Diskussion:Deutschland
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
- siehe auch Diskussion:Deutschland (Begriffsklärung)
Human Development Index aktualisieren
Folgt man dem Einzelnachweis für den Human Development Index, so findet man, dass dieser mittlerweile 0,911 (anstatt 0,916 wie angegeben) und damit der Rang 6. (anstatt 4. wie angegeben) beträgt. Bitte dies zu ändern. --2003:41:D6A:9977:9D3F:CF32:EE0D:B9E6 00:11, 18. Jan. 2015 (CET)
Flora
Im Abschnitt Flora steht folgende:
- "Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland, wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten, hauptsächlich aus Wald bestehen. Davon ausgenommen sind die nährstoffarmen Heideniederungen und Moorlandschaften sowie die alpinen (Bayerische Alpen) und subalpinen (Hochschwarzwald, Hochharz und Westerzgebirge) Hochlagen, die äußerst vegetationsarm sind und in ihrem Klima kaltgemäßigt ausgeprägt sind." - die Aussage muss a.m.S. korrigiert werden, denn:
- 1. Die Heide ist eine Kulturlandschaft, waldfrei aufgrund menschlichen Zutuns. Natürlicherseits ist die Heide Wald.
- 2. Von genannten subalpinen Mittelgebirgen, liegt nur der Harz, und da nur der Brocken oberhalb der natürlichen Waldgrenze. Sowohl Schwarzwald und Erzgebirge sind bis zu deren höchsten Gipfeln natürlicherseist bewaldet. Wenn es dort Waldgrenzen gibt, sind sie kulturbedingt. Belege finden sich den Artikeln Brocken.
- 3. Oberhalb der natürlichen Waldgrenze liegen freilich nicht nur die höchsten Gipfel der Bayerischen, sondern auch die der Allgäuer Alpen
- 4. Von Natur aus waldrei sind, aber nicht genannt, die Dünen der Inseln und Meeresstrände
- 5. Ein natürlich waldfreies Gebiet gibt es zudem in der Nähe von Wiesbaden. Aus der Erinnerung an ein Biologiebuch meiner Schulzeit weiß ich, dass es da eine winzige Steppe gibt, die aufgrund zu geringer Niederschläge natürlicherseits keinen Wald hatte. Beleg muss ich noch suchen.Flk-Brdrf (Diskussion) 01:37, 1. Feb. 2015 (CET)
SV Boele-Kabel
Der SV Boele-Kabel ist ein internationaler Sportverein mit vielen und gleichzeitig sehr großen Erfolgen. Dein Verein verfügt über eine sehr große Vielfalt an verschiedenen Sportarten. Viele bekannte Fussballer der deutschen Geschichte haben hier ihre Karriere angefangen unter anderem Sükrü Dal,Sefa Karatepe,Okan Kurban,Timo Wilwert,Georgios Nikolaidis,Lamine Mohammed Lassoued,Ali Askan,Younes Achadrun und Enes Öztürk. Diese genannten Spieler sind noch sehr jung und sind die späteren Weltstars, von denen unsere nächste Generation noch hören wird. Sie werden von dem weltweit bekannten Trainer Thorsten Voss geleitet und spielen in der 3.Bundesliga. (nicht signierter Beitrag von 188.96.134.80 (Diskussion) 14:43, 15. Mär. 2015 (CET))
Lesenswert / Exzellent?
Ich frage mich eigentlich schon immer, warum der Artikel Deutschland kein oder
verdient hat. An der Länge und Ausführlichkeit des Artikels kann's ja schon mal nicht liegen. Ich habe mir den Artikel schon öfter an die Hand genommen und finde ihn besser geschrieben als z.B. der lesenswerte Artikel VR China (weil in diesem Artikel ziemlich viele Aufzählungen vorhanden sind). Bitte klärt mich auf, oder stellt den Artikel doch in die Kandidatur.--Cedriker (Diskussion) 14:00, 2. Apr. 2015 (CEST)
- Im Grundsatz einverstanden. Vor einer Kandidatur sollte aber ein sauberes Review stattfinden. Es gibt in dem Bereich nichts Ärgerliches als unnötig scheiternde Kandidaturen. Zudem sollte auf jeden Fall zuerst (nur) "lesenswert" angestrebt werden.--Xeno06 (Diskussion) 23:29, 26. Mai 2015 (CEST)
- Und, schieben wir ein Review an? VG Horst-schlaemma (Diskussion) 14:44, 17. Jun. 2015 (CEST)
Sprachenkarte
Sollte man nicht vielleicht die Karte im Abschnitt Sprachen und Dialekte mal durch eine Deutschlandkarte ersetzen, die die hier ansässigen Sprachen und Dialekte verzeichnet? Ich habe nach einer kurzen Suche noch nichts schönes gefunden, aber vielleicht kennt ja jemand eine schöne Vorlage, die in der Kartenwerkstatt digitalisiert werden könnte. Die derzeitige Karte bezieht sich ja eher auf die Deutsche Sprache, nicht so sehr auf Deutschland. -- j.budissin+/- 12:47, 3. Apr. 2015 (CEST)
- Ich bin nicht ganz sicher, ob eine solche (im Kern dialektologische) Karte derart viel hergäbe. Qualitativ hochwertiges Kartenmaterial für Deutschland bezieht sich fast nie auf die Zeit nach 1945. Der Mangel guter Karten ist auch mehr sachlich bedingt. Was sollte die Karte Deiner Meinung nach genau zeigen?--Xeno06 (Diskussion) 22:27, 28. Mai 2015 (CEST)
zweitbeliebtestes Einwanderungsland
Deutschland ist nicht das zweitbeliebteste Einwanderungsland der WELT sondern der das zweitbeliebteste Einwanderungsland der 34 OECD Staaten. Bei 193 Staaten (in der UN) und 13 weiteren Staaten ist das ein verschwindend geringer Anteil und eine problematische und sehr irreführende Darstellung. (nicht signierter Beitrag von Foerchen (Diskussion | Beiträge) 18:22, 27. Mai 2015 (CEST))
- Wobei beliebt ohnehin unsinnig ist (und eher Regierungspov). Gemeint ist wohl "die zweithöchste absolute Einwandererzahl". Deutschland ist einfach ein großes Land... Pro Einwohner gibt es sicher weniger Einwanderer als in Norwegen, Dubai, Singapur.--Antemister (Diskussion) 19:04, 27. Mai 2015 (CEST)
- Dafür mehr Auswanderer nach Österreich :-) --K@rl 19:30, 27. Mai 2015 (CEST)
Also ich halte in dem Zusammenhang den Begriff "beliebt" für deplatziert, und es entstammt einer Zeitung, ist also weder offiziell noch wissenschaftlich fundiert. Die Statistik sieht so aus [1], und spricht meines Erachtens korrekterweise von der Wanderungsbewegung. Denn die Bevölkerung wird nicht nur durch diesen unbestimmten Begriff "Migartion" erfasst, unter dem viele etwas anderes verstehen. Es gab effektiv in den letzten 25 Jahren einen Zuzug von durchschnittlich 925.000 im Jahr. Und man kann die Datenmenge der OECD sicher anzweifeln, aber man muß dann auch klar benennen, welche Länder man meint, sowohl prozentual als auch absolut. Denn aus eigener Erfahrung muss ich sagen, daß viele Quellen einfach nur auf Schätzungen und Hochrechnungen beruhen. So war die Flüchtlingskatastrophe von Dharfur schlimm, da 2,5 Millionen vertrieben wurden. Aber innerhalb der Region, was eben meist in einer Binnenmigration innerhalb des Sudans bestand. Genauso haben viele Länder wie Jordanien und Libanon eine verhältnismäßig hohe Zahl von Flüchtlingen aufgenommen. Aber die werden national ausdrücklich nicht als "Zugezogene" angesehen, weil man sie dort gar nicht integrieren will und kann. Wenn man zB. von Norwegen ausgeht, so hatten die 2009 eine Zuwanderung von gerade mal 65.200 Personen im Verhältnis zu 721.000 in Deutschland. Nur drückt sich die "Beliebtheit" sicher nicht im Proporz der Gesamtbevölkerung zur jährlichen Einwanderung aus, da keiner der Einwanderer den anderen mit seinen Beweggründen kennt, und ja auch die Verteilung innerhalb eines Landes zu verschieden ist. Also wer hat mehr Zuwanderung als Deutschland? Ganz konkret gefragt.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:45, 1. Jun. 2015 (CEST)
Vorgängerstaaten in der Infobox
Warum beginnt eigentlich in diesem Artikel Deutschland erst 1871 und im Russland Artikel wird bis vor das Jahr 1000 damit begonnen. Deutschland hat auch bereits wie Russland Wurzeln bis ins 9. Jahrtausend gehabt. Geschichtlich nicht ganz richtig. Sonst würde man nicht vom Ersten, Zweiten und Dritten Reich sprechen. Jedes Geschichtsbuch oder Chronik über deustchland beginnt bereits in der Völkerwanderung. --Marseille77 (Diskussion) 20:28, 29. Mai 2015 (CEST)
- Habe ich (und mehrere weitere Autoren) auch angeprangert, ein einzelner selbsternannter Historiker hat es anders durchgeboxt. Da man ja von Staatsgründung erst 1871 sprechen können (was bei anderen Ländern aber auch keine Rolle zu spielen scheint). VG Horst-schlaemma (Diskussion) 03:40, 30. Mai 2015 (CEST)
- Ich erlaube mir, als nicht selbst ernannter Historiker, dazu folgende Bemerkung: Wir müssen uns hier gar nicht jeden Brunz und Gugus gefallen lassen. Die bestehende Lösung ist evidenterweise hanebüchen. Deutsche Staatlichkeit geht bis mindestens etwa ins Jahr 1000 zurück (selbst 800 ist vertretbar). Also ändern wir es. Dazu braucht es zwei Sachen: 1) Einen Textvorschlag; und 2) wenn möglich ein Einfügen (oder zumindest eine Verlinkung) auf die damalige Diskussion. Ich bitte aufgrund der Prominenz des Artikels im strittigen Punkt nicht Veränderungen vorzunehmen, bevor diese beiden Punkte erledigt sind und bevor danach die Diskussion geführt wurde. Ich gehe beide gerne an, aber wenn ich es alleine angehe, geht es (wegen knappem Zeitbudget) einfach lange. Aber Beginn von "Deutschland" erst 1867/71: Nein, wirklich nicht. - Noch etwas: Ich möchte die Diskussion hier (im Sinne des Frederöffners) ausdrücklich auf die Infobox begrenzen. Wer etwas anderes ändern will, soll ein neues Fass aufmachen. --Xeno06 (Diskussion) 21:56, 6. Jun. 2015 (CEST)
- Dieses Lemma beschreibt ausdrücklich und für alle ersichtlich den deutschen Staat; leichtfertig zu behaupten, die bestehende Lösung sei "evidenterweise" – und das, obwohl sie von einem langjährigen Konsens unter den maßgeblichen Autoren getragen wird! – "hanebüchen", ist schon aus enzyklopädischer Sicht ein grob unsinniger Vorwurf. Einen (nord-)deutschen Staat gab es schlichtweg vor 1867 nicht, und den heutigen Staat Deutschland gibt es als Nationalstaat erst seit 1871. Eine deutsche Staatlichkeit bereits vor 1867/71 zu behaupten, ist nicht sachgerecht und lässt sich an keinem wissenschaftlich belastbaren Literaturnachweis festmachen. Vor 1867 gab es keinen deutschen Staat, sondern nur Einzelstaaten der „deutschen Stämme“, die sich allenfalls zu (deutschen) Staatenbünden zusammengeschlossen hatten – aus jedem Lehrbuch erfährt man, dass ein Staatenbund keine Staatlichkeit besitzt, sondern die Souveränität weiterhin bei den Mitgliedstaaten als Träger der letztverantwortlichen Ordnung verbleibt. Eine Änderung der gegenwärtigen Infobox lässt sich also nicht mit einer angeblich "bis ins Jahr 1000 zurückreichenden deutschen Staatlichkeit" rechtfertigen und wäre daher nicht nur ungenau, sondern wissenschaftlich unzutreffend. Für alles andere haben wir den Hauptartikel Geschichte Deutschlands und speziellere, tiefer gehende Unterartikel. Benatrevqre …?! 12:15, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Ich habe nicht sofort geantwortet, weil ich mich von diesem Votum fast nicht erholen konnte. Es ist sachlich ein derart monumentaler Blödsinn, dass es mir wirklich sehr schwer fällt, mich einigermassen zu mässigen. Aber jetzt splittert es hier mal wieder! Behauptet wird hier also im Kern Folgendes: Eine deutsche Staatlichkeit bereits vor 1867/71 zu behaupten, ist nicht sachgerecht und lässt sich an keinem wissenschaftlich belastbaren Literaturnachweis festmachen. Ich habe dringend Anlass zur Befürchtung, dass diese Aussage ernst gemeint ist. Soso - jetzt klatsche ich hier aber "wissenschaftlich belastbare Literaturnachweise" hin, dass es nur so kracht, nämlich ein sattes halbes Dutzend Grundlagenwerke renommierter und renommiertester deutscher (Rechts-)Historiker:
- Dieses Lemma beschreibt ausdrücklich und für alle ersichtlich den deutschen Staat; leichtfertig zu behaupten, die bestehende Lösung sei "evidenterweise" – und das, obwohl sie von einem langjährigen Konsens unter den maßgeblichen Autoren getragen wird! – "hanebüchen", ist schon aus enzyklopädischer Sicht ein grob unsinniger Vorwurf. Einen (nord-)deutschen Staat gab es schlichtweg vor 1867 nicht, und den heutigen Staat Deutschland gibt es als Nationalstaat erst seit 1871. Eine deutsche Staatlichkeit bereits vor 1867/71 zu behaupten, ist nicht sachgerecht und lässt sich an keinem wissenschaftlich belastbaren Literaturnachweis festmachen. Vor 1867 gab es keinen deutschen Staat, sondern nur Einzelstaaten der „deutschen Stämme“, die sich allenfalls zu (deutschen) Staatenbünden zusammengeschlossen hatten – aus jedem Lehrbuch erfährt man, dass ein Staatenbund keine Staatlichkeit besitzt, sondern die Souveränität weiterhin bei den Mitgliedstaaten als Träger der letztverantwortlichen Ordnung verbleibt. Eine Änderung der gegenwärtigen Infobox lässt sich also nicht mit einer angeblich "bis ins Jahr 1000 zurückreichenden deutschen Staatlichkeit" rechtfertigen und wäre daher nicht nur ungenau, sondern wissenschaftlich unzutreffend. Für alles andere haben wir den Hauptartikel Geschichte Deutschlands und speziellere, tiefer gehende Unterartikel. Benatrevqre …?! 12:15, 9. Jun. 2015 (CEST)
- Ich erlaube mir, als nicht selbst ernannter Historiker, dazu folgende Bemerkung: Wir müssen uns hier gar nicht jeden Brunz und Gugus gefallen lassen. Die bestehende Lösung ist evidenterweise hanebüchen. Deutsche Staatlichkeit geht bis mindestens etwa ins Jahr 1000 zurück (selbst 800 ist vertretbar). Also ändern wir es. Dazu braucht es zwei Sachen: 1) Einen Textvorschlag; und 2) wenn möglich ein Einfügen (oder zumindest eine Verlinkung) auf die damalige Diskussion. Ich bitte aufgrund der Prominenz des Artikels im strittigen Punkt nicht Veränderungen vorzunehmen, bevor diese beiden Punkte erledigt sind und bevor danach die Diskussion geführt wurde. Ich gehe beide gerne an, aber wenn ich es alleine angehe, geht es (wegen knappem Zeitbudget) einfach lange. Aber Beginn von "Deutschland" erst 1867/71: Nein, wirklich nicht. - Noch etwas: Ich möchte die Diskussion hier (im Sinne des Frederöffners) ausdrücklich auf die Infobox begrenzen. Wer etwas anderes ändern will, soll ein neues Fass aufmachen. --Xeno06 (Diskussion) 21:56, 6. Jun. 2015 (CEST)
- 1) Dietmar Willoweit. Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Teilung Deutschlands. 2. Auflage. München 1992. 377 Seiten. Beginn von Staatlichkeit im deutschen Raum nach Willoweit: 482 n. Chr. (richtig gelesen, 482, nicht 1482!). Das wäre mir klar zu früh, da es zwar stimmt, dass es ab da eine nie ernsthaft unterbrochene Linie von Staatlichkeit auf deutschem Boden gibt, dass aber das Adjektiv "deutsche" zu dieser Staatlichkeit bis ins 10. Jahrhundert problematisch ist. Willoweit widerspricht dem gar nicht, sondern unterscheidet gerade exakt zwischen Staatlichkeit und deutscher Staatlichkeit.
- 2) Robert Weber-Fas. Epochen deutscher Staatlichkeit: Vom Reich der Franken bis zur Bundesrepublik. 2006. 284 Seiten. Beginn deutscher Staatlichkeit nach Weber-Fas: Ende 10. Jahrhundert, damit Konsens zu 90 Prozent aller Historiker.
- 3) Thomas Nipperdey. Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. 5. Auflage. München 2012. 838 Seiten. Ja klar: der 1992 verstorbene ehemalige Geschichtsprofessor Nipperdey, nicht gerade ein Nonvaleur seines Faches, salbaderte natürlich 800 Seiten lang über etwas, was es gar nicht gab...
- 4) Reinhold Zippelius. Kleine deutsche Verfassungsgeschichte: Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart. München 2006. 201 Seiten. Insgesamt wie Willoweit.
- 5) Wolfgang Reinhard. Geschichte der Staatsgewalt: Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart. Stellt die Geschichte der deutschen Staatlichkeit in Bezug zu jener anderer europäischen Staaten. Ergebnis: siehe Weber-Fas.
- 6) Heinz Angermeier. Das alte Reich in der deutschen Geschichte. Studien über Kontinuitäten und Zäsuren. 522 Seiten. Angermeier untersucht die Natur der deutschen Staatlichkeit von den Ottonen bis 1806. Aber er hatte sicher auch keine Ahnung...
- Bezüglich Gegenthese (Inexistenz deutscher Staatlichkeit vor 1867) sage ich einfach Folgendes: Es gibt keinen ernst zu nehmenden Historiker, der so etwas behauptet.
- Dann noch dies: Streitig ist manchmal (höchstens), ab wann aus der Staatlichkeit denn deutsche Staatlichkeit wurde. Die (klare) Mehrheit der Historiker wählt dazu die Etablierung der Herrschaft der Ottonen etwa um 1000 - ganz genau so, wie ich es im Eingangsvotum gesagt hatte. Früher hat man eher ein äusseres Ereignis (in der Regel eine der fränkischen Reichsteilungen) gewählt, aber das ist etwas veraltet (kann ich noch näher begründen, wenn erwünscht).
- Zum Schluss bezeichne ich hiermit die Aussage, dass es vor 1867 keine deutsche Staatlichkeit gegeben habe, weiterhin und zu 100 Prozent überzeugt als hanebüchenen Mumpitz. Ich halte vollumfänglich daran fest, die Infobox (in noch zu bestimmender Weise) zu ändern bzw. zu ergänzen.--Xeno06 (Diskussion) 00:05, 14. Jun. 2015 (CEST)
- Deine Ausführungen sind bezogen auf die wesentliche Aussage grober Unsinn, die angeführten Literaturnachweise belegen nicht deine Theoriefindung eines gesamtdeutschen Staates vor 1871. Wenn du schon nicht begreifen möchtest, dass wir nicht von "Staatlichkeit im dt. Sprachraum" schreiben, sondern hier die "deutsche Staatlichkeit" im Sinne eines deutschen Gesamtstaates (!) meinen, und du diesen elementaren und nicht nur begrifflichen Unterschied zwischen Staatenbund und Gesamtstaat nicht erkennst, dann zeigt das nur, dass du nicht verstanden hast, worum es beim hiesigen Begriff der Staatlichkeit im Sinne dieses Lemmas geht: Wir reden bei einem Länderartikel unter dem Lemma Deutschland also nicht von den deutschen Einzelstaaten, sondern von einer staatlich verfassten Gesellschaft, von einem Staat namens Deutschland, einem Subjekt des Völkerrechts; wir schreiben hier nicht nur von einer deutschen Kulturnation, die in mehrere Staaten geteilt ist, sondern von Deutschland als Nationalstaat.
- Siehe dazu: Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806–1871, C.H. Beck, München 1995.
- Es gab vor 1871 keinen Staat, der unter der amtlichen Bezeichnung Deutschland firmierte. Wie unzutreffend insoweit deine Theorie ist, zeigt sich insbesondere darin, dass – wenn wir den Beginn (gesamt-)deutscher (National-)Staatlichkeit auf vor 1871 festsetzen und dementsprechend eine Staatsgründung vordatieren würden – andere Lemmata wie z. B. Österreich, Schweiz, Luxemburg usw. vereinnahmt und dieser thematisch untergeordnet würden. Danach hätten diese deutschsprachigen Länder ihren Ursprung in "deutscher Staatlichkeit" oder wären zum Teil noch heute (!) deutsche Staaten, was wenig überzeugend ist.
- Es geht letztlich um den für einen Länderartikel in der WP sachgerechten Begriff Deutschland, vor allem um den Bruch zwischen politischem und nichtpolitischem Deutschlandbegriff, dazu Helmut Berschin, Deutschlandbegriff im sprachlichen Wandel, in: Weidenfeld/Korte (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Campus Verlag, Frankfurt a.M. 1999, S. 217–225, hier besonders S. 219. Übrigens das politikwissenschaftliche Standardwerk schlechthin.
- Hans-Ulrich Wehler, Das Deutsche Kaiserreich 1871–1918, Vandenhoeck & Ruprecht, 1994 schreibt in diesem nationalstaatlichen Sinne von der "Staatsgründung von 1870/71" (S. 19 ff., 213); ders., Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4, 2. Aufl. 2003, S. 547: "Mit der kleindeutschen Nationsbildung im Gefolge der Staatsgründung von 1871 […]"; Christian Jansen, Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871, Schöningh, Paderborn 2011, S. 212 bezieht sich auf den Norddeutschen Bund als ein aus Gliedstaaten bestehenden Bundesstaat: "Ebenso klar war aber auch, dass die Staatsgründung von 1866/67 den Anfang zur Bildung eines Nationalstaats nach westlichem Muster darstellte und zugleich supranationale Modelle auf lange Sicht gescheitert waren." Auch Wolfgang Benz, Die 101 wichtigsten Fragen – Das Dritte Reich, Beck, 2013, S. 1928 meint mit "Bismarcks Staatsgründung von 1871" nichts anderes als die Gründung des Nationalstaats Deutschland.
- Vgl. dazu Bardo Fassbender, Der offene Bundesstaat (Jus Publicum; 161), 2007, S. 19 ff.; Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen (Jus Publicum; 114), S. 43: "Auch wenn bereits mit der Gründung des Deutschen Bundes im Jahre 1815 wieder ein Rechtsverhältnis sui generis zwischen den deutschen Staaten geschaffen worden war, so verdichtete sich dieses doch erst mit der im Jahre 1871 abgeschlossenen Reichsgründung zu einer selbst über die Staatsattribute einschließlich eines eigenen Staatsgebietes verfügenden Organisationsform […]. Obwohl bis zur Bismarck’schen Reichsgründung als staatsrechtliches Gebilde nicht existent, war die Vorstellung von Deutschland als einer territorialen Größe und Einheit doch stets präsent geblieben […]" (ohne Hervorhebungen im Original).
- Dazu die herrschende Meinung in der Staats- und Völkerrechtslehre: Jochen Abr. Frowein, in: Deutschlands aktuelle Verfassungslage, VVDStRL 49 (1990), S. 25: "Daß der vereinigte deutsche Staat [gemeint ist hier die Bundesrepublik Deutschland von 1990, Anm.] als die Fortsetzung der deutschen Staatlichkeit seit 1867 angesehen werden wird, ist schon heute deutlich." (Hervorhebung nicht im Original) Ebenso Hans Hugo Klein, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. VIII, Heidelberg 1995, § 198 Rn. 3. Benatrevqre …?! 16:22, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Dein Beitrag widerlegt nichts, rein nichts an meinen Aussagen. Etliche Belege bestätigen sogar ausdrücklich meine Kernaussage einer weitestgehend (der einzige echte Unterbruch war die Napoleonische Herrschaft 1806 bis 1813 / 15) ungebrochenen deutschen Staatlichkeit. Die zwei Grundirrtümer Deines Beitrags sind rasch benannt: 1) Es ist einfach nicht wahr, dass Staatlichkeit nur im Gewand des modernen Nationalstaates existiert hat (es stimmt übrigens nicht einmal, dass dies in der Neuzeit die einzige Form von Staatlichkeit ist oder war, auch nicht im Falle Deutschlands, aber das nur am Rande). Es gab sehr wohl andere Formen von Staatlichkeit als der moderne Nationalstaat, die sehr wohl anerkannte Definitionen von Staat erfüllen. 2) Es ist einfach nicht wahr, dass ein Staatenbund kein Subjekt des Völkerrechts ist. Die völkerrechtliche Subjekthaftigkeit wird sogar für "Gebilde" unterhalb der Schwelle eines Staatenbundes bejaht (z. B. konkret etwa für die Europäische Union), für Staatenbünde ist sie völlig unstrittig. Das dadurch entstehende Problem von "doppelten" Souveränitäten (eines Staatenbundes als ganzes und der einzelnen Mitgliedstaaten) widerlegt diese Feststellung überhaupt nicht. Der Grund beider Falschaussagen ist derselbe: eine bizarr ahistorische Denkweise. Es ist bei (hinreichend) alten Staaten schon problematisch (bis unsinnig), von "Subjekt des Völkerrechts" zu reden, weil nämlich eine solche Rede voraussetzt, dass es "damals" ein anerkanntes Völkerrecht gab. Das ist aber zumindest fürs Mittelalter bereits eine sehr fragwürdige Aussage, eigentlich ist es Unsinn.
- Völlig unzutreffend und abwegig ist Dein Argument, mit der Annahme von deutscher Staatlichkeit vor 1871 entstehe das Problem, dass dadurch gewissermassen Artikel zu anderen heutigen Ländern (nämlich solchen, die einst zum Reich gehörten) gewissermassen kontaminiert wurden. In einem Staatenbund gibt es (gerade definitionsgemäss) Mitgliedstaaten, denen sehr wohl (auch, zusätzlich) souveräne Qualität zukommt, so dass diese Nebeneinanderexistenz von mehr als einer Souveränität ganz genau den historischen Gegebenheiten entspricht, und diese lassen sich einfach nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass geleugnet wird, es habe vor der Gründung moderner Nationalstaaten sehr wohl auch schon Staaten gegeben. Die von Dir erwähnten schönen Beispiele Österreich, Schweiz und Königreich der Niederlande zeigen wunderbar die sachliche Richtigkeit meiner Betrachtungsweise: Beide Staaten existierten (in vormodernen Formen) wunderbar über Jahrhunderte innerhalb des Reichs. Laut WP wurde Österreich 971, die Schweiz 1291, die Niederlande 1581 und Deutschland.... 1871 gegründet.... Ja ne, ist klar!
- Das "Gebilde" vor 1806 (vor der Eroberung durch Napoleon) hatte auch einen Namen, nämlich das Heilige Römische Reich. Schon vor 1500 wurde der Zusatz "deutscher Nation" (auch offiziell) verwendet, inoffizielle Formen mit dem Zusatz "deutsch" bzw. lateinisiert Teutonicum gehen zurück bis... genau, ins 11. Jahrhundert, womit wir ganz genau wieder bei meiner Angabe (um 1000) sind. Es ist eine ahistorische Absurdität zu meinen der Staatsname entscheide über die staatsrechtliche Kontinuität. Wenn ich das nur schon lesen muss: Es gab vor 1871 keinen Staat, der unter der amtlichen Bezeichnung Deutschland firmierte. Mit Verlaub: Das staatliche Kontinuität am Staatsnamen klebe, behaupten nicht einmal Staatsrechtler, geschweige den Historiker. Erhellend ist, wie das der Länderartikel Österreich sieht:
- 976: Markgrafschaft Ostarrichi
- 1156: Herzogtum Österreich
- 1453: Erzherzogtum Österreich
- 1804: Kaisertum Österreich
- 1867: Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
- 1918: Erste Republik
- 1934: Bundesstaat Österreich („Ständestaat“)
- 1938: Deutsches Reich / Ostmark bzw. Alpen- und Donau-Reichsgaue
- 1945 (27. April): Zweite Republik (souverän ab 15. Mai 1955)
- Diese Darstellung ist die einzig richtige (dass es bei denen schon nur bei der Markgrafschaft 976 beginnt, ist angesichts der Diskussion hier geradezu witzig), wohingegen eine Darstellung, die die Existenz (irgendeines) deutschen Staates vor 1871 negiert, einfach nur eine absurde Lächerlichkeit ist.
- Jetzt noch etwas Einzelkritik:
- Danach hätten diese deutschsprachigen Länder ihren Ursprung in "deutscher Staatlichkeit"...
- nix hätten! Es ist ganz genau so. Vor 1648 bezeichneten sich die Eidgenossen, wie sich die Schweizer damals nannten, ohne Weiteres als Untertanen des Kaisers! Nach 1648 war die Eidgenossenschaft kein Teil des Reichs mehr, und zwar weder aus ihrer Sicht noch der des Reichs. Für die Niederlande gilt Analoges (dort verlief die Loslösung etwas weniger friedlich). Die Loslösung Österreichs fällt annähernd mit dem Untergang des Reichs zusammen; dass dies somit viel später geschah, ist der Hauptgrund für die bis nach dem Zweiten Weltkrieg wackelige Frage der österreichischen Souveränität (und zwar bezieht sich das Wackelige durchaus auch auf das österreichische Selbstverständnis).
- ...oder wären zum Teil noch heute (!) deutsche Staaten, was wenig überzeugend ist.
- Hä?
- Es geht letztlich um den für einen Länderartikel in der WP sachgerechten Begriff Deutschland, vor allem um den Bruch zwischen politischem und nichtpolitischem Deutschlandbegriff,...
- Das ist in der Form eben falsch. Das Reich war durch und durch politisch (was sonst), übrigens insbesondere auch aus der Sicht seiner inneren Gegner (meine Sympathien liegen übrigens, falls das hier, was ja möglich wäre, irgendwie wichtig ist, vollauf bei diesen Gegner - es war Deutschland Tragödie, dass der gesamte Reichs-Firlefanz (Heinrich Heine) nicht viel früher den Rhein runtergespült wurde, sondern dann erst durch den kleinen Mann aus Korsika). Daran ändert das ganze "kulturdeutsche" Gerede des 18. Jahrhunderts rein gar nichts; das war nur Ausdruck der Ohnmacht des Bürgertums, nichts an den bestehenden politischen Verhältnissen ändern zu können! Und es ist der grosse Unterschied zu Italien, dessen Territorium eben gerade nicht über eine sehr wohl rechtlich und politisch bindende Klammer verfügte, sondern nur aus Einzelstaaten und (was gerne vergessen wird) fremd beherrschten Gebieten bestand. Die Gründung des Königreichs Italien 1861 war eine genuine Neuschöpfung, die Gründung des Deutschen Reiches 1871 war es eben nicht, und die Kontinuität wurde ja gerade ganz ausdrücklich (natürlich mit wüst antiliberalen Hintergedanken) betont, wenn von da an das Reich bis 1806 das Alte Reich genannt wurde!
- Das Zitat von Jansen: "Ebenso klar war aber auch, dass die Staatsgründung von 1866/67 den Anfang zur Bildung eines Nationalstaats nach westlichem Muster darstellte und zugleich supranationale Modelle auf lange Sicht gescheitert waren." Ja, eben! Nationalstaat und Staat ist nicht dasselbe. Und das behauptet Jansen ja auch nicht. Das Reich bis 1806 war selbstverständlich ein Subjekt (des damals freilich noch wenig elaborierten, siehe oben) "Völkerrechts" - und natürlich kein Nationalstaat. Nichts anders habe ich behauptet.
- Ich halte vollumfänglich an meiner Auffassung fest, und ich weiss, dass ich die gesamte Zunft der Historiker hinter mir habe. Dass Deutschland vor 1867 auch politisch, auch staatsrechtlich) nicht existiert habe, ist monumentaler Blödsinn. Dass es etwas ganz anderes war als ein moderner Staat, ist eine Trivialität.--Xeno06 (Diskussion) 15:51, 17. Jun. 2015 (CEST)
- Du kannst noch so viel an deiner unbegründeten Meinung festhalten und frei definieren, was alles ein Staat sei, geändert wird diesbezüglich trotzdem nichts am Artikel im Alleingang. Deine Ausführungen sind angesichts der Allgemeinen Staatslehre reinste Theoriefindung und nicht belastbar belegt. Das Alte Reich (bis 1806) war kein Staat im eigentlichen Sinne, weder Nationalstaat noch Vielvölkerstaat – das ist das entscheidende Argument, weshalb es keine kontinuierliche Staatlichkeit seitdem bis heute geben kann, sondern lediglich erst seit 1867 von dieser ausgegangen wird, und weshalb eine Bezugnahme auf das HRRDN für diesen Länderartikel unter dem Lemma Deutschland (!) abwegig ist. Du konntest hierbei auch keines meiner schwerwiegenden Argumente entkräften, die ich übrigens oben im Einzelnen auf reputable Literaturnachweise stütze (und zwar auf Seitenangaben, nicht auf Buchtitel!). Wir schreiben hier schließlich eine Enzyklopädie mit wissenschaftlichem Anspruch und keine Schülerzeitung! Im Übrigen hätte ich gerne einen wissenschaftlichen Beleg für deine wohl selbstausgedachte und verfehlte Behauptung, ein Staatenbund sei "selbstverständlich (!) ein Subjekt des Völkerrechts". Woran machst du diese Ansicht fest; ich bitte um Literatur der herrschenden Lehre. Wir sprechen hier wohlgemerkt von Fachtermini; es ergibt also keinen Sinn, diesen Begriffen nach Belieben eine andere und recht eigenwillige Bedeutung zuzuschreiben. Es kann zwar Staatenbünde geben, die auch Völkerrechtssubjekte sein können – das soll an dieser Stelle ausdrücklich nicht bestritten werden –, doch eine Regelmäßigkeit ist hierbei nicht festzustellen, vgl. dazu Klaus Beckmann, Jürgen Dieringer, Ulrich Hufeld (Hrsg.), Eine Verfassung für Europa, 2. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2005, S. 3: "Im Staatenbund kommt der Bundesorganisation kein Staatscharakter zu. Nicht der Bund, sondern seine Mitglieder sind Völkerrechtssubjekte." Deine Meinung, "die völkerrechtliche Subjekthaftigkeit [… ist] für Staatenbünde […] völlig unstrittig", kann also nicht stimmen. Nebenbei bemerkt: Die EU ist kein "'Gebilde' unterhalb der Schwelle eines Staatenbundes", sondern ihr fallen im Gegenteil weitaus mehr Kompetenzen, insbesondere von den EU-Staaten übertragene Hoheitsrechte und beschränkte unionsrechtliche Hoheitsbefugnisse zu.
- Mehr noch zum Thema Staatenbund: Die Völkerrechtssubjektivität eines Staatenbundes ist zwingend an eine internationale Organisation geknüpft, die ihn erst mit entsprechenden völkerrechtlichen Rechten und Pflichten ausstattet, näher dazu Karl Doehring, Völkerrecht, 2. Aufl. 2004, Rn. 129: "Der Staatenbund wird nicht zu einem Völkerrechtssubekt, während die internationale Organisation völkerrechtliche Teilrechtsfähigkeit durch Anerkennung der Staaten erlangt. Einen Staatenbund kann man nicht 'anerkennen'." "Hat der Staatenzusammenschluß zur Errichtung einer Organisation geführt, kann dieser durch die Mitglieder und auch auf dem Wege der Anerkennung durch Nichtmitglieder internationale Rechtspersönlichkeit zuerkannt werden. So besteht bei einem Staatenbund, der eine Organisation errichtet, ein gesondertes Völkerrechtssubjekt […]" (Rn. 135). Eine solche (völkerrechtliche) organisierte Staatenverbindung ist ein beschränktes Völkerrechtssubjekt, da sie von den Mitgliedstaaten in einer Satzung oder einem Gründungsvertrag dazu "gekoren" wird (vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2. Aufl. 2002, S. 194). Der direkte Vergleich mit der EU hinkt dabei sowieso, da sie nicht als einfacher Staatenbund qualifiziert werden kann, sondern ein Gebilde sui generis ist: sie wird im rechtswissenschaftlichen Schrifttum, das hier einschlägig ist, daher zurecht als Staatenverbund beschrieben. Darin zeigt sich übrigens das Kernproblem, wenn sich Historiker ohne elementare völkerrechtliche Kenntnisse anmaßen, über entsprechende Sachthemen zu fabulieren, ohne dabei die Fachliteratur zu kennen. Ich bezweifle daher aus gutem Grund, dass du "die gesamte Zunft der Historiker" hinter dir hast, denn gute Historiker bedienen sich einschlägiger Literatur und argumentieren anhand dieser; dabei stellt sich die grundlegende Frage, was einen Staat ausmacht. Georg Schmidt, Wandel durch Vernunft. Deutschland 1715–1806, C.H. Beck, 2009, S. 55 ff., 105 ff. gebraucht in Bezug auf das HRRDN den ("auf die 'deutschen' Lande begrenzten") Begriff "Reichs-Staat" (S. 55) und spricht von einem "föderativ zusammengesetzten Staat und kein Bündnis" (S. 57), was aber allein schon an der irrigen Annahme krankt, das Alte Reich sei sowas wie ein Bundesstaat (d. h. eine Föderation) gewesen, selbst wenn er versucht, diese Vorstellung zu relativieren und berücksichtigt, dass "dem auf Deutschland beschränkten Reichs-Staat eine einheitliche und hierarchisch strukturierte administrative Ordnung, die an einem Punkt konzentrierte Souveränität sowie die Möglichkeit, jederzeit Macht nach innen und außen zu mobilisieren" fehlten (S. 56). Dagegen schreibt Wolf D. Gruner, in: ders, Wichard Woyke, Europa-Lexikon. Länder, Politik, Institutionen, 2. erw. Aufl., C.H. Beck, 2007 (Beck’sche Reihe 1506), S. 153 zurecht klarstellend, dass das Heilige Römische Reich, "anders als die benachbarten europäischen Monarchien (Frankreich, England), aus unterschiedlichen Gründen nicht den Schritt zum frühmodernen Staat vollziehen konnte, sondern bis zu seiner faktischen Auflösung im August 1806 in den Formen des 'Personenverbandsstaates' des Mittelalters verhaftet blieb. […] Während in Westeuropa der Schritt zur dynastischen Nation und schließlich zur politischen Nation vollzogen wurde, existierte für die 'deutsche Nation' kein klarer, scharf umrissener geographischer, kultureller und sprachlicher Raum" (Hervorhebung nicht im Original). Benatrevqre …?! 16:37, 17. Jun. 2015 (CEST)
- Es wäre grotesk, das Heilige Römische Reich als historische Manifestierung deutscher Staatlichkeit zu interpretieren: Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen. --Tusculum (Diskussion) 16:52, 17. Jun. 2015 (CEST)
Ich bin weg aus diesem Artikel. Macht Euren Dreck alleine. Behauptet weiterhin, die Geschichte deutscher Staatlichkeit beginne 1867 und die österreichischer 976. Ich werfe mir im Nachhinein vor, viel zu sehr auf die völkerrechtliche Schiene gestiegen zu sein - und das für eine läppische Infobox. Hier ist noch ein netter Artikel aus einer Schülerzeitung (Vergleich zwischen dem HRRDN und der EU). Hier noch ein Beleg (Seite 14) zur Völkerrechtsqualität des Deutschen Bundes (!). Aber klar, alles Unsinn. Es stimmt zwar schon, dass ich es zu Unrecht zu sehr auf der Völkerrechtsschiene habe eskalieren lassen - aber im Gegenzug kamen Belege zur (mir bekannten) völkerrechtlichen Analyse der deutschen Wiedervereinigung und zur (mir nicht bekannten, aber nichts widerlegenden) völkerrechtlichen Stellung der EU. Es ging aber um die Infobox. Dazu diese arrogante, dummdreiste Tonart: Wenn ich mich mit grenzdebiler Idiotie auseinandersetzen muss, dann heute nur noch gegen gutes Honorar, nicht mehr gratis. Dazu bin ich zu alt. Gehabt Euch wohl.--Xeno06 (Diskussion) 09:51, 19. Jun. 2015 (CEST)
Gesundheit
Bei anderen Ländern findet man oft Angaben wie "100 Ärzte je 100.000 Einwohner"
Wäre bei Deutschland sicher auch interessant zu wissen.
--2.40.117.48 01:22, 6. Jun. 2015 (CEST)
- Und was genau soll damit ausgesagt werden? Wir können das dann ja bei jedem Abschnitt machen: 12 Regisseure, 85 Wissenschaftler, 43 Künstler je so und so viel Einwohner.... Wozu? VG Horst-schlaemma (Diskussion) 14:21, 17. Jun. 2015 (CEST)
Abschnitte Geologie und Geomorphologie
Geolog. Karte
Da sie auskommentiert ist, ist es mir prinzipiell egal, ob sie im Quelltext steht oder nicht (obwohl das „vorerst“ im Editkomm mich schon etwas irritiert). Ich wollte nur anmerken, dass „erscheint sonst nirgendwo mehr in de.WP“ kein Argument zum Behalten irgendeiner Grafik ist. Es gibt keine Vorschrift, dass eine auf Commons hochgeladene Grafik in irgend einer WP eingebunden zu sein hat. Die Karte ist 150 Jahre alt, hat also vor allem historischen Wert (wenngleich sie im großen und ganzen von heutigen Karten dieses Maßstabes nicht sonderlich abweicht), sie zeigt zudem nicht nur Deutschland, sodern auch den gesamten Alpenraum und Norditalien. Auch ist sie als Übersichtsgrafik aufgrund ihrer Detailliertheit und der fehlenden Beschriftung der regionalgeologischen Einheiten eher ungeeignet. Es gibt also keinen Grund, sie im Artikel zu belassen, auch nicht auskommentiert. --Gretarsson (Diskussion) 16:22, 15. Jun. 2015 (CEST); geringf. nachträgl. geänd. --Gretarsson (Diskussion) 16:47, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Ich finde die Ersetzung der vorigen Karte nicht zwingend erforderlich, daher habe ich die alte Karte dringelassen, aber auskommentiert. Das in den Editkommentar eingefügte Wort "vorerst" drückt Vorläufigkeit aus, da mangels Diskussionskonsens noch nicht abschließend über diesen Fall entschieden ist. Benatrevqre …?! 16:25, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Ja, das habe ich mir gedacht, und was du findest oder nicht, sei dir unbenommen. Ich habe hingegen drei Gründe (Alter, Darstellungsart und abgebildeter Bereich) genannt, warum die Ersetzung der im wahrsten Sinne des Wortes alten Karte sinnvoll war. Jetzt wäre es an dir, Gründe zu nennen, und zwar solche, die über dein persönliches Empfinden hinausgehen, warum der Quelltext der alten Karte im Artikel bleiben soll/muss oder, wenn ich das richtig verstehe, die alte Karte u.U. sogar wiederhergestellt werden sollte. --Gretarsson (Diskussion) 16:47, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Ich fordere nicht, dass die alte Karte unbedingt wiederhergestellt werden müsste, sondern möchte nur Stimmen der anderen Autoren zu dem Fall hören. Bezüglich Alter und Darstellungsart der Karte kann ich zumindest keinen gewichtigen Grund zur Entfernung aus diesem Artikel erkennen. Benatrevqre …?! 17:12, 15. Jun. 2015 (CEST)
- „Bezüglich Alter und Darstellungsart der Karte kann ich zumindest keinen gewichtigen Grund zur Entfernung aus diesem Artikel erkennen.“ Dass die Karte 150 Jahre alt ist, und „meine“ auf aktueller Literatur basiert, ist „kein gewichtiger Grund“? In der alten Karte sind die geologischen Einheiten zwar stärker nach Alter differenziert, jedoch kennt sie noch kein Paläozän und kein Kambrium, das Wealden (ein heute nicht mehr stratigraphisch genutzter Begriff) wird dem Jura statt der Kreide zugeordnet, das Karbon heißt „Kohlengebirge“ und wird u.a. untergliedert in „produktives“ und „flözleeres Kohlegebirge“. Auch sind die nördlichen Kalkalpen in einem Grünton gehalten, der in der Legende dem Lias (Unterjura) entspricht, was schon lange nicht mehr aktuell ist, denn die Gesteine der nördlichen Kalkalpen werden schon mindestens seit Mitte des 20. Jh. überwiegend der Trias zugeordnet. Alles in allem also eine weitgehend veraltete Gliederung, Terminologie, und teilweise auch Alterseinstufung, was auch nicht weiter Wunder nimmt, bei dem Alter. Dies zusammengenommen wäre allein schon ein gewichtiger Grund die Karte nicht zu behalten. Dann die Darstellung. Es fehlen Grenzen, die überhaupt die Zuordnung einer geologischen Einheit zu einem Staatsgebiet erlauben. Wären Grenzen vorhanden entsprächen sie jedoch nicht den heutigen, vor allem nicht den heutigen Grenzen Deutschlands (oben argumentierst du gerade dagegen, dass es zulässig ist, von einer deutschen Staatlichkeit vor 1871 zu sprechen aber eine geologische Karte „Deutschlands“ von 1869 ist OK?). Abgesehen von den oben genannten fachlichen und terminologischen Obsoleszenzen ist die Detailliertheit der Karte auch anderweitig kein Pro-Argument, denn dafür ist ihre Auflösung zu niedrig. Nur die Namen der größten Städte sind lesbar und ich hatte einige Schwierigkeiten die Legende überhaupt zu entziffern. Kurzum: Im historischen Zusammenhang (bspw. Geschichte der Erforschung der Regionalen Geologie Deutschlands) wäre diese Karte OK, für den umseitigen Artikel ist sie aber zu alt. Wir wollen doch hier eine Enzyklopädie schreiben, die auf Höhe der Zeit ist, oder nicht? --Gretarsson (Diskussion) 19:10, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Von Geologie verstehe ich zu wenig, als dass ich dazu sinnvoll auf deine durchaus nachvollziehbaren Argumente eingehen könnte. Nur soviel zum Thema Datum: Das umseitig beschriebene Völkerrechtssubjekt entstand 1867, und der deutsche Nationalstaat wurde 1871 gegründet. Benatrevqre …?! 07:39, 16. Jun. 2015 (CEST)
- „Bezüglich Alter und Darstellungsart der Karte kann ich zumindest keinen gewichtigen Grund zur Entfernung aus diesem Artikel erkennen.“ Dass die Karte 150 Jahre alt ist, und „meine“ auf aktueller Literatur basiert, ist „kein gewichtiger Grund“? In der alten Karte sind die geologischen Einheiten zwar stärker nach Alter differenziert, jedoch kennt sie noch kein Paläozän und kein Kambrium, das Wealden (ein heute nicht mehr stratigraphisch genutzter Begriff) wird dem Jura statt der Kreide zugeordnet, das Karbon heißt „Kohlengebirge“ und wird u.a. untergliedert in „produktives“ und „flözleeres Kohlegebirge“. Auch sind die nördlichen Kalkalpen in einem Grünton gehalten, der in der Legende dem Lias (Unterjura) entspricht, was schon lange nicht mehr aktuell ist, denn die Gesteine der nördlichen Kalkalpen werden schon mindestens seit Mitte des 20. Jh. überwiegend der Trias zugeordnet. Alles in allem also eine weitgehend veraltete Gliederung, Terminologie, und teilweise auch Alterseinstufung, was auch nicht weiter Wunder nimmt, bei dem Alter. Dies zusammengenommen wäre allein schon ein gewichtiger Grund die Karte nicht zu behalten. Dann die Darstellung. Es fehlen Grenzen, die überhaupt die Zuordnung einer geologischen Einheit zu einem Staatsgebiet erlauben. Wären Grenzen vorhanden entsprächen sie jedoch nicht den heutigen, vor allem nicht den heutigen Grenzen Deutschlands (oben argumentierst du gerade dagegen, dass es zulässig ist, von einer deutschen Staatlichkeit vor 1871 zu sprechen aber eine geologische Karte „Deutschlands“ von 1869 ist OK?). Abgesehen von den oben genannten fachlichen und terminologischen Obsoleszenzen ist die Detailliertheit der Karte auch anderweitig kein Pro-Argument, denn dafür ist ihre Auflösung zu niedrig. Nur die Namen der größten Städte sind lesbar und ich hatte einige Schwierigkeiten die Legende überhaupt zu entziffern. Kurzum: Im historischen Zusammenhang (bspw. Geschichte der Erforschung der Regionalen Geologie Deutschlands) wäre diese Karte OK, für den umseitigen Artikel ist sie aber zu alt. Wir wollen doch hier eine Enzyklopädie schreiben, die auf Höhe der Zeit ist, oder nicht? --Gretarsson (Diskussion) 19:10, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Ich fordere nicht, dass die alte Karte unbedingt wiederhergestellt werden müsste, sondern möchte nur Stimmen der anderen Autoren zu dem Fall hören. Bezüglich Alter und Darstellungsart der Karte kann ich zumindest keinen gewichtigen Grund zur Entfernung aus diesem Artikel erkennen. Benatrevqre …?! 17:12, 15. Jun. 2015 (CEST)
- Ja, das habe ich mir gedacht, und was du findest oder nicht, sei dir unbenommen. Ich habe hingegen drei Gründe (Alter, Darstellungsart und abgebildeter Bereich) genannt, warum die Ersetzung der im wahrsten Sinne des Wortes alten Karte sinnvoll war. Jetzt wäre es an dir, Gründe zu nennen, und zwar solche, die über dein persönliches Empfinden hinausgehen, warum der Quelltext der alten Karte im Artikel bleiben soll/muss oder, wenn ich das richtig verstehe, die alte Karte u.U. sogar wiederhergestellt werden sollte. --Gretarsson (Diskussion) 16:47, 15. Jun. 2015 (CEST)
Text
Ich bin gerade dabei einen eigenen Artikel zur Geologie Deutschlands zu verfassen, im Rahmen dessen ich auch die Karte erstellt habe. Bevor der in den ANR geht, würde ich den umseitigen Text zur Geologie noch einem Review unterziehen, denn er enthält doch einige Ungenauigkeiten (bspw. ist der Harz vergleichsweise arm an Kristallin und ähnelt geologisch eher dem Rheinischen Schiefergebirge, gehört auch zur gleichen Zone innerhalb der Varisziden; die Nennung der Variszischen Orogenese erst im Zusammenhang mit Vulkaniten ist ebenfalls suboptimal).
Auch bin ich generell unzufrieden mit der Unterordnung der Geologie unter die Geographie. Beides sind gleichrangige Fächer innerhalb der Geowissenschaften, mit nur einer begrenzten anzahl von Schnittmengen. Ich weiß, dass das hier so usus ist und ich will hier keine Grundsatzdiskussion anfangen. Wollt’s nur mal angemerkt haben. --Gretarsson (Diskussion) 16:22, 15. Jun. 2015 (CEST)
Geomorphologie
Der Abschnitt Geomorphologie wird z.Zt. seinem Namen nicht gerecht. Es handelt sich momentan schlicht um eine Beschreibung der Topographie, ohne dass auf deren geologische Ursachen Bezug genommen wird. --Gretarsson (Diskussion) 16:25, 15. Jun. 2015 (CEST)
Regierungssitz
Nach § 1 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz werden die Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn wahrgenommen. Beide Städte sind daher kraft Gesetzes Regierungssitz. Die Angabe de facto für Bonn ist falsch. R2Dine (Diskussion) 18:17, 18. Jun. 2015 (CEST)
- Siehe zuletzt (gääääähn) Diskussion:Deutschland/Archiv/2015#Zur Einleitung des Artikels Deutschland: Bonn nur „de facto“ Regierungssitz?. --Tusculum (Diskussion) 20:18, 18. Jun. 2015 (CEST)
- Da die Diskussion (gääääähn) kein einziges Argument (Literaturzitate etc.), sondern nur Meinungen enthält (gääääähn) war sie damals fruchtlos und wäre es heute nicht minder. Dieser de facto-Unsinn bleibt trotzdem Unsinn (schnarch). R2Dine (Diskussion) 22:06, 18. Jun. 2015 (CEST)
- Wir warten auf Deine wissenschaftlichen Belege für einen neuen Aspekt der Diskussion... Gute Nacht...--Tusculum (Diskussion) 22:13, 18. Jun. 2015 (CEST)
- Da die Diskussion (gääääähn) kein einziges Argument (Literaturzitate etc.), sondern nur Meinungen enthält (gääääähn) war sie damals fruchtlos und wäre es heute nicht minder. Dieser de facto-Unsinn bleibt trotzdem Unsinn (schnarch). R2Dine (Diskussion) 22:06, 18. Jun. 2015 (CEST)
Bitte schön. Da ist zuerst der Gesetzeszweck gem. § 1 Berlin/Bonn-Gesetz, vor allem die "Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn" sowie der "Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn" in den Politikbereichen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3. Außerdem die Entstehungsgeschichte: Da "Bonn in Wahrnehmung seiner Aufgaben als provisorische Bundeshauptstadt Wesentliches zum Aufbau und zur Identifikation des demokratischen, an bundesstaatlichen Prinzipien orientierten Deutschlands geleistet hat" (Präambel des Berlin/Bonn-Gesetze), sollte es als Regierungssitz "de iure" gerade nicht aufgegeben werden. Im einzelnen siehe Hanns Jürgen Küsters: Der Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991 und seine Folgen und Andreas Salz: Bonn-Berlin: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen Magisterarbeit mit umfangreichen Nachweisen aus Primär- und Sekundärliteratur. :) R2Dine (Diskussion) 09:44, 19. Jun. 2015 (CEST)
- Eigene Gesetzestextinterpretation ist TF. Bitte reputable Sekundärliteratur beibringen, danke. Benatrevqre …?! 08:57, 21. Jun. 2015 (CEST)
- Guckdu hier: Hanns Jürgen Küsters: Der Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991 und seine Folgen und Andreas Salz: Bonn-Berlin: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen Magisterarbeit mit umfangreichen Nachweisen aus Primär- und Sekundärliteratur. Im übrigen ist der Gesetzeswortlaut und die Kenntnis der damaligen rechtspolitischen Diskussion keine Theorienfindung. R2Dine (Diskussion) 10:00, 21. Jun. 2015 (CEST)
- Muttu auch läse: Berlin gewann seine alte Funktion als politisches Zentrum Deutschlands mit dem Sitz des Parlaments und der Regierung zurück, so dass Fazit der Magisterarbeit auf S. 95 und ff. --Tusculum (Diskussion) 10:12, 21. Jun. 2015 (CEST)
- Und noch eins: Bundesgesetzblatt vom 06.05.94: [%40attr_id%3D%27bgbl194s0918.pdf%27__1434875309516 §3 Sitz der Bundesregierung: (1) Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin.] --Tusculum (Diskussion) 10:32, 21. Jun. 2015 (CEST)
- Guckdu hier: Hanns Jürgen Küsters: Der Bonn/Berlin-Beschluss vom 20. Juni 1991 und seine Folgen und Andreas Salz: Bonn-Berlin: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen Magisterarbeit mit umfangreichen Nachweisen aus Primär- und Sekundärliteratur. Im übrigen ist der Gesetzeswortlaut und die Kenntnis der damaligen rechtspolitischen Diskussion keine Theorienfindung. R2Dine (Diskussion) 10:00, 21. Jun. 2015 (CEST)
Regierungssitz (Diskussionen)
- Diskussion:Deutschland/Archiv/1#Regierungssitz
- Diskussion:Deutschland/Archiv/2009#Regierungssitze?
- Diskussion:Deutschland/Archiv/2013#Regierungssitz in der Geschichte Deutschlands
- Diskussion:Deutschland/Archiv/2015#Zur Einleitung des Artikels Deutschland: Bonn nur „de facto“ Regierungssitz?