Wikipedia Diskussion:Löschprüfung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Verfahrensdauer Löschprüfung
Abkürzung: WD:LP
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Verfahrensdauer Löschprüfung

Ich dachte immer, eine Löschprüfung wird ähnlich abgehandelt wie eine Löschdiskussion, also mindestens eine Woche bis zum exekutivem Entscheid eines Admins. In der Bedienungsanleitung steht aber nur "Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator." Ich finde es komisch, dass hier keine Mindestdauer festgelegt wird, in der Argumente ausgetauscht und Gegenargumente formuliert werden können, um Ad-Hoc-Entscheidungen zu verhindern.

Eine Löschprüfung wird initiert, sobald jemand mit einer Entscheidung zwischen löschen und behalten am Ende der Löschdiskussion unzufrieden ist. Man kann das also durchaus als Berufung bezeichnen, also eine zweite Instanz. Diese sollte ebenso sorgfältig ausgeführt werden wie die erste Instanz.

Drum sollte bei dem Satz "Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator." auch eine Frist ergänzt werden, z.B. "Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator, hierbei gilt die gleiche Mindestfrist wie bei der Löschdiskussion." Das verhindert das Klappe-zu-Affe-tot-Phänomen. --Gunnar (Diskussion) 17:57, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Das hat einen guten Grund, dass das da nicht steht. Es soll verhindern, dass Diskussionen zu Löschentscheidungen geführt werden, die nichts anderes sind, als eine Wiederholung der LD durch z.B. einen über die Löschung natürlich nicht begeisterten Autor. Wäre hier eine Frist, würde man sofort das Instrument SLP ("Schnelllöschprüfung") einführen, um diese Beschäftigungstherapie zu verhindern, --He3nry Disk. 18:03, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Aus Wikipedia_Diskussion:Löschprüfung/2010#Löschprüfungsdauer: "Ist den die Dauer der LP wesentlich? Bei der LD werden Argumente gesammelt und ausgetauscht. Da ist es sinnvoll eine bestimmte Dauer festzulegen, um möglichst zu vermeiden, dass Argumente aus Zeitmangel nicht genannt werden. Bei einer LP liegen die Argumente vor (die der LD und die ggf. neuen, die eine LP begründen). Dann müssen diese Argumente nur noch durch einen Admin abgewogen werden. [..] Das bei kontroversen Löschentscheidungen eine Seite die Entscheidung immer für falsch hält, ist unvermeidlich. Da hilft auch eine Verlängerung der Diskussiondauer nichts."
Es ist in der Tat so, dass bei diffizilen Löschentscheidungen eine Seite sich oft falsch behandelt fühlt. Aber es kostet auch nichts - ausser dass sich die LP-Liste etwas aufbläht, bis alle LP-Einträge das Mindestalter von z.B. einer Woche erreicht haben. Manchmal muss man auch in Löschprüfungen Argumente austauschen, z.B. welche Relevanzkriterien beim Erstentscheid gegriffen haben. Das ist ja nicht immer so deutlich in der Löschgründung des Admins herauslesbar. Eine Mindestfrist schützt das System der WP-Rechtssprechung vor dem folgenden plakativen Beispiel: User 1: Behalten, User 2: Löschen, Admin 1: Behalten ... User 2: LP! Entscheidung war falsch, aus den und den Gründen, Admin 2: Ne, stimmt so. Basta! In diesem Beispiel haben wir bei der Löschprüfung nicht mehr wie vorher zwei Parteien, und eine unabhängige Partei entscheidet nach Sichtung von Drittmeinungen, sondern es streitet sich ein User mit einem Admin, der einen Kollegen verteidigt. Besser wäre es, wenn der Fall möglichst breit von verschiedenen Personen beleuchtet werden kann, und der Admin dann ein Resumee zieht. Dafür braucht man aber Zeit, so dass Nicht-Admins auf die LP aufmerksam werden. Angesichts der Tatsache, dass aktuell 13 von 16 LP-Fällen älter als eine Woche sind, scheint die Formalisierung einer Mindestfrist auch keine große Einschränkung des Status Quo zu sein. --Gunnar (Diskussion) 18:25, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Zur "Wiederholung der LD" - darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Löschprüfung (= Check, ob ein Admin falsch über einen Löschantrag entschieden hat oder ob in der Löschdiskussion Argumente fehlten) etwas anderes ist als die Löschdiskussion und daran auch nicht gerüttelt werden soll. Das spieltheoretische Ungleichgewicht zwischen User und SLP-fähigem Admin soll zumindest im Rahmen einer LP-Mindestdauer aufgehoben werden. Keiner von beiden sollte am Drücker sein, um zu einem vorzeitigen Ende ohne Zustimmung des Anderen zu kommen. Es kostet ja nichts, das Sujet noch offen zu lassen, auch wenn die Sachlage sich schon klar präsentiert, selbst wenn noch keine 7 Tage abgelaufen sind. Der aktuelle Spitzenreiter wurde 10. Apr. 2020 gestartet, und ich finde es durchaus zulässig, den Fall einfach weiter offen zu lassen, um noch mehr Stimmen von Dritter Seite einzusammeln. Eine Maximalfrist besteht nicht. --Gunnar (Diskussion) 18:40, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Du zitierst anfangs aus eine Diskussionsseite, die Aussagekraft ist daher begrenzt. Außerdem muss man sagen: so wie das jetzt ist funktioniert recht gut schon eine Ewigkeit. Aus guten Gründen, wie He3nry darlegte. Das zu ändern wäre vermutlich so gravierend, so dass ein MB nötig wäre. Und da gebe ich dir keine Chance auf eine Änderung. -jkb- 18:39, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Weiss ich nicht, ob ein Meinungsbild für eine triviale Verfahrensfrage notwendig ist. Wie können ja hier fleißig 7 Tage lang uns Argumente um die Ohren hauen. Die zitierte Diskussionsseite war einfach die erste, die bei der Archivsuche hochgepoppt war, und ich habe zu diesen alten, aber guten Argumenten Stellung genommen - meine Antwort ist neu. Die Antwort von Henry ist dazwischen gekommen, ich hatte nicht erwartet, dass so schnell geantwortet wird. Das Bessere ist des Guten Feind, drum ist "des hamma scho imma so gmacht" kein wirklich überzeugendes Argument. --Gunnar (Diskussion) 18:48, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Eine feste Frist halte ich nicht für eine Verbesserung des Prozesses. Es gibt Fälle die sind eindeutig und können sehr zeitnah beantwortet und abgearbeitet werden. Dann gibt es wieder Fälle die komplexer sind und deren Entscheidung z.B. eine Auswirkung auf ähnlich gelagerte Fälle oder stark auslegungsbedürftig sind. In den komplexeren Fällen wird dann durchaus so viel Zeit gelassen bis die Meinungsbildung auf einer breiteren Basis deutlich wird. Aus dem Grund gibt man als Admin durchaus öfter eine Meinung in der LP wieder als das man diese mit dieser Ansicht entscheidet. Kurz, ich sehe keinen Grund das funktionierende System zu ändern. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 19:21, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Dem stimme ich absolut zu. Weder müssen Berufungs- oder Revisionsverfahren bei Gericht länger, kürzer oder gleich lang dauern wie die vorinstanzlichen Verfahren, noch geht es in einer Löschprüfung um die Zeitdauer, sondern vielmehr um die Bearbeitung des Antragsinhaltes. Zeitliche Vorgaben sind hier keine zweckmäßigen Leitlinien. --Holmium (d) 19:30, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
+1. Daneben: Während in einem Gerichtsverfahren im RL eine endgültige Entscheidung nach Ende des Instanzenzugs sichergestellt werden muss, haben wir bei uns die Möglichkeit, Entscheidungen mehrfach zu überprüfen (wenn sich neue Aspekte ergeben). Selbst wenn eine LP-Entscheidung falsch wäre, weil wichtige Argumente (noch) nicht vorgetragen wurden, ist das nicht das Ende der Geschichte.--Karsten11 (Diskussion) 21:28, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten