Der Wiener Kongress vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 war eine Konferenz von rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle politisch bedeutenden Mächte Europas außer der Türkei. Die formell am 1. November 1814 eröffnete Konferenz, der mehrere Vorgespräche vorausgingen, diente der Festlegung der Ordnung Europas nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs im vorangegangenen Frühjahr. Angesichts der Veränderungen der politischen Landkarte des Kontinentes durch Napoleon war die Grenzziehung und Staatenbildung im Sinne des Legitimitätsprinzips das bestimmende Element des von Metternich geleiteten Kongresses. Die Beratungen über deutsche Angelegenheiten wurden angesichts des Gesprächsumfangs von den übrigen europäischen Angelegenheiten getrennt abgehalten.

Vorgeschichte und Beginn
Nach dem Sturz Napoleons im Frühjahr 1814 beendete der erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Mächten der sechsten Koalition und der französischen Regierung der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII.
Zur Beratung über die Neuordnung Europas trafen sich die siegreichen Könige und ihre führenden Minister zunächst in London. Erst im Herbst 1814 begann in Wien der Kongress, an dem sich Delegationen von fast allen Staaten und Mächten Europas einfanden. Von Oktober 1814 bis Juni 1815 wurde Wien, und vor allem der Tagungsort, das Außenministerium (später auch Staatskanzlei) im „Palais am Ballhausplatz“, Amtssitz von Klemens Wenzel Lothar von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. (Metternich wurde "der Kutscher Europas" genannt.) Gastgeber war Kaiser Franz I. von Österreich.
Die Gastgeber bemühten sich nach Kräften, den Aufenthalt der hochgestellten Persönlichkeiten möglichst angenehm zu gestalten. Die Abfolge geselliger Ereignisse, Bälle und sonstiger Vergnügungen ließen Charles Joseph Fürst von Ligne den Begriff des „Tanzenden Kongresses“ prägen. „Le congrès danse beaucoup, mais il ne marche pas" („Der Kongress tanzt, aber er geht nicht weiter").[1] Auch andere Zeitgenossen zeigten sich von der Prachtentfaltung gebührend beeindruckt, während sie die politische Unbeweglichkeit beklagten. Der Generalsekretär der Versammlung Friedrich von Gentz in einem Brief vom 27. September 1814: „Die Stadt Wien bietet gegenwärtig einen überraschenden Anblick dar; alles was Europa an erlauchten Persönlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten. (...)“ Neben der kaiserlichen Familie aus Russland, dem preußischen König, dem Königen Dänemark, Bayern, Württemberg, den Herzögen von Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Koburg, Hessen usw. wären die Hälfte der ehemaligen Reichsfürsten und -grafen und eine „Unzahl von Bevollmächtigten der großen und kleinen Mächte von Europa“ anwesend. „- dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen, dass nur die außerordentliche Epoche, in der wir leben, etwas Ähnliches hervorbringen konnte. Die politischen Angelegenheiten, welche den Hintergrund dieses Bildes sind, haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht.“[2] Einige Historiker sind allerdings der Meinung, dass der Kongress bei allen Vergnügungen seine eigentliche Aufgabe, den Rahmen für eine europäische Friedensordnung zu schaffen, nicht vernachlässigt hätte.[3] Wenn auch derb aber realistisch charakterisierte Marschall Blücher den Kongress: „Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt, wo jeder sein Vieh hintreibt, es zu verkaufen und zu vertauschen“[4]
Die Verhandlungen
Die Kontrahenten
Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war Zar Alexander I.. Daneben spielte auch der englische Gesandte Castlereagh und auf den ersten Blick überraschend als Vertreter des besiegten Frankreichs Talleyrand, der sowohl unter dem alten wie dem neuen französischen Regime erheblichen Einfluss hatte, die wichtigsten Rollen. Auch wenn Preußen durch Fürst von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt prominent vertreten war, spielte die Delegation dieses Landes keine besonders starke Rolle. Ein Grund dafür war, dass deren Linie durch das persönliche Eingreifen von König Friedrich Wilhelm III. beeinträchtigt wurde.
Richtet man den Blick vom Ballsaal weg auf die eigentlichen Verhandlungen, bleibt vom äußeren Bild der Harmonie nicht mehr viel übrig. Tatsächlich haben sich die Interessengegensätze im Verlauf des Kongresses noch deutlich verschärft.
Die Interessen und Ziele
Machtpolitisch war es Ziel Metternichs, ein Gleichgewichtssytem zu schaffen, in dem ein österreichisch geführtes Mitteleuropa ein Gegengewicht zu den Flügelmächten Frankreich und Russland bilden sollte. Das russische Hauptziel war es dagegen, den größten Teil Polens zu gewinnen. Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken, Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen. Der englische Gesandte strebte ähnlich wie Metternich ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands möglichst verhindern. Wenn Talleyrand das Legitmitätsprinzip betonte, ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigter Macht und damit die Überwindung des Status als Kriegsverlierer. Zum Schutz seiner Großmachstellung bekämpfte die französische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland. Preußen dagegen wollte eine Stärkung der eigenen Position gerade mit Hilfe einer stärkeren Zusammenfassung Deutschlands erreichen. Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und auch Österreichs.
Einig waren sich die Delegationen im Ziel, ein zukünftig friedliches Europa zu schaffen. Außerdem war die vorrevolutionäre Gesellschaftsordnung das Idealbild, an dem sich die Diskutanten orientierten. Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen, dass alle seit 1789 eingetretenen Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden sollten, sehr wohl sollten allen zukünftigen revolutionären Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu zählten nicht nur die freiheitlichen, sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit. Das Mittel sah man in den nach gesamteuropäischen Erwägungen handelnden Monarchien.
Polen, Sachsen und neue Konstellationen
Bei aller Solidarität der Monarchien sah es zeitweise so aus, als ob der Kongress ohne Ergebnis enden könnte. Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Österreich und Russland um Polen. In diesem diplomatischen Konflikt, der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte, kam es zu einer Neugruppierung der beteiligten Staaten. Während Preußen und Russland durch die Intervention des preußischen Königs eng verbunden waren, entstand dagegen ein Bündnis aus England und Österreich, dem sich auch Frankreich annäherte. Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Großmacht bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensätze unter den Allierten wurde an der Jahreswende 1814/15 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks von Talleyrand. Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sächsische Frage. Der Fortbestand Sachsens als Staat war durch die Inhaftierung des Königs Friedrich August I., dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen, mehr als unsicher. Nur über Mittelsmänner konnte der Wettiner Einfluss auf die Diskussionen nehmen.
Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbündeten in der Luft und in Preußen begann man bereits mit militärischen Vorbereitungen. Gegen Preußen und Russland kam es am 3. Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen England, Österreich und Frankreich, dem auch die Niederlande, Bayern und Hannover beitraten. Damit zerschlugen sich die seit Friedrich II. gehegten Hoffnungen auf einen vollständigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen. Die Krise konnte allerdings rasch überwunden werden, nachdem Alexander I. die Teilung Sachsens vorgeschlagen und seine polnischen Ambitionen gezügelt hatte. Überwunden wurde der Konflikt endgültig am 7. Januar 1815, als sich ein Ministerrat der fünf Großmächte unter Einschluss Frankreichs erstmals traf. Metternich äußerte in Hinblick auf die diplomatische Niederlage Preußens zufrieden, dass Preußen nunmehr mit Frakreich „unrettbar kompromitiert“ sei, während Hardenberg versuchte, die statt dem Erwerbs Sachsens erfolgte Westverschiebung Preußens mit nationalem Pathos zu verbrämen. Preußen würde nur „um des allgemeinen Wohles willen“ und nur „zum Zwecke der Verteidigung Deutschlands“ die rheinischen Besitzungen übernehmen. [5]
Es hat zwar auch weiterhin einige Unstimmigkeiten über territoriale Frage gegeben, aber diese wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeräumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgeführt, als Napoleon I. aus dem Exil zurückkehrte und seine Macht in Frankreich im März 1815 wiederherstellte. Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet. [6]
Die territoriale Neuordnung
Deutsche Staaten
Österreich musste auf seine niederländischen Ansprüche und seine ehemaligen Besitzungen am Oberrhein verzichten. Insgesamt zog sich Österreich aus dem deutschen Westen tendenziell zurück, während Preußen im Westen erhebliche Geländegewinne erzielte und die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen errichten konnte, obwohl es lieber ganz Sachsen in Besitz genommen hätte und sich nunmehr mit dem Gebiet der ebenfalls neugebildeten Provinz Sachsen begnügen musste. Im Osten kam die Provinz Posen hinzu. Bayern gewann zwar im Tausch gegen Tirol und ganz Franken sowie Teile der Pfalz hinzu, konnte seine territorialen Ambitionen aber nicht ganz verwirklichen. Als souveräne Staaten wiedererichtet wurden Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Hessen-Kassel und die Stadtstaaten Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt. Ein Hauptverlierer des Kongresses war das Sachsen. Gleichsam als Strafe für sein einstiges Bündnis mit Frankreich verlor das Königreich fast zwei Drittel seines Territoriums und 40 % seiner Einwohner in den nördlichen und östlichen Gebieten an Preußen und die thüringischen Besitzungen an Sachsen-Weimar-Eisenach.
Allerdings wurde die Mediatisierung der zurückliegenden Jahre, trotz der Proteste der Betroffenen Regenten nicht rückgängig gemacht. Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionärer Zeit.
Europa
Der ehemalige Kriegsgegner der Allierten, Frankreich, musste, wie angesichts des von Tallyerand selbst vertretenden Legitimitätsprinzip zu erwarten war, die zwischen 1795 und 1810 durchgeführten Annektionen rückgängig machen. Ein großer Erfolg war allerdings die gleichberechtigte Rückkehr in die europäische Völkerfamilie und die Anerkennung als Großmacht.
Im Osten fand sich Alexander mit einer vierten Teilung Polens ab. Allerdings wurde Russland mit dem sogenannten Kongresspolen der größte Teil zugesprochen. Österreich bekam Galizien zurück, während Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmächten garantierten Republik wurde.
Illyrien fiel an Österreich zurück. Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der Lombardei zusammengeschlossen im Königreich Lombardo-Venetien sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand und Parma an die östreichische Ehefrau Napoleons Marie-Louise hatten die Habsburger in Oberitalien eine noch stärkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen Salzburg und das Innviertel hinzu. Im Vergleich aber etwa mit den territorialen Zugewinnen von Preußen und Rußland blieb der Gebietszuwachs von Österreich allerdings begrenzt.
Insbesondere gingen die ehemals österreichischen Niederlande (aus denen später Belgien hervorgehen sollte) verloren. Diese Gebiete fielen an die Niederlande und es entstand dasvereinigte Königreich der Niederlande. In Personalunion stellte das Haus Oranien-Nassau nicht nur den niederländischen König, sondern auch den Großherzog von Luxemburg.
Dänemark musste aufgrund seiner Unterstützung für Napoleon Norwegen an Schweden abgeben. Siehe hierzu: Frieden von Kiel
Die Schweiz verliert das Veltlin an Österreich, erhält aber dafür von Frankreich einen Teil von Savoyen und damit eine Verbindung zum Waadtland und von Österreich die Grafschaft Rhäzüns in Graubünden. Wichtig war die Anerkennung der immerwährenden Neutralität (Internationale Politik), Unverletzlichkeit der Schweiz, ihrer Grenzen sowie ihrer Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss. Diese internationale Anerkennung bildet bis heute die maßgebende Grundlage für die schweizerische Außenpolitik. (Siehe: Schweizerische Neutralität)
Der Deutsche Bund
Auch wenn der Kongress das Legitimitätsprizip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse abzielte, hatten diese Grundsätze doch auch ihre Grenzen. Auf den Verzicht, die Mediatisierung rückgängig zu machen, wurde bereits hingewiesen, dasselbe gilt auch für die Säkularisation und das Ende der geistlichen Staaten, für deren Wiederherstellung sich der päpstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveränität der Rheinbundstaaten anerkannt.
Eine Rekonstruktion des Heiligen Römischen Reiches wurde von den entscheidenden Kongreßteilnehmern nicht ernsthaft erwogen. Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz einer Klammer für die 38 deutschen Staaten eine zentrale Frage des Kongresses. Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten. Die wesentlichen Bestandteile der diesem Bund zugrunde liegenden Bundesakte wurden in den Artikeln 53ff. auch Bestandteil der Wiener Kongressakte.
Sonstige Vereinbarungen
Auf britischen Druck wurde die Sklaverei geächtet.
Folgen des Wiener Kongresses
Die Ordnung Europas durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Rückbesinnung auf die Zustände vor Napoleon und vor der französischen Revolution von 1789 war, blieb langfristig nicht haltbar. Trotz der dem Kongress folgenden Restauration, der Unterdrückung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, hatten sich die Ideen von bürgerlichen Rechten und nationaler Eigenständigkeit im Bürgertum durch die französische Revolution und Napoleons Code Civil auch nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon festgesetzt.
In den Jahren nach dem Kongress kam es immer wieder zu Demonstrationen, Aufständen bis hin zu Revolutionen und Kriegen, die sich sowohl gegen die innenpolitischen als auch die zwischenstaatlichen Regelungen des Wiener Kongresses richteten.
In Frankreich kam es 1830 bei der liberalen Julirevolution, die auch Auswirkungen auf die Nachbarstaaten hatte, wo sie teilweise nach zusätzlichen Aufständen zu Verfassungen führte, zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkönigs Karl X. und zur Berufung des Bürgerkönigs Louis Philippe auf den französischen Thron. Dieser wurde 18 Jahre später bei der Februarrevolution 1848 seinerseits gestürzt, nachdem er sich zunehmend der Politik der Heiligen Allianz angenähert hatte. Nach Louis Philippe wurde 1848 in Frankreich die Zweite Republik ausgerufen.
Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland, Österreich und Preußen ab. In fast regelmäßigen Abständen kam es in den polnischen Provinzen dieser drei Staaten immer wieder zu nationalpolnischen Aufständen gegen die jeweilige Fremdherrschaft.
In den Staaten des deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression und Zensurmaßnahmen eine liberale und nationale Bewegung heran, die schließlich in der Märzrevolution von 1848/49 zur Überwindung des metternichschen Systems führte.
Trotz der letztlichen Niederschlagung der Märzrevolution etablierte sich die Idee eines gesamtdeutschen Staates danach auch in konservativen Kreisen. Im Anschluss an den Deutsch-Dänischen Krieg 1864, den Deutschen Krieg 1866 und den Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 wurde 1871 das deutsche Kaiserreich unter preußischer Führung als Kleindeutsche Lösung (d.h. ohne Österreich) ausgerufen.
In den italienischen Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder die verschiedenen Aufstände des Risorgimento (=Wiedererstehung) auf; mit dem Ziel einer Einigung Italiens, die endgültig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Österreich erkämpft wurde, lehnten sich die italienischen Nationalrevolutionäre gegen die Vorherrschaft der österreichischen Habsburger in Norditalien und der spanischen Bourbonen in Süditalien auf.
In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Mächte. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der Eidgenossenschaft bilden.
Bedeutende Teilnehmer
- Bayern: Maximilian Joseph von Montgelas (1759-1838)
- Frankreich: Charles Maurice de Talleyrand (1754-1838), Alphonse de Lamartine(1790-1869), François-René de Chateaubriand (1768-1848), Marie-Joseph Motier, Marquis de La Fayette (1757-1834), Jean Anthelme Brillat-Savarin (1755-1826)
- Großbritannien: Robert Stewart Viscount Castlereagh (1769-1822), Arthur Wellesley Herzog von Wellington (1769-1852), Robert Banks Jenkinson Earl of Liverpool (1770-1828), George Hamilton Gordon Earl of Aberdeen (1784-1860), Henry John Temple Viscount of Palmerston (1784-1865), Edward Gibbon Wakefield (1796-1862), John George Lambton Earl of Durham (1792-1840)
- Hannover:Georg Graf zu Münster (1766-1839)
- Österreich: Klemens Wenzel Fürst von Metternich(1773-1859), Friedrich von Gentz (1764-1832), Adam von Müller (1779-1829), Franz Anton Graf von Kolowrat-Liebsteinsky (1778-1861)
- Preußen:Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822), Freiherr Wilhelm von Humboldt (1767-1835), Freiherr Alexander von Humboldt (1769-1859), Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858)
- Russland:Karl Robert Graf von Nesselrode (1780-1862), Ioannis Kapodistrias (1776-1831), Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757-1831)
- Sachsen:Detlev Graf von Einsiedel (1773-1861)
- Württemberg: Georg Ernst Levin Graf von Wintzingerode (1752-1834)
Quellen
- ↑ Georg Büchmann: Geflügelte Worte. Der Citatenschatz des deutschen Volkes. Berlin, Haude & Spener'sche Buchhandlung (F. Weidling), 1898
- ↑ zit nach: Manfred Görtemaker. Deutschland im 19. Jahrhundert. Opladen, 1989. S.69
- ↑ Braubach, von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress, S.151.
- ↑ zit nach: Mehring, S.72
- ↑ zit. nach Mehring, S.75.
- ↑ Die Darstellung der Verhandlungen folgt im wesentlichen (z.Zt.) Braubach, von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress, S.151-158.
Literatur
- Manfred Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789-1847. Frankfurt, 1985. S.80-85.
- Max Braubach: Von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. München, 1974.
- Peter Burg: Der Wiener Kongreß: der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem. München, 1984. ISBN 3-423-04501-9 (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit Bd.1)
- Anselm Doering-Manteuffel: Vom Wiener Kongress zur Pariser Konferenz. Vandenhoeck&Ruprecht, Göttingen 1991 ISBN 3525363133
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001 ISBN 3486497545
- Alexandra von Ilsemann: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongress. Reinhold Krämer Verlag, Hamburg 1996 ISBN 3896220055.
- Henry A. Kissinger: Das Gleichgewicht der Großmächte. Manesse Verlag, Zürich 1990 ISBN 3717580620
- Franz Mehring: 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart, 1913. S.72-78.
- Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871. Frankfurt, 1995. ISBN 3-7632-2997-3 S.313-329