Bearbeitung des Portal:Recht |
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Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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Einzelabschnitte |
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, folgende Seiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen:
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Diskussionsarchiv dieser Seite |
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen: |
Exzellente juristische Artikel
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
gerade eben habe ich die Vorlage:Portal Recht/Neue Artikel aktualisiert. Jeden Tag kommen neue Artikel zum Thema Recht hinzu. Das ist eine tolle Sache, zeigt es doch das Engagement vieler Rechtsinteressierter an einer Weitergabe ihres Wissens.
Was ist nicht so toll finde ist die mangelnde Tiefe vieler Artikel. Teilweise mangelt es den juristischen Beiträgen auch an Verständlichkeit.
Schlichtweg traurig und beschämend ist in meinen Augen, dass lediglich drei Artikel aus dem Bereich Recht das Prädikat „exzellenter Artikel“ führen: Gewerbesteuer, Paragraph 175 und Todesstrafe.
Daran sollten wir arbeiten!
Ich schlage daher vor, dass wir „Wiki-Juristen“ es uns zum Ziel setzen, die Liste exzellenter juristischer Artikel zu verlängern. Dazu sollte man sich zunächst auf ein, zwei Artikel einigen und diese dann mit vereinten Kräften optimieren.
Wer unterstützt dieses Ziel? --Forevermore 10:49, 27. Aug 2005 (CEST)
- Ich habe über diese Frage auch schon mal nachgedacht. Aber ich glaube dieses Ziel ist schwer zu erreichen. Das liegt allein schon daran, dass ein guter jurististischer Artikel in der Abstimmung wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Tiefgehende juristische Ausführungen sind für Laien leider quasi notwendig unverständlich. Es wäre wirklich eine Kunst, einen guten juristischen Artikel zu verfassen, der von Laien mit "pro" bewertet werden würde. Ich bin also gerne dabei, bin aber skeptisch. Nebenbei: Es gibt übrigens noch mehr exzellente Artikel aus dem juristischen Bereich; Benutzer:EBB ist es gelungen, viele Artikel zum Staatsorganisationsrecht in die Exzellenten zu bringen. Er ist aber kein Jurist. Vielleicht deswegen... --Alkibiades 11:06, 27. Aug 2005 (CEST)
- Das sehe ich ähnlich. Die exzellenten Artikel kann man wohl als ein Aushängeschild der Wikipedia ansehen, mit dem bei interessierten Neueinsteigern ein "Wow!"-Effekt erzielt werden soll. Dagegen sollte man exzellent nicht mit Brockhaus-Qualität o. ä. gleichsetzen – vieles, was im Brockhaus steht, würde es bei uns nicht zur "Exzellenz" schaffen. Dementsprechend sind wenige Bapperl kein Beleg für mangelnde Qualität.
- Um die Anzahl der exzellenten Rechtsartikel zu erhöhen, könnten wir verstärkt den Review nutzen. Oder wir könnten ähnlich wie das Portal Rockmusik eine Qualitätsoffensive starten und jeden Monat einen Artikel auswählen, den wir verbessern wollen. – Allerdings bringt das freilich nur etwas, wenn auch mehrere Leute hinter einer solchen Offensive stehen. --kh80 •?!• 12:41:05, 27. Aug 2005 (CEST)
- Wer wollte das Ziel der Vermehrung exzellenter juristischer Artikel nicht unterstützen? Auch wenn ich zeitlich momentan stark anderweitig gebunden bin, will ich grundsätzlich gern versuchen, einen Beitrag zu leisten, bin aber ebenso wie Benutzer:Alkibiades skeptisch, wenn auch aus einem anderen Grund, den ich früher schon einmal angesprochen habe: nach dem Grundsatz, daß dies die deutschsprachige und nicht die deutsche WP ist, müßte ein exzellenter Artikel in den meisten Fällen zugleich ein rechtsvergleichender Artikel sein. Die ständigen Mitarbeiter des Portals sind aber bislang zu wenige, um zu gewährleisten, daß etwa zu einem Artikel aus österreichischer Sicht zeitnah die deutsche und die schweizerische Betrachtung hinzugefügt werden. Gerade bei spezielleren Artikeln zu einzelnen Schuldverhältnissen oder Tatbeständen erscheint mir dies problematisch. Mir jedenfalls hat man zu meinen Artikeln sehr oft den Bautein Deutschlandlastig hinzugefügt, bis ich dies eine Zeit lang resignierend gleich selbst getan habe.
Die anderen Schwierigkeiten sind wohl leichter zu lösen. Laienverständlichkeit, wie von Alkibiades angesprochen, ist ein Problem jedes Fachbereichs, dem wir uns schlicht gemeinsam stellen müssen. Darüber hinaus sollten wir, um auf der Kandidatenseite sinnvoll agieren zu können, eine portalinterne Absprache über die Kriterien exzellenter Artikel unseres Bereichs durchführen und etwaige Kandidaten auf der Portalsseite mitteilen, damit die Fachkollegen sich an Review und Abstimmung beteiligen können.
Wie gesagt, meine eigene Zeit ist momentan stark begrenzt (ich versuche, wieder etwas offline-Literatur zu erstellen); trotzdem würde ich versuchen, eine Qualitätsinitiative zu unterstützen. -- Stechlin 12:30, 27. Aug 2005 (CEST)
- ja, Deutschlandlastigkeit ist auch so ein Problem. Daneben weiß ich nicht, ob es wirklich allseits gut ankommt, wenn wir unsere Texte voll mit §§-Verweisungen packen. Ich denke mal, spätestens bei der Wahl zu den Exzellenten hauen die uns das um die Ohren. Nicht nur wegen der Verlinkungs-Diskussion, sondern weil es beim Lesefluß nicht von allen als angenehm empfunden wird. Man könnte aber darüber nachdenken, die Artikel, die nicht direkt juristische Fragen im technischen Sinne betreffen, also eher von allgemeinerem, historischem, soziologischem und politischem Interesse sind, gezielt zu fördern. So steht z.B. gerade Lüth-Urteil zur Wahl bei den Lesenswerten. Wenn der Artikel es packt, könnte man sich daran ein Beispiel nehmen. --Alkibiades 14:22, 27. Aug 2005 (CEST)
Mehr Zuversicht, Gentlemen!! Wenn Artikel wie Negatives Stimmgewicht im Bundestagswahlrecht, Løgting und Weltraumhaftung ankommen, kann das nicht unmöglich sein. Auch wird von den Juristen generell ja nicht wenig geschrieben, wir müssten dies besser zu bündeln versuchen... Qualitätsoffensive? --CJB 16:49, 27. Aug 2005 (CEST)
Artikel über einzelne Gerichte
Nachdem jetzt Landgericht Offenburg und Amtsgericht Germersheim gelöscht wurden, bitte ich im Hinblick auf die hier und hier vertretene Auffassung um eine Meinungsbildung, wie weiter verfahren werden soll. Der Artikel über das Landgericht Offenburg enthielt u. a. einen interessanten Geschichtsabschnitt. Ein Wiederherstellungsantrag wird voraussichtliche eine weitere Grundsatzdiskussion auslösen. --Bubo 容 17:11, 28. Aug 2005 (CEST)
Erfahrungsgemäß halten sich viele aus gutem Grund aus der Löschhölle mit ihren Peinlichkeiten fern. Hier gilt es - meiner Meinung nach - die gesamte Community besser zu informieren und alle Mitarbeiter des Portals zu mobilisieren. Ein Meinungsbild könnte hilfreich sein, ebenso wie eine Selbstverpflichtung des Portals, bei Löschanträgen gegen relevante juristische Artikel rasch einen Ausbau vorzunehmen. Wir sollten diese peinliche Löschung keinesfalls unwidersprochen hinnehmen. --Historiograf 17:30, 28. Aug 2005 (CEST)
- Es ist mehrfach diskutiert worden, daß hier jedes Gericht grundsätzlich Aufnahme finden kann. Auch die Löschdiskussionen zum Landgericht Offenbrug und zum Amtsgericht Germersheim kamen mehrheitlich zu diesem Ergebnis. Die Löscungen wurden demnach nicht von den Regeln getragen, so daß ich die Artikel eben wieder hergestellt habe.
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise meine ich, daß wir die Anregung aus der Löschdiskussion zum Amtsgericht Germersheim aufgreifen und eine Vorlage für Gerichtsartikel entwickeln sollte, deren Verwendung zugleich sicherstellt, daß der Löschgrund "Wikipedia ist kein Adressenverzeichnis" nicht mehr angewendet werden kann. Stechlin 17:34, 28. Aug 2005 (CEST)
Nach Bearbeitungskonflikt: Die Löschung von Landgericht Offenburg kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Nur weil jemand verhindern möchte, dass zu jedem deutschen Gericht ein Artikel angelegt wird, kann man meiner Ansicht nach nicht die brauchbaren Artikel der wirklich interessanten Gerichte löschen. Dies gilt meiner Ansicht nach unabhängig von der Frage, ob jedes Gericht ein eigenes Lemma bekommen soll.--Berlin-Jurist 17:41, 28. Aug 2005 (CEST)
Vorschlag: Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bei Gerichten unterhalb der Oberlandesgerichte die Abarbeitung der folgenden Checkliste sinnvoll, zu erledigen ggf. mit Kontaufnahme zum Gericht:
- Seit wann besteht das Gericht, welche Vorgängerinstitutionen gab es (Geschichte)? Fließtext, keine Liste!
- In welchem Gebäude ist das Gericht seit wann untergebracht (Lage in der Stadt beschreiben)? Optimal: Fotos des heutigen und ehemaliger Gerichtsgebäude, soweit letztere bauhistorische Bedeutung haben (ggf. unter Weblink auf Fotos verlinken). Erwähnen, falls das Gerichtsgebäude denkmalgeschützt ist.
- Gibt es eine Darstellung der Gerichtsgeschichte oder sonstige relevante Sekundärliteratur? In die Literaturangaben aufnehmen!
- Ist der Gerichtsbezirk korrekt beschrieben?
- Ist der Personalstand korrekt mit "Stand am ..." beziffert?
- Sind überflüssige Angaben enthalten, die für alle solchen Gerichte zutreffen? Streichen und ggf. anderswo einbauen!
- Ist die offizielle Website angegeben und auch weitere informative Informationsangebote zum Gericht? --Historiograf 19:36, 28. Aug 2005 (CEST)
Als Rohfassung zum Rumbasteln: Wikipedia:Formatvorlage Gericht. --kh80 •?!• 19:42:39, 28. Aug 2005 (CEST)
Da sind meine Anregungen schon mal nicht berücksichtigt. --Historiograf 19:55, 28. Aug 2005 (CEST)
- Da ich Deine Anregungen erst hinterher bemerkt hab, ist das kein Wunder. ;-) So besser? --kh80 •?!• 20:14:23, 28. Aug 2005 (CEST)
- Um Missverständnissen vorzubeugen: Den Artikel zum Amtsgericht Offenburg habe ich nicht deshalb gelöscht, weil ich Artikel zu Gerichten allgemein verhindern möchte, sondern weil ich der Meinung war, dass die Argumente für die Löschung in der Diskussion mehr Gewicht hatten als die Argumente dagegen. Nach erneutem Lesen der Diskussion muss ich zugeben, dass ich da wohl ein wenig gefärbt gelesen habe, mea culpa. Wenn man mir die Zeit gelassen hätte, hätte ich den Artikel wohl wiederhergestellt.
- Bevor man hier anfängt, an Vorlagen für Gerichtsartikel zu arbeiten, sollte aber trotzdem ein Konsens gefunden werden, ob es tatsächlich wünschenswert ist, zu jedem kleineren Gericht in Deutschland einen eigenen Artikel zu haben. Meiner Meinung nach ist die Antwort auf diese Frage nein. Die geschichtlichen Daten sind in den meisten Fällen bei der Geschichte des jeweiligen Landes am besten untergebracht, Daten über das Gebäude und das Gericht als solches haben normalerweise Platz im jeweiligen Stadtartikel. Was dann noch bleibt, sind Datenbankeinträge auf Telefonbuchniveau, die nur sehr schwer zu pflegen sind, deren Aktualität langfristig daher nicht mehr gegeben wäre. Bin ja kein Jurist, aber es sollte mich wundern, wenn es da nicht schon eine gute Datenbank im Web gäbe, die man unter den Hauptartikeln Amtsgericht und Landgericht einbinden könnte.
- Sollte ich mich irren, würden mich Gegenargumente sehr freuen. Perrak (Diskussion) 21:04:21, 28. Aug 2005 (CEST)
Solche Argumente sind auf dieser Seite zur Genüge zu finden. Du willst nicht verstehen. Wenn jede kleine Ortsgemeinde oder jeder Sternenhaufen einen Stub verdient (was ich an sich richtig finde), wieso dann nicht auch jene Institution, die für die zentralörtliche Ausstattung einer Stadt von großer Bedeutung war und ist, also das Amtsgericht (von Landgerichten ganz zu schweigen)? Die Geschichte des Instituts in Verbindung mit der Geschichte der Vorgängerinstitutionen ist das Alleinstellungsmerkmal, denn diese Geschichte ist je unterschiedlich, Geschichten sind Prozesse der Systemindividualisierung (Hermann Lübbe). Es wäre wirklich wünschenswert, du würdest die Fachleute hier ungestört ihren Job machen lassen und nicht aus Unbildung und Unverständnis ihnen Knüppel zischen die Beine werfen. --Historiograf 21:18, 28. Aug 2005 (CEST)
- Wenn solche Argumente auf dieser Seite zu Hauf zu finden sind, dann zumindest nicht über das Inhaltsverzeichnis. Und ich kann nicht Dutzende kByte zu jedem Thema durchlesen; eine einfache Antwort tut es doch schon. Warum ich der Meinung bin, dass Gerichte nicht unbedingt in die Wikipedia müssen, habe ich oben geschrieben. Wenn es dazu Gegenargumente gibt, warum schreibst Du sie nicht sondern fängst wieder an, mit Beleidigungen um Dich zu werfen? Für die Relevanz reicht ja nicht, dass eine Institution wichtig ist, es muss auch etwas über sie zu schreiben geben. Ob also Ortschaften oder Sternhaufen Stummel verdienen oder nicht sagt über Stummel zu Gerichten gar nichts aus. Gerichte haben also eine erwähnenswerte individuelle geschichte? Danke, das ist ein Argument. Ich lasse mich gerne überraschen, beim Artikel, der mich in diese Diskussion brachte, war davon nichts zu lesen.
- Inwiefern werfe ich irgendjemand "Knüppel zwischen die Beine"? Ich versuche mich zu informieren, und frage dazu die Fachleute, wen soll ich denn sonst fragen? Wenn Du mich überzeugst, wirst Du in der nächsten Löschdiskussion (und die kommt bestimmt) einen Verteidiger von Gerichtsartikeln haben. Wenn nicht, bleibe ich wie bisher neutral, und es könnte sein, dass ich bei ausgeglichener Diskussionslage wieder einen Artikel lösche, der Dir am Herzen liegt. Ich halte es für besser, solche Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Ist es wirklich sinnvoll, Daten über das Personal eines Gerichts in die Artikel aufzunehmen? Ist das pflegbar? Mir persönlich sind Gerichtsartikel wie schon geschrieben eher unwichtig, aber wenn es in ein paar Jahren hunderte Artikel mit veralteten Daten gäbe täte mir das wegen der allgemeinen Qualität der Wikipedia leid. Wenn das Personal natürlich nur sehr selten ausgewechselt wird und genug Leute da sind, die das nachhalten, dann ist das kein Problem. Aber auf diese Frage hätte ich gerne eine Antwort, um meine Meinung zu bilden. -- Perrak (Diskussion) 19:11:37, 30. Aug 2005 (CEST)
- Mein Vorschlag dazu ist, kritische Artikel erst hier zu melden. Wenn sich dann niemand für eine konstruktive Diskussion findet, kann im Nachhinein deutlich weniger eskalieren. Wir – Hallo, Zollwurf ;-) – arbeiten noch an effektiveren Strukturen. Dies ist ein leider noch zu wenig beachteter Ansatz. --Bubo 容 23:00, 30. Aug 2005 (CEST)
Form der Kündigung
Könnte bitte ein Arbeitsrechtler hier mal ein prüfendes Auge drauf werfen? Danke. --Pelz 23:14, 30. Aug 2005 (CEST)
- Ich teile Deine Bedenken und habe zunächst einmal entsprechend reagiert. Sollte ich irren, wäre ich für eine Belehrung aufrichtig dankbar. -- Stechlin 18:47, 31. Aug 2005 (CEST)
Mag sich jemand an dieser Diskussion beteiligen? -- Stechlin 18:58, 1. Sep 2005 (CEST)
Gleichheitssatz
Hallo, ich habe in den letzten Tagen den neuen Artikel zum Gleichheitssatz begonnen. Dabei ergeben sich Abgrenzungsprobleme zu den Artikeln Gleichberechtigung und Willkürverbot. Idealerweise würde ich gerne von Willkürverbot einen Redirect zu Gleichheitssatz setzen. Was dann aus Gleichberechtigung wird, sollten die Bearbeiter dort entscheiden, es scheint sich eher um Nicht-Juristen zu handeln. -- Was meint Ihr dazu? Wer noch etwas beizutragen hätte, beteilige sich bitte an Gleichheitssatz! -- Danke! --Aschmidt 22:37, 3. Sep 2005 (CEST)
- Ich abe nichts gegen den Redirect, würde aber anregen, in diesem Falle in den Artikel Gleichheitssatz einen eigenen Gliederungspunkt Willkürverbot aufzunehmen. Der Begriff Willkürverbot findet sich relativ häufig in der juristischen oder rechtspolitischen Diskussion und sollte daher auch in WP erklärt werden. Wenn dies mit dem jetzigen Redirect geschieht, muß der Leser, der Willkürverbot sucht, den ganzen nicht eben kurzen Artikel zum Gleichheitssatz lesen, ohne zu wissen, wann er die Information findet, die er eigentlich sucht. Hier, meine ich, sollte die Gliederung helfen. -- Stechlin 08:02, 5. Sep 2005 (CEST)
- Danke! Ich habe den Redirect gesetzt, das Willkürverbot in die Überschrift aufgenommen ("Ungleichbehandlung von Sachverhalten/ Willkürverbot") und es im Fließtext fett hervorgehoben. Außerdem habe ich in die Einleitung aufgenommen: "Nach der Rechtsprechung ist zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung eine abgestufte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, die von dem Verbot evidenter Willkür bis zur strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reicht (s.u.)" -- Leider kann man ja nicht auf Gliederungpunkte unten direkt einen Querverweis setzen? Dann findet man den Begriff "Willkürverbot" aber jedenfalls im Inhaltsverzeichnis. --Aschmidt 22:20, 5. Sep 2005 (CEST)
Ich bitte die letzten Änderungen unter Berücksichtigung des hier gesagten mal zu überdenken. So ganz verkehrt scheint mir die Auffassung von BenHour hier nicht zu sein. (Bauchgefühl)--Pelz 00:38, 4. Sep 2005 (CEST)
Legal opinion / Rechtsgutachten
Hallo, leider erhalte ich im Artikel keine Antwort, vielleicht weiß ein Rechtsfachmann hier Bescheid. Gibt es den Begriff Legal opinion im deutschen Gebrauch wirklich und wenn ja, wo ist der Unterschied zum Rechtsgutachten ? Gruß -- Harro von Wuff 22:41, 4. Sep 2005 (CEST)
- Falls Du dies meinst: Der Begriff "legal opinion" ist mir sozusagen als "slang" unter deutschen Juristen nicht bekannt. Die deutsche Übersetzung "Rechtsgutachten" oder "Meinung" ist zutreffend. Man spricht aber eher deutsch.[tm] --01:16, 7. Sep 2005 (CEST)
Hallo ihr, an dieser Stelle möchte ich in den Fachportalen mal ein wenig Werbung für die Mitgestaltung und auch spätere Mitarbeit bei der Aktion Winterspeck werben. Es handelt sich dabei um eine Initiative zum Ausbau der zentralen Themen und Überblicksartikel in der Wikipedia, die direkt im Anschluß an den Wikipedia:Schreibwettbewerb starten soll. Die Initiatoren hoffen auf große Beteiligung, -- Achim Raschka 08:42, 5. Sep 2005 (CEST)
Hallo, ich habe diesen Artikel mal virtuell "entschärft", will sagen, aus der automatischen WP-Weiterleitung zum Immobilienmakler genommen, weil dieser Redirect sachlich falsch ist. Es gibt da aber anscheinend einen Benutzer, der einer - meines Erachtens irrigen - Ansicht ist, alles was sich nach Grund und Boden bzw. Mietsachen anhört, gehöre damit auch in "sein Maklerreich" verlinkt. Sehe ich das falsch? Beste Grüße --Zollwurf 02:54, 9. Sep 2005 (CEST)
- der autor hat einen sinnvollen stub draus gemacht, den ich noch ein wenig ergänzt habe. wohlan, an es ist bewirkt.---Poupou l'quourouce 11:21, 9. Sep 2005 (CEST)
- Siehe auch noch Mäklervertrag, Diskussion:Mäklervertrag, Diskussion:Maklervertrag--wau > 11:43, 9. Sep 2005 (CEST)
oh je ja... ich wäre für zusammenlegung unter Maklervertrag, da dies m.e. auch unter juristen der gebräuchlichere begriff ist, unter laien sowieso. auch im creifeld's gibt es nur einen makler und keinen mäkler. Mäklervertrag natürlich als redirect behalten. ---Poupou l'quourouce 22:02, 9. Sep 2005 (CEST)
- Zustimmung, denn der "Mäkler" (der mit dem Ä) ist ein Begriff, der wohl zur Zeiten der Erstauflagen des BGB gebräuchlich war, den allerdings im 21. Jahrhundert kein Mensch mehr gebraucht. Der Text unter dem Lemma "Mäklervertrag" ist veraltet, der Darlehnsvermittlungsvertrag wird nicht erwähnt. Daher Redirect "Mäklervertrag" -> Maklervertrag. Gruß --Zollwurf 04:00, 10. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe den Maklervertrag nochmal überarbeitet und wikifiziert, einschliesslich der §§-Zitate. Falls die Buchstabendiskussion (Ä vs. A) abgeschlossen ist, an welcher ich mich übrigens nicht beteiligen werde, kann man IMHO einen Redirect einfügen. Schöne Grüße --Zollwurf 06:15, 10. Sep 2005 (CEST)
- Auch der Palandt spricht vom Maklervertrag – ein Redirect auf Maklervertrag wäre sicher okay. (Solange niemand auf die Idee kommt, auch den Artikel über Schadensersatz zu verschieben ...) --kh80 •?!• 11:46:49, 10. Sep 2005 (CEST)
ich hab mal den redir gesetzt.---Poupou l'quourouce 12:08, 10. Sep 2005 (CEST)
Drugchecking
Benutzer:Pelz hat mich auf den Artikel Drugchecking aufmerksam gemacht. Ich stelle hier, vor allem an Benutzer mit Kenntnissen im Betäubungsmittelrecht, mal die Frage zur Diskussion, ob eine Löschung des Artikels veranlasst ist. Wege zur "Förderung der Drogenmündigkeit" durch den Weblink auf den genannten Verein sollte Wikipedia nicht weisen, zumal wohl strafrechtlich relevante Verhaltensweisen inmitten stehen.--wau > 18:00, 12. Sep 2005 (CEST)
Hallo, da wurde gerade der Artikel zusammengelegt, was gut ist, aber auch gewaltig aufgeblasen. Könnte mal ein Sachkundiger darüber schauen? Der Text klingt wie aus einem Vortrag für alleinerziehende oder geschiedene Väter oder Mütter. Danke und Grüße --Anton-Josef 22:49, 13. Sep 2005 (CEST)
RECHTLICHE PROBLEME DER WIKIPEDIA
Sorry für die Großbuchstaben, aber das Thema erscheint mir wichtig. Ich frage mich, ob irgendwo schon mal ausführlich über die rechtlichen Probleme diskutiert wurde, die insbesondere auf Autoren der Wikipedia bzw. diese selbst zukommen können. Verfolgt habe ich freilich auch Themen wie Urheberrechte und Admin-Verantwortlichkeit. Ich Frage mich aber, ob es nicht sinnvoll wäre, gesammelt auf einer Seite Ergebnisse wiederzugeben und in die Details zu gehen. Z.B. Können Autoren, die Kleinigkeiten verändert haben für URV belangt werden, die ein anderer begangen hat, weil sie sich den Inhalt zu eigen machen? Müsste das Impressum anders gestaltet sein, um deutschem Recht zu genügen? Müsste es einen Haftungsausschluss geben? (Habe mir für das Gebiet rechtliche Artikel mal erlaubt, den Hinweis:Rechtsthemen entsprechend zu verändern. Wenn die Meinung besteht, dass das wichtig ist, sollte die Seite allerdings geschützt sein.) Was passiert, wenn jemand absichtlich urheberrechtlich geschütztes Material postet, um Wikipedia dann abzumahnen oder gar vom Netz nehmen zu lassen? Größere Unterhemen können sicher auch in den USA tätig werden. Welche Anforderungen stellt der Datenschutz hinsichtlich von Benutzerinformationen? (Ich erinnere mich da entfernt an die Diskussion, ob jemand wieder "austreten" kann => Löschung seiner Daten.) Sollten alle diese Fragen und sonstigen denkbaren Probleme bereits ausführlich diskutiert worden sein, bitte ich um Verzeihung, dann kann man das hier ja getrost löschen. Dennoch wäre aber meines Erachtens eine kurze und ergebnisgeprägte Zusammenfassung aller Rechtsfragen sinnvoll. Gerade für die Juristen in der Wikipedia wäre es im Übrigen peinlich, wenn man an irgend etwas nicht gedacht hat und dann ein "Unfall" passiert. Wollte nur mal einen kleinen Anstoß geben. -- 84.155.149.164 21:21, 14. Sep 2005 (CEST)
Tja, es spricht für sich, dass die ehrwürdigen Robenträger dieses Portals an allem anderen interessierter sind als einfache Wikipedianer vor Schaden zu bewahren. --Historiograf 15:37, 16. Sep 2005 (CEST)
- Ok ich habe es gefunden: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen
Nehme an, da wird alles diskutiert. -- 84.155.149.164 17:64, 16. Sep 2005 (CEST)
- Es bleibt beim Selbstdatenschutz. Es bleibt nichts anderes übrig, als sich in der Wikipedia ein Pseudonym zuzulegen. -- Aschmidt 00:05, 21. Sep 2005 (CEST)
Wer GROSS schreibt, ist meist ein Kleingeist. --Zollwurf 04:48, 23. Sep 2005 (CEST)
Sukzession am Bundesverfassungsgericht
In einigen Artikeln zu Richtern am Bundesverfassungsgericht finden sich die durch Vorlage generierten Balken Vorgänger-Nachfolger. Aufgefallen ist mir dies etwa in den Beiträgen Paul Kirchhof, Udo di Fabio.
Meines Erachtens sollten diese Balken wieder entfernt werden. Wer auf die "Planstelle" eines bestimmten Richters folgt, sagt über die inhaltliche Arbeit gar nichts. Inhaltlich, etwa im Sinne eines steuerrechtlichen Schwerpunkts wäre viel eher Lerke Osterloh Nachfolgerin Kirchhofs als di Fabio.
Wenn derartige Aspekte im Einzelfall sinnvoll sein sollten, können sie natürlich im Artikel erwähnt werden, Als generelle Vorlage scheint mir das ganze aber, wie gesagt, nicht tauglich.
Ich neige daher dazu, diese Vorlage ausden Artikeln zu entfernen, wollte mich aber zuvor hier im Portal rückversichern, ob ich nicht einen sinnvollen Anwendungsbereich dieser Bausteine übersehen habe. -- Stechlin 13:51, 15. Sep 2005 (CEST)
- Einen sinnvollen Anwendungsbereich dieser Bausteine kann ich auch nicht erkennen. --Bubo 容 21:45, 15. Sep 2005 (CEST)
- Mir geht es nicht anders. Bundesverfassungsrichter sehen sich weder selbst als Nachfolger - Vorgänger anderer Bundesverfassungsrichter noch werden sie öffentlich so wahrgenommen. Die Dinge liegen hier anders als beim Supreme Court. --Andrsvoss 08:14, 16. Sep 2005 (CEST)
- ack.---Poupou l'quourouce 11:29, 22. Sep 2005 (CEST)
- Mir geht es nicht anders. Bundesverfassungsrichter sehen sich weder selbst als Nachfolger - Vorgänger anderer Bundesverfassungsrichter noch werden sie öffentlich so wahrgenommen. Die Dinge liegen hier anders als beim Supreme Court. --Andrsvoss 08:14, 16. Sep 2005 (CEST)
Bezugnehmend auf die Diskussion zu InterCityExpress werden diejenigen Juristen, die über Kommentarliteratur zum Geschmacksmustergesetz verfügen, gebeten, dort nachzusehen, ob sich etwas über die gewerbliche Nutzung von Fotos geschmacksmusterrechtlich geschützter Formen dort findet und das Resultat hier mitzuteilen. Es wird folgendes Vorgehen bei der Nutzung von Bildern solcher Gegenstände in der Wikipedia vorgeschlagen: Die Nutzung erfolgt ohne weitere Kennzeichnung, es sei denn die Eintragung des Geschmacksmusters ist mit Fundstelle nachweisbar. Angesichts des unüberschaubaren Felds von Produktabbildungen (z.B. Auto-Karosserien) wäre jedes andere Vorgehen wirklichkeitsfremd. Gegen das Portal Recht vertrete ich die Auffassung, dass allein die Veröffentlichung einer Fotografie unter einer freien Lizenz in einem nichtgewerblichen Projekt nicht gegen Rechte des Schutzrechtsinhabers verstößt. --Historiograf 15:50, 16. Sep 2005 (CEST)
DDR-Recht
Hallo. In der jüngsten Zeit werden (meist von einer IP) diverse Artikel eingestellt, die auf das Recht der DDR fokusieren, und zwar teilweise "paragraphengenau". Man sollte mE diese Beiträge erhalten, aber braucht es dazu Verweise auf einzelne §§ des (erloschenen) DDR-Rechts? Gruß --Zollwurf 04:39, 23. Sep 2005 (CEST)
vielleicht sollte man aus DDR-Recht, das momentan nur ein redirect auf DDR-Justiz ist, eine eingangsseite machen, von wo diese artikel dann verlinkt werden. paragraphengenaue verweise halte ich für unerlässlich, weil nur dann eine ganue überprüfung von zitaten möglich ist. ich schlage aber vor, den artikeln die rechtsbegriffe ausschliesslich aus ddr-sicht behandeln, obwohl es sie auch im recht der BRD oder sogar davor gab, ein (DDR) an das lemma anzuhängen. damit könnten wir uns viele löschdiskussionen und wessi-ossi schlammschalchten ersparen. ---Poupou l'quourouce 12:17, 23. Sep 2005 (CEST)
Vertragsverhandlung
Unter diesem Lemma ist hier ein seltsamer Artikel in pseudo-wissenschaftlichem Sprachstil entstanden. Meines Erachtens gehört der gesamte Inhalt allenfalls in die verlinkten Artikel des Themenkompexes Marketing. Da Vertragsverhandlung immer noch nach einem juristischen Thema aussieht und zu diesem Inhalt nur höchst oberflächlich § 133 BGB verlinkt ist, meine ich, daß hier Abhilfe geboten ist. Mir schwebt vor, den gesamten Artikel durch einen Redirect auf Vertrag zu ersetzen. Schließlich kann dort mitgeteilt werden, daß der Grundsatz der Privatautonomie dazu führt, daß ein Vertrag konsensual, also meist als Ergebnis von Verhandlungen geschlossen werden muß. Ehe ich eine so weitgehende Änderung vornehme, wollte ich mich allerdings erkundigen, ob meine Auffassung im Portal geteilt wird. Für Mitteilungen hierzu bin ich daher dankbar. -- Stechlin 17:53, 23. Sep 2005 (CEST)
- Also ich weiß wirklich nicht, was ich von diesem Artikel halten soll. Aber hau doch mal Benutzer:Wiska Bodo an. Der scheint den Artikel geschrieben zu haben. Und da er wohl auch das Portal:Verhandlung und Verkauf betreibt, sollte er wissen was er tut. --Alkibiades 18:54, 23. Sep 2005 (CEST)
- Benutzer:Wiska Bodo als Hauptautor habe ich natürlich gleich nach meiner Anfrage informiert. -- Stechlin 19:08, 23. Sep 2005 (CEST)
- Bei genauerem Drübernachdenken würde ich den Artikel so lassen wie er ist. Allerdings sollten die oberflächlichen rechtlichen Ausführungen zur ZPO und zu § 133 BGB entfernt werden. Was hat eine Gerichtsverhandlung mit einer Vertragsverhandlung zu tun? Und § 133 BGB mit Südostasien in einem Satz zu erwähnen, ist schon ne Kunst. --Alkibiades 21:21, 23. Sep 2005 (CEST)
Grüße euch und danke für das Feedback. Nun, ich möchte es mal so sagen: der Artikel war bis gestern nicht mal furchtbar, weil er fast gar nicht vorhanden war. Was dort als Stub stand hat mich schon gestört. Meine Überarbeitung enthält so auch nur eine oberflächliche Erweiterung. Den meisten Teil habe ich aus meinem Text Vertrag herüberkopiert und das ist schon mal nicht optimal. Daher auch die seltsamen Verweise. Den Verhandlungsbezug habe ich ausführlich unter Verkaufsgespräch beschrieben, so dass ich eigenlich auch gerne einen Redirect anlegen würde. Nur wohin? Der Verkaufsbezug ist zwar dominant im allgemeinen Verständnis, eigentlich wäre es aber auch gut die soziologischen Varianten und unausgesprochene Vertragsverhandlungen in denen Gefühle Tauschcharakter besitzen (siehe Freundlichkeit) zu erwähnen. So weit war ich aber mit dem Text noch nicht. Im Moment bin ich da auch etwas überfragt, weil die juristischen Details, die Stechlin beitragen kann, fände ich auch gut. Im Grunde ist ein Redierect immer dann ein Verlust, wenn der Hauptartikel, auf den verweisen wird, nicht entsprechend erweitert wird. Den inneren Verhandlungsablauf sollte man daher vielleicht doch besser hier erweitern und den Text damit sowie den vorgenannten Aspekten entsprechend vertiefen. Im Moment habe ich nur den Kopf dafür nicht frei. Bo Kontemplation 23:00, 23. Sep 2005 (CEST)
Hallo, auf der Diskussionsseite von Wikipedia:Bildrechte geht es um die Frage, ob überhaupt, und wenn wie, solche Bilder in der Wikipedia genutzt werden dürfen/sollen: Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Nazi-Symbole:_Image:Adolf_Hitler_Standarte.png_et_al.. Bitte vorbeischauen und bitte ggf. weitere Belehrung erteilen. Vielen Dank. -- Cherubino 02:11, 26. Sep 2005 (CEST)
Hallo, ich habe den Artikel zur Rechtsphilosophie überarbeitet. Könntet Ihr bitte prüfen, ob wir den "Übearbeitungsvermerk" jetzt entfernen könnten? -- Danke! -- Aschmidt 18:21, 29. Sep 2005 (CEST)
- also ich bin sehr zufrieden mit der Überarbeitung und glaube, das Thema wär erledigt. --Alkibiades 18:51, 29. Sep 2005 (CEST)
- Hallo,
also ich muss mich erstmal für das schöne Gummibärchen bedanken! Ist das der große Wiki-Orden am Bande mit Stern? ;-)) Das ist ja eine wirklich süße Idee. 8-) Es freut mich, dass Euch der Artikel gefällt.
Was noch fehlt, ist natürlich etwas mehr zur Philosophie des Mittelalters und der Antike. Dazu kann ich leider nichts beitragen, ich werde mich auch in Zukunft "nur" mit der Neuzeit beschäftigen... ;-)
CU, Aschmidt 14:49, 30. Sep 2005 (CEST)
- Hallo,
Portal Datenschutz und Informationsfreiheit
Hallo, ich möchte hiermit die Eröffnung des Portal:Datenschutz und Informationsfreiheit bekanntgeben, vielleicht ist hier ja noch jemand abzuwerben ;-) --C.Löser (Diskussion) 22:12, 30. Sep 2005 (CEST)
- Ein wirklich gutes Portal! Kompliment und Lob an Benutzer:C.Löser!. --Forevermore 22:17, 30. Sep 2005 (CEST)
Ausweisen nicht möglich?!
Es heißt doch neuerdings immer bei Ceuta (spanische Exklave), das die Flüchtlinge "die es geschafft haben" da rüber zu kommen nicht ausgewiesen werden können. Die Italiener mit ihren Inseln machen das aber doch ständig. Wo ist der (rechtliche) Unterschied? antwort bitte auf Ceuta --qwqch 14:32, 1. Okt 2005 (CEST)
Kategorie für Änderungsgesetze?
Hallo, ohne jetzt tiefgreifender darüber nachgedacht zu haben: würde es Sinn machen eine Unterkategorie "Änderungsgesetz" zur Kat "Gesetz (Deutschland)" anzulegen? Dort könnten dann reine Änderungsgesetze wie das DNA-IFG zur StPO, vielleicht auch noch solche wie das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit rein. Was meint ihr? --C.Löser (Diskussion) 21:31, 2. Okt 2005 (CEST)
- Ich halte das für keine gute Idee. Manches Artikelgesetz ändert einige Gesetze und schafft ein neues o. ä., das wäre dann kaum systematisch sinnvoll zu integrieren. Sicherlich wird die Kategorie:Gesetz (Deutschland) immer größer. Logische Aufteilungen nach Bundes- oder Landesgesetz, bzw. Gesetzen und Verordnungen schaffen hier kaum Erleichterung, weil die Gruppe der Gesetzes des Bundes dominant ist. Wenn eine Unterteilung gewünscht wird, würde ich diese eher zeitlich, etwa nach Dekaden, vornehmen. -- Stechlin 09:44, 3. Okt 2005 (CEST)
Ich habe diesem Text den Überarbeiten-Baustein hinzugefügt, und dies wie folgt begründet:
Ich freue mich aufrichtig, daß WP jetzt einen Artikel über Werner Flume besitzt. Der Beitrag bedarf jedoch dringend der weiteren Bearbeitung: Die Bedeutung seiner Darstellung des AT folgt gewiß nicht aus dem Vertreten von Mindermeinungen. Ich wollte diesen Halbsatz schon entfernen, aber der verbleibende Hinweis darauf, sein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB sei sein bedeutendstes Werk ist für sich genommen zu wenig aussagekräftig, als daß er allein stehen bleiben sollte. Wünschenswert wäre, daß ein paar Worte zum methodischen Ansatz Flumes (vielleicht im Gegensatz zu demjenigen von Karl Larenzn) einfließen. Vielleicht könnte auch die Schrift Eigenschaftsirrtum und Kauf erwähnt werden? Eine Bibliogpraphie und ein Hinweis auf die Flume dedizierte Festschrift wäre gleichfalls wünschenswert.
Ich habe die entsprechende Literatur leider nicht zur Hand, weswegen ich die Verbesserungen nicht selbst vornehmen kann, so daß ich mich auf das Einfügen des Bausteins beschränken muß.
Kann hier jemand helfen?
-- Stechlin 18:15, 5. Okt 2005 (CEST)
- Bei den Rechtshistorikern der WP nachhaken. Davon abgesehen, Flume galt schon zu meiner Zeit als "rechtswissenschaftlicher Freak" und wurde demgemäß auch damals nur ungern zitiert ;-) - Gruß --Zollwurf 14:08, 7. Okt 2005 (CEST)
Ich tendiere zu einem Löschantrag für diese Kategorie. Ich weiß nicht, welchen Sinn eine Zusammenstellung von Gegenleistung und Erschleichen von Leistungen ergeben soll. Die meisten hier gelisteten Beiträge lassen sich problemlos innerhalb der Kategorie:Schuldrecht abhandeln. Habe ich etwas übersehen? -- Stechlin 18:45, 9. Okt 2005 (CEST)
- Bin ganz deiner Meinung und werde gleich mal einen LA stellen. Gruß --C.Löser (Diskussion) 18:53, 9. Okt 2005 (CEST)
Problem
Mit den hier beschriebenen Problemen sollten wir uns meiner Meinung nach möglichst kurzfristig befassen. --Bubo 容 17:33, 11. Okt 2005 (CEST)
- Auf die Gefahr hin, daß es banal klingt: gegen die von C. Löser richtig beschriebene Ignoranz hilft nur Kompetenz; ebenso hilft gegen die Mehrfachaccounts etc. nur die Bündelung der fachkundigen Kräfte. Zumindest soweit es den juristischen Bereich betrifft, haben wir doch das Portal einigermaßen in Schwung gebracht, so daß ggf. unsinnige Löschanträge hier gelistet werden. Darüber hinaus habe ich zumindest stets Unterstützung gefunden, wenn ich hier auf einen Konflikt hingewiesen habe. Natürlich können wir diesen Service noch verbessern - grundsätzlich müssen wir aber (mir fällt dies auch mitunter recht schwer) darauf vertrauen, daß die gutwilligen Mitarbeiter die Störenfriede überwiegen. -- Stechlin 17:55, 11. Okt 2005 (CEST)
- Danke nochmal auch an alle die sich in der gestrigen Löschdiskussion zu Wort gemeldet haben. Ich habe mir nochmal zwei wichtige Dinge verinnerlich: 1. kann ich auch ohne Wikipedia und 2. die Wikipedia auch ohne mich. Bitte mit der Betonung auf kann :). Ich werde auch weiterhin hier vorbeischauen, nur eben nicht mehr so häufig, und meine Beobachtungsliste habe ich auch stark heruntergekürzt. --C.Löser (Diskussion) 19:29, 12. Okt 2005 (CEST)
- Man sollte keine periodischen WP-Unarten zu einem generellen WP-Problem erklären; das ist zumindest meine Meinung. Und - mal Hand auf die Stirn und virtuell unterstrichen - wieviele der hiesigen Bearbeiter der Wikipedia kennen sich auch nur ansatzweise mit rechtlicher Thematik aus? Worin die - vermutlich aus dem Off geborene - Problematik besteht, möge vorab auf WP-administrativer Ebene - zu welcher ich übrigens (glücklicherweise) nicht gehöre - abgeklärt werden. Aber so einen "Frust-Artikel" hochzustilisieren halte ich grundsätzlich für unsachliches Gehabe. Gruß --Zollwurf 13:36, 12. Okt 2005 (CEST)
Welcher Idiot hat die Vorlage 'Zitat: de §§' gelöscht?
Hallo, und vorab schon mal "sorry" wegen des rüden Tonfalls in der Überschrift.
Ich kann aber nun mal nicht nachvollziehen, weshalb eine wichtige (juristische) Vorlage ohne nähere Begründung entfernt wird, und damit zugleich einige Beiträge nur noch verstümmelt lesbar sind.
Da macht man sich die Mühe und verlinkt zahlreiche Artikel unter Zuhilfenahme der o.g. Vorlage mit den Fundstellen im offiziellen Europa-, Bundes- oder Landesrecht, dann löscht irgend so ein Kleingeist ohne erkennbaren Grund diese Vorlage, und in den Artikeln steht jetzt nur noch roter Schrott. Als Beispiel: Maklervertrag. Kann man diese dumpfsinnige Löschakrobatik irgendwie revidieren? --Zollwurf 13:58, 13. Okt 2005 (CEST)
Nachtrag: Scheint sich erledigt zu haben. Danke dem unbekannten Restaurierer :-) Gruß --Zollwurf 14:07, 13. Okt 2005 (CEST)
- Falls es jemand nicht mitgekriegt hat, Benutzer:VanGore hat die juris Vorlage nach Zitat de § verschoben und daraufhin alle Artikel, die die Vorlage benutzen, korrigiert. Man mag das für sinnvoll halten oder nicht, jedenfalls hatte er es früh genug angekündigt. --Alkibiades 15:31, 13. Okt 2005 (CEST)
weiß jemand mehr und kann diesen artikel in Schuß bringen? wäre super! ...Sicherlich Post 14:27, 13. Okt 2005 (CEST)
- So übel war das gar nicht, ich habs nur ein bisschen umformuliert und umkategorisiert. Alles weitere müsste sich aus den verlinkten Artikeln ergeben. --Alkibiades 19:26, 13. Okt 2005 (CEST)
Hi,
beim lesen des Artikels Pornographie bin ich bei den Verboten auf ein Logikproblem/eine Lücke gestoßen. Da wird behauptet ausschließlich (!) Pornographie mit Gewalt, Tieren und Personen unter 14 Jahren als Darsteller sei verboten.
Seit wann dürfen bitte 15jährige in Pornos mitspielen?!? Von den §§ bin ich aber auch nicht drauf gekommen wo steht, daß die Darsteller Volljährig sein müssen. Hilfe! ((ó)) Käffchen?!? 14:31, 14. Okt 2005 (CEST)
- Die §§ haben sich vor kurzem bei irgendsoeiner Reform geändert, man muss also ein aktuelles StGB zur Hand nehmen. Nach Vorlage:Zitat de § StGB ist die Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar. Was ein Kind im Sinne des StGB ist, ergibt sich aus Vorlage:Zitat de § StGB: unter vierzehn Jahren. Die Verbreitung pornographischer Schriften jeglicher Art an eine Person unter 18 Jahren ist nach Vorlage:Zitat de § StGB strafbar. Vorlage:Zitat de § StGB betraft die Verbreitung von gewalt- oder tierpornos. Ich finde jetzt auch nirgends, dass Pornos mit 15jährigen strafbar sind. Was nicht heißt, dass es nicht verboten ist. IANAL --Alkibiades 14:59, 14. Okt 2005 (CEST)
- Wie Alkibiades schrieb: Kinderpornografie ist es (derzeit noch) nicht. Also handelt es sich um einfache Pornografie, die man besitzen darf und für die auch kein generelles Verbreitungsverbot besteht.
- Das Herstellen könnte gegebenenfalls gem. § 180 I, II StGB strafbar sein. --kh80 •?!• 15:55, 14. Okt 2005 (CEST)
- Nur durch Zufall auf diese Diskussion gestoßen, aber ein konkretes Beispiel kann ich liefern: Traci Lords war, da sie über ihr Alter gelogen hat, beim Dreh aller ihrer Pornos bis auf einen noch keine 18, sondern 16 bzw. 17 Jahre alt. In den USA sind die Filme deshalb offiziell nicht erhältlich, da sie als child porn gelten. In vielen europäischen Staaten dagegen, auch in Deutschland, sind sie ganz legal und offiziell erhältlich. Bzgl. der Herstellung im deutschen Rechtsraum könnte auch noch Vorlage:Zitat de § relevant sein, gilt für Jugendliche (also 14- und 15-Jährige). --Rosenzweig δ 19:55, 14. Okt 2005 (CEST)
Österreichische Wappen
Die Frage der Verwendung deutscher Wappen wurde mittlerweile geklärt. Eine analoge Vorgehensweise für Wappen aus Österreich wurde jedoch noch nicht disskutiert. Möchte euch hiermit einladen an der hier begonnenen Diskussion zu beteiligen. Wäre euch dafür sehr dankbar. --Geiserich77 20:22, 14. Okt 2005 (CEST)
Bergrecht
Hallo, alle zusammen. Dies ist das erste Mal, dass ich mich hier melde. Ich habe vor kurzem beim Ausbau des Artikels Lagerstätte einiges zum Bergrecht gefunden. Jedoch schien mir, das dass besser unter dem bereits existierenden Lemma Bergrecht aufgehoben sei. Also bin ich dem Link gefolgt, habe den ziemlich kurzen vorhandenen Text in meinen Text eingearbeitet, und erst da ist mir aufgefallen, dass der Artikel in Wirklichkeit Bundesberggesetz heißt! Und jetzt stehen da alle möglichen internationalen Rechtstraditionen drin! Wie kann ich das wieder auseinander dröseln? Geoz 09:23, 15. Okt 2005 (CEST)
Reinhard Riegel
Weiß jemand mehr zu Reinhard Riegel? Ist er relevant? Ich hatte den kärglichen Artikel erstellt da ich seinen Namen desöfteren in verschiedenen Aufsätzen gelesen hatte und daraus auf seine Relevanz geschlossen hatte. Allerdings kann ich nicht mehr zu ihm finden, und Professor scheint er auch nicht gewesen zu sein. Falls keine Einwände kommen werde ich selbst einen LA stellen. Gruß --C.Löser (Diskussion) 12:41, 15. Okt 2005 (CEST)
- Ich weiß auch nichts substantielles, aber Riegel war immerhin Ministerialrat und veröffentlichte bei Beck und Heymanns. Relevant dürfte er daher jedenfalls sein. Vielleicht läßt sich einem Nachruf mehr entnehmen? Ich habe allerdings die datenschutzrechtlich interessierten Periodika nicht zur Verfügung. -- Stechlin 13:45, 15. Okt 2005 (CEST)
- In der NJW war ein Nachruf abgedruckt (geschrieben vom ehemaligen BfD Hans Peter Bull). Ich hab den Artikel ein wenig erweitert. Grüße --kh80 •?!• 14:30, 15. Okt 2005 (CEST)
Super, danke euch! Das Wikiprinzip ist wirklich eine feine Sache :-) --C.Löser (Diskussion) 15:32, 15. Okt 2005 (CEST)
- Die Nachrufe in der NJW sind aber auch eine feine Sache. ;-) --Forevermore 18:21, 15. Okt 2005 (CEST)
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Hier im Portal habe ich entdeckt, dass unter dem Lemma "Selbstschuldnerische Bürgschaft" ein neuer Artikel erstellt wurde. Meiner Meinung nach enthält er aber nichts, was nicht auch in dem Artikel Bürgschaft stehen würde. M.E. gibt es unter diesem Lemma auch nichts neues beizutragen. Also habe ich erstmalig über einen Löschantrag nachgedacht. Da ich einen solchen aber noch nie gestellt habe (ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, wie das geht) und die Wikipedia-Konventionen auf die Möglichkeit verweisen, die mögliche Löschung des Artikels erst mal beim Ersteller oder im Fachportal zur Diskussion zu stellen, tue ich dies hiermit. Also, was denken die Juristen darüber? Grüße --Chodowiecki 11:26, 17. Okt 2005 (CEST)
- Statt einer Löschung würde sich eine Weiterleitung anbieten – auch im Creifelds gibt es einen "Redirect" von Selbstschuldner nach Bürgschaft. Grüße --kh80 •?!• 13:09, 17. Okt 2005 (CEST)
Das wäre zweifellos die bessere Lösung. Jedoch läuft auch dies ja auf eine (faktische) Löschung des Artikeltextes hinaus. Kann man dies auch ohne Löschantrag tun? Ähem, ja natürlich. Ich habe gerade den Sinn und Zweck eines Löschantrags erkannt! Der macht natürlich nur Sinn, wenn man das Lemma komplett entfernen möchte, denn löschen kann man ja auch einfach so... bemerkt der manchmal n bisschen auf dem Schlauch stehende Chodowiecki 18:36, 17. Okt 2005 (CEST) Werde dies jetzt mal auf der Diskussionsseite des Artikels anregen und warten, ob sich Widerspruch regt. --Chodowiecki 18:36, 17. Okt 2005 (CEST)