Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S; bis 1967 Führungsstab der Bundeswehr – FüB)[1] war der Arbeitsstab des Generalinspekteurs der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung und einer der fünf Führungsstäbe im militärischen Leitungsbereich der Bundeswehr. Er entwickelte die Gesamtplanung der militärischen Verteidigung, konzipierte die Grundlagen der Militärpolitik, steuerte die Einsatzplanung und Einsatzführung der Bundeswehr und erarbeitete die Grundsätze für Führung, Erziehung und Ausbildung der Soldaten.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 waren durch das Potsdamer Abkommen eigenständige deutsche Streitkräfte und ein Generalstab verboten. Bei der Wiederbewaffnung am 5.Mai 1955 wurde der Begriff Generalstab in der neugeschaffenen Bundeswehr nicht mehr verwendet. Gleichwohl existieren die Aufgaben eines Generalstabs auch in der Bundeswehr. Die oberste Führungsbehörde wurde der Führungsstab der Streitkräfte.
In der Zeit bis 1990 hatte Deutschland die operative Führung seiner Kräfte im Kriegsfall komplett der NATO zu übertragen, wobei dieser zum Teil rein deutsche Hauptquartiere unterstanden wie das Flottenkommando oder die deutschen Heereskorps (I., II. und III. Korps). Die übrigen, nicht operativen Aufgaben eines Generalstabes wurden im FüS und in den Führungsstäben der Teilstreitkräfte wahrgenommen. Die nationalen Belange bei heutigen Auslandseinsätzen werden grundsätzlich durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr geführt.
Neben den für den Generalinspekteur der Bundeswehr wahrzunehmenden Aufgaben bearbeitete der Fü S truppendienstliche und organisationsbereichspezifische Angelegenheiten der Streitkräftebasis, insoweit war der Fü S zugleich militärische Kommandobehörde.
Der Führungsstab der Streitkräfte war Stand 2006 in 7 Stabsabteilungen mit insgesamt 42 Referaten gegliedert.[2]
Stabsabteilung Fü S I (Innere Führung, Personal, Ausbildung, Stellvertreter des Stabsabteilungsleiters)
Referat Personelle Grundsatzforderungen
Referat Grundlagen für die Personalplanung, Personallage und Nachwuchslage der Soldatinnen, Soldaten und des Zivilpersonals der Streitkräfte, Reservistenangelegenheiten
Referat Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte
Stabsabteilung Fü S II (Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr)
Referat Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens
Referat Strategische Aufklärung; Sicherheitsoffizier Fernmelde-, Elektronische- und Sonderaufklärung; Beauftragter des Inspekteurs der Luftwaffe für Militärische Nachrichtenwesen
Referat Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten; Beauftragter des Inspekteurs des Heeres für Militärische Nachrichtenwesen
Referat Militärische Sicherheit der Bundeswehr; Beauftragter des Inspekteurs der Marine für Militärische Nachrichtenwesen
Referat Angelegenheiten ausländischer Militärattachés; Lage anderer Staaten
Referat GeoInformationswesen der Bundeswehr; Navigation in der Bundeswehr
Stabsabteilung Fü S III (Militärpolitik und Rüstungskontrolle)
Referat NATO; Euro Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPC); Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Partnerschaft für den Frieden
Referat Europäische Union; Westeuropäische Union; Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Europabeauftragter des Verteidigungsministeriums
Stabsabteilung Fü S VII (Organisation, Stationierung, Infrastruktur, Führungsunterstützung)
Referat Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation; Geschäfts- und Schriftverkehr in den Streitkräften; Dienstvorschriften und Standardisierungsübereinkommen
Referat Organisation Streitkräftebasis
Referat Koordination der Stationierung der Bundeswehr und der Liegenschaftsnutzung; Stationierung der Streitkräftebasis; Untersuchungsgruppe Standort- und Liegenschaftsoptimierung
Referat Grundsatzangelegenheiten der Infrastruktur der Streitkräfte; Infrastrukturbedarf und -planung der Streitkräfte
Dem Führungsstab stand der Generalinspekteur der Bundeswehr vor. Der Generalinspekteur im Rang eines Generals wurde durch den Führungsstab in seiner Arbeit unterstützt, der ihm als ministerieller Stab unmittelbar zugeordnet war und dessen Arbeiten durch einen Chef des Stabes koordiniert wurden.
Für die dem Generalinspekteur übertragene Bundeswehrplanung hatte er Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe) und der Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Sanitätsdienst.
Am 1. Juni 2003 wurden der Führungsstab der Streitkräfte und der Führungsstab der Streitkräftebasis (Fü SKB) zusammengefasst. Seitdem nahmen im Führungsstab der Streitkräfte zwei ständige Vertreter des Generalinspekteurs Aufgaben wahr. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis führt den ihm truppendienstlich unterstellten Organisationsbereich der Streitkräftebasis. Darüber hinaus vertritt er den Generalinspekteur, wenn es um die Führung der Streitkräfte geht. Ihm unterstehen direkt das Referat Rechtsberater und das Referat Universitäten der Bundeswehr.
Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr war als ständiger Vertreter des Generalinspekteurs zuständig für die ministeriellen Fachaufgaben im Führungsstab der Streitkräfte. Diese sind insbesondere die Bereiche Einsatz, Militärpolitik und Rüstungskontrolle angesiedelt. Dem Chef des Stabes waren drei Referate für zentrale Angelegenheiten, Personalangelegenheiten und Controlling direkt zugeordnet.
Das schwarz/golden gekordelte Verbandsabzeichen, das nur von den militärischen Mitarbeitern der TeilstreitkraftHeer des Führungsstabes der Streitkräfte am linken Ärmel des Dienstanzugs getragen wurde, zeigte das Bundeswappen mit Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland auf den Farben der Flagge Deutschlands. Die gold-schwarze Kordel weist auf die Stellung als eine Kommandobehörde oberhalb der Divisionen hin. Das Verbandsabzeichen wurde auch vom militärischen Personal der anderen Führungsstäbe im BMVg sowie in den übrigen Organisationsbereichen des BMVg getragen.