Wikipedia Diskussion:Bildrechte
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Fragen zu Urheberrechten (nicht nur zu Bildrechten) können gestellt werden unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen
Bevor hier eine Frage gestellt wird, sollte auch das Rechtsgutachten vom März 2005 gründlich gelesen werden
Frühere Beiträge
Es wird dringend empfohlen im Archiv der früheren Beiträge zu stöbern und zu schauen ob die eigene Frage bereits beantwortet wurde:
Inhaltsverzeichnis
- Schutzrechte und alte Fristen
- Magdeburg-Link
- Museen und Hausrecht
- Zum Artikelstand: 14. Juli 2004 - 19:00
- Panoramafreiheit
- Bildrechte der Archive
- Schutzfristen bei einfachen Lichtbildern
- Selbst geschossene Fotos privaten Besitzes
- Editionsschutz - editio princeps
- Luftbildaufnahmen
- Schutzdauer bei Fotos vor 1959
- Screenshots aus Microsoft-Programmen
- Gemeinfreiheit nach der Gesetzesänderung von 1995
- Rechte von Eigentümern von Foto-Originalen und Abzügen
- Alte Karten aus hist. Atlas
- Ars Electronica Logo
- US-Government Werke hierzulande NICHT Public Domain
- Depp und Ryder
- Briefmarken (Faröer)
- Bildrechtevermerk auf Webseiten
- Bitte mithelfen! Rechtsfragen im Meta strukturieren
- Alte Drucke im WWW - Datenbankschutz
Inhaltsverzeichnis
- Genehmigungsfreier Abdruck: PD?
- "copyright-free"
- Bild vom Bild
- Recht am eigenen Bild
- Bildrechte: Irische Präsidentin
- Briefmarken (Deutschland, Argentinien)
- Internationale Bildrechte und die Wikipedia als GNU-Projekt
- Schutzrechte bei Reproduktionen (Gemälde usw.)
- Schutzdauer bei Fotos: Lichtbilder oder Lichtbildwerke
- Bildrechte - Abtretung
- Uneindeutige Zustimmung
- Freigabe von Warenzeichen
- Kartendaten
- Anfrage an die ESA
- aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 27. August
- aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 23. Sept.
- Russische/Sowjetische Bilder
- Aus Büchern scannen
- Fotos von öffentlichen Schautafeln
- Alte Aktien
- Bild:Klas Pontus Arnoldson.jpg
- Anstoss nehmen ... GNU
- Kriegskasse
- Hilfe, diese Seite wird zu gross
- Eigene Bilder unter PD
- Geschmacksmusterrecht
- Fahndungsfotos
Inhaltsverzeichnis
- Schutzfristen von Fotos nach deutschem Recht (Zusammenfassung)
- Klagerisiko
- Screenshots (aus Löschkandidaten/Bilder)
- Olympische Ringe (aus Löschkandidaten/Bilder)
- Datenbankschutz oder nicht?
- Modelle
- Wittgenstein, Swansea, 1947 - Problemfall?
- Exponate Naturkundlicher Museen
- Geschichte des Schutzes ... 1995
- Pressebilder eines Unternehmens - Verwendung in Wikipedia erlaubt?
- Freigabe eigener Bilder ohne Rechteaufgabe
- Bilder/Werke nur für die Verwendung innerhalb von Wikipedia lizensieren?
- Mathematische Graphen / Darstellungen
- Fotografie eines (zeitgenössischen) Gemäldes
- Scans alter Bilder aus neuem Buch
- Alte Postkarten in Wikipedia
- Flächige Kunstwerke
- Standbild aus ARD-Tagesthemen mit Wikipedia-Logo
- Datenbank
- Creative Commons -by- Namensnennung
- Bildrechte beachten!
- Führer zu Open-Content-Lizenzen
- Russland
- Nachgezeichnetes SPD Logo
- Bilder Musikfestival
- mal andersrum gefragt: Was bedeutet die GNU-FDL konkret für Fotos?
- Uraltes Foto von Gregor Mendel
- Reproduktionsfotografie in Frankreich
- Bildzitat in Österreich
- Englisches Template zu Fotos en:Template:PD-Germany
- Fotografierverbote auf Bahnhöfen und Verkehrsanlagen
- Euro-Münzen und -Banknoten
Inhaltsverzeichnis
- Zum Artikel
- Panoramafreiheit
- Mitterand und Kohl
- Weitere Hilfs-Seite, die aber leider Unsinn enthielt
- Wiederaufleben von Schutzrechten an Fotos 1995
- Grundsätzliche Probleme
- Meinungsbild bezüglich der Bild-Copyright-Problematik
- Kommentare
- Ich war jung und brauchte das Bild
- Umzug dieser Seite
- Zusammenfassung und Vorschlag
- Bild für Artikel Warjag
- Debatte: Kriterien bei einer Änderung des Meinungsbilds
- ...verfälscht, oder verfälschte....
- Jetzt aber!
- http://www.lexikon-der-wehrmacht.de
- Bilder aus der Website von Smithsonian Institution Libraries
- United States Library od Medicine
- Urheberrechtsverletzung, aufgrund von nicht greifender Panoramafreiheit
- Person der Zeitgeschichte+Pressefreiheit
- Bildzitate von Firmenlogos
- Angeblich abgelaufene Schutzfrist bei Bildern bis 1985
- Scans aus neueren Büchern
- Bild:SdKfz164-Nashorn.jpg
- Neues Meinungsbild einholen aber wie?
- Euromünzen
- Neues Meinungsbild
- Nochmals Panoramafreiheit, hier Ernst Barlach
- Markenlogo auf einem Foto
- Lizenz eines ursprünglich PD dann arber berarbeiteten Bildes
- Briefmarken fotographieren und einbinden
- Bild:Jungpionierausweis aussen.jpg
- Alte Ansichtskarten?
- Bild eines Ipaqs?
- Panoramafreiheit
- Selbsterstelltes Fensterbild der Comic-Figur "Hobbes"
- Totale Verzweiflung
- Swing tanzen verboten.jpg
- Screenshots aus der englischsprachigen Wikipedia?
- Frei oder nicht?
- Software-generierte Karten
- vg-bild-kunst mahnt für französische architekten ab
- Andere Bildlizenzen
- Wappen - Stadt hat zugestimmt - verwirrt....
- Panoramafreiheit
- Wann ist ein Maler gestorben?
- Die ESA und die Commons
- Screenshots
- Screenshots von Anwendungssoftware
- Screenshots auf ein Neues
- Logos (von Vereinen, Firmen, ...)
- Bilder für Presse
- Bilder und WikiReader
- Fotos von Gemälden
- Eldorado des Nichtwissens hat reagiert: Luftaufnahmen
- Das Gutachten ist da!
- Fotografie privater Sachen - Rumgeeier des Rechtsgutachtens
- Flaggen und Wappen
- Neues Meinungsbild läuft!
- Büste
- Sonderfälle bei Photos
- Passbilder (Urheberrecht)
- Zoobilder
- Schöpfungshöhe erreicht?
- Verwirrt bez. Bildrechte
- Verwendung des Logos
- Wie formuliere ich am sinnvollsten einen Genehmigungsantrag
- eigenes Recht
- Portraits
- Verlag pleite?
- US-Bundesregierungsbehörden-Public Domain gilt nicht weltweit
- Verwendung des Logos II
- Bilder aus PD-Filmen
- Anfrage
- GFDL durch Minderjährige
- Anonymes Bild
- Abbildung von 1790
- Abbildung von Fahrzeugen
- Kommerzielle Nutzung; Bilder von Regierungsservern etc.
- Urheberrecht an Kunstwerken
- Portraits PD?
- Selbst erstellte Grafiken
- Verwendung von Schriftarten
- Sind Stimmzettel gemeinfrei?
- Wiederaufleben von Schutzrechten an ehemaligen Staatsgeheimnissen ausgeschlossen ?
- Amtliche Werke
- Eigene Zeitung + Bilder GNU-Lizenz!
- Gute Materialsammlung zu Screenshots
- Bild:Alan Turing.jpg nicht PD?
- Bilder von EU-Parlamentariern
- FreeArt - Lizen
- Zweidimensional
- Baersche Regel
- Bilder von der Wikipedia auf cityreview.de
- OT: Marke (Rechtsschutz)
- Anonymisierung (Augenbalken)
- Dinge die einem nicht selbst gehören
- WP Logo
- Freigabe unter CC-BY-ND
- Bildrechte von Kupferstichen?
- GFDL-Verletzung vom Tessloff-Verlag ("Was ist Was")
- Crown Copyright
- Anfrage bei Rechteinhabern
- Finnland
- GFDL-Verletzung durch http://www.lexi-tv.de (Sendung vom MDR)
- Diagramme wissenschaftlicher Arbeiten
- Verwendbar in der Wikipedia?
- Frage zu NASA-Foto
- Reicht wahrscheinlich PD?
- Moderne Faksimiles
- altes Bild
- Briefmarken der DDR
- Farbfeste
- Bildindex Foto Marburg
Bilder von presidencia.gov.co
Hallo,
kann sich mal bitte jemand, der sich mit Bildrechten auskennt und Spanisch kann, den Schriftwechsel auf Benutzer:Managementboy/Bilder_Presidencia_Colombia angucken? Ich kann bei Bedarf auch übersetzen, habe aber leider wenig Ahnung von den Bildrechte-Regelungen - für mich klang's nicht so, als ob Herr Galán die Bilder wirklich unter GFDL o.Ä. freigeben wollte (siehe dazu auch die Anmerkungen von Benutzer:Managementboy bei Bild:Mockus_und_Uribe_bei_der_Erweiterung_des_Trasmilenio_bis_2016.jpg)
Danke, --darina 14:18, 1. Aug 2005 (CEST)
Habe den Schriftverkehr mit Herrn Galán übersetzt. Wie Aus meinem Anschreiben an ihn zu entnehmen ist sind sowohl GNU und public domain als Lizensmöglichkeiten angesprochen worden. Seine knappe Antwort weist aber auf die Verwendung in Wikipedia hin, somit die nutztung als GFDL. Andere Meinungen? Soll ich Herrn Galán nochmal stören? --Managementboy 15:33, 1. Aug 2005 (CEST)
- an Deinem Anschreiben zweifle ich ja auch gar nicht, es schien mir nur so, als ob der gute Herr das nicht ganz richtig verstanden hätte (insb. in Kombination mit der Copyright-Information in den jeweiligen Bildbeschreibungen). Muss man, wenn man die Verwendung erlaubt, nicht eigentlich sagen, unter welcher Lizenz? Und geht das, ein Bild für die Wikipedia unter eine freie Lizenz zu stellen, aber ansonsten unter "normalem" Copyright zu lassen? Wie gesagt, ich kenne mich mit Bildrechten nicht aus. Und bitte versteh mich nicht falsch, ich will Dir damit ganz bestimmt nicht auf die Füße treten und gehör auch sicher nicht zu den Leuten, die was gegen Kolumbien-Bilder hätten!!! --darina 15:50, 1. Aug 2005 (CEST)
- Hallo Darina, war auch von mir nicht so gemeint. Bin selbst auch kein Bild-Rechtsverdreher. Ich bin nur so vorgegangen wie Benutzer:ALE!/Bilder Presidencia Argentina es getan hatte (sogar das Anschreiben übernommen). Die Antwort von Herrn Galán, obwohl knappg gehalten (bei seinem Job nicht anders zu erwarten), heist: Benutze die Bilder frei, verweise aber auf die Quelle. Auf presidencia.gov.co wird auch hingewiesen (war der Grund warum ich die e-Mail geschrieben habe), dass man sich jederzeit telefonisch dort melden kann um hochauflösende versionen der Bilder zu erhalten. Hilfreich fände ich es wenn jemand sich meine Übersetzung anschaut und mir genau sagt was ich Herrn Galán (nur wenn nötig) fragen muss, denn wie gesagt, ist er eine nicht gerade unwichtige Persöhnlichkeit ist. Grüße. --Managementboy 16:10, 1. Aug 2005 (CEST)
1. bei den Bildlöschpraktikern Leibnitzkeks oder Crux beantragen, dass ein Lizenzbaustein GFDL-ähnliche Lizenz für alle Fälle, die nicht genau GFDL/CC sind, erstellt wird.
2. Den Rechteinhaber um eine Klarstellung bitten, dass die Bilder beliebig kommerziell genutzt und auch verändert werden dürfen. Die Forderung einer Quellenangabe geht in Ordnung. --Historiograf 16:59, 1. Aug 2005 (CEST)
- Punkt 1 werde ich beachten und beantragen
- Punkt 2: Wie gesagt muss ich präziese Fragen stellen daher für mich die folgenden Klarstellungen: Muss das Bild GFDL oder PD? Oder CC? Was währe noch möglich? Was ist üblich? Müssen die Bilder unbeding kommerziell nutzbar sein? Das Copyright geht ja durch keine Lizenz, außer PD, verloren, oder?--Managementboy 17:26, 1. Aug 2005 (CEST)
- Wenn deinem Antrag bei Crux/Leibn. stattgegeben wird, erübrigen sich deine weiteren Fragen. Der Antrag zielt ja gerade darauf ab, Ansprechpartnern und Institutionen die mitunter nicht ganz einfache Erläuterung einer Lizenz/Freigabe zu ersparen, indem man schlicht und einfach die Kernpunkte der hiesigen Bildrechte-Policy ohne bewussten Lizenzbezug zugrundelegt. In Form einer Checkliste:
- [ ] 1. Quellenangabe ist erforderlich
- [ ] 2. Kommerzielle Nutzung durch Dritte ist im Grundsatz möglich (wenn nicht, dann hier nicht verwendbar!)
- [ ] 3. Veränderbarkeit durch Dritte ist im Grundsatz möglich (wenn nicht, dann hier nicht verwendbar).
Und da das zentral ist nochmals: Ja, es sollte sich herumgesprochen haben, dass wir keine Bilder hier aufnehmen können, die nicht kommerziell nutzbar sind!!!! --Historiograf 17:34, 1. Aug 2005 (CEST)
- Hallo Historiograf, erstmal danke für Deine Unterstützung. Da ich wenig in der Wikipedia "rumspreche" war mir das Letztere nicht klar. Es ist aber hilfreich, dies immer wieder klarzustellen, da es evtl. noch weitere Personen wie mich gibt, die die Wikipedia nicht hauptberuflich betreiben. Dies soll keine Kritik sein, sondern eine Aufvorderung sein nicht an jedem Neukomling wie mich zu verzweifeln. Grüße. --Managementboy 09:56, 2. Aug 2005 (CEST)
Notentafeln von geschützen Musikstücken
Hi, im Review kam die Diskussion auf, ob die im Artikel Toto (Band) eingebundenen, selbst erstellten Notationen von geschützten Werken dieser Band legitim sind. Die Artikel zu dieser Art der Notation, WP:BR und googlen brachten mir bislang keine Informationen dazu. Kann einer von euch etwas dazu sagen oder mir einen Hinweis nennen, wie man generell an Informationen zu dieser Thematik kommt? Mit Dank und Gruß, der norro 22:28, 1. Aug 2005 (CEST)
Das ist leider absolut eindeutig. Bei einem Musikstück sind sowohl die Aufführung als auch die Noten geschützt. Auch selbsterstellte Notationen sind im urheberrechtlichen Sinn Vervielfältigungen des Musikstücks, die nur nach dem Zitatrecht zu rechtfertigen sind. Ich sehe diese Notationen in der Wikipedia aber nicht als Bildwiedergaben, sondern als eine Art (hier akzeptiertes) Textzitat, weshalb sie ohne weiteres im Artikel bleiben können. --Historiograf 22:37, 1. Aug 2005 (CEST)
Danke für die schnelle und erfreuliche Antwort. Gruß, der norro 22:55, 1. Aug 2005 (CEST)
Stark verfremdete Bilder
Wie verhält es sich mit Kunstwerken oder Portraitphotos, die mit der Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms stark verfremdet worden sind? Ich denke da z.B. an eine monochrome Linienzeichnung aus dem Farbfoto einer Statue oder an ein Gesicht, das mit einem "künstlerischen" Plugin (z.B. "Impressionismus") stark verändert wurde? Bei Benutzung der Google-Bildersuche sieht man schnell, daß oftmals solche Verfremdungs-Methoden angewendet werden. Wo ist die urheberrechtliche Grenze zwischen einer von Hand angefertigten Skizze eines Bildes (die doch vermutlich nicht geschützt ist?) und einer maschinellen Veränderung einer Photographie, welche dann nur noch mit größter Mühe in Verbindung mit dem Ursprungsbild zu bringen ist? --Markus Mueller 12:34, 2. Aug 2005 (CEST)
Nach 4 Minuten schon 1 Antwort, ist das nicht ein Service? ;-) Die Grenzen sind naturgemäß fließend zwischen - urheberrechtlich gesprochen - freier Benutzung und unfreier Bearbeitung. Eine Handskizze gilt sehr wohl als Vervielfältigung der geschützten Vorlage. Der SPIEGEL wurde verurteilt, weil er durch einen Illustrator die Scharping-Plantschszene nachzeichnen ließ. Soweit die Vorlage - und sei es auch nur mit etwas Mühe - identifizierbar ist, ist Vorsicht geboten. Hier wie auch sonst gilt aber, dass letzlich der damit befasste Richter entscheidet. --Historiograf 12:44, 2. Aug 2005 (CEST)
- Ja, der Service in der Tat toll, ganz herzlichen Dank. :-) Das Ergebnis der Beurteilung der Rechtslage finde ich zwar persönlich bedauerlich - insbesondere im Hinblick auf mögliche maschinell gefertigte schematische Zeichnungen von Kunstwerken -, auf der anderen Seite will ich unserer ohnehin schon überlasteten Justiz aber auch nicht noch mehr Arbeit aufbürden. --Markus Mueller 12:52, 2. Aug 2005 (CEST)
2x Tesla
Hallöchen Historiograf und Rest, ich wüsste gerne Mal eure Meinung zum Portrait von Tesla. Außerdem wollte ich fragen, ob Redi hiermit Recht hat. DiV, --Flominator 23:35, 2. Aug 2005 (CEST)
Wir akzeptieren alle Bilder vor 1900 ohne weiteren Nachweis als PD. Zum Turbinenbild: bei US PD (vor 1923) in Anbetracht von § 5 Abs. 2 de UrhG (Patentschriften als Amtl. Werke) erscheinen mir Bedenken gegen eine Einstellung nicht angezeigt. Flominator: bitte 70 Jahre pma nicht 75. --Historiograf 23:58, 2. Aug 2005 (CEST)
- Kann man das irgendwo in der Hilfe nachlesen bzw. steht das dort schon drin? --Flominator 01:47, 4. Aug 2005 (CEST)
- Das mit dem amtlichen Werken stand drin, das mit 1900 habe ich nachgetragen. --Flominator 18:04, 7. Aug 2005 (CEST)
Bilder aus dem Deutschen Museum
Zur Information: Die alte Diskussion zu Bildern aus dem Deutschen Museum wird momentan in Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Massen-Schnelll.C3.B6schungen_rechtens.3F weitergeführt. --Tkarcher 18:47, 3. Aug 2005 (CEST)
Nimm doch bitte das "Deutsche Museum" Beispiel raus. Nur weil Du dumm gefragt hast und die Pressestelle "blabla" sagt, stimmt das noch lange nicht. Siehe neue Diskussion
Nochmal Pressefotos (s.o)
Wenn auf einer Seite Pressefotos veröffentlicht werden, darf man sie doch in der Presse (=kommerziell) nutzen. Also sollten die Bilder doch dann PD sein, oder? --Flominator 16:39, 6. Aug 2005 (CEST)
Nein, weil es auch andere kommerzielle Nutzungen ausser der Presse gibt. --Historiograf 13:47, 7. Aug 2005 (CEST)
- Es sei denn, daß die Bilder der Redaktion unter GFDL stehen, wie alle meine Pressefotos. Ralf aka Marcela
23:30, 7. Aug 2005 (CEST)
Die Seite wurde als Diskussionsseite angelegt, um dieses immer wieder (auch hier) diskutierte Problem auf einer Seite zu behandeln. Bitte einschlägige Diskussionen dorthin kopieren oder verschieben. --Historiograf 14:00, 7. Aug 2005 (CEST)
GFDL und gedruckte Bücher
Ich hatte heute mal wieder eine Mailanfrage eines Buchautors, der eines meiner Bilder von hier verwenden möchte. Ein gedrucktes Buch kann zwar durchaus GFDL sein wie die Wikireader/Wikipress, das ist aber noch die Ausnahme. Somit sind Inhalte unter GFDL doch nicht für jeden frei nutzbar - oder sehe ich da etwas falsch? Ralf aka Marcela 22:52, 7. Aug 2005 (CEST)
- Er müsste die komplette GFDL mit abdrucken. Du als Urheber bist aber nicht gebunden, das Bild nur hier zu veröffentlichen und kannst somit das Bild nochmals unter einer dir genehmen Lizenz/Vertragsgestaltung zur Nutzung an den Buchautor geben bzw. verkaufen. --ST ○ 23:00, 7. Aug 2005 (CEST)
- Das habe ich auch (frei zur Verfügung gestellt) und die Begründung war auch, daß sie nicht die gesamte Lizenz drucken können, im Prinzip aber nichts dagegen hätten. Irgendwie ist diese umfangreiche Lizenzdefinierung hinderlich für die Verbreitung der Inhalte in gedruckten Werken, im Netz kann man ja einfach einen Link setzen. Ralf aka Marcela
23:28, 7. Aug 2005 (CEST)
- Das habe ich auch (frei zur Verfügung gestellt) und die Begründung war auch, daß sie nicht die gesamte Lizenz drucken können, im Prinzip aber nichts dagegen hätten. Irgendwie ist diese umfangreiche Lizenzdefinierung hinderlich für die Verbreitung der Inhalte in gedruckten Werken, im Netz kann man ja einfach einen Link setzen. Ralf aka Marcela
Finde ich auch, daher sollte man alle Wikipedia-Fotografen aufrufen, nur noch die Lizenzen CC-BY bzw. CC-BY-SA zu nutzen und Bilder nicht mehr unter GFDL zu stellen --Historiograf 23:35, 7. Aug 2005 (CEST)
- Warum, lass ihn doch ein paar Euro damit verdienen. --ST ○ 23:39, 7. Aug 2005 (CEST)
- Momet mal, ich habe dem Buchautor die Bilder kostenlos zur Verfügung gestellt, ich stelle hier nur die GFDL in Verbindung mit gedruckten Werken in Frage, ein Buchautor kann die Bilder von hier nicht einfach benutzen! Ralf aka Marcela
00:44, 8. Aug 2005 (CEST)
- Momet mal, ich habe dem Buchautor die Bilder kostenlos zur Verfügung gestellt, ich stelle hier nur die GFDL in Verbindung mit gedruckten Werken in Frage, ein Buchautor kann die Bilder von hier nicht einfach benutzen! Ralf aka Marcela
Genau wegen dieser Problematik der zu abdruckenden GFDL-Lizenzbestimmungen wird auf den Commons eine Doppellizensierung eigener Werke unter GFDL und CC-by-SA empfohlen. Nur mal so als Info - könnte man ggf als Empfehlung auch in den Artikel einbauen. --Denniss 10:19, 8. Aug 2005 (CEST)
- Auf jeden Fall! --Flominator 10:38, 10. Aug 2005 (CEST)
Sind die Fotos vom Wappen und T-Shirt erlaubt? Müssten doch eigentlich geschützt sein, oder? --Flominator 10:38, 10. Aug 2005 (CEST)
Bitte ein für allemal diese Konfusion hinsichtlich der mangelnden Unterscheidung von Urheberrecht und Markenrecht sein lassen. geschützt ist mehrdeutig und wer nicht angibt, was er genau meint, betätigt sich als Nebelwerfer. Das Wappen sehe ich nicht als urheberrechtlich geschützt (keine Schöpfungshöhe), Markenrechte sind für uns irrelevant. --Historiograf 21:01, 10. Aug 2005 (CEST)
Zeitungsausschnitt
Das Bild Bild:Anzeige.jpg ist ein knapp 60 Jahre alter Zeitungsausschnitt (Anzeige). Kann es verwendet werden?--Gunther 20:33, 10. Aug 2005 (CEST)
Nein, URV --Historiograf 20:58, 10. Aug 2005 (CEST)
- Was wäre denn die Grenze? (Wie ich bei erneutem Nachrechnen feststellen musste, sind es knapp 70 Jahre...)--Gunther 21:04, 10. Aug 2005 (CEST)
Bitte Wikipedia:Bildrechte und Bildrechte zur Kenntnis nehmen. Künstler muss 70 Jahre tot sein, es handelt sich um eine Grafik, kein Foto. Komme mir also niemand mit § 66 UrhG (anonyme Werke), denn es ist § 66 alter Fassung dann anzuwenden, wenn § 66 neuer Fassung zu einer verkürzten Schutzdauer führen würde. Und § 66 UrhG alter Fassung schloss Werke der bildenden Kunst von seinem Geltungsbereich aus. Der Künstler kann ja so gut wie nicht 70 Jahre tot sein. Alles klar? --Historiograf 21:13, 10. Aug 2005 (CEST)
- Ja, vielen Dank. Ich hatte gedacht, dass die Rechte der Zeitung zu beachten wären und nicht die des Künstlers.--Gunther 21:30, 10. Aug 2005 (CEST)
- Es handelt sich um ein Inserat, nicht um bildende Kunst. Nehmt ihr eigentlich eure Heuchelei selber ernst? --König Alfons der Viertelvorzwölfte 21:33, 10. Aug 2005 (CEST)
- Historiograf hat recht. --GS 22:37, 10. Aug 2005 (CEST)
- Ein Chor von Heuchlern bleibt ein Chor von Heuchlern. Arisierung bedeutet Diebstahl, Raub, Plünderung usw. Offenbar hat sich dies unter deutschen Juristen noch nicht herumgesprochen. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 23:07, 10. Aug 2005 (CEST)
- mäßige dich. es geht es hier um urheberrechte und nichts sonst. -- ∂ 23:10, 10. Aug 2005 (CEST)
- Auf dich hab ich gewartet, süßes ehemaliges Autokennzeichen. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 18:42, 11. Aug 2005 (CEST)
- mäßige dich. es geht es hier um urheberrechte und nichts sonst. -- ∂ 23:10, 10. Aug 2005 (CEST)
- Ein Chor von Heuchlern bleibt ein Chor von Heuchlern. Arisierung bedeutet Diebstahl, Raub, Plünderung usw. Offenbar hat sich dies unter deutschen Juristen noch nicht herumgesprochen. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 23:07, 10. Aug 2005 (CEST)
- Historiograf hat recht. --GS 22:37, 10. Aug 2005 (CEST)
Bitte die Komplexität des Themas unter Anonymes Werk (Urheberrecht) registrieren und diesen neuen Artikel ggf. allgemeinverständlicher fassen. Ausnahmegenehmigungen von unserer Bildrechte-Regelung z.B. aus politischen Gründen können beantragt werden, sofern die seit Monaten ausstehende Abstimmung über den Ausnamenkatalog des neuen Meinungsbilds stattgefunden hat. Die Einleitung der Abstimmung kann bei dem Admin Hoch auf einem Baum angeregt werden. --Historiograf 23:29, 10. Aug 2005 (CEST)
CD- und Buchcover
Hallo, darf ich selbst aufgenommene Bilder von CD- und Buchcovern in Artikeln verwenden? --82.83.253.117 23:24, 10. Aug 2005 (CEST)
nein, URV --Historiograf 23:25, 10. Aug 2005 (CEST)
- Dann solltest du auch mal an den Werkstatt-besuch von Antifaschist denken ^^ --Stefan-Xp 14:29, 12. Aug 2005 (CEST)
- Sind die Bilder vom Buch SEX denn dann erlaubt? --82.83.244.27 03:42, 13. Aug 2005 (CEST)
Faksimile
Ich besitze eine Faksimile-Edition des Druckmanuskripts von Friedrich Nietzsches "Ecce Homo" (ISBN 3-88226-225-7), von der ich gerne etwas einscannen und im Nietzsche-Artikel unterbringen würde. Geht das? Ich würde so argumentieren: ein Faksimile ist bloße Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage, nämlich in diesem Fall des Druckmanuskripts Nietzsches. Nietzsche ist seit bald 105 Jahren tot, seine Werke sind sämtlich gemeinfrei, folglich auch sein Druckmanuskript, folglich auch das Faksimile davon. Der Copyright-Hinweis der Ausgabe - (c) 1985 Edition Leipzig / Ausgabe für Dr. Ludwig Reichert Verlag, Wiesbaden - bezieht sich allein auf die dabei liegende Transkription und Kommentarband. Widerspricht jemand?--Chef Diskussion 23:34, 10. Aug 2005 (CEST)
Nein, ich sehe das genauso. --Historiograf 23:44, 10. Aug 2005 (CEST)
Hervorragend, Danke.--Chef Diskussion 23:49, 10. Aug 2005 (CEST)
- Ist argumentativ sogar etwas überbestimmt ;-) --GS 07:18, 11. Aug 2005 (CEST)
Archiv vs. Bildrechte?
Hallo, Frage an die Kenner der Materie: Ich habe vor einiger Zeit beim Staatarchiv Stuttgart bezüglich kopierens von Bildern aus dem Kieserschen Forstlagerbuch (17. Jhrd, Beispiel) angefragt und folgende Antwort erhalten: "die Publikation von Archivalien, die sich im Eigentum des Archivs befinden, ist wie die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken genehmigungspflichtig." Dies steht doch im krassen Widerspruch zu der hier genannten Auffassung, oder? Gruß Kookaburra 20:11, 11. Aug 2005 (CEST)
Ja, das steht im krassen Widerspruch zu der von mir vertretenen Auffassung, die hier noch einige andere teilen. Zur Fortbildung lesen wir den Aufsatz von RAin Clausing [1]. Wer mutig ist, beantragt eine Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Archivbenutzungsordnung PDF, die Reproduktion kostenfrei unter einer freien Lizenz nutzen zu dürfen, legt Widerspruch gegen den abschlägigen Bescheid ein, klagt vor dem Verwaltungsgericht und leitet zugleich ein Petitionsverfahren vor dem Stuttgarter Landtag ein. --Historiograf 00:01, 12. Aug 2005 (CEST)
Wahlplakate
Habe ich richtig verstanden, daß die unter Panoramafreiheit fallen? Konkret haben wir hier eins, und für andere Artikel sind welche gewünscht / geplant.--Chef Diskussion 19:29, 14. Aug 2005 (CEST)
Leider nein, wie schon eine flüchtige Lektüre von Panoramafreiheit belehren könnte. Wahlplakate sind nicht bleibende Teile des Straßenbilds, ihr Beseitigungsdatum ist jetzt schon absehbar. --Historiograf 23:19, 14. Aug 2005 (CEST)
- Wie schaffen Zeitungen und Zeitschriften es dann, legal Wahlplakate abzubilden? Mir ist nicht bekannt, dass dafür von den Redaktionen Genehmigungen bei den Parteien eingeholt würden. -- TillWe 18:35, 12. Sep 2005 (CEST)
- P.S. Z.b: hier http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,374444,00.html ? -- TillWe 15:49, 13. Sep 2005 (CEST)
Bayernviewer (Satillitenfotos)
Es gibt unter [2] pervekte Sat-Fotos. die haben zwar einige Rechteeinschränkungen aber jetzt weis ich nicht ob ich die trotzdem hochladen kann. mfg --Joe's 13:34, 15. Aug 2005 (CEST)
- Leider klares Nein, weil die Daten nur privat genutzt werden dürfen. --Jofi 00:52, 16. Aug 2005 (CEST)
- ist es auch ein nein bei Präsentation der Daten im Internet? --Joe's 09:49, 16. Aug 2005 (CEST)
Klar, nein bleibt nein. --Historiograf 14:18, 16. Aug 2005 (CEST)
Altes Hornbuch
Kann so etwas noch als flächige Vorlage betrachtet werden? Der Gegenstand selbst ist uralt. Phrood 23:19, 24. Aug 2005 (CEST)
IMO nein --Historiograf 23:32, 24. Aug 2005 (CEST)
Münzfoto aus der englischen Wikipedia
Da ich hier keinen auf den Deckel kriegen will (und selber etwas im Dunkeln tappe), frage ich mal ganz höflich nach: wie sieht es mit diesem Foto aus? Ist zwar durch Copyright geschützt, aber anscheinend freigegeben, solange ein entsprechender Verweis eingebaut ist. Wäre für eine Antwort dankbar. --Benowar 16:20, 30. Aug 2005 (CEST)
Scheint zu gehen, bitte die edlen Bildlöscher Crux oder Leibnitzkeks wegen des passenden Lizenzbausteins fragen. --Historiograf 16:42, 30. Aug 2005 (CEST)
- Werde ich machen - und vielen Dank für die schnelle Antwort. --Gruß Benowar 16:54, 30. Aug 2005 (CEST)
Alte Bilder und Commons
In den Lizenzvorlagen der Commons [3] gibt es auch eine Vorlage {{PD-Old}}. Dort heisst es: "für gemeinfreie Bilder, deren Autoren mehr als 70 Jahre tot sind." Wenn man den Tag einfügt, steht dort aber: "This image is in the public domain because its copyright has expired in the United States and those countries with a copyright term of life of the author plus 100 years." Was gilt? Kann ich nun ein Bild, dessen Autor z.B. 80 Jahre tot ist, in die Commons hochladen, oder besser nicht? Danke für Eure Hilfe! --Vesta 17:09, 30. Aug 2005 (CEST)
70 Jahre ist die Regelschutzfrist in den USA und in der EU (samt Schweiz), ich hab keine Ahnung, was die 100 Jahre sollen. --Historiograf 17:15, 30. Aug 2005 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort. Also, am besten die Vorlage {{PD-Old}} nicht verwenden und im Begleittext erklären? Das hier ist also in Ordnung? Danke! --Vesta 17:38, 30. Aug 2005 (CEST)
PD-Old kann verwendet (und die 100 einfach ignoriert) werden, bei Bildern vor 1900 gehen WIR in de gewohnheitsmäßig von PD aus. In Commons sollte das auch nicht anders sein, also nicht zuviel der Förmelei. --Historiograf 18:33, 30. Aug 2005 (CEST)
- Alles klar, vielen Dank! --Vesta
Das Bild soll laut Beschreibungsseite gemeinfrei sein, da die Schutzdauer abgelaufen sei. Es wurde 1916 angefertigt, der Photograph ist nicht angegeben. Abgedruckt wurde es 1977 im Buch "J.R.R. Tolkien - A Biography" von Humphrey Carpenter. Dort ist ebenfalls der Photograph nicht angegeben. Ob es vorher bereits veröffentlicht wurde weiß ich nicht. Grundsätzlich gilt doch der Schutz des Urheberrechts bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei anonymen Werken 70 Jahre nach Veröffentlichung. Ein Nachweis des Todes des Urhebers oder einer Veröffentlichung des Bildes vor mehr als 70 Jahren ist aber nicht erbracht. Müsste man das Bild daher nicht herausnehmen? --Lagron 15:30, 1. Sep 2005 (CEST)
Siehe auch Anonymes Werk (Urheberrecht), um einen Schutz 70 Jahre pma zu erlangen würde es genügen, dass irgendwann der Fotograf sich zu seinem Werk bekannt hat. Ich sehe bei Anlegung eines strengen Maßstabs nur einen Löschgrund. Angenommen der Fotograf war 1916 35 Jahre alt und hat 60 Jahre gelebt, dann sehen wir alt aus, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein mag, dass wir verklagt werden. Anträge auf Einleitung der Umsetzung des neuen Meinungsbilds, das Bildzitate zuließe, an Benutzer Hoch auf einem Baum. --Historiograf 16:41, 1. Sep 2005 (CEST)
Vielen Dank. Sollte das neue Meinungsbild doch noch irgendwann umgesetzt werden, könnte man auch ein Bild aus den späteren Lebensjahren Tolkiens verwenden, richtig? --Lagron 19:22, 1. Sep 2005 (CEST)
Ja, wenn eine entsprechende Abstimmung über das Bild positiv verläuft. --Historiograf 19:35, 1. Sep 2005 (CEST)
Schaufenster
Dürfen wir Fotos von Schaufenstern ohne Genehmigung der Besitzer veröffentlichen? Läuft das unter "von der Straße fotografiert"? --Flominator 00:02, 4. Sep 2005 (CEST)
- Gemäß Panoramafreiheit sind Schaufensterdekorationen nicht bleibend, es darf also nur etwas im Schaufenster fotografiert werden, was nicht urheberrechtlich geschützt ist oder so undeutlich erkennbar, dass es als Beiwerk (Recht) durchgehen kann. Eine einfache Schaufensterdekoration als solche dürfte nicht als individuelle geistige Schöpfung zu betrachten sein. Generell wäre ich aber vorsichtig. Am besten beschreibst du den ins Auge gefaßten Schaufensterinhalt, so dass eine nähere Beurteilung möglich ist. --Historiograf 00:19, 4. Sep 2005 (CEST)
- Es handelt sich darum: http://www.flickr.com/photos/s2art/1265089/ Ist zwar nicht besonders schön, aber würde sich gut in Kylie Minogue machen. --Flominator 01:06, 4. Sep 2005 (CEST)
Tja, das Foto im Hintergrund wäre schon ein Grund genug, URV zu schrein. Das Arrangement der Puppen könnte man auch evtl. als geschützt ansehen. Ich rate ab. --Historiograf 02:04, 4. Sep 2005 (CEST)
- Gut! Danke für die geduldige Antwortbereitschaft! --Flominator 00:01, 5. Sep 2005 (CEST)
Wenn ich schonmal hier bin. Die Firma gibt es seit 1960 nicht mehr, John Deere hat sie aufgekauft. Das ist doch trotzdem ne URV, oder? --Flominator 01:06, 4. Sep 2005 (CEST)
- Ja. --Historiograf 02:01, 4. Sep 2005 (CEST)
Schutzrechte bei Reproduktionen von Kunstwerken ohne 70 Jahre pma?
Das o.g. Bild Lanz Bulldog D 5016 wird zwar als URV eingeordnet, aber seit Okt 2004 toleriert. Sieht man ohne Kläger keinen Anlaß zur Löschung, ist es ein Versehen oder liegt es an der "GNU-FDL"?
- RA David Seiler: Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen.
Für Julius_Klinger habe ich Reproduktionen von Zeitschriften-Titelbildern und Grafiken hochgeladen, es wird aber URV reklamiert. Wenn Lanz Bulldog D 5016 in Ordnung sein sollte, wäre dann die "GNU-FDL Freie Dokumentationslizenz" auf Klinger anwendbar? --Tickle me 18:54, 4. Sep 2005 (CEST)
- Nein, ist sowohl bei dem Lanz-Bild als auch bei den Klinger-Bildern *nicht* in Ordnung - Du verletzt zwar kein Urheberrecht des Reproduzenten, allerdings das des Produzenten, falls es nicht > 70 Jahre pma ist. Aber das steht eigentlich auch alles auf Bildrechte#Schutz_f.C3.BCr_Reproduktionen. --Svencb 19:21, 4. Sep 2005 (CEST)
Was heisst da toleriert? Es ist halt noch nicht aufgefallen. Wir können nicht viele tausende Fotos überprüfen. Lanz ist nicht in Ordnung und soweit ich sehe sind alle Bilder bei Klinger URV und nicht hinnehmbar. Wer stellt die Löschanträge? --Historiograf 19:27, 4. Sep 2005 (CEST)
- /me did that. Mit Ausnahme von Bild:Die Jugend 1896.jpg, das ist von 1896. --Svencb 20:06, 4. Sep 2005 (CEST)
- ...die, bei denen Du mir eben zuvorgekomen bist. Ich habe bis auf Die Jugend 1896 alle Grafiken aus dem Artikel gelöscht und werde die Rechteinhaber anschreiben. Ab welcher Bearbeitungstufe einer Grafik erlangt ein Werk eigene UR? Würde spiegeln und färben reichen, so wie hier? --Tickle me 20:46, 4. Sep 2005 (CEST)
Nein. Im übrigen bedarf jede Bearbeitung der Zustimmung des ursprünglichen Rechteinhabers. Du kannst nicht irgendein Kunstwerk fotografieren ohne Erlaubnis (außer es besteht Panoramafreiheit), auch wenn du bei dreidimensionalen Objekten Inhaber des urheberrechts am Foto bist. --Historiograf 20:57, 4. Sep 2005 (CEST)
Wenn US Air Force draufsteht ...
Hi nochmal, wenn, wie unter http://www.astronautix.com/craft/manhigh.htm geschehen, die USAF als Autor angegeben wird, ist das doch PD-US, oder? --Flominator 00:21, 5. Sep 2005 (CEST)
- Der Ursprung des Bildes liegt wohl hier. Laut [4] sind die Museumsfotos (übrigens erst seit kurzem) frei. Falls Du es auf commons speichern willst, wäre PD-USGov-Military-Air Force eine passende Kennzeichnung, PD-US wäre falsch (das ist für vor 1923 veröffentlichte Bilder). Bei weitergehendem Interesse an Fotos aus dem USAF-Museum siehe auch folgender Hinweis/Diskussion: [5]. -- Arcturus 12:02, 5. Sep 2005 (CEST)
- Das nenne ich mal Service. Vielen Dank! --Flominator 15:37, 5. Sep 2005 (CEST)
Wikipedia:Tag des offenen Denkmals / Fotosafari
Auf oben genannter Seite steht: "Am zweiten Sonntag im September findet der Tag des offenen Denkmals statt, bei dem sehr viele Bauwerke und archäologische Stätten geöffnet sind, die sonst für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind...". Und es wird im Zuge dessen für eine Fotosafari geworben. Werden da nicht eventuelle Erwartungen geweckt, die anschließend in Bilderlöschorgien erstickt werden könnten, da bei der oben fett markierten Einschränkung die Panoramafreiheit wohl nicht greift (oder ausnahmsweise doch ?) und ggf. auch mit zahlreichen anderen URVs gerechnet werden kann ? Erzwo 17:26, 6. Sep 2005 (CEST)
- Da werden wohl vor allem alte Kunstwerke, Bauwerke, etc. zu besichtigen sein, bei denen der Urheberrechtsschutz sowieso schon abgelaufen ist. --dbenzhuser 17:38, 6. Sep 2005 (CEST)
Sehr richtig. Bei alten Burgen & Schlössern ist der Architekt z.B. länger als 70 Jahre tot. Im übrigen stehts doch ausdrücklich im Text auf der genannten Seite drin, was rechtlich zu beachten ist! --Historiograf 17:57, 6. Sep 2005 (CEST)
Ok, dann hoffen wir mal auf eine reichliche Ausbeute. Erzwo 18:08, 6. Sep 2005 (CEST)
Dieses Bild ist © Free Software Foundation und kein "Public Domain". Ich bin ziemlich neu auf der deutschen Wikipedia. Was soll ich tun? Mußt es gelöscht werden oder ist eine Kategorie:GPL-Bild OK?--Teofilo 18:06, 8. Sep 2005 (CEST)
- Emacs is GPL - ich denke mal, ein screenshot einer solcehn Software dürfte selbst auch unter diese Lizenz fallen. Zumindest auf commons ist GPL eine akzeptable Lizenz... -- D. Dÿsentrieb ⇌ 20:59, 8. Sep 2005 (CEST)
- Danke für deine Antwort. Also, ich habe das Bild in die GPL Kategorie eingetragen. --Teofilo 22:57, 8. Sep 2005 (CEST)
Bildlizenzen 2. Weltkrieg
Von WP:FZW: Beim Lesen ist mir aufgefallen, daß Bilder wie Bild:Adolf Hitler im Reichstag Marz 1938.jpg und Bild:Adolf Hitler und Benito Mussolini in München 1940.jpg unter PD lizensiert sind, weil von US-Regierung. Die Fotografen dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht 70 Jahre tot sein und auch keine Ami's sein - haben die nach dem Krieg deutsches Urheberrecht 'enteignet'? Wenn nicht, können sie durch ihre PD-Veröffentlichung europäisches Urheberrecht aushebeln? - Ralf 09:22, 9. Sep 2005 (CEST)
- Ergänzung: Ich habe heute ein Hitlerbild zum Löschen eingetragen und dort erwähnt, daß es schonmal einen Fall gab, daß sich Ullstein gemeldet hat, weil sie Rechte an einem Bild haben. Ralf
14:07, 9. Sep 2005 (CEST)
z.B. dieses Bild. Der Text des Tags passt zwar für diesen Fall nicht, es ist aber ein ARC-Identifier angegeben.
ARC aufrufen, links oben "Search" anklicken, Suchbegriff "531231", Link auf die genaue Beschreibung anklicken, dort steht dann als Herkunft: Film 1944 an der Westfront beschlagnahmt. Dazu:
- Access
- Restrictions:Unrestricted
- Use Restrictions:Unrestricted
Bei den anderen Bildern analog, meist ist die Sammlung angegeben, aus der die US-Armee die Bilder hat. Viele dieser Bilder liegen bereits auf Commons und sind meines Wissens nicht strittig.
--POY 16:56, 9. Sep 2005 (CEST)
Mal abgesehen davon daß ich kaum englisch verstehe bezweifle ich, daß man Urheberrecht beschlagnahmen kann. Finme und/oder Negative sicher - aber Urheberrecht? Wie schon erwähnt, es gab schon mal Ärger mit Ullstein! Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Ralf 18:28, 9. Sep 2005 (CEST)
Die Bilder wurden glöschet und ich habe keinen bock auf ärger mit dem Verlag. Wenn Walter Frentz 70 Jahre tot is können wir uns darüber noch einmal unterhalten. --Paddy 18:34, 9. Sep 2005 (CEST)
- Jetzt sind die beiden Bilder auf den Commons gelöscht worden, die englische und französische Wikipedia (vielleicht noch andere?) haben im Moment rote Bildreferenzen in ihren Artikeln, und ob die Bilder zumindest dort "erlaubt" waren ist weiter unklar. --POY 18:49, 9. Sep 2005 (CEST)
- @POY: Was du nicht weißt: Es gab eine Mail vom Ullstein-Verlag an info@wikipedia - recht scharf formuliert - bei der es um eines dieser PD-Bilder von Hitler ging. Diese mail habe ich paddy weitergeleitet, daraufhin hat er entschieden, zu löschen. Wie es in England aussieht, weiß ich nicht, in Frankreich gilt das gleiche Urheberrecht wie in DACH. Ich finde es richtig, daß in Zweifelsfällen (zumal es schon mal Ärger gab) gelöscht wird. Wir sind uns noch nicht (zumindest ist mir das nicht bewußt) über den Weg gelaufen. Ich bin hier in der Wikipedia ein Verfechter des 'Behaltens und Verbesserns', du kannst das auch auf meiner Disk. und meinem Rücktritt von der Adminkandidatur sehen. Verstehe das bitte nicht destruktiv. Gruß Ralf
19:22, 9. Sep 2005 (CEST)
- @POY: Was du nicht weißt: Es gab eine Mail vom Ullstein-Verlag an info@wikipedia - recht scharf formuliert - bei der es um eines dieser PD-Bilder von Hitler ging. Diese mail habe ich paddy weitergeleitet, daraufhin hat er entschieden, zu löschen. Wie es in England aussieht, weiß ich nicht, in Frankreich gilt das gleiche Urheberrecht wie in DACH. Ich finde es richtig, daß in Zweifelsfällen (zumal es schon mal Ärger gab) gelöscht wird. Wir sind uns noch nicht (zumindest ist mir das nicht bewußt) über den Weg gelaufen. Ich bin hier in der Wikipedia ein Verfechter des 'Behaltens und Verbesserns', du kannst das auch auf meiner Disk. und meinem Rücktritt von der Adminkandidatur sehen. Verstehe das bitte nicht destruktiv. Gruß Ralf
- Mit der Mail von Ullstein-Verlag wird die Sache klarer - Danke für den Hinweis. Für Laien wie mich ist es nur irritierend, wenn generell Bilder von der ARC akzeptiert werden, manche aber nicht. Jetzt verstehe ich auch, wieso die Admins der englischen Wikipedia den Now Commons-Vermerk in Bildateien ignorieren, sie fürchten offenbar die Bilder dann plötzlich zu verlieren.
- Grüße --POY 19:34, 9. Sep 2005 (CEST)
Damit sprichst du einen interessanten Aspekt an. Großbritannien und USA unterliegen anderen Gesetzgebungen als die EU - und daß die Engländer nowcommons ignorieren wußte ich bisher nicht - aber das erklärt sich damit vielleicht. Ralf 19:49, 9. Sep 2005 (CEST)
Die Tendenz geht dahin, auf en WP nur noch Bilder mit freien Lizenzen zu verwenden. Also fair use tschüss! Und eigentlich ist darauf WP auch gar nicht angewiesen. In 70 Jahren kann man die Lücke schließen und dann wird WP nur noch eigene Bilder verwenden. mfg --Paddy 20:21, 9. Sep 2005 (CEST)
Luftaufnahmen
(Alles ist im Zusammenhang mit der Lizenzierung unter GNU FDL oder PD zu verstehen.) Panoramafreiheit steht im Artikel als ein Unterpunkt der Luftaufnahmen. Ich habe es so verstanden, dass man generell Bilder von Gebäude nicht lizenzieren darf, wenn man für die Aufnahme eine Leiter oder ein Flugzeug benutzt hat. Wenn das so ist, welche Arten von Luftbildern darf man dann lizenzieren? Ist es erlaubt, Luftbilder einer Stadt hochzuladen? --Jarlhelm 19:46, 9. Sep 2005 (CEST)
Bißchen nachdenken: ist eine Stadt urheberrechtlich geschützt? --Historiograf 19:29, 11. Sep 2005 (CEST)
Eine Stadt besteht aus Gebäuden, und es heißt, dass man nur die Außenansicht von Gebäuden lizenzieren darf, wenn das Foto zum einen von einer Stelle aus gemacht wurde, die öffentlich zugänglich ist und zum anderen keine Hilfsmitte, wie Leitern oder Hubschrauber verwendet wurden.--Jarlhelm 01:02, 12. Sep 2005 (CEST)
Unsinn. Solange kein bestimmtes urheberrechtliches geschütztes Gebäude blickfanghaft herausgegriffen wird, ist das OK. Sonst dürfte niemand ein Luftbild einer Stadt publizieren (siehe auch Beiwerk (Recht)) --Historiograf 04:06, 16. Sep 2005 (CEST)
PD-art: Englische Wikipedia und Commons
Ist es erlaubt, ein PD-art Bild aus der englischen Wikipedia in die Commons zu übertragen? Dies sind die PD-art Vorlagen:
Englische Wikipedia:
![]() |
Commons:
![]() |
The two-dimensional work of art depicted in this image is in the public domain worldwide due to the date of death of its author, or due to its date of publication. Thus, this reproduction of the work is also in the public domain. (This applies to reproductions created in the United States, Germany, and many other countries). |
--Jarlhelm 01:07, 12. Sep 2005 (CEST)
- Bitte in commons:Commons:Village pump fragen, nicht hier. - Thomas 01:09, 12. Sep 2005 (CEST)
- Siehe commons:Commons:Criteria for inclusion und commons:Commons:Licensing. Wenn stimmt was in der Vorlage zu dem Bild steht, dann darfst es auch nach Commons übertragen. --Baikonur 02:51, 12. Sep 2005 (CEST)
Bilder von JAXA
Für die Bilder (und anderes Material) von der Homepage der japanischen Raumfahrtagentur JAXA gilt folgendes: Concerning the use of JAXA texts, drawings, imagery, sounds, pictures, and other materials, the copyright (or the intellectual property right) [...] used in the Website belongs to JAXA unless specified otherwise. [...] JAXA permits the use [...] if the purpose of the use is approved as for education, public relations, or information providing, or if the use is within the scope of relevant laws. In such cases, insertion of credits is required for used texts, drawings, imagery, sounds, pictures and other materials. [...] JAXA texts, drawings, imagery, sounds, pictures and other materials can be used for commercial purpose with prior approval of JAXA. Please contact us for more information. [6]
Dürfen solche Bilder in die deutsche Wikipedia aufgenommen werden? Meinem (bescheidenen) Rechtsverständnis nach scheint das ja weitgehend der Creative Commons Lizenz ("Namensnennung", "Nicht-kommerziell" und "Weitergabe unter gleichen Bedingungen") zu gleichen. --Vesta 13:09, 13. Sep 2005 (CEST)
- Nicht-kommerziell ist in der deutschsprachigen Wikipedia aber nicht zugelassen, da auch dritte die Daten kommerziell Nutzen dürfen wie z. B. bei der Wikipedia-DVD o. ä. Wenn du aber die Genehmigung von JAXA bekommst bestimmt Dinge auch kommerziell nutzen zu können und die Veränderung der Daten erlaubt ist, sollte es auch hier genutzt werden können. --Baikonur 14:01, 13. Sep 2005 (CEST)
- Hab' schon an die zuständige Stelle geschrieben. Erfahrungsgemäß bringen solche Anfragen wenig, aber warten wir mal ab... --Vesta 14:42, 13. Sep 2005 (CEST)
Die GPL Lizenz sagt : §10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. [7]. Also, es scheint schwer GPL Bilder in einem Wikipedia — dies heisst GFDL — Artikel zu verwenden. Oder? --Teofilo 16:50, 14. Sep 2005 (CEST)
Altes Manuskript Musiknoten
Dieses Bild eines uralten Notenmanuskripts habe ich aus einem Notenbuch abgescannt. Ein Benutzer hat mich angeschrieben, der Verlag könne "Probleme machen, da, obwohl das Werk PD ist, die Ausgabe (aus der ich es abgescannt habe) es nicht wäre" und da bei der "entsprechenden Bibliothek (der dt. Staatsbibliothek) um Erlaubnis gebeten werden sollte". Kann das Bild bleiben? --Phrood 18:35, 14. Sep 2005 (CEST)
Klar, siehe Wikipedia:Bildrechte und diese Seite samt Archiven noch und nöcher. --Historiograf 04:05, 16. Sep 2005 (CEST)
Bildrechte glaubhaft machen
von Benutzer Diskussion:Flominator: [...] ich bereite gerade einen Artikel über Piney Gir vor, der demnächst fertig wird. Inzwischen habe ich mich auch mit Piney Gir persönlich in Verbindung gesetzt(!) und z.B. ihren Geburtstag erfragt (das Jahr wollte sie mir allerdings nicht verraten). Mittelfristig will ich auch eines der Bilder [8] von ihrer Webseite in den Artikel einbinden. Diesbezüglich habe ich sie noch nicht gefragt, gehe aber davon aus, dass sie zustimmen wird.
- Liegen die Rechte bei ihr als abgebildeter Person oder bei der genannten Fotografin (als „Schöpferin“ der „Lichtbildwerke“)? Bem.: Mit einer Whois-Abfrage habe ich herausbekommen, dass ihre Webseite auf ihren Namen angemeldet ist und nicht auf den Namen einer zwischengeschalteten Medienagentur. (Diese Unterscheidung ist mir bekannt.)
- Wo gibt's diesen Text: Wikipedia:Textvorlagen#Nutzung_eines_Fotos.2FGrafik auf Englisch?
- Muss ich ihre (positive) Antwortmail an permissions@wikimedia.org weiterleiten, oder müsste ich sie auffordern, selbst dorthin eine Mail schreiben? Oder ist es üblich, sich die Erlaubnis in Form einer (unveränderlichen) pdf-Datei einzuholen?
--T.G. 22:02, 14. Sep 2005 (CEST)
- Zu 2.) Schau mal die Interwikilinks (links) auf der Seite an! --Flominator 12:42, 15. Sep 2005 (CEST)
Ad 1: Ohne die Zustimmung des Fotografen läuft nichts. --Historiograf 18:05, 19. Sep 2005 (CEST)
Bild von 1879
Hallo Historiograf, eine Frage zu einem Bild aus dem 19. Jahrhundert: was kann man tun, wenn über ein Foto und über den Fotografen nichts bekannt ist? Darf man durch die Bildung einer Annahme davon ausgehen, dass die Schutzfirst bereits abgelaufen ist? Gesucht wird ein Bild für die Artikel Rudolf Steiner und Anthroposophie. Steiner wurde 1861 geboren. Dieses Bild ziegt ihn 1879 im Alter von 18 Jahren. (Quelle). Wenn man nicht annimmt, der Fotograf sei bei der Aufnahme ebenfalls erst 20 gewesen und sei hundert Jahre alt geworden, dürfte die Schutzfrist nach vernünftigem Ermessen abgelaufen sein. Was sagst Du dazu? Danke und Gruß --GS 09:29, 19. Sep 2005 (CEST)
- Ich hatte vor kurzem eine ähnliche Frage an ihm, wonach wir folgenden Satz in Wikipedia:Bildrechte aufnahmen: "Die Wikipedia akzeptiert alle Bilder vor 1900 ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist." --Flominator 14:48, 19. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Flominator, das ist die Antwort, danke! Sorry, dass ich das übersehen habe. Gruß --GS 14:52, 19. Sep 2005 (CEST)
Danke an Flominator, Fragen hier bitte unpersönlich stellen. Ich bin nur einer von vielen freiwilligen Bildrechte-Helfern ;-) --Historiograf 18:03, 19. Sep 2005 (CEST)
- Aber der kompetenteste ;-) OK, nächstes Mal unpersönlich. Nochmal danke an Flominator für die postwendende Antwort! --GS 18:34, 19. Sep 2005 (CEST)
Fotos von alten Holzschnitten ohne Zustimmung des Fotografen gemeinfrei?
Hallo,
ich frage zur Sicherheit noch einmal nach, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich den entsprechenden Abschnitt richtig interpretiere, und auch keinen Bock schießen möchte: Sind das Motiv lediglich reproduzierende Fotos von gemeinfreien zweidimensionalen Kunstwerken auch ohne Zustimmung des Fotografen gemeinfrei? Es geht um digitale Fotos alter japanischer Holzschnitte von vor 1870. --kukato 15:49, 22. Sep 2005 (CEST)
- Ja. Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) ist aber doch ziemlich eindeutig. --Baikonur 18:17, 22. Sep 2005 (CEST)
- Danke --kukato 18:18, 22. Sep 2005 (CEST)
Ein japanisches Gericht sah das übrigens genauso (Artikel in GRUR Int). --Historiograf 20:43, 22. Sep 2005 (CEST)
Foto eines Buchdeckels von 1904/05
Hi, ich hatte dieses Foto im Juni hochgeladen (Foto stammt nicht von mir); das Werk selbst ist von 1904/05 und somit gemeinfrei, aber ist es auch das Foto des Buchdeckels? An der geistigen Schöpfungshöhe fehlt es hier wohl, sodass das Foto kein eigenständiges Werk ist. Was es mit dem Logo auf sich hat weiss ich nicht. Wenn das Foto urheberrechtlich okay ist würde ich es auf die Commons hochladen, ansonsten einen LA stellen. --C.Löser (Diskussion) 21:05, 22. Sep 2005 (CEST)
- Insbesondere bin ich mir nicht sicher, da das Werk aufgrund der Verschleißmerkmale und Bibliothekskennzeichnungen individualisiert ist. Das Foto stammt von irgendeiner Onlinebibliotheksseite einer amerikanischen Uni. --C.Löser (Diskussion) 21:23, 22. Sep 2005 (CEST)
Meine Güte, so ein Aufstand wegen einem unwichtigen Bild und einem kleinen Logo. Ich sag dazu mal nix und warte mal ab, wie das andie andern sehen. --Historiograf 21:11, 22. Sep 2005 (CEST)
- Ich bin mir nicht sicher was du mit "unwichtiges Bild" meinst; das Werk selber jedenfalls gehört zu den international wichtigsten Werken der Soziologie. Und unabhängig davon, was auf dem Foto zu sehen ist: Urheberrechtsverletzendes Foto bleibt urheberrechtsverletzendes Foto, urheberrechtskonformes Foto bleibt urheberrechtskonformes Foto. --C.Löser (Diskussion) 21:18, 22. Sep 2005 (CEST)
Gott erhalte dir deinen Kinderglauben, dass es irgendeine Instanz auf der Welt gibt, die exakt weiss, was eine URV ist. Und unwichtig: ästethisch ist dieses Foto nahe Null. Ob es erforderlich ist, eines der bedeutendsten Werke der Soziologie mit einem solchen nichts sagenden Bild zu illustrieren, steht dahin. Du hast deine Hausaufgaben nicht gemacht: Ermittle den Schöpfer des abgebildeten Logos und stelle fest, ob der 70 Jahre tot ist. Ich möchte nicht ausschließen, dass es jemand auf diesem Erdenrund gibt, der das Logo für urheberrechtlich geschützt hält. --Historiograf 22:01, 22. Sep 2005 (CEST)
- "Gott erhalte dir deinen Kinderglauben, dass es irgendeine Instanz auf der Welt gibt, die exakt weiss, was eine URV ist." ??? Da brauche ich wohl nichts mehr zu zu sagen...
- "ästethisch ist dieses Foto nahe Null" Ich habe nicht das Gegenteil behauptet, darum ging es aber auch garnicht.
- "nichts sagenden Bild" Deine subjektive Einschätzung, die hier aber nicht zur Debatte steht.
- "Du hast deine Hausaufgaben nicht gemacht" Abgesehen von der Tatsache, dass Urheberrecht nicht zu meinem Fächerkanon gehört und ich mich auf ÖffRecht spezielisiere würde ich eher sagen, dass du deine (Hobby- ?)Hausaufgaben nicht gemacht hast: lies §§ 1 und 2 UrhG.
Wenn du heute einen schlechten Tag hast - okay, aber bitte lass es nicht an mir aus. Wenn du meine Frage nicht beantworten kannst ist das auch okay, dann warte ich halt bis/ob mir jemand anders antwortet. --C.Löser (Diskussion) 22:18, 22. Sep 2005 (CEST)
Wer sagt, dass ich deine Frage nicht beantworten kann? Ich will sie nicht beantworten, weil ich sie völlig unangemessen finde. Der Aufwand einer bildrechtlichen Klärung für eine in der Bildbeschreibung nur unzulänglich charakterisierte alte Ausgabe, die links oben häßliche Reste eines Signaturschildchens aufweist und aus Qualitätsgründen bei strengem Maßstab hier nichts zu suchen hat, lohnt nicht. Du hast die Pflicht, dich erst auf Wikipedia:Bildrechte zu informieren, bevor du hier fragst. Dir müsste klar sein, dass die Vervielfältigung eines Verlagssignets vorliegt. Inzwischen neige ich dazu, dieses Signet als urheberrechtlich geschützt anzusehen, wobei nicht jedes Gericht diese Meinung teilen würde. Bei offensichtlich unwichtigen Bildern wie dem von dir vorgeschlagenen wäre es hahnebüchen, irgendein Risiko eingehen zu wollen. Falls du also nicht beweisen kannst, dass der Schöpfer des Verlagssignets 70 Jahre tot ist, muss das Bild gelöscht werden. Basta. --Historiograf 23:27, 22. Sep 2005 (CEST)
- "lohnt nicht" Oh, ich hoffe deine Auslagen für tiefgehende rechtliche Gutachten sind noch im Rahmen des ökonomisch Ertragbaren geblieben.
- "Du hast die Pflicht, dich erst auf Wikipedia:Bildrechte zu informieren, bevor du hier fragst". Nein, Pflichten habe ich keine, ich bin genau wie du ein ehrenamticher Helfer hier. Im übrigen gehst du fälschlicherweise davon aus, das ich mich nicht informiert hätte. Mir sind die einschlägigen Seiten hier bekannt, ich beantworte ab und an auch urheberrechtliche Fragen auf den verschiedenen Seiten, dazu gehört auch diese hier. Wenn es nur um das Logo gegangen wäre hätte ich die Frage auch sicherlich nicht hier gestellt. Und unabhängig von deiner Beurteilung des Bildes und der Rechtslage brauche ich mir auf eine ernstgemeinte Frage solch pampige und herablassende Antworten von dir wohl kaum gefallen zu lassen. Wie dem auch sei, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Bild rechtlich nicht bemakelt ist werde ich einen LA stellen. --C.Löser (Diskussion) 08:56, 23. Sep 2005 (CEST)
Wir haben hier anders als das Bundesverfassungsgericht keine Möglichkeit, eine Mißbrauchsgebühr zu erheben. Es muss erlaubt sein (und du wirst mir den Mund nicht verbieten), auf die eklatante Diskrepanz zwischen der Brauchbarkeit eines Bilds für die Wikipedia und dem Aufwand einer bildrechtlichen Klärung hinzuweisen. --Historiograf 16:50, 23. Sep 2005 (CEST)
- An dieser Stelle könnte ich darauf eingehen wie unpassend dein Gerede von Missbrauch hier ist aber weist du was: Ich lasse es einfach. --C.Löser (Diskussion) 17:02, 23. Sep 2005 (CEST)
Farbbilder
Wenn ein Farbbild aus mit verschiedenen Spektralfiltern aufgenommenen PD-Bildern generiert wird, bleibt es dann gemeinfrei? --Phrood 10:34, 23. Sep 2005 (CEST)
Das lässt sich so allgemein nicht sagen. Wenn die Bearbeitung eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, wird es zu einem geschützten Werk. --Historiograf 16:44, 23. Sep 2005 (CEST)
Nachdem wir ja nun keine LEGO-Figuren veröffentlichen dürfen (siehe Diskussion:LEGO) dürfte das doch auch bei Playmobil problematisch werden, oder? --Flominator 16:34, 23. Sep 2005 (CEST)
- Ich denke ja, aber das gleiche Problem gibt es mit Die Sendung mit der Maus, Donkey Kong, Asterix (keine Panoramafreiheit), ... --Phrood 16:38, 23. Sep 2005 (CEST)
- ACK --Historiograf 16:50, 23. Sep 2005 (CEST)
- Es sei in diesem Zusammenhang auch auf Commons:Template:Deletion_requests#LEGO_Images verwiesen --Flominator 22:52, 29. Sep 2005 (CEST)
Hat da jemand zufällig eine vorformulierte E-mail zum Nachfragen rumliegen, damit wir nicht 1000Mal das Rad neu erfinden müssen? --Flominator 13:39, 24. Sep 2005 (CEST)
- Arnomane hatte im Juli, auf mein Bitte hin, angefangen was auf meta zusammenzustellen: Image requests; darf natürlich erweitert werden! -- Cherubino 08:34, 30. Sep 2005 (CEST)
Bilder aus einer Bundeswehrdienstvorschrift
Verschoben aus [9]
Bild:Feldanzug tarndruck allgemein grundform luftwaffe.jpg, Bild:Feldanzug tarndruck allgemein nässeschutz luftwaffe.jpg und Bild:Feldanzug tarndruck allgemein feldmütze winter feldjacke marine.jpg beispielhaft für alle momentan in Uniform (Bundeswehr) vorhandenen Bilder mit Quellenangabe ZDv 37/10 (Liste) von [10] oder vergleichbaren Seiten, auffällig unschön vergrößert (erscheinen sehr pixelig die Bilder). Benutzer:Koffer meint das wären keine URV. Ich bin mir jedoch unsicher, ob solche Fotos wirklich als "amtliche Werke" (im Gegensatz zu bloßen Texten oder alten Wappen) ohne Autoren- sprich Fotografennennung (wie angedeutet) durchgehen, und dass (selbst wenn man die mindere, vermutlich nicht selbst gescannte Qualität berücksichtigt) die Bundeswehr "ihre Fotos" auch zur kommerziellen Verwendung ohne konkrete Quellnennung gemeinfrei zur Verfügung stellt. Daher bitte ich hier um Klärung. Danke. --:Bdk: 10:02, 21. Sep 2005 (CEST)
- Das mit der Pixeligkeit der Bilder ist leider mein Fehler - ich habe die Bilder aus einer PDF gezogen, die ich zum besseren Lesen auf 140% gezoomt habe. Ich bitte darum, die Bilder wegen der Pixeligkeit nicht zu löschen, ich werde sie die nächsten Tage (wohl am Wochenende) in der Größe 100% (nicht pixelig) reinstellen - wenn ihr die jetzt schön löscht, werde ich sie garantiert nicht neu reinstellen, weil das viel zu aufwändig wäre dann (Texte neu eingeben etc.). Zur Quellenangabe: die Bilder sind in dieser Form in der ZDv 37/10, die an jedem Bundeswehrstützpunkt zu finden ist, vorhanden. Ich selbst habe sie als PDF aus dem Internet. Da ich kein Jurist bin, kann ich leider auch nicht sicher sagen, wie das mit den Rechten daran aussieht - es wäre nett, wenn sich jemand darum kümmern könnte, der davon Ahnung hat. Allgemein finde ich es schon sehr wichtig, dass auf dieser Seite Photos zu finden sind, weil das ja eigentlich das Wichtigste an dieser Seite ist. FAThomssen 16:44, 21. Sep 2005 (CEST)
- Also das mit dem pdf aus dem Internet sehe ich als eher kritisch, aber gegen ein eingescanntes Bild aus einer offenen (also nicht als Verschlußsache eingestuften) Vorschrift kann kaum etwas sprechen. Das UrhG ist da ziemlich eindeutig. Dennoch habe ich bei meinen Scanns aus der Vorschrift immer folgenden Hinweis hinzugefügt: "Wenngleich das Bild Public Domain ist, unterliegt es unter Umständen als amtliches Bestandteil der deutschen Uniform anderen Nutzungsbeschränkungen." --Koffer 19:52, 21. Sep 2005 (CEST)
- "aber gegen ein eingescanntes Bild aus einer offenen (also nicht als Verschlußsache eingestuften) Vorschrift kann kaum etwas sprechen." DVs sind allg nur interne VwVorschriften. Der Unterschied zu amtlichen Werken wie etwa Gesetzestexten besteht darin, dass Gesetzestexte ja gerade Außenwirkung haben, woran es bei VwVorschriften fehlt. Ist aber sowieso egal, ich habe mir das PDF mal angeschaut ([11]), und es handelt sich dabei nicht um die DV selbst, sondern um Unterrichtsmaterial zu selbiger. In der Datei habe ich keinen Urheberrechtsvermerk gesehen. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass das Werk ganz normal urheberrechtlich geschützt ist. Im Impressum der Seite ([12]) ist dann zu lesen: "Alle Seiten, Inhalte und Grafiken unterliegen den Copyright Bestimmungen und dürfen nicht ohne unsere Erlaubnis oder die des jeweiligen Autors kopiert werden.". Der Autor des PDF ist Frank, viel Glück bei der Suche ;-) Ansonsten: URV. --C.Löser (Diskussion) 23:47, 21. Sep 2005 (CEST)
- P.S. habe gerade gesehen, dass die Bilder auch auf der weiter oben angegebenen Website zu finden sind. Auch dort steht ein entsprechender Vermerk: "© 2001 - 2002 VdRBw e.V. Kreisgruppe Koblenz. Jede Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung." Es ist also davon auszugehen, dass die Fotos BW-Intern kursieren und die jeweiligen Verwender bei der Quellangebe schlampen bzw. sie ganz haben unter den Tisch fallen lassen. Das macht es für einen Außenstehenden zwar nicht gerade leicht, den Rechteinhaber zu finden, ändert aber nichts daran, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Bilder ganz normal urheberrechtlich geschützt sind. Ich schätze mal dass die abgebildeten Personen Models sind und die Rechte beim BMV bzw. dem Bund liegen. --C.Löser (Diskussion) 00:10, 22. Sep 2005 (CEST)
- Ich hatte folgende PDF benutzt: [13] - dort steht nichts von VS (Verschlusssache) o.ä. Allerdings ist da auch kein Vermerk, ob das kopiert werden darf. Haltet ihr eine Anfrage beim BMVg für angebracht? Denen mal ne Mail zu schicken, kann ja nicht schaden. Ansonsten wird es hier in der Wikipedia ja wohl gerade im Dienst stehende Kameraden geben, die sich bei ihrem S2 eine Photographiererlaubnis holen können und mit ein paar Leuten ne Photosession machen könnten :-D FAThomssen 00:38, 22. Sep 2005 (CEST)
- Ich war wohl schon ein wenig müde gestern Abend: ich war irgendwie davon ausgegangen, dass die Bilder aus dem PDF stammen, dass ich per Google als ersten Treffer gefunden habe. Ist übrigens die erste bebilderte DV die ich sehe, obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass auch Polizei- und FeuerwehrDVen desöfteren Bilder enthalten. Aber zurück zum Thema: VS hat mit Urheberrecht nichts zu tun. VS bedeutet nur, das es einem besonderen Geheimhaltungsgrad unterliegt, was hier wie du schon gesagt hast offensichtlich nicht der Fall ist. Beim Urheberrecht ist es so, dass man - jedenfalls wenn ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, um überhaupt schützenswert zu sein - immer erstmal davon ausgehen muss, dass das Werk vollständig urheberrechtlich geschützt ist. Ein expliziter Hinweis, der auf etwas anderes schließen lassen könnte, fehlt hier ja leider. Auch eine konkludente Erlaubnis zur Verwertung ist hier nicht ersichtlich, da DVen wie gesagt keine Außenwirkung entfalten. Dass diese DV wie auch andere faktisch öffentlich zugänglich sind ändert nichts daran, dass es sich um ein für den verwaltungsinternen Gebrauch bestimmtes Dokument handelt. "Haltet ihr eine Anfrage beim BMVg für angebracht" Wenn du eine Antwort bekommst kannst du die ja hier posten, würde mich auch interessieren was die dazu sagen. --C.Löser (Diskussion) 10:30, 22. Sep 2005 (CEST)
- Ich hatte folgende PDF benutzt: [13] - dort steht nichts von VS (Verschlusssache) o.ä. Allerdings ist da auch kein Vermerk, ob das kopiert werden darf. Haltet ihr eine Anfrage beim BMVg für angebracht? Denen mal ne Mail zu schicken, kann ja nicht schaden. Ansonsten wird es hier in der Wikipedia ja wohl gerade im Dienst stehende Kameraden geben, die sich bei ihrem S2 eine Photographiererlaubnis holen können und mit ein paar Leuten ne Photosession machen könnten :-D FAThomssen 00:38, 22. Sep 2005 (CEST)
- P.S. habe gerade gesehen, dass die Bilder auch auf der weiter oben angegebenen Website zu finden sind. Auch dort steht ein entsprechender Vermerk: "© 2001 - 2002 VdRBw e.V. Kreisgruppe Koblenz. Jede Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung." Es ist also davon auszugehen, dass die Fotos BW-Intern kursieren und die jeweiligen Verwender bei der Quellangebe schlampen bzw. sie ganz haben unter den Tisch fallen lassen. Das macht es für einen Außenstehenden zwar nicht gerade leicht, den Rechteinhaber zu finden, ändert aber nichts daran, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Bilder ganz normal urheberrechtlich geschützt sind. Ich schätze mal dass die abgebildeten Personen Models sind und die Rechte beim BMV bzw. dem Bund liegen. --C.Löser (Diskussion) 00:10, 22. Sep 2005 (CEST)
- "aber gegen ein eingescanntes Bild aus einer offenen (also nicht als Verschlußsache eingestuften) Vorschrift kann kaum etwas sprechen." DVs sind allg nur interne VwVorschriften. Der Unterschied zu amtlichen Werken wie etwa Gesetzestexten besteht darin, dass Gesetzestexte ja gerade Außenwirkung haben, woran es bei VwVorschriften fehlt. Ist aber sowieso egal, ich habe mir das PDF mal angeschaut ([11]), und es handelt sich dabei nicht um die DV selbst, sondern um Unterrichtsmaterial zu selbiger. In der Datei habe ich keinen Urheberrechtsvermerk gesehen. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass das Werk ganz normal urheberrechtlich geschützt ist. Im Impressum der Seite ([12]) ist dann zu lesen: "Alle Seiten, Inhalte und Grafiken unterliegen den Copyright Bestimmungen und dürfen nicht ohne unsere Erlaubnis oder die des jeweiligen Autors kopiert werden.". Der Autor des PDF ist Frank, viel Glück bei der Suche ;-) Ansonsten: URV. --C.Löser (Diskussion) 23:47, 21. Sep 2005 (CEST)
- Danke erstmal für die Beiträge, mit ähnlichen Gesichtspunkten habe ich gerechnet. Nun, ich möchte vorschlagen, die Bildverweise bis auf Weiteres aus dem Artikel herauszunehmen (sie wären dann als potentielle URV erstmal dem allg. Lesezugriff an prominenter Stelle entzogen und können bei genehmigung einfach wieder eingefügt werden). Eine Anfrage an entsprechender Stelle bei der Bundeswehr ist dringend zu empfehlen. Ansonsten finde ich es auch meist besser, wenn die Wikipedia eigene Fotos zu bieten hat. Eine Bebilderung des Artikels ist in der Tat wünschenswert, jedoch nicht auf Kosten des seriösen Umgangs mit Rechten von Fotografen, Fotografierten usw. Grüße --:Bdk: 11:07, 22. Sep 2005 (CEST)
Moin, habe jetzt folgende Mail an das BMVg gesandt:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> in der deutschen Wikipedia (http://de.wikipedia.org)
> ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob man Photos aus
> der ZDv 37/10 in der Wikipedia veröffentlichen dürfe.
> Dies ist zwar bereits geschehen
> (http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform_(Bundeswehr)),
> jedoch wird derzeit darüber diskutiert, die Bilder wieder
> zu entfernen, solange die Rechte an den Bildern nicht
> ausreichend geklärt worden sind.
>
> Ich bitte Sie - auch im Namen der Wikipedia-Community -,
> mich darüber aufzuklären, ob die Photos aus der ZDv 37/10
> geimeinfrei (http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfrei) sind,
> oder ob sie entfernt werden müssen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Thomssen
Die Antwort werde ich hier natürlich auch posten... mal sehn, wann was kommt ;) - für die Zeit der Ungewissheit schlage ich auch vor, die Bilder erst einmal aus dem Artikel zu unlinken, aber bestehen zu lassen. -- FAThomssen 13:02, 22. Sep 2005 (CEST)
- Hauptstolperstein ist normalerweise die unkontrollierte (d.h. ohne weitere Rückfrage mögliche) kommerzielle Verwendung, die vielen nicht klar ist und dazu führt, dass oft ein untaugliches "Verwendung für die Wikipedia freigegeben" als Antwort kommt. Die Anforderungen sollten m.E. aus solch einem Anschreiben auch klipp und klar hervorgehen. Beispielhaft könnte angemerkt werden, dass bei entsprechender Erlaubnis und Zurverfügungstellung als "gemeinfrei" sämtliche Militariahändler, Outdoor-Ausrüster usw. die Bilder ohne Probleme und völlig kostenlos für ihre (Online-) Kataloge verwenden können ... nur mal so als Ergänzung. --:Bdk: 17:04, 22. Sep 2005 (CEST)
Im vorliegenden Fall sind meines Erachtens nach zwei Dinge zu unterscheiden: Die allgemeine Frage nach der Verwendbarkeit von Dienstvorschriften und zweitens der konkrete Einzelfall. Zum ersten: Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, daß Dienstvorschriften keine "amtlichen Werke" gem UrhG sein sollten. Es sind zweifelsohne amtliche Texte und dennoch erfüllen sie nicht den Charakter eines Gesetzes (wäre dann auch eine anderer §). Wenn aber Dienstvorschriften amtliche Werke sind, dann unterliegen sie nicht dem Urheberrecht.
Dennoch ist Ihre Verwendung nicht vollständig frei (siehe auch Wappen, Flaggen, Dienstsiegel etc.), besonders durch die Einstuftung als Verschlußsache ("Geheimhaltung") können sie eingeschränkt sein.
Fazit: Im Allgemeinen ist die Verwendung von Vorschriften meiner Meinung nach im Rahmen des Urheberrechtes zulässig (dennoch kann es andere gesetzliche Einschränkungen geben). Im vorliegenden Fall ist aber sicherlich noch zu klären ob es Rechte an der Internetdatei im speziellen gibt. --Koffer 20:04, 22. Sep 2005 (CEST)
- Wie gesagt (s.o.) ist in der DV nirgendwo ein VS vermerkt - also keine Geheimhaltung vorhanden. Wie es mit dem Rest aussieht, erfahre ich hoffentlich bald vom BMVg. FAThomssen 20:36, 22. Sep 2005 (CEST)
- Als wenn hier "Geheimhaltung" ein Punkt wäre ... soo wichtig sind diese Bildchen ja nun wirklich nicht und darum geht es auch nicht.
- Darf ich auf den Unterschied zwischen dem Text einer DV selbst und entsprechend (ggf. extern) dazu erstelltem bebilderten Unterrichtsmaterial (s.o.) hinweisen, es geht um Urheberrechte. --:Bdk: 09:15, 23. Sep 2005 (CEST)
Eben ist gerade die Antwort vom BMVg gekommen:
> Sehr geehrter Herr Thomssen,
>
> haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich Ihnen gerne,
> aber leider wohl nicht abschließend beantworten kann. beantworte.
>
> Grundsätzlich gilt dass Dienstvorschriften für den innerbehördlichen
> Gebrauch vorgesehen sind. Neben offenen Vorschriften gibt es diverse
> Einstufungsgrade beginnend bei VS - NfD (Verschlusssache - Nur für den
> Dienstgebrauch), bis letztlich echten Geheimvorschriften, die keinesfalls
> veröffentlicht werden dürfen.
>
> Im Bereich der offenen und VS - NfD Vorschriften ist die urheberrechtliche
> Frage, die Sie ansprechen, im Gegensatz zu anderen Veröffentlichungen
> leider nur schwer und selten eindeutig zu klären. Eine Vorschrift ist eben
> was anderes als ein Roman. Insofern habe ich Ihre Mail an unseren
> Rechtsberater weitergeleitet. Persönlich vermute ich, dass gegen eine
> Veröffentlichung keine Einwände bestehen, da das öffentliche Interesse an
> der Anzugsordnung der Bundeswehr zweifelsohne besteht, und insofern eine
> Veröffentlichung nicht zu beanstanden ist. Aber das ist meine persönliche
> Einschätzung.
>
> In der Hoffnung hinreichend geantwortet zu haben, stehe ich für weitere
> Fragen gerne zur Verfügung und verbleibe,
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> Michael Ruess
> Oberstleutnant, Dipl.Päd
>
>
> Streitkräfteamt InfoService Bürgeranfragen
> Bearbeiter: OTL Ruess
> Rochusstraße 32
> 53 107 Bonn
> Fon: 0228/52 03-200 // Fax: 0228/52 03-281
Ich werde den Herrn bitten, den Rechtsberater auch darauf hinzuweisen, dass die Bilder kommerziell genutzt werden dürfen müssen. --FAThomssen 11:14, 23. Sep 2005 (CEST)
- Eine kleine Anmerkung: Photoshop erlaubt es, Bilder ohne Qualitätsverlust aus PDFs zu extrahieren (Datei->Importieren->PDF-Bild). --Phrood 17:43, 23. Sep 2005 (CEST)
- Ich ziehe die Bilder mit KPDF (KDE/GNU Linux) da raus und das dprfte auch ohne Qualitätsverlust sein. Ich hatte die Bilder dummerweise vergrößert (um die Texte besser lesen zu können) und dabei ist die Qualität natprlich in den Keller gegangen. --FAThomssen 14:53, 24. Sep 2005 (CEST)
Stellungnahme: Mit Bildern, die in amtlichen Werken zitiert werden, befasst sich der unter Bildzitat angeführte Aufsatz. Werden Bilder DRITTER z.B. in Gerichtsentscheidungen verwendet, so ist es problematisch, sie isoliert davon zu veröffentlichen. Sie verlieren dadurch nicht ihren Urheberrechtsschutz. Anders verhält es sich anscheinend hier. Wenn die Bilder - und das scheint ja nicht klar zu sein - tatsächlich in der amtlich verbindlichen Fassung der Dienstvorschrift enthalten sein sollten, so verlieren sie als Werke eines Bundeswehrfotografen durch Einbringung in ein amtliches Werk ihren Urheberrechtsschutz. Es kommt auch ein wenig darauf an, wie man das Verhältnis des Dienstpflichtigen zur BW bestimmt. Ich würde die zentrale Dienstvorschrift als allgemeinverbindliche Regelung und nicht als Anordnung mit bloß interner Bindungswirkung (vgl. Dreier in Dreier/Schulze, UrhR 2004, § 5 Rdnr. 5 unter Bezugnahme auf BGH DIN-Normen) sehen. --Historiograf 17:59, 23. Sep 2005 (CEST)
Zu Verwaltungsvorschriften siehe http://www.rws-verlag.de/volltext/hirt2.htm --Historiograf 18:21, 23. Sep 2005 (CEST)
Hinsichtlich der ZDv spricht die Art und Weise der Verwendung dieser ZDv durch das BVerwG http://lexetius.de/2005,1829 sehr dafür, dass es sich um ein amtliches Werk handelt. Die Außenwirkung ist durch die völkerrechtlichen Implikationen gegeben, die nicht nur Bundeswehrangehörige betreffen, auch wenn der Fall die Gewissensentscheidung eines Soldaten betraf. --Historiograf 19:08, 23. Sep 2005 (CEST)
Ich möchte hier mal einige Dinge klar stellen, die ich in meinen bisherigen Stellungsnahmen als bekannt vorausgesetzt habe (mein Fehler): 1. Die angesprochenen Bilder sind amtlicher Teil der Zentralen Dienstvorrschrift 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr". Es handelt sich hier ursprünglich nicht um Teile von Unterrichtsmaterialien. Die angesprochenen Materialen sind aus der ursprünglichen Vorschrift erstellt! 2. Im Rahmen dieser Diskussion muß unterschieden werden zwischen allgemeine Stellungnahmen zum Thema ZDv und speziellen Stellungnahmen zum Thema aus "pdf-Datei extrahierte" Bilder. 3. Bei allen Vorschriften muß der VS-Status (Verschlußsache) geprüft werden (im vorliegenden Fall ist die Vorschrift VS-offen, also kein Problem). 4. Trotz der m.E. gegebenen urheberrechtlich Zulässigkeit muß daß nicht gleichbedeutend mit einem uneingeschränkten Nutzungsrecht sein (immerhin geht es ja um staatlich geschützte Uniformen). --Koffer 21:03, 25. Sep 2005 (CEST)
- Es ist absolut irrelevant, ob Nutzungsrechte durch andere Vorschriften außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sind (herrschende Meinung hier seit langem). Auch Polizeiuniformen dürfen nicht mißbräulich verwendet werden, ebensowenig gemeinfreie Marken-Logos. Es erscheint mir nicht geboten, für alles und jedes einen speziellen Disclaimer vorzusehen. Du darfst mit einem Mercedes, der in einem Bild dargestellt ist, auch niemanden verletzen und dann den Bildautor haftbar machen. Es kommt hier auf äußerste Präzision an. Wieso sollte sich ein staatlicher Schutz der Uniformen (Belege???) auf deren Bilder beziehen und aus welcher Rechtsnorm ginge das hervor? --Historiograf 21:12, 25. Sep 2005 (CEST)
- Ich glaube Du hast mich hier etwas falsch verstanden. Ich bin der Meinung, daß die Bilder bei Wikipedia grundsätzlich verwendet werden dürfen (VS-offen vorausgesetzt). Der Hinweis auf andere mögliche gesetzliche Einschränkungen sollte lediglich der Vollständigkeit dienen. --Koffer 21:47, 26. Sep 2005 (CEST)
Spezialfall: Deutsche Münzen und Geldscheine
Diesmal nicht EURO, sondern D-Mark :-) An Hand des eigenen Beispiels Bild:50Pfennig Gerda Jo Werner kl.jpg und verwandter Abbildungen wie Bild:Bettine.JPG, Bild:2und5DM alt.jpg, Bild:100DM 1962.jpg, Bild:5DeutscheMark.jpg, Bild:Deutsche Mark(Gold-2001).jpg und Bild:Clara Schumann.jpg möchte ich vorschlagen, die rechtliche Lage bzw. Verwendung hier in der Wikipedia auch einmal zu klären. GFDL hatte ich damals "sicherheitshalber" als Lizenz gewählt, weil mir gemeinfrei etwas "zu weit ging", mittlerweile bin ich mir aber unsicher, ob das Bild hier überhaupt ok ist und wenn ja, mit welcher Lizenz (Bei den o.g. Bildern finden sich, ggf. auf der Disk.seite, einige widersprüchliche Kommentare).
Gefunden habe ich an Diskussionen lediglich Wikipedia:Briefmarken#Ähnliche_Problematiken und einige Hinweise zu den Euro-Münzen und -Scheinen, die ja soweit "geduldet" werden. Ist das Zahlungsmittel eines Staates ein Amtliches Werk oder gar "irgendwie UR-freies" Allgemeingut, wie oft argumentiert wird? Kann es andererseits sein, dass ein Künstler an millionenfach vorhandenen maschinell geprägten Münzen (nicht an den Entwurfszeichnungen o.ä. dazu) tatsächlich Rechte hat, die die Abbildung im Rahmen dieses Projektes verhindern können? (Fragen bewusst etwas überspitzt gestellt.) Letzlich ist eine Klärung auch für commons:German money und benachbarte Seiten/Kategorien interessant. Vielen Dank --:Bdk: 06:54, 24. Sep 2005 (CEST)
Solche Fragen bearbeitet der Benutzer Steschke, den ich bitte den Aufsatz von Ulrich Häde http://www.urheberrecht.org/reviews/toc/zum/1991/10/ zu besorgen. --Historiograf 19:32, 24. Sep 2005 (CEST)
- Huch, das habe ich aber wirklich nur zufällig gelesen. Ich erkundige mich dann mal. --ST ○ 22:56, 26. Sep 2005 (CEST)
Welchen Lizenzbaustein/-text?
Ich möchte auf den Commons ein Bild hochladen, bei dem sowohl Name des Autors als auch Adresse seiner Website (unverändert) genannt werden sollen. Wie mache ich das am besten? --Phrood 22:07, 24. Sep 2005 (CEST)
- Dafür kannst du den Baustein commons:Template:Copyrighted free use provided that verwenden, etwa so: {{Copyrighted free use provided that|the creator is credited and a link to http://blafasel.de is provied}}. Ich denke, diese etwas erweiterte "Attribution" ist OK. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 01:53, 25. Sep 2005 (CEST)
- Danke, werde ich machen. --Phrood 10:12, 25. Sep 2005 (CEST)
Mal wieder NASA
Unter http://photojournal.jpl.nasa.gov/catalog/PIA06674 findet sich eine nette Grafik und eine noch bessere Animation. Die Nasa sagt "NASA material is not protected by copyright unless noted". Stellt sich die Frage, ob der Text "Copyright" genau diesen Fall beschreibt? --Flominator 16:50, 24. Sep 2005 (CEST)
Nazi-Symbole: Adolf Hitler Standarte.png et al.
Hierher verschoben von Benutzer_Diskussion:Historiograf#Adolf_Hitler_Standarte.png -- D. Dÿsentrieb ⇌ 02:00, 25. Sep 2005 (CEST)
Inhaltliche Bedenken
Hallo Historiograf
Können solche Flaggenbilder hochgeladen werden?
Bild:Adolf Hitler Standarte.png,
Bild:RAD Männer.png,
Bild:RAD weibl. Jugend.png,
Bild:Hermann Göring 2 (Vorderseite).png,
Bild:Hermann Göring 2 (Rückseite).png
-- Cherubino 03:28, 24. Sep 2005 (CEST)
- Da Cherubino auch mich befragt hat, antworte ich hier, damit die Diskussion nicht zerfasert.
- Aus strafrechtlicher Sicht ist § 86a I Nr. 1 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) einschlägig, fraglich ist, ob gem. III die Regelung des § 86 III einschlägig ist. Nach letztgenannter Vorschrift dürfen derartige Kennzeichen verwendet werden, wenn dies u.a. zur staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft, der Lehre, sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Darunter fällt auch das Verwenden im Rahmen eines Enzyklopädieprojektes. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Absatzes III ist aber, dass bereits die Handlung des Hochladens letztendlich einem der vorgenannten Zwecke dient. Dies kann meiner Ansicht nach in unserem Fall dann bejaht werden, wenn schon beim Hochladen beabsichtigt war, die Bilder in einen Artikel zu integrieren, der das Dritte Reich - kritisch - zum Gegenstand hat. Daher sehe ich bisher Probleme bezüglich des noch in keinem Artikel verwendeten Bildes Adolf Hitler Standarte.png, das ich morgen beabsichtige zu löschen, sollte es bis dahin nicht in einem passenden Artikel verwendet sein. Hochladen und Benutzen der übrigen Bilder halte ich jedenfalls aus strafrechtlicher Sicht für vertretbar.
- Eine andere Frage ist meiner Ansicht nach, inwieweit die Community die Verwendung von Bildern mit Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen wünscht, wir können selbstverständlich auch löschen, was nicht strafrechtlich relevant ist, wenn wir das möchten, ob derartiges bereits diskutiert wurde, weiss ich nicht.
- Zu der Frage, ob entgegen der PD-Behauptung doch eine URV vorliegt mit eventuellem Löscherfordernis vorliegt, bitte ich Histo Stellung zu nehmen.
- Berlin-Jurist 08:28, 24. Sep 2005 (CEST)
Hallo, habe die Meinung zum Hochladen von "NS-Flaggen" gelesen. Falls es die Community nicht wünscht, werde ich Fahnen dieser Art nicht mehr hochladen. Ich halte dies jedoch aus Dokumentationsgründen für interessant. Bezüglich der Standarte von Adolf Hitler muss ich mitteilen, dass ich diese in den gleichnamigen Artikel bereits eingefügt hatte. Sie wurde jedoch wieder gelöscht. Insofern war auch das Hochladen dieser Standarte mit der Absicht verbunden, sie in einen historischen Artikel einzubinden. Gruß Fornax 12:30 Uhr, 24. September 2005 (CEST)
- Frage (a) Meinung zum Hochladen von "NS-Flaggen" - gab es das nu schon an dritter Stelle? Wo denn? (b) Kritische Bilder mit Warnhinweis versehen?! Auch bei staatlichen Wappen war ja der Knackpunkt, dass es urheberrechtlich freigestellt ist, aber nur beschraenkt verwendbar (Hoheitsrecht). (a+b) Zentraler Wikipedia:XX Anlaufpunkt? Besser nicht erst einrichten? - TIA, GuidoD 14:43, 24. Sep 2005 (CEST)
- ich hatte nur das gefunden: Diskussion:Swastika#German_law_regarding_swastika -- Cherubino 15:29, 24. Sep 2005 (CEST)
- auf commons gibt es die Vorlage "{{Nazi symbol}}" [14], z. B. bei [15], ich habe den Autor des deutschen Textes der Vorlage, Benutzer:Duesentrieb, gebeten hier vorbeizuschauen, weitere Diskussionen: 0, 1, 2, 3 4 -- Cherubino 16:01, 24. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe auf meiner Diskussionsseite geantwortet. Kurzfassung: ich denke solche Bilder sind sinnvoll und legal in der Wikipedia, ich halte aber eine Kennzeichnung durch ein Template für angebracht. D. Dÿsentrieb ⇌ 16:57, 24. Sep 2005 (CEST)
- auf commons gibt es die Vorlage "{{Nazi symbol}}" [14], z. B. bei [15], ich habe den Autor des deutschen Textes der Vorlage, Benutzer:Duesentrieb, gebeten hier vorbeizuschauen, weitere Diskussionen: 0, 1, 2, 3 4 -- Cherubino 16:01, 24. Sep 2005 (CEST)
- ich hatte nur das gefunden: Diskussion:Swastika#German_law_regarding_swastika -- Cherubino 15:29, 24. Sep 2005 (CEST)
Vorschlag für einen Baustein zur Markierung solcher Bilder: Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ob bzw. welche der Bilder gemeinfrei sind, dazu kann ich nichts sagen - bei den offiziellen Staatsflaggen ist das wohl zu bejaen, aber bei den "Standarten"?... keine Ahnung. Ach ja: das gehört in der Tat nach Wikipedia_Diskussion:Bildrechte, aber ich werd' jetzt nicht an Histos Diskussionsseite rumschnibbeln... -- D. Dÿsentrieb ⇌ 20:05, 24. Sep 2005 (CEST)
- Und wenn ich dich drum bitte? --Historiograf 20:13, 24. Sep 2005 (CEST)
Ich habe letztes Jahr eine Artikelreihe zur Geschichte des Faschings in meiner Stadt geschrieben. Mal unabhängig vom Urheberrecht - da war auch ein Bild eines Faschingsumzugs aus der Zeit des 3. Reichs dabei, mit Hakenkreuzfahnen an den Fenstern. Die örtliche Presse MOZ hat das Bild bedenkenlos gedruckt, auch nach ausdrücklicher Nachfrage, ob denn Nazisymbole nicht verboten seien. Ihre Argumentation: 'dokumentiert das Zeitgeschehen' - 'ist nicht bildbestimmend'. Die Zeitung hatte keinerlei Bedenken, das Bild zu drucken. Was hältst du davon? Dies ist keine politische Frage, soweit solltest du mich kennen. Ich bin strikt dagegen, braune Parolen oder Zeichen zu verbreiten. - Ralf 21:33, 24. Sep 2005 (CEST)
Gentlemen, das ist ja wohl eine übelste Verirrung. Wollt ihr WP zur qualitativ hochwertigen Nazi-Bildersammlung machen? Ich unterstelle per se keinem von euch einen nationalistischen Vorsatz, aber WIKI sollte sich nicht freiwillig missbrauchen lassen. Irgendwo gibt es Grenzen und das hier ist sicher kein diffuser Grenzfall schwieriger Abwägung. Ich habe bis dato geglaubt, dass ich nie einen Löschantrag stellen werde, aber ich merke die Integrität der WP Community ist offenbar kein passbales Glaubensobjekt.
Bevor bürokratiesicher ein Marker, eine Qualitätsoffensive für die beste Auswahl an Nazi-Bildern u.ä. erledigt ist, bitte ich zu bedenken:
- Verwendung hat in unterschiedlichen Regelungskontexten unterschiedlichen Umfang als Tatbestand: Verwendung als Hoheitszeichen ist eng auszulegen und bei WP so gut wie unmöglich, da ein Enzyklopädie Projekt nie als hoheitliches Tun wahrgenommen wird. Verwendung im Sinne des Strafrechts meint jede Proliferation also Herstellen, Vorrätighalten, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Zugänglichmachen in Datenspeichern und Internet sowie jede Vorbereitungshandlung dazu (wer Referenzen mag, exemplarisch: Tröndle-Fischer, Kommentar zum StGB, § 86 Rz. 8ff). Das Uploaden und Bereithalten sowohl in den de.-Domänen als auch bei WIKI Commons erfüllt diesen Tatbestand und ist gem. § 86 III StGB nicht ausgeschlossen, da jedes Bild eine separate Seite hat und nicht untrennbar in staatsbürgerlich bildenden Inhalten eingebunden ist. Das ist der Unterschied etwa zu Britannica oder Brockhaus. Wenn man ein ordentliches Hakenkreuz haben will, müsste man das Buch zerschneiden und das „staatsbürgerlich bildende Werk“ selbst zerstören. Wenn man für sein Hetzblatt ein hoch aufgelöstes PNG braucht, geht man gepflegt zu Wikipedia. Das ist schlicht widerlich. Wer mit Hinweis auf den sonst seriösen Charakter von Wikipedia das Vorrätighalten dieser Bilder verteidigt, vereint seine mediale Verantwortung und Verkennt, dass Verbotszweck der Strafvorschriften die grundsätzliche Tabuisierung von verfassungswidrigen Inhalten ist.
- Der erstellte Marker ist schlicht euphemisch und erfüllt nicht den strafbefreienden Tatbestand von § 86 III StGB: Wer als Dieb etwas absetzt, wird nicht straflos, wenn er dem Hehler einen Hinweiszettel gibt und deklariert, dies sei verboten. Maßgeblich ist die Handlung, nicht das Etikett. Sicher hat auch jede nationalistische Gruppierung einen wohl klingenden Disclaimer. Strafrechtlich relevant ist dies nicht.
- Strafbarkeit kann ein minimaler Maßstab jedoch nicht der WIKI Maßstab sein (wie Benutzer:Berlin-Jurist bereist oben hinweist) – wenn ich wohl wollend jedem unterstellen mag, dass er nicht vorsätzlich Nazi-Kennzeichen verbreiten will (bedingter Vorsatz = ich merke ich schaffe eine Vorratsquelle, es ist mir aber egal ob sie von Neonazis benutzt wird), so liegt es bei Fahrlässigkeit recht eindeutig. So was nennen Juristen sittenwidrig.
- Der uploadende Benutzer:Fornax scheint ein heraldisch Begeisterter zu sein, was ja nichts Anrüchiges ist und er meint einem Dokumentationszweck zu dienen. Eine reine Sammlung ist aber von § 86 III StGB nicht erfasst und verboten. Bis dato ist auch kein Content zu den Bildern erstellt, siehe [16], [17], [18], [19], [20]. Was soll daran staatsbürgerlich bildend, aufklärend oder der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen dienlich sein, wie es § 86 III StGB verlangt?? Kommen bald womöglich NS-Devotionalien-Artikel…
Das Zeug muss weg und die Admins sollten WP nach vergleichbaren Bildern durchsuchen. Ohne Wenn und ohne Aber. --CJB 22:06, 24. Sep 2005 (CEST)
Politisch korrektes Herumschäumen, wie es CJB betreibt, trübt den Blick. Seine pseudo-juristischen Folgerungen sind von vorne bis hinten anzuzweifeln. Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus. Die Frage, welche Symbole sich der Nationalsozialismus zunutze machte, gehört zur politischen Ikonographie. Soweit die Darstellungen - von der URV-Problematik sehe ich ab - in Artikel eingebunden sind, die wissenschaftliche Erkenntnisse (Wissenschaft im Sinne des Art. 5 GG) populärwissenschaftlich vermitteln (was so ziemlich alle seriösen Artikel hier tun), gibt es nicht den geringsten Grund sie zu verbannen. Dass sie auch separat aufgerufen werden können, trifft auf fast alle Bilder im Internet zu. Ich denke, wir sollten hier einen kühlen Kopf bewahren und das Portal:Recht um weitere Belehrung bitten. --Historiograf 18:31, 25. Sep 2005 (CEST)
- @ Historiograf: (a) Art. 5 GG wirkt als Grundrecht prinzipiell nur im Verhältnis Büger / Staat, nicht jedoch unter Bürgern, nicht im Verhältnis Wiki / Wiki. (b) Aus dem bisherigen Diskussionsverlauf ist die Tatsache erkennbar, dass Strafnormen nicht nur Sanktionen regeln, sondern objektive Verbote und Wertungen enthalten, universell: Man wird z.B. nur bestraft, wenn man vorsätzlich jemanden beleidigt, es ist aber auch verboten ohne Vorsatz andere zu beleidigen. Nicht alles was verboten ist, wird bestraft, aber Strafbewehrtes ist in allen Situationen verboten. --CJB 14:36, 26. Sep 2005 (CEST)
- Ich hab nichtsdestoweniger beim Portal:Judentum und dem Wikipedia:WikiProjekt Rechtsextremismus gebeten hier vorbeizuschauen. -- Cherubino 23:03, 25. Sep 2005 (CEST)
Bei den Bildern liegt der Tatbestand der §§ 86 I, II und 86a I, II StGB vor. Es handelt sich um Vorrätighalten und Zugänglichmachen in Datenspeichern bzw. Internet i.S.d. Vorschiften. Denn jedes Bild erhält aus technischen Gründen eine eigene Bildseite und ist damit von seriösen Inhalten separiert. Der strafausschließende Grund von § 86 III StGB liegt nicht vor, da es hierzu einer Einbindung mit Inhalten bedarf, die ausschließlich der staatsbürgerlichen Aufklärung o.ä. dient. Einem solchen Zweck diente allenfalls ein Artikel als Verbindung von seriösem Text und Bildern. Dies ließe sich erst anhand eines Artikels beurteilen.
Die gleiche Bindung liegt allerdings bei der jeweiligen Bildseite nicht vor, so dass es beim Befund der verbotenen Proliferation verbleibt. Neonazis u.ä. können ohne Artikel zu lesen, die Bilder ungehindert finden und downloaden. --CJB 14:36, 26. Sep 2005 (CEST)
- dem interessierten Neonazi ist der Text im Artikel und der Bildseite scheißegal (denn das Bild alleine kann ja immer noch angezeigt werden [21]), er lädt sich das Bild runter und lacht sich krank über diese in seinen Augen sinnlose Maßnahme den Text auf der Bildseite zu wiederholen. Eine Möglichkeit das zu verhindern wäre, solche in der Wikipedia "öffentlich zugänglich" gemachten und somit verbreiteten Bilder, nur in geringer Auflösung hochzuladen (nicht zur Reproduktion geeignet), oder einen Schriftzug "Verboten" oä darüberzulegen. -- Cherubino 14:14, 7. Okt 2005 (CEST) Dies war auf der Ebene des minimal rechtlich Erfoderlichen argumentiert. Man braucht/soll sich bei WP auf diese Minimum nicht beschränken. Ich finde deinen Vorschlag aber sehr gut, da er auf technsicher Ebene greift. --CJB 15:00, 7. Okt 2005 (CEST)
Der Benutzer CJB hat inzwischen sämtliche o.a. Bilder zur "Schnelllöschung" vorgeschlagen. Da die Diskussion zu diesen Bildern bislang überhaupt noch nicht abgeschlossen ist, hielte ich diese Vorgehensweise für vorschnell. Hier noch eine Anmerkung zur Meinung von CJB, dass man z.B. einen "Brockhaus" schon zerschneiden müsste, um ein ordentliches Hakenkreuz zu bekommen: Ich lege das Bild auf einen Scanner und schon ist es im PC und siehe da: Der Brockhaus ist immer noch o.k. D.h. doch, dass im Prinzip auch in gedruckten Texten jederzeit ein einzelnes Bild separiert und zu missbräuchlichen Zwecken verwendet werden kann. Ich sehe da keinen wirklichen Unterschied zur Wikipedia. Fornax 15:30 26. Sep 2005 (CEST)
- Das ist feinsinnig, aber die Metapher mit dem Zerschneiden meinte ein Freilegen / Lösen von den sonstigen Inhalten. Dies sind bei einer seriösen nicht-digitalen Ezykloädie Inhalte i.S.v. § 86 III StGB. Die WP-Bildseite hat keine solchen Inhalte.
- Die Schenllöschung ist weder vorschnell noch macht sie Spaß. Abgesehen von den o.a. Punkten, gibt es zu den Bilder keine Artikel und es handelt sich um reines Vorrätighalten und begründet die Dringlichkeit. Das ist verboten. --CJB 16:30, 26. Sep 2005 (CEST)
- SLAs umgewantelt in normalen Löschantrag, siehe Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder#26. September. Die allgemeine Diskussion sollte aber wohl hier geführt werden. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 16:05, 26. Sep 2005 (CEST)
Argumente werden nicht dadurch schlüssiger, dass man sie wortreich wiederholt. CJH hat allenfalls juristisches Halbwissen, dafür aber um so mehr politisch korrekte Gesinnung zu bieten. Ich möchte doch dringend bitten Absatz 3 des § 86 StGB zu lesen: (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. --Historiograf 15:54, 26. Sep 2005 (CEST)
- Schmunzel, du wirkst nervös, da du verstärkt mich persönlich bewertest und von der Argumentationsbene abweichst. Ich habe das bereits zuvor gelesen und ich habe auf einer detailierteren Ebene als die reine Textebene argumentiert.
- Die Bildseiten dienen der Prolifertion. Das ist verboten. --CJB 16:30, 26. Sep 2005 (CEST)
- DU wirkst nervös mit Verlaub, vor allem, wenn du mit halbverstandenen Fremdwörtern wie Proliferation prunkst. Wir kennen nun deine Ansicht und sollten abwarten, was die Portale sagen Danke. --Historiograf 16:34, 26. Sep 2005 (CEST) Ich war und bin mir nicht bewusst, dieser "bedenklichen Wirkung" des Worts. =) --CJB 17:11, 26. Sep 2005 (CEST)
So zum Vergleich, am Rande: [22] - die Seite wird betrieben vom Innenministerium von NRW (siehe [23]). -- D. Dÿsentrieb ⇌ 16:21, 26. Sep 2005 (CEST)
- Wie bei WP finde ich es bedenklich i.S.d. Verbotes, dass diese Site keine zumutbaren technischen Vorkehrungen / Erschwenisse gegen Downloads enthält. Ein schlechtes Beispiel rechttfertigt ein anderes schelchtes Beispiel nicht.
- Der Unterschied zu WP liegt im Freilegen von Bild und Content. Die Bildseiten bei WP haben keinen Content, nur seriöse Artikel hätten ihn, es gibt aber keine und unerlässlich benötigen werden sie eher auch keine. Bei WP-Bildseiten braucht man nichts freizulegen. --CJB 16:36, 26. Sep 2005 (CEST)
- Und was hältst du von der Bildseite beim Innenministerium ? - Ralf
16:53, 26. Sep 2005 (CEST)
- Und was hältst du von der Bildseite beim Innenministerium ? - Ralf
Der Benutzer CJB behauptet, es gäbe zu den hochgeladenen Bildern keine Artikel. Dies ist falsch. Alle Bilder sind (bis jetzt) in entsprechende Artikel eingebunden, wie man es aus dem "Verwendungshinweis" ersehen kann. Einzige Ausnahme: Die Standarte von Adolf Hitler, die jedoch bereits eingebunden war, jedoch wieder von einem anderen Benutzer gelöscht wurde. Ohne eine abschliessende Klärung der Rechtslage etc. werde ich sie auch nicht wieder (in den Artikel "Adolf Hitler") einfügen. Fornax 16:45, 26. Sep 2005 (CEST) Ich habe das behauptet, weil das die o.a. Spezialseiten (vgl. Ref. 16-20) anzeigen. Verwendungshinweise zeigten die Bildseiten zu dieser Zeit auch nicht an. ...Aber das ist nur ein Nebenaspekt. --CJB 17:05, 26. Sep 2005 (CEST)
- Ich habe Benutzer:Stefan Volk, der benanntens Bild bereits am 23.09.2005 aus dem Artikel Adolf Hitler erntfernt hat (ich habe meine Frage an Historiograf, die die Diskussion hier startete, erst einen Tag später gestellt) [24], gebeten sich an der Diskussion hier zu beteiligen. --Cherubino 08:55, 27. Sep 2005 (CEST)
- Da ich um meine Meinung gebeten wurde: Die Klärung der straf- und urheberrechtliche Fragen einmal vorausgesetzt, finde ich prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, auch Bilder hier einzustellen, die Nazi-Symbole enthalten - wenn sie denn dem Erkenntnisgewinn dienen. Schließlich wäre es geschichtsverfälschend, wenn z.B. Hakenkreuze auf Fotos aus der Nazizeit einfach wegzuretuschiert würden.
Allerdings erkennne ich nicht, welchen Erkenntnisgewinn der Leser des Artikels Adolf Hitler aus der Abbildung eines alleinstehenden Nazisymbols wie der Standarte ziehen soll. Deshalb und weil das Bild völlig zusammenhanglos gleich am Anfang des Texts eingefügt war, habe ich es gelöscht.
Kurz: Ich bin gegen eine generelle Löschung, sondern für pragmatische Entscheidungen von Fall zu Fall. Stefan Volk 14:28, 27. Sep 2005 (CEST)
- Da ich um meine Meinung gebeten wurde: Die Klärung der straf- und urheberrechtliche Fragen einmal vorausgesetzt, finde ich prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, auch Bilder hier einzustellen, die Nazi-Symbole enthalten - wenn sie denn dem Erkenntnisgewinn dienen. Schließlich wäre es geschichtsverfälschend, wenn z.B. Hakenkreuze auf Fotos aus der Nazizeit einfach wegzuretuschiert würden.
Fielen „Führerporträts“ wie in Adolf Hitler (Bild:Adolf_Hitler.jpg) (via commons) dann auch unter § 86. Siehe: ...Verwendung von verbotenen Kennzeichen sowie nationalsozialistischer Symbole, Floskeln und Grußformeln (PDF) (Landeszentrale für politische Bildung Hamburg)? Wie verhält es sich mit Symbolen von Neonaziorganisationen wie der FAP? -- Cherubino 09:48, 27. Sep 2005 (CEST)
Die Frage ist vollkommen berechtigt und mit einem klaren "ja" zu beantworten. Es gibt keinen Unterschied zur o.a. "Flaggenproblematik". Aber auch hier gilt wieder das bereits z.B. von Historiograf erwähnte : Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Fornax 10:05, 27 Sep 2005 (CEST)
- Das wiederholte, mechanische Einfügen des Gesetzeswortlauts ist unvollkommen und ausweichend. Es beseitigt nicht die o.a. Bedenken aus der Detailanwendung, diese ergeben sich namentlich aus desem Wortlaut. Ich weise auf den heutigen Vorschlag zu Bilderseiten hin, der in der LA-Diskussion gemacht wurde. --CJB 13:37, 30. Sep 2005 (CEST)
Sollten solche Bilder auch auf Benutzerseiten verwendet werden dürfen?? Nicht jeder hat soviel britischen Humor wie en:User:Proto. -- Cherubino 13:55, 1. Okt 2005 (CEST)
Gesetze
Deutschland, § 86 StGB
Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes.
Zur Schweiz habe ich das gefunden: Baldiges Verbot von Extremistensymbolen, Trag-Verbot für das Hakenkreuz, Baldiges Hakenkreuz-Verbot
und aus Revisionsprojekt: Art. 261ter StGB: Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung (Uni Freiburg/CH, pdf):
- "1. Wer Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung wie Fahnen, Abzeichen, Insignien oder Embleme, oder Gegenstände mit derartigen Kennzeichen öffentlich anpreist, anbietet, ausstellt, trägt, zeigt oder sonst wie zugänglich macht, wer Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung oder Gegenstände mit derartigen Kennzeichen zur Verbreitung oder Verwendung im Sinne von Absatz 1 herstellt, einführt, lagert oder in Verkehr bringt, wer Parolen, Gesten oder Grussformeln mit rassendiskriminierender Bedeutung öffentlich verwendet, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
- 2. Die Gegenstände werden eingezogen.
- 3. Die Ziffern 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die Verwendung der Kennzeichen oder Gegenstände schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dient". -- Cherubino 18:08, 1. Okt 2005 (CEST)
Vorschlag
- Die Diskussion scheint im Sande zu verlaufen. Der Vorschlag von CJB vom 30.Sept. auf der Bildlöschseite [25] lässt sich auf die Aussage reduzieren, " auf den Bildseiten die wesentlichen staatsbürgerlich aufklärenden Inhalte zu stellen/duplizieren. Beim Status Quo bedürfen die Artikel über Göring u.a. nicht der Bilder denn auf diese Bilder wird dort nicht eingegangen.". Für die rechtlichen Warnhinweise könnte man die Vorlage:Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen zu verwenden (evtl Verschieben nach Vorlage:Nazi_Symbol) -- Cherubino 16:39, 5. Okt 2005 (CEST)
Wenn es danach geht, dass zu jedem in den Artikelseiten der Wikipedia eingestellten Bild ein ausführlicher Erklärungstext zu stehen hat, dann müssten fast alle Bilder raus ! Am Erklärungstext soll es allerdings nicht scheitern und mit dem betreffenden Warnhinweis müsste eigentlich alles geklärt sein. Ich würde ebenfalls sagen: Hochladen mit "Warnhinweisen" ist o.k. ! Sollten sich im Laufe der Zeit größere "Widerstände" dagegen zeigen, müsste halt erneut diskutiert werden .....! --Fornax 17:07, 5. Okt 2005 (CEST)
- Es geht natürlich nur um Bilder von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Vorschlag ist, neben den Warnhinweisen (Vorlage) noch die wesentlichen staatsbürgerlich aufklärenden Inhalte auf die Bildseiten zu stellen/dupliziern. Der Text ist ja bereits auf der Artikelseite vorhanden und soll eben auch noch auf die Bildseite (evtl gekürzt), damit das Bild nicht zusammenhangslos "rumsteht". Das benötigt 3 Klicks (markieren/kopieren/einfügen). -- Cherubino 17:27, 5. Okt 2005 (CEST)
- So sehe ich das auch, Warnhinweise/Disclaimer sind hier nicht maßgeblich... Bis dato dienen jedoch nicht die Bilder den Artikeln sondern vorhandene Artikel dienen der Rechtfertigung der Bilder - das ist problematisch. Dies war im Groben auch der anfängliche Ansatz von Benutzer:Berlin-Jurist. Wenn jemand durch die Bilder die o.a. legitimen Ziele verfolgt, also staatsbürgerlich aufklären will u.ä., soll er dies auf die Bilderseiten stellen. Neben der Nutzung der Bilder in anderweitigen Artiklen, die flexibel erfolgen kann. --CJB 18:20, 5. Okt 2005 (CEST)
Bin einverstanden. (damit die Sache vorankommt !) --Fornax 17:33, 5. Okt 2005 (CEST)
HowTo
Ich schlage folgende Vorgehensweise vor, da mir die Ausführung für den Anwender am einfachsten scheint - denn es werden letztlich nur drei Schritte benötigt:
1. Im Artikel
- zur Organisation (z.B. Reichsarbeitsdienst),
- zur Person (z.B. Hermann Göring),
- zum Symbol selbst (z.B. Hitlerstandarte, oder siehe Grönland->Flagge Grönlands)
einen (geschichtlichen/kritischen/flaggenkundlichen) Text zum Symbol schreiben, damit das Bild später nicht zusammenhangslos im Artikel steht. Als Leser nutzt es mir auch wenig, wenn auf einer Bildseite direkt Erklärungen stehen, das Bild jedoch in keinem Artikel verwendet wird.
2. In den Text einen Hinweis auf die Gesetzeslage anbringen. Hier wird die Vorlage eingefügt, die kein Haftungsausschluss/Disclaimer ist. Sie ist lediglich ein reiner Textbaustein (ohne Farben etc, wird ggf noch verändert) und eine Arbeitserleichterung, da die Hinweise auf die Gesetzeslage immer dieselben sind und den Nutzer informieren und aufklären (Der staatsbürgerlichen Aufklärung dient es auf §86a aufmerksam zu machen). Da es jedoch nicht viele solcher Bilder geben wird, kann auf die Vorlage verzichtet werden. Ein Standardtext wäre dann hilfreich, der in einem (ohnehin überfälligen) kleinen Artikel, etwa "Nazisymbole in der Wikipedia", zur Verfügung gestellt wird. Für Vorschläge wäre ich dankbar. Bitte unten anfügen.
3. Urheberrechte am Bild klären. Bild hochladen und den gesamten Text des Artikels auf die Bildseite kopieren. Das Kopieren geht einfach mit dem Befehl {{:Arikelname}} (So bleiben die Inhalte der Text- und Bildseite auch identisch). Die Frage ist, ob es nötig ist, zB bei der Hitlerstandarte den gesamten Hitler-Artikel zu übernehmen oder ob es reicht die Passage zur Standarte zu übernehmen (Das Einbinden von Teilen einer Vorlage (eines Artikels) nach Überschriften ist softwaremäßig nicht implementiert). Sollte das Symbol einen eigenen Artikel erhalten?
Die Nutzung in anderen Artikeln kann dann flexibel erfolgen.
Die 3 Schritte sind also:
1. Text zum Symbol schreiben
2. in den Artikeltext zusätzlich die Vorlage (etwa:) {{nazisymbol}} einfügen
3. auf die Bilderseite den Baustein {{:Arikelname}} einfügen -- Cherubino 06:10, 7. Okt 2005 (CEST)
HowTo (technische Beschränkungen bei NS-Bildern)
aus dem oberen Diskussionsverlauf repliziere ich einen neuen Punkt, den Cherubino vorgerbacht hat.. --CJB 15:13, 7. Okt 2005 (CEST)
...Die gleiche Bindung liegt allerdings bei der jeweiligen Bildseite nicht vor, so dass es beim Befund der Proliferation verbleibt. Neonazis u.ä. können ohne Artikel zu lesen, die Bilder ungehindert finden und downloaden.
- dem interessierten Neonazi ist der Text im Artikel und der Bildseite scheißegal (denn das Bild alleine kann ja immer noch angezeigt werden [26]), er lädt sich das Bild runter und lacht sich krank über diese in seinen Augen sinnlose Maßnahme den Text auf der Bildseite zu wiederholen. Eine Möglichkeit das zu verhindern wäre, solche in der Wikipedia "öffentlich zugänglich" gemachten und somit verbreiteten Bilder, nur in geringer Auflösung hochzuladen (nicht zur Reproduktion geeignet), oder einen Schriftzug "Verboten" oä darüberzulegen. -- Cherubino 14:14, 7. Okt 2005 (CEST) Dies war aus einer Perspektive des minimal rechtlich Erfoderlichen argumentiert. Man braucht/soll sich bei WP auf dieses Minimum nicht beschränken... --CJB 15:13, 7. Okt 2005 (CEST)
Finde ich sehr gut! Ich schlage vor: (a) vorhandene Bilder zu löschen (keine Downloads aus der History) und neue Kopien in einer für Reproduktionszwecke uninteressante Auflösung reinzustellen und (b) einen knappen Hinweis in transparenten Buchstaben über die Bilder zu legen (nicht entfernbar per Zuschnittwerkzeug in Bildeditoren). --CJB 15:13, 7. Okt 2005 (CEST)
- Im Prinzip ein guter Kompromiss. Die Frage ist lediglich, wo die so bezeichnete "uninteressante" Auflösung beginnt ? Wenn für das Bild wichtige Details nicht mehr erkennbar sind, kann man gleich eine reine Bildbeschreibung verwenden. Natürlich muß ein Bild nicht mehrere MByte groß sein, aber ca. 50 Kbyte im .png-Format sollte es schon haben.
- Die transparente Aufschrift wäre sehr gut, da keine grundsätzlichen Informationen verloren gehen.--Fornax 18:23, 7. Okt 2005 (CEST)
- Ich meinte die normale Größe für Thmubnails hier in der Wikipedia, 180px Breite und 180px Höhe (also nicht 13,4*13,4=180) Cherubino
- 250px ?--Fornax 16:15, 8. Okt 2005 (CEST)
- Ich werd mal in Wikipedia:Bilderwerkstatt nachfragen -- Cherubino 03:09, 9. Okt 2005 (CEST)
Urheberrechtliche Bedenken
a) Bitte Diskussion auf Diskussionsseite Wikipedia_Diskussion:Bildrechte verschieben, da sie dort am besten für weitere Nachfragen zur Verfügung steht. b) Bilder sind auch m.E. sinnvoll und legitim c) Schöpfungshöhe ist wohl zu bejahen, da es sich um Werke der (angewandten) bildenden Kunst handelt, greift Anonymes Werk (Urheberrecht) nicht (s.d.). Angesichts der engen Verzahnung von Partei und Staat in der NS-Zeit bin ich ein wenig überfragt, ob es nicht doch ein Schlupfloch im Sinne Amtliches Werk gibt, sie ohne Zustimmung der Erben des Urhebers, sofern keine 70 Jahre tot (im Rahmen unserer derzeitigen Policy, die Bildzitate nicht möchte) zu nutzen. Ich denke aber nicht, da NS-Organisationen keine Ämter oder staatliche Behörden waren. --Historiograf 18:47, 24. Sep 2005 (CEST)
Zur Problematik einer möglichen URV möchte ich folgendes anmerken:
Wie Historiograf bereits erwähnte, waren Partei und Staat im Nationalsozialismus eng miteinander verzahnt. Meines Erachtens kann man Partei und Staat in diesem System überhaupt nicht voneinander trennen. Die Partei war der Staat und der Staat war die Partei.
Insofern waren alle Publikationen etc. der Partei automatisch "Amtliche Werke" und fallen nicht unter die Restriktionen des Urheberrechts.
Zur Standarte von Hermann Göring sei erwähnt, dass diese von ihm nicht nur bei Truppenparaden etc. benutzt wurde, sondern bei allen offiziellen Anlässen des Staates Verwendung fand. Sowohl Fahrzeuge als auch Flugzeuge in denen sich Göring befand, wurden mit dieser Standarte gekennzeichnet. Diese war nun zwar keine Parteifahne, aber in jedem Fall eine "staatlich sanktionierte Fahne", die offiziellen Charakter hatte. Das gleiche gilt erst recht für diejenige von Adolf Hitler.
--Fornax 11:14, 27. Sep 2005 (CEST)
- Im Ergebnis bist du der Auffassung, dass das postkonstitutionelle § 5 UrhG alle Nazi-Symbole gemeinfrei erklärte, während das StGB sie tabuisierte und verbot? Das wäre systematisch ein bisschen bedenklich, zumal der Gesetzgeber nach 1949 von dem Statement Abstand hielt "Partei ist der Staat und der Staat ist die Partei"... Gab es wirklich eine solche Prämisse in der Legislatur des Deutschen Bundestages? Sehr fragwürdig. --CJB 13:48, 30. Sep 2005 (CEST)
Das UrhG und das StGB sind zwei unterschiedliche Gesetze. Im § 5 des UrhG ist kein Wort über Nazi-Symbole erwähnt. Es geht lediglich allgemein um "Amtliche Werke". Bei welchen Werken es sich um "amtliche" handelt, das muss man erst abklären, unabhängig vom StGB. Gibt es im StGB oder im UrhG einen Paragraphen, der ausdrücklich Nazi-Sybole etc. von der "Amtlichkeit" ausschliesst ? Dass nach 1949 vom "Partei=Staat" - statement Abstand genommen wurde, ist wohl klar. Es geht hier jedoch um die faktische Situation 1933 - 1945 !--Fornax 14:17, 30. Sep 2005 (CEST)
- Das sind zwei unterschiedliche Regelungsmaterien, korrekt. Und dass du die faktische Situation meinst, ist auch klar... Was unbestimmte Rechtsbegriffe erfassen, lässt sich mit den anerkannten juristischen Auslegungsmethoden herleiten, u.a. die systematische Methode. Der unbestimte Rechtsbegriff "amtliches Werk" würde NS-Symbole aus dem Parteibereich - mangels ausdrücklicher Erwähnung - dann erfassen, wenn die systematische Prämisse "Partei=Staat" bestünde. Das allein genommen ist aber fagwürdig. Wo sind Analtspunkte in der Legislatur? --CJB 14:58, 30. Sep 2005 (CEST)
Anden

Das Bild der Anden scheint von der NASA zu kommen [27], ist FDL da richtig? --Managementboy 14:39, 26. Sep 2005 (CEST)
Röntgenbilder
Wie sieht es eigentlich damit aus? Gibt es da eigentlich eine Schöpfungshöhe? - Ralf 17:17, 27. Sep 2005 (CEST)
Da sie unter Benutzung strahlender Energie hergestellt werden, sind sie gemäß § 72 UrhG in jedem Fall als einfache Lichtbilder geschützt (so Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 6). --Historiograf 18:42, 27. Sep 2005 (CEST)
- oops - also kann ich Bilder von mir nicht frei veröffentlichen? Im Krankenhaus hat man mir gesagt, "sie gehören mir" - was immer sie damit sagen wollten. Ralf
19:20, 27. Sep 2005 (CEST)
Copyfraud
Der US-Jurist Jason Mazzone hat einen Aufsatz geschrieben, der mir aus dem Herzen spricht und der einen treffenden Titel hat:
Copyfraud
Aus dem Abstract: "Copyright in a work now lasts for seventy years after the death of the author. Critics contend that this period is too prolonged, it stifles creativity, and it undermines the existence of a robust public domain. Whatever the merits of this critique of copyright law, it overlooks a more pervasive and serious problem: copyfraud. Copyfraud refers to falsely claiming a copyright to a public domain work. Copyfraud is everywhere. False copyright notices appear on modern reprints of Shakespeare's plays, Beethoven piano scores, greeting card versions of Monet's water lilies, and even the U.S. Constitution. Archives claim blanket copyright to everything in their collections. Vendors of microfilmed versions of historical newspapers assert copyright ownership. These false copyright claims, which are often accompanied by threatened litigation for reproducing a work without the "owner's" permission, result in users seeking licenses and paying fees to reproduce works that are free for everyone to use. Copyfraud also refers to interference with fair uses of copyrighted works. By leveraging the vague fair use standards contained in the Copyright Act and attendant case law, and by threatening litigation, publishers deter legitimate reproduction of copyrighted works, improperly insisting on licenses and payment of fees. Publishers wrongly contend that nobody may reproduce for any reason any portion of a copyrighted work, without the publisher's prior approval. These circumstances have produced fraud on an untold scale, with millions of works in the public domain deemed copyrighted, and countless dollars paid out every year in licensing fees to make copies that could be made for free. Copyfraud stifles valid forms of reproduction and undermines free speech. Copyfraud also weakens legitimate intellectual property rights." [28] --Historiograf 01:56, 28. Sep 2005 (CEST)
- und was bedeutet das auf deutsch? ich kann kein englisch...Ralf
02:20, 28. Sep 2005 (CEST)
Damit du was zu lachen hast. Google übersetzt: "Copyright in einer Arbeit dauert jetzt für siebzig Jahre nach dem Tod des Autors. Kritiker ringen, daß diese Periode auch ausgedehnt wird, es erstickt Kreativität, und sie untergräbt das Bestehen eines robusten public domain. Was auch immer die Verdienste dieses Critique des Urheberrechtsgesetzes, es ein durchdringenderes und ernsteres Problem übersieht: copyfraud. Copyfraud bezieht sich ein copyright falsch auf behaupten zu einer public domainarbeit. Copyfraud ist überall. Falsche Urheberrechtsvermerke erscheinen auf modernen Neuauflagen der Spiel-, Klavierkerben Shakespeares Beethoven, der Grußkartenfassungen von Wasserlilies Monets und sogar der STAATBESCHAFFENHEIT. Archivanspruchs-Deckencopyright zu alles in ihren Ansammlungen. Verkäufer der auf Mikrofilm übertragenen Versionen der historischen Zeitungen erklären copyrightbesitz. Diese falschen copyrightansprüche, die häufig von bedrohtem Rechtsstreit für das Reproduzieren einer Arbeit ohne die Erlaubnis "des Inhabers" begleitet werden, ergeben die Benutzer, die Lizenzen suchen und Gebühren zahlen, um Arbeiten zu reproduzieren, die frei sind, damit jeder verwendet. Copyfraud bezieht auch sich auf Störung mit angemessenem Gebrauch copyrighted Arbeiten. Durch Aufnahme von Fremdmitteln halten die vagen angemessenen Gebrauchstandards, die im Urheberrechtsgesetz und im Begleiterfallrecht enthalten werden, und indem sie Rechtsstreit, Verleger bedrohen, gesetzmaßige Wiedergabe von copyrighted Arbeiten ab und unsachgemäß bestehen auf Lizenzen und Zahlung der Gebühren. Verleger ringen falsch, daß niemand aus jedem möglichem Grund, den irgendein Teil a Arbeit, copyrighted ohne die vorherige Zustimmung des Verlegers reproduzieren kann. Diese Umstände haben Betrug auf einer untoldskala produziert, mit Millionen Arbeiten im gemeinten public domain copyrighted, und unzählige Dollar zahlten aus jedem Jahr in Lizenzgebühren, Kopien zu erstellen, die für freies erstellt werden konnten. Copyfraud erstickt gültige Formen der Wiedergabe und untergräbt freie Rede. Copyfraud schwächt auch gesetzmaßige Rechte am geistigen Eigentum." --Historiograf 02:29, 28. Sep 2005 (CEST)
- Ohje, diese Übersetzung scheint wenig hilfreich. Zusammengefasst beklagt Jason Mazzone einen ausgedehnten Missbrauch durch vorgebliche Aneignung von Copyright für Werke die de facto Public Domain sind. Wir kennen das hier ja bereits: da wird für Werke, deren Copyright längst abgelaufen ist in Publikationen und Archiven plötzlich ein Copyright proklamiert, oft verbunden mit Forderungen nach diversen Lizenzgebühren, wenn man diese selbst publizieren möchte.
- Das ist die andere Seite der Urheberrechts-Problematik, der tatsächlich verdächtig wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Aber wehe man verwendet ein Werk das wirklich unter Copyright steht.Erzwo 14:55, 28. Sep 2005 (CEST)
Nochmal ein paar Zitate zum angeblichen Schutz originalgetreuer Reproduktionen zeidimensionaler Vorlagen
Die Ansicht des vehementesten Vertreters des Rechtsschutzes fuer Reproduktionsfotografien, RA Seiler 2004:
"Gegen die herrschende Meinung ist die Ansicht, dass derjenige, der ein Gemäldefoto aus einem Katalog vervielfältigt gegen das Urheberrecht des Gemäldefotografen verstößt (Rn 86). Während ich mit dem OLG Düsseldorf (Fotos von Beuys-Zeichnungen) der Meinung bin, dass man derartigen Reproduktionsfotografien durchaus des Schutz als Lichtbild nach § 72 UrhG zuerkennen kann, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass Reprofotos weder urheberrechtlich geschützt sind, noch Lichtbildschutz genießen." http://www.jurpc.de/aufsatz/20040251.htm (Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Dass Scannen mit einem Flachblettscanner nicht unter § 72 UrhG faellt, konzediert Seiler auf www.fotorecht.de.
Thomas Dreier 1999: Die Digitalisierung allein begruende keinen Schutz http://www.ira.uka.de/~recht/deu/iir/dreier/publications/dreier_Urheberrecht_und_digitale_Werkverwertung.pdf
Ein Fotograf formuliert: "Nach überwiegender Meinung der Juristen auf der Mailing-Liste Urheberrecht (Uni Saarbrücken) entsteht durch eine zweidimensionale Kopie eines Werkes mittels Fotografie kein neues Werk, das eigenen Schutz genießt." http://groups.google.com/group/de.soc.recht.marken+urheber/browse_thread/thread/3588c1bef9be49fb/fbcc291af0306886#fbcc291af0306886
2005 war eine Anleitung der Deutschen Bibliothek der Ansicht: "Ebenso können originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen (z.B. historische Kunstwerke, Gemälde) nach mehrheitlicher Auffassung ohne weiteres verwertet werden." http://deposit.ddb.de:8080/cocoon/xml-xsl/homepage/texte-neu/recht_abb.xml
Ein renommierter Bibliotheksjurist Goedan 1994 im BD: "Zwar unterfällt nach der früheren Rechtsprechung15) die schrift- und bildgetreue Wiedergabe (Faksimile-Ausgabe) einer Handschrift dem Schutzrecht von Lichtbildern im Sinne des § 72 UrhG. Diese Ansicht ist jedoch abzulehnen: Ein Mindestmaß an persönlicher Leistung ist unabdingbare Voraussetzung für den Leistungsschutz16). Bei originalgetreuen, mechanisch hergestellten Ablichtungen einer Reproduktionsvorlage wie z. B. einer Fotokopie oder einer "facsimile" erfolgenden Übertragung von Bild und Text auf Filme fehlt der Spielraum für die individuelle Gestaltung der Lichtbilder17). Sie sind daher lediglich Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG, die kein eigenes Leistungsschutzrecht des Kopierenden entstehen lassen." http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/handsch1.htm
Ohly, in: Urhebervertragsrecht. Festgabe für Gerhard Schricker, hrsg. von Friedrich-Karl Beier u.a., München 1995, S. 455: "Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt." In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet: "Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354 [...]"
Siehe auch:
Zur ausländischen Rechtslage:
- Bezirksgericht Tokio sagte: kein Schutz für Fotografien von alten Holzschnitten (Nachweis http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020729/000371.html).
- Fuer die Schweiz RA Kuenzle: "Fotografische Reproduktionen
von Dokumenten aus Bibliotheken tragen in der Regel keinen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechts und geniessen damit auch nicht dessen Schutz." http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm
- Zum US-Recht "78 See, e.g., Earth Flag Ltd. v. Alamo Flag Co., 153 F. Supp. 2d 349 (S.D.N.Y. 2001) (holding that a cloth reproduction of a photograph of the earth taken by Appollo astronauts lacked sufficient creativity to merit copyright protection because “); Bridgeman Art Library, Ltd. v. Corel Corp., 25 F. Supp. 2d 421, 427 (S.D.N.Y. 1999) (holding that (under U.K. law, construed by reference to U.S. law) exact photographic reproductions onto color transparencies and CD-ROMS of old paintings lack sufficient originality to merit copyright protection because “a photograph which is no more than a copy of the work of another as exact as science and technology permit lacks originality.”); L. Batlin & Son, Inc. v. Snyder, 536 F.2d 486, 491 (2d Cir.) (en banc) writing that “‘[T]he mere reproduction of a work of art in a different medium should not constitute the required originality for the reason that no one can claim to have independently evolved any particular medium.’ ” (quoting 1 MELVILLE NIMMER, THE LAW OF COPYRIGHT § 10.2, at 94) (1975)), cert. denied, 429 U.S. 857 (1976). Of course, some photographic reproductions contain sufficient originality to merit copyright protection. See, e.g., Schiffer Pub. Ltd. v. Chronicle Books, LLC, 2004 WL 2583817, *8 (E.D. Pa. 2004) (holding that photographs of fabrics involved significant creative decisions by photographer and therefore were original works)." Note 78 in the Copyfraud article http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=787244 Die wichtigste Entscheidung wurde hervorgehoben, sie erörtert auch die Rechtslage in Großbritannien.
- Norwegen "under Norwegian law one can not claim independent copyright for mere reproductions." Cnyborg auf Commons --Historiograf 17:34, 28. Sep 2005 (CEST)
Bilder von Futurama Figuren
Kann ich Bilder verwenden, die ich selber von meinen Futurama Spielfiguren gemacht habe? --Egore 02:20, 3. Okt 2005 (CEST)
Da die Figuren geschützt sind: nein. --Historiograf 23:51, 3. Okt 2005 (CEST)
- Bitte entschuldige meine Unwissenheit, aber warum Lego ja und Futurama nicht? Wo liegt der Unterschied? --Flominator 20:47, 4. Okt 2005 (CEST)
Lego geht auch nicht, siehe Commons --Historiograf 03:00, 8. Okt 2005 (CEST)
Bildrechte und Hausrecht
Bitte schaut euch mal commons:Commons:Forum#Rechte_an_den_Fotos an - die Frage ist, ob ein Zoo die kommerzielle Nutzung von Bildern verbieten kann, die man dort geschossen hat. Interessant wäre das auch in Bezug auf Museen, etc... -- D. Dÿsentrieb ⇌ 12:11, 5. Okt 2005 (CEST)
Einstein-Bild von Karsh, in Kanada PD, hier nicht
Aus WP:KEB Albert Einstein - 25. September bis 15. Oktober
- Vorgeschlagen: Dieses Portrait ist insofern eine Ausnahme, als ich für mich als Untergrenze der Auflösung für Bilder, die ich hier vorschlage, eigentlich 800X600 gesetzt hatte. Allerdings hebt sich diese Portrait in meinen AUgen von vielen Portraits gerade aus jener Zeit qualitativ deutlich ab. Daher AlterVista 11:53, 25. Sep 2005 (CEST) [...] Pro.
- Zwischenfrage: Wie kann ein Bild von 1948 frei sein? Ansonsten ist das natürlich sehr gut. Rainer ... 01:09, 26. Sep 2005 (CEST)
- Viele laden hier Bilder von 2005 hoch, die frei sind. Also unmöglich ist das nicht ;) -- aka 08:30, 26. Sep 2005 (CEST)
- Fotograf ist Yousuf Karsh. Laut [29] ist das Copyright abgelaufen. AlterVista 09:55, 26. Sep 2005 (CEST)
- Zwischenfrage: Wie kann ein Bild von 1948 frei sein? Ansonsten ist das natürlich sehr gut. Rainer ... 01:09, 26. Sep 2005 (CEST)
Zum einen finde ich es absolut lächerlich, ein foto eines international berühmten Starfotografen hier als exzellent zu bewerten und zum zweiten ist es in Deutschland nicht gemeinfrei. Damit hat sich die Abstimmung sowieso erledigt. --Anathema <°))))>< 14:21, 27. Sep 2005 (CEST)
- Bei allem Respekt - ob du es lächerlich findest, ist nicht wichtig. Viele Bilder berühmter Starfotografen dürften hier sogar durchfallen. Dass dieses Bild nicht gemeinfrei ist, ist erst durch die Aktualisierung der Commons-Bildbeschreibungsseite offensichtlich. Es befand sich seit langem in dem Einstein-Artikel und bis vor wenigen Stunden auch auf der Startseite der deutschen Wikipedia - die Problematik ist also vielen Leuten verborgen geblieben. Unter diesem Hintergrund hätte ich mir gewünscht, dass du obiges freundlicher und weniger arrogant formuliert und nicht mit einem Satz alle an dieser Seite Beteiligten als doof hingestellt hättest. -- aka 17:53, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich muß aka zustimmen, Werke berühmter Fotografen würden hier sicher öfter durchfallen als exzellent werden. Ich habe mich bei Einstein auch etwas gewundert, konnte aber mangels Englisch- Kenntnissen nichts finden, was darauf schließen läßt, daß das Bild nicht frei ist. - Ralf
19:29, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich muß aka zustimmen, Werke berühmter Fotografen würden hier sicher öfter durchfallen als exzellent werden. Ich habe mich bei Einstein auch etwas gewundert, konnte aber mangels Englisch- Kenntnissen nichts finden, was darauf schließen läßt, daß das Bild nicht frei ist. - Ralf
- Wir werden uns wohl leider uneingeschränkt an die 70-Jahre-tot-Faustregel zu halten haben – mit einer gewissen "Unschärferelation" bei unbekannten Schöpfern, da kann man es vielleicht bis 1910 riskieren. Anathemas Einwand zur "Lächerlichkeit" würde ich ebenso einordnen. Was hat die "Exzellenz" eines Fotos mit der Bekanntheit eines Fotografen zu tun? Wenn ein Foto gut im hier benötigten Kontext ist, dann kann es natürlich auch zur Wahl gestellt werden. Egal ob es von Nadar oder Benutzer:Blindfisch ist. Rainer ... 20:56, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich blicke bei den rechtlichen Dingen überhaupt nicht mehr durch. Der Fotograf war Kanadier, die kanadische Nationalirgendwas sagt das Copyright sei expired. Auf was kann man sich denn dann noch verlassen, wenn nicht darauf? Das Bild ist im Web frei verfügbar, bei den Commons darf es liegen bleiben. Nur in die deutsche Wikipedia (auch auf amerikanischen Servern!) darf es nicht eingebunden werden, zumindest nicht mit [[Bild:...]]. Externer Link oder <img src="..."> wären ja auch noch denkbar, zumindest auf jeder anderen HP. Es scheint bislang kein Gesetz für solche Fälle zu existieren. Und wo kein Gesetz ist, muss man sich auch an keines halten. AlterVista 09:55, 29. Sep 2005 (CEST)
- Ja, das ist alles ziemlich dämlich. Nach deutschem Recht hat der Fotograf aber noch Urheberrechtsschutz, den er oder seine Erben auch einklagen können, auch als Kanadier. So jedenfalls mein Wissensstand. Und normalerweise sollen auf Commons auch nur Bilder liegen, die nach den international strengsten Richtlichtlinien frei bzw. lizensiert sind. Ob das nun ein zu risikoscheues Verhalten ist, sei mal dahingestellt. Für die deutschsprachige Wikipedia gilt jedenfalls auch deutsches Recht. Rainer ... 17:09, 30. Sep 2005 (CEST)
- Das kann aber SO nicht stimmen, bei sowjetischen Bildern gilt 1973 (??) als Stichjahr, davon haben wir jede Menge in der Wikipedia. Also sind die entweder zu Unrecht hier drin oder die Diskussion geht von vorne los. - Ralf
18:12, 30. Sep 2005 (CEST)
- Das kann aber SO nicht stimmen, bei sowjetischen Bildern gilt 1973 (??) als Stichjahr, davon haben wir jede Menge in der Wikipedia. Also sind die entweder zu Unrecht hier drin oder die Diskussion geht von vorne los. - Ralf
- Hat Karsh überhaupt Erben? Wenn er erbenlos gestorben ist, hat vielleicht der kanadische Staat die Rechte geerbt um dann auf diese zu verzichten. AlterVista 00:22, 1. Okt 2005 (CEST)
- OK, Karsh hinterließ seine zweite Frau. Die kann jetzt zufrieden sein, dass man das Eisntein Portrait ihres Gatten bei Google nur noch 68 statt 69 mal findet [30]*kopfschüttel* AlterVista 00:38, 1. Okt 2005 (CEST)
- Hat Karsh überhaupt Erben? Wenn er erbenlos gestorben ist, hat vielleicht der kanadische Staat die Rechte geerbt um dann auf diese zu verzichten. AlterVista 00:22, 1. Okt 2005 (CEST)
Hallo? Wir hatten den gleichen Fall schon letztes Jahr mit einem inzwischen gelöschten Churchill-Bild des gleichen Fotografen. Wir haben das damals geklärt. Es gibt ein auf den einschlägigen Bildrechte-Seiten x-mal verlinktes Rechtsgutachten, in dem man nachlesen kann, dass dieser Mythos von US-Servern und Narrenfreiheit KAPPES ist. Wir haben das x-mal durchgekaut bis zum Erbrechen. Aber ihr kommt hier her und tut so, als gebe es nicht hinreichend Möglichkeiten, euch substantiell HIER über die Frage zu informieren. Wenns nach mir ginge, wären solche Hinterzimmerdiskussionen generell verboten und bildrechtliche Fragen dürften nur auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen oder Wikipedia_Diskussion:Bildrechte gestellt werden. Das kann ich leider nicht durchsetzen. Aber wenn man zu faul ist, sieben oder so Archivseiten der Bildrechtediskussion durchzuarbeiten und so tut, als sei alles vage und nebelhaft, dann kotzt mich das mit Verlaub sowas von an. --Historiograf 14:33, 1. Okt 2005 (CEST)
- Auch dich möchte ich bitten, hier weniger arrogant zu agieren. Danke. -- aka 14:48, 1. Okt 2005 (CEST)
Also ich habe jetzt gesucht und das [31] und das [32] aus den alten Diskussionen gefunden. Das klingt mir alles andere als geklärt. Insbesondere die Formulierung "genießt der kanadische Photograph IN Deutschland (grundsätzlich) Urheberrechtsschutz" stellt die Anschlussfrage, ob die Deutschsprachigkeit tatsächlich mit Nutzung in Deutschland gleichzusetzen ist und andersherum Nicht-Deutschsprachigkeit mit Nicht-Nutzung in Deutschland. Laut Bildrechte gilt auch in den USA ein Schutzrecht von 50 Jahren ab Tod des Fotografen. Das Bild wird in der englischen Wikipedia jedoch auch im Einstein Artikel genutzt. Hinzu kommt, dass das Bild nun auch im Artikel über Karsh selbst fehlt. Dort ist es aber ein Zitat aus seinem Werk, das genau dieses Werk verdeutlichen soll. AlterVista 16:44, 1. Okt 2005 (CEST)
- @Histo: Du als rechtlich versierter Mensch blickst da vielleicht durch, ich muß mir manche Formulierungen 3x durchlesen, um sie überhaupt einigermaßen zu verstehen (glaube ich jedenfalls. Die vielen Artikel und Diskussionen verwirren mich mehr als sie aufklären. Wie weiter oben schon gefragt begreife ich in dem Zusammenhang nicht die folgende Aussage: All works published in the Soviet Union before May 27, 1973 were not protected by International Copyright Conventions and are thus in the public domain in many countries. (In Russia some of these works are protected by copyright.). Bild:MiG-3-2.jpg. - Ralf
16:55, 1. Okt 2005 (CEST)
- Historiograf, ich kann einerseits deinen Unmut verstehen, weil das Thema immer wieder auftaucht und jedesmal drauflosspekuliert wird, andererseits ist das (zumindest derzeit) unvermeidlich. Das Thema Urheberrechte, speziell Bildrechte ist bei den meisten Leuten einfach nicht wirklich im Bewusstsein – sie stoßen oft überhaupt erst durch Mitarbeit bei der Wikipedia drauf. Dann ist das Gebiet zwar hier irgendwo ausführlich beschrieben und diskutiert, aber wie bei vielen Hilfethemen ist die Sache nicht so aufbereitet, dass sie wirklich leicht zu finden und zu verstehen ist. Und schließlich ist das Urheberrecht in sich nicht ganz einfach und eindeutig (das weißt du hier sicher am besten). Ich kann die Irritation sehr gut verstehen, wenn jemand sich freut, einen Einstein mit "Copyright expired" gefunden zu haben oder ein Public-Domain-NASA-Bild, ihm dann aber erzählt wird, das spiele leider keine Rolle, genausowenig wie der amerikanische Server usw. usf. Es wäre wirklich prima, wenn sich mal ein, zwei Urheberrechtsexperten wie z. B. du und ein, zwei interessierte Laien wie z. B. ich zusammentäten, um eine wirklich für den Einstieg verständliche und praxisnahe Anleitung zu verfassen, die prominent verlinkt wird. Nach meiner Meinung sollte das eine hinreichend "wasserdichte" Angelegenheit werden, bei deren Befolgung man nach menschlichem Ermessen auf der sicheren Seite ist – mögliche Ausnahmen und Feinheiten brauchen da noch nicht aufzutauchen. Wünschenswert wäre es natürlich auch, die ganzen Hilfe- und Diskussionsseiten zum Themenkreis mal zu durchforsten und nutzerfreundlich zu strukturieren, so dass man sich von einer Anfangsfrage zu differentierteren Informationen zur Frage durchklicken kann. Jetzt stochert man da wirklich im Nebel.
- Um Einwänden vorzubeugen: Ich mache niemanden einen Vorwurf daraus – bei Hilfethemen u. ä. versagt das Wiki-Prinzip einfach etwas, weil deren Strukturierung durch bewußte Entscheidungen organisiert werden muss, also eigentlich redaktioneller Entscheidungen bedarf. Darum mein Vorschlag, wenigstens für diesen Themenkreis mal eine Redaktion zu simulieren. Und mir ist klar, dass diese Diskussion mittlerweile nicht mehr auf diese Seite gehört, möchte sie aber auch nicht auf einer Urheberrechts-Diskussionsseite weiterführen, weil dann nach meiner Erfahrung entweder fast keine Reaktion kommt oder eine Idee totgequatscht und schließlich vergessen wird. Chancen würde ich einer kleinen Arbeitsgruppe geben, die alles im Hintergrund vorbereitet und dann der Gemeinde vorschlägt. Da würde ich mitmachen. Rainer ... 17:49, 1. Okt 2005 (CEST)
Stellungnahme:
- Die sowjetischen Bilder sind kein Gegenargument, wie man den Löschkandidaten entnehmen kann und der dortigen Unterseite, auf der ausführlich dargestellt wird, dass sich höchstwahrscheinlich alle (auf Commons und hier) auf dem Holzweg befinden, die an die Mär vor 1973 gemeinfrei glauben (siehe Äußerung von Stechlin).
- Das Bild von Karsh ist ein klarer Löschkandidat in de, da auch sein Churchill gelöscht wurde.
- Hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes in den USA ist die Sachlage extrem kompliziert, teilweise sind Bilder, deren Autor 70 Jahre tot ist, dort noch geschützt (umgekehrt alles vor 1923 dort ganz frei)
- Da ich die Problematik seit über einem Jahr hier beobachte, denke ich nicht, dass es eine wasserdichte Einführung geben kann. Zu diesem Zweck wurde Wikipedia:Bildrechte gemacht, aber alles, was in den internationalen Bereich geht, ist zum einen so kompliziert, dass auch ich als teils selbst ernannter, teils mehr oder minder respektierter UrhG-"Spezialist" kaum durchblicke. Und dann braucht man natürlich einen Konsens bzw. Meinungsbilder en masse. Muss man das Atomium löschen, wie AndreasP lauthals forderte, oder stützen wir ins in de auf die Panoramafreiheit der de-Länder DE, AT, CH? Wonach wollen wir uns richten: Nationalität des Schöpfers, des Fotografen, Standort usw.? In Commons habe ich anlässlich der Louvre-Pyramiden-Diskussion auf das Forum Shopping hingewiesen. Ein Fotograf aus NZ kann vor einem F Gericht hinsichtlich eines US-Bauwerks klagen. Die RBÜ schliesst die Internetnutzung von Gebäuden hinsichtlich der Panoramafreiheit aus, sie ist daher nicht mit EU-Recht vereinbar. Sollen deshalb auf Commons alle deutschen Panoramafreiheitbilder gelöscht werden? Wir finden immer irgendwo ein Land, das unserer Freiheit einen Strich durch die Rechnung macht. Sollen wir uns deshalb auf dem allerallerallerkleinsten gemeinsamen Nenner bewegen und am besten alle Bilder ganz verbannen, weil niemand eine umfassende Rechteerklärung für alle Staaten der Erde durch teure Anwaltskanzleien bezahlen kann? Die 100 Jahre pma gelten glücklicherweise nicht rückwirkend, aber das heisst nicht, dass es irgendwo nicht ein anderes Land gibt, das eine ähnlich extreme Regelschutzfrist hat. Mit Commons haben wir das alles internationalisiert, bei Commons hilft uns auch kein Zitatrecht. Was soll die Arbeitsgruppe in ihrem virtuellen Hinterzimmer machen? Jammern? Angemessen wäre es. Schauen wie man Fundraising für die Prozesse betreibt (Simplicius hetzt ja immer wieder, ich soll die Prozesskosten zahlen, aber das seh ich nicht ein)? Wir bräuchten klare Regeln, aber das Dickicht der nationalen Rechtsnormen schliesst es aus, dass wir sie finden können. Und natürlich die Eigenart dieser Community. --Historiograf 02:46, 8. Okt 2005 (CEST)
PS: Ich habe in Commons einen Löschantrag gestellt, nachdem ich auf der Disku des Bilds einen Vermerk des Rechteinhabers von Karsh in London gesehen habe, der uns klar sagt, dass wir das Bild nicht benutzen dürfen. Diejenigen, die darauf mit Hohn reagiert haben, können dann gern den Schadensersatz zahlen. --Historiograf 02:58, 8. Okt 2005 (CEST)
SPD-Abgeordnete
Hallo,
Benutzer:JuergenL hat diverse Bilder von SPD-Bundestagsabgeordneten eingestellt, z.B. [33] und [34]. Reichen da die Lizenzbstimmungen? --darina 12:22, 9. Okt 2005 (CEST)
- freie Nutzung mit Angabe der Quelle entspricht ja eigentlich der GFDL, daher sollte es keine Probleme geben. Ich habe die Bilder auf CD von der SPD-Fraktion erhalten mit der Bitte, diese in die Wikipedia einzustellen. Viele Grüße, JuergenL 12:27, 9. Okt 2005 (CEST)
- Das geht ueberhaupt nicht. Wir lassen PD zu und GNU-FDL. Die Angaben da passen aber auf keines der beiden. --DaTroll 10:03, 11. Okt 2005 (CEST)
Bilder aus dem Blitzlexikon
Ja ich wollte mal fragen wie es um die Bilder steht, Bsp. siehe hier. Kann mir nicht so recht vorstellen, dass die auf einmal alle PD sein sollen (sind viele Schätze im Lexikon). Darkone (¿!) 19:14, 9. Okt 2005 (CEST)
Lars Aronson verdient Unterstützung bei seinem Pilotprojekt, das er bewusst als URV-Test angelegt hat. Mit unserer bisherigen Policy und den Aussagen von Anonymes Werk (Urheberrecht) (bei Fotos kann man anonyme Werke vielleicht vertreten, bei Illustrationen gilt in de 70 Jahre pma, siehe dort) geht das nicht hundertprozentig konform, ums zurückhaltend auszudrücken. Ich möchte mich daher mit einem Ratschlag zurückhalten. Im übrigen dind die Bilder viel zu klein um ernsthaft als Illus in Betracht zu kommen --Historiograf 19:50, 9. Okt 2005 (CEST)
Ein ziemlich neuer User hat das Logo des FC Bayern in die Wp geladen, Lizenz ist PD. Jedoch keine Angabe über Quelle. Ich bezweifle, dass es selber erstellt wurde. Der FCB ist 105 Jahre alt, dass der Urheber des Logos 70 Jahre tot ist kann man so nicht sicher sagen. Hab den User auf seiner User-Disk angeschrieben, bin aber skeptisch, ob da schnell was zurückkommt. Erreicht das Logo nicht die nötige Schöpfungshöhe (ich denke, dieses Logo tut das, oder)? What to do? --schlendrian schreib mal! 12:17, 10. Okt 2005 (CEST)
- bayerische Karos und weiße Schrift auf rotem Grund - ist das wirklich eine Schöpfungshöhe? Ralf
13:16, 10. Okt 2005 (CEST)
- frag mich nicht, ich verfüge nur über Halbwissen was Bildrechte angeht --schlendrian schreib mal! 13:49, 10. Okt 2005 (CEST)
Ich sehe keine Schöpfungshöhe. --Historiograf 14:15, 10. Okt 2005 (CEST)