Urschenheim
| Urschenheim | ||
|---|---|---|
| Staat | ||
| Region | Grand Est | |
| Département (Nr.) | Haut-Rhin (68) | |
| Arrondissement | Colmar-Ribeauvillé | |
| Kanton | Ensisheim | |
| Gemeindeverband | Alsace Rhin Brisach | |
| Koordinaten | 48° 5′ N, 7° 29′ O | |
| Höhe | 185–190 m | |
| Fläche | 6,42 km² | |
| Einwohner | 808 (1. Januar 2023) | |
| Bevölkerungsdichte | 126 Einw./km² | |
| Postleitzahl | 68320 | |
| INSEE-Code | 68345 | |
| Website | www.urschenheim.fr | |
Bürgermeisteramt (Mairie) | ||

Urschenheim (elsässisch Ürsche, IPA: ) ist eine französische Gemeinde mit 808 Einwohnern (Stand 1. Januar 2023) im Département Haut-Rhin in der Region Grand Est (bis 2015 Elsass). Sie ist Mitglied des Gemeindeverbandes Communauté de communes Alsace Rhin Brisach. Die Bewohner werden Urschenheimois und Urschenheimoises genannt.
Geographie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Urschenheim liegt ca. zehn Kilometer östlich von Colmar und acht Kilometer nordnordwestlich von Neuf-Brisach in der Oberrheinebene, etwa fünf Kilometer vom Rhein entfernt. Die sehr flache Gemarkung weist nur 5 Meter Höhenunterschied auf.
Nachbargemeinden sind (von Norden im Uhrzeigersinn) Muntzenheim, Durrenentzen, Kunheim, Biesheim, Widensolen und Fortschwihr.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grabhügel im Urschenheimer Bann bezeugen eine Besiedelung bereits im ersten vorchristlichen Jahrtausend. Das Hochstraessel erinnert an den Verlauf der römischen Rheinstraße.
Urschenheim selbst wird erstmals 817 als Ueratesheim erwähnt. Die Schreibung des Namens wechselte dann im Laufe der Zeit, so wird der Ort 987 als Uresheim, 1318 als Ursheim und 1639 als Urszheim erwähnt.
Der Ort war von 1325 bis zur französischen Revolution 1789 im Besitz des Bistums Straßburg. Zuvor war es im Besitz der Grafen von Werd. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wechselte im Zuge der Eroberungspolitik Ludwigs XIV. die Oberhoheit vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation auf Frankreich.
Den Dreißigjährigen Krieg sollen den Chroniken zufolge im Ort nur fünf Personen überlebt haben. Der Ort wurde danach von Einwanderern aus der weiteren Region, darunter die Schweiz, wiederbevölkert. Das daraufhin neu erstellte Kataster von 1657 befindet sich noch im Dorfarchiv.
Von 1871 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges gehörte Urschenheim als Teil des Reichslandes Elsaß-Lothringen zum Deutschen Reich und war dem Kreis Colmar im Bezirk Oberelsaß zugeordnet. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden die Einwohner von Urschenheim wie die aller Dörfer in der Zone zwischen Rhein und Maginotlinie in den Südwesten Frankreichs (Département Lot-et-Garonne) evakuiert und nach dem Waffenstillstand im Juni 1944 zur Rückkehr aufgefordert. Die Befreiung von der Naziherrschaft erfolgte am 1. Februar 1945 durch die 1. französische Armee unter General de Lattre de Tassigny. Dies verlief im Zuge der Endoffensive der Alliierten gegen den von den Deutschen hartnäckig verteidigten Kessel von Colmar.
Bevölkerungsentwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Jahr | 1910 | 1962 | 1968 | 1975 | 1982 | 1990 | 1999 | 2006 | 2019 |
| Einwohner | 353[1] | 271 | 301 | 336 | 551 | 569 | 639 | 666 | 757 |
Wappen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Urschenheimer Wappen zeigt einen grünen, geflügelten Drachen auf silbernem Grund.
Sehenswürdigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Katholische Dorfkirche St. Georg: Beim Neubau der Kirche im Stil der Louis-Philippe-Zeit (1836) wurde der Chorturm aus dem 12. Jahrhundert (seit 1895 als Monument historique klassifiziert) beibehalten. Glockengeschoss und Turmdach 19. Jahrhundert. Die mittelalterlichen Wandmalereien aus der Erbauungszeit gehören zu den ältesten im Elsass. Die moderne Ausstattung der Kirche von Léon Zack. Spätklassizistisches Portal, von dorischen (toskanischen) Pilastern flankiert und mit einem klassischen Dreiecksgiebel bekrönt.
- Kirche St. Georg
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Innenansicht
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Südostseite
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Rinckenbach-Orgel
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Le Patrimoine des Communes du Haut-Rhin. Flohic Editions, Band 1, Paris 1998, ISBN 2-84234-036-1, S. 125–127.
