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Wolf-Rüdiger Schenke

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Wolf-Rüdiger Schenke (* 25. Oktober 1941 in Breslau) ist ein deutscher Staatsrechtslehrer. Er war ab 1979 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mannheim.

Schenke studierte Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Universität Erlangen. Während seines Studiums wurde er Mitglied des Corps Franconia Tübingen. 1964 wurde er Referendar, 1966 wissenschaftlicher Assistent. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. in Erlangen 1965, einer Tätigkeit als Assistenz-Professor in Mainz und der Habilitation für Öffentliches Recht 1974 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz war Schenke ab 1975 als Extraordinarius an der Ruhr-Universität Bochum und ab 1979 als Ordinarius an der Universität Mannheim tätig. Seitdem war Schenke Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. 2007 wurde Schenke emeritiert. Er lehrt weiterhin als Emeritus.

Wolf-Rüdiger Schenkes Mutter war Erika Schenke, geborene von Löbbecke, sein Vater, der Vorsitzende Richter Horst Schenke, und sein Bruder, Klaus Schenke, waren ebenfalls promovierte Juristen.[1] Wolf-Rüdiger Schenke ist evangelisch und heiratete 1964 die promovierte Marlene Hole. Aus der Ehe gingen ein Sohn und eine Tochter hervor. Sein Sohn Ralf Peter Schenke lehrt wie sein Vater öffentliches Recht.

Schenke trat besonders in Erscheinung, als er 1983 zwei der Bundestagsabgeordneten vertrat, die vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen Bundespräsident Karl Carstens führten, weil sie die von ihm verfügte Auflösung des Bundestages infolge einer Vertrauensfrage des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl als verfassungswidrig einstuften. Seine Argumentation wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gänzlich nachvollzogen. Als Kenner der Materie vertrat er im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Juli/August 2005 den Abgeordneten Werner Schulz von Bündnis 90/Die Grünen, der die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler als verfassungswidrig einstufte. Auch hier hatte Schenke keinen Erfolg.

Schenke wurde in wissenschaftlichen Kreisen mit seinen Schriften über die Verfassungsorgantreue (1977)[2] und über die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses (1984) bekannt. Ebenfalls als Standardwerke bekannt sind seine Kommentierungen als Mitautor zu den Art. 19 Abs. 4, Art. 58, 63 und 64 Grundgesetz im Bonner Kommentar zum Grundgesetz und seine Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung („Kopp/Schenke“) aktuell in der 31. Auflage (2025) sowie seine Bücher zum Verwaltungsprozessrecht[3] und zum Polizei- und Ordnungsrecht (13., neu bearbeitete Auflage. 2026) in der Schwerpunkte-Reihe des Verlags C. F. Müller. Schenke setzt sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit häufig kritisch mit der Rechtsprechung der Obergerichte, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, auseinander. Seine wissenschaftlich fundierte Kritik wurde von den Gerichten häufig aufgegriffen und hat mehrmals zu einer Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geführt. Zu nennen ist insbesondere die Rechtsprechung zum für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage zwischen letzter Behördenentscheidung und letzter mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sowie zur Frage der Anfechtung von Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Wolf-Rüdiger Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht. 11., neu bearbeitete Auflage. Heidelberg 2021, ISBN 978-3-8114-5742-3, S. VIII.
  2. ↑ Wolf-Rüdiger Schenke: Die Verfassungstreue. 1977.
  3. ↑ Vgl. auch Wolf-Rüdiger Schenke: Rechtsschutz bei normativem Unrecht. 1979.