Diskussion:Beamter (Deutschland)
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Ehrenbeamte
Bei den Ehrenbeamten steht nur "Wahlkonsul". Was ist mit den Schöffen bei Gericht? Und die meisten Ehrenbeamten stellen sicher die Feuerwehrleute, denn es ist ein öffentliches Ehrenamt, in das sie von der Gemeinde berufen werden. [Josef] (nicht signierter Beitrag von 84.57.76.200 (Diskussion) 00:50, 23. Jan. 2011 (CET))
- Schöffen (ehrenamtliche Richter allgemein) stehen sind keine Ehrenbeamten, da sie Richter sind. Sie stehen aber auch in keinem Dienstverhältnis als Richter, da diese Vorschriften nach dem Deutschen Richtergesetz nur für Berufsrichter anwendbar sind. Sie sind ehrenamtliche Richter. Freiwillige Feuerwehrmänner sind in der Regel keine Ehrenbeamten. In Baden-Württemberg sind sie nicht einmal als Feuerwehrkommandanten Ehrenbeamte (nur Stellvertreter des Kreisbrandmeisters und bis vor einigen Jahren die Kreisbrandmeister sind Ehrenbeamte). Das Verhältnis als Ehrenbeamter ist sehr selten.--HolgerB 15:49, 14. Okt. 2011 (CEST)
- Ich habe einen Hinweis auf das Beamtenstatusgesetz eingefügt. Dort regelt der § 5 das Ehrenbeamtenverhältnis. Harry8 16:16, 14. Okt. 2011 (CEST)
Etymologie
Woher kommt der Begriff etymologisch ?-- 92.196.57.2 14:51, 6. Mai 2010 (CEST)
- Steht unter wikt:Beamter. --Florian Blaschke 13:52, 26. Sep. 2011 (CEST)
Geschichte des Beamtentums
Mittelalter [Bearbeiten] ... Friedrich II. verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung und geregelter Altersversorgung (Abschaffung des 'Panisbriefs' als Almosen), einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren.
Wahrscheinlich war es so, daß der stauffische Friedrich II. im 13. Jahrhundert den Panisbrief geschaffen hat und der (im folgenden Abschnitt angeführte) preussische Friedrich II. ihn im 19. Jahrhundert wieder abgeschafft hat - oder? (nicht signierter Beitrag von 87.170.225.144 (Diskussion) 14:07, 2. Aug. 2010 (CEST))
In dem Arikel fehlt jede Erläuterung, wie es historisch zur Schaffung des Beamtenstatus kam. Wo, wann, warum ?
Meines Wissens kam man in Preußen im 18. Jahrhundert auf den Trichter, dass Angehörige der öffentlichen Verwaltung auf ähnliche Weise an den Staat gebunden sein sollten wie Soldaten (Amtseid, kein Streikrecht, im Gegenzug Versorgungsansprüche). Nicht umsonst führen Polizisten in der Schweiz noch heute militärisch-zivile Doppeldienstgrade ("Kommissar-Oberleutnant"). Aber dazu kann jemand anders sicher mehr schreiben. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 23:44, 27. Feb. 2011 (CET))
- Das Beamtentum war im 18./19. Jhd. war im heutigen Deutschland und in Frankreich sogar ein eigener Stand neben Adel, Militär, Handwerker- und Bauernschaft. --93.133.222.142 14:09, 15. Dez. 2011 (CET)
Krankheitskosten
Nicht korrekt ist, dass Beamte die Krankheitskosten die über die Beihilfeleistung hinausgehen, freiwillig gesetzlich versichern können. Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversicherter Beamter. Dies bietrifft nicht die Restkosten, sondern als freiwillig gesetzlich Versicherter habe ich keinen Anspruch auf Beihilfe. Ich zahle den geminderten gesetzlichen Beitrag (da kein Krankengeldanspruch) inklusive des Arbeitgerberanteils. -- 141.91.129.7 15:19, 12. Dez. 2011 (CET)
- Bist du sicher, dass du Beamter bist? Oder bist du Angestellter wie ein „Bankbeamter“? -- Tasma3197 17:08, 12. Dez. 2011 (CET)
- Ja, es gibt Beamte, die gesetzlich versichert sind. Das wissen nur nicht viele in der Bevölkerung. Harry8 20:11, 12. Dez. 2011 (CET)
- @Tasma3197: Was ist das denn für eine Frage? Ich bin Beamter auf Lebenszeit bei der Landesregierung SH. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, weil dies langfristig kostengünstiger ist (Frau und 2 Kinder, eines chronisch krank). Damit sind aber nicht irgendwelche Restkosten versichert. Ich habe wie gesagt durch die freiwillige GKV keinen Anspruch auf Beihilfe und bin "normaler" Kassenpatient (bis auf Krankengeld halt). -- 141.91.129.5 15:56, 13. Dez. 2011 (CET)
Es geht wohl um:
Für die restlichen Kosten müssen Beamte z. B. durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst vorsorgen. Kinder von Beamten erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, ebenso der nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner, wenn dessen Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, erhalten in vielen Bundesländern keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen.
Nach meiner Kenntnis (bezieht sich auf Baden-Württemberg) stimmt das so nicht (wie oben bereits erwähnt. Ich mache mal folgenden Vorschlag:
Für die restlichen Kosten müssen Beamte durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung Mir sind keine Alternativen dazu bekannt, seit einigen Jahren muss man sich m.E. versichern, früher konnte man das Risiko auch selbst tragen selbst vorsorgen. Alternativ dazu können Beamte freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, erhalten in vielen Bundesländern dann aber keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen. Kinder von Beamten und nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Dies mal als Vorschlag. --Wangen 08:32, 14. Dez. 2011 (CET)
Genau darum ging es mir. Den Vorschlag finde ich prima. -- 141.91.129.4 16:06, 14. Dez. 2011 (CET)
- O.K., hab das dann mal so umgesetzt --Wangen 13:25, 15. Dez. 2011 (CET)
- Ich glaube, ich habe 141.91.129.5 jetzt verstanden. Bei mir ist nämlich was Ähnliches. Meine Gattin hätte an sich Anspruch auf 70 % Beihilfe, spielte sie die Hausfrau. Da sie aber bei meiner Verbeamtung selber arbeitete, war sie demzufolge auch gesetzlich versichert und hatte deswegen keinen Anspruch auf Beihilfe. Nunmehr über 50 alt, arbeitslos und ohne Chance auf eine Stelle nimmt sie keine PKV mehr an (und wenn, wären die 30 % fast genauso teuer wie die GKV und ab der Rente teurer). Heißt wir dürfen jetzt den vollen Beitrag (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil) der GKV aus versteuertem Einkommen abdrücken, während die Frau Zwangshausfrau ist.
- Ähnlich verhält es sich bei Kindern. Zwar steigt der Beihilfeanteil für Kinder von mal zu mal an, ein Rest verbleibt jedoch, der durch eine private Zusatzversicherung abzudecken ist. Hat der Beamte Frau und zwei Kinder konservativ zu Hause, übersteigen die Beiträge rasch den, der für eine Familienversicherung in der GKV zu zahlen ist - und die finanziellen Möglichkeiten eines mittleren Beamten nebenbei auch. Da der Beamte selbst ja bis zu 6 Monate im Krankheitsfall weiter besoldet wird, braucht die GKV das Risiko des Krankengeldes nicht zu versichern. Das rechtfertigt einen - kleinen - Beitragabschlag. Die jeweilige Institution spart in diesen Fällen die Beihilfe. Ist doch nett, oder? -- Tasma3197 13:56, 15. Dez. 2011 (CET)