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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren55 Kommentare24 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ständig heißt es, wenn die Koalitionsverhandlungen scheitern, würde es Neuwahlen geben. Das leuchtet mir nicht ein. Wäre es tatsächlich rechtmäßig, im Falle des Scheiterns der Koalitionsverhandlungen Neuwahlen abzuhalten? Oder anders gefragt: Können die Parteien kurzerhand so lange die Regierungsbildung verweigern und uns immer wieder neu wählen lassen, bis das Wahlergebnis ihnen genehm ist? --84.61.73.13018:13, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Deine Zweifel sind berechtigt. Zwar wäre die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten (wahrscheinlich) rechtmäßig, aber sie muß nicht zwingend erfolgen. Insofern steht keineswegs fest, was passiert, wenn keine Mehrheit für die Neuwahl eines Bundeskanzlers zustande kommt - theoretisch könnte die geschäftsführende Bundesregierung auch einfach bis zum Ablauf der Legislaturperiode weiterwurschteln, also also die Regierungsbildung ausfallen. (Was genau passiert, wenn die AfD einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorschlägt - und ob sie das überhaupt kann - weiß ich gerade nicht; Neinstimmen gibt es nicht, so daß andere Parteien bzw. Gruppen dann vielleicht wohl oder übel einen alternativen Kandidaten aufstellen müßten.) --2.242.12.13419:13, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Reinquetsch: "theoretisch könnte die geschäftsführende Bundesregierung auch einfach bis zum Ablauf der Legislaturperiode weiterwurschteln" Nein, kann sie nicht (wirlich). Entweder es wird ein neuer Kanzler gewählt (kann auch der alte sein, der ist dann aber gewählt und nicht mehr geschäftsführend im Amt) oder der Bundestag wird aufgelöst mit folgenden Neuwahlen. (Mit der Auflösung des Bundestages dem Zusammentritt des nachfolgenden Bundestages ist auch die Legislaturperiode vorbei. Demnach hätte sich die alte Regierung tatsächlich "durchgewurstelt") --DWI (Diskussion) 22:14, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn die AfD einen Kandidaten aufstellen würde dann gilt laut Grundgesetz "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt" Hervorhebung durch mich. Wenn also nur die AfD-Leute mit Pro stimmen und der rest sich enthält, dann hat der Kandidat zwar die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber eben nicht die Mehrheit der Bundestagsmitglieder. Die AfD-alleine kann allerdings keinen Kandidaten aufstellen laut Geschäftsordnung des Bundestages §4: "Die Wahl des Bundeskanzlers (Artikel 63 des Grundgesetzes) erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49). Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes [der 2. und die folgenden Wahlgänge] sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen." --DWI (Diskussion) 22:29, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
(BK) Korrektur: Letzteres war Unsinn. "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt." Nix mit Vorschlag durch Parteien. --2.242.12.13419:22, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Er kann das sicher tun, wird es aber sehr, sehr wahrscheinlich nicht. Wenn er aber jemanden vorschlägt, der nicht die "Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" bekommt, können die Mitglieder des Bundestags eigene Vorschläge einbringen. Die Geschäftsordnung sagt: "Wahlvorschläge zu den Wahlgängen gemäß Artikel 63 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen." Der aktuelle Bundestag hat 709 Mitglieder, ein Viertel wären 177. Die AfD hat 92 Sitze. Ein Wahlvorschlag eines AfD-Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers ist also höchst unwahrscheinlich. --77.176.150.7519:29, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Niemand behauptet, daß er einen AfD-Kandidaten vorschlagen würde. Der TO hat recht, daß das Nichtzustandekommen einer Koalition nicht zwangsläufig zu Neuwahlen führen muß. Der Bundestag könnte nur "randalieren": Einfach keine Beschlußfähigkeit zustandekommen lassen, dann werden keine Gesetze, letztlich auch kein Haushaltsgesetz, beschlossen. Was wiederum Mehrheiten für ein solches Vorgehen voraussetzt und auch sehr unwahrscheinlich ist. --2.242.12.13419:52, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es gibt genug Gemeinsamkeiten von CDU, CSU, SPD, FDP und den Grünen, die bestimmte Vorhaben sicher mit breiter Mehrheit beschließen könnten. Allerdings wird das sicher kein Aufbruch zu neuen Horizonten sein. --Eingangskontrolle (Diskussion) 20:41, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Auflösung des Bundestags durch den Bundestag ist verfassungsrechtlich nicht geklärt. Es wurde noch nie so weit gedacht und es gibt im Grundgesetz kein niedergeschriebenes Selbstauflösungsrecht.--Bluemel1 (Diskussion) 21:00, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nochmal nachgefragt: Mit welchem Recht sollten bei einem Scheitern der Koalitionsverhandlungen Neuwahlen angesetzt werden? So einen Fall gab es meines Wissens noch nie und aktuell wird so getan, als wäre das gang und gebe. Oder muß ich etwa davon ausgehen, daß die Parteien aus reinem Trotz heraus ganz bewußt Neuwahlen durch ein Mißtrauensvotum erzwingen werden, sollte die SPD sich nicht noch einmal zur Schlampe der CDU machen lassen? Und wenn das Ergebnis dann wieder nicht konveniert, womit zu rechnen ist, könnten dann immer wieder Neuwahlen erzwungen werden? --84.61.73.13001:12, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Die Parteien" haben (in der Theorie) überhaupt nichts zu melden: Es gilt das Prinzip der freien Mandatsausübung, d. h. die Abgeordneten sind lediglich ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Irgendwelche Koalitionskungelrunden, Mitgliederbefragungen usw. können also erst einmal beschließen, was sie wollen, es hat streng genommen keine konstitutionelle Bedeutung. Das Recht(!) zur Auflösung des Bundestags liegt außer in dem Fall, daß sie durch ein konstruktives Mißtrauensvotum zwingend durch den Bundestag herbeigeführt wird, beim BP und in dessen Ermessen. Zwangsläufig passiert also gar nichts. Die Entscheidungen der Akteure werden aber wohl keiner Schnapslaune und auch nicht "reinem Trotz" entspringen, sondern aus politischen Erwägungen getroffen. Und auch hier gilt: Solange die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, dürfen die das. Wenn's dem Volk nicht paßt, muß es halt beim nächsten Mal anders wählen. (Und auf dem Stimmzettel gibt es halt nicht "Für oder gegen die eine oder andere XYZ-Koalition" anzukreuzen, sondern eben nur je eine Erst- und Zweitstimme, auch wenn es gang und gäbe ist, daß "Experten" in den Medien von Bestätigung oder Abwahl einer Koalition faseln.) --2.242.12.13403:58, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ergänzung: Aus dem Bundestag heraus kann keine Neuwahl "erzwungen" werden, auch nicht durch ein "Mißtrauensvotum". Der Bundestag hat nämlich als einzige Ausdrucksmöglichkeit für sein Mißtrauen nur das Instrument, einen neuen Bundeskanzler zu wählen (konstruktives Mißtrauensvotum). Und das kann erfolgreich sein oder scheitern, führt aber in jedem Fall nicht zur Auflösung des Bundestags. Es kann aber der Bundeskanzler(!) die Vertrauensfrage stellen; spricht ihm das Parlament daraufhin (mehrheitlich) das Vertrauen nicht aus, dann kann(!) er den Präsidenten ersuchen, den Bundestag aufzulösen; das wiederum ist aber auch dessen(!) Ermessensentscheidung. --77.186.177.15807:52, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Was mich wieder zu meiner Eingangsfrage führt. Nochmal anders formuliert: Es wird aktuell von den Parteispitzen so dargestellt, als würde ein Scheitern der GroKo-Verhanndlungen zwagsläufig zu Neuwahlen führen. Ist das korrekt? --188.107.141.24711:21, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nein. Neuwahlen gibt es erst, wenn es der Bundestag nicht schafft, einen Bundeskanzler zu wählen, also weder einen vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen, noch einen von Mitgliedern des Bundestags vorgeschlagenen Alternativkandidaten. Auch wenn der von Mitgliedern des Bundestags vorgeschlagene und gewählte Alternativkandidat dem Bundespräsidenten nicht genehm ist, kann dieser den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen. Siehe Bundeskanzler (Deutschland)#Wahlverfahren. --Rôtkæppchen₆₈11:29, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Also sind wir uns einig, daß rein rechtlich gesehen nicht zwangsläufig Neuwahlen stattfinden müßten. Worauf basiert denn dann die Aussage der Parteispitzen, daß ein Scheitern der Verhandungen zwangsläufig zu Neuwahlen führen würde? Oder mal spekulativ gefragt: Dürfte der Bupräsi den Parteien damit drohen, daß er Neuwahlen erzwingen wird, sollten die sich nicht auf eine GroKo einigen? --188.107.141.24713:09, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zwingen kann er sie nicht, aber nach einer gescheiterten Bundeskanzlerwahl wird ihm nicht viel übrig bleiben. Er muss nur einen mit absoluter Mehrheit des Parlaments gewählten Bundeskanzler akzeptieren, so dass sich die Parteien selbst ausrechnen können, dass bei fehlender Regierungsmehrheit im Parlament die Aussicht auf Neuwahlen groß ist, da der Bundespräsident keinen von einer Minderheit gewählten Kanzler ins Amt versetzen muss (kann er aber). Außerdem könnte die CDU/CSU freiwillig sagen, dass sie keine Minderheitsregierung haben will, so dass die Union dem Präsidenten bei fehlender Aussicht auf eine Regierungsmehrheit auch keinen Kandidaten für eine Kanzlerwahl empfehlen könnte. Und wenn die größte Fraktion keinen Kanzlerkandidaten „nominiert“, dann weiß der Bundeskanzler, dass nur noch ein eventueller Kandidat einer kleineren Fraktion eine Minderheitenregierung aufstellen könnte, und das wäre nicht „im Interesse“ des parlamentarischen Betriebs. Es ist also ein Absprechen zwischen Union und Bundespräsident abseits des Protokolls denkbar − und dann ruft der Präsident Neuwahlen aus.--Bluemel1 (Diskussion) 13:38, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es reicht zu können, er muß nicht müssen. Der Bupräsi kann also offenbar aus eigener Kraft einen Kanzler ins Amt bringen - damit scheiden Neuwahlen wegen Kanzlermangel aus. Dann müßten die Parteien doch wohl eine Regierung bilden. Oder können die nach einer rechtsgütigen Wahl einfach mal den Wählerauftrag ablehnen und für Neuwahlen streiken? --188.107.141.24713:54, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht könnten die Parteien schon anstrengen, aber das wird jetzt sehr theoretisch. Der BuPrä kann einen Kanzlerkandidaten zur Abstimmung vorschlagen, er kann den auch ins Amt hieven, wenn der ein paar Stimmen bekommt, aber die Parteien müssen eben nicht eine Regierung bilden. Dann läuft es wieder so wie in der Weimarer Republik: Dringende Gesetze würde der BuPrä per Notverordnung selber unterzeichnen. nachträglich geändert, ist abgeschafft. ob vollständig abgeschafft, ist hier uninteressant Das ist aber alles sehr, sehr unwahrscheinlich, da er wohl lieber das Parlament auflösen würde. Jedenfalls müssen die Parteien keine Regierung bilden, sondern der Kanzler muss das. Die Minister, die der Kanzler auswählt, können auch aus dessem privaten Freundeskreis stammen, von denen muss keiner ein Parteibuch haben. Last but not least: Der BuPrä darf jede Person mit deutschem Pass, die das passive Wahlrecht hat, zur Kanzlerwahl vorschlagen.--Bluemel1 (Diskussion) 14:59, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zugegeben: Man muß die entsprechenden Grundgesetzartikel schon ein paarmal lesen, um sie zu verstehen. Der BP muß nämlich gar nichts. Wenn kein Kanzlerkandidat vorgeschlagen wird, wird kein Bundeskanzler gewählt - der alte bleibt einfach weiter geschäftsführend im Amt, und fertig. Für eine Neuwahl müßte erst einmal einer durchgefallen sein. Die völlig realistische Option ist also weiterwurschteln bis zum bitteren Ende. Und woraus bitte soll sich ein Recht für Notverordnungen ergeben? (Rein theoretische Frage: Merkel zu Steinmeier: "Ich möchte, daß Sie mich dem Bundestag zur Wahl als Bundeskanzler in vorschlagen - hier ist der Antrag der C-Fraktionen." Steinmeier: a) "Och nee, ich schlage lieber Karl Meier-Herne vor." Oder b) "Nö, mache ich nicht - Sie haben doch nun lange genug Ihr Unwesen getrieben." Wo steht, daß und wen der BP dem BT vorzuschlagen hat?) --77.186.177.15816:03, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Diese Ausführungen haben leider den kleinen Makel, daß sie nicht so ganz stimmen: Der BP muß dem neugewählten BT keineswegs bei seinem ersten Zusammentreten einen BK-Kandidaten vorschlagen und hat das auch nicht getan. Und ob er das überhaupt muß, und welchen, ist überhaupt nicht so klar: Der könnte sich auch einfach auf den Standpunkt stellen, daß das unter den gegebenen Umständen mit der Kanzlerwahl nichts wird, und der Kanzlerin anheimstellen, weiterzuwurschteln oder die Vertrauensfrage zu stellen. Wenn Steinmeier erklärt, er würde nur einen Kandidaten vorschlagen, von dem er annehmen kann, er würde auch die Kanzlermehrheit erhalten - wer wollte es ihm verdenken? Der Ball liegt dann im Bundestag: Die Kanzlerin könnte mit dem Präsidenten vereinbaren, daß er den Bundestag auflöst, wenn sie bei der Vertrauensfrage durchfällt, und diese dann mit dieser Ansage stellen. (Kann eine nur geschäftsführende Kanzlerin eigentlich die Vertrauensfrage stellen?) Oder der BT könnte ohne vorangegangenen Vorschlag des BP ein konstruktives Mißtrauensvotum anleiern und so versuchen, Merkel abzuwählen. (Eine Minderheitsregierung muß nicht zwangsläufig von Merkel geführt werden; denkbar ist auch, daß sich die anderen Fraktionen mehrheitlich auf ein "kleineres Übel" einigen und z. B. ein SPD-Kandidat gewählt wird.) --77.186.177.15819:28, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wo steht, daß und wen der BP dem BT vorzuschlagen hat?Unter anderem hier und im Link des Vorredners. Die Notverordnungen sind tatsächlich abgeschafft, es bliebe bei einer Geschäftsführenden Regierung, die sich zu jedem Gesetzesvorhaben eine parlamentarische Mehrheit organisieren müsste. Beantwortung der Ausgangsfrage: es muss nicht zu Neuwahlen kommen, wenn kein Kanzler gewählt wird, aber es liegt im Ermessen des BuPrä, die Auflösung des Bundestags dem Fortbestand einer Geschäftsführenden Regierung vorzuziehen. Es ist also nur ein muss im Sinne von wird sehr wahrscheinlich geschehen, wenn keine GroKo kommt.--Bluemel1 (Diskussion) 16:53, 11. Feb. 2018 (CET) P.S.: Eine Frist für die Kanzlerwahl gibt es nicht.Beantworten
Der BP kann den BT nicht anlaßlos aus eigener Initiative auflösen. Dazu muß entweder eine erfolglose Kanzlerwahl stattgefunden haben oder eine Vertrauensfrage negativ beantwortet worden sein. Somit kann der Bundestag seine Auflösung auch ohne eine Neuwahl des BK verhindern. (Selbst wenn der BP einen Kanzlerkandidaten vorschlägt, kann der BT die Wahl einfach nicht auf die Tagesordnung setzen - alles eine Frage von Mehrheiten.) Und selbst wenn die formalen Voraussetzungen für die Auflösung gegeben sind: Der BP kann, er muß aber nicht. Es ist nicht wahrscheinlich, daß ein Nichtzustandekommen einer weiteren "Gro"Ko zu einer Neuwahl führt, sondern nur vorstellbar - was tatsächlich geschehen wird, ist vollkommen offen. Und so, wie es gerade rumort... --77.186.177.15819:45, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja, ich hatte dich vorher nicht korrekt verstanden. Eine Absprache zwischen BuPrä und Parteien wird wohl nötig sein, da sich das Grundgesetz nicht explizit mit der Situation beschäftigt, dass es keine Kanzlerwahl gibt.--Bluemel1 (Diskussion) 20:08, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Also doch keine zwangsläufigen Neuwahlen! Vielleicht täte es den Neidhammeln ganz gut, müßten sie mal eine Weile ohne Koalitionsvertrag über die Inhalte einzelne Gesetzesvorhaben streiten, anstatt nur über Posten und Pfründe. Vielleicht würden die Parteien dann auch wieder eigene Profile entwickeln, anstatt immer mehr zu einem Einheitsbrei zu verschmelzen. Nungut, hamwa das schomma geklärt: Keine zwangsläufigen Neuwahlen! Weiterhin unklar für mich: Kann der Bupräsi gegen den Willen der Parteien Neuwahlen erzwingen? Kann eine Partei/Können die Parteien gegen den Willen des Bundespräsi Neuwahlen erzwingen? Die Darstellungen seitens der Politik klingen für mich derzeit so, als ginge es in die Richtung. --188.107.141.24720:21, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Keiner kann Neuwahlen erzwingen. Wenn der Bundestag mit Mehrheit seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählt, dann muss der Bundespräsident ihn ernennen. Umgekehrt, auch wenn im dritten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit bekommt, kann der Bundespräsident doch denjenigen ernennen, der die meisten Stimmen bekommen hat.
Was das Grundgesetz nicht explizit klärt, ist die Frage, wie lange der Bundespräsident warten kann, bis er einen Kandidaten für den ersten Wahlgang vorschlägt.
Die geschäftsführende Kanzlerin kann meines Wissens nicht die Vertrauensfrage stellen. Insofern könne sie und der Bundestag nicht dadurch Neuwahlen erreichen, dass der Bundestag ihr bei der Vertrauensfrage nicht das Vertrauen ausspricht. --Digamma (Diskussion) 21:35, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vielleicht hast Du recht. Schön wäre es, wenn das, was wir nicht wissen - was kein Vorwurf gegen Dich sein soll - doch noch von jemandem plausibel geklärt werden könnte. (Es wäre doch einigermaßen widersinnig, daß, wenn der BT zum Ausdruck bringt, daß die geschäftsführende BReg sein Vertrauen nicht hat - was ihm möglich sein sollte; notfalls in Form einer Entschließung - er sich aber andererseits nicht auf einen anderen BK einigen kann, der BP nicht die einzig logische Konsequenz ziehen können sollte, Neuwahlen herbeizuführen. Insofern wäre es widersinnig, wenn keine Vertrauensfrage möglich wäre.) Also mal auf Deutsch: Entweder kriegt es die Quasselbude gebacken, oder das Volk ist am Zug. ("... es da nicht besser, es löste das Volk auf und wählte sich ein neues?") --77.186.177.15821:55, 11. Feb. 2018 (CET) Das Brecht-Zitat (aus: Die Lösung) ist übrigens vermurkst, aber egal...Beantworten
Eben das letztgenannte ärgert mich. Es sieht so aus, als wolle man die Verhältnisse umdrehen, sprich: Die Regierung bestimmt, wie der Wählerwille zu sein hat, anstatt daß der Wählerwille bestimmt, wie die Regierung zu sein hat. Aber zumindest scheint sich mein Verdacht zu bestätigen, daß Neuwahlen bei einem Scheitern der Koalitionsverhandungen keineswegs zwangsläufig wären und daß auch keiner der Beteiligten Neuwahlen erzwingen kann. Das hieße also, Neuwahlen gibt es nur, wenn die Beteiligten das ausklüngeln. Was mich zur nächsten Frage führt: Wäre es verfassungsgemäß, wenn Bupräsi und Buregi sich auf Neuwahlen verständigen, weil sie mit dem Wahlergebnis unzufrieden sind? --188.107.141.24722:33, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ohne daß der BT mitspielt, würde das nicht funktionieren: Der BT kann seine Auflösung mehrheitlich verhindern. (Hammwas dann mal so langsam? So lang sind die paar einschlägigen Artikel im Grundgesetz nun wirklich nicht, und auch in mehr oder minder "ganz normalem Deutsch" geschrieben.) --77.186.177.15801:02, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Bei verfassungsblog.de wird die Frage nicht behandelt. Das wären doch mal interessante Ansprechpartner für das Thema. Hier stehen die Autoren. Über deren Institute kannst du sicher Kontakt herstellen und das Thema mit ihnen auf einem höheren Niveau diskutieren (vielleicht gibt es Gesetze, die wir übersehen haben). Bitte berichte uns dann oder stell einen Link ein, falls das Thema behandelt wurde.--Bluemel1 (Diskussion) 07:34, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nochmal zusammen gefasst:
Neuwahlen gibt es nur, wenn der BuPräs. den nach ablauf von 14 Tagen (Es ist nicht der 3.Wahlgang wie in vielen BLs - ich hab das auch erst falschverstanden-) NICHT zum Kanzler ernennt. -Und da wär ich mir bei Steinmeier nicht sicher.
Auch die Vorstellung, dass die Regierung sich dann immer Mehrheiten zusammensuchen müsste, ist nur halb richtig. Es ist vielmehr so, dass sich in dem Fall die Meinungs- und Entschlussbildung komplett aufs Parlament verlagert und die Exekutive, wie eigentlich gedacht, nurnoch für die Ausführung der Gesetze zuständig wäre. Denn Mehrheitsbeschlüsse könnten sowohl mit als auch gegen die Regieungsfraktion(en) beschlossen werden.
Die Behauptung, dass dann wenn die keine Mehrheit bekommen sollten, gar kein Gesetz beschlossen würde ist also falsch. - entspricht halt nur nich dem Reg.-Stil von Merkel.
--2A01:598:8889:C5FA:63E4:F577:CB12:9AD509:52, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Klingt für mich, als wäre das eine gute Option. Bleibt zu hoffen, daß die SPD Basis das erkennt, den Koalitionsvertrag platzen läßt und so verhindert, daß die SPD sich für den Fortbestand des Merkelismus ins Schwert stürzt. --178.4.156.7315:40, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das bedeutet zum Beispiel, dass diejenigen SPDler, die die neue GroKo bei der Abstimmung ablehnen, evtl. dazu beitragen, dass die alte (nunmehr geschäftsführende) Merkel-GroKo (incl. AM Gabriel) noch auf unbestimmte, zumindest aber mehrmonatige Zeit im Amt bleibt, d.h. die größten GroKo-Gegner würden (wenn auch nicht beabsichtigt) ein Weiter-So provozieren. Warum kommuniziert das keiner? --2003:D0:2F1A:8D01:9C65:9032:ECC9:671420:56, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das ist nicht zwingend. Es ist Gepflogenheit, daß der BK auf Ersuchen des BP und die BM auf Ersuchen des BK vorübergehend(!) geschäftsführend im Amt bleiben, aber es besteht keine diesbezügliche Verpflichtung. Die SPD-Minister könnten sehr wohl die Brocken hinschmeißen und einpacken, und dann ist Mutti allein zu Haus. Die Presse spekuliert, daß sich bei den Sozen eine Palastrevolution anbahnt, weil die 25.000 Neumitglieder mit genau dieser Absicht und gewetztem Messer eingetreten sind - die wollen Blut sehen. Jetzt hat die Gerontokratie die alte Tante in den Umfragen auf 16 % runtergewirtschaftet - wo ist sie denn nach noch drei Jahren Weiterwurschteln? Und so blöd sind selbst die gestandenen Sozialdemokraten an der Basis nicht, um das nicht zu verstehen. Es wird schließlich nicht nur in Berlin Scheiße gebaut, da sind auch noch in den Rathäusern, Unterbezirken und Ortsvereinen noch zahlreiche Rechnungen offen. Wenn die Lawine erst einmal ins Rutschen kommt, dann stehen auch die Hälfte der maßlos enttäuschten Linken, eine ganze Menge Grüne und nicht so wenige AfD-Anhänger wieder auf der Matte und wollen rein. Und warum auch nicht? Das kann doch nicht alles ewig so weitergehen. --77.186.253.16623:40, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
In Art. 69 Abs. 3 GG steht: "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen". Für mich klingt das schon nach einer Verpflichtung. --Digamma (Diskussion) 23:57, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn einer nicht will, dann will er nicht, dann wird er wohl auch nicht "ersucht" werden. Willy Brandt und Oskar Lafontaine traten sofort zurück, ohne wochen- oder monatelang "aus staatspolitischer Verantwortung" herumzugurken. Sie wurden auch nicht vom BP "ersucht". --2003:D0:2F1A:8D01:B59F:DBF:4602:AE1D12:12, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Und dann? Unklar für mich immer noch die Frage: Wäre es verfassungsgemäß, wenn Bupräsi und Buregi sich auf Neuwahlen verständigen, weil sie mit dem Wahlergebnis unzufrieden sind? --84.58.88.22922:08, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
BP und BReg können eine Regelung zur Auflösung des Bundestages auskungeln, wie das Willy Brandt, Helmut Kohl und Gerhard Schröder jeweils in einer anderen festgefahrenen Situation taten; Das damals angerufene BVerfG hat immer mitgespielt und entsprechende Begründungen geliefert. Die Situation, dass nach einem "nicht passenden" Wahlergebnis keiner regieren will und deshalb der BT in der Hoffnung auf ein "besseres" Ergebnis aufgelöst werden soll, hatten wir noch nie. Wenn dann der BT aufgelöst wird, rechne ich wieder mit Klagen in Karlsruhe und dann werden wir mehr erfahren. Was noch verfassungsgemäß ist und was nicht, wird nur in Karlsruhe entschieden und nicht in Berlin und nicht in der WP. --2003:D0:2F1A:8D01:B59F:DBF:4602:AE1D23:33, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hätte ja sein können, daß man das vorab sachlich begründet einschätzen kann. Dann wären wir nun also an dem Punkt, daß völlig unklar ist, ob bei einem Scheitern der Koalitionsverhandlungen Neuwahlen abgehalten werden dürften, weil das BVerfG sich erstmal überlegen müßte, ob die es für verfassungsgemäß erklären möchten, daß nach einem "nicht passenden" Wahlergebnis keiner regieren will und deshalb der BT aufgelöst werden soll, um Neuwahlen zu erzwingen in der Hoffnung auf ein "besseres" Ergebnis. Ich kann mir nicht vorstellen daß das Bundesverfassungsgericht sich soweit verbiegen möchte. --94.219.185.15415:45, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Verbiegen? Die gewählten Abgeordneten kriegen keine Regierung hin. Was würdest Du als Wahlberechtigter tun? Ein Verbot von Neuwahlen ist ungefähr so klug wie ein Verbot von Ehescheidungen. --78.50.236.5619:45, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Lest ihr eigentlich die Beiträge? Oder werft einen Blick ins Grundgesetz? Wenn der Bundestag mit Mehrheit seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählt, dann muss der Bundespräsident diesen ernennen. Da ist nichts mit auskungeln. Bei den oben genannten Kungeleien war erstens die Situation eine ganz andere (es gab einen gewählten Bundeskanzler, nicht nur einen geschäftsführenden) und außerdem hat natürlich auch der Bundestag mitgespielt. Wenn der Bundestag Herrn Schröder gegen dessen Willen das Vertrauen ausgesprochen hätte, wäre es nichts mit Neuwahlen gewesen. --Digamma (Diskussion) 21:15, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
„Bei den oben genannten Kungeleien war erstens die Situation eine ganz andere...“ Genau das habe ich doch vor genau 24 Stunden gesagt! Und in der Ausgangsfrage geht es eben um ein völlig neues Problem. Es geht eben nicht darum, wie verfahren wird, wenn ein neue BK gewählt wird. Es geht darum, dass keine Koalition regieren will und sich möglicherweise auch niemand provisorisch zum BK wählen lassen will. An so eine verrückte Situation haben die "Väter des Grundgesetzes" nicht gedacht, trotzdem muss diese Situation irgendwie bewältigt werden. Da müsste ggfs. das BVerfG auch eine Meinung zu abgeben, wenn es angerufen wird, Präzedenzfall dazu haben wir nicht. --2003:D0:2F1A:8D01:A993:1401:26C2:820123:40, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wobei Weiterwurschteln eben durchaus auch eine Option wäre - aus der Sicht der Wähler nicht unbedingt eine gute. Es ist überhaupt die Frage, ob nicht eigentlich die Frage falsch gestellt ist: Wenn sich im Grundgesetz keine explizite Regelung findet, dann ist es eben rechtlich nicht geregelt, also kann keine der Optionen unrechtmäßig sein. Und falls das BVerfG angerufen werden sollte, wäre es durchaus wahrscheinlich, daß es, wie schon so oft, erklärt, daß es keine politischen Gestaltungsentscheidungen trifft, sondern nur die Grenzen zulässigen Handelns der Politiker aufzeigt. --78.50.236.5600:00, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"An so eine verrückte Situation haben die "Väter des Grundgesetzes" nicht gedacht". Eben doch. Genau dies ist in Artikel 63 GG geregelt. Wenn es der Bundestag nicht schafft, mit Mehrheit der Mitglieder einen Bundeskanzler zu wählen, dann kann der Bundespräsidenten denjenigen Kandidaten ernennen, der die meisten Stimmen bekommen hat, oder den Bundestag auflösen. Wenn also nach der 14-Tage-Frist Frau Merkel mit einfacher Mehrheit der Stimmen von CDU und CSU gewählt wird, aber alle andern Parteien erklären, dass sie keine CDU/CSU-Minderheitsregierung unterstützen werden, dann wird der Bundespräsident den Bundestag auflösen und es gibt überhaupt keine Grund, warum das BVerfG etwas dagegen haben könnte. --Digamma (Diskussion) 10:53, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Berücksichtigt nicht die Möglichkeit, daß der BT keinen BK-Wahlgang durchführt. Was nicht unrealistisch ist: Der BP wird ohne einen entsprechenden Vorschlag einer Fraktion keinen Kandidaten vorschlagen, und notfalls könnte der BT den Tagesordnungspunkt einfach nicht ansetzen. (Das wahrscheinlichste Ereignis ist allerdings, daß das Mitgliedervotum die GroKo bestätigt und somit die SPD zum letzten Mal vor ihrem endgültigen Konkurs in die Regierung kommt.) --77.186.62.21914:16, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Im GG steht zwar nicht, wann die Wahl des BK stattzufinden hat. Möglicherweise könnte die bisherige Regierung tatsächlich bis zum Ende der Legislaturperiode geschäftsführend im Amt bleiben. Aber wem würde das nützen? Aber wenn der Status quo nicht dauerhaft andauern soll, dann gibt es keine Alternative dazu, dass der BP einen Kandidaten für den BK vorschlägt und der BT darüber abstimmt.
Ich denke, falls die GroKo nicht zustande kommt, dann wird der BP einfach Frau Merkel vorschlagen. Sie wird dann gewählt oder nicht. Wie es weitergeht, siehe oben. --Digamma (Diskussion) 14:49, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ohne ihre Zustimmung würde der BP Merkel natürlich nicht vorschlagen - sie muß eine Wahl auch nicht annehmen. Und davon, sowohl eine Neuwahl als auch eine Kanzlerwahl zu vermeiden, also die geschäftsführende bis zum bitteren Ende über die Runden zu retten, könnten sich sowohl die bisherigen GroKo-Parteien als auch die FDP Vorteile versprechen, denn die haben gute Chancen, bei einer raschen Neuwahl etwas vor die Badehose zu kriegen, sich in ein paar Jahren aber von den miesen Umfragewerten zu erholen, u. a. deswegen, weil zu erwarten ist, daß die AfD sich zwischenzeitlich weiter gründlich selbst zerlegt. Besonders in der Zwickmühle steckt jetzt die SPD: Bei Neuwahlen landet sie unter den Kellerkindern, und eine GroKo-Teilnahme bekäme ihr auch nicht gut, weil sie für ein kommendes Merkel-Chaos verantwortlich gemacht würde. Manche mögen im Herbst Schulz aus Mitleid gewählt haben - was man jetzt sieht, ist ein Fall für die Letzte Ölung und ein Deutsches Requiem. --77.186.62.21918:40, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nochmal, und ganz speziell an Digamma: Es ist zwar einigermaßen wahrscheinlich, dass sich Merkel für einen Wahlgang im BT vom BP vorschlagen lässt, wenn sie die Absrimmung dann erwartungsgemäß verliert, werden andere (allen voran die SPD) aber über sie herfallen und ganz hämisch schreien (dass können sie nämlich gut, wie man schon gehört hat): „Seht mal her, Merkel ist krachend gescheitert.“ Mit solchem Kommentar in die dann fällige Neuwahl zu ziehen, wäre auch für Merkel nicht prickelnd. Also könnte sie - wenn es wirklich ernst wird - durchaus noch sagen, „ich will jetzt nicht mehr“ (was man durchaus verstehen könnte und was alle parteiübergreifenden "Merkel-muss-weg"-Rufer zufriedenstellen würde. Was aber dann? Wen soll der BP dann vorschlagen? Auch andere Unionspolitiker können sagen, "die Sache ist mir zu heiß, unter diesen Umständen will ich nicht." Das, genau das, ist die neue Situation, die wir noch nicht hatten. Wo bitte schön, ist das im GG geregelt? (ernsthafte Frage!) Der BP wird doch niemanden gegen seinen Willen dem BT vorschlagen, und selbst wenn er das theoretisch täte, der(die)jenige muss die Wahl keineswegs annehmen. An sowas haben die Väter des GG wirklich nicht gedacht. --2003:D0:2F1A:8D01:48E6:5A69:8CF:E8BD20:15, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Muss sie auch nicht äußern. Sie ist weltweit die einzige Person, die das schon ist und es bleibt, solange bis dieser BT oder ein neu zu wählender mit irgendwie gearteter Mehrheit eine(n) Nachfolger(in) wählt. Wenn sie ganz passiv bleibt, bleibt sie es "ewig", solange kein anderer aus der Deckung kommt und die Mehrheit gewinnt. --2003:D0:2F1A:8D01:48E6:5A69:8CF:E8BD22:46, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wiege der Kultur wieso in Vorderasien und dann in Südeuropa?
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(1) Wieso entstand nennenswerte Kultur (Schrift, Wissen, Philosophie usw.) zuerst ausgerechnet im Zweistromland und nicht, sagen wir mal, in Europa oder Nordamerika? (2) Wie war es in der Antike: wieso war das "Kultur- und Politikzentrum der Welt" ausgerechnet in Athen bzw. Rom?--2A01:C22:6E04:A100:F5A2:366D:C163:8B5222:21, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Fruchtbarer Halbmond wäre da das erste Stichwort. Ausführlich geht Jared Diamond in »Arm und reich« auf das Thema ein. Schlicht gesagt müssen für so eine Entwicklung genug Ressourcen und geeignetes Klima vorhanden sein, um so einen »kulturellen Überschuss« jenseits der Existenzsicherung zu produzieren. Rainer Z ...22:44, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Jenau. Neolithische Revolution wäre das andere Stichwort. Was wir Kultur nennen, entsteht zuerst aus Notwendigkeit: etwa Astronomie, um Jahreszeiten für Anbau und Ernte zu bestimmen, Geometrie zur Landvermessung, Schrift wg. Vorratshaltung und -verteilung, Arbeitsteilung... Und dann kommen historische Glücks- und Unglücksfälle dazu. Dass man die Blüte Athens komplett aus den Bedingungen erklären könnte, halte ich für unwahrscheinlich. Und wenn die Punier ein wenig mehr Fortune gehabt hätten, wäre wohl Karthago das antike Machtzentrum geworden, nicht Rom. Grüße Dumbox (Diskussion) 22:56, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wobei es mehrere "Wiegen der Kultur" gibt, wobei in Europa vor allem Mesopotamien bekannt ist, und auch Ägypten. Aber es gab z. B. auch das Industal. So ziemlich allen gemein ist dass die entlang von Fremdlingsflüssen lagen. Die haben den Vorteil dass es dort a) ganzjährig warm ist, b) kaum Unwetterkatastrophen wie Dürren oder Sturzfluten drohen, c) dennoch zuverlässig jedes Jahr ein Hochwasser kommt. Schon das sind gutes Vorausssetzungen dafür das bequem Ackerbau betrieben werden kann damit genug übrig bleibt für andere Kulturleistungen.--Antemister (Diskussion) 23:05, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Noch zu Athen und Rom: Alle Anrainerstaaten des Mittelmeers hatten damals ein günstigeres Klima als heute und konnten durch Seefahrt vergleichsweise leicht Handel treiben, was wiederum den kulturellen Austausch förderte. Mittel- und Nordeuropa waren da in einer ungünstigeren Situation, Afrika jenseits der Sahara auch. Dass Griechenland und danach Rom vorherrschend wurden, wird zum Teil auch mit historischen Launen zu tun haben. Davor waren es das Zweistromland und Ägypten Rainer Z ...23:14, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Kulturleistungen der Inder und besonders der Chinesen zu jener Zeit haben wir hierzulande meistens nicht mit auf dem Schirm. Wie wohl die kulturelle Entwicklung Europas ohne die breiten Wüstengürtel verlaufen wäre, die es von den Kulturen Asiens trennen, darüber kann man nur spekulieren. --Optimum (Diskussion) 00:24, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hm. Zuerst? Nennenswerte Kultur? Athen bzw. Rom als antikes "Kultur- und Politikzentrum der Welt" – aha, welcher Welt? Waren die römischen Legionen denn nicht bei den Maya mehr als gefürchtet und erlangte die griechische Philosophie während der Qin-Dynastie Chinas, nicht zuletzt durch Li Si tatsächlich eine außergewöhnlich deutliche herausragende Anerkennung, die Aristoteles, Platon und all den anderen dagegen bis heute im Weißen Haus in Washington hartnäckig verweigert wird?
Spaß beseite. China wird uns in den nächsten 150 Jahren vielleicht schmerzhaft lehren, dass nennenswert nicht mit westeuropäisch gleichzusetzen ist. Ein Blick in die Artikel Chinesische Kultur, Chinesische Schrift, Zhou-Dynastie und Qin-Dynastie hilft bereits vorausschauend den eurozentristischen Blick zu erweitern, der die Fragestellung sinnlos eingrenzt. Vorbehaltlich einer kritischen Betrachtung der Artikel Kulturkreis, Kulturraum, Kulturerdteil und Kulturareal kann man doch konstatieren, dass Kultur (was immer das ist und ob für wen auch immer nennenswert oder nicht) zunächst in weitestgehend voneinander isolierten Gesellschaften entstanden ist.
Wo war also das Zentrum? Das europäische Mittelalter versuchte in den ersten Weltkarten Jerusalem als das Zentrum des eigenen Weltblicks zu verorten, die Geographie also der religiösen Lehre zu unterwerfen. Wobei Geographie als eigenständiges Problemfeld damals selbstverständlich weder den septem artes liberales noch den artes mechanicae zugeordnet wurden, dort allerdings in der Kunst der Schifffahrt eine gewisse Rolle einnahm. Was Alexander der Große erritten und erstritten hatte und was davon bei den antiken Griechen zu einer Vorstellung der Bedeutung von Geographie beigetragen hatte war unter den ersten Päpsten bereits wieder verloren. Aber Jerusalem wußten sie noch, das stand ja in der Bibel...
Wie entsteht (und verschwindet) Kultur, welche Elemente bauen aufeinander auf und welche Voraussetzungen und welche Kulturtechniken sind die Grundlage einer Entwicklung? Welchen Stellenwert hat die Übernahme von Wissen und Kultur (z.B. bei der Übernahme und dem Gebrauch von indisch-arabischen Zahlzeichen durch Adam Ries oder bei der Entstehung der Wiener Kaffeehauskultur nach dem Abzug der Türken dortselbst und den angenehmen Folgen des Kaffeekonsums bis heute, durch den ungeheuren kulturellen Reichtum, dem arabischen Wissensschatz, den uns die Mauren mit dem Kalifat von Córdoba und nach dessen Zerfall noch bis zur Reconquista und dem Fall Granadas 1492 nahebrachten)?
Man könnte sich der Thematik auch anders nähern: Auf welchen Bedarf menschlicher Sozialität gibt Kultur Antwort und Handhabe? Welche Probleme werden durch Kultur gelöst (z.B. Religion/Philosophie als Entlastung von dem vorläufig Unverstandenen und Unerklärbaren wie Tod, Sonnenfinsternis, Blitzeinschlag mit brennendem Busch, Urknall, Raum des Universums, Schrödingers Katze und Tod)? Welche Folgen entstanden, wenn bestimmte Kulturelemente (z.B. Schrift, Mathematik, Geschichtsschreibung, Monumentalarchitektur) nur begrenzt oder nicht entwickelt wurden? Und noch spannender: Wie und warum setzten sich europäische Ansätze von Wissenschaft und Technik trotz der kulturellen Flaute nach dem Niedergang des römischen Imperiums bis zu den Pestphasen seit Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa durch? Bilderverbot, Universitäten, Suche nach fundamentalen Prinzipien, Geschichte der Naturwissenschaften, Entkoppelung von der Religion, Waffentechnik, Fernhandel und christlicher Messianismus, protestantisch geprägter Kapitalismus, Kolonialismus etc. Da hatten wir vor einiger Zeit schonmal eine spannende Frage und Diskussion, ich finde aber auf die Schnelle nur den eher lustigen Ansatz mit den religiösen Gebetsvorschriften, da war ich im September 2011 als IP 84.191.143.176 beteiligt.
Kultur (auch nennenswerte) ist vielleicht mehr. In dem Artikel Kulturgeschichte, der auch auf den sicher hilfreichen Artikel Neue Kulturgeschichte verweist, lese ich: „In den 1980er Jahren entstand innerhalb der Sozialgeschichte eine kritische Forschungsrichtung, die insbesondere die „Suche nach sozialen, politischen und vor allem ökonomischen Determinanten/Faktoren und den daraus erklärbaren langfristigen Prozessen“ als „eurozentrische Fortschrittsgeschichte“ ablehnte. In dieser „sozial-, politik- oder wirtschaftsgeschichtlich ausgerichteten Struktur- und Prozessgeschichte“ komme die „kulturelle Kreativität der Menschen in der Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge“ nicht ‚angemessen‘ zum Tragen. So wurde mit einer „neuen Kulturgeschichte“ (New Cultural History) das Forschungsinteresse auf „symbolische Formen der Vergangenheit“ gelenkt wie „Zeichen, Metaphern, politische Sprachen, kollektive Repräsentationen oder Rituale“. Die Übergange zur Sozialgeschichte sind daher in der Praxis fließend. Es geht dieser neuen Kulturgeschichte also darum, eine bestimmte, eben kulturgeschichtliche, Perspektive nicht nur auf hochkulturelle Gegenstände zu richten. Auf diese Weise wird der Anspruch erhoben, gerade auch Gegenstände auf kulturgeschichtlichem Weg zu erforschen, von denen sich die traditionelle Kulturgeschichtsschreibung immer deutlich abgrenzte, wie der Politik und dem Recht. Im Zentrum einer kulturgeschichtlichen Analyse des Politischen und Rechtlichen stehen im Gegensatz zur traditionellen Politikgeschichte die kommunikativen Prozesse gerade auch im Alltagsleben. Aus kulturgeschichtlicher Perspektive sind politische und rechtliche Institutionen keine objektiven Gegebenheiten mit rationaler Struktur, sondern Kondensate kommunikativ erhobener, anerkannter oder zurückgewiesener Geltungsansprüche. Kommunikation wird dabei als Zeichenaustausch verstanden, weswegen besonders elaborierte Zeichen – Symbole, Rituale oder Zeremonien – für die neue Kulturgeschichte eine prominente Rolle spielen. Denn Text- und Symbolquellen eröffnen keinen objektiven Blick auf die Tatsachen der Geschichte, sondern liefern lediglich Hinweise auf die sprachliche Kommunikation der Vergangenheit. Dieser als Linguistic Turn (Linguistische Wende) in die Geschichtswissenschaft eingegangener Paradigmenwechsel basierte auf der Auffassung, dass auch „soziale Lagen, Marktzwänge oder demografische Entwicklung ihrerseits als eigenständige Faktoren auf die semiotische Praktiken der betroffenen Menschen einwirken“.“
Im kalten Europa entstand germanisches Recht, vielleicht nicht nennenswert, weil das römische Recht unser Rechtssystem stärker beeinflusst. Aber doch noch spürbar, wenn man z.B. die Rechtsform der Genossenschaft betrachtet. Vielleicht ist „nennenswert“ ja ein wertender Vorgriff, der den Weg zu sinnvollen tieferen Antworten behindert. --2003:D2:63C2:8700:E22A:82FF:FEA0:311304:54, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wieso "ausgerechnet"? Wo sonst hättet man die Entstehung denn eher erwarten sollen? [ //Wieso stellst Du ´´ausgerechnet´´ diese Frage, wieso gebe ich ´´ausgerechnet´´ diese Antwort, wieso sind wir hier ´´ausgerechnet´´ auf Wikipedia?? ] Menschen siedeln an Flüssen (Süßwasser, Trink- und Brauchwasser, und fließend ist es sauberer), dort wachsen dann erste bevölkerungsreiche Städte, die auch Kultur, Wissenschaft und technische Entwicklungen beherbergen können. Später entstehen Großstädte, Hauptstädte ganzer Staaten, entweder aus diesen ersten Städten, die einfach immer weiter wachsen, oder an (anderen) strategisch günstigen Orten (zB aus langfristigen Militärlagern, um Festungen herum, oder einfach nur zentral gelegen). Eine ´´nennenswerte´´ Kultur gab es übrigens sehr früh auch schon in China; nur haben lange Zeit Isolationspolitik und Sprachbarriere einen völlig ungehinderten Austausch beeinträchtigt, auch wenn vieles über die Seidenstraße hin- und herschwappte. --217.84.79.18617:41, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aber warum entwickelte sich zu ähnlicher Zeit wie an Euphrat und Tigris, Nil, Indus, Hwangho nicht auch am Misssissippi eine Hochkultur mit Staat und Schrift etc.? Gemäßigtes Klima, nur mäßige Überschwemmungsgefahr etc. also alles in allem keine ungünstigen Voraussetzungen. --2003:D0:2F1A:8D01:B59F:DBF:4602:AE1D18:05, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Inka, Maya und Atzteken hatten doch Hochkulturen mit Staaten, Schrift und riesigen Bauwerken. Sie waren nur etwas später dran als die Europäer - im Endergebnis dann leider zu spät. Vielleicht gab es da einige Nachteile für die Amerikaner. Sie hatten z.B. keine großen domestizierbaren Säugetiere wie Rind und Pferd. Gerade durch das Pferd hat sich ja der Aktionsradius des einzelnen Menschen enorm vergrößert. Und die reitenden Eindringlinge wie Hunnen oder Ungarn brachten dann auch gleich die zum Reiten nötige Technik in Form von Hufeisen und Steigbügel mit. Wegen der fehlenden Pferde gab es keine Karren und Gespanne, durch die große Lasten von einer Einzelperson transportiert werden konnten. Ein wichtiger Vorteil für die Europäer war bestimmt auch das Mittelmeer. Alle damaligen Hochkuluren in Europa waren ja mehr oder weniger rund ums Mittelmeer angesiedelt. Mit Schiffen kann man viel größere Lasten transportieren als über Land. Für den Handel benötigt man Schrift. Wer durch Handel reich wurde, kann kluge Köpfe mitverpflegen, die sich dann Sachen wie Theaterstücke oder Trigonometrie ausdenken.--Optimum (Diskussion) 19:36, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vor 5000 Jahren gab es auch in Nordamerika Pferde und Rinder. Der Flusstransport wäre auf dem Mississippi genau so möglich gewesen wie auf dem Nil; die Ägypter nutzten das Mittelmeer auch nicht besonders. Handel wäre auch in N-Amerika möglich gewesen, verkehrsfeindliche Wüsten waren auch nicht vorhanden, auch reichliche Holzvorräte (im Gegensatz zu Ägypten oder Mesopotamien, wo Holz immer eher knapp und wertvoll war. Es gibt auch keinen einsehbaren Grund, weshalb die Schriftentstehung in N-Amerika nicht möglich gewesen sein sollte. --2003:D0:2F1A:8D01:B59F:DBF:4602:AE1D23:50, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hm. Insgesamt ist mein Ansatz noch immer die grundsätzliche Frage: Welche Bedarfe sollten/mussten durch Kultur befriedigt, welche Probleme gelöst werden? Ich spekuliere mal, dass neben dem Austausch durch Handel der Druck, der durch Kriege und Expansion entsteht, auf die Entwicklung der Kultur viel Einfluss nimmt. Der Artikel Pueblo-Kultur hinterlässt bei mir den Eindruck, dass sich trotz eines weiten Handelsnetzes dort nur Kulturen austauschten, die sich sehr ähnelten, sich also kulturell kaum gegenseitig befruchten konnten.
Dann spekuliere ich mal weiter, dass der Aspekt der Sesshaftigkeit viel Gewicht hat. Mit einem nomadischen Leben scheint mir die Entwicklung von Hochkultur, wie immer man den Begriff fasst, kaum möglich. Der aktuelle Artikel Indianer Nordamerikas spricht übrigens durchaus von Hochkulturen. Ich lese:
„In der weiteren Folge der Klimaveränderungen am Ende der Eiszeit wurde ab etwa 5000 v. Chr. von Süden her in immer größeren Gebieten Ackerbau möglich, so dass in den folgenden Jahrtausenden etliche Indianervölker vom nomadischen Jäger- und Sammlertum zum sesshaften Ackerbau übergingen. Die dazu erforderlichen Kenntnisse wurden teilweise aus Mesoamerika übernommen. Besonders im Südosten der heutigen Vereinigten Staaten schufen indianische Völker Hochkulturen.
Eine Besonderheit in der nordamerikanischen Kulturgeschichte stellen die Mound-Builder-Kulturen (Adena und Hopewell) dar. Sie dauerten etwa von 1000 v. Chr. bis etwa 500 n.Chr. und schufen riesige Erdhügel (Mounds), die aus kleinen Begräbnisstätten hervorgingen und später im Laufe der Differenzierung der Gesellschaften und der Ausbildung von Herrschaftsformen zu Repräsentationszwecken dienten. Die Mound-Builder-Kulturen gingen in die Mississippi-Kultur über, die hochstehende Gesellschaftsformen hervorbrachte.
Aus Vermischung der Cochise- mit der Mogollon-Kultur entstanden etwa um 100 n. Chr. im Südwesten der Vereinigten Staaten die Anasazi mit ihren Lehmbauten an oder zwischen Felswänden. Vermutlich löste eine Dürreperiode ab etwa 1150 n. Chr. eine Völkerwanderung aus und Gruppen der Nun-Kultur (Vorfahren der Paiute und Ute) sowie Gruppen der Fremont-Kultur (Vorfahren der Diné, Apachen und Yuma) drängten in das Gebiet der Anasazi. Die Anasazi-Kultur ging in die Pueblo-Kultur über.
In den trockenen Prärien der Great Plains waren vor der Verbreitung des erst mit den Spaniern eintreffenden Pferdes nur die Flusstäler dauerhaft besiedelt. Die Überschwemmungsbereiche boten gute Bedingungen für den Ackerbau. Im Einzugsgebiet des Mississippi und Missouri Rivers sind schon vor dem europäischen Kontakt die Pawnee, Arikara und Mandan beziehungsweise Vorgänger nachweisbar.“ --2003:D2:63CB:8200:E22A:82FF:FEA0:3113 10:03, 15. Feb. 2018 (CET) Nachtrag: Dass eine kulturelle Entwicklung verschiedener voneinander isolierter Gesellschaften durchaus mit ein paar Jahrhunderten Verschiebung stattfinden konnte und von – ich sach mal: – „Berührungen“ mitgestaltet wird ergibt vielleicht auch ein Vergleich von germanischer und chinesischer Kulturentwicklung oder wenn man die Berührung zwischen römischer und germanischer und die gleichzeitige Berührung zwischen chinesischer und japanischer Kultur so um 300 v.u.Z. betrachtet. --2003:D2:63CB:8200:E22A:82FF:FEA0:311310:19, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Natürlichgab es nicht alle frühen Hochkulturen gleichzeitig. Auch die Germanen waren gegenüber den Ägypptern, Griechen und Römern zurück. Sie hatten nichtmal eine Schrift. Aber sie kannten z.B. schon die Metallverhüttung. Die N-Amerikanischen Einwohner wurden praktisch auf Steinzeitniveau angetroffen, ebenso die in Australien und anderen Weltteilen, obwohl in diesen Weltteilen die entsprechenden Ressourcen vorhanden waren. Der Begriff „Hochkultur“ ist auch nicht patentiert. Auf die andinen Hochkulturen kann man ihn wohl anwenden, obwohl sie im Vergleich zu etwa China und Indien (z.B. Schriftsprache) nicht nur ein bischen zurücklagen. Am Mississippi war man nicht einmal ähnlich weit wie in den Anden. --2003:D0:2F1A:8D01:A993:1401:26C2:820116:28, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hm. Insgesamt ist mein Ansatz noch immer die grundsätzliche Frage: Welche Bedarfe sollten/mussten durch Kultur befriedigt, welche Probleme gelöst werden? Manche indianische Kulturen hatten angeblich den Naturraum und seine Phänomene in ihre religiösen Sichtweisen einbezogen. Bergbau aus unserer Sicht war möglicherweise falsch, eine Lebensform weitgehend ohne Bergbau dagegen die richtigere Lebensweise. Bergbau verletzte einen Berg und wenn Bergbau doch ansatzweise und in nur geringem Maß stattfand musste dem Berg das zurückgegeben werden, was man ihm genommen hatte und der Berg musste Kompensation erhalten für das, was man ihm angetan hatte. Grundlage war der Respekt vor einer umgebenden Natur, der ein mythischer Eigensinn zugesprochen wird und vielleicht ein frühes Phänomen von strafzwecktheoretischen Erwägungen.
Damit war dieser Blick auf den Berg also ein kulturell fundamental anderer Ansatz als eine mit welchem Recht auch immer interpretierte und wie auch immer ausgelegte carte blanche durch Genesis I 26-28, um die Vorkommen der Erde dank eines biblischen Herrschaftsauftrags hemmungslos auszuplündern und die Meere dauerhaft mit Mikroplastik zu verseuchen.
Was davon ist nun Ausdruck von Hochkultur? Sind es meine unter der Erwartung eines Zusammenbruchs der Rentensysteme georderten Aktienpakete von Anglo American oder nomadisierende indigene Stämme, die ihrer Nahrungsgrundlage, den Bisonherden, einfach hinterherzogen und auf Fernwärmeheizung verzichteten, bis die Bisonpopulation von den europäischen Kulturträgern aus den neugebauten Eisenbahnen heraus bis zur fast vollständigen Vernichtung lustvoll zusammengeschossen wurden?
Und ja, es fällt der Hinweis leicht, dass es ja noch viele Grauzonen und Zwischenstufen zwischen den beschriebenen Extremen gibt und das Zerrbild des guten, edlen, aber wilden Winnetous ein verlogenes Narrativ des europäischen christlichen Rassismus ist (der arme literarische Häuptling der Apachen muss sich ja bereitwillig durch einen Sachsen taufen lassen – mehr kann man seine Kultur (nein, nicht die des Sachsen) nicht beleidigen und demütigen). Aber: Kultur ist ein Ausdruck von – was? Mir geht es darum, dass Kultur keinen Eigensinn trägt, der sich dann in einer nach unklaren Kriterien zusammengestellten Checkliste (Schrift, Buchhaltung, Ministerium für Bildung und Allerlei, Arabella Kiesbauer, Atomkraftwerk, Elbtalwiesen...) qualifizieren lässt. Kultur steht imho in einem Verhältnis zu dem Bedarf, den Gesellschaften entwickeln. Konnten die Inka mit Hilfe der Quipu ihre mathematischen Angelegenheiten regeln? Waren sie zufrieden damit? Wir (mich eingeschlossen) begreifen Schrift und Geschichtsschreibung als wichtige Bestandteile unserer Kultur. Könnte es vielleicht aber nicht auch grosses gesellschaftliches Glück bedeuten, wenn man garnicht Geschichte schreiben muss? (Oder wenigstens keine sächsische?) Ich weiß es nicht. Das – das Verhältnis von entwickelter Kultur zum real existierenden Bedarf einer Gesellschaft – ist sicher nicht alles, aber ich möchte vom Verabsolutieren von Kulturphänomen (ist da = gut // fehlt = schlecht) wegkommen zu Relationen, in denen Kultur nicht in einem Wettstreit der Gesellschaften sondern in ihrem nachhaltigen (flapsig formuliert) Gebrauchswert entsteht. Etwa in dem Sinn des Flohmarktparadigmas: Etwas, dass man garnicht braucht, muss man auch nicht haben. Dresden braucht keine UNESCO. Die Elbtalwiesen sind ein idealer Bauplatz für einen riesigen McDonalds-Drive-In mit einem Wahnsinnsparkplatz, Riesenrad und einem monumentalen Flachbau in der typischen Hallenarchitektur sogenannter „Verbauchermärkte“ mit der größten ALDI-Verkaufsfläche, die Europa je gesehen hat. Worauf warten wir noch? --2003:D2:63C0:3C00:E22A:82FF:FEA0:311304:27, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Auch ein Aspekt: Kurz nach der Landung der Europäer starben 90% aller Amerikanischen Indianer an europäischen Seuchen (siehe z.B. hier). Und zwar ohne jemals einem Europäer begegnet zu sein. Die europäischen Siedler fanden dann Jahrzehnte später ein Land vor, das praktisch unbewohnt war, bis auf kleine Gruppen von Ureinwohnern auf Steinzeitniveau. Was würde mit der deutschen Kultur passieren, wenn plötzlich 90% aller Menschen fehlen? Vielleicht sind zufällig alle Bauern darunter, dann gäbe es niemanden mehr, der neue Nahrung produziert. Oder alle, die sich mit Elektrizitätswerken auskennen. --Optimum (Diskussion) 21:43, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
13. Februar 2018
Notenaffäre Armin Laschet - nicht strafbar?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren20 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich bin wohl etwas hinter dem Mond, aber ich habe tatsächlich jetzt erst von der Notenaffäre Armin Laschet 2015 erfahren bzw. gelesen. (Der Personenartikel ist diesbezüglich auch nicht sonderlich erhellend.) Was ich mich jetzt frage: Hat er sich damit nicht strafbar gemacht? --85.180.230.804:04, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aber ich will mal nicht so sein: Ich wüsste nicht, welchen Straftatbestand Laschet erfüllt haben könnte (daher meine Frage: Hätte der Fragesteller zum Beispiel an Betrug gedacht, hätte man das leicht widerlegen können, aber für jeden denkbaren Straftatbestand zu begründen, warum er nicht erfüllt ist, ist schwierig).
(BK) Ist es eigentlich nicht fast schon normal, das Leute eine Note bekommen, die überhaupt nichts gemacht haben? Aus meiner Schulzeit erinnere ich mich an einige Fälle, wo Leute, die ein halbes Jahr im Ausland waren, trotzdem mündliche Noten hatten, meine Reli-Lehrerin hat mal Heftnoten verteilt, ohne die Hefte einzusammeln (womit auch Leute, die gar kein Heft führten, durchaus ordentliche Heftnoten bekamen), und ich selbst habe (wenn auch in einem völlig anders gelagertem Fall) eine Klausurnote für eine Arbeit bekommen, die ich nicht mitgeschrieben (und auch nicht nachgeschrieben) habe.
Ja, das könnte in der Tat erfüllt sein. Am ehesten wird es vermutlich an der "rechtlich erheblichen Tatsache" scheitern, die hier mit Beweiskraft für und gegen jedermann in einer öffentlichen Urkunde eingetragen worden sein müsste. Aber vertretbar wäre dieser Standpunkt meines Erachtens durchaus. --Snevern09:33, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sind nicht Examenszeugnisse an sich, indem sie die Erfüllung der Anforderungen des Studienfachs dokumentieren, sowie die darin angegebenen Examensnoten keine "rechtlich erheblichen Tatsachen", die mit Beweiskraft für und gegen jedermann in einer öffentlichen Urkunde eingetragen wurden? Gegenkontrolle: Hätte der im Zeugnis Genannte dieses fabriziert oder frisiert, wäre es fraglos Urkundenfälschung - entsprechend wäre wohl das Herbeiführen entsprechender unwahrer Einträge durch den Amtsträger zu beurteilen. - Was zu der Frage führt, warum die StAftStAft nicht auf diese naheliegende Idee gekommen ist, oder warum manche gleicher sind, bzw. ob das wohl noch heilbar ist. Oder hat es vielleicht klammheimlich einen Strafbefehl gegeben? --77.186.253.16612:02, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
(BK) Bei denjenigen, die die Klausur tatsächlich mitgeschrieben haben, kann man wohl davon ausgehen, dass seine Note von der erbrachten Leistung nicht erheblich abweicht, zumindest wird man nichts Gegenteiliges beweisen können. Bleiben die Studenten, die eine Note erhalten haben, ohne die Klausur mitgeschrieben zu haben. Da kann man natürlich eine erhebliche Abweichung sehen. Aber was wäre passiert, wenn Laschet nicht gepfuscht hätte? Falls es nur wenige Studenten waren, hätte man vermutlich statt einer Nachklausur eine mündliche Ersatzprüfung angesetzt. Aber vielleicht war einer dieser Studenten mal wegen einer Frage bei ihm und hat dann eine stundenlange Fachdiskussion auf hohem Niveau über das Thema geführt, sodass Laschet sich gesagt hat, die Prüfung sei überflüssig, er könne auch so eine angemessene Note vergeben. Es gibt genug Szenarien, in denen das Vorgehen zwar ziemlicher Murks, aber nicht wirklich falsch gewesen wäre. Und: Es ging um irgendeine langweilige Klausur. Wenn er auf diese Weise Master-Arbeiten bewerten würde, sähe das anders aus, aber so? --132.230.195.19612:07, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja, du kannst davon ausgehen, dass ein Lehrbeauftragter Amtsträger i.S.d. § 11 StGB und damit möglicher Täter einer Falschbeurkundung im Amt ist.
Aus der Tatsache, dass ein Zeugnis geeignetes Tatmittel für eine Urkundenfälschung wäre, kann man dagegen keine Rückschlüsse ziehen. Auch ein rein privates Dokument kann Urkunde i.S. einer Urkundenfälschung sein. Wenn derjenige, der die Urkunde selbst herstellt, darin etwas Unwahres bezeugt, dann ist das keine Urkundenfälschung, sondern eine schriftliche Lüge - und die ist eben nur in besonderen Fällen strafbar, zum Beispiel im Fall der Falschbeurkundung im Amt. --Snevern22:27, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wie meinen? Ja natürlich ist eine "selbstgemachte", also gefälschte, Urkunde "unecht", sogar dann, wenn der Inhalt wahr ist. Da aber das Nachmachen von Urkunden üblicherweise die Gefahr birgt, einen Zurkenntnisnehmer über den Inhalt oder den Aussteller zu täuschen, ist es aus dem gleichen Grund verboten wie die Falschbeurkundung im Amt: Auf Urkunden soll Verlaß sein. --85.177.76.9901:16, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Egal, wie es sich liest: § 267 StGB soll die Täuschung über den Urheber der Urkunde verhindern, nicht den Wahrheitsgehalt der Urkunde sicherstellen. Der Urkundsbegriff des § 267 StGB deckt sich nicht unbedingt mit dem allgemeinen Sprachgefühl. Wenn ich einen Brief schreibe, dann ist das eine Urkunde. Wenn ich darin lüge, dass sich die Balken biegen, ist das keine Urkundenfälschung. Wenn ein anderer einen Brief schreibt, der ausschließlich Wahrheiten enthält, aber den Eindruck erweckt, der Brief stamme von mir, dann ist es eine Urkundenfälschung. Wenn er meinen Brief mit den Unwahrheiten korrigiert und damit die Aussage mit den Tatsachen in Einklang bringt, dann hat er eine echte Urkunde verfälscht, was ebenfalls unter § 267 fällt. --Snevern09:44, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
§ 267 StGB soll den Wahrheitsgehalt einer Urkunde sicherstellen, indem es die Täuschung über den Aussteller der Urkunde verhindern soll. Deshalb sind darin sowohl die Herstellung falscher Urkunden durch einen anderen als den vorgeblichen Aussteller verboten als auch die Verfälschung echter Urkunden, indem etwa in einem Zeugnis aus einer Vier eine Eins gemacht wird. Und all das dient zusammen mit der Strafvorschrift über Falschbeurkundung im Amt demselben Zweck: Im Rechtsverkehr soll sich jedermann auf die Richtigkeit z. B. eines vorgelegten Zeugnisses verlassen können. (Und im nächsten Kapitel erkläre ich, wie eine Rechtsanwältin schamlos Unterlagen fälscht, indem sie zunächst die Gewünschten selbst fabriziert und dann Kopien dieser Machinationen von einer arglosen Urkundsstelle beglaubigen läßt; anschließend gehen die "Original-Fälschungen" "durch einen Wasserschaden" verloren, aber "zum Glück" hat sie ja noch die beglaubigten Abschriften. Und liebe gute Studienfreunde hauen sie natürlich nicht in die Pfanne... Und ich schreibe hier auch nicht Namen und Adresse.) --77.186.62.21919:02, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Phantasievoller Beitrag, Kompliment. Der erste Teil ist Quatsch, der zweite Teil unterhaltsam.
Nochmal langsam zum Mitlesen: Die Strafbarkeit einer Urkundenfälschung hat überhaupt nichts mit dem Wahrheitsgehalt einer Urkunde zu tun. Der Rechtsverkehr soll vor falschen oder verfälschten Urkunden geschützt werden, indem die Täuschung über den Urheber einer Urkunde unter Strafe gestellt wird. Ob der wahre Urheber in der echten Urkunde die Wahrheit bekundet oder nicht hat auf die Strafbarkeit keinen Einfluss. Lügen ist für sich genommen im allgemeinen nicht strafbar, auch nicht, wenn es schriftlich erfolgt. Anders ausgedrückt: Eine Urkunde ist genau dann falsch (gefälscht), wenn der Rechtsverkehr über ihren Urheber getäuscht wird. Du kannst jetzt gerne noch einmal das Gegenteil behaupten - es wird dadurch aber nicht richtiger.
Mit der Wahrheit ist das so: Da ich nicht unbedingt schreibe, was ich über sie denke, erfahren manche Leute sie eben nie. Und eigentlich tut mir das gar nicht leid. (Neulich meinte ein Zeitungsreporter am Telefon ganz empört zu mir: "Das tut Ihnen ja gar nicht leid!", als ich ihn mit genau dieser Floskel abgewimmelt hatte. (Er wollte mich vors Objektiv zerren.) Der Artikel wurde dann erwartungsgemäß trotzdem relativ ordentlich, d. h. da stand dann auch nicht mehr Unfug drin, als allgemein zu erwarten. Die hatten dann statt meiner einfach ein Straßenschild fotographiert - das fand ich auch viel passender...) --77.186.62.21903:58, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zum Glück ist der Wahrheit ja vollkommen egal, was du über sie denkst. Und zum Glück sind die Leute nicht darauf angewiesen, die Wahrheit von dir zu erfahren: Das geht durchaus auch ohne dich. --Snevern09:36, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wiederaufbau abgebaggerter Ortschaften
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren22 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
So rein logisch gesehen: Wozu sollte ein Wiederaufbau gut sein? Die ehemaligen Bewohner hausen nicht in Zeltlagern, bis die Bagger mit der Braunkohle durch sind - was sollen die also mit einer wiederaufgebauten Ortschaft, und dann auch noch am Grund des Sees? Aufgeschüttet wird das Loch nicht. --77.186.253.16623:05, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja, die Orte wurden an anderer Stelle wieder aufgebaut. Man erkennt dies oft auch (aber nicht immer) an dem Vorsatz Neu-. Allerdings sind nicht alle Einwohner der abgebaggerten Ortschaft in den neuen Ort umgezogen.
Mit Inden wurde sogar der Hauptort einer Gemeinde völlig neu errichtet (mit Rathaus usw.).
Ich hatte die zeitliche Dimension nicht bedacht. So ein Tagebau benötigt ja einige Jahrzehnte bis fertig. Da würden die allermeisten Einwohner den Wiederaufbau ihres Ortes nicht lebend erleben. --Optimum (Diskussion) 19:42, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Meinst du etwa Wiederaufbau an der selben Stelle? Zumeist wird die Landschaft dort nicht wieder hergestellt, sondern das Restloch geflutet. Selbst wenn dort danach Landschaft sein sollte, ist es für viele Jahre eine künstliche, der man das auch ansieht. Hinzu kommen Setzungsbewegungen und mögliche Rutschungen. Ein Wiederaufbau an selber Stelle nach erfolgtem Abbau hat aus all diesen Gründen m.W. noch nie irgendwo stattgefunden. --j.budissin(A)20:08, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Leute müssen ja irgendwo in der Zwischenzeit wohnen. Daher wird / wurde zuerst ein neues Baugebiet ausgewiesen und dort ein komplett neues Dorf / Stadtteil errichtet. Erst nachdem dieses Errichtet wurde, sind die meisten Einwohner in den neuen Ort gezogen. Erst danach begann / beginnt der Rückbau der alten Orte. Gruß kandschwar (Diskussion) 21:08, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es könnte sein, dass die Vorwahl 02164 für Jüchen-Otzenrath komplett wegfallen wird. Das wissen die Leute vor Ort besser als ich. Ein Kandidat wäre es aber. MfG Harry821:14, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Habe dazu leider keine Quellen gefunden. Von daher gehe ich mal davon aus, das es neben der A44 zwischen Jackerath und Holz, und der neuen Landstraße zwischen Jackerath und Holzweiler nur landwirtschaftliche Feldwege geben wird. Aber schauen wir mal was die Zeit so mit sich bringt. kandschwar (Diskussion) 20:52, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aber jetzt habe ich auch mal eine Frage: Das Restloch Garzweiler soll ja mit Rheinwasser geflutet werden. Von daher stelle ich mir die Frage, von wo aus das Rheinwasser kommen soll. Wird da ein "Flussbypass" gegraben, oder Kanalrohre (wie es bereits die Römer vor 2000 Jahren gemacht haben) verlegt? Gruß kandschwar (Diskussion) 20:52, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
60 Mio. m³/a sind knapp 2 m³ pro Sekunde; da dürfte eine Rohrleitung reichen. (Warum so ein Riesenloch? Verbraucht wird doch nur die Kohle, der Abraum wandert zurück.) Apropos Römer: Es dürften sämtliche vorhandenen Bodendenkmäler durch die Buddelei zerstört werden - da verschwindet Geschichte bzw. deren archäologische Spuren auf Nimmerwiedersehen. (Das ist doch alles nicht spruchreif: Wenn sich die Energiepolitik ändert, kann dort von heute auf morgen Feierabend sein. Vielleicht werden die Restlöcher aufgefüllt, vielleicht als Pumpspeicherbecken genutzt - in letzterem Fall braucht man dickere Rohre.) Der "Flußbypass" wäre durchaus auch eine Möglichkeit, wenn nämlich das Loch als Polderfläche zum Abfangen von Flußhochwassern verwendet werden soll. Was andererseits problematisch ist: Wenn es nicht gefüllt ist, senkt es im Umkreis das Grundwasser ab; das dürfte der eigentliche Grund für die beabsichtigte Flutung sein. --78.50.236.5623:20, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hallo IP,
sollten Bodendenkmäler vorhandenen sein, haben entsprechende Fachleute / Archäologen ein paar Wochen / Monate Zeit die Daten zu sichern und zu kartieren bevor diese Funde abgebaggert werden. So jedenfalls laut „Informationszentrum Braunkohle“ im Schloss Paffendorf erfahren.
Um alle evtl. vorhandenen Bodendenkmäler überhaupt finden sie können, müßte die gesamte Kulturschicht auf der gesamten Fläche bis zum gewachsenen Grund archäologisch abgetragen werden, dazu LIDAR- und Bodenradaraufnahmen gemacht werden. Wie sonst sollten denn beispielsweise Feuerstellen und Pfostenlöcher erkannt bzw. Münzstreufunde, verlorene Waffen oder Keramikscherben aufgefunden werden? All das wäre notwendig, ist aber völlig unrealistisch: Warum fällst Du auf die dreisten Lügen der Energieindustrie, die sich ihre Regierung und deren Entscheidungen nach Bedarf kauft, herein? Wenn, was sehr wahrscheinlich ist, in dieser uralten Kulturlandschaft unsere Vorfahren seit der Steinzeit sowie Caesars Legionen ihre Spuren hinterlassen haben, dann sind die unwiederbringlich weg.
Wie soll das Restloch als Pumpspeicherbecken genutzt werden? Das verstehe ich nicht, was Du damit meinst.
Sehr einfach: Zu Spitzenlastzeiten läuft Rheinwasser (oder Wasser aus einem anzulegenden Oberbecken) über Turbinen in das Loch und erzeugt Strom, zu Schwachlastzeiten wird der billige Überschußstrom verwendet, um das Loch wieder auszupumpen. Für Pumpspeicherwerke braucht man Höhenunterschiede, die am Niederrhein rar sind - da kommt ein tiefes Restloch sehr zupaß.
Das letzte übrig bleibende Restloch kann nicht komplett verfüllt werden. Da ja der komplette Kohleanteil fehlt. Selbst wenn man die Sophienhöhe (Jülich) komplett abträgt und ins Loch Hambach verkippt, bleibt ein Restloch übrig.
Och, Deponiematerial läßt sich auch über größere Entfernungen transportieren. Das halbe Ruhrgebiet ist voller Bergehalden, die nicht bebaut werden können, und die die dortigen Stadtväter liebend gerne abgeben würden. Müßte gar nicht mal mit dem LKW geschehen: Es würde sich glatt lohnen, Förderbänder von Dortmund bis Garzweiler zu bauen. (Oder man nimmt halt den Rhein-Herne-Kanal und verwendet Binnenschiffe.) --77.186.62.21919:35, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
14. Februar 2018
Rücknahme des "DU"
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren12 Kommentare11 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Das ist ein Tag nach Karneval und der Weihnachtsfeier eher Regel als die Ausnahme, wobei die Rücknahme dann normalerweise nicht explizit erfolgt :-) Aber das meinst Du vermutlich nicht. Ich kenne einen Fall wo jemandem das Du angeboten wurde und derjenige, dem es angeboten wurde dies mehr oder weniger ignoriert hat und weiter gesiezt hat, weil er den Typen nicht ausstehen konnte. Aber vermutlich meinst Du auch das nicht. Ich denke, wenn man es gut erklärt, ist es möglich, wenngleich unüblich. Zum Beispiel könnte man sagen: „Lieber Herbert, ich hatte Dir ja neulich das Du angeboten. Da wir uns in unserem Unternehmen alle siezen und ich da bei Dir keine Ausnahme machen will, weil dies vielleicht bei den Kollegen Neid hervorrufen könnte, möchte ich Dich fragen, ob wir uns nicht doch siezen. Meine Bitte ist sicher ungewöhnlich, aber ich hoffe Du verstehst meine Sorge. Ich schätze Dich weiterhin sehr. Das hat also gar keinen persönlichen Hintergrund. Ich habe aber gemerkt, dass manche Kollegen das merkwürdig finden.“ Oder sowas. Also irgendwie kriegt man das schon hin. Aber da muss man schon aufpassen, wie man das einrahmt. 80.71.142.16607:23, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nicht zum Thema, aber zum zweiten Beispiel des vorigen Beitrags: Im Zuvieldienst hatte ich einen Chef, mit dem ich mich schon lange duzte, da wir in derselben Kirchengemeinde aktiv waren. Bei Dienstantritt sagte er mir, es könne für die Bewohner (Altenheim) befremdlich sein, wenn der Zivi den Heimleiter duzt, daher solle ich ihn dort im Haus siezen. Hatte ich kein Problem damit. --Kreuzschnabel08:04, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine Kniggetrainerin sagt hier, ein Du kann man eigentlich nicht zurücknehmen. Fällt jedoch der Ranghöhere ins förmliche Sie zurück, sollte man dies einfach akzeptieren.[2] --Ailura (Diskussion) 09:41, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
ich kenne die Problematik eher anders herum: wenn ein formell Ranghöherer mich duzt, ich das aber nicht tue und der Gegenüber das Sie auch erwartet, offensichtlich um damit eine vermeintliche Hierarchie abzubilden. Da kann man sagen "da sagen Sie aber auch Sie" oder aber man lächelt milde und denkt sich seinen Teil... andy_king50 (Diskussion) 19:23, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe das mal erlebt, dass sich duzende X und Y miteinander in Konflikt gerieten und X sagte, zur weiteren Klärung und Regelung der Streisache solle man besser zum Sie zurückehren. Das ging dann auch problemlos, ab sofort wurde gesiezt (womit der konflikt aber auch nicht gelöst werden konnte). --2003:D0:2F1A:8D01:B59F:DBF:4602:AE1D23:42, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
@Lesebrille - natürlich kannst Du jederzeit von jemandem verlangen, dass der wieder 2Sie" zu Dir sagt - ebenso, wie Du von ihm verlangen kannst, Dich künftig mit "Euer Hochwohlgeboren" odere "Eure Heiligkeit" anzureden. WIe der andere dann darauf reagiert, ist und bleibt letztlichs seine Sache - und so lange Du nicht in der Position bist, ihn zu zwingen, wird das auch so bleiben.
@Kniggerianer - Ein Regelwerk des guten Benehmens funktioniert nur, solange alle anderen mitspielen - und damit aktiv zustimmen, dass sie diese Regeln anerkennen. Es kann jedoch fatal sein, einfach davon auszugehen, dass ein anderer dabei mitspielt, nur weil man selber das tut. Chiron McAnndra (Diskussion) 01:33, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke für die vielfältigen Antworten. Hatte auch die Frage im Kopf, wie es rechtlich betrachtet aussieht: bekanntlich kann es ja eine Beleidigung sein, wenn ich ungefragt jemanden Duze. Wie sieht es dahingehend mir einem zurückgenommenen "Du" aus? fragt sich --LeseBrille (Diskussion) 07:26, 15. Feb. 2018 (CET)LeseBrilleBeantworten
Theoretisch sind Konstellationen denkbar, in denen so ziemlich jedes menschliche Verhalten beleidigend sein kann (sogar das Nichterwidern eines Grußes, ein Geschenk, ein Scherz, das Fotografieren einer Person …), also auch das „zurückgenommene Du“. Es kommt eben darauf an, ob das Weiterduzen von einem verständigen Dritten als vorsätzliche Kundgebung der Mißachtung oder Nichtachtung der angesprochenen Person aufzufassen ist. Und damit auf sämtliche Begleitumstände, von der Tonlage über die Sitten und Gebräuche der Beteiligten, ihrer vorherigen Beziehung, der sprachlichen und gesellschaftlichen Ebenen uvm. Der Grad zwischen einer bloßen Unhöflichkeit (nicht strafbar) und Ehrverletzung durch Mißachtung (strafbar) ist schmal, umstritten und in der juristischen Kasuistik durchaus widersprüchlich und sowieso stets dem Zeitgeist unterworfen. Da aber heute in vielen Lebensbereichen ganz selbstverständlich geduzt wird, müsste da imho schon einiges zusammenkommen, damit das Duzen ausgerechnet bei früheren Duzfreunden, von denen es einer zurückgenommen hat, strafbar wäre. Interessanter wird es im Arbeitsrecht, da könnte jemand, der ein früheres „Du“ zurückgenommen hat, das Siezen unter Umständen wohl auch juristisch einfordern, bzw. ein wiederholtes Ignorieren dieses Wunsches könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.--Mangomix🍸19:01, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Walfleisch am Aschermittwoch
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren15 Kommentare14 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Can. 1250 (von 1917!) des Kirchenrechts besagte schon: „Das Abstinenzgebot verpflichtet zur Enthaltung von Fleischspeisen und Fleischbrühe. Verboten ist nur der Genuß des Fleisches warmblütiger, auf dem Lande lebender Tiere, nicht des von Fischen. Erlaubt sind Eier, Milchspeisen und Speisewürzen jeder Art, auch mit Tierfett.“ Id est, du dürftest meiner Lesart zufolge den Wal verspeisen, nicht weil er ein Fisch wäre, sondern, weil er nicht an Land lebt. --Turris Davidica (Diskussion) 10:46, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Ich möchte den Fisch da kaufen!" - "Das ist ein Schinken." - "Mich interessiert nicht, wie der Fisch heißt, ich will ihn nur kaufen." --Snevern12:16, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
jau zu den Fischen gehören nach kirchlichen Regeln auch Wasserschildkröten, Frösche bzw deren Schenkel, Wal + Delphine, Biber, Nutria, Otter, man könnte das auch auf genauso vorwiegend im Wasser lebende Nilpferde, Krokodile, Eisbären, Wasserschweine, Seeschlangen etc. ausdehnen. - andy_king50 (Diskussion) 19:20, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es ist zu diesem Thema bereits alles gesagt, nur offenbar noch nicht von jedem. --Turris Davidica (Diskussion) 15. Februar 2018, 09:25 Uhr
als-Apposition in nicht-kongruentem Dativ (oder Nominativ)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Damals wurde hier schon einmal diskutiert, welche Kasus man nach „als“ benutzen darf. Damals war der Tenor, dem Online-Duden entsprechend grundsätzlich Kongruenz, mit der von Dumbox genannten Ausnahme: „Nominativ ist üblich für die Apposition des Genitivattributs mit als , wie ja bereits mehrfach gesagt. Aber: Wenn die Apposition einen Artikel hat, dann muss sie in den Genitiv.“ Doch immer wieder liest man die als-Apposition im Dativ an einer Genitiv-Nominalgruppe, und es kommt auch mir in den Sinn. Ist dies auch für den Akkusativ denkbar und lassen sich Einschränkungen angeben? Hier lese ich den Grammatik-Duden zitiert, der in § 1553 über diese Frage spricht und wohl den Dativ als Alternative zu Genitiv und Akkusativ bejaht (warum macht es der Online-Duden dann nicht?). (Kollege Dumbox damals: „und noch habe ich die Autoritäten auf meiner Seite“ – doch, siehe da, die Autoritäten scheinen mit sich selbst nicht einig zu sein!) Lassen sich da noch Einschränkungen formulieren? --Chricho¹²³13:16, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn man deskriptiv arbeitet, und das ist nun einmal die Hauptaufgabe der Duden-Grammatiker, muss man sine ira et studio feststellen, dass Appositionen allenthalben inkongruent im Dativ stehen; daran ist ja nicht zu zweifeln. Das vielleicht etwas unglücklich gewählte Gänsefüßchenwort Normalkasus soll ja sicher nur heißen, dass der Dativ der Kasus ist, den Sprecher, wenn sie ins Schwimmen kommen, als "normal" empfinden, den sie dann also, auf gut Denglisch, defaultmäßig gebrauchen. Normal ist nicht dasselbe wie normgemäß. Mit Normen schlagen sich dann Autoren von Lehrbüchern und Online-Ratgebern herum. Die Gießener Germanisten scheuen sich hier, eine eindeutige Antwort zu geben. Das ist verständlich, weil der Gebrauch eben so um sich greift: Wenn es alle falsch machen, ist es richtig. Es ist aber falsch!!! ;) Grüße Dumbox (Diskussion) 19:27, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es ist äußerst schade, dass es keine gute deutsche Entsprechung für default gibt, bei der Übersetzung schlägt es immer ins Positive einer Norm oder ins Negative einer Abweichung um – es ist aber gerade das schier Gegebene, weder abweichend, noch von erhöhter Stellung aus bestimmend. Könnte geradezu philosophisch fruchtbar sein, dieses englische Wort, hat da noch kein deutschsprachiger Philosoph einen spekulativen Übersetzungsvorschlag gemacht? --Chricho¹²³10:56, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren4 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Bei mehreren Bildern über den aktuellen Amoklauf in USA, die in der Zeitung stehen, sind Leute zu sehen, die sich in Schlangen bewegen und an den Schultern fassen, wie bei einer Polonaise. Was hat es damit auf sich? 77.235.178.314:52, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es verhindert, dass die Flüchtenden panisch durcheinander (oder gar in die falsche Richtung) laufen, vermittelt ihnen Sicherheit und erleichtert den Helfern/der Polizei, in einer extrem angespannten und unübersichtlichen Lage den Überblick zu behalten. Unter den Leuten könnten sich ja auch Täter befinden - in einer durcheinanderlaufenden Menge wären diese kaum auszumachen, außerdem ist in so einer Schlange leicht zu erkennen, wenn jemand zur Waffe greift. --Mangomix🍸15:34, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aber man kann da doch nicht so schnell weglaufen, oder? Ist das nicht ein Bisschen komisch, wenn welche im Falle eines Amoklaufes Schlangen bilden und in einer Reihe herum laufen, wo sie noch bessere Ziele abgeben? --88.73.171.19808:52, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
In Australien wird das beim Evakuieren von Flugzeugen praktiziert, u.a. um die Passagiere daran zu hindern, Handgepäck mitzunehmen. [3] In den USA scheint das bei der Evakuierung von Schulen hier und da so praktiziert zu werden. [4] Universell verbreitet ist diese Vorgehensweise aber nicht. --Stilfehler (Diskussion) 03:54, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ist Kapstadt die heimliche Hauptstadt Südafrikas?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren14 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die Nationalversammlung sitzt in Kapstadt und der Präsident in Pretoria und Kapstadt. Weiß jemand, ob einer der beiden Amtssitze bevorzugt genutzt wird? Sollte es Kapstadt sein, wäre es die heimliche Hauptstadt, was mein Südafrika-Bild sehr ändern würde.
--Bluemel1 (Diskussion) 20:37, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Also Grundlegend hat Südafrika drei Hauptstädte, es fehlt noch Bloemfontein für die Judikative. Die drei Städte sind halt die nominellen Sitze der drei Staatsgewalten, das wirtschaftliche Zentrum befindet sich aber in Kapstadt und Johannesburg.--Maphry (Diskussion) 21:04, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Quetsch... Frag mal die Deutschen. Die hatten eine friedliche Hauptstadt und konnten es gar nicht abwarten, den Rhein zu verlassen. So kriegslüstern wie in Berlin waren die Deutschen weder in Weimar noch in Bonn. Yotwen (Diskussion) 06:26, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Soweit ich es kenne sitzt der Präsident die Hälfte des Jahres in Kapstadt, die andere in Pretoria. "Heimliche" irgendwas ist auch so eine bescheuerte Sprachkonstruktion. Was Hauptstadt ist, ist immer eine Frage was in Staat selbst festlegt, was häufig, aber nicht immer und nicht zwangsläufig mit dem wirtschaftlichen oder kulturellem Zentrum des Landes zusammenfallen muss. Genau so ist es in Südafrika, aber auch in Deutschland.--Antemister (Diskussion) 21:42, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe bei Google nach verschiedenen Teilen des Textes gesucht (was wegen der uneindeutigen Verschriftlichung des Dialekts nicht einfach ist) und das Lied damit nicht gefunden. Es muss als Volkslied auch nicht unbedingt einen Namen haben. Hier gibt es die Kontaktdaten des Ehemannes der rechten Sängerin: [6]. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:09, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren11 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Angenommen, jemand verstirbt ohne Verfügung und gesetzliche Erben. Er hinterläßt ein Wertpapierdepot, dessen Bestand für eine Million Euro veräußert werden kann. Der Anschaffungspreis betrug die Hälfte davon, d. h. bei einer Veräußerung zu Lebzeiten wären auf den Gewinn 125 TEuro Abgeltungsteuerschuld entstanden. Muß das Land als gesetzlicher Default-Erbe die jetzt abführen, wovon dann der Bund 44 % und die Kommune 12 % erhielte, oder fällt die Abgeltungsteuer nicht an, weil das Land keinen Veräußerungsgewinn erzielt, da es die Wertpapiere zum aktuellen Wert "erworben" hat? In letzterem Fall würde das Land schlechter gestellt, wenn der "Erblasser" die Papiere einen Tag vor seinem Tod veräußert hätte: Dann bekäme es nämlich nur die 875 TEur Guthaben bzw. Bargeld plus 44 % von 125 TEur = 55 TEur, zusammen also 930 TEur, d. h. von der Million, die es sonst bekäme, gingen der Bundesanteil von 55 TEur und der Gemeindeanteil von 15 TEur an der Abgeltungsteuer ab. (Zusatzfrage: Bekommen "vermögende" Verstorbene ohne Angehörige eigentlich ein aufwendigeres "Staatsbegräbnis" als arme?) --78.50.236.5603:31, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zumindest für die sonstigen Einkünfte ist geregelt, dass bei einer durch den Erben erfolgenden Veräußerung als Kaufpreis der ursprünglich vom Erblasser gezahlte Preis und nicht der für den Erben praktisch kostenlose Erwerb anzusetzen ist. --2001:16B8:103E:9500:3877:4189:BB67:6BB704:08, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Auch seltsam. Für den Erben müßte doch als "Gestehungspreis" der Zeitwert bei Eintritt des Erbfalls angesetzt werden, d. h. bei sofortiger Veräußerung erzielt er keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. (Wohl aber fiele die - geringere - Erbschaftsteuer auf den Wert an.) --77.186.62.21909:52, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Beinahe hätte ich "erledigt" geschrieben. Fragt sich allerdings, ob die "Veräußerung" durch Vererbung nicht eine Steuerschuld des Verstorbenen entstehen läßt, die der Erbe zu begleichen hat. Mal anders: würde jemand zu Lebzeiten ein solches Depot verschenken, dann fiele natürlich bei dem/den Beschenkten Schenkungssteuer in entsprechender Höhe an. Aber beim Schenker doch wohl auch die Abgeltungsteuer, oder nicht? Sonst wäre das schließlich eine naheliegende Umgehungsmöglichkeit. Nun zahlt die Öffentliche Hand wohl keine Erbschaftssteuer (nehme ich an), aber unabhängig davon könnte beim Verstorbenen eine Abgeltungsteuerschuld entstanden sein. Das wäre dann allerdings bei "normalen" Erben wohl auch so. --77.186.62.21909:52, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Bei der Frage, ob der Kursgewinn der Aktien zu versteuern ist, kommt es auf den Zeitpunkt des Erwerbs an. Bei Aktien, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, ist der Kursgewinn steuerfrei. --LeseBrille (Diskussion) 09:07, 16. Feb. 2018 (CET)LeseBrilleBeantworten
Ist der Staat Erbe, unterliegt der Vorgang der Erbschaftsteuer, ist aber steuerbefreit, § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG. Trotzdem wird der Staat zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere. Für die Frage, wer Erträge daraus zu versteuern hat, kommt es grds. auf den Zuflußzeitpunkt dieser Erträge an. Fließen die Erträge aus dem Verkauf also dem Staat zu, ist für ihn die persönliche Steuerpflicht zu prüfen. Diese dürfte in aller Regel nicht gegeben sein, weshalb es den § 44a Abs. 4 EStG gibt. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 10:28, 16. Feb. 2018 (CET) Nachtrag: Eine Erbschaft ist niemals ein Veräußerungsvorgang.Beantworten
Heißt also: Im geschilderten Fall erhält das Land den vollen Wert des Nachlasses und muß dem Bund nichts "abgeben". Hätte hingegen der "Erblasser" die Papiere vor dem Tod veräußert, dann würde sich der "Ertrag" des Landes um den Bundesanteil der Abgeltungsteuer vermindern. --77.186.62.21911:44, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zumindest für die sonstigen Einkünfte ist geregelt, dass bei einer durch den Erben erfolgenden Veräußerung als Kaufpreis der ursprünglich vom Erblasser gezahlte Preis und nicht der für den Erben praktisch kostenlose Erwerb anzusetzen ist - was bedeutet das, wenn der Erblasser die Aktien, die zum Zeitpunkt des Erbes 1 Mio wert sind, damals aber für 2 Mio gekauft hat? Kann der Erbe die eine Mio Verlust Erbschaftssteuerlich anrechnen und noch eine weitere Million erben, bevor seine Erbschaft einen nomnellen Wert von 0 hat? Chiron McAnndra (Diskussion) 13:28, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Parken in Frankfurt
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren13 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich muss in Frankfurt in die Lise-Meitner-Straße. Wo parke ich da am besten? Kann man in einem nahe gelegenen Hotel parken, ohne Gast zu sein und was kostet das? --85.212.164.10610:12, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das ist schon seltsam dass es in Frankfurt-Oder auch eine Lise-Meitner-Str gib. Wenn das jetzt Bertolt Brecht wäre würde mich das nicht wundern, aber ich habe keine Ahnung wer Lise Meitner war. Aber ich sehe gerade dass es diese Straße fast in der jeder Stadt gibt. Pudding auf mein Haupt... --85.212.164.10613:06, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zuhause, oder am nächsten P&R Bahnhof: Ich bewege mich privat und beruflich regelmäßig im Großraum Frankfurt und kenne die Probleme, die Möchtegern-Autofahrer immer wieder verursachen und normale Nutzer der hiesigen Verkehrswege dadurch teils massiv behindern. --87.147.181.7512:07, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich bin früher viel mit dem Zug nach Ffm gefahren. Es war eine Qual. Ich muss zuerst mit der S-Bahn zum DB-Bahnhof und im Winter dann bei -5°C auf dem zugigen kalten Gleisdings (wie heisst das?) rumstehen und warten. Und wenn ich Kunden besuche, ziehe ich ungern Skiklamotten an. Und dann war jede Woche irgendein Theater. Zug fällt aus, Regionalzug verspätet und ICE schon weg. ICE verspätet und Regionalzug schon weg. Und bei der Bahn entschuldigt sich ja auch niemand für die Fehler. Das schlimmste ist die fehlende Kommunikation. Wenn wenigstens klar Ansagen kommen würden. Aber da steht man 2h in der Pampa weil die Lok kaputt ist und niemand kommt vorbei und niemand sagt, was eigentlich los ist. Und wenn mich die Bahn nicht trocken und einigermaßen warm ans Ziel bringen kann, ist das ein no-go. --85.212.164.10613:06, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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So wie ich [9] (134) verstehe, werden in der Laudes an Festen und Hochfesten die Psalmen und das Canticum vom Sonntag der ersten Woche genommen, also Ps 63, Dan 3, Ps 149. Aber http://stundenbuch.katholisch.de hat da offensichtlich eine andere Auffassung: Kathedra Petri, Matthias und Markus haben die vom Sonntag der dritten Woche (Ps 93, Dan 3, Ps 148), Josef die der zweiten (Ps 118, Dan 3, Ps 150). Kann mir jemand meine Verwirrung auflösen? --132.230.195.19610:34, 16. Feb. 2018 (CET) (PS: Wie passend, das Captcha lautete "surlypsalm".)Beantworten
In unserem Stundenbuch wechselt das auch. Es gibt vier verschiedene Sonntage, und es ist sinnvoll die Psalmen etwas abzuwechseln. Schon allein, weil man manchmal in einer Woche vier verschiedene Heiligenfeste hat. Immer die gleichen Psalmen geht schon, wird aber eintönig. --Sr. F (Diskussion) 19:19, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Zitat: "Bei der Ersten Vesper von Hochfesten sind die Psalmen aus der „Laudate“-Reihe, wie es alter Brauch ist. Die Zweite Vesper von Hochfesten und Festtagen hat eigene Psalmen
und Cantica." Abschnitt(226) sagt, welches diese Laudate-Psalmen sind. Das sind mehr als nur die vom ersten Sonntag. Und ein weiteres Zitat:
"247. Statt der Sonntagspsalmen der laufenden Woche können jedoch gegebenenfalls auch die Sonntagspsalmen einer anderen Woche genommen werden." --Sr. F (Diskussion) 19:26, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Vesper hat mehr Auswahl bei den Psalmen, aber darum ging es mir ja nicht. Aber der Hinweis auf den Punkt 247 hilft schon mal weiter, danke dafür. Wobei eine größere Abwechslung ja irgendwie nicht der Grund sein kann, wenn wie bei Kathedra Petri und Matthias dann doch wieder die gleichen Psalmen nimmt. --132.230.195.19609:30, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich glaube, so war die Frage nicht gemeint. Das alte Ägypten erstreckte sich ja auch nicht bis zu Nilquellen, auch nicht bis zum Zusammenfluss von Weißem und Blauem Nil. --Digamma (Diskussion) 11:03, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letztlich trifft das auf sehr viele Länder zu, man muss dabei auch unterscheiden ob a) Flüsse politischen Grenzen entsprechen, oder b) die Bevölkerungszentren an Flüssen liegen. Da gibts noch viele Bsp., Pakistan (Indus), Laos/Kambodscha (Mekong), Vietnam (Roter/schwarzer Fluss, Mekong, z. Zt. der Teilung deutlicher), Sudan (Nil), Uruguay, Paraguay, Niger, Kongo (kand und Fluss) Österreich-Ungarn (Donau), Rhein (D, F, NL), Bramaputra (Tibet, historisch), Jordanien (Jordan) Amu- und Syr-Darja (mehrere Länder in Zentralasien). Man fände wohl noch mehr...--Antemister (Diskussion) 11:02, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das ist durchaus Entwiklungsgeschichtlich abhängig, also wie das Land (=Herrschaftsgebiet) entstand. Für Länder die auf dem Landweg erschlossen wurden, sind Flüsse eher Grenzen. Wenn aber -wegen Urwald und Co-, die Erschliessung hauptsächlich über den Wasserweg geschah, dann erstreckt sich das ursprüngliche Land entlang beider Ufer. Aber eben oft umschliesst auch diese Entwicklung mehre Flussläufe. Myanmar ist aus dem Taungu-Dynastie hervorgegangen, die ihr Herrschaftsgebiete vom Delta her entlang mehrere Flussläufe ausdehnte (auch da ist es rechts und links von Fluss ziemlich grün = unwegsam). Das alte Ägypten ist da eine weitere Form, der Entwicklung entlang von Ackerbauflächen. Am Unterlauf des Nil's gibt es nur entlang des Flusses brauchbare landwirtschaftliche Flächen, da der Fluss an der Stelle durch ein Wüstengebiet führt. Du wirst also etliche kleine -oft untergegangene- Herrschaftsgebiete finden, die sich beidseits entlang von Flüssen erstreckt haben. Auch der Kanton Uri erstreckt sich hauptsächlich auf das Gebiet beidseitig der Reus und ihrer Nebenflüsse oberhalb der Einmündung in den Vierwaldstättersee (Ausnahme vom "Wasserweg" ist der Urnerboden auf der Glanerseite des Klausenpass, und die Surenen auf Engelbergerseite). Auch der Kanton Wallis ist sehr Fluss geprägt, erstreckt er sich doch entlang des Rhonetal oberhalb des Genfersees. --Bobo11 (Diskussion) 13:27, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Gibt es eine seriöse (und zitierfähige) Quelle, anhand der sich Geldbeträge (konkret: US-Dollar) aus dem 19. Jahrhundert einem heutigen Wert gegenüberstellen lassen? --Drahreg01 (Diskussion) 09:50, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Also es gibt hier unsere Vorlage:Inflation, die wird gerne verwendet und auch nicht als TF, denn dieses Prinzip ist natürlich auch vielfach in der Literatur gängig. Aber letztlich taugt das nichts für den Zweck den du erfüllen willst, weil a) der Warenkorb hinter Inflationsrechnung sich drastisch geändert hat nach über 100 Jahren, und b) das BIP viel höher liegt. Wenn du die Vorlage jetzt benutzt, um den Preis für ein Bauwerk das 1880 errichtet wurde umzurechnen, dann erhältst du eine Zahl die wohl einigermaßen den Kosten des gleichen Bauwerks heute entspricht - aber eben für ein Bauwerk das man a) heute so nicht mehr bauen würde und b) in einem wesentlich ärmeren Land gebaut wurde. Die Zahlen können lächerlich gering ausfallen. Weit besser wäre es, du setzt den Preis in Relation zum damaligen BIP oder BIP/Einwohner, dann erhältst du einen auf jeden Fall anschaulicheren Betrag ("das Jahreseinkommen von 500 Arbeitern", "0,5 % des gesamten Steueraufkommens des Landes"). Aber das Verfahren ist so wenig erprobt, also TF-lastig...--Antemister (Diskussion) 10:54, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
19. Jahrhundert ist ja auch recht unkonkret. E gibt Ansätze, die Kaufkraft (absichtlich auf die Begriffserklärung verlinkt) zu vergleichen. Also wie viel Ware 'X' kriegte ich dereinst für einen Dollar und wie viel kostet das heute. Aber auch solche Vergleiche hinken, denn unterschiedliche Warengruppen haben eine unterschiedliche Wertentwicklung durchgemacht. --Elrond (Diskussion) 11:20, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Universität Exeter hat sich mit der Umrechnung historischer Geldbeträge beschäftigt. How Much is That? An EH.Net service providing calculators for the purchasing power of the US dollar and the British pound sterling, US and British inflation rates … Measuring Worth, the site has a number of calculators using different methods for measuring worth …--Bluemel1 (Diskussion) 11:23, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wikipedia fällt nicht vom Himmel, sondern wird von Menschen gemacht. Wenn Du also einen Artikel vermisst, bei dem Du Kompetenzen hast, darfst Du gerne diesen Artikel schreiben. Alternativ, wie unten schon geschrieben, in den Fachportalen unter der Rubrik Fehlende Artikel anregen, diese anzulegen. --Elrond (Diskussion) 16:50, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Volkohovite sind kein Synonym für Staubkörner sondern ein tektitähnliches Glas von 0,1 bis max 3mm, das bisher lediglich in einem glaziafluvitalen Lehm in der Nähe des Flusses Wolchows gefunden wurde. Auch gibt es darüber nur vereinzlte Publikationen 2007/08 - leider ohne die Informationen, die für einen Mineralartikel notwendig wären. Geolinamente et malleo✎14:59, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Was ist das für eine Schriftart?
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Ich meine das "Rachel Carson Center". Sieht so aus, als seien da nur die Initialen "runtertransponiert" worden. Was ich sehr seltsam finde, ist dieses abgehobelte a, was ich ja ziemlich hässlich finde. Hat jemand eine Idee, welche Font das sein könnte?--2001:A62:801:2C01:6567:22D:2A22:D3DB12:41, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die heruntergezogenen Großbuchstaben sind nicht Bestandteil der Schriftart, wie du am dritten Wort siehst. Da hat sich ein Designer ausgetobt. --Snevern12:50, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Font ist eine Klassizistische Antiqua bzw. damit verwandt. Aber soweit geb ich Snevern recht, da wird sich vermutlich eine Designer ausgetobt haben, und eine bestehende Schriftart nur für diese Logo abgeändert haben. Da "a" ist aus meiner Sicht nicht typisch für einen entwickelte Schriftart. --Bobo11 (Diskussion) 12:54, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das kleine a wurde IMHO bewusst aus einer anderen Schriftart genommen, es sticht aus dem Schriftbild heraus (was natürlich die Absicht ist → Blickfang). Die Serife rechts unten am a sieht komplett anders aus als z.B. die am n. --Kreuzschnabel13:16, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
URW Garamond kommt dem schon ziemlich nahe, das kleine 'a' inklusive. Auffällig ist noch, dass das kleine 'l' niedriger ist als das 'h', vielleicht hat da auch wieder der Designer seine Finger ins Spiel gebracht. --Wrongfilter...13:19, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Gut und informativ, aber halt unvollständig, der letzte Abschnitt „Neuzeitliche Gebärdensprachen“ fehlt noch komplett. An Belegen scheint es im wesentlichen nur das Buch von Wirth zu geben. --Kreuzschnabel08:03, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es gibt natürlich Georges Ifrah, Universalgeschichte der Zahlen. Ich habe das nicht vorliegen, aber meiner Erinnerung nach enthält das auch einiges zum Thema. --Digamma (Diskussion) 09:54, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Auslösungen Smartphone-Kamera
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Die meisten Smartphons haben keinen Verschluss, der ist das was bei den DSLR-Kameras -bezogen auf die Anzahl Auslösungen- die Lebensdauer beschränkt. Arbeiten von daher eher wie eine digitale Videokameras, und bei denen sind es eher die Betriebsstunden, die ausschlaggebend sind wenn es um die Lebensdauer geht. Also wie lange der Sensor unter Spannung steht und dadurch erwärmt wird. --Bobo11 (Diskussion) 13:49, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die meisten Smartphone-Kameras haben in der Tat keinen mechanischen, sondern einen automatischen oder elektronischen Verschluss, bei dem der Sensor nur für die Dauer der Belichtung aktiviert wird. Es fällt insofern auch kein Verschleiss mechanischer Bauteile an, der die Anzahl möglicher Auslösungen begrenzt. Die Frage ist dann, wie viele Aktivierungen der Sensor so verträgt. --89.15.237.16514:19, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Meinung bin ich auch, Akku ist viel problematischer. Kurzum es wird sehr, sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht die Kamera sein, die als erstes den Geist aufgibt, und einem zum Wechsel zwingt. --Bobo11 (Diskussion) 16:48, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mach' ich bei allen meinen Telefonen auch (mehrere, vom Flip- übers Feature- bis zum Smartphone <LG G3>). - Einfach beim Beschaffen darauf achten dass das geht --84.190.201.7720:46, 17. Feb. 2018 (CET) ;-) Beantworten
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Aufgrund mangelnder mechanischer Teile gibt es keine Einschränkungen in der Menge der Auslösungen. --M@rcela22:25, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Schwer vorstellbar. Selbst Bobo mutmaßte bzgl. Erwärmung aufgrund Spannung. Beleg? --89.15.238.3
Eine Anzahl Auslösungen anzugeben, erscheint sinnlos, da der Sensor wie eine Videokamera eine Aufnahme nach der anderen liefert und die Auslösung nur die aktuelle Aufnahme auf das Speichermedium überträgt. Viel eher muss hier eine MTBF/MTTF angegeben werden, also eine zeitliche Lebensdauer. --Rôtkæppchen₆₈23:55, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Gibt es Bestrebungen oder Projekte, Gesetze zu digitalisieren?
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Mit digitalisieren meine ich nicht Gesetze einzuscannen, sondern Gesetze in einer formellen genormten Computersprache auszudrücken. Die würde aus Definitionsteilen bestehen: "eine Sache ist ...", "eine bewegliche Sache ist ...", "eine fremde Sache ist ..." und aus Straf-/Konsequenzteilen: "wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird bestraft".
Dies würde es ermöglichen, per Programm Gesetze zu verstehen und anzuwenden. KI-Programme könnten damit schnell Lösungen für komplizierte Rechtsprobleme finden. --85.212.181.8017:17, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine ähnliche Idee gibt es schon unter dem Begriff "Smart Contracts". Zwischen einem Vertrag und einem Gesetz gibt es keinen prinzipiellen Unterschied; beide beinhalten Willensäusserungen (der Vertragspartner bzw. des Gesetzgebers) und verbindliche Regeln.--Keimzelle talk 18:13, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Juristensprech ist schon jetzt hochgradig formalisiert und abstrahiert. Ich halte es für Energieverschwendung, diese Sprache jetzt noch einmal in eine besonders gut computerlesbare Form zu übertragen, wenn bereits jetzt künstliche Intelligenz „natürliche“ Sprache ziemlich gut verstehen kann. Die Sprache in Gesetzen dürfte, ein bisschen Training vorausgesetzt, da keine große Herausforderung sein. (nicht signiert von 77.179.230.37)
Das sehe ich - in meiner Eigenschaft als Jurist ebenso wie als Informatiker - leider nicht ganz so optimistisch. Die Gemeinsamkeit ist eher, dass beide Sprachen (hier nach strengen und eindeutigen Regeln aufgebaute Programmiersprachen, dort Juristensprache) für den Laien nicht so ohne weiteres verständlich sind. Viel mehr Gemeinsamkeiten sehe ich leider nicht. Die Juristen-Sprache bietet viel Raum für Interpretationen, weshalb auf vielen Feldern das Richterrecht umfangreicher und praxisrelevanter ist als das geschriebene Gesetzesrecht. Zudem besteht die eigentliche Kunst der Rechtsanwendung nicht darin, das geltende Recht zu verstehen, sondern einen Lebenssachverhalt damit abzugleichen (Subsumtion). Um einem Computer das zu ermöglichen, musst du also die relevanten Teile des Lebenssachverhalts erstmal in ein formalisiertes Bild übertragen, das der Computer dann mit dem schon gespeicherten Rechts-Sachverhalt abgleichen kann.
Wir sind sehr weit davon entfernt, aber man kann es ja mal anstreben. Die jetzigen Gesetze sind absoluter Schrott, sie enthalten ja meistens nicht mal Definitionen. StGB §211 ist da schon eine lobenswerte Ausnahme. Eine Digitalisierung der Gesetze würde auch für neue Gesetze bedeuten, dass sie sich an einer genormten formellen Struktur ausrichten. Die Subsumtion hätte aber in diesem Projekt nichts zu suchen, denn es geht ja nicht darum, Richter zu ersetzen. --85.212.181.8019:26, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
die Gesetze sind geprägt und durchzogen von den Interessen derjenigen, in deren Interesse sie geschrieben wurden und das ist sicher weniger Lieschen Müller als die Großunternehmer und Großaktionäre. "Digitalisierung" ist eigentlich nicht der richtige Begriff, rein juristisch müssten die Gesetze eigentlich genau so auch von den Richtern 1:1 umgesetzt werden (nicht den Millionen steuerhinterziehenden Großwurstfrabrikanten mit einer laxen Haft tätscheln, den kleinen Steuersünder hart strafen). Es wäre sicher ein interessanter Ansatz: der Angeklagte wird von einer KI verurteilt, die alle vorherigen Urteile, alle Gesetze etc. kennt, aber keine menschlichen Gefühle, kein Unrechtsbewusstsein etc. hat. Na ja, nachdem 10% der "Oberschicht" im Knast sitzt, wird man die KI schnell wieder los werden. andy_king50 (Diskussion) 21:18, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
§ 211 StGB ist in der Tat eine systemwidrige Ausnahme, aber nicht wegen seiner erfrischenden Kürze, sondern deshalb, weil hier ausnahmsweise nicht die Tat beschrieben wird, sondern der Täter. --Snevern21:08, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine Formalisierung, wie sie der Fragesteller vorschlägt, geht womöglich von traditionellen Algorithmen aus. Künstliche Intelligenz zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass es mit unstrukturierten Informationen genauso und zunehmend sogar besser umgehen kann als das menschliche Gehirn. Mittlerweile wurden künstliche Intelligenzen mit Gerichtsinformationen trainiert. Auf dieser Grundlage können solche Systeme mittlerweile Urteile fällen, die mit denen menschlicher Richter erstaunlich gut übereinstimmen. Wir müssen uns, wenn man die Entwicklungen der vergangenen 2–3 Jahre betrachtet, von der Vorstellung verabschieden, dass Rechner auf eine starke Formalisierung angewiesen sind. Es dauert sicher keine fünf Jahre mehr, bis die Idee auch umgesetzt werden kann. Ich denke bspw. an die zehntausende Asylanträge und die für die betroffenen oft unterträglichen Wartezeiten. Möglicherweise gibt es hier zunächst ein Akzeptanzproblem. Allein: Warum sollte eine dem menschlichen Gehirn überlegene künstliche Intelligenz ein schlechteres Urteil fällen? Denn wir sind mittlerweile dabei, diese Überlegenheit zu erreichen. 80.71.142.16622:49, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
dann hast Du Dich aber nicht einmal etwas mit der KI-Problematik befasst. Denn da gibt es bei den heutigen (komplexeren) KI-Systemen kaum eine Möglichkeit, herauszubekommen, warum das System zu einem bestimmten Ergebnis kommt. Das ist aber beim Menschen nicht viel anders, wenn dann auch nachher viel rationalisiert wird. Was, wenn das KI-System zum Schluss kommt: "der hat zwar nur ein kleineres Vergehen begangen, aber besser gleich hinrichten, der wird zu 99,9% ein Mörder werden". Wie beeinflussbar solche Systeme sind siehe Microsofts "Tay" [11]. Oder man würde einfach eine Entscheidung via KI vorgaukeln, während tatsächlich die Vorgaben von Menschen im Hintergrund im Interesse der jweiligen Machthaber gemacht werden (wei bei reelen Gerichten, in de vielleicht ein Nuance weniger als in anderen Staaten). andy_king50 (Diskussion) 23:01, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das sind mittlelfristig lösbare Probleme. Wir dürfen nicht vergessen, dass das menschliche Gehirn nach denselben Prinzipien funktionieren, wie künstliche Intelligenzen. Richter sind mindestens genauso durch Intuition und Vorurteilen geprägt. Rechnern kann man dies zumindest abtrainieren. Genauso hat Microsoft ja auch das Problem mit Tay reagiert. 80.71.142.16623:22, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Um zu sagen, dass KI wie das menschliche Gehirn funktioniert, muss man echt viel Fachliteratur ignorieren. Wenn dir das Buch „Das Licht des Geistes“ von Gerald M. Edelman unterkommen sollte, bitte schau hinein, es wird sehr populärwissenschaftlich beschrieben, wie das Hirn funktioniert. Edelman skizziert die Basisfakten der Neurowissenschaft, die allgemein wissenschaftlich anerkannt sind.--Bluemel1 (Diskussion) 08:22, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mir ging es weder um KI noch um Gerichtsurteile aus dem Computer. Mir ging es lediglich um eine computerkompatible Beschreibungssprache der Gesetze. Also z.B. ein XML-Format, das standardisiert ist und das erlaubt, Gesetze und ihren Inhalt maschinell zu verarbeiten. --85.212.191.2818:11, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich sehe da leider keine Marktlücke. Eine maschinenlesbare Datenbank von Gesetzen hat meiner Ansicht nach keine echten Vorteile gegenüber den bestehenden Text-Datenbanken. Sie wäre nur dann sinnvoll, wenn man auch automatisiert Entscheidungen generieren könnte. Dazu müsste ja nicht gleich ein Roboter ein Urteil fällen: Er könnte es vorbereiten, und ein menschlicher Jurist überprüft es vor der Verkündung - die Zeitersparnis könnte dennoch enorm sein. Bislang machen diese Arbeit Referendare oder andere Assistenten. Allerdings würde es wie gesagt nicht ausreichen, die Gesetze in logische Formeln zu übertragen: Grundlage der Entscheidung sind ja auch andere Gerichtsentscheidungen (Fortentwicklung des Rechts durch die Rechtsprechung, sogenanntes Richterrecht), zusätzliche Gesetzesmaterialien, die der Auslegung dienen, und dann eben der notwendige Abgleich mit dem Lebenssachverhalt, über den entschieden werden soll (Subsumtion). Von daher wüsste ich nicht, wer mit so einer Datenbank etwas sinnvolles anstellen könnte, so dass sich der erhebliche Aufwand rechnen würde: Die Übertragung müsste nämlich Norm für Norm quasi von Hand erfolgen. --Snevern19:58, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Einschätzung Wandertour am Watzmann
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Der kritische Teil sind die 1400 Höhenmeter Aufstieg (ich vermute: bis zur Mittagspause). Das wären immerhin so 350 Höhenmeter pro Stunde, bzw. knapp sechs Höhenmeter pro Minute. Das ist schon ziemlich anspruchsvoll. Ich denke nicht, dass du als junger, gesunder Mensch beim Versuch tot umfallen wirst, somit wäre das schon "machbar", aber als völlig untrainierter Mensch könnte das schon ziemlich hart werden. Geoz (Diskussion) 21:29, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die 1400 Höhenmeter sind teilen sich auf in gute 700 Höhenmeter rauf zum Hocheck, die morgens als erstes zu bewältigen sind, und den Anstieg zur Grieshütte, der ganz am Ende des Tages liegt. Dazwischen ist der mehrstündige Watzmannabstieg. Da sollten sich die Beine soweit erholt haben, dass man den Anstieg zur Hütte, der sehr bequem und gleichmäßig ist, eigentlich locker schaffen sollte, wenn man einigermaßen beisammen ist. Und klar, trittsicher sollte man schon sein, aber wirklich ausgesetzt ist der Hocheckanstieg nicht. Zur Schulter rauf gibt es ein paar Sicherungen, aber das war es dann auch schon. --Watzmannpraot13:53, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
1400 Höhenmeter ist zu viel für Untrainierte an einem Tag. Und bei Untrainierten geht der Abstieg auch in die Beine. Benutzer Watzmann ist bestimmt zu fit, um das einschätzen zu können. Andererseits: auf was bezieht sinch "untrainiert"? Nur auf Bergsteigen oder überhaupt auf Sport? Ganz untrainiert sind schon 500 - 600 Höhenmeter ziemlich heftig. --Hachinger62 (Diskussion) 15:49, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der zweite Tag sehe ich für jemand der sich als untrainiert bezeichnet als kritisch an, schon wegen dem angegebenen Zeitbedarf von 8-10 Stunden (das ist definit eine Etappenlänge, die nur für fortgeschrittene Wanderer in Frage kommt, die sich solche Wanderzeiten gewohnt sind). Die Tour sollte man dann eher in fünf Tagen machen, also das man sich für den Abschnitt Watzmannhaus – Watzmann-Hocheck – Watzmannhaus ein ganzen Tag Zeit lässt. Um dann am dritten Tag die Etappe Watzmannhaus – Wimbachtal – Wimbachgrieshütte in Angriff zu nehmen. --Bobo11 (Diskussion) 16:02, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das mit Benutzer Watzmanns Fitness könnte deutlich besser sein... Aber Bobo11 hat recht. Im Zweifelsfall lieber eine zusätzliche Etappe einlegen. Ich würde dann aber nach dem Hocheck auf Kühroint und nicht auf dem Watzmannhaus übernachten. Ist landschaftlich viel schöner dort. Und von Kühroint den Abstecher zur Archenkanzel nicht vergessen! --Watzmannpraot21:39, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ist eine schöne Tour! Ich bin sie vor ein paar Jahren selbst gelaufen. Ja, der zweite Tag ist etwas knackig, war aber für mich mit anfang vierzig, nicht durchtrainiert und leicht über Idealgewicht kein Problem. Man sollte schon halbwegs fit und v.a. am zweiten Tag auch halbwegs trittsicher sein. Laufe einfach mal eine Tour mit ein paar Höhenmeter bei dir in der Nähe für ca 8 Stunden, zur Not halt einfach mehrfach. Wenn du das schaffst, macht auch die Watzmanntour Spass. Bonustipp: Die Übernachtungen auf jeden Fall reservieren, da wird es gerne mal voll. --22:51, 18. Feb. 2018 (CET)
Tourenleiter des SAC hier. Da du deine Fähigkeiten selbst am besten kennst, kann ich keine guten Antworten geben. Aber ich hatte vor längerer Zeit mal https://de.wikivoyage.org/wiki/Sicherheit_beim_Wandern verfasst, das dir sicher weiterhilft. Ebenso SAC-Wanderskala, damit du einen überblick erhältst auf das, was dich erwarten könnte.--Keimzelle talk 00:25, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Noch etwas: Was meine Vorredner gesagt haben, stimmt absolut. Die Wanderzeit-Angaben in Büchern, auf Wegweisern etc. richten sich nicht an Anfänger. Ein noch nicht angesprochenes Problem: 12 Stunden wandern kann jeder gesunde Mensch - auf einem schön geteerten, flachen Weg. Auch wenn man sich am Abend ausgelaugt fühlt. Sind aber deine Knöchel, deine Muskulatur, deine Gehweise und dein Gleichgewicht an eine steinigen oder sogar felsigen Weg gewöhnt? Wenn nicht, kannst du dich am Watzmann recht schnell überfordert fühlen. Eine effiziente Gehweise auf gebirgigen Wegen (z.B. das geschickte Ausnutzen von Steinen als "Treppenstufen") erlernt man nicht in einem, in zwei oder in drei Tagen. Wenn du im Flachland wohnst, kannst du sowas leider kaum üben. Aber ich sehe kein Problem, wenn du vernünftige Zeitreserven einplanst, und wie jemand vorschlug, einen Ruheta-g.--Keimzelle talk 01:35, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eben das „vernünftige Zeitreserven einplanst“ ist bei einer 8-10 Stunden Etappe kaum möglich. Dazu kommt eben das sie gegen Ende eher strenger den leichter wird. Und auch kein günstigen Umkehrpunkt hat. All das sind Sachen wo eine gewisse Erfahrung benötigen, scheinbar ausreichende Fitness alleine reicht da eben nicht mehr. Die ist vom Profil her wirklich eine Wanderung, wo man wirklich in ein ernsthaftes Problem rein laufen kann, wenn man das Leistungsvermögens seines Körper nicht richtig einschätzen kann. Da muss man Umkehren können, wenn man noch fit ist. --Bobo11 (Diskussion) 20:09, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Also auf der nicht beschnittenen Lithografie ich erkenne etwas, dass einen Bahndamm und Einschnitt sein könnte, und zwar da wo es auch sein sollte. Man erkennt es mehr am Bewuchs (ähnlich einer Allee, nur nicht gleichmässig hoch und mit Unterbrüchen) denn als erkennbare Strecke. In der beschnitten Varianten fehlen die beiden Stellen wo das am besten zu erkennen ist. --Bobo11 (Diskussion) 10:19, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn der Maler zw. Wiesloch und Nußloch steht, dann müsste die Bahnlinie rechts hinten sein. Das wäre meiner Meinung nach die Ansicht. Diesen angeblichen "Ludwigsberg" kenne ich nicht. Wenn das aber die Wilhelmshöhe beim PZN ist und der Blick Richtung Rauenberg, wie hier behauptet, dann sieht man die Bahnstrecke HD-KA nicht. Hier steht alles genau im Detail, Abschnitt 4.13. Demnach gab es Richtung Nußloch wohl tatsächlich einen Ludwigsberg. Von dort aus kann man aber den Mannaberg nicht sehen. Das wäre auch mein Link zu Google Maps. --85.212.191.2817:45, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
18. Februar 2018
Afrikaner in Amerika vor Columbus?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren14 Kommentare12 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich hatte gerade eine Diskussion, in der mein Gegenüber behauptete, Afrikaner seien schon rund vierhundert Jahre vor Columbus nach Amerika gefahren. Das sei eine bewiesene Tatsache. Durch Samen, architektonische Übereinstimmungen und noch mehr. Mir ist das neu. Gibt es tatsächlich wissenschaftliche Indizien dafür, dass Afrikaner damals nach Amerika gereist sind? Rainer Z ...00:33, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Lass dir doch von deinem Gesprächspartner die Fachliteratur dazu zeigen (die müsste es ja geben, wenn es eine bewiesene Tatsache ist). Möglicherweise hat er das aber mit den Wikingern verwechselt: Die waren 400 Jahre vor Columbus dort, siehe Besiedlung_Amerikas#Wikinger. --DWI (Diskussion) 00:46, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Er sagte etwas von einer Doktorarbeit … Als ich einwendete, die sei noch kein Beweis, begann das Gespräch etwas unangenehm zu werden. Kann das eine Idee der Rastafari sein? Der Mann ist Musiker und trägt Dreadlocks. Aber das heißt ja noch nicht, dass er in der Sache Unrecht hat. Rainer Z ...00:57, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es gibt auch die These, daß die Osterinseln von Afrika aus besiedelt worden sind. Es ist auch unerheblich, wenn einzelne Menschen Afrika-Amerika gereist sind, das gab es sicher mal, wenn auch aus Versehen, Flucht, was auch immer. Das ist ja keine Besiedlung. --M@rcela11:52, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Da Out-of-Africa wohl als bewiesen gilt, sind alle Menschen irgendwie Afrikaner. Нактаффэ 14:22, 18. Feb. 2018 (CET)
Hm. Ergänzend zur Beringstraßen-Hypothese, die von einer Besiedelung vor etwa 15 000 Jahren von Sibirien her ausgeht, lese ich in der Süddeutschen Zeitung vom 26. April 2017 den Bericht über einen Artikel des Paläontologe Steven Holen in Nature, nach dem Funde belegen, dass vor 130000 Jahren in Südkalifornien irgendwer mit einem Werkzeug aus Stein die Gebeine eines toten Mammuts zertrümmert hat. Also mehr als 100000 Jahre vor der vermuteten (und wohl auch ganz gut belegten) Einwanderung über die Beringstraße. --2003:D2:63C6:B400:E22A:82FF:FEA0:311316:22, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Da muß es eine Party gegeben haben, denn nach Analyse von amerikanischen Pfeilspitzen sollen die Franzosen entlang der vereisten Küsten mit Kanus nach Nordamerikaner gezogen sein. PG16:37, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letztes Jahr im ZDF [13], [14]. Pedra Furada (Piauí) leider noch nicht geschrieben, bei en.WP [15]. Finde gerade keinen Link, aber es gibt auch Berichte über Funde riesiger Steinskulpturen mit angeblich eindeutig negriden Wesenszügen, die nicht der Fundsituation vom Knochenbau der dortigen Bewohner entsprechen. Aber keine Ahnung mehr, ob das Brasilien, Venezuela oder Guyana war.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:07, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kopfdarstellung der Olmekenkultur Yucatan Mexiko, mit eindeutig negoriden, afrikanischen Gesichtszügen, vorkolumbianisch, da gibt es mehrere von...auch Menschengroße Köpfe - in ägyptischen Mumien wurde Kokain und Nikotin gefunden, wer wen besucht hat ist unklar..aber es gab Kontakte--MauMauCharly (Diskussion) 19:17, 19. Feb. 2018 (CET) noch ein Link:Beantworten
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Gestern erhielt ich auf meinem Laptop (Win 10) das Angebot von MS über eine Fotoalbum-App. Ob kostenpflichtig oder kostenfrei habe ich gar nicht geguckt. Apper was mich sprachlos machte: In dem vorgeschlagenen Fotoalbum waren Bilder enthalten, welche eigentlich in einem Bilder-Ordner auf meinem Laptop verstaut sind. Da hat also MS Zugriff auf meine Bilddateien und bietet die mir auch noch hemmungslos an. Datenschutz??? Da kommen mir die Tränen. Wem ist denn von Euch gleiches Glück widerfahren?
--79.200.90.15211:27, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Keine Bange, das war wahrscheinlich eine Werbe-App, die zu deinem Windows-System gehört. Du kannst das abschalten unter Einstellungen --> Personalisierung --> Sperrbildschirm --> Unterhaltung, Tipps, Tricks ... auf aus., sowie auch Personalisierung --> Start --> Gelegentliche Vorschläge ... ebenfalls aus, sowie Datenschutz --> Allgemein --> Apps erlauben, die Werbe-ID ... aus. --King Rk (Diskussion) 11:42, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich finde das ja immer lustig, wenn Leute glauben, Microsoft (was auch immer damit im konkreten Einzelfall gemeint sein mag) hätte keinen Zugriff auf die Dateien. Die einzigen Dateien, auf die ein Betriebssystem keinen Zugriff hat, sind wahrscheinlich irgendwelche Viren. Sowas willst du doch wohl nicht haben, oder? --2001:16B8:106C:FA00:6DF4:35A1:A09F:E8C013:28, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Evtl. Bilder in OneDrive gespeichert? Im Windows Explorer sollte ein OneDrive-Ordner angezeigt werden. Was dort drin gespeichert wird, wird automatisch in die Cloud hochgeladen, damit es für alle Geräte zur Verfügung steht. --Mps、かみまみたDisk.15:48, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren13 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wird Stanen auf der ersten oder zweiten Silbe betont? Intuitiv hätte ich es auf der ersten Silbe betont, aber da die Bezeichnung von Graphen abgeleitet ist, läge eine Betonung auf der zweiten Silbe nahe. 79.229.69.14912:08, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vermutlich läßt sich Deine Intuition von "staunen" fehleiten, aber dann würde es wie ein Verb klingen. Dein Gedanke an die Analogie zu Graphen führt Dich zur korrekten Betonung auf der zweiten/letzten Silbe. (Wissenschaftler mögen es, wenn Bezeichnungen (alt-)griechisch klingen;) --188.107.206.10614:24, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Was ich eigentlich sagen wollte: die deutsche Sprache kann jeder benutzen und formen, wie er will. Wenn alle <Glutehn> sagen und du sagst <Gluhten>, dann bist du derjenige, der dumm angeschaut wird.--85.212.191.2820:19, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nicht bloß, daß der ungefragte klugscheißerische Kommentar mal wieder plump falsch ist, noch besser ist, daß es im verlinkten(!) Artikel gleich ganz zu Beginn ein Hörbeispiel gibt, bei dem auf der zweiten Silbe betont wird. Manche lernen es nie ... --188.107.206.10621:01, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vorlage:Smiley/Wartung/facepalm Wir sind hier in der deutschen Wikipedia - da interessiert es nicht, wie das im Englischen betont wird oder wie die alten Römer das mglw. ausgesprochen haben. Das englische Wiktionäry kennt sogar noch einen weiteren Grund, warum Gluten im Deutschen ɡluˈteːn ausgesprochen wird, denn wir haben noch die Glut mit all ihren Dekliationsformen. Du siehst: Alle fahren in die eine Richtung, nur Du fährst in die andere d.h. der Geisterfahrer bist Du. --94.219.31.26
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren8 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo, ich werde in ein paar Tagen wohl am Abend auf die Besucherterrasse des Main Tower in Frankfurt am Main gehen. Nun habe ich einen gewissen zeitlichen Spielraum und frage mich was denn der beste Zeitpunkt sein könnte um die Plattform zu besuchen, Stichwort Goldene Stunde, Sonnenuntergang, Dämmerung, etc.? Ich möchte da nicht fotografieren, auch nicht unbedingt alles und jedes Detail in weiter Ferne noch erkennen können, sondern mir geht es eher um eine romantische Stimmung, um die Atmosphäre oder wie auch immer man das bezeichnen kann. Ja, die ist ein wenig subjektiv, aber ich denke ein wenig abstrahieren kann man das schon!? Geöffnet wäre da bis um 21 Uhr und ich denke mal, eine halbe Stunde, vielleicht auch ein wenig mehr, kann man da als Aufenthaltszeit betrachten. Welcher Zeitraum unabhängig/abhängig vom Wetter bietet sich da an (geöffnet wäre bis um 21 Uhr)? --Eibbloff (Diskussion) 13:42, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es ist wirklich die Frage, was du "schön" haben willst. Das was man betrachten will sollte nicht unbedingt in der Richtung sein, aus der die Sonne scheint (Es sei den du blinzelst gerne). Willst du die Altstadt und Main sehen ist also eher später Nachmittag angesagt. Also wieso nicht so planen, dass man am Schluss noch den Sonnenuntergang mitkriegt? Aber ich vermute mal, dann wird es auch voll da oben.--Bobo11 (Diskussion) 13:55, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nein, voll ist da natürlich nicht, selbst im Sommer nur dann wenn grade ne Busladung Japaner unterwegs ist. Eine spezielle Uhrzeit kann ich dir leider nicht empfehlen, Richtung Westen ist fast nur Landschaft zu sehen (Taunus). Für einen Sonnenuntergang mit Skyline ist der Standort Flößerbrücke beliebt, rmantische Stimmung kommt da aber wg. Straßenverkehr eher nicht auf. Meine persönliche Meinung ist, dass der Ausblick vom Domturm empfehlenswerter ist als der vom Maintower, wenngleich "nur" aus 66 m Höhe und mit Treppensteigen verbunden.[17] --79.253.40.9214:48, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wie ich schrieb genau das weis ich nicht, denn das ist auch Wetter abhängig. Wenn das Wetter mitspielt ist der Sonnenuntergang durchaus etwas, das es sich vom Turm aus anzuschauen lohnt. Es werden sich denn Sonnenuntergang also auch andere Leute anschauen wollen. Wenn es eine Schönwetterphase in der Nebensaison ist, ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, das es zu einem Gedränge kommt, als wenn es zu Hauptsaison für absehbarer Zeit der einzig schöne Abend ist (weil dann rennt alles an Touristen hoch, welche sich vorgenommen das in ihrer Woche Frankfurt zu erleben).
+1. "Nichts weiter als" (ohne Komma) ersetzt an der Stelle lediglich z.B. das alternative "bloß". Der Satz könnte also auch lauten: "Sie wollte bloß ihre Tante wiedersehen". Keine Infinitivgruppe, kein Komma. --2A02:908:F461:4D00:D043:50E2:2391:6888 15:43, 18. Feb. 2018 (CET) Ich würde es mit Komma machen, doch es reißt einem ja niemand den Kopf wegen einem Schreibfehler ab !.84.142.25.7901:28, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Windows 10 downloaden und installieren
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich habe ein Windows 8.1, das ich damals während der 1-jährigen kostenlosen Download-Phase auf Windows 10 aktualisiert hatte, dann aber wieder zurück zu Windows 8.1 gegangen bin. Nun möchte ich es wieder mit Windows 10 versuchen. Gibt es denn überhaupt noch die Möglichkeit, Windows 10 herunterzuladen? Der Key ist ja, soweit ich verstanden habe, durch die Installation während der kostenlosen Testphase dauerhaft für Windows 10 "aktiviert". -- 2003:8B:6E0C:F00:54F:C5CE:DA1D:CCBA14:38, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Windows 10 ist kostenlos downloadbar; die URL findest du über eine simple Google-Suche. Wenn es so ist, wie du beschreibst, nämlich dass du nach deinem Wechsel zu Windows 10 trotzdem immer noch Windows 8.1 benutzen kannst, dann kann man den Key nach dem Umswitchen auf Windows 10 offenbar sowohl für Windows 8.1 als auch für Windows 10 nutzen - natürlich nur für eins von beidem gleichzeitig. --2001:16B8:106C:FA00:6DF4:35A1:A09F:E8C014:46, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn Windows 10 bereits lief und aktiviert war, musst Du bei der Installation lediglich die korrekte Edition (Home oder Pro) wählen und dann auf „Ich habe keinen Key“ klicken, wenn danachgefragt wird. Rest läuft automatisch. --Rôtkæppchen₆₈15:35, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kneipe / Gaststätte am Bahrenfelder Bahnhof
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo, ich suche den Namen einer Kneipe / Gaststätte die in der Nähe vom Bahrenfelder Bahnhof stand. Dort ist jetzt ein Park und Ride Platz
also ein öffentlicher Parkplatz. Die Gaststätte war in einem kleine Wäldchen gelegen. Nach meinem Gedächtnis stand das Gebäude in der Zeit
von 1955 bis 1965 (geschätzt ) dort und war bei den Arbeitern der Firmen Böttcher & Gessnersowie Conz Motoren, die in der Gasstraße ihre
Produktionsstätten hatte sehr beliebt.
--2003:CB:FF06:2EA:F980:5C2C:1DD5:624A14:50, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Brain allein hilft nicht. Es gibt Nutzer, die auf der Suche nach bestimmten Inhalten das Großhirn ausschalten und nur noch mit dem Kleinhirn denken. Wenn danach der Rechner profund virenverseucht ist, muss man sich nicht wundern. Deswegen braucht Brain immer eine Krücke. --Rôtkæppchen₆₈18:01, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Seit Windows 8.x ist WSE im Windows Defender integriert. Es funktioniert also auch ohne separates Antivirenprogramm. Wahrscheinlich ist bei Deinem Windows irgendetwas falsch konfiguriert, weswegen das Windows Wartungscenter eine Warnung ausspuckt. Arbeite dich mal hier durch. --Rôtkæppchen₆₈ 20:02, 18. Feb. 2018 (CET) Mein Vierenschutzprogramm läuft seid 2012 nicht mehr. Lies mal was Rotkaeppchen68 und co darüber schreiben !.82.113.98.16408:54, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Warum sind alte österreichische Ampelmännchen weiß?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren11 Kommentare9 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In Österreich kann man noch vereinzelt alte Fussgängerampeln finden, die sich gleich zweifach vom internationalen Standard abheben. Zum einen ist das Ampelmännchen selbst weder rot, noch grün oder schwarz sondern weiß und zum anderen ist der Hintergrund kein Kreis sondern ein Quadrat.
Laut dieser privaten Webseite basiert der gesuchte Signalgeber mit der markanten eckigen Streuscheibe auf einem "Standard" genannten Korpus des Herstellers Swarco Holding / Swarco Traffic Holding. Der wiederum ist 2000 aus dem deutschen Unternehmen Signalbau Huber hervorgegangen. Und siehe da, es gibt eine Seite die behauptet, das das allererste Fußgängersignal von Signalbau Huber aus den 1950er Jahren so ein eckiges Modell war, das man in Deutschland aber ausschließlich im Raum München antreffen konnte: http://www.ampelplanet.de/geschichte.htm
Nur war beim deutschen Vorbild das Männchen noch rot/grün und nicht weiß. Basiert das weiße Männchen daher eventuell auf einer speziellen österreichischen Verordnung, irgendwann in den 1960er oder 1970er Jahren vielleicht? Wer weiß mehr?
Die Farbe des Symbols hat etwas damit zu tun, welche Farbe vorherrschen soll. Will man, dass die roteFarbe dominant ist, macht man den Hintergrund rot und das Smybol weiss. Will man, dass das Symbol vorherrscht, macht man das Symbol in Farbe und den Hintergrund schwarz. So ist es in D mit den Abbiegerampeln mit Pfeil: bei rot ist der Hintergrund rot, bei grün ist der Pfeil grün. --85.212.191.2820:17, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja sicher. Das war aber nicht die Frage. Denn überall auf der Welt sieht man das offenbar nicht so eng, doch warum setzte ausgerechnet Österreich früher auf großflächige rote und grüne Flächen bei Fußgängerampeln? --84.57.210.24021:02, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Da die Zielgruppe der Signale sich selten schneller als mit 10 km/h bewegt hat sie lange genug zeit auch nicht ganz so gut erkennbare Signale zu erkennen und entsprechend zu reagieren. -- Mauerquadrant (Diskussion) 21:12, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Auch klar, aber sind die Fussgänger ausgerechnet in Österreich schneller als mit 10 km/h unterwegs? Nein, sind sie nicht. Warum also tanzt Österreich hier aus der Reihe und von wann bis wann war das so? --84.57.210.24022:28, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es gibt weltweit die unterschiedlichsten Fußgängerampeln mit den unterschiedlichsten Ampelmännchen (-weibchen, -päärchen). Die abschließende Frage des Eingangspostings ist m. M. n. interessant und entscheidend. Ich wandele sie hier jetzt mal etwas ab: Sind die viereckigen Fußgängerampeln mit farbigen Hintergrund und weißen Männchen (a) einer/einem früheren österreichischen Verordnung/Gesetz geschuldet oder sind sie (b) nur eine Laune/Mode/Notwendigkeit der damaligen Ampelhersteller, die mangels genauerer Gesetzgebung in Österreich "geduldet" wurde? Oder kurz und anders ausgedrückt: Waren die Dinger so vorgeschrieben oder nicht? ;-) Die Frage war oben ja schon eindeutig, weshalb Spekulationen über Sinn und möglichen besonderen Nutzen solcher Ampeln hier nicht wirklich helfen. Nix für ungut ... Gruß --ApraphulDiskWP:SNZ22:45, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eine erste Suche ergibt: Österreichische StVO: nichts relevantes; Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen samt Anhängen und österreichischen Vorbehalten (1982), Artikel 23 (Abs 7): Alle Lichter der in den Absätzen 2 und 3 angeführten Zeichen des Drei- und ZweiFarben-Systems sowie die im Absatz 1 angeführten roten Blinklichter müssen rund sein. (Dieser Artikel gilt aber nur für den Fahrzeugverkehr.); Artikel 24 (Abs 3 + 4): 3. ... Das rote Licht hat vorzugsweise die Form eines stehenden Fußgängers oder stehender Fußgänger und das grüne Licht die Form eines gehenden Fußgängers oder gehender Fußgänger. 4. Die Beschaffenheit und Anbringung der Lichtzeichen für Fußgänger müssen jede Möglichkeit ausschließen, daß Fahrzeuglenker sie irrtümlich für Lichtzeichen zur Regelung des Fahrzeugverkehrs halten. Weitere Gesetzesstellen oder Verordnungen, die die Gestaltung detailliert festlegen, finde ich derzeit nicht, aber möglicherweise hat es dazu Bestimmungen in einer RVS gegeben; vielleicht weiß jemand, wo man diese finden kann? (hier gibt es - kostenpflichtig - die aktuelle Ausgabe.) --TheRunnerUp09:39, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es ist jedenfalls nicht der Sitzungssaal des Politbüros, der ist grösser. Könnte das Sitzungszimmer im 2 Stock sein (in der Nähe von Honeckers Büro). Hat aber leider hier kein Foto von drin.--Bobo11 (Diskussion) 21:12, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren6 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Im Moment drohen ja sehr viele EU Staaten Facebook mit Strafzahlungen und setzen die wohl auch teilweise durch. Ähnliches trifft auf den Bereich Zensur zu. Warum lässt Facebook das mit sich machen? D.h. warum hat das Unternehmen überhaupt offizielle Standorte in Europa?
Man könnte sich doch komplett in die USA zurückziehen und nur die dortige Rechtslage als bindend betrachten. Auch die gesamte Werbung auf Facebook durch europäische Unternehmen könnte doch mit US Standorten abgewickelt werden.
Nicht "berücksichtigen", sondern sich dran halten. Erklärt aber erstens nicht, wie sich das durchsetzen läßt, und zweitens nicht, wie man "Chinesische Verhältnisse" verhindern könnte. Also zugespitzt: Entweder Rechtsstaat und Staatsgewalt, oder Freies Internet. (Wobei es zwar nicht FB betrifft - obgleich deren Netzwerk auch mit dem Gesetz durchsetzt werden soll - aber sich natürlich dann unvermeidlich die Frage nach KiPo und ähnlichen Unschönheiten stellt: Ein bißchen Freiheit ist wie ein bißchen schwanger.) Im Prinzip könnte sich FB in ein freies Land zurückziehen und Werbeaufträge nur von Unternehmen in freien Ländern entgegennehmen, die dafür im Zielland nicht belangt werden können. (Der werblich Begünstigte aus dem Zielland könnte seinen lokalen Behörden nachweisen, dass er die Werbung nicht bezahlt hat, sondern eine rechtlich unabhängige Auslandsniederlassung.) Und dann? Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn, und die Kavallerie reitet auch bloß bis in die Schweiz, aber nicht übers weite Meer zu DT. Führen "wir" dann Zugangssperren für "unbotmäßige" Anbieter ein? --77.187.23.7408:14, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Keine Ahnung, ob die von dir vorgeschlagene "im Prinzip"-Prozedur rechtlich haltbar ist, praktisch funktioniert das sowieso nicht: Welcher Großkonzern würde sich denn ohne eigenen Vorteil auf derartige Machenschaften einlassen, nur um einem anderen Konzern (= Konkurrenten) das Umgehen von Gesetzen zu ermöglichen, zumal diese Gesetze auf seit Jahrzehnten (ca. 1945...) bestehenden gesellschaftlichem Konsens beruhen? Speziell beim NetzDG bestehen die Probleme für Facebook nicht darin, dass Fb so gerne Drohungen, Beleidigungen und Mordaufrufe nicht löschen möchte (oder dass dies ohne NetzDG nicht ebenso strafbar wäre, und zwar überwiegend in allen Staaten), sondern dass die Einhaltung der zugrundeliegenden Gesetze Geld kostet. Und diese Kosten will man vermeiden, nur ist diese Vermeidung nun durch das NetDG erstmals (praktisch, nicht nur theoretisch) angreifbar.
Was meinst du eigentlich mit dem "freien Land", in das sich Fb zurückziehen könnte? Welches soll das sein? Schrankenlose Meinungsfreiheit gibt es nirgendwo auf der Welt (weder jetzt noch jemals in der Vergangenheit). Und wenn es sie in einem Land gäbe, dann müsste das ein "Staat" ohne jegliche Staatsgewalt sein, und dann möchte man als Unternehmen seinen Sitz dort auch nicht haben.--141.30.182.5311:08, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn man wollte, würde sich das Zurückziehen auf genehme Standorte nichts bringen. Man müsste nur die Werbebegünstigten belangen. Machen die USA in ähnlichen Fällen doch seit langem. Schon mal einen Immobilienfond bei einer deutschen Bank gekauft? Da muss man immer erklären, das man kein US-Bürger ist und auch keine Greencard hat. Die haben einen irren Schiß vor einem Bußgeld wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, was ja dort recht hoch ausfallen kann. --Eingangskontrolle (Diskussion) 18:28, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Hallo! Vorweg: ja, ich habe gegoogelt, das war mir aber TMI auf einmal... Ich hoffe daher auf den hiesigen Wissenspool. Wer kennt ein brauchbares Custom ROM für ein WIKO-Pulp-Smartphone (die 3G-Version), dass erlaubt, mit dem Gerät Pokémon GO zu spielen? Soweit ich das verstehe, muss die Software / das OS also von Googles Safety Net durchgelassen werden. Und, Folgefrage: wenn ich die Basteleien mit neuem OS nicht hinbekommen sollte, reicht das 980MB-ZIP von hier um das Telefon wieder in den Werkszustand zu bekommen? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:11, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Letzte Woche hat sich mein guter alter PC verabschiedet, wahrscheinlich Motherboard oder Prozessor, der PC-Händler zeigte mir auch die aufgetriebenen Elkos. Nun er machte es 12 Jahre recht zuverlässig und die Platten sind noch vollkommen i. O. Jetzt habe ich eine neue Zentraleinheit und ein Problem: Die beiden Platten im alten System waren per Bios als Raid0 konfiguriert, aber mein neues Board MSI B250M PRO-VDH kann das anscheinend nicht. Es erkennt die Platten im Bios, aber behauptet, sie wären unformatiert. Jetzt stellt sich die Frage, was man da machen soll. Brauche ich sowas oder gibts da auch eine Software-Lösung. Zum Booten habe ich eine schnelle (und eher kleine) Platte drin, der Rechner läuft also im Normalbetrieb und kann Win 10 booten.--Giftzwerg 88 (Diskussion) ~
Das MSI B250M PRO-VDH kann laut Handbuch kein RAID. Bei Windows 10 heißt das Äquivalent zu RAID „Storage Spaces“. Ich weiß nicht, ob RAID-Arrays in Storage Spaces umgewandelt werden können. Eine Möglichkeit ist, das RAID-Array auf einem anderen, RAID-tauglichen Rechner zu sichern und dann die Festplatten mit Storage Spaces neu aufzusetzen. Die andere Möglichkeit ist, einen zusätzlichen RAID-Controller einzubauen. Da gibt es aber leider auch genug „Fake-RAID-Controller“, die die RAID-Funktionalität in Software nachbilden, also gegenüber echtem RAID Leistungseinbußen zeigen. --Rôtkæppchen₆₈01:25, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
RAID ist ja leider nicht gleich RAID. Vom Prinzip zwar schon, aber es hängt sehr individuell von dem verwendeten RAID-Controller ab, ob ein RAID-Verbund auch auf einem anderen System angesprochen werden kann. Was war es denn für ein altes Board? Eventuell gibt es eine Einsteckkarte mit demselben Controller, die man im neuen PC zumindest für das Kopieren den Daten verwenden kann. BTW, bei einen alten Board mit defekten Elkos habe ich die einfach alle ausgetauscht. Das Board lief danach noch Jahre weiter. Benutzerkennung: 4306716:32, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das Board besitzt wohl einen Intel 945P Chipsatz mit Intel® Rapid Storage Technology. Da gibt es keine Erweiterungskarten. Ich denke, der einzige gangbare Weg ist einen Rechner mit vergleichbaren Chipsatz zu finden, dort die Festplatten temporär anzuschließen und die Daten damit sichern. Theoretisch in Frage kommen da PCs mit diesen Chipsätzen. Benutzerkennung: 4306719:11, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
DVB-C in Band I, 4-Meter-Band und UKW-Band
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Ist es geplant, den Frequenzbereich 46-110 MHz mit DVB-C zu belegen? Darin können 8 8-MHz-Kanäle untergebracht werden, deren Mittenfrequenzen sich auf 50, 58, 66, 74, 82, 90, 98 und 106 MHz befinden; in ausgebauten Netzen können nur die letzten drei Kanäle belegt werden. --2.203.98.18007:18, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Müssen die Inhalte eventuell vorhandener DVB-C-Kanäle D73 und D81 unmittelbar nach der Analogabschaltung in höhere Frequenzbereiche verschoben werden? --2.203.98.18010:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Das reibungsfreie Gleiten auf einer Schiefen Ebene ist eine triviale Standardaufgabe, die mit den etwas modifizierten Gesetzen für den Freien Fall abgehandelt werden kann. Grundsätzliches Ergebnis: Horizontalbeschleunigung = g*sin(φ)*cos(φ) maximal bei φ = 45°, also bei flachen Winkeln (auch die) Horizontalkomponente der Geschwindigkeit umso schneller, je steiler die Ebene. Und dann habe ich mich gefragt, was sich ändert, wenn in dem Gleiter eine Anordnung vorhanden ist, die während des Gleitens die Schwerpunkthöhe ändert, also sich beispielsweise auf dem Schlitten ein "Turm" befindet, in dem eine Masse vertikal heraufgezogen oder hinabgelassen werden kann. Dann könnte man das Experiment so modifizieren, dass der Schlitten auf der gegebenen Ebene gleitet, sich der Schwerpunkt aber auf einer steileren oder flacheren bewegt. Etwas überraschend für mich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht etwa schneller gleitet, wenn sich der Schwerpunkt oben am Start zunächst an der Spitze des Turms befindet und unten dann nach unten abgesenkt wurde, sich also auf einer steileren Fallstrecke bewegt, sondern umgekehrt: Wenn der Schwerpunkt von unten nach oben bewegt wird, dann erhöht das die vertikale Aufstandskraft des Schlittens auf der Ebene und damit auch die horizontale Beschleunigung. Das könnte etwas mit parametrischer Verstärkung zu tun haben: Zum Hochheben des Schwerpunkts muss im Schlittensystem Arbeit aufgewendet werden; ein Teil davon scheint in kinetische Energie umgewandelt zu werden. Stimmt das so? Lassen sich daraus Schlussfolgerungen für das Skispringen ziehen? (Der Skispringer sollte am Schanzentisch wohl so schnell wie möglich sein und einen möglichst hohen Körper- bzw. Systemschwerpunkt haben, um möglichst weit springen zu können; eine aufwärtsgerichtete Geschwindigkeitskomponente wäre aber auch nicht schlecht.) --77.187.23.7407:53, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich würde beim Vergleich „Schwerpunkt auf gleicher Höhe im Turm“ und „Schwerpunkt auf niedrigerer Höhe“ mit der Energie rechnen: Am Anfang besitzt das System nur potentielle Energie, am Ende nur kinetische Energie. Wenn die kinetische Energie möglichst groß ist, ist dann die Geschwindigkeit möglichst groß, also war bei gleicher Strecke die mittlere Beschleunigung möglichst groß. Das Rechnen mit der Energie ist in diesen Fällen erlaubt, weil keine Energie zu- oder abgeführt wird. Beim „Schwerpunkt auf größerer Höhe“ wird Energie zugeführt, sodass diese Rechnung dann nicht so einfach möglich ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:58, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wenn dein Schlitten auf der Schiefen Ebene steht (!) und dann durch die Hubvorrichtung der Schwerpunkt (aus Sicht des Schlittens (!)) nach "oben" gehoben wird, dann bewegt er sich aus Sicht der Schiefen Ebene "schräg nach oben" er hat also eine vertikale und eine horizontale Komponente. Die horizontale Komponente ist gleichgerichtet mit der Richtung beim Abwärtsrutschen, die beiden addieren sich folglich. Die vertikalen Komponenten sind aber entgegengesetzt. --DWI (Diskussion) 11:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Solange sich der Schlitten auf der Schiefen Ebene schneller abwärts bewegt als der Schwerpunkt im Schlittensystem aufwärts, bewegt sich der Schwerpunkt auch im System der Ebene abwärts. (Den Satz "Die horizontale Komponente ist gleichgerichtet mit der Richtung beim Abwärtsrutschen, die beiden addieren sich folglich" verstehe ich nicht.) --77.187.23.7412:15, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Reverenzbild So etwas mit Worten alleine zu erläutern ist schwer. Ich hab mal ein Bild besorgt. Wenn dort der Schlitten steht, und sich nur die Hubvorrichtung nach oben bewegt, dann bewegt sie sich im Bild strenggenommen nach links oben, es gibt also eine Komponente die in die selbe Richtung (links) weist wie beim hinabgleiten des ganzen Körpers. Und diese beiden Geschwindigkeiten kann man einfach addieren. Das sagt der von dir zitierte Satz aus. (Wenn der Schwerpunkt dagegen gesenkt wird, bekommt er eine Geschwindigkeit nach unten rechts. Die "Rechtskomponente" muss man von der "Linkskomponente" beim Hinabrutschen subtrahieren). Analog gilt, für die vertikale Komponente das was du gesagt hast: Beim Runterrutschen und gleichzeitigem Heben des Schwerpunktes kommt es darauf an welche der beiden Bewegungen schneller ist. Sie können sich theoretisch sogar ausgleichen. --DWI (Diskussion) 12:35, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich erweise dem Bild keine Reverenz ;-) Es war von einer Schiefen Ebene die Rede, nicht von einem schiefen Turm: Senkrecht means senkrecht - nicht relativ zur Ebene, sondern relativ zur Erdoberfläche. Es sind keine Geschwindigkeiten eingezeichnet - es ist aber unmittelbar klar, daß sich der Schwerpunkt unabhängig von der Hubgeschwindigkeit immer mit der gleichen Horizontalgeschwindigkeit wie der Schlitten bewegt - da addiert sich nichts. --77.187.23.7412:47, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"...auf dem Schlitten ein "Turm" befindet, in dem eine Masse vertikal heraufgezogen oder hinabgelassen werden kann." schreibst du in der Fragestellung. Ich bin davon ausgegangen, dass der Turm senkrecht zur Unterlage ist. Tatsächlich gehst du darauf gar nicht ein. Du stellst dir den Turm also tatsächlich vertikal vor, sprich er ist schief auf der Unterlage? --DWI (Diskussion) 13:01, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja klar. Ich suchte eine Möglichkeit, die Masse so in vertikaler Richtung zwangszuführen, daß sie mit einer anderen Steigung als der der Schiefen Ebene "gleitet". Ich wollte wissen, wie sich das auf die Horizontalgeschwindigkeit auswirkt. --77.187.23.7414:15, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
„Mit der mittleren Beschleunigung ist das so eine Sache“ Nachdem keine Anforderungen an die Kinematik der Bewegung des Schwerpunkts im Turm gemacht werden, kann man zur Vereinfachung annehmen, dass sich der Schwerpunkt so bewegt, dass die Beschleunigung konstant ist (wie sie es ja auch bei innerhalb des Turms nicht bewegtem Schwerpunkt ist). Insofern kann sehr leicht nur mit den Energien gerechnet werden: Beim fallenden Schwerpunkt ist die potentielle Energie am Ende kleiner als beim festen Schwerpunkt, also muss die kinetische Energie am Ende größer sein. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:24, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Analogon: Der Schlitten befindet sich ohne Person darauf zu Beginn der Beschleunigungsphase. Dann fällt eine Person von oben darauf. Es ist anschaulich naheliegend, dass der Schlitten mit der darauffallenden trägen Person in dem Moment stark nach unten beschleunigt wird. (Es handelt sich um einen unelastischen Stoß.
Analogon zum nach oben bewegten Schwerpunkt (mit von außen zugeführter Energie): Ein Schlitten mit Person darauf befindet sich in der Beschleunigungsphase. Dann wird die Person an einem Seil vom Schlitten weg nach oben gezogen; die Aufhängung ist so geführt, dass nur eine Kraft nach oben wirkt, sodass die Person sich horizontal unbeschleunigt weiter bewegt. Der Schlitten wird genauso schnell unten ankommen wie mit der Person darauf; die Person wird aber später ankommen, weil sie nicht weiter beschleunigt wird, sondern sich nach dem Abheben gleichförmig weiterbewegt. --BlackEyedLion (Diskussion) 14:30, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Strom sofort abschalten lassen
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Ich (Vermieter für eine WG in Deutschland) möchte gerne meinen Untermieter in einem Mehfamilienhaus "rausekeln", indem es keinen Strom mehr gibt. Er zahlt nicht und will nicht ausziehen. Geld für eine Räumungsklage habe ich nicht. Am einfachsten wäre, ich kündige die komplette Wohnung und ziehe aus, aber das geht derzeit auch nicht aus finanzielle Gründen. Muss ich nun die Stromlieferung solange hinnehmen bis die Kündigung wirksam ist oder wird die Lieferung hinfällig sobald ich erkläre, dass ich fortan auf Elektrizität verzichte, weil - sagen wir mal - ich kein Geld mehr habe ? Anders gefragt: Kann man den Vertrag so abändern, dass zwar die Pflicht zur Lieferung noch 6 Wochen besteht ich habe keine Leistung beziehen möchte. Man kann, aber es wäre sehr unüblich schätze ich mal. --2A01:598:B88A:C15D:98EF:11E:9EF8:EE1308:30, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mal abgesehen von der rechtlichen Frage: Wenn schwerwiegende technische Mängel an der elektrischen Anlage vorhanden sind oder der dringende Verdacht besteht, daß Strom illegal, also unter Umgehung des Zählers, abgezapft wird, dann wird der Versorger die Anlage aus Sicherheitsgründen sofort stillegen und erst nach einer fachgerechten Reparatur wieder versorgen. Sperren und Entsperren kostet natürlich Geld. Wobei das jeder konzessionierte Elektriker kann; auch ohne Auftrag des E-Werks. Und ohne "Ahnung" kriegt der Laie die Sperrköpfe aus den Zählersicherungen nicht wieder heraus... --77.187.23.7408:58, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Fragesteller wollte nicht wissen, ob er dem Untermieter den Strom abstellen darf, sondern ob er den Versorger dazu bringen kann, das zu tun. Vergleichsweise: Wenn ich frage, wie ich meine Schwiegermutter am besten vergiften kann, ist "Das ist verboten!" keine Antwort auf die Frage. --77.187.23.7409:53, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
„Muss ich nun die Stromlieferung solange hinnehmen […]?“ scheint mir eine Frage nach einer Pflicht zu sein. Also habe ich darauf hingewiesen, dass die rechtliche Seite dieser Pflicht beleuchtet werden sollte. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:59, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich lese "hinnehmen" als "Pflicht dem Versorger gegenüber, die weitere Belieferung mit Strom zu dulden". Das hat genau nichts mit der Pflicht zu tun, dem Mieter den Bezug von Strom nicht zu unterbinden. Zur Verdeutlichung folgendes Gedankenexperiment: Wenn der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter eine Stromversorgung zu ermöglichen, dann kann er das auch in der Weise tun, daß er sein eigenes Stromaggregat anschließt. Wieso sollte er dann noch eine Stromlieferung durch den Versorger hinnehmen müssen? (Und beim eigenen Aggregat könnte er u. U. sagen: Der Sprit zur Stromerzeugung kostet Geld. Bezahle, dann schalte ich es ein. Macht der Versorger bei hartnäckigen Fällen auch so: Münzzähler eingebaut, Strom nur gegen Bares.) --77.187.23.7410:39, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Fragsteller hat kein Geld für eine Räumungsklage. Da hat er noch weniger Geld, auf seine eigenen Kosten die Stromversorgung unterbrechen zu lassen und nach Gerichtsbeschluss wiederherstellen zu lassen. --Rôtkæppchen₆₈10:21, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hinsichtlich der Kosten der Hinweis auf Berliner Modell (Recht). Ansonsten ist das Vorhaben des Eingangsbeitrags schlicht ein Mißbrauch dieser Seite, weder allgemeine Rechtsfrage, sondern eher die Frage nach der Durchführung eines Gesetzesverstoßes, und sollte darum komplett von der Auskunftsseite entfernt werden.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:22, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aus der Fragestellung läßt sich nicht mit ausreichender Sicherheit entnehmen, daß eine Stromunterbrechung im vorliegenden Fall rechtswidrig wäre. Außerdem wäre die ggf. dadurch abzuwenden, daß der Untermieter mit dem Versorger einen Liefervertrag abschließt. --77.187.23.7410:39, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Ich (Vermieter für eine WG in Deutschland) möchte gerne meinen Untermieter in einem Mehfamilienhaus "rausekeln", indem es keinen Strom mehr gibt." - selten war eine Fragestellung offensichtlicher auf Rechtswidrigkeit ausgerichtet! Denn den Fragenden ist sehr wohl bewußt, daß er zur Durchsetzung seiner Interessen den Rechtsweg per Räumungsklage zu gehen hat. Ansonsten gilt die Mietsache mit den Eigenschaften zum Zeitpunkt des Vertrags. Auch wenn der Mieter nicht zahlt, hat der Vermieter die Versorgung mit Strom und Heizung auf seine Kosten sicherzustellen, die er sich zwar anschließend zurückholen kann, aber hier trifft offenbar Zahlungsunwillen auf Zahlungsunfähigkeit. Es geht aus der Fragestellung ja noch nichtmal hervor, ob dem Untermieter rechtskräftig gekündigt wurde. Dafür gibt es im BGB sogar eine verkürzte Kündigungsfrist. Der Elan, hier einem Vermieter beim Rausekeln zu helfen, ist verwunderlich. Wenn der Fragesteller der Untermieter wäre, dem Heizung und Strom abgestellt, wäre das Interesse genauso groß? Wer nicht Räumen lassen kann/will, muß es akzeptieren. Ansonsten ist die Rechtssprechung voller Urteile gegen Leute wie den Fragenden, der meinte, einen Untermieter in seinen Rechten beschränken zu können. Da haben die meisten Gerichte kein Verständnis, und man ist schnell im Bereich des StGB statt BGB.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:45, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Auch wenn der Mieter nicht zahlt, hat der [Unter-]Vermieter die Versorgung mit Strom [...] auf seine Kosten sicherzustellen", ja? Das ist dem Mieter tatsächlich nicht zuzumuten, den Strom selbst vom Versorger zu beziehen, nein? Und Du weißt auch ganz sicher, daß im Untermietvertrag nicht geregelt ist, daß es automatisch mit dem Auszug des Hauptmieters aus der Wohnung endet? Und juristische Fragen sind auch immer so klar und eindeutig, daß Du sie per Kristallkugelblick beantworten kannst? Respekt! Versuch's doch mal bei Wikipedia, da machen Leute wie Du Karriere. --77.187.23.7412:37, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Und genau darum sind derartige Rechtsfragen hier nicht das Thema. Es gibt keinen Anhaltspunkt in der Fragestellung, daß es hier irgendeine Sonderkonstellation gibt. Der Fragestellt hat in seiner selbstbewohnten Wohnung einen oder mehrere Räume untervermietet. Wird einerseits von WG geschrieben, bezieht er sich danach auf eine einzelne Person. Der Energieversorger hat im Regelfall den Fragesteller als Vertragspartner. Und Zimmer zur Untermiete werden eigentlich nur mit Nebenkosten zusammen vermietet, da eine Trennung nach Verbrauch nicht möglich ist, und der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und den Versorgern rechtlich allein gebunden ist. Wenn es eine Regelung im Vertrag gäbe, würde wohl kaum gefragt werden, denn dann würde bei Nichtzahlung der Versorger die Unterbrechung der Leistung vornehmen. Dafür braucht es keine Glaskugelei, und wenn ein Frager offen zugibt, einen Anderen rausekeln zu wollen, ist auch dessen moralische Verwerflichkeit ohne Glaskugelei erkennbar. Staune, daß unser Standardmieter sich noch nicht gemeldet hat, der hat eher die Probleme aus anderer Perspektive, und diverse Ratschläge bekommen, wie man gegen böse Vermieter vorgehen kann. Ansonsten BGB 535 "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." - negative Veränderungen sind damit unzulässig im hier gewollten Kontext.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:37, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das Vorhaben ist aus Sicht der Vermieters russisch Roulette: Einerseits hat er kein Geld für eine Räumungsklage, andererseits riskiert er, vom Mieter verklagt zu werden? Dazu muss der Mieter noch nicht mal entsprechend Geld haben, er kann z.B. Mitglied in einem Mieterverein sein oder die Angelegenheit via Prozesskostenhilfe finanzieren. Und dann muss der Vermieter nicht nur die Stromversorgung wiederherstellen, sondern auch die Gerichtskosten tragen - obwohl er laut eigener Aussage kein Geld für eine Räumungsklage hat. Irgendwie kein sonderlich geschicktes Vorgehen...--141.30.182.5311:22, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren6 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Duette in der Popmusik haben oft zwei Sänger mit charakteristisch eigenem Stimmklang, z.B. eine Männer- und eine Frauenstimme, die meist abwechselnd und manchmal auch einige Noten lang zusammen singen. Gibt es auch Terzette in der Popmusik, wo drei Sänger sich in ähnlicher Weise klanglich ergänzen? Ich meine keine a-cappella-Musik. --Neitram✉11:03, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich vermute mal, dass der Fragesteller nicht Pop-Gruppen mit 3 Sängern gemeint hat, sondern Stücke, wo 3 Sänger gemeinsam auftreten, die normalerweise getrennte Wege gehen, wie bei dem von BlackEyedLion genannten Stück Feels. --Digamma (Diskussion) 18:43, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dateikoordinierung per FTP
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
Hallo,
ich habe eine Situation wo mehrere Instanzen einer Applikation sich Arbeitspakete aus einem gemeinsamen Importverzeichnis abholen und dann dort löschen. Ich möchte verhindern, dass sich die Instanzen dabei in die Quere kommen und z.B. zwei das gleiche Arbeitspaket zur gleichen Zeit abfordern. Die Instanzen laufen auf verschiedenen virtuellen Maschinen, deshalb ist die Arbeit mit Locks oder Semaphores etc. kaum möglich. Meine Lösung für lokal eingebundene Verzeichnisse geht so: Erstens, das gewünschte Arbeitspaket nach <hostname>_Arbeitspaket umbenennen. Diese Operation ist atomisch, also wird sie entweder ganz ausgeführt oder gar nicht, falls schon eine andere Instanz das Paket beansprucht hat, sodass ich mir dann ein anderes aussuchen kann. Dann wird das umbenannte Paket importiert. Meine Frage ist nun: Würde dieses Vorgehen auch funktionieren, wenn ich auf die Arbeitspakete per FTP zugreifen möchte? Oder gibt es dafür andere/bessere Wege? Ich möchte nur ungern eine dritte Instanz mit ins Spiel bringen, die z.B. per HTTP-Anfrage koordiniert, wer welches Arbeitspaket bekommt. Für Hinweise bin ich dankbar --87.146.87.11411:15, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Bundeswehr nicht einsatzbereit?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
(BK)Die Politik legt fest wieviel die Bundeswehr bekommt, etwas genauer der Bundestag. Da gucken viele Leute drüber, insb. die aus dem Verteidigungsausschuss und im Verteidigungsministerium, sowie die Öffentlichkeit. --DWI (Diskussion) 12:22, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Wissensfrage beantwortet, für weitere Spekulatioen --> WP:Cafe. DWI (Diskussion) 12:22, 19. Feb. 2018 (CET)
Wie ist das eigentlich mit den Parlamenten?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren7 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die Grundidee eines Parlamentes ist ja genial: Das Volk wählt Vertreter, am besten mit schönem Verhältniswahlrecht. Dann wird über Probleme oder Gesetze "parliert" und dann abgestimmt. Aber, die Wirklichkeit ist doch die, dass eine Partei eh die Mehrheit hat, oder Koalitionen für eine Mehrheit sorgen. Jede Abstimmung geht dann im Sinne der Regierung (Regierungskoalition) durch. Unglaublich langweilig. Da sind doch dann auch hunderte Abgeordnete absolut überflüssig (Lassen wir mal Verfassungsänderungen, Krisenzeiten und echte totale Gewissenthemen außen vor).
Jetzt die Frage: Das ganze liefe ja etwas überlegter ab, wenn die Abgeordneten gezwungen wären geheim abzustimmen. Ohne Druck. Genau der Druck dem man dem gemeinen Wähler im Wahllokal ja auch nicht zumuten möchte und daher die geheime Wahl ja eine Grundbedingung für den Ablauf einer demokratischen Wahl ist. Gibt es Parlamente auf unserem Erdenrund, die immer geheim abstimmen? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 12:48, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Du gehst anscheinend insgeheim von einem System aus bei dem das Parlament die Regierung wählt, das muss aber nicht so sein. Ursprünglich wurden Parlamente geschaffen um den Monarchen zu kontrollieren. Die Abstimmungen gehen übriegens auch heute nicht immer im Sinne der Regierung aus, Trump hatte beispielsweise trotz republikanischer Mehrheit im Kongress, Probleme manche Gesetze durchzusetzen.
Es kann (kann!) im Übrigen das Argument gemacht werden, dass die Gewissensfreiheit der Parlamentarier in einem nach Verhältniswahlrecht gewählten Parlament undemokratisch ist. Die Wähler wählen eine Parteiliste, keine Personen, und verlassen sich darauf, dass die von der Partei auf die Liste gesetzten Personen dann auch das Programm der Partei, deren Wähler sie ins Parlament gebracht haben, umsetzen. Wenn 60 Prozent der Wähler Partei A wählen, im Parlament dann aber die Hälfte deren Parlamentarier immer mit Partei B abstimmt (deren Parlamentarier Parteidisziplin halten), hat am Ende die Partei B immer die Mehrheit, obwohl sie nur von 40 Prozent der Wähler gewählt wurde. Die Wähler wählen in einem Verhältniswahlrechtssystem eine Partei und deren Programm und haben ein gewisses Recht darauf, dass ihr Wählerwille dann auch berücktsichtigt wird. In einem nach Verhältniswahlrecht bestimmten Parlament wäre geheime Wahl also nicht im Interesse der Wähler und in bis zu einem bestimmten Punkt undemokratisch (wie weit das geht, hängt von der genauen Interpretation des repräsentativen Anteils in repräsentative Demokratie ab).
Ist natürlich genau umgekehrt, wenn man ein Mehrheitswahlrecht bzw. Persönlichkeitswahl hat. Dann wählen die Wähler kein Parteiprogramm, sondern eine Person, die natürlich nur ihrem Gewissen und den von ihr repräsentierten Bürgern verpflichtet ist. Geheime Abstimmungen im Parlament sollte es also eigentlich nur in Systemen mit Persönlichkeitswahl geben.--77.180.193.18913:05, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Beim Mehrheitswahlrecht hast du aber das Problem, dass neue Kräfte nur schwer ins Parlament einziehen können, sodass Wähler ggf. nur die Wahl zwischen unbeliebter Partei A, unbeliebter Partei B und diversen Parteien ohne Chance auf ein Mandat haben. Die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl wie in Deutschland ist da mMn kein schlechter Kompromiss. Folgedes sollte man aber mal einführen:
Geheime Abstimmungen für das Verabschieden von Gesetzen, also nicht unbedingt beim Parlamentspräsidenten oder welcher Ausschuss für ein Gesetz zuständig ist.
Es sollten nur diejenigen Abgeordneten bei einem Gesetz stimmberechtigt sein, die zuvor an einer Diskussion dazu teilgenommen haben (körperliche Anwesenheit dürfte reichen). Damit könnten sie sich wirklich mit dem Gesetz auseinandersetzen anstatt nur die Meinung ihrer Fraktionsspitze nachzuplappern.
Es sollte eine offene Listenwahl sein, sodass die Wähler die Reihenfolge der Liste beeinflussen können.
Wie gesagt, in einem (überwiegenden) Verhältniswahlrecht sind geheime Abstimmungen im Parlament problematisch. Denk mal nur daran, wie wütend viele CDU-Wähler waren, als von der Regierung und Parteiführung (in Person) eine Entscheidung gefällt wurde, die ihrer Meinung nach nicht dem Programm der CDU vor der Wahl entsprach … „Dafür habe ich nicht CDU gewählt!“ – und genau dasselbe haben viele CDU-Wähler auch bei der gewissensoffenen Abstimmung über die Ehe für alle gesagt. Im Verhältniswahlrecht wollen die Wähler Parteidisziplin, das ist der größte Vorteil der Verhältniswahl gegenüber Persönlichkeitswahl. Wenn die Wähler Parteien wählen, am Ende die Parteien aber keinerlei Handhabe haben, um ihre Abgeordneten dazu zu bringen, entsprechend des eigenen Programms zu stimmen, dann entziehst Du damit nicht nur den Parteien ganz grundsätzlich den größten Teil ihrer Daseinsberechtigung (demokratietheoretisch ist eine der wichtigsten Funktionen von Parteien, bestimmbare und für die Wähler unterscheidbare Programme aufzustellenen und zu vertreten), sondern sorgst im Endeffekt dafür, dass die Verbindung zwischen Wähler und Parlament fast vollständig zerschnitten wird: Die Wähler wählen eine Parteiliste, haben dann aber keinerlei Hoffnung darauf, dass das damit verbundene Programm umgesetzt wird – die sicherste Garantie für Demokratieskepsis und Politikverdrossenheit. Nur wenn Du Parteien hast, die über eine starke Fraktionsführung im Parlament mehr oder weniger sicher die Durchsetzung der Parteilinie gewährleisten können (Stichworte Fraktionszwang und party whip – die party whip ist die engste Verbindung zwischen Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht, weil sie das Parteiprogramms den theoretisch unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählten Parlamentariern aufzwingt), ergibt Verhältniswahlrecht überhaupt Sinn.
Wenn Du das nicht willst, wenn Du geheime Abstimmungen und uneingeschränkte Gewissensfreiheit der Parlamentarier willst, dann musst Du Persönlichkeitswahl wollen (vermutlich per Mehrheitswahlrecht, offene Listenwahl hilft auch nicht viel, wenn am Ende der Listenname keine inhaltliche Aussagekraft mehr hat). Vor diesem Hintergrund ist auch das Argument, dass Mehrheitswahlrecht meist zu Zweiparteiensystemen führt, zu relativieren, denn wenn Du dann immer geheime Abstimmungen hast, dann sind die Parteien im Endeffekt sowieso nur noch aus organisatorischen Gründen, nicht aber zur Meinungsbildungs wichtig.
Die Forderung, dass nur an der Diskussion beteiligte Parlamentarier in einer bestimmten Frage abstimmen dürfen, ist auch hochgradig problematisch. Erstens kann kein Parlamentarier Universalexperte sein. Gerade dafür sind Fraktionen ja auch praktisch: Nur zwei oder drei Personen brauchen das Fachwissen und geben dann eine Empfehlung für alle ihre Kollegen ab. Diese Arbeitsteilung ist deutlich effizienter, als alle Parlamentarier mit jeder Feinheit jedes Gesetzesentwurfs vertraut machen zu wollen. Dann passiert im Parlament Garnichts mehr, weil keiner alle nur noch Gesetzesentwürfe lesen und Expertengutachten studieren, statt die Fachbereiche sinnvoll zu verteilen und sich ansonsten auf die Fachkompetenz der Kollegen zu verlassen. Zweitens aber ist es praktisch auch sehr fragwürdig. Wer entscheidet, welcher Beitrag zur Abstimmung qualifiziert? Reicht reine physische Anwesenheit im Parlament während der Debatte, auch wenn die Parlamentarier nebenbei auf dem Tablett ihre Steuer machen? Müssen Wortbeiträge geleistet werden? Ab wann ist ein solcher Wortbeitrag qualifiziert? Und dann bist Du auch schon ganz schnell wieder beim ersten Problem: Wenn jeder Parlamentarier zu jedem Gesetzenetwurf einen Wortbeitrag leisten soll, dauert der Gesetzgebungsprozess so lange, dass nichts mehr abgeschlossen wird. Drittens aber, und wichtigstens, ist es demokratietheoretisch sehr, sehr problematisch. Auch wenn ein Parlamentarier sich nicht beteiligt hat – in welchem Ausmaß auch immer, und aus welchen Gründen auch immer er das nicht getan hat –, dann kannst Du ihm nicht deswegen einfach sein Abstimmungsrecht entziehen, denn damit würdest Du alle Wähler, die für diesen Parlamentarier gestimmt haben, entrechtet. Damit hätte Wähler, die einen faulen Parlamentarier gewählt haben, nicht nur eine vielleicht schlechte Wahl gefällt, sondern ihre demokratische Vertretung im Parlament damit aufgegeben. Wenn Du einem Parlamentarier sein Stimmrecht entziehst – vollkommen egal, warum auch immer –, dann entrechtest Du damit vor allem seine Wähler.--77.180.193.18917:05, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Unsere amerikansciehn Freunde halten das Abstimmungsverhalten für so wichtig, das es öfters in Wikipedia-Artikeln zum Thema gemacht wird. Und dort haben wir oft eine Persönlichkeitswahl. --Eingangskontrolle (Diskussion) 18:37, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Freilich gibt es auch in den USA starke Parteizwänge. Transparentes, explizit nicht geheimgehaltenes Abstimmungsverhalten wäre ohne starke Parteien indessen nur umso wichtiger! Denn woher soll denn der Wähler wissen, wem er seine Stimme geben sollte, wenn die Kandidanten (zumindest die Amtsinhaber) ihre Treue zu ihren Wahlversprechen bzw. ganz allgemein zu ihren öffentlich verlautbarten Positionen nicht durch ihr Abstimmungsverhalten belegen können? Wer A sagt und dann auch A abstimmt, festigt damit seine Vertrauenswürdigkeit in den Augen der Wähler. Wer dagegen immer A sagt, aber nicht nachweisen kann, dass er wirklich A abstimmt, der hat zumindest mal ein Belegdefizit. Es ist also sehr im Interesse der Parlamentarier selbst, ihre Linientreue belegen zu können. Behaupten kann freilich jeder, was er will, aber der Wähler ist ja nicht dumm und im Zweifel eher skeptisch. Wenn er das Abstimmungsverhalten „seines“ Abgeordneten später nachlesen kann, weiß er, woran er ist. Allein der Umstand aber, dass der Wähler seinen Abgeordneten nicht kontrollieren kann, öffnet Misstrauen und Politik(er)feindlichkeit Tür und Tor.
Kurz: Geheime Abstimmungen im Parlament sind in jedem System immer nur zu Ungunsten der Wähler. Wenn das Parlament eine Black Box ist, dann führt das fast zwangsläufig zu Skepsis, Misstrauen und Ablehnung der Polikerkaste durch ihre eigenen Wähler. Geheime Abstimmungen im Parlament kann in einer Demokratie eigentlich keiner wollen (außer die Lobbyisten), auf gar keinen Fall aber der Wähler.--77.180.193.18919:09, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
E-Zigarette mit Nikotin: Wie schädlich wirklich?
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren5 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
In letzer Zeit häufen sich Meldungen in den Medien, wie schädlich die E-Zigarette (wo vermutlich Nikotin die grösste Rolle spielt). Auswirkungen auf Lunge, Herz, Potenz, sogar Krebs sollte durch Nikotion gefördert werden (wobei ich schon las, dass Nikotin alleine überhaupt keinen Krebs auslöst oder das Wachstum unterstützt.
Ist das wirklich so oder wird das nicht doch von der Tabaklobby geschürt, weil sie durch Abwanderung auf E-Zigaretten Umsatzeinbussen befürchten und daraufhin eine negative Kampagne und einseitige Studien bezahlen?
Ich finde den Bereicht nicht mehr (ist schon älter), wo britische Forscher behauptet haben, dass E-Zigaretten zu 95(!!!)% weniger schädlich seien als echte Tabakzigaretten. Lange galt die E-Zigarette als geündere (ist vlt. das falsche Wort, also weniger gesundheitsschädlich), aber wie gesagt, seit den letzten Monaten, ein oder zwei Jahren kehren sich die Behauptungen ziemlich um.
Verwirrt, wo kriegt man dazu wirklich richtige, objektive Information? Ich kann mir nicht vorstellen dass E-Zigarette noch schädlicher als normale Zigaretten sind (für mich kompletter Unsinn), weder dass sie genauso schädlich sind (wenn die paar hundert oder so kregserregenden Stoffe und der Teer fehlen).
Zusatzfrage: bzgl. Potenzminderung durch Nikotin/Tabakzigarette: ist da wirklich das Nikotin hauptsächlich (allein)schuld oder sind das hauptsächlich die anderen (krebs)erregenden Inhaltsstoffe der (echten) Zigarette?
Danke, schaut also nicht gut aus, als dass E-Zigaretten als "gesündere" Alternative zu den herkömmlichen Zigaretten herhalten könnten, der Hauptübeltäter scheint doch Nikotin zu sein. Das Hauptproblem bei den Informationen war, dass in vielen Berichten oft nicht Nikotion dezidiert von Rauchen (Tabakzigaretten) getrennt wurde. Das war dann der Grund für das Rätselraten, ist nun im besonderen das Nikotin selbst so schlecht oder (überwiegend) die Zigarette selbst mit den ganzen sonstigen schädlichen Stoffen. --109.68.105.23513:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Man hört und liest unterschiedliches. Bei E-Zigaretten entfällt das Schädigungspotenzial durch Kondensate bzw. die Verbrennungsprodukte des Tabaks. Bei nikotinhaltigen Liquids bleibt natürlich das Gefährdungspotenzial des Nikotins. Die Grundsubstanz des Liquids (Propylenglykol und Glycerin) entspricht der von Theater- und Disko-Nebel. Die Aromen sind als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Unklar ist fürs erste, ob das intensive Inhalieren dieses Dampf und dieser Aromen ein Schädigungspotenzial hat und wie groß es ist. Rainer Z ...20:01, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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Wieviel PS braucht meine Notebook-Grafikkarte, um große Monitore zu schaffen? Im Ernst, OmA-Frage: Neulich las ich, dass es von der "Stärke" einer Grafikkarte abhängt, ob sich daran ein 34-Zoll-Monitor oder ein 65-Zoll-TV mit 4K via HDMI anschließen lasse. Aber worauf ist da zu achten? Mein Notebook, sagt mir die Systembeschreibung, hat eine Grafikkarte "Intel Iris Graphics 6100 1536 MB". Was ist sozusagen der "Partnerwert" von Monitor oder TV, an dem ich erkenne, bis zu welcher Irgendwas-Größe mein Notebook diese anderen Geräte noch bewältigen kann? Es ist wohl auch von Belang, ob man Spiele spielen will, nein, will man nicht. --Aalfons (Diskussion) 14:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ob du da bei gleicher Auflösung einen 24-Zöller oder ein 12-m-Multiscreenpanel dranhängst, ist der Grafikkarte wurscht. Die gibt nur ein Signal raus und überlässt es der Anzeigehardware, das dann passend aufzubereiten. Um mit einer CD ein ganzes Stadion zu beschallen, braucht man auch keinen stärkeren Player als für einen Kopfhörer. In meinem Wohnzimmer versorgt ein altersschwaches Lenovo T500 sogar ein Beamerbild mit 3 m Diagonale. Und die maximalen Auflösungswerte des ausgegebenen Signals sollten in den technischen Spezifikationen der Grafikhardware angegeben sein. --Kreuzschnabel16:03, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
(BK)Kann man imho an deinen gegebenen Werten so nicht ablesen. Erstmal: ob der Monitor 34 oder 65 Zoll hat, ist der Graphik-Karte egal, ihr kommt es auf die Bildauflösung an; die steht gewoehnlich im Datenblatt von deinem Rechner. Deine Karte kann vermutlich 4K, siehe etwa hier. Ob du Highend-3D-Games spielst und einen 4K-Bildschirm angeschlossen hast oder nicht ist der Graphikkarte egal (sofern sie 4K unterstuetzt). --Nurmalschnell (Diskussion) 16:06, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
3.840 x 2.160 ist doch 4K, wenn ich das beim Einlesen richtig verstanden habe. Ist es dann so, dass, wenn die "Anzeigehardware" (Kreuschnabel) auch 4K-fähig ist, damit alles tadellos funktionieren würde? --Aalfons (Diskussion) 16:10, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
ja, 3.840 x 2.160 entspricht 4k. willst du nur dein pc-bild mit z.b. office-programmen etc. per 4k ausgeben, dann müsste das passen, ja. damit ein (3d-)spiel in 4k läuft, bräuchte deine grafikkarte hingegen so richtig "bums", da reden wir nicht mehr von einer "Intel Iris Graphics 6100" (siehe dazu z.b. die spiele-benchmarks ganz unten auf der von mir oben verlinkten seite). sollte es wiederum z.b. um 4k-film-streaming gehen, so gibt's da ne ganze menge hürden und zu beachtende dinge... siehe z.b. [21]. --JD{æ}17:12, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Benchmarks beziegen sich auf Spiele, das ist für mich glücklicherweise belanglos, aber Videos (YT) bzw. TV-/Mediathekprogramme gehören zu den Kernaufgaben. Meine Grafikkarte steckt in einem Macbook. Gute Güte, da ist ja kaum noch nachvollziehbar, was für Go's and No's da im Netz genannt werden. Offenbar bringt die Grafikkarte zwar alles auf einen mit 4k ansteuerbaren Schirm, aber in einigen Fällen mit nur halber Leistung (zB Youtube-Videos nicht mit 4K, sondern nur mit 2K); das liegt aber nicht an der Leistung der GraKa, sondern an technischen Inkompatibilitäten wg. Mac. Also die Engstelle ist auf jeden Fall das Notebook. --Aalfons (Diskussion) 19:41, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wozu der Aufwand Renaturierung in Garzweiler ?
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Hallo,
noch eine Frage, den Aufwand den RWE betreibt um die abgebaggerten Landschaften wieder herzurichten ist ja groß, also mit einem genauen Plan welche Bäume geplfanzt werden sollen usw. Die Idee einen großen See aus dem Loch zu machen verstehe ich, aber warum überlässt man den Rest nicht einfach der Natur, die wird es doch am besten richten?--16:39, 19. Feb. 2018 (CET)
Hier Passagen aus dem Kohleatlas Sachsen vom letzten Jahr, der die Probleme für die sächsischen Braunkohlelöcher zusammenfasst, die denen von Garzweiler vermutlich ähneln oder zumindest eine Vorstellung davon geben, welche Probleme vielleicht bei Mutter Natur nicht am besten aufgehoben sind, wenn Vater Staat das verhindern kann.
Um einen Braunkohletagebau zu betreiben, müssen enorme Mengen Grundwasser abgepumpt werden. Diese sogenannte Sümpfung macht die Förderung erst möglich. (...) Die Sümpfung stellt für die betroffenen Grundwasserkörper eine Entnahme aus den Vorräten dar. Ehe das Wasser auf natürliche Weise wieder etwa auf Ursprungsniveau angestiegen ist, vergehen 20 bis 30 Jahre. Doch dies bringt neue Probleme mit sich: die Aufnahme von Verunreinigungen, die sogenannten Stoffeinträge. Denn infolge der großflächigen Trockenlegung kommt es zu einer Belüftung der Bodenschichten. Die Folge ist eine Oxidation der darin enthaltenen Eisendisulfidminerale Pyrit und Markasit. Diese Pyritverwitterung führt beim Wiederanstieg des Grundwassers zur Freisetzung vor allem von Sulfat sowie Eisen- und Wasserstoffionen. Dies führt zu einer Versauerung des Wassers. Dadurch wiederum lösen sich auch im Gestein enthaltene Schwermetalle. Die Stoffeinträge und die Versauerung wirken sich auf die Bergbaufolgeseen und die Fließgewässer aus, in die dieses Grundwasser eindringt. Diese Prozesse werden durch ehemalige und aktive Bergbauarbeiten gleichermaßen hervorgerufen. Sie wirken so lange, bis die belüfteten Erdschichten und Kippen ausgewaschen sind und die Frachten von Grund- und Oberflächenwasser aufgenommen wurden. Das kann mehr als 100 Jahre dauern. Ein sichtbares Anzeichen für das Auswaschen ist die Verockerung. Damit ist die Braunfärbung von Gewässern gemeint, die durch das bei der Pyritverwitterung entstehende Eisenhydroxid einsetzt. Der braune Schlamm setzt sich auch auf dem Gewässergrund ab. (...) Um die Auswirkungen stärker einzudämmen, könnte das beim Tagebau entnommene und dann umgelagerte Erdreich gekalkt werden, um die gebildete Säure zu puffern. Oder es könnten Dichtwände rings um Tagebaue gezogen werden, um den Wasserabsenkungstrichter zu verkleinern. Für die Bergbauunternehmen sind jedoch die Kosten zu hoch und der Aufwand zu groß.
Nachträgliche Maßnahmen wie das Abpumpen und Reinigen belasteter Wässer vor ihrem Eintritt in Seen und Flüsse sind flächendeckend kaum vorstellbar. (...) Ob es unter Sauerstoffabschluss bei niedrigen pH-Werten zur Bildung giftiger Stoffe kommen kann, ist umstritten. Die von den Betreibern bezahlten Gutachter schließen dies aus, Umweltverbände befürchten es und fordern die Deponierung des Schlamms. (...) Auch die Wasserqualität der Tagebaufolgeseen ist äußerst unbefriedigend. In Ostsachsen weist knapp die Hälfte saure Bedingungen auf. Nur neun Seen haben eine gute Qualität, zwei sind sauer beziehungsweise schwach sauer, fünf weitere stark sauer. Sie weisen pH-Werte wie die von Essig (2,5) und saurem Fruchtsaft (bis 2,8) auf. Saure Tagebauseen sind arten- und stoffumsatzarm. Angelfische leben zwar darin, nehmen aber in den sauren Bereichen der Seen keine Laichplätze an. Dies gefährdet die Reproduktion, selbst wenn einzelne Fischarten den pH-Wert noch tolerieren können. Insgesamt ist die Situation um den Wasserhaushalt in den Bergbaugebieten angespannt. Um Seen guter Qualität zu erhalten, muss mehr sauberes Wasser aus Flüssen hineingepumpt werden, als in Form des eisenreichen, sauren Grundwassers zuströmt. Erst 20 bis 30 Jahre nach Abschluss der Kohlegewinnung ist der Wiederanstieg des Grundwassers abgeschlossen, und erst dann wird sich auch ein neues Gleichgewicht aus Zu- und Abflüssen einstellen. Durch Zuflüsse von außen liegt derzeit noch oftmals der Seewasser- über dem Grundwasserstand. Die Fließrichtung geht also von innen nach außen. Doch wenn das Grundwasser Seehöhe erreicht hat, kann diese Fließrichtung nicht mehr aufrechterhalten werden. Dann tritt eine Wiederversauerung ein, und die Wasserqualität verschlechtert sich erneut. --Aalfons (Diskussion) 16:59, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Definition von Lernen
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren6 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hallo Gemeinde,
ich habe vor einiger Zeit eine sehr schöne prägnante Definition von Lernen gelesen, die ich leider nicht mehr zusammenbekomme. Mir geht es nicht ums Wort-Wörtliche sondern bin ich genaugenommen auf der Suche nach 2-3 Begriffen. Und zwar beschreiben die 2-3 Begriffe, sowas wie dass die Schemata von Lernenden "pertubiert" (Pertubation) werden sollen, um Wissenszuwachs zu erhalten. Lernende sollen provoziert werden, um Aha-Effekte auszulösen. Lernende sollen kognitive Dissonanz erfahren um vorhandende Erfahrung fragwürdig zu machen. Irgend so etwas suche ich" Vielleicht wisst ihr was ich meine! Danke
--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 16:45, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke, das geht zwar sehr in die Richtung, es sind jedoch nicht die Begriffe die ich meine. Welche synonyme zu "pertubieren", provozieren (kognitiv & emotional aktivieren), "aus dem Gleichgewicht werfen" gibt es noch bezüglich Lernen?--Emilsinclair2.0 (Diskussion) 17:06, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Postleitzahlen haben an der Bezrikszugehörigkeit nichts geändert. Alle Grundstücke auf der Nordseite von An der Hasenheide (Nrn 5 bis 58) gehören zu Kreuzberg. --Aalfons (Diskussion) 19:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Da hat sich nichts geändert. Der Hermannplatz gehört noch zu Neukölln. Karstadt auf dessen nordwestlicher Seite gehört schon zu Kreuzberg, die Hasenheide ebenfalls. Rainer Z ...19:49, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 37.120.3.144 20:13, 19. Feb. 2018 (CET)
Hilfe Prozessoren usw.
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren7 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Brauche ein neues PC (an sich zwei), nun sind die Berater in den Läden immer interessiert, etwas „besseres“ (= teures) anzubieten.
Aufgabe des PC 1: mind ca 8 Tabs (6x WP, 2x Internetseiten – Suche nach Texten/Belegen...), allgemeine Suche im Internet, Zusammenstellung von Urlaubsfotobüchern einschl. leichte Bearbeitung der Fotos (Helligkeit, Zuschneiden mit einfacheren Programmen – keine PhotoShop-Flops; wobei died Fotobuch-Tools wie Cewe usw. recht arbeitsspeicherintensiv sind), sonst Word/Excel und desgleichen mehr; Spiele: wenn’s hochkommt dann Microsoft Solitär;
Aufgabe des PC 2: eigentlich nur Word (Berichte/Briefe...), und dann tägliche Arbeit mit einem Ärztepraxisprogramm, nur selten Internet;
Beide derzeitige PC sind ca. Jahrgang 2010/2011 (ich wünsche keine hämische Reaktionen!), bestückt mit 3/4 GB Arbeitsspeicher, Intel Pentium E2180 bzw. Dual Core E5400; während PC 2 noch einigermaßen läuft, ist PC 1 aschier überfordert.
Berater in den hiesigen Läden (Conrad, CyberPort... – ich will nicht per Internet sondern hübsch in einem Geschäft um die Ecke kaufen) Firmen wollten mir dringend zu Intel i7 raten, was ich nicht tun werde; Ich habe irgendwie eine Vorliebe für HP Pavilion entdeckt, denke dabei an i5-7400 für PC 1 (und niedriger A10-9700 oder i3-7100 oder ähnliches für PC 2) beides mit mind. 8GB Arbeitsspeicher und eine kleine SSD zusätzlich zur HDD (wobei ich gerne wissen möchte, ob ich auch für PC 1 eitwas tieferstappeln könnte...). Wo lauern die möglichen Fehler? Wobei ich gern wissen möchte, ob auch der PC 1 mit bspw. i3/A10 auskommen könnte (ist ja Geldfrage). Danke, -jkb-18:42, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich mach' mir keine Illusionen. Als ich die jetztigen PCs kaufte (die echt nicht im oberen Preissegment lagen), dachte ich dennoch, na ja, das dauert. Nur, die Webseiten ändern sich immens, immer mehr herumspringende Reklamen usw., also man mus mit Verlusten rechnen. Bei der HP-Serie Pavilion und mit der oben genannte Ausstattung lag ich bei so 400 bis 500 Euro bis hin zu 590 Euro für die i5-Prozessoren. -jkb-19:00, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Kauf Dir einen gebrauchten mit einem Intel Core i5-3470 @ 3.20GHz von Dell oder so bei ITSCO oder ähnlichem Anbieter, bekommste schon für um die 200,- €, plus etwas RAM und einer SSD, sollte für Deine jetzigen Anforderungen reichen. Eine gute Seite zum vergleichen von Prozessoren findest Du hier: https://www.cpubenchmark.net/. Gruß, Leo --37.120.3.14419:05, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mein jetziger hat mir mit einem Intel Core2 Duo E8400 @ 3.00GHz, 8 GB Ram und einer 240er SSD vor 2 Jahren um die 130,- € gekostet. Habe meist 20 Tabs offen und x-Programme unter Windows 10 laufen. Gruß, Leo --37.120.3.14419:14, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Mein PC war sogar noch älter (2008), aber zu Weihnachten habe ich mir dann mal doch einen neuen aus der eher perfomanteren Ecke gegönnt (Ryzen 7-System, allerdings aus Komponenten selbst zusammengebaut, daher auch nur für knapp über 1000.-). Die CPU ist heutzutage auch nicht mehr so relevant bei Alltagsaufgaben, die aktuelle Generation ist für Officeangelegenheiten immer ausreichen, egal ob i3, i5 oder i7, solange nicht was anderes der Bremsklotz ist (wie z.b. zu knapper Speicher, lahme Festplatte, etc.). Moderne Browser rendern auch viel in der Grafikkarte, so dass ich da nicht das billigste nehmen würde. Eine Nvidia 1030ti ist die kleinste der neuesten Pascal GPU-Generation und kostet keine 70.-, macht aber gerade beim Internetbrowsen mächtig Dampf. Die eingebaute Intel Grafik ist dagegen eher so la la. Benutzerkennung: 4306719:25, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
PS: Steckt in einem Dell Optiplex 780 mit einer passiven GraKa mit 1 GB Ram von Zotac für 10,- €, ist super leise und läuft seit 2 Jahren rund um die Uhr, da ich über den Rechner auch noch Fernsehe und Musik höre. Was will man mehr? Gruß, Leo --37.120.3.14419:31, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Seltsame Kfz-Steuer
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
Moin!
Habe für meinen kleinen Wohnwagen heute den Steuerbescheid bekommen. Ich war nach Lektüre des §9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG davon ausgegangen, für den Wagen mit 850 kg zulGG 5 × 7,46 € = 37,30 €, nach typischer Abrundung also 37 € jährlich zahlen zu müssen. Berechnet werden mir aber 29 € pro Jahr (29,84 abgerundet).
Hat der/die Sachbearbeiter(in) schlichtweg den Passus „für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon“ zu meinen Gunsten verpeilt, oder ist sowas irgendwie üblich?
Und falls die Frage kommen sollte: Nein, das Leergewicht kann’s nicht sein, das würde nur für drei angefangene 200er reichen.