Zum Inhalt springen

Diskussion:Die Linke

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Februar 2012 um 20:25 Uhr durch Messina (Diskussion | Beiträge) (Andreas Voßkuhle#Präsident des Bundesverfassungsgerichts). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von GiordanoBruno in Abschnitt Änderung 11. Februar 2012, 13:47 Uhr
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Die Linke“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:Autoarchiv-Erledigt): "Modus" Fehler bei Vorlage (Vorlage:Autoarchiv-Erledigt): Der Wert des Parameters Zeigen wurde im Namensraum "Diskussion" mit "Nein" angegeben.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Ich wäre für eine konkrete Erwähnung des Faktes, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eine politische, keine juristische Entscheidung (etwa durch ein richterliches Urteil) ist. Was haltet Ihr davon? (nicht signierter Beitrag von 86.56.25.233 (Diskussion) 18:52, 11. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Und wer genau greift diese Thematik außerhalb dieser Diskussionsseite auf? --GiordanoBruno 18:54, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Beispielsweise Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Sueddeutschen bei "Günther Jauch" (ab 32.45): http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9387352 Es gab im Überwachungsskandal der Linken öfters diese Erwähnungen in Onlinezeitungen, bei Bedarf würde ich noch ein paar raussuchen.

Es ist nicht spezifisch für Die Linke, dass der Verfassungsschutz nicht aufgrund gerichtlichem Urteil sondern aufgrund der Einschätzung des Verfassungsschutzes, der den Regierungen untersteht, tätig wird. Es ist redundant, dies bei allen Organisationen aufzuführen, die der Verfassungsschutz beobachtet. Daher gehört dies in Verfassungsschutz dargestellt und Verfassungsschutz von hier verlinkt.Karsten11 21:14, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Newsticker

[1] - auch dieser Abschnitt hat keine Aussage bzw keine enzyklopädische Relevanz. Es ist eine Klage anhängig und die wird irgendwann entschieden. Der Rest sind IMHO PR-Aktionen, die hier nichts verloren haben. --GiordanoBruno 21:02, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Nochmals: Am 25. Januar 2012 erklärte Gregor Gysi, einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, mit der Bitte um eine schnelle Entscheidung in der Organklage der Linksfraktion gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, die seit 2007 anhängig ist. Der Grund dafür ist das Bekanntwerden der in ihrem Umfang als unverhältnismäßig kritisierten Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz. Volker Beck (Grüne) hinterfragt „Sinn und Verhältnismäßigkeit“ der Beobachtung: „Disproportional wirken die Maßnahmen zudem, wenn man sie vom Aufwand her mit den Maßnahmen gegen die NPD vergleicht.“ Auf einer Sitzung am 22. Januar 2012 verabschiedete die Linksfraktion daher eine Erklärung: „Die weitere Bespitzelung von Abgeordneten der Linken steht in der Tradition von Berufsverboten und unterminiert die Werte der parlamentarischen Demokratie“.

Der ganze Absatz ist ein Verstoß gegen NPOV - zum einen handelt es sich um eine Darstellung nur aus einer Position und das geht nicht. Zum anderen ist es nicht relevant, was Hr. Gysi als Öffentlichkeitsarbeit unternimmt, das ist zwar sein gutes Recht, hat aber nichts in einem Lexikon verloren. Ggf wäre zu belegen, dass die Organklage absichtlich verschleppt wird, denn darauf will die Linke mit ihrer Bitte um schnelle Bearbeitung hinaus. Außerdem ist "in ihrem Umfang als unverhältnismäßig kritisierten Beobachtung" darzulegen von wem das kritisiert wird. Es werden sich dazu sicher auch neutrale Stimmen außerhalb der Linken finden lassen. Weiterhin ist die Meinung von Volker Beck wirklich kein Maßstab und die Erklärung der Linken mit den "Berufsverboten" hat hier auch nichts verloren. Das von beiden Seiten reine Parteipolitik und sonst gar nichts. So gesehen hat der Abschnitt keinen Inhalt, der für ein Lexikon relevant wäre. Ich schlage vor, den Sachverhalt so darzustellen, indem man die Aussage mit den "27 Abgeordneten" weiter oben im Kapitel dahingehend ergänzt, dass es dazu kritische Stimmen gab und diese entsprechend als Einzelnachweise anfügt. --GiordanoBruno 18:28, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich gehe zwar nicht so weit, den Absatz als einen Verstoß gegen NPOV zu betrachten, allerdings stimme ich zu, dass eine enzyklopädische Relevanz in der Tat nicht gegeben ist. Völlig unbegründet und damit POV ist vielmehr der unwirkliche Vorwurf, die Organklage würde absichtlich verschleppt. --Benatrevqre …?! 10:47, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Gut finde ich, dass das Faktum über das Ausmaß des Grundrechts-Eingriffs belassen wurde. Was m.E. aber untergeht, ist das Faktum dass der Grundrechts-Eingriff des Verfassungsschutzes evtl. rechtswidrig ist, wegen Verstoß gegen Sinn und Verhältnismäßigkeit. Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen --Messina 11:58, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das wird gerichtlich geklärt - wenn es rechtswidrig ist, kommt das als Ergebnis in den Artikel. Man muss auch mal warten können. --GiordanoBruno 17:40, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Es tut mir leid, aber das Ausmaß (und damit die Frage Verhältnismäßig/Unverhältnismäßigkeit → Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit) des Grundrechts-Eingriffs hat eine derart breite Resonanz hervorgerufen, dass dies schon dargestellt werden sollte. Auch im Kontext / und gerade im Kontext zu den neuen Neo-Nazi-Vorwürfen innerhalb des BND. Daher ist der Revert m.E. falsch. Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen --Messina 20:51, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Man muss nicht immer derselben Meinung sein. Meine Meinung zum Thema habe ich ja oben schon ausgebreitet. Wie gesagt, das Thema ist aufgeschoben und irgendwann wird ein Urteil da sein. --GiordanoBruno 22:18, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, das gilt auch für staatliche Organe wie den BND. --Marcela 09:25, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

@User:GordanoBrunno . Die juristischen Konsequenzen sind nicht zu negieren:

  • Bitte um eine schnelle Entscheidung in der Organklage der Linksfraktion gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, die seit 2007 anhängig ist.
  • Verfassungsbeschwerde von Ramelow gegen seine Beobachtung ein.
  • Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgericht erklärte dazu, die Fälle (Organklage u. Verfassungsbeschwerde) möglicherweise gemeinsam noch 2012 entscheiden zu wollen.[1]
  • Auskunftsersuchen beim Bundesamt für Verfassungsschutz .[2]
Daher füge ich diese ein. Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen --Messina 08:37, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
P.S.@User:GordanoBrunno. Ich habe mir erlaubt die von Dir geschaffenen Artikel zu lesen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um Waffen bzw. Waffensysteme des Militärs ? Oder? Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen --Messina 09:41, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Da es für diese Änderung keinen Konsens gibt, habe ich sie wieder gelöscht. --Marcela 11:42, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Es ist belegt und auch relevant, dass das Bundesverfassungsgericht bestrebt ist die Organklage (d.Linksfraktion) und die Verfassungsbeschwerde (v.Ramelow)noch 2012 zu entscheiden. Dies war eine Antwort auf die Bitte Gysis die seit fünf Jahren rechtshängige Organklage schnellstmöglich zu entscheiden. Dies ist belegt und m.E. relevant. --Messina 14:11, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wenn das irgendwann entschieden ist, dann wird das vielleicht relevant. Aber erst dann. Und nur vielleicht. --Marcela 14:53, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
@User:Ralf Roletcheck==Klärungsversuch mit Administrator User:Leithian zu User:Ralf Rolotschek==

Hallo User:Leithian ,<br\>ich halte Deinen Beitrag hier auf der Vandalismusseite zu User:Ralf Rolotschek für falsch und möchte Dich bitten, dazu Stellung zu nehmen. M.E. ist der Revert des User:Ralf Rolotschek bei dem Artikel Die Linke Vandalismus bzw. Editwar. Eine belegte, wichtige Aussage (juristische Konsequenzen der mögl.rechtswidrigen Art u. Weise der Beobachtung durch den Verfassungsschutz) zu entfernen, das ist m.E. Vandalismus/Editwar. So ist in dem Abschnitt enthalten, dass die Verfassungsbeschwerde von Ramelow gemeinsam mit der Organklage der Linksfraktion durch das Verfassungsgericht noch in diesem Jahr entschieden werden soll. Dieses Streben des Verfassungsgerichts war eine Reaktion auf die Bitte von Gregor Gysi, die Entscheidung zur seit fünf Jahren rechtshängigen Organklage zu beschleunigen. Dies alles ist nach dem Bekanntwerden über das Ausmaß der Beobachtung entstanden. Prinzip der Parlamentarischen Demokratie zerstört, durch die Kontrolle der Legislative durch die Exekutive wird das Prinzip der Gewaltenteilung zerstört etc. Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen--Messina 20:17, 10. Feb. 2012 (CET)</ref>Beantworten

Änderung 09.02.12 17:55

Begründung für folgenden Edit: [2]

  • Die Überschrift gilt für das ganze Kapitel und das ist nicht durch Kritik geprägt, nur der letzte Satz, außerdem war die Überschrift stilistisch schlecht
  • Die zeitliche Reihenfolge hat nicht gestimmt - zugegeben, auch schon vorher nicht. Die Klage von Ramelow 2007 bezieht sich auf das Wissen von 2007 und die damaligen Quellen spricht nicht von Bundestagsabgeordneten - dass es der Fall war, ist wahrscheinlich, aber unbelegt.
  • "Wurde kritik geübt" hat keine Aussage - Signifikant ist die parteiübergreifende Kritik. Eigentlich fehlt nur die CSU, die ich in keiner Quelle gefunden habe. Falls es für die CSU auch zutrifft, bitte nachtragen.
  • Eine Quelle reicht wirklich, es steht in allen dasselbe drin.

--GiordanoBruno 18:02, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Änderung 10.02.12 7.58

Die betroffene „Führungselite“ der Bundestagsfraktion erläuternd, mit Link und in Klammern die Betroffenen, dargestellt. (So kann man sehen, welcher Bundestagsabgeordete der Führungselite wofür zuständig ist, so z.B. Fraktionsvorstand für Wissen und Kultur etc.) Dies auch als Beleg für das Funktonieren von Parlamentarische Demokratie. Dazu noch die juristischen Konsequenzen (Eile, Verfassungsbeschwerde, Auskunftsersuchen) durch das Bekanntwerden--Messina 08:21, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Änderung 11.02.12 4.30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht ist nun – nach einer Bitte von Gregor Gysi – bestrebt, die von Ramelow eingelegte Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit der Organklage der Linksfraktion noch 2012 zu entscheiden.[3][4]

Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts (Verfassungsbeschwerde und Organklage zusammenzulegen und beides zusammen 2012 zu entscheiden) wird sicherlich noch auch vom BVerfG und auf den Jura-Seiten in den Fachzeitschriften publiziert. Danke schön :-) MfG --Messina 04:33, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Habe noch die Aussage des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle als Beleg hinzugefügt:

Laut dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, Berichterstatter und federführender Richter, [5] ist das Bundesverfassungsgericht – nach einer Bitte von Gregor Gysi um Eile – bestrebt, die von Ramelow eingelegte Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit der Organklage der Linksfraktion 2012 zu entscheiden.[6][7]

  1. euronews/dapd (25. Januar 2012): Linke hofft auf schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  2. euronews/dapd (28. Januar 2012): Linke denkt über Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz nach
  3. euronews/dapd (25. Januar 2012): Linke hofft auf schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  4. euronews/dapd (28. Januar 2012): Linke denkt über Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz nach
  5. http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-rechtsstreit-um-linken-politiker/6169542.html
  6. euronews/dapd (25. Januar 2012): Linke hofft auf schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  7. euronews/dapd (28. Januar 2012): Linke denkt über Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz nach
Meine Meinung dazu, da erbeten: Verfassungsbeschwerde und Organklage gehören in den Artikel, dazu gehören dann natürlich auch die Entscheidungen, wenn sie dann vorliegen. Möglicherweise kann man zu dem Zeitpunkt, wenn ein vom Verfassungsgericht ein konkretes Datum für die Verkündung der Entscheidungen genannt wird, dieses hier eintragen und dann durch die Erwähnung der Entscheidungen ersetzen. Aber dass das Verfassungsgericht verlautbart hat, dass es bestrebt sei, diese Entscheidungen möglichst noch 2012 zu treffen, scheint mir noch zu vage und unter diesem Lemma, wo es ja um die Partei und ihre Geschichte insgesamt geht, dann doch nicht wichtig genug. --Amberg 11:45, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das ist lieb..., Termin den der Präsident des BVerfG angegeben ist, ist Frühherbst/Herbst 2012 für die mündliche Verhandlung. Ohne diesen zweiten Beleg, hätte ich dies gar nicht erst in den Artikel (wieder) eingebracht. Siehe

Ramelow berichtete seiner Parteiführung jetzt, dass sein Verfahren in Karlsruhe mit der Organklage der Bundestagsfraktion zusammengefasst werden soll. Der von den Linken beauftragte Staatsrechtler Hans-Peter Schneider von der Universität Hannover habe mit Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle telefoniert. Voßkuhle höchstpersönlich werde Berichterstatter und damit federführender Richter sein, die mündliche Verhandlung sei für Frühherbst/Herbst geplant.

--Messina 14:59, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Die mündliche Verhandlung ist aber nicht die Entscheidung und "für Frühherbst/Herbst geplant" ist kein konkreter Termin. Es schadet zwar nicht sonderlich, wenn das drinsteht, aber dass das ein enzyklopädisch wichtiger Punkt in der Parteigeschichte sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Entscheidend ist doch nur, dass das Urteil reinkommt, wenn es dann eines Tages vorliegt. --Amberg 20:44, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Am Tag der sog. mündlichen Verhandlung werden auch Entscheidungen gefällt. Da die Parteigeschichte von Klagen gekennzeichnet ist, siehe z.B. Verfassungsbeschwerde von Ramelow, ist dies m.E. ein sehr wichtiger Punkt. Aufgrund der Bitte Gysis (von User:GB m.E. fälschlicherweise als POV/Parteipolitik beschrieben) hat der Präsident (!) des BVerfG darauf (auf diese Bitte hin) reagiert, möchte zwei Verfahren zusammenlegen und gemeinsam schnellstmöglich reagieren. Z.B. bei Ramelow oben steht auch ein Satz zur Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde, ohne Termin und konkrete Aktion. Wie unten angeführt, User:Konraed hat revertiert, wieso? Den Revert von User:GB hatte ich doch nicht rückgängig gemacht, und der Stand war bis dato unstrittig. Daher bitte ich doch, wenn schon gesperrt, dann auf dem letzten Stand. Jetzt ist ein Beleg "kaputt" und ein anderer Beleg fehlt. Auch sprachlich und verlinkt-mäßig war der letzte Stand das optimalste. Trotzdem ist eure Admin-Arbeit wichtig und ich möchte doch herzlich bitten, das wieder auf den letzten Stand zu bringen--Messina 11:13, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wichtig war für mich die Kausalität, die Ursächlichkeit der Reaktion des Präsidenten des BVerfG und das Bekanntwerden über das Ausmaß (Skandal?) und Gregor Gysis Bitte. Ohne das Bekanntwerden über das Ausmaß der Beobachtung, hätte Gysi nicht den Eil-Schriftsatz eingelegt. Ohne den Eilschriftsatz hätte der Präsident (!) diese Planung nicht entschieden, ZWEI Verfahren zusammenzulegen und bereits im Herbst diesen Jahres mit dem Prozeß zu beginnen. Wichtig ist die Verbindung über das Bekanntwerden der Beobachtung und den juristischen Rechtswegen, die daraufhin gegangen wurden. (Siehe auch in England bzgl. dem Bekanntwerden der Verwanzung und die Klagen). --Messina 11:18, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Was für dich wichtig ist, ist nicht erheblich - welche Quelle stützt deine Vermutungen? --GiordanoBruno 14:17, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo User:GiordanoBruno. Es sind dies zwei Quellen, und somit belegt. siehe wie folgt--Messina 18:24, 12. Feb. 2012 (CET):Beantworten

„Berlin (dapd). Im Streit über die Beobachtung ihrer Abgeordneten durch den Verfassungsschutz hofft die Linke auf eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Es werde ein Schriftsatz beim Gericht eingereicht, in dem die Fraktion um Eile bitte, kündigte der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, am Mittwoch in Berlin an. Die Organklage der Linksfraktion gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist seit 2007 anhängig. Zudem hat der thüringische Linksfraktionschef Bodo Ramelow Verfassungsbeschwerde gegen seine Beobachtung eingelegt. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag auf dapd-Anfrage gesagt, es werde angestrebt, die Fälle diesem Jahr zu entscheiden, möglicherweise gemeinsam.“

„Das Bundesverfassungsgericht wird sich noch in diesem Jahr mit der umstrittenen Beobachtung von Linken-Politikern durch den Verfassungsschutz befassen. Davon geht der thüringische Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow aus, der in einer Art Musterprozess...Doch hatten aktuelle Zahlen über die Beobachtung von mindestens 27 Bundestagsabgeordneten vor Tagen eine erregte Debatte ausgelöst…Ramelow berichtete seiner Parteiführung jetzt, dass sein Verfahren in Karlsruhe mit der Organklage der Bundestagsfraktion zusammengefasst werden soll. Der von den Linken beauftragte Staatsrechtler Hans-Peter Schneider von der Universität Hannover habe mit Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle telefoniert. Voßkuhle höchstpersönlich werde Berichterstatter und damit federführender Richter sein, die mündliche Verhandlung sei für Frühherbst/Herbst geplant.

Änderung 11. Februar 2012, 13:47 Uhr

Der Stand des Artikels war vor der Vollsperrung durch Administrator User:Konraed auf einem unstrittigen Stand (denn den Revert von User:GiordanoBruno habe ich nicht rückgängig gemacht), jetzt wurde dieser auf einen Stand gebracht, wo eine wichtige Referenz/Beleg fehlt und den ich eingefügt hatte. User:GiordanoBrunos Artikel zeigen meist inhaltlich Militär oder sind zum Katholizismus. Meine Artikel umfassen auch (neben Judentum)Geschichte und Zeitgeschichte, weiter habe ich auch politisches und juristisches Wissen. Die falsche Chronologie wo durch User:GiordanoBruno bei 2007 der Stand von 2012 eingetragen wurde, mitten im chronologischen Geschichtsabschnitt, beweist das m.E. mangelnde Fachverständnis von GB. Ich bezweifle und spreche GB (ohne persönlich werden zu wollen) die Fachkompetenz für den Artikel Die Linke ab. Sicherlich gelten die Richtlinien der WP...man kann diese jedoch auch mißbräuchlich deuten und gegen den Sinn des Projekts. Entschuldigung. Mit freundl. Grüßen --Messina 15:16, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Höre einfach auf, hier mit Gewalt deinen POV reindrücken zu wollen. --Marcela 15:26, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hallo liebe Leser<br}>, der folgende Abschnitt war in seinem "Urzustand" besser, siehe:<br\>

Unter den Beobachteten befindet sich fast die gesamte Führungselite der Bundestagsfraktion: Der Fraktionsvorsitzende Gysi und dessen erste Stellvertreterin Wagenknecht, die Mitglieder des Fraktionsvorstands Bartsch und Korte, die parlamentarische Geschäftsführerin Enkelmann, die Bundesvorsitzende Lötzsch und deren Stellvertreterin Wawzyniak. Dazu die Bundestagsvizepräsidentin Pau.[1]Das Ausmaß der Beobachtung ist umstritten und wurde von Politikern von FDP, SPD, Grünen und der CDU kritisiert.[2]

.

  1. euronews/dapd (22. Januar 2012): Verfassungsschutz beobachtet umfangreich die Linke
  2. http://www.tagesschau.de/inland/linksparteiverfassungsschutz100.html

Im jetzigen Zustand fehlen diverse Links und ein wichtiger Beleg. Ein Beleg ( von GB ? http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts31692.html funktioniert nicht)<br\>

2012 wurde in einem Bericht des Spiegels bekannt, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion und damit mehr als einem Drittel der Abgeordneten der Linksfraktion gesondert durch den Verfassungsschutz beobachtet werden[1]: So fast die gesamte Führungselite der Bundestagsfraktion, wie der Fraktionsvorsitzende und dessen erste Stellvertreterin (Gysi u.Wagenknecht). Mitglieder des Fraktionsvorstands (Bartsch und Korte), die Parlamentarische Geschäftsführerin (Enkelmann), die Bundesvorsitzende und deren Stellvertreterin (Lötzsch u. Wawzyniak). Dazu die Vizepräsidentin des Bundestages (Pau). Das Ausmaß der Beobachtung ist umstritten und wurde von Politikern von FDP, SPD, Grünen und der CDU kritisiert.[2]



Danke schön :-) Mit freundl. Grüßen --Messina 15:52, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
  1. Tagesschau-Bericht vom 25. Januar 2012
  2. http://www.tagesschau.de/inland/linksparteiverfassungsschutz100.html
Bring bitte nicht mehrere Punkte durcheinander und lenke bitte nicht vom Thema ab, sonst kommen wir nie weiter. Den defekten Link auf die Tagesschau hast _du_ eingefügt [3] und vor der Sperrung des Artikels hatte er soweit ich mich erinnere noch funktioniert. Der Artikel ist außerdem nicht wegen der nicht verfügbaren Quelle gesperrt, sondern wegen deinen Newsticker-Ergänzungen. Die in deinen 2 Zitaten oben enthaltenen relevanten Fakten sind längst im Artikel enthalten. Es geht um die strittigen Erweiterungen deinerseits, die den Artikel nicht weiterbringen. Nehmen wir deinen Edit, den ich am 11. Februar 2012, 08:25 Uhr rückgängig gemacht habe [4]: Voßkuhle sagt, man sei nach einer Bitte von Gysi bestrebt, die beiden Punkte gemeinsam zu entscheiden - das ist eine Absichtserklärung ohne Mehrwert, weder hat er gesagt, man wird es so machen, noch wurde überhaupt ein Termin genannt. Die Bitte von Gysi war schon immer irrelevant usw. So gesehen: Es hat sich für das Thema Beobachtung durch den Verfassungsschutz nichts geändert. Wenn du also den Artikel ergänzen willst, dann wird es dir doch möglich sein, aufzuzeigen, warum das wichtig ist. Zum Thema Chronologie: Wenn du meinst, da wäre etwas falsch, warum schreibst du dann nicht unter "Änderung 09.02.12 17:55"? Du hattest es doch vor der Sperrung des Artikels nicht beanstandet. Stattdessen versuchst du, jetzt schon zum 2. mal mir die Fähigkeit zur Mitarbeit abzusprechen. Da kehrst du vielleicht lieber mal vor der eigenen Tür. --GiordanoBruno 19:11, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten


„Karlsruhe/Berlin - Um die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz kümmert sich am Bundesverfassungsgericht federführend dessen Präsident Andreas Voßkuhle. Das bestätigte am Dienstag Gerichtssprecherin Judith Blohm auf dapd-Anfrage. Voßkuhle sei gemäß der internen Geschäftsverteilung Berichterstatter in dem Verfahren sowie bei der Verfassungsbeschwerde des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Es sei davon auszugehen, dass die Verfahren zusammengelegt und gemeinsam entschieden würden. Nicht bestätigen wollte Blohm Angaben Ramelows im Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe), wonach es wahrscheinlich im Frühherbst eine mündliche Verhandlung geben werde. Dies lasse sich noch nicht absehen, erklärte die Gerichtssprecherin. [1]

  1. http://www.net-tribune.de/nt/node/100640/news/Gerichtspraesident-Vosskuhle-kuemmert-sich-um-Linke-Verfahren