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Bundespolizeigesetz

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(Weitergeleitet von BPolG)

Das Bundespolizeigesetz (BPolG) regelt die Aufgaben und die Rechtsstellung der deutschen Bundespolizei (bis 2005 Bundesgrenzschutz).

Das Gesetz ist in sechs Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 (§§ 1 bis 14) regelt die Aufgaben und Verwendungen der Bundespolizei. So zählt neben dem Grenzschutz, dem Schutz von Bahnanlagen, des Luftverkehrs und Organen des Bundes etwa auch die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen.

In Abschnitt 2 (§§ 15 bis 76) sind die dazugehörigen Befugnisse sowie Regelungen zur Verantwortlichkeit von sogenannten Störern, zur unmittelbaren Ausführung und zur Inanspruchnahme von Nichtstörern festgelegt. Er enthält insbesondere auch Vorgaben zur Datenerhebung.

Im dritten Abschnitt (§§ 15 bis 76) ist der Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Pflichten der Bundespolizei geregelt. Abschnitt 4 (§§ 86 bis 91) regelt den Schadensausgleich.

Abschnitt 5 (§§ 92 bis 102) regelt die Organisation und die jeweiligen Zuständigkeiten. Durch diese Bestimmungen werden insbesondere Aufgabenübertragungen an den Zoll geregelt, da dieser an vielen Grenzübergängen die polizeiliche Kontrolle durchführt. Abschnitt 6 (§§ 103 bis 107) schließlich enthält die Schlussbestimmungen.

Das Bundespolizeigesetz darf nicht mit dem Bundespolizeibeamtengesetz oder dem Bundesgrenzschutzgesetz verwechselt werden.

Am 10. Juli 2026 stimmte der Bundestag über eine Reform des Bundespolizeigesetzes ab, die die Befugnisse der Bundespolizei erweitern sollte. Da die erforderliche Kanzlermehrheit nicht festgestellt wurde,[1] wurde die Abstimmung am 25. September 2026 wiederholt und die Reform schließlich verabschiedet.[2] Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am gleichen Tage ebenfalls zu.[3] Die Neufassung trat am 28. Oktober 2026 in Kraft.[4]

Einzelnachweise

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  1. ↑ Elena Müller: Dritte Abstimmung ungültig: Bundestag muss über Polizeigesetz neu abstimmen. In: correctiv.org. 17. Juli 2026, abgerufen am 19. Juli 2026.
  2. ↑ Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in dritter Beratung beschlossen. Deutscher Bundestag, 25. September 2026, abgerufen am 25. September 2026.
  3. ↑ Bundesrat stimmt Reform des Bundespolizeigesetzes zu. In: Deutscher Bundesrat. 25. September 2026, abgerufen am 25. September 2026.
  4. ↑ Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. In: Bundesgesetzblatt. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 22. Oktober 2026, abgerufen am 27. Oktober 2026.
Basisdaten
Titel:Gesetz über die Bundespolizei
Kurztitel: Bundespolizeigesetz
Früherer Titel: Gesetz über den Bundesgrenzschutz
Abkürzung: BPolG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht, Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 13-7-4
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Oktober 1994
(BGBl. I S. 2978, 2979)
Inkrafttreten am: 1. November 1994
Letzte Neufassung vom: Art. 1 G vom 22. Oktober 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 318 vom 27. Oktober 2026)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
28. Oktober 2026
(Art. 14 G vom 22. Oktober 2026)
GESTA: B021
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.