Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Jesi in Abschnitt Offizialdelikt
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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.

_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Gemeindeverband (Deutschland)

Hallo,

beim Artikel Gemeindeverband (Deutschland) bin ich nicht sicher, wie belastbar die Aussagen dort sind. Soweit ich es verstehe, ist der Begriff im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber ich habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden, dass sagt

„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“

Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:

„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“

Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, von daher kenne ich die heutige Situation nicht und will da nichts ändern. Aber es wäre Klasse, wenn jemand mit Ahnung sich dass einmal anschauen könnte. Eventuell kann man Informationen von dort dann nach Verwaltungskooperation oder einen anderen Artikel verlagern.

Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 11:11, 8. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Diskussion:Eigentumserwerb

Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Volksverrat

Zu diesem NS-Straftatbestand existiert kein Artikel. siehe: Jürgen Regge, ‎Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, Walter de Gruyter Verlag, 1990, S. 940 [1] --Ochrid (Diskussion) 03:57, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hi Ochrid, danke für den Hinweis! Ich habe das Lemma mal unseren Artikelwünschen hinzugefügt.

Donnerstag, 05. März 2015, 18-20 Uhr: Monsters of Law

Am 05. März spricht Jan Mönikes, Rechtsanwalt und Experte für Urheber-, Medien- und IT-Recht, bei Wikimedia Deutschland (Tempelhofer Ufer 23-24) über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia, siehe Webseite. Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law widmet sich juristischen Fragen rund um Freies Wissen. Fachleute zu Themen wie etwa den Modalitäten der Einführung einer Wissenschaftsschranke oder der Definition für die Schöpfungshöhe eines Werkes (siehe Dokumentationsseite der Veranstaltungen) geben eine ca. 30-minütige Einführung in ihr Thema. Danach ist Raum für Fragen und Diskussionen. Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen, vor Ort dabei zu sein und mitzudiskutieren. Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 05. März 2015 ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:47, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Beratungsvertrag

Bitte mal die Zivilrechts-Spezis über den neuen Artikel Beratungsvertrag und auch die dortige Disk schauen. Ich bin mit der (derzeitigen) Definition bzw. Abgrenzung nicht glücklich, aber das ist nicht wirklich mein Interessenschwerpunkt. --gdo 10:23, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Postunterdrückung

Bitte mal bei der LD vorbeischauen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:47, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Artikel über Staatsanwaltschaften?

Hi, mir ist gerade die Liste deutscher Staatsanwaltschaften mit ein paar wenigen blauen Links aufgefallen. Da stellt sich mir die Frage: Wollen wir sowas? Die existierenden Artikel sind alle von sehr geringer Qualität, übereinstimmen tun sie alle in der Aussage: "Die StA ORT ist die Staatsanwaltschaft am Landgericht ORT." Meistens gibt es noch Listen der Leiter. Wirklich ärgerlich sind die Artikel, in denen dann Kritikabschnitte folgen. Denn das sind zusammengegoogelte Medienberichte, die auf Skandale beschränkt sind. Über die StA als solche sagt das genau gar nichts aus. Was meint ihr? Sollen wir als Portal:Recht die Löschung aller Artikel und der Liste anregen? Grüße --h-stt !? 18:28, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dazu gab es schon diverse Löschdiskussionen. M.E. ist das genauso wenig sinnvoll wie die vielen nichtssagenden Artikel über Amtsgerichte in der Provinz. Da die StAs bei den LGs angesiedelt sind, fand ich damals den Vorschlag sinnvoll, sie ebendort einzuarbeiten. Wikipedia ist kein allgemeines Behördenverzeichnis...--Aschmidt (Diskussion) 18:55, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich hab grad mal wild zwei StAs rausgepickt (Augsburg und Konstanz) und fand beide Artikel eigentlich ganz okay. Mir tut auch die Liste nicht weh, ich bin aber mit den Kriterien über die Konsens herrscht nicht furchtbar vertraut: Mit welcher Begründung würde man sie denn gegebenenfalls löschen? --Ildottoreverde (Diskussion) 22:28, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Augsburg als "Pranger" aus unsystematisch zusammengeklaubten Skandalen, Skandälchen und Boulevardmist. Konstanz als Datenmüll, da die gefällig aufbereiteten Zahlen zwar gut aussehen, aber in Wahrheit absolut gar nichts aussagen. Was können denn Fachmensch oder Laie mit den Daten anfangen? Richtig: Nichts. Grüße --h-stt !? 11:05, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wie kommt es zu so etwas? Es wird krampfhaft nach neuen Gelegenheiten gesucht, um überhaupt noch neue Artikel anlegen zu können. Schon die königlich-bayerischen Amtsgerichte waren in den meisten Fällen ein Krampf, eine Liste der deutschen Amtsgerichte hätte vollkommen gereicht. Von mir aus auch eine Liste von Staatsanwaltschaften. In beiden Fällen führen Artikel aber in der Regel dazu, daß ein bloßes Behördenverzeichnis entsteht, das es gerade nicht geben soll. Die Autoren, die solche Seiten anlegen, sind fachlich offenbar nicht in der Lage, bestehende Artikel zu verbessern, sie suchen nach solchen Arbeitsgelegenheiten. Erinnert mich auch an die Artikel über Schulen. – So, und nun sind die Artikel vorhanden. Was macht man jetzt damit? Massen-Löschanträge? Wer stellt die? Angesichts von Diskussionen wie derzeit, in denen jedes Biathlon-Sternchen verteidigt wird? Das kommt dem hiesigen Problem schon ziemlich nahe. Und über den Autor, der die Liste der StAs angelegt hatte, hatten wir hier ja auch schon mal diskutiert.--Aschmidt (Diskussion) 15:27, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wenn sich hier bis - sagen wir mal - Mittwoch Mittag noch zwei weitere Kollegen für Löschen aussprechen und niemand entschieden widerspricht, dann stelle ich einen Sammel-LA auf die Liste und ihre Einträge und mache dabei klar, dass ich im Namen des Portals handele, weil wir diese Artikel nicht wollen. Das hat dann einen anderen Stellenwert, als wenn einer von uns einen LA auf den einen oder anderen Artikel oder verschiedene von uns auf alle Artikel, aber einzeln stellen. Grüße --h-stt !? 16:38, 16. Mär. 2015 (CET) PS: Und wie kommt es dazu? Ich habe den Eindruck, dass es eine ganze Reihe an Wikipedianern gibt, die nach Themen suchen, die sie mit Google bearbeiten können. Dazu kommt der Faktor, dass trotz "Wikipedia ist kein Nachrichtenportal" einige von uns aktuelle Ereignisse gerne schnell in passende oder auch weniger passende Artikel eintragen wollen. Auch wenn das Ereignis für die Wahrnehmung einer Person oder Organisation gar keine zeitüberdauernde Bedeutung hat. Vielleicht habe aber auch ich eine übermäßig elitäre Vorstellung von Wikipedia, aber ich glaube immer noch, dass wir hier nicht den ganzen Rest des WWW und aller (Boulevard-) Medien duplizieren müssen, sondern uns auf ausgewähltes Wissen beschränken sollten.Beantworten
Lustig. Als ich genau das vor kurzem im Kurier schrieb – Wikipedia wird nur noch gegoogelt – hieß es, das hätte ich mir ja nur ausgedacht. – Mach mal. Sag bitte Bescheid, wenn Du angefangen hast.--Aschmidt (Diskussion) 17:12, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Die Frage ist ja im Kern die, ob wir Artikel über einzelne Behörden wollen (zum Beispiel über das für mich zuständige Finanzamt Hamburg-Am Tierpark). Und die Antwort ist natürlich ganz klar: Nein, das wollen wir nicht. Bevor wir uns jetzt aber durch eine große Löschaktion unbeliebt machen: Wäre es nicht ratsam, die Staatsanwaltschaften mit den jeweiligen Landgerichten zusammenzulegen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:17, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Und was willst du über die StA im LG-Artikel schreiben? "Beim LG $ORT ist die StA $ORT eingerichtet."? Grüße --h-stt !? 18:14, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wäre eine Möglichkeit. Und von dem bisherigen StA-Artikel ein Redirect aufs LG.--Aschmidt (Diskussion) 19:48, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Von mir aus, die Weiterleitungen tun niemandem weh. Aber sie sollten nur für bestehende StA-Artikel angelegt werden, nicht für all die Rotlinks in der Liste. Bleibt noch die Frage, was wir mit der Liste machen sollten. Auch löschen? Oder auf die Liste deutscher Gerichte weiterleiten und dort im Kapitel "Ordentliche Gerichtsbarkeit" erwähnen, dass beim BGH, den OLGs und jedem LG eine StA eingerichtet ist? Das wäre wohl die sauberste Lösung. Gibt es jemanden, der sich damit gar nicht anfreunden kann? Dann sagt doch bitte alsbald Bescheid, weil ich sonst Ende der Woche die LA stellen und sie als gemeinsame Position des Portals Recht darstellen werde. Grüße --h-stt !? 14:59, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten
So, alle bestehenden Artikel sind in redirs umgewandelt. Ich denke, das entspricht dem Verlauf dieser Diskussion am besten. Grüße --h-stt !? 14:33, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nur eine Nachfrage: Was spricht dagegen, auch für die "roten" Staatsanwaltschaften noch redirects anzulegen? Ich kann mir schon vorstellen, dass es Nutzer gibt, die gelegentlich nach einer bestimmten Staatsanwaltschaft suchen – und durch die Verlinkung auf das jeweilige Landgericht auch durchaus einen Erkenntnisgewinn haben. Dann macht es aber keinen Sinn, zwischen Staatsanwaltschaften, die zufällig mal einen Artikel hatten, und anderen zu differenzieren, oder? -- toblu [?!] 22:38, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Die Weiterleitungen sind nicht sinnvoll. Staatsanwaltschaft und Landgericht sind "unterschiedliche Dinge". Darüber hinaus wurden die in den StA-Artikeln enthaltenen Informationen nicht einmal in die LG-Artikel übertragen. --Bubo 10:05, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

„Weiterleitungen von einem Nebenaspekt eines Themas auf das Hauptthema sind sinnvoll, wenn der Nebenaspekt dort in einem eigenen Abschnitt behandelt wird.“
Wäre es da nicht sinnvoll, konsequent in jeden LG-Artikel einen Abschnitt einzufügen, der mindestens den Einzeiler „Beim Landgericht X ist die Staatsanwaltschaft X angesiedelt.“ enthält? -- toblu [?!] 11:56, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Staatsanwaltschaft als Nebenaspekt des Landgerichts ... ;-) --Bubo 12:03, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Seltsam, seltsam, was sich hier tut. Was hat denn die Staatsanwaltschaft mit dem Landgericht zu tun, außer dass das Landesrecht zuweilen verlangt, dass nicht für jedes Amts- und Landgericht, sondern in der Regel nur am Standort eines Landgerichts eine Staatsanwaltschaft zu bilden ist? Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde und das Landgericht ein Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat einen Behördenleiter und jedes Gericht hat auch einen. Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG). Wollen wir demnächst die Gemeinden, Städte und Kreise als redirect auf die jeweiligen Verwaltungsgerichte anlegen, weil sie ja täglich zu den Verwaltungsgerichten müssen und dort ihre Verwaltungsakte zu verteidigen haben? Wir löschen doch auch nicht den Artikel Apfel und legen ihn als redirect auf Birne an, weil beides als Obst miteinander zu tun hat. Bitte mal überlegen: Dass der Inhalt mancher Artikel zu den Staatsanwaltschaften zu wünschen übrig lässt, ist eine Geschichte. Das kann man ändern. Aber bitte nicht durch sinnfreie Weiterleitungen. Wer als Nichtjurist "Staatsanwaltschaft" eingibt und dann beim "Landgericht" landet, versteht die Welt nicht mehr. --Opihuck 21:40, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Die Umwandlung der Artikel in Weiterleitungen habe ich rückgängig gemacht. Die ersatzlose Entfernung der Artikelinhalte war nicht sachgerecht und entsprach m. E. auch nicht dem Diskussionsverlauf. Gegen einzeln begründete Löschanträge habe ich keine Einwendungen. --Bubo 19:37, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

@Gnom: Der Vergleich einer einzelnen lokalen Behörde wie "Finanzamt Hamburg Am Tierpark" mit einer Staatsanwaltschaft hinkt doch ganz gewaltig. Eine Staatsanwaltschaft hat doch zigfach mehr Einfluss und erscheint zigfach öfters in den Medien. Behörde ist eben nicht gleich Behörde; wenn man dann pauschal alle in einen Topf zu werfen versucht, mit der Aufschrift "WP ist kein Behördenverzeichnis", so begeht man einen groben Fehler. Man muss auch hier differenzieren. Ich stimme zu, dass man nicht zu jeder Staatsanwaltschaft einen Artikel erstellen muss, denn auch bei StAs gibt es einige Unbedeutende. Noch viel eher müsste man dann aber viele Artikel von Wald-und-Wiesen-Amtsgerichten abschaffen. Die WP-Relevanz für einen eigenen Artikel ist bei einer bedeutenden Staatsanwaltschaft mehr als gegeben. Ein Zusammenlegen mit den Landgerichts-Seiten ist Unsinn, denn eine StA ist etwas völlig anderes als das Gericht. Auch der Zuständigkeitsbezirk ist nicht in jedem Fall der gleiche wie der des Landgerichts, siehe z.B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Außerdem hatte es diese LD schon mal gegeben, mit dem Konsens den ich hier gerade skizziert habe (= "Differenzieren"). Dass nun Einzelne diese frühere LD ignorieren wollen und eigenmächtig hier Großlöschungen und Umwandlungen in Weiterleitungen vollziehen, verstößt gegen WP:Löschregeln.--Karl.schwab (Diskussion) 09:04, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

APR - Resozialisierungsinteresse - Lebensläufe mit Straftaten

Hi, ich möchte euch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die sich um unsere Anwendung des APR dreht. Der konkrete Fall ist der laufende Löschantrag auf Eckhard Wandel. Eine allgemeine Diskussion versuche ich auf WD:BIO#Resozialisierung zu führen. Eure Beteiligung ist an beiden Stellen, aber vor allem auf WD:BIO sehr erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:50, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Besetzung (Aktion)

Eine Frage an Sachkundige, ob in dem Artikel nicht ein Zusatz ob oder ab wann eine bestzung straf-oder zvilrechtlich relevant ist und welches Delikt in Frage kommt. Ohne Grund wird allerdings wohl kein SEK erscheinen um besetzungen zu beenden. Konkret kam mir die Frage um das Lemma Geflügelschlachthof Wietze. Danke für antworten. --V ¿ 16:57, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Hallo V, aus Sicht des deutschen Rechts ist das strafrechtlich ganz einfach Hausfriedensbruch (Deutschland), zivilrechtlich eine Störung des Eigentum (Deutschland). Sehe da nichts, was juristisch problematisch ist (außer vielleicht Fälle von Mietnomadentum). Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:57, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Das sollte dann wohl auch so im Artikel beschrieben werden anstatt dort euphemistisch von „rechtlichen Grauzonen“ zu schwafeln. --V ¿ 11:03, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Exakt, V, ich habe deshalb auch entsprechende Änderungen vorgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:34, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Danke. Ein Portal das gut funktoniert. So macht WP Spaß. --V ¿ 17:51, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Urheberrechteinhaber in Wikipedia

Wird irgendwo klargestellt, wer genau der Inhaber der Urheberrechte des Wikipedia-Inhalts (Textbeiträge, Bilder, Weiteres) ist? Natürlich geht es dabei um ausschließlich denjenigen Inhalt, für den innerhalb der Sphäre von Wikipedia ein Urheberrecht begründet werden kann. Liegen solche Urheberrechte bei Wikipedia insgesamt und können innerhalb von Wikipedia folglich ohne (rechtliche) Restriktionen beliebig verwertet werden oder liegen sie bei den Beitragsleistenden (Benutzer, IP-Teilnehmer, ...)?
2., etwas untergeordnete Frage: kann man (im Internet) überhaupt eigene Urheberrechte begründen auf Web-Adressen, die einem nicht selbst gehören? Oder anders: ist evtl. nur der Betreiber einer Web-Adresse selbst urheberrechtsfähig?
Gruß! GS63 (Diskussion) 01:48, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

bei jedem Edit wird Dir unten im rot umrandeten Kasten deutlich angezeigt, dass Du als Autor ihn unter der dort genannten Lizenz veröffentlichst. Deine Urheberrechte bleiben davon unberührt - nur bringen die Dir bei einer nicht-exklusiven Verwertungsberechtigung an de-facto jedermann natürlich wenig. --gdo 11:10, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Das heisst, jeder Beitrag hier darf in dieser Hinsicht innerhalb von Wikipedia beliebig weiterverwertet werden – in theoretisch jedem Artikel – so lange der neue Verfasser die Verantwortung dafür trägt (die er auch gar nicht ablehnen kann)? Wo steht das denn explizit geschrieben? Viele Selbstverständlichkeiten sind dem Laien oft gar nicht klarzumachen, so dass die Möglichkeit, es nachzulesen schnell weiterhelfen kann. Gruß! GS63 (Diskussion) 11:19, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, das heißt es nicht. → Klick! --Bubo 12:02, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Selten, dass jemand mal auf die konkrete Aussage verlinkt. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:50, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wollen wir solche Zensurartikel?

Tibor Rafael (siehe Versionsgeschichte). Der Schritt zum Problem im Artikel Eckhard Wandel ist nicht weit. Wenn wir das hier einreissen lassen, haben wir bald lauter geschönte Artikel. Vielleicht mag ja jemand mal den laienhaft missverstandenen Persönlichkeitsrechtsbegriff den zensierenden Autoren näher bringen. Ich habe dazu keinen Nerv mehr.--Losdedos (Diskussion) 19:17, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

sorry, aber das ist reiner Boulevard und sicher keine enzyklopädische information, die leben und werk eines Boxers näher aufbereitet. -- southpark 19:54, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Es sind entscheidende Inhalte zur Biographie der Person. Nichts anderes ist in unzähligen Artikeln zu finden, wie z.B. Harald Juhnke, Bubi Scholz, Ulrich Borowka und und und. Der Mann würde ohne Schicksalsschlag, Alkoholismus, Spielsucht heute wohl noch leben. Wir laufen hier Gefahr, unter Vorschub laienhafter Auslegung der Persönlichkeitsrechte zu moralisieren. Das führt ganz schnell zu Problemen in Bereichen, wo wir das definitiv auch nicht haben wollen, wie etwa Wandel (s.o.), Politiker (Edathy, Guttenberg, Kleinert, Tauss etc.) usw. --Losdedos (Diskussion) 20:01, 4. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich tue mich etwas schwer, deiner Bezeichnung "Zensurartikel" zu folgen. Im Moment sehe ich da zwei, drei Reverts, die dir offenbar missfallen. Eine Meinungsverschiedenheit über den Inhalt eines Artikels macht den Mitstreiter aber noch nicht zum "Zensor", zumal auch ich die beanstandeten Passagen nicht für unproblematisch halte. Aus meiner Sicht geht's hier auch noch nicht um die Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsschutzes, sondern zunächst um eine saubere Recherche. "Tibor Rafaels schwangere Lebenspartnerin starb 2011. Er wurde anschließend alkoholabhängig und spielsüchtig." suggeriert, dass zwischen dem Tod seiner Partnerin und seiner Alkoholabhängigkeit und Spielsucht eine Kausalität besteht. Ist das denn gesichert? Ist die Klärung dieser Frage überdies nicht eher etwas, das auf die Disk-Seite des Artikels gehört? Viele Grüße --Opihuck 21:33, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Es werden für die Gesamtbiographie maßgebliche Inhalte bewusst unterdrückt. Ich sehe nicht, weshalb man das nicht als Zensur bezeichnen sollte. Natürlich ist eine saubere Recherche immer wichtig. Ich gehe aber davon aus, dass die Artikelinhalte sich so in den angegebenen Weblinks auch inhaltlich wiederfinden lassen. Sollte das nicht der Fall sein, dann würde es selbstverständlich nicht in den Artikel gehören. Das wurde aber bislang überhaupt nicht vorgetragen und auch nicht durch Belege gestützt. Aus rechtlicher Sicht ist die Unterbringung dieser Inhalte sicherlich vertretbar. Falls du da Probleme sehen solltest, würde ich mich doch sehr wundern. Aber letztlich hast du das ja nicht geäüßert.--Losdedos (Diskussion) 21:53, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Artikels gehören imho auf die dazugehörige Artikel-Diskussionsseite. Wenn dort keine Lösung gefunden wird, gibt es noch die Dritte Meinung. Gruß --Asio (Diskussion) 22:02, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nunja, es geht hier nicht um Meinungsverschiedenheiten, sondern um den grundsätzlichen Umgang mit laienhaft behaupteten Persönlichkeitsrechtsvertößen. Die Behauptung, diese stünden solchen Artikelinhalten angeblich entgegen, sind ein grundsätzliches Problem, weil darauf fußend immer wieder moralisierende Benutzer zensurgleiche Entfernung von Artikelpassagen - oder wie hier vorliegend (vorübergehend) zunächst sogar des ganzen Artikels - damit begründen.--Losdedos (Diskussion) 22:09, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe diese Diskussion mit einiger Verwunderung verfolgt. Da gibt es folgenden Beitrag: "Tibor Rafaels schwangere Lebenspartnerin starb 2011. Er wurde anschließend alkoholabhängig und spielsüchtig." suggeriert, dass zwischen dem Tod seiner Partnerin und seiner Alkoholabhängigkeit und Spielsucht eine Kausalität besteht. Das ist natürlich blanker Unsinn. Er suggeriert überhaupt nichts. Er zeigt eine historische Reihenfolge auf, nicht mehr und nicht weniger. Etwas anderes könnte man vielleicht vertreten, wenn dort das Wort "daraufhin" stünde, das in mehrerlei Richtung verstanden werden kann. Aber so ist das hier ja nicht. Also: Hier wird nichts suggeriert. Was der eine oder andere verstehen will, ist eine andere Frage und kann und darf hier kein Maßstab sein.
Selbstverständlich gehört die Alkoholkrankheit und/oder die Spielsucht eines Menschen in eine biografisch angelegten Artikel, soweit sie belastbar belegt werden können. Das hat nichts mit Boulevard zu tun. Tiefen prägen "Leben und Werk" (um eine vorstehend verwendete Formulierung des Kollegen Southpark zu wiederholen) ebenso wie seine Erfolge.
Generell scheint mir hier ein grundsätzliches Missverständnis von der Bedeutung und der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorzuherrschen. Das bedeutet nämlich keinesfalls, dass nur schöne Aspekte eines Menschen verbreitet werden dürfen. Würden wir hier - unzutreffend - das Gegenteil vertreten und verfolgen, dann würde der überwiegende Teil unserer biografischen Artikel inhaltlich falsch sein. Man müsste sich - zugespitzt - einmal fragen, was wir denn in dem Artikel zu Adolf Hitler noch bringen dürften, wenn wir nur die angenehmen Seiten eines Menschen darstellen wollten.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 22:29, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber Kollege, warum muss denn in dem Artikel überhaupt die schwangere Lebenspartnerin erwähnt werden? Was hat sie mit ihm und seiner Biografie zu tun? --Opihuck 22:54, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Auch wenn ich nicht angesprochen bin: Warum sollte die schwangere Lebenspartnerin gerade nicht im Artikel erwähnt werden? Zudem ist das ja auch nur ein Teilaspekt (und sicherlich der am ehesten vernachlässigenbare) des gesamten inhaltlichen Konglomerats, das entfernt wurde. Der Verlust einer wichtigen Bezugsperson ist biographisch wohl für jeden Menschen ein bedeutsamer Einschnitt. Ich denke schon, dass es für die Lebenssituation eines Menschen einen Unterschied ausmacht, ob er nur die Lebenspartnerin oder aber auch noch ein (ungeborenes) Kind durch Tod verliert. Ich sehe nicht, was gegen eine solche Erwähnung spricht bzw. warum man diesen Aspekt im Rahmen einer Enzyklopädie unterdrücken müsste. Ich möchte wetten - ohne es nachgeprüft zu haben - im Artikel zu Robert Enke wird der Verlust seiner Tochter thematisiert.--Losdedos (Diskussion) 23:11, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe leider erst jetzt, dass der Grund deiner Anfrage wohl weniger die "Streichung der schwangeren Freundin" war, als mehr das hier. Ging es dir um diese Frage? Gruß --Opihuck 23:18, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich richtete sich die Frage, warum die schwangere Lebensgefährtin angesprochen werden müsse, an mich. Darauf kann ich nur antworten: Warum nicht? Oder, um präziser zu werden: Was genau stört? Dass er eine Lebensgefährtin hatte? Dass sie schwanger war? Dass er sie und das Kind verloren hat? Oder alles drei? Ich kann ebenso wenig wie Losdedos einen Grund dafür erkennen, diese Information zu unterdrücken. Das sind die individuellen Lebensumstände, die das Gesamtbild eines Menschen prägen. Man kann das natürlich auch abstrakt fassen, etwa: "Der Mann hat am Ende seines Lebens viel Pech gehabt". Das ist allerdings deutlich weniger greifbar. Pech hat auch jemand, dem die Vorfahrt genommen wurde. Ich denke schon, dass die Details aussagekräftig sind und das Bild des Menschen präzise skizzieren. Im Übrigen ist es ja nicht so, dass wir damit Geheimnisse verraten würden...--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 23:33, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

LD Kindesvater

Freundliche Bitte mal hier vorbeizuschauen. Danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:30, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Offizialdelikt

Hi, wäre es nicht angebracht, diese drei Einzelartikel zusammenzufassen. Das Grundlegende ist doch dasselbe, die ganz wenigen Details kann man sicher wie üblich in Abschnitten Deutschland usw. unterbringen. Das würde auch die Verlinkung auf den Begriff/das Lemma Offizialdelikt erleichtern bzw. überhaupt sinnvoll machen. -- Jesi (Diskussion) 18:40, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, siehe hier. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:49, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Hmm, dort geht es aber erst einmal um das juristische Kategoriensystem. Das hängt zwar schon irgendwie mit den Lemmata zusammen, aber eben nicht 100%ig. Und wenn eine gemeinsame Behandlung erfolgen sollte, kann man dort ja auch mehrere Kategorien anwenden. Und es bleibt eben die Frage, wie man die Links auf die BKS auflösen sollte. -- Jesi (Diskussion) 19:30, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Frage wurde wirklich hier sehr lange und sehr oft diskutiert und betrifft ausdrüklich auch alle Artikel. Wo genau besteht ein Problem bei der Auflösung der BKS? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:10, 12. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Na, und wer löst die Links mal auf? Und ich bin mit bei weitem nicht sicher, ob man in jedem der Artikel auf genau einen der in der BKS stehenden Begriffe fixen kann. So soll es aber sein, oder wollen wir das jeweils dem Leser überlassen? Mit OMA-Freundlichkeit hat das aber nichts zu tun. Und sollte man (z.B.) den Begriff "Offizialdelikt" nicht auch erst einmal allgemein erklären können, bevor man – wie auch immer – auf die Details eingeht. Und gibt es in Frankreich, den Vereinigten Staaten usw. keine solchen Delikte? Und (die Erfahrung macht man ja immer mal wieder): Lange Diskussionen führen nicht immer zum besten Eergebnis. -- Jesi (Diskussion) 20:23, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Oder ein anderes Beispiel: Worauf soll ich den Link auf die Rei vindicatio in Bonitarisches Eigentum fixen? -- Jesi (Diskussion) 20:25, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Na, dann hab ich das nach dem Beispiel Actio Publiciana eben einfach ergänzt. So etwas sollte aber Sache der Experten sein. -- Jesi (Diskussion) 20:28, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ähm ... also im ANR sind das aktuell grade mal 4 Links, die sich in 1 Min. korrigieren lassen. Ich sehe da kein Problem. Wenn Du einen allgemeinen Artikel wünschst kannst du den gerne schreiben, solange er sauber belegt ist. Die alles-in-einen-Topf-und-umrühren-Lösung ist mit Sicherheit die schlechteste. Im Übrigen sind nicht geschriebene Artikel essentieller Bestandteil eines Wikis. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:24, 14. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Die Lösung für die rei vindicatio ist korrekt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:26, 14. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Na ja, das mit den gerade mal vier Links hat nicht gestimmt, es waren doch einige mehr. Benutzer:Losdedos hat inzwischen einige gefixt wie z.B. hier und ab da weitere. Drei weitere habe ich jetzt gefixt, da war die Länderzuordnung (hoffe ich mal) klar. Aber (und so etwas war mein ursprüngliches Bedenken): In Unruhen im Iran im Juni 1963 lässt es sicht nicht fixen. Der Leser liest etwas über Vorgänge im Iran, verfolgt einen Link und findet drei andere Länder, kommt also nicht weiter. Aus diesem Grund soll eben auch nicht auf BKL verlinkt werden. So etwas sollte man doch irgendwie vermeiden. (Im angezeigten Fall kann man mMn den Link einfach weglassen, da die allgemeine Erklärung ja unmittelbar darauf folgt, aber auch so etwas sollten Experten tun.) -- Jesi (Diskussion) 16:31, 14. Apr. 2015 (CEST)Beantworten