CSS-Partner
CSS-Partner sind Anbieter von Preisvergleichsdiensten, die am Partnerprogramm von Google für sogenannte Comparison Shopping Services (CSS) teilnehmen. Preisvergleichsdienste ermöglichen Nutzern, Produktangebote verschiedener Händler zu vergleichen, und können im Namen von Onlinehändlern Shopping-Anzeigen auf Google schalten. Auch Google Shopping nimmt als Preisvergleichsdienst an diesem System teil. Die Teilnahme am CSS-Programm und die Auszeichnung als CSS-Partner stellen unterschiedliche Programmstufen dar.[1]
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Den wettbewerbsrechtlichen Hintergrund bildet das Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google wegen der Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes in der allgemeinen Suche. Am 27. Juni 2017 verhängte die Kommission eine Geldbuße von rund 2,42 Milliarden Euro. Sie beanstandete, dass Google den eigenen Dienst gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsportalen bevorzugt positioniert und dargestellt hatte.[2]
Infolge der Entscheidung änderte Google die Organisation seiner Shopping-Anzeigen in Europa und öffnete die entsprechenden Anzeigenplätze für andere Preisvergleichsdienste. Google Shopping nimmt innerhalb dieses Modells selbst als CSS an den Anzeigenauktionen teil.[3]
Der Gerichtshof der Europäischen Union wies am 10. September 2024 das Rechtsmittel von Google und Alphabet gegen das vorausgegangene Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurück. Damit blieb die Geldbuße bestehen.[2]
Funktionsweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Preisvergleichsdienste können im Namen der von ihnen vertretenen Händler Gebote für Shopping-Anzeigen auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google abgeben. Die Produktdaten werden über Händlerkonten im Google Merchant Center bereitgestellt. Für alle beteiligten Dienste gelten dieselben Richtlinien für Shopping-Anzeigen und Produktdaten.[4]
Ein Klick auf die Produktanzeige führt unmittelbar zum beworbenen Angebot im Onlineshop. Ein gesonderter Hinweis innerhalb der Anzeige verweist auf den Preisvergleichsdienst, der das Angebot eingereicht hat. Dieser Link führt zur Website des jeweiligen CSS.[4]
Händler können mit einem oder mehreren Preisvergleichsdiensten zusammenarbeiten. Nach Angaben von Google stehen allen CSS grundsätzlich dieselben Möglichkeiten zur Anzeigenplatzierung offen. Reservierte Anzeigenplätze für einzelne Dienste bestehen demnach nicht.[4]
Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Leistungsumfang unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Bei einem verwalteten Dienst übernimmt das Preisvergleichsportal beispielsweise die Aufbereitung der Produktdaten sowie die Einrichtung und Betreuung der Werbekampagnen. Bei Selbstverwaltungsmodellen steuern der Händler oder eine beauftragte Agentur die Kampagnen selbst. Daneben bestehen Mischformen, bei denen einzelne Aufgaben zwischen Händler und CSS aufgeteilt werden.[5]
Auch die Abrechnung ist unterschiedlich geregelt. Möglich sind unter anderem klickbezogene Gebühren, erfolgsabhängige Provisionen und gesondert berechnete Dienstleistungen. Bei bestimmten Modellen bezahlt der Händler die Werbekosten unmittelbar an Google und erhält vom CSS eine separate Rechnung. Ein Wechsel des Preisvergleichsdienstes kann durch die Übertragung eines bestehenden Merchant-Center-Kontos erfolgen.[5]
Partnerprogramm
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Google unterscheidet im CSS-Programm zwischen den Stufen Participant, Partner und Premium Partner. Die bloße Teilnahme am Programm ist daher nicht mit einem Partnerabzeichen gleichzusetzen.[6]
Die Einstufung berücksichtigt unter anderem die Zahl der betreuten Händler mit aktiven Shopping-Kampagnen sowie den Anteil an den Shopping-Anzeigenimpressionen innerhalb einer Region. Für Premium-Partner bestehen zusätzliche Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Google. Die Abzeichen kennzeichnen einen Status innerhalb des Google-Partnerprogramms.[6]
Kostenstruktur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Besonderheit betrifft die Kalkulation von Google Shopping. Nach Angaben von Google zieht der eigene Preisvergleichsdienst eine feste prozentuale Marge vom Händlergebot ab, bevor dieses in die Anzeigenauktion eingeht. Die Marge ist Bestandteil des vom Händler bezahlten Klickpreises.[7]
Andere CSS bestimmen ihre Vergütung nach ihrem jeweiligen Geschäftsmodell. Die Gesamtkosten für Händler hängen damit sowohl von den Werbekosten als auch von den vereinbarten Gebühren des jeweiligen Dienstes ab.[5]
Geografische Verfügbarkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das CSS-Programm ist nach der von Google veröffentlichten Länderliste in 21 europäischen Märkten verfügbar. Dazu zählen Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.[5]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ General FAQs. In: Google Shopping Solutions. Abgerufen am 29. Oktober 2026 (englisch).
- 1 2 The Court of Justice upholds the fine of €2.4 billion imposed on Google for abuse of its dominant position by favouring its own comparison shopping service. (PDF) In: Gerichtshof der Europäischen Union. 10. September 2024, abgerufen am 29. Oktober 2026 (englisch).
- ↑ CSS compliance. In: Google for Developers. Abgerufen am 29. Oktober 2026 (englisch).
- 1 2 3 Werbung mithilfe von Preisvergleichsportalen. In: Google Merchant Center-Hilfe. Abgerufen am 29. Oktober 2026.
- 1 2 3 4 Mit Preisvergleichsportalen arbeiten. In: Google Merchant Center-Hilfe. Abgerufen am 29. Oktober 2026.
- 1 2 Partners Overview. In: Google Comparison Shopping Partners. Abgerufen am 29. Oktober 2026 (englisch).
- ↑ About advertising with Comparison Shopping Services. In: Google Merchant Center Help. Abgerufen am 29. Oktober 2026 (englisch).