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Wikipedia:Auskunft/alt33

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Wikipedia:Auskunft/alt33/Intro

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18. Dezember 2011

Phallusfotos gezeigt - ist das ein Rechtsverstoß?

Kein Straftatbestand

Person A und Person B sind beide männlich und volljährig. Person A bietet Person B an, sich Fotos des erigierten Penis von A anzusehen. B lehnt dies ausdrücklich ab, mit den Worten: "Nein danke!" Daraufhin zeigt A dem B als Diashow am PC Fotos von einem Pferderennen. Hierzu hat B eingewilligt. Das zwanzigste Foto ist jedoch ein Foto des erigierten Penis von A, der im Moment, in dem das Foto am Monitor erscheint, sagt: "Schau mal, wie findest du ihn?"

Meine Frage: ist damit ein zivil- oder strafrechtlicher Tatbestand gegeben, den man sinnvoll zur Anzeige bringen kann? --78.52.203.190 01:30, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Nein. Denn wirklich geschädigt wurde niemand, zumal ja beide volljährig sind. Und Bilder lassen sich löschen. Gruß;--Nephiliskos 01:37, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Oh, habe natürlich etwas Entscheidendes vergessen. B fühlt sich natürlich auf obszöne Weise belästigt. Was ja auch irgendwie logisch ist, da B ansonsten A nicht anzeigen wollen würde. Aber mein Fehler, ich vergaß, es zu erwähnen. Nachtrag:Ums löschen geht es genausowenig. Es wäre das Gleiche, wie, wenn A dem B gedruckte Fotos gezeigt hätte. Gruß zurück -- 78.52.203.190 02:21, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Da wird es wohl trotzdem schwierig werden. Denn keine Polizei/Staatsanwaltschaft wird von Stuhl hüpfen wegen einer einmaligen Geschichte, die auch noch von der emotionalen Sichtweise einer Einzelperson geprägt ist. Anders sieht es aus, wenn Person A sein Opfer mit Fotos via Post und E-mail regelrecht bombardiert. In letztem Falle wird´s nochmal schwierig, weil man unerwünschte E-mail-Adressen blocken kann. Gruß;--Nephiliskos 02:27, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Es geht um eine Angelegenheit, die sich eine Weile hingezogen hat und, in der möglicherweise mehrere zivil- und strafrechtliche Tatbestände eine Rolle spielen - von Verleumdung über Nötigung, versuchter Körperverletzung bis hin zu Erpressung. Weitere Details sind zur Erörterung der von mir gestellten Frage nicht erforderlich. Darf ich dich um einen Gefallen bitten, Nephiliskos? Entweder, du kennst dich mit Recht aus Z.B. ob Sexuelle Belästigung eigentlich auch unter gleichgeschlechtlichen Volljährigen stattfinden kann, obwohl dieser Tatbestand - laut Wikipedia - so, wie ich es verstehe, nur zwischen Mann/Frau gegeben ist? Wenn ja, danke, wenn nein, auch danke. Es geht mir aber nicht um die Rechtspraxis. Soweit verständlich, hoffe ich. -- 78.52.203.190 03:05, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ab "Darf ich dich..." ist das nicht mehr verständlich. --Nummer 2 03:51, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Erläuterung: Ab "Darf ich dich..." bezieht sich u.a. auf den Wikipedia-Artikel Sexuelle Belästigung, wo in den verschiedenen Abschnitten eine "geschlechtsbezogene Diskriminierung" als Kriterium für den Tatbestand genannt wird. Wenn ich das lese, verstehe ich z.B. nicht, ob damit ausschließlich Sexismus gemeint ist, oder, ob ein Mann einen anderen Mann eigentlich auch sexuell belästigen kann - auch abgesehen von einem eindeutig (homo-)sexuellen Kontext. Oder, anders gefragt - kann Sexuelle Belästigung auch dann gegeben sein, wenn es keine "Anmache", Annäherungsversuch gegeben hat, sondern "nur" das Zeigen von Genitalien, obwohl die andere Person ausdrücklich gesagt hat, dass sie diese nicht sehen möchte. - - Wenn jemand von euch darüber Kenntnis hat, dann wäre das zweckdienlich. Aber naja gut, was haben Sinn und Zweck schon um 4 Uhr nachts in der Wikipedia verloren... ;) -- 78.52.193.193 04:46, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Naja, aber auch um vier Uhr nachts sollte man sich um gedankliche und sprachliche Ordnung bemühen. Nach "Darf ich dich um einen Gefallen bitten?" erwartet man zu lesen, welcher Gefallen das sein soll. Und nach "Entweder" erwartet man ein "oder"... --Nummer 2 05:09, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Übrigens bitte ich die an dieser Frage Interessierten um Verständnis dafür, dass ich gerne die Meinung von Wikipedianern lesen möchte, bevor ein Anwalt eingeschaltet oder eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben wird. Niemand schildert gerne persönlich Anwälten oder auf der Polizeiwache solche schambesetzten Situationen, nur um dann zu hören "sorry, nix zu machen, ist keine Straftat..." für die Opfer wirklicher Sexualstraftaten ist es sehr schlimm, alles noch einmal detailliert vor Gericht zur Sprache bringen zu müssen. Die Situation, bzgl. der ich nachfrage, lässt sich von der Dimension her mit solchen Taten keineswegs vergleichen, hat aber ebenso einen sexuellen und damit schambesetzten Inhalt. -- 78.52.193.193 03:29, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Wo liegt das Problem, liebe IP? Du hast seinen Penis gesehen, und? Beende doch die Beziehung. Wenn was anderes die Frage ist, weshalb kommst du dann mit dieser Penisgeschichte? --Penäler 04:01, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Was unser Fragesteller schreibt ist reichlich wirr - erst schreibst Du , dass Dir Dein Freund ein Bild seines Steifen gezeigt hat (na und) und dann geht es plötzlich um Nötigung, Körperverletzung, Erpressung, ... - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 04:07, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
1) A ist Anfang 20, B ist etwa 50 Jahre alt. Spielt für den Juristen eigentlich erstmal keine Rolle, aber da ihr wohl keine seid aber dennoch viel zu melden haben wollt, bitte sehr.
2) Ja, um diese Sachen geht es, die sind zusätzlich und hinterher passiert. Aus Freundschaften werden auch manchmal im Nachhinein Feindschaften, weißt du? nicht nur bei wikipedia-Nerds, die nachts arbeiten. Ich schlafe gerade auch nicht, aber ich SUCHE Informationen und bilde mir nicht ein, überall mitreden zu müssen und und Fragesteller lächerlich machen zu dürfen mit Postings, die am Thema vorbei gehen. Aber die anderen Dinge betrachte ich isoliert davon und habe sie deswegen nicht hier beschrieben. Danke für eure Beleidigungen. Liegt es an der Uhrzeit oder seit ihr immer so ... ähm, wirr ... drauf? -- 78.52.193.193 04:30, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Prinzipiell ist "Sexuelle Belästigung gleichgeschlechtlich" möglich. Frauenberatung Osnabrück:Was ist sexuelle Belästigung? Bei sexueller Belästigung handelt es sich um jedes sexuell motivierte Verhalten, das für die Betroffenen unerwünscht ist und sie als Person und / oder Frau herabwürdigt, bzw. ihre persönlichen Grenzen verletzt. Hierzu zählen etwa körperliche Berührungen und Übergriffe, Bemerkungen und Gesten mit sexuellem Inhalt, exhibitionistische Taten oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. [...] (Sexuelle Belästigung kann auch von Frauen gegenüber Männern ausgeübt werden oder in gleichgeschlechtlichen Kontakten stattfinden [...] Marburg: Sexuelle Belästigung kann Frauen wie Männern widerfahren, und kommt sowohl unter Gegengeschlechtlichen wie unter Gleichgeschlechtlichen Menschen vor. In den meisten Fällen aber sind es weibliche Opfer und männliche Täter. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Düsseldorf: Punkt: "Wer wird belästigt".
Es ist eine Machtdemonstration, auch in diesem Fall hier. Regelungen gibt es auf jeden Fall für Dienstverhältnisse /den Arbeitsplatz sowie Abhängigkeitsverhältnisse (Pflege, Gefängnis, etc.) und Therapie. Darüber hinaus weiß ich nicht inwiefern es rechtliche Handhaben dagegen gibt. Vor allem strafrechtlich. Möglicherweise ist zivilrechtlich etwas möglich. --Franz (Fg68at) 05:11, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Person A hat Person B gefragt. Person B wusste also, was Person A eigentlich (zeigen) will. Person B lässt sich trotzdem auf eine Diavorführung (mindestens 20 Bilder...) ein. Natürlich ganz unschuldig und arglos, denn er hat ja "nein danke" gesagt! Die Justiz interessiert sich sicher brennend für solche Spielchen zwischen Erwachsenen. --Nummer 2 06:33, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich sehe nicht, daß da irgendein Bemühen der Justiz zu irgendetwas Sinnvollem führen könnte. Wahrscheinlich wird es nicht möglich sein, der Person B erfolgreich Vorsatz nachzuweisen. Person A wir sich sicher fragen lassen müssen, warum sie bei einer "Angelegenheit, die sich eine Weile hingezogen hat und, in der möglicherweise mehrere zivil- und strafrechtliche Tatbestände eine Rolle spielen - von Verleumdung über Nötigung, versuchter Körperverletzung bis hin zu Erpressung", warum also innerhalb dieser trübseligen Geschichte Person A sich darauf einläßt, sich ausgerechnet von Person B Bilder von einem Pferderennen am PC zeigen zu lassen. Und das noch dazu, wenn direkt zuvor ausdrücklich das gemeinsame Betrachten von Bildern des erigierten Penis der Person B abgelehnt wurde. Die Lebenserfahrung lehrt, daß man sich dann normalerweise erstmal in einen ausreichenden Abstand zu Leuten begibt, mit denen man ein derart beanspruchendes Verhältnis pflegt. Warum ist das in diesem Fall nicht passiert? Alle Beteiligten sind angeblich erwachsen und dazu in der Lage.
Person B fühlte sich also durch das Zeigen eines einzigen Bildes "natürlich auf obszöne Weise belästigt" aber durch den Vorschlag, eine ganze Sammlung solcher Bilder gemeinsam anzusehen, nicht? Ich höre schon den fiktiv nachgeahmten Dialog des Verteidigers: "Würdest du denn mit mir zusammen schöne Bilder von meinem erigierten Penis anschauen wollen? Nein? Ich hätte auch noch schöne Bilder von meinem nicht erigierten Penis. Auch nicht? Na gut. Und wie wär es denn mit schönen Bildern von einem Pferderennen? Ja? Prima, dann schalte ich mal den PC an. Setz dich doch einfach mal hier neben mich..."
Mit anderen Worten: Die Verteidigung von Person B wird die Glaubwürdigkeit von Person A in Frage stellen und darauf abheben, daß tatsächlich aus einer vermutlich unglücklich verlaufenen Beziehung gewachsene rosenkriegartige Rache- und Verfolgungsglüste die ohnehin überbeanspruchten und unterfinanzierten Resourcen der Justiz von der Abarbeitung des Rechtssprechungsbedarfs eines seit Jahren anwachsenden Staus tatsächlich ernstzunehmender Fälle abhalten und daß die Pflege des Justizwesens auf diese Weise eher obstruiert wird als ernsthaft zum Rechtsfrieden in der Gesellschaft beizutragen. Außerdem wir sich der Richter vermutlich tödlich langweilen. Und das nicht nur, weil hier Aussage gegen Aussage steht, es gibt ja schließlich keine Zeugen für diesen Vorfall.
Zugegeben, der "Fall" würde natürlich auf das Beste in die einschlägigen Justizshows und Talkrunden des Privatfernsehens passen und alle Beteiligten könnten dabei erregt herumschreien...
Aber jetzt mal im Ernst: Der Fragesteller hebt offenbar auf § 2 Abs. 2 Satz 2 BSchG ab. Er übersieht dabei nicht nur das Wörtchen "vorsätzlich" sonden auch § 1 Abs. 1 BSchG, in dem Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes formuliert sind: "Ziel des Gesetzes ist die Wahrung der Würde der Frauen und Männer durch den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz." [1] Ich wiederhole mal: Arbeitsplatz, Arbeitsplatz Arbeitsplatz... Im de.wp-Artikel steht zur Zeit: "Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht gemäß anderen Tatbeständen strafrechtlich relevant." Ich wiederhole mal: kein Straftatbestand, kein Straftatbestand, kein Straftatbestand... Wer es mit der Story des Fragestellers bis vor die Schranken eines Gerichts schafft, müßte eigentlich ein Tütchen Gummibärchen gewinnen. Oder eine Tüte Popcorn. Oder? --84.191.132.126 06:50, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Warum verweisen die Artikel Sexuelle Nötigung, Sexuelle Belästigung und Sexueller Missbrauch bloß alle auf §185 StGB? Es scheint hier wohl doch einen Paragraphen zu geben. --79.224.225.157 10:37, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
§ 185 StGB regelt die Beleidigung, die bei sexueller Belästigung oder Nötigung oder sexuellem Missbrauch auch vorliegen kann. Tatsächlich beleidigt der Täter sein Opfer bzw. sein Gegenüber mit solchen Handlungen regelmäßig.
Ansonsten ist bereits zutreffend darauf hingewiesen worden, dass "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein Straftatbestand ist, sondern ein Begriff aus dem Arbeitsrecht.
Das Alter der beteiligten Personen (beide volljährig bzw. über 21 Jahre, also keine Heranwachsenden) spielt für die Beurteilung ebensowenig eine Rolle wie ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung.
Wenn eine Person eine andere außerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses gegen deren Willen, aber ohne Gewalt oder Gewaltandrohung mit eindeutig sexuellen oder pornografischen Darstellungen konfrontiert, dann erfüllt das strafrechtlich allenfalls den Tatbestand der Beleidigung. Bei Strafanzeige und Stellen eines Strafantrags könnte die Staatsanwaltschaft dieses Delikt durchaus verfolgen; unabhängig von der wahrscheinlich dürftigen Beweislage könnte sie aber auch auf den Privatklageweg verweisen, den das Opfer sowieso beschreiten könnte.
Anders würde es übrigens aussehen, wenn der Täter dem Opfer das Foto per email oder in einem Briefumschlag zugeschickt hätte.
Rein pragmatisch betrachtet würde ich dem Opfer in einem solchen Falle nicht empfehlen, rechtliche Schritte einzuleiten, sondern den Kontakt mit dem Täter konsequent abzubrechen. --Snevern (Mentorenprogramm) 11:53, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Selbst wenn es eine rechtliche Handhabe gegen den Täter gibt, wird dann immer noch Aussage gegen Aussage stehen und der Täter wird schlau genug sein, das fragliche Bild aus seiner Dia-Sammlung zu entfernen, sodass auch keine Beweismittel vorhanden sein werden. Von daher Zustimmung zu Snevern. Ansonsten aber auch mal ein Hinweis an die anderen Mitdiskutanten hier: Gemüsebildchen, "ist doch keiner geschädigt worden", selbst schuld, Popcorn, ..., glaubt ihr, dass das eine angemessene Reaktion auf jemanden ist, der in dieser Art und Weise sexuell belästigt und genötigt worden ist? Wir reden von jemandem, der praktisch noch Teenager ist und dem "netten Onkel", zu dem offenbar ein Freundschafts/Abhängigkeitsverhältnis besteht (der Kontaktabbruch ist von daher vielleicht auch nicht so einfach zu bewerkstelligen). Ich kann es da sehr gut nachvollziehen, wenn sich der Fragesteller durch die flapsigen Bemerkungen hier "beleidigt" fühlt. --88.73.47.215 12:29, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Wenn du dabei schon auf das Alter ("praktisch noch Teenager")abstellen willst, dann bitte richtig herum. Der sogenannte "Täter", also der Zeigende, ist Person A, und die ist angeblich Anfang 20. Derjenige, der hier als argloses Opfer hingestellt werden soll, ist der 50jährige (Person B). Und dieser 50jährige soll also so naiv sein zu glauben, dass ein junger Bursche, der ihm gerade eben noch seinen erigierten Penis zeigen wollte, ihm dann halt alternativ ernsthaft nur Pferderennenfotos zeigen wird. Bzw. das sollen wir hier oder die Polizei oder der Richter ihm glauben? --Nummer 2 14:51, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Ach Leute, ich find euch klasse. "Kein Schwanz ist strafbar..." oder was ist eure Ideologie? Und man muss so weit ausholen, bis man vernünftige und hilfreiche Antworten mit Bezug zur Fragestellung erhält. Immerhin - hier blamiert sich die Wikipedia nicht vollständig. Tagsüber scheinen durchaus erwachsene Menschen hier unterwegs zu sein. -- 78.52.193.193 13:56, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

wenn Du so kommst: geh halt weg und zu Deinem Anwalt und lass Dich beraten. Ein angeblich 50jähriger, der auf den Anblick eines nackten Penis derart reagiert, ist aber auch nicht ganz in der Norm. - Andreas König 15:07, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich habe die Diskussion nicht in jedem Detail verfolgt, aber einige Beiträge finde ich etwas grenzwertig. Ob der Fragesteller sich persönlich angegriffen, in seiner Ehre verletzt fühlt, oder sonst etwas, ist ganz allein seine Sache. Man kennt auch nicht die Begleitumstände, und ob der "Penis-Zeiger" nicht vielleicht tatsächlich eine hochgradig manipulative/missbrauchende Persönlichkeit hat, was auch bei 20jährigen durchaus vorkommen soll. Insofern ist das Anliegen des Fragestellers klar umrissen, er wollte eine Art Rechtsauskunft. Dass er sich dann hier teilweise quasi verteidigen muss, ob er nicht ein bisschen prüde ist oder ähnliches, finde ich daher unangebracht. Aber das ist nur meine persönliche Auffassung und soll bitte kein weiteres Fass aufmachen. 178.2.18.185 17:08, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Der Fragesteller ist hier und hat die Möglichkeit, hier die Dinge geradezurücken, wenn ihm Unrecht geschieht. Solange man Begleitumstände nicht richtig kennt, sollte man mit Begriffen wie Täter und Opfer zurückhaltend umgehen und im Zweifel die Aspekte beleuchten, die für denjenigen sprechen, der hier vorverurteilt wird ohne mitreden zu können. Zu einem "Täter" war nämlich hier von mehreren Diskutanten der Peniszeiger erklärt worden.
Was von diesem Thread generell zu halten ist, kann man daran ermessen, dass der Fragesteller am zufriedensten war nach einer ihn unterstützenden Antwort, in der der Antworter sich in mindestens zweifacher Hinsicht für den Fragesteller erkennbar geirrt hatte (nämlich fälschlicherweise Festmachen am Alter in Verbindung mit Verwechslung der Personen nach dem Alter). --Nummer 2 19:01, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich gehöre zu denjenigen, die die Worte "Täter" und "Opfer" verwendet haben, und dazu stehe ich auch. Es gibt Taten, die zwar nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, die aber dennoch rechtswidrig und sozial inadäquat sein können und die Bezeichnungen "Täter" und "Opfer" rechtfertigen.
Ich gehöre aber nicht zu denjenigen, die hier verharmlosende oder gar ihrerseits sexistische Bemerkungen gemacht haben, die ich für absolut unangemessen halte. Insoweit unterstütze ich ausdrücklich das Posting von IP 178.2.18.185. Und ausgerechnet Nummer 2 hätte ich hier auch geraten, lieber zu schweigen. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:29, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Wie für jeden lesekompetenten Menschen klar erkennbar, hatte ich mit meinem Beitrag darauf hinweisen wollen, nicht vorschnell darüber zu entscheiden, wer in einem Fall Täter und wer Opfer ist (insbesondere nicht "vorzuverurteilen"). Dein Gegenargument: "Es gibt Taten, die [...] die Bezeichnungen "Täter" und "Opfer" rechtfertigen" ist da also logisch völlig unpassend. Und zwar so offensichtlich unlogisch, dass ich eigentlich überhaupt nur noch darauf antworte, um mir deinen letzten Satz zu verbitten: Ich habe dich nicht um Rat gebeten und du hast mir keinen Rat zu erteilen. Dass du überhaupt versuchst, die Diskussion gegen die Person ("ausgerechnet Nummer 2")zu lenken, anstatt bei der Sache zu bleiben, finde ich auch ziemlich schwach. --Nummer 2 07:57, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Der getroffene Hund bellt - wenn auch manchmal erst vierzehn Tage später.
Zum Glück interessiert mich noch nicht einmal ansatzweise, was du für unlogisch hältst, was du dir verbittest und was du für schwach hältst.
Das Thema ist im Übrigen inzwischen auch ohne deine kompetente Mitwirkung längst ausdiskutiert. Frohes neues Jahr. --Snevern (Mentorenprogramm) 10:45, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Mal im Ernst. Man sollte mal den Kosten/Nutzen einer solchen Anzeige überdenken. Wenn man das bei der Polizei macht lachen die noch drei Wochen später darüber. Wegen so was im Gericht zu sitzen, dürfte dann in der Erinnerung in den Top 5 der peinlichsten Momente auftauchen. Und wenn man ernsthaft glaubt einen geistigen Schaden davon zu tragen weil einem jemand ein Bild seines Geschlechtsteils zeigt, sollte man sich überlegen ob man vielleicht nicht bereits vorher einen hatte. --85.181.223.101 21:51, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Oh, das hätte ich nicht schöner sagen können ;-) ThomasStahlfresser 10:47, 19. Dez. 2011 (CET) [Beantworten]
@ IP & Thomas: Doch, das hätte man durchaus schöner sagen können: Indem man den letzten Satz weggelassen hätte. Einem Anfrager einen geistigen Dachschaden zu unterstellen, nur weil dessen Scham-und Ehrgefühl konservativer ist als das eigene, halte ich für ziemlich unfein. Wer das Zeigen solcher Bildchen für harmlos hält, der möchte auch nicht deswegen eines Hangs zum Voyeurismus und/oder Exhibitionismus verdächtigt werden. Lest Euch bitte noch mal Sneverns letzten Beitrag durch. --Zerolevel 11:03, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Wer solche Harmlosigkeiten zum Straftatbestand hochstilisiert, hat Probleme die nicht von der Tat her rühren. Ob man selber etwas für moralisch oder anständig hält, ist unerheblich. Du verwechselst da etwas. Hier geht es um die künstliche Aufbauschung einer Sache die mit einem mitleidigen Lächeln gegenüber dem pubertären Gehabe des Zeigers abgehandelt werden sollte. Der "Belästigte" ist 50, und ist geblieben, obwohl im die "Tat" -mutmaßlich in Bierlaune- bereits angekündigt wurde. Im übrigen halte ich die Anfrage hier für einen Trollbeitrag. ThomasStahlfresser 11:26, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ach wie schön, wieder mal ein Trolldetektor, das hatten wir ja schon lange nicht mehr ... Nein, hier wurde nichts "hochstilisiert", hier wurde eine Frage gestellt. Du verwechselst hier etwas: Es geht nicht um das Zeigen an sich - da würde ich Deine Einschätzung vom "pubertären Gehabe" völlig teilen -, es geht darum, dass der Zeiger die "Tat" nicht "angekündigt hat", sondern ausdrücklich um Erlaubnis gefragt hatte und dann die Ablehnung ignorierte. Wenn jemand in meiner (Nichtraucher) Gegenwart raucht, ist das eine Unhöflichkeit aus bloßer Gedankenlosigkeit; wer mich erst fragt, ob mich das Rauchen stören würde, und sich trotz meines "Ja, sehr!" eine anzündet, begeht einen vorsätzlichen und massiven Affront; und darin liegt auch hier die Beleidigung. Dass ein Gang zum Gericht hier völlig überzogen wäre, steht auf einem anderen Blatt; aber die Frage, ob evtl. eine Strafbarkeit vorliegt, halte ich für legitim, z.B. um den "Täter" von ähnlichen Aktionen abhalten zu können. --Zerolevel 11:40, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
+1. Wenn du den Beitrag wirklich für einen Trollbeitrag hältst, dann hättest du nicht inhaltlich darauf antworten dürfen (zumal deine "Kosten/Nutzen-Analyse" doch schon längst abgehandelt war), Thomas. Oder ist dir die Erkenntnis erst nachträglich gekommen?
Das bloße Alter eines volljährigen Menschen sagt über dessen Intellekt, Sensibilität, Naivität, Dreistigkeit, Schüchternheit, Vertrauensseligkeit, seine Bedürfnisse usw. nichts aus. Überhaupt nichts; nicht einmal über seine sexuellen Erfahrungen, Wünsche oder Neigungen. Das gilt für 20jährige wie für 50jährige. Wer das nicht weiß, ist ein Dilettant.
Der Fragesteller hat die erbetenen Auskünfte erhalten. Lasst es jetzt einfach mal gut sein.
Nein, ich glaube da selbst nicht dran. Verbalinkontinenz ist therapieresistent. --Snevern (Mentorenprogramm) 11:45, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Alles teilweise richtig; dennoch am Thema vorbei. Es geht nicht um "Intellekt, Sensibilität, Naivität, Dreistigkeit, Schüchternheit, Vertrauensseligkeit" des Belästigten: Die Verletzung oder Nichtbeachtung ist unanständig, mehr jedoch nicht. Hier geht es wohl eher um "seine Bedürfnisse", die -sofern es sich überhaupt um einen ernst zu nehmenden Beitrag handelt- sich dem Wunsch äußern, der Staat möge doch bitte sanktionieren, was gemäß seiner (Moral)vorstellung strafbar sein soll. Insofern ist der Vergleich mit "dem Rauchen" nicht statthaft, da es sich hierbei um unbestreitbare Schädigung Unbeteiligter handelt. Wie eine Schädigung, durch das Anschauen eines Geschlechtsteils bei einem 50-jährigem entstehen soll, ist nicht nachvollziehbar; Sollte sie dennoch eintreten, ist dies zweifelsfrei das persönliche Problem des 50-jährigen, wie die IP oben bereits richtig anmerkte. Eine Schädigung ist hier nur im "guten Geschmack" zu erkennen. Wer einen Schaden wegen Geschmacklosigkeit zu nehmen glaubt oder tatsächlich nimmt, der sollte sich prüfen.ThomasStahlfresser 12:51, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Kleine Anmerkung noch zum angeblichen Eingehen auf mutmaßliche Trollbeiträge: Die Bedeutung der Kleinschreibung in Diskussionsbeiträgen, als "nicht direkt zum Thema gehörig" ist doch hoffentlich bekannt? ThomasStahlfresser 13:11, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Das Thema ist noch nicht totgenugdiskutiert ;-) Hier wurde immer wieder ungefähr auf der Basis argumentiert:"Na, also bei einem 50jährigen und dem 20jährigen Zeiger sollte der 50jährige wohl drüberstehen und sich nicht so haben!" Das klingt zwar extrem vordergründig ein bisschen plausibel, aber ob so etwas als Verletzung/Beleidigung/etc. wahrgenommen wird, hängt nicht vom Alter ab, wohl eher noch im Gegenteil, zB da ein 50jähriger potenziell deutlich prüder/schamhafter etc sein kann als ein 20jähriger. Nun machen wir ein kleines Gedankenexperiment: Der Peniszeiger ist jetzt 50, und das Opfer ein 19-jähriges Mädchen. Er hat ihr angeboten, ihr seinen ... zu zeigen, und sie hat abgelehnt. Wegen der (warum auch immer) doch vorhandenen sozialen Beziehung der beiden kommt es dann zu der Diashowszene, und das Mädchen muss nun seinen steifen Schwanz angucken. Und jetzt der Schlussgag: Sie ist eure kleine Schwester/Freundin! Na, immer noch alles total harmlos? Nein, das ist psychologisch nichts anderes, sondern genau das gleiche, auch wenn durch diverse Rollenklischees etc. die erste Wahrnehmung hier was anderes vorgaukelt. Aber ihr werdet mir sicher gleich erzählen, warum das doch total was anderes ist ;-) 217.7.150.122 19:35, 19. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Aber sicher! :) Der fünfzig Jährige hat in seinem Leben unfreiwillig schon hunderte gesehen. Beim Duschen nach dem Sport, in der Sauna, beim versehentlichen nach rechts gucken auf der Toilette usw. Und die 20 Jährige als Kind Ihrer Zeit, hat ebenfalls schon massenhaft dergleichen Bilder gesehen. Das fällt schlechtesten Falls unter "derber Scherz". --85.180.187.27 08:18, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Verbalinkontinenz ist therapieresistent - ich wusste es. Und Thomas wird jetzt gleich die Trollpolizei rufen, weil er was Kleingeschriebenes sieht. Hilfe!
IP 85.180.187.27, wenn du glaubst, "sowas" fällt schlechtestenfalls unter "derben Scherz", dann schick mal dem 50jährigen, der dich gebeten hat, das zu lassen, das Bild deines erigierten Penis per email und warte ab, was passiert, wenn der Empfänger das nicht als schlechten Scherz ansehen sollte. Da hast du nicht nur die Grenzen des Anstands, des guten Geschmacks und des Erlaubten überschritten, sondern auch die Schwelle der Strafbarkeit.
Hach, was ist die heutige Jugend doch so tolerant, aufgeklärt und sexuell befreit! Toll. --Snevern (Mentorenprogramm) 08:43, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Man kann vermutlich davon ausgehen das Menschen die mit anderen verkehren, die Ihnen Bilder Ihres Gemächts am Computer zeigen und diesen Vorfall dann erstmal öffentlich diskutieren wollen bisher nicht gerade ein Leben geführt haben, das von Anstand und Würde geprägt war. --81.200.198.20 14:16, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
... und zum Nachtisch nochmal ein deftiges Vorurteil. Mahlzeit. --Snevern (Mentorenprogramm) 15:24, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Voruteil gegenüber wem genau? Der Gesellschaftsschicht in der man sich gegenseitig den Penis zeigt? :) Ich denke mal die ist deckungsgleich mit Menschen, die bei Dosenbier und Currywurst RTLII sehen. Also nicht gerade eine Minderheit die man durch ein Vorurteil beleidigen könnte. --81.200.198.20 15:41, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Noch mehr Vorurteile... Hast du keine Angst, dass sie dir mal ausgehen könnten? Wahrscheinlich nicht: Vielleicht versorgst du dich damit laufend bei Dosenbier und Currywurst.
Der Fragesteller hat die erbetenen Auskünfte erhalten. Alle, denen das ein Bedürfnis war, habe ihre Vorurteile gegenüber Schwulen, Zeigefreudigen und Naiven zum Besten gegeben. Der Abschnitt kann archiviert werden. --Snevern (Mentorenprogramm) 15:58, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
@81.200.198.20: Ich würde eher vom Gegenteil ausgehen. Jemand, der so wenig abgebrüht ist, dass er von so etwas geschockt wird, hat noch nicht viel Schlimmes in dieser Richtung erlebt. --Grip99 02:33, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke für die Ziel führenden PAs. Sollte es dir schwer fallen andere Meinungen zu tolerieren? Nein, daran wage ich nicht zu glauben. Zumal ich nicht den Eindruck gewonnen habe, dass du dich mit anderen Meinungen ernsthaft auseinander setzt...ThomasStahlfresser 11:36, 21. Dez. 2011 (CET) [Beantworten]
Wer dazwischenschreibt (auch noch KLEIN und mitten in einen fremden Beitrag hinein), der muss damit rechnen, übersehen zu werden - selbst wenn er wirklich was zu sagen hätte.
PA? Echt? Na, dann tu doch was dagegen - vielleicht bist du ja der erste, der das schafft. Viel Spaß dabei und frohe Weihnachten. --Snevern (Mentorenprogramm) 16:25, 22. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke schön, auch dir schöne Weihnacht. (Bei "dazwischenschreibt" kann man nichts mehr dazwischen schreiben, das war klug von dir) ThomasStahlfresser 16:30, 22. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
@Snevern: Sag ich ja.;-) Ich warte nur darauf, dass der Artikel Erektion auf der Hauptseite mit Illustration promotet wird. --Grip99 02:33, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
85.180.187.27, Wenn Du beim versehentlichen Nach-rechts-Gucken auf der Toilette schon Hunderte Erektionen gesehen hast, solltest Du ganz dringend den Optiker oder Blindenhund Deines Vertrauens aufsuchen. --Grip99 02:33, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Strafrechtlich wird (wenn man nur das Bildzeigen berücksichtigt) nichts zu machen sein, vgl. dazu Teil B von [2]. Zivilrechtlich käme nach dieser Quelle theoretisch ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Frage. Dazu müsste allerdings ein tatsächlicher Schaden plausibel gemacht werden, was hier kaum möglich sein dürfte, siehe etliche Vorredner. Es sei denn, es liegt ein Extremfall vor, z.B. wenn schon irgendwelche teilweise verarbeiteten traumatischen Vorschädigungen bestanden, die durch dieses eine Bild vom PC-Besitzer irgendwie absichtlich oder grob fahrlässig wieder hervorgebracht werden. In so einem Fall würde man aber bestimmt ein psychologisches Gutachten brauchen. --Grip99 02:33, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Abhandlung von Heinrich (die sich ja nur auf die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bezieht) ist im Abschnitt "B a)" (strafrechtliche Grundlagen) unvollständig: Es fehlt zum Beispiel § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB: "Wer pornographische Schriften an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Ist in unserem Fall mit der Diavorführung m.E. nicht einschlägig, beweist aber die Unvollständigkeit der verlinkten Darstellung. --Snevern (Mentorenprogramm) 22:56, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Wieso hältst Du § 184 Abs. 1 Nr. 6 nicht für einschlägig? Das vergleichbare Verschicken von bebilderten E-Mails fällt wohl darunter, siehe S. 18 (S. 26 im PDF) von [3] mit zugehöriger Fußnote.
Jedenfalls scheint mir der Ansatz mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf den beschriebenen Fall vom Prinzip her auch anwendbar zu sein. --Grip99 01:00, 28. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich habe nochmals über die Sache nachgedacht und bin zur Überzeugung gekommen, das das Ganze ein Riesenmissverständnis über den Zweck des Zusammenseins war – ein Konflikt zwischen einer klassischen, romantisch-idealistischen Interpretation menschlicher Interaktion (50jähriger) und einer modernen, merkantilistisch-materialistischen Auffassung (20jähriger). Vorbemerkung für die Jugend: In der älteren Generation – ich gehöre dazu – gibt es nicht wenige Personen, die eine Einladung in die Wohnung primär als Aufforderung zum Austausch von Gedanken & Erinnerungen (aber nicht unbedingt von Körperflüssigkeiten) verstehen. – Imaginierter Ablauf: Zwei Personen treffen sich in der Kneipe und kommen in’s Gespräch. Interpretation das Älteren („AM“): „Netter Kerl, endlich hört mir mal einer zu.“ Interpretation des Jüngeren („JM“): „Was labert der Sack mich voll – der will doch was von mir.“ AM will sich den Zuhörer sichern und kauft dem JM ein Bier; JM versteht: „Der investiert in mich – klar, der will was von mir.“ JM lädt AM zu sich in die Wohnung ein (JM: „Dann wollen wir doch mal zur Sache kommen“); AM akzeptiert naiv („Gescheiter Junge, der will ja wirklich von meinen Erfahrungen profitieren“). JM denkt: „Na, der ist aber schüchtern, der muss wohl ermutigt werden“, und bringt das Foto ins Gespräch; AM denkt: „Ups, war das ein Bier zuviel? Aber die heutige Jugend ist halt viel unbefangener, ich bin Gast und mache jetzt mal keinen großen Skandal, ich sage einfach ein klares Nein.“ JM: „Verflixt, wie lange soll das denn noch dauern?“ und zeigt das Bild. AM ist empört und will nicht akzeptieren, dass er nur als prospektiv zahlender Gast willkommen war; JM ist verdattert, dass eine sich so schön anbahnende Geschäftsbeziehung plötzlich und anscheinend völlig grundlos geplatzt ist ... Ich kenne diese Verkehrskreise (pun intended) nicht, sieht hier jemand eine Plausibilitätslücke? --Zerolevel 22:16, 27. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

@Grip99: In meinem allerersten Posting zu diesem Abschnitt (11:53, 18. Dez. 2011) schrieb ich: "Anders würde es übrigens aussehen, wenn der Täter dem Opfer das Foto per email oder in einem Briefumschlag zugeschickt hätte." Das war dort nicht weiter auszuführen, weil in unserem Fall ein Bild direkt gezeigt und nicht versandt wurde.
Ich muss mich aber aufgrund deines Hinweises korrigieren: § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB taucht zwar in der Zusammenfassung der Straftatbestände nicht auf, wird aber, wie von dir belegt, sehr wohl thematisiert. Meine Entschuldigung an den Verfasser der Arbeit (der, auch insoweit war ich unpräzise, nicht Heinrich heißt, sondern Niemeyer).
Es wäre durchaus vertretbar, auch das unaufgeforderte (oder hier sogar ausdrücklich abgelehnte) Zeigen einer pornographischen Darstellung unter Anwesenden unter § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB zu fassen. Nach meiner Kenntnis (ich bin kein Strafrechtler) wird das aber von den Strafgerichten so nicht gesehen. Eindeutig darunter fällt aber das Zusenden per email. --Snevern (Mentorenprogramm) 16:28, 28. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
@Snevern, jetzt hast Du zwei Heinis durcheinandergebracht. Mein erster Link ist ein doc-File von Martin Heinrich von der Uni Tübingen, und dort wurde tatsächlich nicht auf Abs. 1 Nr. 6 verwiesen. Mein zweiter Link ist ein pdf-File aus einer Seminar- oder Studienarbeit eines Studenten Jens-Christof Niemeyer in einem Seminar von Prof. Bernd Heinrich von der HU Berlin.
Ansonsten steht im Beck'schen Online-Kommentar StGB, Hrsg. von Heintschel-Heinegg (wieder so ein Heini-Doppel, diese Heinis scheinen seit längerem Spezialisten auf dem Gebiet illegalen Sexualverhaltens zu sein): Gelangen lassen ist jedes Verhalten, das dazu führt, dass die pornografische Schrift in den Machtbereich einer anderen Person gerät. Hauptanwendungsfall ist die unaufgeforderte Versendung von E-Mails, die als Anhang pornografische Bilddateien enthalten, die jederzeit geöffnet werden können. Der BGH schrieb in 5 StR 156/05: Das Merkmal des Gelangenlassens bedeutet, dass die Schrift derart in den Verfügungsbereich eines anderen gelangt, dass dieser Kenntnis von dem Inhalt der Schrift nehmen kann (vgl. Laufhütte, in: LK-StGB, 11. Aufl., § 184 Rn 37; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 184 Rn 36; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 184 Rn 17). Danach ist der Tatbestand regelmäßig erst erfüllt, wenn jemand an dem Material Gewahrsam erlangt hat. Mit dem weiteren Merkmal einer fehlenden Aufforderung des Empfängers soll der Einzelne davor geschützt werden, dass er ungewollt mit pornografischen Erzeugnissen konfrontiert wird (vgl. Horn/Wolters, in: SK-StGB, 8. Aufl. [Stand: Oktober 2004], § 184 Rn 56), insbesondere durch unverlangtes Zusenden. Ich sehe aber nicht, dass hier anderweitiges Gelangenlassen ausgeschlossen ist. Und "Gewahrsam erlangen" bedeutet ja in diesem Zusammenhang wohl keinen mittelbaren Besitz (denn was wäre der bei einer elektronischen Vervielfältigung/Zusendung?), sondern eher die Kenntnisnahme.
Andererseits steht in Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 28. Auflage 2010: Dabei muss die Schrift selbst in den Verfügungsbereich des anderen gelangt sein; der Tatbestand ist daher regelmäßig erst verwirklicht, wenn dieser an dem Material Gewahrsam erlangt hat (BGH NStZ-RR 05, 309). Eine sonstige Konfrontation mit Pornografie durch ungewolltes Vorführen, Vorlesen, Vorzeigen, Datenübertragung im Internet (vgl. Sieber JZ 96, 495) usw. genügt nicht (so zB andere Filme als die angekündigten vorgeführt werden; s. Hörnle MK 80; vgl. jedoch Nr. 7 sowie Schreibauer aaO 263 f.). (...) Das Versenden von E-Mails fällt unter Nr. 6, soweit die pornografischen Inhalte als attachments angehängt sind, nicht aber wenn der Empfänger entsprechende Internetseiten erst über einen Link aufrufen muss, weil es hier an einer unmittelbaren Konfrontation fehlt (Fischer 17, Hörnle MK 80, Wolters SK 57). Das erscheint allerdings sehr widersprüchlich, denn E-Mails erfolgen doch gerade durch "Datenübertragung im Internet". Und es wäre ja komisch, wenn man elektronisch all das gegen den Willen des Opfers zeigen dürfte, was man auf Papier oder als Film direkt oder per Zusendung nicht darf. --Grip99 02:21, 29. Dez. 2011 (CET) und 01:21, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

@ Snevern: § 184 oder § 185? @ 1.000 Sextrolle, die meinen, hier Bildschirmkilometer vollspammen zu müssen, danke, dass ihr nicht "Zensur" geschriehben habt, als jemand einen Pillermann nicht sehen wollte! --78.55.212.21 16:45, 28. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Wir reden hier grad über § 184 StGB, der sich mit der "Verbreitung pornographischer Schriften" befasst. § 185 dagegen (in Wahrheit nicht einen, sondern acht Paragraphen weiter hinten im Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Beleidigung, die, wie bereits erwähnt, häufig oder sogar regelmäßig auch erfüllt ist, wenn es sich um sexuelle Belästigung handelt. --Snevern (Mentorenprogramm) 16:59, 28. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Will der Fragesteller den Beschuldigten nun also nachträglich wegen dieser Kleinigkeit anzeigen, nachdem er ihn auch noch verleumdet, genötigt und erpresst hat und sich der versuchten Körperverletzung schuldig gemacht hat? Die Geschichte scheint mir auch nach diesem Beitrag ziemlich unglaubwürdig. -- 79.209.97.247 17:39, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Giftzwerg 88 15:45, 6. Jan. 2012 (CET)

23. Dezember 2011

Sharp-Monopoly

Wo wäre das Sharp-Solar-Monopoly erhältlich? Bei Sharp gibt es zwar eine Solar-Rubrik, aber keine entsprechende Unterrubrik. Ebay findet keine Angebote, amazon auch nicht. Unbedingt auch dann Antworten, wenn jemand Brett und Besitzrechtkarten (oder gar nur die Karten) hat, denn alles andere (Häuser, Hotels, Geld, Figuren, und sogar ein druckbares Bild vom Brett) hab ich.--Eu-151 18:37, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Laut diesem Wiki handelt es sich offenbar um eine Werbeausgabe - also ist es fraglich, ob die im normalen Handel überhaupt erhältlich ist. --TheRunnerUp 19:18, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Okay, aber wo könnte man an sowas kommen? Beim Kauf von Modulen? Bei Winnign Moves? --Eu-151 19:20, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Direkt bei Sharp anfragen? --TheRunnerUp 19:32, 23. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Eine E-Mail ist raus, allerdings an Winnign Moves. Am 3. wird da wieder berbeitet. Bitte setzt bis zu meiner Reaktion einen Nicht-Archieverer-Baustein. --Eu-151 18:36, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Auf Wunsch des Fragestellers. --Rôtkæppchen68 19:35, 24. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke für den Baustein--Eu-151 12:04, 25. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Winning Moves hat mich an Sharp verwiesen, also ist heute die Mail an Sharp raus. solarinfo.de@sharp.eu --Eu-151 15:13, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

30. Dezember 2011

Länge eines Filmes

Hallo, zählt die Ouvertüre und die Intermission bei einem Monumentalfilm eigentlich zur Filmlänge dazu? Im Kino war da ja früher der Vorhang vor der Leinwand noch verschlossen. Der ging erst auf, wenn der eigentliche Film anfing. Bei diesen Filmen findet man aber immer wieder die verschiedensten Längenangaben. Teilweise sind die Filme auch gekürzt worden, aber des öfteren wird die Ouvertüre und Intermission bei der Länge mit einbezogen, ohne darauf nochmal extra hinzuweisen. Ben Hur beispielsweise wird auf der Blu-ray mit einer Länge von 222 Minuten angegeben. Das ist aber mit Vorspiel und Pause zwischen den zwei Teilen. In WP wird eine Länge von 212 Minuten genannt, das ist wiederum die reine Filmlänge. Was ist also jetzt richtig? Wie sollte man die Länge eines Filmes angeben? Grüße -- Rainer Lippert 19:02, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Verständnisfrage, was kommt denn auf der Blu-ray in der minutenlangen Pause? Ein schwarzes Bild, Werbung für einen anderen Film oder irgendetwas, das mit Ben Hur zu tun hat, wie Szenen vom Dreh? --84.172.20.210 19:47, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Bei Ben Hur sieht man am Anfang etwa 6,5 Minuten ein Standbild, von der späteren Eröffnungssequenz, und eben die entsprechende Musik. Im Standbild steht Ouvertüre. Zum Ende des ersten Teils/Hälfte folgt dann Standbild und Intermission. Dann muss man die Blu-ray wechseln. Das ist dem Kino nachempfunden. Der zweite Teil beginnt dann mit Standbild und dem Schriftzug Entr'acte, was etwa knapp vier Minuten dauert. Alles zusammen gut zehn Minuten. In einem Forum habe ich zu einem anderen Film gehört, dass auf Blu-ray bei der Ouvertüre und Intermission kein Schwarzbild angezeigt wird, wie im Kino, da der Nutzer sonst denken könnte, es wäre etwas an seinem Gerät kaputt, wenn minutenlang Musik spielt, aber kein Bild sichtbar ist. Ob das jetzt bei Ben Hur auch so zutrifft, mit dem Schwarzbild, bin ich jedoch überfragt. Grüße -- Rainer Lippert 19:57, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Warum muss man da die BluRay wechseln? Man sollte doch davon ausgehen, dass auf eine BluRay mit mindestens 25 GB ein HD-Film draufpasst, die haben ja üblicherweise so 10 bis 20 GB in 1080p-Auflösung. 91.57.239.100 22:32, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Du weißt, wie lang Ben Hur (1959) ist? --Eike 22:53, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Theoretisch ginge wohl auch der ganze Film drauf. Die Extras befinden sich dann zudem unter anderem auf einer dritten Blu-ray. Aber die Blu-ray-Umsetzung soll eben so authentisch wie möglich sein. Ben Hur wurde ja erst kürzlich von Warner für etwa eine Millionen Euro restauriert und hat verschiedenen Aussagen Zufolge die derzeit beste Bildqualität eines älteren Filmes. Die Intermission und Entr'acte-Sequenz wurde deswegen auch exakt an der Stelle gemacht, wie damals im Kino. Im Kino wurde damals sogar noch vor dem Start der zweiten Filmhälfte elf Minuten gewartet, wie dieser Anleitung für den Filmvorführer zu entnehmen ist. Aber die Eingangsfrage ist ja, ob diese Standbildphasen zur Filmlänge zählen, oder nicht? Grüße -- Rainer Lippert 23:33, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Bei der Lawrence von Arabien Ausgabe gibt es auch eine Overtüre vorab und in der Mitte des Films ein langes musikuntermaltes schwarzes Bild alá Filmwechsel. Ein Remineszenz an das zeitgenössische Kinoerlebnis. Im Sinne der Bewahrung von Kulturgut sicherlich ein Bonus für Cinenasten, für den Gelegenheitskomsumierer aber wohl eher irritierend. Plaintext 11:16, 31. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
HD sagt nichts über die Bitrate aus, da HD-material unterschiedlich stark komprimiert sind kann. z.B. die 6 Film-blu-rays von Star Wars the Complete Saga haben jeweile eine Videobitrate von ca. 40 Mbit/s inkl. aller Audio-Spuren. Die Videospur dieser Discs ist mit MPEG4 komprimiert. Die maximale Bitrate einer blu-ray beträgt 48 Mbit/s für alles (siehe ), das entspricht 21,6GB für 1h Film, daher auf eine 25GB-blu-ray passen gerundet bei maximaler Bitrate 4.167 Sekunden Film (ca. 69 Minuten), bei 50GB gerundet 8.333 Sekunden (ca. 139 Min.). Selbst bei ledglich 36 Mbit/s gehen sich nur gerundet 185 Min. Ein praktisches Beispiel: Star Wars: Episode III – Die Rache der Sith hat (laut PowerDVD 9) 140:05 Min. inkl. Abspann und allem und auf der Disc sind 47,7GB (im Sinne von 47,7 Mrd. Bytes, weil das entspricht der blu-ray-Konvention). Das entspricht einer Bitrate von 45,37 Mbit/s und da ist wirklich nur der Film + Audiokommentar (was aber nur eine zusätzliche Tonspur ist) + die obligatorischen Dinge wie Menüs, Copyright-Warnung, etc (diese Dinge bruachen aber kaum Speicherplatz). Das Bonusmaterial ist auf 3 Extra-Discs. Auf einer 50GB-Disc aus, für 222 Min. darf man nur maximal gerundet 30 Mbit/s verwenden, was für eine blu-ray sehr wenig ist. Also ist es klar, dass ein 222-Minuten-Film 2 Discs braucht, wenn er in guter Qualität auf der Disc gespeichert ist. --80.109.39.94 00:06, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Weiß nicht, ob du Meinungen suchst oder irgendwelche internen oder externen Regeln. Letztere scheint es nicht zu geben, eine erstere habe ich aber: ich würde die Phasen, wo Musik spielt und kein Film im Projektor läuft (und das dürfte bei den Roadshow-Präsentationen der Monumentalfilme der 50er/60er, wo meist Magnetton statt Lichtton verwendet wurde, der Fall sein) nicht zur Filmlänge dazuzählen: wo kein Film, da auch keine Filmlänge. PDD 13:06, 31. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Nach einer Regel habe ich selbst schon gesucht gehabt, aber nichts gefunden. Deswegen sind mir hier auch Meinungen wichtig ;-) So ähnlich sehe ich es übrigens auch. Im Falle von Ben Hur heißt das also, die Filmlänge beträgt 212 Minuten, nicht 222 Minuten. Im Fernsehen und auf DVD reduziert sich dann wegen der anderen Abspielgeschwindigkeit die Lauflänge auf rund 204 Minuten. Grüße -- Rainer Lippert 17:06, 31. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Wir sind nicht dazu da, um fehlende Regeln aufzustellen. Es ist möglich, die Angaben des (in diesem Falle wohl) Herstellers zu übernehmen und in einer differenzierten Darstellung dann auseinanderzuklamüsern, daß die Gesamtlänge des Werks aus soundsoviel Zeit Ouvertüre ohne Film, und aus soundsoviel Zeit Film und aus was auch immer noch besteht. Wenn man dabei den Zusammenhang mit den tradierten Vorführregeln herstellt ist das allemal erhellender, als hier eine selbsterdachte Regel aufzustellen, die gesellschaftlich keinerlei Rückhalt hat. Imho ein typisches OR-Problem, deshalb Finger weg, spiegeln, was es an Angaben gibt und erklären. --84.191.130.197 13:01, 1. Jan. 2012 (CET) Addendum: Ich denke, man kann von der "Gesamtlänge des Werkes" schreiben, was die Ouvertüre mit einbeziehen würde. Es gibt im Theater ja auch manchmal Ouvertüren und dann geht erst der Vorhang auf, das "Vorspiel" gehört aber ohne Zweifel zum Werk. --84.191.130.197 13:04, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wie kommst du darauf, dass ich eine Regel erfinden möchte? Meine Frage hat rein gar nichts mit Wikipedia zu tun, ansonsten hätte ich wo anders gefragt. Du vertrittst also eher die Ansicht, im Falle von Ben Hur, 222 Minuten als Gesamtlänge anzusehen? Grüße -- Rainer Lippert 13:08, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich bin kein Film-Experte, aber mir würde es sinnvoll erscheinen, beide Längen anzugeben, die der Filmstreifen und die des Gesamtkunstwerks. --Eike 13:40, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Gut, wie aber dann jetzt im Beispiel Ben Hur? Länge ohne Standbild beträgt 212 Minuten, mit Standbild 222 Minuten. Wie aber hier zu entnehmen ist, soll der Vorführer mit dem Start der zweiten Hälfte elf Minuten warten, was dann die gesamte Kinolänge auf etwa 233 Minuten verlängern würde. Diese 11-Minuten-Pause hat aber wiederum nichts mit dem Film direkt zu tun. Diese Zahl dann auch mit angeben? Grüße -- Rainer Lippert 17:59, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wie kommst du darauf, dass ich eine Regel erfinden möchte? Weil du als wp-Autor auf der wp-Auskunft fragst. Daß deine Frage "rein gar nichts mit Wikipedia zu tun" war bisher nicht klar ersichtlich. Nimm es also bitte nicht persönlich, wenn ich in so einer Situation auch auf WP:OR verwiesen habe.
Du vertrittst also eher die Ansicht, im Falle von Ben Hur, 222 Minuten als Gesamtlänge anzusehen? Ja. Als Gesamtlänge des Kunstwerks. Weil bei Kinofilmen aber in der Regel die Zeitangabe als mit der Laufzeit des Films identisch verstanden wird, sollte in diesem Ausnahmefall besonders darauf verwiesen werden, woraus sich die Gesamtlänge zusammensetzt (also 212 Minuten Filmprojektion plus 6,5 Minuten Ouvertüre plus 4 Minuten "sound track intermission music"; die 11 Minuten Pause sind imho eine Vorgabe des Verleihs und nicht des Künstlers).
Das wäre auch notwendig, wenn die Intermission sich vollständig nicht an den technischen Gegebenheiten, der Beanspruchbarkeit des Publikums und den Bedürfnissen der Filmtheater orientieren würde und in ihrer Gesamtheit vom Künstler aus welchen Gründen auch immer festgelegt und gestaltet wurde. Ich kenne allerdings keinen solchen Fall. Sogar für Syberbergs Hitler, ein Film aus Deutschland (der übrigens in der Liste in Intermission fehlt) wird als "Gesamtlänge" 442 Minuten und nichts zur Intermission angegeben. Das stimmt mit der Angabe auf der deutschen imdb überein. Die Laufzeitangabe der "complete version" auf syberberg.de ist allerdings 410 Minuten. Hier darf man nun rätseln, aber mit Sicherheit sind hier nicht etwa 30 Minuten Intermission mitgerechnet. --84.191.130.197 21:01, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wenn es mir darum gegangen wäre, Infoboxen in WP abzuändern, oder sonstwie, dann hätte ich bei FzW oder eher noch beim entsprechenden Fachportal angesprochen. Ansonsten, kein Problem. Die Frage ist rein private Zwecke. Bei der langen Laufzeit von Hitler, ein Film aus Deutschland sind vielleicht gar zwei Intermission drinnen? Grüße -- Rainer Lippert 18:46, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Möglich. Theoretisch sogar drei. Ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern und es wird wohl auch am jeweiligen Veranstalter liegen. --84.191.143.87 12:02, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

1. Januar 2012

Dateien austauschen

Welche ist die einfachste Möglichkeit, übers Internet Dateien auszutauschen, die zu groß sind für den E-Mail-Versand? (z.B. Digicam-Videos mit 200 bis 300 MByte). Ich stelle mir eine Cloud Drive vor, auf der ich Unterordner einrichten kann, die ich mit verschiedenen Passwörtern versehen kann, um dann ausgewählten Freunden die Passwörter für die jeweiligen Unterordner mitzuteilen. Das ganze sollte möglichst kostenlos sein. Ich habe schon von Dropbox gelesen, aber danach muss jeder Freund auch einen Dropbox-Client installieren, das ist vielen schon zu kompliziert. Es sollte über einen einfachen Weblink sowie ein Passwort funktionieren.--Ratzer 16:29, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Datei packen und dabei mit AES verschlüsseln - macht z. B. 7-zip oder WinZip - natürlich ein möglichst langes und sicheres Passwort wählen und dieses z. B. per Telefon austauschen. Dann Datei z. B. bei [Rapidshare]] hochladen und Link bekanntgeben.
Bei häufiger Wiederholung würde sich ein eigener kleiner Webserver anbieten, den man ja auch passwortgeschützt und verschlüsselt einrichten kann.
Grundsätzlich gilt aber nach wie vor: http://xkcd.com/949/
--188.105.50.89 16:46, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
ich würde auf meiner DSL-box eine Datei via HTTP zur verfügung stellen, wobei deren Name so unmöglich ist, dass er wie ein passwort wirkt (z. B. http://meine-dyn-ip-addr.homeunix.org/riesen-blob,FSdu3rSB7DNisL9Y15k3.tar.bz2)... der http-server sollte dann sowas wie „reget“ erlauben (wird glaub ich von den browsern unterstützt...)... --Heimschützenzentrum (?) 16:49, 1. Jan. 2012 (CET) das mit dropbox/rapidshare verursacht den doppelten traffic... --Heimschützenzentrum (?) 16:49, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK)Bei vielen Internet-Routern (aktueller Speedport ja, Fritz-Box?) gibt es die Möglichkeit, eine externe Festplatte oder USB-Stick anzuschliessen. Bei entsprechender Konfiguration kann über das Internet per ftp darauf zugegriffen werden. Erklärung ausreichend? Gruss --Nightflyer 16:49, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Du könntest eine Webspace beispielsweise bei ohost.de erstellen (max 2500 MB). Diese gehört aber erst einmal eingerichtet. Noch einfacher ist es wenn du dich beispielsweise bei GMX anmeldest und die Bilder in dein MediaCenter legst (max 1 GB). Bei GMX ist zur Verwaltung deiner Alben und Videosammlungen alles schon eingerichtet.--AQ 16:52, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Dropbox. Deine Freunde müssen den Client nicht installieren, du schmeißt die Dateien einfach in den Public-Ordner und verbreitest den entstehenden Link. --109.193.165.180 17:20, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Dank an alle für die vielfältigen Vorschläge. Nachdem ich zunächst das GMX Media Center ausprobieren wollte, dieses aber gar nicht intuitiv bedienbar gefunden habe, probiere ich mal Dropbox aus. Hochgeladen sind die Dinger dort schon, jetzt bin ich mal gespannt wie meine Freude darauf zugreifen können werden, wie die Benachrichtigung und Linkmitteilung erfolgt.--Ratzer 22:04, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die erfolgt nicht automatisch, Rechtsklick drauf und "Dropbox" --> "Copy public link". Den schickst du dann rum, er kann ohne Anmeldung etc. genutzt werden. --109.193.165.180 22:17, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Windows Live SkyDrive wäre auch noch eine Option. Bin damit sehr zufrieden. Mit dem Programm Windows Live Mesh kannst du sogar einzelne Ordner auf deinem Rechner automatisch mit deinem Skydrive synchronisieren. Datenfreigabe läuft wie in Windows ab. Zum Verteilen der Daten hast du die Möglichkeit Links oder Mails an deine Freunde zu verschicken. Die können die Dateien dann direkt im Browser downloaden. --Maxkhl 17:46, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ländergrenzen

Manchmal kommt man bei Silvestergesprächen auf interessante Themen - gibt es eine genaue Statistik darüber, wie lang die Landgrenzen der einzelnen Staaten sind? Die Frage war, welche die kürzeste weltweit ist, ausgenommen solche (Klein-)staaten, die nur ein Nachbarland haben, wie Monaco oder der Vatikan. Mein Tipp war Türkei-Aserbaidschan, ein Bekannter schlug China-Afghanistan vor. Belegen konnte es keiner von uns, wahrscheinlich liegt die richtige Lösung irgendwo ganz anders. -- Euroklaus 18:22, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Die Grenze zwischen Ägypten und Jordanien im Golf von Aqaba soll nur 22km lang sein. --Optimum 18:45, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Schau mal zu unseren englischen Freunden. --Steef 389 18:51, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Die Länge einer Grenze zu bestimmen ist meist nicht trivial. Zwar gibt es sehr gerade Grenzen, wie zwischen US-Bundesstaaten, die man auch einfach nachmessen kann (dabei muss man nur die Krümmung der Erde berücksichtigen), aber bei natürlichen Grenzen ist das schon viel schwieriger. Anschaulich wird das Problem, wenn man die Frage stellt, wie lang die Küste eines Landes ist. Misst man dabei um jede kleine Bucht herum? Oder sogar um jedes Atom herum? Dann wird die Küstenlinie beliebig lang, je genauer man misst (was in der Realität aber natürlich keinen Sinn hat). Das gleiche Problem tritt bei Grenzen zwischen Staaten auf, etwa wenn die Flussmitte oder eine Wasserscheide die Grenze ist. Deine Frage ist daher „genau“ vermutlich gar nicht zu beantworten, wohl aber näherungsweise. 92.231.204.71 18:50, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das gilt für die Küsten, aber nicht für Grenzen, denn die gehen geradlinig von Grenzstein zu Grenzstein.--178.192.145.182 20:35, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Unseren englischen Freunden nach zu urteilen, gewinnt ganz klar Botswana-Sambia mit 2km (Auf GoogleMaps sind´s sogar nur 100m). --Optimum 19:25, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ne @Optimum da hast du falsch gelesen, nach der Liste sind es Spanien und GB. Die haben mit Gibraltar eine 1,2 Km lagen gemeinsame Grenze.--Bobo11 19:42, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
@Bobo11: Hab ich natürlich auch gelesen, aber angenommen, dass Euroklaus Grenzen zwischen "richtigen" Ländern meinte. Gibraltar ist ja eine Exklave ohne Verbindung zum Mutterland. Und die 100m, die man auf Googlemaps sieht, wären ja weniger. Schönes 2012 --Optimum 19:53, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Was relativ wenig bekannt ist, ist, dass auch die Niederlande und Frankreich über eine gemeinsame Landgrenze verügen, die mit gut 10 km Länge auch vergleichsweise bescheiden ist. Sie befindet sich auf der Insel Sint Marteen in der Karibik. --88.73.145.227 11:00, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für die Antworten! Mit 9 km Türkei-Aserbaidschan lag ich ja gar nicht schlecht ;-) -- Euroklaus 19:46, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Island und Malta haben Außengrenzen von null Kilometern, ebenso andere Inselstaaten. -- ⅃ƎƏOV ИITЯAM WW 20:37, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Namibia und Simbabwe haben wohl eventuell 100 Meter Grenze. --Eike 11:10, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
@178.192.145.182: Auch wenn Eckpunkte durch Grenzsteine bezeichnet werden, sind Grenzlinien in den wenigsten Fällen geradlinig, sie orientieren sich an Bodenmerkmalen wie Gewässerufer, Abkantungen im Gelände usw. Genauere Angaben finden sich im Bedarfsfalle in alten Katasterunterlagen, sofern es noch keine modernen Kartierungen gibt, in denen Abweichungen von einer Gerade genau eingezeichnet werden können. --Gwexter 13:43, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK) Das kann eigentlich nicht sein, Eike: An dem Beinahe-Vierländereck, an dem Namibia und Simbabwe sich berühren könnten, berühren sich in Wahrheit Sambia und Botswana. --Snevern (Mentorenprogramm) 13:45, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich hatte "Ein bis zu 100 Meter langer Grenzverlauf [...] mit Simbabwe ist strittig." so verstanden...? --Eike 14:22, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Stimmt - das kann man eigentlich auch kaum anders verstehen, selbst wenn's im Widerspruch zu der Angabe in der englischen Wikipedia steht. Auch nach unserem Artikel Vierländereck scheint es streitig zu sein, wie da die Grenzen wirklich verlaufen. --Snevern (Mentorenprogramm) 15:58, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hm, "in Wahrheit" ist halt immer so eine Sache. An der Stelle quert eine Fähre den Sambesi und weil sich die Anrainer offenbar nicht einigen können, wo genau nun die Grenze sein soll, wurde da in der Vergangenheit auch schonmal diese Fähre versenkt (von der rhodesischen Armee). Es ist auch eine Brücke an der Stelle im Gespräch, aber angesichts der Grenzproblematik wird das wohl so schnell damit nichts werden; siehe auch en:Kazungula Ferry. Je nachdem, welche Landkarte man konsultiert, findet man unterschiedliche Ergebnisse. Die meisten (z.B. auch Wikimapia, Mapquest, GoogleMaps) zeigen in der Strommitte eine 100 Meter lange Grenze zwischen Botswana und Sambia, OpenStreetMap zeigt ein Vierländereck und BingMaps zeigt eine Grenze zwischen Namibia und Simbabwe. --88.73.138.156 16:02, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jemand Mutiges sollte mal Vierländereck ändern. 100 Meter Entfernung (nach Google Maps Stand 2010) ist keine gute Quelle. --Eike 16:03, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
An Mut fehlt's nicht, an brauchbaren Quellen und verlässlichen Fakten dagegen schon:
Peter Joyce schreibt in This is Namibia: "Wenn in dem Städtchen Kazungulu die Staaten Sambia, Simbabwe und Botswana aufeinandertreffen, trennt die kürzeste Landesgrenze der Welt - sie ist bloße 45 Meter lang - die beiden letzteren." Das ist natürlich falsch: Die "beiden letzteren" wären Simbabwe und Botswana, und die teilen sich rund 800 km Grenze. Gemeint sein kann nur die Grenze Sambia-Botswana, womit es keine Grenze Namibia-Simbabwe gäbe - aber mit nur 45 Metern zwischen den beiden Dreiländerecken schon so etwas wie ein echtes Vierländereck.
Iris Hammelmann bezeichnet die Stelle in ihrem Buch Alltagsphänomene: Unglaublich aber wahr als "das einzige Vierländereck zwischen unabhängigen Nationalstaaten, das allerdings keine so geordnete Form darstellt" (sie bezieht sich dabei auf das Vierländereck Utah-Colorado-Arizona-New Mexico).
In Afrikas Süden - Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia/Simbabwe von Stephan Martin Meyer u.a. heißt es zu Namibia: "Und theoretisch gibt es sogar eine Grenze zu Simbabwe, doch diese befindet sich an einem fiktiven Punkt in dem Vierländereck mitten im Sambesi."
Geographische Kuriositäten von Manfred Schmidt schreibt unter dem Stichwort "Vierländereck": "An einem Punkt nahe bei den Viktoria-Fällen des Sambesiflusses im südlichen Afrika treffen die Staatsgrenzen von Sambia, Namibia, Simbabwe und Botswana zusammen."
Andere Bücher (Reiseberichte, Bücher über die Tierwelt, die Geographie oder die politischen Verhältnisse) schreiben wie selbstverständlich vom Vierländereck - aber das würden sie wohl auch dann tun, wenn da zwei Dreiländerecke nur dicht beisammen lägen (45 Meter, 2 Kilometer - was ist das schon auf einem Kontinent wie Afrika).
Das World Factbook der CIA schreibt zu Botswana: "short section of the boundary with Namibia is indefinite; quadripoint with Namibia, Zambia, and Zimbabwe is in disagreement". Eine Grenze zu Sambia wird nicht erwähnt; allerdings wird auch keine Grenze zwischen Namibia und Simbabwe erwähnt. Bei den drei anderen Staaten gibt es jeweils vergleichbare Angaben.
Mir persönlich würde das alles für die Feststellung eines echten Vierländerecks ausreichen; aber das ist natürlich eine Privatmeinung - allerdings gestützt auf die Quellen Hammelmann, Schmidt, Meyer - und CIA. --Snevern (Mentorenprogramm) 22:34, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jemand von uns sollte dort hin gehen und nachsehen ;-) --Dubaut 00:40, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das würde nichts bringen: Zunächst mal sind persönliche Erkenntnisse eines Wikipedia-Autors als Quelle nicht tauglich. Und außerdem darf man sich nicht vorstellen, dass dort ein schöner Grenzstein den genauen Punkt markiert, an dem die Grenzen zusammentreffen: Selbst wenn die Grenze nicht irgendwo mitten im Sambesifluss verliefe, würde man kaum erkennen, wo genau jetzt welches der vier Länder endet bzw. wo es nach jeweils eigener Einschätzung endet. Unter Umständen bekommt man also ganz verschiedene Auskünfte, je nachdem, was für eine Uniform der Befragte trägt. --Snevern (Mentorenprogramm) 06:55, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich bitte um Verzeihung, dass ich die <HUMOR/>-Tags vergessen habe :-) --Dubaut 16:15, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Lag nicht an Dir: Ich hatte schlicht vergessen, auf Humormodus umzustellen. Mein Fehler. --Snevern (Mentorenprogramm) 20:16, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Gibt es irgendwelche offizielle Dokumente, die den Grenzverlauf zwischen Botswana und Simbabwe bzw Rhodesien festhalten? Im Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland wurde die Grenze zwischen dem Caprivizipfel und den britischen Kolonien Botswana und Rhodesien festgelegt. Später wurde Rhodesien entlang des Sambesi in Sambia und Simbabwe geteilt. --87.144.124.158 20:52, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Niesen

Da ich nun schon den dritten Tag stolzer Besitzer einer ausgewachsenen Erkältung bin: Warum niest man eigentlich nicht (bzw. muss man nicht niesen), wenn man schläft. --Si!SWamP 22:51, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das mit dem in der Nacht nicht niesen, ist eine Urbane Legende. Man kann durchaus während des Schlafes niesen. Das Niesen ist auch ein Schutzreflex, und als solcher nicht durch Schlaf zu unterbrechen. Wenn der Niesreflex ausgelöst wird, heisst das du niesen musst, musst du das, egal ob du schläfst oder nicht. Klar im Schlaf atmet man gleichmässiger, und dadurch sinkt die Nieswahrscheinlichkeit enorm. Wenn du erkältet bist atmest du im Schlaf eh über den Mund, ergo kitzelt dich auch nichts in der Nase, ergo ist auch hier die Nieswahrscheinlichkeit arg reduziert.--Bobo11 23:03, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich während des Schlafes nicht niese. Meine Art des Niesens ist eine sehr explosive. Oftmals werde ich mit Vorwürfen überhäuft, ich würde dabei auch Lärmverschmutzung betreiben.
Ernsthaft: Ich kann mir bei meiner Art zu niesen nicht vorstellen, dabei (oder danach) nicht aufzuwachen, und ich bin die letzten drei Nächte – waren sie auch nicht allzu lang – definitiv *nicht* aufgewacht. Dabei niese ich so alle 45 Minuten ein bis zweimal im Wachzustand seit Freitag.
Aber du erklärst ja die sehr verminderte Wahrscheinlichkeit sehr nachvollziehbar. Danke dir. --Si!SWamP 23:18, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Klar wirst du in der Regel danach wach sein, wie auch dein Bettpartner. Und da man in der Regel gleich nochmal niesen muss, meinst du, du seit erwacht weil du jetzt niesen musst. Ich hoffe du verstehst auf welches "Problem" ich hinaus will. Du meist der zweite Nieser sei dein erster, auch dein Bettnachbar wird sich auch kaum daran erinnern warum er jetzt erwacht ist, aber dein zweiter Niesser voll mitkrigen, und meinen er sei deswegen erwacht. Aber eben es ist nur die Wahrscheinlichkeit während des Schlafes sehr stark reduziert, nicht das Niesvermögen gänzlich ausgeschaltet. Ich hab es selber schon erlebt, dass ein schlafendes Baby geniesst hat und danach herrlich weiter geschlafen hat. --Bobo11 23:25, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Klingt sehr plausibel... vielleicht bleib ich heut Nacht wach, um zu gucken, ob ich niese, wenn ich schlafe.:-)) Grüße --Si!SWamP 23:29, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Falls Du vom photischen Niesreflex betroffen bist, ist die Nieswahrscheinlichkeit zudem stark dadurch verringert, dass Du vermutlich nicht bei Licht schläfst. (Ich habe mich früher immer gewundert, weswegen man „Gesundheit!“ sagt, wenn man niest, da ich Niesen immer mit dem Blick ins Helle bzw. in die Sonne in Verbindung gebracht habe und nicht mit Krankheit, bis ich vom photischen Niesreflex gehört habe.) 92.231.204.71 23:33, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Antwort ist: Kann man & kann man nicht. Es kommt darauf an, in welcher Schlafphase man sich befindet. Mehrere Quellen behaupten, dass während des REM-Schlafes Niesen nicht möglich ist (fehlende Reizleitung: Sneezing cannot occur during sleep due to REM atonia - a bodily state wherein motor neurons are not stimulated and reflex signals are not relayed to the brain. ABER Sufficient external stimulants, however, may cause a person to wake from their sleep for the purpose of sneezing.... Wer "tief und fest" schläft, niest nicht. GEEZERnil nisi bene 00:07, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das beschriebene explosive heftige Niesen ist nicht die Folge eines einfachen Niesreizes, sondern entsteht dadurch, daß man zuvor mehrfach den normalen Niesreiz unterdrückt hat, der ein leichtes Niesen zur Folge gehabt hätte. Viele Menschen gewöhnen es sich an, den Niesreiz zu unterdrücken und erzeugen dadurch einen gesteigerten Druck, der irgendwann einfach raus muss. Im Schlaf unterdrückt niemand den normalen Niesreiz - weshalb sich hier eher selten ein solcher Druck aufstaut, der einen Explosions-Nieser erforderlich machen würde. Der normale Niesreiz aber führt zu kaum mehr als einem kurzen stoßartigen Ausatmen, das einem Beobachter, der stärkeres Niesen gewohnt ist, kaum auffällt. Chiron McAnndra 02:48, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Kannst du das belegen? (Dass Niesen akkumuliert...) Lautes oder leises Niesen ist eine Mischung aus gelernter Gewohnheit und Genetik (eine Nies-Studie bei Zwillingen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber ich kenne ganze Familien von Laut- (extrovert-Nieser) bzw. Leiseniesern (verschämte Nieser)). GEEZERnil nisi bene 09:10, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das mit der Erhöhung des Drucks würde mich auch interessieren ... Wo soll sich denn da erhöhter Druck aufbauen??? In der Lunge? Wohl kaum. Vllt rein psychisch, gefolgt von einem lauten Befreiungsnieser. Ich denke Lautnieser machen das ganz bewusst, im Sinne von "Ja, ich könnte auch leise, aber warum sollte ich?". LG Thogru Sprich zu mir! 09:29, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ist es eigentlich schädlich, den Niesreiz zu unterdrücken (Platzen da Gefäße usw.)? 92.231.204.71 07:16, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja es ist gefährlich weil alle Schläuche im Körper bersten können (smile)... So gefährlich ist es nun auch wieder nicht aber tun solltest du es auch nicht. --Gustav Broennimann 09:55, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Thogru, ich bin Lautnieser und mache das ganz bestimmt nicht bewusst. Wenns mich überkommt, kann ich gar nicht anders als einige Mal hintereinander sehr laut zu niesen – Gegenwehr zwecklos. Ist bei meinem Vater genauso. Hat auch nichts mit einem erkennbaren Anlass zu tun. Rainer Z ... 19:01, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hallo Rainer, mag ja sein, dass man ein gewisses Mindestmaß an Geräusch nicht unterdrücken kann, aber diese Schreinieser ("HAAAAAAAAAAtschi"), die man zum Teil durch ganze Gebäude hört, könnten sicherlich auch leiser, wenn sie wollten. BTW: mich störts nicht, wenn jemand laut niest :) LG Thogru Sprich zu mir! 07:06, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Glaub mir, wenn ich so laut niese, gehts nicht anders. Da walten höhere Mächte. Sonst bin ich eigentlich eher Leisetreter. Rainer Z ... 21:44, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Laut-Nieser sollten einfach mal experimentieren: haltet euch ein Taschentuch bereit und schneuzt in mehr oder minder regelmäßigen Abständen bewusst und gewollt ganz normal hinein, ohne dass ein expliziter Niesreiz vorhanden ist. Wenn es sich bei dem Reiz nicht gerade um eine allergische Reaktion handelt, sollten die lauten Nieser dann deutlich seltener auftreten. Das Experiment ist völlig harmlos und hat keinerlei Nebenwirkungen (außer vielleicht seltenere Laut-Nieser). Chiron McAnndra 20:53, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

2. Januar 2012

Bau einer Fotofalle

Falls der Delinquent ein schnelles Tier sein sollte, reicht sicherlich ein guter gebrauchter Starenkasten mit Induktionsschleifen um den Meisenknödeldiebstahlort herum verlegt. Dann hättest Du ein Foto, das Du von der Polizei mit der Datenbank räuberischer Marder/Waschbären abgleichen lassen kannst. Ich würde über den Induktionsschleifen noch etwas Stacheldraht verteilen, um Fellstücke für einen DNA-Test zu bekommen. --91.56.172.206 01:47, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Guten Tag und alles Gute zum neuen Jahr!, Ich suche eine Möglichkeit, mit möglichst einfachen Mitteln ein Fotofalle für einen Marder / Waschbär zu erstellen. Irgend ein Tier "klaut" mir jede Nacht die aufgehängten Meisenknödel. Danke für die Hilge, P.M.

--91.2.31.55 12:36, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Mit dem passenden Fotoapparat könntest du das nutzen, vielleicht hat's deiner auch schon eingebaut, für wenig Geld gibt's Webcams mit eingebauter (mittelmäßiger) Bewegungserkennung, ... --Eike 12:42, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich habe ein Foto von dem Fischreiher, der mir Goldfische geklaut hat, kann aber juristisch nicht gegen ihn vorgehen. -- ⅃ƎƏOV ИITЯAM WW 13:22, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Alternativ (und prä-Informatik): Wenn man nur heraus bekommen möchte, wer da diebt, hilft manchmal auch dünn verstreutes Mehl (oder bei Feuchtigkeit Sand) auf glattem Boden oder Brett unter dem (tief gehängten) Objekt der Begierde. Auch lateral denken... Morgenstund hat Meisenknödel im Mund... GEEZERnil nisi bene 14:16, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hilft nicht bei Eichhörnchen, auch Ratten finden durch Kletterei zum Ziel (eigene Beobachtungen). Analoge Einwegkamera, mmh...gibt's die überhaupt noch?--M.Bmg 14:31, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Gibbet noch, habe ich vor kurzem beim Drogerie-Markt Rossmann gesehen (ich lebe in OWL). --Gwexter 16:22, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
siehe bitte auch Kamerafalle & How to Make a Motion-Sensitive Camera Trap oder doch [4] & [5].;)Viel Vergnügen wünscht --gp 11:03, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
So was, so was und so was gibt es auch noch....89.245.252.230 05:47, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ansonsten kann man für eigentlich jede Form von trap auch bei Wile E. Coyote Anregung finden und Anleihe nehmen. :) --84.191.143.87 09:29, 4. Jan. 2012 (CET) [Beantworten]

Wieso nimmst Du keine echte Falle? Eine Ratten-Schlagfalle kann auch einem Waschbären erhebliche Schmerzen zufügen. Oder vergiftere Meisenknödel, das geht gut wenn man sie mit Ameisen-Fresslack betupft, davon werden Wirbeltiere schwer krank und kommen garantiert niemals wieder. 46.115.34.142 20:38, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Vielleicht mal lesen: TierSchG §3 Pkt. 10 und §4 Abs. 1. --193.18.239.4 08:53, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

A Fischerl

Über Silvester war ich für ein paar Tage in Wien und durfte feststellen, dass die Wiener überaus höfliche Menschen sind. Selbst wenn sie streiten (im konkreten Fall gab es Gerangel an der Gaderobe einer Silvesterparty), hat das durchaus etwas sehr hörenswertes. So betitelte ein (schwuler) Partybesucher eine junge, blonde, etwas korpulentere Dame im Rahmen eines Disputs im Gedrängel als "Fischerl". Nun wollte ich wissen, was genau dieser Ausdruck bedeutet bzw. worauf er abzielt. Mir ist nur geläufig, dass bei Verächtern des weiblichen Geschlechts gelegentlich vom "Fischladen" die Rede ist, wenn es um tiefer gelegene weibliche Körperregionen geht (so etwa Vicky Pollard bei 2:30). Hat das Fischerl damit auch etwas zu tun oder sind wir da in harmloseren Bereichen unterwegs? Konnte dazu leider nichts ergooglen, aber hier gibt es bestimmt einen Wiener, der mich aufklären kann. Viele Grüße und ein gutes neues Jahr --Michael S. °_° 17:12, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich hatte kürzlich zu dieser Frage im Urban Dictionary zum Begriff "fish" gelesen. Nicht nur wird dort bestimmt 20 Mal Fisch = Frau genannt, es wird auch mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Bezeichnung häufig von Schwulen verwendet wird. Ich würde also auf nicht österreichischspezifischen sondern szenegebräuchlichen Slang tippen. --y work? 17:18, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Halt eine Wiener Variante. Höflich ist das übrigens auf gar keinen Fall, auch wenns auf Wienerisch nett klingen mag. Rainer Z ... 18:52, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Naja, dann wars doch so, wie ich es zunächst verstanden hatte. Hätte ja sein können, dass es in Wien vielleicht noch eine andere lokale Konnotation hat. --Michael S. °_° 20:34, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
De Fisch san bläd, de hom kah gross Hian ned. Aba am sunsten sans gonz nett. Wirds grosse Augn ghabt ham. A depperts Hascherl hoid. OAlexander 15:39, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Karte römischer Provinzen

Wieso wird auf vielen Karten der römischen Provinzen die Provinz Aegyptus nicht komplett dargestellt? --Verwaltungsgliederung 19:49, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Weil das eine Genauigkeit vortäuschen würde, die damals nicht möglich war. Sichergestellt ist nur, bis zu welchen Orten am Nil oder am Roten Meer die Provinz reichte, weil eben der nächste Ort bereits nicht mehr dazu gehörte. In der Wüste gab es hingegen zu wenig Landmarken und auch zu wenig Grund, sich um die genaue Grenzziehung mit dem Nachbran zu streiten. -- Janka 20:08, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wäre es nicht sinnvoller, die ungefähre Ausdehnung der Provinz auf Karten darzustellen, anstatt den südlichen Teil ganz wegzulassen, damit sich der Betrachter zumindest ein Bild von der ungefähren Größe der Provinz machen kann? Immerhin waren doch die Methoden der Landvermessung im römischen Reich noch nicht weit fortgeschritten. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass die Grenzen der anderen römischen Provinzen genau festgelegt waren. --Verwaltungsgliederung 20:26, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
So besser? --Komischn 12:42, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja. --Verwaltungsgliederung 17:04, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Südausdehnung Ägyptens wurde damals in "Katarakten" angegeben, also bis zum wievielten Katarakt (Wasserfall) des Nils die Befehle aus Alexandria noch befolgt wurde. Zur Römerzeit war ab dem ersten Katarakt bei Assuan ziemlich Schluss mit Ägypten. Oktavian hat einmal versucht das hinter dem Katarakt gelegene Reich Kusch (Nubien) zu erobern, was aber ziemlich schief gegangen ist. Die Hauptstadt von Kusch, Meroe, zwischen fünften und sechsten Katarakt gelegen, erreichten die Legionen nicht. Mehr Info zB hier. --El bes 21:24, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

3. Januar 2012

Sind alte, undatierte Gutscheine "endlos" gültig?

Ich habe in unserem Hausrat unlängst ein paar Kinogutscheine gefunden, die uns (vermutlich) vor etwa 5 bis 10 Jahren geschenkt wurden. Das Kino existiert heute nach wie vor, nur sind die Gutscheine weder mit einem Ausstellungsdatum noch einem "Verfallsdatum" versehen. Gelten diese noch? --Zollwurf 00:11, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

mW verjähren die nach 3 Jahren (so stehts auch hier). Danach kannst du wohl auf teilweise Auszahlung bestehen. Auf Kulanz hoffen darf man aber immer. --Joyborg 00:51, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
+1/-1: Seit der Schuldrechtsreform von 2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche drei Jahre. Das gilt grundsätzlich auch für im Voraus bezahlte Gutscheine. Weder vor Ablauf der Verjährungsfrist noch danach kannst du auf eine teilweise Auszahlung bestehen - das würde nur dann gelten, wenn eine unangemessen kurze Frist angegeben wäre (ist ja hier nicht der Fall, da unbefristet).
Auf Kulanz hoffen darf man aber immer. Also nett und höflich fragen - und nicht auf vermeintlich sicheren Anspruch pochen.
Ein Anspruch (hier: auf Besuch einer Kinovorstellung) geht übrigens mit der Verjährung nicht unter, er wird nur "einredebehaftet": Der Verpflichtete (= Kinobetreiber) muss aktiv etwas tun, nämlich die Einrede der Verjährung erheben, um trotz Weiterbestehen des Anspruchs nicht leisten zu müssen. Und weil das so ist, trägt er auch er die Beweislast für den Eintritt der Verjährung. Wenn die Gutscheine genauso aussehen wie neu gekaufte Gutscheine, könnte das für ihn schwierig werden. Vielleicht sollte man sich also einfach mal so einen Gutschein ansehen. --Snevern (Mentorenprogramm) 06:44, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das ist ja alles schön und gut, aber wann begann denn hier der Lauf der Verjährung (Problem des § 199 BGB)? Denn, wie ich schrieb, es gibt weder Ausstellungsdatum noch Ablauffrist. Und ich vermute mal, dass selbst der Schenker heute nicht mehr weiß, wann er die Gutscheine erworben bzw. ans uns verschenkt hat. --Zollwurf 10:30, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Der Lauf der Verjährung begann mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand; also mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Diese Verjährungsfrist läuft unabhängig davon, ob irgend jemand davon Kenntnis besitzt. Da der Gutschein, wie oben beschrieben, vor mindestens fünf Jahren gekauft wurde, ist die Verjährungsfrist inzwischen abgelaufen. Soweit die Rechtslage. In der Praxis beweisen muss das derjenige, der sich auf den Eintritt der Verjährung beruft. Kann er das nicht oder verzichtet er auf die Einrede der Verjährung (selbst wenn es Unkenntnis sein sollte), kann der Gutschein weiterhin eingelöst werden. --Snevern (Mentorenprogramm) 10:38, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Soll also heißen, wenn heute verkaufte Gutscheine immer noch so aussehen wie damals, wird es für den Betreiber schwer zu beweisen, dass der nicht mehr gültig ist, wenn kein Ausstellugsdatum drauf steht. Es sei denn, man rennt mit dem Schein in der Hand wedelnd zur Kasse und ruft "Diesen Gutschein hab ich vor fünf Jahren bekommen, darf ich..." Grüße :) --94.221.230.116 10:42, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
IP richtig, der Aussteller ist in der Beweispflicht, dass die Gutscheine vor 5 Jahren ausgestellt worden sind. Gibt er immer noch die genau gleichen Gutscheine aus, hat er damit durchaus ein Problem. Und du vermutlich auch keine Problem den 5-jährigen, undatierten Gutschein einzulössen, wenn du den einfach gibst. --Bobo11 10:47, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ergänzungsfrage, und nur mal interessehalber: Was wäre eigentlich, wenn der Gutschein über 10 Jahre alt wäre, und uns noch vor der Schuldrechtsreform 2002 geschenkt wurde? Dann 30-jährige Verjährungsfrist, oder? --Zollwurf 10:57, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Nein, sie wären dennoch verjährt. Das ergibt sich aus Artikel 229, § 6 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001). Verjährung wäre dann am 31.12.2004 eingetreten. --Snevern (Mentorenprogramm) 12:53, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
In Österreich sind Gutscheine, sofern nichts anderes bei deren Erwerb festgelegt wurde, grundsätzlich 30 Jahre lang gültig (Konsument.at). Nur so als Info. --El bes 21:14, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das war bis vor zehn Jahren bei uns grundsätzlich auch der Fall. Böse Zungen könnten jetzt behaupten, wir seien den Österreichern demnach zehn Jahre voraus... --Snevern (Mentorenprogramm) 21:22, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

War gerade Thema in der Süddeutschen Rainer Z ... 21:33, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

SZ-Beitrag ist ganz nett geschrieben, aber im hiesigen Fall wenig hilfreich. --Zollwurf 22:07, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Naja, ich find' ihn schon hilfreich: Bei einem bezahlten Geschenkgutschein ist der Verkäufer/Händler nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr verpflichtet, den Gutschein einzulösen und die Leistung zu erbringen; er ist dann aber wegen der bereits erhaltenen Bezahlung ungerechtfertigt bereichert und muss den erhaltenen Betrag (abzüglich Gewinnmarge) in bar auszahlen. Das hatte ich übersehen. Du könntest das auch mit deinen Gutscheinen tun (es sei denn, der Kinobesitzer beruft sich gar nicht auf Verjährung und nimmt den Gutschein noch an - dann gibt's kein Geld, sondern eine Kinokarte).
Und damit es nicht langweilig wird: Selbstverständlich sind auch bereicherungsrechtliche Ansprüche der Verjährung unterworfen.--Snevern (Mentorenprogramm) 22:53, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Und, damit es noch weniger langweilt: Bei einem Geschenkgutschein wird es dem Beschenkten nach Jahren kaum möglich sein, die Höhe der vermeintlichen Bereicherung des Händlers zu beweisen, rein praxisbezogen... ;-) --Zollwurf 23:54, 3. Jan. 2012 (CET) [Beantworten]
Das muss der Kunde ja auch nicht. Beweisen muss er, was einst für den Gutschein bezahlt wurde. Der Händler dagegen muss darlegen und nötigenfalls beweisen, in welcher Höhe ihm Gewinn enststanden ist. Das kann nicht verallgemeinert werden und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; und natürlich wird kaum jemand wegen eines Kinogutscheins vor Gericht ziehen - aber wenn es zum Beispiel mal um einen drei- oder vierstelligen Betrag geht, dann sieht das schon ganz anders aus. --Snevern (Mentorenprogramm) 07:21, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich hab's nicht verstanden. Welcher Teil wäre auszuzahlen? Sagen wir: Der Kinogutschein wurde für 20 Euro gekauft. Die Kosten für den Kinobetreiber waren 5 Minuten Kassiererinnenarbeit plus ein bedrucktes Stück Papier im Gesamtwert von sagen wir 1 Euro. Als Gegenwert bekäme man üblicherweise zwei Kinotickets, für die der Betreiber zusammen 10 Euro an die Filmgesellschaft abdrücken muss und 5 Euro eigene Kosten hat (Platzanweiser, Reinigung, ...). Hat er sich dann um 19 Euro bereichert und müsste diese auszahlen, oder muss er nur die 5 Euro theoretischen Gewinn auszahlen, den er gehabt hätte, wenn er die gewinnbereinigt 15 Euro wertvolle Leistung erbracht hätte (wozu er ja beizeiten bereit gewesen wäre)? --y work? 13:31, 4. Jan. 2012 (CET) Ah, Lesen bildet. Im SZ-Artikel steht's ja quasi drin - in meinem Beispiel müsste der Kinobetreiber 15 Euro auszahlen, der eigentlich nachvollziehbarste Fall, und ausgerechnet der, an den ich nicht gedacht habe ;). --y work? 13:35, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

HTML code für C&P

Wie kann ich mit HTML "Copy to Clipboard" programmieren, dass man einen Link mit einem Klick in den Zwischenspeicher legt? JS-Pendant: <a href="javascript:copy_to_clipboard('quote.text.');"> hyperlinktext</a> --93.134.232.112 07:52, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

sowas geht mit purem HTML ohne javascript nicht... HTML ist ja zur darstellung von sachen da und eher nicht für „ausgaben“ ins clipboard... man könnte z B bei nem mouseover-/onclick-event versuchen, den href-parameter rauszuprökeln und ins clipboard zu schieben (der link würde bei nem click aber auf jeden fall geladen, glaub ich...)... --Heimschützenzentrum (?) 08:13, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Zur Verdeutlichung: In HTML kann man nicht programmieren. --Eike 09:17, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Oder auch: Der Begriff "Clipboard" ist für HTML ein Fremdwort, sowas hat schließlich längst nicht jeder.--Hagman 22:22, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Versorgung von Witwen der Bundespräsidenten

Im Zusammenhang der Krise Wulff und im Bewusstsein, dass der Steuerzahler vier ehemalige Präsidenten mit unverminderten Ehrensold-Bezügen (zZt 200.000 per anno plus Sekretariat plus Fahrerservice) trägt, tauchte bei mir die Frage auf, wie die Versorgung von Witwen der Bundespräsidenten geregelt ist. Was erhält Frau Rau? Johnannes Raus Ehrensold weiterhin, lebenslang? Eine Witwenrente von z.b. 60% der Bezüge ihres verstorbenen Mannes? -- AxelKing 12:22, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Es gibt ein "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", nach dem sich das richtet. Darin ist bestimmt, dass die Hinterbliebenen eines Ehrensold-beziehenden Ex-Präsidenten den Ehrensold drei weitere Monate als Sterbegeld bekommen; danach beziehen sie Witwen- und Waisengeld, das sich nach den allgemeinen Bundesbeamtenversorgungsregeln aus dem Ehrensold berechnet. --Snevern (Mentorenprogramm) 12:46, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Lieben Dank für die Auskunft! -- AxelKing 13:09, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Da nich für. --Snevern (Mentorenprogramm) 13:18, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
So ein Präsident kriegt lebenslänglich seine Ehrensoldbezüge. Schon allein deswegen war ich bei der letzen Wahl der Meinung, man nähme da besser ein 70-jährigen als einen 50-jährigen. -- ⅃ƎƏOV ИITЯAM WW 20:31, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Und das ist der einzige Grund, warum ich dagegen bin, dass Wulff auch noch zurücktritt!--Ticketautomat 20:35, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Italien als Vorbild? Dort sind die Praesidenten typischerweise in den hohen Achtzigern, das Durchschnittsalter ist vermutlich noch hoeher als das der Paepste. Dann sollten - anders als bei Rau oder Wulff - die Ehepartner(innen) moeglichst auch noch gleichen Alters sein. Ich bin aber nicht sicher, ob die typischen Gerontokratien wie Italien und Griechenland wirklich so viel mehr value for money bieten. -- Arcimboldo 10:12, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Moin. Ich hab schon mehrfach versucht im Web eine sich aktualisierende Auflistung des Google Safe Browsing zu finden, vergebens. Weiss jemand bitte wo man sowas findet ? --Gary Dee 13:47, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Was meinst du mit "eine sich aktualisierende Auflistung"? Die verlinkte Seite wird ja regelmäßig aktualisiert und der Stand rechts unten eingeblendet. --тнояsтеn 12:52, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Danke, aber da werden jeden Tag zig tausende Websites (Servers, Host etc.) geprüft. Die einen verschwinden und stellen keine Gefahr mehr dar. Da ich mich damit seit geraumer Zeit befasse, sind diese aktualisierten EINZEL-Seite(n) (wie oben verlinkt) nicht unbedingt relevant. Was mich dabei jedoch stört ist, dass man, unabhängig von der EINZEL-Seite, ein Log (Liste, Aufzählung u.ä.) hätte, um nachzuschauen, welche Websites bspw. heute dazugekommen sind. Jeder Antivirenprogrammhersteller hat nach einer Aktualisierung irgendwo innerhalb seiner Website, eine Auflistung darüber welche "neue Bedrohungen" im Laufe eines Tages, einer Stunde usw., zum Schutze des PCs, dazukommen (-kamen). Jeder Bit wird heutzutage überwacht und aufgezeichnet, dann wird Google es doch bestimmt fertigbringen (müssen) solch ein Log bereitzustellen... das Ganze muss doch bei aller, sagen wir mal "Schnüffelei" in globale Websites, auch offiziell (und aus einer zusammenfassenderen Sicht) nachhaltig überprüfbar sein. Ansonsten könnte Google ja beispielsweise, aus Sicht Amerikas (dazu gehört auch Google), chinesische Websites als gefährlich "markieren", obwohl sie es nicht sein sollten (wären). Wie gesagt: BEISPIELSWEISE. --Gary Dee 21:09, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Briefwechsel Freud - Breuer

Wo findet ich in den Gesammelten Werken Freuds seine Briefe an Breuer aus der Militärzeit Freuds? -- 141.20.195.1 14:48, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Verstehe ich nicht. Weder war ich beim Militär noch stand ich je in Briefkontakt mit Breuer. scnr -- Freud DISK 18:47, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Gemeint ist wohl Sigmund Freud und Josef Breuer. --El bes 21:09, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Briefe bleiben bis 2113 unveröffentlicht. Du wirst ihren Inhalt also nie erfahren. 46.115.34.142 21:09, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Physik des Kaffeesatzes

Bei einem gemütlichen Nachmittagskaffee auf türkische Art (= Kaffeepulver in die Tasse, heißes Wasser dazu, kurz umrühren), fiel uns auf, dass sich das Kaffeepulver bei einer Temperatur von ca. 90 Grad Celsius schneller absetzt, als dies bei kochendem Wasser der Fall ist. Als weitere mögliche Variabeln dachten wir an die Körnung des Pulvers, die Wasserhärte (unser Wasser ist wahrscheinlich recht weich, da es seit 3 Jahren keine Kalkablagerungen im Wasserkocher gibt) und die Umrührdauer. Auch die Art des Umrührerens könnte eine eine Rolle spielen. Wie sieht das die Physik? Ist der Unterschied nur subjektiv bzw. eingebildet, oder lässt er sich wissenschaftlich begründen? Vielen Dank im Voraus für Ideen! (nicht signierter Beitrag von 78.53.88.227 (Diskussion) 15:56, 3. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Das Wasser in der Tasse kühlt an der Oberfläche ab, kälteres Wasser ist aber schwerer und sinkt nach unten. Dadurch entsteht ein Umrühreffekt, der bei heißerem Wasser natürlich größer ist. Die Kaffeepartikel bilden außerdem Kondensationskeime für die Gasbläschen im Wasser. Durch die anhaftenden Gasbläschen werden die Partikel mit nach oben gerissen. Bei höherer Temperatur bilden sich auch mehr Gasbläschen.
Körper, die in Gasen oder Flüssigkeiten fallen, beschleunigen nur bis zu einer Gleichgewichtsgeschwindigkeit, bei der die weitere Beschleunigung durch die höhere Reibung ausgeglichen wird (für Fallschirmspringer ist das z.B. ca. 210km/h). Die Fallgeschwindigkeit ist von der Fläche des Körpers abhängig (bei rund angenommenen Objekten dann von Radius r). Feineres Pulver wird sich also langsamer absetzen. --Optimum 19:02, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Beobachtung deckt sich mit der Sitte, bei „Pröttkaffe“ (Kaffemehl direkt in der Kanne) nch kruzem Ziehenlassen einen Schluck kaltes Wasser dazuzugeben und kurz umzurühren. Dann sinkt der Satz schnell komplett nach unten. Das Umrühren hat vor allem den Effekt, die Gasblasen zu zerstören. Rainer Z ... 21:28, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Passwort mehrmals hintereinander sicher?

Hi, ich bin mir über die Verwendung von Groß-, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bewusst. Was, wenn ich aber ein relativ kurzes Passwort zweimal oder öfters hintereinander setze. Also "HaUs13HaUs13" ist dieses dann so sicher wie ein 6-stelliges Passwort, oder gibt es Bruteforce-Algorithmen die getestete Passwörter auch hintereinander (und rückwärts) gleich mittesten? Thx! --78.43.113.150 16:11, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich kenne mich mit den realexistierenden Knackprogrammen nicht aus. Aber angesichts der Tatsache, dass die auf mehr Versuche eingestellt sind, als ich in Wörter fassen kann, und deine Methode gerademal eine Verdoppelung der Versuche bedeuten würde, ist das als unsicher zu betrachten. Stell dir vor, jeder Benutzer müsste zwangsweise wahlweise eine "1" oder eine "2" hinter sein Passwort setzen. Soviel "Sicherheit" bekommst du durch Verdoppelung. --Eike 16:21, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich kann bestätigen, dass realexistierende Knackprogramme wie etwa John the Ripper auch Verdoppelungen berücksichtigen. Ebenso auch rückwärts und viele andere Varianten. Diese Knackprogramme unterstützen grundsätzlich die Spezifikation von Pattern, die auf eine Wortliste angewandt werden. Und typischerweise gibt es gleich von Anfang an eine sehr große Liste solcher Pattern, die bei Bedarf auch noch erweitert werden kann. Das ist alles bereits seit Anfang der 1990er Jahren der Fall, als die ersten Knackprogramme weitere Verbreitung fanden. --AFBorchert 16:27, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
John the Ripper gibt's auch in der Wikipedia. Aber erhöht das Hintereinandertesten nicht die Komplexität wesentlich und lohnt sich daher nur für sehr wahrscheinliche Passwörter (z.B. direkt aus einem Dictionary heraus)? Beispiel: "haus" ist ein häufiges Passwort, dann lohnt es sich wohl auch, gleich mal noch "haushaus" und "haushaushaus" (und meinetwegen rückwärts "suah" und vielleicht sogar "suahsuah" und "suahsuahsuah") zu testen, bevor man zum unwahrscheinlichern "gartenhäuschen" übergeht. Weil Zahlen beliebt sind, sollte vielleicht auch "haus1", "haus2" ... "haus9999" getestet werden, verschiedene Cases wie "Haus", "hAus" oder "HaUs" ebenso, und dann auch noch Leetspeak ("h4us", "h4u5"., ...). Wenn ich jetzt auch noch sämtliche Kombinationen daraus testen will ("suah16", "|-|Au$16|-|Au$16|-|Au$16", "|-|Au$|-|Au$|-|Au$16", ...) bin ich doch ewig nur mit den (immer unwahrscheinlicheren) Variationen von "haus" beschäftigt, bevor ich zum (dann doch wesentlich wahrscheinlicheren) "gartenhäuschen" komme. --y work? 16:58, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Alles aus dem Wörterbuch in diversen Kombinationen hat man vermutlich in den ersten Minuten durchgerechnet. In der c't gab's mal einen Artikel, wie lang eine Grafikkarte für alle denkbaren Kombinationen aus Buchstaben, Zeichen und Zahlen braucht. Mit 7 Zeichen war das meine ich vor zwei Jahren im machbaren Bereich. Doppelt und rückwärts dauert dann halt dreimal so lang, sagen wir drei Tage statt einem Tag. (Alle Zahlen ohne Gewähr.) --Eike 17:08, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
ne andere frage in diesem zusammenhang. wenn man sein passwort regelmäßig ändert, hat es auswirkung auf dessen sicherheitsqualitäten, wenn man nur teile davon verändert? also beispielsweise (zufällig ausgedacht) aus "s3un8" "s4un9" macht? wenn jemand ein altes passwort irgendwo her bekommt, wäre ja denkbar, dass das das errechnen vereinfacht. oder tut man sich mit dem regelmäßigen anlegen komplett neuer passwörter nur selbst einen hund an? lg, --kulacFragen? 18:02, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das ändert an der Sicherheit des Passwort gar nichts. Die erzwungenen Passwortänderungen sind nur dazu da das du nicht überall das gleiche Passwort verwendest und jemand der das Passwort von deinem Email Account hat über die Anmeldebestätigungen gleich noch in 10 andere Systeme reinkommt. Auch die "komplizierteren" Passwörter mit Buchstaben Zahlen Kombinationen schützen nur vor Passwortlisten. Angriffe mit "Den 1000 beliebtesten Passwörtern" gehen eben sehr schnell. Wenn ein Programm erst Buchstabenkombinationen plus Zahlenkombinationen ausprobieren muss dauert das entsprechend lange. Kann man selbst ausprobieren. Ich hatte kürzlich ein Passwort für ein Zip vergessen und ein entsprechendes Programm darauf angesetzt. Das hatte mir dann auch eine Überprüfung mit allen möglichen Kombinationen mit über 20 Stunden angegeben. Schlußendlich ist es aber immer nur eine Frage der Zeit. --85.181.217.184 18:13, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jup, wenn keine Passwort-Sperre eingebaut ist, ist heute alles ein Frage der Zeit. Eigentlich selbst mit der selbständig rücksetzen Sperrfuktion (Z.B. Das du nach 3-5 Fehlversuchen 12 Stunden warten musst). Aber selbst die bremst natürlich gewaltig aus, aber eben wie ging das berühmte Hacker-Sprichwort schon wider; „Wenn du aber rein willst, kommste rein“. Bei einem "normalen" E-mail Accaunt ist es der Aufwand natürlich äussert selten wert. Aber es ist schon so, je unlogischer ein Passwort ist, desto sicherer ist es. Denn zuerst werden die "Standartpasswörter" wie «123456» abgefragt. --Bobo11 19:33, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das sehe ich anders. Die Vorraussetzung war, dass jemand sein altes Passwort hat. Dann sind kleine Änderungen natürlich nicht viel Wert. --Eike 19:51, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Natürlich ist es immer einfacher wenn ich ein altes Passwort kenne. Und wenn ich alle Monate wechseln muss, ist es irgend wie Logisch wenn es Im November «Dumpfbacke11» war es im Dezember «Dumpfbacke12» sein wird. Das ist ja das Problem bei diesen muss-regelmässig-wechseln-Passwörter, wirklich sichere macht es die Sache nicht. Hab ich einmal ein Passwort mitgekrigt, ist es meist einfach die nächsten zu erraten.--Bobo11 20:33, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Danke für die Hilfe! --78.43.113.150 19:36, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich weise bei solchen Diskussionen auch mal gerne auf diesen lehrreichen Cartoon hin: [6] Plaintext 23:03, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Spiegelt der Comic ein realistisches Szenario wider? Finde ihn ziemlich amüsant! --95.208.41.60 00:27, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich denke die Verdopplung bringt schon eine Menge zusätzliche Sicherheit. Schließlich weiß ein Brute-Force-Algorithmus ja nicht, dass dein Passwort 12 Stellen lang ist und zwei Mal aus dem selben Wort besteht. Und überall wo es wirklich wichtig ist sollten mehr als 10 Versuche pro Tag sowieso geblockt werden. Oft darf man nach 3 Fehlversuchen auch schon persönlich irgendwo antanzen, um ein neues Passwort zu beantragen. Allgemein finde ich den Zwang zu komplizierten Passwörtern und häufigem Wechsel in vielen Firmen eher kontraproduktiv. Gefühlte 90% aller Passwörter enden auf zwei Zahlen die dann bis 99 hochgezählt werden. Dasselbe Basispasswort wird dann überall (auch Privat) benutzt und auf geschätzten 50% der Rechner begegnet einem eine Passwort.txt auf dem Desktop. Und ich kann die User sogar verstehen: Wie soll man sich 20 unterschiedliche Passwörter die sich jeden Monat total ändern auch merken? --82.83.222.9 01:27, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ähm, hast du den Beitrag von y work gelesen? Verstanden? Ist dir wurscht? Brute-Force-Angriffe werden übrigens vermutlich selten über Login-Versuche laufen, das wäre viel zu langsam. --Eike 10:26, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Und wenn ich alle Monate wechseln muss, ist es irgend wie Logisch wenn es Im November «Dumpfbacke11» war es im Dezember «Dumpfbacke12» sein wird. Das ist ja das Problem bei diesen muss-regelmässig-wechseln-Passwörter, wirklich sichere macht es die Sache nicht. - ich persönlich halte auch nichts von regelmäßigen Passwortänderungen - aber wenn man bei einem Passwort auch nur ein Zeichen ändert, ändert sich bei heutigen Algorithmen das gesamte Ergebnis drastisch. Man müsste also schon das vorherige Passwort gekannt haben, um leichter auf das folgende zu kommen. Selbst wenn Du an zwei unterschiedlichen Rechnern für einen bestimmten Zugriff genau das gleiche Passwort definierst, werden die Ergebnisse keinerlei Ähnlichkeit aufweisen - und Brute-force-Angriffe liefern im Allgemeinen auch nicht die Klartextpassworte, sondern irgendwelche Zeichenketten, die zum gleichen Ergebnis führen. Es gibt eine ganze Menge von solchen Zeichenketten, die aber keiner an der Tastatur eingeben könnte - und die Mühe, eine passende Zeichenkette zu suchen, die einem tippbaren Klartext entspricht, macht sich eigentlich kein Hacker, der auf der technischen Hardcore-Ebene arbeitet. Daher macht es keinen Unterschied, ob Du die Monate durchnumerierst, oder ob Du eine "intelligentere" Methode verwendest. Unsicher werden solche Passworte nur, wenn die Hacker eh schon drin sind und im Grunde schon alles interessante erfahren haben - dann schützen "sichere" Passwortänderungen lediglich davor, dass sie auch die regelmäßigen Updates mitbekommen. In einem solchen Umfeld allerdings ist Sicherheit eh nur noch eine Begründung für den Arbeitsplatz des Sicherheitsbeauftragten. (Viel erfolgreicher als das Herausfinden von Passworten war eigentlich schon immer das Ausnutzen systembedingter Fehler - und dagegen hilft kein noch so ausgefeiltes Passwort) Chiron McAnndra 13:01, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Habe vor vielen Jahren mal mit Großrechnern gearbeitet. Die Mitglieder unserer Abteilung hatten Passwörter (vermutlich ihren eigenen Vornamen o.ä.). Dann zwang uns das RZ im Rahmen des "Datenschutzes" die Passwörter monatlich zu ändern. Danach hatten die Mitarbeiter ihr jeweils aktuelles auf Post-Its am Bildschirm kleben. Meines Erachtens gehen Passwortzwänge bei den unwichtigsten Anwendungen in die falsche Richtung.--Geometretos 14:08, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Aye, das kenne ich genau so - nicht nur bei Großrechnern, sondern auch in Bureaus - das beliebteste "Versteck" für Passwörter ist oft unter der Tastatur. Diejenigen, die solche Vorschriften durchsetzen, haben leider oft einen Tunnelblick auf ihr Fachgebiet und machen sich keine Gedanken, wie normale Leute damit umgehen. Als Effekt haben wir nun Progrämmchen, mit denen man Passwörter archivieren kann - ein Traum für jeden Hacker. Chiron McAnndra 17:10, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich schreibe meine Passwörter grundsätzlich mit Bleistift auf jede Tastatur. Sie bestehen immer aus einem einfach zu merkenden "Kunstwort", das es in keiner Sprache gibt. Und einer Zahl, die ich hochzähle wenn ich zum Passwortwechsel aufgefordert werde. So einfach ist das. Derzeit bin ich bei "Delopanir74" für alle Anwendungen auf der ganzen Welt. Seit 1995 gab es noch nie Probleme mit irgend welchen Hackern. Gibt es die überhaupt oder ist das eine Erfindung der Bildzeitung? Wann kommen endlich mal Hacker zu mir? 46.115.18.29 19:53, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Naja, kommt drauf an wo du arbeitest und es sich lohnen würde sich auf deinen pc einzuhacken. Kann ja sein das schon jemand dort war und nichts brauchbares gefunden hat, :D --95.208.41.60 01:49, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bild gesucht Cyntia L

Wie komme ich an das ursprüngliche Bild (Seite mit Text)?

  • Folgendes Suchergebnis: [7]
  • Folgender Verweis auf dem Bild oben links (junge Frau mit Ponyfrisur): [8] ist ein Deadlink
  • Die Vollseite von 123people hat das Bild unter "Fotos (79)" nicht (mehr) gelistet.
  • Archives.org und tineye haben das Bild nicht gelistet.
  • Die Seite [9] bringt auch nichts.
  • Was ist eigentlich ein blufile bei MSN?

Bitte helft, --93.134.232.112 18:38, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Stecknadelgroß

Bezeichnet das den Umfang der Nadelspitze, die Größe des Knubbels am stumpfen Ende, oder die Länge der Nadel? --109.193.165.180 19:25, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das stumpfe Ende einer metallenen Steckndael ist mit Stecknadelgross gemeit. Also das was du noch siehst wenn du sie in ein Stück Stoff o.Ä. gesteckt hast
Stupfes Ende. Also den Kopf der Stecknadel. Allerdings meint man damit immer die reinen Metallversion, also nicht die mit dem Kunststoffkopf. --Bobo11 19:34, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Woher weiß man Letzteres? --Eike 19:52, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK) Knubbel, denk ich. --Eike 19:34, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich kenne den Begriff ohnehin nicht als "stecknadelgross", sondern als "stecknadelkopfgross". --Snevern (Mentorenprogramm) 20:09, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Moderne Version einer Stecknadel nach durchzechter Nacht mit aufgedunsenem Kopf - so war das latürnich nicht gemeint...
Eben, "stecknadelkopfgroß" ist richtig, wenn auch etwas sperrig, gewinnt nebenbei auch Googlefight mit 1260 zu 7. Die Stecknadel als solche ist ja nicht von so beeindruckend geringer Größe, dass sie sprichwörtlich werden müsste. Da spielt vermutlich, nebst der erwähnten Sperrigkeit des ursprünglichen Ausdrucks, die "Stecknadel im Heuhaufen" hinein. Grüße Dumbox 20:43, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Nadelspitze spielt nur ein Rolle bei dem ernsthaften Disput erwachsener, gebildeter und gesellschaftlich einflußreicher Männer, wieviel Engel wohl auf sie passen würden. Korrespondierend bezeichnet eine einflußreiche Internetenzyklopädie, die sich angeblich der Aufklärung verpflichtet fühlt, Engel als "Geistwesen" anstatt sie als Ausgeburt irrationaler (überwiegend) religiös-patriarchaler Fantasien zu definieren. (Und verlinkt von "Geistwesen" dann wie zum Hohn auch noch auf Geist. Es würde mich nicht überraschen, wenn irgendwann auch von "Aufklärung" auf den beeindruckenden Artikel Sexuelle Aufklärung verlinkt würde.) --84.191.143.87 09:13, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Welche Internetenzyklopädie fühlt sich der Aufklärung verpflichtet? Und welche Internetenzyklopädie ist einflussreich? Würde mich jetzt mal interessieren: Ich kenn' eigentlich nur die Wikipedia. --Snevern (Mentorenprogramm) 09:35, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nun, der WMD e.V. hat immerhin für „Eine Mission der Aufklärung“ satte 25.000 Mäuse eingestrichen und Oberguru Jimmy hat dabei wohl auch ganz gerne persönlich den Quadriga-Preis entgegengenommen. Da hat keiner korrigiert und gesagt: „Moment mal, halt, das ist ein fürchterlicher Irrtum. Die Wikipedia hat mit Aufklärung eigentlich nichts am Hut. Sucht doch lieber mal einen anderen, der die schöne Kohle wirklich verdient hat.“ [10] Es gibt imho nicht wenige, die in der Außendarstellung damit kokettieren, obwohl ihnen die real existierende Trostlosigkeit gut bekannt ist. --84.191.143.87 12:25, 4. Jan. 2012 (CET) [Beantworten]
satte 25.000 Mäuse eingestrichen - haben die denn überhaupt so viele Arbeitsplätze? - SCNR
Eigentlich hatte ich solch spezifische Detailbetrachtungen bei einem derart gewöhnlichen Gegenstand nicht erwartet und das eher als Gag angesehen, wenn bei Pratchett von Fachmagazinen wie etwa "Nadelwelt" die Rede ist - bis ich auf Links wie diesen stiess. Chiron McAnndra 12:32, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Da geht es doch aber eigentlich mehr um die kopflose Nähnadel, oder? --84.191.143.87 13:03, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Dastellung von Wikipedia

Ist der Dastellung von Wikipedia Deutschland gestört diese Zeit? --93.93.131.150 19:38, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bei mir nicht, aber wenn, dann erfährt man auf WP:FZW schnell davon. --Eike 19:42, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Sind das alles Bing-IPs?

Hallo!

Meine Webseite wird offenbar von drei zu Microsoft gehörenden IP-Bereichen durchsucht. Ist das alles für Bing? Die drei Bereiche sind:

  • 157.55.xx.xx, z.B. 157.55.16.222
  • 207.46.xx.xx, z.B. 207.46.13.114
  • 65.52.xx.xx, z.B. 65.52.108.67

(Hinzu kommt noch Google über 66.249.xx.xx) Gruß, --91.53.36.175 21:01, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

nslookup kennst Du? --87.144.124.158 21:07, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ok, die IPs gehören alle zu msnbot-xx-xx-xx-xx.search.msn.com. Ich nehme mal an, dass ist alles Bing. Mich hatte nur gewundert, dass MS im Gegensatz zu Google über drei IP-Bereiche kommt. --91.53.36.175 21:19, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Einbürgerung in die USA durch Amnestie

In den USA kommt ja zum Wahlkampf auch immer die Frage der illegalen Einwanderer auf und in diesem Zusammenhang auch eine Amnestie für diese Menschen, damit sie zu regulären Staatsbürgern werden könnten. An welche Bedingungen wird diese Amnestie aber in aller Regel geknüpft? Sonst könnte ja jeder, der gerne in den USA leben würde, ein paar Tage vor Erlass der Amnestie einreisen und dann dort Staatsbürger werden...oder wie kann man das verstehen? --Pilettes 21:08, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

"THE PROPOSED IMMIGRATION REFORM AND AMNESTY WILL INCLUDE THE FOLLOWING:
(...)
Bring people out of the shadows:
Obama and Biden support a system that requires undocumented immigrants who are in good standing to pay a fine, learn English, and go to the back of the line for the opportunity to become citizens."
(USAmnesty.org is an information website not affiliated with the United States Government) --Snevern (Mentorenprogramm) 21:19, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hm ja das hab ich auch schon gefunden (was soll da eigentlich in good standing to pay a fine und go to the back of the line bedeuten?). Aber gibt es da noch nichts ausgereifteres? So kann man ja bspw. einfach einreisen, sein Urlaubsvisa auslaufen lassen, damit man ein Illegaler ist, zahlt ein Bußgeld, lernt Englisch, wenn man es noch nicht kann, und wird ein US-Staatsbürger. Alles was man dann beachten müsste wäre ja der Zeitpunkt der Amnestie...oder wo könnte es dann einen Haken geben? --Pilettes 14:24, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich würde sagen, du hast die Satzteile falsch zusammengesetzt. Illegale Einwanderer, die "in a good standing" sind (also nicht die berühmten kriminellen Ausländer), müssen eine Strafe zahlen und dürfen sich dann, wenn sie ggf. Englisch gelernt haben, für die Staatsbürgerschaft "anstellen", also sich um sie bewerben, genauso wie sie das auch ohne vorherigen Illegalenstatus hätten tun dürfen. --y work? 15:05, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich glaube nicht, dass das so zu verstehen ist. Wenn ein solches Angebot gemacht wird, dann bedeutet es, daß man Staatsbürger werden kann, sofern man bereit ist, die dafür gestellten Auflagen zu erfüllen (Erlernen der Sprache, keine Kriminalakte mit Einträgen, die schwerer sind als der Umstand der illegalen Einwanderung, usw). Wenn so ein Angebot steht, dann werden diese Leute alle aufgenommen, falls sie alles beibringen und vorweisen, was verlangt wird - im Gegensatz zum Rest der Welt, der sich eben nicht an derselben Schlange anstellen kann. Jeder Mensch kann versuchen, US-Bürger zu werden - aber die USA brauchen eine Ablehnung nicht zu begründen. Diejenigen aber, an die ein solches Angebot gemacht wurde, haben einen anderen Status und den Fuss schon ein gutes Stück in der Tür. Das Angebot richtet sich ja auch nicht an irgendwelche Einwanderer, sondern an solche, die sich im Grunde schon etabliert haben - viele illegale werden illegal beschäftigt, sind gut bekannt und betreiben sogar oft genug Geschäfte - sind also bereits integraler Bestandteil der Gesellschaft - nur zahlen sie eben keine Steuern und sind billiger als andere, weil sie eben illegal dort sind. Es wäre ein sinnloser Aufwand, zu versuchen, diese Leute loszuwerden - viel billiger wäre es, sie offiziell zu integrieren und zu legalisieren. Das aber geht nicht von allein, sondern die Leute müssen es beantragen - mit einem gewissen Restrisiko, sich damit zu outen und ggf abgelehnt zu werden. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie akzeptiert werden, um einige Größenordnungen höher als bei jemandem, der überhaupt erst mal ins Land will und keine positive Vorgeschichte vorzuweisen hat. Chiron McAnndra 17:25, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wie fressen Kegelschnecken?

Ich bin grad über eine Sache gestolpert. Laut Radula fressen Schnecken mit eben dieser Raspelzunge, welche dem Abraspeln, Zerkleinern und Einholen der Nahrung in den Schlund dient. Schaut man in den Artikel Kegelschnecken, findet sich dort: Zur Jagd benutzen sie eine Harpune, die sich aus einem Zahn der Radula entwickelt hat. Die Radula der Kegelschnecken hat nur diesen einen, nadelspitzen Zahn, der hohl ist und mit einer Giftdrüse in Verbindung steht.. Ich lese daraus, daß Kegelschnecken keine Radula haben und somit ihr Futter nicht in den Schlund raspeln können. Ist das nur unglücklich formuliert und die haben sehr wohl eine funktionierende Radula (dann sollte man die Formulierung anpassen), oder haben sie tatsächlich keine Raspeleinrichtung? Und falls sie keine haben: wie kriegen sie dann die Nahrung in den Schlund? Chiron McAnndra 21:30, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wie Schlangen (deshalb oben erwähnt): "It is rapidly thrust into living prey by the extensible mouth or proboscis and venom is pumped into the wound and more radulae may employed until it dies. Then it can be swallowed by expanding the proboscis much like a snake would swallow its prey. The barbed radula also assists in pulling prey into the mouth." Video GEEZERnil nisi bene 00:18, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das bedeutet also, daß Kegelschnecken ihre Beute im Ganzen verschlingen und sie nicht (im Gegensatz zu den meisten anderen Schnecken) zerkleinern. Sollte dieser Aspekt im Artikel nicht erwähnt werden? Ist dieser Punkt ein Aufhänger innerhalb der Taxonomie - also wird hier eingeteilt in Schnecken, die ihre Beute zerkleinern und solche, die sie im ganzen verschlingen? Dieses divergente Fressverhalten macht ja auch ein völlig anderes Verdauungssystem notwendig (wer die Beute abraspelt, holt sich nur die Teile, die abgehen. Verfschlingt man aber die Beute am Stück, gleiben u.U. unverdauliche Reste übrig, die der Organismus irgendwie wieder los werden muss. Und das ist ein grundlegend struktureller Unterschied. Chiron McAnndra 12:23, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Bei den Biologen fragen - hier stümpern nur Allgemeinwisser herum. GEEZERnil nisi bene 13:12, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ok, ich hab das mal ins Themenportal Biologie verschoben. Chiron McAnndra 17:33, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Suchtkranke im Unfallkoma

Hallo! Wie werden zB. Unfallopfer behandelt, die plötzlich ins Koma fallen. Werden ihnen weiterhin die nötigen Suchtmittel gegeben (zB. Alkohol, Methadon), oder findet ein "kalter Entzug" ohne Zustimmung durch den Patienten statt? Gleiches Problem gibts ja auch bei stationären Aufenthalten, wobei dort alternative Bezugsmöglichkeiten existieren, welche die Frage nicht berühren.Oliver S.Y. 22:12, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Afaik werden die nicht besonders behandelt, also nicht anders, als ein Nicht-Süchtiger. Gerade bei Unfallopfern stehen erstmal ganz andere Probleme im Vordergrund. Und nur die wenigsten Süchtigen haben ein "Ich bin süchtig nach ...." auf die Brust tätowiert. ;-) Wir hatten hier in der Nähe erst vor ein paar Wochen den Fall, dass ein Radfahrer schwer verletzt wurde und dann vier Tage ohne Identitätsfeststellung im Krankenhaus im Koma lag, weil ihn noch keiner vermisst gemeldet hatte und er keine Ausweispapiere bei sich trug. Woher sollte man wissen, nach was der vielleicht süchtig ist, wenn man nicht mal weiß, wie der Komapatient heißt? Drogentests werden nur bei berechtigtem Verdacht gemacht. --Tröte 22:44, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BEA) Wie Tröte schon richtig bemerkt hat, ist eine Suchterkrankung bei einem Unfall erst mal das sekundäre Problem. Bei einer ernsthaften Suchterkrankung mit körperlicher Abhängigkeit stellen sich jedoch nach einer gewissen Zeit der abstinenz entsprechende Entzugssymptome ein, wo man nur hoffen kann, dass diese vom Arzt korrekt interpretiert werden. Wenn dies der Fall ist, wird ein entsprechender Arzt im Konzil , also Psychiater/Gebiet Sucht hinzugezogen.--Belladonna 22:54, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Naja, es dürften sich ja Entzugserscheinungen einstellen, welche mir zumindest einen chemischen Drogentest angeraten erscheinen lassen. Und auch wenns keiner tätowiert hat, so erkennt man Suchtkranke an etlichen Krankheitssymptomen als Arzt oder med. Fachpersonal schon aus der Erfahrung heraus. Bei Zuckerkranken prüft man ja auch die Zuckerwerte, und die Blutwerte eines Alkoholikers dürften auch ohne Drogentest aussagekräftig sein. Aber ich verstehe Dich so, keine spezielle Behandlung, nur Betreuung der Folgen.Oliver S.Y. 22:51, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht mal sicher, ob man bei einem Patienten im Koma überhaupt Entzugssymptome bemerkt. Ich würde mal ganz, ganz vorsichtig schätzen: Nein, keine Entzugssymptomatik. Ich kann mich an keinen Komapatienten erinnern, der (sichtbare) Entzugssymptome hatte. Oder ich hatte einfach nie einen süchtigen Komapatienten. Was ich bei der Alkoholikerquote in Deutschland aber eigentlich sicher ausschließen kann. Mir ist jedenfalls kein Komapatient mit Entzugssymptomatik erinnerlich. --Tröte 22:56, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Also ich hatte mit einer Patientin zu tun, die tablettenabhängig war und die in ein künstliches Koma aufgrund einer somatischen Geschichte versetzt werden musste. Eine ungewöhnliche Symptomatik während des Komas wurde dann im Zusammenhang mit der Abhängigkeit interpretiert.--Belladonna 23:01, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(wp:BK) Ich hatte mal das „Glück“, wegen einer anderen Krankheit ins Koma zu fallen. Ich wurde deswegen intensivmedizinisch behandelt. Auf meine bestehende Suchtkrankheit (Nikotinsucht) nahm dabei niemand Rücksicht. So genoss ich, ohne es zu wollen, einen Kalten Entzug. Ich war nach dem Krankenhausaufenthalt meine Nikotinsucht dauerhaft los. „Glück“ gehabt. --Ansi-Steuerung 23:04, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ergänzen müsste man noch, dass das Erkennen der Sucht z.B. (zumindest hier in Ö) durch einen Substitutionsausweis erleichtert wird, natürlich werden auch Angehörige das personal oft darüber informieren. Dass die Abhängigkeitserkrankung ein vernachlässigbares Problem ist stimmt auch nicht immer, kann z.B. bei der Narkose eine große Rolle spielen. Da gehts also nicht nur um schön langsam eintrudelnde Entzugserscheinungen, sondern ev. auch die Gefahr einer Überdosis oder gefährlicher Wechselwirkungen wie z.B. sehr plötzlicher und heftiger Entzug bei Wechselwirkungen von Opiaten im Zuge der Behandlung und Substitution mit Buprenorphin. Auf "erkennt man Suchtkranke an etlichen Krankheitssymptomen als Arzt oder med. Fachpersonal schon aus der Erfahrung heraus" würde ich mich nicht verlassen, auch die schauen wie ganz normale Menschen aus... --Svíčková na smetaně 23:09, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Lass mich nochmal kurz nachdenken, Reflexe, Veränderungen an Auge, Nase Mund, Hautveränderungen, Geruch der Atemluft, Einstichstellen an den Gliedmaßen - das sind eigentlich Sachen, woran ich Suchtkranke selbst in der U-Bahn erkenne. Wenn ich damit regelmäßiger zu tun habe, kann ich wahrscheinlich sogar den Suchtgrad eingrenzen. Sry, da gilt nicht "alle Menschen sind gleich".Oliver S.Y. 00:02, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Reflexe (welche auch immer) sind durch das Koma ja mitunter - je nach Komatiefe - nur noch sehr eingeschränkt, auch bei Nicht-Süchtigen. Veränderungen an Augen, Mund, Nase, Haut - gerade bei der genannten Unfallproblematik ist die Haut vielleicht großflächig geschädigt oder verändert: Schürfwunden, Hämatome. Der Geruch der Atemluft ist da mMn vernachlässigbar. Alkoholiker kann man gut erriechen, Leber- und Nierenkranke, Zuckerkranke. Aber den Tablettenabhängigen? Den Kokser? Wenn der Patient beatmet werden muss, ist das mit der Atemluft dann auch schon schwieriger. Wenn man das aber sieht - also z. B. die typischen Einstichstellen, Spritzenabszesse, Alkoholikernase, Spider naevi, andere Leberhautzeichen, dann wird man höchstwahrscheinlich schon die entsprechenden Tests machen. Und wohl auch kalt entziehen. Je nach dem, was es für ein Suchtmittel ist. --Tröte 00:12, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Was da beschrieben wird ist halt der Klischeejunkie. Klar, den gibt es und den kann man als solchen erkennen. Aber glaub mir, Du wärst vmtl überrascht wenn Du wüsstest wie viele der ganz ganz unauffälligen Leute von nebenan (Dein Automechaniker, der Filialleiter vom Supermarkt nebenan, der Nachbar...) auch suchtkrank sind. Einen suchtkranken Menschen, der seit zehn Jahren brav in der Apotheke sein Subutex lutscht oder ein Schlückerl Methadon trinkt kannst Du rein äußerlich an gar nix erkennen. Und auch wenn er dazu noch die Angewohnheit hat am Wochenende eine kleine Folie Heroin zu rauchen siehst Du keine Einstichstellen o.ä. Von noch viel unauffälligeren Süchten wie z.B. Benzodiazepinen will ich gar nicht anfangen, wenn der nicht grad mit knallblauen Somnubenelippen herumläuft. Da ist so manche brave Hausfrau dabei, und niemand weiß dass sie abhängig ist, vllt nicht einmal sie selber... --Svíčková na smetaně 00:25, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
"Klischeejunkie" klingt toll, ich war zwar lediglich Rettungshelfer, aber das reicht auch heute noch zur Einschätzung von Kunden. Die Eingangsfrage war ja, ob bei einem Unfallopfer eine spezielle Untersuchung hinsichtlich einer Suchterkrankung durchgeführt wird, wenn keine Informationen dazu vorhanden sind. So wie ich es jetzt verstanden habe, findet das nicht statt, außer es kommt zu Komplikationen. Es findet also regelmäßig ein "Kalter Entzug" ohne Zustimmung statt. Ob das gut oder schlecht ist, andere Frage. Die Hauptsuchtprobleme sind wohl Alkohol und Nikotin, ich denke, da kann man langjährige und schwere Erkrankungen klar erkennen, nen schweren Kiffer riech ich gegen den Wind, alle drei "stinken" aus allen Poren, daß mit der Atemluft war nur ne höfliche Formulierung. Genauso ist die "Ausgezehrtheit" bei sehr vielen Süchtigen ein Symtom, kein Klischee, und die Anfälligkeit für Infektionen ebenso, deren Spuren man auch häufig sieht. Schäden an der Nasenscheidewand erkennt man nicht von außen, ich sprach aber vom Krankenhaus, dort wird sicher auch die Nase gecheckt, und sowas entdeckt. Klar Medikamentenabhängigkeit ist dadurch nicht zu sehen, genauso wie Ecstasy... Das Thema ist unendlich. Was ich wissen wollte weiß ich nun, danke allen konstruktiven Beantwortern.Oliver S.Y. 04:28, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
und trotzdem noch ein Nachsatz: Ausgezehrtheit findest Du auch bei Weitem nicht bei allen Süchtigen, z.B. schwemmt Methadon sogar auf. Wichtiger ist aber: Wenn Du jemanden substituieren willst (und das geht eh nur bei wenigen Substanzen, bei Koks oder Alk z.b gibt es keine Substitution in dem Sinn), reicht nicht aus, zu wissen wovon er abhängig ist, sondern Substitution erfordert üblicherweise ein (möglicherweise wochenlanges) Suchen nach der richtigen Dosis und Substanz zusammen mit dem Patienten, was bei komatösen Menschen naturgemäß schwieriger bis unmöglich ist. Ich müsste also quasi wissen, ob der jetzt 10ml metha braucht oder 180, das ist ein gewaltiger Unterschied. Und schließlich noch: keine Substitution bedeutet nicht automatisch kalter (also unbehandelter) Entzug, z.B. kann man ein Entzugssyndrom auch symptomatisch behandeln, etwa mit Antikonvulsiva zum Vermeiden von epileptischen Anfällen bei BZD- und Alkentzug... --Svíčková na smetaně 07:10, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja, und ein großer Teil der Alkoholiker ist gleichzeitig übergewichtig... Sry, aber Du hast hier in meinen Augen eine ganz simple Frage völlig mit Optionen überfrachtet. Im Alltag werden wahrscheinlich relativ schnell Verwandte oder Bekannte des Kranken befragt werden können, welche die Diagnose mit ihren Antworten erweitern. Dann blieb aber immer noch die Frage, ob der Suchtkranke nur medizinisch behandelt wird, oder auch weiterhin Suchtmittel bekommt. Um mehr ging es nicht, der Kern der Sache war nämlich eigentlich der Patientenwille, aber den Punkt hatte ich dann während der Diskussion selbst fast vergessen :) - also ob man jemanden zum "Clean sein" zwingen könnte.Oliver S.Y. 10:57, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
In einer kardiologischen Intensivstation wurde ich einmal Zeuge, wie einem zwar nicht komatösen aber handlungsunfähigen Patienten Schnaps gegeben wurde. Ein Pfleger erklärte das mit den Worten: „Wir können uns nicht noch zusätzlich um seinen Entzug kümmern, während wir sein Herz zu retten versuchen.“ Die Entzugserscheinungen würden die Genesung deutlich behindern. – Ganz abwegig ist das also nicht, wenn es um körperliche Abhängigkeit geht. Die besteht ja auch im Koma weiter. —[ˈjøːˌmaˑ] 18:05, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Dazu passt auch meine Beobachtung, dass auf einer geschlossenen psychiatrischen Station die Bewohner nahezu allesamt (starke) Raucher waren, 60 Zigaretten und mehr pro Tag oder alle 7 bis 15 Minuten eine bis in die Nachtstunden hinein oder, im Extremfall, das "Auswerten" der Stummel der anderen Patienten, waren üblich. Grüße, Grand-Duc 01:00, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

PCIe Karte in mini-ITX Gehäuse

Ich kenne mich mich mini-ITX leider nicht aus, daher die vielleicht etwas naive Frage: Kann man in ein mini-ITX-Gehäuse eine „übliche“ PCIe Karte einbauen? Mini-ITX-Mainboards haben in der Regel ja einen entsprechenden Slot. Bei entsprechenden Gehäuse wie z.B. das Lian Li PC-Q09A sehe ich allerdings nicht, wie die Karte in die Gehäuserückseite reinpassen soll. Kann mich da jemand aufklären?--Trockennasenaffe 22:37, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wenn keine Aussparung im Gehäuse für eine Slotblende vorgesehen ist: Nein, kann man nicht. Höchstens eine, die keine Anschlüsse nach außen hat und die auch nur, wenn sie stehend oder liegend (Riserboard) von der Höhe überhaupt in das Gehäuse passt.. Plaintext 22:54, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wie sieht es denn z.B. konkret damit aus? Das Gehäuse ist ja schon hinten offen, aber von Slotblenden sehe ich nichts.--Trockennasenaffe 22:59, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nachdem Du das mit dem Board gelieferte I/O-Panel eingebaut hast, ist da kein Loch mehr. --Rôtkæppchen68 23:07, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich sehe da auch keinen Spielraum rechts von der IO-Blende (von hinten gesehen) für eine stehende oder liegende Karte. Plaintext 23:08, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

OK, fragen wir mal anders: Gibt es ein HTPC-Mini-ITX-Gehäuse, in dem man eine PCIe-Karte verbauen kann? Ohne DVB-Karte ist ein HTPC für mich recht sinnlos.--Trockennasenaffe 23:29, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Methode B wäre ein USB-DVB-Adapter. Ich selbst bin von PCI- oder PCIe-TV-Karten überzeugter. Für eine DVB-Karte ist außerdem noch eine Antenne erforderlich. Ein von außen zugänglicher Slot ist also Pflicht. --Rôtkæppchen68 23:49, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Mein PC-Händler bietet z.B dieses ITX-Gehäuse mit Slot an. Für HTPCs bietet er aber auch Gehäuse mit eingebautem Netzteil wie z.B. dieses an. --Rôtkæppchen68 23:58, 3. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Aye, das Q07 hätte ich auch als Beispiel angegeben; ist halt ein gutes Stück höher, als das Q09. Alternativ kenne ich noch dieses hier; das ist allerdings ein gutes Stück teurer. Chiron McAnndra 00:04, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das härt sich gut an. Preis ist nicht so entscheidend. Allerdings hat das Gehäuse keinen Lüfter. Ob das mit einem passiv gekühlten Board funktioniert?--Trockennasenaffe 09:17, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Musst Du ausprobieren - falls es dennoch zu warm wird (das kommt ja auf den Prozessor und die Leistung an, die Du dem Teil abverlangst), gibt es 2 Positionen, an denen sich ein großer Lüfter einbauen läßt. Das sieht man auf den Bildern. Chiron McAnndra 12:14, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

4. Januar 2012

Wie wird eine Vertragsstrafe (Pönale) bei Bauverträgen richtig berechnet?

Die Vertragsstrafe (Pönale) bei Bauverträgen ist in Österreich in der ÖNORM B2110 geregelt. Soweit so gut. Für folgende zwei Beispiele ist mir die Berechnung jedoch nicht klar und ich ersuche die Wikipedianer um Unterstützung!

Bei Firma A steht bzgl. der Leistungserbringung im Vertrag wie folgt: 15 Arbeitstage mit Unterbrechungen gemäß Terminplan in der Zeit von 03.10.2011 bis 25.11.2011. Firma A fängt jedoch erst am 10.10.2011 an, wird am 25.11.2011 fertig, benötigt aber 20 Arbeitstage. Ist hier eine Pönale für die 5 zusätzlichen Arbeitstage zulässig?

Bei Firma B steht bzgl. der Leistungserbringung im Vertrag wie folgt: 15 Arbeitstage mit Unterbrechungen gemäß Terminplan in der Zeit von 03.10.2011 bis 25.11.2011. Firma B fängt jedoch erst am 10.10.2011 an, wird am 09.12.2011 fertig, benötigt aber nur 10 Arbeitstage. Ist hier eine Pönale zu verrechnen?

--Dipling77 08:04, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

eine Rechtsauskunft scheinst Du ja nicht zu wollen, eher Hausaufgabenhilfe, was zumindest ohne erkennbare eigenen Bemühungen nicht so recht Sinn der Auskunft ist. Da solltest Du dann schon vauch Deine Antwort samt Begründung anführen, dann steigerst Du deine Aussicht auf Erfolg zumindest. - Andreas König 14:11, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Also gut. Ich versuche meine Frage zu konkretisieren. Im ersten Beispiel wird der vertraglich vereinbarte Endtermin zwar eingehalten, die geforderte maximale Arbeitszeit jedoch überschritten. Meiner Meinung ist hier eine Pönale von 5 Tagen (= zusätzliche Arbeitstage) zu verrechnen, da sich durch die Arbeitszeitverlängerung trotzdem eine Vertragsänderung ergibt.

Im zweiten Beispiel ist meiner Meinung nach eine Pönale für 14 Kalendertage zu verrechnen, da der vertraglich fixierte Endtermin nicht eingehalten wurde (auch wenn später begonnen wurde). Die vereinbarten Arbeitstage werden hier nicht weiter berücksichtigt, da sie eingehalten wurden.

Ich hoffe, diese Formulierung ist klarer. Da ich von vielen Kollegen immer wieder verschieden Antworten erhalte, versuche ich auf diesem Weg eine möglichst korrekte Meinung zu erhalten. --217.149.225.126 07:20, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Paradox ?

Ein Paradox(on) (auch Paradoxie; Plural: Paradoxa oder Paradoxien (von altgriechisch Vorlage:Polytonisch, von Vorlage:Polytonisch para ‚gegen‘ und Vorlage:Polytonisch dóxa ‚Meinung, Ansicht‘) ist ein scheinbar oder tatsächlich unauflösbarer, unerwarteter Widerspruch.

Weder die en:WP noch die fr:WP spricht von "unerwartet". Ist ein Pardadoxon kein Paradoxon mehr, wenn es bekannt (= erwartet) wird? Findet jemand eine Def., die dieses "unerwartet" einfordert? Die Disk. im Artikel schweigt. GEEZERnil nisi bene 10:00, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Auf toten Bäumen las ich: Paradoxie [...] 1) allg.: i.e.S. eine Aussage, die einen Widerspruch im Sinne der formalen Logik enthält. [...] 2) Mathematik und Philosophie: Widerstreit eines gut begründet erscheinenden Urteils mit der Erfahrung oder mit anerkannten wiss. Resultaten. [...] Eine weitere Art von P. bezieht sich auf das Auseinanderklaffen von anschaulich und log. Möglichen (opt. Täuschungen).
Das Wörtchen "unerwartet" kommt hier zwar nicht vor, scheint aber implizit vorhanden, denn diese Def. reitet ja auf Widersprüchen zwischen gleichermaßen einleuchtenden und möglichen Optionen herum: "gut begründet" vs. "anerkannt". Ist so ein Widerspruch nicht immer unerwartet? Ugha-ugha 10:23, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Dann wäre aber die Formulierung "von der Logik her nicht zu erwartender" oder? "Unerwartet" schmeckt in meinem Universum nach individuellem Kenntnisstand - und ein Paradoxon sollte nicht vom Wissensstand, der Erkenntis oder sonstigen Fähigkeit eines Individuums abhängen, oder? GEEZERnil nisi bene 11:10, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich halte „unerwartet“ für unrichtig oder zumindest missverständlich und würde es streichen, zumal es ja unbelegt ist.
Gehört dieser Thread nicht eigentlich besser hierher? Gruß, --Φ 11:16, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Natürlich! Aber das ist ja das Paradoxe (s.o.) Die Disk. im Artikel schweigt (aber da VERTEIDIGT einer das "unerwartet"). GEEZERnil nisi bene 11:21, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK) Naja, das sind Bedeutungsnuancen. Wenn man "unerwartet" als Synonym für "überraschend" nimmt, dann betont das den individuellen, zeitlich begrenzten Aspekt (beim ersten Mal überrascht mich M.C. Eschers unmöglicher Tribar, später muss ich darüber nur noch schmunzeln). Wenn man "unerwartet" als Synonym für "verwirrend" nimmt, dann kann das aber einen dauerthafteren Zustand bezeichnen (dass Akteuere in der freien Wirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht richtige Entscheidungen treffen (Gewinnmaximierung), von denen sie wissen, dass sie aus anderer Sicht falsch sind (wenn die Revolution kommt, dann werden die BWLer als erste an die Wand gestellt), verwirrt mich jedes Mal, wenn ich darüber nachdenke). Ich halte "unerwartet" nicht für falsch, aber für entbehrlich. Ugha-ugha 11:39, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
OK, wir sind jetzt 3. Ich kopiere den ganzen Krempel in die dortige Disk. und ändere mit Bezug darauf. Danke! GEEZERnil nisi bene 11:46, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Apps

Hallo! Ich habe einen Samsung Galaxy Tab 10.1N 16GB 3G und suche eine App wo ich SKY GO empfangen kann. Kann mir einer eine Antwort geben welchen APP ich brauche und wo man den findet. Oder wann es einen gibt. Danke. Jochen.

Sky Go für Android kommt seit Ewigkeiten "in Kürze". Geduld, Vorfreude ist die schönste Freude! ;) 85.180.196.181 10:27, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Verbrauch an Pizzakartons in Deutschland?

In dem Artikel Pizzakarton würde ich gerne den Jahresverbrauch dieser Transportverpackungen (keine Tiefkühlpizza) aufnehmen. Leider finde ich trotz intensiven Suchens keine entsprechenden Angaben im Internet. Wo könnte man derartige statistische Daten bekommen?--Salino01 13:13, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Google => jährliche produktion "werbung auf dem pizzakarton" millionen <= dann das link pizzbox (pdf) öffnen. Da gibt es Grössenordnungen und Stichworte, mit denem man solidere Quellen suchen kann. GEEZERnil nisi bene 13:34, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
In den USA laut MSN 3 Milliarden pro Jahr. Die Zahl findet sich auch auf anderen Seiten. Mangia Media behauptet 1,9 Milliarden pro Jahr. Für DE laut Pizzbox 690 Mio. Pizzen pro Jahr.. --NiTen (Discworld) 14:01, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich habe inzwischen mit der Fa. pizzabox Kontakt aufgenommen, da nicht klar ist, ob die 690 Mio. pro Jahr der Gesamtverzehr incl. Tiefkühlpizzen ist. Ich habe noch keine Antwort bekommen. Außerdem wird in dem in dem PDF angegeben: 40 Mio. Menschen werden in Deutschland mit Pizzakartons erreicht und verzehren durchschnittlich 9 Pizzen pro Jahr. Das wären entsprechend 360Mio. Kartons. Doch woher stammen diese Daten. Ich bleibe dran. Auch ein Unterschied zwischen 3Milliarden und 1,9Milliarden ist relativ groß. Gibt es evtl. auch Statistiken von Verbänden der Lebensmittelkartonhersteller oder der Wellpapierindustrie oder???--Salino01 16:06, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Finanzämter haben diese Daten - sie dienen der Überführung von Steuerverkürzern. Hier in Nürnberg hatten wir einen Fall, in dem ein Maserati-fahrender Pizza-Bäcker mittels der an ihn gelieferten Pizzakartons überführt wurde; ich glaube mich zu erinnern, daß er so um die vier Jahre bekam. Also vielleicht mal beim Finanzamt fragen… -- Freud DISK 20:48, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Für US könnte sicher auch eine Nachfrage bei pizzamarketplace.com nicht schaden. --NiTen (Discworld) 21:02, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Messen in 3D-PDFs

Ahoi, man kann mit dem Adobe Acrobat in 3D-PDFs messen, mit dem Adobe Reader leider nicht (Version 9). Gibt es da eine Möglichkeit, außer die Vollversion zu installieren? Danke --тнояsтеn 14:23, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Pardon - ich verstehe die Frage nicht: Was willst du messen? --Snevern (Mentorenprogramm) 20:11, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Strecken und Winkel, siehe [11]. --тнояsтеn 22:17, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Danke für die Erklärung. Leider kann ich dir deine Frage trotzdem nicht beantworten. --Snevern (Mentorenprogramm) 09:55, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ixduamon

Was ist das für ein Programm?: "C:\Program Files (x86)\Lexmark 5600-6600 Series\lxduamon.exe" Scheint zu meinem Drucker zu gehören, der mir bei jedem Start die Fehlermeldung bringt, ich müsste MSFrameworks 2.0 installieren, obwohl alles i.O. ist. Bei Google finde ich nix [12] --91.32.61.48 16:32, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Sicher, dass du die Frameworks drauf hast? Falls nicht würd ich mal hier draufgehen und sie installieren, danach sollte es klappen. Die Frameworks sind Grundlage für eine Reihe von Anwendungen, deswegen kann das sowieso nicht schaden ;). Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 16:35, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich finde bei Google [13] ganz viel. --Pp.paul.4 16:37, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Trapez - Parallelogramm

Ist ein Trapez auch ein Parallelogramm?

--89.246.196.200 16:40, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ein Parallelogramm ist der Sonderfall eines Trapezes. Grüße Dumbox 16:42, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Zu dem Artikel folgende Frage: Es ist dort sowohl von einem "überschlagenen" als auch von einem "verschränkten" Trapez die Rede. Bei letzterem auch mit Bild. Ist damit das gleiche gemeint? --Duckundwech 17:02, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ein verschränktes Trapez ist nicht nur überschlagen, sondern auch noch rechtwinklig. -- ⅃ƎƏOV ИITЯAM WW 18:33, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
da habe ich jetzt aber ein gewisses Vorstellungsproblem. --Duckundwech 14:37, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Stell dir die obere Seite des verschränkten Trapezes nach rechts oder links verschoben vor: Ein überschlagenes Trapez ist ein Trapez, bei dem (vorausgesetzt, die parallelen Seiten sind horizontal) die linke untere Ecke mit der rechten oberen Ecke verbunden ist und umgekehrt. Ein verschränktes Trapez ist ein überschlagenes Trapez, bei dem eine dieser Seiten senkrecht auf den zwei horizontalen steht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 16:33, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Garnelenzucht

Stimmt es, dass im Australischen Outback mehr für den japanischen Markt geerntet wird als durch die japanischen Fischfangflotten im Weltmeer? (Garnelen, keine Walfische) 46.115.34.142 20:15, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

4000 Tonnen Produktion in Australien laut Garnelenzucht. "The total global production of farmed shrimp reached 2.5 million tonnes in 2005. This accounts for 42% of the total shrimp production that year [...] About 200,000 tonnes yearly are imported by Japan" en:Shrimp farm#Economy. Die gefangene Menge wird auf 3.42 million tonnes weltweit beziffert in en:Shrimp#Commercial fishing. Angesichts dessen ist es schwer vorstellbar, dass die gestellte Frage bejaht werden kann. --Vsop 22:36, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Was ist eine Staffel (Fernsehproduktion)? Warum kriegen wir zu diesem Begriff keinen Artikel hin? – SimpliciusAutorengilde № 1 21:52, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Weil es dazu nicht mehr zu sagen gibt, als schon in Staffel steht. en.wikipedia hat dafür auch keinen eigenen Artikel, sondern bloß einen Abschnitt bei en:Television program#Seasons/series. --Vsop 22:19, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Na, ich würde aber stark bezweifeln, dass man da nicht mehr zu sagen kann. Staffeln haben oft Handlungsbögen, spezielle Episoden, ein Finale… (nicht signierter Beitrag von 92.225.134.31 (Diskussion) 22:25, 4. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]
Dann schreib was rein was die Welt wissen muss. --Netpilots -Φ- 22:30, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Staffeln haben oft Handlungsbögen, spezielle Episoden, ein Finale… - wie Du sagst: haben oft. Schauspieler haben oft falsche Zähne, Minister haben oft Affairen, Frauen haben oft Depressionen, ..... sollte man dies in den entsprechenden Artikeln etwa auch erwähnen? In einem Artikel geht es weniger darum, was oft mit dem Thema koinzidiert, sondern darum, was dafür typisch ist. Solange eine Staffel, die keinen eigenen Handlungsbogen, keine speziellen Episoden und kein Staffelfinale hat, dennoch als Staffel gelten darf, sind die genannten Punkte nicht typisch für den Begriff - und sollten daher nicht erwähnt werden - allenfalls unter einem gesonderten Punkt, der das als optionale Ausprägung kennzeichnet. Chiron McAnndra 15:18, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jein, ein Artikel sollte bestenfalls auch Hintergründe und Zusammenhänge erklären. So ist etwa Musik "eine organisierte Form von Schallereignissen" (beispielsweise, wenn ich zu musikalischen Zwecken Wasser über ein Blech laufen lasse). Tonalität, Rhythmus usw. brauchts für Musik zunächst also nicht, allerdings ist derlei sehr verbreitet sollte deswegen auch im Artikel erwähnt werden. Sofern sich relevante Quellen und gehaltvolle Informationen zu Staffeln finden lassen, steht einem Artikel imho nichts im Weg. Gruß --stfn 17:24, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Hängetitten

Guten Abend.

weiß jemand ob folgendes Foto ein Fake ist: http://1.bp.blogspot.com/_J_3jdawSenc/TMjKSp-hbOI/AAAAAAAAAc0/2xKOnzy66kk/s1600/bigboobs.png

Bitte dringend 88.69.135.133 21:53, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Nicht echt, aber die bestimmt. Warum so dringend? hast du eine Wette abgeschlossen? --Netpilots -Φ- 22:24, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Auf welchen Seiten treibst Du Dich denn rum? -91.56.167.243 22:41, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Objektiv betrachtet sollte es nicht unmöglich sein, aber sicherlich nicht gesund. Man suche in der en:WP nach Mme. Norma Stitz (nicht die gesuchte Person, sondern nur proof of concept). GEEZERnil nisi bene 22:58, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Warum in die Ferne schweifen: Norma Stitz --тнояsтеn 09:09, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Er hat schweifen gesagt ..! GEEZERnil nisi bene 10:43, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich bitte nach Möglichkeit um enzyklopädische Sprache, damit sich niemand beleidigt fühlt, vgl. Titte: „[…] hat auf die Brust der Frau bezogen in neuerer Sprache häufig den Beiklang des verächtlichen, derben oder wenigstens unumwunden-natürlichen, auch mit dem Nebenbegriff des Hässlichen.“ Medizinischen Problemen sollte man nicht abfällig begegnen. Ansonsten: Offensichtlicher (da entsprechende Bildbearbeitung sichtbar) Fake. Gruß --stfn 11:43, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich habe nachgedacht und bin der Meinung, dass die Vermeidung des Begriffes hier im Thread nicht nötig ist. Personen, die Postkarten und Videos in diesem Bereich als ökonomische Nische entdeckt haben - und davon leben -, (be)nutzen noch ganz andere Bezeichnungen (ich habe mich vor Ort vergewissert, könnte belegen, verlinke hier aber nicht). Es ist - praktisch gesehen - eine Fachverkäufer-Sprache. Warum soll das (begeisterte?) Klientel, diese Sprache nicht aufnehmen?
Ist das Auskunftsthema hingegen Katharina die Grosse oder definierte gut genährten Damen z.B. aus der deutschen Politik, sollte man die Bezeichnungen entsprechend und respektvoll anpassen. GEEZERnil nisi bene 13:32, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ist mir klar und ich will auch kein Riesending daraus machen, dachte nur, mal vorbeugend was zu schreiben. Das Foto könnte ja durchaus ein bearbeitetes und ungefragt veröffentlichtes Privatfoto sein. --stfn 16:37, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Regexp – Entweder/Oder-Treffer

Für einen Artikel habe ich mir ein PHP-Skript gebastelt, um tausende Daten aus einer Webseite zu extrahieren, um sie später zu verwenden. Ich habe in einer Zeile folgendes stehen:

 <p class="adresstitel">03.21 Peter Mustermann-Freiherr (bisher)</p> … und
 <p class="adresstitel">03.22 Christan Wulff</p>

Mit dem regulären Ausdruck !<p class="adresstitel">([0-9]+).([0-9]+) (.*?)</p>!is extrahiere ich die Nummern und den Rest. Im nächsten Schritt habe ich jeweils überprüft, ob das Wort (bisher) vorhanden ist; wenn ja, weiss ich, dass die Person bereits das Mandat im Parlament hat und erneut kandidiert, ich muss dann lediglich den String um 9 Zeichen von rechts kürzen. Das funktioniert so auch, trotzdem möchte ich mich erkundigen, wie ich den  (bisher)-Teil mit einem regulären Ausdruck extrahieren kann (falls er existiert). Ich wünsche mir am Ende einen Ausdruck, der inetwa so aussieht, aber auch funktioniert:

 !<p class="adresstitel">([0-9]+).([0-9]+) (.*?) [ (bisher)|]</p>!is

Haben wir Regexp-Leichtathleten hier? Gruß, --sci. pol. 21:58, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

<p class="adresstitel">([0-9]{2})\.([0-9]{2}) (.*?)( \(bisher\))?</p>. Kodos ist für so etwas sehr zu empfehlen. Beachte das escapen des Punktes und der Klammern. \ muss im PHP-String durch \\ ersetzt werden. --Steef 389 22:12, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Priority Mail

Was hat es mit den Priority Aufklebern auf sich? Möchte man einen Standardbrief nach Brasilien schicken, kostet das €0,75. Bei den Laufzeiten ist folgendes angegeben:


  • Priority (nur mit Priority-Vermerk) 7-9 Werktage Ohne Aufpreis
  • Economy 30-50 Werktage Ohne Aufpreis
  • Eil*** Schnellste Beförderung im Zielland + 3,45 EUR

(siehe: http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/briefe_ins_ausland/brief/index.html -> Brasilien -> Laufzeiten)

Wie kommt dieser Unterschied zustande? Reist Economypost per Schiff? Vielen Dank bereits, ich kann es mir nicht erklären und habe auch sonst keine Erklärung gefunden... (nicht signierter Beitrag von 92.229.41.7 (Diskussion) 23:52, 4. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Beispiel Schweiz: Briefe aus dem Ausland, die mit einem Luftpost- oder Priority-Aufkleber ankommen, werden wie A-Post behandelt, solche ohne wie B-Post. Fuer Brasilien weiss ich aber nichts naeheres. -- Arcimboldo 02:23, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Der Artikel Prioritaire meint: Synonym zu Luftpost. Und das steht ja auch auf dem Kleber: [14] --тнояsтеn 13:34, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
aus dem hinweis „Schnellste Beförderung im Zielland“ darf man wohl schließen, dass in dem riesen land die post unterschiedlich schnell befördert wird... Luftpost#Die_moderne_Luftpost_und_der_Einfluss_der_Philatelie: es gibt tatsächlich noch postbeförderung per schiff (aber nich in den meisten ländern europas...)... --Heimschützenzentrum (?) 21:42, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Danke für die Antworten, aber ich verstehe nicht, warum zwischen den beiden Beförderungswegen kein preislicher Unterschied besteht. Dann sendet ja jeder mit Priority und es müsste Economy überhaupt nicht geben. (Man wäre ja blöd, wenn man eine schnellere Beförderung ohne Aufpreis nicht in Anspruch nähme!) Das mit der Beförderung im Zielland verstehe ich, aber der Brief muss ja erstmal in die Neue Welt kommen... (nicht signierter Beitrag von 92.231.94.176 (Diskussion) 01:20, 6. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Ich wuerde einfach mal spekulieren, dass auch Briefe ohne Luftpostaufkleber in den meisten Faellen per Luftfracht befoerdert werden - aber man hat halt keine Garantie, und wenn man Pech hat, geht es eben doch mit dem Schiff. Im Falle der Schweiz ist es jedenfalls tatsaechlich so, dass man einen kostenlosen Mehrwert erhaelt, wenn man aus Deutschland einen Priority/Par-Avion-Vermerk drauftut - ein anderes Unterscheidungsmerkmal hat die Schweizer Post nicht, um Auslandsbriefe in A und B zu sortieren. -- Arcimboldo 03:15, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
das mit dem gleichen preis ist wirklich merkwürdig, weil ja mit dem transport per schiff kein toller vorteil einhergeht, außer man ist n grüner oder will der post was gutes tun... --Heimschützenzentrum (?) 08:14, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

5. Januar 2012

Zeitungen 1946 in DD

Um eine Artikelbaustelle hier in WP zu beenden, müßte ich zunächst mal wissen, welche Tageszeitungen (regional, überegional, Parteiblätter) 1946 in Dresden erschienen. Kann da jemand helfen?--scif 00:17, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Hier sind schonmal alle Zeitungen, die in Dresden verlegt werden/wurden: [15]. Und diejenigen mit Verbreitungsort Dresden: [16]. --тнояsтеn 09:29, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Erstmal danke für deine Hilfe, aber das stellt wohl eher den aktuellen Stand dar. Auf DNN und SZ wäre ich auch noch gekommen, die MoPo müßte man dann wahrscheinlich auch noch erwähnen. Es geht aber um das Jahr 1946, in der SBZ.--scif 09:36, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Da sind auch historische Zeitungen dabei! Man kann meines Wissens leider nicht nach Datum filtern, aber die Listen sind sortiert nach Datum der jeweils ersten erfassten Ausgabe. --тнояsтеn 10:10, 5. Jan. 2012 (CET) P.S.: Man findet z.B. die Volksstimme oder 2x wöchentlich Die Union (Landeszeitung Sachsen der Christlich-Demokratischen-Union Deutschlands).[Beantworten]

Asche auf mein Haupt, hatte nur die ersten 10 Einträge wahrgenommen, sind aber läppische 1019. Yep, da is was dabei.--scif 10:26, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Sehr interessant ist Tageszeitungen der DDR. Auch einen Blick wert: Kategorie:Zeitung (Sachsen). --тнояsтеn 13:00, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die wesentlichen Blätter waren damals Sächsische Zeitung (regionale Tageszeitung SED), Die Union (reg. TZ CDU, im Artikel sind auch ein paar Sachen zu 1946 zu erfahren), Sächsisches Tageblatt (reg. TZ LDPD) und Neues Deutschland (überreg. TZ SED). Mehr gab es nicht, soweit ich weiß.--Y. Namoto 13:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Patom-Krater

Wie kann man sich die Entstehung des Patom-Kraters vorstellen? Hier ein Youtube-Clip. – SimpliciusAutorengilde № 1 00:54, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Möglicherweise durch gefrierendes unterirdisches Wasser. [17]. Vulkanische Prozesse oder ein Einschlag eines Meteoriten sind nicht so wahrscheinlich, wie der Krater aussieht. Ich denke, den Raumschiffeinschlag können wir weitgehend ausschließen. ;-) --GDK Δ 01:17, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Danke, hab ich ergänzt. – SimpliciusAutorengilde № 1 02:19, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Vielleicht ein Pingo? --Optimum 03:11, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

PDF Kontrast erhöhen

Hallo,

ich habe ein knapp 150 Seiten langes PDF, welches eingescannte Dokumente beinhaltet. Leider ist die Schrift ziemlich "grau", so dass der Ausdruck schlecht ist. Gibt es eine Möglichkeit, den Kontrast in einem PDF zu erhöhen? --95.112.187.137 01:44, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Vielleicht ist es eine Idee, eine OCR-Software zu benutzen um aus dem PDF eine Textdatei zu machen, die, eine Arbeit mit OpenOffice vorausgesetzt (vielleicht kann das der Fork LibreOffice auch), wieder in ein Kontrastarkes PDF verwandelt werden kann. Bei so einem Vorgehen werden Grafiken im PDF allerdings wahrscheinlich nicht wahrgenommen; außerdem ist das hier eher eine theoretische Betrachtung, denn ich kenne mich mit OCR nicht aus. Vielleicht ist das aber eine erwägenswerte Denkrichtung. Grüße, Grand-Duc 01:50, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich hatte mal ein mieses pdf-Dokument mit vier Seiten, ich habe es zu png-Dateien exportiert und manuell überarbeitet. – SimpliciusAutorengilde № 1 02:07, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Photoshop sollte das Gewünschte können... PDF öffnen, Kontrast bearbeiten und wieder als PDF speichern. --тнояsтеn 13:42, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wenn ich das pdf in Photoshop öffne, wird jede Seite einzeln geöffnet. Das ist zu viel Arbeit bei der Seitenanzahl. --95.112.198.115 14:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
man könnte versuchen mit „gs“ das pdf in n haufen png dateien zu konvertieren... dann jagt man vollautomatisch „pngtopnm|pamthreshold -simple -threshold=.8|pamtopnm|pnmtotiff“ drüber und erhält so lauter schwarz-weiße seiten... dann mit „tiffcp“ alle tiffs in eine datei schreiben und dann mit „tiff2pdf“ wieder n pdf machen... :-) --Heimschützenzentrum (?) 08:30, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Exklave des Kantons Luzern

Hallo! Leider finde ich nichtmal den Namen dieses Gebietes, darum hier. Der Kanton Luzern besitzt eine Exklave am Südufer des Vierwaldstätter Sees, nördlich des Kantons Niedwalden. [18] Bei Googlemaps finden sich die beiden Bezeichnungen Bürgeberg und Undermatt. Da ich es kaum glauben kann, daß es hier nach 10 Jahren noch eine Lücke bei solch großem Gebiet gibt, die Frage, worunter das Gebiet beschrieben wird, und wenn das nicht der Fall ist, ob es jemand ergänzen kann. Danke.Oliver S.Y. 02:29, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das ist der noerdliche Abhang des Bürgenstock, gehoert sogar zur Stadt Luzern, siehe Luzern#Geographie. Das Bild duerfte eben diese „Exklave“ zeigen – ist ueber den See wohl einfacher zu erreichen als ueber Land. --Wrongfilter ... 02:58, 5. Jan. 2012 (CET) Korrektur: Nach nochmaligem Studium der Bildbeschreibung ist der Ort Kehrsiten, am westlichen Abhang des Bürgenstock. Der noerdliche Abhang faellt nach dem Googlemaps-Satellitenbild einfach steil in den See ab. --Wrongfilter ... 03:06, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
In Bürgenstock#Geografische Lage steht es ja auch explizit drin. Siehe auch die topografische Karte: [19]. --тнояsтеn 09:39, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Das Bild zeigt Kehrsiten, die Exklave geht irgendwo am unteren Bildrand los. --тнояsтеn 09:43, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nachtrag 2: Die Stadt Luzern führt das Gebiet als "Exklave Bürgenstock", eine Nutzungskarte hier: [20] --тнояsтеn 09:59, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Und was ist daran jetzt eine Exklave? Das Gebiet ist soviel eine Exklave wie Nordirland im Vereinigten Königreich, nämlich gar nicht. 88.130.220.236 19:08, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Exklave gelesen? Dann wirst du feststellen, dass es auf die Definition ankommt... --тнояsтеn 20:15, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Danke erstmal für die Antworten. Ich fände es trotzdem gut, das dies zumindest irgendwie als Gebiet einen Artikel oder Abschnitt bekommt, die Größe rechtfertigt das in meinen Augen allemal. Und nur Steilküste ist es wohl auch nicht, wenn ich Untermatt/Undermatt richtig deute, was auf eine Ebene hinweist.Oliver S.Y. 01:51, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Schau dir die Höhenlinien in der Karte an, da gehts schon verdammt steil zu. Bzw. dieses Foto: [21]. Rechts ist Kehrsiten, dann kommt die Steilwand und irgendwo am linken Bildrand ist Undermatt. Dort ist es zwar nicht mehr so extrem steil, aber alles andere als eine Ebene. --тнояsтеn 16:10, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Fernsehsketch zur Nahrungsaufnahme an einem Feiertag: Hinweise gesucht

Bereits seit langer Zeit suche ich Informationen zu einem Sketch, den ich vor noch längerer Zeit an einem Silvesterabend im Fernsehen gesehen habe.
Ein Mann im mittleren Alter im Smoking hat vor sich eine sehr große Glasschüssel stehen und um sich herum die "Zutaten" für seinen Vortrag. Er erzählt gut gelaunt, was man an Silvester (es könnte aber auch ein Weihnachtsfeiertag gewesen sein) so alles zu sich nimmt. Er beginnt mit dem Frühstück: "Morgens braucht man natürlich erstmal odentlich Kaffee zum Aufwachen..." (der Inhalt von zwei Tassen Kaffee landet in der Glasschüssel) ""...ich trinke Milchkaffee..." (er gießt einen Schuß Milch hinterher in die Glasschüssel) "...Ah, da kommt ja schon der Marmeladentoast..." (Zwei Scheiben Toast, etwas Butter und Marmelade folgen dem Weg der Milch in die große Glasschüssel) "...und natürlich ein schönes Frühstücksei... ...mit Salz... ...und ein Glas Orangensaft..." So geht es weiter über den Tag, die Glasschüssel wird voller und voller. Es kann sein, daß die Darstellung mit einem Schnaps endet, weil das Essen so fett war ("...und noch ein Schaps, auf einem Bein kann man nicht stehen...").
Leider habe ich bisher keinerlei Informationen zu dem Titel des Sketches, dem Künstler, dem Sender und Sendetermin oder was auch immer. Langwieriges Suchen mit den unterschiedlichsten Stichworten hat bisher auch nichts erbracht. Hilfreich wäre jeder sachdienliche Hinweis, das Optimum natürlich ein entsprechender Link zu Youtube oder einer ähnlichen Plattform. Danke für eure Mühe im Voraus --84.191.144.232 03:36, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Peter Frankenfeld, grossartig, aber tot. Eine Version, aber es gibt Varianten davon. Ist es das? GEEZERnil nisi bene 09:20, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Laß dich umarmen! Nein, der legendäre Frankenfeld ist es nicht (obwohl da nicht nur der Smoking stimmt), aber das hat mich bei den von Youtube gelisteten "ähnlichen" Filmen endlich auf die richtige Spur geführt: Es ist der Weihnachtsmagen von und mit Winfried Göpfert, gesendet im ARD Ratgeber Gesundheit. Möglicherweise wurde davon noch eine etwas eingängiger ausgeführte Fassung mit Smoking und mehr Publikum aufgenommen, an die ich mich erinnere. Aber es ist genau der Sketch, nach dem ich so lange gesucht habe. Ganz ganz herzlichen Dank. --84.191.144.232 16:05, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich kenne das als Anekdote über einen bekannten Arzt, der das Experiment am Mittagstisch einer fülligen Patientin unternommen haben soll, um sie zum Abnehmen zu bewegen. Müsste mal schauen, wer das war, aber die Story wäre demnach sicher deutlich älter als Frankenfeld. --88.73.128.154 16:29, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ähm, es ist nicht Frankenfeld sondern Winfried Göpfert. Eine konkrete zeitliche Einordnung wurde bisher auch garnicht vorgenommen, allerdings sieht Göpfert in dem Film im Gegensatz zu heute ([22]) noch recht jung aus. Für mich erstaunlich, wie sich über den langen Zeitraum meine Erinnerung verändert hat und was erhalten geblieben ist (z.B. Brötchen statt Toast, kein Orangensaft zum Frühstück, aber Salz zum Ei, "auf einem Bein kann man nicht stehen" kommt in dieser Version auch nicht vor und das fulminante Salzstangenfinale hatte ich völlig vergessen...). --84.191.144.232 16:36, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja, sorry, natürlich nicht Frankenfeld. Im Netz finde ich die Anekdote auf die Schnelle nicht, muss sie wohl mal in einem Buch gelesen haben. Der Arzt hatte dabei neben seinem Stuhl einen Eimer stehen und immer, wenn die Dame des Hauses sich einen Happen einverleibt hatte, hatte der Arzt dasselbe in den Eimer getan und am Ende der Mahlzeit präsentierte er dann den Eimer der Dame mit den Worten: "So, Madame, sieht es jetzt in ihrem Magen aus." --88.73.128.154 16:46, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Voilà, die Dame war Maria Theresia, ihres Zeichens Kaiserin, und der Arzt war ihr Leibarzt. Bon appetit. --88.73.128.154 16:54, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Dankeschön! Ein prima Hinweis. Auf der Basis läßt sich wohl dann in den Darstellungen über Maria Theresia (ich nehme mal an, es ist diese von den fünfen) auch eine zitierfähige Quelle finden. Es wäre auch nicht ausgeschlossen, daß Göpfert als kundiger Wissenschaftsjournalist hier Anleihe genommen hat. --84.191.144.232 17:19, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Heinz Hönig + Musik

Wer kann mir den Song nennen, den den Schauspieler Heinz Hönig gesungen hat. Es geht in dem Text um einen Vater, der für seinen Sohn nie da war, wenn er gebraucht wurde. Danke (nicht signierter Beitrag von 91.97.236.218 (Diskussion) 09:53, 5. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Hoenig => Google => Laß den Drachen steigen <schluchz> GEEZERnil nisi bene 10:05, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Was war das?

Wenn ich mir hier das Niederschlagsbild von Rheinland-Pfalz/ Saarland von 03:30 bis 07:00 angucke, hat sich da ein auffälliger Wirbel gebildet. Ist das vlt. ein Radarfehler gewesen, oder waren die Regengebiete so ausgeprägt ringförmig? Gruß vom

--Giftmischer 11:28, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Muss ein Datenfehler sein, der im Übrigen auch schon vor 3 Uhr bestand. -- j.budissin+/- 11:44, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wassertiefe der Nordsee

Kennt jemand eine online verfügbare Seekarte mit detaillierten Wassertiefen? MarGIS produziert bei mir einen Timeout ([23]). Alternativ eine aktuelle Seekarte, auf der die Hydrographische Messstation (Spiekeroog) eingezeichnet ist. --тнояsтеn 13:03, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Was möchtest Du denn wissen? Oder worauf willst Du hinaus? Dass auf der im Artikel angegebenen Position gerade mal 1,2 bis 1,7 Meter Wassertiefe angegeben ist? Es gibt eine etwas weiter nördlich eingetragene Beobachtungsstation (Obstn), die auf der angegebenen Länge liegt und im Fahrwasser, laut Karte etwa 7 Meters. Die Höhe beträgt etwa 53°45′10″, es könnte sich also bei den im Artikel stehenden Koordinaten um einen Schreibfehler handeln. Das Satelittenbild zeigt die Station auch deutlich weiter nördlich. --Dansker 17:38, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Seekarten der Nordsee gibts beim BSH. Guckst du hier. Grüße.--JBo Disk Hilfe ? ± 17:43, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hier findet sich eine Karte mit Position wie oben vermutet und Wassertiefen. --Dansker 17:46, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Kleine Anmerkung: Obstn steht auf Seekarten für Obstruction (Behinderung).--JBo Disk Hilfe ? ± 17:49, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jo. Aber das ist sie doch, der Container da im Wasser, nordöstlich des Pfeils. --Dansker 18:51, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Habe mir erlaubt, die Koordinaten im Artikel anzugleichen. Ausser unseren eigenen Angaben im Artikel fand sich nichts und aktuelle Seekarten des Gebietes liegen mir nicht vor. Also habe ich Satelittenbilder bemüht, eine Verifikation mittels Karte oder Küstenbuch oder Universität Oldenburg oder ... könnt nicht schaden. Gruss --Dansker 19:54, 5. Jan. 2012 (CET) Worums Thgoiter ging, wissen wir immer noch nicht, oder?[Beantworten]

Eigenartige Abbuchung

Mir sind am 02.01. von meinem Commerzbank-Konto (gewöhnliches gebührenfreies Giro-Konto) 7,50 Euro abgebucht worden. Verwendungszweck lautet: "EMCC Jahresentgelt Konto-Karte". Googlen gab keine Ergebnisse. Hat hier jemand eine Erklärung, was das sein könnte (z.B. weil er als Commerzbank-Kunde dieselbe Abbuchung bemerkt hat)? Ansonsten werde ich mich nächste Woche auf den Weg zur Commerbank machen - die Öffnungszeiten der Bankfilialen sind dabei leider etwas hinderlich... Vielen Dank schonmal!


--109.45.228.15 13:37, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Kann man sowas auch telefonisch klären oder muss man zur Klärung persönlich mit Kontoauszug bei der Commerzbank erscheinen?

Ruf doch einfach mal an, ich gehe davon aus das die dir auch so weiterhelfen können und falls nicht werden die es dir schon mitteilen. -- Jonathan Haas 13:47, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hast du bzw. dein (Ehe-)Partner eine zweite Girocard/Maestrocard? Die kostet 7,50 p.a. --тнояsтеn 13:54, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Laut dieser Seite kostet die dritte EC-Karte 7,50 € im Jahr. -- Wiprecht 14:34, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

An den Fragesteller: Sind Sie ernsthaft der Meinung daß dies eine Wissensfrage für die Wikipedia-Auskunft ist? Und ob man sowas telefonisch klären kann kann man telefonisch klären ! <Kopfschüttel> 82.113.119.103 18:07, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Mit Verlaub: Das ist heute die übliche Vorgehensweise. Wenn ich zum Beispiel wissen will, was beim "Pizzataxi Napoli" eine Pizza mit Salami und Zwiebeln kostet, dann schaue ich erstmal bei google. Finde ich da nichts, dann frage ich in der Auskunft der Wikipedia und eventuell nochmal in irgendwelchen Italien-Foren. Erst wenn mir da auch keiner helfen kann, dann rufe ich in der Pizzeria an und frage vor der sowieso geplanten telefonischen Bestellung nach dem Preis. So einfach ist die Welt heute, willkommen im neuen Jahrtausend. --91.52.252.11 22:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Man kann sich bei "Pizzataxi Napoli" doch einfach als "Follower" auf Facebook eintragen, dann weiss man auch immer, wie Giovanni gerade drauf ist und ob er heute drei oder vier Oliven auf die Pizza legt. --Optimum 23:17, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wulff Kredit dumme frage??

Hallo, warum hat Wulff sich nicht direkt den Kredit bei der Bank besorgt für sein Haus? Als Ministerpräsident hat man doch bestimmt super billige Zinsen das man so was gar net braucht oder?84.59.14.225 14:05, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Es schwingt ja auch der Verdacht mit, dass das in Wirklichkeit gar kein Kredit war, sondern ein Geschenk und dass an eine Rückzahlung gar nie gedacht war. --El bes 14:25, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Man könnte die Frage ironisch auffassen, aber bist du jemals in die Lage gekommen, wo dir ein Freund angeboten hat, den Wagen zu leihen, die Haare zu schneiden oder den Kühlschrank in den 5. Stock zu tragen? Ein Angebot, durch dessen Nicht-Annahme man einen Freund (im Sinne des Wortes) zurückstösst? Das einen bei Annahme aber in die Breduille bringt? (Autounfall, schlechte Frisur, Bandscheibenvorfall...). Ein emotionaler Mensch sagt zu, ein rationaler Mensch sagt, "Klasse, nett von dir, Karl-Heinz, aber ...". GEEZERnil nisi bene 14:29, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das sind aber süße Beispiele. Deutlicher wird das Bild vielleicht, wenn dein Freund die Möbelpacker bezahlt und dir auf den Kühlschrank noch 'nen Hunni drauflegt. Ach so, und du bist Lehrer, und der Sohn deines Freundes schreibt nächste Woche Chemie bei dir. 85.180.194.113 15:09, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Du hast es erkannt: Ich habe es süss gemacht, weil diese Dinge im Leben von Normalos 1000-fach vorkommen. Für einfach Geld schenken braucht's keine Verträge (es wäre nicht logisch, 500.000 zu bekommen, alles schriftlich zu machen ... und dann nicht zurückzuzahlen, oder?) Habe auch schon Freunden zinsfreie Kredite gegeben oder sie in einer Wohnung Urlaub machen lassen - bloss: Die sind keine Politiker. Ein öffentliches Amt wird von alles Seiten durchleuchtet, deshalb ist ja auch das Schmerzensgeld so hoch. (Hehehe! Kommt jetzt Würde, Vorbild und Ethik?) GEEZERnil nisi bene 15:33, 5. Jan. 2012 (CET) Ist hier schon mal jemand schneller in der Autowerkstatt drangekommen, weil er Stammkunde ist? Wurde schon mal jemand zufällig vom von Schwager bei der abgelaufenen Parkuhr erwischt? In der Bank mit Sonderkonditionen beglückt, weil er einer jungen Angestellten vor Jahren ihre erste Versicherung abkaufte und sie sich mittlerweile zur Zweigstellenleiterin hochgearbeitet hat? Man kennt sich, oder ??? Her mit den Steinen ;-) GEEZERnil nisi bene 15:33, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Aaah, die Briefe heute in der Rot-Weiss-Zeitung füllen jetzt auch die Lücke, warum die Scheidung von Glaeseker eintrat. Es ist befriedigend, wenn alles irgendwann zusammenpasst... GEEZERnil nisi bene (CET)
Den Schwager mit der Parkuhr versteh ich nicht ... Dummchen 16:14, 5. Jan. 2012
Der Schwager ist Verkehrspolizist... --Eike 16:26, 5. Jan. 2012 (CET) [Beantworten]
Ja, - und ... ? Dummchen 19:03, 5. Jan. 2012
"Für einfach Geld schenken braucht's keine Verträge" - Klar braucht's das. Vor allem wenn man eine größere Summe schenken will. Bei einem "echten" Geschenk kommt sonst nämlich massig Schenkungssteuer und außerdem wirkt das leicht komisch, wenn man als Politiker eine große Summe einfach so bekommt. Mit einem Darlehensvertrag ist das offiziell kein Geschenk, somit dürften auch keine Steuern anfallen. Und wenn jemand nachguckt, sieht es viel harmloser aus. Deswegen sollten die angegebenen Zinsen auch nicht zu niedrig sein. Ob man sie dann zahlt oder auf unbestimmte Zeit stundet ist ja eine andere Frage ;) Also ich würde es so machen^^ Übrigens lohnt sich auch für echte Schenkungen ein Vertrag, gibt es recht häufig (z.B. wenn Eltern ihren Kindern ein Teil des Hauses überlassen). --StYxXx 19:40, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das Konzept war: Geld geben, ohne dass jemand davon weiss/erfährt. Es ist klar, dass eine "offizielle Schenkung" einen Vertrag verlangt. Ist eigentlich in der Presse je diskuriert vorden, warum der Vertrag nicht zwischen den Ehefrauen vereinbart wurde? Keine Gütertrennung? GEEZERnil nisi bene 20:54, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wenn ihr hier von "Vertrag" redet, meint ihr vermutlich "schriftlicher Vertrag". Auch ein mündlicher Vertrag ist nämlich ein Vertrag, und nur für wenige Verträge ist die Schriftform (oder eine noch strengere Form) vorgeschrieben. Eine Schenkung geht regelmäßig auch formlos (mündlich oder "konkludent" - also einfach "machen"), ein Darlehen unter Freunden ebenso. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:59, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bekommt man als Ministerpräsident billigere Zinsen!? Ist mit neu!--80.136.26.193 20:24, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich hab sowas noch nie gemacht, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass du mit sicherem gutem Gehalt und gesicherter Rente und co bessere Bedingungen aushandeln kannst als ohne. --Eike 10:46, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ja, natürlich bekommt man bei besserer Bonität günstigere Kreditzinsen - bei jeder Bank. Aber nicht, wenn man 120% beleiht (85.000 mehr als das Haus gekostet hat). Und jemand, der 200.000 Euro im Jahr verdient und offenbar gar nichts gespart hat, muß sich auch Abstriche an der Bonitätseinschätzung gefallen lassen. Jedenfalls hätte sich eine Bank (und wohl auch die meisten Freunde) bei einem Betrag von 500.000 Euro die Eintragung einer Grundschuld (oder Hypothek) ausbedungen. Der Darlehenservertrag zwischen Herrn W und Frau G ist so ungwöhnlich, daß der Verdacht, daß eine Rückzahlung nie geplant war, jedenfalls nicht abwegig ist.--Geometretos 14:08, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Es macht keinen grundsätzlichen Unterschied, aber Herr Wulff war damals noch Ministerpräsident von Niedersachsen und verdiente keine 200.000,-- Euro im Jahr, sondern nur rund 150.000,-- Euro. --Snevern (Mentorenprogramm) 14:22, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bundespräsident - Bezüge nach eigenem Rücktritt

Ein BP bekommt nach Ausscheiden aus dem Amt bis zu seinem Ableben seine Bezüge neben Dienstwagen, Sekretärin, Büro usw. weiter. Was passiert aber, wenn er selbst zurücktritt? Gilt diese Regelung dann auch noch, oder verliert er diese Privilegien dann? Mir stellt sich die Frage, weil ein Arbeitnehmer, der selbst kündigt ja auch Nacheile erleidet, die er nicht hat, wenn er vom AG gekündigt wird. Wird das beim BP ähnlich gehandhabt? --91.52.252.11 14:04, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Siehe Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten.--Torpedo100 14:59, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Danke für den Link. Da steht: wenn er mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet. Wäre es ein politischer Grund, wenn er (nur mal angenommen) zurückträte, weil er aufgrund eigener Verfehlungen nicht mehr für das Amt tragbar wäre? Das wäre doch kein politischer, sondern ein persönlicher Grund, oder? --91.52.252.11 16:47, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Man wird ihm das Geld nicht absprechen. --Eike 16:56, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Das interessiert solange niemanden, wie sich das Bundesverfassungsgericht aus der Sache raushält und die Hürden sind sehr hoch (siehe Artikel). Auch wenn Wulff zurückträte, würde er seine Bezüge weiterbekommen, siehe auch hier. Grüße--Torpedo100 16:59, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich danke Euch für die Aufklärung. Kann man mich nicht zum BP wählen? Ich verspreche auch, keinen Mist zu bauen und gleich nach einer Woche zurückzutreten. Ist ja lukrativer als die Lebenslange Rente, die man in der Glücksspirale gewinnen kann. --91.52.252.11 17:05, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ganz ehrlich: Den Viertel Cent pro Jahr ist's mir wert. --Eike 17:07, 5. Jan. 2012 (CET) [Beantworten]
Mir auch - geht ja eh nur um vier Jahre. Wenn Wulff sagt, die Bevölkerung will, dass er weiter macht, dann meint er damit jedenfalls nicht mich. Wohin kann ich meinen Cent schicken? --Snevern (Mentorenprogramm) 20:02, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Canon-Kamera und SD-Karte

Hallo, ich habe mir die Canon Powershot SX220 HS gekauft, die laut Datenblatt sowohl SD-Karten, als auch SD-HC's und SD-HX's lesen kann. Jetzt hab ich mir allerdings eine SD-HC-Karte mit 16 GB, class 10 von Ridata gekauft und erhalte immer nur die Meldung "Speicherkartenfehler", als würde die Kamera die Karte nicht erkennen lösen. Weiß jemand einen Rat? Grüße--Torpedo100 14:57, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Lies dir mal SDHC durch. Vielleicht wäre damit dein Problem schon gelöst!? --Pilettes 15:02, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Den Artikel kenne ich natürlich. Die Kamera ist Anfang 2011 auf den Markt gekommen, die kann SDHC verarbeiten. Steht auch so in einschlägigen Internetseiten.--Torpedo100 15:28, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Formatier doch mal die Speicherkarte mit der Kamera. -- NyanDog 15:07, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Formatiert hatte ich schon, das hat aber nichts gebracht.--Torpedo100 15:28, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Hast du sie mal am Rechner ausprobiert? --Eike 15:51, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja hab ich. Ebenfalls kein Erfolg. Der Rechner meldet, dass sie schreibgeschützt wäre, obwohl sie es nicht ist. Vielleicht ist sie auch einfach kaputt (obwohl ich persönlich noch nie eine defekte SD-Karte gesehen habe). --Torpedo100 16:57, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wenn du sie von der Seite auch nicht formatieren kannst, würd ich sie zurückgeben. --Eike 16:59, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Kamera versteht bei mir eine SanDisk Extreme Pro mit 32GB und 45MB/s, deine Karte scheint defekt zu sein. --Marcela 17:04, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Schutzschalter oben oder unten? [24] -- NyanDog 19:44, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

seltsamer Schriftsatz

Ich hab hier grad das Schwäbische Archiv 1788 vor mir. Dort findet man auf allen Seiten, die ich bisher durchgesehen habe, rechts unten unterhalb des Textblocks das erste Wort der folgenden Seite (manchmal bei längerfen Worten auch nur den Wortanfang). Gibt es für diesen Stil einen Fachbegriff? War der innerhalb nachprüfbarer Zeitabschnitte üblich, oder vielleicht auch nur üblich für eine gewisse Art von Schriften? Oder war das lediglich eine isolierte lokale Angelegenheit? Chiron McAnndra 15:06, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Von http://www.pgdp.net/c/faq/proofreading_guidelines_german.php: "In einigen älteren Büchern verweist das einzelne Wort am unteren Seitenrand (genannt „Kustos“, üblicherweise am rechten Rand gedruckt) auf das erste Wort auf der nächsten Seite des Buches. Es half dem Drucker, die richtige Rückseite (genannt „Verso“) zu drucken, und seinen Gehilfen, die Seiten für das Binden vorzubereiten. Außerdem diente es als Lesehilfe, damit der Leser nicht mehr als eine Seite umblätterte." Wir haben nichtmal 'nen Eintrag in der BKL Kustos dazu, die englischen Kollegen haben en:Catchword. --y work? 15:20, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Im alten Meyers von 1905 steht's: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Kustos --AndreasPraefcke 16:01, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Und bei uns auch: Kustode --AndreasPraefcke 16:02, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

In WP fehlt bisher die ganze Beschreibung der Druckkunst; auch die von Y work verlinkte Seite gibt irrig an, dass die Kustoden dem Drucker dienten, daher eine Kopie aus einem älteren Diskussionsbeitrag von mir: Vor Mitte des 20. Jahrhunderts (Einführung der Klebebindung) war es nicht möglich, Einzelseiten zu binden. Man bedruckte daher einen Bogen beidseitig in einer komplizierten Anordnung, faltete ihn zweimal, viermal, achtmal (ergibt die Formate Quart, Oktav, älter 4°, 8°, 16°, probiere es an einer Zeitungsseite aus) und hatte dann ein Faltgebilde, welches hinten einen Rücken hat, der sich für die Fadenheftung eignet (durchstechen mit einer kräftigen Schusternadel, Faden durchziehen), zuletzt oben und vorne aufgeschnitten wird. Jede Seite hat eine Menge Merkmale: Oben eine Seitenzählung und unten Kustoden (Anfang der nächsten Seite) für den Setzer und für den Leser, unten mittig für den Buchbinder die Bogenzählung a, a2, ..., a5, b, b2, ..., b5 (Vorwort im Text 1), A, A2, ..., Z, Z2, und nach Z weiter mit Aa (im Text 2). --Pp.paul.4 10:58, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die ungarische Sprache im Königreich Ungarn zwischen 1849 und 1867

Hatte die ungarische Sprache irgendeinen offiziellen Status im Königreich Ungarn zwischen der ungarischen Niederlage im Jahr 1849 und dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867? Calle Widmann 15:34, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Seite 254 / 255 ..., hilft das? Nichts "Offizielles", aber ein national-emotionales Phänomen ..? GEEZERnil nisi bene 15:53, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ungarisch war natürlich auch in dieser Phase die dominierende Sprache im Königreich Ungarn. Die katholische Kirche und auch die höheren Bildungseinrichtungen verwendete aber noch Latein. Weiters ist wichtig zu wissen, dass vor dem Ausgleich das Banat und Siebenbürgen eine eigene Administration hatten und indirekt von Wien und nicht von Budapest aus verwaltet wurden. Somit war die Anzahl der nichtungarischen Minderheiten im Königreich Ungarn geringer als nach dem Ausgleich. Die wichtigsten Minderheiten vor dem Ausgleich waren natürlich die Slowaken, die aber gerade erst mit ihrem nationalen Wiedererwachen anfangten, sowie die zahlreichen Ungarndeutschen, sowie jiddischsprechende Juden, die gerade erst in der Phase vermehrt aus Galizien einwanderten und erst nach dem Auslgeich begannen Ungarisch zu sprechen. Im kroatischen Teil waren hingegen Kroatisch und Latein die wichtigsten offiziellen Sprachen, nur in der Korrespondenz mit Budapest wurde Ungarisch verwendet. Die kroatische Aristokratie konnte jedoch Ungarisch als Bildungssprache, die einfachen Bauern nicht. Wichtig ist auch zu bedenken, dass in dieser Phase die Verstädterung noch nicht so fortgeschritten war und die industrielle Revolution erst begann, sich auf Ungarn auszudehnen. In den Dörfern lebten die ethnischen Minderheiten weitgehend geschlossen unter sich - da ein kroatisches Dorf, da ein deutsches, da ein slowakisches, da ein Romadorf - und sprachen im Dorf fast ausschließlich ihre eigene Sprache. Die gezielte Madjarisierungspolitik im Schulwesen, der Verwaltung, in der Presse und im Kulturbereich hat im großen Stil erst nach dem Ausgleich begonnen. Diese nationalistische Minderheitenpolitik die die Ungarn nach dem Ausgleich betrieben haben, war sicher ein Fehler und hat viel zum späteren Untergang des alten Königreichs beigetragen, mehr als sich die Ungarn bis heute eingestehen wollen. 1918 wollten dann die Rumänen, Sachsen, Kroaten, Slowaken und Serben nichts wie weg von Ungarn, in der Phase von 1848 bis 1867 war das noch nicht so. Die Schwaben und Juden waren 1918 noch am loyalsten zu Ungarn, sollten dies später aber bitter büssen müssen (erstere wurden 1945 kollektiv vertrieben, zweitere 1944 mehrheitlich Hitler übergeben und nach Ausschwitz deportiert) --El bes 07:53, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

amazon.com

Was muss ich als volljähriger, ehrlicher, rechtschaffener deutscher Bürger (der auch nix hinterziehen will) beachten, wenn ich auf amazon.com bestelle? ganz lassen, steuern zahlen, was tun? --Eu-151 15:47, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Vielleicht hier ins Archiv schauen? Viel Spass beim viel Lesen! GEEZERnil nisi bene 15:56, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Muss ich was selber zahlen, oder macht Zoll und co alles Amazon? Wie ist es mit den Versandkosten? --Eu-151 16:06, 5. Jan. 2012 (CET) Der Archiv-Text hat mir nicht sehr geholfen, sind ja nur drei Antworten. --Eu-151 16:07, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Darf Spielzeug nicht aus den USA impotiert werden? und wie funktioniert das mit dem Zoll unnd so bei amazon.co.uk, also England? --Eu-151 16:37, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich finde die Seiten des Zolls sehr informativ: Siehe zoll.de: Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat und zoll.de: Sendungen-innerhalb-der-EU. Bei Sendungen von amazon.co.uk gibt es keine Zollgebühren. Noch gehören die zur EU. --Mikano 16:43, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Also ich hatte neulich Schallplatten (für etwa 50€) aus den USA bestellt und musste diese am Zoll abholen und draufzahlen (wieviel % weiß ich nicht mehr). Dort sagte man mir, alles über 22€ müsse verzollt werden. Auslöser war übrigens, dass auf dem Paket außen keine (gültige) Rechnung angebracht war. Die Bestellung war allerdings von einem kleinen Label, wo der Chef einem noch selbst mailt und so, bei Amazon dürften die mehr Erfahrung haben. Gruß --stfn 16:50, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Als "volljähriger, ehrlicher, rechtschaffener deutscher Bürger (der auch nix hinterziehen will)" könnte man auch direkt bei der zuständigen Zollstelle fragen, worauf man achten sollte, was geht und was nicht geht und was finanziell auf einen zukommt. Zitat: "Auskünfte zu Zollthemen: Haben Sie Fragen zu zollrechtlichen Regelungen oder zu Ihrer Zollabfertigung? Die Dienststellen der Zollverwaltung helfen Ihnen gern weiter. Sie beantworten Ihre Fragen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail." [25] --84.191.144.232 16:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Bei den Zolldienststellen wirst Du wahrscheinlich aber auch eher die Informationen in Form von Handzetteln und Broschüren bekommen, keine individuelle Beratung. Zu beachten ist einfach, daß es bei amazon.com keine Bruttopreise sind, sondern man im Schnitt 5% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer, also ein Viertel dazurechnen muß. Mag das bei einigen Angeboten trotzdem lohnenswert sein, so entspricht gerade das häufig der Spanne zu den Preisen von EU-Anbietern. Ansonsten bitte den gesunden Menschenverstand einschalten, weder Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Pornografie oder Medien ohne Altersfreigabe bzw. U18/indiziert bestellen. Als ehrlicher Bürger dann halt die Steuern zahlen. Problem ist in der Praxis eher, daß entweder keine oder falsche Angaben zum Wert durch den Absender gemacht werden, keine Rechnung beiliegt oder einfach das Transportunternehmen zu faul ist, die Abfertigung zu übernehmen, denn eigentlich wird das Ganze bereits zentral in Frankfurt beim Flughafen durch DHL,UPS und Co beim Zoll abgewickelt, ohne das man als Empfänger Scherereien hat.Oliver S.Y. 17:09, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Abschrift einer Mailboxnachricht

Aus aktuellem Anlaß: dürfte die Bildzeitung eine Abschrift der Mailboxnachricht von Herrn Wulff an Herrn Diekmann veröffentlichen? Gibt es soetwas wie ein berechtigtes Interessen der Öffentlichkeit, das eine Veröffentlichung erlauben würde? Und... fällt eine Nachricht auf eine Mailbox aufgesprochen unter das Fernmeldegeheimnis? Vielen Dank schonmal für Eure Antwort --79.197.56.8 16:53, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Laut [26] gilt für einen Anrufbeantworter-Inhalt das Fernmeldegeheimnis nicht mehr. ("Anders als bei einem Anrufbeantworter [...] gilt hier weiterhin das Fernmeldegeheimnis") --Eike 17:03, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die aktuellen dlf-Nachrichten melden, der Wortlaut werde nicht abgedruckt, weil der Bundesfreund seine Zustimmung verweigert hätte. [Gelöscht, was nicht mal annähernd zur Frage passte - --Eike 17:57, 5. Jan. 2012 (CET) ] --84.191.144.232 17:50, 5. Jan. 2012 (CET) Addendum: Zum Lesen des zensierten Passus, der eine Reduktion und Fokusierung der Diskussion auf die Frage der Einflußnahme auf Medien kritisiert, bitte hier klicken. --84.191.144.232 18:10, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Vorhin hatte unser Lokalradio einen Professor für Medienrecht oder sowas in der Richtung am Telefon. Der sagte eindeutig, es dürfe ohne Zustimmung des BP nicht veröffentlicht werden. --91.52.252.11 17:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Laut [27] ist es erlaubt, laut [28] ist die Legalität umstritten, ... --Eike 18:03, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ansicht eines Juristen: Es ist nicht verboten - und damit ist es erlaubt. Es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die der Veröffentlichung der Abschrift entgegenstünde. Es handelt sich nicht um einen illegalen Mitschnitt, und die Veröffentlichung dient berechtigten Interessen (immerhin hat der Bundespräsident den Chefredakteur implizit der Lüge bezichtigt).
Wer etwas anderes behauptet, zum Beispiel, dass eine Veröffentlichung der Abschrift nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten erlaubt sei, tut dies nach meiner Einschätzung aus politischen Gründen - und nicht, weil es eine schlüssige Argumentationskette für dieses juristische Ergebnis gibt. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:26, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Den Eindruck, dass der o.g. Professor etwas "Pro-Wulff" eingestellt war, hatte ich allerdings, das stimmt. --91.52.252.11 20:32, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Zumindest ist die Bild-Zeitung in der Sache in einer vergleichsweise komfortablen Position. Wie es jetzt aussieht, wird sie nicht veröffentlichen, damit ist das juristische Risiko, ob's denn zulässig ist oder nicht, umgangen. Aber das Glaubwürdigkeitsdefizit liegt nun natürlich eher beim Wulff. Das "implizit der Lüge bezichtigen" gilt ja beiderseits. Nur kann Bild argumentieren: Wir täten ja gern veröffentlichen, aber der Wulff lässt uns ja nicht. Und alle Welt denkt sich nun halt ihren Teil, warum er keine Veröffentlichung will. Das Argument, die Botschaft sei nur privat und vertraulich gedacht gewesen, wird für die meisten jedenfalls nicht besonders überzeugend sein. --88.73.13.12 22:06, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Eine Sichtweise (im dlf, in Heute oder in der Tagesschau, ich schau das jetzt nicht nochmal nach) war noch differenzierter und läßt eine Art Poker erahnen:
  1. Die BILD möchte nicht ohne Zustimmung des Bundesfreundes veröffentlichen.
  2. Die Formulierung aus der Ecke des Bundesfreundes verbietet nicht explizit sondern formuliert schwammig und spielt damit den Ball wieder zurück zu BILD.
  3. Wenn jetzt BILD doch veröffentlicht, geht es nicht um einen juristischen Fehltritt (das denke ich auch und ich vertraue da auch der Sachkunde des Kollegen Snevern) sondern BILD macht mit der Offenlegung Minuspunkte bei allen, die nicht genau zuhören, und das sind viele.
Letztlich, das sehe ich auch so, wäre ja eine Veröffentlichung dringend not-wendig, damit überprüft werden kann, ob
  1. der Bundesfreund hinsichtlich des angeblichen Verschiebungswunsches lügt - das wäre dann wohl sein politischer Tod,
  2. die BILD lügt (soll ja auch vorkommen), um den Bundesfreund politisch zu schlachten (und damit die Regierung zu treffen und die Konservativen zu bedienen, die sich da nicht mehr wiederfinden).
In dieser Situation in welcher Form und in welcher Vehemenz auch immer sich gegen eine Publikation zu wehren, gibt natürlich erstmal Minuspunkte für den Bundesfreund, dem ja an Transparenz gelegen sein müßte, um (bitte nicht kichern) "das Vertrauen wiederzugewinnen" (wo war das eigentlich, als es weg war? *grins*).
Ich halte das alles aber nur für vordergründiges Geklapper. Tatsächlich verhandelt wird hier doch, wie auch schon bei Karl-Theodor Freiherr zu Copystar, im Kern m.E. der mediale Umgang von Politikern mit Kritik und noch mehr im Kern die Arroganz der Macht, ein Begriff, der bisher weder in dem Artikel Hochmut (auf den Arroganz weiterleitet) noch im Artikel Macht seine Würdigung findet.
Wenn also "die Herren es selber machen, daß ihnen der gemeine Mann feyndt wird", dann gehört dazu ihr Lavieren und Taktieren, sich zum Opfer stilisieren, scheibchenweise immer nur zugeben, was ohnehin nicht mehr zu leugnen ist, auf die entscheidenden Fragen ausweichen, so wenig wie möglich zur Aufhellung beitragen usw. Ein paar Leute fühlen sich da wohl berechtigt für dumm verkauft und in ihrer Intelligenz beleidigt. Aber nur ein paar und das nur kurze Zeit. Denn andererseits werden wohl nur wenige in ihrem politischen Verhalten daraus Konsequenzen ziehen. Und wenn der Bundesfreund diesmal noch damit durchkommt (und Freiherr zu Copystar wie angekündigt zurückkommt) heißt es dann bei den beiden wie schon bei "Blackout" Bimbesbirne, Flick-Skandal-Lambsdorff, Laptop-Maxel, Judenvermächtnis-Koch, Amigo-Streibl und wie sie alle heißen letztlich in der Wahlkabine: "They did the right thing..." --84.191.144.232 23:50, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
@Snevern: Der Beitrag, von dem ich oben geredet geschrieben habe wurde im Radio gerade wiederholt. Der Telefonpartner der Redakteurin war Rolf Schwartmann. Er sagte, dass in dem Fall das Persönlichkeitsrecht vorgehe, weil das Gespräch privat war. --91.52.252.11 02:15, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Angelegenheit, um die es im vorgeblich privaten „Monolog“ ging, wurde vom Kreditnehmer, einer Person des öffentlichen Lebens, selbst in einer europaweit ausgestrahlten Fernsehsondersendung thematisiert. Spätestens hier muss die Person des öffentlichen Interesses damit rechnen, dass sein fragwürdiger Umgang mit der Rechtsordnung, deren oberster Repräsentant er ist, selbst zu einer Angelegenheit des öffentlichen Interesses wird. --79.224.234.24 02:34, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK) Nachtrag: Herr Schwartmann steht mit seiner Meinung allerdings meines Erachtens ziemlich alleine, nach dem was ich heute alles gelesen und gehört habe. Gerade eben lese ich zum Beispiel auf n-tv: "Auch der Medienrechtler Martin Huff äußert bei n-tv keine rechtlichen Bedenken gegen die Veröffentlichung der Mailbox-Nachricht. Dies würde straffrei bleiben. "Der Anruf Wulffs auf Diekmanns Mailbox erfolgte in der Kenntnis der Tatsache, dass dieser aufgezeichnet wird." Dazu diene schließlich eine Mailbox. Huff erwartet nicht, dass Wulff eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung erwirken werde. Dies wäre sehr ungewöhnlich und würde die Spekulationen weiter anheizen." Quelle: [29] --91.52.252.11 02:36, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Argumentation amerikanische LGBT-Diskussion

Hallo, gleich vorweg, ich bin nicht wirklich firm in diesem Thema und habe kürzlich nur einen groben Überblick über die LGBT-Diskussion in den USA aufgeschnappt. So wie ich das verstanden habe, argumentieren die fundamentalisitischen Konservativen damit, dass sexuelle Orientierung eine Entscheidung (wahlweise auch eher eine Krankheit) ist, die man auf jeden Fall beeinflussen kann. Da für sie aus religiösen Gründen eine Option die einzig richtig ist, ist Diskriminierung der anderen Optionen zulässig, da sich die Betroffenen ja auch anders entscheiden könnten. Die Liberalen (nicht im parteipolitischen Sinne zu verstehen) dagegen argumentieren, dass sexuelle Orientierung angeboren ist, also nicht in der Entscheidungsgewalt des Betroffenen liegt. Deswegen dürften von der Heteronormativität abweichende Individuen nicht diskriminiert werden, weil sie keine Wahl hätten und diese Diskriminierung einen ähnlichen Status wie z.B. Rassendiskriminierung hätte, die allgemein auch von Konservativen anerkannt falsch ist. Das ist, wie gesagt, das grobe Verständnis der Fronten in der LGBT-Diskussion, das ich im Moment habe.

Nun stellt sich mir dann jedoch sofort eine Frage: Warum gehen denn die Liberalen nicht ganz offensiv davon aus, dass sexuelle Orientierung eine freie Meinungsentscheidung ist? Dann wäre das Ausleben der sexuellen Orientierung damit eine Meinungsäußerung und somit auf gar keinen Fall irgendwie einzuschränken. Den Amerikanern ist doch kaum auch nur irgendwas heiliger als free speech, und besonders die Verfassungsfundamentalisten könnten da schwer gegen ankämpfen!

Wie gesagt, ich habe nur einen groben Überblick über die Fronten, der grundsätzlich falsch sein kann. Außerdem mangelt es mir zusätzlich auch an Kenntnissen über die historische Entwicklung der Diskussion in den USA. Aber im Moment verstehe ich schlicht nicht, warum die Liberalen sich selbst scheinbar so stark auf die born-this-way-Argumentation einschränken und den in meinen Augen ganz offensichtlich erfolgversprechenderen, weil bewährten Weg, das free-speech-Recht einzufordern, gar nicht gehen. --217.254.178.57 18:18, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Die These, dass die Sexuelle Orientierung eine freie Willensentscheidung sei, ist wissenschaftlich nicht haltbar, siehe Homosexualität#Ursachen der Ausbildung der sexuellen Orientierung. Wäre sie es, so wäre die abweichende Sexuelle Orientierung ohne Probleme kriminalisierbar. Die gängige These ist aber, dass die individuelle Sexuelle Orientierung weder kriminell, noch krankhaft, noch eine freie Willensentscheidung ist, sondern angeboren, wobei sich die Wissenschaft noch nicht einig ist, ob Gene, Hormonhaushalt der Mutter während der Schwangerschaft oder Erziehung die Sexuelle Orientierung eines Menschen bestimmen. --87.144.123.16 18:37, 1. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
free speech (sprechen, schreiben) umfasst wenig free fucking (wird im persönlichen Schlafzimmer - und nur dort - am ehesten zugestanden. "Sie haben ja alle Rechte. Sie dürfen es ja in der Privatheit ihres Schlafzimmers Sex haben." Das war auch Kriterium bei Lawrence v. Texas) und schon gar nicht free kissing in the open oder free holding hands in the open oder recognition of free same sex partnership.
"angeboren" ist relativ, aber es ist so gut wie angeboren.
Ob es jemanden zum gleichen oder zum anderen Geschlecht hinzieht, das ist keine freie Entscheidung (auch wenn mache meinen: "wenn ich wollte, wenn es mir Spaß machen würde könnte ich mit dem gleichen Geschlecht Sex haben"). Das haben - im Gegensatz zu nur Antihomosexuellen - sogar schon so einige aus der Ex-Gay-Bewegung mitbekommen. Der mit einer Frau verheiratete Chef von Exodus International kämpft (struggle) noch immer mit seiner same sex attraction (nicht homosexuality oder sexual orientation), aber es ist sein free choice dem nicht nachzugeben und mit seiner Frau -die er liebt - zusammenzuleben. Er hat freeddom of homosexuality. Er hat die free speech zu sagen, dass man sich ändern kann (frägt sich nur was). Man hat zumindest den free choice niemals eine Partnerschaft einzugehen. Es wird oftmals mit einem trockenen Alkoholiker verglichen (so als ob der seit Kindesbeinen an, stärker merkbar ab der Pubertät, Alkoholiker gewesen wäre.) "free speech": "Ich habe das Recht mitten auf einer Straßenkreuzung zu kopulieren"?? Kategorischer Imperativ: Der Mensch hat nur das zu wählen, was er auch von den anderen Verlangen kann. Das heißt für die Antihomosexuellen: Wenn alle nur gleichgeschlechtlichen Verkehr hätten, dann würde die Welt aussterben. Zölibatär lebende Menschen können dadurch aber nicht für gut befunden werden. Aber folgendes: Der Sex hat nur in gegengeschlechtlicher Ehe vollzogen zu werden. Man hat aber auch die von Gott gegebene Freiheit dies nicht zu tun, also ein Sünder zu sein. Sünder sind nicht anzuerkennen, nur zu tolerieren in dem Wissen, dass sie falsch handeln.
Alle haben die gleichen Rechte: Jeder darf gegengeschlechtlich heiraten. Auch die Personen mit same sex attraction dürfen dies. (Aussage von Michelle Bachman letzthin.) Sie werden aber nicht gezwungen zu heiraten, sie dürfen sich auch gegen die Ehe aussprechen. Ohne Rücksicht auf historische Richtigkeit: Mit der Forderung der mosaischen Religion, dass alle sexuellen Aktivitäten in die Ehe zu kanalisieren sind, setzte eine fundamentale Veränderung der antiken Welt ein. Das Verbot von außerehelichem Sex durch die Tora war, schlicht gesprochen, das Initial der westlichen Zivilisation. Gesellschaften, die der Sexualität keine nennenswerten Grenzen setzten, gerieten ins Hintertreffen. Daher ist es legitim, die sich daraus ergebende Vorherrschaft der westlichen Welt zu einem erheblichen Maß der sexuellen Revolution zuzuschreiben, die im Judentum ihren Anfang nimmt und später vom Christentum weitergetragen wurde. Dennis Prager: Das Geschenk des Judentums an unsere Kultur
Nicht zu einem Ende gekommen, aber vielleicht einige dazugehörige Gedanken näher gebracht. --Franz (Fg68at) 02:22, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Apropo free kissing in the open: Lesbian couple share traditional Navy first kiss--217.85.190.170 12:22, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Du hast völlig recht, IP 217…. Das hat mich auch schon immer genervt, dass die meisten „Liberaleren“ sich in der nature/nurture-Debatte faul auf die angebliche „Natur“ zurückziehen. Dabei sollte es völlig irrelevant sein, ob irgendeine Sexualität, die ohne Zwang ausgeübt wird, angeboren, anerzogen oder aus rationalen Gründen „frei“ entschieden worden ist. Man stelle sich mal vor, es würde wissenschaftlich gezeigt werden (und anders als IP 87… behauptet, gibt es keinerlei allgemein anerkannte Theorie über sexuelle Präferenzen), dass Sexualität X nicht angeboren ist. Soll ich mich dann etwa nicht mehr für X entscheiden, weil die Mehrheit den Präferenzen Y und/oder Z nachgeht? Kurzum: Ja, der Naturfetischismus nervt, vor allem, weil die Grenze zwischen Kultur und Natur kulturell gezogen ist, aber auch weil Zivilisation nicht die schlechteste Errungenschaft der Menschheit ist. fossa net ?! 18:55, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
weil Zivilisation nicht die schlechteste Errungenschaft der Menschheit ist
Durch die ausgeklügelte Formulierung nochmal die Kurve gekriegt .. ;-) GEEZERnil nisi bene 20:58, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Man ist ja nicht homosexuell, wenn man mit Angehörigen des gleichen Geschlechts Sex hat, sondern wenn man sich primär von Angehörigen des gleichen Geschlechts angezogen fühlt. Ersteres kann man sich aussuchen. So können Heterosexuelle, weil sie das mal ausprobieren wollen, gleichgeschlechtlichen Sex haben. Aber Letzteres kann man sich nicht frei aussuchen. Soll doch mal ein heterosexueller Mann versuchen nicht mehr von Frauen zu träumen. Das kann man ihm nie und nimmer aberziehen, so wie man Homosexuellen nicht abgewöhnen kann, auf Angehörige des gleichen Geschlechts zu stehen. Das geht einfach nicht und ist auch eigentlich völlig egal, jeder soll halt machen wie er will. Aber in das Weltbild der konservativen Rechtsaußen in den USA, so komisch das klingen mag, passt es eben nicht rein, dass ein Mann auf Männer oder eine Frau auf Frauen steht, oder auch steht, denn die Grautöne bei der Homo-Hetero-Diskussion werden ja oft vergessen und man hat eine dumme Lagerbildung mit Nur-schwulen-Cafés und so einem Blödsinn. Als ob man die Sexualität so digitalisieren könnte. Jeder soll halt machen wie er mag und sich nicht von irgendwelchen Christen, aber auch nicht von radikalen Homoaktivisten reinreden lassen. Hier ein interessantes Video mit einem, der es wissen muss und der hofft, dass es bald eine "andere" Szene geben wird. 92.225.186.211 21:11, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das kann man ihm nie und nimmer aberziehen - das ist so nicht korrekt. Grundsätzlich kann man mit geeigneten Methoden so gut wie jeden dazu bringen, so gut wie jede Einstellungen zu einem Thema anzunehmen oder abzulehnen. Natürlich sind diese Methoden, mit denen das bewerkstelligt werden kann, unmenschlich, grausam und verbrecherisch - aber Du sagtest ja, es ginge gar nicht. Wenn man jegliche Ethik und Menschlichkeit über Bord wirft, kann man die meisten Menschen in ihre psychischen Einzelteile zerlegen und sie fast nach Belieben wieder zusammensetzen. Die Kritik an der Vorstellung, die Sexuelle Orientierung sei "behandelbar" darf also nicht über die Schiene laufen, dass das nicht möglich sei, sondern es muss klargestellt werden, dass der Versuch ein Verbrechen wäre. Chiron McAnndra 02:49, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Soso, warum schafft es dann aber die Ex-Gay-Bewegung nicht, irgendwelche wirklichen Ergebnisse zu erzielen? Alles, was von der Ex-Gay-Bewegung bisher an Entschwulungsergebnissen kommt, basiert auf Lüge, Heuchelei, Selbstbetrug oder verfälschten Definitionen. Zeige (und belege) doch bitte mal uns und den Ex-Gays, wie man einen psychisch und physisch integren steckschwulen Menschen so entschwult, dass er nachher psychisch und physisch integer bleibt, aber trotzdem hetero ist, also nicht etwa nach 13 Jahren immer noch Schwulenkneipen „nur zum Pinkeln“ aufsucht, so wie John Paulk. --79.224.234.24 07:15, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die von Chiron angedeuteten "geeigneten Methoden" zielen meiner Ansicht nach auf das von der Person selbst und von Dritten beeinflussbare Verhalten eines Menschen, also auf seinen freien Willen und seine Entscheidungen. Einen Widerspruch zur Darstellung der IP 92.225.186.211 kann ich darin nicht erkennen. --Snevern (Mentorenprogramm) 07:34, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Den "Liberalen" geht es ja nicht nur darum, daß homosexuelles Verhalten erlaubt ist. Auch freie Meinungsäußerung wäre eingeschränkt (z. B. sogenannter Rassismus etc.). Es geht ihnen um Gleichstellung mit Heterosexualität, insbesondere Anerkennung einer "Ehe". Letztlich geht es also um ein Recht auf staatliche Privilegien (die heterosexuelle Ehen - meines Erachtens aus guten Gründen - genießen).--Geometretos 14:21, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Fußball-Afrikameisterschaft

Kann man Spiele dieses Turnieres irgendwo unverschlüsselt (ich habe aber digital-Sat!) live sehen? Z.b. Gabun gegen Niger? auf französischen Sportsendern vielleicht?


--Eu-151 20:25, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

auf Eurosport --TheRunnerUp 20:45, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Stimmt das, dass man sich unter dieser Adresse seriös, legal, ... für Karten fürs DFB-Pokalfinale "bewerben" kann? Kommt mir doch ziemlich suspekt vor, auch wenn's bei dfb.de so verlinkt ist... --87.185.166.213 20:38, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Scheint aber alles mit rechten Dingen zuzugehen (sofern man das beim DFB so sagen kann...) - Die IP gehört jedenfalls zur i2plus GmbH, die für den Online-Ticket-Verkauf des DFB zuständig ist. Viel Glück! --Joyborg 20:55, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Solange ich bei der Mafia meiner Wahl lande, geht das ja... ;-) Danke! --87.185.215.244 22:32, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Bedenke immer ein Großteil der Karten für das Pokalfinale geht an die beiden Vereine die im Finale stehen und die Sponsoren, sonst ist das Pokalfinale eine geile Sache war 2006 dabei als die Eintracht im Finale stand 84.58.239.58 02:51, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Berufsverbot bei Tätowierung

Ein Neffe von mir arbeitet bei der Feuerwehr. Er hat mir erzählt, dass er gefragt wurde, ob er tätowiert sei und dass es Grenzen gebe, wie viel man für eine Einstellung auf dem Körper haben. Ich finde das sehr interessant. Gibt es tatsächlich eine solche Regelung? Ist das nicht ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen? Für welche Berufe trifft soetwas zu? Könnte man im Gegenteil sogar juristisch dagegen vorgehen, wenn man wegen einer Tätowierung seinen Job verliert bzw. erst gar nicht eingestellt wird? 92.225.186.211 20:46, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

wenn der arbeitgeber besonders stark auf seine mitarbeiter und deren tugendhaftigkeit und gesundheit angewiesen ist (flugsicherung, fluggesellschaften, banken, ...), darf er irgendwelche hokus-pokus-psychologen mit psychologischen gutachten beauftragen... bei der feuerwehr ist das wohl nicht anders... es wär na klar alles noch viel schlimmer, wenn einer wie ich einfluss auf die flugsicherung hat, weil ich mir immer so viel „einbilde“... :-) --Heimschützenzentrum (?) 22:28, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Nun bei einigen deiner Beispiele hakt das schon. Grundsätzlich sind Tätowierungen erstmal kein Hindernisgrund. Außer eben in Berufen und vor allem bei Arbeitgebern, die ein gewisses Image pflegen wollen. Im Grunde zählen dazu Banken, Hotels (wenns net grad die Hauptadresse beim nächsten Bikertreffen ist ich red da schon von 4 Sternen aufwärts) Restaurants (siehe Hotels) auch im Einzelhandel. DAs ist aber Arbeitgeberabhängig. Ein verstecktes Tattoo interessiert da auch niemanden sehr wohl aber wenn du daherkommst wie ein Indianer auf dem KRiegspfad. Polizei ebenfalls keine Chance für offene Tattoos zum Beispiel im Gesicht und an den Händen. Kannst also davon ausgehen, das du bei Service- und Dienstleistungsberufen die ein Image pflegen wegen offener Tattoos abgelehnt würdest. Versteckte sind da was völlig anderes. Man zieht sich bei Vorstellungsgesprächen gemeinhin aber auch nicht aus. --Ironhoof 23:19, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich vermute, das Tätowierungen an Stellen, die im Arbeitsalltag nicht öffentlich sichtbar sind, bei Bewerbungsgesrpächen nicht genannt werden müssen, selbst bei expliziter Nachfrage. Ein Falschaussage wäre dann kein nachträglicher Kündigungsgrund. Anders könnte es bei der Feuerwehr z.B. bei Fragen nach Piercings sein, da diese u.U. das Tragen von Schutzkleidung beeinflussen und dadurch Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit haben könnten. --Gonzo.Lubitsch 23:29, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
+1 Mehrere solcher Herren gefunden. GEEZERnil nisi bene 23:34, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Körperschmuck wie Tätowierungen und Piercings sind Bestandteil der Einschätzung des Merkmals "gepflegtes Äußeres", das sich als Anforderung auch in vielen Stellenausschreibungen findet. Da es aber bei der Frage um die Feuerwehr, also Beamte geht, hat es nichts mit einem Eingriff in die Freiheit zu tun. Spätestens bei der fälligen amtsärztlichen Untersuchung würde es entdeckt, also noch bevor es eine Zusage zur Einstellung gibt. Ob eine Absage dann tatsächlich deswegen erfolgt, daß wird spätestens seit dem bekannten Musterverfahren 2002 keine Personalabteilung mehr dem Bewerber mitteilen. Es kommt aber im wesentlichen auf die Laufbahn, den vorgesehenen Verwendungszweck und die Art und Weise der Tatoos und Piercings an. Werke, die nie während der normalen Dienstausübung sichtbar sind, wie Oberarmtatoos oder Nabelpiercings spielen keine Rolle, Unterarmtatoos im Kopfbereich und den Unterarmen jedoch schon. Aber auch die sind kein pauschaler Ablehnungsgrund, wenn der Kandidat ansonsten überragende Werte hat. Letztendlich leidet man selbst am meisten drunter, spätestens wenn die Kleidervorschrift dagegen steht, und selbst bei Hitze nur langärmlige Hemden und Jacken getragen werden dürfen. Oliver S.Y. 01:46, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Davon mal ganz abgesehen: Es mag spitzfindig klingen, aber selbst wenn ein Arbeitgeber dich mit deinen Tattoos nicht einstellt, ist das natürlich kein Berufsverbot. Es ist auch kein Berufsverbot, wenn dein Berufswunsch Papst ist und du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst oder grad keine entsprechende Stelle frei ist. --Snevern (Mentorenprogramm) 06:33, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
+1 Heutzutage wird viel zu schnell die Diskriminierungskarte gezogen. Ein Arbeitgeber kann dich auch einfach nicht einstellen weil er dich hässlich, langweilig oder doof findet. Das ist seine freie Wahl. Wer häufig Einstellungsgespräche führt kennt das. Da sortiert man auch Leute aus weil die "irgendwie komisch" sind. Ist ja nichts böses. Dafür stellt man ja jemand anderen ein der weniger komisch ist. Bei der Feuerwehr macht das mit den Tatoos sogar Sinn. Je nach Tatoo strahlen die Bilder ein Image aus. Und ein Feuerwehrmann ist jemand den man auf Anhieb in Gefahrensituationen vertrauen können muss. Ich schätze mal das hier noch unterschieden wird ob man ein Herzchen auf dem Hintern oder einen Dämonen auf dem Unterarm tätowiert hat. --85.181.222.163 09:03, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Kulturabhängig (wenn mein Haus brennt, würde ich tätowierte Feuerwehrmänner nicht zurückweisen). Und da vieles, was in den US of A Mode ist, irgendwie auch bei uns hier landet => => Mal in Google Images mit => firefighter tattoos <= suchen. Da kommt heroisch Grossflächiges zu Tage... Was den Papst und Tattoos angeht, stimme ich aber zu. GEEZERnil nisi bene 09:14, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wagner-Musik

Hallo, es geht mal wieder um das Erkennen von Musikstücken, und zwar geht es diesmal um solche von Richard Wagner, die in diesem Ausschnitt aus dem Film Lisztomania von Ken Russell (das nur mal so als Warnung vorweg für alle, die den Youtube-Link anklicken) verwendet wurden. In erster Linie suche ich da das Stück, zu dem Hitler-Wagner aus seinem Grab auffährt und mit dem MG das Feuer auf seine Trauergemeinde eröffnet. Zweitens stellt sich noch die Frage, ob auch diese düsteren Bläserakkorde in der Szene, in der der wiederauferstandene Hitler-Wagner in die Gasse des Ghettos tritt, irgendeinem Werk entlehnt sind. Ich danke schon mal für die Antworten, gerade das erste scheint ziemlich bekannt zu sein.-- КГФ, Обсудить! 22:36, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Da werden verschiedene Leitmotive aus dem Ring verarbeitet. Ganz am Anfang hört man gesprochen den Text des Rheintöchter-Gesangs. Die Trompetenfanfare bei 0:19-0:28 ist das Notung-Motiv (Notung ist das von Wotan für seinen Sohn Siegmund geschaffene Schwert, das später von Siegfried erneut zusammengeschiedet wird), 0:39-0:47 hört man Teile des Siegfried-Motivs. Die Bläserakkorde bei 1:38 kommen mir bekannt vor, aber ich kann sie gerade nicht zuordnen. 2:18-2:38 hört man den Walkürenritt (auch bekannt aus Apocalypse Now...). --SCPS 00:23, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Bei 1:38 klingt der Beginn des 1. Klavierkonzerts von Liszt an. Grüße --Density 07:48, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

harmonischer oszillator

Ich würde gerne wissen, wie der quantenmechanische Oszillator in den klassischen harmonischen Oszillator überführt werden kann. Im Artikel wird zwar mit einer Grafik darauf eingegangen, aber eine Herleitung der klassischen Form aus der quantenmechanischen fehlt, und eine solche habe ich auch mit Google nicht gefunden. 88.130.198.234 22:42, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

6. Januar 2012

Drucker-Werbung gesucht

Ich erinnere mich an eine ziemlich kunstvoll gestaltete Drucker-Werbung, ich glaub sie war von Canon oder HP. Im Prinzip wurden Szenen gezeigt, dann ein Rahmen von jemanden in die Szene gehalten und sie ist dann "eingefohren" wie einem Foto. Kann sich jemand an diese erinneren und hat vielleicht einen Link dazu? --Dubaut 00:31, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das hier? War von Pewlett-Hackard --Hephaion vormals BayernMuenchen 00:58, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Schreibmaschinenschriftart gesucht

Ich suche eine Schriftart, welche einen Schreibmaschineneffekt nachahmt. So wie hier: [30]

--77.3.158.220 01:02, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Hier gibts eine Auswahl zum kostenlosen Download. --Hephaion vormals BayernMuenchen 01:06, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Erbfolge

Es gibt in diversen Königreichen in der Erbfolge der Dynastien immer wieder Stellen, wo eine Linie endet, da keine direkten Erben mehr vorhanden sind und die Dynastie wechselt (was unterschiedliche Gründe haben kann, die hier jedoch nicht relevant sind. Nehmen wir nun an, es taucht nun jemand auf, der belegen kann, daß er in direkter Linie und legal einem Zweig entstammt, von dem bislang angenommen wurde, dass es hier keine Nachfahren gäbe. Diese Person hätte - formal-erbfolgemäßig - einen Anspruch auf den Thron, der höher ist, als die Mitglieder der aktuellen Dynastie (die ja nur deshalb dran ist, weil kein höherer Anspruch geltend gemacht wurde). In früheren Zeiten wurden auf der Basis solcher Umstände (teilweise sogar lediglich vermuteter bzw. behaupteter Ansprüche) oft genug sogar Krieg geführt - was heute freilich nicht mehr der Fall wäre. Aber würde sich dennoch etwas ändern? Was würde heute in so einem Fall passieren? Oder würden verwaltungs- oder juristische Instanzen diesen Anspruch einfach für nichtig erklären? Schliesslich kann ich mir nicht vorstellen, dass eine königliche Familie einfach die Koffer packt und das Feld räumt - auch wenn sie nur repräsentative Funktionen erfüllt. Ist etwas derartiges überhaupt in modernen Zeiten - sagen wir mal immerhalb der letzten 100 Jahre - irgendwo passiert? (ich meine hierbei keine Thronansprüche in Ländern, die sich entschieden haben, keinen König mehr zu wollen, sondern nur in Königreichen, in denen inzwischen ein anderer Familienzweig die Krone besetzt) Chiron McAnndra 02:38, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Da passiert in den meisten Faellen nicht allzu viel (Normative Kraft des Faktischen). Dieser hier hat beispielsweise keinen allzu grossen Aufruhr verursacht. -- Arcimboldo 06:41, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich vermute auch eine fehlerhafte Unterstellung im Beitrag: Es sei "oft genug" Krieg geführt worden, weil nachträglich ein beim Tod des Monarchen unbekannter, legitimer Sprössling aus der Familie des Herrschers aufgetaucht sei. Kannst du einen Beispielsfall nennen, der diese Voraussetzungen erfüllt, Chiron? --Snevern (Mentorenprogramm) 07:00, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Erbfolgekrieg hat eine Liste. Hundertjähriger Krieg ging auch um die Thronfolge in Frankreich. --Vsop 10:12, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Die Frage, auf die Snevern abzielt, ist wohl, in wie vielen Fällen dieser Erfolgekriege bereits einer der Prätendenten auf dem Thron anerkannt gewesen ist und dann nachträglich ein zuvor nicht beachteter Kandidat auftauchte. Mir fällt da spontan kein Fall ein, und ich würde auch bezweifeln, dass soetwas bis jetzt passiert ist. Im Fall des Aussterbens einer Linie oder eines anderweitig bedingten Dynastiewechsels wissen die Kandidaten in der Regel ganz genau, wer Ansprüche erheben kann. Dass dann plötzlich jemand auftaucht, den zuvor keiner auf der Liste hatte, ist praktisch unmöglich, allein schon, weil der Betreffende sich viel eher gemeldet haben wird. Letztendlich wird dann sowieso der Anerkennungsfall gelten, wie das ja auch im von Arcimboldo genanntem Beispiel der Fall ist: Der Monarch im hypothetischen Fall mit den, wie sich nachträglich herausstellt, schwächeren Ansprüchen, ist ja auf dem Thron anerkannt, und spätestens in der zweiten Generation ist damit auch seine Dynastie anerkannt. Wenn dann noch ein neuer Kandidat auftaucht, der seine Ansprüche nur über eine ältere, bereits anerkanntermaßen abgesetzte Linie geltend machen kann, dann hat er eben damit schwächere Ansprüche, weil er nicht aus der anerkannten Dynastie stammt. Nur wenn jetzt diese neue Dynastie selbst wieder ausstirbt, könnte er erneut auf diese Ansprüche pochen, und das ist es ja auch, was in den meisten Erbfolgekriegen passiert ist.--141.20.106.60 10:22, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Sowas muss ja auch erst bewiesen werden. Im russischen Zarenreich gab es mehrere, die behauptet hatten, der jüngste Sohn Iwans des Schrecklichen zu sein und zumindest für kurze Zeit auf dem Thron waren. Siehe Pseudodimitri I. und Pseudodimitri II. Grüße--92.72.25.71 11:42, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Mir fällt da noch Kaspar Hauser ein und die Theorie, dass das ein badischer Prinz gewesen sei. Aber auch da war und ist die Beweislage ja einigermaßen zweifelhaft. --88.73.151.152 12:04, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Was sagt das Sprachgefühl (Regeln?) zur Gross- und Kleinschreibung von E/englischer, A/amerikanischer, I/irischer, J/jüdischer, A/afrikanischer Literatur. Es geht gross und klein durcheinander - und das verwirrt, oder? GEEZERnil nisi bene 09:53, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

http://de.wiktionary.org/wiki/Wiktionary:Deutsch/Gro%C3%9F-_und_Kleinschreibung_von_Substantiven#Ableitungen_von_Eigennamen klein ist richtig --Vsop 10:06, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Kleinschreibung ist richtig, vgl. das Wörterverzeichnis als Teil II (=Anlage) der deutschen Rechtschreibregeln von 2006, Eintrag zu ‚deutsch‘ (S. 137).--141.20.106.60 10:10, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Sehe ich eigentlich auch so. Also die Einleitung von Englische Literatur ändern (G => k) ? Eine Ausnahme würde ich bei "Titellisten" machen wie:

Siehe auch

Nein, da handelt es sich um Lemmata, auf die verwiesen wird, und dann schreibt man das groß. Im Artikel muss es also mindestens bei der ersten Erwähnung groß geschrieben werden, danach dann, oder wenn man eben nicht as Lemma darauf Bezug nimmt, klein.--141.20.106.60 10:23, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Fachfremd will ich den Leuten dort nicht in die Parade fahren. Ist folgende Veränderung ok?
GEEZERnil nisi bene 10:34, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die zweite Variante erscheint mir richtig, allerdings würde ich auch in der Klammer "englischsprachig" klein schreiben. Die Tatsache, dass auf ein Lemma dieses Namens verlinkt wird, ändert in meinen Augen nichts an der nach den Rechtschreibregeln eigentlich angebrachten Kleinschreibung (wird "Kleinschreibung" jetzt groß oder klein geschrieben?). --Snevern (Mentorenprogramm) 10:52, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
OK, Danke an alle. Habe auch noch ein Lemma gefunden, das deshalb verschoben werden sollte. Case closed. GEEZERnil nisi bene 10:57, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Einen Einwurf hätte ich dann doch noch: Heißt es wirklich "Anglo-Waliser" (nicht anglo-walisische)? Falls ja, müsste man zumindest das "Waliser" groß schreiben, als Ableitung auf -er (wie Schweizer, Thüringer). --slg 14:42, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Volle Punktzahl für das Wesen mit den scharfen Augen! Natürlich! GEEZERnil nisi bene 15:31, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Kündigung eines 400-Euro-Jobs


Der Kündigung meines Aushilsjobs in einem mittelständischen Unternehmen liegt ein Aufhebungsvertrag zugrunde, in dem die wirtschaftliche Notwendigkeit und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der betrieblichen Umstrukturierungen als Grund angegeben sind.

Laut diesem Vertrag sind etwaige Urlaubsansprüche abgegolten sowie alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt, des Weiteren verzichtet der Arbeitsnehmer laut dem Vertrag auf einen ihm eventuell zustehenden Wiedereinstellungsgrund.

Mir kommt es so vor, als wolle der Arbeitgeber alle mir eventuell zustehenden Rechte und Möglichkeiten von Anfang an kategorisch ausschließen. Daraufhin deutet auch eine Klausel, in der es heißt, dass keine weiteren Abmachungen, insbesondere auch keine mündlichen, getroffen worden sind.

Unter diesen Umständen sehe ich es nicht ein, den Vertrag zu unterzeichnen. Welche Rechte und Möglichkeiten bleiben mir dann noch offen?

--Fleischpresser 10:34, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Hier kriegst du keine Rechtsberatung, sondern nur allgemeine Auskünfte, daher such dir schleunigst einen Rechtsberater. Im Arbeitsrecht sind die Fristen kurz.
Allgemein gesprochen: Eine betriebsbedingte Kündigung bedarf nicht des vorherigen Abschlusses eines Vertrages, in dem der Arbeitnehmer praktisch auf alle rechtlichen Möglichkeiten verzichtet. Solche Verträge schließt man vor allem, wenn man sie vergoldet bekommt, oder wenn man sich was hat zuschulden kommen lassen. Wenn der Arbeitgeber einfach nur bei der (bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen) Kündigung auf Nummer Sicher gehen will, bleibt immer noch die Frage, warum du diesen Vertrag unterschreiben solltest.
Einen praktikablen Rat kann dir nur geben, der die Umstände des Einzelfalls kennt (Größe des Betriebs, Dauer der Zugehörigkeit, Inhalt der getroffenen Vereinbarungen etc.). Sich hier auf allgemeine Auskünfte einer Online-Enzyklopädie zu verlassen hieße am falschen Ende zu sparen. --Snevern (Mentorenprogramm) 10:46, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Naja. Beim 400-€-Job ist es üblich, daß in der ausbezahlten Entlohnung alle Nebenleistungen (Urlaub, z.B.) enthalten sind. Formal hat jemand einen Stundenlohn von 6,50 €; tatsächlich aber kommt er auf 8 €, weil er eben keinen Urlaub nehmen kann, sondern ihn ausbezahlt bekommt, und so weiter. Man kann das nun gut finden oder schlecht, aber das ist doch die Lebenswirklichkeit. Außerdem gibt es faktisch keinen realen Kündigungsschutz bei 400-€-Jobs; kein Student, der in der Gastronomie jobt, fühlt sich länger an seinen Arbeitgeber gebunden, als bis er ihm die Schürze hin wirft, und keiner dieser Arbeitgeber fühlt sich länger an den Arbeitsvertrag gebunden, als bis er einem seiner Aushilfsjobber mitteilt, daß er keine Arbeit mehr für ihn hat.
Den Aufhebungsvertrag muß der anonym bleibende rechtsratsuchende Nutzer natürlich nicht unterschreiben; dann erhält er eben die Kündigung. Übrigens ist schon der einleitende Satz unsinnig: einer Kündigung liegt kein Aufhebungsvertrag zugrunde, denn man kriegt entweder das eine oder einigt sich auf das andere; eine Kombination gibt’s nicht. -- Freud DISK 11:27, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Aufhebungsvertrag erklärt die Grundzüge. Ansonsten am besten so verfahren wie Fachmann Snevern schon gesagt hat. LG Thogru Sprich zu mir! 11:21, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich muss dir leider widersprechen, Freud: Rechtsbrüche mögen weit verbreitet, ja sogar "üblich" sein - sie bleiben aber Rechtsbrüche. Auch ein Minijobber hat neben seinem Lohn zusätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es sind ja nicht nur Studenten, die sich was dazuverdienen. Den Stundenlohn kann man überhaupt nicht errechnen, wenn man nicht weiß, wie viele Stunden der Minijobber für seine 400 Euro arbeitet: Es gibt Minijobber, die einen weitaus höheren Stundenlohn und bezahlten Urlaub haben.
Auch hat ein Minijobber unter grundsätzlich den gleichen Bedingungen wie jeder andere Arbeitnehmer Kündigungsschutz: Der hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Zahl der Mitarbeiter ab, aber nicht von der geleisteten Stundenzahl oder der Höhe des vereinbarten Entgelts. Mag sein, dass sich für einen gefeuerten Minijobber der Weg zum Arbeitsgericht nicht lohnt - aber das gilt auch für viele Vollzeitangestellte, die nicht viel verdient haben und keine Rechtsschutzversicherung besitzen: Von der manchmal kläglichen Abfindung, die häufig herauskommt, müssen sie ja auch noch ihren eigenen Anwalt bezahlen, und ohne Anwalt ist es zwar billiger, aber noch schwerer, überhaupt etwas herauszuholen.
Die Geschäftswelt ist in den letzten Jahren härter geworden, aber Minijobber sind nicht rechtlos.
Deinen Ausführungen zum Verhältnis von Kündigung und Aufhebungsvertrag stimme ich dagegen zu. --Snevern (Mentorenprogramm) 12:22, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Outfit bei Vorstellngsgesprächen

Guten Tag,

ich bin derzeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und habe mich für diverse Berufsfelder beworben, so z.B.bei diversen Betrieben als Mechatroniker, Elektroniker und Fachinformatiker. Ich war auch schon bei diversen Firmen zu Vorstellungsgesprächen.

Nun möchte ich an dieser Stelle gerne einmal eure Hinweise in Bezug auf die Frage einholen, welches Outfit für Vorstellungsgespräche in den genannten Berufen am Besten geeignet ist. Ich persönlich trage meistens eine dunkle Jeans mit Hemd und Jacket, welches zu der Jeans passt.

Bisher bin ich der Ansicht, dass ein klassischer Anzug nur angebracht ist, wenn auch in dem gewünschten Beruf der Anzug zur Tagesordnung gehört, wie z.B. im Bankwesen. Auch bei der Berufsberatung wurde mir in Bezug auf meine Berufe gleiches gesagt.

Nun habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch beim Verkehrsamt (als Fachkraft - Straßen- und Verkehrstechnik) und ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch auf Ämtern ein Anzug als Kleidung für ein Vorstellungsgespräch wichtig ist. Könnt ihr mich in dieser Hinsich bestätigen oder gegenteiliges behaupten?

--Fleischpresser 10:35, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ein klassischer Anzug ist für solche Bereiche sicher overdressed. Eine Regel besagt "eine Stufe besser, als man dort im Berufsalltag tragen würde". - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 11:00, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
+1 -- Freud DISK 11:27, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]


Ich hatte bei einem Vorstellungsgespräch für eine ähnliche Stelle eine saubere (!) schwarze Hose und ein Hemd an und hinterher nicht das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben. Vor allem Azubis sollten nicht (außer bei Bank oä. Berufen overdressed erscheinen.--92.72.25.71 11:33, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Da würde ich gern eine Lanze für den Anzug brechen. Mit einem Anzug liegt man m.E. nie verkehrt, Krawatte muss es je nach Position nicht unbedingt sein, bei einer Azubi-Stelle wohl nicht. Besser man war im Nachhinein gesehen etwas zu schick angezogen (kann eigentlich nur positiv ausgelegt werden, solange man nicht gerade im Frack mit Zylinder erscheint), als anders herum. Eine gute dunkle Hose mit Hemd und Sakko ist natürlich auch möglich. Von Jeans würde ich abraten.--Kompakt 11:47, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Damit kannst Du genauso "reinfallen".
Aus meinem Schatzkästlein:
  • Bewerbung bei großem (!) IT-Dienstleister mit 3 Chefs. Selber im Anzug angetreten, und zwei der Chefs saßen in Holzfällerhemden da, der Technik-Chef sogar in einer verwaschenen, abgewetzten Blue-Jeans.
  • Frank Roebers, der Leiter der Synaxon AG, tritt immer im "gepflegten Freizeitdress" auf (während seine Underlings natürlich alle Anzug tragen).
  • Dagegen kann man mit schwarzer Jeans, schwarzem Freizeithemd (offener Kragen) ohne Krawatte, Freizeitsakko und schwarzen Lederschuhen (natürlich alles neue, frisch gewaschene Sachen ohne Abwetzungen o.ä.) auch einen Ausbildungsplatz im technischen Bereich bei einer Bank bekommen.
-- 88.67.154.4 14:31, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Dass sich die Personaler und sonstigen Vertreter der Firma in ihrer normalen Bürokluft präsentieren, ist klar, und ebenso, dass man als Bewerber die nicht im voraus erraten kann. Als Bewerber sollte man aber ausdrücken, dass einem der Termin wichtig ist, dass man den Job gerne machen würde usw., und das tut man unter anderem auch mit einem entsprechenden Äußeren. Besser ist es, man kommt etwas overdressed, als dass man selbst im Holzfällerhemd dem Personaler im Anzug gegenübertreten muss - da hast du sofort ein mehr oder weniger dickes Minus nach dem Motto "Wenn der schon zum Jobinterview so daher kommt, wie läuft er dann normalerweise rum?" oder auch "Na, scheint ihm ja nicht besonders wichtig zu sein, der Termin!". Aussehen ist natürlich nicht alles, ich kenne auch jemanden, der in Jeans und Pullover den Job (IT) bekommen hat. Man braucht es meiner Ansicht nach aber nicht drauf anlegen. Ich bin mit Anzug und Krawatte immer gut gefahren, auch wenn die Gegenseite teilweise in Jeans da saß. Im späteren Arbeitsalltag passt man sich natürlich der Kleidung der Kollegen an.--Kompakt 15:18, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Daß derjenige, der etwas (z.B. seine Arbeitskraft) verkaufen möchte, besser angezogen ist als die Gegenseite, ist normal. Von daher ist ein Bewerber mit einem dunklen Anzug im Regelfall auf der sicheren Seite. Bei einer Bewerbung auf eine Ausbilungsstelle im technischen Bereich würde ich aber nicht erwarten, daß der Bewerber Anzug trägt.
Da würde ich dem Fragenden eine andere Frage stellen: Bist Du gewohnt Anzug zu tragen? Wenn Du Dich darin sichtlich unwohl fühlst, ist das andere Outfit mit dunkler Jeans und Jacket geeigneter. Du mußt Dir ja keine zusätzlichen Hürden selbst einbauen. -- 79.195.243.107 15:43, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Je nach Situation will auch der Arbeitgeber etwas "verkaufen" und will sich gut darstellen. Ich meine auch, dass bei uns Vorgesetzte besser gekleidet sind als sonst, wenn sie solche Gespräche führen. --Eike 15:57, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Identifizierung des Musikstücks im Trailer einer DMAX-Schrottplatzsendung

Wie heißt das Musikstück, das in dem Trailer zu dieser DMAX-Sendung gespielt wird? --Michael Scheffenacker 10:47, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Rufumleitung vom Handy auf Festnetz

Ich steige in zwei Wochen wieder in unseren Rufbereitschaftsdienst auf der Arbeit ein. Zu diesem Zweck gibt es ein Bereitschaftshandy, das man tunlichst mit sich führen sollte. Nun habe ich aber zuhause nicht das kleinste bißchen Handyempfang. Das ist blöd, wenn man Bereitschaftsdienst hat. Die Kollegen lassen das Diensthandy meistens mit einer Rufumleitung auf ihr eigenes Handy auf der Arbeit liegen. Ich müsste wohl eine Rufumleitung auf unsere Festnetznummer machen und das Handy mit nach Hause nehmen, damit ich, falls ich während meinem Bereitschaftswochenende doch mal das Haus verlasse, die Rufumleitung rausnehmen/auf ein Handy mit Empfang ändern kann. Ich kenn mich aber mit diesem Handyzeug überhaupt nicht aus. Deswegen die Frage: Funktioniert die Rufumleitung auf's Festnetz auch, wenn das Bereitschaftshandy völlig ohne Empfang bei mir zuhause liegt? Und evtl. sogar ausgeschaltet ist? Oder muss das irgendwo liegen, wo es Empfang hat? Blöde Frage, ich weiß, aber ich will sicher gehen, dass ich da nix falsch mache. Nicht, dass der Chef anruft und ich krieg's nicht mit, weil ich doch was verbockt/vercheckt habe...;-) Herzlichen Dank sagt --Tröte 12:03, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Das funktioniert sicherlich, der Anruf wird ja nicht erst vom Handy aus weitergeleitet, sondern zentral über den Provider. Allerdings fallen pro Rufumleitung also pro weitergeleitetem Anruf Sonderkosten auf der Seite des Handys an. Die Rufumleitung kann auch so eingerichtet werden, dass sie nur greift, wenn das Handy aus ist bzw. keinen Empfang hat, dann musst Du nicht jedesmal aktivieren bzw. deaktivieren. LG Thogru Sprich zu mir! 12:13, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
(BK) Ja, das funktioniert. Wähle einfach Umleitung aller Anrufe aus. --91.56.167.120 12:14, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
"Wähle einfach Umleitung aller Anrufe aus" Nein, Umleitung aller Anrufe EIN. Dann allerdings werden ALLE Anrufe IMMER umgeleitet, nicht nur bei nicht erreichbarem Handy. Am besten lässt Du Dir das von einem kundigen Kollegen direkt am Gerät zeigen, da sich die Handys in der Menüführung doch stark unterscheiden und ein Fernlehrgang somit ausscheidet. LG Thogru Sprich zu mir! 12:20, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Er meinte glaub ich "auswählen", nicht "'Aus' wählen". :o) --Eike 12:26, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Stimmt, hab ich falsch gelesen ... sry >peinlichberührtguck< Thogru Sprich zu mir! 12:30, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Sprache ist schuld, sie ist einfach zu uneindeutig. :o) --Eike 12:35, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Gemeint war natürlich: Wähle einfach "Umleitung aller Anrufe ein" aus. --91.56.167.120 13:55, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bei manchen Anbietern geht das auch über ein Internetprotal. Dort kann man oft auch eine zeitliche Befirstung einstellen (sodass man nicht vergessen kann, nach Ende des Bereitschaftsdienstes die Umleitung wieder aufzuheben) oder einen Multiruf einstellen, sodass es am Handy und am Festnetz klingelt. --TheRunnerUp 13:12, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Praxiserfahrungen SSD Lebensdauer?

Über die Lebensdauer von SSDs wird ja viel diskutiert. Die einen sagen, alle logs und caches auf klassische Festplatten verschieben, sonst ist die Platte nach einem Jahr kaputt. Die anderen rechnen vor, dass eine SSD selbst unter Dauerlast rechnerisch über 40 Jahre hält. Wie haben sich die Dinger denn nun in der Praxis bewiesen? Gibts da größere Erhebungen dazu? Ich konnte nichts finden, außer vielen Einzelmeinungen ohne konkrete Datenbasis.

--95.112.189.206 13:26, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Abgesehen von meiner Einzelmeinung (positiv) hab ich die Meinung der c't zu bieten - nach der die durchschnittliche Lebensdauer die einer mechanischen Festplatte sogar übertrifft. [31] --Eike 13:35, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Kennst du den Artikel? Ich mag die 1,50€ jetzt nicht ausgeben. Ich frage mich das die mit "normalerweise" meinen. --95.112.189.206 14:05, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Genau die Ausgabe fehlt natürlich grad im Schrank. Sie haben soweit ich mich erinnere die "Mean Time Between Failure"-Angaben von SSDs und mechanischen Platten verglichen. Sie haben auch schon mehrfach geschrieben, dass man sich um die Lebensdauer von SSDs keinen Kopf machen müsste - jedenfalls nicht mehr als bei mechanischen Platten auch. Ein Backup brauchst du in beiden Fällen. --Eike 14:37, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Habe den Artikel gerade gekauft: hier eine kurze Zusammenfassung:
  • SSD nur mit Herstellerangabe zur Lebensdauer kaufen
  • Herstellerangaben zur Lebensdauer sind realistisch
  • Lebensdauer hängt hauptsächlich von den Schreibvorgängen ab
  • Lebensdauer im Bereich von 30 TB bis 1 PB (bei teuren Enterprise-Lösungen)
  • 36,5 TB entsprechen 20 GB pro Tag über 5 Jahre (Beispiel einer SSD 320 von Intel)
  • Für längere Lebensdauer starkes "Schreibaufkommen" ("Hybrid Standbymodus") verhindern, oder hochwertige Enterprise-Hardware kaufen
  • Heim- und Enterprise-Lösungen sind auf verschiedene Werte hin optimiert (Lebensdauer, Zugriffszeit,…)
  • Datenverluste oftmals durch fehlerhafte Firmware
  • Datenverluste auch aus anderen Gründen (Verschlüsselung, "Wear Leveling"), Daten lassen sich schwieriger oder gar nicht mehr wiederherstellen, "retten"
  • Eventuell Probleme mit Hardwarekompatibilität, am besten auf Erfahrungsberichte zurückgreifen
  • Eventuell sind aus diesen Gründen Originalhersteller (Intel, Micron, Samsung, Sandisk und Toshiba) Drittherstellern vorzuziehen
  • Reklamationsquote unterhalb der von HDD
--Michael Scheffenacker 14:46, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Irgendwo stand noch: Swapfiles und co ruhig auf die SSD. Die profitieren ja besonders von der Geschwindigkeit. Und wenn viel geswapt wird, sollte man nicht das Swapfile auf die mechanische Platte legen, sondern mehr Speicher besorgen. --Eike 14:49, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich habe seit knapp 3 Jahren in 2 Rechnern je eine SSD am laufen. Der eine unter Win7 (nicht täglich), der andere unter Gentoo Linux, täglich an, mehrere Stunden, Mischung aus Fileserver und Arbeitsrechner. Bei beiden ist die Performance hoch und hat nicht nachgelassen. Auch habe ich noch keine Plattenfehler oder sonstiges festgestellt. --mw 14:14, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Guter Klang für Notebook und TV

Da ich demnächst meinen alten Röhren-TV durch einen LCD-TV ersetzen will und bereits jetzt statt altmodischer Stereoanlage ein WLAN-Notebook (für Internet-Radio und abspielen von CDs, etc.) neben dem TV stehen habe, will ich mich irgendwann auch um einen guten Klang kümmern. Denn einerseits heißt es, dass die meisten LCD-TV einen lahmen Klang haben und andererseits habe ich für das Notebook derzeit auch nur ein Paar billige Aktiv-Lautsprecher. Ich habe also mal herumgesucht und bei Test gefunden, dass 2.1-Systeme von Creative und Teufel gute Klänge u.a. für Notebooks und MP3-Spieler liefern. Kann ich so ein 2.1-System (wer braucht 5.1??) auch für den LCD verwenden. Es wäre doch dumm, wenn ich für Notebook und TV nicht die gleichen Lautsprecher (Aktiv-Boxen, d.h. mit eingebautem Verstärker) verwenden könnte. Oder ist hiervon abzuraten? Mir ist übrigens bekannt, dass es auch Lautsprechersysteme für 1000 Euro gibt. Was bringen die zusätzlich für normal hörende Menschen?? Die in "Test" erwähnten 2.1-Systeme scheinen ja alle zumeist deutlich unter 100 Euro zu kosten!--Ratzer 13:49, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

7er-Zahlensystem

Hallo, ich brauche eine Anleitung, wie man eine Dezimalzahl in das 7er- Zahlensystem umrechnet. Ich kann leider nur Tools finden, die mir das fertige Ergebnis liefern. --109.193.165.180 13:50, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Hier die Umrechnung ins 12er-System. Teile nicht jeweils durch 12, sondern durch 7, und es müsste funktionieren. --MannMaus 13:55, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Funktioniert, danke! --109.193.165.180 14:38, 6. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
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