Rechtsgrundlage für die Errichtung des BND war ein Organisationserlass der Bundesregierung. Diese hielt ein formelles Bundesgesetz nicht für notwendig, weil dem BND keine Hoheitsbefugnisse übertragen werden sollten.[1][2] Erst 1983 wurde mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Grundlage als erforderlich erachtet. Es dauerte jedoch noch bis Ende 1990, bis das BND-Gesetz verabschiedet wurde.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.Mai 2020
Ende September 2020 gab das Bundeskanzleramt den Referentenentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes in die Ressortabstimmung.[7] Der Deutsche Bundestag beschloss eine Änderung des BND-Gesetzes, die am 19.April 2021 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und zwei Tage später im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
↑Thomas Wolf:Die Entstehung des BND. Aufbau, Finanzierung, Kontrolle (=Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger, Rolf-Dieter Müller [Hrsg.]: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968. Band9). 1. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-022-3, S.307ff.