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Deutsche Tribüne

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Einband der gesammelten Deutschen Tribüne für das Jahr 1832, Original im Stadtarchiv Homburg

Die Deutsche Tribüne erschien vom 1. Juli 1831 bis zum 21. März 1832 und liegt somit in der Restaurationszeit sowie am Beginn des Vormärz. Die Zeitung wurde in der ersten Phase in München und nach dem Jahreswechsel 1831/32 in Homburg herausgegeben. Die Publikation ist ehemals eine der bedeutendsten freiheitlichen Oppositionszeitungen gewesen.

Johann Georg August Wirth (1798–1848) trug die Verantwortung als Herausgeber und Hauptredakteur. Friedrich Sonntag (1790–1870) unterstützte die Zeitung finanziell und war sozusagen „Verleger“. Friedrich Ludwig Lindner (1772–1845) redigierte am Anfang mit. Georg Fein (1803–1869) füllte Lindners Stelle nach dessen Abgang aus. Viele weitere Journalisten und Personen lieferten Beiträge. Inhaltlich berichtete sie über Vorkommnisse im europäischen Ausland, über den Deutschen Bund und die einzelnen deutschen Kleinstaaten in diesem. Das Königreich Bayern und den seit 1816 dazugehörigen „Rheinkreis“ thematisierte die Zeitung besonders. Die Leserschaft war breit gestreut, so dass regierungsnahe Blätter den Vorwurf erhoben, „die Sprache der Deutschen Tribüne sei gerade dem Halbverständigen so wie dem Pöbel am verständlichsten“.[1] Kritische Artikel über Maßnahmen der Obrigkeit füllten die Zeitung und brachten Aufmerksamkeit. Die Regierenden gingen konzentriert gegen Vertriebssystem, Herstellung und Mitarbeiter vor. Zensur und letztlich Verbote durch Bayern als auch des Deutschen Bundes veranlassten die Einstellung.

Wirth initiierte den „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ (Deutscher Preß- und Vaterlandsverein) mit. Der Gründungsaufruf erschien als Artikel in der Deutschen Tribüne. Die Zeitung nahm die Form einer Vereinszeitung an. Das Verbot der Zeitung sowie zeitgleich des Vereins führten in der Bevölkerung zur Anteilnahme. Der Freispruch am Ende des Verbotsverfahrens begünstigte das „Nationalfest der Deutschen zu Hambach“ (Hambacher Fest).

Wirth plante Zeit seines Lebens, zuletzt 1848, eine Neuedition des Blattes, ohne dass er dieses Vorhaben je umsetzte.

Vorgeschichte

Restauration im Vorfeld

Europa nach dem Wiener Kongress 1815, Putzgers Historischer Schul-Atlas (1849–1913)

Als Napoleon Bonapartes Ära mit der Niederlage in den Befreiungskriegen zu Ende ging, teilten die die Sieger auf dem Wiener Kongress 1814 bis 1815 Mitteleuropa auf und zogen neue Grenzen. Der Deutsche Bund, als zusammengesetzter Staat, trat in die Nachfolge des Alten Reiches ein. Die anschließende Epoche der Restauration benannten die Zeitgenossen als „Vernichtung des Kleinen“. Die Herrscher konzentrierten die staatliche Macht in ihren Händen und versuchten die eigene Souveränität gegenüber Ihresgleichen als auch den breiten Volksschichten der Ständegesellschaft zu festigen. Die Restauration bedeutete demnach nicht die Wiederherstellung der kleinen Territorien. Dennoch blieben zwischen den widerstreitenden Hegemonialinteressen der größeren Staaten im deutschen Sprachraum die Kleinstaaten erhalten.[2] Dieser Zeitabschnitt deutscher Geschichte ist politisch betrachtet als erstarrt, repressiv und autoritär anzusehen. Die nationalstaatliche Einigung, die Frankreich und England bereits vollzogen hatten, blieb dem deutschen Volk noch versagt.[3] Sowohl diejenigen die Volkssouveränität forderten, als auch ihre Gegner auf der Seite der Fürsten strebten in Deutschland den Einheitsstaat an.[2] Jedes Mittel war dem Staat recht, um abweichende Äußerungen zu unterdrücken. Zensur entzog der Bürgerschaft das Wort. Überwachung begleitete den Alltag.[3]

Im Vertrag von München 1816 vereinbarte Österreich die Gebietsabtretung des Rheinkreises an das Königreich Bayern. Das Gebiet war während des Wiener Kongresses Österreich zugeschlagen worden.[4][5] Die während der französischen Besatzung eingeführten Verfassungsrechte konnte die neue Obrigkeit nicht vollständig aufheben. Das durch den Code Civil geprägte Recht blieb in Teilen erhalten.[6]

Gesetzliche Pressebestimmungen und Zensur

Entsprechend der innerstaatlichen Homogenisierung beschlossen die Regenten der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes eine Vereinheitlichung der Gesetze im Jahre 1815. Darunter viel auch die Harmonisierung der Pressegesetze. Den Rahmen regelte die Deutsche Bundesakte des Wiener Kongresses unter Artikel 18 d.[7] Die Herrscher kamen lediglich in Einzelmaßnahmen zur Einigkeit. Einzelstaatliche Interessengegensätze verhinderten die bundeseinheitliche Gesetzgebungen.[8] Der Ort, der „Pressefreiheit“ bot, war Sachsen-Weimar. Das liberale Pressegesetz führte der Herzog 1817 ein und behielt es bis 1820 bei. Im Schutz des Herzogtums gelangte Ludwig Wielands (1777–1819) Weimarische Zeitung, innerhalb der gebotenen Freizüge, zur bedeutendsten Zeitung diese Jahre.[9] Mit dem Blatt verbreiteten sich aufklärerische Gedanken und Anschauungen aus der Universitätsstadt Jena. Dort bildete sich der Ausgangspunkt der Urburschenschaften. Die bekannteste der in dieser Zeit entstehenden Bewegungen. Die Studenten, selbst zahlreiche Teilnehmer der Befreiungskriege (wie im Lützowschen Freikorps), verbreiteten ihrem Ideal folgenden den Lebensentwurf von „Freiheit, Ehre, Vaterland!“ Die politischen Unzufriedenheit fand 1817 mit dem Wartburgfest erste Beachtung. Dort forderten etwa fünfhundert Burschen, nebst dem Grundsatz: „Ein Deutschland ist; soll sein und bleiben!“, die Pressefreiheit.[10][11]

Der gegen die fürstliche Macht opponierenden Versammlung folgte die Repression der abschätzig als Demagogen (Volksverführer) bezeichneten Jugend und Professoren.[10] Am 20. September 1819 erließ der Frankfurter Bundestag „in einem mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ (Thomas Nipperdey) Bestimmungen gegen die sogenannten revolutionären Umtriebe.[12][13] Die unterdrückenden Bestimmungen sind bekannt als Karlsbader Beschlüsse.[14] Die 1815 erklärten Absichten aus Artikel 18 verkehrten sich hiermit ins Gegenteil. Schriftstücke unterlagen seitdem der Zensur vor Veröffentlichung.[7] Dies galt für alle Publikationen, die als tägliche Blätter oder heftweise erschienen und weniger als 20 Bögen (320 Seiten) im Druck aufwiesen.[15][7] Mit dem sechsten Paragraphen des Karlsbader Presse-Gesetzes erlaubte sich der Bund selbst tätig zu werden, wenn die „Würde des Bundes“ angegriffen würde.[15] Der Bund richtete zum Schutz seiner Interessen die „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ eine.[7] Auch in anderen europäischen Ländern verabschiedeten die Regierenden restriktive Gesetze. So beschränkte England im selben Jahr mit den Six Acts die Presse– und Versammlungsfreiheit. Ein Jahr später nahm Frankreich wie Deutschland die Vorzensur ins Gesetzeswerk wieder auf. Regimekritische Zeitungen wurden verboten. Daneben ermöglichten die französischen Gesetze die vorbeugende Inhaftierung von sogenannten „Verschwörern“ für drei Monate.[16]

Die Umsetzung von Bundesgesetzen blieb Ländersache. Die Zensur wurde verschieden gehandhabt - je nach Landesverfassung.[15] Das Königreich Bayern stimmte den Beschlüssen von Karlsbad unter Verfassungsvorbehalt zu. 1824 bestätigte das Königreich nach Ablauf der Fünfjahresfrist die Verlängerung.[7] Diese Verlängerung galt danach unbefristet (Aufhebung erst 1848).[17] Die bayrische Verfassung von 1818 garantierte zwar „Freyheit der Meinungen“, jedoch waren für die Presse „gesetzliche Beschränkungen gegen den Mißbrauch“ eingearbeitet, die die Pressefreiheit einschränkten.[18] Mit dem Amtsantritt des bayrischen Königs Ludwig I. 1825 verband sich zunächst ein „gedeihliches Klima“ für die Presse.[19] Jedoch ergaben sich mehr und mehr Spannungen zwischen Presse und Staat. Sitzplatzzugewinne der Liberalen in der Kammer der Abgeordneten (bayrischer Landtag) bei den Neuwahlen im Dezember 1830 führten zu Begeisterungen. Diese wurden staatsseitig eher als Unruhen wahrgenommen, wie etwa an der Münchner Universität. Ludwig I. ging gegen das Geschehene vor und verschärfte dabei die Pressezensur am 28. Januar 1831. Die umstrittene Presseverordnung nahm die Regierung jedoch am 12. Juni des gleichen Jahres zurück.[7][20]

Allgemein verfügten die Behörden über verschiedene Zwangsmittel, um das Umfeld für kritische Zeitungen zu erschweren – die Regierung lancierte gezielte Artikel in Zeitschriften, um die öffentliche Meinung im eigenen Sinn zu beeinflussen. Gegenartikel, um missbilligte Zeitschriften in Verruf zu bringen, ließen die Regenten über Mittelsmänner einfließen. Des Weiteren erfolgten Beschlagnahmungen von Zeitungen und Flugblättern. Für Kontrollen setzten die Zensoren ungünstige Zeiten an und führten die Arbeit so langsam wie möglich aus, um die Aktualität zu beeinträchtigen. Die Behörden griffen in den Vertrieb ein, stellten den Druckern die nötigen Lizenzen nicht aus und verurteilte Journalisten zu Geld- und Gefängnisstrafen.[Anm 1] Die zensierten Schriften hatten für die Kosten der Zensur aufzukommen. (Preußen setzte hierzu am 1. Januar 1825 eine Vorschrift in Kraft.) Zum Unterlaufen der Zensurvorschriften pendelten die Zeitungen zwischen verschiedenen Staaten. Aufbegehrende Äußerungen versteckten Verleger und Redakteure immer besser. Psychologen wie Sigmund Freud beschäftigten sich später mit dieser Vorgehensweise.[15]

Die Zeitung „Inland“ als Vorbote

Zeitgenössische Zeichnung des Herausgebers Johann Georg August Wirth

Johann Georg August Wirth erlangte schon vor Erscheinen der Deutschen Tribüne Popularität.[21] Während seines 1817 begonnen Studiums zum Juristen trat er mehreren Studentenverbindungen bei und engagierte sich trotz Verbots den Idealen nach. Zuerst folgte er der mit dem Studium eingeschlagenen Berufswahl, [22] begann aber im Jahr 1831 seine journalistische Tätigkeit mit der Herausgabe des „Kosmopoliten“ in Bayreuth. Schon in der ersten Ausgabe, des kurzlebigen Blatts, vom 4. Januar widmete Wirth sich dem Thema der Pressefreiheit mit gleichnamig betiteltem Artikel.[23][21]

Wahrscheinlich im März 1831 fand Wirth Anstellung bei der 1827 in München gegründeten Literarisch-artistischen Anstalt der J. G. Cotta'schen Buchhandlung für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, nebst Buch-, Kunst- und Landkartenhandel.[21][24] Die renommierte regierungsnahe Stuttgarter Buchhandlung verlegte in der bayrischen Niederlassung die Zeitung Das Ausland als auch Das Inland. Johann Friedrich Cottas (1764–1832) Geschäftsführer Friedrich Sonntag stellte Wirth als Redakteur für das Inland ein.[21][25] Wegen Streitigkeiten bezüglich des Inhalts wünschte der bayrische König Ludwig I. im April 1831 eine Distanzierung des Verlegers Cotta zu Wirth. Des Weiteren solle das Blatt in alter Ausrichtung erscheinen.[26] Es gab keine Einigung. Cotta kam der bevorstehenden ministeriellen Schließung zuvor. Er beendete den Verlag des Inland am 30. Juni 1831.[27] Die Deutsche Tribüne nahm die Nachfolge nur einen Tag später auf.[21][28] Im Inland veröffentlichte Werbung kündigte die Deutsche Tribüne an. Das Publikum erfuhr vorab von der programmatischen Ausrichtung im Sinne einer „Wiedergeburt Deutschlands“ unter strikter Verfolgung des „constitutionellen Principes“. Wirths Ziel war das Festhalten an der freien Presse. Zensierte Artikel aus anderen deutschen Staaten sollten unzensiert lesbar sein.[28]

Die redaktionellen Arbeit Wirths beim Inland umfasste etwa hundert Ausgaben.[27] Der Journalist knüpfte während seiner Mitarbeit Kontakte zu Abgeordneten des Landtags.[29] Nach Manfred Treml habe sich die regierungsnahe Zeitschrift unter Wirth zu „einem der führenden Oppositionsblätter“ entwickelt. In dieser Zeit sammelte der Journalist Erfahrung und konnte seine Fähigkeiten beweisen. Mehr noch schärfte sich Wirths politisches Profil in konstitutionell-liberaler Ausrichtung.[27]

An der Vorabfinanzierung der Deutschen Tribüne beteiligte sich Sonntag.[28] Cotta hatte keine Einwände gegen die Beteiligung. Er bestand aber auf seine Bitte: alles zu unterlassen, was ihn in die Nähe mit Wirths Werk rückte.[30] Dennoch glaubten zeitgenössische Beobachter wie auch König Ludwig I., dass Cotta Verbindung zu Wirths Blatt gehabt haben müsste, trotz der gegenteiligen Beteuerung Cottas.[28] Die Vermutung fußte auch auf dem Zirkulieren von Vorbestellungslisten. Sonntag führte darin die Deutsche Tribüne neben anderen Produkten der Literarisch-artistischen Anstalt auf, um wie er sagte seinen Bekanntenkreis für das Blatt zu interessieren. Cotta beklagte sich im Briefwechsel über die „Fahrlässigkeit“, die nicht in seinem Sinne lag.[30]

Von der ersten bis zur letzten Ausgabe

Münchner Zeiten

Erstmals erschien die Deutsche Tribüne in München am 1. Juli 1831.[31] Das Königreich Bayern war besorgt wegen der im Vorfeld verlautbarten Ausrichtung. Von der ersten Auflage an stand die Zeitung im Visier der staatlichen Stellen.[32] Der Herausgeber zielte auf die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens, den die Verfassung vorgab.[33] Da die Aufsichtsbehörde versäumten einen Kontrolleur zuzuteilen, blieben die Anfangsausgaben unzensiert. Die sechste Auflage reicht Wirth zur Durchsicht ein. Die Zensur der darin enthaltenen Artikel umging Wirth. Er veröffentlichte den gestrichenen Inhalt in einem Flugblatt (mit dem Titel: „Politische Kapuzinerpredigt“ und der Aussage: „Wir ersuchen alle Zeitungsredactionen und Schriftsteller, welchen von der Censur Artikel gestrichen werden, solche uns mitzutheilen. Wir werden dieselben sodann in unserem Blatt oder durch Flugblätter zur Publicität bringen.“)[34]).[35] Nach nur einer Woche erregte die Tribüne auf internationaler Ebene Ärgernis. Die preußische Gesandtschaft beschwerte sich beim bayrischen Außenminister Joseph von Armansperg (1787–1853). Auch andere Staaten taten ihren Unmut kund.[36] Die Zensoren beklagten die Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen bereits Mitte des Monats. Sie meinten das Fehlschlagen verursache Hohn und Spott.[18]

Unterhaltungszeitschrift Flora Nr. 69 vom 29. Juli 1831, München, Anzeige: „Die deutsche Tribüne ist in den preussischen Staaten verboten, wenigstens ist es den preussischen Postämtern untersagt, dieses Blatt zu befördern, und Bestellungen darauf anzunehmen.“[Anm 2]

Die Kontrolleure veranlassten weitere Schikanen. Vor allem beschlagnahmten sie Ausgaben und Flugblätter.[35] Die Polizeibehörden wurden angewiesen eine Strafe von fünfzig Talern gegen Drucker auszusprechen, die politische Flugblätter herstellten.[37] Diese Geldstrafe war existenzbedrohend[Anm 3] und es erhob sich dagegen Widerspruch. Ende Juli 1831 lenkte das bayrische Innenministerium unter Johann Baptist von Stürmer (1777–1856) ein. Die Bestrafung der Drucker als auch die Zensur von Flugschriften erklärte das Ministerium für unzulässig.[37] Eine andere Art der Zähmung Wirths schlug ebenso am Monatsende fehl. Es gelang nicht ihn als Redakteur für die Regierung anzuwerben.[38] Sein Mitredakteur Friedrich Ludwig Lindner hingegen verließ die Zeitung.[39] Die freie Stelle füllte zunehmend Georg Fein aus.[39] Neben diesen ersten Versuchen verfolgte der bayrische Staat andere Strategien. Der König lancierte über Vertraute[Anm 4] Gegenartikel.[40] Auf zwischenstaatlicher Ebene beeinträchtigten die Regierungen die Vertriebswege. Obwohl keine direkte Beeinflussung der Thurn-und-Taxis-Post nachweisbar ist, gelangten Exemplare nicht an den Zielort.[36] Österreich und Preußen verboten die Zustellung in ihren Territorien.[36] Andere Kleinstaaten erhöhten das Beförderungsentgelt.[38] Nach den Beschlüssen von Karlsbad wiesen die Postämter die Einfuhr rechtlich legal ab, wenn Zeitungen nicht den verantwortlichen Verleger und Redakteur aufführten. In der Anfangszeit der Tribüne geschah es mehrmals, dass Wirths Name nicht auf den Exemplaren abgedruckt erschien.[41]

Wirth ließ zusätzlich zur Tribüne zwei andere Publikationen erscheinen. Im Verbund wollte der Herausgeber damit die Maßnahmen der Zensoren unterlaufen und so die Pressebestimmungen aushebeln. Ab dem 19. Juli 1831 war das Oppositions-Blatt für Baiern zu beziehen. Diese Zeitschrift informierte nur über bayrischen Belange. In „unbestimmten Zeiträumen mit einem Umfang … von wenigstens 30 Bögen“ sollten die bayrischen Blätter als ein Werk erscheinen. Damit beabsichtigte Wirth die Karlsbader Beschlüsse zu umgehen. Seit Rücknahme der Presseverordnung durch den bayrischen König war es gestattet über innerbayrische Themen ohne Zensur zu berichten.[42] Das liberale Deutschland sollte als drittes Glied zu lesen sein. Mit einem Umfang von 60 bis 90 Blättern zu einem halben Bogen gab Wirth die Zeitung ab dem 3. August heraus. Alle drei Schriften mussten einzeln abonniert werden, jedoch waren sie inhaltlich aufeinander abgestimmt. So umging der Abdruck in einem Blatt die Zensur im Anderen. Sonntag und Wirth diskutierten zusätzlich die Auflage einer zielgruppenspezifischen Zeitung für Bauern. Diese sollte den Stand hinsichtlich seiner Verfassungsrechte aufklären. Das letztere Projekt verfolgten die Beiden aber nicht weiter.[43]

Zeitgleich setzte Wirth im Umgang mit den Zensoren der Deutschen Tribüne eine neue Linie um. Gestrichene Textstellen ließ er unzensiert abdrucken. Die beanstanden Behörden müssten seiner Ansicht nach den Nachweis erbringen gegen welche gesetzliche Bestimmung verstoßen sei und dies entsprechend belegen.[44] Daraufhin weiteten die Behörden die Beeinträchtigung des Vertriebs aus. Die Verhängung von Geldstrafen schien ein Mittel zu sein, um Wirth vom Druck zensierter Stellen abzuhalten. Wirth legte gegen die Strafen Widerspruch ein. Hierzu führte er aus, dass es kein Gesetz gebe, welches gestrichene Stellen zu drucken verbiete.[45] Über kurze Zeit summierte sich die Strafe auf über 10.000 Taler. Anlässlich der immensen Forderung witzelte der Redakteur am 7. September 1831: „nach einer mathematischen Progression“ (Die Höhe der Strafe verdoppelte sich beginnend mit 10 Talern) saniere die Tribüne den bayrischen Staatshaushalt allein. Das Innenministerium erkannte nach diesem Umstand die meisten Beschwerden Wirths an. Nur einen kleinen Teil pfändeten die zuständigen Stellen. Geldstrafen entfielen aus der Sanktionspolitik. Diese Strafform galt fortan per ministerieller Anweisung als „ausdrücklich ungeeignet“.[46]

Die nächste Eskalationsstufe bildeten Arreststrafen. Die Erste erging Mitte September 1831 gegen Wirth. Man inhaftierte ihn für 48 Stunden. Karl von Closen (1786–1856) sprach die Inhaftierung sogar in der bayrischen Zweiten Kammer des Landtags an, ohne das dies etwas bewirkte. Der Kammerpräsident verwies darauf, daß sich Wirth mit Rechtsmitteln helfen solle. Der Inhaftierte beklagte sich beim Innenministerium. Die Bitte um Freilassung bei der Instanz erfüllte das Ministerium umgehend.[46] Obwohl Seinsheim, der zuständige Zensor der Kreisregierung, mehrmals um Versetzung bat, kam ihm in dieser Bitte Fürst Carl Philipp von Wrede (1767–1838, Präsidenten der ersten Kammer) nicht nach.[47] Von Wrede wies den Zensor an, nur im Rahmen der Gesetze vorzugehen. Entsprechende Verhaftungen wären zu unterlassen.[46] Seinsheim droht angebliche dem bisherigen Münchner Drucker Jacquet an, dass die Regierung die Verträge kündige und keine neuen Aufträge vergebe.[48] Wirth beabsichtigt der Unabhängigkeit und Einschüchterung wegen eine eigene Druckerei mit neuartiger Schnellpresse zu eröffnen. Zur Finanzierung gründete Wirth eine „Aktiengesellschaft“ im Oktober 1831.[49]

Wirth sah weitere Freiheitsstrafen, trotz der Unterlassungsanweisung gegeben durch von Wrede, auf sich zukommen. Er plante daher einen Standortwechsel.[49] Sogar die Verlagerung der Deutschen Tribüne ins Ausland nach Frankreich bildete eine Option.[48] Wirth reiste auf Einladung von Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1789-1845) hin nach Homburg in den „Rheinkreis“, um sich vor Ort umzusehen.[50] Ende Oktober überging die verantwortliche Behörde die vormalige Anweisung und griff erneut zum Mittel der Inhaftierung.[49] Wirth bezog fast den Status eines „Dauergasts“ in der Zelle. Berichte über die Maßnahmen füllten die Zeitung und führten ihrerseits zu weiteren Verhaftungen. So vermerkte Innenminister von Stürmer in seiner Ausgabe vom 16. des Monats, dass wegen der darin erschienen Artikel Anklage unter anderem wegen Majestätsbeleidigung zu erheben sei. Die Redaktion sah sich im Recht und publizierte die Anklagen und Entwicklungen weiterhin. Die Obrigkeit zielte darauf ab Wirth längere Zeit festzusetzen. Wäre er beschäftigt, fiele seine Tätigkeit bei der Zeitung aus und diese würde behindert. Das Ansinnen verlief nicht wie erwünscht. Lediglich ein Urteil führte zur Haftstrafe von sechs Wochen. Wegen des Einspruchs beim Appellationsgericht trat Wirth die Strafe jedoch nicht sofort an (Das Urteil wurde erst im April 1836 vollstreckt).[51]

Trotz der Erfolge auf dem Justizweg entschloss sich Wirth aus München wegzuziehen. Während er den Umzug organisierte, erschien die Zeitung in teils zensierten Auflagen. Die letzte Münchner Ausgabe ließen die Mitarbeiter am 18. Dezember 1831 drucken.[51] Die benötigten Mittel zur Anschaffung der Schnellpresse kamen indes zusammen. Schon vor der Jahreswende 1831/32 am 9. Dezember schrieb Wirth an die Kreisregierung von Speyer, dass er Exemplare mit seiner eigenen Presse herauszugeben beabsichtige. Am 15. des Monats ersuchte er postalisch die Homburger Zensoren mit ihm Termine für die Kontrolle abzusprechen. Hieran ist nach Hüls und Schmidt ersichtlich, dass die Vermeidung der Vorkontrolle nicht direkt beabsichtigt war.[52]

„Rheinkreis“-Zeiten

Titelzeile der Deutschen Tribüne vom 1. Januar 1832 in Homburg

Wirth zog Ende Dezember 1831 in den Rheinkreis.[53] Im Rheinkreis bestand zu dieser Zeit eine weitgehend unabhängige Justiz. Die Richter etwa am Appellationsgericht (Berufungsgericht) in Zweibrücken fällten auch der bayrischen Aristokratie unangenehme Urteile. Nachdem der bayrische Reichsrat unter von Wrede den bayrischen Landtag am Ende der Wahlperiode auflöste, zog es die Oppositionellen „wie ein Gravitationszentrum“ in die Region nahe dem Rhein.[6] Die erwogene Ansiedlung in Zweibrücken oder Speyer unterblieb. Stattdessen, so verlautbarte die Zeitung, sei Homburg als Standort mit Bedacht gewählt.[53] Neben dem dort gültigen freiheitlicheren Presserecht und der erwarteten Unterstützung durch die zurückkehrenden Abgeordneten, sprachen in weitere Gründe für den Umzug. Es produzierten in der Nähe andere oppositionelle Zeitschriften. Mit diesen wollte Wirth sich abstimmen. Sofern Maßnahmen die Zeitungen bedrohten, konnte man sich gegenseitige Deckung geben.[54] Die Redaktion meinte in Homburg gute Verkehrsanbindung vorzufinden und empfand die dortigen Postverhältnisse für einen schnellen Nachrichtentransport als willkommen. Am 1. Januar 1832 erschien die erste Auflage aus dem Rheinkreis.[53] Die Herstellung nahm Wirth auf eigener Handpresse in Homburg vor.[52]

Fußzeile der Deutschen Tribüne vom 6. Januar 1832, mit dem Zusatz: „Gedruckt bei G. Ritter in Zweibrücken“

Die Behörde bereiteten der Deutschen Tribüne auch am neuen Standort Probleme.[52] Schon am 4. Januar 1832 sperrte der am Tag zuvor angewiesene Bürgermeister Homburgs die Handpresse mit Siegel unter Berufung auf das napoleonische Dekret von 1810.[55] Zudem genehmigte das Landkommissariat Homburgs Wirth die Druckerei nicht. Wirth konnte nämlich keine eigene Druckerkonzession vorlegen. Daraufhin bemühte er den lizenzierten Kaiserlauterer Drucker Philipp Michael Kohlhepp. Wirth schloss einen Vertrag mit ihm zur Eröffnung einer Zweigstelle in Homburg. Den geplanten Zweitstandort des lizenzierten Druckers bekam keine Genehmigung. Nunmehr ließ Wirth die Schnellpresse zu Georg Ritter nach Zweibrücken bringen.[52] Wirth besorgte den Druck auf der Ritter'schen Schnellpresse.[56] Wirth als auch Siebenpfeiffer (er gab den Westbote heraus) waren von der Presseversiegelung betroffen. Zusammen strebten sie die Aufhebung an. Der Prozess vor dem Bezirksgericht bewirkte hohe öffentliche Anteilnahme. Das Urteil beschied, dass man nicht befugt sei, in die getroffene Entscheidung einzugreifen. Trotz des Ausgangs war der Prozess an sich ein Erfolg, da er die Bürger für die liberale Presse mobilisierte.[56]

Weitere Ausgaben der Tribüne bekamen die Zensoren zwar vorgelegt, allerdings lieferten eigene Boten gedruckte Exemplare direkt zur Homburger Post, ohne die Redigierung abzuwarten.[56] Damit war die Vorabkontrolle Makulatur und die Staatsdiener beklagten auch hier, dass die Zensur „zum öffentlichen Gespött“ gemacht würde.[57] Einen Teil versendeten die Mitarbeiter zudem »unter Kouvert«. Das Absenden in Umschlägen schloss das effektive Zurückhalten und die Kontrolle durch Zensoren aus.[56] Fürst von Wrede versuchte die Versendung »unter Kouvert« auszuhebeln. Er schlug dem Ministerrat Mitte Februar den Bruch des Postgeheimnisses vor. Dieses Bemühen blieb jedoch ohne Erfolg.[58]

Titelzeile der Deutschen Tribüne vom 21. Januar 1832, mit dem Zusatz: „Zur Wiedergeburt des Vaterlandes“

Der Freundeskreis um Wirth diskutierte über die Verwirklichung der Pressefreiheit. In diesem Zusammenhang ist das „Erste Schülerfest“ von Bedeutung. Die Bürger Zweibrücken Bubenhausens organisierten dieses als Festessen für den bayrischen Landtagsabgeordneten Friedrich Schüler (1791–1873), der in seine Heimat zurückkehrte - Versammlungen waren verboten. Die Bürger umgingen deshalb das Verbot mit Banketten.[59][60] Beim Essen am 29. Januar 1832 beschlossen die anwesenden Patrioten die Gründung des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins (PVV).[61][62] Die Tätigkeiten des Vereins bestanden in der Hauptsache darin, Geld zu sammeln, Versammlungen zu organisieren, Protestnoten zu verschicken und Schriftsteller als auch Mitarbeiter von Zeitschriften zu unterstützen.[63] So rief Wirths Zeitung im Artikel „Deutschlands Pflichten“, der am 3. Februar erschien, zur ideellen als auch materiellen Unterstützung des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins auf.[64]

Mitte Februar 1832 ließ Wirth die Schnellpresse aus Zweibrücken nach Homburg bringen und druckte mit dieser konzessionslos. Das Königreich Sachsen sowie die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha und Nassau erließen ein Gesamtverbot und folgten der Linie von Preußen sowie Österreich. Am Rande sei erwähnt, dass 1832 wahrscheinlich dennoch über die Leipziger Messe Exemplare nach Preußen gelangt waren.[65] Die Aufstellung und der unlizenzierte Betrieb der Schnell- und Handpresse in Homburg waren Anlass gegen Wirth vorzugehen. Am 23. Februar erhielt der Bürgermeister die Anweisung zur Versiegelung aller Pressen. Die Ausführung versagte Wirth zwei Tage später, weil dafür ein Gerichtsbefehl vorliegen müsse. Wirth ging soweit in der Tribüne zu verlautbaren, dass er mit Waffengewalt das Werk schützen wolle. Im Gebäude deponierte man hierfür sogar Waffen.[66]

Im März 1832 stellte von Pechlin (1789–1863) als Vertreter Holsteins und Lauenburgs vor der „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ fest, die Deutsche Tribüne würde versuchen, „alles Bestehende in Deutschland, wie es unter dem Grundvertrage des Deutschen Bundes und dessen Gewähr durch die öffentlichen Rechtsverhältnisse und Institutionen der im Bunde vereinten Staaten begründet und geordnet ist, durch Gewinnung der öffentlichen Meinung für eine so genannte Deutsche Reform oder für die Gründung eines Deutschen Reichs im demokratischen Sinne umzuwälzen“.[32] Außerdem behauptete die Kommission Wirths Blatt, Siebenpfeiffers Westbote und die Hanauer Neuen Zeitschwingen „fordern […] zur That gegen die Regierungen im Allgemeinen auf und predigen offen Aufruhr. Ja sie gehen in ihrer Wuth so weit, daß sie den Mord von Staatsmännern, die sie als ihre Widersacher betrachten, als verdienstlich und nothwendig preisen, und endigen damit, die Vertreibung und Vernichtung aller Deutschen Souverains anzuempfehlen.“[67] Diese Aussagen begründeten für den Deutsche Bund, dass ein Verbot des Blattes unbedingt geboten sei.[32] Die bayrische Regierung verbot die Deutsche Tribüne am 1. März, solange sie sich nicht der Zensur beuge. Einen Tag später folgte das verschärfte Verbot durch den Deutschen Bund. Dieser untersagte außerdem ein Erscheinen von Folgepublikationen und verfügte fünfjähriges Berufsverbot für den verantwortlichen Hauptredakteur.[68] Am 7. März negierte Wirth die Waffengewalt und versicherte den Rechtsweg zu gehen. Die Versiegelung fand unter militärischem Schutz am Folgetag statt, wobei aber keine Waffengewalt angewandt werden musste.[69]Tatsächlich erschien entgegen dem Verbote auf Landes- und Bundesebene am 13. März 1832 wieder ein Ausgabe. Diese stellte Georg Ritter her.[70] Die bayrische Regierung ließ Wirth festnehmen. Georg Fein und Friedrich Sonntag, die das Werk fortsetzten verwies die Obrigkeit außer Landes.[71] Die Behörden verpflichteten Ritter für die Tribüne nicht weiter zu drucken.[72] Das letzte Erscheinen am 21. März 1832 war zugleich das Ende der Deutschen Tribüne.[72] Das konzentrierte Vorgehen der Obrigkeit gegen Vertriebssystem, Herstellung und Mitarbeiter hatte nun volle Wirkung entfaltet.[73]

Eine „neue“ alte Tribüne?

Anzeige von Wirth im Wochenblatt für den Königlich-Bayerischen Gerichtsbezirk Zweibrücken Nr. 65 vom 30. Mai 1848 zur Wiederauflage der Deutschen Tribüne

Die letzte Ausgabe vom 21. März gab keinen Hinweis auf das Ende der Deutschen Tribüne. Tatsächlich rechneten die Betreiber noch längere Zeit mit einer Weiterführung. Fein kam vor seiner Ausweisung aus Bayern mit dem Drucker Ritter, Joseph Savoye (Vorstandsmitglied des PVV) und Paul Camille Denis (Hauptfinanzier des PVV) zusammen. Auf dem Treffen beratschlagten sie sich über das weitere Vorgehen.[72] Am 6. April 1832 unterrichtete Wirth die Homburger Postverwaltung, dass ab dem 1. Mai wieder die drei Blätter erscheinen sollten. Die Homburger Kreisverwaltung atmete für kurze Zeit auf, als Gerüchte kursierten, Wirth wolle den Herausgabeort ins Großherzogtum Baden[Anm 5] verlagern.[73] Allerdings war auch kurz vor dem Stichtag kein Herausgabeort bekannt. Wirth selbst reiste in dieser Zeit nach Kaiserslautern und von da aus in andere Städte. Unterdessen stellten die Behörden in Zweibrücken und Homburg keine Anzeichen einer Neuauflage fest und meldeten dies an die Vorgesetzten. Ein weiteres Gerücht besagte die Zeitung würde auf einer transportablen Presse gedruckt. Rückblickend meinen Hüls und Schmidt wäre die damit einhergehende Aufregung voreilig, da es keinen Hinweis auf ein tatsächliches Wiedererscheinen gab.[74]

Die bayrische Regierung unterlief, der eigenen Souveränität des Landesrechtes Vorrang gebend, die Anordnungen des Deutschen Bundes. Das gegen Wirth ausgesprochene Berufsverbot wäre nichtig, wenn er sich an alle gesetzlichen Bestimmungen zur Zensur halte.[74] Am 14. April 1832 sprachen die Richter am Appellationsgericht in Zweibrücken Wirth im Zusammenhang mit den Vorwürfen Anfang März frei. Sie legten die bayrischen Zensurparagraphen so aus, dass keine strafbaren Handlungen Wirths erkennbar seien. Ebenda betonte das Gericht die Freiheit der Presse. Es bestünde das Recht der Journalisten sich publizistisch zur Wehr zu setzen. Der Freispruch legitimierte Wirths Vorgehen und das des Deutschen Preß- und Vaterlandsverein. Schon am 16. April verbreitete die Presse sechzigtausend Flugblätter zur Verkündung des Freispruchs. Infolge der Resonanz erfuhr der Verein großen Zuspruch. Kurz darauf publizierte der Verein die Einladung zum Hambacher Fest.[59]

Wirth kündigte noch vor dem Hambacher Fest für den 1. Juni 1832 das Wiederaufleben der Deutschen Tribüne an. Höchstwahrscheinlich band die Vorbereitung der Festlichkeit Wirth so fest ein, dass es bei der Ankündigung blieb.[75] Am 28. Mai dem zweiten Festtag kamen wichtige Teilnehmer[Anm 6] im Haus des Landstands Schoppmann zu einer Versammlung zusammen. Die Anwesenden beratschlagten. Sie trafen die Übereinkunft, dass der Deutsche Preß- und Vaterlandsverein drei Presseorgane haben solle. Zu diesem Zweck würde Siebenpfeiffers Westbote mit Wirths Deutscher Tribüne zur Zeitung Wiedergeburt des Vaterlandes verschmelzen und neben dem Mannheimer Wächter am Rhein und der Volkstribüne als Sprachrohr wirken.[76]

Kurze Zeit nach dem Fest folgte, wegen der dort gehaltenen Reden, die Verhaftung Wirths im Juni 1832. Das außerordentliche Assisengericht (Geschworenengericht) von Landau verhandelte den Prozess 1833. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Allerdings begann anschließend in Zweibrücken ein weiterer Prozess wegen angeblicher Beleidigungsdelikte gegen in- und ausländische Behörden. Das „Zuchtpolizeigericht“ erbrachte den Urteilsspruch, den die Regierungsseite erwartete. Anschließend überstellten ihn die Behörden nach Kaiserslautern zur Inhaftierung.[77] Während der Haftzeit hielt Wirth an der Wiederbelebung der Zeitung fest.[75] Letztlich flüchtete Wirth aber in die Schweiz, um weiterer Bestrafung zu entgehen.[77] Nach Hüls und Schmidt war kein Erscheinen der Zeitung vor der Flucht ins Ausland feststellbar.[75]

Wie sehr Wirth die Zeitung beschäftigte, ist daran zu merken, dass er im Revolutionsjahr 1848 nochmals eine Ankündigung verfasste. In verschiedenen Zeitungen inserierte er die Neuauflage. Mit der Wahl in die Frankfurter Nationalversammlung am 6. Juli 1848 band er sich und konnte das Projekt nicht umsetzen. Kurze Zeit darauf verstarb Wirth am 26. Juli 1848 und sein Vorhaben blieb für ihn unerfüllt.[75]

Mitwirkende an und im Umfeld der Tribüne

Mitarbeiter: Friedrich Ludwig Lindner war zu Anfang Mitredakteur (wechselte nach Abwerbung der Regierung zur Bayerischen Staatszeitung). Georg Fein wurde nachfolgend Mitredakteur. Er lieferte zuerst Artikel auf Honorarbasis. Im August 1831 unterbreitet Wirth die Festeinstellung. Fein ging auf das Angebot wahrscheinlich erst im November ein. Er tätigte Erledigungen auch ohne Anstellung für die Tribüne auf seinen Reisen in der Zwischenzeit. Friedrich Sonntag beteiligte sich an der Recherche insbesondere für die Sparte »Tages-Chronik«. Als wahrscheinlich Einziger der englischen Sprache mächtig, übernahm er Übersetzungen.[78] Joseph Savoye wurde in preußischen Quellen als Mitredakteuer bezeichnet, jedoch ist seine Anteil nicht direkt bekannt. Er gilt daher eher als Fürsprecher und Unterstützer der Zeitung.[79]

In der pfälzischen Zeit beschäftigte Wirths Unternehmen mehrere Mitarbeiter. Laut Angaben Wirths wollte er 30 bis 40 Mitarbeiter unter Vertrag haben. Genauere Zahlen sind nicht bekannt. Laut Angabe Feins zählten allerdings mindestens zu seinen Mitarbeitern ein „Mechanicus“, ein „Factor“ (Geschäftsführer), ein „Buchdrucker“ sowie vier Setzer.[80]

Autoren von Artikeln und Berichten: Da es im 19. Jahrhundert nicht üblich war, Artikel in Zeitungen namentlich zu kennzeichnen, erschwert dies die Feststellung der mitwirkenden Journalisten - nach Hüls hatten etwa zwanzig Männer Beiträge zur Zeitung geliefert. Wirth fragte sowohl bei Ludwig Börne als auch Heinrich Heine um Beiträge an. Beide haben jedoch keine Artikel geliefert.[21][81] Karl Weddo von Glümer (Vater von Claire von Glümer) schrieb während der Münchner Zeit Artikel. Christian Scharpff arbeitet in der Schlussphase der Tribüne mit und bemühte sich um den Fortbestand. Feststellbar als Artikelschreiber ist zudem Friedrich Giehne (Redakteur bei der Zeitung: Der Freisinnige).[79] Weiterhin lieferten Beiträge: mit namentlicher Kennzeichnung Carl Weil, Karl Weinmann, Richard Otto Spazier, Wilhelm Schulz, wahrscheinlich Ernst Koch (unter Pseudonym: Emil Hubert Leonhard) und Ernst Ludwig Große (diesen unterstützte die Tribüne als angeblich begabten Schriftsteller).[79] Neben diesen schickten Korrespondenten Nachrichten an die Redaktion.[82]

Inhalt

Zu Anfang hatte sich die Deutsche Tribüne der „konstitutionellen Idee“ verschrieben. Im Verlauf der Berichterstattung über den bayrischen Landtag wandte sie sich den nationalen, freiheitlichen sowie republikanischen Ideen zu. Die Redaktion griff die Entwicklung im europäischen Ausland als wichtigen Bestandteil auf. Wie andere Zeitschriften auch bekam sie die Stellung eines „Motors, als auch Spiegel und Kommentator der Ereignisse“.[82] Im wesentlichen bildete die Zeitung folgenden Themen ab:[83]

Mit dem Ende der Landtagsperiode 1831 entfiel das Thema und auch die europäischen Inhalte verloren zunehmend an Gewicht. Es folgte im Jahresübergang eine Radikalisierung in den politischen Ansichten. Den Umschwung bekundet die Ausgabe vom 1. Januar 1832, in der zu lesen ist: „So wählt denn, meine deutschen Mitbrüder, die Devise ‚Ordnung, Freiheit und Licht‘ allenthalben zu eurem Wahlspruch; seid gehorsam dem Gesetze, allein schützt auch das Gesetz in rechtlicher Weise, haltet fest an allen volksthümlichen Institutionen, lebet und sterbet für die Freiheit und schreibt vor allem den Satz: ‚Ohne vollständige Durchführung des constitutionellen Prinzips und ohne politische Einheit kein Heil für Deutschland‘ mit Flammenzügen in euer Herz.“ Als „letzte Bastion“ nach dem Ende der Landtage verstand sich die oppositionelle Presse als einziges verbliebenes Forum einer liberalen Öffentlichkeit. Unter allen Umständen galt es die freie Presse daher zu verteidigen. Auf die Unterdrückung gegen die Zeitschrift hin machte die Redaktion sich selbst zum Thema. Hinzu kam die ausführliche Berichterstattung über die Entwicklung des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins. Die Tribüne fungierte hierin wie ein Vereinsorgan.[84]

Die Neuausrichtung der Deutschen Tribüne ist unter anderem nachvollziehbar in der Umgestaltung der Titelzeile. War seit ihrer Entstehung dem Titel „ein constitutionelles Tagblatt“ hinzugefügt, ließ Wirth dies zu Beginn des neuen Jahres weg. Mit der Ausgabe Nr. 18 vom 21. Januar 1832 führte die Zeitung stattdessen den Zusatz „Zur Wiedergeburt des Vaterlandes“.[85]

Namensgebung, Aufbau und Berichtswesen

Namensgebung: Wirth gab nicht bekannt, wie er zum Namen der Zeitschrift gelangte. Hüls und Schmidt sind der Auffassung, dass der Zusatz „deutsch“ zum einen den Anspruch auszudrücken sollte für ganz Deutschland zu berichten und zum anderen stünde dieser für die Hinwendung zum geeinten Nationalstaat. Die Tribüne selbst vertrete den besseren Einblick als Leser und stehe für die erhöhte Plattform auf der ein Sprecher sich einem breiten Publikum mitteilt.[86] Anspielung sei gegeben auf die im Jahre 1819 bei Cotta unter dem Redakteur Friedrich Ludwig Lindner erschienene Zeitschrift mit dem Titel Tribüne. Belegt ist, dass Lindner während der Anfangszeit in München für die Deutsche Tribüne arbeitete. Neben dieser Begebenheit könnte Wirth Anleihe bei der in Frankreich erscheinenden Oppositionszeitschrift La tribune des départemens genommen haben.[86]

Aufbau & Anzeigen: Das Erscheinen war tagesaktuell - auch am Sonntag. Die Buchstaben wurden in der damals meist benutzten Druckschrift Fraktur gesetzt. Das Zeitungsformat umfasste in der Regel vier Seiten.[87] Die Seiten waren im damals üblichen Quartformat[Anm 7] aufgebaut und beinhaltete gewöhnlich acht Spalten.[88][87] Die Artikel der Zeitung begann mit einem oder mehreren »räsonierenden« Beiträgen. Darauf folgte die sogenannte »Tages-Chronik«, welche normalerweise in vier Spalten geordnet war. Daran angeschlossen fand der Leser Rubriken, die Meldungen aus anderen deutschen Staaten und dem weiteren Ausland lieferten. Sofern die Zensoren repressive Maßnahmen vornahmen, wie etwa das Streichen von ungenehmem Text, gab es Ausnahmen von diesem Muster. Anzeigen waren nur wenige enthalten. Mehr Reklame füllte die Zeitung nur, wenn leere Stellen durch Zensur entstanden.[87]

Mit dem Erstehen des Deutschen Press- und Vaterlandsvereins im Februar 1832 nahmen die Bericht über diesen stetig zu. Die Deutsche Tribüne publizierte Subskriptionslisten, Vereinsnachrichten, Leserbriefe und Mitgliederverzeichnisse. Dies füllte den Platz zum Teil über Gebühr aus, so dass Extra-Beilagen gedruckt wurden.[87]

Berichterstattung: Als Quellen fungierten neben Recherchen der Journalisten auch Berichte von Korrespondenten, Leserbriefe sowie die Meldungen anderer Zeitungen. Mehr als 180 andere Tagesblätter[Anm 8] und Journale waren inhaltlich in Berichte eingearbeitet. Für die Auslandsthemen nutzte man Quellen aus Frankreich, Belgien, Polen und England.[87][82] Einerseits kompilierten die Redakteure Berichte aus anderer Zeitungen, andererseits finden sich auch wörtliche und fast wörtliche Abschriften von Passagen.[87]

Vertrieb und Auflage

Vertrieb: Wollte man die Zeitung lesen, so musste man sie abonnieren. Auswärtige bestellten über das Postamt. Die monatliche Mindestlaufzeit für ein Abonnement betrug wahlweise ein viertel oder halbes Jahr. Daneben war die Zeitschrift während ihrer Münchner Zeit beim Buchhändler Schäffer direkt in der Perusagasse erwerbbar. Außerdem bestand die Möglichkeit der Zustellung durch Austräger ins eigene Haus.[89] Später kam der Versand »unter Kouvert« hinzu.[82]

Fußzeile der Deutschen Tribüne vom 4. Januar 1832, Information über die neuen Preise für ein Abonnement

Preisgestaltung: Zu Anfang kostete die Zeitung ohne Porto 1 fl. (Gulden)[Anm 9].[89] Je nach Entfernung reichte der Preis bei einer Halbjahresbestellung für auswärtige Besteller von 7 fl. 15 kr. bis 7 fl. 45 kr. [89] Mit Jahres- und Ortswechsel blieben die Preise verhältnismäßig gleich. So verlangte man vom „Rheinkreis“ aus für den Bezug in „Altbayern“ nunmehr 7 bis 8 fl. für das Halbjahresabo. Dem war vorausgegangen, dass Wirth eigentlich die Preise senken wollte, um mehr Leser zu gewinnen. Hierfür hatte er einen Sondervertrag mit der bayrischen Post angestrebt. Der neue Preis wurde aber beeinträchtigt, weil die bayrische Post ihrerseits ein extrem hohes Porto verlangte. In die Angelegenheit mischte sich der König selbst ein und bestand auf seiner Anordnung gegenüber Minister Armansperg. Zuletzt wurde der Sonderkontrakt beibehalten, jedoch sollten keine Ausnahmen mehr genehmigt werden.[90]

Auflage & Leserschaft: Vorab ist die Höhe der Auflage nicht feststellbar. Zu Beginn gibt es allerdings Angaben über 120 postalische Abonnenten und 53 Leser in München.[91] Hauptinteressenten waren unter Anderem verschiedene Abgeordnete des bayrischen Landtags. Von 128 Landständen[Anm 10] veranlassten circa fünfzig Abgeordnete eine Zustellung.[89] Der Leserkreis reichte über die reinen Zahlen der abgesetzten Exemplare hinaus, da Bürger es im 19. Jahrhundert mochten, Lesezirkeln anzugehören. In Gaststätten wurden zudem Zeitungen vorgelesen und diskutiert.[82] Anfang September 1831 bestellten 580 Personen die Zeitung.[21] Nach Verbot der Zeitung und Bemühung der Wiederbelebung strebte Wirth in einem Gerichtsprozess gegen den Drucker Ritter, der sich gegenüber der Regierung verpflichtete, keine Ausgaben der Deutschen Tribüne mehr herzustellen, ein Urteil an, dass dieser zweitausend Exemplare, wie vertraglich vereinbart, zu liefern habe. Da der Vertrag jedoch dem Verbot von Wirths Zeitschrift widersprach, wurde der Klage gegen Ritter nicht entsprochen.[92]

Schon seinerzeit erzeugte das Flugblatt „Deutschlands Pflichten“ mit einer damals, gemessen an Vergleichspublikationen, hohen Auflage von fünfzigtausend Exemplaren eine große Resonanz.[93] Das Flugblatt erschien zum gleichnamigen Artikel der Deutschen Tribüne vom 3. Februar 1832. Es war der Gründungsaufruf des Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins. Der Artikel wurde von anderen liberalen Zeitungen übernommen.[94] Im Nachhinein ließen die Behörden diese Nummer der Tribüne, das Flugblatt und Journale mit Abdruck beschlagnahmen.[95]

Finanzierung

Vorabfinanzierung: Die Finanzierung im Vorfeld tätigte Friedrich Sonntag.[78] Sonntags berichtete Cotta über die Entwicklungen. Er fragte auch bei Cotta an, ob dieser sich an der Deutschen Tribüne beteiligen wolle. Mehrmalige Versuche stimmten Cotta jedoch nicht um. Er wies das Angebot stets zurück. Auch die Untertreibung, dass die Gewinne die Literarisch-artistische Anstalt zufließen würden, halfen nicht. Letztlich beteiligte Sonntag sich allein. Friedrich Sonntag rechnete ab tausend Abonnements mit einem Gewinn. Der Erfolg der Deutschen Tribüne schien ihm gewiss, weswegen er sich an der Unternehmung beteiligte. Auch Cotta stimmte dieser Beurteilung in seiner Korrespondenz mit Sonntag zu.[30]

Der Vertrag zwischen Wirth und seinem Finanzier ist offenbar nicht überliefert, konnte aber indirekt erschlossen werden. Sonntag trug im Fall eines finanziellen Misserfolgs die alleinige Verantwortung. Umgekehrt stand ihm ein Honorar bei Erfolgsfall zu und zudem die Hälfte des Gewinns. Vertraglich galt Sonntag nur als Beteiligter des Unternehmens und Angestellter; dies war ihm wichtig, denn so konnte er nicht direkt von Behörden für die Inhalte verantwortlich gemacht werden.[30] Sonntag galt damit nicht als „Verleger“, war es aber sozusagen, da er die ökonomische Hoheit als Kaufmann hatte und Absatzmärkte erschloss.[96][30]

Aktiengesellschaft zur Finanzierung der Schnellpresse: Erwähnenswert ist die Finanzierungsform der „Aktiengesellschaft“. In der vorindustriellen Zeit gibt es Schwierigkeiten Unternehmensformen genau zu charakterisieren – allgemein unterscheidbar waren Handwerk, Verlag und Manufaktur.[97] Mit Einsetzen der Industrialisierung wurde der Kapitalbedarf immer größer und allein kaum noch tragbar.[98] Zur Finanzierung großer Investitionen kam daher die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Aktiengesellschaft auf.[99] Die Gründung von Aktiengesellschaften wurde seit 1807 nach dem im Rheinland geltenden code de comerce geregelt. 1815 übernahm die Regierung die Bestimmungen für die „société anonyme“ in das Rheinische Handelsgesetzbuch. Um die Erlaubnis zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu erlangen, musste ein Gemeinnützigkeitsnachweis erbracht werden.[100] Um eine Kapitalgesellschaft ins Leben zu rufen war daher, wie in Preußen, eine königliche Konzession erforderlich.[101] Dadurch waren in den 20er und 30er Jahren des 19. Jahrhunderts Aktiengesellschaften vornehmlich nur beim Straßenbau, in der Schifffahrts- und in der Versicherungsbranche zu finden.[100] In Preußen entstanden zwischen 1801 bis 1831 nur fünfzehn Aktiengesellschaften (ohne Eisenbahnen und Chausseen).[102] Vor 1843 waren in der Rheinprovinz lediglich 41 Aktiengesellschaften (ohne E&C) gegründet worden.[100]

Die Investitionskosten betrugen insgesamt zehntausend Gulden. Allein für die Schnellpresse veranschlagten die Teilhaber sechstausend Gulden. Die Rückzahlung der zweihundert ausgegebenen Aktien sollte ab dem 1. Dezember 1832 per Los über fünf Jahre erfolgen. Die Aktien waren zu fünf Prozent pro Jahr während der Laufzeit verzinst. Zwei Drittel der Anteilsscheine bestellten Interessierte bis Mitte November vor. Neben Privatpersonen aus dem „Rheinkreis“ sowie mehreren deutschen Kleinstaaten ging die Beteiligung bis nach Frankreich. Ungewöhnlicherweise, aber im Geist verbunden, kauften auch Konkurrenzblätter Aktien. Es zeichneten beispielsweise Siebenpfeiffer, die Redaktion des Konstitutionellen Deutschlands aus Straßburg und die Verleger des Hochwächters (später 1833: Der Beobachter) aus Stuttgart. Georg Friedrich Kolb, Verleger der Neuen Speyrer Zeitung, aber auch der Drucker Georg Ritter aus Zweibrücken boten die Benutzung ihrer Presse an, falls es nicht zur Anschaffung käme.[49] Bereits vor dem Jahreswechsel stand fest, dass die finanziellen Mittel zusammenkommen waren.[73] Die Laufzeit der Rückzahlung deutet den angenommenen langen Erhalt der Zeitung an. Die zügige Beteiligung in die vom Verbot bedrohte Deutsche Tribüne und damit den Verlust des eingebrachten Kapitals schreckte die Interessen scheinbar kaum ab.

Charakteristika der Zeitung

Die Deutsche Tribüne ist im Journalismus nach Dieter Paul Baumert Unterscheidung von 1928 dem Zeitraum des schriftstellernden/räsonierenden Journalismus bis Ende des Vormärz zuzuordnen. Sie liegt damit in der Zwischenzeit von korrespondierendem Journalismus und dem redaktionellen Journalismus.[103]

Die Abweichung von Jörg Requates Idealtyp der Zeitungen zwischen 1750 und 1850 in der Trennung von Herausgeber- und Verleger-Zeitung ist erwähnenswert.[30] Requate bestimmte die Deutsche Tribüne als Herausgeberzeitung.[103] Bei Herausgeberzeitung sei nach Requate die Zeitung unauflöslich mit dem Namen des Gründers verbunden und diese sei zumeist nur von kurzer Lebensdauer. Das geschäftliche und politische Risiko trüge allein der Herausgeber. Sonntag übernahm aber nach neuen Untersuchungen das finanzielle Risiko. Somit sei er sozusagen Verleger. Daher weicht nach Hüls und Schmidt die Deutsche Tribüne von beiden Idealtypen ab und bildet eine Mischform.[30]

Nach Heinz-Dietrich Fischer stand die Zeitung in engerer Verbindung zu einer der damaligen „(partei)politischen Gruppierungen“ und pflegte einen „kämpferischen Liberalismus“. Er erwähnt die Deutsche Tribüne in der Geschichte der Parteizeitung, da die Zeitschrift als Meinungsträger eine Etappe der Entwicklung darstellt.[104] Dies steht im Zusammenhang mit dem Deutschen Preß- und Vaterlandsverein.[Anm 11][Anm 12] Historiker der Neuesten Geschichte sehen in Bezug auf die deutsche Demokratiegeschichte den Verein „als eine relativ weit entwickelte Vorform einer modernen politischen Partei“.[105][106][107]

Stimmen zur Deutschen Tribüne und ihrer Bedeutung

19. Jahrhundert: Der Mitredakteur Georg Fein meinte zum Werk: „Und selbst gesetzt: die deutsche Tribüne würde […] für immer unterdrückt, so hat sie in der kurzen Zeit ihres Wirkens das Ihrige geleistet, und kann beruhigt vom Schauplatz abtreten. […] Die deutsche Tribüne hat die Aengstlichen ermuthigt, die Schwankenden gehalten, die Trägen aufgeregt.“[108]

Wirths Zeitgenosse Heinrich Heine (1797–1856) schrieb: bei der Betrachtung seiner „deutschen Republikaner,“ dass wenn er die Tribüne laß, sich fragt ob Wirth tatsächlich existiere. Heine zählte Wirth zu den großen Poeten und meinte er „wäre zwar irrender aber tapferer Ritter der Freiheit.“ Im Weiteren stellte Heine den Publizisten auf die Stufe des Ritters Ulrich von Hutten.[109]

Johannes Scherr (1817–1886) meinte in der Deutschen Kultur- und Sittengeschichte (Erstauflage 1852) über Wirth[Anm 13] er habe mit der Deutschen Tribüne „seinen Landsleute wieder die Sprache des patriotischen Zornes gelehrt“.[110]

Johann Jakob Honegger (1825–1896) schrieb im Jahre 1871 über Wirth, dass dieser durch „forwährende Conflikte mit der Censur als unbeugsamer Kopf in den Republikanismus“ getrieben sei und er der Herausgeber der „sich durch Kühnheit der Sprach auszeichnenden Deutschen Tribüne war, die aber sofort vom Bundestag verboten wurde“.[111]

20. Jahrhundert: 1977 nahm Manfred Treml die Bewertung von Funk aus dem Jahre 1955 auf. Dieser schrieb in den Pfälzischen Heimatblättern, dass die Deutsche Tribüne sowie der Westbote zwei der mächtigsten und entschiedensten Gewächse der liberalen Publizistik waren und sie aus der „politische[n] Insel Pfalz“ erwachsen seien.[112]

Für Hans-Ulrich Wehler gehörte Wirths Deutsche Tribüne wie Siebenpfeiffers Bote aus dem Westen zu den exponiert liberalen, kurzlebigen Zeitungen, die in dem eintönigen Panorama der deutschen Presse jener Zeit als bunte Tupfer erschienen, ehe sie verboten oder ins Exil gedrängt wurden. Ein vielfältiges, materiell und rechtlich dauerhaft abgesichertes Meinungsspektrum sähe anders aus.[113]

21. Jahrhundert: Wolfram Siemann, der Mitherausgeber der kommentierten Neuauflage der Deutschen Tribüne im Vorwort, als auch die editierenden Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt schrieben, dass diese Zeitung zweifellos zu den bedeutendsten Oppositionsblättern des Vormärz zählte. Nicht zuletzt wäre dies ersichtlich durch die Verbotsbemühungen des Deutschen Bundes. Die Deutsche Tribüne sei in der Forschungsliteratur präsent und erscheine oft im Zusammenhang mit Literatur zum 19. Jahrhundert beziehungsweise dem Vormärz. Werke, in denen sich Hinweise auf die Zeitschrift finden, sind Literatur zu Johann Georg August Wirth, Arbeiten zur Presse und Zensur, Studien zur oppositionellen Bewegung des Vormärzes als auch der Entwicklungen des Parteiensystems, Landesliteratur zu Bayern und der bayerischen Pfalz sowie Arbeiten zum deutsch-polnischen Verhältnis.[114]

2008 schrieb der Medienwissenschaftler Jürgen Wilke über die Zeitungen von 1831/32, wozu auch die Tribüne zählte, dass diese sich als liberal-demokratische Stimme mit fester publizistischer Zielsetzung erhoben. Allerdings provozierten die Zeitungen mit deutlicher Sprache und kritischem Ton die Obrigkeit und trugen dazu bei, die freiheitliche Periode in Bayern zu beenden, die mit dem Amtsantritt König Ludwigs 1825 zunächst verheißungsvoll begann.[19]

Elisabeth Hüls meint, dass die Deutsche Tribüne als Lernstoff geeignet sei. Die Zeitschrift wäre als Beispiel für den Schulunterricht zur Aufklärung in politischer Presse und Zensur sowie Presserecht exemplarisch und solle die Zeit des Vormärz veranschaulichen, um ein Teil der Allgemeinbildung zu sein.[115]

Trivia

Links: Skulptur Tribüne des Bildhauers Andreas Theurer in der Innenstadt Hofs an der Saale, 1998, Foto von Ernst Sammer;
Rechts: Skulptur Tribüne II ebenfalls von Theurer vor der Freiheitshalle in Hof, 2013, Foto von Hans-Peter Schwarzenbach

Einzelne Ausgaben der Tribüne erzielten bereits im Jahre 1835 einen Liebhaberpreis von 17 Gulden. Nach Edelmetallwert in Euro entsprach dies 2012 einer „Preisspanne“[Anm 14] bemessen auf den Feinsilbergehalt je Gulden (siehe Anmerkung).[116][117][118]

Denkmal der Deutschen Tribüne
  • Die Geburtsstadt Hof an der Saale ehrte Johann Georg August Wirth zu seinem einhundertfünfzigsten Todestag (26. Juli 1998) durch ein Denkmal in der Innenstadt: Auf dem nach ihm benannten Dr.-Wirth-Platz stellte die Stadt eine vom Berliner Bildhauer Andreas Theurer geschaffene begehbare abstrahierte Seite der Tribüne in den Maßen 14x11 Meter auf.[119] 2012 deckte die Stadt das Denkmal ab und entfernte es. Zeitnah Ende des Jahres wurde eine zweite verkleinerten Version nahe der sogenannten Freiheitshalle installiert.[120]
Ehrung für Wirths Schaffen
  • Seit 2009 verleiht die Akademie für Neue Medien in Kulmbach den Johann-Georg-August-Wirth-Preis an Personen, die sich um die Aus- und Weiterbildung des publizistischen Nachwuchses besonders verdient machen.[121]
  • In Homburg enthüllte am 21. April 2012 der Oberbürgermeister Karlheinz Schöner im Beisein des Ururenkel Wirths eine Gedenktafel am Haus in der Eisenbahnstraße 11 zur Erinnerung an das Wirken in der Stadt.[122][123]

Qellenedition

  • Johann Georg August Wirth: Deutsche Tribüne (1831–1832), neu herausgegeben von Wolfram Siemann und Christof Müller-Wirth. 2 Bände in 3 Teilbänden (Neusatz des Originals mit umfassendem Kommentarband). K G Saur, München 2007, ISBN 978-3-598-11543-1. Band 1: Deutsche Tribüne, bearbeitet von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt. Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt.
    • Rezension in Perlentaucher[124]
    • Rezensiert von Paul Hoser für Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte.[125]
    • Elisabeth Hüls: Die Deutsche Tribüne 1831/32. Politische Presse und Zensur. In: Nils Freytag, Domini Petold (Hrsg.): Das ›lange‹ 19. Jahrhundert. Alte Fragen und neue Perspektiven. Münchner Universitätsschriften Band X. Herbert Utze Verlag, München 2007, ISBN 978-3-8316-0725-9, S. 27–45 (eingeschränkt online auf books.google.de – Zusammenfassender Übersichtsartikel des von Wolfram Siemann und Christof Müller-Wirth herausgegebenen Sammelbands von 2007).

Literatur

  • Christof Müller-Wirth: Die „Deutsche Tribüne“ – Vision oder Denkmal? Das Schicksal einer Zeitung und ihres Publizisten in den Vormärzjahren 1831/32. In: Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung e.V. (Hrsg.): Jahrbuch 13. Neustadt an der Weinstraße 2005, ISBN 3-89735-434-9.
  • Michail Krausnick: Johann Georg August Wirth, Vorkämpfer für Einheit, Recht und Freiheit, Eine Biographie. Beltz-Quadriga, Weinheim 1997, ISBN 3-88679-289-7.

Anmerkungen

  1. Der Umgang mit der Presse und deren Zensur wird zumeist aus der damaligen Behandlung der Deutschen Tribüne verallgemeinert.
  2. Seit 1820 erschien in München die Unterhaltungszeitschrift Flora. Redakteur war Friedrich Albert von Klebe (1769-1843); Arzt, Professor der Geographie und Hofrat in München. In den 1830er Jahren erschien jedoch als Herausgeber und Redakteur ein Dr. [Andreas Christian] Birch. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente S. 226
  3. Zum Vergleich: Einkommen im 19. Jahrhundert in Westfalen (Grund für Auswanderung insbesondere der Dreißiger und Forty-Eighters nach Amerika): „Ein Ackerknecht verdiente zwischen 1 und 2 Taler pro Monat, ein erfahrener Großkecht maximal 30 Taler jährlich, hinzu kam Kost und Logis, so primitiv letztere auch war. Ihre weiblichen Pendants verdienten selten mehr als 1 Taler pro Monat, es sei denn als Weberin. Der Lohn für Weber, egal welchen Geschlechts, wurde auf etwa 2 Taler pro Monat geschätzt, plus Kost und Logis. Außer in ein paar sehr spezialisierten Gewerben verdienten andere Handwerker kaum mehr. Noch im Jahre 1861 schätzte ein Beamter in Teckenburg, daß Handwerker nur etwa 20 bis 30 Taler jährlich zusätzlich zu ihrer Behausung und Verpflegung verdienten. [...] Eine Summe von 60 Talern bedeutete also die Ersparnisse von einigen Jahren, [...]“ in Walter D. Kamphoefner: Westfalen in der Neuen Welt - Eine Sozialgeschichte der Auswanderung im 19. Jahrhundert., Studien zur Historischen Migrationsvorschung, V&R unipress, Göttingen, 2006, S. 63, ISBN 3-89971-206-4
  4. Namentlich sind vermutlich diesen zuzuordnen Philipp von Flad sowie die Freiherren Georg Karl von Welden, Karl August von Oberkamp, Carl Wilhelm von Heideck (genannt Heidegger) und Joseph von Hormayr in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 35
  5. In Baden waren die Voraussetzungen zur Gründung einer oppositionellen Zeitung günstig, denn Ende Dezember 1831 verabschiedete die Badener Kammer ein Pressegesetz, dass „alle Zensur der Druckschriften, welche im Großherzogthum Baden herauskommen, oder verbreitet werden“, aufgehoben ist. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 61
  6. Anwesend waren: Siebenpfeiffer, Wirth, Schüler, Savoye, Brüggemann, Georg Strecker, Hütlin (Bürgermeister Konstanz), Delisle (Gemeinderat Konstanz), Cornelius, Funck, von Rauschenplatt, Stromeyer, Hallauer, Meyer, Huda, Berchelmann, Venedey und mehr durch Zufall Benjamin Ferdinand von Schachtmeyer (Rittmeister a.D.) in Benjamin Krebs: Darlegung der Haupt-Resultate aus den wegen der revolutionären Complotte der neueren Zeit in Deutschland geführten Untersuchungen., Frankfurt am Main, 1838, S. 26 & in Dr. Anton Bauer: Strafrechtsfälle., Göttingen, 1837, S. 286.
  7. Vgl. dazu: Susanne Lachenicht stellt in Bezug auf das Quartformat in der Zeit der Französischen Revolution im Raum Elsaß fest, dass es von mehreren Zeitung verwendet wurde. Vorteil bot der größere Raum für die Gestaltung des Blatts. Pro Seite konnten ein Drittel mehr Information vermittelt werden als beim Oktavformat. Zudem hatten Zeitungen einen seriöseren und solideren Ruf im Quartformat als jene die im Oktavformat erschienen. in Susanne Lachenicht: Information und Propaganda – Die Presse deutscher Jakobiner im Elsaß (1791–1800), Oldenbourg, München, 2004, S. 202
  8. Häufig griff die Redaktion auf Artikel der Allgemeinen Zeitung zurück, oft auch des Schwäbischen Merkurs, der Stuttgarter Allgemeinen Zeitung, der Neuen Speyerer Zeitung, der Hanauer Zeitung und des Niederrheinischen Couriers in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 66
  9. Zum Vergleich erstens: Der Journalist Moritz Saphier verdiente als Spitzel im Dienst des Fürsten von Metternich ein Jahresgehalt in Höhe von 1.500 fl. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 39
    Zum Vergleich zweitens: Georg Fein rechnete als Mitredakteur mit einem Einkommen von 1.000 bis 1.200 fl. und ging davon aus, dass er mindestens 800 fl. erhalten würde. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 80
  10. Zum Vergleich: Eduard von Schenk (Innenminister bis Mai 1831) stufte 36 Abgeordnete mit politisch unklarer Ausrichtung ein und 46 Personen galten für ihn als Oppositionelle. in Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 19, 491
  11. „Daß man mit öffentlicher Namensnennung für liberale und demokratische Forderungen eintrat, bewies Zivilcourage, aber auch den inzwischen erreichten hohen Politisierungsgrade. Außerdem entstanden politische Vereine. Der mit großem Abstand wichtigste von allen wurde der am 29. Januar 1832 gegründete ‚Deutsche Vaterlandsverein zur Unterstützung der freinen Presse‘, der die allgemeine Pressefreiheit forderte, um für die demokratisch-republikanische Verfassung eines künftigen gesamtdeutschen Nationalstaats offen eintreten zu können. Seine eindeutig politischen Ziele verliehen ihm den Charakter einer Kryptopartei, er kann als ‚erstes Beispiel eines verfassungsmäßig organisierten Zusammenschlusses oppositioneller Untertanen gelten.‘“ in Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815–1845/49, Auflage: IV, Beck, München, 2005, S. 364
  12. „In den meisten Städten, in denen es Polenvereine gab, entstanden – beflügelt durch das mutige Vorbild des polnischen Aufstands – auch Pressevereine, die sich die Unterstützung einer freinen deutschen Presse auf die Fahnen geschrieben hatten. Anfang Februar 1832 forderte der in der bayerischen Pfalz gegründete ‚Preß- und Vaterlandsverein‘, der als die erste vereinsmäßig organisierte politische Partei gelten darf, die Herstellung der deutschen Nationaleinheit. [...] Ausgelöst waren diese Aktivitäten wiederum durch behördliche Aktionen gegen liberale Zeitungen in der Rheinpfalz, wo das Bürgertum durch die langjährige Zugehörigkeit zu Frankreich eine entschieden verteidigte Sonderstellung gewonnen hatte und nun aus dem latenten Spannungszustand eine von Bildungsbürgern, Kaufleuten und Gewerbetreibendenen getragene Oppositionsbewegung hervorging.“ in Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte – Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin • Heidelberg, 2008, S. 410
  13. Auszug sie: „Eine kleine Fraction zweigte sich dem Liberalismus aus und verfolgte revolutionäre Zwecke. Sie rekrutierte sich aus der burschenschaftlichen Jugend, welche romantische Franzosenfresserei mit französischem Republikanismus zu vertauschen bereit war; es hielten sich aber auch Männer zu ihr, welche wie Johann Georg August Wirth, dessen Journal ‚die deutsche Tribüne‘ seine Landsleute wieder die Sprache des patriotischen Zornes lehrte, im Geiste der Befreiungskriege dem Franzosenthum abgeneigt blieben und die Idee der Republik nur auf nationaler Basis verwirklicht sehen wollten. [...] Die Demagogen - das war ihre offizielle Bezeichnung - täuschten sich grausam und sollten ihrem bitten Schaden erfahren, daß allerdings zuweilen die französische, nie aber die deutsche Geschichte Sprünge machte.“ siehe Johannes Scherr, Deutsche Kultur- und Sittengeschichte, 2. Auflage, Otto Wigand, Leipzig, 1858, S. 497
  14. Diese Umrechnung entspricht keinem Kaufkraftvergleich von damals zu heute - zudem wird Silber an verschiedenen Börsen gehandelt und dies meist in US-Dollar, deshalb ist der Wechselkurs umrechnungsbedingt in Euro zusätzlich wichtig.
    Im Jahre 2012 am London Bullion Market war für die Feinunze Silber:
    der Tiefststand (12. Juli 2012): 26,67 $ ≈ 0,86 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,2243$ wert) ≈ 0,70 €/g →112 Euro für die Ausgabe
    der Höchststand (29. Februar 2012): 37,23 $ ≈ 1,20 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,3324$ wert) ≈ 0,90 €/g →144 Euro für die Ausgabe
    der Schlußstand (31. Dezember 2012): 29,95 $ ≈ 0,96 $/g Wechselkurs (Schlußkurs: 1€ war 1,3195$ wert) ≈ 0,72 €/g →115 Euro für die Ausgabe

Fußnoten

  1. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 76
  2. a b Dieter Langewiesche: Zum Überleben des Alten Reiches im 19. Jahrhundert. Die Tradition des zusammengesetzten Staates. In: Andreas Klinger, Hans-Werner Hahn, Georg Schmidt (Hrsg.): Das Jahr 1806 im europäischen Kontext. Balance, Hegemonie und politische Kulturen. Böhlau, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-19206-8, S. 126–128.
  3. a b Begründet von Rolf Grimminger: Zwischen Restauration und Revolution 1815-1848 - Hansers Sozialgeschichte der deutschen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Hrsg.: Gert Sautermeister & Ulrich Schmid. Band 5. Deutscher Taschbuch Verlag, München 1998, ISBN 3-423-04347-4, S. 1 (online auf dtv.de [PDF] Erste Seite des PDF, Umschlagtext).
  4. Wiener Congreß-Acte, Pariser Friedensverträge: Definitiv-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Höchstihren Alliirten einer Seits, dann, Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits. Abgerufen am 14. März 2013.
  5. Dr G. M. Kletke (Hrsg.): Die Staatsverträge des Königreichs Bayern von 1806 bis einschließlich 1858. Friedrich Pustet, Regensburg 1860, S. 310 (online auf books.google.de).
  6. a b Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. 4. Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 363 ff. (online auf: books.google.de).
  7. a b c d e f Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 21 f.
  8. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 6.
  9. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-8252-2716-2, S. 230 f. (online auf: books.google.de).
  10. a b Joachim Bauer, Holger Nowak & Thomas Pester: Das burschenaftliche Jena. Urburschenschaft und Wartburgfest in der nationalen Erinnerung der Deutschen. In: Jürgen John & Justus H. Ulbricht (Hrsg.): Jena - Ein nationaler Erinnerungsort? Böhlau, Köln Weimar Wien 2007, ISBN 978-3-412-04506-7, S. 163 ff.
  11. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 7 f.
  12. Harald Lönnecker: Karlsbader Beschlüsse. Abgerufen am 12. März 2013 (auf historicum.net, 17. Juni 2011).
  13. Universität Leizig: Die Karlsbader Beschlüsse (1819). Abgerufen am 12. März 2013 (auf uni-leipzig.de, Auszug aus den Bestimmungen der Karlsbader Beschlüsse).
  14. Jürgen Müller: Der Deutsche Bund. 1815–1866. Band 78. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 8 f.
  15. a b c d Thomas Birkner: Zensur. Abgerufen am 12. März 2013 (auf historicum.net).
  16. Andreas Fahrmeier: Europa zwischen Restauration, Reform und Revolution 1815-1850. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71606-1, S. 37.
  17. Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 1, Verlag Kohlhammer: "Karlsbader Beschlüsse" - Bundes-Preßgesetz. Abgerufen am 12. März 2013 (Beschlüsse der Ministerkonferenz in Karlsbad vom 6. bis 31. August 1819, welche durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 für den Deutschen Bund in Kraft gesetzt wurden; Bundes-Preßgesetz verlängert durch Beschluss der Bundesversammlung vom 16. August 1824 (auf unbestimmte Zeit); aufgehoben durch Bundesbeschluß über die Einführung der Preßfreiheit vom 3. März 1848; Bundesbeschluß über die Aufhebung der Bundes-Ausnahmegesetze vom 2. April 1848).
  18. a b Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 36
  19. a b Jürgen Wilke: Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte. UTB & Böhlau, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-20169-2, S. 191 f. (online auf books.google.de).
  20. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. 4. Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 362 (online auf: books.google.de).
  21. a b c d e f g Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 28 f.
  22. Elisabeth Hüls: Johann Georg August Wirth (1798 - 1848), ein politisches Leben im Vormärz. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5256-0, S. 64 ff., S. 100.
  23. Elisabeth Hüls: Johann Georg August Wirth (1798 - 1848), ein politisches Leben im Vormärz. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5256-0, S. 64 ff., S. 121.
  24. Peter Kaeding: Johann Friedrich Cotta - Der Verleger der deutschen Klassik. Die Hand über der ganzen Welt. Klett-Cotta, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7681-9712-0, S. 404 (online auf books.google.de).
  25. Universität Stuttgart: Exposé zur Tagung Johann Friedrich Cotta (1764-1832) - Verleger, Unternehmer, Technikpionier. (PDF; 133 kB) Abgerufen am 27. Februar 2013 (Später gründete Cotta eine Literarisch-artistische Anstalt für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, die Kunstdrucke und Landkarten herstellte und bei der die Zeitschriften Das Ausland und Das Inland erschienen.).
  26. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 14
  27. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 15
  28. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 16 f.
  29. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 97
  30. a b c d e f g Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 17 f.
  31. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 13
  32. a b c Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 35
  33. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 22
  34. Bruno Bauer: Geschichte der constitutionellen und revolutionären Bewegungen im südlichen Deutschland in den Jahren 1831-1834. Band 1. Egbert Bauer, Charlottenburg 1845, S. 286 (online auf books.google.de).
  35. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 23
  36. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 38
  37. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 24
  38. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 37
  39. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 79
  40. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 35
  41. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 39
  42. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 26
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  44. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 28
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  46. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 30 f.
  47. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 15, 26, 36
  48. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 31 f.
  49. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 32 f.
  50. Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 40 f.
  51. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 34 f.
  52. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 42 f.
  53. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 41 f.
  54. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 40 f.
  55. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 43
  56. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 44
  57. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 45
  58. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 46
  59. a b Wilhelm Kreutz: Hambach 1832. Deutsches Freiheitsfest und Vorbote des europäischen Völkerfrühlings. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Mainz 2007, S. 19 f. (als PDF Zugriff: 12. Januar 2013).
  60. Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815-1871. Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Band 22. Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, München 2007, ISBN 978-3-486-58217-8, S. 14 (online auf: books.google.de).
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  63. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-8252-2716-2, S. 230 f. (online auf: books.google.de).
  64. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 49 (Abschnitt über die Verflechtung von Deutsche Tribüne und PVV von Seite 47 bis 52)
  65. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 47
  66. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 52
  67. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 13, 53
  68. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 53
  69. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 55
  70. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 56, 59 f.
  71. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 58
  72. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 59
  73. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 60 f.
  74. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 62 f.
  75. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 64
  76. Wilhelm Kreutz: Hambach 1832. Deutsches Freiheitsfest und Vorbote des europäischen Völkerfrühlings. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Mainz 2007, S. 32 (als PDF Zugriff: 12. Januar 2013).
  77. a b Max MendheimWirth, Johann Georg August. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 43, Duncker & Humblot, Leipzig 1898, S. 531–533.
  78. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 77 ff.
  79. a b c Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 81 f.
  80. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 85
  81. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 82–84
  82. a b c d e Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 30
  83. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 90–98, 103–153 (siehe einzelne Kapitel zu ausgewählten Themenbereichen)
  84. Elisabeth Hüls, Die Deutsche Tribüne 1831/32, Herbert Utze, München, S. 33 f.
  85. Bruno Bauer: Geschichte der constitutionellen und revolutionären Bewegungen im südlichen Deutschland in den Jahren 1831-1834. Band 2. Egbert Bauer, Charlottenburg 1845, S. 142 f. (online auf books.google.de).
  86. a b Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 65 f.
  87. a b c d e f Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 66
  88. Susanne Lachenicht: Information und Propaganda. Die Presse deutscher Jakobiner im Elsaß (1791–1800). Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-56816-7, S. 202 (online auf books.google.de).
  89. a b c d Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 19 f.
  90. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 41
  91. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 20
  92. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. S. 63
  93. Edda Ziegler: Literarische Zensur in Deutschland 1819-1848. Hrsg.: Allitera Verlag. II Auflage. Allitera Verlag, München 2006, ISBN 978-3-86520-200-0, S. 77 (online auf books.google.de – Erstauflage im Carl Hanser Verlag, München 1983).
  94. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 128
  95. Johann Georg Krünitz: ökonomisch-technologische Enzyklopädie. Band 195. Paulische Buchhandlung, Berlin 1848, S. 80 (online auf: books.google.de).
  96. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft. In: Wirtschaft, Unternehmen, Kreditwesen, soziale Probleme - Ausgewählte Aufsätze Teil 1 - VSWG-Beihefte 178,1. Franz Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08583-1, S. 540.
  97. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 537
  98. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 547
  99. Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 559
  100. a b c Hans Pohl: Zur Entwicklung der Formen der Betriebs- und Unternehmensorganisation, insbesondere der Großorganisation im Verhältnis zum persönlich geführten Geschäft, Franz Steiner, Stuttgart, 2005, S. 561
  101. Rüdiger von Rosen: Die Entwicklung der Aktie - Spiegel des Jahrhunderts. Abgerufen am 11. März 2013.
  102. Horst Thieme: Statistische Materialien zur Konzessionierung von Aktiengesellschaften in Preussen bis 1867. Abgerufen am 11. März 2013 (Universität Köln, S. 286 f. siehe Tabellen).
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  108. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 8
  109. Heinrich Heine: Heinrich Heine's Sämmtliche Werke. Sechster Band: Vermischte Schriften (Zweite Abtheilung.). VII Auflage. Verlag von Schäfer und Koradi, Philadelphia 1871, S. 150 ("Deutsche+Tribüne" online auf books.google.de).
  110. Johannes Scherr: Deutsche Kultur- und Sittengeschichte. 2. Auflage. Otto Wigand, Leipzig 1858, S. 497 (online auf books.google.de).
  111. Johann Jakob Honegger: Grundsteine einer allgemeinen Culturgeschichte der neusten Zeit. Dritter Band: Das Julikönigthum und die Bourgeoisie. III von V. Verlagsbuchhandlung von J. J. Weber, Leipzig 1871, S. 106 (online auf books.google.de).
  112. Manfred Treml: Bayerns Pressepolitik zwischen Verfassungstreue und Bundespflicht (1815-1837). Ein Beitrag zum bayrischen Souveränitätsverständnis und Lonsistenz im Vormärz. In: Beiträge zu einer historischen Strukturanalyse Bayerns im Industriezeitalter Band 16. Duncker & Humboldt, Berlin 1977, ISBN 3-428-04016-3, S. 185 (online auf books.google.de).
  113. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1815-1845/49. IV Auflage. Beck, München 2005, ISBN 3-406-32262-X, S. 527 (online auf: books.google.de).
  114. Elisabeth Hüls und Hedwig Herold Schmidt: Deutsche Tribüne, Band 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente, S. 7 ff., 98 ff.
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