Staatsräson
Der Begriff der Staatsräson (IPA: [], ; auch: Staatsraison) wird in der politischen Ideengeschichte seit der Renaissance (Machiavelli) mit verschiedenen Bedeutungen verbunden. Meist geht es dabei um die Frage der Begründung eines Staates, dessen Sicherheit und Selbstbehauptung, oder um eine konkrete staatliche Herrschaft (Souverän) oder Herrschaftsform (Demokratie, Monarchie etc.) sowie deren Durchsetzung. Staatsräson kann dabei entweder begründungsfrei, einzig auf Machtdurchsetzung beruhend, oder aber inhaltlich begründet und auf Werte bezogen verstanden werden. In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform.
Definitionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Der Brockhaus, ein Lexikon von 1923, weist kein Stichwort „Staatsräson“ auf, sondern sieht Wesen, Zweck und Aufgaben des Staates nur gemäß zahlreicher anderer Theorien („Machttheorie“, „organ. Staat“, „Rechtstheorie“ u. a.) begründet.[1]
- Das Lexikon der Politik von 2007 definiert den Begriff „Staatsräson“ als ein „in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt. […]“[2]
- Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:
- Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
- eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
- Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.[3]
- Das „Junge Politik-Lexikon“ (Bundeszentrale für politische Bildung) nennt 2023 als Beispiel der Staatsräson, sich gegen Erpressbarkeit (z. B. durch Terroristen) zu wehren.[4]
Begriffsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Machiavelli
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als bedeutendster Verfechter der Idee der Staatsräson gilt der florentinische Staatsdenker Niccolò Machiavelli mit seiner „Theorie der Staatsräson“, welche sich der ratio statūs widmete.[5] Machiavelli verklausulierte jedoch die als Arkanwissen geltende Strategie der Herrschaftserhaltung, indem er sich der nicht ganz eindeutigen Begriffskonstruktion mantenere lo stato bediente – also von der Aufrechterhaltung des Staates (auch Zustandes der Herrschaft/Regierung) sprach. Demgegenüber gilt sein Landsmann Giovanni Botero rund 60 Jahre nach Machiavellis Tod als geistiger Urheber des Begriffes der Staatsräson. In seiner Schrift Della Ragion di Stato 1589 hat Botero als erster kritisch den Versuch unternommen zu definieren, was unter Staatsräson im Sinne der zeitgenössischen ragion di stato zu verstehen sei. Botero bezeichnete den Staat als eine „auf Dauer gestellte Herrschaft über ein Volk“ und die Staatsräson als „Kenntnis der Mittel, die zur Gründung, Erhaltung und Erweiterung dieser Herrschaft vonnöten sind.“[6]
Der Terminus Staatsräson ist hier zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des prudenter loco et tempore („mit praktischem Verstand für Ort und Zeit“) geworden. Wolfgang Kersting[7] stellt unter Verweis auf Machiavelli Staatsräson als eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Damit sei zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen gemeint.
17. und 18. Jahrhundert
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland wurde der Begriff der Staatsräson erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in den politischen Diskurs eingeführt, nachdem die einzelnen deutschen Fürsten nunmehr jeweils absolutistisch in Nachahmung des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. regierten, den Kaiser nur noch formell anerkannten und auch alle religiösen und moralischen Fragen selbst entscheiden wollten.
Joseph von Eichendorff schreibt, dass „die sogenannte ‚Staatsraison‘, ein diplomatisches Schachspiel verhüllter Intentionen“, damals „in der Politik an die Stelle der christlichen Moral“ getreten sei.[8] Er stellt Herzog Anton Ulrich von Braunschweig (1633–1714) als einen Protagonisten der Staatsräson dar: Der Herzog, welcher Braunschweig erst gewaltsam erobert und dann zum Zweck des Erwerbs von Köln den Glauben gewechselt hatte.
20. Jahrhundert
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1924 meinte der Historiker Friedrich Meinecke, die Staatsräson diktiere dem Staat seine Gesetze und mache ihn dadurch frei.[9] Zugespitzt in den Worten des Staatsrechtlers Helmut Rumpf: „In der liberalen und naturrechtlichen Denktradition steht die Idee der Staatsräson im Gegensatz zur Idee des Rechts und des Rechtsstaats, sind Staatsräson und Rechtsstaat feindliche politische Leitbegriffe.“[10] Herfried Münkler widersprach Meinecke 1987, indem er den Begriff der Staatsräson auffasst „als eine politisch historische Konkretisierung des epochenübergreifenden Problems, wie Macht und Recht, Zweck und Mittel, Ziel und Weg zusammenzudenken sind“.[11] Auch der Rechtshistoriker Michael Stolleis hält das Verständnis Meineckes für veraltet und „sehr durch die 1920er Jahre geprägt“.[12][13]
Nach dem im Grundgesetz von 1949 verankerten Rechtsstaatsprinzip ist „die Gesetzgebung (…) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere die „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 Abs. 3 GG).[14] Im Hintergrund steht, dass der nationalsozialistische und der stalinistische Staatsterror die Orientierung an einer nicht durch Recht gebundenen Staatsräson diskreditiert haben.[6]
Erst der deutsch-US-amerikanische Außenpolitiker und Politikwissenschaftler Henry Kissinger entwickelte für die USA als einen modernen Verfassungsstaat in den 1970er Jahren wieder eine Realpolitik, die Interessen über Werte stellte und Verbündete nicht nach ihrer Menschenrechtsbilanz beurteilte;[15] Kissinger trug dazu bei, dass die Diskussion um den Begriff der Staatsräson im deutschen Sprachraum wieder auflebte.[6] Das „politische Problem der Staatsräson“ meinte 1975 Roman Schnur gebe es zwar noch, doch sei sie ein Begriff von „historischer Konkretheit“ und habe „anderen tragenden Begriffen Platz gemacht“.[16]
In ihren Memoiren[17] erläuterte die Altbundeskanzlerin Angela Merkel 2024, dass der Begriff der Staatsräson in der CDU schon früher ein gängiger Begriff gewesen sei; „in gewisser Weise war es CDU-Sprache“.[18] Das Wort Staatsräson, schreibt Merkel unter Verweis auf Helmut Kohl, der dies 1984 gesagt habe, drücke „mehr und intensiver aus, als man in einer Nomenklatur, einer Verfassungsordnung formulieren kann (...) Hier verbinden sich die Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassung, für die wir stehen, die wirtschaftlich-soziale Ordnung, in der wir leben, und die Sicherheit, die wir brauchen.“[18] Der Begriff wird mithin eher im Sinne einer ratio essendi gebraucht, also dem, was zu den Grundlagen im Selbstverständnis eines Gemeinwesens gehört und dieses legitimiert.[19]
Die Lexika der DDR von 1969 und 1973 führen den Begriff Staatsräson nicht auf. Der Staat wird als „Organ der Klassenherrschaft“ und „Machtinstrument der herrschenden Klasse“ definiert.[20] Der sozialistische Staat sei folglich „seinem Klassenwesen nach Diktatur des Proletariats“ und der sozialistische Staatsapparat diene „dem im Interesse des Volkes liegenden gesellschaftlichen Fortschritt.“[21] Auch wenn es daher den Ausdruck im offiziellen Wortschatz nicht gab, verstand die Ideologie der SED die DDR als sozialistischen Staat und „das entscheidende politische Machtinstrument“ in den Händen der „marxistisch-leninistischen Partei“, notwendig, um die „Diktatur des Proletariats“, die sozialistische, später kommunistische Gesellschaft „ohne Sonderinteressen“ aufzubauen,[22] was durchaus einer Definition von Staatsräson nahekommt.[23] „Absolutistische und später totalitäre Regime pochten gern auf die Staatsräson. Diese gehe im Zweifel allem anderen vor“, meinte 2019 auch S. Ulrich im Aktuellen Lexikon der Süddeutschen Zeitung.[24]
Israel in der bundesdeutschen Staatsräson
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Leitsatz, dass die Sicherheit Israels Teil der deutschen Staatsräson sei, entwickelte sich schrittweise aus der bundesdeutschen Erinnerungspolitik nach dem Holocaust, der Wiedergutmachungspolitik der frühen Bundesrepublik und der besonderen deutsch-israelischen Beziehung seit den 1950er Jahren.[25]
Bereits Bundeskanzler Konrad Adenauer begründete die Annäherung an Israel mit einer großen politischen und moralischen Verpflichtung Westdeutschlands gegenüber dem jüdischen Staat.[25][26] In seiner Bundestagsrede vom 27. September 1951 sprach Adenauer von einer Verpflichtung zur moralischen und materiellen Kompensation des jüdischen Volkes und erklärte, die Bundesrepublik sei sich des „unermesslichen Leides“ bewusst, das im Namen des deutschen Volkes verursacht worden sei.[25][27] Das Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen von 1952 gilt als ein zentraler Ausgangspunkt der deutsch-israelischen Sonderbeziehung. Die Beziehungen waren dabei von Anfang an sowohl moralisch als auch geopolitisch geprägt. Adenauer verband moralische Verantwortung mit außenpolitischem Pragmatismus und dem Ziel der internationalen Rehabilitierung der Bundesrepublik.[25][26][28][29][30] Die Forschung zeigt, dass sich die bundesdeutsche Israelpolitik seit den 1950er Jahren nicht ausschließlich aus der Erinnerung an den Holocaust erklärt. Frank Stern beschrieb die frühe westdeutsche Nachkriegskultur zudem als von einem politischen Philosemitismus geprägt, der häufig zugleich der moralischen Reintegration Deutschlands in den Westen diente.[31]
Der Begriff „Staatsräson“ wurde in Bezug auf Israel zunächst vor allem in diplomatischen und außenpolitischen Zusammenhängen verwendet. Im April 2005 erklärte der deutsche Botschafter in Israel, Rudolf Dreßler, die „gesicherte Existenz Israels“ liege im deutschen Staatsinteresse und sei daher „Teil unserer Staatsräson“.[32] Internationale Aufmerksamkeit erhielt das Leitprinzip insbesondere durch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Merkel brachte dieses 2006 offiziell zum Ausdruck, indem sie das Existenzrecht Israels als deutsches nationales Interesse bezeichnete.[33] Nach Angaben des damaligen israelischen Botschafters markierte diese Erklärung eine Abkehr von der deutschen Neutralität im Nahen Osten.[34] Merkel bekräftigte diese Haltung später in ihrer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2007 und erneut in ihrer Ansprache vor der Knesset am 18. März 2008, in der sie erklärte:
„Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.“[35]
Merkel wiederholte diese Position mehrfach, unter anderem 2021 bei ihrem Abschiedsbesuch in Israel.[36] Der Leitsatz entwickelte sich zu einem zentralen Bezugspunkt deutscher Außenpolitik gegenüber Israel.[37][38][39][40] Sie fand Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 und wurde parteiübergreifend von großen Teilen des politischen Etablissements getragen.[41] Angesichts der fortschreitenden Europäisierung der deutschen Nahostpolitik entstand zunehmend die Notwendigkeit, die deutsche Staatsraison mit den Politiken der europäischen Partner abzustimmen.[42][43] Auch wenn die Staatsräson weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich bindend ist, wird sie weithin als nicht verhandelbarer Leitgrundsatz der deutschen Regierung verstanden, der in der Erinnerung an den Holocaust und der moralischen Verantwortung verwurzelt ist.[44]
Politikwissenschaftler beschreiben Israel dabei als Bestandteil der „ontologischen Sicherheit“ Deutschlands, da die Beziehung zu Israel eng mit dem Selbstverständnis der Bundesrepublik als liberaler, demokratischer Staat und mit dem Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit verbunden werde.[45] Sie sind der Meinung, dass die Aufrechterhaltung der besonderen Beziehung für die deutsche Selbstidentität von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere angesichts des alarmierenden Anstiegs antisemitisch motivierter Straftaten in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023.[45][46][47] Zugleich bliebe die deutsche Israelpolitik von einem Spannungsverhältnis geprägt: Einerseits stehe die historische Verantwortung gegenüber Israel im Zentrum deutscher Staatsräson; andererseits berufe sich die Bundesrepublik traditionell auf universalistische Prinzipien wie Menschenrechte, das Völkerrecht und eine regelbasierte internationale Ordnung. Dieses Spannungsverhältnis zeige sich besonders in der Kritik deutscher Regierungen am israelischen Siedlungsbau und an der israelischen Politik in den besetzten Gebieten.[45]
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 griff Bundeskanzler Olaf Scholz Merkels Leitsatz auf und erklärte am 8. Oktober 2023: „Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.“.[48] Anders als Merkel verzichtete Scholz auf die Einschränkung, dies sei lediglich „Teil“ der deutschen Staatsräson.[49]
Seit Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a StAG), welches von Einbürgerungsbewerbern ein Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ verlangt.[50] Darüber hinaus führte Sachsen-Anhalt die Auflage ein, dass angehende deutsche Staatsbürger eine schriftliche Erklärung unterzeichnen müssen, in der sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche Handlungen verurteilen, die sich gegen dieses Existenzrecht richten.[51]
Der Nahostexperte Peter Lintl sprach 2025 in diesem Zusammenhang von einer „ontologischen Dissonanz“ deutscher Israelpolitik: Die Berufung auf historische Verantwortung gegenüber Israel stehe zunehmend im Konflikt mit universalistischen Prinzipien wie Menschenrechten und Völkerrecht.[45][52]
Kritik und Debatte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kritiker, darunter der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, bezeichneten Merkels Haltung als emotional nachvollziehbare, „aber törichte Auffassung, die sehr ernsthafte Konsequenzen haben könnte.“[53][51] Bundespräsident Joachim Gauck vermied es bei seinem Besuch in Israel im Jahr 2012 bewusst, diesen Begriff zu verwenden, und äußerte die Sorge, dass die Berufung auf die Staatsräson Verpflichtungen mit sich bringe, zu deren Erfüllung der Staat möglicherweise nicht in der Lage oder bereit sei.[34]
Die Haltung Deutschlands im Gaza-Krieg ab 2023 führte international und innenpolitisch zu verstärkter Kritik am Konzept der Staatsräson. Politikwissenschaftler und Historiker wie Jannis Julien Grimm, Enzo Traverso und Daniel Marwecki warfen der Bundesregierung vor, Israels Vorgehen trotz möglicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht politisch und diplomatisch zu unterstützen, und sind der Meinung, dass Staatsräson und Erinnerung an den Holocaust zur Rechtfertigung der Unterstützung umstrittener israelischer Politik genutzt würden und dazu dienten, kritische Meinungen in Deutschland einzuschränken.[54][55][56] Jannis Julien Grimm und Marcus Schneider argumentierten 2025, die deutsche Position habe insbesondere im Globalen Süden erheblich zur Wahrnehmung einer westlichen Doppelmoral beigetragen und Deutschlands Glaubwürdigkeit als Verfechterin einer „wertebasierten und feministischen Außenpolitik“ beschädigt.[57]
Im Dezember 2023 reichte Südafrika beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Klage gegen Israel wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention von 1948 ein.[58] Im März 2024 erhob Nicaragua vor dem IStGH Klage gegen Deutschland mit dem Vorwurf, durch Waffenlieferungen an und politische Unterstützung für Israel Beihilfe zum Völkermord in Gaza zu leisten.[59][60]
Parallel dazu intensivierten sich Debatten über Antisemitismus, Meinungsfreiheit und die Grenzen legitimer Israelkritik in Deutschland. Kritiker der deutschen Erinnerungspolitik wie A. Dirk Moses, Jürgen Zimmerer und Michael Rothberg argumentierten, dass sich seit den 2000er Jahren eine zunehmend dogmatische Form deutscher Erinnerungskultur herausgebildet habe, in der die Unterstützung Israels zu einem identitätsstiftenden Bestandteil deutscher Staatsräson geworden sei.[61][62][63][64][65][66] Rothberg beschreibt eine zunehmend „absolutistische“ deutsche Erinnerungskultur, die relationale oder postkoloniale Perspektiven auf den Holocaust und den Israel-Palästina-Konflikt häufig zurückweise.[62][67] Moses bezeichnet dies als „Deutschen Katechismus“ (“German Catechism”), der unter anderem die Singularität und Unvergleichbarkeit des Holocausts und die Gleichsetzung von Antizionismus und Antisemitismus festschreibe.[68][69] Anti-Antisemitismus, die Bekämpfung von Antisemitismus, sei laut Moses zentraler Bestandteil dieses Katechismus und habe sich zu einer “philosemitischen Identifikation mit Israel” als Teil des deutschen politischen Lebens entwickelt.[70] In „The German Chauvinism“ erklärt Bue Rübner, dass die ererbte deutsche Schuld durch ritualisierte Bekundungen moralischer Rechtschaffenheit, die sich auf die Unterstützung Israels konzentrieren, bewältigt werde, was zunehmend mit Anti-Antisemitismus gleichgesetzt werde.[71] Der deutsch-israelische Publizist und Direktor des Anne-Frank-Instituts, Meron Mendel, hat diese Identifikation und die Berufung auf die Staatsräson im Zusammenhang mit der derzeitigen israelischen Führung kritisiert und sie angesichts der „ultranationalistischen und religiös-fundamentalistischen“ Ausrichtung der Regierung als besonders problematisch bezeichnet.[30][72] Auch steht er Deutschlands viel diskutierter Einbeziehung der Sicherheit Israels in die Staatsräson skeptisch gegenüber, von der seiner Meinung nach vor allem die deutsche Rüstungsindustrie profitiere.[70]
Das Global Public Policy Institute (GPPi) beschreibt die Berufung auf die Staatsräson als Förderung einer künstlichen Unhinterfragbarkeit der israelischen Politik, die den demokratischen Diskurs untergrabe.[73] Jannis Julien Grimm ist der Meinung, dass die staatszentrierte Darstellung der historischen Verantwortung gegenüber Israel autoritäre Tendenzen verstärke und emanzipatorische jüdische Perspektiven an den Rand dränge, während sie von aktuellen Formen des Antisemitismus ablenke.[54] In diesem Zusammenhang wird die Staatsräson zunehmend als performativ angesehen. Kritiker sind der Meinung, dass die deutsche Bekämpfung von Antisemitismus eher aus Zensur und der Anpassung an staatliche Narrative bestünde als aus einem sinnvollen Engagement für Gerechtigkeit, Pluralismus oder Antirassismus.[71] Laut ihnen ermögliche dies Strafmaßnahmen wie Ausladungen, Mittelkürzungen und Denunziationen von Personen und Organisationen, die der israelischen Regierung kritisch gegenüberstehen.[71][67] Beobachter weisen auf ein Muster hin, wonach Stimmen, die mit deutschen und europäischen Vorstellungen von Nationalität übereinstimmen, hervorgehoben würden, zum Nachteil von universelleren und kosmopolitischen Identitäten.[71] Nimrod Flaschenberg von der Organisation „Israelis for Peace“ kritisierte 2025 in einem Artikel in der israelischen Zeitung Haaretz die „blinde Unterstützung Israels“ als Teil der „Staatsräson“ vonseiten der deutschen Regierung.[74]
Im Oktober 2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz, Staatsräson bedeute keine bedingungslose Unterstützung jeder israelischen Regierung.[75][76] Zudem gelte Staatsräson „in der Regel für das eigene Land und nicht für andere“.[77]
Zensur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter anderem wurde die Staatsräson im Zusammenhang mit dem Verbot von pro-palästinensischen Protesten und Organisationen, die der israelischen Regierung kritisch gegenüberstehen, herangezogen.[78] Ein wichtiger Präzedenzfall stellte 2019 die Boycott, Divestment and Sanctions-Bewegung (BDS) dar, als der Bundestag eine nicht bindende Resolution verabschiedete, in der diese als antisemitisch eingestuft wurde.[79] Obwohl die Resolution nicht rechtlich bindend ist, wurde sie herangezogen, um Mittelkürzungen, Veranstaltungsabsagen und die Ausladung von Rednern an öffentlichen Einrichtungen zu rechtfertigen.[34][79] Diese Maßnahmen haben Bedenken hinsichtlich der bürgerlich-rechtlichen Freiheiten, der akademischen Freiheit und der Einschränkung des demokratischen Raums in Deutschland aufkommen lassen, insbesondere als der Bundestag 2024 die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus weiter institutionalisierte, die dafür kritisiert wurde, Kritik an der israelischen Politik mit Antisemitismus gleichzusetzen.[79][54]
Auch in der deutschen Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftspolitik wurde die Berufung auf Staatsräson kontrovers diskutiert und der öffentliche Diskurs eingeschränkt.[80] Verschiedene Bildungs- und Kulturprogramme, darunter das jüdisch-israelische Kunstkollektiv „The School for Unlearning Zionism“, wurden nach der Kennzeichnung von BDS-Verbindungen finanziell gekürzt.[81] Judith Butler, die 2012 den Adorno-Preis erhielt, erntete aufgrund ihrer Kritik am israelischen Staat öffentliche Vorwürfe des Antisemitismus.[82][83] Eine weitere Kontroverse löste 2012 das Gedicht „Was gesagt werden muss“ des deutschen Schriftstellers und Literaturnobelpreisträgers Günter Grass aus. Darin wirft er Israel vor, den Weltfrieden zu gefährden, und kritisiert das „allgemeine Schweigen“ darüber im deutschen Diskurs.[84] Die Welt bezeichnete Grass infolgedessen als „ewigen Antisemiten“.[85] 2020 kritisierte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, die Einladung von Achille Mbembe zur Ruhrtriennale 2020 und warf Mbembe Antisemitismus aufgrund dessen Vergleichs Israels mit dem Apartheid-SystemSüdafrikas vor.[83]
Zahlreiche öffentliche Kontroversen betrafen auch Ausladungen, Förderstopps oder Absagen von Veranstaltungen mit israelischen, jüdischen oder palästinensischen Intellektuellen und Künstlern, darunter Omri Boehm, Adania Shibli und Masha Gessen. Im Dezember 2023 zogen die Heinrich-Böll-Stiftung und die Stadt Bremen ihre Unterstützung für die Verleihung des Hannah-Arendt-Preises an Gessen zurück, nachdem diese das Vorgehen Israels im besetzten Gazastreifen kritisiert und mit dem Warschauer Ghetto verglichen hatte.[83][86][87] Im April 2024 entzog die Universität zu Köln Nancy Fraser ihre Einladung als Gastprofessorin, nachdem auch diese das Vorgehen des israelischen Militärs im Gazastreifen kritisiert und im November 2023 den offenen Brief „Philosophy for Palestine“ unterzeichnet hatte.[83][88] 2025 wurde ein Vortrag der UN-Sonderberichterstatterin für Palästina Francesca Albanese von der LMU München auf Grund erwarteter Kontroversen abgesagt.[89] Außenminister Johann Wadepuhl forderte 2026 ihren Rücktritt als UN-Berichterstatterin.[90]
Im Mai 2024 prüfte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zivil- und strafrechtliche Sanktionen sowie die Möglichkeit, den Unterzeichnern eines offenen Briefes, in dem die Meinungsfreiheit für „pro-palästinensische“ Studierende eingefordert wurde, Fördermittel des BMBF zu entziehen.[91] Anna Younes und Hanna Al‑Taher argumentierten 2024, deutsche Bildungseinrichtungen seien seit dem 7. Oktober 2023 verstärkt zu Orten geworden, an denen die Staatsräson gegenüber Israel durch administrative Maßnahmen, Disziplinierung und Einschränkungen pro-palästinensischer Positionen verteidigt werde.[92]
Kritiker argumentieren, diese Zensuren hätten den legitimen Diskurs über die deutsch-israelischen Beziehungen und die israelische Politik eingeschränkt.[71]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Günther Heydemann, Eckart Klein (Hrsg.): Staatsräson in Deutschland. Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung (GDF), Band 83. Duncker & Humblot, 2003. ISBN 978-3-428-11133-6 (historische Darstellung der Staatsräson in Deutschland vom deutschen Territorial- zum Nationalstaat in seinen unterschiedlichen Ausprägungen des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur, der daraus hervorgegangenen Teilung Deutschlands in Bundesrepublik und DDR bis zur Wiedervereinigung).
- Hans-Christian Crueger: Die außenpolitische Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland: Theoretische Grundlagen und politikwissenschaftlicher Diskurs (= Beiträge zur politischen Wissenschaft. Band 171). Duncker & Humblot, 2012, ISBN 978-3-428-13785-5.[93]
- Klaus Dieter Wolf: Staatsräson in der Bundesrepublik Deutschland. In: Kurt Graulich, Dieter Simon (Hrsg.): Terrorismus und Rechtsstaatlichkeit – Analysen, Handlungsoptionen, Perspektiven. Berlin 2007, Akademie Verlag, ISBN 978-3-05-004306-7
- Herfried Münkler:
- Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsräson in der Frühen Neuzeit, Frankfurt/Main 1987 (Habilitation)
- Staatsräson und politische Klugheitslehre. In: Iring Fetscher, Herfried Münkler (Hrsg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen. Band 3, München/Zürich 1985, ISBN 3-492-02953-1.
- Peter Nitschke: Staatsräson kontra Utopie. Von Thomas Müntzer bis Friedrich II. von Preußen. Stuttgart/Weimar 1995.
- Stefanie Kristina Werner: Staatsräson. In: Martin Warnke (Hrsg.): Bildhandbuch zur politischen Ikonographie. München 2011, ISBN 978-3-406-57765-9.
- Urban Bacher: Israels Sicherheit als Deutsche Staatsräson – Ein Arbeitspapier zu einem erklärungsbedürftigen Begriff im Lichte von Politik und Recht, in: Interdisciplinary Management Research XXI, Osijek 2025, ISSN 1847-0408, S. 393–410.
Medien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erich Mühsam: Staatsräson. Ein Denkmal für Sacco und Vanzetti. Drama in 15 Akten. UA 1928.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur zum Thema Staatsräson im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Brockhaus Handbuch des Wissens in vier Bänden. 4. Band. Leipzig 1923, S. 245 f.
- ↑ Dieter Nohlen (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. Art. „Staatsräson“, Beck, München 2007.
- ↑ Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. 3. Auflage. Kröner, 2010, ISBN 978-3-520-40403-9.
- ↑ Gerd Schneider, Christiane Toyka-Seid: Staatsräson. In: Das junge Politik-Lexikon. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 14. Oktober 2023.
- ↑ Herbert Krüger: Allgemeine Staatslehre, 2. Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1966, Seite 14
- 1 2 3 Meyers Grosses Taschenlexikon. Band 21, Mannheim / Wien / Zürich 1981, S. 45.
- ↑ zitiert in: Nicolas Stockhammer: Die Rationalität politischer Macht bei Thukydides, Machiavelli und Michel Foucault. Nomod, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-2801-8.
- ↑ Joseph von Eichendorff: Der deutsche Roman des 18. Jahrhunderts in seinem Verhältnis zum Christenthum. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn 1866, S. 52.
- ↑ Friedrich Meinecke: Die Idee der Staatsräson. 1924.
- ↑ Helmut Rumpf: Die Staatsräson im Demokratischen Rechtsstaat. In: Der Staat. Band 19, Nr. 2. Duncker & Humblot, Berlin 1980, S. 273–292, JSTOR:43641290.
- ↑ Herfried Münkler: Im Namen des Staates. Die Begründung der Staatsraison in der Frühen Neuzeit. 1987, S. 18.
- ↑ Michael Stolleis: Staat und Staatsräson in der frühen Neuzeit. 1990, S. 136 ff.
- ↑ vgl. Ronja von der Heydt: Wo liegen die Ursprünge des Begriffes der Staatsräson, wie lässt er sich definieren und findet er heute noch eine korrekte Verwendung? Ein Anwendungsbeispiel anhand der Regierungsbildung der SPD 2017/2018. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 19. Dezember 2018, S. 21 f.
- ↑ vgl. jedoch kritisch zum sog. Radikalenerlass Bernhard Blanke: Editorial: „Staatsräson“ und demokratischer Rechtsstaat. Leviathan 1975, S. 153–169.
- ↑ Russell Crendall: America's Path from Malaise to Primacy. In: Survival. Band 59, Nr. 1 (Februar-März 2017), S. 149–160, 151 f.
- ↑ Roman Schnur: Staatsräson. Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs. 1975. zit.nach: Helmut Rumpf: Die Staatsräson im Demokratischen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 1980.
- ↑ mit Beate Baumann: Freiheit. Erinnerungen 1954–2021. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2024, ISBN 978-3-462-00513-4. (Memoiren)
- 1 2 Merkel, Israel und die Staatsräson Matthias Wyssuwa, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. November 2024, abgerufen am 29. November 2024
- ↑ Christian Hillgruber: Für eine Wehrhafte Verfassungsinterpretation. In: Hermann Gröhe, Christoph Kannengießer (Hrsg.): Entscheidungen als Grundlage der Rechtsordnung. Mit Beiträgen von: Thomas de Maizière, Jürgen Gehb, Ulrich Palmer, Andreas Heusch, Christian Hillgruber, Hartmut Lang. Sankt Augustin/Berlin 2007, ISBN 978-3-939826-32-3, S. 85–104, 88.
- ↑ Meyers Kleines Lexikon. 3. Band. Leipzig 1969, S. 469.
- ↑ Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin 1973, S. 813–815.
- ↑ Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin 1973, (S. 168 ff.: „Diktatur des Proletariats“; S. 792 ff.: „sozialistischer Staat“; S. 813–815: „Staat“)
- ↑ Der Brockhaus in einem Band. 9. Auflage. Leipzig 2000, S. 862.
- ↑ Stefan Ulrich: Aktuelles Lexikon: Staatsräson. In: Süddeutsche Zeitung. 29. Mai 2019, S. 4.
- 1 2 3 4 Lily Gardner Feldman: Germany's foreign policy of reconciliation: from enmity to amity. 1. paperback ed Auflage. Rowman & Littlefield, Lanham, Md. 2014, ISBN 978-0-7425-2613-6, S. 133–136.
- 1 2 Nava Löwenheim: A haunted past: requesting forgiveness for wrongdoing in International Relations. In: Review of International Studies. Band 35, Nr. 3, Juli 2009, ISSN 0260-2105, S. 549–551, doi:10.1017/S026021050900864X (cambridge.org [abgerufen am 15. Mai 2026]).
- ↑ Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der 165. Sitzung des Deutschen Bundestages zur Haltung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Juden. 27. September 1951, abgerufen am 15. Mai 2026 (deutsch).
- ↑ Niels Hansen: Zur Politik Konrad Adenauers gegenüber Israel und den Juden: Moral als Staatsräson. Die Politische Meinung 2000, S. 25–33.
- ↑ Shimon Stein, Mordechay Lewy: Von Einzigartigkeit über Normalität zu Staatsräson: 50 Jahre diplomatische Beziehungen - Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte, 30. Januar 2015.
- 1 2 Meron Mendel: Israels Sicherheit als deutsche Staatsraison: Was ist das Postulat wert? | Blätter für deutsche und internationale Politik. Abgerufen am 15. Mai 2026.
- ↑ Frank Stern: Philosemitism — The Whitewashing of the Yellow Badge in West Germany 1945–1952. In: Holocaust and Genocide Studies. Band 4, Nr. 4, 1989, ISSN 8756-6583, S. 464–466, doi:10.1093/hgs/4.4.463.
- ↑ Dreßler Rudolf: Gesicherte Existenz Israels - Teil der deutschen Staatsräson - Essay | Deutschland und Israel. 4. April 2005, abgerufen am 15. Mai 2026.
- ↑ Busse, Jan (12. Januar 2024). "Zwischen historischer Verantwortung und Zweistaatenlösung: Die Nahostpolitik der Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel" (PDF). Stiftung Wissenschaft und Politik: 58–65.
- 1 2 3 Michaels, Ralf (2022). "Israels Sicherheit und Existenz: Zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip". Jahrbuch für Antisemitismusforschung. 31 (1). S. Schüler-Springorum: 195–221.
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