Geisrain
Naturschutzgebiet „Geisrain“
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| Lage | Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
| Fläche | 6,4 ha | |
| Kennung | 2.053 | |
| WDPA-ID | 163220 | |
| Geographische Lage | 49° 24′ N, 9° 14′ O | |
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| Einrichtungsdatum | 25. Juni 1981 | |
| Verwaltung | Regierungspräsidium Karlsruhe | |
Der Geisrain ist ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 25. Juni 1981 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Elztal im Neckar-Odenwald-Kreis.
Lage und Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das rund 6,4 ha große Naturschutzgebiet liegt westlich des Ortsteils Auerbach in einem kleinen Seitental des Auerbachtals. Es umfasst einen südexponierten Hang und den Talgrund des kleinen Kerbtals.
Naturräumlich gehört das Gebiet zum Bauland. Geologisch stehen die Karlstadt-Formation und die Jena-Formation des mittleren bzw. unteren Muschelkalks an.[1]
Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Bauland Mosbach. Es liegt zudem im Naturpark Neckartal-Odenwald.
Im Hangbereich befindet sich eine kleine Wacholderheide, der übrige Hang ist bewaldet. Im Talgrund befinden sich teilweise artenreiche Wiesen.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung und nachhaltige Sicherung des Trocken- und Halbtrockenrasens als Lebensraum stark gefährdeter Pflanzen und Tiere, insbesondere der Großschmetterlinge.“[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes Geisrain im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Geologie nach den Layern zu Geologische Karte 1:50.000 auf: Mapserver des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (Hinweise)
- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet "Geisrain" vom 25. Juni 1981(GBl. v. 28.08.1981, S. 455). Abgerufen am 22. Mai 2026.
