Zum Inhalt springen

Integrationsbeauftragter (Legislative)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.

Falls du Autor des Artikels bist, lies dir bitte durch, was ein Löschantrag bedeutet, und entferne diesen Hinweis nicht.

Zur Löschdiskussion | Artikel eintragen
Begründung: Der Artikel suggeriert, dass der Posten Integrationsbeauftragter obligatorisch für jede Fraktion im Bundestag ist und auch seine Aufgaben einheitlich definiert sind. Tatsächlich jedoch haben manche Fraktionen einen Integrationsbeauftragten, andere nicht. Auch die Aufgaben unterscheiden sich teils erheblich. Ich denke zudem nicht, dass es für einen selbstdefinierten Fraktionsposten, von denen es dutzende gibt, einen extra Artikel braucht. Mirmok12 (Diskussion) 18:30, 22. Nov. 2025 (CET)

Der Integrationsbeauftragte einer Fraktion im Deutschen Bundestag ist ein von seiner Fraktion ernannter Abgeordneter, der innerhalb seiner Fraktion die Aufgabe hat, den Schwerpunkt Integration in seiner Gesamtheit nach außen wie innen hin anzusprechen und neue Konzepte und Impulse zu erarbeiten. Dazu vernetzt er Mitglieder der Fraktion, Regierungsvertreter aus Bund und Ländern, Wissenschaftler sowie relevante zivilgesellschaftliche Akteure untereinander, um mit ihnen gemeinsam neue Anreize zur Ausgestaltung der Integrationspolitik zu schaffen.[1][2] Da das Thema „Integration“ nicht klar einem Ausschuss zugeordnet ist, handelt es sich auch beim Integrationsbeauftragten um einen Abgeordneten, der diesen Schwerpunkt in vielen parlamentarischen Gremien anspricht und vertritt.

Um seine Aufgabe wirksam erledigen zu können, kann er außerordentliche Gremien schaffen, die ihn in seiner Aufgabe unterstützen.[3]

Welche besonderen Schwerpunkte der Integrationsbeauftragte während seiner Amtsausübung setzt, bleibt dabei innerhalb des Fraktionsprogramms größtenteils ihm überlassen.

Fraktionsposition

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerhalb der Fraktion nimmt das Amt des Integrationsbeauftragten zusammen mit anderen legislativen Beauftragten eine Position außer der Reihe ein. Beim Thema Integration handelt es sich um einen breitgefächerten Querschnittsbereich. Da dieser in vielen Gremien problematisiert wird, besitzt er derzeit keinen eigenen Ausschuss im Bundestag.[4]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. CDU/CSU - Integrationsbeauftragte. Website der Bundestagsfraktion. Abgerufen am 15. Oktober 2014.
  2. SPD - Integrationsbeauftragter. Website der Bundestagsfraktion. Abgerufen am 15. Oktober 2014.
  3. CDU/CSU - Integrationsbeauftragte. Website der Bundestagsfraktion. Abgerufen am 15. Oktober 2014.
  4. Deutscher Bundestag - Ständige Ausschüsse (Memento des Originals vom 17. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundestag.de. Website des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 16. Oktober 2014.