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Geiselbacher Forst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Lage im Landkreis Aschaffenburg bis 2014
Das ehemalige gemeindefreie Gebiet Geiselbacher Forst im Jahr 2014

Geiselbacher Forst war ein gemeindefreies Gebiet und ist bis heute eine Gemarkung im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.

Gemeindefreies Gebiet

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Bis Jahresende 2014 war Geiselbacher Forst ein gemeindefreies Gebiet. Es war mit 4,2302 km² das flächenmäßig kleinste gemeindefreie Gebiet im Landkreis. Am 1. Januar 2015 wurde das gemeindefreie Gebiet mit der Schlüsselnummer 09671452 aufgelöst. Dabei wurde die Fläche in die Gemeinden Geiselbach (westlicher Teil) und Westerngrund (östlicher Teil) eingegliedert,[1] wobei als Grenze die Ostseite der Staatsstraße 2306 festgelegt wurde. Bereits vorher hatte innerhalb der Gemeinde Geiselbach eine Gemarkung bzw. ein Gemarkungsteil namens Geiselbacher Forst bestanden, bestehend aus der vom gemeindefreien Gebiet umgebenden Exklave beim Judenbrunnen sowie die an die hessische Gemeinde Linsengericht grenzenden Exklaven in den Tälern von Näßlichbach und Weihergraben, nördlich des Kreuzberges. Diese Gemarkung bzw. dieser Gemarkungsteil wurde durch die Auflösung entsprechend vergrößert.

Die Gemarkung liegt auf den Gemeindegebieten Geiselbach (Gemarkungsteil 0) und Westerngrund (Gemarkungsteil 2).[2] Sie hat eine Fläche von 4,358 km² und ist in 290 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Fläche von 15028,15 m² haben. Die Gemarkung ist unbewohnt.[3][4]

Geiselbacher Forst liegt nordöstlich der namensgebenden Kommune Geiselbach unmittelbar an der hessischen Grenze im nördlichen Teil des bayerischen Spessarts. Die höchste Erhebung in dem komplett bewaldeten Areal ist der Franzosenkopf mit 481 m ü. NHN.

Nachbargemeinden

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Nachbargemeinden sind:

Berggipfel im Geiselbacher Forst sind (nach Höhe sortiert):

Durch das Gebiet des Geiselbacher Forstes verläuft die Staatsstraße 2306, die von Schöllkrippen bis zur hessischen Landesgrenze führt.

Commons: Geiselbacher Forst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Geiselbacher Forst“ in die Gemeinden Westerngrund und Geiselbach, Landkreis Aschaffenburg. In: Amtsblatt der Regierung von Unterfranken. Nr. 20/2014, 24. November 2014, S. 137138 (PDF).
  2. Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. In: ldbv.bayern.de. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 17. April 2025, abgerufen am 31. März 2026.
  3. Gemarkung Geiselbacher Forst (090301). In: geoindex.io. Geoindex Aktiengesellschaft, abgerufen am 31. März 2026.
  4. Webkarte. ALKIS®-Verwaltungsgrenzen - Gemarkungen. In: BayernAtlas. LDBV, abgerufen am 31. März 2026.

Koordinaten: 50° 8′ 12,8″ N,  12′ 52,6″ O

Gemeinde
Linsengericht
Gemeinde Freigericht Kompassrose, die auf Nachbargemeinden zeigt Huckelheimer Wald
(Gemeindefreies Gebiet)
Gemeinde Geiselbach Gemeinde Westerngrund