramafreiheit für Außenaufnahmen auf dem Gelände ableiten lasse. Da die Umwandlung vom Truppenübungsgelände noch sehr neu und noch nicht abgeschlossen ist, kann es gut sein, dass der Zaun, von dem die Standortgesellschaft spricht, zum Zeitpunkt des Fotografierens noch nicht stand.
Wie auch immer – kennt jemand die Situation jetzt? Und unterliegen die Fotos nun der Panoramafreiheit oder nicht?
Ich meine, nicht. Selbst wenn damals oder heute kein Zaun besteht, sondern nur Öffnungszeiten bekannt gegeben werden, wäre das Gelände kein öffentlicher Raum im Sinne des Gesetzes.
- Image:Voginnen.jpg
- Image:Vogwanha.jpg
- Image:Voguntku.jpg
- Image:Vogels2.jpg
- Image:Vogels1.jpg
- Image:Vogels11.jpg
--Wikipeder 18:35, 21. Jul 2006 (CEST)
Typisch deutsche Paragraphenreiterei, über die ich nur den Kopf schütteln kann. Wir sollten bei der Panoramafreiheit durchaus ein wenig großzügig sein. "Eine zeitweilige, insbesondere nächtliche Schließung steht dem [Einstufung als öff. Raum] nicht entgegen (so RGSt 40, 125, 126 für einen Friedhof)" Dreier/Schulze 2. Aufl. § 59 Rdnr. 3. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:57, 21. Jul 2006 (CEST)
- Dem schließe ich mich in vollem Umfange an. Nieder mit den Beamten! ;-) --ST ○ 20:08, 21. Jul 2006 (CEST)
- So, etwas mehr Salz: Als Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit ihrer Beschlüsse muss die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung tagen. Zu diesem Zweck muss der Sitzungssaal während der Sitzung für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Der Ort darf sich durchaus auf privatem Grund oder in privaten Gebäuden befinden, so lange während der Sitzung der Zugang allgemein und ungehindert sichergestellt ist. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die amtliche Bekanntmachung über die Sitzung und den Sitzungsort rechtzeitig erfolgt ist und die Teilnahme aus tatsächlichen Gründen nicht unzumutbar erschwert wird (etwa eine Sitzung der Gemeindevertretung in der Partnerstadt wäre formal nicht öffentlich). Diese Feststellung aus dem Bereich des Kommunalrechts zeigt, dass es durchaus öffentliche Orte (Räume, Straßen, Wege, Plätze) geben kann, die im Extremfall nur für wenige Stunden diese Eigenschaft besitzen. --ST ○ 23:02, 21. Jul 2006 (CEST)
- Aha. Hervorragend! Vielen Dank für die fundierten Antworten. --Wikipeder 10:13, 22. Jul 2006 (CEST)
Danke an Histo und die anderen. Genau so ist die Situation (nur zeitweise nächtliche Schließung), also Panoramafrfeiheit. --Reise-Line Fahr mal hin! 22:57, 22. Jul 2006 (CEST)
Wie sieht es denn dann mit Panoramafreiheit in Museen aus? --Wikipeder 11:10, 25. Jul 2006 (CEST)
Presse-Bilder
Auf der Seite der Landrätin des Landkreises Fürth steht:
- Sollten Sie ein Foto für eine Veröffentlichung oder für ein Vorwort benötigen, finden Sie auf dieser Seite aktuelle Presse-Bilder von Dr. Gabriele Pauli in Druck-Qualität. Um ein Foto zu speichern, klicken Sie mit der rechten Maus-Taste auf ein Foto und wählen Sie dann "Speichern unter..." aus.
Damit ist es doch noch nicht lizenziert, oder? -- Achates 22:39, 21. Jul 2006 (CEST)
- Das kommt daruf an was du mit Lizensiert meinst. Die Bilder dürfen so nicht ohne weiteres in Wikipedia verwendet werden.--tox 23:10, 21. Jul 2006 (CEST)
- Ein Vorwort wollte ich hier nicht schreiben, mir geht's natürlich ums Hochladen und verwenden in der Wikipedia. ;-) -- Achates 23:17, 21. Jul 2006 (CEST)
Die Verwendung von Bildern unter Presselizenzen wäre in der Wikipedia legal, ist aber nicht mit dem Ziel einer unter freien Lizenzen veröffentlichten Enzyklopädie und damit nicht mit den Grundsätzen vereinbar. Ich kann nur dazu aufrufen, aufzuhören, verzweifelt auf fremden Webseiten Bilder zu suchen und dann alles hier hochzuladen, wo man nur einen Satz aus dem Kontext reißen kann, so dass man ihn irgendwie über zig Verbiegungen als freie Lizenz interpretieren könnte. Was dabei herauskommt sieht man z.B. bei commons:Template:OAS oder commons:Template:RIGIS. Es ist mir unbegreiflich, wie man derart selektiv lesen kann, dass man alle Hinweise à la "Users may [...] not resell, redistribute, or create derivative works absent the express written permission of GS/OAS."[31] und "Prohibited Use -- Unauthorized Distribution. Any sale, distribution, loan, or offering for use of RIGIS digital data, in whole or in part, is prohibited without the approval of the Licensor."[32] auf diesen Seiten 'übersieht', die teilweise direkt in der nächsten Umgebung stehen, während die als Freigabe interpretierten Hinweise etwas ganz anderes meinen. Man sollte also möglichst die Finger von Fotos mit Presselizenzen lassen und stattdessen sollte man einfach mal überlegen, ob man nicht vielleicht mal selbst zur Kamera greift. Alternativ wäre die Möglichkeit, den Webseitenbetreiber zu überzeugen, eine eindeutige Kennzeichnung seiner Inhalte mit Creative-Commons-Lizenzen vorzunehmen. Bei Agencia Brasil ist das kürzlich sogar erstaunlicherweise gelungen. --Rtc 00:27, 22. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die brauchbare Antwort. -- Achates 15:42, 22. Jul 2006 (CEST)
Aus dem Artikel Christian Morgenstern und die Google-Suche. Bei XLibris soll anscheinend alles geschützt sein. Und die Quelle "Internet" für das Referat (Lerntippsammlung.de) ist auch ganz witzig. --Joystick 02:07, 22. Jul 2006 (CEST)
bilder etc. und linking
ich bin in letzter zeit immer eifrigerer wikipedia nutzer geworden. das ganze juristen geplänkel ist mir aber zu kompliziert. wie kann ich denn z.b. wissen, ob ich ein bild, sei es ein altes gemälde oder ein porträt eines x-beliebigen menschen, innerhalb der wiki-seiten nutzen darf (für meine homepage oder anderes)? eine einfache, klare antwort wäre sehr hilfreich. ausserdem möchte ich gerne zu wikipedia auf meiner homepage linken. wie mache ich das am besten? danke!
- Der Grundsatz ist ganz einfach: Fremde Werke darfst du ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht verbreiten. Wenn du dich daran hälst, wirst du dich nicht mit Juristen rumschlagen müssen. Es gibt Ausnahmen, aber wenn du dich auf die berufen willst, kommst du nicht umhin, über die Rechtslage zu lernen. WP:BR klärt über die Grundlagen der Verwendung für die Wikipedia auf. Bilder aus der Wikipedia darfst du auf deine Webseite übernehmen wenn du die Wikipedia:Lizenzbestimmungen einhälst. Auf die Wikipedia darfst du frei verlinken, du darfst nur nicht den Eindruck erwecken, die Inhalte der Wikipedia wären deine eigenen. Das gilt aber auch für alle anderen Links, die Wikipedia ist da nichts besonderes. --h-stt !? 12:03, 22. Jul 2006 (CEST)
Aus einer LK-Diskussion von heute, 22.Juli.2006 über Hubba Bubba und die Übersetzung aus der en:Wikipedia
Bin gerade dabei, den englischen Artikel zu übersetzen. --84.144.181.204 12:58, 22. Jul 2006 (CEST)
- Und fertig! --84.144.181.204 13:43, 22. Jul 2006 (CEST)
- Leider müssen die Änderungen jetzt als URV gelöscht werden, da sie ohne Quellangabe aus der EN-WP übersetzt wurden. --87.78.155.52 14:10, 22. Jul 2006 (CEST)
- Die Artikel in der en-Wikipedia sind Public Domain. Man kann sie frei verwenden. Quellenangabe ist nicht notwendig. --84.144.181.204 14:53, 22. Jul 2006 (CEST)
- Kompletter Unsinn. Die Artikel der englischen Wikipedia stehen genau wie die der deutschsprachigen Ausgabe unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, die nunmal gewisse Bedingungen an die Weiterverwendung stellt, und dazu gehört auch die Übersetzung und Verwendung in anderen Wikipedia-Versionen. --88.134.45.6 15:53, 22. Jul 2006 (CEST)
Wie gestaltet sich das hier? --84.144.181.204 16:00, 22. Jul 2006 (CEST)
- "Kompletter Unsinn" trifft es schon recht gut. ;-) Natürlich sind auch Wikipediaartikel i. d. R. urheberrechtlich geschützt. Beachte Wikipedia:Übersetzungen#Lizenzfragen: Urheberrecht und Originaltext. -- kh80 •?!• 16:14, 22. Jul 2006 (CEST)
Diverse Formel-1-Logos
1. Sind die Logos der Formel-1-Teams wiki-konform, d. h. können sie hier hochgeladen werden? Eine Übersicht. Muss das evtl. für jedes Logo einzeln entschieden werden?
2. Wie sieht´s mit dem FIA-Logo aus? Siehe en:Image:FIA logo.png.
3. Wie sieht´s mit dem Formel-1-Logo aus? Siehe en:Image:F1 logo.svg.
-- Chaddy ?! Bewertung 16:30, 22. Jul 2006 (CEST)
- Für alle Logos gilt (wie auch in WP:BR erklärt): Sofern sie die Schöpfungshöhe nicht erreichen sind sie urheberrechtlich gemeinfrei und können auf de hochgeladen werden. Bei den meisten dieser Logos dürfte das wohl der Fall sein. Aber bitte nicht Vorlage:Logo bzw. Vorlage:Bild-PD-Markenrecht vergessen. --Taxman Rating 16:36, 22. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort. Du sagst für die meisten träfe das zu. Bei welchen könnte es kritisch werden? -- Chaddy ?! Bewertung 16:42, 22. Jul 2006 (CEST)
- Naja, das hängt davon ab, wie niedrig du die Schwelle zur Schöpfungshöhe ansetzt. Vielleicht gibts da noch andere Meinungen dazu, aber ich glaube auch die Logos von Ferrari und Red Bull dürften einfach genug sein, um hier hochgeladen zu werden. Sonst dürften wir ja auch das Bild nicht hier haben. --Taxman Rating 16:48, 22. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort. Du sagst für die meisten träfe das zu. Bei welchen könnte es kritisch werden? -- Chaddy ?! Bewertung 16:42, 22. Jul 2006 (CEST)
Noch eine Frage: Wie sieht´s mit den Commons aus? Da die Bilder dort ja für alle Wikipedias verfügbar sind, könnte es rechtliche Probleme in anderen Ländern geben. Können diese Formel-1-Bilder auf den Commons hochgeladen werden, oder nur auf der dt. WP? -- Chaddy ?! Bewertung 17:38, 22. Jul 2006 (CEST)
- Da musst du schon auf Commons fragen. Aber dort ist man gegenüber Logos feindselig eingestellt, wobei vor allem der Admin Duesentrieb das große Wort führt. Außerdem wird eine Auskunft etwa im dortigen Forum niemand hindern, ein Logo zu löschen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:46, 22. Jul 2006 (CEST)
Permission-Eintrag beim Bildhochladen vergessen
--KotaLola2Ich habe beim Hochladen meines Bildes den Permission- Eintrag vergessen. Wie kann ich ihn noch nachträglich hinzufügen ? (nicht signierter Beitrag von Lola2 (Diskussion | Beiträge) ST ○ 13:02, 23. Jul 2006 (CEST))
Wikipedia in anderen Sprachen
Hallo,
auf der Sprachenliste habe ich festgestellt, dass Wikipedie in rumänischer Sprache nicht existiert.
Unter welchen Bedingungen kann die Enzyklopädie übersetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Haas e-mail: etc.haas(E-Mail-Adresse entfert)
- Es sollte in der rumänischen Wikipedia einen Artikel bzw. Hilfe wie Wikipedia:Übersetzungen geben - dort wie das Vorgehen bei Übersetzungen erläutert. --Andreas 06 22:27, 23. Jul 2006 (CEST)
- Natürlich gibt es eine rumänische Wikipedia, du findest sie unter ro:Pagina_principală - die vollständige Liste aller Wikipedias ist hier, auf der deutschsprachigen Hauptseite sind aber nur die größeren verlinkt, die rumänische gehört da mit etwa 36.000 Artikeln noch nicht dazu. Wenn du für die rumänische Wikipedia Artikel übersetzen willst, bist du herzlich willkommen. Wir bitten dich, die Regeln der korrekten Lizenz- und Quellenangaben unter Wikipedia:Übersetzen zu beachten. --h-stt !? 23:52, 23. Jul 2006 (CEST)
Laut en wurde das Bild den Eltern von Cayce gestohlen und dann auf dem Titelblatt der New York Times veröffentlicht. Ein Urheber wird nicht angegeben. Soweit ich verstanden habe, könnte jetzt die 100-Jahre-Regel in Kraft treten. Dazu fehlen aber noch 3,5 Jahre. Die Frage ist, ob diese Regel ganz strikt anzuwenden ist (und das Bild wieder aus dem dazugehörigen Artikel verschwinden muss) oder ob man da ein wenig aufrunden darf? --Isderion 01:51, 24. Jul 2006 (CEST)
- Die Regel ist strikt anzuwenden, aber ich persönlich hätte nichts gegen eine Ausnahme in diesem Fall --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:08, 24. Jul 2006 (CEST)
- dann lasse ich es mal drinn --Isderion 01:57, 25. Jul 2006 (CEST)
US-Briefmarken
Sind Briefmarken des United States Postal Service eigentlich gemeinfrei? Werden die auf Commons akzeptiert? --NoCultureIcons 15:24, 24. Jul 2006 (CEST)
- US-Briefmarken vor 1978 sind gemeinfrei, jüngere nicht. --h-stt !? 16:20, 24. Jul 2006 (CEST)
- Oh, die sind sogar ganz schön streng [33] (sorry dass ich vorher nicht selber besser recherchiert hab). Schade, ich hatte auf US-PD gehofft. --NoCultureIcons 18:57, 24. Jul 2006 (CEST)
Das Bild is noch ohne Lizenz. In der engl. Wikipedia ist es als "Fair Use" lizensiert. Darf das hier unter dieser Lizenz bleiben? Danke. Viele Grüße --Jockl1979 16:47, 24. Jul 2006 (CEST)
Zitieren aus eigenen Werken
Hallo, ich weiß nicht, ob diese Frage schon mal gestellt wurde:
Ich möchte eine eigene zu Studiumszeiten verfasste Hausarbeit verwenden, um einen Artikel zu erweitern. Zum Teil möchte ich auch wortwörtlich zitieren, also meine eigenen Formulierungen aus der Arbeit verwenden. Dort schon fremde Zitate will ich natürlich als solche Kennzeichnen (mit Quellenangaben), es geht mir also nur um die eigenen Formulierungen.
Nun habe ich diese Arbeit aber schon mal anderswo im Netz veröffentlicht. Wie kann ich sicherstellen, dass das niemand für eine URV hält, weil's doch meine eigene Arbeit war. Gruß --Orlox 19:28, 24. Jul 2006 (CEST)
- Indem Du genau das dazuschreibst (auf der Diskussionsseite des Artikels und auch in der Zusammenfassungszeile beim Speichern). Da das ja dein Text ist brauchst Du dich selbst auch nicht zu "zitieren" sondern kannst den Text einfach hier einstellen, du stellst ihn dann automatisch unter GFDL. --Taxman Rating 19:40, 24. Jul 2006 (CEST)
- Danke für die schnelle Hilfe! Gruß --Orlox 19:51, 24. Jul 2006 (CEST)
Das o.g. Bild ist in der Commons abgelegt und im Artikel Mein Kampf eingebunden. Eine IP kennzeichnete das Bild auf der deutschen Beschreibungsseite mit dem folgenden Vermerk als URV:
- Achtung! Das Bild ist möglicherweise copyright-geschützt. Ich beantrage eine Überprüfung und bis dahin eine Löschung dieses Bildes. Die belgische Botschaft in Berlin hat nach meiner Anfrage mitgeteilt, dass das Buch/Bild Urheberrecht geschützt ist. Eine Abmahnung an WIkipedia könnte ins Haus stehen. Bitte meine Besorgnis ernst nehmen. Danke. Siegfried Kölke, Berlin --66.98.192.5
Ich habe das URV-Bapperl erstmal entfernt, weil es hier in der de-wiki sowieso fehl am Platz war und die folgende Antwort formuliert.
- Das Bild befindet sich in der Commons und nicht in der deutschsprachigen Wikipedia. Insofern ist es witzlos, in der de-wiki eine Diskussion darüber anzufangen. Die Sache gehört in die Commons. Außerdem ist die Frage, ob es sich nicht einfach nur um eine Abbildung des Gegenstandes handelt, der als solcher gezeigt wird. Es wird ja nicht einfach der Umschlag reproduziert, sondern das Buch dreidimensional gezeigt. Spitzklickereien, über die sich Juristen streiten mögen. Abgesehen davon erschien das Buch in Paris, das ist immer noch in Frankreich und nicht in Belgien. Was hat also die belgische Botschaft in Berlin damit zu tun? --Eva K. Post 12:58, 25. Jul 2006 (CEST)
Wie sieht die Sache de facto aus? Ist es besser, das Bild erstmal aus dem Artikel zu entfernen, oder können wir das als Theaterdonner getrost ignorieren? --Eva K. Post 13:14, 25. Jul 2006 (CEST)
- De facto hast du Recht. Das Buchcover genießt keinen Schutz mangels Schöpfungshöhe. --ST ○ 13:48, 25. Jul 2006 (CEST)
Bitte Wirrköpfe nicht ernstnehmen. Keine Schöpfungshöhe (ACK STeschke) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:41, 25. Jul 2006 (CEST)
- Bestens! Ich wollte auch nur sichergehen, daß ich mit meiner Auffassung nicht alleine stehe, den URV-Bapper wieder zu entfernen, weil das so keine URV ist. ----Eva K. Post 16:11, 25. Jul 2006 (CEST)
Zwei alte Anzeigen aus den zwanziger Jahren - Verwendbar?
Hallo, ich würde gerne zwei Bilder zur Illustration von Artikeln von zwei Bluesmusikern verwenden (Charley Patton und Buddy Boy Hawkins). Die Bilder sind von 1927 ( [34] ) bzw. 1929 / 1934 ( [35] ), der Autor nicht bekannt. Die 70-Jahre-Schutzfrist wäre ja eigentlich abgelaufen, aber ich bin mir da nicht ganz sicher, daher würde ich mich über Feedback sehr freuen. Denis Barthel aka Denisoliver 21:33, 25. Jul 2006 (CEST)
- Beide nein. Tut mir leid. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, nicht nach Erstellung des Werkes. --ST ○ 21:43, 25. Jul 2006 (CEST)
- Und da wir den Urheber nicht kennen, haben wir uns hier auf eine pragmatische 100-Jahre-Frist für anonyme Werke geeinigt. Auch daher: leider nein. --AndreasPraefcke ¿! 22:00, 25. Jul 2006 (CEST)
Der Begriff "kompatibel" in Lizenzen
Hallo, ich habe eine kleine Frage zu Lizenzen im allgemeinen. Es geht mir um die Bedeutung des "compatibel with", beispielsweise bei der GNU GPL. Bedeutet kompatibel, dass ich Werke, die unter einer solchen Lizenz A veröffentlicht wurden in einem Werk weiterverwenden darf, das unter Lizenz B veröffentlicht ist, wenn B zu A kompatibel ist? Und wenn das der Fall ist, in wie fern muss ich die alte Lizenz A in meiner unter Lizenz B veröffentlichten Modifikation/Komposition weiter erwähnen? Heißt das einfach nur, dass ich es in die andere Lizenz überführen darf unter der das Gesamt-Projekt dann steht und den alten Lizenz-Bedingungen trotzdem nachkommen muss? Wann genau sind Lizenzen überhaupt kompatibel?--Warhog (???, +/-) Helft mit Fehler in der MediaWiki zu beheben und votet für sie! 11:24, 26. Jul 2006 (CEST)
- Das hängt vom Anwendungsfall ab. In die Wikipedia-Artikel darfst du nur Texte einbringen, die entweder gemeinfrei sind oder selbst unter der GFDL stehen, denn das neue Werk muss unter GFDL veröffentlich werden dürfen. Das hat sich im Laufe der Jahre als Problem herausgestellt, da neuere open-content-Projekte heute lieber Creative-Commons-Lizenzen nutzen, die es noch nicht gab, als die Wikipedia angefangen hat. Bei Bildern und anderen Medien ist es etwas leichter. Da die nicht mit dem Text zu einem gemeinsamen Werk verschmelzen, sondern als eigenständige Werke eingebunden werden, reicht uns da Creative Commons, solange die Grundregeln der Wikipedia (bei CC insbesondere das Recht der kommerziellen Weiternutzung) eingehalten werden. Deshalb sind CC-(by-)sa-Bilder zulässig. Ist deine Frage damit schon beantwortet? Oder brauchst du es genauer? --h-stt !? 16:46, 26. Jul 2006 (CEST)
Nachdem es mit vereinten Kräften wieder zusammengeflickt wurde: Ist die Lizenz überhaupt in Ordnung? Eine IP hat daraufhingewiesen, dass das Schutzrecht noch nicht abgelaufen sein dürfte, von der Schöpfungshöhe von Passfotos habe ich keine Ahnung, und der Hinweis "Bild war öffentlich zugänglich im Berliner Document-Center am Checkpoint Charlie" is wohl auch nicht wirklich ausreichend... --Streifengrasmaus 14:18, 26. Jul 2006 (CEST)
- Ich würde huebi zustimmen: Fotograf unbekannt -> Urheber unbekannt. Damit würde für uns die Faustregel 100 Jahre gelten, die noch nicht vergangen sind. --Taxman Rating 14:42, 26. Jul 2006 (CEST)
- Das hatte ich befürchtet. Die halbe Wikipedia auf Trab zu halten für nichts und wieder nichts entwickelt sich langsam zu einer Spezialität von mir. *g* Wenigstens können wir es jetzt als heiles Foto löschen. --Streifengrasmaus 14:47, 26. Jul 2006 (CEST)
Er hat es mit diesen Angaben nochmal hochgeladen: Bild:1934-Heinrich Eufinger.jpg. --Streifengrasmaus 17:03, 26. Jul 2006 (CEST)
Text kopieren
Darf man von einer fremden Website einen Teil Text kopieren und hier einfügen und anschliessend ein Paar Wörter verändern? (nicht signierter Beitrag von 62.203.166.89 (Diskussion) Streifengrasmaus 17:03, 26. Jul 2006 (CEST))
- In der Regel nicht. Siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten. --Streifengrasmaus 17:03, 26. Jul 2006 (CEST)
Hier werden andere (ich denke geschützte) Bilder abgebildet. Ist PD ok? --Heiko A 17:19, 26. Jul 2006 (CEST)
Verlinkung auf Wikipedia-Content
Hallo, liebe Wiki(s) :-)
Nach dem Lesen der einschlägigen Forenseiten & FAQs sowie Anfrage bei Wikipedia selbst sind wir uns leider immer noch nicht ganz sicher in der folgenden Frage:
Ist es okay, wenn wir von einer unserer Websites, die touristische Zielgebiete (z.B. Mallorca) tabellarisch auflistet, auf die entsprechende Content-Page bei Wikipedia.de verlinken? Der interessierte Reisende soll sich so weitere Informationen zum jeweiligen Zielgebiet zugänglich machen.
Wir sind bisher der Meinung, dass eine solche Verlinkung unter rechtlichen und weiteren Aspekten in Ordnung sein müsste, möchten uns dahingehend als begeisterte Wiki-Fans aber gerne vorher absichern. Was müssen wir ggf. beachten?
Mit Dank & Gruß,
Thorsten
- Das Verlinken ist überhaupt kein Problem. Das könnt ihr gerne machen. --JuergenL ✈ 18:47, 26. Jul 2006 (CEST) AW:Prima! Danke für die "wikiwiki"-Antwort :-) Thorsten
- Sofern die Seite nicht den Eindruck erweckt, die Inhalte der Wikipedia wären ihre eigenen, ist eine Verlinkung unproblematisch. Für eine weitergehende Übernahme von Inhalten bitte Wikipedia:Weiternutzung beachten und die lizenzkonforme Nutzung mit einem Eintrag unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel überprüfen lassen. Vielen Dank, Taxman Rating 18:48, 26. Jul 2006 (CEST) AW: Auf keinen Fall vermittelt die Seite den Eindruck, Wiki-Content wäre der eigene. Im Gegenteil: Wir verlinken von einer eindeutig wiki-fremden Site direkt zur Content-Page bei Wikipedia und nennen den Link auch "wiki_info". Danke für die superschnelle Antwort. Thorsten
Servus Leute, bitte werft doch mal einen Blick hierauf und auf die Beiträge von Parvus7 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch ). Grüße, --Gardini · ב · WP:BIBR 22:05, 26. Jul 2006 (CEST)
- Danke, ich habe ihn mal angesprochen. Mal sehen, was er antwortet. --h-stt !? 23:43, 26. Jul 2006 (CEST)
Wikipedia Logo als Icon für Link erlaubt?
HALLI HALLO!
Noch eine weitere Frage, die in Anlehnung an die Frage der Verlinkung zum Wikipedia-Content steht. Wir möchten von einer Internetseite aus, die touristische Zielgebiete auflistet, auf die entsprechende Wikipedia-URL verlinken (z.b: Ziel = Mallorca ==> durch Klick auf Icon neben unserem Listeneintrag "Mallorca" wird der User zu http://de.wikipedia.org/wiki/Mallorca geführt).
Frage: Darf für dieses Icon das Wikipedia-Logo verwendet werden?
Ich denke mal "ja", da dadurch ja noch besser deutlich wird, dass es sich um Wikipedia-Content handelt, auf den dann zugegriffen wird. Oder???
Vielen lieben Dank für Mühe und Antwort.
Thorsten
- Hilft dir das weiter? Wikipedia:Banner und Logos --ST ○ 17:28, 27. Jul 2006 (CEST)
- Prima! Vielen Dank!!!!!! -- Thorsten
Wir haben hier auf der deutschen Wikipedia eine Menge Fotos, die mit dieser Vorlage ausgezeichnet sind (Zusammenstellung hier):
![]() |
Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.
|
![]() |
Diese Bilder sind in den USA gemeinfrei, im Rest der Welt und – für uns wichtig – im Europäischen Wirtschaftsraum nicht (siehe z. B. Gemeinfreiheit, 4. Absatz).
Wieso werden diese bei uns urheberrechtlich geschützten Bilder überhaupt auf de.wikipedia genutzt? Mir scheinen diese Bilder allesamt als URVs gelöscht werden zu müssen, mitsamt der Vorlage.
Wenn mich mal jemand aufklären könnte? --Wikipeder 12:18, 27. Jul 2006 (CEST)
- Bei Bildern und Medien, die von US-Regierungsangestellten im Dienst erstellt wurden, darf man guten Gewissens davon ausgehen, dass die Regierung auch außerhalb ihrer Grenzen keine Rechte in Anspruch nimmt. Da sehe ich keinerlei Problem. Ärgerlich ist nur, dass der Name dieser Vorlage auf den Commons für eine andere Kategorie von PD-Bildern verwendet wird, die hier in der de-Wikipedia nicht akzeptiert wird, so dass da eine gewisse Verwechslungsgefahr besteht. --h-stt !? 12:40, 27. Jul 2006 (CEST)
Vom Wild- und Fish- oder so-Service liegt irgendwo auf diesen Seiten eine ausdrückliche weltweite Freigabe vor. In Ländern, die kein spezifisches Abkommen mit den USA haben, gilt außerdem der Schutzfristenvergleich (z.B. EU-weit für die USA), was bedeutet, dass die Bilder auch bei uns frei sind, von daher ist die Aussage von Wikipede falsch --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:23, 27. Jul 2006 (CEST)
Image:Nuremberg_1934_-_photo_01.jpg - Bild:Reichstag flag.jpg - Bild:WhiteRose.jpg Die Vorlage wird aber auch für Bilder verwendet, die garnicht von US-Fotografen stammen, erst recht nicht von Regierungsbeamten. Massenhaft Bilder aus dem 2. Weltkrieg sind so lizensiert. Leni Riefenstahl ist 2003 gestorben, ihre Bilder werden 2074 gemeinfrei. Ok - in diesem Fall eine andere Vorlage, aber es ist eine Prinzipsfrage. Bei commons scheren sich die "Spezialisten" Admins halt nicht um Urheberrechte, bleibt als Einziges, die Bilder in der .de aus den Artikeln zu nehmen. Gleiches gilt für irgendwelche Bilder mit seltsamen canadischen, britischen, polnischen, sowjetischen Lizenzen.
Es geht nicht nur um diese Vorlage, bei Bilder von commons muß man immer aufpassen! Bei den rechten Bildern sind zumindest die beiden letzten derart prominent, daß es sehr wahrscheinlich ist, daß der Autor ermittelbar wäre, daß Erben Ansprüche geltend machen. Artikel wie Schlacht um Berlin oder Weiße Rose sollten bereinigt werden.
Wenn sich die Verantwortlichen auf commons nicht um Rechte der Fotografen (auch unbekannter) scheren, muß das nicht zwangsläufig auch hier in .de so sein. Wenn ein Profi-Fotograf solche Bilder in der Wikipedia sieht, wird er sich hüten, selbst Bilder zur Verfügung zu stellen (nicht erfunden oder vermutet, das ist bereits geschehen).
Diese Wild-Fish-Bilder, die von der Nasa usw. sind natürlich mit dem Bapperl korrekt lizensiert und können bedenkenlos verwendet werden. Bei Bild:Königsberg Schlossturm und Kaiser Wilhelm (1890-1900).jpg, welches gemeinfrei, weil alt genug, ist der Baustein Quatsch. Bei Bild:LZ4 nach Unglück von Echterdingen.jpg ist die Lizenz sehr zweifelhaft, die meisten dieser Kategorie scheinen aber in Ordnung zu sein. 217.88.177.7 03:17, 28. Jul 2006 (CEST)
- Wenn Bilder-URVs auftauchen, müssen sie natürlich aus dem Artikel, vor Allem, da die LAs bei Commons halt sehr lange brauchen, bis sie abgearbeitet werden. --Taxman Rating 14:15, 28. Jul 2006 (CEST)
Wir müssen unterscheiden zwischen der grundsätzlichen Berechtigung, Bilder, die in den USA als Bilder von Angestellten der Bundesregierung PD sind, mit dem Baustein zu nutzen (ich hatte wiederholt angeregt, den Baustein anders zu benennen) und der falschen Auszeichnung von Bildern mit dem Baustein. Hier liegt - vor allem auf Commons - einiges im argen. Aber solange die deutschsprachige Community nur passiv hochlädt und sich nicht aktiv auf Commons einmischt, obwohl dort inakzeptable Admins wie Duesentrieb das große Wort führen und Fehlentscheidungen mitverantworten, wird sich nichts ändern. Wenn Bilder URV sind, müssen sie sofort raus. mehr können wir leider hier nicht un. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 14:58, 28. Jul 2006 (CEST)
- Das Entfernen der Bilder wird aber nicht hingenommen: [36] --217.88.177.7 16:34, 28. Jul 2006 (CEST)
- Stimmt, das Bild muss raus. --Tintagel 21:02, 28. Jul 2006 (CEST)
- So eindeutig scheint das gerade bei diesem Bild nicht zu sein: Hier die Löschdebatte --Wikipeder 21:27, 28. Jul 2006 (CEST)
- Das ist es ganau, was hier bemängelt wird. Die Nonsens-Regel Sowietunion 1973 wird auf commons von inkompetenten Leuten durchgeboxt. Was die auf commons diskutieren, ist für .de völlig irrelevant. Histo und Lupo gelten doch sonst als kompetent, warum glaubt das keiner? Kann man mit so viel Scheuklappen unterwegs sein? Ich kopiere mal Lupos Kommentar zu dem Thema hier rein: --217.88.177.7 22:36, 28. Jul 2006 (CEST)
- So eindeutig scheint das gerade bei diesem Bild nicht zu sein: Hier die Löschdebatte --Wikipeder 21:27, 28. Jul 2006 (CEST)
- Stimmt, das Bild muss raus. --Tintagel 21:02, 28. Jul 2006 (CEST)
- Die Situation ist ziemlich unübersichtlich. Die Lizenzangabe bei obigem Bild ist falsch, wird aber leider immer noch auf de:, en: und auch auf Commons verwendet. Die Behauptung, sowjetische Bilder die vor dem 27. Mai 1973 in der Sowjetunion publiziert wurden, seien ausserhalb der UdSSR PD, rührt von einem kolossalen Missverständnis her. An diesem Datum trat die UdSSR der Universal Copyright Convention (UCC; hab' vergessen, wie das Ding auf Deutsch heisst) bei. Vorher war die UdSSR in keiner internationalen Urheberrechtsübereinkunft Mitglied. Deshalb wird behauptet, frühere Bilder seien ausserhalb der UdSSR nicht geschützt. Das stimmt aber nur bis 1973. Mit dem Beitritt der UdSSR zur UCC wurden aber alle sowjetischen Werke, die zu jenem Zeitpunkt in der UdSSR geschützt waren, auch international geschützt, auch wenn sie vorher veröffentlicht worden waren. (§VII der UCC, sowohl im Genfer Text von 1952 wie auch im Pariser Text von 1971.)
- Wahr ist hingegen, dass ausländische Werke, welche vor dem 27. Mai 1973 in der Sowjetunion veröffentlicht wurden, in der UdSSR nicht geschützt waren, obwohl sie eigentlich nach dem Text der UCC hätten geschützt sein sollen. Das hat einiges an bösem Blut verursacht; Russland hat diesen Missstand erst 2004 behoben; siehe Gesetz vom 28. Juli 2004 (in Russisch). Mit diesem Dekret Putins wurde übrigens auch die Dauer des Urtheberrechtsschutzes von 50 Jahren p.m.a auf 70 Jahre p.m.a. verlängert. Diese ganze Geschichte hat aber herzlich wenig mit der Frage nach dem Schutz sowjetischer Werke zu tun, es geht dabei ausschliesslich um den Schutz von ausländischen Werken innerhalb der UdSSR.
- Damit kommen wir zur Alternative, die herumgeistert. Diese wird z.B. in der Russischen Wikipedia verwendet und besagt, dass Werke, die vor dem 28. Juli 1954 in der UdSSR veröffentlicht wurden in Russland PD seien. Dies deshalb, weil das Gesetz vom 28. Juli 2004 auf 50 Jahre rückwirkend war, aber nicht mehr. Leider ist dies auch falsch. Erstens müsste das Datum der 1. Januar sein, nicht der 28. Juli, denn auch in Russland erlischt der Urheberrechtsschutz nur am Jahresende und Werke, welche vom 1. Januar bis 27. Juli 1954 veröffentlicht wurden waren somit am 28. Juli 2004 noch geschützt. Zweitens, und das ist viel wichtiger, ist die russische Formulierung sehr unklar. Worauf bezieht sich denn "rückwirkend auf 50 Jahre"? Das könnte meinen: alle Werke, deren Autor vor weniger als 50 Jahren starb, oder alle Werke, die 1954 oder später veröffentlicht wurden, oder alle Werke, die 1954 geschützt waren. Ich habe keine Interpretation davon gefunden. Zudem ist unklar, wie denn die Rückwirkung auf 50 Jahre mit der neuen Dauer des Schutzes von 70 Jahren p.m.a. zusammenpasst. Weiter ist zu beachten, dass schon das vorherige russische Urheberrechtsgesetz von 1993, das die Schutzdauer von 50 Jahren p.m.a. kannte, ebenfalls auf 50 Jahre rückwirkend war. Müsste also das Datum auf 1943 zurückverschoben werden? Ich weiss es nicht, vermute aber, dass dem so wäre, zumindest im Bezug auf die für Wikipedia nicht unerheblichen Frage, welche sowjetischen Werke denn heute in der U.S.A. geschützt sind. (Schliesslich sind da die Server, und auch die Wikimedia Foundation beheimatet.)
- Zur Situation in den U.S.A.: Durch 17 USC 104A (d.h. §104A des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes; der Abschnitt ist ein Ergebnis der TRIPS Vereinbarung (GATT, Uruguay Round)) wurden in den USA automatisch und rückwirkend alle ausländischen Werke geschützt, welche bis dato nicht geschützt waren, da die zuvor gültigen U.S.-Formalitäten nicht eingehalten waren (©-Vermerk, Registrierung beim U.S. Copyright Office). Dies allerdings nur für Werke, die am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland noch geschützt waren. Für sowjetische Werke würde dies also etwa bedeuten, dass alle Werke, deren Urheber nach 1945 starb, in den U.S.A. geschützt wären (da Russland dannzumal eine Schutzfrist von 50 Jahren p.m.a. auf Grund des rückwirkenden Gesetzes von 1993 hatte).
- Dazu gibt es aber wiederum eine Komplikation (wär ja auch zu schön, wenn's so einfach wäre). Nach der Auflösung der UdSSR wurden alle Nachfolgestaaten rückwirkend als Rechtsnachfolger der UdSSR und Mitglieder der UCC mit Beitrittsdatum vom 27. Mai 1973 anerkannt. (Zumindest von den U.S.A, siehe Circular 38a vom U.S. Copyright Office, ganz am Ende. Ich weiss nicht, was die diesbezügliche Position der EU ist.) Laut Jean-Baptiste Souffron, Jurist und Spezialist der Wikimedia Foundation für internationalen Urheberrechtsschutz, den ich diesbezüglich mit Fragen genervt habe, bedeutet dies, dass sowjetische Werke in all diesen Nachfolgestaaten zugleich veröffentlicht wurden und somit zur Bestimmung ihres Rechtsstatus die Urheberrechtsgesetze all dieser Nachfolgestaaten angeschaut werden müssen. Nur das russische Recht zu betrachten genügt nicht. Nun hat aber leider Georgien schon 1999 ein rückwirkendes Urheberrechtsgesetz verabschiedet mit einer Schutzfrist von 70 Jahren p.m.a. (Inklusive de:Editio princeps übrigens, d.h. exklusiven Verwertungsrechten während 25 Jahren auf bisher unveröffentlichten Werken.) Da dieses Gesetz rückwirkend war, müsste also das ominöse Jahr sogar auf 1929 zurückverschoben werden.
- Aus all diesen Gründen sehe ich eigentlich nur eine für Wikipedia praktikable Lösung: die Anwendung der "70 Jahre p.m.a"-Regel auch auf sowjetische Werke. Und dies sowohl hier, als auch in der Deutschen Wikipedia, und erst recht auf Commons. Bis dies allgemein akzeptiert ist, wird aber wohl noch einige Zeit vergehen. Und vielleicht kann ja ein Fachmann eine bessere Alternative präsentieren... (Souffron scheint nicht die Zeit oder nicht das Interesse zu haben, eine tiefere Analyse vorzunehmen. Ist ja auch nicht unbedingt seine Aufgabe, zufällige Anfragen von irgendwelchen dahergelaufenen Wikipedia-Editoren wie mir zu bearbeiten. Eigentlich müsste sich die Foundation um diesen ganzen Kram kümmern. Ich jedenfalls kann keine bessere Lösung als 70 Jahre p.m.a präsentieren; ich habe nicht das nötige Fachwissen für eine weitergehende Analyse, auch fehlt mir der Zugang zu entsprechenden Fachpublikationen.)
- Hab' gerade auf commons:Commons:Lizenzen#Sowjetunion (bis 1991) gesehen, dass es sogar noch eine Variante mehr gibt, nämlich dass Werke, die erstmals vor dem 28. Juli 1954 in der UdSSR veröffentlich wurden, weltweit "gemeinfrei", d.h. PD, seien. Das hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Die ganzen Nachfolgerstaaten der UdSSR sind schon seit über zehn Jahren Mitglieder der Berner Übereinkunft. Damit sind solche Werke auf alle Fälle ausserhalb der UdSSR in den anderen Mitgliedsländern nach deren Gesetzen geschützt; d.h. in den USA (seit dem obenerwähnten TRIPS-Abkommen) nach U.S.-Gesetzgebung; in der EU (unter Berücksichtigung eines eventuellen Schutzfristenvergleichs, der aber wohl unnütz wäre, da sowohl Russland wie auch Georgien und die Ukraine alle 70 Jahre p.m.a. kennen, d.h. die gleiche Frist wie die EU selbst haben) nach den Gesetzen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Von "weltweit gemeinfrei" kann also gar keine Rede sein. Lupo 11:05, 2 May 2006 (UTC)
Bilder aus der engl. Wikipedia
Ich wollte mal fragen ob ich die folgenden Bilder, die in der engl. Wikipedia unter der GFDL hochgeladen wurden, in die deutsche hochladen und dann hier verwenden darf. Es handelt sich um en:Image:Chad Kroeger.jpg und en:Image:Ryan Peake Nickelback.jpg. Kenne mich mit Bildrechten nicht so aus.. --J-PG evaluate! 02:08, 28. Jul 2006 (CEST)
- Beide Bilder liegen auf commons, die brauchst du nicht hochladen, nur verlinken. 217.88.177.7 03:19, 28. Jul 2006 (CEST)
Musiknutzung
Wir möchten für Literatur Aufnahmen von Schülern , Musik von CD als Hintergrundmusik mit einschneiden.Diese Aufnahmen sollen auf CD gebrannt werden und verkauft werden. Geht das ?! wenn ja wie ?
- Erst einmal: Hier gibt es keine allgemeine Rechtsberatung, dafür sind Anwälte zuständig. Für allgemeine Wissensfragen gibt es ein eigenes Forum: die Auskunft. Als kleinen lesetipp empfehle ich aber die Internetseite der GEMA. --Taxman Rating 14:29, 28. Jul 2006 (CEST)
Karl Kraus
Kann bitte jemand vom Fach hier gucken? Wir haben hier einen Fall, in welchem ein User ein Bild hochgeladen hat, welches mir ebenfalls bekannt ist und welches eine Bekannte seiner, des Users, Großmutter aufgenommen habe, von welcher er das Todesjahr (1934) kennt. Die Angaben von Benutzer:Der "Bugaev" sind, soweit ich das feststellen kann, weitgehend widerspruchsfrei, aber letzte Sicherheit kann ich nicht gewinnen. Wir können Bugaev glauben oder es bleiben lassen. Was geschieht in einem solchen Fall (es gab da Bilder, bei denen es ähnliche Diskussionen gab, wie Bild:Benedict_XVI.jpg, und die wurden dann behalten)? Antaios D B 20:07, 28. Jul 2006 (CEST)
Letzte Sicherheits gibts nie, behalten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:24, 28. Jul 2006 (CEST) zu blauäugig sollten wir bei einem solchen Früchtchen nicht sein --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:32, 30. Jul 2006 (CEST)
Die Verdacht, ob es sich beim Hochlader zufällig um den mehrfach gesperrten Benutzer:Bugaev (Benutzer:Bugaev II., Benutzer:Bugae + diverse Sockenpuppen) handelt, macht mich schon misstrauisch... --Streifengrasmaus 17:27, 29. Jul 2006 (CEST)
- Achja? Dann frage bitte Benutzer:CosmoKramer, der mich seit längerer Zeit beobachtet. Und dann siehe meine Benutzerbeiträge an.
- Kramer ist soviel ich weiß auch ein Admin. Und hat er mich gesperrt? Nein! Und dann siehe auch bitte die Diskuseite vom Artikel Karl Kraus. Da hat sich PG Benutzer:PeterGuhl höflich entschuldigt, weil meine Edits (die er zuvor als Dreck bezeichnet hatte) doch richtig waren.
- Bitte recherchiere etwas genauer nach, und dann bestätige nochmals deine Behauptung. --Bugaev 21:48, 29. Jul 2006 (CEST)
- Ich bin kein Admin, aber es stimmt, ich beobachte Dich, Bugaev, und ich weiss auch, dass Du der gesperrte Nutzer gleichen Namens bist. Du hast Dich durch einen Beitrag verraten. Nur weil Du ab und zu zutreffende Edits machst, bist Du noch immer gesperrt. Das hier mit dem Bild nehme ich Dir auch nicht ab. Ich werde Dein neues Auftauchen aber demnächst an geeigneter Stelle zur Sprache bringen. Ich denke, allein durch den Mist den Du früher gemacht hast, hat sich Deine Sperrung noch nicht erledigt. Ich würde das Bild löschen. Bugaev tut inämlich mmer unheimlich harmlos, als könnte ihn kein Wässerchen trüben, aber in Wirklichkeit weiss er ganz genau, wie er hier Verwirrung stiften kann. Daher Bild löschen.--Kramer 04:11, 30. Jul 2006 (CEST)
- Bitte recherchiere etwas genauer nach, und dann bestätige nochmals deine Behauptung. --Bugaev 21:48, 29. Jul 2006 (CEST)
- Kein Problem, wenn ihr das Bild löscht. Den Schaden hat ja letztendlich Wikipedia. Ich habe alles offen gelegt und auch bewiesen, wie das Bild entstanden ist. Ich bin der Besitzer KK-Bildes und er hat auch in unserem Haus gewohnt. Ob ihr mir das glaubt oder nicht, ist mir persönlich egal. Ich wollte nur bei Wikipedia aktiv mithelfen und eingies verbessern. Bugaev 18:23, 30. Jul 2006 (CEST)
- Nichts hast Du bewiesen; der Widerlegung Deiner Behauptungen bist Du mit ad-hoc-Behauptungen begegnet, die selbst dann nicht entkräftbar wären, wenn sie falsch wären. Trotzdem haben sich Deine Grundbehauptungen nun eindeutig als Lügen herausgestellt. Du hast das Bild von [37] kopiert. Der umgekehrte Weg ist ausgeschlossen. Das weißt Du aber alles. Wie Du jetzt, wo Du ziemlich eindeutig überführt bist, noch machst, als sei alles in Butter, zeigt nur, dass die Sperre auch gerechtfertigt war. --Rtc 21:44, 30. Jul 2006 (CEST)
- Kein Problem, wenn ihr das Bild löscht. Den Schaden hat ja letztendlich Wikipedia. Ich habe alles offen gelegt und auch bewiesen, wie das Bild entstanden ist. Ich bin der Besitzer KK-Bildes und er hat auch in unserem Haus gewohnt. Ob ihr mir das glaubt oder nicht, ist mir persönlich egal. Ich wollte nur bei Wikipedia aktiv mithelfen und eingies verbessern. Bugaev 18:23, 30. Jul 2006 (CEST)
Ich habe Benutzer:Der "Bugaev" als Klon des wegen Vandalismus gesperrten Benutzer:Bugaev gesperrt. Ich schlage vor, das Bild zu löschen, weil von diesem Benutzer nur Unfug gekommen ist. Weiterhin schlage ich vor, alle seine Edits kritisch auf Quellen zu überprüfen. --Fritz @ 11:23, 30. Jul 2006 (CEST)
Leute, das Bild war nicht so schwer zu entlarven. Bei google Bildersuche findet man die Quelle schnell und sieht auch, dass sie dort bereits seit 2004 steht.[38] Die Behauptung von Bugaev ist also falsch. Außerdem sollte man sofort misstrauisch werden, wenn jemand versucht, sich gegen die Widerlegung von Behauptungen abzuschotten durch Aussagen wie "Ich habe das Foto vor einigen Monaten auf meiner Homepage über KK ins Netz gestellt. Leider wurde es von etlichen Homepagebesitzer geklaut." oder "detailliert kann ich auch nicht berichten, da das Foto vor fast 100 Jahren gemacht worden ist, und es folglich keine Zeitzeugen mehr gibt, die eure letzten Zweifel ausräumen könnten." und so weiter. Das ist nichts als ein psychologischer Trick, um durch scheinbare Entkräftung von Einwänden Vertrauen zu erwecken. Aber wer das ganze aus einer streng rationalen Sicht betrachtet, merkt sofort, dass diese Zusatzbehauptungen rein ad hoc sind. --Rtc 11:54, 30. Jul 2006 (CEST)
Fotos aus den Vierzigern
Hallo,
Ich möchte einen Artikel über den Schweizer Liederkomponisten Artur Beul und seine Interpreten mit Fotos illustrieren. Die Bilder sind in den Dreissiger- und Vierzigerjahren gemacht worden und liegen jetzt im Privatarchiv des 90jährigen Komponisten, zu dem ich Zugang habe. Wer die Bilder gemacht hat, weiss keiner mehr. Komponist und Interpreten waren damals schweiz- und europaweit bekannt; die Bilder erschienen in zahlreichen Heftchen und Illustrierten sowie auf Platten- und CD-Covers. Die abgebildeten Personen, soweit sie noch leben, wissen nichts über allfällige Rechte. Wie ist das: Darf ich die Bilder auf Wikipedia veröffentlichen?--Parpan05 16:28, 29. Jul 2006 (CEST)
- Nein, nein und nochmals nein. Ist Wikipedia:Bildrechte so schwer zu verstehen? Es ist nur relevant, ob die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Fotografen oder aller seiner Erben im Zeitraum 70 Jahre nach seinem Tod vorliegt und es ist absolut schnurz, ob irgendjemand auf diesem Erdenrund in der Lage ist, den Fotografen rauszufinden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:15, 29. Jul 2006 (CEST)
Bild-URV
Auf der gennannten Seite findet sich folgendes: "Das Copyright für veröffentlichte, von der METRO AG selbst erstellte Objekte verbleibt bei ihr. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der METRO AG nicht gestattet." Forrester Bewertung 22:02, 29. Jul 2006 (CEST)
- Richtig. Allerdings hat dieses Logo kein Copyright, das bei der METRO AG verbleiben könnte, siehe Schöpfungshöhe. Dadurch besteht keine Rechtsgrundlage für die Forderung, vor Vervielfältigung die ausdrückliche Zustimmung der METRO AG einzuholen. --Rtc 22:17, 29. Jul 2006 (CEST)
- Blödsinn, Ich habe das jetzt der MetroAG gemeldet. Die sind sicher nicht einverstanden. Und mit de Klagen sind die recht fix. --85.193.213.185 08:10, 31. Jul 2006 (CEST)
- Petze! Es ändert aber nichts an der rechtlichen Situation. -- Achates 10:02, 31. Jul 2006 (CEST)
- ihr dehnt die nicht-schöpfungshöhe aber ganz schön... Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 20:29, 31. Jul 2006 (CEST)
- Nein, wir folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach wäre dieses Logo noch nicht einmal eine kleine Münze, und selbst die ist bei Gebrauchsgrafiken nicht geschützt. Man darf allerdings nicht außer acht lassen, dass das vom Urheberrecht völlig unabhängige Markenrecht der Nutzung des Logos doch deutliche Schranken setzt. --Rtc 00:21, 1. Aug 2006 (CEST)
- ihr dehnt die nicht-schöpfungshöhe aber ganz schön... Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 20:29, 31. Jul 2006 (CEST)
Servus Juristen
Mal ne wichtige Frage an euch, für einige Filmartikel (spziell jetzt erstmal Herr der Ringe) würde ich ein paar 3D Grafiken erstellen. Dabei würde ich die Szenen (natürlich ohne Charakter), nachbauen. Vorstellbar wäre z.B. der Ring an sich, oder z.B. die Horburg oder ähnliches. Da ja im Originalfilm z.B. der Turm 3Dgeneriert ist, und ein Nachbau durchaus sehr ähnlich (natürlich nicht ganz so professionell aber die Maße usw würden stimmen) sein kann, ist es nun fraglich, ob sich das mit dem Urheberrecht verinabaren lässt. Also z.B. wenn ich sagen wir mal die Hornburg nachbauen würde. (Das soll jetzt nur ein Beispiel sein) --Dachris blubber Bewerten 23:51, 29. Jul 2006 (CEST)
- Hallo! Die meisten hier sind keine Juristen. Man muss hier zwei Dinge unterscheiden:
- Urheberrecht:
- Die bei Fanart in der Natur der Sache liegende untrennbare Kettung an das Ursprungswerk macht sie unweigerlich selbst dann zu einer Urheberrechtsverletzung, wenn vom Fan (wesentliche) eigenschöpferische Elemente eingebracht werden. Diese untrennbare Kettung schließt auch unweigerlich die Anwendbarkeit der "freien Benutzung" (UrhG $24) aus. Es fällt selbst nach US-Recht auch entgegen weitläufiger Meinung nicht unter Parodie-Fair-Use, eine extrem überstrapazierte Ausnahmeregelung. Auch einfache Darstellungen, deren Konzept für sich nicht schützbar ist (Ring), sind eine unfreie Bearbeitung und damit Urheberrechtsverletzung, sobald sie durch Darstellung oder Kontext an ein bestehendes Werk gekettet werden. D.h. bereits die Darstellung eines einfachen Rings als den bestimmten Ring von Tolkien ist eine Urheberrechtsverletzung.
- Der Versuch, Szenen so genau wie möglich selbst nachzubauen ist ebenfalls vom Prinzip her unweigerlich eine Urheberrechtsverletzung. Je mehr man versucht die Ursprungsszene zu kopieren desto mehr schöpferische Elemente übernimmt man.
- Auch wenn Fan Art die Realität ist, werden solche Dinge von den Rechteinhabern lediglich toleriert. Das heißt, sie werden nur als Zeichen guten Willens nicht verfolgt, um keine schlechte Presse zu machen und weil es den Rechteinhabern im allgemeinen mehr nutzt als schadet (Werbung, Fanatisierung), aber man sollte niemals annehmen, dass daraus ein Duldungsrecht entstehen könnte. Nur damit kein Missverständnis aufkommt: Wenn es dem Rechteinhaber morgen nicht passt, hat man im schlimmsten Fall (siehe Abschnitt Rechtsverletzungen im UrhG) schwerwiegende Konsequenzen zu tragen, es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, auf die Herausgabe die illegalen Kopien und auf die Herausgabe der Vorrichtungen, die zur Anfertigung verwendet werden (d.h. im allgemeinen Rechner futsch), wenn es wirklich hart auf hart kommt. Zum Glück ist mir bei Fanart noch kein solcher Fall bekannt geworden, aber manche scheinen auf die Idee zu kommen, Kapital aus ihrem Hobby zu schlagen und ihre Sachen auch kommerziell zu vermarkten, und spätestens da wird es kritisch.
- Einzige legale Fan-Art ist, wenn lediglich ein Genre oder ein Stil nachgeahmt wird.
- Enzyklopädie: Hier muss ich eine Illusion zerstören. Fan-Art und sonstiges Eigenbräu mag zwar gut gemeint sind, hat aber in einer Enzyklopädie nichts verloren. Klar gerät man in Versuchung, eigene 'freie' Alternativen erstellen zu wollen, vor allem weil bei vielen kommerziellen Sachen eine freie Lizenz von Natur aus quasi ausgeschlossen ist (wie hier bei Filmscreenshots). Eigene Bilder gehören in die Enzyklopädie aber nur dann, wenn sie nicht unter Original Research fallen, dazu gehören nur eigene technische/beschreibende Fotos und Zeichnungen. Jegliche eigene Werke, deren Primärzweck nicht technischer oder beschreibender Natur ist, gehören hier nicht her.
- Ich habe oben über legale Fan-Art gesprochen, es wäre aber selbst bei legaler Fan-Art (z.B. in einem Artikel über Fan-Art selbst) unangebracht, eigene Werke einzustellen (auch wenn das leider im Moment dort der Fall ist). Denn auch hier muss die Relevanzschwelle beachtet werden, und die erfüllen nun mal nur in der Fan-Art-Szene bekannte Künstler.
- Urheberrecht:
- Hoffe, dass das Deine Frage beantwortet. --Rtc 01:13, 30. Jul 2006 (CEST)
Rassebeschreibungen kopieren?
Hallo ihr lieben Wikipedianer, ich habe ein Haustierforum eröffnet und möchte gerne ein paar Tiere, bzw deren Rassen dort vorstellen. Leider fehlen mir die passenden Worte und Bilder dazu, desshalb meine Frage an euch, darf ich von Wikipedia ein paar Texte und Bilder zu mir ins Forum kopieren wenn ich eine Bild- und Textquelle drunter angebe und dann den Link zu der entsprechenden Wikipediaseite? Oder ist es besser wenn ich NUR einen Link setzte, also nichts kopieren, sondern einfach mit einem Link auf diese Seite verweisen zum nachlesen? Ich danke euch für eine schnelle Antwort! Viele Liebe Grüsse Nina
- Hallo Nina,
- Informationen zur Weiternutzung von Artikeln und Bildern aus der Wikipedia gibt es bei den Lizenzbestimmungen und bei Wikipedia:Weiternutzung. Viel Erfolg, Taxman Rating 12:15, 30. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank, das habe ich schon gesehen, nur leider komme ich mit dem Beamtendeutsch dort nicht klar. Ich weiss leider nicht genau wie weit man was darf und was nicht, und ich will mich nicht unbedingt strafbar machen wegen sowas. Vielen lieben dank für deine Antwort. Ich suche mich noch mal ein bisschen durch. Es wäre aber trotzdem sehr nett, wenn mir jemand konkret sagen könnte, ob ich das darf oder nicht, wenn man das so einfach erklären kann ( für dumme :-) ) Oder vielleicht mal vorbei schauen, und sagen ob es so ok ist. viele Grüsse Nina
- Bei den Lizenzbestimmungen gibt es einen Abschnitt, der ziemlich genau erklärt, was derzeit notwendig ist, um Artikeltexte online zu übernehmen: Du solltest bei dem Text einen Hinweis haben, dass der Artikel unter GFDL steht. Dazu gehört ein Link auf den jeweiligen Artikel in der Wikipedia, ein Link auf die Hauptseite der Wikipedia und einer auf die Versionsgeschichte des Artikels. Außerdem brauchst Du eine (lokale) Kopie der GFDL auf deinem eigenen Server.
- Wenn Du nur einen Link auf die jeweiligen Artikel setzen möchtest, brauchst Du diese Bestimmungen nicht einzuhalten, sofern deutlich wird, dass die Artikel eben nicht aus Deiner Hand stammen.
- Wenn du das gemacht hast, schaut sicherlich gerne mal jemand auf Deiner Seite vorbei. Am Besten trägst Du sie dafür bei Wikipedia:Weiternutzung/Mängel ein, dann kann sie nach der Prüfung in die Liste der lizenzkonformen Nutzung aufgenommen werden.
- Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. --Taxman Rating 12:43, 30. Jul 2006 (CEST)
Hallo,
Ja, jetzt hab ichs verstanden hoffe ich zumindest...;-), denke schon.
Vielen Dank für deine Mühe.
Viele Grüsse Nina
Externe URV: Jan Delay
Im Wiki-Artikel befindet sich Text, der nahezu 1:1 am 24. April 2006 in die nicht GFDL-konforme Music History kopiert wurde. Da der Artikel vor dem 24. April von vielen IPs mit Informationen gespeist wurde, weiß ich nicht, ob der Music-History-Nutzer nicht einfach nur sein eigenes Urheberrecht genutzt hat oder stillschweigend bzw. unbewusst die GFDL verletzt hat. --Haeber 15:18, 31. Jul 2006 (CEST)
Logos von Sendungen
[39] ob die alle keine Schöpfungshöhe haben??? jedenfalls bei Lotta in Love wäre ich vom gegenteil überzeugt. Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 19:43, 31. Jul 2006 (CEST)
Na, du scheinst Schöpfungshöhe irgendwie nicht kapiert haben. Lies den Artikel nochmals. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:06, 31. Jul 2006 (CEST)
- habe ich. Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 20:33, 31. Jul 2006 (CEST)
- Dann lies ihn nochmal, insbesondere die Sache mit dem Geschmacksmusterrecht als lex specialis, mit dem notwendigen ästhetischen Überschuss und der nicht-existenz der Schutzfähigkeit der kleinen Münze bei Gebrauchsgrafiken. --Rtc 00:07, 1. Aug 2006 (CEST)
Spanische Lebensmittelkarte
Trotz aufmerksamen Studiums von Wikipedia:Bildrechte weiß ich nicht, wie ich dies hier bewerten soll: [40] - ein Blatt mit Adler, einer Anzahl Stempeln und einer Gebührenmarke. Hier hat - wenn man das so nennen möchte - mehr als ein Urheber mitgewirkt. Gibt es - vielleicht ja gerade deshalb - Einwände gegen eine Verwendung? Oder hapert es schon an der Schöpfungshöhe (aber der Adler?)Antaios D B 20:59, 31. Jul 2006 (CEST)
Hi, zu dem Bild steht auf der englischsprachigen Wikipedia, dass es in der public domain ist, aber ich kann hier keine Lizenz zuordnen. Weiss nicht weiter. Sorry. Danke! GattoVerde
Schöpfungshöhe in Österreich
Entdeckt: http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_36_92.htm --Rtc 01:06, 1. Aug 2006 (CEST)
sehr schön --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:52, 1. Aug 2006 (CEST)