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Verordnung über künstliche Intelligenz

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(Weitergeleitet von AI Act)
Verordnung über künstliche Intelligenz (2023)
Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2024/1689

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828
Kurztitel: Verordnung über künstliche Intelligenz
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
KI-Verordnung, AI Act
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Medienrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 16 und 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 13. Juni 2024
Veröffentlichungsdatum: 12. Juli 2024
Inkrafttreten: 1. August 2024
Anzuwenden ab: größtenteils 2. August 2026, sonst 2. Februar 2025, 2. August 2025 und 2. August 2027
Fundstelle: ABl. L, 2024/1689, 12. Juli 2024
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten, aber noch nicht anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung über künstliche Intelligenz (informell KI-Verordnung, KI-VO, englisch AI Act oder EU AI Act) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Die EU-Verordnung ist weltweit die erste derart umfassende Regulation von KI.[1][2]

Sie wurde ab 2019 ausgearbeitet, am 21. Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedet[3] und am 12. Juli desselben Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.[4] Offiziell in Kraft getreten ist sie zum 1. August 2024.[5] Gemäß Art. 113 der Verordnung gelten ihre Regelungen mit einigen Ausnahmen überwiegend ab dem 2. August 2026.[6] Zurzeit (1. Mai 2026) wird an einer Novelle der Verordnung gearbeitet, die zahlreiche Termine zur Anwendbarkeit nach hinten verschieben soll (siehe Abschnitt "Novellierung").

Risikoeinstufung

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Die KI-Verordnung folgt einem weitgehend risikobasierten Ansatz. KI-Technologien, darunter auch generative KI (GenAI), werden demnach in vier verschiedene Risikokategorien eingegliedert, die von „KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko“ über „KI-Systeme mit hohem Risiko“ und „KI-Systeme mit Transparenzanforderungen“ bis zu „KI-Systemen mit keinem/niedrigem Risiko“ reichen. Daran werden verschiedene Verbote bzw. Compliance-, Berichts-, Dokumentations-, Sorgfalts- und Informationspflichten gekoppelt.

Das Gesetz stuft u. a. folgende Anwendungsbereiche in die hohe Risikokategorie (sog. Hochrisiko-KI-Systeme) und damit zwar als erlaubt, aber besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegend ein:[7][8]

  • Systeme, die biometrische Daten verarbeiten
  • Systeme, die in der kritischen Infrastruktur zum Einsatz kommen
  • Bewertung von Lernprozessen in Bildungseinrichtungen
  • Zugangsprüfungen zur Universität
  • Bewerberauswahl, Beförderungen und Kündigungen im Arbeitsleben
  • Anspruch auf Sozialhilfe
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit
  • Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen
  • Prognose von Rückfälligkeit bei Straftaten
  • Einflussmöglichkeit auf Wahlen
  • Einschätzung von Sicherheitsrisiken oder eines von Einzelnen ausgehenden Gesundheitsrisikos bei Migration, Asyl sowie Grenzkontrolle.

Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung Regeln speziell für leistungsfähige Sprachmodelle vor, vor allem für multimodale Modelle (in der KI-Verordnung auch „General Purpose AI“, GPAI genannt) und solche, die besonders hohe Rechenleistungen haben.[9] Darunter fallen bspw. besonders leistungsfähige GenAI-Modelle wie ChatGPT.[10] Diese Sonderregelung, die von der Risikokategorisierung abweicht, ist eine Reaktion auf das schnelle Aufkommen generativer KI im Jahr 2023.[11]

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu zählt es u. a., ein Risikomanagementsystem einzurichten, Anforderungen an die Datenqualität zu erfüllen und menschliche Aufsicht über die KI sicherzustellen.[12] Ferner hat ein Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Nach Artikel 6 der EU-KI-Verordnung[13] gelten KI-Systeme im medizinischen Bereich, insbesondere in der Geburtshilfe und Pränataldiagnostik, als Hochrisiko-KI-Systeme. Betreiber müssen eine dauerhafte menschliche Aufsicht sicherstellen und über nachweisbare KI-Kompetenz verfügen. In der medizinrechtlichen Diskussion wird betont, dass Ärzte und Kliniken trotz automatisierter Entscheidungen weiterhin verantwortlich bleiben („Arzt als ultima ratio“).[14] Ist das Produkt nicht nur Hochrisiko-KI-System, sondern etwa auch Medizinprodukt, sind die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme im medizinprodukterechtlichen Konformitätsbewertungsverfahren mitzuprüfen.[15]

Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen unter anderem offenlegen, mit welchen Daten die KI trainiert wurde, ob Internetseiten automatisch ausgelesen wurden und welche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergriffen wurden.[16][17]

Artikel 4 verpflichtet Unternehmen zur Qualifizierung: „Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.“

Kennzeichnungspflichten

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Maschinenlesbare Kennzeichnung aller KI-Werke

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Anbieter von KI-Systemen müssen KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Tonaufnahmen in maschinenlesbarer Form als künstlich kennzeichnen (anwendbar ab 2. August 2026).

Kennzeichnung von KI-Deepfakes

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Wer mithilfe von KI Deepfakes (laut Gesetz ein KI-Werk, das „einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“) erstellt, muss diese bei Veröffentlichung entsprechend kennzeichnen; es sei denn, das KI‑System wird nur privat verwendet. Ausnahmen gelten für die Strafverfolgung und für künstlerische oder satirische Werke (anwendbar ab 2. August 2026).

Kennzeichnung von KI-Texten

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Wer mithilfe von KI Texte erzeugt oder verändert, die „über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ informieren, muss dies offenlegen; es sei denn, das KI‑System wird nur privat verwendet. Diese Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die Inhalte redaktionell geprüft bzw. überarbeitet wurden sowie einer redaktionellen Verantwortung unterliegen (anwendbar ab 2. August 2026).

Weitere Transparenzpflichten

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Ebenso muss Nutzern stets klar sein, dass sie mit einem KI-System interagieren.[18] Mittels der Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht soll laut dem österreichischen Rechtswissenschaftler Marlon Possard unter anderem eine Risikominimierung von Wahlbeeinflussung erzielt werden.[19]

Technologien mit einem inakzeptablen Risiko wie Social Scoring oder Teile von biometrischer Videoüberwachung bzw. Gesichtserkennung sowie automatisierter Emotionserkennung und subtiler Verhaltensbeeinflussung sollen komplett verboten werden.[20] Für Strafverfolgungsbehörden, das Militär und Geheimdienste gibt es jedoch weitreichende Ausnahmen.[21]

Der AI Act selbst droht sehr hohe Bußgelder an, wenn Unternehmen gegen ihn verstoßen. Der Entwurf sieht hier Strafen bis zu 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder 35 Millionen Euro vor – dies ist deutlich mehr, als bei DSGVO-Verstößen drohen.[22] Außerdem ist die Schaffung eines Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz (KI-Gremium)[23] vorgesehen, zur Durchsetzung sollen auf nationaler Ebene Behörden mit der Möglichkeit von Bußgeldern geschaffen werden.[24]

Die Vorgaben des AI Acts gelten nicht ab sofort nach dem Inkrafttreten. Vielmehr sind Übergangsfristen zwischen 6 und 36 Monaten vorgesehen.[25] Bis dahin setzt die Europäische Kommission auf freiwillige Selbstbeschränkungen der Wirtschaft.[26]

Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte eine Regulierung von KI bereits 2019 in ihrer Bewerbungsagenda angekündigt.[27][2]

Dem Vorschlag vorangegangen waren 2018 das Strategiepapier Künstliche Intelligenz für Europa[28] und der Koordinierte Plan für künstliche Intelligenz,[29] 2019 der Bericht einer Expertenkommission[30] und 2020 das Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz[31] der EU-Kommission.

Gesetzgebungsverfahren

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Die EU-Kommission veröffentlichte ihren Entwurf am 21. April 2021,[32] aufgrund vieler Änderungsanträge fand die erste Plenarsitzung des EU-Parlaments dazu erst im Oktober 2022 statt. Bis Ende 2022 brachten die Parlamentsausschüsse und Mitgliedstaaten ihre Stellungnahmen und Änderungsvorschläge ein, der Rat der EU veröffentlichte seinen in einigen Punkten abgeschwächten Entwurf am 6. Dezember 2022,[33] die beiden federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments verabschiedeten ihre Position am 11. Mai 2023,[34] der finale Vorschlag des Parlaments wurde am 14. Juni 2023 verabschiedet.[35][36] Das Verfahren befand sich damit in den Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebungsorganen,[37][38] mit einer Einigung wurde zunächst für Ende 2023 oder 2024 gerechnet.[39][40]

Die neuen Diskussionen rund um den KI-Chatbot ChatGPT hatten den ursprünglichen Zeitplan verzögert.[41][34] Das EU-Parlament wollte solche sogenannte Allzweck-KI (GPAI) stärker in die Regulierung aufnehmen.[38]

Im Dezember 2023 einigten sich die EU-Gesetzgebungsinstitutionen auf die Grundzüge des Gesetzes.[42][43] Im Januar 2024 wurde der Text des finalen Entwurfs bekannt.[44] Im Februar 2024 stimmten alle Mitgliedsländer der EU zu, und der zuständige Parlamentsausschuss in Brüssel gab ebenfalls grünes Licht, im März folgte die Zustimmung des Parlaments insgesamt.[45][46] Die 27 Mitgliedsländer stimmten dem Gesetzwerk am 21. Mai 2024 zu, sodass es, nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und einer weiteren 20-Tage-Frist, in Kraft treten kann.[47] Die Verordnung soll dann mit Ausnahmen zwei Jahre später Anwendung finden.[20][48]

Stand: 10. April 2026; Änderungen sind wahrscheinlich (siehe Abschnitt "Novellierung")

Vergangen:

  • 1. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung.
  • 2. Februar 2025: Anwendung der Verbote für KI-Systeme mit „inakzeptablem Risiko“ sowie der Bestimmungen zur KI-Kompetenz (AI Literacy).
  • 2. August 2025: Anwendung der Regeln für Allzweck-KI (GPAI) und der geforderten Governance-Strukturen (u. a. Benennung nationaler Behörden).

Bevorstehend:

  • 2. August 2026 Hauptanwendungsdatum. Die meisten Bestimmungen werden verbindlich, insbesondere die für Hochrisiko-KI-Systeme (gemäß Anhang III) sowie die allgemeinen Transparenzpflichten. (Soll um 1,5 Jahre auf 2. Dezember 2027 bzw. um 0,5 Jahre auf 2. Dezember 2026 verschoben werden, siehe "Novellierung".)
  • 2. Dezember 2026: Verbot bestimmter Formen von Deepfake-Pornographie (neu in die KI-VO aufgenommen, siehe "Novellierung").
  • 2. August 2027: Anwendung der Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in bereits regulierten Produkten (nach Anhang I, z. B. Medizinprodukte oder Fahrzeuge) fungieren. (Soll auf 2. August 2028 verschoben werden, siehe "Novellierung".)

Am 19. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zu einer Novellierung der Verordnung über künstliche Intelligenz mit dem Ziel der Vereinfachung (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI).[49] Der Rat hat seine Position dazu am 13. März 2026, das EU-Parlament am 26. März 2026 verabschiedet[50][51]. Am 7. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat in den Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über Änderungen an bestimmten Vorschriften der Verordnung. Die Einigung muss noch förmlich von Parlament und Rat angenommen werden. Für Hochrisiko-KI-Systeme sollen die Pflichten erst ab dem 2. Dezember 2027 gelten; für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten eingesetzt werden und unter EU-Sektorvorschriften zu Sicherheit und Marktüberwachung fallen, erst ab dem 2. August 2028. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung bzw. Erkennbarkeit KI-generierter Inhalte („Watermarking“) soll auf den 2. Dezember 2026 verschoben werden. Außerdem sollen KI-Systeme verboten werden, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch erstellen oder ohne Einwilligung intime Körperteile einer identifizierbaren Person bzw. diese Person bei sexuell expliziten Handlungen darstellen; das Verbot erfasst sowohl das Inverkehrbringen entsprechender Systeme als auch deren Nutzung: Unternehmen sollen bis zum 2. Dezember 2026 Zeit haben, ihre Systeme entsprechend anzupassen.[52]

Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments sind der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), Berichterstatter sind Brando Benifei (S&D) und Dragoş Tudorache (ALDE).[53]

Am 28. September 2022 veröffentlichte die Kommission in dem Zusammenhang auch den Entwurf einer Richtlinie über Produkthaftung[54] und einer Richtlinie über KI-Haftung.[55] Die Richtlinie über Produkthaftung ist mittlerweile erlassen und gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Haftungsfragen waren zuvor aus der Verordnung herausgenommen worden.[56] In dem Kontext steht auch ein Formwechsel der Maschinenrichtlinie zur EU-Maschinenverordnung, die am 14. Juni 2023 in Kraft getreten ist.[57] Sie ist in Teilen ab 19. Juli 2023 anwendbar und ist ab dem 20. Januar 2027 in allen Artikeln anwendbar.

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

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Im September 2025 legte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) einen ersten Entwurf zur Durchführung der KI-Verordnung vor, der u. a. ein neu zu schaffendes Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) vorsieht. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Einrichtung eines sogenannten Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), das andere zuständige Behörden unterstützen und eine einheitliche Rechtsauslegung gewährleisten soll. Deutschland hätte bereits zum 2. August 2025 eine entsprechende Marktüberwachungsbehörde ernennen bzw. einrichten müssen, hat diese Frist jedoch verfehlt. Der Entwurf zur Durchführung der KI-Verordnung enthält zudem Vorschriften zur Innovationsförderung; insbesondere soll die BNetzA ein sogenanntes KI-Reallabor errichten und betreiben. Im Februar 2026 wurde der Gesetzesentwurf von der Bundesregierung beschlossen, am 20. März 2026 erfolgte die erste Lesung des Bundestags.[58] Zuletzt fand am 23. März 2026 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung statt.[59] Als Nächstes hat der Digitalausschuss eine Beschlussempfehlung für das Plenum zu erstellen.

Diskussion in Deutschland

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Die weitgehenden Definitionen, Verbote und komplizierten Compliance-Vorschriften im ursprünglichen Vorschlag lösten Kritik der Industrieverbände (u. a. Bitkom und KI-Verband) aus. Der Kompromissentwurf des Rates wurde dahingehend in einigen Punkten abgeschwächt. Außerdem wird eine große Rechtsunsicherheit,[60] der hohe bürokratische Aufwand und Doppelregulierung, z. B. im Medizinbereich, kritisiert.[61][62] Auch sei die geforderte fehlerfreie Auswahl von Trainingsdaten nahezu unmöglich.[48]

Auch die Bundesregierung warnt vor Überregulierung.[63] Nach einer Studie würde die Verordnung zu einem hohen Aufwand bei einem großen Teil der KI-Anwendungen führen.[64]

Auf der anderen Seite kritisieren Bürgerrechtler (u. a. EDRi, AlgorithmWatch) und z. B. der DGB[65] den Entwurf als nicht weit genug, Definitionen seien zu eng gefasst und die Regelungen böten Schlupflöcher, so sollen die Vorschriften z. B. für militärische Zwecke nicht und für die Strafverfolgung nur teilweise gelten.[66] Außerdem wurden einige erhoffte Regulierungen wie das Verbot von Predictive Policing und biometrischer Überwachung nicht mit aufgenommen.[67][68] Die Entwürfe des EU-Parlaments gehen stärker auf diese Positionen ein.[69] Gemäß der Version vom 11. Mai 2023 soll den Staaten die retrograde Videoüberwachung und damit die biometrische Massenüberwachung ermöglicht werden. Dass die Bundesregierung sich im Rahmen der Verhandlungen explizit für die retrograde Videoüberwachung aussprach, obwohl sie im Koalitionsvertrag noch ihre Ablehnung kundtat, sorgte für Kritik u. a. von netzpolitik.org.[70]

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Verordnung keine Möglichkeiten zur individuellen Rechtsdurchsetzung (wie Schadensersatzansprüche) schafft.

Commons: Artificial Intelligence Act – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. EU AI Act: first regulation on artificial intelligence. Europäisches Parlament, 8. Juni 2023, abgerufen am 24. Mai 2024.
  2. 1 2 Georg Baur, Daniel Gebhardt: Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). In: juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht. Band 2024, Nr. 4, 23. April 2024 (juris.de).
  3. Erstes KI-Gesetz der Welt verabschiedet. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 1. August 2024, abgerufen am 21. Mai 2024.
  4. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)Text von Bedeutung für den EWR. 13. Juni 2024 (europa.eu [abgerufen am 12. Juli 2024]).
  5. KI-Verordnung tritt in Kraft – Europäische Kommission. Abgerufen am 25. Dezember 2024.
  6. Prof Christian Solmecke: Fahrplan nach Inkrafttreten: AI-Act wird schrittweise anwendbar. 18. Dezember 2024, abgerufen am 25. Dezember 2024.
  7. Johannes Caspar: Wir Datensklaven. Wege aus der digitalen Ausbeutung. Berlin 2023, S. 215 f.
  8. Anhang III AI-Act
  9. Fünf Erkenntnisse zu general purpose AI aus dem geleakten AI Act. 26. Januar 2024, abgerufen am 29. Februar 2024.
  10. Michael Schwarz, Fabio Griehl, Dr Christian Temath: Was der AI Act für Unternehmen bedeutet. 28. Mai 2024, abgerufen am 25. Dezember 2024.
  11. Timm Rotter: Das KI-Gesetz kommt: Das bedeutet der AI Act für Unternehmen. In: disruptive-muenchen.de. 20. Februar 2024, abgerufen am 29. Februar 2024.
  12. KI-Verordnung (Kapitel III Abschnitt 2 – Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme). Europäische Union, abgerufen am 23. September 2024.
  13. „AI Act Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme – Legal Text“, abgerufen am 8. Oktober 2025, https://ai-act-law.eu/de/artikel/6/
  14. Sven Wilhelmy: „Haftungsrecht im Kreißsaal der Zukunft“, Vortrag auf dem 8. MonsTabor-Symposium Personenschadenrecht 2025, Quirmbach & Partner. (PDF) https://ihr-anwalt.com/files/haftungsrecht-im-kreisssaal.pdf
  15. Michael Kolain, Jonas Lange: ePA, DiGA, SaMD & Co. – Regulatorische Trends und Entwicklungen einer datengetriebenen Medizin. In: Gabriele Buchholtz, Laura Hering (Hrsg.): Digital Health und Recht. Duncker & Humblot, Berlin 2024, ISBN 978-3-428-18889-5, S. 89–126, S. 104, doi:10.3790/978-3-428-58889-3.
  16. Neue EU-Regeln schreiben ab sofort Transparenz für KI-Modell-Anbieter vor. In: derstandard.de. 3. August 2025, abgerufen am 5. August 2025.
  17. KI-Tools mit neuen Auflagen für mehr Transparenz für Nutzer. In: mdr.de. 2. August 2025, abgerufen am 5. August 2025.
  18. Art. 50 AI-Act
  19. Kurier TV: Urnengänge: Wie Deepfakes Wahlen beeinflussen können. 5. November 2024, abgerufen am 1. Januar 2025.
  20. 1 2 Falk Steiner: KI unter Kontrolle. In: c't. Heise, 17. Dezember 2022, abgerufen am 31. Januar 2023.
  21. Art. 2 AI-Act
  22. Felix Kraft, Christoph Wockel: EU AI Act – ein Fahrplan. EY, 24. Januar 2024, abgerufen am 29. Februar 2024 (deutsch).
  23. Artikel 65 AI Act https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj. Abgerufen am 29. März 2026.
  24. David Roth-Isigkeit: Grundstrukturen der geplanten KI-Aufsichtsbehörden – KI-Bürokratie? In: Zeitschrift für Rechtspolitik. Nr. 6, 2022, S. 187 (beck.de).
  25. Timm Rotter: Das KI-Gesetz kommt: Das bedeutet der AI Act für Unternehmen. 21. Mai 2024, abgerufen am 21. Mai 2024 (deutsch).
  26. Tagesschau: KI-Gesetz ist endgültig beschlossen. In: tagesschau.de. Norddeutscher Rundfunk, 21. Mai 2024, abgerufen am 21. Mai 2024.
  27. Ursula von der Leyen: Eine Union, die mehr erreichen will. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019, ISBN 978-92-76-09905-5, S. 16, doi:10.2775/23027.
  28. MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN – Künstliche Intelligenz für Europa (COM/2018/237 final) , abgerufen am 31. Januar 2023
  29. MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN – Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz (COM/2018/795 final) , abgerufen am 31. Januar 2023
  30. MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN – Schaffung von Vertrauen in eine auf den Menschen ausgerichtete künstliche Intelligenz (COM/2019/168 final), abgerufen am 5. Februar 2023
  31. Weissbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen (COM/2020/65 final) , abgerufen am 31. Januar 2023
  32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (COM/2021/206 final), abgerufen am 31. Januar 2023
  33. Gesetz über künstliche Intelligenz: Rat will sichere und die Grundrechte wahrende KI fördern. Rat der Europäischen Union, 6. Dezember 2022, abgerufen am 4. Februar 2023.
  34. 1 2 Überblick über die KI-Verordnung der EU (AI Act). Taylor Wessing, abgerufen am 31. Januar 2023.
  35. Parlament bereit für Verhandlungen über Regeln für sichere und transparente KI. Europäisches Parlament, 14. Juni 2023, abgerufen am 26. Juli 2023.
  36. Stefan Krempl: Biometrische Massenüberwachung: EU-Abgeordnete wollen KI demokratisieren. In: Heise Online. 11. Mai 2023, abgerufen am 26. Mai 2023.
  37. Proposal for a Regulation on a European approach for Artificial Intelligence. In: Legislative Train Schedule. European Parliament, 20. Mai 2023, abgerufen am 7. Juni 2023 (englisch).
  38. 1 2 Carsten Volkery: Strenge Auflagen für KI. In: Handelsblatt. 18. April 2023, S. 12 (handelsblatt.com).
  39. Kirsten Girschick: Verschläft Deutschland die KI-Entwicklung? In: Tagesschau. 31. Januar 2022, abgerufen am 11. Februar 2022: „Im Sommer soll die KI-Verordnung […] fertig sein“
  40. Gillmann, Neuerer, Stiens: „Man kann Technologie nicht mit Verboten aufhalten“: Diskussion um ChatGPT-Regulierung in Deutschland. In: Handelsblatt. 3. April 2023, abgerufen am 14. April 2023: „im besten Fall noch dieses Jahr verabschiedet“
  41. Friedhelm Greis: Hype um Chatbots bringt EU in die Bredouille. In: Golem. 8. April 2023, abgerufen am 14. April 2023.
  42. Wie Europa Chat-GPT & Co. Zügel anlegt, SZ, 9. Dezember 2023
  43. Weltweit restriktivste Regulierung von Künstlicher Intelligenz, von Holger Schmidt, FAZ, 9. Dezember 2023
  44. Luca Bertuzzi. In: X. 22. Januar 2024, abgerufen am 1. Februar 2024 (englisch).
  45. Eric Voigt, Mathis Gann, Reuters, AFP: AI Act: EU-Länder stimmen Regulierung von künstlicher Intelligenz zu. In: Die Zeit. 2. Februar 2024, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 21. Februar 2024]).
  46. Künstliche Intelligenz: EU-Parlament stimmt für umfassendes KI-Gesetz. In: Der Spiegel. 13. März 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 14. März 2024]).
  47. Einigung der EU-Staaten: KI-Gesetz ist endgültig beschlossen. In: Tagesschau.de. 21. Mai 2024, abgerufen am 21. Mai 2024.
  48. 1 2 Philipp Müller-Peltzer, Sebastian Schneider: Die geplante KI-Verordnung der EU. In: REthinking: Law. Band 2022, Nr. 6, Juni 2022 (owlit.de).
  49. Vorschlag zur Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. 19. November 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.
  50. Artificial Intelligence Act: delayed application, ban on nudifier apps | News | European Parliament. 26. März 2026, abgerufen am 1. April 2026 (englisch).
  51. MEPs support postponement of certain rules on artificial intelligence | News | European Parliament. 18. März 2026, abgerufen am 1. April 2026 (englisch).
  52. AI Act: deal on simplification measures, ban on “nudifier” apps | News | European Parliament. 7. Mai 2026, abgerufen am 7. Mai 2026 (englisch).
  53. Procedure File: 2021/0106(COD). In: Legislative Observatory. Europäisches Parlament, abgerufen am 26. Juli 2023 (englisch).
  54. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Haftung für fehlerhafte Produkte (COM(2022) 495 final), abgerufen am 11. Februar 2023
  55. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) (COM/2022/496 final), abgerufen am 3. Februar 2023
  56. Falk Steiner: Im Regulierungsrausch. In: c't. Heise, Dezember 2022, abgerufen am 2. Februar 2023.
  57. Jens Ferner: Verordnung über sichere Maschinenprodukte. Ferner Alsdorf, 15. Oktober 2022, abgerufen am 26. Mai 2023.
  58. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Abgerufen am 20. März 2026.
  59. Deutscher Bundestag - Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung über KI. Abgerufen am 20. März 2026.
  60. Sachverständige bewerten EU-Verordnung zur KI unterschiedlich. In: Deutscher Bundestag. 26. September 2022, abgerufen am 7. Juni 2023.
  61. Christof Kerkmann: Künstliche Intelligenz: Wirtschaft warnt vor „massiven Einschränkungen“ durch AI Act. In: Handelsblatt. 6. Dezember 2022, abgerufen am 4. Februar 2023.
  62. Britta Rybicki: Stillstand für neue Gesundheitstechnologien. In: Handelsblatt Inside. 26. Januar 2023, abgerufen im Februar 2023.
  63. Mareike Kürschner: Justizministerium sieht Gesetzgebung bei Künstlicher Intelligenz in EU-Hand. In: Mittelbayerische. 8. Februar 2023, abgerufen am 11. Februar 2023.
  64. Studie: EU-Regeln bremsen Anwendung von künstlicher Intelligenz aus. In: Redaktionsnetzwerk Deutschland. 7. März 2023, abgerufen am 14. April 2023.
  65. DGB-Positionspapier zur KI-Verordnung der EU-KOM. DGB, 26. Juni 2021, abgerufen am 11. Februar 2022.
  66. Marco Wedig: »Es gibt Schlupflöcher in diesem Gesetzentwurf«. In: Der Spiegel. 26. Oktober 2022, abgerufen am 4. Februar 2022.
  67. Benedikt Kohn: Der „Artificial Intelligence Act“. Taylor Wessing, 20. April 2021, abgerufen am 31. Januar 2023.
  68. Markus Reuter: Ampel verpasst Grundrechteschutz bei der Regulierung künstlicher Intelligenz. In: Netzpolitik.org. 7. Dezember 2022, abgerufen am 31. Januar 2023.
  69. Alexander Fanta, Chris Köver, Serafin Dinges: NPP 239 zum AI Act des EU-Parlaments. In: Netzpolitik.org. 23. Oktober 2021, abgerufen im Februar 2022.
  70. Daniel Leisegang, Chris Köver, Sebastian Meineck: Die sechs größten Probleme im AI Act. In: netzpolitik.org. 10. Mai 2023, abgerufen am 10. Mai 2023.