Deutscher Orden

geistliche Ordensgemeinschaft regulierter Chorherren
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Der Deutsche Orden (Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, lat. Ordo Teutonicus bzw. Ordo fratrum domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, auch Deutschherrenorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden), abgekürzt OT (Ordo Teutonicus), wurde im 12. Jahrhundert als geistlicher Ritterorden im Heiligen Land gegründet und war später maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 wird er von Ordenspriestern geleitet und wird somit nach kanonischem Recht in der Form eines klerikalen Ordens geführt. Nach dem Untergang der Templer ist er neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden der zweite große Ritterorden aus der Zeit der Kreuzzüge, der noch heute besteht.

Tannhäuser als Deutschordensritter
Miniatur aus dem Codex Manesse

Zeichen, Kleidung, Wahlspruch

 
Ordenskreuz
 
Südportal der gotischen Leechkirche in Graz

Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund.

Die Kleidung der Mitglieder des Ordens entsprach der jeweiligen Zeit, seit der Gründung des Ordens ist der Weiße Mantel mit dem schwarzen Kreuz auf der rechten Seite (Vom Betrachter aus gesehen) jedoch immer ein Wahrzeichen des Ordens. Zur typischen Ordenskleidung heute gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, bei feierlichen Anlässen immer noch dieser Mantel.

Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“.

Geschichte

Gründungszeit und Kreuzzüge

Während der Belagerung von Akkon (1189–1191) im Dritten Kreuzzug gründeten Kreuzfahrer aus Bremen und Lübeck ein Hospital vor der Stadt [1]. Das Hospital blieb auch nach dem Ende der Belagerung bestehen, die dort dienenden Brüder nahmen die Regeln der Johanniter an und nannten das Hospital „St. Marien-Hospital der Deutschen zu Jerusalem“ in der Hoffnung und dem Vertrauen, dass das Heilige Land dem christlichen Kult zurückgegeben und dann in der Stadt Jerusalem das Haupthaus des Ordens entstehen würde.“ [2] Kaiser Heinrich VI. erwirkte am 6. Februar 1191 die Anerkennung durch Papst Clemens III. Der ursprüngliche Krankenpflegeorden wurde im März 1198 auf Betreiben Wolfger von Erlas in den Stand eines Ritterordens nach dem Vorbild der Templer und Johanniter erhoben, der seinen Sitz in der Hafenstadt Akkon hatte. Erster Hochmeister war Heinrich I. Walpot von Bassenheim. Der Orden sollte der Einflussnahme des Reiches (Regnum Francorum, später Heiliges Römisches Reich) im Heiligen Land dienen, da die Deutschen dort keinen Stützpunkt besaßen, welcher ihre Interessen vertreten konnte.

 
Hermann von Salza, Hochmeister 1210–1239

Neben den neuen militärischen Aufgaben blieben zunächst Krankenpflege und Armenfürsorge wichtige Schwerpunkte der Ordenstätigkeit. Dies lässt sich beispielsweise daran erkennen, dass den Ordensrittern im Deutschen Reich zahlreiche Hospitäler durch Schenkung übertragen wurden (26 im Jahr 1232), die sie weiter betrieben. Eine der bedeutendsten vom Orden übernommenen Einrichtungen war das von der heiligen Elisabeth in Marburg gegründete Hospital, welches die Ritter nach dem Tod der Heiligen weiterführten und ausbauten.

Im Heiligen Land gelang dem Orden nicht nur der Erwerb des Hafenzolls in Akkon, der Baronien Banyas, Schuf und Toron und 1220 der Erwerb der Seigneurie de Joscelin, sondern auch eine Lehnsexemption, welche ihn zwar nicht aus dem Lehnsverband des Königreiches Jerusalem löste, wohl aber von allen Verpflichtungen diesem gegenüber befreite. Dieser Verzicht des Königreichs Jerusalem auf alle Reichsrechte ist ohne Beispiel und findet seinen Grund darin, dass Kaiser Friedrich II., zugleich König von Jerusalem, den Orden besonders privilegieren und an herausragender Stelle in seine imperiale Politik einbauen wollte. Unzweifelhaft ist dies alles auf den Hochmeister Hermann von Salza zurückzuführen, einen der bedeutendsten Berater des Kaisers.

Ebenso 1220 erlangte der Orden durch ein päpstliches Generalprivileg die volle Exemtion des Ordens von der Diözesangewalt der Bischöfe und war kirchlich damit papstunmittelbar.

Konzentration auf das Baltikum und die deutsche Ostkolonisation

Bereits ab dem Ende des 12. Jahrhunderts erhielt der Orden Besitzungen in Europa (1197 als erstes ein Hospital in Barletta in Süditalien). Die erste Niederlassung auf dem Gebiet des heiligen römischen Reiches war 1200 in Halle an der Saale. Auf einem Gelände westlich der Stadt gründeten die Ritter ein Spital „St. Kunigunden“ (benannt nach der Kaiserin Kunigunde, Gemahlin des Kaisers Heinrich II.), dessen Besitz schnell so umfangreich wurden, dass schon 1218 ein Landkomtur für Deutschland eingesetzt wurde. In den kommenden Jahrzehnten breitete der Orden sich im gesamten Reichsgebiet aus, begünstigt durch zahlreiche Stiftungen und den Beitritt prominenter und wohlhabender Adliger. Anders als die Johanniter und Templer blieb der Orden jedoch hauptsächlich innerhalb der Grenzen des Reiches.

Andreas II. von Ungarn bot im Jahre 1211 an, durch Kriegsdienste gegen die Kumanen ein Heimatrecht im Burzenland in Siebenbürgen zu erwerben. Der Versuch des Ordens, gestützt auf dieses Heimatrecht einen unabhängigen Staat zu entwickeln, endete mit der Vertreibung des Ordens im Jahre 1225.

 
Rosa: Erwerbungen des Deutschen Ordens in Preußen und des 1237 mit ihm vereinigten Schwertbrüderordens in Kurland und Livland bis 1250

Ein dritter Versuch des Landerwerbs war erfolgreich: Schon 1224 hatte Kaiser Friedrich II. in Catania die Einwohner des Prußenlandes und der Nachbargebiete als Reichsfreie keinem Herzog, nur der Kirche und dem Kaiserreich direkt unterstellt und später im Jahr 1224 hatte dies Wilhelm von Modena als päpstlicher Legat für Livland und Preußen verkündet. 1226 rief der polnische Herzog der Piasten, Konrad I. von Masowien, den Deutschen Orden zu Hilfe in seinem Kampf gegen die Pruzzen um das Kulmerland.

Diesmal sicherte sich der Deutsche Orden ab. Er ließ sich vom deutschen Kaiser Friedrich II. mit der Goldenen Bulle von Rimini und vom Papst Gregor IX. mit der Bulle von Rieti garantieren, dass nach der Unterwerfung und Missionierung des Baltikums (u.a. der Pruzzen) das eroberte Land an den Orden falle. Auf Drängen des Ordens enthielten diese Garantien die Zusicherung, dass der Orden als Herr dieses Gebietes souverän sei, nur dem Papst, aber keinem weltlichen Lehnsherren unterstehen solle. Konrad I. von Masowien schenkte dem Orden nach längerem Zögern im Vertrag von Kruschwitz 1230 „auf ewige Zeit“ das Kulmer Land. Kontrovers ist am Kruschwitzer Vertrag weniger das Rechtsgeschäft als vielmehr das Echtheitsproblem (bestritten von M. Perlbach; von der poln. Historiographie weitgehend übernommen). A. Seraphim hat erhebliche Gründe für die Authentizität dieses Vertrages namhaft gemacht. Die Echtheitskontroverse hat insofern grundsätzlich Bedeutung, als im Fälschungsfalle die rechtliche Basis des Ordensstaates in Preußen defizient sein könnte. Außer Frage steht, dass das Ergebnis der Entwicklung in Preußen nicht den ursprünglichen Absichten Konrads I. entsprach. Der Deutsche Orden betrachtete den Vertrag als Instrument zur Schaffung eines selbständigen Herrschaftsgebietes in Preußen.

1231 überschritt Landmeister Hermann von Balk mit Truppen die Weichsel, errichtete noch im selben Jahr beim späteren Thorn im Kulmerland eine erste neue Burg und begann so mit der Eroberung des zugesagten Territoriums durch den Deutschen Orden. Er wurde dabei in den ersten Jahren durch Truppen Konrad von Masowiens, der anderen polnischen Teilfürsten und von Kreuzfahrerheeren aus dem Reich und vielen Ländern Europas - zu diesem Zweck ist vom Papst die Teilnahme am Kreuzzug gegen die Prußen in ihren himmlischen Verdiensten mit der Teilnahme an einem Kreuzzug ins Heilige Land gleichgesetzt worden - unterstützt. 1234 wurden die verbliebenen Ritter des Kreuzritterordens „Brüder von Dobrin“ (fratribus militiae Christi in Prussia) in den Deutschen Orden eingegliedert. Dieser Orden war auf Initiative des Herzogs Konrad von Masowien zum Schutz des masowischen Kernlands gegründet worden. Im Rahmen der Union von Viterbo (ausgehandelt durch Hermann von Salza mit der Kurie im oberitalienischen Viterbo) vereinigte sich der Orden mit dem in Riga 1201 gegründeten Schwertbrüderorden (Ornat: weißer Mantel mit rotem Kreuz) nach dessen vernichtender Niederlage gegen schamaitische Litauer sowie Semgaller in der Schlacht von Schaulen 1236. Damit wurde mit Livland ein zweites Kernland und sog. Meistertum erworben, wo nach dem Muster Preußens ein System von Burgen (sog. "feste Häuser") geschaffen wurde.

Eine nachhaltige Expansion nach Osten gelang dem Deutschen Orden aber nicht. 1242 wurde ein Ritterheer in der Schlacht auf dem Peipussee von Alexander Newski, dem Fürsten von Nowgorod, geschlagen. Die Unterwerfung des Siedlungsgebietes der Prußen (einhergehend mit der Christianisierung des Landes) beschäftigte den Orden mehr als fünfzig Jahre und wurde erst 1285 abgeschlossen. Der Orden schuf sich zielgerichtet ein machtvolles und geordnetes Herrschaftsgebiet. Als Wirtschaftsfaktor war er das einzige nichtstädtische Mitglied der Hanse.

Die Geschichte des Ordens ab dieser Zeit bis zum Jahre 1525 ist eng mit dem Schicksal des Ordensstaates verknüpft, aus dem später Ostpreußen, Kurland, Livland und Estland hervorgingen.

Zeit der Litauerkriege von 1303 bis 1410

 
Blaugrau: Der Ordensstaat

1309 verlegte Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen seinen Sitz von Venedig in die Marienburg an der Nogat. Preußen war damit zum Zentrum des Ordens geworden. Mit Litauen im Südosten stieg aber allmählich ein machtvolles Großfürstentum auf, gegen das der Orden in einen ständigen Krieg verwickelt wurde. Die Litauerkriege des Deutschen Ordens dauerten von 1303 bis 1410 über ein Jahrhundert an. Da dieses östliche Großfürstentum die Taufe vehement ablehnte, galten die Litauer offiziell als Heiden. Die stete Betonung der Heidenmissionierung kaschierte nur unzureichend die territorialen Interessen des Ordens namentlich in Schamaiten (Niederlitauen). Durch andauernde Unterstützung adliger Preußenfahrer wurde der Krieg durch viele kleine Feldzüge nach Litauen getragen. Die Großfürsten von Litauen verfuhren ihrereits ebenso. Ein Höhepunkt der Kriege stellte das gewaltige Treffen in der Schlacht bei Rudau im Jahre 1370 dar, in welcher der Orden eine litauische Streitmacht tief im Ordensland besiegen konnte. Dessen ungeachtet konnte Litauen niemals nachhaltig bezwungen werden.

Im Südwesten des Ordens konnte sich zu der Zeit das Königreich Polen unter König Wladislaw I. (1306–1333) wieder konsolidieren. Die Inbesitznahme Danzigs und Pommerellens durch den Orden im Jahre 1308, welche sich im Vertrag von Soldin manifestierte, untergrub das Verhältnis zum südlichen Nachbarn. Auch der Frieden von Kalisch, in dem Polen 1343 offiziell auf Pommerellen verzichtete, brachte langfristig gesehen keine Entspannung.

Der Hochmeister Winrich von Kniprode (1351–1382) führte den Ordensstaat zu seiner größten Blüte unter anderem durch militärische Erfolge gegen Litauen. Unter Konrad von Jungingen (1393–1407) wurde mit der Erwerbung von Gotland, der Neumark und Samaitens die größte Ausdehnung des Ordens erreicht. Die Eroberung Gotlands 1398 bedeutete die Zerschlagung des dort ansässigen Seeräuberstaates der Vitalienbrüder.

1386 hatten sich durch die Heirat von Großfürst Jagiello von Litauen (1377–1434) und Königin Hedwig von Polen (1382–1399) die beiden mächtigsten Gegner des Ordens vereint. Am 15. Juli 1410 wurde das Heer des Ordens unter Ulrich von Jungingen in der Schlacht bei Tannenberg (Grunwald) geschlagen. Den Kern seines Territoriums konnte der Orden im Ersten Frieden von Thorn 1411 behaupten. Allerdings waren hohe Reparationen zu leisten. Mit dem Friedensvertrag endeten auch die über hundert Jahre andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen mit Litauen.

Niedergang und Territoriale Verluste des Ordens (von 1410 bis zur Reformation)

 
1466–1525 war das spätere Herzogtum Preußen das verbliebene Ordensland Preußen.

In den folgenden Jahrzehnten höhlten innere Streitigkeiten den Ordensstaat aus. Landsmannschaftliche Gruppen stritten um Einfluss im Orden, der Deutschmeister strebte nach stärkerer Unabhängigkeit vom Hochmeister. Die Städte und der Landadel forderten aufgrund der hohen Besteuerung Mitbestimmung und schlossen sich 1440 im „Preußischen Bund“ zusammen. 1452 verbündete sich dieser Bund gegen seinen Landesherrn mit König Kasimir IV. von Polen, ein langer Krieg brach aus. Im Zweiten Frieden von Thorn 1466 verlor der Orden u.a. Pommerellen, das Kulmerland und die Marienburg; er musste die polnische Oberhoheit anerkennen, was jeder neue Hochmeister zu vermeiden suchte. Zum weiteren Erhalt des Ordensstaates waren nun große Subventionen aus den Balleien des Reiches nötig, die viele Kommenden in eine prekäre finanzielle Lage brachten. Der Deutschmeister suchte Unterstützung beim Kaiser und unterstellte sich zu diesem Zweck 1494 der Lehnshoheit Maximilians I., was allerdings den Friedensverträgen mit Polen von Kujawisch Brest und Thorn widersprach.

Zeit nach der Reformation

 
Das Deutschordensschloss in Bad Mergentheim: Von 1526 bis 1809 Sitz des Deutschen Ordens

Die Gedanken der beginnenden Reformation breiteten sich auch schnell in den Ordensstaat aus. Auf Rat Martin Luthers fällte der Hochmeister Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach den Entschluss, den Orden zu säkularisieren und den König von Polen, Sigismund I., als Souverän anzuerkennen, nachdem er lange vergeblich im Reich sowie in Dänemark um Unterstützung gebeten hatte und der Krieg, um volle Souveränität vom Polenkönig zu erlangen, unentschieden blieb. Somit gab Albrecht das Hochmeisteramt auf, um seinem Onkel Sigismund I. einen persönlichen Eid zu leisten, und der Ordensstaat wurde in das Herzogtum Preußen umgewandelt. Herzog Albrecht residierte ab dem 9. Mai 1525 als Albrecht I. in Königsberg. Der Orden setzte Walter von Cronberg als neuen Hochmeister ein, welcher aber nun in Mergentheim seinen Sitz hatte. Cronberg wurde Administrator Preußens und auf dem kaiserlichen Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 mit dem Preußenland belehnt. Der Deutsche Orden bekämpfte die Umwandlung des Ordensstaates Preußen in ein weltliches Herzogtum und verklagte Albrecht vor dem Reichskammergericht, in dessen Verlauf Herzog Albrecht 1531 in den kaiserlichen Bann getan wurde.

Trotzdem erhielt Preußen eine lutherische Landeskirche, eine der ersten überhaupt in Europa. Ebenso wurde Kurland 1561 zum weltlichen Herzogtum unter dem ehemaligen Meister, Herzog Gotthard von Kettler. Die Herzogtümer Preußen und Kurland unterstanden der polnischen Lehnshoheit. Livland und das südliche Estland wurden direkt polnisch, während das nördliche Estland mit Reval zu Schweden kam. Nach dem Ende des Großen Nordischen Krieges unterstand Livland mit Riga und ganz Estland ab 1721 dem Russischen Reich (siehe Ostseegouvernements).

Das weltliche Herzogtum Preußen nicht anerkennend setzte das heilige Römische Reich weiterhin Administratoren für Preußen ein, wie zum Beispiel Maximilian III., der Sohn Kaiser Maximilians II.. Als Danzig und Elbing 1734 von russischen und sächsischen Truppen belagert waren, wurden die Eintragungen der Einwohner, Taufen, Heiraten, Sterbefälle ungeachtet der Zugehörigkeit der Stadt zur polnisch-litauischen Rzeczpospolita im Erzbistum Köln gemacht, da der Erzbischof gleichzeitig Hochmeister des Deutschen Ordens war.

Nach 1525 konzentrierte sich der Deutsche Orden auf seine Besitzungen im Deutschen Reich. Seit der Reformation war der Orden trikonfessionell, so dass es katholische, lutherische und reformierte Balleien gab.

19. und 20. Jahrhundert

Durch die Säkularisation im frühen 19. Jahrhundert verlor der Orden seine meisten Gebiete, obwohl er im Reichsdeputationshauptschluss noch als Souverän anerkannt wurde [3]. Aber schon 1805 wurde in Artikel XII des Friedens von Pressburg 1805 festgelegt, dass „Die Würde eines Großmeisters[F 1] des deutschen Ordens, die Gerechtsame, Domainen und Einkunfte … demjenigen Prinzen des kaiserlichen Hauses, welches Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich ernennen wird, in der Person und in gerader männlicher Linie nach dem Erstgeburtsrechte erblich überlassen werden“ sollten. Kaiser Franz I. ließ zwar den Orden unangetastet (damaliger Hochmeister war sein Bruder Anton), dieser war damit jedoch ein Teil Österreichs geworden. 1834 verzichtete Franz I. auf alle Rechte aus dem Pressburger Frieden und setzte den Orden wieder in seine alten Rechte und Pflichten ein, der Orden wurde ein selbständiges geistliches Institut. Es bestanden nur noch die Ballei Österreich, das Meistertum in Böhmen und Mähren und eine kleine Ballei in Bozen.

Nach dem Untergang der Donaumonarchie wurde der Orden in den Nachfolgestaaten zunächst als ein Habsbuger Ehrenorden betrachtet, es drohte das Einziehen seines Vermögens als Eigentum der Habsburger. Aus diesem Grund verzichtete Hochmeister Erzherzog Eugen 1923 auf sein Amt. Er ließ den Ordenspriester und Bischof von Brünn Norbert Johann Klein zum Koadjutor wählen und dankte gleichzeitig ab. Bis Ende 1927 erkannten dann alle Nachfolgestaaten der Donaumonarchie den Deutschen Orden als geistlichen Orden an. Der Orden umfasste noch die vier Balleien (später Provinzen genannt) im Königreich Italien, in der Tschechoslowakischen Republik, in Österreich und im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (heute Slowenien). [4]

1938 wurde der Deutsche Orden in Österreich, 1939 in der von Hitler annektierten Tschechoslowakei verboten. In Jugoslawien wurde er infolge der Kriegs- und Nachkriegsereignisse verfolgt, in Südtirol hatte er unter dem Faschismus zu leiden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Österreich das Aufhebungsdekret 1947 annulliert und das Vermögen dem Orden zurückgegeben. Aus der Tschechoslowakei wurden die Angehörigen des Ordens ausgewiesen. Diese Brüder gründeten 1949 in Darmstadt einen Konvent, für die Schwestern wurde 1953 in Passau, im ehemaligen Augustiner Chorherrenstift St. Nikola ein Mutterhaus geschaffen. 1957 erwarb der Orden in Rom ein Haus als Sitz des Generalprokurators, das zugleich als Pilgerhaus dient.

Der Deutsche Orden heute

Heute ist der Deutsche Orden mit dem offiziellen Titel „Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem“ ein geistlicher Orden. Aktuell hat er etwa 1.000 Mitglieder, davon rund 100 Priester, 200 Schwestern und 700 Familiaren.

Zweige

Den ersten Zweig des Ordens bilden die Priester (Abkürzung hinter dem Name „OT“). Sie legen ein feierliches ewiges Gelübde (Profess) ab, sind als Nachfolger der Ordensritter allein zur Leitung des Ordens berechtigt und vornehmlich in der Pfarrseelsorge tätig. Zu diesem Zweig gehören auch Laienbrüder, die ein einfaches ewiges Gelübde ablegen. Die Konvente sind in fünf Provinzen organisiert

An der Spitze steht jeweils ein Provinzial, der den Titel „Prior“ oder „Landkomtur“ führt.

Den zweiten Zweig bildet die Kongregation der Ordensschwestern. Sie legen die einfachen ewigen Gelübde ab. Innerhalb des Ordens regeln sie ihre Angelegenheiten selbständig und widmen sich der Kranken- und Altenpflege. Sie sind in ebenfalls in fünf Provinzen organisiert

  • Deutschland mit Sitz in Passau [5]
  • Österreich mit Sitz in Friesach
  • Italien mit Sitz in Lana
  • Tschechien (Milosrdné sestry Panny Marie Jeruzalémské Province sester) und Slowakei (Milosrdné sestry Panny Márie Jeruzalemskej Provincia sestier) mit Sitz in Opava
  • Slowenien (SESTRE KRIŽNIŠKEGA REDA (SKR) mit Sitz in Ljutomer.

In die Provinzen der Brüder und der Schwestern werden auch Oblaten und Oblatinnen aufgenommen, die nach eigenem Statut leben. Diese Statuten wurden 1985 und 2001 vom Heiligen Stuhl approbiert.

Den dritten Zweig bildet das Institut der Familiaren (Abkürzung hinter dem Name „FamOT“). Diese legen ein Versprechen (kein Gelübde) auf den Orden ab und regeln innerhalb des Ordens ebenfalls ihre Angelegenheiten selbständig. Bei feierlichen Anlässen tragen sie einen schwarzen Umhang mit dem Wappen des Deutschen Ordens an der linken Seite. Sie gliedern sich in die Balleien

  • Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und den Komtureien „An Isar, Lech und Donau“, „An der Donau“, „Franken“, „Am Oberrhein“, „An Tauber, Neckar und Bodensee“, „An Rhein und Main“, „An Rhein und Ruhr“, „An Weser und Ems“ und „An Elbe und Ostsee“,
  • Österreich mit den Komtureien „Am Inn und Hohen Rhein“ und „An Der Drau“,
  • Ad Tiberim (Italien),
  • An der Etsch und im Gebirge (Südtirol),
  • Ballivia in Bohemia, Moravia et Silesia (Tschechien)
  • und die selbständige Komturei „Alden Biesen“ in Belgien.

Daneben gibt es noch Familiaren verstreut in anderen Ländern. Die Familiaren Deutschlands bilden den eingetragenen Verein „Deutschherrenbund e.V.“.

Tätigkeiten

Entsprechend seinem ursprünglichen Ideal, „den hilfsbedürftigen Menschen um Christi willen in selbstloser Liebe zu dienen“ [F 2] , betätigt sich der Orden heute im karitativen und im Bildungsbereich. Daneben unterhält er Gästehäuser in Wien[6], Rom [7] und Gumpoldskirchen [8]. Darüber hinaus sind Ordenspriester als Pfarrer in verschiedenen Pfarreien eingesetzt. Siehe dazu auch Pfarrei Deutscher Orden.

Struktur des Ordens

Innere Verfassung

Ursprünglich hatte der Orden für seine militärischen Tätigkeiten die Regeln der Templer, für seine karitativen Tätigen die der Johanniter übernommen. Ab dem 12. Jahrhundert (1244 von Papst Innozenz IV. genehmigt) bildete der Orden eigene Regeln aus, die in einem sogenannten „Ordensbuch“ [9] [10] festgehalten wurden. Die älteste erhaltene Abschrift eines Ordensbuches stammt aus dem Jahre 1264.

Die Konstitution des Ordens, auch Statuten genannt, wurde und wird durch das Generalkapitel / Grosskapitel beschlossen und früher vom Kaiser, heute vom Papst genehmigt. Wichtige Beschlüsse waren

  • die „Cronbergsche Konstitution“, auf dem Frankfurter Generalkapitel 1529 erlassen;
  • die „Statuten des Deutschen Ritterordens“ (1840 von Kaiser Ferdinand I. bestätigt)
  • die „Regel der Konventsbrüder des deutschen Hauses und Hospitals unserer lieben Frau zu Jerusalem für die dem Hochmeister unmittelbar unterstehenden Priesterkonvente von 1865 für die neuen Priesterkonvente“ (1866 vom Kaiser anerkannt und 1871 von Papst Pius IX. bestätigt);

Im Jahre 1929 approbierte das Großkapitel des Deutschen Ordens die beiden überarbeiteten und den neuen Umständen angepassten Ordensregeln der Brüder und der Schwestern, welche beide am 29. November 1929 von Papst Pius XI. gutgeheißen und bestätigt worden sind.

Die Deutschordensschwestern sind als Kongregation päpstlichen Rechts dem Orden der Brüder inkorporiert. Die Generalleitung liegt beim Hochmeister; Vertreterinnen der Schwestern nehmen am Generalkapitel und am Generalrat teil. Diese Form des Ordenslebens ist solitär in der römisch-katholischen Kirche. Nach vorläufigen Approbationen wurden am 11. Oktober 1993 die Regeln der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem und die Lebensregeln der Schwestern vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem, der beiden Zweige des einen Deutschen Ordens, nämlich der Brüder und der Schwestern, welche nach den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils bereits genehmigt worden waren und zuletzt auch den Normen des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 angepasst wurden, vom Apostolischen Stuhl bestätigt. Alle Satzungen des Ordens sind in Regeln und Statuten des Deutschen Ordens „Das Ordensbuch. Wien 2001“ veröffentlicht.

Mitglieder

 
Deutschordensritter an einer Hauswand in Neckarsulm

Wie alle Ritterorden bestand der Deutsche Orden aus:

  • Ritterbrüdern. (Dies konnte anfangs jeder tatsächlich zum Ritter geschlagene Mann werden, später nur noch Adelige.)
  • Priesterbrüdern.
  • Sariantbrüdern. (Nichtadelige Laien, die als leichtbewaffnete Kämpfer oder untergeordnete Verwaltungsbeamte dienten.)
  • Dienenden Halbbrüdern, denen praktische Arbeiten oblagen.

Alle waren auf die Gelübde der Armut, der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams verpflichtet. Während sich das Institut der Profeßritter bis 1929 erhielt, gab es Sariantbrüder und dienende Halbbrüder nur bis zum Ende des Mittelalters. Im 19. Jahrhundert wurden den Ordenspriestern allerdings erneut Laienbrüder zugeordnet.

Ferner gab beziehungsweise gibt es:

  • Deutschordensschwestern. Sie gab es bereits im Mittelalter. 1841 [F 3] wurde dieses Institut wieder belebt. 1936 gewährte der Papst das Privileg, dass die Kongregation der Deutschordensschwestern unter der unmittelbaren Leitung des Hochmeisters und des Generalkapitels des Ordens stehen dürfe.
  • Ehrenritter. Dieses Institut wurde 1866 geschaffen.
  • Marianer, heute Familiaren genannt. Dieses Institut wurde 1871 geschaffen. Das Statut der Familiaren (dem Orden geistig verbundenen Geistliche und Laien, die keine Gelübde ablegen) wurde 1965 von Papst Paul VI. bestätigt.
  • Oblaten. Die Provinzen können heute auch Oblaten (Brüder, Schwestern und Priester) aufnehmen.

Siehe auch Artikel Mitglieder des Deutschen Ordens

Sitze des Ordens

 
Marienburg
 
Deutschordenshaus in Wien

Der ursprüngliche Sitz des Hochmeisters und damit zugleich des Ordens war dessen Spital in Akkon. 1220 erwarb der Orden die Burg Montfort, die nach ihrem Wiederaufbau Sitz des Hochmeisters wurde. 1271 wurde die Burg von den Mamelucken erobert, der Hochmeister kehrte nach Akkon zurück. Nach dem Fall Akkons 1291 wurde der Sitz unter dem Hochmeister Konrad von Feuchtwangen zunächst Venedig, ab 1309 unter dem Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen dann die Marienburg. Nach deren Verlust wurde 1457 Königsberg Sitz des Ordens. Ab 1530 war Mergentheim Sitz des Ordens, obwohl nicht alle Hochmeister dort residierten. Nachdem der Orden durch den Frieden von Pressburg seine Souveränität verloren hatte war Wien von 1805 bis 1923 Sitz des Ordens.

Der Hochmeister Norbert Johann Klein verlegte 1923 den Sitz nach Freudenthal in Österreich. Seit 1948 ist der Sitz des Ordens wieder in Wien. Das Deutschordenshaus in Wien, hinter dem Stephansdom gelegen, ist zugleich Sitz des Hochmeisters, des Deutsch-Ordens-Zentralarchivs und der für die Öffentlichkeit zugänglichen Schatzkammer des Deutschen Ordens. (Die vollständig erhaltenen Urkunden des Staatsarchivs Königsberg aus der Ordenszeit befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz [11], die Urkunden aus Mergentheim im Staatsarchiv Ludwigsburg [12] . Weitere Akten befinden sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen [13].)

Verwaltungseinheiten

Ballei

Siehe auch Artikel Balleien des Deutschen Ordens

In einer Ballei waren verschieden Kommenden zusammengefasst. An der Spitze der Ballei stand ein Landkomtur. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt.

Kommende

Siehe auch Artikel Liste der Kommenden des Deutschen Ordens

Bis in das 19. Jahrhundert hinein hießen die Ordenskonvente des Ordens Kommenden. In diesen Kommenden lebten sowohl Ritterbrüder wie auch Priesterbrüder. Unter der Leitung eines Oberen, genannt Komtur, fand in diesen Kommenden ein klösterliches Leben mit Chorgebet statt. Erst nach der Reformation löste sich im Deutschen Orden das gemeinschaftliche Leben auf und die Kommenden wurden zu reinen Einkommensquellen der Ritterbrüder des Ordens, welche für gewöhnlich im Militärdienst eines Landesherren standen.

Die Größe der Kommenden war sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu den Kommenden in Preußen waren die im Deutschen Reich kleiner und bestanden schon im 13. Jahrhundert nur aus einem Komtur, zwei bis sechs Konvetualen und einem Priester. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden wurden die Kommenden wieder in Konvente gewandelt, deren Oberer nun Superior und nicht mehr Komtur genannt wird.

Amt

Kommenden mit größerem oder räumlich disloziertem Grundbesitz hatten mehrere Ämter als weitere untergeordnete Verwaltungseinheiten.

Heutige Provinzen

Heute werden die räumlichen Bezirke des Ordens als Provinzen bezeichnet. Sie besitzen eigene Provinzialate, welche man als Regionalverwaltungen des Ordens bezeichnen kann. Diese befinden sich für Deutschland in Weyarn, für Österreich in Wien, für Südtirol/Italien in Lana, für Slowenien in Ljubljana und für Tschechien und die Slowakei in Opava.

Ämter

 
Heutiges Wappen der Hochmeister des Deutschen Ordens

Hochmeister

Hauptartikel: Hochmeister

Der Hochmeister ist das höchste Amt im Deutschen Orden. Er hatte im Heiligen Römischen Reich den Rang eines Geistlichen Reichsstandes. Von 1530 bis 1929 hieß das Amt umgangssprachlich „Hoch- und Deutschmeister“. Letzter Hoch- und Deutschmeister war von 1894 bis 1923 der k.u.k. Feldmarschall Erzherzog Eugen von Österreich (1863–1954) aus dem Haus Habsburg. Zum 65. Hochmeister des Ordens wurde am 25. August 2000 Dr. Bruno Platter gewählt, er empfing durch den Bischof von Bozen-Brixen Wilhelm Egger am 29. Oktober 2000 die Abtsbenediktion.

Landmeister

Landmeister war ein weiteres Amt und Titel im Deutschen Orden zwischen dem Hochmeister und den Landkomturen der Balleien. Einem Landmeister unterstanden mehrere Balleien, für die er quasi der Stellvertreter des Hochmeisters war. Diese Funktion konnten die Landmeister schon bald ausbauen, so dass auch der Hochmeister nicht mehr gegen sie ankommen konnte. Man sprach sogar bereits von den drei Zweigen des Ordens, wobei der Hochmeister nur noch als Landmeister von Preußen betrachtet wurde.

Innerhalb des Ordens gab es erst drei, später nur noch zwei Landmeister.:

  • in Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 von Kaiser Maximilian in den Reichsfürstenstand erhoben wurde.
Nach der Säkularisation des Ordens unter dem letzten in Preußen residierenden Hochmeister Markgraf Albrecht von Brandenburg im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V. mit Preußen belehnt.
Der letzte in Elbing residierende Landmeister von Preußen war Heinrich von Plötzke (1307–1309). Im letztgenannten Jahre wurde das Amt mit demjenigen des in Marienburg residierenden Hochmeisters vereinigt.
  • Landmeister in Livland seit 1237.
Der bedeutendste Landmeister in Livland war Wolter von Plettenberg (1494–1535). Er blieb, wie seine Nachfolger bis 1561, katholisch. Aber unter ihm setzte sich in Livland unter Deutschbalten, Esten und Letten die Reformation durch. Der evangelische Glaube blieb bis heute in den Staaten Estland und Lettland erhalten.

Landkomtur

Der Landkomtur war der Leiter einer Ballei.

Komtur

Der Komtur war der Leiter einer Niederlassung des Ordens, einer Kommende. Er übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und beaufsichtigte die seiner Kommende unterstellten Vogteien und Zehnthöfe.

Weitere Ämter

Für den Bereich des ganzen Ordens zuständig waren die sogenannten „Großgebietiger“

  • der Großkomtur (Stellvertreter des Hochmeisters) hatte die Aufsicht über den Ordensschatz und alle Vorräte. Außerdem vertrat er den Hochmeister bei dessen längerer Krankheit oder Abwesenheit,
  • der Oberstmarschall (Kriegsminister) war zuständig für das Kriegswesen (Burgen, Kriegsgerät, Waffenfabriken, Pferde und Wagen) und führte das Ordensheer an,
  • der Obersttreßler (Finanzminister) verwaltete das Finanzwesen,
  • der Oberstspittler war für Krankenpflege und das gesamte Spitalwesen zuständig,
  • der Obersttrappier war für die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung zuständig.
Die Bezeichnungen für diese Würdenträger stammen von den Templern.
 
nachgeahmte Münze des Deutschen Ordens
(Moneta Dominorum Prussiae)

Weitere, später hinzugekommene Ämter waren

  • Kanzler des Hochmeisters und Kanzler des Deutschmeisters. Der Kanzler bewahrte Schlüssel und Siegel und war Protokollant bei Großkapiteln.
  • Münzmeister in Thorn. 1266 verlieh Kaiser Friedrich II. dem Orden das Recht zur Prägung eigener Münzen, den so genannten Moneta Dominorum Prussiae - Schillingen .
  • Pfundmeister in Danzig. Das Pfundgeld war ein von der Hanse eingeführter Zoll.
  • Generalprokurator als Vertreter des Ordens beim Vatikan.

Innerhalb einer Kommende konnte es weitere Ämter geben,[F 4] die jedoch nicht zu allen Zeiten oder in allen Kommenden bestanden:

  • Hauskomtur [14]
  • Pfleger war der Leiter eines Amtes (Verwaltungseinheit, siehe oben).
  • Ratsgebietiger [14]
  • Baumeister gab es in den Balleien Elsaß-Burgund und Franken [14].
  • Karwansherr („Der Karwansherr hat den Karwan, d.h. die Gebäude unter sich, in welchen in Friedenszeit die Feldgeschütz oder Büchsen, das Büchsengeräthe, Büchsenwagen, mancherlei Reisegeräthe u. dgl. Aufbewahrt wurden; er war Aufsehe des Schirrhauses; Holzhofes und Holzvorrathes des Hauses, meist auch all dessen, was zur Ackerwirtschaft und zum Anspann gehörte, also ein für jedes Ordenhaus unentbehrlicher Beamte, unter dem ein Kämmerer, Karwansknecht, Schirrmacher und viele andere Gesinde standen.“ [15]
  • Küchenmeister [14]
  • Kellermeister [14]
  • Überreiter [14], „so über die einkünfte der landgüter bestellt“ [16]
  • Trappierer [14]

Besonderheiten

Auch der Deutsche Orden besaß eine eigene Form (Ritus) der Liturgie. In der Entstehungszeit feierten die Brüder den Gottesdienst nach dem Ritus der Kanoniker vom Heiligen Grab in Jerusalem. Durch eine Approbation Papst` Innozenz IV. wurde die Liturgie der Dominikaner im Orden eingeführt. Obwohl im Konzil von Trient die Beibehaltung dieser alten Liturgieform gestattet wurde, setzte sich die Form der Tridentinischen Messe im Orden langsam durch und wurde 1624 endgültig übernommen. Seitdem gilt auch im Deutschen Orden der jeweils gültige Ritus der katholischen Kirche.

Sonstiges

1985 wurde in Wien die „Internationale Historische Kommission zur Erforschung des Deutschen Ordens“ gegründet. Ihr Zweck ist die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte des Deutschen Ordens von den Anfängen bis zur Gegenwart in ihren regionalen, europäischen und universellen Bezügen.

Am 4. September 1991 gab die Bundesrepublik Deutschland eine Gedenkmünze „800 Jahre Deutscher Orden“ im Nennwert von 10 Deutsche Mark aus[17], auch Briefmarken mit Motiven des Deutschen Ordens sind erschienen.

Verweise

Literatur

  • Reihe Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, bisher 56 Bände, Verlag Elwert N.G.
  • Hartmut Boockmann: Der Deutsche Orden 12 Kapitel aus seiner Geschichte. Beck, München 1999, ISBN 3-406-38174-X
  • Erich Maschke: Der Deutsche Ordensstaat - Gestalten seiner großen Meister, Hamburg-Wandsbek 1935/1942, Hanseatische Verlagsanstalt AG
  • Jürgen Sarnowsky: Der Deutsche Orden. Beck, München 2007. ISBN 978-3-406-53628-1
  • Hermann Schreiber: Preußen und Baltikum unter den Kreuzrittern. Die Geschichte des Deutschen Ordens. Casimir Katz Verlag, Gernsbach 2003, ISBN 3-925825-83-5
  • Marian Tumler: Der Deutsche Orden im Werden, Wachsen und Wirken bis 1400. Panorama-Verlag, Wien 1954
  • Uwe Ziegler: Kreuz und Schwert. Die Geschichte des Deutschen Ordens. Böhlau, Köln 2003, ISBN 3-412-13402-3
  • Dieter Zimmerling: Der Deutsche Ritterorden, Düsseldorf, Wien, New York 1988 (ECON), ISBN 3-430-19959-X
  • Deutscher Orden, Hrsg., Das Ordensbuch: Die Regeln und Statuten des Ordens der Brüder und Schwestern vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem , 2.Aufl., Verlag des Deutschen Ordens, Wien 2001, ISBN 88-7073-211-8313-0
  • Wolfgang Kleinknecht / Herbert Krieger, Handbuch des Geschichtsunterrichts, Band 3 Das Mittelalter, Verlag Moritz Diesterweg,Frankfurt/M. 1972
  • Stanislaus J. Klimek, Im Zeichen des Kreuzes Die anerkannten geistlichen Ritterorden, Diethelm Lütze Verlag, Stuttgart, 1986
  • Alain Demurger: Die Ritter des Herrn. Geschichte der geistlichen Ritterorden. Beck, München 2003, ISBN 3-406-50282-2
Commons: Deutscher Orden – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Links zum heutigen Deutschen Orden:
Links zur Ordensgeschichte:
Sonstige:

Einzelnachweise

  1. Nach einer mittelalterlichen Erzählung (Übers. W.Hubatsch, hier zitiert nach: Geschichte in Quellen, Bd.2, Mittelalter, bearb. W. Lautemann, München 19782, S.644-45; der Text der „Narratio“ in: Scriptores rerum prussicarum, Bd.6, hgg. W. Hubatsch, U. Arnold, Frankfurt a. M. 1968, S.24-34)
  2. Wolfgang Kleinknecht / Herbert Krieger S. 216f
  3. § 26 Reichsdeputationshauptschluss
  4. Wolfgang Sonthofen: Der Deutsche Orden, Weltbild Verlag, Augsburg, 1995, Seite 208
  5. Link zum Kloster St. Nicola, dem Mutterhaus der deutschen Ordensschwestern
  6. Gästehaus in Wien
  7. Gästehaus in Rom
  8. Gästehaus Schloss Gumpoldskirchen
  9. Text der Statuten in M. Perlbach, Hg., Die Statuten des Deutschen Ordens nach den ältesten Handschriften, Halle 1890, ND Hildesheim-New York 1975
  10. Bild: Deutschordensregeln
  11. Bestände 09.05.01 Preußen bis 1525
  12. Bestände B 231 – B 351a im Staatsarchiv Ludwigsburg
  13. Bestände der Ballei Altenbiesen im Staatsarchiv Nordrhein-Westfalen
  14. a b c d e f g Nach Marian Biskup: Der Personenstand des Deutschen Ordens in Franken im Jahre 1513, in Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 1986, W. Kohlhammerverlag Stuttgart
  15. Zitiert nach Johannes Voigt: Geschichte Preußens, von den ältesten Zeiten bis zum Untergang der Herrschaft des Deutschen Ordens VI, Königsberg 1834
  16. zitiert nach Grimms Wörterbuch
  17. Deutsche Gedenkmünze „800 Jahre Deutscher Orden“

Fußnoten

  1. Diese Formulierung ist irrtümlich, da der Oberste Gebieter des Ordens seit jeher als Hochmeister bezeichnet wurde
  2. Der Auftrag des Ordens auf seiner Webseite
  3. Feierlicher Übertritt zweier barmherzigen Schwestern aus Zams am 2. Juli 1841 in Lanegg (Lana bei Meran)
  4. Grimms Wörterbuch: „bei comthureien: wer in den orden erst aufgenommen wird, der heiszt novitius und wird ihm ein pferd nebst einem knecht zugegeben, nachmals wird er conventualis, ferner küchenmeister, als dann baumeister, hernach überreiter“


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