Die Staatsanwaltschaft Offenburg ist der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unterstellt (§ 147 GVG). Sie gehört zum sogenannten badischen Rechtsgebiet, in dem u. a. traditionell in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften der „badische Aktenknoten“ zur Bindung der Akten verwendet wird. Bis Ende des Jahres 2025 wurde jedoch die elektronische Strafakte eingeführt,[2][3] womit diese besondere Form der Aktenführung allmählich obsolet wird. Nach Einführung der eAkte werden nur noch Bestandsakten „badisch“ gebunden werden.
Bei der Staatsanwaltschaft Offenburg sind zuletzt 55 Personen beschäftigt. Der Leitenden Oberstaatsanwältin unterstehen in den Ermittlungsabteilungen dabei zwei Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter, vier Erste Staatsanwälte, zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, drei Amts- bzw. Oberamtsanwälte, drei Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 29 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst und Angestellte im Bürodienst. Gemäß dem Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg) ist die Staatsanwaltschaft Offenburg als Justizbehörde in drei Ermittlungsabteilungen, eine Vollstreckungsabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gegliedert.
Die Eingänge haben sich für das Jahr 2021 (letzte konkrete Mitteilung der Geschäftszahlen) auf dem hohen Niveau der Vorjahre eingependelt: 21.514 Js-Verfahren und 9721 UJs-Verfahren. Im Jahre 2024 betrug die Zahl der Ermittlungsverfahren etwa 25.300.[5]
Die Staatsanwaltschaft Offenburg vollstreckt die Entscheidungen der Strafgerichte. Zudem vollstreckt sie gerichtliche Geldbußen, Ordnungs- oder Zwangsgelder, den Wertersatz (bei eingezogenen Gegenständen) sowie die Erzwingungshaft. In Verfahren nach dem JGG ist dagegen der Jugendrichter gleichzeitig Vollstreckungsleiter.