Diskussion:Elektrische Zigarette

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Merlin 1971 in Abschnitt Gesundheitsrisiken
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Arzneimittel nur, wenn sie der Raucherentwöhnung dienen

Ich halte den Satz Prinzipiell sind Nikotindepots aufgrund des darin enthaltenen Nikotins gemäß der EG-Richtlinie 2001/83/EG als Arzneimittel zu betrachten für irreführend und werde ihn durch eine differenziertere Darstellung ersetzen, wenn nicht ein überzeugendes Gegenargument vorgebracht wird (z.B. durch den Zusatz: ", sofern sie als Mittel zur Raucherentwöhnung vertrieben werden).

Der Artikel verweist auf die Richtlinie.

Dort wird als Arzneimittel definiert (Hervorhebung von mir):[1]

Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet: 2. Arzneimittel: a) Alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind, oder b) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.

Auffällig ist das "um - zu": Jedesmal kommt es auf die Bestimmung an, die dem Produkt beigelegt ist. Kurz gesagt und plastisch erläutert: Wenn ich Ginseng-Tee verkaufe, weil "er gut schmeckt und gut tut", ist es kein Arzneimittel, wenn ich aber beim Vertrieb sage, er "löst Potenzprobleme und hilft bei akutem Herzinfarkt", vertreibe ich ein Arzneimittel.

Das hier angeführte, übrigens sehr "dünne" österreichische Gutachten stellt mit Bezug auf "Ruyan" maßgeblich darauf ab, dass beim Vertrieb darauf abgestellt wird, man könne sich mit dem Produkt das Rauchen abgewöhnen. Inzwischen vertreiben zahlreiche Hersteller der Produkte sie nicht mehr mit dieser Angabe (vgl. die einschlägigen Internetseiten). Auch eine Google-Recherche hat ergeben, dass die Produkte derzeit nicht mehr als Raucherentwöhnungsmittel vertrieben werden.--78.52.48.74 23:50, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zum Betrugsfall NicStic AG bzw. nie existierende rauchfreie Zigarette "NicStic"

Da sich dieser Artikel mit „rauchfreien Zigaretten“ befasst und NicStic in den Medien, u.a. auch in den grössten Schweizer Tageszeitungen, wie Tages-Anzeiger, NZZ und 20 Minuten, als solche vermarktet wurde, sollte der Ausgang dieses Betrugsfalls auf jeden Fall im Wikipedia erwähnt werden. Denn Tatsache ist, es hat nie ein funktionierendes Produkt "NicStic" gegeben. Die „rauchfreie Zigarette“ NicStic und später Bel Air diente lediglich als Vorwand für den illegalen Vertrieb von Aktien.

Die Konkursverfügung der Eidgenössischen Bankenkommission über sämtliche bei "NicStic" involvierten Firmen bildet der Schlusspunkt beim Produkt "NicStic" bzw. bei der Nic Stic AG und ist daher auf jeden Fall zu erwähnen. Der Artikel wäre ansonsten nicht vollständig bzw. würde nicht die tatsächliche Sachlage wiedergeben.

Höchste Zeit, dass ich diesen Artikel total umstricke. Aufgeteilt in 1.) Verdampfungsprinzip und 2.) Zerstäubungsprinzip. Die einzelnen Marken treten dann als solche in den Hintergrund und werden nur noch als Beispiele genannt. Dies auch angesichts der Tatsache, dass immer mehr Marken auf den Markt kommen, die nach dem Zerstäubungsprinzip arbeiten und deren Aufzählung und Beschreibung nichts neues bringt und nur von Shop-Betreibern als Anlass für Verlinkungen benutzt werden. --Plenz 22:39, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

@Plenz: Was du da treibst, ist schlicht primitive und willkürliche Zensur! Schliesslich ist diese angebliche „rauchfreie Zigarette“ NicStic hier (unter deiner Regie übrigens...) bereits seit 2005 (!) erwähnt, obschon es nie ein solches funktionierendes Produkt gegeben hat. Diesbezüglich muss man deine Kompetenz zu diesem Thema stark in Frage stellen. Ebenfalls sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wenn etwas erwähnt wird, es auch vollständig erwähnt werden soll, und dazu gehört in diesem Fall nun 'mal dazu, dass es sich im Fall der angeblichen „rauchfreien Zigarette“ NicStic lediglich um Hochstaplerei bzw. Wirtschaftsbetrug gehandelt hat.

Ich verbitte mir diese Unterstellung. Auch nach meiner Kürzung ist die Rechtslage ja wohl klar und eindeutig. Nur die von dir gewünschte Ausführlichkeit sprengt meiner Meinung nach den Rahmen des Artikels. Weitere Diskussionen bitte nur hier und nicht auf meiner Benutzerseite. --Plenz 05:04, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

@Plenz: Habe den Artikel über NicStic gestern wieder hergestellt und selber auf das wesentliche gekürzt, so dass der Geschichtsverlauf sowohl über das angebliche Produkt NicStic wie auch über die Firma NicStic AG von seiner Entstehung bis zum definitiven Ende lückenlos nachvollziehbar ist.

Ich hatte das schon gesehen und kann damit einigermaßen leben. Aber es gefällt mir trotzdem nicht. Stell dir mal vor, du schreibst einen Artikel über Motoren und erklärst, wie ein Benzinmotor und ein Dieselmotor funktioniert, und dann kommt jemand und schreibt etwas über die Firmengeschichte von Opel. Das ist einfach nicht der Sinn des Artikels. --Plenz 22:19, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

@Plenz: Der ganz entscheidende Punkt ist, dass es nie ein funktionierendes Produkt "NicStic" gegeben hat. Die ganze NicStic-Story wurde lediglich aufgezogen, um illegal Aktien der NicStic AG zu vertreiben. Wie hier dem Logbuch zu entnehmen ist, warst genau du derjenige, der nur wenige Monate nach der Firmengründung das Kapitel "NicStic" im Mai 2005 eröffnet hat. Du hast also über ein angebliches Produkt geschrieben, das es in dieser Form in Wirklichkeit gar nie gegeben hat. Der Vorwurf ist daher sehr wohl berechtigt, auf was du dich fachlich in den letzten 2 ½ Jahren zu diesem Thema überhaupt gestützt hast, zumal auch keinerlei Quellen angegeben sind. Dass „ein funktionstüchtiges Produkt bis dato nicht verfügbar ist“ wurde hier erstmals am 27.03.2007 erwähnt. Mit Aussagen wie „Zur NicStic gehört…“ oder „Vor dem Rauchen muss…“ wurde zudem der Eindruck erweckt, es handle sich um ein tatsächlich existierendes Produkt. Erst vor wenigen Wochen wurden diese Textpassagen auf „Laut dem Hersteller…“ oder „Laut dem Verteiber…“ abgeändert und so der Tatsache Rechnung getragen, dass es die angebliche „rauchfreie Zigarette“ NicStic gar nie als funktionierendes Produkt gegeben hat. Die hier verschiedentlich beschriebene angebliche Funktionsweise dieser angeblichen „rauchlosen Zigarette“ NicStic stammt lediglich aus den Werbeaussagen der Firma NicStic AG. Ob ein Wikipedia-Artikel auf dieser Basis als seriös betrachtet werden kann ist somit höchst fraglich.

Es existierten zwar vereinzelte Prototypen; aber sonst stimme ich Dir vollkommen zu. -- H.

Was soll denn dieser irrelevante Blödsinn hier in diesem Artikel ? Der Artikel heisst "Rauchlose Zigarette" und nicht "Alle Details zu irgendeinem Betrugsfall in der Schweiz, der eigentlich gar nichts mit irgendwas zu tun hat" Dann kann doch der Plenz - wo er ja anscheinend so begeistert von dem Thema ist - einen eigenen Artikel zu NicStic aufmachen, hier hat das doch überhaupt nichts zu suchen. Und dann auch noch schön prominent gleich als Erstes, und dann auch noch in aller Ausführlichkeit. Super! (nicht signierter Beitrag von 89.27.239.100 (Diskussion) 14:51, 14. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Zu viele Fehler und Meinungen in diesem Bericht

Dringend Überarbeitung erforderlich

1) Schon der erste Satz hat mindestens 2 Fehler

"Bei rauchlosen Zigaretten handelt es sich um Produkte, die Zigaretten ähneln und den Raucher mit Nikotin und Aromastoffen versorgen sollen...."

a) Sehr viele Benutzer einer "rauchfreien Zigarette" nehmen Depots(Träger mit Inhaltsstoffen), die kein Nikotin enthalten.

b) Viele elektronische Zigaretten und Zigarren ähneln nicht mal mehr im Aussehen einer Zigarette.

2) "Rauchlose" ist bereits verwirrend, den die meisten modernen e-Zigaretten (elektronische Zigaretten)erzeugen deutlich sichtbare Dampfwolken. Diese sind zwar wissenschaftlich gesehen kein Rauch, aber jeder unbedarfte Beobachter wird davon ausgehen, dass es Rauch ist.

3) Aufzählung der Hersteller

Hier hätte es völlig gereicht, die wichtigsten unterschiedlichen Prinzipien der Inhalationsverfahren kurz zu erläutern.

4) Trugschluss und Streitpunkt "zum Abgewöhnen"

Die meisten Dampfer (so nennt man umgangssprachlich die "Raucher" von elektronischen Zigaretten) wissen sehr wohl, dass sie ungesundes Nikotin zu sich nehmen. Aber die Wahrscheinlichkeit auf Grund (weniger) bis jetzt vorliegender Studien, dass die elektronische Zigarette um Faktoren ungefährlicher ist, hat viele zu diesem Umstieg bewegt.

5) Ungesund versus gesünder

Keiner bestreitet, dass die elektronische Zigarette auch Risiken hat. Aber in der Abwägung der Risiken ist die elektronische Zigarette ein deutlicher Fortschritt in der Mortalität gegenüber normalen Zigaretten. Viele Raucher schaffen den Ausstieg aus dem Rauchen nicht, trotz mehrfacher Versuche. Viele aber schaffen den Umstieg auf die elektronische Zigarette. Alleine dieser Fortschritt rechtfertig aus meiner Sicht die Existenz dieser Produkte.

6) Falsche Aussage "Überall erlaubt"

Die von manchen Herstellern gemachte Aussage ist definitiv falsch. Wer das Hausrecht hat, darf auch das Dampfen verbieten. Erst wenn zuverlässige Studien erstellt werden, kann auch eine seriöse Aussage dazu getroffen werden, ob und in welchem Umfang eine passive Schädigung stattfinden könnte/wird.

Mein Beispiel für den Einleitungssatz: Bei rauchlosen Zigaretten handelt es sich um Produkte, die oft Zigaretten ähneln und den Raucher mit Aromastoffen und falls erwünscht auch mit Nikotin versorgen , wobei aber eine Verbrennung von pflanzlichen Substanzen wie Tabak und somit auch die Erzeugung von Tabakrauch vermieden wird. Das Austreten von Dampf (statt Rauch), Aromen und gegebenfalls Nikotin in die vom Raucher inhalierte Luft wird durch alternative Techniken bewirkt.

Prinzipiell könnte ich diesen Artikel überarbeiten und hierbei versuchen, die Neutralität zwischen den Befürwortern und den Gegner zu halten. Aber gerade beim Thema Rauchen scheint mir zur Zeit die Gesellschaft in zwei Lager zu zerbrechen und jegliche Objektivität verloren zu gehen. Ich bedaure, dass sich hier einiger Autoren schon die Zähne ausgebissen haben. -- Raidy (22:50, 10. Aug. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Hättest du zu jeder deiner Anmerkungen eine Quelle beigefügt, könnte man damit den Artikel deutlich verbessern. Bislang ist dein Kommentar aber nur eins: Für die Tonne... --88.130.106.176 18:12, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
@Raidy: Leider hält unser Tonnen-Kommentator nichts von der Neutralität zwischen Befürwortern und Gegnern. Ich würde den Artikel löschen, da er nichts zum Thema E-Zigarette beiträgt. Solche Werke könnte sich das Wiki auch ersparen. Auf der englischen Seite finden sich dann doch etwas mehr und etwas neutralere Informationen. Wie so oft.
Natürlich ist "hör doch ganz auf" eine langfristig bessere Empfehlung. Aber darum geht es hier nicht. Sie mag wegen dem Niktoininhalt nicht gut sein. Aber immerhin besser als die richtige Zigarette. Oder will das jemand bestreiten?
Wir wäre es z.B. mit einem Punkt "3.1 Vorteile gegenüber normalen Zigaretten" ?
Oder besser gleich einen automatischen Redirekt auf die EN-Version, die hat wenigstens noch etwas Gehalt. --87.178.196.149 05:57, 3. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

nikotinfrei

Auf einem Markt in China wurde mir mal eine nikotinfreie elektronische Zigarette angeboten. Weiß jemand was darüber oder war das wohl eher eine Verkäuferlüge? --Lorenzo 19:46, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Selbstverständlich gibt es die elektronische Zigarette auch nikotinfrei! Das ist letztendlich eine Nebelmaschine im Kugelschreiber-format. (nicht signierter Beitrag von 84.160.46.208 (Diskussion) 13:31, 13. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Aus der Sicht der Betroffenen

Meiner Ansicht nach werden Erfahrungswerte und Meinungen von Benutzern in den Berichten zu wenig berücksichtigt. Nikotin ist eines der giftigsten Stoffe die es gibt. Nikotin schädigt die Organe und macht süchtig. Das ist FAKT! Wenn ich als Raucher die Möglichkeit habe zwischen "Pyros" (so werden herkömmliche Zigaretten in Insiderkreisen genannt) mit immerhin 40 verschiedenen krebserregenden Stoffen und der eZigarette, die ja "nur" Nikotin enthält, zu wählen, nehme ich natürlich die zweite Variante! Diesen Abschnitt habe ich hier eröffnet weil ich selbst seit einem Monat "Dampfer" bin und MEINE bisherige Erfahrung als Grundlage darlegen möchte. Ich bin 47 Jahre alt und rauche seit 31! Jahren. Nach den ersten 11 Jahren bin ich vom "Normalraucher" zum Kettenraucher 'aufgestiegen'. 40 - 50 Zigaretten täglich während der Woche und so ca. 70 - 90 Zigaretten an den Samstagen waren üblich. Vor zwei Monaten bin ich durch Zufall im Internet auf die eZigarette aufmerksam geworden. Nach intensiver Recherche hatte ich mir nach 2 Wochen meine erste eZigarette bestellt die, wie oben schon erwähnt, vor knapp einem Monat geliefert wurde. Die Nikotinstärke der ersten Depots waren 15 mg. Bei den nachbestellten Depots bin ich schon auf 10 mg heruntergegangen und - alles OK! Wenn mein derzeitiger Vorrat verbraucht ist verringere ich die Stärke auf 5 mg. Da ich bisher absolut kein Verlangen nach einer "normalen" Zigarette mehr verspürte denke ich, dass ich bis zum Ende des Jahres mit Depots der Nikotinstärke 0 (NULL) auskommen werde!!!!! Heißt NICHT, dass die eZigarette als Allheilmittel angesehen werden soll!

Dies war nur die Darstellung von meiner Seite. Gewiss würden diverse Shopbetreiber diese Aussage als "Aufhänger" nutzen um die eZigarette als "Rauchentwöhnung" anzupreisen. Meine Darstellung soll aber keine Werbung sein obwohl ja gerade ich der "Idealfall" bin. Innerhalb kürzester Zeit habe ich mindestens 10 Freunde, Bekannte oder Kollegen für die Sache interessieren können. Davon waren aber wiederum mindestens 5 'Gelegenheitsraucher' dabei die sich weniger für die Gesundheit interessierten als vielmehr um die Kostenersparnis. Denn: Depots für eZigaretten sind um ein vielfaches günstiger als 'richtige' Zigaretten! Das ist ein Faktor, der auch nicht zu unterschätzen ist. Ein Depot einer eZigarette mit dem Leistungsvermögen von umgerechnet 24 Zigaretten kostet knapp 1,- € Die 'richtigen' Zigaretten kosten dann annähernd 6,- €

Die Meinungen, Erfahrungen UND Sichtweisen von Usern fehlt hier. Es ist schwierig, so etwas in einem sachlichen Beitrag zum Thema einzubringen wenn man selbst dieses Produkt benutzt. Man könnte Statistiken, basierend auf Umfragen, einbringen und zu speziellen Tips (Erfahrungen) Verweise (Links) setzen.

Wenn ich die Zeit hätte würde ich mich der Thematik weiter widmen. Die fehlt mir leider. Wenn aber jemand hier einhakt würde ich, wann immer ich Zeit habe, unterstützend eingreifen. -- Bartman2011 00:49, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Sorry, aber du solltest dich erst mal mit den Regelungen der Wikipeda auseinandersetzen, vor allem Wikipedia:Belege. Meinungen, Erfahrungen und Sichtweisen gehören nicht hierher. --Plenz 00:48, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hast natürlich recht. Aber ist schon auffällig, dass z.B. unter weblinks nur "WHO warnt" "FDA warnt"- Links kommen. Kommt schon ein wenig WP:POV rüber! --Lorenzo 19:45, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Auch witzig, dass so ein verbohrter POV-Papst wie Plenz sich gegen Meinungen und Sichtweisen wendet :) (nicht signierter Beitrag von 77.13.104.164 (Diskussion) 09:56, 1. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten
Das Nikotin selbst ist weniger schädlich als ihr denkt!! Es ist schon richtig dass Nikotin an sich sehr giftig ist - es stellt jedoch nur in hoher Dosierung eine wirklich Gefahr dar - mit Aussnahme für Schwangere, die viele Genussgifte ganz meiden sollten. Die Dosis macht das Gift - wie bei vielen anderen Stoffen (bspw. Coffein) auch. Das Kondensat und der Feinstaub sind die wirklich gesundheitsschädlichen Anteile im Tabakrauch - nicht das Nikotin, das schon nach wenigen Minuten abgebaut ist! Das Nikotin ist nur eine von tausenden anderen toxischen (wie beispielsweise Blausäure, Kohlenmonoxid) und karzinogenen (wie beispielsweise Formaldehyd) Verbindungen, die mitunder (anders als Nikotin) auf Jahre hinaus den Körper vergiften! Wer jetzt rot anläuft und mich wutentbrannt der Verharmlosung bezichtigt, sollte sich erstmal genau informieren - bspw. mal den Artikel Tabakrauch lesen...^^ beste Grüsse, Sadorkan 12:57, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Also ich habe die Seite hauptsächlich aufgerufen, um einschätzen zu können, ob die E-Zigarette vielleicht eine Alternative für mich sein könnte, und hierzu habe ich nichts gefunden. Natürlich ist Wikipedia kein Meinungsportal, aber falls es Statistiken, Studien, oder ähnliches gibt (beispielsweise, dass X Prozent der Raucher, die's getestet haben, dabei geblieben sind, oder weshalb nicht, u.s.w.) dann würde ich die entsprechenden Informationen im Artikel sehr begrüßen. --79.240.90.240 17:41, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich könnte jetzt lang und breit meine privaten "Studien" hier anführen, was ich aber nicht mache. Diese Studien gibt es noch nicht, weil es die Technik der E-Zigarette noch nicht so lange gibt. Du könntest Dich aber sicher in den vielen Foren, die es zu diesem Thema gibt, schlau machen. Da steht das, was Dich interessiert in Hülle und Fülle zum Lesen bereit. Viele Grüße --Hosse Talk 20:25, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

info studie

http://www.news24.com/SciTech/News/E-ciggies-help-45-smokers-quit-20090807 (nicht signierter Beitrag von 84.145.39.250 (Diskussion) 09:00, 4. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Werbeartikel

Das ist echt nen krasser Werbeartikel ohne NPOV. --178.10.95.244 20:47, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Alternative(n)?

Wäre es nicht möglich das sogenannte "Liquid" statt mit Heizspiralen mittels Ultraschallvernebler zu zerstäuben? Oder gibts das bereits? Sadorkan 12:30, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel veraltet

Sämtliche Informationen dieses Artikels sind hoffnungslos veraltet, seit etwa 2009 hat sich der Markt durch in China produzierte Modelle sehr stark verändert und zahlreiche deutsche Händler lassen unter eigenem Namen in China produzieren. Auf die erfolgreichsten und weltweit mittlerweile weit verbreiteten Modelle wie etwa Pen, DSE-901 und deren Weiterentwicklung EGO(-T) und 510(-T) sollte dringend genauer eingegangen werden. Ebenso auf Kinderkrankheiten, die teilweise behoben wurden. (nicht signierter Beitrag von 188.194.40.169 (Diskussion) 13:00, 24. Jul 2011 (CEST))

Ich häng mich jetzt hier mal mit ran und mach dazu keine neue Diskussion auf. Die Info zum dampfen in Flugzeugen bedarf meiner Ansicht nach dringend eine Überarbeitung. In diesem Artikel z.B. kommt sehr klar zum Ausdruck, dass es auf U.S. Flügen verboten ist: http://www.huffingtonpost.com/2011/02/11/electronic-cigarettes-ban_n_821828.html. Zu ryanair steht hier im letzten Absatz klar, dass es nicht erlaubt ist: http://www.elektronische-zigaretten.net/rauchverbot-im-flugzeug-elektrische-zigarette-hebt-ab/676 Des Weiteren findet sich hier: http://www.e-smoking.ch/2011/02/e-zigaretten-im-flugzeug-das-sagen-die-airlines/ eine ganz nette "Übersicht" mit Aussagen der Airlines. Ich denke also, dass man den Absatz über die Airlines entweder verallgemeinert und sagt, dass es nicht erlaubt ist (und ggf. Ausnahmen nennt) oder dass man die Policy der einzelnen Airlines darstellt. So wie es jetzt im Moment ist finde ich es komisch. Und die Similar Smokeless Cigarettes von ryanair haben nichts mit elektrischen Zigaretten zu tun.--Groan 12:05, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Sogar die Mitnahme im Passagierraum ist bei airberlin verboten: http://www.e-rauchen-forum.de/showthread.php?mode=linear&tid=12090&pid=204662 --Groan 12:09, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Du kannst es gerne ändern. Ich werde Dir keine Steine in den Weg legen. :-) --Hosse Talk 12:53, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Gut. Dann setz ich mich die Tage da mal ran. Wie sieht es denn mit Einzelnachweisen aus? Oben habe ich jetzt vier angegeben. Sind das zu viele? Oder ist das ok so? --Groan 15:24, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Na ja, alle nicht so der Brüller, aber im Zweifel würde ich den von der Huffington Post nehmen, alles andere sind Blogs und nach WP:WEB und WP:Q nicht gut. --Hosse Talk 19:48, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Is geändert und live. Hab noch mal ein bisschen Arbeit in die Recherche geseteckt und bessere Quellen gefunden. --Groan 14:14, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Zu der Frage oben, gibt es denn jemand, der sich gut mit den unterschiedlichen Modellen auskennt? Ich hatte bisher nur eine X10 und Ego-T. Traue mir aber auch nicht wirklich zu, dazu was zu schreiben. Meiner Meinung nach sollten "wichtige" Modelle und ihre Eigenheiten bzw. Funktionsprinzipien doch auch aufgeführt werden. --Groan 17:47, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Nicht eines dieser Modelle ist IMHO "wichtig". Der Artikel hat nicht die Aufgabe, Werbung (direkt oder indirekt) für irgendeines dieser Produkte oder gar das Rauchen oder "Dampfen" zu machen. Vergleiche Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist, besonders Punkt 3. Eigentlich sollte aus den Weblinks und Einzelnachweisen weitestgehend deutlich werden, was von dieser "Erfindung" zu halten ist. Die derzeitige Neutralität des Artikels hinsichtlich der verschiedenen Produkte würde durch neuerliches "Aufwärmen" einer Modellbetrachtung (suche mal in der Versionsgeschichte) in Gefahr gebracht und würde sowohl Gegner des Rauchens wie auch die Nikotinsüchtigen auf den Plan rufen. Lass es lieber. --Lindi (Sag’s mir persönlich) 18:06, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Gutachten der Universität Graz / Österreich

Habe zu den Weblinks eine PDF-Datei gefunden welche von Uni-Prof. Dr. Bernd Mayer angefertigt wurde - eventuell hier schwierig da diese für den Hersteller Liquidshop angefertigt wurde und dessen Namen auch beinhaltet; die Daten der Analyse sind aber sonst medizinisch vollständig - kann dies als einzelne PDF-Datei bestehen bleiben? (Dokument beinhaltet keine klickbaren Links, die Internatadresse der Firma wird aber im Schlussteil erwähnt)

-- Coladose 01:20, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hat jemand die Echtheit dieses Gutachtens bestätigt? An der Uni Graz gibt es keinen Bernd Mayer, lediglich einen O.Univ.-Prof. Dr.phil. Bernhard-Michael Mayer (https://online.uni-graz.at/kfu_online/visitenkarte.show_vcard?pPersonenId=1685563144368922&pPersonenGruppe=3) emka--213.47.140.10 18:42, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Schau in den Kopf der PDF-Datei. Es ist selbiger und nennt sich vereinfachend Bernd Mayer. Entsprechend WP:NK werden Titel wie Prof. und Dr. im Artikel weggelassen. -- Lindi (Sag’s mir persönlich) 20:28, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nebelfluid

Es würde mich sehr freuen wenn jemand kundiger einen Abschnitt über die Trägersubstanz Propylenglycol (1,2-Propandiol) hinzufügen könnte. Meine kurze Recherche war sehr fruchtlos – ich habe keine fundierten Informationen zu den Auswirkungen des Dampfes auf die Gesundheit gefunden – sofern es welche gibt. Ledigilich, dass es in Handcremes / Zahnpasta etc. als unbedenklich eingestuft wurde – allerdings kommt es dort in anderen Mengen und in anderer Form in Kontakt mit dem menschlichen Körper. emka -- 213.47.140.10 18:21, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hier, eine Studie zur Inhalation von Propylenglycol: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116 -- 79.200.30.173 01:02, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Überarbeitung

Ich habe mir mal erlaubt, etwas Arbeit in die Überarbeitung des Artikels zu stecken. Es wäre schön, wenn Ihr Weiteres beitragen könntet und/oder Eure Kritik üben würdet. Grüße --Hosse Talk 21:07, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Similar Smokelesse Cigarette

Die Similar Smokeless Cigarette hat nix mit einer elektrischen Zigarette zu tun. Hier wird nichts verdampft oder zerstäubt. (nicht signierter Beitrag von 212.7.174.107 (Diskussion) 10:03, 21. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Danke für den Hinweis. Ist im Artikel korrigiert. Den Markennamen "Similar" und Quellen für die Info habe ich jedoch weggelassen, um nicht Werbung für das Produkt zu machen. Wer sich dafür interessiert, wird es auch selbst ergoogeln. -- Lindi (Sag’s mir persönlich) 10:45, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nikotin in Liquids

Es wird in vielen Foren immerwieder angeführt, dass alles was über 24mg Nikotin hat gefährlich sei. In Amerika werden mittlerweile schon Liquids mit 48 mg angeboten. Auch die Firma oksmokey.com bietet Liquids mit einer Stärke von 38 mg an. Dampfbar scheinen diese Liquids also durchaus zu sein. Nikotin wird doch vom Körper sehr schnell abgebaut. Daher dürfte doch ein Liquid mit Werten > 24 mg nicht wesentlich schädlicher sein, oder ? (nicht signierter Beitrag von 212.7.174.107 (Diskussion) 12:09, 6. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Du kannst es gerne ausprobieren. Wenn es dann eine Studie gibt, die das bestätigt, oder verwirft, werden wir es einbauen. --Hosse Talk 19:51, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
60mg ist die tödliche Dosis für einen durchschnittlichen Menschen. Die Angabe bei Liquids bezieht sich auf 1ml. Also wenn du ein Liquid mit 48mg hast, bedeutet das 48mg/ml. 1ml entspricht ca. 10 echten Zigaretten, da wärst du bei 4,8mg bei einer Zigarette, das ist ca. das 5 fache einer normalen Zigarette. Ich würde dringend davon abraten das zu inhalieren. Eine weitere Gefahr besteht darin was passiert, wenn man sich das Liquid versehendlich über die Haut schüttet. Nicotin wird auch über die Haut aufgenommen und bei so einem hohen Nicotinanteil kann es da schon zur Vergiftung kommen. Ich kenne keinen Händler in Deutschland der Liquids mit mehr als 24mg vertreibt und selbst das vertreiben nur wenige. Alles was darüber ist, ist zum verdünnen vorgesehen (unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, Nitrilhandschuhe, etc.) und nicht als dampfbares Liquid! -- 79.200.30.173 01:14, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wissenschaftliche Studien

Sehr oft habe ich gelesen, dass es *keine* wissenschaftliche Studien zu der E-Zigarette gibt und dass sie *vermutlich* weniger schädlich ist. Unter http://www.lyx-cigarettes.de/was-ist-eine-elektrische-zigarette/inhaltsstoffe-des-liquids.html wird in Kürze erklärt, was in dem Liquid drin ist und auf wissenschaftliche Studien verwiesen. (nicht signierter Beitrag von 92.76.82.1 (Diskussion) 20:01, 15. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Rechtliche Situation und Vermarktung in der EU

Ich finde es sehr schade, dass dieser Teil wieder gestrichen wurde:

Am 19. September 2011 veröffentlichte die Stadt Köln eine Pressemitteilung, nach der ihrer Meinung nach auch die elektronische Zigarette unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Im Stadtgebiet Köln ist damit das Benutzen der elektronischen Zigarette in Gaststätten verboten.[1]

Wenn er mit der Überschrift nicht übereinstimmt würde ich eher die Überschrift verändern als relevante Inhalte zu löschen. Daneben hat es sehr wohl was mit der rechtlichen Situation in der EU zu tun, denn die Kommission kommt in dieser Notiz (http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/Tobacco/Documents/orientation_0508_en.pdf) zu dem Ergebnis, dass die "elektrische Zigarette, welche keinen Tabak enthält, kein Tabakprodukt ist und somit auch nicht unter Richtlinien für Tabakprodukte fällt". Wenn u.a. die Stadt Köln (zumindest waren sie die ersten in dieser Deutlichkeit) den Gebrauch der elektrischen Zigarette untersagen mit Hinweis auf Nichtraucherschutz, stimmt das nicht mit der Schlussfolgerung in der EU überein. --Groan 18:46, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

  1. Auch "E-Zigaretten" in Kneipen verboten. Pressemitteilung. stadt-koeln.de, 19. September 2011, abgerufen am 10. Oktober 2011.
Richtig. Ich habe einen entsprechenden Satz eingefügt: [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Elektronische_Zigarette&action=historysubmit&diff=95949888&oldid=95868682 --Martina Disk. 16:44, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich mag jetzt nicht wieder revertieren, aber was bitte hat die Entscheidung der Stadt Köln (sehr regional) im allgemeinen mit der rechtlichen Situation zu tun. Die Stadt Köln bewegt sich sowieso auf sehr wackeligem (EU-rechtlichem) Terrain. Ich finde dass so etwas nicht in den Artikel gehört. Unter "Sonstiges" könnten wir es machen Imho. --Hosse Talk 16:50, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Für mich steht diese Information gleichrangig in einer Reihe mit denjenigen zur aktuellen Praxis der Flug- und Bahngesellschaften. Letzteres sind zum Teil sogar nur hausrechtliche Aspekte (Beförderungsbedingungen); Köln dagegen bezieht sich sogar auf ein rechtskräftiges Gesetz. --Martina Disk. 17:03, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Habs mir nochmal überlegt. Lassen wir es so wies ist. Viele Grüße --Hosse Talk 10:45, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Prima, danke. --Martina Disk. 23:45, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Behauptung, dass die Liquids, die Nikotin in erheblichen Konzentrationen enthalten, ohne Einschränkung (bezogen auf das Alter des Kunden) abgegeben werden dürfen, bezweifele ich. Nikotin ist nach der Gefahrstoffverordnung als SEHR GIFTIG eingestuft worden und es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Lösung, die nach versehentlicher oraler Aufnahme zum Tode führen kann, frei verkäuflich sein wird.

-- Shisha-Tom 21:28, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Hei Shisha-Tom, was genau willst Du damit sagen? Oder hast Du Dich im Thread geirrt? --Hosse Talk 23:45, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten
PS: Auf welchen Teil des Artikels beziehst Du Dich? Und dann: Was ist Deine Alternativ-Formulierung? --Hosse Talk 23:47, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich beziehe mich auf die Eingangssätze des Abschnitts, der hier diskutiert wird. Elektronische Zigaretten sind in Deutschland frei erhältlich und unterliegen keinerlei Beschränkungen im Verkauf oder der Benutzung. Ebenso verhält es sich mit dem Verbrauchsmaterial, dem sogenannten „Liquid“. Ich versuche gerade noch ein paar Infos dazu zu erhalten. Man liest sich. -- Shisha-Tom 10:10, 1. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Achso. Ja, da kann man sicher Einschränkungen machen. Ich denke, der, der das so geschrieben hat, zielte auf ein mögliches Verkaufsverbot, bzw. nur Abgabe in Apotheken, o.ä. ab. Wenn Du was herausbekommst (mit Quelle) bitte rein damit. --Hosse Talk 08:33, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Akkus

Im Artikel steht: "Ältere Modelle und insbesondere sogenannte Mini E-Zigaretten haben einen sehr kleinen Akku - meist um 300mAh - weshalb die Laufzeit stark begrenzt ist. Moderne Systeme besitzen größere Akkus (650 - 1000mAh)"

Die Angabe mAh der Akkus ist kaum vergleichbar, da die entsprechende Spannungsangabe fehlt. Man sollte die Angabe Wh (Wattstunden) benutzen, um etwas über die Kapazität auszusagen oder zumindest mAh und die Spannung in Volt angeben. P (Watt) = U (Volt) * I (Ampere) --2.208.143.233 22:12, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn ich unseren Artikel Amperestunde zu Rate ziehe. Ist es aber genau das, was hier ausgedrückt werden soll, nämlich die "Kapazität" der Akkumulatoren. --Hosse Talk 13:39, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn Ich den Artikel Amperestunde zu Rate ziehe, steht dort: "Erst das Produkt der Nennladung mit der Klemmenspannung (Amperestunde mal Volt) ergibt das Energiespeichervermögen eines Akkumulators in Wattstunde (Wh)". Ich denke das ist eine klare Aussage und gibt dem ersten Schreiber mit seiner Kritik Recht. -- 82.207.255.50 22:21, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ihr habt, denke ich wohl, mehr Ahnung als ich von Physik und Elektrotechnik. Dann würde ich mich freuen, wenn Ihr den Artikel dahingehend ändert. Ich habe jedenfalls nichts dagegen. Gerne könnt Ihr Euch bei Wikipedia anmelden. Wenn Ihr das nicht tun wollt, würde ich Deine/Eure Änderung im Artikel natürlich trotzdem sichten. Liebe Grüße von --Hosse Talk 22:52, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Nochmal rechtliche Situation

Diese Änderung wollten heute zwei (oder ein) neue Nutzer durchdrücken ich habe 2 x revertiert. Das erste mal mit bitte dies vorher hier zu diskutieren. Aus folgenden Grunden habe ich zurückgesetzt: Zitat aus dem Edit: Ob elektronische Zigaretten mit Nikotin in Deutschland legal verkauft werden können, ist höchst umstritten. Die überwiegende Mehrzahl der Arzneimittelüberwachungsbehörden geht davon aus, dass es sich hier um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Hierfür hätte ich gerne belastbare Belege. Desweiteren: Dies wurde auf der Arbeitstagung der pharmazeutischen Überwachungsbeamten am 14. September 2011 festgestellt. Auch hier hätte ich gerne einen Beleg

Den folgenden Absatz kann man ja reinschreiben. Allerdings verschweigt der Absatz die weiteren Urteile, was dazu führt, dass der Absatz nicht neutral daherkommt, ganz davon ab, dass das Urteil von 2008 ist:Das Verwaltungsgericht Potsdam urteilte bereits am 9.6.2008, dass die für die elektronischen Zigaretten vorgesehenen Liquids mit Nikotin als Arzneimittel einzustufen sind<ref>[http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/18g1/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE080023124&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint] eingesehen 12.12.2011</ref>. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lehnte eine Allgemeinverfügung mit der Begründung ab, dass es sich bei einem Produkt (e-Zigarette) nicht um ein Tabakerzeugnis handele<ref>Schreiben des BVL v. 21.11.2008 an einen Händler, der eine e-Zigarette in den Handel bringen wollte</ref> .

Auch der letzte Absatz des Edits kommt mit einer Website als erster Referenz (da wird nichts belegt) und als zweiter Referenz mit einem PDF, welches veraltet (ebenfalls 2008) und auch fehlerbehaftet ist (unter Funktionsweise steht folgendes Zitat:Dabei entsteht Wasserdampf, der über das Mundstück der E-Zigarette eingesogen wird.). Wer sich die Mühe macht die Quellen der PDF anzusehen, wird merken, dass hier lustig aus Blogs, Foren und dem damaligen Wikipediaartikel zitiert wird. Hier der Absatz: Suchteinrichtungen wie bspw. Ginko (Stiftung für Prävention<ref>www.ginko-stiftung.de</ref>)warnen vor dem bedenkenlosen Weiterverbreiten der elektronischen Zigaretten, da dadurch beispielsweise Kinder und Jugendliche erst zum Rauchen verführt werden könnten<ref>http://www.loq.de/download/InfosUndEmpfehlungenZur%20E-Zigarette.pdf </ref>. Viele Grüße --Hosse Talk 10:04, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten

"Elektronische Zigaretten sind in Deutschland frei erhältlich und unterliegen keinerlei Beschränkungen im Verkauf oder der Benutzung. Ebenso verhält es sich mit dem Verbrauchsmaterial, dem sogenannten „Liquid“.“ Auf diesen Satz aus Wikipedia hat sich inzwischen ein Staatsanwalt gestützt, als er es ablehnte, ein Strafverfahren gegen einen Importeur zu eröffnen (Belege sind aufgrund des laufenden Verfahrens nicht publizierbar). Dieses Verfahren zeigt, dass der jetzt in Wikipedia stehende Satz irreführend ist und verharmlosend wirkt. Insofern ist es in meinen Augen notwendig, an einer solch prominenten Stelle darauf zu verweisen, dass die Einstufung zumindest umstritten ist. Zum zweiten wird ein fehlender Beleg angemerkt: „Die überwiegende Mehrzahl der Arzneimittelüberwachungsbehörden geht davon aus, dass es sich hier um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Hierfür hätte ich gerne belastbare Belege“. Der Beleg dazu ist nicht öffentlich. Es handelt sich um das Protokoll der Arbeitstagung der pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Überwachungskräfte sowie der wissenschaftlichen Beschäftigten der Arzneimitteluntersuchungsstellen der Länder (PhAT) vom 12.09. bis 16.09.2011 in Hamburg, Tagesordnungspunkt 11 des Workshop DN 2 Abgrenzungs- und Einstufungsfragen. Auf dieser Sitzung hat im Übrigen die Vertreterin des BfArM nochmals deutlich gemacht, dass das BfArM die e-Zigarette mit Nikotin bzw. entsprechende Liquids als Arzneimittel einstuft. Zum Abschnitt „Suchteinrichtungen wie bspw. Ginko (Stiftung für Prävention[1])warnen vor dem bedenkenlosen Weiterverbreiten der elektronischen Zigaretten, da dadurch beispielsweise Kinder und Jugendliche erst zum Rauchen verführt werden“. Mag sein, dass man heute noch aktuellere Quellen finden kann (z.B. Dr. Katrin Schaller, DKFZ: Vortrag v. 1.12.2011 (9. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle): "Die E-Zigarette – ein Produkt zwischen Tabakerzeugnis und Arzneimittel", im Internet zu finden), aber den Beitrag einer der zentralen nordrhein-westfälischen Suchtpräventionseinrichtungen einfach so vom Tisch zu wischen, ist nicht angemessen. Ich wäre dankbar dafür, wenn aus Verbraucherschutzgründen zweifelhafte Produkte nicht so leichtfertig als Harmlosigkeit dargestellt würden. Leider erweckt der alte, jetzt wieder neu eingestellte Teil den Schein der Harmlosigkeit, wie die Reaktion des Staatsanwaltes zeigt. -- Fahrtengründer 11:33, 13. Dez. 2011 (CET) .Beantworten

Wenn es dann zu einem Gerichtsurteil kommt und die "unöffentlichen" Akten mal öffentlich werden, können Sie gerne bei Wikipedia erscheinen, denn alles Andere ist "original research" und hat in der Wikipedia nichts verloren. Sie siehe dazu auch: Wikipedia-Belege.
Ich habe mir mal erlaubt, die Diskussion in den Kontext zu bringen. Achja: Wenn ein Staatsanwalt nur wegen des Wikipediaartikels eine Strafanzeige ablehnt, ist da nicht Wikipedia schuld. <Ironie an> Ach was wäre die Welt doch schön, wenn es denn immer so wäre, dass die Saatsorgane nur wikipedeln müssten um zu einer Entscheidung zu kommen! </Ironie aus> --Hosse Talk 12:23, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten

„Elektronische Zigaretten sind in Deutschland frei erhältlich und unterliegen keinerlei Beschränkungen im Verkauf oder der Benutzung. Ebenso verhält es sich mit dem Verbrauchsmaterial, dem sogenannten „Liquid“. Mir ist nicht klar, wieso dieser Satz – übrigens ohne Belege – richtig sein soll. Es gibt inzwischen genügend Belege dafür, dass „keinerlei Beschränkungen“ schlichtweg falsch ist, wie die zitierten Urteile, Verfügungen etc. deutlich machen. Ebenso könnte man sog. „legal highs“, Designer-Anabolika oder neue synthetische Cannabinoide mit "keinerlei Beschränkungen" klassifizieren, weil die Rechtsetzung den Neuerfindungen immer etwas hinterherhinkt. Ich finde es daher gerechtfertigt und notwendig, statt „frei erhältlich“ und „keinerlei Beschränkungen“ darauf hinzuweisen, dass der rechtliche Status zumindest umstritten ist. Fahrtengründer (13:42, 13. Dez. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Na also, geht doch - einigen wir uns erst mal darauf, dass man den Satz verbessern könnte! Im Übrigen stimmt der Satz. Ähhm nur ein paar Beispiele: [2], [3] (das sind zwei der größeren Shops). Die Liquids werde übrigens auch frei in Tabakwarenläden verkauft. Achja Fernsehwerbung gibts auch dazu (in kleineren Kanälen). Triviale Dinge müssen nicht belegt werden. Steht auf der von mir oben verlinkten Seite. Aber ich mache jetzt mal einen Vorschlag wie wärs damit:
Elektronische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte "Liquid", sind in Deutschland frei erhältlich, dürfen aber nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. --Hosse Talk 14:16, 13. Dez. 2011 (CET) PS: Wenn wir uns auf Diskussionsseiten antworten rücken wir die Antwort mit : davor ein. Je mehr Doppelpunkte, je weiter rechts stehts. Ist einfach etwas übersichtlicher.Beantworten
Dann wären auch Viagra-Imitate oder deren Originalia frei erhältlich, nur weil sie angeboten werden: [4]. Ich bleibe dabei, ich kann mir zwar überall illegale oder noch nicht illegale Produkte kaufen, trotzdem würde ich sie nicht als „frei erhältlich“ bezeichnen oder mit „keinerlei Beschränkungen“ belegen. Trotz des dankenswerten Versuches einer Kompromisslösung, bitte ich darum, die Ernsthaftigkeit des Problems in Wikipedia noch deutlicher zu machen. Ob die e-Zigarette nur an Erwachsene über 18 Jahre verkauft werden dürfen, sehe ich nicht. Wenn diese nikotinhaltigen Produkte Arzneimittel sind, dürfen sie ohne Zulassung an niemanden verkauft werden. Mein Kompromissvorschlag: „Elektronische Zigaretten sind in Deutschland derzeit erhältlich Ebenso verhält es sich mit dem Verbrauchsmaterial, dem sogenannten „Liquid“. Ob e- Zigaretten mit Nikotin in Deutschland auf Dauer legal verkauft werden können, ist aber umstritten. Die überwiegende Mehrzahl der Arzneimittelüberwachungsbehörden geht davon aus, dass es sich hier um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Eine letzte Entscheidung steht allerdings noch aus“. Okay? --Fahrtengründer 15:09, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Nö gar nicht ok. Erstens sind Deine angesprochenen Medizinproduktfälschungen nur über das Ausland zu beziehen. Ich habe dagegen bewußt die beiden oben genannten Shops angegeben, da diese in Deutschland beheimatet sind. Zweitens sind die Liquids nirgends als Arzneimittel deklariert und werden auch nicht so verkauft. Deinem ersten Satz stimme ich komplett zu. Der zweite Satz geht nicht, weil wir bei Wikipedia nicht in Glaskugeln schauen können. Der dritte Satz ist Dir wichtig, was ich verstehe. Mir aber auch. Und solange Du ihn nicht belegen kannst, muss er draußen bleiben. Der letzte Satz ist dann wieder eine "Glaskugel" und meiner Meinung nach sowieso entbehrlich. Im Übrigen steht das Risiko Liquide mit Nikotin zu benutzen im Abschnitt Elektronische_Zigarette#Gesundheitsrisiken. --Hosse Talk 15:27, 13. Dez. 2011 (CET) PS: Ich habe mir schon vor Wochen überlegt, im Abschnitt über Gesundheitsrisiken mehr über Nikotin zu schreiben. Ich habe es aber gelassen, da es sonst redundant zum Artikel Nikotin gewesen wäre. Aber als Kompromiss können da meinetwegen noch ein paar Sätze rein. --Hosse Talk 15:30, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten
"16.12.2011 | Gesundheit: Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute (16. Dezember 2011) in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.Steffens machte auch auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte aufmerksam, die Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten auslösen könnten: "Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist." So habe beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum im Rahmen der Eröffnung einer Konferenz über Tabakkontrolle in Heidelberg am 30. November 2011 darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemweg-reizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe. Deshalb sei die Nutzung der E-Zigarette derzeit sehr bedenklich, so Steffens weiter, die aus diesem Grund vom Gebrauch von E-Zigaretten generell warnt. Sie begrüße, dass auch die EU-Kommission plane, die gesundheitlichen Folgen der E-Zigarette zu überprüfen. Besorgt zeigte sich die Ministerin auch darüber, dass derzeit spezielle Ladenlokale eröffnet werden, in denen ausschließlich oder überwiegend E-Zigaretten und entsprechendes Zubehör verkauft werden. "Angesichts der vielen Fragezeichen und der rechtlichen Situation kann ich allen Menschen nur abraten, ihre wirtschaftliche Existenz darauf zu gründen. Viel Zeit und Geld könnten fehlinvestiert werden", sagte die Ministerin." (Pressemitteilung von heute unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php . Ich hoffe, dass das jetzt Beleg genug ist. --Fahrtengründer 12:05, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Habe ich schon gelesen. Leider stehen darin soviele Konjunktive, dass diese Pressemitteilung das Papier nicht wert ist worauf sie steht. Allerdings kannst Du es gerne in den Artikel aufnehmen als "Meinung" der Gesundheitsministerin NRW. Was es ja auch ist. Denn einen wissentschaftlichen Nachweis bleibt sie schuldig. Mein Vorschlag: Wir ändern den ersten Satz in: Elektronische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte "Liquid", sind momentan in Deutschland frei erhältlich. Nach dem Abschnitt zum Urteil des EUGH setzen wir einen neuen rein der da lauten könnte: "Am 16.12.2011 veröffentlichte die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen Steffens eine Pressemitteilung in der sie auf die möglichen gesundheitlichen Gefahren der Elektronischen Zigarette hinwies. Trotz der Urteile des EUGH stellt die Ministerin in der Erklärung fest: [] nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. (Quelle)" Ich denke das ist soweit neutral genug und trifft den Kern der Sache. --Hosse Talk 14:19, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Leider immer noch nicht. Bei der Ministerin handelt es sich um die sog. Oberste Landesgesundheitsbehörde. Sie gibt insofern hiermit nicht ihre Privatmeinung wieder, sondern ist auch letztlich dafür verantwortlich, was die ihr untergeordneten Behörden machen. Insofern weist die Pressemitteilung darauf hin, wie die Behörden den Handel mit nikotinhaltigen e-Zigaretten zu behandeln haben. Die direkte Kommunikation zwischen Oberster Landesgesundheitsbehörde und den nachgeordneten Stellen läuft üblicherweise nicht über Pressemitteilungen sondern über Dienstwege. Die Kommunikation ist aber schon erfolgt. Deswegen nochmals mein dringlicher Wunsch: „frei erhältlich“ muss wenigstens durch „umstritten“ ersetzt werden. Ansonsten trägt Wikipedia dazu bei, dass Leute, die jetzt damit anfangen, mit e-Zigaretten Handel zu betreiben, ins offene Messer laufen. Das ist leider keine Kleinigkeit -- Fahrtengründer 15:01, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
OK wir sind uns bald einig: Elektronische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte "Liquid", sind momentan noch in Deutschland erhältlich. Die zukünftige Rechtslage ist umstritten. So ok? Und den Satz zur Ministerin bauen wir so ein? --Hosse Talk 15:19, 16. Dez. 2011 (CET) PS: Ich mach jetzt doch mal ne Glaskugel aber nur hier. :-) Es wird bald eine Gegendarstellung zur Presseerklärung geben, da das wegen des EUGH Urteils nicht haltbar ist, da sonst die Bundesregierung wieder Klagen riskiert. Außer natürlich das EUGH stuft die Sachlage anders ein als 2005, aber das bleibt abzuwarten.Beantworten
Okay. Kompromiss. Wer stellt rein? -- Fahrtengründer 15:28, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Kannste gerne machen. Dann hast Du einen Edit mehr! ;-) --Hosse Talk 15:30, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Im Übrigen danke ich Dir für die höchst konstruktive Diskussion. Das ist hier nicht immer der Fall. Viele Grüße --Hosse Talk 15:32, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Hosse. Zunächst mal möchte ich sagen, dass deine Drohung mit einer Vandalismusmeldung sehr schlechter Stil war. Denn die in der alten Version drinstehende Behauptung bezüglich freier Benutzung und Verkauf war schlichtweg falsch.
Allein daraus, dass etwas gemacht werden kann und gemacht wird, die Legalität zu folgern, ist evident Unsinn.
Und darauf, dass ich eine erst wenige Wochen alte Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) angeführt habe, die die Untersagung des Inverkehrbringens von Nikotinliquids bestätigt hat, bist du überhaupt nicht eingegangen. Eher schon ist deine Rückeditierung als Vandalismus zu bezeichnen. Denn sie hat eine falsche Behauptung erneut in Wikipedia gebracht. Die Editierung von Fahrtengründer war eine erhebliche Verbesserung. Hatte als Problem zugegebenermaßen die leider teilweise nicht öffentlichen Nachweise. Erscheint mir ein generelles Problem zu sein, da Sachkenntnis häufig mit Insiderwissen einhergeht.
"Außer natürlich das EUGH stuft die Sachlage anders ein als 2005, aber das bleibt abzuwarten." Erläutere bitte, was du damit meinst. Meines Wissens ist bis heute kein Urteil des EuGH zu elektrischen Zigaretten oder Nikotinliquids ergangen. Wie eine diesbezügliche Entscheidung aufgrund der heutigen Rechtslage aussehen würde, kann nur spekuliert werden. Nach der bisherigen Rechtsprechung gehe ich davon aus, dass eine Einstufung von Nikotinliquids als Arzneimittel erfolgen würde, da sie bei normalem Gebrauch die Funktionen des Körpers erheblich beeinflussen.
Der Abschnitt zur rechtlichen Situation hat sich zwar schon verbessert, leidet aber immer noch an erheblichen Mängeln in Form von nicht neutralen Formulierungen und fehlenden Nachweisen. "versuchte ... zu deklarieren" "wäre angeblich der Vertrieb ... nicht zulässig".
Ein Verweis auf die zwei Gerichtsbeschlüsse des VG Potsdam vom 09.06.2008, Az. 3 L 115/08 (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080023124&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10) und des VG Frankfurt (Oder) vom 14.10.2011, Az. 4 L 191/11 (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110003083&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10) gehört in den Artikel. Dort wird übrigens unter Rn. 10 bzw. Rn. 31 die von dir immer bestrittene pharmakologische Wirkung festgestellt. Das VG Potsdam führt sogar aus "Daraus wird deutlich, dass die wirkstoffhaltige Nikotinlösung wegen ihrer Wirkungsweise nach allen einschlägigen Begriffsbestimmungen die Definitionsmerkmale eines Funktionsarzneimittels erfüllt." Das VG Frankfurt (Oder) äußert sich zur Einstufung als Arzneimittel dagegen dennoch kritsch. Begründe bitte, warum der Beschluss des VG Potsdam veraltet sein soll, wie von dir behauptet.
Folgender Absatz ist in dieser Form nicht neutral formuliert, sachlich falsch und es fehlt an Nachweisen. Er gehört so nicht in den Artikel. Die Entscheidungen des EuGH, BGH und BVerwG sind öffentlich und können benannt und zitiert werden. Sachgerecht wäre, wenn anhand von Gerichtsentscheidungen konkret dargelegt werden würde, warum elektrische Zigaretten bzw. Nikotindepots und Nikotinliquids keine Arzneimittel oder eventuell auch Medizinprodukte sein sollen. Oder warum aufgrund entsprechender Entscheidung diese eben gerade doch Arzneimittel sind.
"Ähnliche Vorgänge gab es in den vergangenen Jahren mehrfach mit einigen anderen angeblichen Medizinprodukten. Der Europäische Gerichtshof, in Deutschland auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, haben allerdings sämtliche diesbezüglichen Versuche mit der Begründung „Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“ stets klar zurückgewiesen. Deutschland wurde deshalb vom EuGH mehrfach wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 EG und 30 EG verurteilt."
Was soll z.B. "ähnliche Vorgänge" bedeuten? Wird der Unterschied zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten vom Autor verstanden?
Es kann nicht sein, dass du auf der einen Seite Nachweise forderst, auf der anderen Seite aber so einen Absatz stehen haben möchtest.
Dementsprechend werde ich den Absatz zeitnah löschen oder umformulieren.
Im Übrigen ist die Rechtslage nicht zukünftig sondern heute umstritten. Das geht auch in der aktuellen Version aus dem Artikel hervor.
Ich weiß noch nicht, ob ich Zeit und Lust finde, den Absatz gründlich zu überarbeiten. Die gröbsten Mängel werde ich auf jeden Fall zeitnah beheben.
Ich bitte dich darum Hosse, Einschüchterungsversuche mir gegenüber und gegenüber anderen Nutzern von Wikipedia zukünftig zu unterlassen. Denn damit schadest du dem Gesamtprojekt. Wikipedia ist nichts ohne die Mitarbeit von möglichst vielen Menschen mit Ihrem Wissen. -- Ich bin es einfach 11:43, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Nur ganz kurz, weil ich heute nicht soviel Zeit habe. Das sollten keine Einschüchterungsversuche sein, sondern ich wollte damit bezwecken, dass kein Editwar passiert (mehrfache Hin- und Herrevertierung), sondern Du Dich hier auf der Diskussionsseite einfindest. Das ist ja nun geschehen und deshalb gibt es ja keine Veranlassung zu einer Vandalismusmeldung. Ich werde mich, wenn ich Zeit habe genauso mit Deinen Argumenten auseinandersetzen, wie ich es mit denen vom Kollegen Fahrtengründer getan habe. Sorry wenn es anders geklungen hat, aber so sind halt die Regeln. Viele Grüße und ein schönes WE wünscht --Hosse Talk 14:20, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe es mal wieder nach links gerückt. @Ich bin es einfach: Ich habe nach Deinen obigen Kritiken die beiden Absätze mal überarbeitet und den mit dem EUGH mit einer Quelle versehen. Du hattest recht, der war zumindest missverständlich formuliert. Lies es doch mal Durch und sag Bescheid, ob es passt, oder was Du noch ändern würdest. Hier meine Änderungen: [5]. --Hosse Talk 10:17, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Weitere Diskussion zur rechtlichen Situation

Hi Ich bin es einfach, wäre es für Dich möglich, Deine Änderungswünsche hier darzustellen, damit wir uns darüber unterhalten können? Stell doch mal Deinen Text vor. Das wäre sehr konstruktiv, oder? --Hosse Talk 18:33, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe oben schon einige Kritikpunkte aufgeführt und Mängel des Artikels benannt und auch dich direkt angesprochen. Bitte gehe darauf ein. Zur umfänglichen Darstellung von Änderungswünschen darüber hinaus sehe ich mich aus Zeitgründen nicht in der Lage. Möchte aber nochmal daran erinnern, dass Wikipedia-Artikel Umstände beschreiben sollen, daher in Ihnen soweit wie möglich Neutralität gewahrt werden muss.--Ich bin es einfach 12:44, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

"Hallo Ich möchte einen Link auf ein anbieterunabhängiges Informatiosportal setzen. Dort werden keine e-Zigaretten oder Zubehör verkauft. Es ist eine sehr populäre deutschsprachige Seite zum Thema. Was spricht gegen diesen Link? wird immer wieder gelöscht z.b e-zigarette-test: Interview mit Dr. Adrian Payne ist Direktor von Tobacco Horizons, eine Beratungsagentur für Harm Reduction (Risikominderung von Tabakkonsum). In seiner mehr als 30 Jahre langen Karriere hat er sowohl für die Tabakindustrie als auch für die Pharmaindustrie gearbeitet, häufig im Bereich zur Reduzierung von Tabakschäden " (nicht signierter Beitrag von Charly Dampft (Diskussion | Beiträge) 20:14, 17. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Sorry, Du hast recht. Ich werde ihn wieder reinstellen. Ich hatte nach kurzem Überfliegen der Seite falsch gedacht. Da war ich nicht ordentlich genug. Entschuldige bitte. --Hosse Talk 10:19, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Gesundheitsrisiken

Ich habe den Abschnitt "Gesundheitsrisiken" überarbeitet und mit entsprechenden Quellen versehen. Hat jemand irgendwelche Anmerkungen zu evtl. auftretenden Missverständnissen? --Merlin_1971 Talk 14:02, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hi Hosse. Vielen Dank für die Überarbeitung des Abschnitts "Gesundheitsrisiken". Bei Semantik/Rethorik muss ich anscheinend noch etwas besser auf meine Finger achten :)
Womit ich allerdings nicht einverstanden bin, ist mit der Ersatzlosen Streichung des Links
welchen ich gleich nach dem Link zur FDA-Studie bei den Weblinks eingestellt hatte. Immerhin nimmt dieses Gerichtsurteil genau diese Studie aufs Korn da die FDA die angegebene Studie erst in Auftrag gegeben hatte, nachdem sie (widerrechtlich) e-Zigaretten mit einem Einfuhrverbot belegt hatten.
Sie (die FDA) hatten seinerzeit einfach keine Rechtsgrundlage für diesen Schritt und brauchten etwas "in der Hinterhand" um damit durchzukommen - also gaben sie diese Studie in Auftrag ( FDA Studie "Evaluation of e-cigarettes". Abgerufen am 31. Dezember 2011. ). Dagegen hat der betroffene Händler geklagt und mit dem Urteilsspruch auch Recht bekommen. Nicht umsonst hat Richter Leon in seinem Fazit der FDA eine "Klatsche" verpasst:
"Dieser Fall scheint ein weiteres Beispiel für die aggressiven Bemühungen der FDA zu sein um "Genusstabakwaren" (gemeint sind die Nikotinliquids) als Medikamente oder Geräte unter dem "Federal Food, Drug, and Cosmetic Act" zu regulieren. Ironischerweise lässt sich die FDA ungeachtet dessen, dass der Kongress der FDA jetzt die Hoheitsgewalt über genau diesen Zuständigkeitsbereich entzogen hat, nicht beirren. Leider fährt die FDA auf ihrem eingeschlagenen Kurs hartnäckig fort und versucht weiter ihre Regelungsbefugnis zu maximieren."
Außerdem sollte der Absatz "Glycerin" wieder in den Artikel eingefügt werden. Da dieses in nicht unerheblichen Maß verwendet wird (allerdings wird dann der Prozentuale Anteil vom hinzugefügten Glycerin vom Propylenglycol abgezogen). (nicht signierter Beitrag von Merlin 1971 (Diskussion | Beiträge) 11:36, 31. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Hallo Merlin 1971, ich möchte einige Anmerkungen zu Deinen Änderungen machen. Deine Schlussfolgerung ist zu platt, da Propylenglykol nicht unschädlich ist. Nach oraler Gabe ist Propylenglykol (und auch Glycerin) in den üblichen Dosierungen unschädlich, hier hast Du völlig recht. Anders sieht die Anwendung in Injektionslösungen aus, da gibt Deine Quelle übrigens keine Konzentrationen an, und ebenso für die inhalative Exposition. Am Arbeitsplatz gibt es zum Beispiel keine sicheren Luftwerte für Propylenglykol, die MAK-Kommission hat aufgrund der Datenlage keinen MAK-Wert festlegen können. Und in der Wasserpfeife, wo viel höhere Propylenglykol- und Glycerinmengen im Rauch einer Session gefunden wurden als für die E-Zigarette zu erwarten ist, haben die Ergebnisse zu einer entsprechenden Warnung des BfR geführt:

Solange nicht klar ist, welche Mengen an Feuchthaltemitteln im Rauch einer E-Zigarette enthalten sind, sollte etwas zurückhaltender formuliert werden. Ich habe daher entsprechende Änderungen in dem Absatz vorgenommen. -- Shisha-Tom 12:49, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Shisha-Tom, vielen Dank für die Korrektur das war wirklich etwas platt und so nicht eindeutig genug!
Wie sieht es eigentlich mit Kontroversen aus? Besteht hier die Möglichkeit nicht nur das
sondern auch die entsprechende Studie und das betreffende Urteil mit aufzuführen:
Immerhin ist es genau die Studie auf die sich mittlerweile Gott und die Welt beruft, wenn es um das Thema E-Zigarette geht. Wie in der öffentlichen Diskussion mit der Schreckgespenst "Nitroasmine in E-Zigaretten" umgegangen wird, grenzt schon an Volksverdummung.
Ja - es ist richtig wenn (immer wieder) behauptet wird, dass die FDA Nitrosamine in Liquids gefunden hat.
Aber - die gefundene Menge wurde und wird nie genannt (auch in der Studie nicht!).
Jedoch wird die Menge in der Studie von Prof. Dr. Siegel
ganz eindeutig mit 3,87 Nanogramm beziffert. Bedeutet: Ein Konsument einer elektrischen Zigarette, welcher 5 ml Liquid am Tag inhaliert, müsste knapp 150 Tage ein Nitrosaminverseuchtes Liquid dampfen um überhaupt auf das selbe Level zu kommen, welches ein Raucher bei EINER Zigarette aufnimmt.
Ich weiss, dass Wikipedia nur "reine Fakten" und keine "Meinungsmache" ist - aber das ist eine Information die meiner Meinung nach in den Artikel mit hineingehört!
Mich ärgert die Schlamperei im Umgang mit den Informationen auch. Ich habe mir zum wiederholten Mal den von Dir verlinkten FDA-Report angeschaut und es ist so, dass der TSNA-Gehalt in einigen Produkten über der Nachweisgrenze aber unter der Quantifizierungsgrenze lag. Da letztere nicht angegeben war müsste man in die Methodenbeschreibung von Wu et al. schauen, was Herr Siegel wahrscheinlich gemacht hat ... Jedenfalls ist diese Form der Informationsverschleierung durch die FDA ziemlich peinlich für eine staatliche Überwachungsbehörde. -- Shisha-Tom 13:53, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Evtl. hilft ja das:
Quantitative Method for the Analysis of Tobacco-Specific Nitrosamines in Cigarette Tobacco and Mainstream Cigarette Smoke by Use of Isotope Dilution Liquid Chromatography Tandem Mass Spectrometry. Abgerufen am 31. Dezember 2011.
Analysis of four tobacco-specific nitrosamines in mainstream cigarette smoke of virginia cigarettes by LC-MS/MS. Abgerufen am 31. Dezember 2011.
Aus dem ersten Link:
These improvements have led to a new LC−MS/MS method that is faster, more sensitive, and selective than the traditional methods and more accurate and robust than the published LC−MS/MS methods. The linear range of the method was from 0.2 to 250 ng/mL with a limit of detection of each TSNA varied from 0.027 to 0.049 ng/mL.
Ich habe mehr Kenntnisse im Bereich des nautischen Englisch als im Wissenschaftlichen... Aber bedeutet das jetzt das was ich denke? Nämlich, dass die offiziellen Stellen (DKFZ, Ministerien, Amtsapotheker, usw.) sich auf eine Studie beziehen, die nachweislich bis zu 40 mal weniger Nitrosamine in den angesprochenen Liquids als in den von diesen Stellen immer wieder im selben Atemzug angepriesenen NRTs wie Nicotinkaugummi, Nicotinpflaster, usw. aufweisen? Und sogar 15.000 mal weniger als EINE Zigarette und ein Dampfer dementsprechend knapp 8 Jahre bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5 ml/Tag "dampfen" könnte um auf den Nitrosamingehalt einer Zigarette zu kommen - Ich hoffe, dass ich mich da auf die Schnelle verrechnet habe...
Das wäre dann keine Volksverdummung mehr, sondern grenzt vielmehr an Körperverletzung! Und das MUSS mMn in den Artikel!--Merlin 1971 16:52, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich möchte anmerken, dass der Artikel, im Moment, so wie er ist, ganz neutral formuliert ist. Klar kann man viele Dinge reinschreiben, um ihn in die eine, oder andere Richtung zu drehen. Ich möchte das nicht. Ich hoffe Ihr auch nicht. --Hosse Talk 04:04, 1. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Moin Merlin 1971, vielen Dank für die zügige Verlinkung des Methodenpapiers. Ich habe die Ruhe des Neujahrsmorgens dazu genutzt einen Teil des Aufsatzes von Cahn und Siegel, den Du im Artikel verlinkt hattest, zu lesen. Für Deine Argumentation ist es wesentlich hilfreicher, wenn Du auf der sachlichen Ebene bleibst, die dieser Aufsatz vorgibt. Im Gegensatz zu der Verlautbarung der FDA werden dort zum Thema TSNA vollständige Fakten dargestellt und diese zeigen, dass der Verbraucher, der E-Zigaretten konsumiert einen Bruchteil an TSNAs aufnimmt, die ein Raucher herkömmlicher Zigaretten aufnimmt. Daneben weisen Cahn und Siegel auch auf die Untersuchungen hin, die zeigen dass viele andere toxische Substanzen des herkömmlichen Zigarettenrauchs im Dampf der E-Zigarette nicht zu finden sind.
Auf diese Fakten solltest Du die Einrichtungen, wie Landesministerien (z.B. NRW, die haben sich ja gerade mit einer Stellungnahme exponiert), Bundesbehörden (BfArM und BfR, vielleicht auch BMG) und das DKFZ hinweisen und um Kommentierung bitten. Die Gesundheitsministerin in NRW hat sehr formal argumentiert, da es ihr um Fragen des Arzneimittelrechts geht. Als Apotheker kann ich das gut verstehen, da ich mir Gedanken um den Nikotingehalt in den Liquids mache, leider bin ich noch zu keinem Ergebnis (siehe Diskussion weiter oben) gekommen. Aus meiner Erfahrung im Kontakt zu offiziellen Stellen weiß ich, dass eine sachliche Argumentation wesentlich hilfreicher ist, als Todschlagfloskeln wie die von Dir postulierte Körperverletzung. Damit würdest Du es den Leuten einfach machen, Dich als Querulanten einzustufen, mit dessen Ausführungen man sich inhaltlich nicht auseinandersetzen müsste ... Ich hoffe, wir lesen uns in diesem Jahr noch häufiger und entwickeln das Thema hier noch sachlich weiter. -- Shisha-Tom 12:10, 1. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Frohes neues Jahr!!!
Eins vorweg: Ich will den Artikel NICHT in die eine oder andere Richtung "drehen" - sondern nur, dass er Neutral ist.
Über eine Information des DKFZ habe ich bereits nachgedacht und auch entsprechend gehandelt - Nur kommt bis auf Worthülsen und Verweise auf die eigenen Publikationen im Web per Antwortmail von der Seite nichts. Wundert mich auch nicht, wenn ich so etwas lese:
Hier bei Wikipedia bin ich gerne bereit Sachlich zu diskutieren, werde mich jedoch nicht an einer Person aufreiben die auf einem geradezu fanatischen Kreuzzug ist und nahezu perfekt auf der Medienharfe spielen kann ( Und die Saiten der Harfe bestehen im Moment Augenscheinlich aus BfArM, BfR, Gesundheitsministerin )
Wer soll diese eine Person sein? -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Wie ich schon sagte: Ich werde mich an der Person nicht aufreiben und auch keine Diskussion über sie führen. Ich habe keinen Bedarf an Regressansprüchen.--Merlin 1971 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Frau Ministerin Steffens wurde auch angeschrieben:
Aber leider hüllt sich Frau Steffens, seit die Fragen expliziter werden, in Schweigen. Auffällig ist, dass sie (auf Seite 5 des links) nachdem sie geschrieben hat, dass Propylenglycol ihres Wissens nach NICHT im AMG steht und gleich danach ein Bürger den Verweis auf die gelbe Liste gegeben hat, keine Antworten mehr kommen.
Im Moment drängt sich mir der Verdacht auf, dass die betreffenden Stellen sehr genau Bescheid wissen aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit sind entsprechend zu handeln. - Aber ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen!
Es kann sein, dass Du einige der Stellen überschätzt ... -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Die im Moment stattfindene Entwicklung zeigt mir, dass ich da nicht sooo falsch liege. (nicht signierter Beitrag von Merlin 1971 (Diskussion | Beiträge) 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)) Beantworten
Nachdem ich die Daten aus der FDA-Studie ausgewertet und verifiziert habe, stellen sich diese wie folgt dar: Für dieses Nachweisverfahren liegt die Nachweisgrenze für Tabakspezifische Nitrosamine zwischen 0,027 bis 0,049 Nanogramm pro Milliliter und die Quantifizierungsgrenze bei 0,2 Nanogramm pro Milliliter. Der lineare Messbereich für dieses Verfahren reicht von 0,2 bis 250 ng/ml. Das bedeutet für die von der FDA untersuchten Liquids, dass nicht mehr als 0,2 Nanogramm Nitrosamine pro 1 ml Liquid gefunden wurden. Die von der FDA gefundene Menge an Nitrosaminen in einem Milliliter Liquid einiger E-Zigaretten war maximal ein 15tausendstel der beim Rauchen einer einzigen herkömmlichen Tabakzigarette aufgenommenen Dosis.
Um das mal plastisch darzustellen: Ein "E-Dampfer" könnte ca. 15 liter vom "FDA-Liquid" inhalieren und hätte noch nicht die Nitrosmine-Anzahl einer Zigarette aufgenommen. Wenn man von einem Tagesverbrauch von 5 ml ausgeht (und das ist schon hoch gegriffen) bräuchte ein Dampfer dafür über 8 Jahre. (Neuere, deutsche, Laboruntersuchungen haben übrigens keine Nitrosamine/Schadstoffe nachweisen können)
Um was für Laboruntersuchungen aus deutschen Landen handelt es sich denn? Das interessiert mich brennend. -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Das ist ein Gutachten des Hamburger Labors "Eurofins Dr. Specht Laboratorien". Wie vor ein paar Minuten beim aufrufen meines Hotlinks gemerkt habe wurde das Gutachten wieder von der Seite entfernt. Nach internen Informationen aus einem Forum, hat der Leiter des Labors eine Klausel in den Vertrag Labor/Händler aufgenommen, dass sie ein Vetorecht ob der Veröffentlichung haben. Von diesem Vetorecht hat das Labor, aus welchen Gründen auch immer, leider gebrauch gemacht. Ich kann leider nur mit der Pressemitteilung dienen. Da ich das nicht mehr anhand der Studie beweisen kann, kann der Satz bezüglich "neuere Untersuchungen" natürlich erstmal wieder raus.--Merlin 1971 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe Kenntnis von nachfolgend aufgeführten (Vor)Studien erhalten.
Gerde die erste verspricht einiges...
Mal nebenbei: Aufgrund des o.A. US-Urteils, kann die FDA E-Zigaretten nicht mehr als Medikament einstufen und will diese jetzt unter dem Tabakgesetz deckeln: FDA to Regulate E-Cigs as Tobacco Products. Abgerufen am 3. Januar 2012.
Die im Moment, hier in Deutschland, stattfindene Diskussion um die Einstufung der E-Zigarette und Liquids als Funktionsarzneimittel steht auf sehr dünnem Eis, da gem. EU-Recht und deutschem Recht, ein Funktionsarzneimittel eine Heilwirkung haben muss:
Zitat: "4. Das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels im Sinne von Art. 1 Nr. 2 lit. b) RL 2001/83/EG ist nicht an den dort bezeichneten Wirkungen, sondern daran festzumachen, ob das Produkt einen therapeutischen Zweck erfüllen kann."
Quelle: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 1977/02. Abgerufen am 3. Januar 2012.
Mir will im Moment kein Grund einfallen, welche Krankheit man mit E-Zigaretten behandeln kann ;)
Ich freue mich weiter zu diskutieren und den Artikel weiter zu entwickeln.--Merlin 1971 22:30, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Hei Merlin, könntest Du darstellen, inwieweit Du den Artikel ändern würdest (den genauen Text), wenn Du Deine erste Quelle von biomedcentral.com benutzt? Ich bin ja bei Dir, wenn es darum geht, dass die E-Zig besser ist als die "normale" Zigarette. Aber das wäre meine eigene Meinung und das darf bei Wikipedia nicht rein. Wir benutzen "Quellen", um das was im Artikel steht zu belegen. Was auf keinen Fall passieren darf ist, dass der Artikel "gefärbt" wird - in welche Richtung auch immer. --Hosse Talk 22:43, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Der Übersichtlichkeit halber fange ich jetzt wieder links an zu schreiben. Mein Vorschlag für den Abschitt "Gesundheit" sieht folgendermaßen aus (erweitert um den Wertfreien (!!!) Abschnitt "Populäre Irrtümer" -welchen ich bereits in den Artikel integriert habe) : (nicht signierter Beitrag von Merlin 1971 (Diskussion | Beiträge) 13:31, 4. Jan. 2012 (CET)) Beantworten
Ich habe das unten mal etwas gekürzt und strukturiert, da es mit den Überschriften doch etwas verwirrend ist. Du kannst es gerne ändern. Danach werde ich mich inhaltlich äußern. --Hosse Talk 16:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Vorschläge von Merlin 1971 zur Überarbeitung des Artikels

  • Der folgende Absatz soll unter der Unterüberschrift "Gesundheitsrisiken", an den Anfang des Absatzes gestellt werden: Der momentane Stand der Wissenschaft ist, dass davon auszugehen ist, dass der Konsum von E-Zigaretten keine erheblichen Gesundheitsrisiken hervorruft[1]. Zur Zeit ist die E-Zigarette in Deutschland als Genussmittel eingestuft. Wie bei nahezu allen Genussmitteln, z.B. Schokolade, Zucker, Kaffee, Alkohol, usw. kann ein unsachgemäßer und übermäßiger Konsum körperlich schädigend sein.
Verständnisfrage: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die E-Zigarette als Genussmittel eingestuft? Wenn ich an die ganzen Einstufungsrangeleien denke, die hier so dargestellt wurden, dann machst Du Dir es etwas sehr einfach. -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Stimmt! Ich mache es mir da wirklich einfach und gehe nach dem Gesetz: Wir leben in einem Rechtsstaat. In unserem Rechtsstaat ist automatisch alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nun haben wir hier ein Mittel dass keinen Nährwert hat, es wird nicht zur Sättigung konsumiert, sondern alleine wegen der anregenden Wirkung und des Geschmacks. Es wird nur zum Genuss konsumiert - also ist es ein Genussmittel. Die von einigen Stellen versuchte Einstufung als Funktionsarzneimittel ist sehr weit hergeholt, da das Europäische und folgerichtig auch das deutsche Recht bei einem einem solchen Arzneimittel zwingend von einem therapeutischen Zweck ausgehen. Und da mir beim besten Willen nicht einfallen will, was ich mit einer E-Zigarette heilen könnte, kann es kein Funktionsarzneimittel sein. Um E-Zigaretten unter dem Deckmantel der Funktionsarzneimittel einzustufen, müsste das Europäische Recht geändert werden.

Siehe: Vertragsverletzungsklage - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinie 2001/83/EG und OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 1977/02--Merlin 1971 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten


  • Folgender Absatz, inkl. Unterabsätze sollen auf den Absatz "Gesundheitsrisiken" folgen
Populäre Irrtümer
FDA-Studie
Die, wegen fehlender Daten von der Wissenschaftlichen Welt stark kritisierte, FDA-Studie[2] , welche unter anderem dazu führte, dass die FDA dazu verurteilt wurde [3] E-Zigaretten nicht als Medikamente sondern als Tabakwaren einzustufen[4] , wird immer wieder als Argument gegen die E-Zigarette angeführt. Die FDA berichtet in der Studie von gefundenen Nitrosaminen, benennt allerdings keine Mengenangabe, da die gefundene Anzahl in den betreffenden Liquids unterhalb der Bestimmungsgrenze des Nachweisverfahrens[5] lag. Die Studie sagt aus, dass maximal 0,2 Nanogramm Nitrosamine pro 1 ml Liquid gefunden worden sind. Tabakspezifische Studien zeigten auf, dass der Nitrosaminanteil im Tabakrauch bei 3000 bis 8500 Nanogramm liegt. Berechnet man nun das Verhältnis Liquid/Tabakrauch ausgehend von max. 0,2 Nanogramm Nitrosaminen in dem betreffenden Liquid und min. 3000 Nanogramm Nitrosaminen in einer Tabakzigarette, müsste ein E-Zigarettenkonsument mindestens 15 liter von dem betreffenden Liquid inhalieren um annähernd auf die Nitrosamindosis einer Tabakzigarette zu kommen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5 ml Liquid /Tag bräuchte ein E-Zigarettenkosument dafür mindestens 8,22 Jahre.
Einstiegsdroge
In den "Liquids" und dem Aerosol (Dampf) liegt das Nicotin, anders als in Tabakrauch, in gebundener Form vor. Studien vom College de France in Paris zeigen auf, dass Nicotin alleine, anders als z.B. Kokain, Morphin und Alkohol, keinen Suchtmechanismus auslöst[6] [7] . Erst in Kombination mit anderen Tabakstoffen entfaltet das Nicotin eine Suchtwirkung. Eine E-Zigarette würde demnach nicht vom Nicotin abhängig machen. Des weiteren ist der Begriff Einstiegsdroge, soweit er überhaupt für E-Zigaretten angewandt werden könnte, heute Wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Mehrere Studien, unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation haben festgestellt, dass "der Kosum einer Droge nicht automatisch zum Konsum einer anderen führt.[8]
Was verstehtst Du unter gebundener Form des Nikotins? Das Nikotin ist verfügbar und wird von den Konsumenten aufgenommen, sonst würden sie ja wohl nicht rauchen ... Ansonsten arbeitest Du das Thema Einstieg viel zu theoretisch ab. Die Möglichkeit, dass Konsumenten der E-Zigarette auf normale Zigarette umsteigen sollte auf jeden Fall wissenschaftlich untersucht werden und nicht dogmatisch vom Tisch gewischt werden. -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Nach meinem Kenntnisstand gibt es gibt zwei Arten von Nikotin: Das gebundene, protonierte (geladene) Nikotin und das freie (ungeladene) Nikotin. Gebundenes Nikotin + freies Nikotin = Gesamtnikotingehalt
Beide Zustandsformen sind abhängig vom pH-Wert ihrer Umgebung.
Der Säuregehalt von Tabak und Liquid sowie Speichel, Mundschleimhaut, Mageninhalt bestimmt das Verhältnis der beiden Formen im enthaltenen Gesamtnikotin.
pH-Wert sauer (unter 7) => viel gebundenes + wenig freies Nikotin
pH-Wert basisch (über 7) => je höher, desto weniger gebundenes + mehr freies Nikotin
Das freie Nikotin diffundiert von allein, d.h. es kann schnell durch die Zellmembranen in den Körper und durch die Blut-Hirn-Schranke gelangen. Das protonierte Nikotin braucht einen Carrier, einen Helfer, der es zügig von der Lunge ins Gehirn transportiert. Das kann ein Zusatzstoff sein, aber auch körpereigene Mechanismen ermöglichen in langsamerem Maß die Aufnahme.
Das freie, ungeladene Nikotin rauscht von allein durch die Zellbarriere von Mund und Atmungsorganen in die Blutbahn und erreicht sekundenschnell die Rezeptoren im Gehirn => Nicotinentzung ->Zigarette rauchen ->Sofortige Suchtbefriedigung.
Das protonierte, gebundene Nikotin kommt langsamer im Gehirn an und verschafft keinen Nikotinkick wie das freie Nikotin - und das ist bei der E-Zigarette der Fall.
Artikel über freies, protoniertes Nikotin, Seite 11, Diffusionsarten und -kriterien--Merlin 1971 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich wisch in dem Absatz nichts dogmatisch vom Tisch, sondern weise aufgrund einer Wissenschaftlichen Studie darauf hin, dass man 1. von einer E-Zigarette nicht Nicotinsüchtig wird und 2. der verwendete Begriff einer Einstiegsdroge völlig fehl am Platz ist. Ob eine Studie jemals nachweisen wird, ob ein Umstieg von der E-Zigarette auf eine Tabakzigarette stattfinden kann, steht bis jetzt in einer Glaskugel. (MEINE Meinung: Unwahrscheinlich! Das wäre dann ungefähr so, als ob man von einem guten Glas Burgunder am Abend dazu übergeht jeden Abend genussvoll einen Aschenbecher auszulecken)--Merlin 1971 12:42, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Weinskandal
Durch den niedrigen Gefrierpunkt und wegen seiner Ungiftigkeit wird der Hauptbestandteil einiger Liquids, das Propylenglycol unter anderem als Wärmeträgermedium in der Solarthermie oder in Kühlanlagen der Lebensmittelverarbeitung verwendet. In den Medien [9] wurde durch diese Tatsache hergeleitet, dass Propylenglycol ein Frostschutzmittel sei. Eine Namensgleichheit mit dem im Glykolwein-Skandal verwendeten giftigen Diethylenglykol führte in Kombination dazu, dass irrtümlich angenommen wird, dass das ungiftige Propylenglycol in dem Weinskandal verwendet wurde.
Die Überlegungen zum Weinskandal führen viel zu weit weg. Die Verwendung von Propylenglykol wird ausführlich dargestellt und Du spekulierst eigentlich nur darüber, ob jemand hier eine irrtümliche Assoziation vornehmen könnte. Also die Passage ist vollkommen überflüssig. -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Das ist leider keine Spekulation, sondern ich habe genau diese Beobachtung in den letzten Tagen immer häufiger machen können. Sei es im Bekanntenkreis oder im TV oder auch im Internet (nachfolgend ein paar links) :
Zuerst den Hinweis auf Frostschutzmittel im TV:
Ab Minute/Sekunde 39:15 geht der Bericht los und bei 41:10 kommt dann die Tatsachenbehauptung von Frau Dr. Pötschke-Langer, dass Propylenglycol ein "Konservierungsstoff, ein Lösungsmittel, auch ein Enteisungsmittel ist und ob der Verbraucher sich wirklich sich das wirklich antun will, so ein solches Mittel einzuatmen und tief zu inhalieren".
Quelle: ARD Mediathek
Einen Tag später wurde daraus:
Zitat: "Umstritten ist zum Beispiel das Propylenglycol, das den Qualm einer echten Zigarette simuliert. Propylenglycol wird in den Nebelanlagen von Diskotheken eingesetzt, ist aber auch ein Hauptbestandteil von Frostschutzmitteln. Mitte der 80er Jahre geriet es in die Schlagzeilen, weil Weine aus Österreich mit dem Stoff gepantscht waren. In der Lunge kann es „nachweisbar zu Atemwegs-Reizungen führen“, warnt Martina Pötschke-Langer vom Krebsforschungszentrum in Heidelberg"
Quelle: Presseartikel
Ich habe alsbald die Behauptung in Kommentaren auf diversen Seiten bezüglich Artikel über E-Zigaretten lesen dürfen.
Das beileibe keine Spekulation von mir, sondern normale Medienrealität.--Merlin 1971 00:38, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
  1. Effect of an electronic nicotine delivery device (e-Cigarette) on smoking reduction and cessation: a prospective 6-month pilot study. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  2. FDA Studie "Evaluation of e-cigarettes". Abgerufen am 4. Januar 2012.
  3. Urteil: SMOKING EVERYWHERE, INC. v. U.S. FOOD AND DRUG ADMINISTRATION et al. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  4. Artikel: FDA to Regulate E-Cigs as Tobacco Products. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  5. Quantitative Method for the Analysis of Tobacco-Specific Nitrosamines in Cigarette Tobacco and Mainstream Cigarette Smoke by Use of Isotope Dilution Liquid Chromatography Tandem Mass Spectrometry. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  6. Artikel: Nikotin alleine macht nicht süchtig, es sind andere Tabakstoffe. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  7. Studie: Inhibition of Monoamine Oxidases Desensitizes 5-HT1A Autoreceptors and Allows Nicotine to Induce a Neurochemical and Behavioral Sensitization. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  8. Degenhardt L, Dierker L, Chiu WT, Medina-Mora ME, Neumark Y, Sampson N, Alonso J, Angermeyer M, Anthony JC, Bruffaerts R, de Girolamo G, de Graaf R, Gureje O, Karam AN, Kostyuchenko S, Lee S, Lépine JP, Levinson D, Nakamura Y, Posada-Villa J, Stein D, Wells JE, Kessler RC (2010), Evaluating the drug use "gateway" theory using cross-national data: Consistency and associations of the order of initiation of drug use among participants in the WHO World Mental Health Surveys
  9. Artikel: E-Zigarette droht als Hightech-Droge die Apothekenpflicht. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  10. Diskussion dazu

    Ich hab da irgendwo einen fehlerhaften ref-tag, kann ihn aber nicht finden --Merlin 1971 12:50, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Du braucht auch einen Abschnitt <references/> um hier Einzelnachweise machen zu können. Ich habe ihn Dir spendiert. Zum Inhaltlichen nachher. --Hosse Talk 13:47, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

    Also den ersten Punkt würde ich ja noch mittragen. Wenn es Dir nichts ausmacht, würde ich die Rechtschreibung etwas korrigieren. Der zweite Punkt kommt schon sehr "nicht neutral" rüber. Z.B. "Irrtümer" und so. Es ist ja nicht verkehrt was drinsteht, aber das sollte schon deutlich neutraler gemacht werden. Eventuell unter Gesundheitsrisiken als Unterpunkt einarbeiten? Momantan bin ich unschlüssig. Warten wir mal, bis noch andere Meinungen kommen. --Hosse Talk 16:09, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

    Leider sind das genau die Populären Irrtümer die durch die Öffentlichkeit geistern. Ich habe solche "Aufklärungen" hier bei Wikipedia schon öfter gesehen und bin deshalb davon ausgegangen, dass das statthaft ist. Wenn jemand dazu beitragen kann, dass die Sätze neutraler klingen, wäre ich für Vorschläge sehr offen.
    Korrekturen an der Rechtschreibung -> Gern!--Merlin 1971 16:20, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Ich habe Deinen Satz bearbeitet. Im Moment fällt mir auch keine Verbesserung zu den Irrtümern ein. Ich würde in dem Fall zur dritten Meinung raten. --Hosse Talk 16:57, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Gern - ich habe eine entsprechende Anfrage gestartet: [| Dritte Meinung] --Merlin 1971 18:20, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Ich hoffe, Du kannst meine Kommentare hier noch erkennen. -- Shisha-Tom 22:04, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Ich habe mir mal ein paar Gedanken zu den "populären Irrtümern" gemacht. Ich denke wir bei Wikipedia müssen nicht auf jeden medialen Zug, bzw. die dort dargestellten Irrtümer hinweisen. Was wir hier darstellen sollte Hand und Fuss haben, aber wir sind nicht dafür da Gegendarstellungen in Artikel einzuarbeiten. Aus dem Grund denke ich, dass wir diesen Absatz nicht einfügen sollten. Ggf können einzelne Sachen in den Fliesstext integriert werden. --Hosse Talk 10:00, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
    Als Gegendarstellung wollte ich den Text auch nicht verstanden haben, sondern ganz im Sinne von Wikipedia:NPOV das ganze sachlich und quellenbasiert darstellen. In dem betreffenden Abschnitt sind keine Wertungen, sondern ausschließlich Tatsachen aufgeführt. Wie in Wikipedia:Artikel#Umfang angegeben
    Zitat:"Die Wikipedia ist nicht wie eine gedruckte Enzyklopädie vom Gesamtumfang her begrenzt und braucht sich daher nicht darauf zu beschränken, nur Fakten zu beschreiben. Stattdessen sollen auch Gründe und Zusammenhänge erklärt werden."
    versuche ich mit den Sätzen einen Zusammenhang zu erklären.--Merlin 1971 12:42, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten


    Suchtpotenzial von Nikotin

    Ich halte den Schluss, dass reines Nikotin nicht süchtig machen kann, für sehr gewagt, voreilig und daher für Theoriefindung.

    1. Alles, was einen "Kick" gibt, kann süchtig machen. Dazu braucht es keine besonderen Enzyme oder sonst was. Anderenfalls gäbe es keine Spielsucht oder Sexsucht.
    2. In den Labors von Philip Morris wurde ausgiebig mit Ratten experimentiert, denen reines Nikotin intravenös zugeführt wurde. Das Suchtpotenzial wurde einwandfrei festgestellt. [1]

    --Plenz 13:01, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

    1. http://www.raucherportal.de/warn/sucht2.htm#versuche Tierversuche mit Nikotin


    Ich habe keine voreilige, gewagte Theorie aufgestellt, sondern eine Wissenschaftliche Tatsache beschrieben. Ich verweise und nenne dabei eine Studie. Zeig mir bitte die (deine angeführte) Studie, in welcher dann auch steht, dass nur reines Nicotin verabreicht wurde um die Sucht zu erzeugen und ich entferne den Absatz unmittelbar.
    Hier die Zusammenfassung der von mir angeführten Studie:
    und hier die Studie:


    einarbeiten

    Gesundheit: Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten - komm da gerade nicht zu. Gruß--ot 11:02, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

    Hammwa schon: [6] War fast News-Ticker würdig! ;-) Viele Grüßle --Hosse Talk 11:08, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten
    Das ist vielleicht auch von Interesse. --46.5.81.158 19:01, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
    Werde mich mal morgen dransetzen. Ich kenne das, allerdings wird es darauf hinauslaufen, dass wir den Argumenten wohl andererseits entgegensetzen müssen, dass Propylenglykol auch in Asthmazerstäubern (im Mittel darin) enthalten ist. Bin mir nicht sicher, ob das noch in diesen Artikel gehört. --Hosse Talk 19:55, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
    Auch Stellungnahmen des Deutschen Krebsforschungsinstituts sollte man nicht übergehen: http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Elektrische_Zigaretten.pdf. --13Peewit 19:15, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten
    Wenn Du Dir die Weblinks im Artikel anschaust, dann findest dort die Stellungnahme des DKFZ. -- Shisha-Tom 21:02, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten