Schadges
Schadges Stadt Herbstein | |
|---|---|
| Koordinaten: | 50° 34′ N, 9° 25′ O |
| Höhe: | 369 (357–384) m ü. NHN |
| Fläche: | 4,84 km²[1] |
| Einwohner: | 77 (31. Dez. 2025)[2] |
| Bevölkerungsdichte: | 16 Einwohner/km² |
| Eingemeindung: | 1. August 1972 |
| Postleitzahl: | 36358 |
| Vorwahl: | 06647 |
Schadges | |
Schadges ist ein Stadtteil von Herbstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Ortsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mittelalter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ersterwähnung von Schadges Schadiges stammt aus dem Jahre 1296: „… molendium in Stockhusen et coetra bona nostra et in villa Schadiges sita …“ (die Mühle in Stockhausen und unsere Güter dort und in Schadges)[3] Die Quelle findet sich in einm Kopiar aus dem 17. Jahrhundert. Schadges wird hier bereits mit der Siedlungsform villa bezeichnet. Bei den genannten Gütern handelt es sich um fuldischen Besitz. Eine Urkunde von 1299 nennt ebenfalls die Siedlungsform „villa“ für Schadges: „… villam dictam Schadiges …“[4] Diese Urkunde wurde in einem Kopiar des 19. Jahrhunderts überliefert. In einem weiteren Kopiar wird „… die smitten Zum Schadiges …“ erwähnt.[5]
Der Ortsname Schadges wird im Genitiv gebraucht und wird aus dem Beinamen „Schadic“, der Schädliche, hergeleitet. Im Mittelhochdeutschen hieß das Adjekitv schadic.[6]
Neuzeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Gebietsreform in Hessen wurde Schadges durch Landesgesetz am 1. August 1972 ein Stadtteil von Herbstein.[7][8]
Territorialgeschichte und Verwaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Schadges lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][9]
- vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Gericht Stockhausen der Freiherren von Riedesel zu Eisenbach (Mannlehen des Fürstbistum Fulda)
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Gericht Stockhausen[10]
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Altenschlirf[11]
- ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Herbstein (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Altenschlirf) und Verwaltung)
- ab 1825: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Lauterbach
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1866: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach
- am 1. August 1972 wurde Schadges als Stadtteil der neu gebildeten Stadtgemeinde Herbstein eingegliedert.
- ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis
Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Materielles Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Schadges galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[12]
Gerichtsverfassung seit 1803
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Schadges ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf, das für Schadges zuständig war. 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13] Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betreiben, bevor es 1968 endgültig aufgelöst wurde und in dem Amtsgerichtsbereich von Lauterbach zugeschlagen wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
- 1961: 74 evangelische und 33 katholische Einwohner
| Schadges: Einwohnerzahlen von 1834 bis 1970 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Einwohner | |||
| 1834 | 91 | |||
| 1840 | 110 | |||
| 1846 | 115 | |||
| 1852 | 115 | |||
| 1858 | 95 | |||
| 1864 | 92 | |||
| 1871 | 93 | |||
| 1875 | 93 | |||
| 1885 | 76 | |||
| 1895 | 90 | |||
| 1905 | 112 | |||
| 1910 | 111 | |||
| 1925 | 102 | |||
| 1939 | 84 | |||
| 1946 | 120 | |||
| 1950 | 108 | |||
| 1956 | 107 | |||
| 1961 | 107 | |||
| 1967 | 102 | |||
| 1970 | 82 | |||
| Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1] | ||||
