Eleonorenwald
Unter dem Begriff Eleonorenwald versteht man ein Waldgebiet der Arenberg-Meppen GmbH (bis 1928 Herzog von Arenberg) im Grenzbereich der Landkreise Emsland und Cloppenburg in Niedersachsen. Mit einer Fläche von rund 2.050 Hektar ist er das größte zusammenhängende Waldgebiet eines Waldbesitzers im westlichen Niedersachsen.[1] Direkt angrenzend liegt das ca. 550 Hektar umfassende Waldgebiet Quäkenberg, das zusammen mit dem Eleonoerenwald somit 2.600 Hektar eines arrondierten Waldbesitzes umfasst.
Geschichte des Erwerbs und des Namens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 1853 besaß der Herzog von Arenberg in Vrees einen Tannenkamp von 117,4 Hektar. In diesem Jahr erhielt er für den Verzicht auf die Cumulativ-Gehölze Sprakel, Varel und das Markenrichterrecht 126,5 Hektar. Am 25. Januar 1878 wurden in Neuvrees 200,2107 Hektar übergeben, davon 101,12 Hektar von der Marktgemeinde zur Deckung der Teilungskosten und 99,0907 Hektar von den Markgenossen gekauft. Der Weg nach Vrees sollte an den Herzog mitverkauft werden, wenn der Herzog die Unterhaltung übernähme, was abgelehnt wurde. Am 15. Januar 1879 kaufte der Herzog in der Vreeser Mark 280,7350 Hektar, und zwar 26,18 Hektar von der Markengemeinde. Am 11. Februar 1879 wurde hierfür erstmalig die Bezeichnung Eleonorenwald verwendet, benannt nach Maria Eleonore, geborene Prinzessin von Arenberg, Cousine und Gattin des Herzogs Engelbert August von Arenberg. Im Jahr 1879 kaufte der Herzog 265 Hektar in Neuvrees, im Jahr 1891 49,6210 Hektar in Vrees und in 1897 540,5836 Hektar in Vrees. 1909 erfolgte per Tausch an Herrn von Langen der Erwerb des Langenberg, davon 105,8540 ha in Vrees und 39,9393 Hektar in Neuvrees, gegen Abgabe der Werlter Herrentannen (in den 1950er Jahren zurückerworben). Von der Marktgemeinde in Neuvrees erfolgte im Jahr 1909 der Kauf von 22,7271 Hektar, weitere 37,0216 Hektar von anderen Verkäufern. In Vrees wurde ebenfalls in 1909 22,8952 Hektar, in 1909 23,7122 ha erworben, in 1911 in Neuvrees weitere 88,8179 Hektar. Die Aufforstungen der erworbenen Grundflächen (in der Regel Heide und Wehsanddünen) führte die Forstverwaltung des Herzogs von Arenberg anschließend zeitnah aus.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der größere südliche Teil des Eleonorenwaldes liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Vrees in der Samtgemeinde Werlte und gehört zum Landkreis Emsland, der kleinere Teil mit rund 750 Hektar liegt auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe und gehört zum Landkreis Cloppenburg.
Naturschutzgebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwei kleine Teilflächen des Eleonorenwaldes sind als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen:
- Das rund 55 Hektar große FFH- und Naturschutzgebiet „Langelt“, bei dem es sich um einen der wenigen historisch alten Laubwaldstandorte des Emslandes, einem Alteichen-Hudewald auf einer flachwelligen Geest mit Restflächen früherer Heiden mit Pfeifengras sowie einigen Tümpel mit Birken, handelt[2]
- sowie ein Teil des knapp 100 Hektar großen Naturschutzgebietes „Markatal“. Weitere Bereiche des Eleonorenwaldes unterliegen einem gesetzlichen Biotopschutz.
Landschaftsschutzgebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Folgende Beschreibung bezieht sich nur zum geringen Teil auf den emsländischen Teil des Eleonorenwaldes (mit Ausnahme der als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Flächen), der Teil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Waldgebiete auf dem Hümmling" (LSG EL 00031) ist. Dieses LSG wurde am 19. Januar 2018 durch eine Verordnung des Landkreises Emsland ausgewiesen und umfasst 32 räumlich getrennte Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 12.150 Hektar. Der detaillierte Verordnungstext inklusive Gebietsabgrenzungen, Schutzvorschriften und Zonierungen ist im Amtsblatt des Landkreises Emsland Nr. 8/2018 dokumentiert.
Schutzzweck und ökologische Bedeutung Das LSG dient primär:
- der Sicherung der Natura-2000-Ziele (insbesondere der Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG),
- dem Erhalt der Eigenart und Schönheit der Geestlandschaft (typisch für den Hümmling mit seinen sandigen Böden, Mooren und Heiden),
- der Begründung für die staatliche Anerkennung des Naturparks Hümmling (2006), der als großräumiges Schutzgebiet die regionale Identität und Erholungsfunktion stärkt.
Die „Flickenteppich“-Struktur des LSG spiegelt die historische Nutzung der Region wider: Die 32 Teilgebiete sind verstreut über den Hümmling verteilt und umfassen verschiedene Waldtypen (z. B. Eichen-Hutewälder, Kiefernforste, Feuchtgebiete und Nadelmischwälder). Diese Mosaikstruktur ist charakteristisch für kulturgeprägte Landschaften, in denen Naturschutz und Nutzung (z. B. Forstwirtschaft, Erholung) miteinander vereinbart werden müssen. Die Ausweisung des LSG diente dem Ziel, einen Naturpark auszuweisen, wofür eine Unterschutzstellung als LSG oder NSG auf 40 Prozent der Fläche erforderlich war. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Wesentlichen Waldgebiete ausgewiesen; Kriterium war eine Mindestgröße und nicht die ökologische Struktur. Hutewälder als frühere Bewirtschaftungsform und Feuchtgebiete sind nur auf kleinsten Resten erhalten. Kiefernforste sind weitgehend zwischen 1850 und 1930 durch Bepflanzung auf Heide- und Dünenflächen entstanden und existieren heute als solche praktisch gar nicht mehr; sie wurden mittlerweile weitgehend durch Unterpflanzungen zu mehrschichtigen Wäldern entwickelt. Erstaufforstungen vorrangig mit Japan-Lärchen fanden im Rahmen des Emslandplans in den 1950er und 1960er Jahren statt. Die beim Orkan von 1972 entstandenen Kahlflächen im Emsland wurden weitgehend mit Nadelbaumarten (Lärchen- und Fichtenarten sowie Douglasien) wieder aufgeforstet. Ziel der Unterschutzstellung als LSG war es vorrangig, möglichst große Waldgebiete als Schutzgebiet auf mindestens 40 % der Gesamtfläche auszuweisen, um das Gesamtgebiet als Naturpark darzustellen. Die ökologische Waldstruktur spielte für das Ziel "Naturpark" keine Rolle.
Geltungsbereich und Schutzvorschriften Die 32 Teilgebiete des LSG liegen schwerpunktmäßig in den Samtgemeinden Nordhümmling, Sögel, Werlte, Lathen und Herzlake sowie den Städten Haren (Ems) und Meppen. Der im Emsland liegende Teil des Eleonorenwaldes ist dabei der größte zusammenhängenden Bereich am Rande des LSG.
Kernvorschriften des LSG:
- Allgemeine Verbote (§ 2 der LSG-Verordnung):
- Handlungen, die das Landschaftsbild verändern, den Naturhaushalt schädigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, sind untersagt.
- Beispiele: Unzulässige Rodungen, Bodenversiegelungen, Abgrabungen.
- Forstwirtschaft:
- Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung bleibt grundsätzlich zulässig, unterliegt aber naturschutzrechtlichen Auflagen (z. B. Verbot von Kahlschlägen, Erhalt von Altholzbeständen).
- Erholung:
- Das Betreten der Wälder zur stillen Erholung ist gestattet.
- Verbot für motorisierte Fahrzeuge (Ausnahme: forstwirtschaftliche Nutzung).
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten Das LSG „Waldgebiete auf dem Hümmling“ ergänzt die strikteren Schutzregelungen der Naturschutzgebiete (NSG) wie dem FFH-Gebiet „Langelt“ (NSG WE 310). Während das NSG den höchsten Schutzstatus genießt, sorgt das LSG für einen flächendeckenden Schutz der umgebenden Waldgebiete. Diese abgestufte Schutzstruktur (NSG → LSG) ist typisch für Natura-2000-Gebiete und soll sicherstellen, dass ökologische Zusammenhänge (z. B. Wanderkorridore für Tiere) erhalten bleiben.
Wildtiermanagement im Eleonorenwald: Rotwild und Wisente
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Emsland war ursprünglich Lebensraum für den Rothirsch, das bis ins späte Mittelalter hinein vorkam. Nach der Ausrottung des Rotwilds in der Region wurde es 1909 durch Herzog Engelbert-Marie von Arenberg im Wildpark Eleonorenwald zu jagdlichen Zwecken in einem zeitweise bis 2.000 Hektar Jagdgatter angesiedelt. Das Rotwild dieser Ansiedlung führte jedoch zu Verbiss- und Schälschäden an Bäumen, die die nachhaltige Waldbewirtschaftung (u. a. für die PEFC-Zertifizierung) gefährdeten. Schon in den 1970er-Jahren wurde eine Reduzierung des Rotwildbestands angestrebt, um die Schäden an der Waldvegetation zu begrenzen. Ab 2015 verschärfte sich die Situation, da die PEFC-Zertifizierung (ein international anerkanntes Siegel für nachhaltige Waldbewirtschaftung) keine überhöhten Wildbestände duldet. Laut Berichten der NOZ (z. B. vom 22. April 2017 und 19. Mai 2017) genehmigte der Landkreis Emsland einen Abschussplan, der die vollständige Entnahme des Rotwilds aus dem Gatter vorsah. 2019 war der Rotwildbestand im Eleonorenwald nicht mehr vorhanden und das Jagdgatter wurde zurückgebaut.
Parallel zum Rotwild wurde in demselben Gatter von 2005 bis 2008 ein Projekt zur Ansiedlung von Wisenten durchgeführt. Wisente, die letzten Vertreter der europäischen Wildrinder, wurden am 22. Dezember 2005 mit drei Kühen und einem Bullen im Wildgatter ausgewildert. Das Projekt scheiterte jedoch an Sicherheitsbedenken: Während die Gemeinde Vrees das Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich machen wollte, hielten die Waldbesitzerin Arenberg-Meppen GmbH und das Umweltministerium die Wisente für zu gefährlich. Die Herde, die auf acht Tiere angewachsen war, wurde schließlich in die Döberitzer Heide (Brandenburg) umgesiedelt, der Bulle wegen seiner Gefährlichkeit nach Belgien abgegeben. Ein Bison!-Denkmal in Neuvrees erinnert seit 2008 an das Projekt, schon bevor es beendet war.
Bewirtschaftung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Herzöge von Arenberg ließen überwiegend von 1880 bis 1930 auf vormaligen Heideflächen Kiefernwälder zur Grubenholzproduktion aufforsten. Dabei wurde große Flächen mit einem Dampfpflugsystem kultiviert. Der Wald wurde benannt nach der Herzogin Eleonore von Arenberg. Seit 1928 wird der Eleonorenwald von der Arenberg-Meppen GmbH bewirtschaftet, heute eine gemeinnützige Forst- und Grundbesitzverwaltung.[3] Nachdem ein Orkan am 13. November 1972 den größten Teil der meist älteren Kiefernwälder niedergerissen hatte, wurden neue Wälder aus Lärchen-, Fichten- und Kiefernarten sowie Douglasien gepflanzt, sodass das Waldgebiet heute von Nadelmischwäldern geprägt wird, allerdings weitgehend gleichaltrig. Die besonders im Osten des Waldgebietes noch vorhandenen älteren Kiefern- und Lärchenwälder sind zwischen 1990 und 2010 mit verschiedenen Baumarten unterpflanzt und daher zu strukturreichen naturnahen Wirtschaftswäldern fortentwickelt worden. Er bildet den größten Teil des gleichnamigen Forstreviers; zudem gehört der 230 Hektar umfassende Kaufwald beim benachbarten Ort Markhausen im Stadtgebiet Friesoythe dazu.
Tourismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Eleonorenwald verfügt über rund 40 Kilometer ausgebaute Forstwirtschaftswege, auf denen Fuß- und Radwanderer den Wald erkunden können.[1] Zwischen den Orten Neuvrees und Vrees befindet sich auf rund sechs Kilometern Gesamtlänge eine öffentliche Schotterstraße, an dem zwei von den Dorfgemeinschaften Neuvrees sowie Vrees errichteten Wetterschutzhütten mit Rastgelegenheit liegen.[4]
Aktuelle Entwicklungen und Nutzungskonflikte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Teile des Eleonorenwaldes und des Waldgebietes Quäkenberg sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen stehen seit 2025 im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte über den Ausbau der Windenergie und den Schutz von Natur und Trinkwasser. Geplant ist die Errichtung eines Windparks mit nur noch 28 (anstatt ursprünglich genehmigter 36) Anlagen im Bereich „Vrees Eleonorenwald“, wofür 30 (anstatt ursprünglich mindestens 40) Hektar Wald beseitigt werden sollen, eine Fläche von etwa 35 (anstatt ursprünglich) 50 Fußballfeldern. Bedenken:
- Fehlende Prüfungen: Es gäbe keine vollständige Untersuchung, wie sich die Rodungen auf Trinkwasser, Tiere und geschützte Lebensräume auswirken. Der Wald liege teilweise in einem Trinkwassergewinnungsgebiet und in der Nähe (200 m bis zu 6 km) des FFH-Gebiets „Langelt“, das seltene Pflanzen- und Tierarten beherbergt.
- Trinkwasser: Der geplante Windpark liegt in einem Trinkwassergewinnungsgebiet "Vrees/Neuvrees". Die Verlagerung der Trinkwassergewinnung in bewaldete Bereiche wie den Eleonorenwald steht im Zusammenhang mit erhöhten Nitratbelastungen in landwirtschaftlich geprägten Regionen des Emslands, wodurch unbelastete Grundwasservorkommen zunehmend auf Waldstandorte angewiesen sind (allgemein anerkannter fachlicher Zusammenhang nach LAWA-/UBA-Bewertungen). Die Wirkmechanismen des Vorhabens auf die bereits dokumentierten, sinkenden Grundwasserstände werden in den Antragsunterlagen nicht betrachtet, obwohl eine relevante Vorbelastung des Schutzgutes Wasser vorliegt und davon auszugehen ist, dass das Vorhaben in der Gesamtschau zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung führt.
- Flächenverbrauch: Die Waldinanspruchnahme wird in den Unterlagen mit rund 36 Hektar ausgewiesen. Fachliche Analysen (z. B. auf Basis von Herstellerspezifikationen) gehen davon aus, dass der technisch erforderliche Flächenbedarf – einschließlich Wege und Stellflächen – in einer Größenordnung von etwa 30 bis 40 Hektar liegt. Ein Teil der temporär beanspruchten Flächen soll nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet werden. Der Umfang der Eingriffe in zusammenhängende Waldflächen wird hinterfragt. Diskutiert wird, inwieweit Wiederaufforstungsmaßnahmen die ökologischen Funktionen der betroffenen Bereiche – etwa hinsichtlich Habitatstruktur, Boden und Wasserhaushalt – vollständig ersetzen können.
- Artenschutz: Es fehlen Erfassungen von Tieren wie Fledermäusen, Kreuzkröten oder Greifvögeln, die im Wald leben. Ohne diese Daten kann nicht sichergestellt werden, dass keine geschützten Arten durch den Bau gefährdet werden.
- Öffentliche Reaktionen: Die Bedenken haben zu einer Petition[5] geführt, die eine gründlichere Prüfung der Auswirkungen auf Natur und Wasser fordert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Windpark nur unter Einhaltung aller Naturschutz- und Wasserrecht-Vorgaben gebaut wird.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johannes Dierkes, Winfried Frölich: Die Geschichte des Eleonorenwaldes – 200 Jahre Wald und Wild. In: Geschichte und Geschichten von Vrees, Heimatverein Vrees e.V. 1997
- Arenberg-Meppen GmbH (Hrsg.): Arenberg 2003 – Aspekte aus 200 Jahren Arenberg-Meppen und 100 Jahren Arenberg-Nordkirchen, Meppen 2003
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Eleonorenwald. In: friesoythe.de. Abgerufen am 3. Dezember 2024.
- ↑ Friesoythe-Neuvrees – Eleonorenwald, Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre, abgerufen am 28. Dezember 2018.
- ↑ Gemeinnützige Forst- und Grundbesitzverwaltung Arenberg-Meppen GmbH, abgerufen am 13. September 2013
- ↑ Erholungsgebiet Hümmling: Gemeinde Vrees, abgerufen am 13. September 2013
- ↑ https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=199
Koordinaten: 52° 55′ 58″ N, 7° 48′ 2″ O