Geiselbacher Forst


Geiselbacher Forst war ein gemeindefreies Gebiet und ist bis heute eine Gemarkung im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.
Gemeindefreies Gebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bis Jahresende 2014 war Geiselbacher Forst ein gemeindefreies Gebiet. Es war mit 4,2302 km² das flächenmäßig kleinste gemeindefreie Gebiet im Landkreis. Am 1. Januar 2015 wurde das gemeindefreie Gebiet mit der Schlüsselnummer 09671452 aufgelöst. Dabei wurde die Fläche in die Gemeinden Geiselbach (westlicher Teil) und Westerngrund (östlicher Teil) eingegliedert,[1] wobei als Grenze die Ostseite der Staatsstraße 2306 festgelegt wurde. Bereits vorher hatte innerhalb der Gemeinde Geiselbach eine Gemarkung bzw. ein Gemarkungsteil namens Geiselbacher Forst bestanden, bestehend aus der vom gemeindefreien Gebiet umgebenden Exklave beim Judenbrunnen sowie die an die hessische Gemeinde Linsengericht grenzenden Exklaven in den Tälern von Näßlichbach und Weihergraben, nördlich des Kreuzberges. Diese Gemarkung bzw. dieser Gemarkungsteil wurde durch die Auflösung entsprechend vergrößert.
Gemarkung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gemarkung liegt auf den Gemeindegebieten Geiselbach (Gemarkungsteil 0) und Westerngrund (Gemarkungsteil 2).[2] Sie hat eine Fläche von 4,358 km² und ist in 290 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Fläche von 15028,15 m² haben. Die Gemarkung ist unbewohnt.[3][4]
Geographie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geiselbacher Forst liegt nordöstlich der namensgebenden Kommune Geiselbach unmittelbar an der hessischen Grenze im nördlichen Teil des bayerischen Spessarts. Die höchste Erhebung in dem komplett bewaldeten Areal ist der Franzosenkopf mit 481 m ü. NHN.
Nachbargemeinden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachbargemeinden sind:
| Gemeinde Linsengericht |
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| Gemeinde Freigericht | Huckelheimer Wald (Gemeindefreies Gebiet) | |
| Gemeinde Geiselbach | Gemeinde Westerngrund |