Wales nach dem Statut von Rhuddlan, blau und grün die neuen Grafschaften des Fürstentums Wales
Das Statut von Rhuddlan tritt am 3. März in Kraft. Das von König Edward I. von England erlassene Gesetz regelt im eroberten Wales Recht und Verwaltung. Durch das Gesetz wird das Fürstentum Wales in die Grafschaften Flintshire, Anglesey, Caernarfonshire, Merionethshire, Cardiganshire und Carmarthenshire unterteilt. In den Grafschaften werden die Ämter des Sheriffs, des Coroner und des Bailiff eingeführt. Für Wales wird ein Justiciar ernannt, der die Einhaltung des Friedens überwachen soll. Dazu wird im Fürstentum Wales das englische Common Law eingeführt, das jedoch in einigen Punkten wie dem Erbrecht den walisischen Bräuchen angepasst wird. Das Statut gilt allerdings nur für das ehemalige Fürstentum Gwynedd, das im neuen englischen Fürstentum Wales aufgeht, und nicht in den Baronien der Welsh Marches, in denen die Marcher Lords weiterhin weitgehend autonom herrschen können.
5. Juni: Die Flotte Karls von Anjou erleidet im Streit um das Königreich Sizilien eine schwere Niederlage in der Bucht von Neapel gegen die Flotte Peters III. von Aragón unter der Führung seines Admirals Ruggiero di Lauria. Karls gleichnamiger Sohn gerät in Kriegsgefangenschaft.
6. August: Die Seeschlacht bei Meloria zwischen den SeerepublikenGenua und Pisa gerät zur größten maritimen Auseinandersetzung im Mittelalter. Die siegreichen Genueser gewinnen Korsika, Elba und Sardinien dazu und werden über Jahrzehnte zu einer starken Seemacht im Mittelmeer. Etwa 11.000 Pisaner gehen in genuesische Gefangenschaft, unter ihnen wahrscheinlich Rustichello da Pisa, der dort Jahre später Marco Polo begegnen wird. Diese Niederlage bricht die Macht Pisas zwar nicht völlig, es hat in der Folgezeit aber immer größere Probleme damit, sein verbliebenes Herrschaftsgebiet zu behaupten.
Der prochristliche Buddhist Arghun stürzt seinen islamischen Onkel Tekuder und folgt ihm als Ilchan von Persien nach. Er lässt seinen Vorgänger am 10. August hinrichten.
Erfurt: Keine andere Stadt in Deutschland hat in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehr Studenten. Im Carmen satiricum occulti Erfordensis des Nikolaus von Bibra (1281/) wird die Zahl von 1000 Erfurter Scholaren angegeben.
Darstellung des Rattenfängers von Hameln in einer Kopie einer Glasmalerei in Marktkirche zu Hameln
26. Juni: In der niedersächsischen Stadt Hameln kommt es zu einem „Kinderauszug“. Als historischer Hintergrund ist anzunehmen, dass es sich dabei um junge Menschen aus Hameln handelt, die von adligen Territorialherren oder Lokatoren zur Ostkolonisation angeworben worden sind. Das ist Grundlage für die Sage über den Rattenfänger von Hameln.