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Deutsche Tribüne

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Einband der gesammelten Deutschen Tribüne für das Jahr 1832, Original im Stadtarchiv Homburg

Die Deutsche Tribüne war eine Zeitung, die vom 1. Juli 1831 bis zum 21. März 1832 meistens an allen Wochentagen tagesaktuell erschien. Das Blatt wurde in der ersten Phase aus München herausgegeben. Der Standort wurde zum Jahreswechsel 1831/32 nach Homburg verlagert. Die Zeitung wird zu den bedeutendsten freiheitlichen Oppositionszeitungen gezählt, die während der Restaurationszeit sowie zu Beginn des Vormärz erschienen.

Johann Georg August Wirth, der Herausgeber und Hauptredakteur trug die Verantwortung. Geldmittel stellte Friedrich Sonntag (1790–1870) zur Gründung bereit und wird sozusagen als „Verleger“ benannt. Friedrich Ludwig Lindner redigierte am Anfang mit. Georg Fein füllte Lindners Stelle nach dessen Abgang aus. Neben den Autoren der Redaktion lieferten Schriftsteller und weitere Personen zusätzliche Beiträge. Die Zeitung berichtete über Vorkommnisse im europäischen Ausland, über den Deutschen Bund und einzelne deutsche Kleinstaaten. Das Blatt thematisierte besonders Ereignisse im Königreich Bayern und den seit 1816 dazugehörigen „Rheinkreis“. Die Leserschaft war breit gestreut, so dass regierungsnahe Zeitschriften meinten: „die Sprache der Deutschen Tribüne sei gerade dem Halbverständigen so wie dem Pöbel am verständlichsten“.[1] Artikel die die Maßnahmen der Obrigkeit beurteilten, füllten die Zeitung und brachten Aufmerksamkeit unter den Zeitgenossen. Aufgrund der verletzen "Würde" des Deutschen Bundes und übergangener Vorzensur kam es Anfang März zum Verbot. Konzentriertes Vorgehen gegen Vertriebssystem, Herstellung und Mitarbeiter der Deutschen Tribüne durch Bayern als auch weiterer Mitglieder des Deutschen Bundes veranlassten die Einstellung.

Wirth initiierte den „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ (Deutscher Preß- und Vaterlandsverein) mit. Der Gründungsaufruf zum Verein und weitere Artikel erschien in der Deutschen Tribüne. Die Zeitung wird in diesem Zusammenhang als Vereins- und im weiteren Sinne als Parteizeitung betrachtet. Das Verbot der Zeitung sowie zeitgleich des Vereins führten in der Bevölkerung zur Anteilnahme. Der Freispruch Wirths und die Aufhebung des Vereinsverbots am Ende der Gerichtsverfahren begünstigte das „Nationalfest der Deutschen zu Hambach“ (Hambacher Fest).

Wirth plante Zeit seines Lebens, zuletzt 1848, die Zeitung erneut herauszugeben, ohne dass er dieses Vorhaben je umsetzte.

Vorgeschichte

Restauration im Vorfeld

Europa nach dem Wiener Kongress 1815, Putzgers Historischer Schul-Atlas (1849–1913)

Mit der Niederlage in den Befreiungskriegen ging Napoleon Bonapartes Ära zu Ende. Die Sieger teilten auf dem Wiener Kongress 1814 bis 1815 Mitteleuropa auf und zogen neue Grenzen. Der Deutsche Bund, als zusammengesetzter Staat, trat in die Nachfolge des Alten Reichs ein. Die Herrscher konzentrierten die staatliche Macht in ihren Händen und versuchten die eigene Souveränität gegenüber Ihresgleichen als auch den breiten Volksschichten der Ständegesellschaft zu festigen. Die Restauration bedeutete demnach nicht die Wiederherstellung der kleinen Territorien. Dennoch blieben zwischen den widerstreitenden Hegemonialinteressen Staaten im deutschen Sprachraum die Kleinstaaten erhalten.[2] Die nationalstaatliche Einigung, die Frankreich und England bereits vollzogen hatten, blieb dem deutschen Volk noch versagt.[3] Sowohl diejenigen die Volkssouveränität forderten, als auch ihre Gegner auf der Seite der Fürsten strebten in Deutschland den Einheitsstaat an.[2] Die restaurativen Verhältnisse der Ära Fürst von Metternich ab 1815 bedingten einen Rückzug durch politisch motivierte Enttäuschung. Das Verhalten der Bürger war zumeist „rechtschaffen“ also bieder, um nicht in Konflikt mit der Obrigkeit zu geraten.[4] Zensur entzog der Bürgerschaft das Wort. Überwachung begleitete den Alltag.[3]

Im Vertrag von München 1816 vereinbarte das Kaisertum Österreich die Gebietsabtretung des „Rheinkreises“ an das Königreich Bayern. Diese linksrheinische Region war während des Wiener Kongresses Österreich zugeschlagen worden.[5][6] Die während der französischen Besatzung eingeführten Verfassungsrechte konnte die neue Obrigkeit nicht vollständig aufheben. Das durch den Code Civil geprägte Recht blieb in Teilen erhalten.[7]

Gesetzliche Pressebestimmungen und Zensur

Entsprechend der innerstaatlichen Homogenisierung beschlossen die Herrscher der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes eine Vereinheitlichung der Gesetze im Jahre 1815. Die Regenten kamen jedoch nur in Einzelmaßnahmen zur Einigkeit. Einzelstaatliche Interessengegensätze verhinderten die bundeseinheitliche Gesetzgebungen.[8] Die Harmonisierung der Pressegesetze war davon ebenso betroffen. Den Rahmen für die Presse regelte die Deutsche Bundesakte des Wiener Kongresses unter Artikel 18 d.[9]

Sachsen-Weimar-Eisenachs Herzog Karl August führte als einziger deutscher Staat ein liberales Pressegesetz 1817 ein, das er bis 1820 beibehielt, und bot damit weitgehende „Pressefreiheit“. Im Schutz des Herzogtums stieg Ludwig Wielands Oppositionsblatt oder Weimarische Zeitung, zur vielbeachteten politischen Zeitung auf.[10][11] Die von Friedrich Justin Bertuch verlegte radikal-freiheitliche Zeitung mischte sich in die politischen Kämpfe um deutsche Verfassungen ein und stand deswegen im Konflikt mit Hof, Regierung und Gesellschaft des klassischen Weimars.[12][13] Mit dem Blatt verbreiteten sich aufklärerische Gedanken und Anschauungen aus der Universitätsstadt Jena. Dort bildete sich der Ausgangspunkt der Urburschenschaften. Die Studenten, selbst zahlreiche Teilnehmer der Befreiungskriege (wie im Lützowschen Freikorps), verbreiteten ihrem Ideal folgend den Lebensentwurf von „Freiheit, Ehre, Vaterland!“ Die Unzufriedenheit fand 1817 Ausdruck beim Wartburgfest und damit politische Beachtung. Dort forderten etwa fünfhundert Burschen, nebst dem ersten Grundsatz: „Ein Deutschland ist; soll sein und bleiben!“, die Pressefreiheit.[14][15]

Der gegen die fürstliche Macht opponierenden Versammlung folgte die Unterdrückung der abschätzig als Demagogen (Volksverführer) bezeichneten Jugend und Professoren.[14] Am 20. September 1819 erließ der Frankfurter Bundestag „in einem mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ (Thomas Nipperdey) Bestimmungen gegen die sogenannten revolutionären Umtriebe.[16][17] Die Bestimmungen die repressive Maßnahmen legalisierten sind bekannt als Karlsbader Beschlüsse.[18] Die 1815 erklärten Absichten aus Artikel 18 verkehrten sich hiermit ins Gegenteil. Vor Veröffentlichung unterlagen Schriftstücke seitdem wieder der Zensur.[9] Dies galt für alle Schriften, die als tägliche Blätter oder heftweise erschienen und weniger als 20 Bögen (320 Seiten) im Druck aufwiesen.[19][9] Mit dem sechsten Paragraphen des Karlsbader Presse-Gesetzes erlaubte sich der Bund selbst tätig zu werden, wenn er die „Würde des Bundes“ angegriffen sah.[19] Der Bund richtete zum Schutz seiner „Würde“ die „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ ein.[9] Auch in anderen europäischen Ländern verabschiedeten die Regierenden restriktive Gesetze. So beschränkte England im selben Jahr mit den Six Acts die Presse– und Versammlungsfreiheit. Ein Jahr später nahm Frankreich die Vorzensur ins Gesetzeswerk wieder auf. Weiterhin verbot man regimekritische Zeitungen. Zudem ermöglichten die französischen Gesetze die vorbeugende Inhaftierung von sogenannten „Verschwörern“ für drei Monate.[20]

Die Umsetzung von deutschen Bundesgesetzen blieb Sache der Einzelstaaten. Die Zensur wurde verschieden gehandhabt - je nach Verfassung.[19] Das Königreich Bayern stimmte den Beschlüssen von Karlsbad unter Verfassungsvorbehalt zu. 1824 bestätigte das Königreich nach Ablauf der Fünfjahresfrist die Verlängerung.[9] Diese Verlängerung galt danach unbefristet (Aufhebung erst 1848).[21] Die bayrische Verfassung von 1818 garantierte zwar „Freyheit der Meinungen“, jedoch waren für die Presse „gesetzliche Beschränkungen gegen den Mißbrauch“ eingearbeitet, die die Pressefreiheit einschränkten.[22] Nach Jürgen Wilke verband sich mit dem Amtsantritt des bayrischen Königs Ludwig I. 1825 zunächst ein „gedeihliches Klima“ für die Presse.[23] Jedoch ergaben sich mehr und mehr Spannungen zwischen Presse und Staat. Sitzplatzzugewinne der Liberalen in der Kammer der Abgeordneten (bayrischer Landtag) bei den Neuwahlen im Dezember 1830 führten zu Begeisterungen. Diese wurden staatsseitig als Unruhen verortet, wie etwa an der Münchner Universität. Ludwig I. ging gegen das Geschehene vor und verschärfte dabei die Pressezensur am 28. Januar 1831. Die umstrittene Presseverordnung nahm die Regierung jedoch am 12. Juni des gleichen Jahres zurück.[9][24]

Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahre 1789 beinhaltete auch die Pressefreiheit. Jedoch wurde sie in der Folgezeit der Französische Revolution eingeschränkt. Unter napoleonischer Herrschaft kamen weitere Dekrete mit restriktiven Maßnahmen hinzu. Mit dem Dekret vom 5. Februar 1810 benötigten alle Drucker eine staatliche Genehmigung und mussten vereidigt sein. Zudem wurde mit diesem Erlass die Vorzensur wieder eingeführt und die Erlaubnis erteilt politisch unangepasste Zeitungen zu beschlagnahmen.[25] Nach Rechtsauffassung der bayrischen Obrigkeit war im „Rheinkreis“ auch Rechtsvorschriften aus napoleonischer Zeit gültig. Liberale Oppositionellen bezweifelten hingegen die Gültigkeit, da diese „entgegen der französischen Gesetzgebung der Revolutionszeit ohne Mitwirkung und Zustimmung der Volksvertretung erlassen“ waren.[26]

Allgemein verfügten die Behörden über verschiedene Zwangsmittel gegen Zeitungen – die Regierung lancierte gezielte Artikel in Zeitschriften, um die öffentliche Meinung im eigenen Sinn zu beeinflussen. Gegenartikel, um missbilligte Zeitschriften in Verruf zu bringen, ließen die Regenten über Mittelsmänner einfließen. Des Weiteren erfolgten Beschlagnahmungen von Zeitungen und Flugblättern. Für Kontrollen setzten die Zensoren ungünstige Zeiten an und führten die Arbeit so langsam wie möglich aus, um die Aktualität von Zeitungen zu beeinträchtigen. Die Behörden griffen in den Vertrieb ein, stellten den Druckern nicht die notwendigen Lizenzen aus und verurteilten Journalisten zu Geld- und Gefängnisstrafen.[Anm 1] Die zensierten Schriften hatten für die Kosten der Zensur aufzukommen. (Preußen setzte hierzu am 1. Januar 1825 eine Vorschrift in Kraft.) Zum Unterlaufen der Zensurvorschriften pendelten die Zeitungen zwischen verschiedenen Staaten. Aufbegehrende Äußerungen versteckten Autoren und Redakteure immer besser. Psychologen wie Sigmund Freud beschäftigten sich später mit dieser Vorgehensweise.[19]

Die Zeitung „Inland“ als Vorbote

Zeitgenössische Zeichnung des Herausgebers Johann Georg August Wirth

Johann Georg August Wirth erlangte Beliebtheit schon vor Erscheinen der Deutschen Tribüne.[27] Während seines 1817 begonnen Studiums zum Juristen trat er mehreren Studentenverbindungen bei und engagierte sich trotz Verbots gemäß seinen Idealen. Zuerst folgte er der mit dem Studium eingeschlagenen Berufswahl,[28] begann aber im Jahr 1831 seine journalistische Tätigkeit mit der Herausgabe des „Kosmopoliten“ in Bayreuth. Schon in der ersten Ausgabe des kurzlebigen Blatts vom 4. Januar widmete Wirth sich dem Thema der Pressefreiheit mit gleichnamig betiteltem Artikel.[29][27]

Wahrscheinlich im März 1831 fand Wirth Anstellung bei der 1827 in München gegründeten Literarisch-artistischen Anstalt der Cotta’sche Verlagsbuchhandlung für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, nebst Buch-, Kunst- und Landkartenhandel.[27][30] Die renommierte regierungsnahe Stuttgarter Buchhandlung verlegte in der bayrischen Niederlassung die Zeitungen Das Ausland und Das Inland. Johann Friedrich Cottas Geschäftsführer Friedrich Sonntag stellte Wirth als Redakteur für das Inland ein.[27][31] Wegen Streitigkeiten bezüglich des Inhalts wünschte der bayrische König Ludwig I. im April 1831 eine Distanzierung des Verlegers Cotta von Wirth. Des Weiteren solle das Blatt in alter Ausrichtung erscheinen.[32] Es gab keine Einigung. Indem Cotta die Herausgabe des Inlands am 30. Juni 1831 beendete, kam er der bevorstehenden ministeriellen Schließung zuvor.[33] Die Deutsche Tribüne nahm die Nachfolge nur einen Tag später auf.[27][34] Im Inland veröffentlichte Werbung kündigte die neue Zeitung an. Das Publikum erfuhr vorab von der Ausrichtung im Sinne einer „Wiedergeburt Deutschlands“ unter strikter Verfolgung des „constitutionellen Principes“. Wirth wollte die freie Presse. Zensierte Artikel aus anderen deutschen Staaten sollten unzensiert lesbar sein.[34]

Die redaktionelle Arbeit Wirths beim Inland umfasste etwa hundert Ausgaben.[33] Während dieser Zeit erhielt der Redakteur Kontakte zu Abgeordneten des Landtags.[35] Das Thema fünfter bayrischer Landtag war wegen der Sitzungsperiode, die vom 20. Februar bis zum 29. Dezember 1831 reichte, von gesellschaftlichem Interesse (Der 6. Landtag folgte erst 1834).[36][37] Nach Manfred Treml habe sich die regierungsnahe Zeitschrift Inland unter Wirth zu „einem der führenden Oppositionsblätter“ entwickelt. Wirths politisches Profil habe sich in konstitutionell-liberaler Ausrichtung geschärft.[33]

An der Vorabfinanzierung der Deutschen Tribüne beteiligte sich Sonntag.[34] Cotta hatte keine Einwände gegen die Beteiligung. Allerdings bestand er auf eine Bedingung: alles zu unterlassen, was ihn in die Nähe mit Wirths Werk rückte.[38] Dennoch glaubten zeitgenössische Beobachter wie auch König Ludwig I., dass Cotta, trotz gegenteiligen Beteuerungen, eine Verbindung zu Wirths Blatt gehabt haben müsste.[34] Die Vermutung fußte auch auf dem Zirkulieren von Vorbestellungslisten. Sonntag führte darin die Deutsche Tribüne neben anderen Produkten der Literarisch-artistischen Anstalt auf, um - wie er sagte - seinen Bekanntenkreis für das Blatt zu interessieren. Darüber beklagte Cotta sich im Briefwechsel bei seinem Geschäftsführer.[38]

Von der ersten bis zur letzten Ausgabe

Münchner Zeiten

Erstmals erschien die Deutsche Tribüne in München am 1. Juli 1831.[39] Das Königreich Bayern war besorgt wegen der im Vorfeld verlautbarten Ausrichtung. Von der ersten Auflage an stand die Zeitung im Visier der staatlichen Stellen.[40] Wirth wollte keinesfalls den Rahmen, der durch gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen war, übertreten und zielte auf die Einhaltung der Verfassung ab.[41] Da die Aufsichtsbehörde zunächst versäumte, einen Kontrolleur zuzuteilen, blieben die Anfangsausgaben unzensiert. Die sechste Auflage reichte Wirth zur Durchsicht ein. Die Zensur der darin enthaltenen Artikel umging er jedoch. Er veröffentlichte den gestrichenen Inhalt in einem Flugblatt (mit dem Titel: „Politische Kapuzinerpredigt“ und der Aussage: „Wir ersuchen alle Zeitungsredactionen und Schriftsteller, welchen von der Censur Artikel gestrichen werden, solche uns mitzutheilen. Wir werden dieselben sodann in unserem Blatt oder durch Flugblätter zur Publicität bringen.“)[42]).[43] Nach nur einer Woche erregte die Deutsche Tribüne auf internationaler Ebene Ärgernis. Die preußische Gesandtschaft beschwerte sich beim bayrischen Außenminister Joseph von Armansperg. Auch andere Staaten taten ihren Unmut kund.[44] Die Zensoren beklagten die Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen bereits Mitte des Monats. Sie meinten, der Fehlschlag verursache Hohn und Spott.[22]

Unterhaltungszeitschrift Flora Nr. 69 vom 29. Juli 1831, München, Anzeige: „Die deutsche Tribüne ist in den preussischen Staaten verboten, wenigstens ist es den preussischen Postämtern untersagt, dieses Blatt zu befördern, und Bestellungen darauf anzunehmen.“[Anm 2]

Die Kontrolleure veranlassten weitere Beschlagnahmungen von Ausgaben und Flugblätter.[43] Die Polizeibehörden wurden angewiesen, eine Strafe von fünfzig Talern gegen Drucker auszusprechen, die politische Flugblätter herstellten.[45] Diese Geldstrafe war existenzbedrohend[Anm 3] und es erhob sich dagegen Widerspruch. Ende Juli 1831 lenkte das bayrische Innenministerium unter Johann Baptist von Stürmer (1777–1856) ein. Die Bestrafung der Drucker als auch die Zensur von Flugschriften erklärte das Ministerium für unzulässig.[45] Eine andere Art Wirth zur Ruhe zu bringen, schlug ebenso am Monatsende fehl. Es gelang nicht, ihn als Redakteur für die Regierung anzuwerben.[46] Sein Mitredakteur Friedrich Ludwig Lindner hingegen verließ die Zeitung.[47] Die freie Stelle füllte zunehmend Georg Fein aus.[47] Neben diesen ersten Versuchen verfolgte der bayrische Staat andere Strategien. So lancierte der König Gegenartikel über Vertraute. Es wird von Hüls und Schmidt nahegelegt, dass es sich wahrscheinlich bei den Mittelsmännern um Philipp von Flad sowie die Freiherren Georg Karl von Welden, Karl August von Oberkamp, Carl Wilhelm von Heideck (genannt Heidegger) und Joseph von Hormayr handelte.[48] Auf zwischenstaatlicher Ebene beeinträchtigten die Regierungen die Vertriebswege. Obwohl keine direkte Beeinflussung der Thurn-und-Taxis-Post nachweisbar ist, gelangten Exemplare nicht an den Zielort.[44] Österreich und Preußen untersagten die postalische Zustellung.[44] Andere Kleinstaaten erhöhten das Beförderungsentgelt.[46] Nach den Beschlüssen von Karlsbad wiesen die Postämter die Einfuhr rechtlich legal ab, wenn Zeitungen nicht den verantwortlichen Verleger und Redakteur aufführten. In der Anfangszeit der Deutschen Tribüne geschah es mehrmals, dass Wirths Name nicht auf den Exemplaren abgedruckt zu lesen war.[49]

Wirth ließ zusätzlich zur Deutschen Tribüne zwei andere Schriften erscheinen. Im Verbund wollte der Herausgeber damit die Maßnahmen der Zensoren unterlaufen und so die Pressebestimmungen aushebeln. Ab dem 19. Juli 1831 war das Oppositions-Blatt für Baiern zu beziehen. Diese Zeitschrift informierte nur über bayrische Belange. Diese bayrischen Blätter sollten als ein Werk in unbestimmten Zeiträumen mit einem Umfang von wenigstens 30 Bögen erscheinen. Damit beabsichtigte Wirth die Karlsbader Beschlüsse zu umgehen. Seit Rücknahme der Presseverordnung durch den bayrischen König war es gestattet über innerbayrische Themen ohne Zensur zu berichten.[50] Das liberale Deutschland sollte als dritte Schrift zu lesen sein. Mit einem Umfang von 60 bis 90 Blättern zu einem halben Bogen gab Wirth die Zeitung ab dem 3. August heraus. Inhaltlich waren die Schriften aufeinander abgestimmt, mussten aber einzeln abonniert werden. Sonntag und Wirth diskutierten zusätzlich die Auflage einer zielgruppenspezifischen Zeitung für Bauern. Diese sollte den Stand hinsichtlich seiner Verfassungsrechte aufklären. Das letztere Projekt verfolgten die Beiden aber nicht weiter.[51]

Wirth setzte zeitgleich eine neu Art des Umgangs mit den Zensoren um. Die beanstanden Behörden müssten seiner Ansicht nach den Nachweis erbringen, gegen welche gesetzliche Bestimmung verstoßen sei, und dies entsprechend belegen. Deshalb ließ er unzensiert gestrichene Textstellen abdrucken.[52] Daraufhin verhängten die Behörden Geldstrafen. Um Wirth vom Druck zensierter Stellen abzuhalten schien die Verhängung ein Mittel zu sein. Der Herausgeber legte gegen die Maßnahme Widerspruch ein. Hierzu führte er aus, dass es kein Gesetz gebe, welches gestrichene Stellen zu drucken verbiete.[53] Über kurze Zeit summierte sich der geforderte Betrag auf über 10.000 Taler. Anlässlich der immensen Forderung spottete der Redakteur am 7. September 1831: „nach einer mathematischen Progression“ (Die Höhe der Strafe verdoppelte sich beginnend mit 10 Talern) gleiche die Deutsche Tribüne schon bald den bayrischen Staatshaushalt allein aus. Das Innenministerium erkannte nach diesem Umstand die meisten Beschwerden Wirths an. Geldstrafen entfielen aus der Sanktionspolitik, weil diese Strafform fortan per ministerieller Anweisung als „ausdrücklich ungeeignet“ galt.[54]

Wegen der unzensierten Artikel, die weiterhin in der Deutschen Tribüne erschienen, bildete Arreststrafe die nächste Eskalationsstufe. Die Erste erging Mitte September 1831 gegen Wirth. Man setzte ihn für 48 Stunden fest. Karl von Closen sprach die Inhaftierung sogar in der bayrischen Zweiten Kammer des Landtags an, ohne das dies etwas bewirkte. Der Kammerpräsident verwies darauf, daß sich Wirth mit Rechtsmitteln helfen solle. Der Inhaftierte beklagte sich beim Innenministerium. Die Bitte um Freilassung erfüllte das Ministerium umgehend.[54] Obwohl Seinsheim, der zuständige Zensor der Kreisregierung, mehrmals um Versetzung bat, kam ihm in dieser Bitte Fürst Carl Philipp von Wrede (Präsident der ersten Kammer) nicht nach.[55] Von Wrede wies den Zensor an, nur im Rahmen der Gesetze vorzugehen. Entsprechende Verhaftungen wären zu unterlassen.[54] Angeblich drohte Seinsheim ebenfalls im September dem Münchner Drucker Jacquet an, dass die Regierung die Verträge kündige und keine neuen Aufträge vergebe.[56] Wirth beabsichtigte der Unabhängigkeit und Einschüchterung wegen, eine eigene Druckerei mit neuartiger Schnellpresse zu eröffnen. Zur Finanzierung gründete Wirth eine „Aktiengesellschaft“ im Oktober 1831.[57]

Wirth sah weitere Freiheitsstrafen, trotz der durch von Wrede gegebenen Unterlassungsanweisung, auf sich zukommen. Er plante daher einen Standortwechsel.[57] Sogar die Verlagerung der Deutschen Tribüne ins Ausland nach Frankreich zog man in Betracht.[56] Wirth reiste auf Einladung von Philipp Jakob Siebenpfeiffer (er gab den Westboten heraus) nach Homburg in den „Rheinkreis“, um sich vor Ort umzusehen.[58] Ende Oktober überging die verantwortliche Behörde die vormalige Anweisung und griff erneut zum Mittel der Inhaftierung.[57] Wirth bezog fast den Status eines „Dauergasts“ in der Zelle. Berichte über dies füllten die Zeitung und führten ihrerseits zu weiteren Verhaftungen. So vermerkte Innenminister von Stürmer in seiner Ausgabe vom 16. des Monats, dass wegen der darin erschienenen Artikel Anklage wegen Majestätsbeleidigung zu erheben sei. Die Redaktion sah sich im Recht und veröffentlichte die Anklagen und Entwicklungen weiterhin. Die Obrigkeit zielte darauf ab, Wirth längere Zeit festzusetzen. Wäre er beschäftigt, fiele seine Tätigkeit bei der Zeitung aus und die Deutsche Tribüne wäre behindert. Das Ansinnen verlief nicht wie erwünscht. Lediglich ein Urteil führte zur Haftstrafe von sechs Wochen. Gegen das Urteil strebte Wirth die Berufung an, weswegen die Strafe nicht sofort fällig war (Das Urteil vollstreckt man erst im April 1836).[59]

Trotz der Erfolge auf dem Justizweg entschloss sich Wirth, aus München wegzuziehen. Während er den Umzug organisierte, erschien die Zeitung in teils zensierten Auflagen. Die letzte Münchner Ausgabe ließen die Mitarbeiter am 18. Dezember 1831 drucken.[59] Die benötigten Mittel zur Anschaffung der Schnellpresse kamen indes zusammen. Schon vor der Jahreswende 1831/32 am 9. Dezember schrieb Wirth an die Kreisregierung von Speyer, dass er Exemplare mit seiner eigenen Presse herauszugeben beabsichtige. Am 15. des Monats ersuchte er postalisch die Homburger Zensoren mit ihm Termine für die Kontrolle abzusprechen. Hieran ist nach Hüls und Schmidt ersichtlich, dass die Vermeidung der Vorkontrolle nicht direkt beabsichtigt war.[60]

„Rheinkreis“-Zeiten

Titelzeile der Deutschen Tribüne vom 1. Januar 1832 in Homburg

Wirth zog Ende Dezember 1831 in den Rheinkreis. Am 1. Januar 1832 erschien die erste Auflage der Deutschen Tribüne aus Homburg, die er auf eigener Handpresse herstellte.[61] Im Rheinkreis bestand zu dieser Zeit eine weitgehend unabhängige Justiz. So fällten etwa die Richter am Appellationsgericht (Berufungsgericht) in Zweibrücken auch der bayrischen Aristokratie unangenehme Urteile. Nachdem der bayrische Reichsrat unter von Wrede den fünften bayrischen Landtag am Ende der Sitzungsperiode auflöste, zog es die Oppositionellen „wie ein Gravitationszentrum“ in die Region nahe dem Rhein.[7] Die erwogene Ansiedlung in Zweibrücken oder Speyer unterblieb. Stattdessen, so verlautbarte die Zeitung, sei Homburg als Standort mit Bedacht gewählt.[61] Neben dem dort gültigen freiheitlicheren Presserecht und der erwarteten Unterstützung durch die zurückkehrenden Abgeordneten, sprachen weitere Gründe für den Umzug. Es produzierten in der Nähe andere oppositionelle Zeitschriften. Mit diesen wollte Wirth sich abstimmen. Sofern Maßnahmen die Zeitungen bedrohten, konnte man darüber zeitnah Berichten.[62] Die Redaktion meinte in Homburg gute Verkehrsanbindungen vorzufinden und die dortigen Postverhältnisse schienen für einen schnellen Nachrichtentransport geeignet.[61]

Fußzeile der Deutschen Tribüne vom 6. Januar 1832, mit dem Zusatz: „Gedruckt bei G. Ritter in Zweibrücken“

Die Behörden bereiteten der Deutschen Tribüne auch am neuen Standort Probleme.[60] Schon am 4. Januar 1832 sperrte der am Tag zuvor angewiesene Bürgermeister Homburgs die Handpresse mit Siegel unter Berufung auf das napoleonische Dekret vom 5. Februar 1810.[25][63] Zudem genehmigte das Homburger Landkommissariat Wirth die Druckerei nicht. Wirth konnte nämlich keine eigene Druckerkonzession vorlegen. Daraufhin bemühte er den lizenzierten Kaiserlauterer Drucker Philipp Michael Kohlhepp. Wirth schloss einen Vertrag mit ihm zur Eröffnung einer Zweigstelle in Homburg. Der geplante Zweitstandort des Druckers bekam aber auch keine Genehmigung. Nunmehr ließ Wirth die Schnellpresse zu Georg Ritter nach Zweibrücken bringen.[60] Wirth besorgte den Druck auf der Ritter'schen Schnellpresse.[64] Wirth als auch Siebenpfeiffer waren von der Presseversiegelung betroffen. Zusammen strebten sie die Aufhebung an. Der Prozess vor dem Bezirksgericht bewirkte öffentliche Anteilnahme. Das Urteil beschied, dass man nicht befugt sei, in die getroffene Entscheidung einzugreifen. Trotz des Ausgangs war der Prozess an sich ein Erfolg, da er die Bürger für die liberale Presse mobilisierte.[64]

Weitere Ausgaben der Deutschen Tribüne bekamen die Zensoren zwar vorgelegt, allerdings lieferten eigene Boten gedruckte Exemplare direkt zur Homburger Post, ohne die Redigierung abzuwarten.[64] Damit war die Vorabkontrolle Makulatur und die Staatsdiener beklagten auch hier, dass die Zensur „zum öffentlichen Gespött“ gemacht würde.[65] Einen Teil versendeten die Mitarbeiter zudem »unter Kouvert«. Das Absenden in Umschlägen schloss das effektive Zurückhalten und die Kontrolle durch Zensoren aus.[64] Fürst von Wrede versuchte diese Art der Versendung auszuhebeln. Er schlug dem Ministerrat Mitte Februar den Bruch des Postgeheimnisses vor. Dieses Bemühen blieb jedoch ohne Erfolg.[66]

Titelzeile der Deutschen Tribüne vom 21. Januar 1832, mit dem Zusatz: „Zur Wiedergeburt des Vaterlandes“

Der Freundeskreis um Wirth diskutierte die Verwirklichung der Pressefreiheit. In diesem Zusammenhang ist das „Erste Schülerfest“ von Bedeutung, das von den Bürgern Zweibrücken-Bubenhausens als Bankett für den bayrischen Landtagsabgeordneten Friedrich Schüler organisiert wurde, der in seine Heimat zurückkehrte - Versammlungen waren verboten.[67][68] Beim Festessen am 29. Januar 1832 beschlossen die anwesenden Patrioten die Gründung des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins (PVV).[69][70] Die Tätigkeiten des Vereins bestanden in der Hauptsache darin, Geld zu sammeln, Versammlungen zu organisieren, Protestnoten zu verschicken und Schriftsteller als auch Mitarbeiter von Zeitschriften zu unterstützen.[71] So rief Wirths Zeitung im Artikel „Deutschlands Pflichten“, der am 3. Februar erschien, zur ideellen als auch materiellen Unterstützung auf.[72]

Mitte Februar 1832 ließ Wirth die Schnellpresse aus Zweibrücken nach Homburg bringen und druckte mit dieser konzessionslos. Das Königreich Sachsen sowie die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha und Nassau erließen ein Verbot und folgten der Linie von Preußen sowie Österreich. Am Rande sei erwähnt, dass 1832 wahrscheinlich dennoch über die Leipziger Messe Exemplare nach Preußen gelangt waren.[73] Die Aufstellung und der unlizenzierte Betrieb der Schnell- und Handpresse in Homburg waren Anlass dafür, gegen Wirth vorzugehen. Am 23. Februar erhielt der Bürgermeister die Anweisung zur Versiegelung aller Pressen. Die Ausführung versagte Wirth zwei Tage später, weil dafür ein Gerichtsbefehl vorliegen müsse. Wirth ging soweit, in der Deutschen Tribüne zu verlautbaren, dass er mit Waffengewalt die Ausführenden abhalten wolle. Im Gebäude deponierte man hierfür sogar Waffen.[74]

Im März 1832 stellte Baron von Pechlin als Vertreter Holsteins und Lauenburgs vor der „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ fest, die Deutsche Tribüne würde versuchen, „alles Bestehende in Deutschland, wie es unter dem Grundvertrage des Deutschen Bundes und dessen Gewähr durch die öffentlichen Rechtsverhältnisse und Institutionen der im Bunde vereinten Staaten begründet und geordnet ist, durch Gewinnung der öffentlichen Meinung für eine so genannte Deutsche Reform oder für die Gründung eines Deutschen Reichs im demokratischen Sinne umzuwälzen“.[40] Außerdem behauptete die Kommission, Wirths Blatt, Siebenpfeiffers Westbote und die Hanauer Neuen Zeitschwingen „fordern […] zur That gegen die Regierungen im Allgemeinen auf und predigen offen Aufruhr. Ja sie gehen in ihrer Wuth so weit, daß sie den Mord von Staatsmännern, die sie als ihre Widersacher betrachten, als verdienstlich und nothwendig preisen, und endigen damit, die Vertreibung und Vernichtung aller Deutschen Souverains anzuempfehlen.“[75] Diese Aussagen begründeten für den Deutsche Bund, dass ein Verbot des Blattes unbedingt geboten sei.[40] Die bayrische Regierung verbot die Deutsche Tribüne am 1. März, solange sie sich nicht der Zensur beuge. Einen Tag später folgte das verschärfte Verbot durch den Deutschen Bund. Dieser untersagte außerdem ein Erscheinen von Folgepublikationen und verfügte fünfjähriges Berufsverbot für den verantwortlichen Hauptredakteur.[76] Am 7. März negierte Wirth die Waffengewalt und versicherte den Rechtsweg zu gehen. Die Versiegelung fand dennoch unter militärischem Schutz am Folgetag statt, wobei aber keine Waffengewalt angewandt wurde.[77] Tatsächlich erschien entgegen dem Verbote auf Landes- und Bundesebene am 13. März 1832 wieder ein Ausgabe. Diese stellte Georg Ritter her.[78] Die bayrische Regierung ließ daraufhin Wirth festnehmen. Georg Fein und Friedrich Sonntag, die das Werk fortsetzten, verwies die Obrigkeit außer Landes.[79] Die Behörden verpflichteten Ritter, nicht weiter für die Deutsche Tribüne zu drucken.[80] Das letzte Erscheinen am 21. März 1832 war zugleich das Ende der Deutschen Tribüne.[80] Das konzentrierte Vorgehen der Obrigkeit gegen Vertriebssystem, Herstellung und Mitarbeiter hatte nun volle Wirkung entfaltet.[81]

Eine „neue“ alte Tribüne?

Anzeige von Wirth im Wochenblatt für den Königlich-Bayerischen Gerichtsbezirk Zweibrücken Nr. 65 vom 30. Mai 1848 zur Wiederauflage der Deutschen Tribüne

Die letzte Ausgabe vom 21. März gab keinen Hinweis auf das Ende der Deutschen Tribüne. Tatsächlich rechneten die Betreiber noch längere Zeit mit einer Weiterführung. Fein kam vor seiner Ausweisung aus Bayern mit dem Drucker Ritter, Joseph Savoye (Vorstandsmitglied des PVV) und Paul Camille Denis (Hauptfinanzier des PVV) zusammen. Auf dem Treffen beratschlagten sie sich über das weitere Vorgehen.[80] Am 6. April 1832 unterrichtete Wirth die Homburger Postverwaltung, dass ab dem 1. Mai wieder die drei Blätter erscheinen sollten. Die Homburger Kreisverwaltung atmete für kurze Zeit auf, als Gerüchte kursierten, Wirth wolle den Herausgabeort ins Großherzogtum Baden[Anm 4] verlagern.[81] Allerdings war auch kurz vor dem Stichtag kein Herausgabeort bekannt. Wirth selbst reiste in dieser Zeit nach Kaiserslautern und von dort aus in weitere Städte. Unterdessen stellten die Behörden in Zweibrücken und Homburg keine Anzeichen einer Neuauflage fest und meldeten dies an die Vorgesetzten. Ein weiteres Gerücht besagte, die Zeitung würde auf einer transportablen Presse gedruckt. Rückblickend sehen Hüls und Schmidt die damit einhergehende Aufregung als voreilig an, da es keinen Hinweis auf ein tatsächliches Wiedererscheinen gab.[82]

Die bayrische Regierung unterlief, der eigenen Souveränität des Landesrechtes Vorrang gebend, die Anordnungen des Deutschen Bundes. Das gegen Wirth ausgesprochene Berufsverbot wäre nichtig, wenn er sich an alle gesetzlichen Bestimmungen zur Zensur halte.[82] Am 14. April 1832 sprachen die Richter am Appellationsgericht in Zweibrücken Wirth im Zusammenhang mit den Vorwürfen Anfang März frei. Sie legten die bayrischen Zensurparagraphen so aus, dass keine strafbaren Handlungen Wirths erkennbar seien. Ebenda betonte das Gericht die Freiheit der Presse. Es bestünde das Recht der Journalisten, sich publizistisch zur Wehr zu setzen. Der Freispruch legitimierte Wirths Vorgehen und das des Deutschen Preß- und Vaterlandsverein. Schon am 16. April verbreitete die Presse sechzigtausend Flugblätter zur Verkündung des Freispruchs. Infolge der Resonanz erfuhr der Verein großen Zuspruch. Kurz darauf publizierte dieser die Einladung zum Hambacher Fest.[67]

Wirth kündigte noch vor dem Hambacher Fest für den 1. Juni 1832 das Wiederaufleben der Deutschen Tribüne an. Höchstwahrscheinlich band die Vorbereitung der Festlichkeit Wirth so fest ein, dass es bei der Ankündigung blieb.[83] Am 28. Mai, dem zweiten Festtag, kamen wichtige Teilnehmer[Anm 5] im Haus des Landstands Schoppmann zu einer Versammlung zusammen. Die Anwesenden beratschlagten und trafen die Übereinkunft, dass der Deutsche Preß- und Vaterlandsverein drei Presseorgane haben solle. Zu diesem Zweck sollte Siebenpfeiffers Westbote mit Wirths Deutscher Tribüne zur Zeitung Wiedergeburt des Vaterlandes verschmelzen und neben dem Mannheimer Wächter am Rhein und der Volkstribüne als Sprachrohr wirken.[84]

Kurze Zeit nach dem Fest folgte, wegen der dort gehaltenen Reden, die Verhaftung Wirths im Juni 1832. Das außerordentliche Assisengericht (Geschworenengericht) von Landau verhandelte den Prozess 1833. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Allerdings begann anschließend in Zweibrücken ein weiterer Prozess wegen angeblicher Beleidigungsdelikte gegen in- und ausländische Behörden. Das „Zuchtpolizeigericht“ erbrachte den Urteilsspruch, den die Regierungsseite erwartete. Anschließend überstellten ihn die Behörden nach Kaiserslautern zur Inhaftierung.[85] Während der Haftzeit hielt Wirth an der Wiederbelebung der Zeitung fest.[83] Letztlich flüchtete Wirth aber in die Schweiz, um weiterer Bestrafung zu entgehen.[85] Nach Hüls und Schmidt war kein Erscheinen der Zeitung vor der Flucht ins Ausland feststellbar.[83]

Wie sehr Wirth die Zeitung beschäftigte, ist daran zu merken, dass er im Revolutionsjahr 1848 nochmals eine Ankündigung verfasste. In verschiedenen Zeitungen inserierte er die Neuauflage. Mit der Wahl in die Frankfurter Nationalversammlung am 6. Juli 1848 band er sich und konnte das Projekt nicht umsetzen. Kurze Zeit darauf verstarb Wirth am 26. Juli 1848 und sein Vorhaben blieb für ihn unerfüllt.[83]

Mitwirkende an und im Umfeld der Tribüne

Mitarbeiter: Friedrich Ludwig Lindner war zunächst Mitredakteur, wechselte dann aber nach Abwerbung durch die Regierung zur Bayerischen Staatszeitung. Georg Fein wurde nachfolgend Mitredakteur und lieferte zuerst Artikel auf Honorarbasis. Im August 1831 unterbreitete Wirth ihm die Festeinstellung. Fein ging auf das Angebot wahrscheinlich erst im November ein. Er tätigte in der Zwischenzeit jedoch auf seinen Reisen Erledigungen für die Deutsche Tribüne ohne feste Anstellung. Friedrich Sonntag beteiligte sich an der Recherche, insbesondere für die Sparte »Tages-Chronik«. Er übernahm Übersetzungen, weil er wahrscheinlich als Einziger englisch sprach.[86] Christian Scharpff arbeitet in der Schlussphase der Deutschen Tribüne mit und bemühte sich um den Fortbestand. Joseph Savoye wurde in preußischen Quellen als Mitredakteur bezeichnet, jedoch ist seine Anteil nicht direkt bekannt. Er gilt daher eher als Fürsprecher und Unterstützer der Zeitung.[87]

In der pfälzischen Zeit beschäftigte Wirths Unternehmen mehrere Mitarbeiter. Laut Angaben Wirths wollte er 30 bis 40 Mitarbeiter unter Vertrag haben. Genauere Zahlen sind nicht bekannt. Laut Angabe Feins beschäftigte Wirth allerdings mindestens ein „Mechanicus“, ein „Factor“ (Geschäftsführer), ein „Buchdrucker“ sowie vier Setzer.[88]

Autoren von Artikeln und Berichten: Da es im 19. Jahrhundert nicht üblich war, Artikel in Zeitungen namentlich zu kennzeichnen, erschwert dies die Feststellung der mitwirkenden Journalisten - nach Hüls hatten etwa zwanzig Männer Beiträge zur Zeitung geliefert. Wirth fragte sowohl bei Ludwig Börne als auch Heinrich Heine um Beiträge an. Beide haben jedoch keine Artikel geliefert.[27][89] Karl Weddo von Glümer (Vater von Claire von Glümer) schrieb während der Münchner Zeit Artikel. Feststellbar als Artikelschreiber ist zudem Friedrich Giehne (Redakteur bei der Zeitung: Der Freisinnige).[87] Weiterhin lieferten Beiträge: mit namentlicher Kennzeichnung Carl Weil, Karl Weinmann, Richard Otto Spazier, Wilhelm Schulz, wahrscheinlich Ernst Koch (unter Pseudonym: Emil Hubert Leonhard) und Ernst Ludwig Große (diesen unterstützte die Deutsche Tribüne als angeblich begabten Schriftsteller).[87] Außerdem schickten Korrespondenten Nachrichten an die Redaktion.[90]

Inhalt

Zu Anfang hatte sich die Deutsche Tribüne der „konstitutionellen Idee“ verschrieben. Im Verlauf der Berichterstattung über den bayrischen Landtag wandte sie sich den nationalen, freiheitlichen sowie republikanischen Ideen zu. Die Redaktion griff die Entwicklung im europäischen Ausland als wichtigen Bestandteil auf. Wie andere Zeitschriften auch bekam sie die Stellung eines „Motors, als auch Spiegel und Kommentator der Ereignisse“.[90] Im Wesentlichen bildete die Zeitung die folgenden Themen ab:[91]

Das Thema Landtag entfiel mit dem Ende der Sitzungsperiode.[36][37] Zunehmend verloren die europäischen Inhalte an Gewicht. Es folgte im Jahresübergang eine Radikalisierung in den politischen Ansichten. Nach dem Ende der Landtage verstand sich die oppositionelle Presse als als „letzte Bastion“ und als einziges verbliebenes Forum einer liberalen Öffentlichkeit.[37] Den Umschwung zum Jahreswechsel bekundet die Ausgabe vom 1. Januar 1832, in dessen „Leitartikel“ zu lesen ist: „So wählt denn, meine deutschen Mitbrüder, die Devise ‚Ordnung, Freiheit und Licht‘ allenthalben zu eurem Wahlspruch; seid gehorsam dem Gesetze, allein schützt auch das Gesetz in rechtlicher Weise, haltet fest an allen volksthümlichen Institutionen, lebet und sterbet für die Freiheit und schreibt vor allem den Satz: ‚Ohne vollständige Durchführung des constitutionellen Prinzips und ohne politische Einheit kein Heil für Deutschland‘ mit Flammenzügen in euer Herz.“[37] Die Neuausrichtung der Deutschen Tribüne wird auch sichtbar in der Umgestaltung der Titelzeile. Seit ihrer Entstehung hatte die Zeitung den Beititel: „ein constitutionelles Tagblatt“. Wirth ließ zu Beginn des neuen Jahres den Zusatz weg. Mit der Ausgabe Nr. 18 vom 21. Januar 1832 führte die Zeitung stattdessen den Beititel: „Zur Wiedergeburt des Vaterlandes“.[92] Als Folge der unterdrückenden Maßnahmen gegen die Zeitschrift machte die Redaktion sich selbst zum Thema. Hinzu kam die ausführliche Berichterstattung über die Entwicklung des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins.[37]

Namensgebung, Aufbau und Berichtswesen

Namensgebung: Wirth gab nicht bekannt, wie er zum Namen der Zeitschrift gelangte. Hüls und Schmidt sind der Auffassung, dass der Zusatz „deutsch“ zum einen den Anspruch ausdrücken sollte, für ganz Deutschland zu berichten, und zum anderen stünde dieser für die Hinwendung zum geeinten Nationalstaat. Das Wort Tribüne stehe für den besseren Einblick als Leser in das Geschehen, wie bei der Tribüne in der Architektur. Es wäre aber auch synonym zu verstehen als eine erhöhte Plattform auf der ein Sprecher sich dem breiten Publikum mitteilt, wie beispielsweise auf einem Podest.[93] Anspielung sei zudem gegeben auf die im Jahre 1819 bei Cotta unter dem Redakteur Friedrich Ludwig Lindner erschienene Zeitschrift mit dem Titel Tribüne. Belegt ist, dass Lindner während der Anfangszeit in München für die Deutsche Tribüne arbeitete. Neben dieser Begebenheit könnte Wirth ebenso Anleihe bei der in Frankreich erscheinenden Oppositionszeitschrift La tribune des départemens genommen haben.[93]

Aufbau & Anzeigen: Das Erscheinen war tagesaktuell - auch am Samstag und Sonntag. Die Tagesaktualität konnte weitgehend durchgehalten werden, wurde allerdings häufig durch Maßnahmen der Zensoren eingeschränkt.[94] Die Buchstaben wurden in der damals meist benutzten Druckschrift Fraktur gesetzt. Das Zeitungsformat umfasste in der Regel vier Seiten.[95] Die Seiten waren im damals üblichen Quartformat[Anm 6] aufgebaut und beinhaltete gewöhnlich acht Spalten.[96][95] Die Artikel der Zeitung begann mit einem oder mehreren »räsonierenden« Beiträgen. Darauf folgte die sogenannte »Tages-Chronik«, welche normalerweise in vier Spalten geordnet war. Daran angeschlossen fand der Leser Rubriken, die Meldungen aus anderen deutschen Staaten und dem weiteren Ausland lieferten. Sofern die Zensoren repressive Maßnahmen vornahmen, wie etwa das Streichen von ungenehmem Text, gab es Ausnahmen von diesem Muster. Anzeigen waren nur wenige enthalten. Mehr Reklame füllte die Zeitung nur, wenn leere Stellen durch Zensur entstanden.[95]

Mit dem Erstehen des Deutschen Press- und Vaterlandsvereins im Februar 1832 nahmen die Berichte über diesen stetig zu. Die Deutsche Tribüne publizierte Subskriptionslisten, Vereinsnachrichten, Leserbriefe und Mitgliederverzeichnisse. Dies füllte den Platz zum Teil über Gebühr aus, so dass Extra-Beilagen gedruckt wurden.[95]

Berichterstattung: Als Quellen fungierten neben Recherchen der Journalisten auch Berichte von Korrespondenten, Leserbriefe sowie die Meldungen anderer Zeitungen. Mehr als 180 andere Tagesblätter[Anm 7] und Journale waren inhaltlich in Berichte eingearbeitet. Für die Auslandsthemen nutzte man Quellen aus Frankreich, Belgien, Polen und England.[95][90] Einerseits kompilierten die Redakteure Berichte aus anderer Zeitungen, andererseits finden sich auch wörtliche und fast wörtliche Abschriften von Passagen.[95]

Vertrieb und Auflage

Vertrieb: Auswärtige bestellten über das Postamt die Zeitung per Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von drei beziehungsweise sechs Monaten je nach Entfernung. Münchner Abonnenten mussten mindestens einen Monat bestellen, konnten die Zeitung aber auch direkt in der Kunsthandlung Schäffer in der Perusagasse erwerben. Neben dem Postvertrieb bestand die Möglichkeit der Zustellung in München durch Austräger ins eigene Haus.[94] Später kam der Versand »unter Kouvert« hinzu.[90] Verbote in einzelnen Staaten schränkte die Verbreitung ein. Schmuggel unterlief das Verbot in solche Territorien. Die Deutsche Tribüne fand auch Leser in außerdeutschen Staaten wie Belgien, Frankreich und England.[62] Als Druck im Februar 1832 auf den Versand von den Regierungen ausgeübt wurde, versuchte man dies durch ein eigens eingerichtetes Zustellungssystem zu kompensieren. Über die zahlreichen Mitglieder des Deutschen Preß- und Vaterlandverein gelang es zwar nicht eine deutschlandweite Zustellung zu etablieren, gleichwohl existierten Mitte März aber schon zwei Verteilerrouten.[97]

Fußzeile der Deutschen Tribüne vom 4. Januar 1832, Information über die neuen Preise für ein Abonnement

Preisgestaltung: Zu Anfang kostete die Zeitung ohne Porto monatlich 1 fl. (Gulden)[Anm 8].[94] Je nach Entfernung reichte der Preis bei einer Halbjahresbestellung für auswärtige Besteller von 7 fl. 15 kr. bis 7 fl. 45 kr.[94] Mit Jahres- und Ortswechsel blieben die Preise verhältnismäßig gleich. So verlangte man vom „Rheinkreis“ aus für den Bezug in „Altbayern“ nunmehr 7 bis 8 fl. für das Halbjahresabo. Dem war vorausgegangen, dass Wirth eigentlich die Preise senken wollte, um mehr Leser zu gewinnen. Hierfür hatte er einen Sondervertrag mit der bayrischen Post angestrebt. Der neue Preis wurde aber beeinträchtigt, weil die bayrische Post ihrerseits ein extrem hohes Porto verlangte. In die Angelegenheit mischte sich der König selbst ein und bestand auf seiner Anordnung gegenüber Minister Armansperg. Zuletzt wurde der Sonderkontrakt beibehalten, jedoch sollten keine Ausnahmen mehr genehmigt werden.[98]

Die Verbundpublikationen Oppositions-Blatt für Baiern und Das liberale Deutschland kosten weniger für Abonnenten der Deutschen Tribüne.[51]

Auflage & Leserschaft: Vorab ist die Höhe der Auflage nicht feststellbar. Zu Beginn gibt es allerdings Angaben über 120 postalische Abonnenten und weitere 53 Leser in München.[99] Hauptinteressenten waren unter anderen Abgeordnete des bayrischen Landtags. Von 128 Landständen[Anm 9] veranlassten circa fünfzig Abgeordnete eine Zustellung.[94] Die Leserschaft reichte über die reinen Zahlen der abgesetzten Exemplare hinaus, da Bürger im 19. Jahrhundert Lesezirkeln angehörten. In Gaststätten wurden zudem Zeitungen vorgelesen und diskutiert.[90] Anfang September 1831 bestellten 580 Personen die Zeitung.[27] Mit der Gründung des Preß- und Vaterlandsvereins nahm dieser ein bestimmte Anzahl an Exemplaren garantiert ab.[97] Nach Verbot der Zeitung und in Bemühung der Wiederbelebung wollte Wirth, Ritter dazu bewegen erneut zu drucken. In einem Gerichtsprozess gegen den Drucker Ritter, der sich verpflichtet hatte keine Ausgaben der Deutschen Tribüne mehr herzustellen, wollte Wirth den Druck der vertraglich vereinbarten zweitausend Exemplare dennoch einklagen. Da der Vertrag jedoch dem Verbot von Wirths Zeitschrift widersprach, wurde der Klage gegen Ritter nicht entsprochen.[100]

Schon seinerzeit erzeugte das Flugblatt „Deutschlands Pflichten“ mit einer damals, gemessen an Vergleichspublikationen, hohen Auflage von fünfzigtausend Exemplaren eine große Resonanz.[101] Das Flugblatt erschien zum gleichnamigen Artikel der Deutschen Tribüne vom 3. Februar 1832. Es war der Gründungsaufruf des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins. Der Artikel wurde von anderen liberalen Zeitungen übernommen.[102] Im Nachhinein ließen die Behörden diese Nummer der Deutschen Tribüne, das Flugblatt und Journale mit Abdruck beschlagnahmen.[103]

Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

Vorabfinanzierung: Die Finanzierung im Vorfeld tätigte Friedrich Sonntag.[86] Sonntag berichtete Cotta über die Entwicklungen. Er fragte auch bei Cotta an, ob dieser sich an der Deutschen Tribüne beteiligen wolle. Mehrmalige Versuche stimmten Cotta jedoch nicht um. Auch das unterbreitete Angebot, dass die Gewinne der Literarisch-artistischen Anstalt zufließen würden, half nicht. Letztlich beteiligte Sonntag sich allein. Friedrich Sonntag rechnete ab tausend Abonnements mit einem Gewinn. Der Erfolg der Deutschen Tribüne schien ihm gewiss. Auch Cotta stimmte dieser Beurteilung in seiner Korrespondenz mit Sonntag zu.[38]

Der Vertrag zwischen Wirth und seinem Finanzier ist offenbar nicht überliefert, konnte aber indirekt erschlossen werden. Sonntag trug im Fall eines finanziellen Misserfolgs die alleinige Verantwortung. Umgekehrt stand ihm ein Honorar bei Erfolgsfall zu und zudem die Hälfte des Gewinns. Vertraglich galt Sonntag nur als Beteiligter des Unternehmens und Angestellter; dies war ihm wichtig, denn so konnte er nicht direkt von Behörden für die Inhalte verantwortlich gemacht werden.[38] Sonntag galt damit nicht als „Verleger“, war es aber sozusagen, da er die ökonomische Hoheit als Kaufmann hatte und Absatzmärkte erschloss.[104][38]

Aktiengesellschaft zur Finanzierung der Schnellpresse: Erwähnenswert ist die Finanzierungsform der „Aktiengesellschaft“. Es gibt Schwierigkeiten Unternehmensformen genau zu charakterisieren für die vorindustrielle Zeit – allgemein unterscheidbar waren Handwerk, Verlag und Manufaktur.[105] Mit Einsetzen der Industrialisierung wurde der Kapitalbedarf größer.[106] Zur Finanzierung großer Investitionen kam daher die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Aktiengesellschaft auf.[107] Die Gründung von Aktiengesellschaften wurde seit 1807 nach dem im Rheinland geltenden code de comerce geregelt. 1815 übernahm die Regierung die Bestimmungen für die „société anonyme“ in das Rheinische Handelsgesetzbuch. Um die Erlaubnis zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu erlangen, musste ein Gemeinnützigkeitsnachweis erbracht werden.[108] Um eine Kapitalgesellschaft ins Leben zu rufen, war daher, wie in Preußen, eine königliche Konzession erforderlich.[109] Dadurch waren in den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts Aktiengesellschaften vornehmlich nur beim Straßenbau, in der Schifffahrts- und in der Versicherungsbranche zu finden.[108] In Preußen entstanden zwischen 1801 bis 1831 nur fünfzehn Aktiengesellschaften (ohne Eisenbahnen und Chausseen).[110] Vor 1843 waren in der Rheinprovinz lediglich 41 Aktiengesellschaften (ohne Eisenbahnen und Chausseen) gegründet worden.[108]

Die Investitionskosten betrugen insgesamt zehntausend Gulden. Allein für die Schnellpresse veranschlagte man sechstausend Gulden. Die Rückzahlung der zweihundert ausgegebenen Aktien sollte ab dem 1. Dezember 1832 per Los über fünf Jahre erfolgen. Die Aktien waren zu fünf Prozent pro Jahr während der Laufzeit verzinst. Zwei Drittel der Anteilsscheine bestellten Interessierte bis Mitte November vor. Neben Privatpersonen aus dem „Rheinkreis“ sowie mehreren deutschen Kleinstaaten ging die Beteiligung bis nach Frankreich. Ungewöhnlicherweise, aber im Geist verbunden, kauften auch Konkurrenzblätter Aktien. Es zeichneten beispielsweise Siebenpfeiffer, die Redaktion des Konstitutionellen Deutschlands aus Straßburg und die Verleger des Hochwächters (später 1833: Der Beobachter) aus Stuttgart. Georg Friedrich Kolb, Verleger der Neuen Speyrer Zeitung, aber auch der Drucker Georg Ritter aus Zweibrücken boten die Benutzung ihrer Presse an, falls es nicht zur Anschaffung käme.[57] Bereits vor dem Jahreswechsel stand fest, dass die finanziellen Mittel zusammenkommen würden.[81]

Wirtschaftlichkeit: Die Deutsche Tribüne war unrentabel. Dies lag unter anderem daran, dass Wirth mehrfach Sonderdrucke anfertigen ließ und diese nicht kostendeckend und sogar kostenlos abgab. Zeitgenossen unterstellte Wirth der engen Bindung zwischen der Zeitung und dem Preß- und Vaterlandsverein in der Endphase wegen, mit der Verbindung kommerzielle Interessen zu verfolgen. Nach Beurteilung von Foerster, die den Deutschen Preß- und Vaterlandsverein untersuchte und zuerst diese Auffassung teilte, sei das finanzielle Interesse gegeben gewesen, jedoch stand es wahrscheinlich nicht im Vordergrund. Laut Walderode seien alle Einkünfte aus dem Verkauf der Deutschen Tribüne und darüber hinaus das Aktienkapital durch die Kosten aufgebraucht worden. Wären diese Angaben zutreffend, so war die Rückzahlung des Fremdkapitals an die Aktionäre und die Auszahlung der versprochenen Zinsen unrealistisch.[97]

Charakteristika der Zeitung

Die Deutsche Tribüne ist im Journalismus nach Dieter Paul Baumert „funktioneller“ Differenzierung von 1928 dem Zeitraum des schriftstellernden/räsonierenden Journalismus bis Ende des Vormärz zuzuordnen. Sie liegt damit in der Zwischenzeit der vorausgehenden Phase des korrespondierenden und der nachfolgenden des redaktionellen Journalismus.[111]

Die Abweichung von Jörg Requates Idealtyp der Zeitungen zwischen 1750 und 1850 in der Trennung von Herausgeber- und Verleger-Zeitung bildet ein weiteres Merkmal.[38] Requate bestimmte die Deutsche Tribüne als Herausgeberzeitung.[111] Bei Herausgeberzeitung sei nach Requate die Zeitung unauflöslich mit dem Namen des Gründers verbunden und diese sei zumeist nur von kurzer Lebensdauer. Das geschäftliche und politische Risiko trüge allein der Herausgeber. Sonntag übernahm aber nach neuen Untersuchungen von Hüls und Schmidt das finanzielle Risiko. Somit sei er sozusagen „Verleger“. Daher weicht nach Hüls und Schmidt die Deutsche Tribüne von beiden Idealtypen ab und bildet eine Mischform.[38]

Nach Heinz-Dietrich Fischer stand die Zeitung in engerer Verbindung zu einer der damaligen „(partei)politischen Gruppierungen“ und pflegte einen „kämpferischen Liberalismus“. Er erwähnt die Deutsche Tribüne in der Geschichte der Parteizeitung, da die Zeitschrift als Meinungsträger eine Etappe der Entwicklung darstellt.[11] Dies steht im Zusammenhang mit dem Deutschen Preß- und Vaterlandsverein.[Anm 10][Anm 11] Historiker der Neuesten Geschichte sehen in Bezug auf die deutsche Demokratiegeschichte den Verein „als eine relativ weit entwickelte Vorform einer modernen politischen Partei“.[112][113][114]

Stimmen zur Deutschen Tribüne und ihrer Bedeutung

19. Jahrhundert: Der Mitredakteur Georg Fein meinte zum Werk: „Und selbst gesetzt: die deutsche Tribüne würde […] für immer unterdrückt, so hat sie in der kurzen Zeit ihres Wirkens das Ihrige geleistet, und kann beruhigt vom Schauplatz abtreten. […] Die deutsche Tribüne hat die Aengstlichen ermuthigt, die Schwankenden gehalten, die Trägen aufgeregt.“[115]

Wirths Zeitgenosse Heinrich Heine (1797–1856) schrieb: bei der Betrachtung seiner „deutschen Republikaner,“ dass wenn er die Tribüne laß, sich fragt ob Wirth tatsächlich existiere. Heine zählte Wirth zu den großen Poeten und meinte er „wäre zwar irrender aber tapferer Ritter der Freiheit.“ Im Weiteren stellte Heine den Publizisten auf die Stufe des Ritters Ulrich von Hutten.[116]

Johannes Scherr (1817–1886) meinte in der Deutschen Kultur- und Sittengeschichte (Erstauflage 1852) über Wirth[Anm 12] er habe mit der Deutschen Tribüne „seinen Landsleute wieder die Sprache des patriotischen Zornes gelehrt“.[117]

Johann Jakob Honegger (1825–1896) schrieb im Jahre 1871 über Wirth, dass dieser durch „forwährende Conflikte mit der Censur als unbeugsamer Kopf in den Republikanismus“ getrieben sei und er der Herausgeber der „sich durch Kühnheit der Sprach auszeichnenden Deutschen Tribüne war, die aber sofort vom Bundestag verboten wurde“.[118]

20. Jahrhundert: 1977 nahm Manfred Treml die Bewertung von Funk aus dem Jahre 1955 auf. Dieser schrieb in den Pfälzischen Heimatblättern, dass die Deutsche Tribüne sowie der Westbote zwei der mächtigsten und entschiedensten Gewächse der liberalen Publizistik waren und sie aus der „politische[n] Insel Pfalz“ erwachsen seien.[119]

Für Hans-Ulrich Wehler gehörte Wirths Deutsche Tribüne wie Siebenpfeiffers Bote aus dem Westen zu den exponiert liberalen, kurzlebigen Zeitungen, die in dem eintönigen Panorama der deutschen Presse jener Zeit als bunte Tupfer erschienen, ehe sie verboten oder ins Exil gedrängt wurden. Ein vielfältiges, materiell und rechtlich dauerhaft abgesichertes Meinungsspektrum sähe anders aus.[120]

21. Jahrhundert: Wolfram Siemann, der eine kommentierte Neuauflage der Deutschen Tribüne mitherausgab, und die Editoren Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt schrieben, dass die Deutsche Tribüne zweifellos zu den bedeutendsten Oppositionsblättern des Vormärz zählte. Nicht zuletzt wäre dies ersichtlich durch die Verbotsbemühungen des Deutschen Bundes. Die Deutsche Tribüne sei in der Forschungsliteratur präsent und erscheine oft im Zusammenhang mit Literatur zum 19. Jahrhundert beziehungsweise dem Vormärz. Werke, in denen sich Hinweise auf die Zeitschrift finden, sind Literatur zu Johann Georg August Wirth, Arbeiten zur Presse und Zensur, Studien zur oppositionellen Bewegung des Vormärzes als auch der Entwicklungen des Parteiensystems, Landesliteratur zu Bayern und der bayerischen Pfalz sowie Arbeiten zum deutsch-polnischen Verhältnis.[121]

2008 schrieb der Medienwissenschaftler Jürgen Wilke über die Zeitungen von 1831/32, wozu auch die Deutsche Tribüne zählte, dass diese sich als liberal-demokratische Stimme mit fester publizistischer Zielsetzung erhoben. Allerdings provozierten die Zeitungen mit deutlicher Sprache und kritischem Ton die Obrigkeit und trugen dazu bei, die freiheitliche Periode in Bayern zu beenden, die mit dem Amtsantritt König Ludwigs 1825 zunächst verheißungsvoll begann.[23]

Elisabeth Hüls meint, dass die Deutsche Tribüne als Lernstoff geeignet sei. Die Zeitschrift wäre als Beispiel für den Schulunterricht zur Aufklärung in politischer Presse und Zensur sowie Presserecht exemplarisch und solle die Zeit des Vormärz veranschaulichen, um ein Teil der Allgemeinbildung zu sein.[122]

Trivia

Links: Skulptur Tribüne des Bildhauers Andreas Theurer in der Innenstadt Hofs an der Saale, 1998, Foto von Ernst Sammer;
Rechts: Skulptur Tribüne II ebenfalls von Theurer vor der Freiheitshalle in Hof, 2013, Foto von Hans-Peter Schwarzenbach

Einzelne Ausgaben der Deutschen Tribüne erzielten bereits im Jahre 1835 einen Liebhaberpreis von 17 Gulden. Nach Edelmetallwert entsprach dies Im Jahr 2012 einer „Preisspanne“ (von etwa 112 bis 144 Euro)[Anm 13] bemessen auf den Feinsilbergehalt je Gulden.[123][124][125]

Denkmal der Deutschen Tribüne
  • Die Geburtsstadt Hof an der Saale ehrte Johann Georg August Wirth zu seinem einhundertfünfzigsten Todestag (26. Juli 1998) durch ein Denkmal in der Innenstadt: Auf dem nach ihm benannten Dr.-Wirth-Platz stellte die Stadt eine vom Berliner Bildhauer Andreas Theurer geschaffene begehbare abstrahierte Seite der Tribüne in den Maßen 14x11 Meter auf.[126] 2012 deckte die Stadt das Denkmal ab und entfernte es. Zeitnah Ende des Jahres wurde eine zweite verkleinerte Version nahe der Freiheitshalle installiert.[127]
Ehrung für Wirths Schaffen
  • Seit 2009 verleiht die Akademie für Neue Medien in Kulmbach den Johann-Georg-August-Wirth-Preis an Personen, die sich um die Aus- und Weiterbildung des publizistischen Nachwuchses besonders verdient machen.[128]
  • In Homburg wurde am 21. April 2012 eine Gedenktafel, zur Erinnerung an das Wirken Wirths in der Stadt, am Haus in der Eisenbahnstraße 11 enthüllt.[129][130]

Qellenedition

  • Johann Georg August Wirth: Deutsche Tribüne (1831–1832), neu herausgegeben von Wolfram Siemann und Christof Müller-Wirth. 2 Bände in 3 Teilbänden (Neusatz des Originals mit umfassendem Kommentarband). K G Saur, München 2007, ISBN 978-3-598-11543-1. Band 1: Deutsche Tribüne, bearbeitet von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt. Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt.
    • Rezension in Perlentaucher[131]
    • Rezensiert von Paul Hoser für Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte.[132]
    • Elisabeth Hüls: Die Deutsche Tribüne 1831/32. Politische Presse und Zensur. In: Nils Freytag, Domini Petold (Hrsg.): Das ›lange‹ 19. Jahrhundert. Alte Fragen und neue Perspektiven. Münchner Universitätsschriften Band X. Herbert Utze Verlag, München 2007, ISBN 978-3-8316-0725-9, S. 27–45 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – Zusammenfassender Übersichtsartikel des von Wolfram Siemann und Christof Müller-Wirth herausgegebenen Sammelbands von 2007).

Literatur

  • Christof Müller-Wirth: Die „Deutsche Tribüne“ – Vision oder Denkmal? Das Schicksal einer Zeitung und ihres Publizisten in den Vormärzjahren 1831/32. In: Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung e.V. (Hrsg.): Jahrbuch 13. Neustadt an der Weinstraße 2005, ISBN 3-89735-434-9.
  • Michail Krausnick: Johann Georg August Wirth, Vorkämpfer für Einheit, Recht und Freiheit, Eine Biographie. Beltz-Quadriga, Weinheim 1997, ISBN 3-88679-289-7.

Anmerkungen

  1. Der Umgang mit der Presse und deren Zensur wird auch auf die damaligen Behandlung der Deutschen Tribüne zurückgeführt und daraus verallgemeinert. In Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente S. 7, S. 99
  2. Seit 1820 erschien in München die Unterhaltungszeitschrift Flora. Redakteur war Friedrich Albert von Klebe (1769-1843); Arzt, Professor der Geographie und Hofrat in München. In den 1830er Jahren erschien jedoch als Herausgeber und Redakteur ein Dr. [Andreas Christian] Birch. In Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente S. 226
  3. Zum Vergleich: Einkommen im 19. Jahrhundert in Westfalen (Grund für Auswanderung insbesondere der Dreißiger und Forty-Eighters nach Amerika): „Ein Ackerknecht verdiente zwischen 1 und 2 Taler pro Monat, ein erfahrener Großknecht maximal 30 Taler jährlich, hinzu kam Kost und Logis, so primitiv letztere auch war. Ihre weiblichen Pendants verdienten selten mehr als 1 Taler pro Monat, es sei denn als Weberin. Der Lohn für Weber, egal welchen Geschlechts, wurde auf etwa 2 Taler pro Monat geschätzt, plus Kost und Logis. Außer in ein paar sehr spezialisierten Gewerben verdienten andere Handwerker kaum mehr. Noch im Jahre 1861 schätzte ein Beamter in Tecklenburg, daß Handwerker nur etwa 20 bis 30 Taler jährlich zusätzlich zu ihrer Behausung und Verpflegung verdienten. [...] Eine Summe von 60 Talern bedeutete also die Ersparnisse von einigen Jahren, [...]“; in Walter D. Kamphoefner: Westfalen in der Neuen Welt - Eine Sozialgeschichte der Auswanderung im 19. Jahrhundert., Studien zur Historischen Migrationsforschung, V&R unipress, Göttingen, 2006, S. 63, ISBN 3-89971-206-4
  4. In Baden waren die Voraussetzungen zur Gründung einer oppositionellen Zeitung günstig, denn Ende Dezember 1831 verabschiedete die Badener Kammer ein Pressegesetz, dass „alle Zensur der Druckschriften, welche im Großherzogthum Baden herauskommen, oder verbreitet werden“, aufgehoben ist. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 61
  5. Anwesend waren: Siebenpfeiffer, Wirth, Schüler, Savoye, Brüggemann, Georg Strecker, Hütlin (Bürgermeister von Konstanz), Delisle (Gemeinderat von Konstanz), Cornelius, Funck, von Rauschenplatt, Stromeyer, Hallauer, Meyer, Huda, Berchelmann, Venedey und mehr durch Zufall Benjamin Ferdinand von Schachtmeyer (Rittmeister a.D.); in Benjamin Krebs: Darlegung der Haupt-Resultate aus den wegen der revolutionären Complotte der neueren Zeit in Deutschland geführten Untersuchungen., Frankfurt am Main, 1838, S. 26 & in Dr. Anton Bauer: Strafrechtsfälle., Göttingen, 1837, S. 286.
  6. Vgl. dazu: Susanne Lachenicht stellt in Bezug auf das Quartformat in der Zeit der Französischen Revolution im Raum Elsaß fest, dass es von mehreren Zeitungen verwendet wurde. Vorteil bot der größere Raum für die Gestaltung des Blatts. Pro Seite konnten ein Drittel mehr Information vermittelt werden als beim Oktavformat. Zudem hatten Zeitungen einen seriöseren und solideren Ruf im Quartformat als jene die im Oktavformat erschienen. In Susanne Lachenicht: Information und Propaganda – Die Presse deutscher Jakobiner im Elsaß (1791–1800), Oldenbourg, München, 2004, S. 202
  7. Häufig griff die Redaktion auf Artikel der Allgemeinen Zeitung zurück, oft auch des Schwäbischen Merkurs, der Stuttgarter Allgemeinen Zeitung, der Neuen Speyerer Zeitung, der Hanauer Zeitung und des Niederrheinischen Couriers. In Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 66
  8. Zum Vergleich erstens: Der Journalist Moritz Saphier verdiente als Spitzel im Dienst des Fürsten von Metternich ein Jahresgehalt in Höhe von 1.500 fl. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 39
    Zum Vergleich zweitens: Georg Fein rechnete als Mitredakteur mit einem Einkommen von 1.000 bis 1.200 fl. und ging davon aus, dass er mindestens 800 fl. erhalten würde. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 80
  9. Zum Vergleich: Eduard von Schenk (Innenminister bis Mai 1831) stufte 36 Abgeordnete mit politisch unklarer Ausrichtung ein und 46 Personen galten für ihn als Oppositionelle. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 19, 491
  10. „Daß man mit öffentlicher Namensnennung für liberale und demokratische Forderungen eintrat, bewies Zivilcourage, aber auch den inzwischen erreichten hohen Politisierungsgrade. Außerdem entstanden politische Vereine. Der mit großem Abstand wichtigste von allen wurde der am 29. Januar 1832 gegründete ‚Deutsche Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse‘, der die allgemeine Pressefreiheit forderte, um für die demokratisch-republikanische Verfassung eines künftigen gesamtdeutschen Nationalstaats offen eintreten zu können. Seine eindeutig politischen Ziele verliehen ihm den Charakter einer Kryptopartei, er kann als ‚erstes Beispiel eines verfassungsmäßig organisierten Zusammenschlusses oppositioneller Untertanen gelten.‘“ In Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815–1845/49, Auflage: IV, Beck, München, 2005, S. 364
  11. „In den meisten Städten, in denen es Polenvereine gab, entstanden – beflügelt durch das mutige Vorbild des polnischen Aufstands – auch Pressevereine, die sich die Unterstützung einer freien deutschen Presse auf die Fahnen geschrieben hatten. Anfang Februar 1832 forderte der in der bayerischen Pfalz gegründete ‚Preß- und Vaterlandsverein‘, der als die erste vereinsmäßig organisierte politische Partei gelten darf, die Herstellung der deutschen Nationaleinheit. [...] Ausgelöst waren diese Aktivitäten wiederum durch behördliche Aktionen gegen liberale Zeitungen in der Rheinpfalz, wo das Bürgertum durch die langjährige Zugehörigkeit zu Frankreich eine entschieden verteidigte Sonderstellung gewonnen hatte und nun aus dem latenten Spannungszustand eine von Bildungsbürgern, Kaufleuten und Gewerbetreibendenen getragene Oppositionsbewegung hervorging.“ In Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte – Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin • Heidelberg, 2008, S. 410
  12. Auszug sie: „Eine kleine Fraction zweigte sich dem Liberalismus aus und verfolgte revolutionäre Zwecke. Sie rekrutierte sich aus der burschenschaftlichen Jugend, welche romantische Franzosenfresserei mit französischem Republikanismus zu vertauschen bereit war; es hielten sich aber auch Männer zu ihr, welche wie Johann Georg August Wirth, dessen Journal ‚die deutsche Tribüne‘ seine Landsleute wieder die Sprache des patriotischen Zornes lehrte, im Geiste der Befreiungskriege dem Franzosenthum abgeneigt blieben und die Idee der Republik nur auf nationaler Basis verwirklicht sehen wollten. [...] Die Demagogen - das war ihre offizielle Bezeichnung - täuschten sich grausam und sollten ihrem bitten Schaden erfahren, daß allerdings zuweilen die französische, nie aber die deutsche Geschichte Sprünge machte.“ Siehe Johannes Scherr, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 2. Auflage, Otto Wigand, Leipzig, 1858, S. 497
  13. Diese Umrechnung entspricht keinem Kaufkraftvergleich von damals zu heute - zudem wird Silber an verschiedenen Börsen gehandelt und dies meist in US-Dollar, deshalb ist der Wechselkurs umrechnungsbedingt in Euro zusätzlich wichtig.
    Im Jahre 2012 am London Bullion Market war für die Feinunze Silber:
    der Tiefststand (12. Juli 2012): 26,67 $ ≈ 0,86 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,2243$ wert) ≈ 0,70 €/g →112 Euro für die Ausgabe
    der Höchststand (29. Februar 2012): 37,23 $ ≈ 1,20 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,3324$ wert) ≈ 0,90 €/g →144 Euro für die Ausgabe
    der Schlußstand (31. Dezember 2012): 29,95 $ ≈ 0,96 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,3195$ wert) ≈ 0,72 €/g →115 Euro für die Ausgabe

Fußnoten

  1. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 76
  2. a b Dieter Langewiesche: Zum Überleben des Alten Reiches im 19. Jahrhundert. Die Tradition des zusammengesetzten Staates. In: Andreas Klinger, Hans-Werner Hahn, Georg Schmidt (Hrsg.): Das Jahr 1806 im europäischen Kontext. Balance, Hegemonie und politische Kulturen. Böhlau, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-19206-8, S. 126–128.
  3. a b Begründet von Rolf Grimminger: Zwischen Restauration und Revolution 1815-1848 - Hansers Sozialgeschichte der deutschen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Hrsg.: Gert Sautermeister & Ulrich Schmid. Band 5. Deutscher Taschbuch Verlag, München 1998, ISBN 3-423-04347-4, S. 1 (online auf dtv.de [PDF] Erste Seite des PDF, Umschlagtext).
  4. Ilja Mieck: Handbuch der preußischen Geschichte. Das 19. Jh. und Große Themen der Geschichte Preußens. Hrsg.: Otto Büsch. de Gruyter, Berlin 1992, ISBN 3-11-008322-1, S. 179 f.
  5. Wiener Congreß-Acte, Pariser Friedensverträge: Definitiv-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Höchstihren Alliirten einer Seits, dann, Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits. Abgerufen am 14. März 2013.
  6. Dr G. M. Kletke (Hrsg.): Die Staatsverträge des Königreichs Bayern von 1806 bis einschließlich 1858. Friedrich Pustet, Regensburg 1860, S. 310 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. a b Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. 4. Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 363 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 6.
  9. a b c d e f Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 21 f.
  10. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-8252-2716-2, S. 230 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Heinz-Dietrich Fischer: Geschichte der Parteizeitung. In: Joachim-Félix Leonhard, Hans-Werner Ludwig (Hrsg.): Medienwissenschaft 1. Teilband. Ein Handbuch zur Entwicklung der Medien und Kommunikationsformen. Band 15. Walter de Gruyter, Berlin, New York 1999, ISBN 3-11-013961-8, S. 940 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Helga Schultz: Der Verleger Friedrich Justin Bertuch als Kaufmann und Literaturpolitiker. S. 9, abgerufen am 15. März 2013 (auf Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, 02. Dezember2008).
  13. Herbert G. Göpfert: Friedrich Justin Bertuch - Julius Campe. In: Reinhard Wittmann, Monika Estermann, Ernst Fischer, Ute Schneider (Hrsg.): Buch-Kulturen: Beiträge zur Geschichte der Literaturvermittlung; Festschrift für Reinhard Wittmann. Otto Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-477-05260-0(?!), S. 315.
  14. a b Joachim Bauer, Holger Nowak & Thomas Pester: Das burschenaftliche Jena. Urburschenschaft und Wartburgfest in der nationalen Erinnerung der Deutschen. In: Jürgen John & Justus H. Ulbricht (Hrsg.): Jena - Ein nationaler Erinnerungsort? Böhlau, Köln Weimar Wien 2007, ISBN 978-3-412-04506-7, S. 163 ff.
  15. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 7 f.
  16. Harald Lönnecker: Karlsbader Beschlüsse. Abgerufen am 12. März 2013 (auf historicum.net, 17. Juni 2011).
  17. Universität Leizig: Die Karlsbader Beschlüsse (1819). Abgerufen am 12. März 2013 (auf uni-leipzig.de, Auszug aus den Bestimmungen der Karlsbader Beschlüsse).
  18. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 8 f.
  19. a b c d Thomas Birkner: Zensur. Abgerufen am 12. März 2013 (auf historicum.net).
  20. Andreas Fahrmeier: Europa zwischen Restauration, Reform und Revolution 1815-1850. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71606-1, S. 37.
  21. Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1, Verlag Kohlhammer: "Karlsbader Beschlüsse" - Bundes-Preßgesetz. Abgerufen am 12. März 2013 (Beschlüsse der Ministerkonferenz in Karlsbad vom 6. bis 31. August 1819, welche durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 für den Deutschen Bund in Kraft gesetzt wurden; Bundes-Preßgesetz verlängert durch Beschluss der Bundesversammlung vom 16. August 1824 (auf unbestimmte Zeit); aufgehoben durch Bundesbeschluß über die Einführung der Preßfreiheit vom 3. März 1848; Bundesbeschluß über die Aufhebung der Bundes-Ausnahmegesetze vom 2. April 1848).
  22. a b Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 36
  23. a b Jürgen Wilke: Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte. UTB & Böhlau, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-20169-2, S. 191 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  24. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. 4. Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 362 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  25. a b Peter Geiss: Der Schatten des Volkes. Denjamin Constant und die Anfänge liberaler Repräsentationskultur im Frankreich der Restaurationszeit 1814-1830. Hrsg.: Gudrun Gersmann. Oldenbourg, München 2011, ISBN 978-3-486-59704-2, S. 143 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  26. Cornelia Foerster: Der Press- und Vaterlandsverein von 1832-33. Sozialstruktur und Organisationsformen der bürgerlichen Bewegung in der Zeit des Hambacher Festes. Trierer Historische Forschungen, 1982, S. 59 (siehe Anm 232. Doll, S43. Die Regierung begründete ihr Vorgehen mit einem Dekret von 1810, das eine Konzessionserteilung, und zwar nur an politisch zuverlässige Drucker vorschrieb. Die Liberalen erkannten dieses Dekret nicht an, da es entgegen der französischen Gesetzgebung der Revolutionszeit ohne Mitwirkung und Zustimmung der Volksvertretung erlassen war. Vgl. J. Ph. Siebenpfeiffer, Die Institutionen Rheinbayerns, in Rheinbyern I, 1830, S.29.197.).
  27. a b c d e f g Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 28 f.
  28. Elisabeth Hüls: Johann Georg August Wirth (1798 - 1848), ein politisches Leben im Vormärz. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5256-0, S. 64 ff., S. 100.
  29. Elisabeth Hüls: Johann Georg August Wirth (1798 - 1848), ein politisches Leben im Vormärz. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5256-0, S. 64 ff., S. 121.
  30. Peter Kaeding: Johann Friedrich Cotta - Der Verleger der deutschen Klassik. Die Hand über der ganzen Welt. Klett-Cotta, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7681-9712-0, S. 404 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  31. Universität Stuttgart: Exposé zur Tagung Johann Friedrich Cotta (1764-1832) - Verleger, Unternehmer, Technikpionier. (PDF; 133 kB) Abgerufen am 27. Februar 2013 (Später gründete Cotta eine Literarisch-artistische Anstalt für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, die Kunstdrucke und Landkarten herstellte und bei der die Zeitschriften Das Ausland und Das Inland erschienen.).
  32. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 14
  33. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 15
  34. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 16 f.
  35. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 97
  36. a b Haus der Bayerischen Geschichte (Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst): 5. Landtag: 1831 (3. Wahlperiode 1831-1836) - Sitzungsdauer: 20.02.1831-29.12.1831. Abgerufen am 16. März 2013 (6. Landtag: 1834 (3. Wahlperiode 1831-1836) - Sitzungsdauer: 04.03.1834-03.07.1834).
  37. a b c d e Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 33 f.
  38. a b c d e f g Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 17 f.
  39. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 13
  40. a b c Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 35
  41. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 22
  42. Bruno Bauer: Geschichte der constitutionellen und revolutionären Bewegungen im südlichen Deutschland in den Jahren 1831-1834. Band 1. Egbert Bauer, Charlottenburg 1845, S. 286 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  43. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 23
  44. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 38
  45. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 24
  46. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 37
  47. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 79
  48. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 35
  49. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 39
  50. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 26
  51. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 27 f.
  52. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 28
  53. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 29
  54. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 30 f.
  55. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 15, 26, 36
  56. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 31 f.
  57. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 32 f.
  58. Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 40 f.
  59. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 34 f.
  60. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 42 f.
  61. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 41 f.
  62. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 40 f.
  63. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 43, 62 f. (keine weiteren Ausführung welches Dekret von 1810 bei Versiegelung Presse Wirth nur: „, aufgrund dessen die Druckerkonzession von ihm verlangt wurde“ (S.43), Bei Ritter: „Dekret zu Druckerei, Buchhandel und Presspolizei“ (S. 62 f.))
  64. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 44
  65. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 45
  66. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 46
  67. a b Wilhelm Kreutz: Hambach 1832. Deutsches Freiheitsfest und Vorbote des europäischen Völkerfrühlings. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Mainz 2007, S. 19 f. (als PDF Zugriff: 12. Januar 2013).
  68. Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815-1871. Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Band 22. Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, München 2007, ISBN 978-3-486-58217-8, S. 14 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  69. Johann Georg August Wirth: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach. Neustadt 1832, S. 4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  70. Hans-Werner Hahn, Helmut Berding: Handbuch der Deutschen Geschichte / Reformen, Restauration und Revolution 1806-1848/49. Band 14. Klett-Cotta, 2009, ISBN 978-3-608-60014-8, S. 446 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  71. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-8252-2716-2, S. 230 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  72. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 49 (Abschnitt über die Verflechtung von Deutsche Tribüne und PVV von Seite 47 bis 52)
  73. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 47
  74. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 52
  75. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 13, 53
  76. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 53
  77. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 55
  78. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 56, 59 f.
  79. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 58
  80. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 59
  81. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 60 f.
  82. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 62 f.
  83. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 64
  84. Wilhelm Kreutz: Hambach 1832. Deutsches Freiheitsfest und Vorbote des europäischen Völkerfrühlings. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Mainz 2007, S. 32 (als PDF Zugriff: 12. Januar 2013).
  85. a b Max MendheimWirth, Johann Georg August. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 43, Duncker & Humblot, Leipzig 1898, S. 531–533.
  86. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 77 ff.
  87. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 81 f.
  88. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 85
  89. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 82–84
  90. a b c d e Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 30
  91. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 90–98, 103–153 (siehe einzelne Kapitel zu ausgewählten Themenbereichen)
  92. Bruno Bauer: Geschichte der constitutionellen und revolutionären Bewegungen im südlichen Deutschland in den Jahren 1831-1834. Band 2. Egbert Bauer, Charlottenburg 1845, S. 142 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  93. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 65 f.
  94. a b c d e Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 19 f.
  95. a b c d e f Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 66
  96. Susanne Lachenicht: Information und Propaganda. Die Presse deutscher Jakobiner im Elsaß (1791–1800). Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-56816-7, S. 202 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  97. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 51 f.
  98. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 41
  99. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 20
  100. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. S. 63
  101. Edda Ziegler: Literarische Zensur in Deutschland 1819-1848. Hrsg.: Allitera Verlag. II Auflage. Allitera Verlag, München 2006, ISBN 978-3-86520-200-0, S. 77 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  102. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 128
  103. Johann Georg Krünitz: ökonomisch-technologische Enzyklopädie. Band 195. Paulische Buchhandlung, Berlin 1848, S. 80 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  104. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft. In: Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme - Ausgewählte Aufsätze Teil 1 - VSWG-Beihefte 178,1. Franz Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08583-1, S. 540.
  105. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 537
  106. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 547
  107. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 559
  108. a b c Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 561
  109. Rüdiger von Rosen: Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts. Abgerufen am 11. März 2013.
  110. Horst Thieme: Statistische Materialien zur Konzessionierung von Aktiengesellschaften in Preussen bis 1867. Abgerufen am 11. März 2013 (Universität Köln, S. 286 f. siehe Tabellen).
  111. a b Jörg Requate: Journalismus als Beruf: Entstehung und Entwicklung des Journalistenberufs im 19. Jahrhundert. Deutschland im internationalen Vergleich. In: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft; 109. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-35772-9, S. 118 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  112. Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 34
  113. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495-1934). Springer, Berlin • Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-48707-4, S. 410.
  114. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. IV Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 364 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  115. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 8
  116. Heinrich Heine: Heinrich Heine's Sämmtliche Werke. Sechster Band: Vermischte Schriften (Zweite Abtheilung.). VII Auflage. Verlag von Schäfer und Koradi, Philadelphia 1871, S. 150 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  117. Johannes Scherr: Deutsche Kultur- und Sittengeschichte. 2. Auflage. Otto Wigand, Leipzig 1858, S. 497 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  118. Johann Jakob Honegger: Grundsteine einer allgemeinen Culturgeschichte der neusten Zeit. Dritter Band: Das Julikönigthum und die Bourgeoisie. III von V. Verlagsbuchhandlung von J. J. Weber, Leipzig 1871, S. 106 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  119. Manfred Treml: Bayerns Pressepolitik zwischen Verfassungstreue und Bundespflicht (1815-1837). Ein Beitrag zum bayrischen Souveränitätsverständnis und Lonsistenz im Vormärz. In: Beiträge zu einer historischen Strukturanalyse Bayerns im Industriezeitalter Band 16. Duncker & Humboldt, Berlin 1977, ISBN 3-428-04016-3, S. 185 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  120. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. IV Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 527 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  121. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 7 ff., 98 ff.
  122. Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 42–44
  123. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 98
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