Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 ist das deutscheBundesgesetz zur Regelung des Bergrechts. Es regelt alle bergrechtlichen Fragen von der Aufsuchung, über die Gewinnung eines Rohstoffes bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus, was insbesondere die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche beinhaltet. Das Bundesberggesetz legt die Zuständigkeit der Bergbehörden bei Fragen, die den Bergbau betreffen, fest. Es räumt der Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen einen Vorrang gegenüber anderen übergeordneten Interessen des Gemeinwohls ein.[1] Wesentliches Verfahrenselement ist die Pflicht zur Führung bergrechtlicher Betriebspläne.
Das Bundesberggesetz unterscheidet nach grundeigenen Bodenschätzen, die im Eigentum des Grundeigentümers stehen und nach bergfreien Bodenschätzen, auf die sich das Eigentum an einem Grundstück nicht erstreckt.
Bergfreie Bodenschätze sind, soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten nichts anderes ergibt:
alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels und, soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten nichts anderes ergibt, alle Bodenschätze im Bereich der Küstengewässer sowie Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme)
Grundeigene Bodenschätze im Sinne des Bundesberggesetzes sind nur, soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten nichts anderes ergibt:
Günther Kühne, Gerhard Boldt, Fritz von Hammerstein, ua.:Bundesberggesetz. Nebst Durchführungsbestimmungen des Bundes und der Länder sowie Gesetz zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1457). de Gruyter, Berlin/New York 2023, ISBN 978-3-11-070920-9.
Gerhard Boldt, Herbert Weller:Bundesberggesetz. Unter Berücksichtigung des Änderungsgesetzes vom 12. Februar 1990 und der vorhergegangenen Gesetzesänderungen sowie die das Bergrecht betreffenden Bestimmungen des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 3-11-012267-7 (Ergänzungsband: mit Erläuterungen der neuen Vorschriften).
Frenz, Walter (Hrsg.):Bundesberggesetz. Kommentar. Erich Schmidt, Köln 2019, ISBN 978-3-503-18726-3.
Eduard Kremer, Peter U. Neuhaus gen. Wever:Bergrecht. Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln 2001, ISBN 3-17-016287-X.