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Benutzer Diskussion:Hdeinert2002

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Oktober 2005 um 09:19 Uhr durch Hdeinert2002 (Diskussion | Beiträge) (Deine Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Bildquelle -- MarkusHagenlocher 16:41, 29. Aug 2005 (CEST)

Artikel zu Rechtsthemen

Hallo Horst,
schön, dass Du unseren Fundus erweiterst. Nachdem ich ein, zwei Deiner Artikel (nur ganz wenig) nachbearbeitet habe, möchte ich Dich doch bitten, von vornherein selbst etwas mehr zu verlinken, möglichst einzuordnen, ggf. den Rechtshinweis einzufügen und daran zu denken, dass wir uns an ein breites Publikum wenden wollen, das sich nicht nur aus Rechtsexperten zusammensetzt. Beste Grüße und auf gute Zusammenarbeit! --Bubo 21:20, 30. Aug 2005 (CEST)

Hast Du schon den Artikel Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gesehen? Gruß --Bubo 18:34, 1. Sep 2005 (CEST)

Bitte bremsen! Dieser REDIRECT ist nicht unkritisch. Was ist mit der Versionsgeschichte des älteren Artikels? Was mit der Diskussionsseite? Was mit der Eintragung in Wikipedia:Artikel zum gleichen Thema? Welches ist das richtige Lemma? Wir wollen nicht möglichst viele neue, sondern vor allem gute Artikel! Und niemand hat hier große Lust, nur anderen hinterherzuräumen. Gruß --Bubo 20:08, 1. Sep 2005 (CEST)

Bitte informiere Dich, bevor Du mehr oder weniger wahllos Artikel in redundante oder noch nicht vorhandene (und auch überflüssige) Kategorien einordnest! Und schau Dir insbesondere auch mal Wikipedia:Kategoriensystem Recht an. Dein kommentarloses Reverten meiner letzten Änderung im Artikel Betreuung empfinde ich als unhöflich. Gruß --Bubo 12:49, 2. Okt 2005 (CEST)

Es ist bedauerlich, dass Du nicht hier inhaltlich Stellung nimmst, sondern eher solche Kommentare sinnvoll findest. --Bubo 15:49, 3. Okt 2005 (CEST)
Diesen Einwand verstehe ich jetzt wirklich nicht. Ich kann jede Eintragung inhaltlich begründen, weiss aber nicht, ob das hier sinnvoll verbreitet werden soll. Beispiel Schwerbehindertenrecht: Das Sozialgesetzbuch -IX enthält sowohl sozialrechtliche Regelungen wie die der Freifahrt im öff. Nahverkehr oder zur Rehabiliation, aber auch arbeitsrechtliche, wenn es um den Kündigungsschutz, den Zusatzurlaub usw. geht. Also war und ist meine Kategorisierung richtig. Ich fände es vielmehr gut, wenn Du BuBu mal vorher nachfragen könntest, warum ich eine bestimmte Kategorie gewählt habe. Stattdessen sehe ich, dass Du an allen Stellen hinterherräumst. DAS ist kein guter Stil. Horst.
Ja, eine inhaltliche Begründung sollte sehr wohl hier sinnvoll verbreitet werden. Ein erster Ansatz wäre, Wikipedia:Zusammenfassung und Quelle zu beachten. Außer den oben erwähnten, schroffen Kommentar habe ich bei fast allen Deinen Beiträgen insoweit nichts gefunden. Deine E-Mails habe ich erhalten. Wenn Du mir die Genehmigung erteilst, stelle ich sie gern hier ein, damit sich auch andere ein Bild von Deinem Standpunkt machen können. Leider scheinst Du nicht bereit zu sein, Dich einmal grundlegend und umfassend zu informieren. Diese Deine Diskussionsseite enthält genügend Hinweise, die Du offensichtlich noch nicht gelesen hast. Es ist beispielsweise unsinnig, einen Artikel gleichzeitig in eine Kategorie und die Oberkategorie dieser Kategorie einzuordnen. Ebenso unsinnig ist ein Siehe auch: Geschäftsfähigkeit im Artikel Geschäftsfähigkeit. Beispiele dafür finden sich in mindestens jedem zweiten Deiner Beiträge. Deshalb räume ich an allen Stellen hinterher und das ist nicht nur kein schlechter Stil, sondern bittere Notwendigkeit. Dass das wenig Spaß macht, hatte ich Dir weiter oben schon früher mitgeteilt. Gruß --Bubo 18:24, 3. Okt 2005 (CEST) (Siehe auch: Wikipedia:Signatur)

Doppeleinträge

Hallo Hdeinert2002, bitte vergewissere dich vor dem Anlegen neuer Artikel, ob es sie nicht schon unter einem anderen Lemma gibt (bspw. gibt es Hoheitliches Handeln schon seit über einem Jahr unter Hoheitsakt). Gruß --C.Löser (Diskussion) 13:29, 2. Okt 2005 (CEST)


Hallo; ich werde mich drum kümmern. Danke für den Hinweis.

Vorschau

Falsche Verwendung!
Bitte ersetze {{Vorschau}} durch {{subst:Vorschau}}

--Bubo 21:18, 3. Okt 2005 (CEST)


Danke für die Hinweise. Werde mich zunächst m al in die Wikipedia-Funktionen etwas mehr einarbeiten. Dadurch vermeiden wir wohl in Zukunft solche Reibereien. Bisher hatte ich den Standpunkt, dass die Inhalte vorrangig seien, ich sehe aber ein, dass den besonderen Funktionen der Wikipedia (ggü. anderen Internetinhalten) wohl etwas mehr Rechnung getragen werden sollte. Horst

Darüber freue ich mich aufrichtig! Gruß --Bubo 18:16, 4. Okt 2005 (CEST)

Siehe auch

Bitte schau auch mal in Wikipedia:Assoziative Verweise. Gruß --Bubo 16:40, 5. Okt 2005 (CEST)

Hallo hdeinert, ich finde es Klasse, mit welchem Elan Du als relativ "junges" (bezieht sich auf Deine Tätigkeit hier und nicht auf Dein Alter) Mitglied hier rann gehst. Wir hier alle begrüssen das und freuen uns auf Leute, die frischen Schwung hier reinbringen. Bei allem Verständnis für Deinen Elan, bitte aber nicht über das Ziel hinausschießen. Deine "Kategorisierungswut" und Deine vielen "siehe auch" scheinen mir zu einem grossen Teil etwas zu weit zu gehen. Etwas Zurückhaltung ist hier wohl angebracht.
Hier ist es wie in einer Personalratssitzung: Jeder darf seine Meinung sagen, aber alle Vernünftigen halten sich an Regeln und sind vor allem höflich zueinander und gehen respektvoll miteinander um. Schließlich gibt es ja hier auch Foren, in denen man neue Ideen und vielleicht auch grundsätzlich Auffassungsunterschiede diskutieren lässt. Bitte vergeude Deinen Elan nicht in irgendwelchen "Grabenkämpfen". Bubo habe ich einem meiner bisherigen Wiki-Zeit (immerhin auch "schon" 12 Monate) immer als ausgesprochen versierten, abgeklärten und nette Menschen hier kennen- und schätzengelernt, mit dem man keinen Streit bekommen kann. Sein enormes Wissen hier hat ihm zu Recht den Admin-Status eingebracht. Wir sind alle in einem Alter, wo Streit nicht mehr sein muss; schon gar nicht bei einem so schönen Hobby wie Wiki. Herzliche (auch nachbarschaftliche) Grüsse --Pelz 22:18, 5. Okt 2005 (CEST)

Deine Beiträge

Hallo Horst,
nach meinem Eindruck willst oder kannst Du die Systematik, über die hier weitgehend Konsens besteht, nicht verstehen.

Pars pro toto:

Angesichts der gegebenen Hinweise und Deiner fortgesetzt recht oberflächlichen Arbeitsweise habe ich nun nur noch wenig Hoffnung, dass Deine Beiträge unserem Projekt mehr nutzen als schaden. Leider werde ich deshalb (für mich erstmals) den Wikipedia:Vermittlungsausschuss bemühen müssen, wenn Du Deine Vorgehensweise nicht änderst.
Gruß --Bubo 21:10, 10. Okt 2005 (CEST)


Hallo Bubu, Deine Einwände verstehe ich z.T. nicht so recht. Im Artikel Altersteilzeit habe ICH keinen Weblink im Text eingebracht. Falls Du den am Ende des 1. Absatzes meinst, der stammt nicht von mir. Das Rechtsberatungsgesetz ist durch den "Anschluss" 1938 auch in Österreich wirksam geworden. Ich weiß nicht, was danach dort daraus wurde, der Hinweis auf "Deutschlandlastig" ist also korrekt. Die Änderungen im Artikel Rheinhausen (Duisburg) habe ich vorgenommen, da die Systematik bisher sehr durcheinander war. Wenn man es vergleicht, wird man sehen, dass es jetzt viel logischer ist. Außerdem habe ich keine Texte anderer Autoren gelöscht, nur von der Reihenfolge geändert. Im übrigen stammten die meisten Teile des Artikels nicht von mir. Was ich nachvollziehen kann, ist früher geäußerte Kritik, die z.T. von Dir stammte, nachdem ich mir die Sonderfunktionen von Wiki angeschaut habe. Du sagtest am Anfang, ich solle verlinken und kategorisieren. Das habe ich inzwischen getan (und wenn es mir bei anderen Beiträgen auffiel, nachgetragen, was ja doch wohl in Deinem Sinne sein müsste). Und dann ist es offenbar auch wieder nicht recht. Um auf ältere Äußerungen zurückzukommen: bei Betreuungsrecht hatte ich eine zusätzliche Kategorie "Sozialrecht" eingetragen, die Du dann wieder gelöscht hast. Dies fand ich icht gut und meine auch, es erläutert zu haben. Aber vielleicht macht das Sinn, das hier noch mal darzustellen. Das Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) findet sich zwar formal im 4. Buch des BGB und gehört daher gesetzessystematisch zum Familienrecht. Aber da es sich in den Augen vieler (auch professioneller) Beteiligter um eine Form der staatlichen Sozialfürsorge handelt (so auch vom BVerfG bezeichnet), glauben viele, es gehöre zum Sozialrecht (was zumindest für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde auch tatsächlich gilt). Daher hatte ich diesen zusätzlichen Verweis angebracht. Und so könnte ich an vielen weiteren Stellen argumentieren. Du siehst, es handelt sich entgegen Deiner Annahme nicht um oberflächliche Verfahrensweisen, sondern um gut durchdachte. Was ich eingestehen muss, sind hin und wieder Tippfehler, da habe ich z.T. zu oft auf den Speichern-Button gedrückt und erst danach den Fehler entdeckt, aber ich lerne auch, mit der Vorschaufunktion klarzukommen. Ich fände es schön, mal meine Arbeit weniger vom Formalen, sondern eher vom Inhaltlichen zu würdigen, dann würdest Du vielleicht auch mal von den bisher ausschließlich negativen Äußerungen wegkommen. Schließlich hat jeder im Webveröffentlichen mal angefangen. Auch ich habe entsprechende Anfängerfehler zu vertreten (und kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass diese Dir am Anfang nicht auch gelegentlich unterlaufen sind.)