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Wikipedia:Meinungsbilder/Ergänzung zum Schiedsgerichtswahlverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. August 2012 um 20:13 Uhr durch Geitost (Diskussion | Beiträge) (Argumente für bzw. gegen den Vorschlag: und noch 2, mal gucken, ob noch weitere Proargumente folgen ;-)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Dieses Meinungsbild hat am ….8.2012 um 0:0 Uhr begonnen und endet am .8.2012 um 0:0 Uhr. Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.
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Kurze Begründungen zur Stimmabgabe sind erwünscht. Längere Anmerkungen bitte auf der Diskussionsseite.

Dieses Meinungsbild soll Detailfragen der Wahlmodalität von Schiedsrichtern klären und festlegen. Da diese Fragen nicht interne Verfahrensweisen betreffen (die das Schiedsgericht selbst bestimmen könnte), legen wir die Vorschläge der Community zur Diskussion und anschließend zur Abstimmung vor.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes sind Ein- oder Austragungen nicht mehr möglich und ändern nichts an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. --Oliver S.Y. (Diskussion) 22:03, 1. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Michileo (Diskussion) 22:49, 1. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Regel-Ergänzung zur Schiedsgerichtswahl

Aktueller Zustand, Problembeschreibung, Ziel

Aktueller Zustand

Das Schiedsgericht wird zweimal im Jahr gewählt, wobei in der Regel jeweils die Hälfte der Schiedsrichter, also fünf SG-Mitglieder, neu gewählt werden.

Mit dem Meinungsbild von Dezember 2010 wurde die Wahl mit Kontrastimmen eingeführt:

Bei der Einführung von Kontra-Stimmen kann der Wahlberechtigte seine Stimme zur Ablehnung des Kandidaten nutzen. Die Wertung erfolgt dann folgendermaßen: Pro= +1, Kontra= -1. Alle Stimmen eines Kandidaten werden zusammengerechnet und dadurch das Ranking der Kandidaten bestimmt.
Problemschilderung

Bei der derzeitigen Wahlmodalität werden von den Pro-Stimmen die Kontra-Stimmen abgezogen; es gelten hier die Kandidaten als gewählt, welche die größten absoluten Differenzbeträge auf sich vereinigen können.

Sollten nur wenige Kandidaten zur Verfügung stehen, könnte es vorkommen, dass ein Kandidat als gewählt gilt, der mehr Kontra- als Pro-Stimmen erhalten hat.

Stehen nur genau so viele oder sogar weniger Kandidaten zur Verfügung wie Stellen zu besetzen sind, würde sogar jeder Kandidat, der die erforderlichen Unterstützerstimmen erreicht hat und somit zur Wahl zugelassen ist, als in das Schiedsgericht gewählt gelten, auch wenn er nur Kontrastimmen erhalten würde.

Ziel

Zur Lösung dieses Problems wird vorgeschlagen, dass nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erhalten, als gewählt gelten.

Vorschlag

Das Verfahren der Schiedsgerichtswahl wird geändert: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen, zusätzlich gilt: Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt.

Diese Ergänzung wird auch in die Seiten Schiedsgericht/Wahl und Schiedsgericht/FAQ aufgenommen.

Argumente für bzw. gegen den Vorschlag

Pro

  • Es wird verhindert, dass Kandidaten, denen die Community überwiegend negativ gegenübersteht, ins Schiedsgericht gewählt werden.
  • Das Schiedsgericht steht in dem Ausnahmefall, dass diese Regelung greift, mit 7 oder 8 oder 9 gut legitimierten Schiedsrichtern besser da als mit 10 Schiedsrichtern, von denen einige überwiegend nicht das Vertrauen der Community genießen.

Kontra

  • Falls weniger Kandidaten mehr Pro- als Kontrastimmen erhielten als Plätze zur Verfügung stehen, kann die Änderung dazu führen, dass zukünftig erstmals weniger als 10 Schiedsrichter ins Schiedsgericht gewählt würden. Wenn dann noch einige Schiedsrichter bei einem Fall befangen wären oder zeitweise (Urlaub, Krankheit, Reallife-Verpflichtungen usw.) oder auch dauerhafter (neuer Job, Krankheit, Ausstieg usw.) nicht zur Verfügung stünden, könnte dies dazu führen, dass einzelne Fälle gar nicht mehr bearbeitet werden könnten, da jeden Fall mindestens 5 Schiedsrichter annehmen und bearbeiten müssen.
  • Falls einmal weniger als 7 oder 8 Schiedsrichter im Schiedsgericht wären, kann das Schiedsgericht dadurch zeitweise oder dauerhaft arbeitsunfähig werden und es müsste dann vorzeitig neugewählt werden, um die Anzahl der Schiedsrichter wieder aufzustocken.
  • Auch Kandidaten, die anfangs noch nicht so bekannt sind oder aus anderen Gründen mehr Kontrastimmen bekämen, bekommen die Chance, sich im Schiedsgericht bewähren und die Bedenken auszuräumen. Umgekehrt ist es ja auch jetzt bereits möglich, dass gewählte Kandidaten mit mehr Prostimmen sich im Nachhinein doch als ungeeignet für die Aufgabe entpuppen und sich die Stimmungslage in der Gemeinschaft ändert.
  • Es ist in der Vergangenheit immer so gewesen, dass sich weitere geeignete Kandidaten zur Wahl gestellt haben, wenn es nur wenige Kandidaten gab und davon einige bereits vorher absehbar von vielen als ungeeignet wahrgenommen wurden, sodass auch zukünftig nicht zu befürchten ist, dass Kandidaten mit wesentlich mehr Kontra- als Prostimmen ins Schiedsgericht gewählt werden.

Auswertungsmodus

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in einen formellen und einen inhaltlichen Teil. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn beide Teile jeweils eine Zustimmung von mehr als 50 % der Stimmen erhalten (einfache Mehrheit). Enthaltungen fließen in beiden Fällen ins Auswertungsergebnis nicht mit ein.

Stimmberechtigt sind allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Hier wird über die inhaltliche Ergänzung zum Wahlverfahren abgestimmt.

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Ergebnis

Diskussion

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