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Diskussion:Enthauptung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Logograph in Abschnitt Gewaltdarstellung
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Hinrichtung oder Unfallverletzung

Die Abtrennung des menschlichen Kopfes vom Rumpf kann durchaus weiteren Kategorien unterfallen. Man denke an das Phänomen, dem bereits getöteten Gegner im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung den Kopf abzutrennen, um ein Zeichen totalen Triumphes und eigener Machtvollkommenheit zu setzen. M.E. wäre hier gleichsam vom Enthaupten zu sprechen. Abweichende Ansichten sind freilich vertretbar. --Psynus 10:29, 17. Apr 2006 (CEST)

Vollzug der Enthauptung / autonome Todesangst

Sicherlich sind vielen von uns die Videoaufnahmen, welche die von Terroristen vollzogene Enthauptung ihrer Geiseln unter Verwendung langschneidiger Messer darstellen, in unangenehmer Erinnerung geblieben. Hierbei wird deutlich, dass die Enthauptung keineswegs ausschließlich dazu dient, einen sicheren, schnellen und möglichst schmerzfreien Tod zu gewährleisten. Im Gegenteil werden dem Opfer bei der "Messer-Variante" ganz bewusst erhebliche körperliche und auch seelische Qualen (insbesondere i.S.e. auspgerägten Todesangst) zugefügt. --Psynus 10:30, 17. Apr 2006 (CEST)


-Auch in der Zeit des Nationalsozialismus war das Enthaupten in Deutschland die bevorzugte gerichtlich angeordnete Exekutionsmethode.

nicht eher erschießen?


Entscheidend ist hier die "gerichtlich" angeordnete Methode, also eine "staatliche" Exekution. Erschießungen wurden "standrechtlich" bei der Wehrmacht durchgeführt, also ohne Prozess, und in KZs wurden Leute sowieso ohne Prozess erschossen. Insofern wurde die Enthauptung vor allem bei "regulären" Urteilsvollstreckungen bei Verurteilungen aufgrund damals existierender Gesetze durchgeführt. Das heißt aber natürlich nicht, dass das dann rechtmäßig war, denn viele Gesetze in der NS Zeit waren natürlich verbrecherisch. Eine Todesstrafe nach dem StGB beispielsweise wurde aber in der Regel mit der Guilloutine vollstreckt (beispielsweise Mord entspr. §211 StGB). --TheSonntag 21:46, 7. Mai 2005 (CEST)Beantworten

"Standrechtlich" heißt nach einem standrechtlichem PROZESS - nicht OHNE Prozess. Das Standrecht der Wehrmacht war im Übrigem entgegen landläufiger Meinung gegenüber den Angeklagten Soldaten durchaus als fair zu bezeichnen und genügte den fundamentalen Rechtsprinzipien durchaus - im Gegensatz natürlich zu den Massenmorden des Regimes. MV --79.199.139.110 17:14, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe Zweifel. Ich kenne aus der Literatur mehr gerichtlichen "Tod durch Erhängen" als durch Köpfen in jener Zeit. Zudem scheint das Richtbeil laut dem Richtbeil-Artikel um 1936 endgültig aus dem Gebrauch gekommen zu sein. Über die Verbreitung von Guillotinen in D. weiß ich aber nichts.--88.134.106.170 13:03, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Beklemmende Beispiele zur Praxis der Enthauptung in der NS-Zeit sind die Geschwister Scholl, Christoph Probst, Kurt Huber, Willi Graf und Alexander Schmorell . Siehe auch hier und hier .--Lechhansl 19:31, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Der Verweis, daß die Enthauptung gerade im Dritten Reich die häufigste Hinrichtungsmethode gewesen sei, ist etwas daneben - das war sie zuvor, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, nämlich auch schon. Natürlich nicht so extensiv wie unter den Nationalsozialisten.

Es stand nicht im Ermessen der Gerichte im Deutschland ab 1871, welche Hinrichtungsart bei Todesurteilen zur Anwendung kam. Dafür gab es eindeutige gesetzliche Regelungen, die man in den – älteren – Fassungen des StGB und der Militärstrafgesetze nachlesen kann. Nova Wes 14:28, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Was ist Autonome Todesangst?

Der Verweis im letzten Absatz der Version [1] hilft mir nicht weiter, bitte erläutern oder löschen. --Siehe-auch-Löscher 09:52, 14. Dez 2005 (CET)

Das Problem besteht immer noch. Autonome Todesangst verweist auf Vegetatives Nervensystem, wo dieser Begriff weder erklärt noch erwähnt wird und wo auch sonst nichts sachdienliches zu diesem Begriff zu finden ist. Interessant wäre es schon, zu erfahren, was unter Autonome Todesangst zu verstehen ist. Daniel FR (Séparée) 13:27, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Würde mich zwar auch interessieren; da eine google-suche nach dem Begriff "autonome Todesangst" jedoch nur Verweise auf diese einzige Erwähnung in der Wikipedia liefert, nehme ich an, dass es kein feststehender Begriff ist. Daher habe ich den Satz ganz gestrichen. --80.128.121.223 22:36, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Es ist schon sehr arm, wenn Personen glauben nur, weil etwas nicht im Internet zu finden sei, gäbe es dies nicht. Es sind tatsächlich noch Bücher vorhanden auf unserem Globus, welche nach wievor das größte Wissen enthalten. Der Besuch einer Bibliothek wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, wenn Sie bis heute an eine Allmacht des Internets glaubten indem Sie alles finden könnten.80.144.196.166 22:48, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Sie erwecken den Eindruck, entsprechende Literatur gelesen zu haben. Vielleicht moegen sie ja dann treu dem Wikipedia-Gedanken ihre Erkenntnisse anderen Menschen, die vielleicht keinen zugriff auf eine entsprechend umfassende Bibliothek in ihrer Sprache haben, zugaenglich machen. Ansonsten koennen sie gerne von ihrem hohen Ross runterkommen oder in Zukunft die Wikipedia meiden, um ihr Wissen weiterhin aus ihren hochgeschaetzten Buechern zu beziehen...--210.225.86.130 08:46, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich kann nirgends sehen, daß 80.144.196.166 den Eindruck erweckt, zu diesem Thema etwas gelesen zu haben. Nicht nur insofern ist die herablassende Arroganz fehl am Platz. Er nimmt nur Stellung zu der ziemlich blöden Auffassung, zu allem müsse etwas im Internet stehen - dazu noch ganz offensichtlich auf deutsch. 217.228.98.122 00:26, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Solange in der Wikipedia nichts darüber steht, gibt es auch keinen Grund eine Verlinkung zu machen. Werde sie entfernen. --Jobu0101 17:32, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Was ist mit Mikeska et Klemm?

Diese Autoren zeigten 1975 eine EEG-Aktivität an decapitierten Ratten, welche sich für mich nicht nach einer massiven und unkontrollierten Ausbreitung der Erregungsmuster ins Gehirn anhört. Mir ist auch nicht das Vorkommen von epileptischen Anfällen in den Regionen oberhalb einer frischen Rückenmarksläsion nach Unfällen bekannt, was ich nach den Ausführungen im Beitrag allerdings erwarten würde. Hier die Referenz und das Abstract von Mikeska et Klemm:

1: Lab Anim Sci. 1975 Apr;25(2):175-9.

EEG evaluation of humaneness of asphyxia and decapitation euthanasia of the laboratory rat.

Mikeska JA, Klemm WR.

The relative humaneness of asphyxia and decapitation was objectively evaluated in rats by EEG monitoring. EEG activation (low voltage, fast activity) was considered to indicate discomfort, pain, and affective responses to euthansia. Such activation was present 37.3 plus or minus 7.5 sec after asphyxia and 13.6 plus or minus 4,6 sec after decapitation. Decapitation was also characterized by an immediate large, and relatively long-lasting, ultra-slow voltage, detected by non-polarizable scalp electrodes. Isoelectric activity (death) occurred 69.4 plus or minus 9.9 sec after onset of asphyxia and 27.2 plus or minus 4.4 sec after decapitation.

PMID: 1169659 [PubMed - indexed for MEDLINE]

Auch etwas, was mich fremdeln ließ. Die Erregungsmusterausbreitung müsste doch zumindest in abgeschwächter Form bei Rückenmarksverletzungen und -durchtrennungen zu beobachten sein. Eine Querschnittslähmung im Nackenbereich müsste aus neurobiologischer Sicht einer Dekapitation gleichkommen. Dennoch führen viele Menschen mit einer solchen Verletzung ein im Rahmen ihrer Behinderung "normales" Leben.
Fast dünkt es mich, als ob dieser Teil nur geschrieben wurde, um zarte Gemüter zu beruhigen.Kleinalrik 00:33, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Was ist mit Wendt, Beaurieux und Seguret?

In dem Artikel werden die Ärzte Wendt, Beaurieux und Seguret zitiert, leider ohne Quellenangaben. Weiß jemand, aus welchen Quellen diese Zitate stammen?

Mit Beaurieux ist vermutlich das hier gemeint: [2] --Flibbertigibbet 12:56, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Wendt, Johann: Ueber die wahrscheinliche Fortdauer des Bewußtseyns in einem vom Rumpfe getrennten Kopfe. Eine Apologie der Abhandlung über Enthauptung im Allgemeinen und über die Hinrichtung Troers insbesondere. Breslau 1803.

Neurophysiologische Sicht

Ich würd sagen, dass das Experiment mit dem Affen mir nicht wirklich realistisch erscheint, da Atmung und Kreislauf im Nachhirn kontrolliert werden. Bei der Enthauptung bleibt die Weiterleitung der zur Kontrolle auszusendenen Aktionspotentiale aus und ich denke nicht, dass man das Rückenmark des einen Affen mit dem des anderen Affen verbunden hat, denn sonst könnte man Querschnittsgelähmte bestimmt einfach operieren. --Honge 02:40, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die ganzen Behauptungen in diesem Abschnitt sind nicht belegt.

Ich habe bei einer kurzen Suche nichts gefunden was diese Thesen bestätigt. Ich bin auch skeptisch ob das wirklich stimmt, da ich mal von einem Experiment gehört hatte wo der Kopf eines Affen auf einen anderen Affen transplantiert wurde. Dieser war zwar gelähmt(durchtrenntes Rückenmark) und später an der Operation gestorben, aber ich denke, dass der nicht Hirntod sofort eingetreten ist.

Wäre ganz gut wenn jemand der sich in der Richtung auskennt, etwas dazu sagen könnte

wie soll der liedreflex funktionieren, wenn die augen nichts mehr sehen können, wenn im gehirn nichts mehr verarbeitet wird? (Dietz 09.02.2007)


Der Abschnitt klingt mehr nach einer These als einem Faktum. Nichts ist mit Belegen versehen und jegliche Verweise und Quellen fehlen. An sich ist ja alles schlüssig, aber nur dann, falls die Behauptung stimmt, daß eine Enthauptung eine massive Depolarisation in den Neuronen des RM auslöst, die sich dann richtigerweise in das gesamte Hirn unstrukturiert fortleiten würde. Doch der Beleg, das dieser Enthauptungsvorgang so etwas bewirkt, fehlt gänzlich. Demnach müsste eine Durchtrennung an JEDER BELIEBIGEN Stelle des RM zu solchen Depolarisationen führen, also auch im Lenden- und Kreuzbereich (untere Segmente in der unteren Thorakalwirbelsäule), was mir aber als sehr fragwürdig erscheint (Traumata mit totaler Durchtrennung des RMs sind zwar "stumpf", aber i.d.R. nicht cerebroletal). Werde mal ein Kästchen einfügen,
Epilepsiechirurgie (nicht signierter Beitrag von 89.247.18.208 (Diskussion) 03:31, 15. Nov. 2010 (CET)) Beantworten
Drum 16:43, 03. Mai 2008 (CET)Beantworten


Kann mich da Drum nur anschließen. Nach dem hier Geschriebenem müßte bei einer Querschnittslähmung durch Trauma der Hirntod sehr schnell eintreten, was in der Praxis nicht der Fall ist. Desweiteren ist es nicht so, dass bei transektiertem Axon das Soma bzw. das gesamte Neuron zwingendermaßen stirbt. Es gibt Beobachtungen, bei denen unter gewissen Umständen das axonale sprouting erneut einzetzt und das Neuron überlebt (bin gerade zu faul ein entsprechendes paper bei pubmed als Beleg zu suchen).

Ich halte es weiter für schwierig dem Lidschlußreflex keine cerebraler Aktivität zuzuschreiben, denn hierbei handelt es sich nicht um einen mechanisch ausgelösten Reflex (Knie, Greif), sondern um einen optischen. Bedeutet: Die viseuelle Information muss in der Retina verarbeitet werden und über den Sehnerv in höher Zentren weitergeleitet werden. Ich würde mich sogar dafür aussprechen diesen Abschnitt im Artikel zu löschen oder "einzuklammern" oder sowas in der Art.

Vergleich der Enthauptung mit anderen Todesarten

und, wo ist der vergleich zu den anderen todesarten?

Nirgends. Der Abschnitt sieht aus wie gewollt, aber nicht gekonnt. Den Anblick von "Hinrichtungswerkzeugen" erleidet jeder, der gehängt, erschossen, vergast oder vergiftet wird, ebenso. Und korrekt durchgeführte Erhängungen und Erschießungen führen ebenfalls zu sofortiger Bewußtlosigkeit, siehe z.B. die Hinrichtung Saddam Husseins. Der wirkte am Strick nicht so, als würde er noch was merken.

Anzahl der Hinrichtungen mit der Guillotine unter nationalsozialistischer Herrschaft

aus Guillotine#Verwendung in Deutschland:

Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland wurden die meisten zivilen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Insgesamt wurden in dieser Periode etwa 30.000 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet, über 3.000 davon im Gefängnis von Berlin-Plötzensee.

Der Artikel Guillotine gibt die Anzahl der Hinrichtungen durch die Guillotine zur Zeit des Nationalsozialismus mit 30.000 an, Enthauptung#Historische europäische Entwicklungen der Gerichtspraxis nennt 10.000 Hinrichtungen. Vielleicht könnte das jemand mit Zugang zu entsprechenden Quellen „reparieren“ (und die Quelle angeben)? Todesstrafe#Deutsches Reich (Zeit des Nationalsozialismus) spricht von etwa 12.000 vollstreckten, zivilen Todesurteilen (Guillotine+Strang).

Nach meinem Empfinden sollten außerdem Romane nicht unbedingt unter „Literatur“ auftauchen − dort würde ich historische Fachliteratur erwarten. Literarischen Annäherungen an den Tod durch Enthauptung könnte man eher einen Abschnitt „Rolle der Enthauptung in der Literatur“ widmen, wenn sich das lohnen sollte. --Ulf Mehlig 00:58, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Zerebraler Schock

„Man spricht hier auch von einem zerebralen Schock.“ Wer bitte benutzt diesen Begriff? Roche Lexikon kennt ihn nämlich nicht und Google findet nur diesen Artikel und Kopien. Gruß, -- Roxbury 21:34, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich weiß. Hab oben schon unter "neurophysiologische Sicht" was dazu angemerkt - der Autor dieses Abschnitts dürfte in seinem Enthusiasmus vergessen haben, etliche Quellen anzuführen. Ich bezweifle die Glaubwürdigkeit dieses Abschnitts und deswegen folgender Vorschlag zur

Löschung des Abschnitts " Ereignisse nach Abtrennen des Kopfes aus neurophysiologischer Sicht".

solange nicht gewisse Behauptungen belegt worden sind, wie z.B.

- Warum führt gerade ein scharfer Hieb durch das Rückenmark zu solch massiven Depolarisationen und nicht etwa ein stumpfes Trauma, Schleudertrauma etc.?

- Im Detail: warum kommt es 'zum sofortigen Ausfall sämtlicher hemmender Funktionen'? Die Depolarisationen müßten in gleicher Weise Neuronen betreffen, sowohl die exzitatorischen als auch die inhibitorischen. Und warum gerade 300 ms? Hat da jemand was mit der Aktionspotenzialdauer des Kardiomyocyten vertauscht ;)


- Warum bleiben 'ganglienzellulär-basierte Kreise' vom überschnellen ATP-Verbrauch unberührt? Die Begründung, 'weil sie afferent sind', ist vollkommen unsinnig. Der Verbrauch von ATP ist nicht von der Richtung des Neurons abhängig.

- Falls dies nun doch so ist: Wo steht das alles außer in Wikipedia?

Bitte um eifrigste Anregungen und Mitstimmen zur Löschung!


Drum 80.109.195.194 16:42, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ja, ich bin für Löschung (wie im oberen Abschnitt erwähnt). Bin auch dafür, dass in dieser Diskussion diese beiden Abschnitte (der obere und genau dieser hier) zusammengeführt werden sollten.

Pro - Ich stimme der Löschung dieses Abschnitts aus den genannten Günden zu (Keine Quellen; kein sofortiger Hirntod bei einer Querschnittslähmung, neurophysiologisch sehr fragwürdige Argumente). Sollte jedoch was dran sein (was wir ja nicht ganz ausschliesen können), muss der Abschnitt mit den entsprechenden Quellen versehen werden. --128.95.61.125 01:36, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dann tue ich das mal. Scheint mir vernünftig. Es grüßt --Koenraad Diskussion 17:05, 20. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Quellen???

Die als Quelle angegebene Seite 20min.ch verweist wiederum auf wikipedia als Quelle... Bitte mal prüfen. Da stimmt wohl was nicht.

Neurophysiologie der Enthauptung

aus der Diskussion der Redaktion Medizin hier rüber kopiert. --Cú Faoil RM 01:04, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hier gab's mal einen sehr ausführlichen Abschnitt zur neurophysiologischen Reaktion des Gehirns nach Dekapitation, der mangels Belegen vor einiger Zeit gelöscht wurde. Könnte sich ein Neurologe das mal durchlesen und dazu Stellung nehmen? Danke im Voraus, --Cú Faoil RM 20:10, 30. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Kein Neurologe, aber die Situation ist vergleichbar, nicht nur, wie im angegeben Text, mit einem epileptischen Anfall. Viel besser passt das Bild des spinalen Schocks (ein eigener Artikel dazu fehlt leider), weshalb sich der erste Absatz für mich stimmig anhört, obwohl die Quelle fehlt. Die weiteren Ausführungen halte ich für Brimborium und, ob die verletzten Nervenzellen gleich oder später sterben, ist irrelevant. Außer jemand schafft es, den Kopf innerhalb von Minuten an neuen Körper 'anzuschließen', was nur bei geplanter Enthauptung möglich ist. In diesem Fall, siehe Querschnittlähmung. --Ayacop 10:48, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Erstklassige Ausarbeitung, amS. Insbesondere die periphere Reflextätigkeit ist doch schön erklärt. Es sind alle Eventualitäten diskutiert und eingängig erklärt. Stimmig: ich bin tatsächlich kein Neurologe -ieS-. --HAW 11:55, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Enthauptungen sind nicht unbedingt ein Thema der Neurologie, sondern der Gerichtsmedizin bzw. forensischen Traumatologie. --El Cazangero 00:39, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Seppuku / Enthauptung

Beim traditionellen rituellen Selbstmord der japanischen Samurai-Kriegerkaste (Seppuku) wurde der Kopf durch den Kaishaku-Nin mit einem Katana oder Wakizashi vom Rumpf getrennt. Da ist wohl was durcheinander geraten? --Luekk 22:13, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Außerdem soll der Kopf eigentlich gar nicht abfallen. Die Kunst besteht vielmehr darin, dass er noch durch einen Hautlappen mit dem Körper verbunden bleibt. (nicht signierter Beitrag von 131.188.24.2 (Diskussion | Beiträge) 04:57, 7. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Sörtebeker

Neben Sörtebeker könnte man noch die Anektode von Lavoisier erwähnen. --LoKiLeCh 22:09, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Welche Anekdote denn? Bei Klaus Störtebeker gibt es eine belegte Anekdote im Artikel, bei Antoine Laurent de Lavoisier aber nicht. --Wieggy (Diskussion) 10:49, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Jüngere Entwicklung

Irgendwie fehlt im Artikel komplett ein Abschnitt über Enthauptungen wie sie von Al Qaida, den Taliban und vor allem den mexikanischen Drogenkartellen vorgenommen werden, sprich, mit Messern. --Vicente2782 09:51, 5. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Immer noch... --Gabbahead. (Diskussion) 19:46, 5. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Schwert oder Beil

Im Artikel steht, die Enthauptung eines knienden Delinquenten mit dem Schwert sei viel schwieriger gewesen als die mit dem Beil. Manche Historiker (z. B. Antonia Fraser in ihrem Werk "The Six Wives of Henry VIII.") sagen aber, daß es mit dem Schwert leichter gegangen sei, da der Henker mit einem langen Schwert leichter getroffen habe als mit einem krummen Beil. --88.72.172.122 17:38, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Enthauptungen in Saudi-Arabien?

Mich wundert es dass im Artikel nicht über die Enthauptung in Saudi-Arabien gesprochen wird, wo man Menschen mit einem Säbel oder Messer den Kopf abschneidet, was man auf manchen "Gewaltvideos" sehen kann (wenn man denn mal ein solches Video gesehen hat, was ich keinem empfehlen möchte). Ist das irrelevant? Meines Erachtens erwähnt sogar Amnesty International die Enthauptung als Todesstrafe in Saudi-Arabien http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi%20Arabien.html, http://www.amnesty.de/2009/6/3/todesstrafe-saudi-arabien-mann-enthauptet-und-gekreuzigt http://www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-hausmaedchen-wegen-angeblichem-saeuglings-mord-enthauptet-a-876679.html --77.182.178.104 05:26, 31. Mär. 2013 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt ist erledigt. Info ist eingefügt. Warum das vergessen wurde verstehe ich auch nicht so recht. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:36, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Hier gebe ich die Quelle noch einmal an: http://www.amnesty.de/2009/6/3/todesstrafe-saudi-arabien-mann-enthauptet-und-gekreuzigt Webseite von Amnesty International zur Todesstrafe in Saudi-Arabien , hier steht sogar etwas zu Kreuzigungen. Hier ist noch eine Webseite wo so eine Info steht: http://www.todesstrafe.de/artikel/70/Hinrichtungsmethoden_in_Saudi_Arabien.html P.S. Jetzt habe ich sogar einen Einzelnachweis eingefügt. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 21:25, 17. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Video

Ich finde es nicht in Ordnung ein Video einer Enthauptung zu zeigen. Auch wenn man wenig erkennt, dass der Körper ohne Kopf runterfällt sieht man. Da es für Wikipediaartikel keine FSK gibt, fände ich es richtig, das Video zu löschen. Kinder sollten das nicht sehen und Videos, die zeigen wie ein Mensch stirbt, sollten sowieso nie gezeigt werden. Vielleicht gibt es ja als Ersatz ein Simulationsvideo.--Kagawa (Diskussion) 19:55, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Es handelt sich hier um ein historisch wertvolles Dokument (eine Aufnahme der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich!), das den Artikel ausgezeichnet illustriert und eine Vorstellung von öffentlichen Hinrichtungen vermittelt, wie sie nicht nur in Frankreich üblich waren. Ich verweise auch auf unsere Richtlinie zu einer guten Bebilderung. Diese bestätigt, dass Authentizität ein großes Plus ist. Videos wie dieses sind in Artikeln zur Filmgeschichte gut aufgehoben, in solchen historisch-gesellschaftlichen Artikeln jedoch zu vermeiden. Mit der FSK haben wir in der Tat nichts am Hut. Wie du darauf kommst, dass Kinder dies nicht sehen sollten oder das Video allgemein nicht gezeigt werden sollten, weiß ich nicht. Aber schau mal in ein Geschichts- oder Politikbuch, wie es an Schulen benutzt wird. Da findest du auch entsprechende Illustrationen. --Chricho ¹ ² ³ 22:35, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

generalisierte Aussage zum Adelsprivileg `Enthauptung´ im Mittelalter

Soweit mir bekannt, lassen sich verallgemeinernde Aussagen zur Enthauptung im europäischen Mittelalter eher schlecht belegen. Sieht man einmal davon ab, dass im Reich die Halsgerichtsordnungen erst im frühen 16. Jhd. publiziert wurden, dann sollte von einer gewissen Unbestimmbarkeit der Verhältnisse ausgegangen werden. Nur weil in vielen Rechtsquellen bspw. steht `hat den Kopf verloren´ (capite plectuntur), gehe ich ja auch nicht davon aus, dass die generelle Hinrichtungsmethode des Enthaupten gewesen sei. Hier sollte z.B. der Unterschied zwischen römischen Zivil und kanonischen Recht gemacht werden, sowie auf die regionale Diversität Rücksicht genommen werden. Also man bedenke, dass regional verschieden hingerichtet wurde und dass es verschiedene todeswürdige Delikte gab, die nach verschiedenen Exekutionen verlangten. Eine Enthauptung mit dem Schwert - das vergessen viele - kann aller Orten durchgeführt werden, verlangt keine Extra-Ausstattung, geht schnell und `komplikationslos´ von Statten. Der Adel konnte sich vielleicht entehrende Exekution verbitten, hatte aber nicht das Privileg enthauptet zu werden - jedenfalls nicht generaliter.--78.54.36.145 03:13, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Tötung gemäß Tierschutzgesetz

Dekapitutation ist eine zulässige Art der Tötung von neugeborenen Mäusen als Versuchstieren gemäß Tierschutz Richtlinie 3.01 der Schweiz [3] Auch nach deutschem Recht ist sie eine zulässig Tötungsart für Tiere und wird per Guilletine oder bei Jungtieren per Scherenschlag durchgeführt. [4]--87.153.112.133 22:30, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Eingangsbild - historische Bildunterschrift verkehrt übersetzt

Beim Eingangsbild müsste sich mal jemand, der des Englischen (und Deutschen) besser mächtig ist, der momentanen Bildunterschrift annehmen. Dort steht "Historische Bildunterschrift: Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)". Etwa kommt der Begriff "wartet" im Originaltext nicht vor, auch von einem "verurteilter chinesischer Krimineller" ist (so zusammenhängend und -stehend) dort nicht die Rede. --Kraschnaut 12:38, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Da die Angabe „historische Bildunterschrift“ recht wertlos ist, wenn nicht klar ist, von wem die wann gesetzt wurde, zumindest ungefähr, habe ich die Unterschrift nun erstmal ersetzt. Ich tendiere jedoch dazu, das Bild ganz rauszunehmen, falls wir nicht eine Quelle zum Boxeraufstand finden, die das Foto thematisiert. --Chricho ¹ ² ³ 11:43, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Bewusstlosigkeit

Ich dachte bisher immer mit dem Blutdruckverlust beim Köpfen würde auch eine sofortige Bewusstlosigkeit eintreten. Kann da jemand was zu sagen? --Oliver H. (Diskussion) 14:24, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Gewaltdarstellung

Die Verbreitung im Internet von Hinrichtungsbildern ohne Altersbeschränkung (eine welche es ja bei Wikipedia und Wikicommons nicht gibt) ist gesetzeswidrig. Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [§ 4 (1) JMStV - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)]. Es steht außer Frage, daß die Menschenwürde der dargestellten Enthauptungsopfer schon durch die Darstellung der Enthauptung an sich verletzt wird. Hieran ändert auch die Historizität der Darstellung nichts. Die Darstellung richtet sich sohin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, Art. 1 GG. Das Gesetz sieht auch keine Verjährung der Menschenwürde vor, insofern diese postmortal weiterbesteht. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, § 5 (1) JMStV. Ich habe daher die Löschung der betreffenden Bilder auf Wikimedia vorgeschlagen und stelle zur Diskussion, diese hier umgehend aus dem Artikel zu löschen!

PS: Ist es eigentlich Usus in Wikipedia, Beiträge anderer Mitglieder auf der Diskussionsseite einfach kommentarlos zu löschen?? Wer anderer Meinung ist, als ich, der kann das hier in der Diskussion kundtun!

-- Uwe Martens (Diskussion) 22:37, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wären es ISIS-Bilder, die zur medialen Kriegführung und gezielt zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte produziert wurden, würde ich zustimmen. Zum Glück haben wir die nicht. --Feliks (Diskussion) 00:12, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wieso, nur weil die Propagandamedien des IS von aktuellem Zeitgeschehen sind, soll für diese andere Maßstäbe gelten? Es hat nicht nur keinerlei enzyklopädischen Wert, neben der textlichen Darstellung noch mittels Lichtbildern zu illustrieren, wie einem Delinquenten der Kopf abgeschlagen oder abgesägt wird, sondern es hat vielmehr schädliche Wirkungen und verbreitet gerade propagandistische Gesinnung. Die lichtbildliche, dokumentarische Darstellung der Tötung eines Menschen hat in Wikipedia ohne den geringsten Zweifel nichts verloren! Und wie bereits dargelegt, geht es nicht nur um allgemeine moralisch-ethische Gesichtspunkte und das postmortale Persönlichkeitsrecht, das hier verletzt wird, sondern um den einfachen Fakt des Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendschutzgesetz. Es wird in Wikipedia/-media ein Aufstand gemacht, wenn ich ein Screenshot einer veralteten Audio-Software online stelle, aus Angst, man könne etwaige übertragene Urheberrechte verletzen - aber die Hinrichtung eines Menschen, die könne man problemlos zeigen! Historische Dokus in der Mediathek des ZDF mit Gewaltdarstellungen z.B. werden aus diesem Grund nach der IP ausgefiltert und erst nach 20 Uhr für deutsche Besucher zugänglich gemacht. Und wir sind sich doch einig, daß Wikipedia/-media jugendfrei ist, oder zumindest sein sollte! Ich möchte einer zarten Kinderseele im Grundschulalter, die ich im Vertrauen auf jugendfreien Content auf Wikipedia surfen lasse, nicht erklären müssen: "Och, mein kleines Kindelein, da wird gerade jemand der Kopf abgeschlagen, und hier wird jemand der Kopf bei lebendigem Leibe abgesägt, aber mach Dir nichts draus."
-- Uwe Martens (Diskussion) 00:34, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn Deine Löschanträge auf Commons Zustimmung finden, werden die Bilder hier automatisch gelöscht. Eine (teils wortgleiche) Paralleldiskussion hier halte ich für ganz überflüssig. Und Deine Ausführungen dort könnte man auch als Drohung mit rechtlichen Schritten interpretieren, was hier nicht gern gesehen wird. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 00:43, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe eine Antwort an Feliks gerichtet, und da Feliks sich hier geäußert hat, und nicht auf der Seite des Löschantrages, habe ich auch hier geantwortet. Dabei tut es nichts zur Sache, ob der Text ähnlich ist, wie auf Wikimedia. Metadiskussionen, die nichts zur Sache tun, halte ich hier für ganz überflüssig. Und wenn Du meinst, mir meine Bemühungen, mich für ein jugendfreies Wikipedia/-media einzusetzen, zum Vorwurf und als juristische Drohung auslegen zu müssen, so tut auch dies nichts zur Sache, von daher ich auf derartige Diskussionsbeiträge künftig nicht weiter eingehen werde! Im übrigen halte ich es durchaus für sinnvoll, die Diskussionen unabhängig voneinander zu führen - der alternative Weg wäre gewesen, die Bilder ohne vorherige Diskussion aus dem Artikel zu löschen. Aber ich denke nicht, daß dies gerne gesehen worden wäre, und daß einem dann aus diesem regelkonformen Vorgehen noch ein Vorwurf formuliert und eine Metadiskussion losgetreten wird, ist fast schon wieder typisch für die medienbekannte Hackordnung in Wikipedia, mit Verlaub!
-- Uwe Martens (Diskussion) (01:03, 9. Jul 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Der Vollständigkeit halber zitiere ich hier noch folgenden Rechtsakt der EU vom 24. September 1998:


Rechtsakt 98/560/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Die vorliegende Empfehlung befaßt sich insbesondere mit der Problematik des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde in audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unabhängig von der šÜbertragungsart (z. B. Rundsendedienste, anbieterspezifische Online-Dienste oder Internet-Dienste).

Anhang

LEITSÄTZE FÜR DIE SCHAFFUNG VON SELBSTKONTROLLSYSTEMEN DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ UND DEN SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE IN DEN ONLINE ANGEBOTENEN AUDIOVISUELLEN DIENSTEN UND INFORMATIONSDIENSTEN

2.2.1. Jugendschutz

(b) Darstellung von Inhalten, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind

Ziel: Inhalte, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind oder die körperliche, geistige oder charakterliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen konnten, sollten - soweit möglich - so dargestellt werden, daß die Benutzer grundlegende Informationen über ihre potentiell jugendgefährdende Wirkung erhalten.

Die Verhaltenskodizes sollten daher beispielsweise die Frage von Grundregeln für die betreffenden Anbieter von Online-Diensten, Benutzer und Inhalteanbieter behandeln. In den Regeln sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen bei der Bereitstellung und Verbreitung jugendgefährdender Inhalte - soweit dies möglich ist - Schutzmaßnahmen getroffen werden sollten, wie z. B.:

- eine Begrüßungsseite mit einem Warnhinweis, ein Ton- oder Bildsignal;

- eine beschreibende Kennzeichnung und/oder Einstufung der Inhalte;

- Systeme zur Kontrolle des Alters der Benutzer.

Vorrang sollten dabei Schutzsysteme haben, die bei der Ankündigung von Inhalten zur Anwendung kommen, die zwar legal sind, aber eindeutig jugendgefährdend sein können, wie z. B. Pornographie oder Gewaltdarstellungen.



Und rein vorsorglich: Wer weiterhin der Meinung ist, Wikipedia könne sich über deutsche Gesetze und EU-Richtlinien hinwegsetzen, möge es bitte sachlich formulieren und jedweden persönlichen Angriff auf meine Person oder meine Intention unterlassen! Auf Metadiskussionen - insbesondere hinsichtlich etwaiger Löschdiskussionen auf Wikimedia - werde ich mich nicht weiter einlassen! Vielen Dank für euer Verständnis!

-- Uwe Martens (Diskussion) 18:20, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, Persönlichkeitsrechte vergehen, die Menschenwürde gibt es zwar auch post mortem, aber die Folgen verringern sich nach geltender Rechtsprechung mit der Zeit, so etwa beim Persönlichkeitsrecht. Siehe etwa Mephisto-Urteil, jetzt ist das Buch ganz normal erhältlich. Kennt wer Urteile in dem Zusammenhang, die sich nicht aufs Persönlichkeitsrecht beziehen?
Hast du nicht-juristische Argumente? Diese endlosen rechtlichen Ausführungen kann ich kaum noch anders als als Drohung, denn mit der Frage „erlaubt/nicht erlaubt“ geschweige denn unseren redaktionellen Entscheidungen und inhaltlicher Bewertung haben sie offenbar sehr wenig zu tun. --Chricho ¹ ² ³ 18:40, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Auf den ersten beiden Bildern wird keine Enthauptung, sondern der Moment unmittelbar vor der Enthauptung dargestellt. Das Gemälde ist in der Tat etwas blutrünstig, aber halt eben nur ein künsterlische Darstellung wie sie sich in ähnlicher Deutlichkeit in jedem Museum und jeder Kirche (Kreuzigung) findet. Sollen Kirchen und Museen für Minderjährige geschlossen werden? Gruß --Suvroc (Diskussion) 18:58, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

  • @Chricho: Schon immer wieder interessant, wie die bloße Zitierung einer Empfehlung der EU als Drohung aufgefasst wird! Wenn ich jetzt hier sogar - wie gewünscht - Rechtsprechung zitieren würde, würdest Du mich dann auch der Drohung bezichtigen? Du erbittest die Zitierung von Rechtsprechung, aber zugleich die Unterlassung der Zitierung von Gesetzen und Empfehlungen? Hier fängt es an, manipulativ und unsachlich zu werden! Ich fühle mich vielmehr genötigt, schon wieder auf Metadiskussionen einzugehen, die nichts zur Sache tun! Aber es war ja zu erwarten, daß die Diskussion wieder in persönlichen Angriffen enden würde - Glückwunsch und Entschuldigung zugleich, daß ich hier euer "Hoheitsgebiet" betreten und mir die unglaubliche Dreistigkeit erlaubt habe, eine Diskussion zu rechtlichen Belangen zu starten! Und lese ich etwa zwischen Deinen Zeilen, daß es in Wikipedia keine Richtlinien gibt, welche Gewaltdarstellungen verbieten, so wie es bei allen anderen Telemediendiensten, wie z.B. Youtube und Facebook ganz selbstverständlich an alleroberster Stelle steht?
@Suvroc: Meine Löschanträge bezogen sich eigentlich auf die Lichtbilder. Das Gemälde ist fragwürdig, genießt als Kunst aber eine andere rechtliche Freiheit.
-- Uwe Martens (Diskussion) 19:16, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Uwe Mertens, ich glaube alles hat seine Ordnung: § 4 (1) JMStV sagt: im Falle der Nummer 5 (gilt) § 131 Abs. 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. § 131 Abs. 3 sagt:Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Gruß--Suvroc (Diskussion) 19:33, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, § 4 (1) Nr. 8 und § 5 (6) JMStV stellen aber auf Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, also auf Berichterstattungen i.S.d. § 131 (2) StGB ab. Wikipedia dient aber nicht der Berichterstattung im journalistischen Sinne. Der zitierte Rechtsakt der EU spiegelt sich übrigens in § 5 JMStV wider.
Es ist übrigens unerheblich, ob es den Moment unmittelbar vor der Enthauptung darstellt, oder nicht. In einem Fall wird der Kopf des Opfers mit verbundenen Augen heruntergedrückt, mit dem Richtschwert im Anschlag, im anderen Fall mit der Säge am Hals. Also wir wollen nicht die Haarspalterei begehen, ab welchem Moment das Element der Grausamkeit zum Ausdruck kommt?
-- Uwe Martens (Diskussion) 19:54, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Also wenn man mit Paragraphen argumentiert läuft's immer auf Haarspalterei raus ;-). Man könnte jetzt diskutieren ob Wikipedia überhaupt zu den elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien) gehört und der JMStV überhaupt anwendbar ist. Ich vermute stark, dass er das nicht ist, habe aber ehrlich gesagt keine Lust auf solche juristischen Haarspaltereien. Noch einen schönen Sommerabend wünscht --Suvroc (Diskussion) 20:13, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
  • @Suvroc: Also sei mir nicht böse, wenn dieser Beitrag der Diskussion eine gehörige Portion Heiterkeit beigebracht hat, die eigentlich fehl am Platze wäre! Ich darf auf das Telemediengesetz verweisen, insofern Wikipedia selbstverständlich ein Diensteanbieter im medienrechtlichen Sinne ist.
Um die Diskussion mal auf einen Punkt zu bringen: Welchen enzyklopädischen Wert hat die Darstellung einer Enthauptung? Setzt die bildliche Darstellung mangelndes Vorstellungsvermögen des Lesers voraus? Wieso werden Löschdebatten geführt wegen einem auszugsweisen Software-Screenshot, der etwaige Regreßansprüche begründen könnte - aber Hinrichtungsbilder werden gezeigt? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Für mich sind die Darstellungen nichts weiter als deplazierter Voyeurismus. Da ist jemand auf die Idee gekommen, den Artikel mit Hinrichtungsbildern zu illustrieren - und jetzt ist eben jemand "auf die Idee gekommen", daß das fehl am Platze und darüber hinaus rechtswidrig ist.
-- Uwe Martens (Diskussion) 20:26, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich bezog mich nicht darauf, dass du überhaupt zitierst, sondern was du alles zitierst. Die Wikipedia dient übrigens auch nicht dazu, eine „Diskussion zu rechtlichen Belangen“ als Selbstzweck zu starten.
Und ja, ich kann mir das ohne Bilder nicht so gut vorstellen. Wenn das Vorstellungsvermögen bei allen so gut wäre, dass sich die Bilder erübrigten, dann erübrigte sich übrigens auch, dass sie überhaupt eine andere Wirkung als der Text hätten. --Chricho ¹ ² ³ 00:21, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
  • @Chricho: Muß ich das jetzt verstehen? Ich habe genau zwei Texte zitiert: Den JMStV und den Rechtsakt 98/560/EG. Was bitte hat hieran den Charakter einer "Drohung"? Wem oder was sollte ich denn drohen? Dir? Mit was sollte ich Dir denn "drohen"? Richten sich die zitierten Texte gegen Dich? Oder etwa der Wikipedia/-media jeweils als juristische Körperschaft? Sind die Wiki-Projekte eine derart sensible Domäne, daß schon die Zitierung eines Gesetzestextes als Drohung aufgefaßt wird? Als zivil-, ordnungs-, verwaltungs-, oder strafrechtliche Drohung? Also ich möchte Dir nur mal vor Augen führen, wie nichtssagend Deine diesbezüglichen Ausführungen sind! Und was genau unterstellst Du mir eigentlich mit „Diskussion zu rechtlichen Belangen“ als Selbstzweck? Eine Selbstinszenierung? Ist das Deine subtile Art eines persönlichen Angriffes? Meinst Du, daß ich es nötig habe, meine Zeit für Selbstinszenierungen auf einer Diskussionsseite von Wikipedia zu verplempern? Also Deine wieder einmal losgetretene Metadiskussion können wir gerne zu einem Punkt bringen: Nämlich daß sie nichtssagend und selbst nicht viel mehr ist, als eine Selbstinszenierung - oder vielleicht sogar ein wikipediatypischer Machtkampf! Also steigere Dich nur weiter hinein - oder laß es bitte!
Und nun zur Sache: Wenn Du Der Meinung bist, der Hinrichtungsbilder bedürfe es, um die Dramatik des Themas zu unterstreichen, dann läßt Du eben leider außer acht, daß Wikipedia somit nicht mehr jugendfrei ist. Man kann niemandem Gewalt und Bilder über Gewalt aufzwängen! Genau das wird hier aber getan - ob man will, oder nicht! Wozu dient der Artikel eigentlich? Um den Lesern zu erklären, daß bei einer Enthauptung der Kopf abgeschlagen wird? Wie geistreich! Wirklich - einzigartige, enzyklopädische Leistung! Oder geht es vielleicht einfach um z.B. die Historizität und die Rechtslage? Dafür brauchen wir aber keine Illustrationen! Wir sind sich doch einig, daß die Todesstrafe abgeschafft ist und wir in einem freiheitlich demokratischen Land leben, in welchem Gewalt und die Darstellung von Gewalt und Tötungen verpönt sind, ganz unabhängig der Altersdebatte? Wikipedia ist kein rechtsfreier Raum, in dem die Editoren nach eigenem Gutdünken tun und lassen können, was sie wollen, nur "um ihrer selbst willen", um Deine Worte zu benutzen! Ich finde es persönlich einfach nur traurig, daß Wikipedia zu einer Schaubühne für Machtkämpfe und Eitelkeit degeneriert, in welchen die Autoren offenbar eine manifestierte Gestaltungshoheit für gemeinschaftlich erarbeitete Artikel für sich beanspruchen, die ihnen nicht zusteht!
--Uwe Martens (Diskussion) 02:05, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Übrigens, @Chricho, in Deinen vorherigen Ausführungen hast Du auch die Rechtsbegriffe Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht willkürlich durcheinandergebracht - was ja in dem scheinbar so gewollten Schwall von unnützen Metadiskussionen völlig untergegangen ist! Du wolltest Rechtsprechung zum Jugendschutz, hier ein Beispiel und Zitierungen in Zusammenhang mit Gewaltdarstellung, Platz 8 in den Google-Ergebnissen auf die Anfrage Verstoß gegen den Jugendmedienschutz im Internet - und bitte keine Vorhalte einer "Drohung"! Da die Rspr. Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft, sind die Entscheidungen im Einzelnen hier nicht einsehbar:


KJM-Pressemitteilung 07/2014; Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im ersten Halbjahr 2014 - vom 18. August 2014
[...] Ein Angebot macht Inhalte zugänglich, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt. Die verbreiteten Inhalte verstoßen außerdem gegen die Menschenwürde. [...] Insbesondere bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen kann eine Empathiestörung nach der Rezeption der zynischen Darstellungen von sterbenden Menschen nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der KJM liegt daher eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 18 Jahren vor.
[...] Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Die Darstellung der Enthauptung eines serbischen Zivilisten mit einer Säge ist ausschließlich aus niederen Beweggründen des Triumpfes und der zynischen Belustigung erfolgt, wie schon am Grinsen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ersichtlich - ebenso, wie die Enthauptung an sich ohne rechtstaatliches Verfahren erfolgte. Gleiches gilt für die Enthauptung Japaner bei der Hinrichtung eines Chinesen. Die Darstellungen sind eindeutig entwicklungsgefährdend bei Kindern im Grundschulalter sowie bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen unter 18 Jahren und von daher in der Wikipedia zu löschen - dies unabhängig der Löschdiskussion auf Wikimedia, die sich auf das Recht in Florida beruft.

-- Uwe Martens (Diskussion) 05:10, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin gegen die Entfernung des Videos ("Löschung" kann hier eh nicht diskutiert werden). --Logo 17:16, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Welches Video? Das Video wurde leider schon vor einer Weile auf den Commons gelöscht wegen unklarer Urheberrechtslage. --Chricho ¹ ² ³ 17:20, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


  • Was sieht mein müdes Auge hier?
Ich tendiere jedoch dazu, das Bild ganz rauszunehmen, falls wir nicht eine Quelle zum Boxeraufstand finden, die das Foto thematisiert. --Chricho ¹ ² ³ 11:43, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Du wirst Dich doch meiner Intention nicht schon im Voraus angeschlossen haben - wenn auch aus einem anderen Grund? Nachdem wir hier scheinbar nur sehr träge vorankommen, habe ich hier mal weitere Meinungen erbeten. Es ist übrigens müßig, darauf hinzuweisen, daß hier die Sichtweise einer ungefestigten Psyche und Persönlichkeit eines Kindes zugrundezulegen ist - und nicht die eigene, persönliche Auffassung!

-- Uwe Martens (Diskussion) 07:00, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Das ließe sich in dem von dir zitierten Abschnitt diskutieren und ich beziehe mich nur auf das Bild mit dem Chinesen, dessen Entfernung ich übrigens bedauern würde. --Chricho ¹ ² ³ 10:03, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nun, mit fehlenden Quellenangaben werde ich mich sicher nicht abgeben, da ich ja auf die Löschung des Bildes abziele. Aber wie es scheint, hätten wir schon zwei Gründe, dieses Bild zu entfernen. Übrigens - wenn es um die reine Illustration des Artikels geht, könnten wir die Bilder z.B. auch austauschen gegen Bilder von Guillotinen oder anderen Hinrichtungsinstrumenten. Diese Bilder wären jugendfrei und dazu wesentlich informativer im enzyklopädischen Sinne, als die stupfsinnige Darstellung des Tötungsaktes! Gewaltdarstellungen oder gar Lichtbilder von der Tötung eines Menschen haben auf Wikipedia grundsätzlich nichts verloren, ganz unabhängig der Altersdebatte! Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, derartige Darstellungen ohne Alterskontrolle frei im Internet zu verbreiten - noch dazu in einer Online-Enzyklopädie, der in besonderem Maße pädagogische Attribute zufallen! -- Uwe Martens (Diskussion) 10:32, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Hier startet jemand eine Paralleldiskussion auf meiner Benutzerseite unter dem gleichzeitigen Vorwurf, ich würde Paralleldiskussionen führen - höchst originell:

Deine Mission gegen "Gewaltdarstellung" und vorgebliche Gesetzesverletzungen
An 4 Stellen hierzupedia[5][6][7][8], und auch in Commons[9][10][11], bist Du aktuell auf einer Mission gegen vorgebliche jugendgefährdende Gewaltdarstellung. Du erweckst einen nicht besonders diskussionsbereiten Eindruck, wie es bei MoM auch üblich ist. Dabei spamst Du die wortgleichen Beiträge auf verschiedene Seiten, statt auf einer übergeordneten Metaseite eine Grundsatzdebatte anzustoßen, die Du augescheinlich hintenrum durch Einzefallentscheidungen führen möchtest. Vermutlich wirst Du mit deiner eher fundamentalistischen Haltung sowieso nicht durchkommen, aber besser wäre eine übergeordnete Diskussion in jedem Fall. Grüße vom Sänger ♫  (Reden) 12:03, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, Herr Sänger ♫-Kollege - zu diesem Zwecke habe ich bereits zwei Meinungseinholungen gestartet und die Diskussionen auf jeweils eine exemplarische Diskussion fokussiert, falls es Dir entgangen sein sollte. Da es hier um grundsätzliche Dinge geht, muß man gewisse Kollateralschäden in Kauf nehmen, wenn hie und da mal eine Paralleldiskussion geführt wird. Aus der Tatsache, daß ich einerseits eine Löschdiskussion auf Wikimedia pflege und andererseits eine unabhängige Debatte in Wikipedia, lasse ich mir sicher keinen Vorwurf machen, da dieses Vorgehen geboten ist - schließlich gilt im Falle von Wikimedia auch internationales Recht. Sollte sich Wikipedia weiterhin geschlossen gegen geltendes Recht stellen, erwäge ich, aus Wikipedia auszutreten und mein Benutzerkonto zu löschen. Mit geschlossenen Kollektiven, die sich einem zeitgemäßen, gesetzeskonformen Umgang mit Telemedien verwehren und so verroht sind, daß sie die Tötungen von Menschen dokumentieren, möchte ich nicht mal ansatzweise in Verbindung gebracht werden! Es ist an der Zeit, daß die Wikipediagemeinschaft mal die Augen öffnet! Wenn die Gemeinschaft dazu nicht gewillt ist, hat sie eben wieder einen Autor weniger, mich persönlich tangiert das überhaupt nicht. Fundamentalistisch ist es eher, auf Gewaltdarstellungen zu beharren - und meine diesbezüglichen Bemühungen, Wikipedia jugendfrei zu gestalten, wie es der Anstand und das Gewissen gebieten, noch als hintenherum und Spam abzuurteilen, empfinde ich als anmaßend, mit Verlaub! Du solltest lernen, Kritik wertfrei zu formulieren, anstatt mir unsachliche Vorwürfe für mein Vorgehen zu machen! Wie und wo man Metaseiten erstellt, weiß ich nicht, aber wenn man mich in so einem Ton anspricht, werde ich mich sicher nicht weiter darum bemühen! Was kommt eigentlich zum Thema "Hexenverbrennung" oder sonstigen Foltermethoden? Gibt es in Wikipedia den Freibrief, zur "Illustration" fernab von Anstand und Gewissen das Video des IS von der Verbrennung des jordanischen Piloten zu zeigen? Hast Du Dir das Video mal im Original bis zum Ende angeschaut? Ich hoffe nicht - denn anschließend müßtest Du Deine posttraumatischen Belastungsreaktionen mit einem Psychiater bearbeiten! Wofür die Wikipediagemeinschaft komplett blind und taub zu sein scheint, ist die Tatsache unabhängig der Altersdebatte, daß es im Internet Leute gibt, die bereits diesbezüglich durch eigene Erfahrungen traumatisiert sind! Wo sind hier die Grenzen und wer bestimmt die Grenzen? Wie kann es sich Wikipedia erlauben, dem Besucher Bilder von Gewalt und Hinrichtungen aufzuzwingen? Das geschlossene Kollektiv der alteingesessenen Wikipedianer? Nur weiter so - und ihr bestätigt mal wieder alle medienbekannten Vorurteile - aber mit Pauken und Trompeten! Die Hemmschwelle, mein Benutzerkonto zu löschen und künftig einen weiten Bogen um Wikipedia zu machen, sinkt von Tag zu Tag. -- Uwe Martens (Diskussion) 12:46, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ist die Zitierung jetzt auch Spam? Was ist eigentlich "MoM"? -- Uwe Martens (Diskussion) 13:03, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Eine Enzyklopädie stellt die Realität dar; wer sie nicht kennen will, braucht nicht heineinzusehen. Man kann zB per Amnesty International versuchen, etwas gegen reale Hinrichtungen und unmenschliche Haftbedinugen zu unternehmen. Oder man kann versuchen, deren realistische Vermittlung zu unterbinden, damit Leser der de.WP nicht sehen müssen, was Menschen in China, Nigeria, Iran ... erleiden. --Logo 13:12, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten